Lebensmittelrecht
„Essen und Trinken hält Leib und Seele beieinander“ (deutsches Sprichwort)
„Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.“ (Hippokrates von Kos zugeschrieben)
„Was wir nicht essen, hält uns gesund.“ (Michael Richter)
Aussagen, die den hohen Stellenwert und die Gefahren unserer heutigen Ernährung veranschaulichen. Grundsätzlich gilt im Lebensmittelrecht das sog. Missbrauchsprinzip. Dies bedeutet, dass Lebensmittel ohne vorherige Prüfung auf ihre Sicherheit in Verkehr gebracht werden können. Von diesem Grundsatz ist der Gesetzgeber aufgrund des hohen Stellenwertes der Volksgesundheit allerdings vielfach abgerückt. Vorsicht geboten ist etwa bei hier unbekannten Lebensmitteln, welche unter die Novel-Food-Verordnung fallen können oder beim Einsatz von Zusatzstoffen, deren Verwendung unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt fallen kann. Beachtung erfordern auch agrarpolitisch motivierte Vorschriften wie die Öko-Verordnung, die Verordnung um Schutz geographischer Angaben und Herkunftsbezeichnungen oder die Spezialitätenverordnung.
Nur scheinbar leichter ist der Bereich der Gesundheitswerbung. Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel hat der Gesetzgeber mit der Health-Claims-Verordnung (HCVO) zunächst einmal grundsätzlich verboten. In der sogenannten Liste (EU Verordnung Nr. 432/2012) sowie einzelnen Verordnungen wurden sodann einzelne Ausnahmen erlassen. Hier finden sich all diejenigen gesundheitsbezogenen Aussagen, welche in der Werbung dann dort verwendet werden dürfen. Das Problem steckt dann aber im Detail - ab wann halte ich mich noch an die Zulassung, welche Aussage geht bereits zu weit?
Ohne fundierte Rechtskenntnisse insbesondere auch des Europarechts, kann eine juristische Beratung in der Lebensmittelbranche nicht erfolgen. Mit ihrem hohen Umsatz hat diese erheblichen Anteil am grenzüberschreitenden Warenverkehr. Beschränkungen sind hier nur zulässig, sofern diese mit europarechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Heute beruhen nahezu sämtliche nationale lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auf EU-rechtlichen Vorgaben.
Gerade die vielfältigen Abgrenzungsprobleme zwischen Nahrungsergänzungen, Arzneimitteln, diätetischen Lebensmitteln oder Novel-Food-Produkten wie auch zum Beispiel zwischen gesundheitsbezogenen oder nicht gesundheitsbezogenen, spezifischen oder unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben erfordern neben juristischem Sachverstand die Erfahrung aus einer Vielzahl vergleichbarer Streitigkeiten. Burchert & Partner kennen die Probleme und Fallstricke. Aus unserer Datenbank können wir zu zahlreichen Abgrenzungsfragen die Erkenntnisse aus von uns bis hin zum Europäischen Gerichtshof geführter Verfahren abrufen. Wir arbeiten auch hier mit den Behörden und Institutionen zusammen. Wir bringen dabei viel Erfahrung ein hinsichtlich naturwissenschaftlicher Vorgänge und der Auswertung der jeweiligen Studienlage.
Burchert & Partner hilft Ihnen bei:
- Beratung im gesamten Lebensmittelrecht, insbesondere bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte
- Betreuung im Antrags- und Genehmigungsverfahren bei NovelFood
- Vertretung im Verwaltungsrechtsstreit
- Betreuung bei Maßnahmen der laufenden Überwachung
- Prüfung der Produktkennzeichnung, der Produktbewerbung auf Umverpackung, Beipackzettel, Anzeigen etc.
- Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Produkthaftung
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Annexansprüchen aus unlauterem Wettbewerb
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Interessenvertretung gegenüber Verbänden, Behörden, Ministerien und Gesetzgebungsorganen