Kosmetikrecht
„Es ist erstaunlich, wie sich der Mensch so ganz der Täuschung hingeben kann, dass das Schöne auch das Gute sei.“ (Leo N. Tolstoj: Die Kreuzersonate)
In den Kosmetikbereich drängen neben Newcomer immer mehr Unternehmen, deren Sortiment bisher pharmazeutischer Natur war oder der Ernährung diente. Ökonomisch betrachtet ist eine solche Ausweitung der Produktpalette durchaus sinnvoll. Rechtlich unterliegen Kosmetika einem eigenen Regime. Eine zutreffende Produktabgrenzung z. B. zwischen kosmetischer Dermatologie oder dermatologischer Kosmetik ist also erste Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Burchert & Partner berät Sie hierbei. Weiter gilt es, eine zutreffende chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung der Inhaltsstoffe vorzunehmen, den Dokumentationspflichten (insb. der GMP) zu entsprechen oder Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsaussagen im Einklang mit dem geltenden Werberecht zu gestalten. Burchert & Partner verfügt hier über einschlägige Erfahrung. Zahlreiche die Kosmetikbranche betreffende Urteile des BGH zeugen von unserer umfangreichen forensischen Tätigkeit. Vor dem EuGH ließen wir für unseren Mandanten die Frage klären, ob die nach nationalem Recht als irreführend eingestufte Bezeichnung „Clinique“ für ein Kosmetikum der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 30 und 36 EWG-Vertrag entgegensteht (EuGH WRP 1994, 380).
Burchert & Partner steht Ihnen zur Verfügung:
- Beratung im gesamten Kosmetikrecht, z.B. bei der Produktentwicklung und - vermarktung, im Rahmen der Sicherheitsbewertung, der Konzeption von Naturkosmetik etc.
- Betreuung im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Landesbehörden resp. dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Betreuung bei Maßnahmen der laufenden Überwachung
- Vertretung im Verwaltungsrechtsstreit
- Prüfung der Produktkennzeichnung und der Produktbewerbung auf Behältnis, Umverpackung, Beipackzettel, Anzeigen
- Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Produkthaftung
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Interessenvertretung gegenüber Verbänden, Behörden, Ministerien und Gesetzgebungsorganen