Aktuell
14.01.2010 BGH - I ZR 67/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Celle
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht (amtlichen Leitsatz der Entscheidung „Zimtkapseln“ übernommen, d. Red.).

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
14.01.2010 BGH - I ZR 138/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Hamm

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.

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30.12.2009 KG - 24 U 30/09 - Urt. v. 30.12.09
Zur Frage, ob ein als „Stärke Control“ bezeichnetes Produkt, das aus phaseolaminreichem Boh-nenextrakt und Bambusfasern besteht, als ergänzende bilanzierte Diät vertrieben wird und dazu bestimmt ist, die Aufnahme der mit der Nahrung zugeführten Kohlehydrate zu verhindern, indem es die zu ihrer Resorption notwendige Spaltung durch das körpereigene Enzym Amylase blockiert und dadurch zur Gewichtsabnahme beitragen soll, den Anforderungen des § 1 IV a S. 2 DiätV entspricht.

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22.12.2009 KG - 5 W 124/09 - Beschl. v. 22.12.09
1. Zur Frage einer irrtumsausschließenden Aufklärung einer Blickfangwerbung.

2. Dass ein Durchschnittsverbraucher bei einer blickfangmäßigen Komplettwerbung von Betten mit Zubehör ohnehin mittlerweile davon ausgeht, dass das Zubehör nicht im blickfangmäßig hervorgehobenen Preis enthalten ist, kann nicht als hinreichend gesichertes Verbraucherver-ständnis angesehen werden.
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22.12.2009 OLG Hamburg - 3 U 33/09 - Urt. v. 22.12.09
Wird eine einstweilige Verfügung, welche antragsgemäß das Verbot nicht einer Presseerklärung als solcher, sondern einer verallgemeinerten Behauptung nach Maßgabe der als Verletzungshandlung in Bezug genommenen Presseerklärung begehrt, mit der Maßgabe bestätigt, dass der verall-gemeinerten Behauptung ein weiteres inhaltliches Element hinzugefügt wird, so liegt darin eine Einschränkung der Reichweite des Verbotsantrags und folglich eine Teilaufhebung der einstweiligen Verfügung. Die auf diese Weise abgeänderte einstweilige Verfügung bedarf nicht der erneuten Vollziehung gem. § 929 ZPO, weil es sich lediglich um eine unwesentliche Abänderung handelt. mehr >
22.12.2009 OLG Hamm - I-4 U 131/09 - Urt. v. 22.12.09
Die Bewerbung eines Wasserverwirbelungsgerätes mit den Behauptungen, dass das damit aufbe-reitete Wasser zu einer Steigerung des individuellen subjektiven Wohlbefindens beiträgt, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Einwirkung auf die menschliche Befindlichkeit wissenschaftlich umstritten ist und die Werbung einen klaren und deutlichen Hinweis darauf vermissen lässt.

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16.12.2009 Thüringer OLG - 2 W 504/09 - Beschl. v. 16.12.09

§ 12 IV 1. Alt. UWG ist nicht anwendbar, wenn Gegenstand des Unterlassungsprozesses nicht nur ein möglicherweise einfach gelagerter Wettbewerbsverstoß, sondern auch eine vom Beklagten behauptete Drittunterwerfung ist.

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14.12.2009 Thüringer OLG - 2 W 509/09 - Beschl. v. 14.12.09
Bittet der Verfügungsbeklagte unter konkreter Angabe von Verhinderungsgründen den gegnerischen Anwalt um eine Fristverlängerung in Bezug auf die Abgabe einer Abschlusserklärung, ist dieser gehalten, eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Erhebt er vor Ablauf dieser Frist Hauptsacheklage, muss dies bei einer Kostenentscheidung im Rahmen von § 269 III S. 3 ZPO zu seinen Lasten berücksichtigt werden. mehr >
10.12.2009 BGH - I ZR 46/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Dresden
In Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, besteht für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Un-terlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents kein Rechtsschutzbedürfnis. mehr >
04.12.2009 LG Stuttgart - 31 0 117/09 KfH - Urt. v. 04.12.09
Der Vertrieb eines Fruchtsaftgetränkes, das u.a. Fruchtmark der Guanabana-Frucht enthält, ist unlauter, da die aus dieser Frucht gewonnenen Bestandteile der Novel-Food-VO unterfallen und die danach erforderliche Zulassung nicht vorliegt. mehr >
26.11.2009 OLG Hamburg - 3 U 201/08 - Urt. v. 26.11.09
Die Bezeichnung „Bullenmeister“ für ein alkoholfreies Getränk nutzt die der bekannten deutschen Marke „Red Bull“ eigene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (§ 14 II Nr. 3 MarkenG). Der Verkehr ordnet diese Bezeichnung infolge ähnlichkeitsbedingter Wiedererkennung eines Markenbestandteils („Bull“) der bekannten Marke zu. Nicht hingegen handelt es sich lediglich - wie im Fall „Zwilling/Zweibrüder“ (BGH, Urt. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01) - um eine für die Annahme eines Verstoßes gegen § 14 II Nr. 3 MarkenG nicht ausreichende bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet. mehr >
26.11.2009 OLG Hamburg - 3 U 23/09 - Urt. v. 26.11.09 - rechtskräftig

§ 477 I BGB, der Anforderungen an Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung i.S.d. § 443 BGB enthält, ist jedenfalls auch dazu bestimmt, gem. § 2 I Nr. 2 UWG im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher das Marktverhalten zu regeln.


Beinhaltet das im Rahmen der Internet-Auktions-Plattform eBay abgegebene rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot eine unselbständige Garantie, so muss Abfassung und Inhalt des Ver-kaufsangebots § 477 BGB genügen.

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19.11.2009 BGH - I ZR 186/07 - Urt. v. 19.11.09 - OLG Köln
Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs- und Beweis-last hierfür bei dem Dritten (teilweise Aufgabe von BGH GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III). mehr >
19.11.2009 LG Berlin - 52 0 131/09 - Urt. v. 19.11.09
Zur Frage einer krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Prosta-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, die beim angesprochenen Leser den Eindruck erweckt, das Mittel sei geeignet, die Prostata gesund zu erhalten, typischen Prostatabe-schwerden wie Harnstottern, Druckgefühl, Harndrang und nachlassende Potenz vorzubeugen resp. diese zu lindern sowie vor Prostatakrebs zu schützen. mehr >
19.11.2009 LG Berlin - 52 0 167/09 - Urt. v. 19.11.09

Zur Frage einer wissenschaftlich hinreichenden Absicherung der Bewerbung eines unter der Be-zeichnung „Super Maca“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, mit der bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, das Produkt sei geeignet, als natürliches Potenzmittel für Mann und Frau zu wirken und eine Alternative zu chemischen Mitteln wie Viagra zu sein.

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28.10.2009 BGH - VIII ZR 320/07 - Urt. v. 28.10.09 - OLG Bremen
a) Die Klauseln in Erdgassonderverträgen „Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor“ oder „Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen“ halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

b) Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann.
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22.10.2009 BGH - I ZR 124/08 - Beschl. v. 22.10.09 - OLG Frankfurt a. M.
1. Hat das Berufungsgericht in seinem Urteil keine Rechtssätze aufgestellt, die von abstrakten Rechtssätzen in Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte abweichen, sondern gelangt es vielmehr aufgrund eines anderen Verkehrsverständnisses zu seiner von den anderen Urteilen abweichenden Beurteilung, so gebietet eine solche auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz nicht die Zulassung der Revision nach § 543 II S. 1 Nr. 2 ZPO.

2. Im Unterlassen einer Aufklärung liegt nur dann eine unlautere Irreführung, wenn das Publikum dadurch in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht wird. Dies ist bei der Bewerbung einer Telefon-Flatrate nicht der Fall, die keine Auf-klärung über das Fehlen von Preselection-Optionen enthält (Leitsätze der Redaktion).
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07.10.2009 BGH - I ZR 216/07 - Urt. v. 07.10.09 - OLG Köln
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 I S. 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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01.10.2009 BGH - I ZR 134/07 - Urt. v. 01.10.09 - OLG Hamburg
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung i.S.d. § 6 II Nr. 5 UWG dar. mehr >
30.09.2009 Thüringer OLG - 2 U 188/09 - Urt. v. 30.09.09
1. § 4 Nr. 10 UWG ist neben § 20 I GWB anwendbar, wenn der Ausspruch kartellrechtlicher Sank-tionen nur wegen der möglicherweise fehlenden Normadressateneigenschaft des Beklagten ausgeschlossen ist.

2. Eine Auskunftspflicht besteht, wenn es um kerngleiche Handlungen (hier: identische Verträge mit lediglich unterschiedlichen Vertragspartnern) und nicht um bloß ähnliche Handlungen des Verletzers geht.
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24.09.2009 OLG Hamburg - 3 U 43/09 - Urt. v. 24.09.09 - rechtskräftig
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-u....de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versor-gungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, „zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ bzw. „Bauwerke der Stadt U.“ präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Er-werbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschlei-ernde Zwecke.

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31.07.2009 LG Karlsruhe - 15 0 63/09 KfH IV - Urt. v. 31.07.09
Eine eingeschränkte Unterlassungserklärung ist nur dann geeignet zur Ausräumung der Wiederho-lungsgefahr, wenn sie dazu führt, dass nur eine zulässige Werbung vom Verbot ausgenommen wird (hier: eine Werbung, in der der Verbraucher ausreichend auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung der beworbenen Methode hingewiesen wird). mehr >
30.07.2009 OLG Stuttgart - 2 U 4/09 - Urt. v. 30.07.09
Zur Frage einer Erinnerungswerbung für Arzneimittel i.S.v. § 4 VI HWG, sofern auf den Seitenwän-den von Lkws vier Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet sind, denen der einleitende Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ vorangestellt ist. mehr >
29.07.2009 BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 29.07.09 - Bundespatentgericht
Verweigert das Bundespatentgericht im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren einem Beteiligten zu Unrecht Verfahrenkostenhilfe, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG verletzt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei Bewilligung von Verfahrens-kostenhilfe eine anwaltlich vertretene Partei den Vortrag in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bereits im Beschwerdeverfahren und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gehalten und das Bundespatentgericht deshalb eine für sie günstigere Entscheidung getroffen hätte.

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29.07.2009 BGH - I ZR 87/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Hamburg

a) Stellt sich der Parallelimport eines Arzneimittels allein deswegen als rechtswidrig dar, weil die Vorabinformation des Markeninhabers, die Voraussetzung für die Erschöpfung gewesen wäre, unterblieben ist, kommt im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht.

b) Der Parallelimporteur, der es versäumt, den Markeninhaber vorab zu informieren, und der des-wegen eine Markenverletzung begeht, kann - wenn der Markeninhaber diese Art der Schadens-berechnung gewählt hat - verpflichtet sein, den Gewinn aus dem Vertrieb des parallelimportier-ten Arzneimittels vollständig herauszugeben.
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29.07.2009 BGH - I ZR 102/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Köln
Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Be-griffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt. mehr >
29.07.2009 BGH - I ZR 169/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG München
a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzei-chenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzube-ziehen.

b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht wi-dersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.
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16.07.2009 BGH - I ZR 223/06 - Beschl. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel folgende Frage zur Vorabent-scheidung vorgelegt:

Erfasst Art. 88 I lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Hu-manarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor-gelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?

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16.07.2009 BGH - I ZR 50/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsäch-liche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Wa-renkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle ent-weder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchen-hinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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16.07.2009 BGH - I ZR 140/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann. mehr >
15.07.2009 LG Bayreuth - 13 KH 0 33/09 - Urt. v. 15.07.09
Zur Frage der Irreführung über die Zwecktauglichkeit, die Verwendungsmöglichkeit sowie die von der Verwendung eines Gerätes, dem eine mauerentfeuchtende Wirkung beigelegt wird, zu erwar-tenden Ergebnisse, sofern der Hersteller für das Gerät eine Wirkungsweise jenseits jeglicher phy-sikalischer Gesetze behauptet, die Wirksamkeit des Gerätes aber nicht zu beweisen vermag.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
15.07.2009 BGH - VIII ZR 56/08 - Urt. v. 15.07.09 - OLG Celle
a) § 5 II GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 I, II AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu.

b) Eine Preisanpassungsklausel, die das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 II GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Erdgassondervertrag übernimmt, also nicht zum Nach-teil des Kunden von der gesetzlichen Regelung des Preisänderungsrechts für den Grundver-sorger abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

c) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„... [Der Gasversorger] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 II GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach bil-ligem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.
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15.07.2009 BGH - VIII ZR 225/07 - Urt. v. 15.07.09 - LG Berlin
a) Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§§ 10 I EnWG 1998, 36 I EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abneh-mers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.

Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisände-rungsrecht nach § 4 I, II AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag über-nimmt, also nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

b) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist ... [der Gasversorger] berechtigt, die Gaspreise ... auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten ... [des Gasversorgers] anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.
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09.07.2009 BGH - I ZR 13/07 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Celle
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.

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09.07.2009 OLG München - 29 U 1852/09 - Urt. v. 09.07.09
1. Für nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der UGP-Richtlinie am 12.12.2007 vorgenommene Handlungen ist der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 Nr. 1 und § 4 Nr. 1 UWG 2004 dahin auszulegen, dass er auch Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erfasst.

2. Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams kann gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter sein.

3. Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
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09.07.2009 BGH - I ZR 193/06 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Frankfurt a. M.
a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S.d. § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.


b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.

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07.07.2009 LG Darmstadt - 16 O 142/09 - Urt. v. 07.07.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Hersteller eine mauerent-feuchtende Wirkung zuschreibt, sofern wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkung-Nachweise für die verwendete Methode nicht vorliegen und die vom Hersteller vorgetragenen Erklärungen nicht dem aktuellen gesicherten Erkenntnisstand der Physik und der Wissenschaft entsprechen.

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02.07.2009 OLG Hamburg - 3 U 221/08 - Urt. v. 02.07.09
Ein wirkstoffgleiches preisgünstiges Arzneimittel verfügt bereits dann über den „gleichen Indikati-onsbereich“ i.S.d. § 129 I S. 2 SGB V, wenn es für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde. Ist die Substituierbarkeit wegen unter-schiedlicher Indikationsbereiche unklar, darf der Apotheker das preisgünstige Arzneimittel gemäß § 17 V Apothekenbetriebsordnung nicht abgeben, bevor die Unklarheit - etwa durch Rücksprache mit dem verordnenden Arzt - beseitigt ist.

Wird ein Arzneimittel in der Werbung als „Generikum“ bezeichnet, so fassen die Fachkreise diese Bezeichnung aus klinisch-praktischer Perspektive und in Übereinstimmung mit der Begriffsbe-stimmung in Art. 10 II lit. b) RL 2001/83/EG dahingehend auf, dass es sich um ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit einem anderen Arzneimittel gleiches, jedoch preiswerteres Präparat handele. Nicht hingegen muss es sich nach dem Verständnis der Fachkreise um ein durch förmliche Bezugnahme auf das mittlerweile patentfreie Referenzarzneimittel zugelassenes, chemisch identisches Präparat handeln.

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02.07.2009 OLG München - 29 U 3992/08 - Urt. v. 02.07.09

Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch für ausländische Versandapo-theken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden.
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02.07.2009 OLG München - 29 U 4587/08 - Urt. v. 02.07.09
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept einge-reicht wird, einen Bonus von € 2,50, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von € 9,30, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 I HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).
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02.07.2009 OLG Hamburg - 3 U 151/08 - Urt. v. 02.07.09 - rechtskräftig
Die werbliche Aussage, ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) i.S.d. Art. 10 IV der Richtlinie 2001/83/EG verfüge erwiesenermaßen über ein im Vergleich zum Originalarzneimittel „äquivalentes Sicherheitsprofil“, ist irreführend, wenn dieser Vergleich nicht auf einer wissen-schaftlich validen Untersuchung der Sicherheitsprofile, sondern hinsichtlich des Generikums le-diglich auf Wirksamkeitsstudien beruht. mehr >
30.06.2009 OLG Hamburg - 3 U 13/09 - Urt. v. 30.06.09
Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG i.V.m. Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwen-dung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht.

Im durch die RL 2001/83/EG gemeinschaftsrechtlich vollharmonisierten Bereich der Arzneimittel-werbung ist für eine nach Maßgabe des Art. 12 I GG vorgenommene verfassungskonforme Ausle-gung des § 11 I Nr. 2 HWG als konkreter Gefährdungstatbestand kein Raum. Nach der Rechtspre-chung des BVerfG (Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschl. v. 07.06.2000 - 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen. Auf der Ebene der Fachgerichte tritt wegen des aus Art. 19 IV GG folgen-den Gebots des effektiven Rechtsschutzes an die Stelle der Prüfung deutscher Grundrechte eine Grundrechtsprüfung nach dem Maßstab des europäischen Rechts.

Die Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG, Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG als abstrakter Gefährdungstatbe-stand ist mit dem gemäß Art. 6 II EUV verbindlichen höherrangigen Gemeinschaftsrecht - insbe-sondere dem europarechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Recht auf freie Mei-nungsäußerung gem. Art. 10 EMRK - vereinbar.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
26.06.2009 KG - 5 W 59/09 - Beschl. v. 26.06.09
Es stellt eine geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behin-derung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gem. §§ 312 d I, 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort be-rücksichtigt werden.

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24.06.2009 LG Bayreuth - 13 KH 0 55/07 - Urt. v. 24.06.09
1. An den Nachweis der Wirksamkeit kosmetischer Geräte ist kein geringerer Maßstab anzu-legen als an den medizinischer Geräte.

2. Zur Frage des Nachweises der Wirksamkeit der Behandlung mit einem kosmetischen Gerät - der der Anbieter eine Reduzierung von Cellulite, eine Umfangsreduzierung an verschie-denen Körperstellen und eine Umverteilung von Fett zuschreibt - durch Studien, deren Be-zahlung resp. Inauftraggabe entweder im Dunkeln bleibt oder der Herstellerfirma zuzuord-nen und deren Probandenanzahl relativ gering ist, ohne dass sich aufgrund der Beschrei-bung der Studien ergeben würde, dass die untersuchte Personengruppe ausreichend sei, um das Ergebnis auf die Allgemeinheit zu übertragen.

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18.06.2009 LG Düsseldorf - 37 0 91/08 - Urt. v. 18.06.09
1. Der Unterlassungsschuldner muss sich durch eine eindeutige, unmissverständliche und grundsätzlich vorbehaltlose Erklärung zur Unterlassung verpflichten, ihr Inhalt darf keinen Zweifel an ihrer Rechtsverbindlichkeit aufkommen lassen. Auf Erklärungen mit Einschränkun-gen und Zusätzen braucht sich der Unterlassungsgläubiger grundsätzlich nicht einzulassen.

2. Der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der diese im Wege des Teleshopping absetzt, muss sich die in einer Werbesendung gemachten krankheitsbezogenen Aussagen einer „live“ in das Studio durchgestellten Anruferin zurechnen lassen, sofern sich der während der Sen-dung im Studio anwesende geschäftsführende Alleingesellschafter des Herstellerunterneh-mens von den Aussagen nicht distanziert.

3. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die die Bedeutung eines Nährstoffs für die Körperfunktion beschreiben, sind bis zur Verabschiedung der in Art. 13 III HCVO genannten Liste nur dann zulässig, wenn sie „dieser Verordnung“ und dem einschlägigen nationalen Recht entsprechen. Der HCVO entsprechen sie aber nur dann, wenn anhand allgemein aner-kannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass das Vorhandensein des Wirk-stoffs, auf den sich die Angaben beziehen, in einem Lebensmittel eine positive physiologische Wirkung hat, wenn die Stoffe, auf die sich die Angaben beziehen, im Produkt in einer Menge vorhanden sind, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen, wenn die angesprochenen Wirkstoffe in dem Produkt in einer Form vorliegen, die für den Körper verfügbar ist und wenn die Menge des Produkts, deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann, eine signifikante Menge der Wirkstoffe enthält, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ge-eignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen. Trägt der Werbende dazu nichts Konkretes vor, ist die Verwendung der Angaben grundsätzlich unzulässig.

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18.06.2009 BGH - I ZR 224/06 - Urt. v. 18.06.09 - LG Köln
a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.

b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbrau-cher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
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18.06.2009 BGH - I ZR 47/07 - Urt. v. 18.06.09 - OLG Koblenz
a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 I, III MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.

b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.

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11.06.2009 OLG Hamburg - 3 U 195/08 - Urt. v. 11.06.09
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

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04.06.2009 LG Berlin - 52 0 337/08 - Urt. v. 04.06.09
Die Bewerbung von kosmetischen Mitteln, deren Inhaltsstoffe überwiegend in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung finden, mit den Behauptungen, dass die Mittel im Vergleich zu anderen handelsüblichen Produkten hochwirksam und erfolgreich bei der Behandlung von Haar-ausfall sind, Haarausfall stoppen, neue Haare nachwachsen lassen und für festeres und dichteres, dickeres Haar mit mehr Volumen sorgen, ist zur Irreführung geeignet, sofern eine derartige Wir-kung auf die Haare und das Haarwachstum wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist.

