Markenrecht

Eine Marke ist nach außen hin ein Stück Schein, in unserem Kopf aber kaufentscheidend.“ (Hans-Georg Häusel)

 

Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, aber auch geographischen Herkunftsangaben sind von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Sie dienen dazu, den Konkurrenten auf Abstand zu halten. Dies kann nur gelingen, wenn rechtzeitig für ausreichenden Schutz gesorgt wurde.

 

Auf der anderen Seite gibt es oft das Bestreben, möglichst umfangreich an der Wertschöpfung fremder Leistung teilzuhaben. Verwechslungen werden in Kauf genommen. Für beide Kontrahenten gilt: Ohne kompetente anwaltliche Beratung wird man eine solche Auseinandersetzung kaum bestehen können. 

 

Das Bemühen um umfangreichen Markenschutz führt häufig leider auch dazu, dass an sich gutgläubige Dritte involviert werden. Denn die mit der Eintragung einer Marke neu gezogenen Grenzen tangieren häufig auch kleine oder mittelständische Unternehmen, die schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten unter einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung tätig waren, die ihnen nun verboten werden soll. Ungerechtigkeit ist hier nicht ausgeschlossen. Gleichwohl kann man dem Schutzrechtinhaber keinen Vorwurf machen. Wer Verwechslungen toleriert, verwässert nicht nur seine Marke, er setzt sogar ihren Fortbestand aufs Spiel. Das Markenrecht ist – wenn man so will – unerbittlich.

 

Für jeden Marktteilnehmer gibt es verschiedene Angriffs- und Abwehrstrategien immer orientiert an der Besonderheit des Einzelfalles. Dies beinhaltet auch die Einbeziehung des Worst Case, denn ein verlorener Markenprozess erfordert häufig Krisenmanagement par excellence. 

 

Burchert & Partner berät und vertritt Sie umfassend:

 

  • Recherchen nach älteren Rechten Dritter. Soweit dies erforderlich ist, kooperieren wir hier mit einem spezialisierten Drittanbieter. Die Kosten geben wir 1:1 ohne Aufschlag weiter. 
  • Markenanmeldung national über das DPMA (nationale Marke), international bei der OAMI in Alicante (EU-Gemeinschaftsmarke) und über die EU hinaus über die WIPO in Genf (IR-Marke)
  • Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • laufende Kollisionsüberwachungen jüngerer Marken Dritter

      Schutzfristenkontrolle

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Kennzeichenstreit
  • Beratung für die interne und externe Unternehmenskommunikation
  • Beratung und Gestaltung von Lizenzverträgen 
  • Maßnahmen gegen Markenpiraterie, dies beinhaltet insbesondere die enge Zusammenarbeit mit dem Zoll sowie Vollstreckungsbehörden