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03.06.2009 OLG Köln - 6 W 60/09 - Beschl. v. 03.06.09

1. Bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4, der u.a. für elektronisch verbreitetes Werbematerial einen Hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ vorschreibt, handelt es sich um Marktverhal-tensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Das Fehlen des Hinweises ist grundsätzlich als geeignet anzusehen, die Interessen der Verbraucher, insbesondere deren Fähigkeit, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, i.S.v. § 3 I, II UWG spürbar zu beeinträchtigen.
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02.06.2009 LG Münster - 25 0 126/08 - Beschl. v. 02.06.09
1. Für den Fall, dass wegen der beiderseitigen Erledigungserklärung eine notwendige Be-weisaufnahme nicht mehr durchgeführt werden muss, ist in der Regel eine Kostenent-scheidung dahingehend zu treffen, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf-gehoben werden.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigung ihren Grund darin hat, dass seitens der Beklagten eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abgegeben worden ist, da sich der Gegner al-lein mit der Unterwerfungserklärung nicht immer in die Rolle des Unterliegenden begibt. Etwas anderes ergibt sich aus Billigkeitserwägungen in Anwendung des Rechtsgedankens des § 162 BGB jedoch dann, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass der Beweggrund für die Unterwerfungserklärung die Vermeidung einer Beweisauf-nahme war.
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29.05.2009 OLG Naumburg - 10 U 56/08 (Hs) - Urt. v. 29.05.09
1. Entnehmen die angesprochenen Verbraucherkreise der Bewerbung von Geräten zur elekt-roosmotischen Mauerentfeuchtung, dass diese ohne größeren Arbeits- und Kostenauf-wand und ohne Eingriffe in die Gebäudesubstanz zu der erwünschten nachhaltigen Tro-ckenlegung des feuchten Mauerwerkes führen, so erwartet der interessierte Kunde, dass die angespriesene Methode in der Praxis nach bestimmten Standards erprobt ist, tatsäch-lich - wie dargestellt - funktioniert und die ihr zugeschriebene Wirkung entfaltet und damit den in der Baupraxis allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht.

2. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, sofern die den Geräten zugeschriebene Funk-tionsweise diesen nach den Erkenntnissen der Bautechnik und Wissenschaft - mangels hinreichend wissenschaftlich begründeter Daten - nicht zukommt oder jedenfalls nicht hin-reichend wissenschaftlich abgesichert ist.

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29.05.2009 LG München I - 11 HK 0 5979/09 - Urt. v. 29.05.09
Es verstößt gegen § 1 I S. 1 PAngV, Hotelzimmer mit Nettopreisen zu bewerben, bei denen die Um-satzsteuer nicht inkludiert ist.

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28.05.2009 OLG Zweibrücken - 4 U 160/08 - Urt. v. 28.05.09
1. Verurteilungen zur Unterlassung sind zwar regelmäßig, aber keineswegs ausnahmslos auf das Verbot der konkreten Verletzungsform zu beschränken. In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Ver-meidung unnötiger Streitverlagerungen in das Vollstreckungsverfahren auch gewisse Ver-allgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vor-genommen werden dürfen, soweit auch in der erweiterten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform aus der begangenen Handlung zum Ausdruck kommt. Eine re-levante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Ver-bot; es ist weder Sache des Klägers noch des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsaus-spruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täu-schende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann.

2. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirk-samkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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28.05.2009 OLG Hamburg - 3 U 173/08 - Urt. v. 28.05.09
Die Hervorhebung der „Freiheit“ von einem bestimmten Stoff im Blickfang einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel erweckt den Eindruck eines Produktvorteils und ist als irreführend zu unterlassen, wenn das werbende Unternehmen die - vom Anspruchsgläubiger substantiiert angezweifelte - wis-senschaftlich erwiesene Vorteilhaftigkeit des hervorgehobenen Umstands nicht nachzuweisen vermag.

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22.05.2009 KG - 5 U 90/06 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 22.05.09
1. Zur Frage der Klagebefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG

2. Der Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel setzt nicht voraus, dass sich der Werbende deren Aussageinhalt zu Eigen macht. Im Rahmen einer Fernsehsendung mit Zuschauerbeteiligung kann es ge-nügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Zusammenhang mit einer reklamehaf-ten Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Aussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Aussagen seien Teil der zu vermittelnden Werbeinformationen.

3. Äußern sich anrufende Zuschauer im Rahmen einer Fernsehwerbesendung krankheitsbe-zogen zu beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln, so ist es notwendig, dass sich die für die Sendung Verantwortlichen in jedem Einzelfall ausdrücklich, unmissverständlich und ernsthaft von diesen Äußerungen distanzieren, und zwar ohne jeden verharmlosenden Zu-satz. Dabei muss zum Ausdruck kommen, dass sie sich mit ihrer Distanzierung nicht nur einem formal-juristischen Verbot beugen, sondern sie müssen aus eigenem Wissen und Wollen den Krankheitsbezug leugnen.
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20.05.2009 BGH - I ZB 53/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Verneint das Bundespatentgericht eine bösgläubige Markenanmeldung i.S.v. § 8 II Nr. 10 MarkenG unter dem Gesichtspunkt der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers, weil die Marke mit der vom Vorbenutzer verwendeten Bezeichnung weder identisch noch zum Verwechseln ähnlich ist, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht mit Erfolg mit der Begründung geltend gemacht werden, die für die Bösgläubigkeit sprechenden Indizien seien falsch gewichtet und die Würdigung des Bundespatentgerichts sei unzutreffend.

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20.05.2009 BGH - I ZB 107/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG ist die Beurteilung, ob eine zukünftige Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Waren-gruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, grundsätzlich Sache der nationalen Gerichte. Allein aus dem Umstand, dass das Bundespatentgericht der Bekanntheit einer Ortsbezeichnung bei der Prü-fung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG im konkreten Fall ein anderes Gewicht bei-misst als das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ohne ein Vorabentschei-dungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu richten, folgt keine Ver-letzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S.d. Art. 101 I S. 2 GG. mehr >
20.05.2009 BGH - I ZR 220/06 - Urt. v. 20.05.09 - OLG München
Die Bezeichnung „(Vorsorge- und) Versicherungsberater“ war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend. mehr >
19.05.2009 BGH - VI ZR 160/08 - Urt. v. 19.05.09 - KG
Zur Zulässigkeit der Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass.

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15.05.2009 LG Wuppertal - 15 0 11/09 - Urt. v. 15.05.09
Ein Facharzt für Chirurgie, der über besondere Erfahrungen auf den Gebieten der sportmedizini-schen sowie der proktologischen Behandlungen verfügt, verhält sich nicht berufswidrig, sofern er auf seinem Praxisschild unter „Besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ auf „Prok-tologische Behandlungen“ und „Sportmedizinische Betreuung“ hinweist, ohne die in der Berufs-ordnung für Ärzte vorgesehene Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung zum „Fach-arzt für Sportmedizin“ bzw. zum „Facharzt für Proktologie“ absolviert zu haben.

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14.05.2009 BGH - I ZR 179/07 - Urt. v. 14.05.09 - OLG München
Das Verbot des Rückkaufhandels in § 34 IV GewO ist i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Es richtet sich nicht nur an Pfandleiher, sondern an jedermann.

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsmodell vom Verbot des § 34 IV GewO erfasst wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts maßgeblich und daher zu prüfen, ob der Sache nach gewerbsmäßig durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesicherte Darlehen gegeben wer-den. Das Verbot des § 34 IV GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung als Entgelt für die Überlassung des Kapitals und/oder den Verwaltungsaufwand des Käu-fers wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz (vgl. §§ 346 I, 347 I S. 1 BGB) hinaus-geht.

Das Verbot des § 34 IV GewO stellt im Blick auf Art. 12 GG eine nicht unverhältnismäßige Regelung der Berufsausübung dar.

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14.05.2009 OLG München - 6 U 2187/06 - Urt. v. 14.05.09
Zur Frage der therapeutischen Wirksamkeit der Bioresonanz-Therapie

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06.05.2009 OLG Hamburg - 5 U 155/08 - Urt. v. 06.05.09
Das Rechtsschutzinteresse für eine Unterlassungsklage fehlt nicht, wenn eine Äußerung im Zu-sammenhang mit einer Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versicherungs-/ und Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) streitig ist. Die Verfahrensregelungen des AVAD erlauben keine Überprüfung der An-zeige auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahr-heitsgehalts nicht im Wege der Unterlassungsklage unterbunden werden können, gelten in diesem Fall nicht. mehr >
06.05.2009 OLG Hamburg - 5 W 33/09 - Beschl. v. 06.05.09
1. Für die Entscheidung über Ordnungsmittelanträge wegen Verstoßes gegen eine Verbotsverfü-gung ist die vollbesetzte Kammer für Handelssachen auch dann zuständig, wenn der Vorsit-zende die einstweilige Verfügung gem. § 944 ZPO allein erlassen hat.

2. Ist der Schuldner einer Verbotsverfügung verpflichtet, aufgrund des Verbots auch positive Handlungen vorzunehmen, insbesondere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, und tut er dies nicht, so beginnt die Verfolgungsverjährung der Einzelverstöße gegen die Verbotsver-fügung, die sich aufgrund dieses „Dauerunterlassens“ ereignen, nicht zu laufen. Es liegt recht-lich nur ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung in Form eines Dauerverstoßes vor.

3. In einem solchen Fall kann es nicht zu beanstanden sein, wenn das Gericht nur 6 von insgesamt 26 Einzelvorfällen im Rahmen dieses Dauerverstoßes aufklärt, wenn es der Auffassung ist, dass sich dies auf die Höhe des verhängten Ordnungsgeldes nicht auswirkt. Das gilt jedenfalls dann, wenn es dem Gläubiger nicht darum geht, jeden Einzelfall einer gesonderten Sanktionierung zuzuführen.

4. Zur Darlegungslast einer Schuldnerin, wenn die Verstöße gegen eine Verbotsverfügung nicht von ihr selbst, sondern von Werbern der von ihr beauftragten Werbeagenturen begangen wer-den.
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05.05.2009 LG Köln - 33 0 348/08 - Urt. v. 05.05.09
1. Auch wenn sich Aussagen (hier: "nach 3 Tagen hatte ich 1,5 Kilo verloren und am Ende der Woche zeigte die Waage 3,5 Kilo weniger... in sieben Wochen habe ich 22 kg abgenom-men... ohne quälendes Hungergefühl) im Rahmen der Bewerbung eines Schlankheitsmit-tels ausdrücklich nur auf eine individualisierte Person beziehen, entnimmt der Verkehr den Aussagen jedoch, dass die dargestellten Wirkungen gerade keinen Einzelfall in Bezug auf die abgebildete Person darstellen, sondern dass die Wirkungsaussagen auf den angespro-chenen Verkehrskreis übertragbar sind. Der angesprochene Verkehr geht davon aus, dass die Erfahrungen der abgebildeten Person beispielhaft für die Wirkung des beworbenen Produkts sind und wird somit von einer Übertragbarkeit der Aussagen auf sich ausgehen.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Haftung des deutschen Vertreibers des Schlank-heitsmittels - der nach seiner Behauptung eine reine Verteilfunktion inne hat - für die Be-werbung des Produktes mittels einer Werbeanzeige, die der in Großbritannien ansässige Vertriebspartner des Herstellers geschaltet hat.

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28.04.2009 LG Bielefeld - 15 0 221/08 - Urt. v. 28.04.09
1. Mit Wirkungsaussagen darf nicht geworben werden, wenn sie wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das hat für technische Geräte jedenfalls dann zu gelten, wenn sie auch der Behandlung von Lebensmitteln, wozu Wasser zählt, dienen.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Wasserbehandlern resp. Wasseraufbereitungsgeräten, mit der den Geräten Wirkungen dahin-gehend zugeschrieben werden, dass deren Einsatz weniger Kalkablagerung und weniger Rostbildungen bewirke, zur Auflösung von vorhandenen Kalk- und Rostansätzen führe, den Gehalt an Kohlensäure im Wasser mindere und das Wasser im Sinne einer höheren Löslichkeit mit der Folge der Einsparung jeglicher chemischer Zusätze entspanne und diese Wirkungen abgeleitet werden aus der Behandlung des Wassers mit Magnetfeldern, durch Verwirbelung des Wassers und durch gezielte Informationsübertragung durch quantenphysikalische Prozesse.

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24.04.2009 LG Berlin - 15 0 757/07 - Beschl. v. 24.04.09
Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt auch dann, wenn durch sie und infolge der nur eingeschränkten Beweismöglichkeit im Verfahren nach einer übereinstimmenden Erledigungs-erklärung dem Unterlassungsgläubiger der Zeugenbeweis abgeschnitten ist, keine Anerkenntnis-wirkung zu. mehr >
23.04.2009 OLG Hamburg - 3 U 211/08 - Urt. v. 23.04.09
Die Angabe „r. führt erste preisgünstige Alternative zu Clopidogrel-Verordnungen ein“ in der Über-schrift einer anlässlich der Einführung eines Arzneimittels veröffentlichten Pressemitteilung ist irreführend und beinhaltet eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn im folgenden Fließtext nicht klargestellt wird, dass das neue Produkt aufgrund einer - im Vergleich mit den bereits erhält-lichen Präparaten - hinsichtlich der Indikationen eingeschränkten Zulassung lediglich für einen Teilbereich der Gesamtheit aller Clopidogrel-Verordnungen in Betracht kommt.

Die Angaben „Enorme Preisersparnis gegenüber Erstanbietern“ und „Maximale Budgetentlastung pro Verordnung“ in einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel sind irreführend und eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn in ihrem unmittelbaren Zusammenhang nicht auf die im Vergleich zu den Präparaten der Erstanbieter bestehenden Einschränkungen hinsichtlich des zugelassenen Indikationsbereichs hingewiesen wird.

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23.04.2009 OLG Hamburg - 3 U 151/07 - Urt. v. 23.04.09 - rechtskräftig
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Gebrauchtwagenhändler ge-genüber einem Dritten - ebenfalls Gebrauchtwagenhändler - abgegeben hat, ist mangels hinrei-chender Ernsthaftigkeit dann nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger zu besei-tigen, wenn die vorangegangene Abmahnung u. a. auf einer kollegial-fürsorglichen Motivation be-ruhte und der Dritte bekundet, eine etwaig verwirkte Vertragsstrafe mit dem Unterlassungsschuld-ner „auf dem Rummel teilen“ zu wollen.

Ein wettbewerbliches Abschlussschreiben ist in der Regel nicht lediglich als einfaches Schreiben im Sinne der Nr. 2402 VV a.F. z. RVG (jetzt: Nr. 2302) anzusehen, sondern in Höhe einer 0,8-Geschäftsgebühr zu vergüten.

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21.04.2009 LG Hamburg - 312 0 136/09 - Urt. v. 21.04.09 - rechtskräftig
1. Soweit das Fehlen der wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaus-sage hinreichend substantiiert vorgetragen wird, ist es - abweichend von den allgemeinen Re-geln - Aufgabe des Werbenden, der eine bestimmte therapeutische Wirkung seines beworbe-nen Produkts behauptet, die wissenschaftliche Absicherung der Werbeangabe zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen.

2. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wis-senschaftlicher Erkenntnis entsprechen.

3. Der Umstand, dass ein Medizinprodukt die sog. grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG erfüllt und damit rechtmäßig in Verkehr gebracht werden darf, hindert nicht das Verbot ent-sprechender Werbeaussagen, mit denen die Wirksamkeit zur Bekämpfung bestimmter Erkran-kungen (hier: gegen Nagelpilz) in Anspruch genommen wird, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine entsprechende Wirksamkeit nicht besteht oder die Wirksamkeit jedenfalls nicht ge-sicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Die Erfüllung der Zweckbestimmung gem. § 3 Nr. 10 MPG wird bei Medizinprodukten der Klasse I gem. § 13 MPG i.V.m. Anhang IX zur Richtlinie 93/42/EWG, vom Hersteller selbst festgelegt und nicht von dritter Seite geprüft.

4. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufbrauchsfrist im einstweiligen Verfü-gungsverfahren.

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08.04.2009 Thüringer OLG - 2 U 937/08 - Urt. v. 08.04.09
Wie eine Kennzeichnung durch den Zusatz „Anzeige“ zu erfolgen hat, kann nur für den Einzelfall beurteilt werden. Eine Rolle bei der Beurteilung spielt auch das Umfeld des redaktionell aufge-machten Beitrags, das Einfluss darauf hat, ob der Durchschnittsleser mit werbefinanzierten Bei-trägen rechnet.

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02.04.2009 EuGH (Zweite Kammer) - C-421/07 - Urt. v. 02.04.09
Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die von einem Dritten vorgenommene Verbreitung von Informatio-nen über ein Arzneimittel, namentlich über dessen heilende oder verhütende Eigenschaften, auch dann als Werbung im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn dieser Dritte aus eigenem Antrieb und in völliger - rechtlicher und tatsächlicher - Unabhängigkeit vom Her-steller oder vom Verkäufer handelt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die-se Verbreitung eine Maßnahme zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel darstellt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern.

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02.04.2009 BGH - I ZB 8/06 - Beschl. v. 02.04.09 - Bundespatentgericht
Kommt wegen des Unternehmensgegenstandes des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbe-stimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an ein-zelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintra-gung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeich-nung gehindert werden können. mehr >
02.04.2009 BGH - I ZR 78/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Hamburg
a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu berücksich-tigen.

b) Die Marke "POST" ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80 % nicht überdurch-schnittlich kennzeichnungskräftig.

c) Zwischen der Wortmarke "POST" und einer Wort-/Bildmarke "OP OSTSEE-POST" besteht keine Zeichenähnlichkeit i. S. von § 14 II Nrn. 2, 3 MarkenG.

d) Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG wegen kennzeichenrechtlicher Verwechslungsgefahr und Ansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 II UWG im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr mit einem Kennzeichen eines Mitbewerbers sind regelmäßig unterschiedliche Streitgegenstände.

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02.04.2009 BGH - I ZR 209/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Zweibrücken
a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Anga-ben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i. S. von § 14 II Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschrei-benden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i. S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. In die Abwägung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass die Markeninhaberin eine Verkehrs-durchsetzung der Marke vor einer vollständigen Liberalisierung des Postmarktes erreichen konnte.

c) Die Beschränkung des Schutzumfangs einer aus einer beschreibenden Angabe bestehen-den Marke nach § 23 Nr. 2 MarkenG verletzt den Markeninhaber nicht in seinem verfas-sungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht an der Marke.

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01.04.2009 LG München I - 21 0 21850/08 - Urt. v. 01.04.09
1. Hinsichtlich der angesprochenen Verkehrskreise i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG ist bei elektrischen Handwerkzeugmaschinen keine Unterscheidung zwischen Maschinen mit Oszillations-, rotie-rendem oder Exzenterantrieb zu machen.

2. Der goldenen Einfärbung von Werkzeugen für elektrische Handwerkzeugmaschinen kommt keine wettbewerbliche Eigenart i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG zu; bei der Verwendung von goldener Far-be steht ein Qualitätsbezug im Vordergrund, so dass jedenfalls die angesprochenen Verkehrs-kreise nicht der Vorstellung unterliegen, aufgrund der Goldfarbe könne das Werkzeug nur von einem bestimmten Anbieter stammen.

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31.03.2009 LG Frankfurt a. M. - 2/18 0 196/08 - Urt. v. 31.03.09
Zur Frage der Auslegung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und einer Zuwiderhandlung gegen diese.

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26.03.2009 LG Lüneburg - 7 0 23/09 - Urt. v. 26.03.09 - rechtskräftig
1. Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung ist zur Irreführung geeignet, sofern es dem Werbenden nicht gelingt, irgendeinen wissenschaftlichen Nachweis für die von ihm be-hauptete Wirkung des Gerätes glaubhaft zu machen. Ein Vortrag dahingehend, die streitgegen-ständlichen Werbeaussagen beruhten auf Erfahrungswerten des Werbenden und vieler seiner Kunden, reicht jedenfalls nicht aus. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Beg-riffen wie „überlichtschnelle Teilchen“, die das Energiefeld des Hauses „auf intelligente Weise“ verändern sollen, derartige Teilchen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen, vielmehr den Parawissenschaften und der Esoterik entlehnt.

2. Entsprechendes gilt auch für Wirkungsbehauptungen bezüglich eines Wasserbehandlungsge-rätes, sofern der Werbende auch hier jegliche Angaben zur Wirkungsweise des Gerätes und deren wissenschaftlicher Untermauerung schuldig bleibt.
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26.03.2009 BGH - I ZR 213/06 - Urt. v. 26.03.09 - OLG Karlsruhe
a) Eine Anzeige enthält auch dann eine produktbezogene Werbung für ein bestimmtes Arzneimit-tel i.S.v. § 1 I HWG, wenn mit ihr zwar ein gesundheitspolitisches Ziel verfolgt wird, die auf ein konkretes Arzneimittel bezogene werbende Aussage aber für das angesprochene Publikum er-kennbar bleibt.

b) Eine Publikumswerbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, die an sich die Voraus-setzungen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot nach §§ 10 I, 11 I S. 1 Nrn. 2, 7 HWG erfüllt, kann durch Art. 5 I S. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn die wirksame Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung die Nennung des Arzneimittels erfordert.

c) Das Gebot zur Angabe des Pflichthinweistextes nach § 4 III S. 1 HWG gilt auch dann, wenn ab-weichend von § 10 I HWG die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel außer-halb der Fachkreise ausnahmsweise erlaubt ist.

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24.03.2009 LG Hamburg - 312 0 722/08 - Urt. v. 24.03.09
Das Inverkehrbringen eines so genannten Smoothies- eines Mehrfruchtgetränkes -, das eine dun-kelviolette Farbe aufweist und ein himbeerrot und violett gestaltetes Frontetikett trägt, auf dem zwei Heidelbeeren und eine Himbeere abgebildet sind und die Angabe „100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ ersichtlich ist, verletzt §§ 3, 5 UWG resp. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 11 I Nr. 1 LFGB, sofern das Produkt hauptsächlich aus Apfel- und Traubensaft besteht und der Anteil an Himbeeren lediglich 20 % und der an Heidelbeeren nur 5 % ausmacht. Dass auf der Rückseite der Flasche auf dem Rückenetikett die präzisen Inhaltsstoffe vollständig angegeben werden, ver-hindert eine Irreführung nicht.

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24.03.2009 LG Hamburg - 416 0 206/08 - Urt. v. 24.03.09
Die Ankündigung eines „kostenlosen Diabetes-Checks“ im Rahmen einer durch eine auf Diabeto-logie spezialisierte Arztpraxis gemeinsam mit einer Apotheke veröffentlichten Werbeanzeige ver-letzt § 7 I HWG, wonach es unzulässig ist, Zuwendungen und sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.

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19.03.2009 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 212/08 - Urt. v. 19.03.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Gerätes, welches Infrarot-Strahlen abgibt und als Instrument zum Abbau überschüssigen Körperfettes angepriesen wird, mit der Aussage „Umfangreduzierung mit Infrarot-Energie“.

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11.03.2009 BGH - I ZR 114/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG Frankfurt a. M.

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbe-werbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mit-gliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- und Schutzrechtsver-letzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
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11.03.2009 BGH - I ZR 194/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG München
a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäfts-praktiken vereinbar.

b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.

c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme der Ver-kaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetsei-te zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwie-rigkeiten erfasst werden kann.

Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.

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10.03.2009 LG München I - 9 HK 0 8523/06 - Urt. v. 10.03.09
Das Inverkehrbringen von aus Pilzen - die zwar nicht als giftig anzusehen und deshalb grundsätz-lich essbar, allerdings aufgrund ihrer leder- bzw. korkartigen Konsistenz nach Anwendung her-kömmlicher Zubereitungsverfahren ungenießbar sind (hier: Schmetterlingstramete und Glänzender Lackporling) - gefertigten Produkten als Nahrungsergänzungsmittel verletzt § 11 II Nr. 1 LFGB. Zubereitungen aus diesen beiden Pilzen fallen überdies unter die Novel-Food-Verordnung, inso-weit bedürfen sie einer Genehmigung gemäß des in Art. 4 ff. geregelten Genehmigungsverfahrens.

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10.03.2009 OLG Düsseldorf - I-20 U 238/08 - Urt. v. 10.03.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Gasversorgers gegenüber Kunden, jeder-zeit eine 100%ige Gasbelieferung garantieren zu können.

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05.03.2009 LG München I - 17 HK 0 17938/08 - Urt. v. 05.03.09
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 31, 32 der Berufsordnung für Ärzte durch einen Unternehmensberater, der Ärzten für den Beitritt in sogenannte Disease-Management-Programme für jede Neueinschreibung die Zahlung von Förderbeiträgen (hier: zwischen € 25,-- und € 100,-- pro Einschreibung) verspricht.

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05.03.2009 OLG Hamburg - 3 U 159/08 - Urt. v. 05.03.09
1. Ein Antragsteller im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren setzt sich nicht deshalb dem Vorwurf der verbotenen Salami-Taktik, d.h. des Rechtsmissbrauchs aus, weil er in getrennten Verfahren gegen zwei (irreführende) Aussagen desselben Werbemittels vorgeht. Er darf gegen diese Angaben auch nacheinander vorgehen, wenn dafür ein nachvoll-ziehbarer Grund besteht. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das erste Vorgehen, anders als das zweite Vorgehen, keiner weiteren tatsächlichen Ermittlungen bedarf.

2. Im Hinblick auf denjenigen Unterlassungsantrag, der keiner weiteren Ermittlungen mehr be-darf, ist das mehrwöchige Warten auf die Fertigstellung des Umfragegutachtens, welches le-diglich im Hinblick auf die weitere Werbeangabe eingeholt wird, dringlichkeitsschädlich.

3. Zu den methodischen Anforderungen an ein Umfragegutachten.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
04.03.2009 OLG Hamburg - 5 U 260/08 - Urt. v. 04.03.09
Zur Frage der Wirksamkeit vorformulierter Einwilligungserklärungen in Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern. mehr >
26.02.2009 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 334/08 - Urt. v. 26.02.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung einer „kosmetischen Mesotherapie®“, die der Vor-beugung frühzeitiger Hautalterung, der Bekämpfung von Falten und Cellulite, dem Aufbau stark UV-Licht-geschädigter Haut und der Reduzierung dunkler Flecken im Gesicht dienen soll.

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26.02.2009 BGH - I ZR 28/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienst-herrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterver-hältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an: BGH, Urt. v. 28.01.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786). mehr >
26.02.2009 BGH - I ZR 106/06 - Urt. v. 26.02.09 - KG
a) Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standes-amt gegenüber einem Verlag verpflichtet allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtig-ten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes durch Werbung finanziertes Koch-buch zu übergeben.

b) Die Unlauterkeit eines solchen Geschäftsmodells kann sich daraus ergeben, dass es dem Ver-lag mit Hilfe der Behörde einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Standesamt Wettbewerbern der Beklagten, die ebenfalls an einer sol-chen Zusammenarbeit interessiert sind, keine entsprechenden Möglichkeiten einräumt.

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26.02.2009 BGH - I ZR 163/06 - Urt. v. 26.02.09 - LG Darmstadt

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt eine Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.

b) Der Grundpreis ist dann i.S.d. § 2 I S. 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angege-ben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegen-über: BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem; BGH GRUR 2008, 84, Tz. 29, 31 - Versandkosten).

c) Die Regelung in § 4 IV PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Wer-bung bestehenden Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gem. § 2 PAngV übertragen werden.

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26.02.2009 BGH - I ZR 219/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeits-erfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

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26.02.2009 BGH - I ZR 222/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Schleswig
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahn-arztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermitt-lung sachlicher Informationen i.S.v. § 21 II SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht nur bereits des-halb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird. mehr >
24.02.2009 ÖOGH - 17 Ob 2/09g - Urt. v. 24.02.09
1. Die Aufnahme eines fremden Firmenschlagwortes in eine "kritisierende" Domain (hier: www.a...-unzufriedene.at) begründet keinen aus dem Namensrecht abgeleiteten Unterlas-sungsanspruch, wenn die Verwendung des Firmenschlagwortes keine unerwünschte Iden-tifikation zwischen dem Namensträger und dem Domaininhaber und Betreiber der Internet-seite bewirkt und auch sonst keine Zuordnungsverwirrung auslöst.

2. Weist der Domaininhaber und Betreiber einer Internetseite mit der Verwendung eines frem-den Firmenschlagwortes als Bestandteil einer auf die kritische Auseinandersetzung hin-deutenden Domain in einer dem Medium Internet angemessenen Weise auf die Zielrichtung seines Internetauftritts hin, so ist der Gebrauch des Firmenschlagwortes als Bestandteil der Domain durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

3. Die Verwendung eines fremden Firmenschlagwortes als Bestandteil einer "kritisierenden" Domain verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namensträgers dann nicht, wenn das Infor-mationsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zu-sammenhang mit kritischen Äußerungen über seine Waren oder Dienstleistungen genannt zu werden.

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24.02.2009 LG Hamburg - 312 0 330/08 - Urt. v. 24.02.09
1. Das an deutsche Verbraucher gerichtete Angebot eines italienischen Möbelanbieters eines „Direktvertriebs exklusiver ... Bauhausmöbel“ bezieht sich unzweideutig auf Deutschlands be-kannteste Kunst-, Design- und Architekturschule der Klassischen Moderne von 1919 bis 1933 und die von den dortigen Künstlern und Designern gestalteten Einrichtungsgegenstände.

2. Durch dieses Angebot und zugehörige Aussagen in der Werbung wird suggeriert, es handele sich um direkt vom Hersteller an die Beklagte zu 1) verkaufte Möbel, deren Entwürfe von Künstlern bzw. Designern gestaltet wurden, die in der Bauhausschule gearbeitet haben, aus-gebildet wurden oder ausbildeten.

3. Weitergehend wird in Anspruch genommen, dass es sich um lizenzierte (Nach-)Bauten handelt. Dies zum einen, weil die „Bauhausmöbel“ „exklusiv“ und damit gerade kein billiges Plagiat sein sollen, zum anderen, weil der Durchschnittskunde davon ausgehen kann, dass die angebotenen Möbel unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften u.a. aus dem Recht des geistigen Eigentums vertrieben werden.

4. Trotz Fehlens qualitativer Unterschiede zwischen lizenzierten Bauhaus-Produkten einerseits und aus Italien stammenden hochwertigen Nachahmungen, ist es für den Verbraucher nicht ohne Bedeutung, ob er ein lizenziertes oder ein mit dem Makel der fehlenden Lizenzierung behaftetes Produkt erhält.

5. Gerade bei hochpreisigen Designobjekten ist der Verbraucher regelmäßig daran interessiert, insoweit Originale zu erwerben, zumindest möchte er wissen, was er erwirbt.

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19.02.2009 OLG Hamburg - 3 U 1/07 - Urt. v. 19.02.09
1. Zur Frage, ob der Gegenstand eines Unterlassungsantrages eine mit einer anderweitig einge-gangenen Unterlassungsverpflichtung im Kern gleichartige Verletzungsform darstellt.

2. Zur Frage einer Werbung, die i.S.d. § 12 I Nr. 1 LFGB Aussagen enthält, „die sich auf die ... Ver-hütung von Krankheiten beziehen“.

3. Eine einschränkende Auslegung des § 12 I Nr. 1 LFGB in dem Sinne, dass diese Vorschrift nur irreführende Angaben erfasse, ist gemeinschaftsrechtlich nicht veranlasst. Auch bei richtli-nienkonformer Auslegung enthält § 12 I Nr. 1 LFGB kein (ungeschriebenes) Irreführungserfor-dernis.
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19.02.2009 LG Berlin - 52 0 9/08 - Urt. v. 19.02.09
1. Das Inverkehrbringen eines Simmondsia-Samenpulver enthaltenen Nahrungsergänzungsmit-tels in Deutschland stellt einen Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung dar.

2. Zur Frage, inwieweit der in den Niederlanden geschäftsansässige Hersteller des Produktes für dessen wettbewerbswidriges Inverkehrbringen als Teilnehmer der unerlaubten Handlung ein-zustehen hat.

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19.02.2009 BGH - I ZR 135/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Hamburg
Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tat-bestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilli-gung in die Löschung des Domainnamens begründen.

Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domain-namen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgelt-lichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unterneh-menskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbe-zeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.

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19.02.2009 BGH - I ZR 195/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Köln
a) Hat der Kläger sein Klagebegehren auf Ansprüche aus einem Markenrecht und aus ergänzen-dem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gestützt, kann das Berufungsgericht die Revi-sion beschränkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zulas-sen.

b) Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach § 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S.v. § 8 I MarkenG zu sein.

c) Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.

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19.02.2009 OLG Hamburg - 3 U 225/06 - Urt. v. 19.02.09
Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbe-werbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen sind, und dass die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen erfolgt.

Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht i.S.v. Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvor-schriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten.

Das „Bonus-Modell“ des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen §§ 78 AMG, 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1, 3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.

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18.02.2009 Brandenburgisches OLG - 7 W 31/08 - Beschl. v. 18.02.09
Zur Frage der Verletzung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Unterlassungsschuldner ver-boten worden ist, für Orientteppiche mit der Nennung eines tatsächlich geltenden Preises so-wie eines durchgestrichenen höheren Preises zu werben, ohne dass der durchgestrichene Preis zuvor tatsächlich vom Werbenden jemals verlangt worden war. mehr >
18.02.2009 OLG Köln - 6 W 5/09 - Urt. v. 18.02.09
1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbene Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält verglei-chende Werbung i.S.d. § 6 I UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.

2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.
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17.02.2009 OLG Karlsruhe - 4 W 59/08 - Beschl. v. 17.02.09
Der Abmahnende ist nicht gehalten, einem Fristverlängerungsbegehren des Abgemahnten zu entsprechen, das mit der Abwesenheit des Geschäftsführers begründet wird. Der Geschäfts-führer eines Unternehmens hat für den Zeitraum seiner Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb eines Zeitraums von einer Woche dringende Entscheidungen von einem Vertre-ter vor Ort oder von ihm selbst getroffen werden können. Ein Unternehmen, das in einem wett-bewerbsrechtlich sensiblen Geschäftsfeld tätig ist, muss jederzeit mit wettbewerbsrechtlichen Begehren rechnen, so dass es entsprechende Vorkehrungen zu treffen hat. Dazu ist ihm ohne weiteres zuzumuten, einen Anwalt vor Abreise des Geschäftsführers vorsorglich mit der Prü-fung etwaiger Unterlassungsbegehren zu beauftragen, damit der Geschäftsführer selbst oder auch ein Dritter in der Sache entscheiden kann.

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17.02.2009 OLG Dresden - 14 U 1571/08 - Urt. v. 17.02.09
Eine Werbemaßnahme verletzt auch dann § 4 Nr. 6 UWG, wenn eine rechtliche Abhängigkeit zwi-schen der Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel und der Inanspruchnahme einer Dienstleistung (hier: Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer) zwar nicht besteht, allerdings eine tatsächliche Abhängigkeit insoweit hergestellt wird, als der Werbende auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit einer solchen Intensität einwirkt, dass dieser glaubt, nicht umhinkommen zu können, sich zur Inanspruchnahme der Dienstleistung zu entschließen (hier: Anruf der Mehrwert-dienstenummer zwecks Festlegung - falls gewonnen - des Auszahlungstermins des Gewinns un-mittelbar am Tag nach dem Gewinnspiel, andernfalls die Gewinnauszahlung „nicht pünktlich“ er-folgt). Ein derartiges Verhalten erfüllt auch die Voraussetzungen des Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. mehr >
13.02.2009 OLG Köln - 6 U 180/08 - Urt. v. 13.02.09
1. Zwischen den Wortmarken „Amarula“ und „Marulablu“ zur Bezeichnung eines aus Fruchtantei-len des Marula-Baumes hergestellten Creme-Likörs besteht keine Verwechslungsgefahr i.S.d. § 14 II Nr. 2 MarkenG. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der übereinstimmende Zeichenbe-standteil „Marula“ beschreibenden Charakter hat, auch wenn (derzeit noch) nur ein kleiner Teil des Verkehrs das erkennt.

2. Zum Verhältnis von § 14 II Nr. 2 MarkenG zu § 5 II UWG n.F.

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12.02.2009 LG München I - 4 HK 0 17977/08 - Urt. v. 12.02.09
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Z.E.L.L. Putzer“ vertriebenen Fruchtlikörs mit 32 % Vol. Alkohol mit gesundheitsbezogenen Angaben bzw. Wirkweisen - beginnend mit der Verwen-dung des Produktnamens bis zu verschiedenen Wirksangaben über die Substanz OPC, die als Inhaltsstoff des Produkts werblich mitgeteilt wird - verstößt gegen die Regelung in Art. 4 III Health Claims VO, wonach jegliche gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholge-halt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sind. mehr >
09.02.2009 OLG Köln - 6 W 182/08 - Beschl. v. 09.02.09
1. Im Sinne des § 101 II UrhG kann eine Rechtsverletzung in gewerblichem „Ausmaß“ auch bei rein privatem Handeln zu bejahen sein. Entscheidend ist, dass sie ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Der Senat hält daher daran fest, dass das Angebot eines kompletten Musikal-bums in dessen aktueller Verkaufsphase im Rahmen einer Internettauschbörse ein gewerbli-ches Ausmaß erreicht.

2. Ein Album mit klassischer Musik (hier: Lieder von Franz Schubert, gesungen von Thomas Quasthoff) kann sich auch drei Jahre nach der Erstveröffentlichung in der aktuellen Verkaufs-phase befinden, sofern es noch unverändert zum Ausgangspreis veräußert wird (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12, 13).
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09.02.2009 OLG Köln - 6 W 4/09 - Beschl. v. 09.02.09
Wer nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erwirkt, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, wenn er zusätzlich eine Hauptsacheklage erhebt, mit der er neben dem im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch Annex- und Kostenansprüche verfolgt, nachdem der Schuldner in der ihm gesetzten Frist die ge-forderte Abschlusserklärung nicht abgegeben, sondern gegen die Verfügung (Voll-)Widerspruch eingelegt hat (Abgrenzung zu OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336).

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06.02.2009 OLG Köln - 6 U 147/08 - Urt. v. 06.02.09
1. Der Werbeslogan eines Möbelhauses „R. sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ nutzt die Unterscheidungskraft der bekannten Marke „Deutschland sucht den Superstar“ je-denfalls dann aus, wenn auch die visuelle Gestaltung des Slogans der Wort-/Bildmarke ange-nähert ist.

2. Obgleich sich der Schutz des Art. 5 I GG auch auf Wirtschaftswerbung erstreckt, hat im Streit-fall das Recht auf freie Meinungsäußerung hinter den geschützten Markenrechten zurückzu-stehen.
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05.02.2009 BGH - I ZR 167/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
a) Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort „METRO“) in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stel-lung behält, kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen, in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird.

b) Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen, wenn der Ver-kehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.

c) Zwischen einem Handelsunternehmen und einem produzierenden Unternehmen kann die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG erforderliche Branchennähe gegeben sein, weil der Verbraucher, der eine dem Unternehmenskennzeichen des Handelsun-ternehmens entsprechende Marke auf einem Produkt vorfindet, zu dem Schluss gelangen kann, es bestünden zumindest wirtschaftliche Verbindungen des Produzenten zu dem Händler.
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05.02.2009 BGH - I ZR 119/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Köln
Wer den Auftrag eines Kunden, eine Telekommunikationsdienstleistung (hier: Voreinstellung des Telefonanschlusses) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so aus-führt, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in An-spruch genommen werden, behindert den Mitbewerber unlauter. mehr >
05.02.2009 BGH - I ZR 124/07 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels können im Rahmen der weiteren Angaben i.S.d. § 10 I S. 4 AMG einzelne Anwendungsgebiete angegeben werden. Dabei können statt der im Zulas-sungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014, Tz. 24 = WRP 2008, 1335 - Amlodipin). mehr >
04.02.2009 OLG Hamburg - 5 U 180/07 - Urt. v. 04.02.09 - rechtskräftig
Wird in einem Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechtein-habers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetreiber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vor-kehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.

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30.01.2009 LG Regensburg - 2 HK 0 1988/08 (1) - Urt. v. 30.01.09
Die Bewerbung sog. "Kalkschutzgeräte" mit Werbeaussagen, die das Versprechen beinhalten, aufgrund eines von den Geräten erzeugten Magnetfeldes werde der im Leitungswasser mitge-führte Kalk so verändert, dass sich keine festsitzenden Kristalle mehr bilden würden, ist zur Irreführung geeignet, sofern die behauptete Wirksamkeit derartiger Geräte zumindest wissen-schaftlich umstritten ist und der Werbende seiner Darlegungs- und Beweispflicht für die objek-tive Richtigkeit dieser wissenschaftlich umstrittenen Behauptung nicht nachkommt.

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29.01.2009 OLG Hamburg - 3 U 107/08 - Urt. v. 29.01.09
Die Durchführung des Parallelvertriebs eines zentral zugelassenen, in einem Mitgliedstaat der Eu-ropäischen Union in Verkehr gebrachten Arzneimittels in Deutschland setzt nicht voraus, dass die EMEA den ordnungsgemäß angezeigten Parallelvertrieb zuvor geprüft und genehmigt. Für ein der-artiges „Vorab-Genehmigungsverfahren“ fehlt es an einer Rechtsgrundlage. mehr >
23.01.2009 LG Ansbach - 5 HK 0 1/09 - Urt. v. 23.01.09
1. Zur Frage der Verantwortlichkeit eines deutschen Vertriebspartners für die Werbung eines österreichischen Herstellerunternehmens, sofern er sich die Werbung dieses Unterneh-mens dadurch zu eigen macht, dass er sich auf den Internetseiten des österreichischen Anbieters als Verkäufer dieses Unternehmens führen lässt und von seiner Homepage die gesamte Werbung des österreichischen Herstellerunternehmens abrufbar ist.

2. Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur "energetischen Maue-rentfeuchtung", das ohne Batterien, Strom oder sonstige Anschlüsse arbeitet und überdies noch wasserbelebende und Kalk lösende Wirkungen entfalten und vor lebensfeindlichen Strahlungen bewahren soll.
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22.01.2009 BGH - I ZR 30/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Düsseldorf
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Inter-netsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechs-lungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetsei-te rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbean-zeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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22.01.2009 BGH - I ZR 125/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Braunschweig
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.02.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorge-legt:

Liegt eine Benutzung i.S.v. Art. 5 I S. 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinen-betreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elekt-ronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienst-leistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hin-weis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

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22.01.2009 BGH - I ZR 139/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Stuttgart
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrs-kreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Key-word) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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22.01.2009 BGH - I ZB 34/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
a) Das Erfordernis einer strengen und umfassenden Prüfung der Schutzhindernisse nach § 8 II MarkenG bedeutet, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, sondern alle Ge-sichtspunkte umfassend zu würdigen sind.

b) Die Wortfolge „My World“ ist für eine Vielzahl der Waren der Klasse 16 (z. B. Druckereierzeug-nisse, Zeitschriften, Bücher, Poster) und für eine Reihe von Dienstleistungen der Klasse 41 (etwa Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen) nicht unter-scheidungskräftig i.S.v. § 8 II Nr. 1 MarkenG.

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22.01.2009 BGH - I ZB 52/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbe-stimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Un-terscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).

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22.01.2009 BGH - I ZB 115/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Hamm
a) Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsverfügung wird mit der Verkündung des Urteils wirksam und ist vom Schuldner ab diesem Zeitpunkt zu beachten, wenn sie eine Ordnungsmittelandrohung enthält. In diesem Fall kann gegen den Schuldner bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung nach Verkündung des Urteils ein Ord-nungsmittel festgesetzt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstre-ckung vorliegen und die Verbotsverfügung vollzogen ist.

b) Sobald der Schuldner das Verbot beachten und im Fall einer Zuwiderhandlung mit der Verhän-gung von Ordnungsmitteln rechnen muss, weil das Urteil eine Ordnungsmittelandrohung ent-hält, ist er durch den Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO dagegen geschützt, dass sich die Verbotsverfügung nachträglich als unberechtigt erweist.

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22.01.2009 BGH - I ZR 31/06 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Hamm
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsach-liche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentschei-dung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

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20.01.2009 KG - 5 U 48/08 - Urt. v. 20.01.09
1. Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Rele-vanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Pro-dukts zu veranlassen.

2. In diesen Fallgestaltungen ist eine relevante Irreführung nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher ungünstigen) Alternativeinkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt.
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20.01.2009 LG Berlin - 15 0 969/07 - Urt. v. 20.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsfördernden Wir-kungen, die Zeolith-Produkten zugeschrieben werden (hier: Entgiftung, bessere körperliche Rege-neration, Steigerung des Konzentrations- und Lernvermögens sowie der Ausdauer, Freisetzung von Energie, verringerte Laktatbelastung). mehr >
15.01.2009 BGH - I ZB 30/06 - Beschl. v. 15.01.09 - Bundespatentgericht

Die Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinrei-chende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.

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15.01.2009 BGH - I ZR 57/07 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Hamburg
a) Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswid-rig genutzt werden kann, gezielt damit wirbt, dass diese für urheberrechtswidrige Zwecke ver-wendet werden kann (hier: zur Verletzung des dem Sendeunternehmen zustehenden Leis-tungsschutzrechts nach § 87 I UrhG), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm geschaffene Gefahr einer urheberrechtswidrigen Verwendung fortbesteht.

b) Der vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 I UrhG erstreckt sich auf die eine künftige Rechtsverletzung vorbereitenden Maßnahmen; er umfasst daher auch die Werbung für eine Ware mit der Aussage, diese könne zur Verletzung von nach dem Urheberrechtsgesetz ge-schützten Rechten verwendet werden (Bestätigung von BGH, Urt. v. 22.01.1960 - I ZR 41/58, GRUR 1960, 340, 343 f. - Werbung für Tonbandgeräte).

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15.01.2009 BGH - I ZR 123/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Düsseldorf
Weist ein Fachverband, dem Schlüsselhersteller als Mitglieder angehören, potentielle Abnehmer des Herstellers einer Maschine, mit der Schlüsselprofile gefräst werden können (Fräsautomat), darauf hin, die Verwendung des Fräsautomaten könne Patent- und Markenrechte seiner Mitglieder verletzen, so kann darin eine unlautere Mitbewerberbehinderung liegen, wenn mit dem Fräsauto-maten zwar in einem nennenswerten Umfang auch das Prägen nicht geschützter Profile möglich ist, der Hinweis wegen seines pauschalen Inhalts aber Interessenten dazu veranlassen kann, si-cherheitshalber gleich von dem Erwerb der Maschine Abstand zu nehmen.

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15.01.2009 BGH - I ZR 141/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Köln

a) Die Durchführung eines Krankentransports i.S.v. § 2 II Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) durch einen privaten Unternehmer stellt sowohl eine Wettbewerbshandlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2004 als auch eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2008 dar.

b) In dem sich aus §§ 18 ff. RettG NRW ergebenden Verbot, Notfallrettung oder Krankentransporte ohne Genehmigung zu betreiben, liegt eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der im Rah-men von Krankentransporten zu befördernden Personen.

c) Der Umstand, dass ein Unternehmer nach einer landesrechtlichen Vorschrift Krankentranspor-te auch dann durchführen darf, wenn allein der Zielort im Einsatzbereich seines Krankenwa-gens liegt, ändert nichts daran, dass der Unternehmer bei einem in einem anderen Bundesland beginnenden Krankentransport (auch) die dort geltenden Genehmigungserfordernisse beach-ten muss. Die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit des Verhaltens kann aber die Annahme eines Bagatellverstoßes i.S.v. §§ 3 UWG 2004, 3 I UWG 2008 rechtfertigen.

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14.01.2009 OLG Hamburg - 5 W 4/09 - Beschl. v. 14.01.09
Die Bewerbung von Schiffsreisen gegenüber Letztverbrauchern mit der Ankündigung von Preisen, ohne hierbei ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt in gleicher Weise wie den Preis hervorzuheben, verletzt § 1 I, VI PAngV. mehr >
14.01.2009 OLG Hamburg - 5 U 255/07 - Urt. v. 14.01.09
1. Musikwerke, die in einer Weise vorgehalten werden, dass Nutzer eines Zugangsvermittlers zum Usenet sie identifizieren und sich als Audiodateien übermitteln lassen können, so dass diese nach der Übermittlung im Regelfall (wieder) als Musikwerke wahrnehmbar sind, werden i.S.d. § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht; hierbei spielt es keine Rolle, ob die Dateien auf dem Transportweg in einer Weise verschlüsselt waren, die eine Wahrnehmung unmöglich macht.

2. Bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken über das Usenet handelt es sich nicht um eine neue Nutzungsart gegenüber der öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet.

3. Da die (reine) Zugangsvermittlung in öffentlich zugängliche Kommunikationsnetze im Hinblick auf die Gefahr, an einer Vielzahl von Rechtsverletzungen mitzuwirken, stets mit erheblichem Risiko behaftet ist, gleichwohl aber in gewissem Umfang auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, sind die dem Zugangsvermittler aufzuerlegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten an-gemessen zu begrenzen.

4. Bei der Störerhaftung der Diensteanbieter im Internet ist nach der Art und Funktion des jeweils angebotenen Dienstes zu differenzieren. Die grundsätzliche Wertentscheidung sowohl des eu-ropäischen als auch des nationalen Gesetzgebers in dem im TMG (in §§ 8-10 TMG) wie auch in der E-Commerce-Richtlinie (in Art. 12-14) vorgesehenen mehrfach abgestuften System unter-schiedlicher Verantwortlichkeiten ist auch bei der Auferlegung von Prüfungspflichten des Stö-rers im Rahmen von §§ 823, 1004 BGB analog zu beachten. Dies gilt trotz des - auch in Bezug auf Access-Provider geltenden - Grundsatzes, dass in Bezug auf Unterlassungspflichten die spezialgesetzlichen Regelungen aus §§ 8-10 TMG nicht anwendbar sind. Inwieweit sich hieraus für den Störer ergebende Pflichten bemessen bzw. an welchen konkreten Verhaltensweisen sie anknüpfen, lässt sich jeweils nur im konkreten Einzelfall entscheiden.

5. Erhebt der Access-Provider - etwa im Rahmen der Produktankündigung, Absatzwerbung bzw. Nutzungsbeschreibung - die Möglichkeit eines Rechtsmissbrauchs selbst zur Zweckbestim-mung der von ihm angebotenen Ware oder Dienstleistung, kommt eine Störerhaftung auch oh-ne konkrete Kenntnis von beabsichtigten Rechtsverletzungen Dritter in Betracht, und ohne dass sich der Handelnde darauf berufen kann, dass ihm Prüfungspflichten nur in einem zu-mutbaren Umfang auferlegt werden könnten. Auch hierbei kann indes kein starrer Maßstab gel-ten, vielmehr wird stets im Rahmen einer Gesamtabwägung ein gleitender Maßstab anzulegen sein, wonach eine derartige Störerhaftung den Anbieter um so eher treffen wird, je eindeutiger und plakativer er die Möglichkeiten eines rechtsmissbräuchlichen Einsatzes der von ihm ange-botenen Waren oder Dienstleistungen herausstellt.

6. In derartigen Fällen kann der Access-Provider auch nicht mit Erfolg einwenden, dass ihm billi-gerweise lediglich das Unterlassen einer Bewerbung seines Dienstes in der streitgegenständli-chen Weise abverlangt werden könne.

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13.01.2009 KG - 5 W 207/07 - Beschl. v. 13.01.09
Werden mehrere Anfechtungsprozesse nach § 246 III S. 3 AktG später verbunden, so waren die Prozessbevollmächtigten der beklagten Aktiengesellschaft bis zur Verbindung für jede anhängig gewordene Klage in jeweils verschiedenen Angelegenheiten tätig. Es handelt sich bis zur Verbin-dung um mehrere Prozesse, d.h. um mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.v. § 15 II S. 2 RVG. Die insoweit angefallenen Verfahrensgebühren sind, jedenfalls in Höhe von 0,8 Verfahrens-gebühren (Abs. 2 der Vorbemerkung 3 VV RVG) von den jeweiligen (unterlegenen) Klägern gem. § 91 I S. 1 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu tragen (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschl. v. 23.01.2008 - 5 W 206/07, KGR Berlin 2008, 486, 487). mehr >
12.01.2009 OLG Karlsruhe - 6 U 37/08 - Beschl. v. 12.01.09
Zur Abgrenzung zwischen einer noch zulässigen Werbung für Ernährungsberatung ohne eigene persönliche Wahrnehmung des Kunden durch den Berater und einer Werbung für eine Fernbe-handlung i.S.d. § 9 HWG. mehr >
08.01.2009 BGH - I ZR 58/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahr-genommen wird. mehr >
08.01.2009 OLG Celle - 13 U 157/08 - Urt. v. 08.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsbezogenen Wir-kungsbehauptungen, die einem Elektrostimulationsgerät sowie einem Diätprodukt zugeschrieben werden (hier: „trainiert nahezu die gesamte quergestreifte Muskulatur zeitgleich ... überzeugt durch sensationelle Ergebnisse“, „in nur 20 Minuten werden bereits die 18-fachen muskulären Reize eines 90-minütigen Krafttrainings an herkömmlichen Trainingsgeräten erzielt“, „gesund und wirkungsvoll abnehmen ... Heißhungerattacken ... gehören endgültig der Vergangenheit an“). mehr >
30.12.2008 OLG Köln - 6 W 180/08 - Beschl. v. 30.12.08
Das Versprechen einer kostenlosen Zugabe stellt kein Gratis-Angebot im Sinne der Nr. 20 des An-hangs der EG-Richtlinie 2005/29 - vgl. jetzt UWG Anh. Nr. 21 - dar, wenn der Verbraucher nicht dar-über im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat.

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23.12.2008 LG Koblenz - 4 HK 0 44/08 - Urt. v. 23.12.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Geräten zur Sauerstoff-Ionisations-Therapie mit Wirkungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Krankheits-vorbeugung und -behandlung. mehr >
18.12.2008 LG Ulm (Donau) - 10 0 127/08 KfH - Urt. v. 18.12.08
Zur Frage einer zulässigen Erinnerungswerbung für Arzneimittel, wenn auf den Seitenwandungen von Lastkraftwagen die Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet werden, auf die der Wer-bende mit dem Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ hinweist.

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18.12.2008 BGH - I ZR 23/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Hamburg
a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S.d. § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musik-werke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingel-ton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a II des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsver-trages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.




a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S.d. § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musik-werke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingel-ton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a II des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsver-trages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.
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18.12.2008 OLG Stuttgart - 2 U 86/08 - Urt. v. 18.12.08
Die Bewerbung eines Orangensaftes aus Orangensaftkonzentrat mit der Bezeichnung „Orangen-saft“ ist irreführend gem. § 11 I Nr. 1 LFGB.


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18.12.2008 BGH - I ZB 32/06 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Karlsruhe
Auch für ein Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammen-hangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlas-sungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusam-mengefasst werden.

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18.12.2008 BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 18.12.08 - Bundespatentgericht
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 III S. 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge-gen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragt. mehr >
18.12.2008 BGH - I ZB 118/07 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Koblenz
Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404 a IV ZPO sind als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses (§§ 358, 358 a ZPO) wie dieser nicht selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, es sei denn, die Zwischenentscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollstän-dig beheben lässt. mehr >
18.12.2008 BGH - I ZR 200/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Stuttgart
a) Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).

b) Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkis-te) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile e-benfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.

c) Der Bestandteil „Puppenkiste“ ist in dem Unternehmenskennzeichen „Augsburger Puppenkis-te“ zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und des-halb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
17.12.2008 OLG Köln - 6 U 197/08 - Beschl. v. 17.12.08
1. Einer Klage fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, sofern eine im Anschluss an ein einstweili-ges Verfügungsverfahren abgegebene Abschlusserklärung sich allein auf die konkrete Verlet-zungsform beschränkt, während der Verbotsumfang der einstweiligen Verfügung auch kern-gleiche Verstöße umfasst.

2. Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Eine Kur mit d. hemmt den Knorpel-abbau“ verletzt §§ 3, 3 a HWG, sofern das Mittel für die Anwendungsgebiete „Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks“ zugelassen ist, denn sie gibt vor, nicht gegen die Symptome, sondern gegen die Ursache der Arthrose zu wirken.


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12.12.2008 OLG Köln - 6 U 41/08 - Urt. v. 12.12.08
Eine „Werbung mit Telefonanrufen“ i.S.d. § 7 II Nr. 2 UWG ist zu bejahen, wenn sich ein Demosko-pie-Institut telefonisch an Verbraucher wendet, um im Auftrag eines Unternehmens deren Zufrie-denheit mit dessen Leistungen zu erfragen. mehr >
10.12.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 140/08 - Urt. v. 10.12.08 - rechtskräftig
Die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens für einen sogenannten Ökostrom-Tarif mit der Aussage, der Kunde beziehe zu 100 % umweltfreundlichen Strom und erhalte eine sichere Ver-sorgung mit Ökostrom kann nicht deshalb als irreführend angesehen werden, weil der Kunde auch nach dem Wechsel den Strom dem Netz entnimmt, in das Strom unterschiedlicher Herkunft einge-speist wird. mehr >
10.12.2008 OLG Hamburg - 5 U 224/06 - Urt. v. 10.12.08
1. Der Betreiber eines Internetangebotes kann sich auch Inhalte zu Eigen machen, die erkennbar von Dritten hochgeladen wurden. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann etwa dann der Fall sein, wenn solche Inhalte derart in das Angebot des Betreibers eingebun-den werden, dass sie als Teil seines eigenen Angebotes erscheinen.

2. Dementsprechend liegt ein Zueigenmachen dann vor, wenn der Anbieter eines Internetdienstes es Nutzern ermöglicht, Bilddateien derart in sein Internetangebot hochzuladen, dass die Nutzer einen beliebig verwendbaren Deep Link zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn jeder Dritte, der auf diesem Wege zu den eingestellten Bilddateien gelangt, in unmittelbarem Zu-sammenhang mit den Bilddateien beim Anbieter kostenpflichtige Ausdrucke bestellen kann, und die hochladenden Nutzer an dem hiermit erzielten Erlös nicht beteiligt werden.

3. Ein schützenswertes Interesse des Betreibers eines derartigen Internetangebotes, dass sich seine Nutzer unter einem Pseudonym anmelden und Lichtbilder hochladen können, ist in recht-licher Hinsicht nicht anzuerkennen.

4. Bei einer solchen Art des letztlich anonymen Kontakts ohne konkrete Rück- und Nachfragen zu der Herkunft hochzuladender Lichtbilder reicht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommene Rechtezusicherung nicht aus, um den Vorwurf einer fahrlässigen Urheber-rechtsverletzung zu beseitigen. Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er ist vielmehr Täter einer Urheberrechtsverlet-zung.

5. Dementsprechend kommt es für die Beurteilung der Verantwortlichkeit des Anbieters eines solchen Dienstes nicht entscheidend darauf an, ob er (allgemeine) Prüfungspflichten verletzt hat bzw. in welchem Umfang ihm solche in zumutbarer Weise auferlegt werden dürfen. Denn vor einer Übernahme von Lichtbildern in sein eigenes Angebot hat sich der Anbieter selbst unmittelbar der erforderlichen Rechte zu vergewissern.

6. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von dem Anbieter eines solchen Dienstes ge-fertigten Ausdrucke von Lichtbildern lediglich zum privaten oder sonstigen privilegierten Gebrauch der Besteller i.S.v. § 53 I-III UrhG bestimmt waren, trifft den Anbieter.
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09.12.2008 LG München I - 9 HK 0 16126/06 - Urt. v. 09.12.08
Die Bewerbung sowie der Vertrieb eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) im Verkehr befindlichen Mittels mit einer bestimmungsgemä-ßen Tagesdosis von 100 mg B6 verletzt sowohl § 14 b DiätV als auch § 11 I Nr. 1 LFGB. mehr >
09.12.2008 LG Berlin - 15 0 413/06 - Urt. v. 09.12.08
Dem Antrag auf Aufhebung der Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner die Verfügung entwertet aus-gehändigt und auf die Rechte aus ihr und auf den Unterlassungsanspruch in der Hauptsache, nicht jedoch auf die Rechte aus der Kostenentscheidung verzichtet hat.

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04.12.2008 BGH - I ZR 100/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG München
a) Ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf i.S.v. § 1 IV a S. 2 Fall 2 DiätV liegt auch dann vor, wenn nicht ein Nährstoffdefizit ausgeglichen, sondern auf andere Weise durch die Nährstoffzufuhr ernährungsbedingten Erkrankungen entgegengewirkt werden soll.

b) Allein dem Umstand, dass bestimmte Produkte nur aufgrund einer besonderen Genehmigung von einzelnen Unternehmen hergestellt werden können, kann nicht entnommen werden, dass sie schon deshalb nicht Bestandteil einer normalen Ernährung i.S.v. § 1 IV a S. 2 DiätV sind.


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04.12.2008 BGH - I ZB 48/08 - Beschl. v. 04.12.08 - Bundespatentgericht
a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereizeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespei-cherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i. S. des " 8 II Nr. 1 MarkenG.
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04.12.2008 BGH - I ZR 3/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu be-urteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunter-nehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend he-rangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regel-fall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.
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04.12.2008 OLG Hamburg - 3 U 152/07 - Urt. v. 04.12.08
1. Vertreibt ein Pharmahersteller ein Arzneimittel, dessen Wirkstoff in einem Fachbuch mit - so der Vorwurf des Konkurrenten - wissenschaftlich überholten und demgemäß irreführen-den Angaben beschrieben wird, so erfasst ein Unterlassungsantrag, in dem das "Werben" für betreffende Arzneimittel mit den aus dem Buch zitierten Textstellen verboten werden soll (hier: als Verstoß gegen §§ 3 HWG, 3, 8, 4 Nr. 11 UWG), nicht die konkrete Verletzungs-form, wenn lediglich das Buch auf einem Symposium-Info-Stand des Pharmaherstellers auslag und dort auch gekauft werden konnte. Wissenschaftliche Publikationen als solche sind keine Werbung im Sinne des § 1 HWG, anders verhielte es sich bei konkreten Werbe-maßnahmen, in die so eine Publikation inkorporiert worden wäre.

2. Das Auslegen und die Abgabe des Werks auf einem Kongressstand an interessierte Mit-glieder der Fachkreise dürften als auf die Förderung des Produktabsatzes gerichtete Infor-mation anzusehen sein und damit dem weiten Werbebegriff aus Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel unterfallen. Durch den "Begebungsakt" wird aber das Werk selbst nicht zu einer Werbeschrift, sondern bleibt in der Sichtweise der angesprochenen Fachkreise eine wissenschaftliche Fachpubli-kation.
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03.12.2008 KG - 5 W 199/08 - Beschl. v. 03.12.08
Zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland.

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02.12.2008 LG Hamburg - 327 0 621/08 - Beschl. v. 02.12.08 - rechtskräftig
Beanstandet die zuständige Zulassungsbehörde - hier die EMEA - die konkrete Art der ihr durch den Parallelimporteur deutlich angezeigten Umetikettierung eines parallel importierten Arzneimit-tels nicht, so ist der Vertrieb des Arzneimittels trotz eines möglichen Verstoßes gegen arzneimittel-rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung des Mittels jedenfalls nicht wettbewerbsrechtlich unlauter und kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels auch nicht nach § 24 II MarkenG berechtigterweise widersetzen.

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28.11.2008 OLG Köln - 6 U 132/08 - Urt. v. 28.11.08

1. Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit der Angabe „29,95 €“ ist zur Irreführung geeignet, so-fern das Gerät zu diesem Preis nicht einschränkungslos eingesetzt werden kann, sondern aus-schließlich mittels einer speziellen Telefonkarte, andernfalls entweder einmalig € 99,50 zu zah-len oder 24 Monate abzuwarten sind, damit das Telefongerät mit einer anderen Telefonkarte benutzt werden kann und auf diese einschränkenden Bedingungen nur unleserlich hingewie-sen wird.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die Bewerbung eines Telefontarifes mit der Angabe „Für 0 Cent ab der 2. Minute telefonieren“, sofern lediglich mit einem unleserlichen Fußnotentext dar-auf hingewiesen wird, dass jede Verbindung netzseitig nach der zweiten Stunde getrennt wird und für die sofortige Wiederherstellung der Verbindung ein erneutes Entgelt berechnet wird, weitere monatliche Kosten anfallen, Telefongespräche in andere Mobilfunknetze auch in der zweiten und in den folgenden Minuten gesondert berechnet werden und das Angebot auf eine rein private Nutzung beschränkt ist.
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27.11.2008 OLG Stuttgart - 2 U 60/08 - Urt. v. 27.11.08
1. Zur Frage der Antragsbefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG.

2. Zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung.

3. Eine Bewerbung von neuen Personenkraftwagen unter Angabe der Motorisierung im Internet verletzt §§ 1, 5 Pkw-EnVKV, sofern nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben zu den kombi-nierten Verbrauchs- und Emissionswerten angegeben sind und auch der erforderliche Pflicht-hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Per-sonenkraftwagen“ unterblieben ist. Dies gilt auch für die Bewerbung von Luxus-(Spaß-)Autos.

4. Auch selbständige Unternehmen können „Beauftragte“ i.S.v. § 8 II UWG sein, denn ausrei-chend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Unternehmens insoweit, als die beanstandete Handlung auch dem Inhaber des Unternehmens zugute kommt und dem Unter-nehmensinhaber ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten in dem Bereich eingeräumt ist oder hätte eingeräumt werden müssen und können. Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen über-tragen werden, wozu auch die Werbung gehört.

5. Die Kennzeichnungspflicht nach § 1 I Pkw-EnVKV trifft nicht nur den Händler, der einen neuen Pkw zum Verkauf anbietet, sondern auch denjenigen, der für diesen wirbt, insoweit kommt es nicht darauf an, ob die beworbenen Fahrzeuge auch von dem Werbenden verkauft werden.

6. In der Verletzung der Pflichten aus § 5 I Pkw-EnVKV liegt ein Verstoß gegen eine Marktverhal-tensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Verstöße sind auch nicht unerheblich i.S.v. § 3 UWG.
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27.11.2008 OLG Stuttgart - 2 W 61/08 - Beschl. v. 27.11.08
Der Umstand, dass ein Fahrzeug auf einen Händler zugelassen worden ist, vermag für sich ge-nommen einem Pkw nicht die Eigenschaft als „neu“ i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnKV zu nehmen, da es nach der dortigen Definition allein auf die Frage ankommt, ob das Fahrzeug bereits zu einem ande-ren Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden ist. mehr >
26.11.2008 Thüringer OLG - 2 U 438/08 - Urt. v. 26.11.08
Die Bewerbung einer Tätigkeit im Reisegewerbe mit Angaben, die beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, es würde befugt ein stehendes Gewerbe ausgeführt, ist irreführend.

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24.11.2008 OLG Hamburg - 5 W 117/08 - Beschl. v. 24.11.08
1. In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist eine „Antwortpflicht des Abgemahnten“ dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht.

2. Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Aus-führungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu beschei-den.
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21.11.2008 LG Hamburg - 312 0 511/08 - Urt. v. 21.11.08

1. Angesichts der im Verkehr verbreitet vorhandenen besonderen Sensibilisierung bezüglich gif-tiger Inhaltsstoffe ist die Behauptung, ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen enthalte Insektizide, neurotoxische Insektizide und/oder Gifte i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb, das Unternehmen oder den Kredit des Anbieters eines solchen pharmazeutischen Produkts zu schädigen.

2. Eine unzulässige Herabsetzung i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG liegt vor, wenn es für die hierdurch ausge-löste Besorgnis, dass solche Inhaltsstoffe nicht nur zur - gewünschten - zuverlässigen Be-kämpfung der Schädlinge beitragen, sondern auch zu unerwünschten Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit führen können, in keiner Weise wissenschaftliche Belege gibt.

3. Der Umstand, dass die fraglichen Inhaltsstoffe verbreitet als Duft- und Aromastoffe im Kosme-tik- und Lebensmittelbereich Verwendung finden, spricht eindeutig gegen eine etwa zu be-fürchtende negative Wirkung auf den Menschen. Dem steht die Einstufung dieser Stoffe als GRAS (generally recognized as safe) durch die US-amerikanische FDA entgegen.

4. Auch unter dem Gesichtspunkt einer Abwehr einer vorangegangenen Werbung des Konkurren-ten kann eine Verbreitung derart ungesicherter Mutmaßungen über eventuelle schädliche Auswirkungen nicht gerechtfertigt sein.

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20.11.2008 BGH - I ZR 94/02 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Bestimmung des § 11 I S. 1 Nr. 11 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskon-form dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äuße-rungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann verboten ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wiederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimm-ten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zudem in missbräuchli-cher, abstoßender und irreführender Weise erfolgt (im Anschluss an EuGH Slg. 2007, I-9517 = GRUR 2008, 267, Tz. 43, 46 - Gintec).

b) Die Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) ist nicht in das deutsche Recht umgesetzt worden.
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20.11.2008 LG Berlin - 52 0 471/07 - Urt. v. 20.11.08
1. Die Bewerbung eines „HairFree Gels“ mit Werbebehauptungen dahingehend, dass dieses ge-eignet sei, das Nachwachsen von Körperbehaarung zu verhindern und mit dessen Hilfe einen glatten, unbehaarten Körper zu erlangen ist irreführend gem. § 27 I Nr. 1 LFGB, sofern die in Anspruch genommenen Wirkungen des Präparates wissenschaftlich nicht hinreichend gesi-chert sind.

2. Irreführend ist gleichermaßen die Bewerbung eines koffeinhaltigen Anti-Cellulite-Produktes mit Angaben, die dem Anwender einen schlankeren, festeren Körper, den Abbau von Fettablage-rungen, eine Verringerung des Körperumfangs, eine Reduzierung des Körpergewichts sowie eine Reinigung des Körpers von Körpergiften in Aussicht stellen, sofern die behauptete Wirk-samkeit wissenschaftlich umstritten ist.


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20.11.2008 BGH - I ZR 62/06 - Urt. v. 20.11.08 - LG Heilbronn
a) Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach §§ 54 a II, 54 d II UrhG (F: 25.07.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu ver-vielfältigen.

b) Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54 h I UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounterneh-mens bedienen
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20.11.2008 BGH - I ZR 122/06 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Saarbrücken
Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Pro-duktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

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19.11.2008 LG Dessau-Roßlau - 3 0 74/08 - Urt. v. 19.11.08
1.22. „Elektrophysikalische Mauerentfeuchtungsanlagen“ (§§ 3, 5 I, II Nr. 1 UWG)

Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur elektroosmotischen Mauerent-feuchtung, sofern die Wirkungsweise, mit der die Mauerwerksentfeuchtung erfolgen soll, nicht zweifelsfrei wissenschaftlich nachweisbar oder belegt, sondern vielmehr in der Wissenschaft um-stritten ist und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf Bekundungen von Kunden stützt, die mit der praktischen Wirkung des von ihm erworbenen Gerätes zufrieden gewe-sen seien. mehr >
19.11.2008 OLG Hamburg - 5 U 148/07 - Urt. v. 19.11.08
1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnitt-lich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwen-dung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke „DO-VE“ und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrund-farbe keinen Herkunftshinweis.

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18.11.2008 KG - 5 W 282/08 - Beschl. v. 18.11.08
1. Ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate währt, wird bei Eilanträgen regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen sein. Insbesondere ein Nachfassen unter Nach-fristsetzung bis kurz vor Ablauf der Berliner Zweimonatsregelfrist kann dem Antragsteller nicht als dringlichkeitsschädliches Zuwarten angelastet werden.

2. Die AGB-Klausel „Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmswei-se der Liefertermin schriftlich zugesagt wird“ verletzt nicht § 308 Nr. 1 BGB.

3. Auch die Klausel „Teillieferungen sind möglich“ im Rahmen des Kontextes „Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Teillieferungen sind möglich. Die Mehrkosten hierfür (Por-to, Verpackung) trägt b.“ stellt keine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, weder für sich genommen noch in Kombination mit der - zugleich, wenn auch an anderer Stelle des Regelwerkes verwendeten - Klausel „bei über Internetplattformen wie E. oder ähnliche erwor-benen Artikeln ist die Zahlung sofort nach Erhalt unserer ersten Mail fällig“.

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13.11.2008 OLG Stuttgart - 2 U 39/08 - Urt. v. 13.11.08
1.20. „Geistig fit“ (§§ 3 a S. 2, 3 Nr. 1 HWG, 3, 4 Nr. 11 UWG)

1. War Gegenstand einer vorangegangenen Rechtsstreitigkeit nur die konkret beanstandete Ver-letzungshandlung und hatte das Klageziel nicht auch kerngleiche Abweichungen von der kon-kreten Verletzungsform aufgenommen, ergeben sich aus einem daraus hervorgegangenen Un-terlassungstitel für eine spätere inhaltsähnliche Rechtsverfolgung keine Zulässigkeitsschran-ken.

2. Zur Frage der Bewerbung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebie-te.
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11.11.2008 KG - 5 U 121/05 - Urt. v. 11.11.08
Auch wenn sich wertende und tatsächliche Elemente in einer Äußerung so vermengen, dass diese insgesamt als Werturteil anzusehen ist, kann die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen einer Abwägung der Rechte eines Klägers und dem Grundrecht des Beklagten auf Mei-nungsfreiheit eine Rolle spielen. Enthält eine Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (hier: der Beklagte sei ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen wissenschaftlich und klinisch erwiesen seien), so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten, insoweit überwiegt das Lauterkeitsinteresse der Kon-kurrenten und der Verbraucher die Meinungsfreiheit. mehr >
05.11.2008 BGH - I ZR 39/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Hamburg
a) Ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer Gesamtaufma-chung (hier: rotes Stofffähnchen an der Tasche einer Jeans-Hose) setzt voraus, dass die-ser Bestandteil isoliert markenmäßig benutzt wird und sich diese Funktion nicht erst durch ein weiteres Kennzeichen ergibt (hier: rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI'S).

b) Für die Beurteilung des Gesamteindrucks der eingetragenen Marke ist die Registereintra-gung maßgeblich und nicht der konkrete Eindruck aufgrund der Anbringung der Klagemar-ke auf Produkten.

c) Soll durch eine Verkehrsbefragung die durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens nachgewiesen werden, ist den Be-fragten der Zeichenbestandteil isoliert und nicht zusammen mit weiteren Bestandteilen des zusammengesetzten Zeichens vorzulegen.
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05.11.2008 BGH - I ZR 55/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Köln
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kos-ten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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04.11.2008 KG - 5 U 142/05 - Urt. v. 04.11.08

Der Bezeichnung „Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.“ fehlt die originäre Unterschei-dungskraft für einen Verein, dessen Mitglieder (aktuelle oder vormalige) Psychiatrie-Patienten sind und der sich laut Satzung als „Zusammenschluss von Psychiatrie-Erfahrenen“ versteht, für deren Belange er sich einsetzt. Für den Schutz als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich (im Streitfall verneint).



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31.10.2008 LG Köln - 81 0 150/08 - Urt. v. 31.10.08 - rechtskräftig
Der Verleger eines Presseorgans ist nicht von vornherein zu einer detaillierten Prüfung jeder ent-gegengenommenen Werbeanzeige verpflichtet. Dies gilt aber in dem Maße weniger, je größer und auffälliger die Werbung sich darstellt, je reißerischer sie erscheint und je sensibler Menschen auf Versprechungen auf dem jeweiligen Gebiet reagieren. Insbesondere bei Wunder versprechenden Anzeigen für Schlankheitsmittel, die von ihrer Ausgestaltung her einen offenkundigen und in kei-ner Weise zu relativierenden Betrugsversuch verkörpern, für dessen Feststellung es keinerlei juris-tischer, medizinischer oder ernährungswissenschaftlicher Spezialkenntnisse bedarf, besteht aller Anlass, die Anzeige Dritten zur genaueren Prüfung vorzulegen, in solchen Fällen geht es nicht um feinsinnige juristische Haarspaltereien, über die zu entscheiden ist, sondern um ganz elementare Kriminalität, die darauf gerichtet ist, durch Täuschung an das Geld der Getäuschten zu gelangen, was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird. mehr >
30.10.2008 OLG Hamm - 4 W 117/08 - Beschl. v. 30.10.08
1.13. Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsgebot - aufklärende Hinweise (§ 890 ZPO)

Ein Unterlassungsschuldner, dem die Bewerbung seiner Produkte insoweit verboten ist, als er die beanstandeten Wirkungsbehauptungen als gesicherte Erkenntnis erscheinen ließ, obwohl solche gesicherten Erkenntnisse nicht vorlagen, handelt dem Unterlassungsgebot dann zuwider, sofern er wortgleich mit den verbotenen, sich über viele Seiten erstreckenden Behauptungen wirbt und am Ende der Werbedarstellung völlig isoliert einen Hinweis anfügt, dass man „aus Rechtsgrün-den“ darauf hinweisen „müsse“, dass es für die vorstehend dargestellten Wirkungen keine gesi-cherte wissenschaftliche Bestätigung gäbe.

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30.10.2008 LG Berlin - 52 0 510/07 - Urt. v. 30.10.08
1.21. „Blasen-Kraft“ (§§ 11 I Nr. 2, 12 I Nrn. 1, 4 LFGB, 3, 4 Nr. 11, 5 UWG)

Zur Frage der krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Blasen-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels.

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29.10.2008 Thüringer OLG - 2 U 339/08 - Urt. v. 29.10.08
Die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verfügungskläger, nachdem eine Beschlussverfügung teilweise aufgehoben wurde, wegen des aufgehobenen Teils etwa vier Monate später Anschlussberufung einlegt.

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23.10.2008 LG München I - 4 HK 0 21180/07 - v. 23.10.08
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung und Gebäudetrockenlegung - dem überdies noch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden -, sofern das Wirkprinzip des Gerätes weder den Regeln der Technik noch dem Grundlagenwissen der Physik entspricht und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf "praktische Ergebnisse" stützt.

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23.10.2008 BGH - I ZR 11/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Celle
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und da-her kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

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23.10.2008 BGH - I ZB 48/07 - Beschl. v. 23.10.08 - Bundespatentgericht
a) Die Angabe "Post" ist für die Dienstleistungen der Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eine beschreibende Angabe i. S. von § 8 II Nr. 2 MarkenG.

b) Die Löschung der Markeneintragung nach §§ 8, 50 I, II MarkenG erfordert die positive Fest-stellung, dass das Schutzhindernis im Zeitpunkt der Eintragung und der Entscheidung ü-ber die Löschung vorlag. Verbleibende Zweifel gehen grundsätzlich zu Lasten des An-tragstellers des Löschungsverfahrens und nicht des Markeninhabers.

c) Die Voraussetzungen für eine Verkehrsdurchsetzung eines glatt beschreibenden Begriffs dürfen nicht so hoch angesiedelt werden, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis ausgeschlossen ist.

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23.10.2008 BGH - I ZR 197/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes, der sich gegen die Werbung eines bestimmten Unternehmens wendet, ist es unerheblich, ob es sich bei der beanstandeten Werbung um eine Gemeinschaftswerbung mit Unternehmen handelt, die in anderen räum-lich relevanten Märkten tätig sind; der maßgebliche räumliche Markt wird allein durch die Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens bestimmt.

b) Für die Frage, ob die Mitglieder eines Verbandes als Unternehmen - bezogen auf den maß-geblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf die-sem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (im Anschl. an BGH, Urt. v. 11.07.1996 - I ZR 79/94, BGH GRUR 1996, 804, 805 f. = WRP 1996, 1034 - Preisrätsel-gewinnauslobung III)

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21.10.2008 OLG Köln - 6 Wx 2/08 - Beschl. v. 21.10.08
1. a) Einstweilige (Zwischen-) Anordnungen im Verfahren nach § 101 IX UrhG sind nicht mit der sofortigen Beschwerde (dort S. 6) anfechtbar, sondern (nur) nach den allgemeinen Grundsätzen des FGG-Verfahrens.

b) Durch eine vor Anhörung des beteiligten Providers erlassene Einstweilige Anordnung kann nicht bereits die Auskunftserteilung gestattet werden. Zulässig und bei schlüssigem Antrag auch geboten kann jedoch eine Zwischenregelung sein, mit der es dem Provider vorläufig untersagt wird, die in Rede stehenden Daten zu löschen.

2. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, ein Werk über dezentrale Computernetzwerke öffentlich zugänglich zu machen, und nach dem Nutzungsrecht das wirtschaftliche Risiko der Rechteverwertung trägt, betreibt mit dem Verfahren nach § 101 IX UrhG keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG und bedarf insoweit auch keiner Erlaubnis nach § 1 I UrhWG.

3. Der Ausskunftsanspruch nach § 101 II UrhG besteht nur, wenn sowohl der auskunftspflichtige Dritte als auch der Rechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben.

4. § 101 II UrhG setzt voraus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, nicht aber, dass sie offensichtlich von einer bestimmten Person begangen worden ist. Der Anordnung nach § 101 IX UrhG steht daher nicht entgegen, dass die angegebenen IP-Adressen Anschlüssen zugeordnet sein können, deren Inhaber nicht selbst Störer im Sinne des Urheberrechts sind.

5. Wer ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit im Rahmen einer Internettauschbörse anbietet, handelt - auch wenn dies nur für einen kurzen Zeitraum belegt ist - in gewerblichem Ausmaß i.S.d. § 101 I UrhG.

6. Die richterliche Anordnung nach § 101 IX UrhG stellt eine datenschutzrechtlich i.S.d. § 96 TKG hinreichende Erlaubnis dar.
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20.10.2008 LG Kempten - 1 HK 0 1779/07 - Urt. v. 20.10.08
1. Im geschäftlichen Verkehr hat derjenige, der mit Wirkungsaussagen Werbung treibt, die wissenschaftlich ungesichert sind, darzulegen und zu beweisen, dass seine Angaben zutreffend und richtig sind. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das fragliche Gerät patentiert ist. Eine entsprechende gesetzliche Vermutung ist nicht - auch nicht im Patentgesetz - niedergelegt.

2. Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Wasseraufbereitungsgerätes, die dem Anwender einen wirksamen Schutz vor Kalk- und Kesselstein sowie Rost, einen Abbau bestehender Kalkablagerungen, eine entsprechend längere Lebensdauer der Installationen sowie eine Vitalisierung des Wassers in Aussicht stellt.

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16.10.2008 OLG München - 29 U 1669/08 - Urt. v. 16.10.08
1.17. Sportwetten im Übergangszeitraum (Art. 43, Art. 49 EG, Art. 12 I GG, §§ 284 StGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

1. Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der „Sportwetten“-Entscheidung des BVerfG am 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 nicht unlauter.

2. Da ein auf Wiederholungsgefahr gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur besteht, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbe-werbswidrig war, kam es im Streitfall, der einen Internetauftritt am 06.06.2006 betraf, auf die ab 01.01.2008 geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nicht an.

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14.10.2008 OLG Köln - 6 W 104/08 - Beschl. v. 14.10.08
Gegen den durch Verschmelzung entstandenen Rechtsnachfolger können keine Vollstreckungs-maßnahmen i.S.d. § 890 ZPO verhängt werden, wenn (nur) einer seiner Rechtsvorgänger gegen ein ihn betreffendes gerichtliches Verbot zuwidergehandelt hat (Weiterentwicklung von: BGH GRUR 2007, 995 = WRP 2007, 1354 - Schuldnachfolge).



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10.10.2008 OLG Hamburg - 3 W 134/08 - Beschl. v. 10.10.08
1.8. Werbung mit Testergebnissen (§§ 3, 5 UWG)

1. Die Werbung für ein Sonnenschutzmittel mit einem Testergebnis aus dem Jahre 2007 ist zur Irreführung geeignet, sofern sich die Kriterien der Stiftung Warentest für die Beurteilung sol-cher Waren im Jahre 2008 in einem Punkt verändert hatten. Auch wenn die getestete Sonnen-milch nach der bisherigen Testmethodik das Testergebnis „gut“ erzielt hatte, ist die Weiter-verwendung einer solchen Testwerbung irreführend, wenn aktuelle Erkenntnisse vorliegen, die eine andere Beurteilung der geprüften Waren rechtfertigen könnten.

2. Für die Frage, wann eine „neue Untersuchung der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen“ im Sinne von Ziffer I 3 der Richtlinien der Stiftung Warentest zur Werbung mit Testergebnissen vorliegt, kommt es im Hinblick auf die von den Tests jeweils betroffenen Wa-ren nicht darauf an, ob in dem neuen Test dasselbe Produkt getestet worden ist, das in dem früheren Test einbezogen war, maßgeblich ist vielmehr, ob der neue Test dieselbe Art von Pro-dukten - im vorliegenden Fall: Sonnenschutzmittel - betrifft, die in den früheren Tests getestet worden sind.
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09.10.2008 OLG Köln - 6 W 123/08 - Beschl. v. 09.10.08
1. Der für die anwaltliche Vergütung maßgebende Gegenstandswert in den Verfahren nach § 101 IX UrhG n.F. ist nicht identisch mit der Höhe der nach § 128 c KostO anfallenden Gebühr. Im Allgemeinen ist der Regelwert von 3.000,- € zugrunde zu legen.

2. Wird der Anordnungsantrag auf die Verletzung eines bestimmten urheberrechtlich geschützten Werks (hier: eines Musikalbums) gestützt, so hat es bei dem vorgenannten Regelstreitwert zu bleiben, auch wenn sich die begehrte Auskunft auf verschiedene IP-Adressen bezieht.
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09.10.2008 BGH - I ZR 126/06 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Hamburg
a) Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster entsteht nach Art. 11, 110 a V S. 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Terri-toriums der Gemeinschaft genügt - auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemein-schaft bekannt sein konnte - den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.

b) Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konn-te.

c) Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nach-geahmten Produkts muss - ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pari-ser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 II, Art. 2 I PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inlän-dern - auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahm-ten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.
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09.10.2008 BGH - I ZR 100/04 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Die Regelung in § 4 III S. 1, 4 HWG widerspricht weder dem vorrangig anzuwendenden Gemein-schaftsrecht noch dem höherrangigen Verfassungsrecht.

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08.10.2008 OLG Hamburg - 5 U 147/07 - Urt. v. 08.10.08
1. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken „Magenta“ für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt.

2. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden.

3. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird.


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02.10.2008 BGH - I ZR 51/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZR 220/05 - Urt. v. 02.10.08 - OLG München
Ein Nährstoffbedarf ist bereits dann medizinisch bedingt, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZB 96/07 - Beschl. v. 02.10.08 - OLG Köln
Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen (§§ 8 III Nr. 2 UWG, 3 I S. 1 Nr. 2 UKlaG) oder eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist (§§ 8 III Nr. 3 UWG, 3 I S. 1 Nr. 1 UKlaG), einen nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsan-walt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes (§ 3 UWG) bzw. eines Verstoßes gegen die §§ 307-309 BGB (§ 1 UKlaG) oder gegen Verbraucherschutzgesetze (§ 2 UKlaG), zählen die Reisekos-ten dieses Rechtsanwalts zum Prozessgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZR 6/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Hamburg
Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheber-rechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Par-teien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nut-zungsberechtigung entsprochen hat. mehr >
02.10.2008 LG Hamburg - 312 0 464/08 - Urt. v. 02.10.08
1. Dem Verletzten in einem Kennzeichenrechtsstreit kann ein Gerichtsstand nicht dadurch aufge-zwungen werden, dass der in seinem Interesse abgemahnte und damit gewarnte Verletzer eine negative Feststellungsklage erhebt. Der Inhalt einer negativen Feststellungsklage ist nicht de-ckungsgleich mit dem einer Leistungsklage; der Leistungsanspruch geht über das Ziel einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch die eine Durchset-zung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Leistung verlangt wird.

2. Bei den Zeichen studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ handelt es sich nicht um rein beschreibende Bezeichnungen i.S.d. §§ 8 II Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG. Die Zeichen haben aufgrund der Kombina-tion der Bezeichnung einer Personengruppe mit dem Bestandteil „VZ“ eine - wenn auch von Haus aus nicht überdurchschnittlich starke - Kennzeichnungskraft.

3. Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens kann vorliegen, wenn die Zei-chen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufwei-sen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet.

4. Bei der Zeichenfolge „VZ“ handelt es sich nicht um eine gebräuchliche Abkürzung für das Wort „Verzeichnis“. Darüber hinaus ist die Zeichenfolge „VZ“ für das Dienstleistungsangebot der Antragstellerin aber auch deshalb nicht rein beschreibend, weil es sich bei studiVZ, schülerVZ und meinVZ nicht um Verzeichnisse im eigentlichen Sinne, sondern um Internet-Netzwerke handelt, die vorrangig der Förderung der Kommunikation ihrer Mitglieder und nicht deren Auf-listung dienen.

5. Bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens kommt es im Wesentlichen auf eine Übereinstimmung bzw. klangliche bzw. schriftbildliche Ähnlichkeit hinsichtlich des Stammbestandteils und eine begriffliche Ähnlichkeit des Gesamt-begriffs an.

6. Für das Bestehen einer Verwechslungsgefahr spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Umstand, dass sowohl die von den Angeboten der Antragstellerin angesprochenen Ver-kehrskreise der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch die von der Antragsgegnerin angesprochenen an der Börse Interessierten typische Nutzer des Internets sind.

7. Zur Eingliederung eines unter börseVZ betriebenen Online-Netzwerks zur Vermittlung von Kon-taktdaten zwischen Geldanlegern, Börsianern/Börsenfreunden und Interessierten am Thema „Börse“ in die Zeichenserie studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ.
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02.10.2008 BGH - I ZR 48/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Saarbrücken
Eine Preisgarantie, die lediglich die abstakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Ge-sichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewer-bern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).

Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen sind nur insoweit zur Geltend-machung von Abwehransprüchen wegen gezielter Mitbewerberbehinderung befugt, als neben den Interessen der Mitbewerber auch die Interessen anderer Personen wie insbesondere der Verbraucher beeinträchtigt sind.

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01.10.2008 BGH - VIII ZR 268/07 - Beschl. v. 01.10.08 - OLG Karlsruhe
1.2. Versandkosten (Art. 6 I S. 2, II der Richtlinie 97/7/EG)

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Ge-meinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 6 I S. 2, II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?
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26.09.2008 KG - 5 U 186/07 - Urt. v. 26.09.08
1.7. Keyword-Advertising (§§ 5 II S. 1, 14 II Nrn. 2, 3, 15 II MarkenG, 3, 4 Nrn. 9 a, b, 10 UWG)

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige be-zeichnet ist (Bestätigung vom Senat, Urt. v. 09.09.2008 - 5 U 163/07).

2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.

3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfälti-gem Zusammenhang) erbringt.

4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.
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26.09.2008 OLG Köln - 6 U 111/08 - Urt. v. 26.09.08
1.15. Auktionsportal für Kunstwerke - Haftung des Portalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen (§§ 2 I Nr. 4, II, 18, 19 a, 44, 58 I, 97 I UrhG)

Der Internetportalbetreiber, dessen Geschäftsmodell darin besteht, dass durch Dritte - nicht die Kunstschaffenden selbst - Kunstwerke zum Kauf angeboten werden, und dass die Werke länger als eine Woche nach Kaufabschluss noch im Netz für jedermann einsehbar sind, ist Gehilfe der Rechtsverletzung des Veräußerers, der das Werk über die durch § 58 I UrhG gezogenen Grenzen hinaus öffentlich zugänglich gemacht hat. mehr >
25.09.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 158/07 - Urt. v. 25.09.08
1. Gemäß § 1 IV a S. 3 Nr. 2 b DiätVO sind ergänzende bilanzierte Diäten Erzeugnisse mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung ange-passten Nährstoffformulierung. Das heißt, Voraussetzung ist nicht, dass die ergänzende bilan-zierte Diät auf eine bestimmte Krankheit abgestimmt ist, sie kann vielmehr auch der Bekämp-fung bestimmter Beschwerden - hier: Wechseljahresbeschwerden - dienen.

2. Zur Frage des wissenschaftlich hinreichend gesicherten Nachweises der Wirksamkeit eines als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur ergänzenden diätetischen Behandlung von Wechseljahresbeschwerden“ in Verkehr gebrachten Produktes, das aus I-soflavonen aus Rotklee, Calcium und Vitamin D besteht
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19.09.2008 KG - 5 U 120/06 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 19.09.08

Bei täuschender Blickfangwerbung reicht die spätere Aufklärung nicht, weil sie die mit dem irre-führenden Blickfang erreichte - und zu unterbindende - nähere Befassung des Verbrauchers mit der Werbung nicht mehr ungeschehen macht.

Aufklärende Hinweise im Fließtext sind regelmäßig nicht ausreichend, um die durch den Blickfang bewirkte Täuschung zu beseitigen.

Es kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf einen vertraglich gesicherten Unterlassungsanspruch beruft, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass dieser Anspruch aufgrund geänderter gesetzlicher Lage nicht mehr besteht. Diese Voraussetzung ist bei täuschender Blick-fangwerbung schon deshalb nicht gegeben, weil diese nach der Rechtsprechung des BGH nach wie vor als Verstoß gegen § 5 UWG zu beurteilen ist.

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15.09.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1237/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 15.09.08
1.19. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Informationspflichten (Art. 10 II b Health Claims Verordnung, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG)

Die Informationspflichten aus Art. 10 II b der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel „Health Claims Verordnung“ (VO (EG) Nr. 1924/2006) sind bereits seit Inkrafttreten der Verordnung am 01.07.2007 zu berücksichtigen.

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11.09.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 25/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 11.09.08
Die Bezeichnung eines Coenzym Q 10-haltigen Nahrungsergänzungsmittels als "Zell-Energie-Kapseln" sowie die Werbeaussagen "Wichtig für die Energiegewinnung des Körpers und für den Zellschutz" und "Hilft bei der Beseitigung freier Radikale" suggerieren, dass die exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 die ausgelobten Wirkungen auf den menschlichen Körper hätten, ungeachtet dessen, ob Leistungsdefizite oder Mangelerscheinungen vorliegen. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, da es nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand bislang keine Beweise für die Nützlichkeit einer exogenen Zufuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könnten. mehr >
11.09.2008 BGH - I ZR 120/06 - Urt. v. 11.09.08 - LG Köln
1.3. Räumungsfinale (§§ 4 Nr. 4, 5 UWG)

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Ver-pflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen. mehr >
11.09.2008 BGH - I ZR 74/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft ver-schweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäfts-bedingungen des Veranstalters untersagt ist.

c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.
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09.09.2008 KG - 5 U 163/07 - Urt. v. 09.09.08
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.

2. Jedenfalls fehlt es dann regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr.

3. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und ein unlauteres Abfangen von Kunden ist dann in der Regel zu verneinen.

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30.08.2008 OLG Hamburg - 3 U 293/06 - Urt. v. 30.08.07
1. Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr können Indizien liefern, deren normative Feststellung bleibt der richterlichen Beurteilung überlassen.

2. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation allein in dem Sinne, dass eine "gedankliche Verbindung" zwischen zwei Zeichen hergestellt wird, führt noch nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 2002, 537 - Bank 24). Deswegen lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein bestimmtes Quorum der Befragten ("Woran denken Sie") bei Vorlage nur des einen Zeichens (ohne Warenbezug) auch das andere Zeichen nennt, keine Verwechslungsgefahr gleichsam quantifizieren. Die bloße Abfrage von Assoziationen kann sich verselbständigen und die Befragten ermuntern, ungewichtet auch entfernte Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeichen aufzuspüren und zu nennen.

3. Einer Wort-/Bildmarke, die aus der bildlichen wappenartigen Darstellung eines einzelnen Buchstabens "A" in altdeutscher Anmutung besteht, das von heraldischen Schlingen eingerahmt und durchzogen wird, kommt von Haus aus normale Kennzeichnungskraft (hier: u.a. bei Bekleidungsstücken) zu. Das eigentlich Kennzeichnende ist das beschriebene Wappenbild in seiner Gesamtheit. Bei solchen Emblemen kann eine Verwechslungsgefahr (hier bei identischen Waren) aus der abstrakten Übereinstimmung in demselben "altertümlich wirkenden" Buchstaben allein nicht hergeleitet werden, wenn das "A" der Verletzungsform in der Schrifttype deutlich abweicht und ohne die heraldischen Schlingen auch die Anmutung irgendeines Wappens fehlt.
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28.08.2008 LG Köln - 31 0 352/08 - Urt. v. 28.08.08
1.23. Pressehaftung (§§ 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Ein Zeitschriftenverlag verletzt die ihm obliegende Prüfungspflicht bei der Veröffentlichung von Werbeanzeigen, sofern sich die offenkundige Unrichtigkeit der in der Werbung ausgelobten Wir-kungen bereits aus den plakativen Überschriften des Inserates ergibt. Die marktschreierischen Anpreisungen des weltweit ersten Angebotes eines besonders effektiven Schlankmittels als „Schlank-Sensation Nr. 1“ und „Weltsensation“ muss den zuständigen Mitarbeitern der Anzeigen-abteilung Anlass geben, an der generellen Richtigkeit der Auslobungen zu zweifeln, insbesondere dann, wenn die plakative Auslobung „Neuer Bio-Schlankstoff, der die Wirkung der Kalorien um-kehrt“ in der Werbung auf eine Wirkweise hinweist, die mit dem allseits bekannten Wissen um die gewichtsschädliche Wirkung von Kalorien nicht in Einklang zu bringen ist.

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27.08.2008 Thüringer OLG - 2 U 207/08 - Urt. v. 27.08.08 - rechtskräftig
Das Werben mit dem Begriff „Buchhalter“ stellt eine zur Abgrenzung geeignete berufliche Be-zeichnung dar, deren Verwendung dann nicht irreführend ist, wenn im Zusammenhang mit ihm keine oder nur zutreffende Angaben zum Tätigkeitsgebiet des Buchhalters nach § 6 Nrn. 3, 4 StBerG gemacht werden. mehr >
19.08.2008 LG Landau in der Pfalz - HK 0 55/06 - Urt. v. 19.08.08

Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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19.08.2008 LG Hamburg - 312 0 481/08 - Urt. v. 19.08.08
1. Zur Frage, inwieweit durch eine abgegebene Unterlassungserklärung, die sich eng auf die kon-kret beanstandete Wettbewerbshandlung bezieht, die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird.

2. Dem Kläger sind bei der Fassung eines Unterlassungsantrags im Interesse eines hinreichen-den Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zu gestatten, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.

3. Mit einer nur auf die konkrete grafische Gegenüberstellung abgegebenen Unterlassungserklä-rung wird nicht die Gefahr ausgeräumt, dass jeweils für sich unzulässige Werbebehauptungen in anderem Zusammenhang wiederholt werden könnten.

4. Zur Unzulässigkeit einer vergleichenden Werbung für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopf-läusen mit einem evidenten Vorteil („Die Evidenz spricht eindeutig für I.“), wenn die objektive Auswertung der derzeitigen Studienlage eine solche Aussage nicht rechtfertigt.

5. Die Angabe „Die 1x-Anwendung reicht aus“ für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen ist irreführend und daher nach §§ 3, 5 UWG unzulässig, weil mit dieser schlichten Aussage un-terschlagen wird, dass dieses laut Fachinformation nur „in der Regel“ gilt. Diese Einschrän-kung ist für den Verkehr von so erheblicher Bedeutung, dass bei einem Weglassen eine Irre-führung zu bejahen ist.
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15.08.2008 KG - 5 W 248/08 - Beschl. v. 15.08.08
An einer Begehungs-(Wiederholungs- und Erstbegehungs-)Gefahr kann es bei der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel für eBay-Auktionsangebote fehlen, wenn die unzulässige Klausel von vornherein ohne jede Relevanz für das streitgegenständliche angebotene Warensortiment des Verwenders ist (Klausel bezogen auf den Verkauf von Gebrauchtware, Verkauf nur von Neuware). mehr >
15.08.2008 OLG Köln - 6 U 51/08 - Urt. v. 15.08.08
1.16. Zur Haftung des administrativen Ansprechpartners der DENIC (§§ 670, 677, 683 S. 1 BGB, 14 II, VI MarkenG, 12 I S. 2 UWG)

Der administrative Ansprechpartner (Admin-C), der nicht bei der Anmeldung der Domain beteiligt war und auch an der Verbindung der Domain mit einem inhaltlichen Auftritt nicht mitgewirkt hat, haftet vor einer Kenntniserlangung (hier: durch Abmahnung) nicht als Störer für Markenrechtsver-letzungen, die etwa in der Registrierung der Domain oder in inhaltlichen Auftritten unter diesem Domain-Namen ihre Ursache haben. Die Erstattung der durch eine Abmachung entstandenen Kos-ten kann von ihm nicht verlangt werden.

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15.08.2008 OLG Köln - 6 U 63/08 - Urt. v. 15.08.08
Eine Werbung für Arzneimittel verlässt den Bereich der Erinnerungswerbung - § 4 VI HWG -, wenn sie eine Produktverpackung abbildet, die über die vollständige Bezeichnung des Mittels hinaus augenfällig in Text und Bild auf die Anwendungsgebiete (hier: die einzelnen zu behandelnden Er-kältungsbeschwerden) hinweist, die der Bezeichnung so detailliert nicht zu entnehmen sind. mehr >
14.08.2008 BGH - I ZA 2/08 - Beschl. v. 14.08.08 - Bundespatentgericht
a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht und im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten in Markensachen nach § 82 I MarkenG die Vorschriften über Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO entsprechend.

b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG kann verletzt sein, wenn das Bundespatentgericht einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe nach §§ 82 I MarkenG, 114 ff. ZPO mit der Begründung verweigert, im Beschwerdeverfahren in Markensachen sei die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ausgeschlossen.
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14.08.2008 BGH - I ZB 20/08 - Beschl. v. 14.08.08 - LG Berlin
Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt, nicht aber ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicheruung abzugeben hat.

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12.08.2008 LG Bielefeld - 10 0 36/08 - Urt. v. 12.08.08

Im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere des Schutzes der Volksgesundheit darf außer-halb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 II DiätVO zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung für ein „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ (hier: u.a. zur Behandlung von Bluthochdruck) keine Werbung mit Krankheitsbezug vorgenommen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem europäischen Lebensmittelrecht.

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12.08.2008 LG Hamburg - 312 0 64/08 - Urt. v. 12.08.08 - rechtskräftig
1. Ein Schadenersatzanspruch des Markeninhabers aus § 14 VI MarkenG kann erst mit Mar-keneintragung entstehen. Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist nach § 6 II MarkenG zwar für die Frage der Priorität, nicht aber für die Schutzentstehung relevant.

2. Die Bezeichnung "area45cycles" verfügt für ein Unternehmen, welches sog. "Custom-Bikes" also individuell zusammengebaute Motorräder, einschließlich Einzel- und Ersatzteile sowie Zubehör vertreibt, über hinreichende Kennzeichnungskraft.

3. Zur Benutzung des Unternehmenskennzeichens ist abgewandelter Form.

4. Ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch be-steht nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverlet-zung darstellt. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn jede Verwendung - auch dann, wenn sie im Bereich anderer als der vom Markenschutz betroffener Branchen erfolgt - zu-mindest eine nach § 14 II Nr. 3 oder § 15 III MarkenG unlautere Ausnutzung oder Beein-trächtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Zeichens darstellt.

5. Die auf Löschung und Dekonnektierung der auch für in Deutschland abgerufene Internet-angebote genutzten Domains gerichtete Klage kann jedoch unter dem Aspekt des "Do-main-Grabbings" nach § 4 Nr. 10 UWG begründet sein.

6. Von Domain-Grabbing ist auszugehen, wenn bereits der Domain-Erwerb allein darauf ge-richtet ist, sich diese vom Kennzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen und der Erwerber sich damit ohne eigenes Interesse an der Domain an Dritten, die wirtschaftlich auf deren Nutzung angewiesen sind, bereichern will.

7. Ein deutlicher Hinweis auf ein unlauteres Domain-Grabbing ist darin zu sehen, dass unmit-telbar nach Erhalt einer auf die .com-Domain bezogenen Abmahnung der Abgemahnte wei-tere Domains mit dem kennzeichenrechtlich für den Abmahnenden geschützten Begriff für sich registrieren ließ. Hierdurch wird eine Schädigungsabsicht belegt, zumal irgendein sachlicher Grund für die Inanspruchnahme der weiteren Domains nicht behauptet wurde.
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11.08.2008 OLG Düsseldorf - I-20 W 102/08 - Beschl. v. 11.08.08 - rechtskräftig
Die Bezeichnung „Orangensaft“ für einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat ist irreführend i.S.d. § 11 I Nr. 1 LFGB, denn die Verwendung der Bezeichnung „Orangensaft“ ohne den Zusatz „aus Orangensaftkonzentrat“ stellt eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit und die Art der Herstellung des beworbenen Produktes dar. mehr >
04.08.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Beschl. v. 04.08.08
1. Es genügt nicht den Vorgaben des § 4 HWG, sofern in einem Gesundheitsratgeber eines Arz-neimittelherstellers, in der dieser eine Vielzahl seiner Produkte präsentiert, auf die am Ende der Broschüre abgedruckten Pflichtangaben mit der Angabe „lesen Sie hierzu bitte auch die Basis-informationen auf der letzten Seite“ hingewiesen wird.

2. Eine als „Der Erkältungstyp-Ratgeber“ bezeichnete Broschüre eines Arzneimittelherstellers, die weder ihrem äußeren Erscheinungsbild noch ihrem Inhalt nach unmissverständlich den Werbecharakter erkennen lässt, verletzt § 11 I Nr. 9 HWG.
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31.07.2008 LG München I - 4 HK 0 23600/04 - Urt. v. 31.07.08
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung von Dauermagneten, die um die Wasserrohrleitungen eines Hauses montiert werden und eine Veränderung des durch die Leitung strömenden Wassers derart bewirken sollen, dass das darin gelöste Kalzium sich nicht mehr als Kalkstein in den Rohr-systemen und Wärmebehältern ablagert und sich bereits vorhandene Kalk- und Rohrverkrustun-gen lösen. mehr >
31.07.2008 OLG München - 29 U 4729/07 - Beschl. v. 31.07.08
Vorlagebeschluss zur Auslegung des Begriffs „zuckerarme Konfitüren“ in Anhang III Teil A der Richtlinie Nr. 95/2/EG. mehr >
31.07.2008 BGH - I ZR 158/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG München
a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gem. § 5 II S. 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete - für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende - Kurzbeschreibung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.

b) Zwischen dem Namensschlagwort "Haus und Grund" und der Firmenbezeichnung "H. Haus + Grund e.K." besteht keine Verwechslungsgefahr.
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31.07.2008 BGH - I ZR 171/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Naumburg
a) Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.

b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen - ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen.

c) Ist das Namensschlagwort eines Verbandes (hier: "Haus und Grund") als prägender Bestandteil in einer jüngeren Firmenbezeichnung enthalten, so kann ein geographischer Zusatz (hier: H.) eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne noch verstärken, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine der örtlichen Untergliederungen des Verbands.

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31.07.2008 BGH - I ZR 21/06 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Hamm
Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüche gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.

Eine schlagwortartige Kurzbeschreibung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S.d. 5 II MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.

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29.07.2008 OLG Düsseldorf - I-20 U 182/07 - Urt. v. 29.07.08
1. Die Bewerbung einer als „Anti-Allergiegerät“ vertriebenen Gerätschaft mit den Funktionen „Behandlung von Allergien der Nasenschleimhaut (Heuschnupfen, Hausstaub- und Tierhaaral-lergie) durch Phototherapie, auch zur prophylaktischen Anwendung, frei von Nebenwirkungen, ein bis drei Anwendungen von ca. 4 Minuten pro Tag genügen und klinisch getestet“ verletzt § 3 Nr. 1 HWG, sofern es an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Wirksam-keit des Gerätes fehlt.

2. Zur Frage, inwieweit eine vom Hersteller des Gerätes vorgelegte Studie - die eine Untersu-chung einer geringen Anzahl an Versuchspersonen zum Gegenstand hatte und zudem vom Hersteller finanziert und daher in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis erbracht wurde - als hinreichende wissenschaftliche Absicherung angesehen werden kann.

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24.07.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 254/07 - Urt. v. 24.07.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: u.a. zur Behandlung von Arthrose und Osteoporose). mehr >
17.07.2008 LG Frankfurt a. M. - 2/03 0 4/08 - Urt. v. 17.07.08
Zur Frage der Verkehrsfähigkeit eines unter der Bezeichnung "C. akut plus" als "diätisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät). Zur diäteti-schen Behandlung von Erkältungen." in Verkehr gebrachten Mittels, insbesondere zu den An-forderungen an die Erbringung des Wirksamkeitsnachweises durch den Hersteller.

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17.07.2008 BGH - I ZR 75/06 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamm
a) § 7 II UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten.

b) Veröffentlicht ein Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugängli-chen Verzeichnissen, so erklärt es damit sein konkludentes Einverständnis, dass potentielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall be-sondere Umstände dagegen sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereit-gestellte Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren geschäftli-chen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für Kaufanfragen zur Verfügung.
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17.07.2008 BGH - I ZR 197/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleis-tungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

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17.07.2008 BGH - I ZR 133/07 - Beschl. v. 17.07.08 - OLG Dresden
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt

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17.07.2008 BGH - I ZR 139/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
1.4. Telefonieren für 0 Cent! (§§ 1 I S. 1 PAngV, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe „Telefonieren für 0 Cent!“ geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforder-lichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebüh-ren für diesen Anschluss anzugeben. mehr >
17.07.2008 BGH - I ZR 160/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Frankfurt a. M.
1.5. Sammelaktion für Schoko-Riegel (§§ 1 UWG a.F., 4 Nr. 2 UWG)

Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12.12.2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Aus-gestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftli-cher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken. mehr >
17.07.2008 BGH - I ZR 168/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamburg
a) Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung ge-gen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder ei-ner Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben.

b) Steht eine vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung, ist ihre Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB geboten, auch wenn eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßi-ger Höhe nach § 343 BGB gem. § 348 HGB ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Vertrags-strafe nicht auf die nach § 343 BGB angemessene Höhe, sondern nur auf das Maß zu reduzie-ren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde.
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16.07.2008 LG München I - 21 0 15035/07 - Urt. v. 16.07.08
1. Es liegt kein Missbrauch i.S.v. § 8 IV UWG vor, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf ver-schiedenen Sachverhalten beruhende Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss eine dieser Verletzungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfah-rens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens ver-folgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits an-hängigen Hauptsacheverfahren zu betreiben.

2. Die inhaltsgleichen Vorschriften des außer Kraft getretenen § 14 II Nr. 3 S. 2 Alt. 2 des Staats-vertrags zum Lotteriewesen (LtStV) und des § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind mit höherrangigem Recht vereinbar und Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

3. Verstößt ein Wettbewerber gegen die Informationspflicht i.S.v. § 14 II Nr. 3 S. 2 LtStV bzw. § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 GlüStV, liegt eine unlautere Wettbewerbshandlung i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG vor.
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16.07.2008 BGH - VIII ZR 348/06 - Urt. v. 16.07.08 - OLG München

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabatt-systems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

„Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabatt-aktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunter-nehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und ge-nutzt werden ...

€ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“

der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Da-ten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gem. § 307 III S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

„Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt ...“;

„Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Ra-battdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Part-nerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte“.

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14.07.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 13/08 - Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 14.07.08
1. Eine Bewerbung eines Selen-Präparates, die beim angesprochenen Verbraucher die Fehl-vorstellung einer bestehenden generellen Unterversorgung der deutschen Bevölkerung mit Selen und einer damit einhergehenden Notwendigkeit erweckt, auch im Falle einer ausge-wogenen gesunden Ernährung dem Köper zur optimalen Versorgung zusätzlich Selen zu-führen zu müssen, ist irreführend und wettbewerbswidrig. Überdies verletzt sie § 4 IV NemV, wonach eine Werbung für Nahrungsergänzungmittel keinen Hinweis darauf enthal-ten darf, mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechs-lungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

2. Eine Bewerbung eines Coenzym Q10-Präparates, die die angesprochenen Verkehrskreise so auffassen müssen, dass es für Personen ab dem 25. Lebensjahr zur Unterstützung der Energiegewinnung aus dem Körper sinnvoll erscheint, dem Körper den Stoff Coenzym Q10 zuzuführen, ist zur Irreführung geeignet, da es weder Beweise für die Nützlichkeit einer Zu-fuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen noch überhaupt irgendwelche Empfehlun-gen für die Aufnahme in isolierter Form gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könn-ten.

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10.07.2008 LG Braunschweig - 21 0 2675/07 - Urt. v. 10.07.08
1. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit eines Werbenden für den Inhalt einer seiner Werbeanzeige direkt vorgelagerten "Anzeigensonderveröffentlichung" des Zei-tungsverlages.

2. Gemäß § 5 I PKW-EnVKV sind bei der Werbung für neue Personenkraftwagen grundsätzlich der offizielle Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen an-zugeben, es sei denn, es wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, oh-ne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden.

3. Ein "Typ" umfasst Fahrzeuge, die sich hinsichtlich der Merkmale Hersteller, Typbezeich-nung des Herstellers resp. wesentliche Bau- und Konstruktionsmerkmale nicht unterschei-den, während die "Variante" eines Typs Fahrzeuge innerhalb eines Typs umfasst, die sich u.a. in der Art des Aufbaus (z.B. Schubhecklimousine, Schräghecklimousine, Coupé, Cab-rio-Limousine, Kombilimousine) nicht unterscheiden. Danach gilt für die Fahrzeugbezeich-nung "Mitsubishi Colt CZC" folgendes: Bei der Angabe "Mitsubishi" handelt es sich um die Bezeichnung des Herstellers, bei der Bezeichnung "Colt" um die Bezeichnung des Typs und die weitere Bezeichnung "CZC" kennzeichnet die Variante des Typs, und zwar die Cab-rio-Limousine.
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09.07.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 51/08 - Urt. v. 09.07.08 - rechtskräftig
Richtet eine Bank an die anderen Gläubiger einer GmbH, die bei ihr Kunde ist, im Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung die Anfrage, ob sie bereit seien, auf ihre Forderungen gegen die GmbH teilweise zu verzichten, so liegt darin nicht in jedem Fall eine unerlaubte Rechtsbera-tung nach Art. 1 § 1 RBerG bzw. eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 I RDG.

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04.07.2008 OLG Köln - 6 U 209/07 - Urt. v. 04.07.08 - rechtskräftig
1. Die Kennzeichnungskraft der Wortmarke „1 A Pharma“ ist im Warenbereich „pharmazeutische Erzeugnisse“ von Hause aus schwach.

2. Zwischen den Wortzeichen „1 A Pharma“ und „1 Pharma“ besteht eine als durchschnittlich einzustufende Ähnlichkeit. Deren Steigerung unter dem Aspekt des Serienzeichens ist zu ver-neinen, weil sich der Sinngehalt des Zeichens „1 A Pharma“ (Hinweis auf Spitzenprodukt) bei „1 Pharma“ nicht wiederfindet.

3. Zur Ausstrahlungswirkung einer in einem bestimmten Produktbereich (hier: pharmazeutische Erzeugnisse) durch Verkehrsbekanntheit gesteigerten Kennzeichnungskraft auf in einer ande-ren Klasse verzeichneten Produkte (hier: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege).
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03.07.2008 BGH - I ZR 145/05 - Urt. v. 03.07.08 - OLG Köln
a) Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhal-tensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

b) Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Ge-genseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.

a) § 104 II GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern ge-gen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.

b) Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 II GWB gilt nur für An-sprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht da-gegen für solche Mitbewerber.
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03.07.2008 LG München I - 17 HK 0 19738/07 - Urt. v. 03.07.08
1. Die Verwendung des Begriffes "Alsfelder Oktoberfestbier" auf der Internetseite eines Ver-anstalters von Bier- und Oktoberfesten verletzt die Kollektivmarke "Oktoberfest-Bier" des Vereins Münchener Brauereien e.V. Der vorangestellte Zusatz "Alsfelder" vermag die Ver-wechslungsgefahr nicht zu beseitigen.

2. Als Beauftragter i.S.d. § 14 VII MarkenG ist jeder zu verstehen, der in irgendeiner Weise in den Betriebsorganismus eingegliedert ist und dessen Arbeitsergebnis - zumindest auch - dem Betriebsorganismus zu Gute kommt und auf dessen Gebaren die Geschäftsleitung ei-nen bestimmten Einfluss hat. Danach ist auch ein rechtlich selbständiges Drittunterneh-men, das den Internetauftritt des Veranstalters erstellt hat und pflegt als dessen Beauftrag-ter anzusehen, für dessen Versäumnisse beim Einstellen von Texten der Veranstalter haftet.

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01.07.2008 OLG Hamm - 4 U 202/07 - Urt. v. 01.07.08
Zur Frage der Haftung eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln unter dem Gesichtspunkt der Beauftragtenhaftung i.S.d. § 8 II UWG für Werbeaussagen eines Gesprächsteilnehmers an einer Werbesendung eines Teleshopping-Senders zu verschiedenen seiner Produkte, sofern es sich bei dem Gesprächspartner um den zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Geschäftsführer des Unternehmens handelt und dieser so agiert, als wäre er noch für das Unternehmen tätig. mehr >
01.07.2008 LG Hamburg - 312 0 310/08 - Urt. v. 01.07.08
1. Fail-Safe-Schalter, mit denen gewährleistet werden soll, dass Röntgengeräte dann keine Strah-lung aussenden, wenn die Strahlrichtung nicht der Aufnahmeeinstellung des Anwendungsge-räts entspricht, und mit denen seit dem 01.01.2008 alle Röntgenanlagen ausgestattet sein müs-sen, sind nicht als Zubehör eines Medizinprodukts zu qualifizieren.

2. Der Einbau solcher Schalter in Altanlagen ist daher nicht deshalb unzulässig, weil für den Schalter eine eigene CE-Zertifizierung vorliegen müsste. Dieser Schalter ist nicht (wie Zubehör) dazu bestimmt, mit Medizinprodukten, nämlich Röntgengeräten, verwendet zu werden. Sie werden vielmehr integraler Bestandteil dieser Röntgengeräte, ohne die eine Benutzung dieser Röntgengeräte nicht mehr zulässig ist, und werden somit in den Röntgengeräten verwendet.

3. Der Einbau der streitgegenständlichen Schalter kann auch nicht aufgrund eines zu hohen Quecksilbergehaltes beanstandet werden. Gemäß § 5 I S. 1 ElektroG dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte zwar grundsätzlich nur noch bis zu 0,1 Gewichtsprozent Quecksilber je ho-mogenem Werkstoff enthalten. Hier aber greift, ungeachtet der Ausnahmeregelung des § 5 I S. 2 Alt. 2 ElektroG, jedenfalls die Ausnahmeregelung des § 5 I S. 1 Alt. 1 ElektroG, wonach Satz 1 nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 gilt. Kategorie 9 des Anhangs I zum ElektroG i.V.m. § 2 I Nr. 9 ElektroG erfasst „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“, so unter anderem „Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor“.

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01.07.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 14/08 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 01.07.08
1. § 12 I Nr. 1 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Be-seitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt be-ziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeu-gung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen die §§ 6 I NKV, 11 I Nr. 2 LFGB durch die Bewerbung ei-nes Nahrungsergänzungsmittels mit Angaben, die darauf hindeuten, dass das Mittel schlank machende, schlankheitsfördernde oder gewichtsverringernde Eigenschaften be-sitzt.

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27.06.2008 LG Rostock - 5 0 11/08 - Urt. v. 27.06.08
1.24. „Serviceentgelt“ (§§ 1 I S. 1 PAngV, 3 UWG)

1. Die Frage, ob ein Reiseveranstalter ein Serviceentgelt gem. § 1 I S. 1 PAngV als Bestandteil des Endpreises auszuweisen hat, hängt von der Art und dem Inhalt des Serviceentgelts ab. Art und Inhalt des Serviceentgelts richten sich nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstal-ters.

2. Ist das Serviceentgelt nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zeit-, verbrauchs- oder bedingungsabhängig, besteht nach § 1 I S. 1 PAngV keine Verpflichtung das Serviceentgelt in einen umfassenden Endpreis einzubeziehen.

3. Wird in einer übersichtlich gestalteten Anzeige ein „ab“-Mindestpreis hervorgehoben und zugleich inhaltlich zutreffend und nicht irreführend, klar lesbar, widerspruchsfrei und verständ-lich auf die Belastung mit einem Serviceentgelt hingewiesen, fehlt es im Übrigen an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG.
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26.06.2008 BGH - I ZR 61/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Nürnberg
a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren phar-makologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wie-derherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 60, 61 - Knoblauchkapseln).

b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoff-wechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 67, 68 - Knoblauchkap-seln).
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26.06.2008 BGH - I ZR 112/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Hamburg
Ein Erzeugnis, das aus einem Stoff besteht, der auch bei normaler Ernährung als Abbaupro-dukt im menschlichen Körper entsteht, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn die unmittel-bare Aufnahme dieses Stoffes zu keiner gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsauf-nahme nennenswerten Einflussnahme auf den Stoffwechsel führt (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 - Knoblauchkapseln). mehr >
26.06.2008 BGH - I ZR 190/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Be-weggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der An-meldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der ange-sprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeich-neten Waren aus einem bestimmten - wenn auch namentlich nicht bekannten - Herstellerunter-nehmen sieht.
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26.06.2008 BGH - I ZR 221/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 09.06.1994 - I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr). mehr >
26.06.2008 BGH - I ZR 170/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Köln
1.6. ICON (§§ 3, 4 Nr. 9 a UWG)

a) Eine Nachahmung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt.

b) Einen Unternehmer, der unabhängig von einem fremden Erzeugnis ein eigenes Produkt entwi-ckelt hat, trifft keine generelle Pflicht zur Wahrung eines Abstands zu einem identischen oder ähnlichen Erzeugnis, das ein Mitbewerber bereits auf den Markt gebracht hat.
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25.06.2008 Thüringer OLG - 2 U 68/08 - Urt. v. 25.06.08
1. Für einen Bestandteil einer Firma kann der Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 II MarkenG in Anspruch genommen werden, wenn dieser Bestandteil ausreichend unterschei-dungskräftig ist.

2. Zur markenrechtlichen Haftung des Directors einer „Ltd.“.
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25.06.2008 Thüringer OLG - 2 U 21/08 - Urt. v. 25.06.08
Der Erschöpfung des Markenrechts nach § 24 I MarkenG steht nicht i.S.v. § 24 II MarkenG entge-gen, dass der Markenrechtsinhaber ein besonderes Interesse am Bestand seines selektiven Ver-triebssystems geltend macht. mehr >
20.06.2008 OLG Köln - 6 U 9/08 - Urt. v. 20.06.08
Die an Fachkreise gerichtete Angabe, dass bei einer wissenschaftlichen In-vitro-Vergleichsstudie die Kopflaus-Probanden bereits fünf Minuten, nachdem sie in das beworbene Produkt getaucht worden seien, eine Mortalität von 100 % aufgewiesen hätten, ist irreführend, wenn nur 62 % der Kopfläuse zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebenszeichen mehr hatten erkennen lassen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der exakte Todeszeitpunkt von Insekten nur schwer zu bestim-men ist und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung die Ansicht vertreten wird, Kopfläuse mit einem Status reduzierter Aktivität („knockdown“) seien als tot zu definieren, sofern sich dieser Status bei weiterer Beobachtung als irreversibel erweist. mehr >
18.06.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 18.06.08
1. Den Vorgaben des § 4 IV HWG ist dann nicht genüge getan, wenn sich der Verkehr die erforder-lichen Informationen nur unter besonderer Konzentration und mit Anstrengung verschaffen kann (hier: Abdruck der Pflichtangaben zu in mitten einer Werbebroschüre beworbene Arznei-mittel auf der letzten Seite der Broschüre unter „Basisinformationen“, wobei im Zusammen-hang mit der Bewerbung der Arzneimittel der Hinweis erteilt wurde: „Lesen Sie hierzu auch die Basisinformationen auf der letzten Seite!“).

2. Zwar ist nach § 4 I Nr. 3 HWG die Angabe der Zusammensetzung des Arzneimittels nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile nur für den Bereich der Fachwerbung zwingend vorge-schrieben, im Bereich der Publikumswerbung steht es im Belieben des Werbenden, ob er diese Angaben machen will oder nicht. Werden allerdings Angaben zur Zusammensetzung im Be-reich der Publikumswerbung gemacht, so müssen diese richtig und vollständig sein.
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17.06.2008 LG Hamburg - 312 0 937/07 - Urt. v. 17.06.08
1. Durch die Benutzung von Domainnamen mit dem Bestandteil „eBay“ durch einen Rechtsan-walt und die Verlinkung solcher Domains mit dem Internetauftritt des Rechtsanwalts wird für einen erheblichen Teil der Internetnutzer der Eindruck erweckt, dass er sich auf einer Internet-seite befinde, die von der Firma eBay autorisiert sei, mithin zwischen den Parteien eine Zu-sammenarbeit bestehe. Daher besteht durch Nutzung einer solchen Domain Verwechslungsge-fahr i.S.v. § 14 II Nr. 2 MarkenG.

2. Zugleich wird die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Marke und des Unterneh-menskennzeichens „eBay“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt (§ 14 II Nr. 3 MarkenG).

3. Ein rechtfertigender Grund ergibt sich nicht aus § 23 Nr. 3 MarkenG bzw. Art. 12 lit. c GMV. Um auf die Bestimmung seiner Dienstleistung hinzuweisen, ist es keinesfalls notwendig, Domain-adressen zu verwenden, die den Unternehmensnamen eBay enthalten. Der unbefangene Besu-cher wird im Zweifel bei solchen Domains davon ausgehen, dass sich dort eine Unterseite des Angebotes der Firma eBay befindet, unter der etwa anwaltliche/rechtliche Dienstleistungen er-steigert oder sonstwie in Anspruch genommen werden können.

4. Einem auf Rechtsfragen des Internetrechts und insbesondere auch auf Rechtsfragen im Zu-sammenhang mit Internetauktionshäusern spezialisierten Rechtsanwalt kann es weder aus marken- noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt werden, in seinem Internetauf-tritt eine Rubrik „eBay-Recht“ anzugeben. Hierin liegt kein kennzeichenmäßiger Gebrauch der Marke oder des gleichlautenden Unternehmenskennzeichens „eBay“.
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10.06.2008 LG Hamburg - 312 0 196/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Es ist irreführend i.S.v. § 5 UWG, wenn für Mobilfunktarife mit einem monatlichen Mindestum-satz von € 0,00 geworben wird, wenn gleichzeitig für einen Zeitraum der Vertragsnutzung von drei Monaten ein Mindestnutzungsaufkommen von € 6,00 verlangt wird. Auch ein aufklärender Sternchenhinweis lässt die entsprechende Werbung nicht als zulässig erscheinen.

2. Der Kunde, der durch Kauf einer Prepaid-Karte ein bestimmtes Guthaben zur Nutzung seines Mobiltelefons erwirbt, hat nach dem Grundgedanken des Gesetzes nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn er aus in seiner Person begründeten Ursachen das Gutha-ben nicht (mehr) nutzen kann oder will.

3. Die AGB-Klausel eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen, wonach in sol-chen Fällen ein Anspruch auf Rückzahlung gewährt wird, hierfür aber eine Gebühr von € 6,00 berechnet wird, benachteiligt den Verbraucher nicht unangemessen. Die Rückzahlungsklausel ist auch nicht intransparent.

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10.06.2008 LG Hamburg - 312 0 284/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Die Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versi-cherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) über die Gründe für die Beendigung eines Maklerverhältnisses auf einem dafür vorgesehenen Formular kann von dem betroffenen Maklerunternehmen wegen angeblicher Unrichtigkeit nicht mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungklage angegriffen wer-den.

2. Es gelten hier die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtli-chen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts nicht im Wege einer Unterlassungsklage unterbunden werden können. In diesen Fällen soll die Frage, ob das Vorbringen wahr oder erheblich ist, allein in diesem "seiner eigenen Ord-nung unterliegenden Verfahren" geprüft werden, das dem Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten gewährt.

3. Abgesehen vom fehlenden Rechtsschutzbedürfnis besteht auch angesichts der ihrer Natur nach singulären Mitteilung gegenüber dem AVAD keine Wiederholungsgefahr. Denn die widerlegliche Vermutung für ihr Bestehen erfasst nur die konkrete Verletzungsform, also die identische Wiederholung des Verstoßes und darüber hinaus Begehungsformen, die mit der konkreten Verletzungsform im Kern wesensgleich sind. Eine identische Wiederholung scheidet in dieser Konstellation naturgemäß aus.

4. Die - allerdings fakultative - Meldung an den AVAD rechtfertigt nicht die Vermutung, dass die Äußerung in Zukunft auch gegenüber Dritten in gleicher Weise wiederholt wird.

5. Auch der Umstand, dass beim AVAD inzwischen die Eintragung zum Kündigungsgrund gesperrt ist, begründet nicht die Befürchtung, der Meldende werde sich gegenüber ihm zu dieser Sperreintragung befragenden Dritten in dem vom Unterlassungskläger befürchteten Sinne äußern.
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06.06.2008 OLG Köln - 6 U 203/07 - Urt. v. 06.06.08
1. Eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene AGB-Klausel, welche den Arbeitspreis für Erdgas an die Preisentwicklung für Heizöl mittels einer mathematischen Formel bindet, deren einzige Variable ein bestimmter, den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmender Preis für extra leichtes Heizöl ist, hält der Inhaltskontrolle stand.

2. Eine Preisänderungsklausel, die dem Gaslieferanten eine Preiserhöhung ohne die Benennung jedweder Vorraussetzungen gestattet, ist auch dann unwirksam, wenn dem Kunden bei der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
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05.06.2008 BGH - I ZR 4/06 - Beschl. v. 05.06.08 - OLG Düsseldorf
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Än-derung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Par-laments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 v. 11.06.2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentschei-dung vorgelegt:

Ist Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Geschäftspraktik, bei der die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, grundsätzlich unzulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Werbemaßnahme im Einzelfall Verbraucherin-teressen beeinträchtigt?
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05.06.2008 BGH - I ZR 169/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Naumburg
a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen.

b) Besteht eine Marke aus einem die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreiben-den Begriff (hier: POST), stellt dessen Benutzung durch einen Dritten als Bestandteil eines Kennzeichens (hier: Die Neue Post) für entsprechende Waren oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die guten Sitten i.S.v. § 23 MarkenG dar, wenn der Dritte nach Wegfall des Monopols des Markeninhabers ein besonderes Interesse an der Verwendung dieses Beg-riffs hat. Erforderlich ist allerdings, dass das Drittkennzeichen sich durch Zusätze vom Markenwort abhebt und sich nicht an weitere Kennzeichen des Markeninhabers (hier: Post-horn, Farbe Gelb) anlehnt.

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05.06.2008 OLG Hamm - I-4 U 1/08 - Urt. v. 05.06.08
1. Zur Frage eines Verstoßes gegen das Zusatzstoffverbot gem. § 6 LFGB durch das Inver-kehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die Angelica sinensis Pulver, Frauenmantel-pulver, Spitzwegerichpulver, Echinaceapresssaftpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der täuschenden Bewerbung eines Produktes, dem eine (ein-)schlaffördernde Wirkung zugeschrieben wird, sofern dem Produkt keine schlaffördernde Wirkung zukommt.
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05.06.2008 BGH - I ZR 208/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn ein Arzneimittel im Ausfuhrmitgliedstaat nur mit einem Dosierungshinweis und im Einfuhrmitgliedstaat unter verschiedenen Marken mit unterschiedlichen Dosierungsanleitungen vertrieben wird und der Parallelimporteur dadurch von einem der Teilmärkte ausgeschlossen wird, die durch den Vertrieb des identischen Arzneimittels mit verschiedenen Marken und Dosierungshinweisen im Einfuhrmitgliedstaat bestehen. mehr >
05.06.2008 BGH - I ZR 96/07 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es. mehr >
29.05.2008 BGH - I ZR 75/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Frankfurt a. M.

Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält.

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29.05.2008 BGH - I ZB 54/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Marken-worts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeich-nungskraft von Haus aus.

b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Wider-spruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kenn-zeichnende Stellung zukommen.

c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke „PANTO“ und der jüngeren Marke „Pantohexal“ bei Warenidentität.
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29.05.2008 BGH - I ZB 55/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Aus der Eintragung der Widerspruchsmarke folgt, dass der Marke in der eingetragenen Form im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren nicht jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden darf.

b) Rügt ein Beteiligter im Rechtsbeschwerdeverfahren eine mangelnde Aufklärung durch das Bundespatentgericht, muss er ungeachtet des im Beschwerdeverfahren geltenden Amtsermitt-lungsgrundsatzes nach § 73 I MarkenG im Rechtsbeschwerdeverfahren darlegen, was er auf einen Hinweis des Bundespatentgerichts vorgetragen hätte, wenn ihn eine Mitwirkungspflicht trifft.

c) Zur selbständig kennzeichnenden Stellung der Widerspruchsmarke „PANTO“ in der jüngeren Marke „Pantogast“ und zur Verwechslungsgefahr dieser Marken bei Warenidentität.
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29.05.2008 BGH - I ZR 189/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Nürnberg

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.
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28.05.2008 OLG Köln - 6 U 19/08 - Urt. v. 28.05.08 - rechtskräftig
Die Werbeaussage in einem Test "als eines von nur drei Instituten" das Urteil "GUT" erhalten zu haben und "damit zu den Testsiegern" zu gehören, ist nicht deshalb irreführend, weil das Testergebnis nicht nur ein Endprädikat ausweist, sondern auch Ziffern mit Stellen hinter dem Komma, bei deren Berücksichtigung das in Rede stehende Produkt nur den zweiten Platz erreicht hat.

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28.05.2008 OLG Köln - 6 U 27/08 - Urt. v. 28.05.08
Der Verbraucher geht angesichts der Bezeichnung eines (nicht verschreibungspflichtigen) Schmerzmittels mit der Bezeichnung "... dolo extra" davon aus, dass das Mittel auch in einer schwächeren Form als Basisprodukt ohne den Zusatz "extra" erhältlich ist. Von dem als "extra" bezeichneten Präparat erwartet er eine höhere, schnellere oder nachhaltigere Wirksamkeit. Er wird irregeführt, wenn lediglich der Wirkstoffgehalt je Tablette verdoppelt, die Dosierungsempfehlung des Herstellers aber halbiert ist und bei Beachtung dieser Empfehlung ein Unterschied in der therapeutischen Wirksamkeit nicht besteht (Abgrenzung zu OLG Hamburg, MD 2007, 1053). mehr >
20.05.2008 LG Hamburg - 312 0 220/08 - Urt. v. 20.05.08 - rechtskräftig
1. Die Werbung für einen Grippeimpfstoff mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ führt den Leser über den Einsatzbereich des Präparats in die Irre, wenn laut Fachinformation nur „be-grenzte Daten über Impfungen bei Schwangeren“ vorliegen und es weiter heißt: „Die Impfung kann ab dem zweiten Trimester der Schwangerschaft in Betracht gezogen werden“.

2. Der Umstand, dass für eine spezielle Gruppe von Schwangeren („Personen mit erhöhtem Risi-ko für mit einer Grippeerkrankung assoziierten Komplikationen“) die Impfung ausdrücklich auch in einem früheren Stadium der Schwangerschaft empfohlen wird, rechtfertigt nicht die allgemeine Aussage „auch für (...) Schwangere“.

3. Eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Fachkreise wird nicht dadurch ausge-schlossen, dass mit der Fachinformation die Möglichkeit einer objektiven Unterrichtung zur Verfügung steht.

4. Impfungen werden regelmäßig von Ärzten vorgenommen, deren Vorbereitungs- und Behand-lungszeit, auch zum aufmerksamen Lesen der Fachinformationen, regelmäßig äußerst kurz bemessen ist.

5. Es besteht die Gefahr, dass bei einer plakativen Werbung mit „auch für (...) Schwangere“ die Annahme aufkommt, es seien Testreihen oder ähnliches durchgeführt worden, die gegenüber den Konkurrenzprodukten, auf denen der Hinweis - eben wegen der tatsächlich bestehenden Risiken - nicht gegeben ist, den Vorteil ergeben haben, dass eine besondere Eignung für Schwangere tatsächlich vorliegt.
6. Auch wenn unterstellt werden kann, dass jedem Arzt bewusst ist, dass die Anwendung jedes Arzneimittels, wie natürlich auch eines Impfstoffes, während einer Schwangerschaft eine strenge Indikationsstellung erfordert, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass die Wer-bung mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ im Sinne einer generellen Unbedenklichkeit missverstanden werden könnte.
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20.05.2008 OLG Hamburg - 3 U 225/07 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 20.05.08
Wird im Internetversandhandel der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und dass Versandkosten hinzukommen, ohne Zuordnung zu den Warenangeboten (z. B. Sternchen oder Link) nur am unteren Ende der Internetseite gegeben, so sind die nach § 1 II PAngV erforderli-chen Angaben nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" (§ 1 VI S. 2 PAngV), wenn sie nur beim Herabscrollen zum Seitenende sichtbar sind. Der Nutzer wird vor Einleitung des Bestell-vorgangs nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt.

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16.05.2008 OLG Köln - 6 W 38/08 - Urt. v. 16.05.08
1. Eine Testaktion für ein Blutzuckermesssystem, bei der die Ärzte der teilnehmenden Patienten an der Verlosung einer Reise (mit Begleitung) zu einem Ärztekongress in Rom beteiligt sind und die Gewinnchance mit jedem Patienten steigt, stellt eine unangemessene Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit dieser Ärzte i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG dar.

2. Eine Werbegabe i.S.d. § 7 I HWG setzt die unentgeltliche Gewährung einer Vergünstigung voraus (im Anschluss an BGH GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - "Kleidersack"). Daran fehlt es gegenüber Diabetikern, die bei Teilnahme an einem Test Verlosungsgewinner einer Wochenendreise sein können, im Zuge des Testes das angebotene System aber in verschiedenen Lebenssituationen prüfen und diverse Fragen beantworten müssen.

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14.05.2008 VerwG Minden - 7 K 727/06 - Urt. v. 14.05.08

Ein in Kapselform als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebener wässeriger Zimtextrakt, das in Werbeanzeigen u.a. mit den Werbeaussagen „Zimt gegen Zucker - Der regelmäßige Verzehr von Zimt in hoch konzentrier-ter Form als Spezialextrakt - hält den Blutzuckerspiegel im Normalbereich!“ beworben wird, ist ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, sowohl nach Bezeichnung als auch - da das Produkt die Funk-tionsbedingungen des menschlichen Körpers tatsächlich erheblich beeinflusst und überdies er-hebliche pharmakologische Wirkungen entfaltet - der Funktion nach.

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08.05.2008 OLG Hamm - 4 W 57/08 - Beschl. v. 08.05.08
Zur Frage der Zulässigkeit einer Gewinnspielauslobung derart, dass demjenigen der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei dem Werbenden einkauft und mit einer bestimmten Kreditkarte bezahlt, die automatische Teilnahme an einer Auslosung hochwertiger Preise in Aussicht gestellt wird. mehr >
08.05.2008 BGH - I ZR 83/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend ma-chen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätz-lich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

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08.05.2008 BGH - I ZR 88/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwi-schen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der An-waltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität. mehr >
30.04.2008 BGH - I ZB 25/08 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Gegen einen Beschluss, mit dem das Bundespatentgericht die Bewilligung von Verfahrenskosten-hilfe ablehnt, ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft. mehr >
30.04.2008 BGH - I ZB 4/07 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentge-richt der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt. mehr >
30.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 221/06 - Urt. v. 30.04.08 - rechtskräftig
1. Wird für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit den Angaben „Das erste und einzige Nysta-tin Spray ... Die Produktinnovation zum Generika-Preis ... Beste Compliance“ geworben, so ist das keine Erinnerungswerbung (§ 4 VI HWG); eine solche Anzeige darf nicht ohne Pflichtanga-ben erscheinen (§ 4 I HWG).

2. Bei einem Verlag für Apothekenkundenzeitschriften besteht vor Veröffentlichung von Dritt-Anzeigen wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) lediglich eine eingeschränkte Prüfungspflicht. Ist nur zu vermuten, dass das in der Anzeige beworbene Präparat ein apothekenpflichtiges Arzneimittel ist (hier wegen der Erwähnung eines Wirkstoffes und wegen der Hinweise „Hei-lung per Knopfdruck“, „bei ärztlicher Verschreibung“, „zum Generika-Preis“), so ist der Ver-stoß gegen § 4 I Nr. 4 HWG (wegen der fehlenden Pflichtangaben zum Anwendungsgebiet) im Rahmen des Anzeigengeschäfts nicht offenkundig bzw. unschwer feststellbar. Entsprechendes gilt für Anzeigen, soweit der Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ (§ 4 III S. 1 HWG) fehlt.
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30.04.2008 BGH - I ZR 123/05 - Urt. v. 30.04.08 - OLG Köln
a) In die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung marken-mäßig benutzt wird, ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen.

b) Eine Produktpalette kann als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen.

c) Zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot (hier: Koffer mit Kosmetikartikeln).

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29.04.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1240/07 - Urt. v. 29.04.08
Auch wenn ein bekannter Automobilhersteller seine Bildmarke nicht nur für die Ware „Kraftfahr-zeug“, sondern auch „Spielzeug“ hat eintragen lassen, verletzt die Wiedergabe dieser Marke auf einem Modellauto an originalgetreuer Stelle die Rechte an dieser Marke nicht.

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29.04.2008 LG Hamburg - 312 0 913/07 - Urt. v. 29.04.08 - rechtskräftig
1. Die Wirksamkeit und Berechtigung einer Abmahnung hängt nicht davon ab, dass derselben eine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist.

2. Der Zweck der Abmahnung, nämlich den Verletzer im eigenen Interesse auf eine drohende Klage hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu ge-ben, wird auch durch eine Abmahnung erfüllt, der eine Vollmacht im Original nicht beige-fügt war.

3. Die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung erfolgt, um dem Gläubiger Klarheit zu verschaffen, ob er noch Hauptsachenklage erheben muss und um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, durch die fristgerechte Abgabe der Abschlusserklärung den Rechts-streit endgültig zu beenden.

4. Dabei wird es zumeist so sein, dass das Abschlussschreiben der Vorbereitung des Haupt-sacheverfahrens dient. Dann ist der Rechtsanwalt bereits mit der Klageerhebung beauf-tragt worden. Wird in einem solchen Fall auf die entsprechende Aufforderung die Ab-schlusserklärung abgegeben, erledigt sich der Klageauftrag. Der Rechtsanwalt verdient dann eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG = 0,8 Gebühr wegen vorzeitiger Been-digung des Auftrags.

5. Kommt es hingegen zum Hauptsacheverfahren erhält der Anwalt für das Abschlussschrei-ben keine zusätzlichen Gebühren.

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25.04.2008 KG - 5 W 39/06 - Beschl. v. 25.04.08
In einem markenrechtlichen Eilverfahren ist eine vorgerichtliche Abmahnung des Schuldners trotz Sequestrationsbegehrens mit Blick auf § 93 ZPO dann nicht als ausnahmsweise entbehrlich anzu-sehen, wenn der Gläubiger die erlassene einstweilige Verfügung nur hinsichtlich der Untersagung, nicht aber hinsichtlich der Sequestration vollzieht, ohne hierfür - im Kostenwiderspruchsverfahren - eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. mehr >
25.04.2008 LG Düsseldorf - 38 0 212/07 - Urt. v. 25.04.08
Das Verbot krankheitsbezogener Bewerbung von Lebensmitteln erstreckt sich auch auf die Wer-bung für diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sofern sie nicht der Aus-nahmevorschrift des § 3 I, II DiätVO unterfällt. An dieser Beurteilung hat sich durch das Inkrafttre-ten der HCVO nichts geändert. mehr >
25.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 197/06 - Beschl. v. 25.04.07
1. Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr von „ZEIT“ und „BROTZEIT“.

2. Aufgrund des eigenständigen und sich unmittelbar ergebenden Bedeutungsgehalts des Ge-samtbegriffs „BROTZEIT“ wird der Verkehr keinen Anlass haben, den Begriff zu zergliedern und dadurch den Bestandteil „ZEIT“ in seiner schrifttypischen Gestalt für sich zu betrachten, um so eventuell auf Ähnlichkeiten zum Schrifttyp des Klagezeichens zu kommen. Im Übrigen kann sich ein kennzeichenrechtlicher Schutz allenfalls auf konkret ausgestaltete einzelne Zei-chen beziehen, nicht jedoch auf die Schriftart schlechthin. Denn das Markengesetz gewährt keinen abstrakten Schutz für Markenbildungsprinzipien als solche, sondern immer nur bezo-gen auf ein konkretes Zeichen.

3. Das Verlagsgeschäft mit einer politischen Wochenzeitung und das Betreiben einer Catering-Dienstleistung sind so deutlich voneinander abgegrenzt, dass die Annahme von wirtschaftli-chen oder organisatorischen Verbindungen für den Verkehr eher fern liegt.
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24.04.2008 LG Bad Kreuznach - 5 0 21/08 - Urt. v. 24.04.08
Nach § 4 I Nr. 4 HWG muss jede Werbung für Arzneimittel die Anwendungsgebiete enthalten, diese ergeben sich aus den Zulassungsunterlagen und dem hieran anknüpfenden Zulassungsbescheid. Hat die Zulassungsbehörde in den Anwendungsgebieten auch sogenannte differential-diagnostische Hinweise eingefügt, so sind diese Bestandteil des zugelassenen Anwendungsgebie-tes und damit in der Werbung (hier: Fachwerbung) aufzuführen. mehr >
24.04.2008 BGH - I ZB 21/06 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatentgericht
Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich.

Dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person fehlt für solche Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgegbildeten Person herstellt und es deshalb als (bloß) beschreibenden Hinweis auf diese und nicht als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen versteht.
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24.04.2008 BGH - I ZB 72/07 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatengericht
Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Klarstellung v. BGH, Beschl. v. 01.03.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 - WEST).

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24.04.2008 BGH - I ZR 30/05 - Urt. v. 24.04.08 - OLG Hamburg
Bringt der Parallelimporteur auf der Umverpackung des von ihm umgepackten parallelimportierten Arzneimittels sein Unternehmenslogo in der Weise an, dass es in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem gebotenen Hinweis auf das die Umverpackung vornehmende Unternehmen steht und vom Verkehr als Bestandteil dieses Hinweises angesehen wird, schädigt er damit weder dem Ruf der Marke des Arzneimittelherstellers noch beeinträchtigt er deren Herkunftsfunktion. mehr >
23.04.2008 Thüringer OLG - 2 U 929/07 - Urt. v. 23.04.08
Zur Indizwirkung der Geltendmachung überhöhter Streitwerte bei der Beurteilung des miss-bräuchlichen Vorgehens i.S.v. § 8 IV UWG. mehr >
22.04.2008 OLG München - 29 W 1211/08 - Beschl. v. 22.04.08
1. Die Vorschriften in § 5 I, II S. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensre-gelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit be-sonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 I, II S. 1 GlüStV und ist gem. §§ 4 Nr. 11, 3 UWG unlauter.
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17.04.2008 LG Berlin - 52 0 414/07 - Urt. v. 17.04.08
Als unzumutbare Belästigung stellt sich ein Werbeschreiben für ein Potenzmittel dar, das ohne Absenderangabe in einem Briefumschlag persönlich adressiert an Kunden mit der Aufschrift „per-sönlich/vertraulich“ versandt wird. mehr >
16.04.2008 OLG Hamburg - 5 U 198/07 - Urt. v. 16.04.08
1. Zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen „Navigon“ und „Nav N Go“, beide ein-getragen bzw. benutzt u.a. für Navigationssoftware und Navigationsgeräte, besteht Verwechs-lungsgefahr.

2. Wenn der Verletzte davon Kenntnis hat, dass ein Zeichen als Unternehmenskennzeichen ver-wendet wird, ist er unter Dringlichkeitsaspekten nicht verpflichtet, nach etwaigen Markenan-meldungen desselben Zeichens zu forschen. Vielmehr setzt die später erlangte Kenntnis von der Markenanmeldung eine neue Dringlichkeitsfrist in Gang. Das gleiche gilt, wenn ein für den Vertrieb von Navigationssoftware benutztes Unternehmenskennzeichen auf mehrere neue Pro-dukte und zusätzlich auf Dienstleistungen ausgedehnt wird und der Verletzte hiervon nachträg-lich Kenntnis erlangt.

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15.04.2008 LG Berlin - 16 0 854/06 - Beschl. v. 15.04.08
1. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an ein in den Niederlanden geschäftsansässiges Unternehmen.

2. Zur Frage der Angemessenheit eines festgesetzten Ordnungsgeldes für die Verletzung gericht-licher Unterlassungsgebote, sofern deren Gegenstand krankheitsbezogene Aussagen sind und es sich bei der Zuwiderhandlung um die Aussendung von Serienbriefen handelt.
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11.04.2008 KG - 5 U 189/06 - Urt. v. 11.04.08
Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 78 AMG, 1 I, 3 AMPreisV, wenn ein Apotheker beim Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente Bonuspunkte ausgibt und bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bonuskarte einen Preisnachlass in Höhe von € 10,-- beim Kauf nicht verordnungs-pflichtiger Produkte gewährt oder die vom Verbraucher gezahlte Praxisgebühr erstattet. mehr >
10.04.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 34/07 - Urt. v. 10.04.08
1. Die Bewerbung einer Uhr mit der Angabe „30 m wasserdicht“ erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasser-dichtigkeit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden.

2. Die Werbeaussage ist zur Irreführung geeignet, sofern mit der Angabe der Meterzahl lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben wird, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren stand hält.
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10.04.2008 BGH - I ZR 164/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Ge-schäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.

b) Die Eintragung der Marke durch einen Strohmann des Agenten steht der Eintragung der Marke durch den Agenten selbst gleich.

c) Wird eine Agentenmarke auf einen Dritten übertragen, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus §§ 11, 17 MarkenG auch gegenüber dem Dritten geltend machen.

d) Agent oder Vertreter i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG kann nicht nur der Handelsvertreter sein. Ent-scheidend ist, dass es sich um einen Absatzmittler handelt, den gegenüber seinem Vertrags-partner die Pflicht trifft, dessen Interessen wahrzunehmen. Daran fehlt es sowohl bei reinen Güteraustauschverträgen als auch im Verhältnis zwischen Mitgesellschaftern.

e) Ein Agentenverhältnis i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG ist anzunehmen, wenn zwischen dem Inhaber der ausländischen Marke und dem Absatzmittler eine Übereinkunft besteht, nach der der Ab-satzmittler über den bloßen Abschluss reiner Austauschverträge hinaus für den anderen als Vertriebspartner tätig sein soll.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 78/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Die Vermutung der Dringlichkeit gem. § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verletzte das als rechtswidrig beanstandete Verhalten in positiver Kenntnis der maßgeblichen Umstände länge-re Zeit hingenommen hat, so dass aus seinem Abwarten geschlossen werden kann, ihm sei die Angelegenheit nicht eilig. Maßgebend sind dabei keine starren Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls.

2. Wird von der Antragstellerin bereits mit dem Beanstandungsschreiben eine „Musterabmah-nung“ versandt, die bereits die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen ent-hielt, welche im späteren Verfügungsantrag wieder verwendet wurden, kann nach den Um-ständen ein Zuwarten von fast einem Monat nach Ablehnung einer Unterwerfung durch die An-tragsgegnerin bis zur Einreichnung des Verfügungsantrags auch unter Berücksichtigung des-sen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßge-benden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Pro-zessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist, dringlichkeitsschädlich sein.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 182/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Wird ein Unterlassungsanspruch in erster Instanz nur auf einen Verstoß gegen § 11 II HWG und erst in zweiter Instanz auch auf § 3 HWG (Irreführung) gestützt, so ist insoweit die Dringlich-keitsvermutung (§ 12 II UWG) wegen der unnötig verstrichenen Zeit widerlegt.

2. Die Werbeangabe „Nichts hilft schneller“ für eine Lippenherpes-Creme verstößt als Spitzen-gruppenwerbung nicht gegen § 11 II HWG, es wird nicht nahegelegt, dass das so beworbene Arzneimittel einem anderen entspricht oder überlegen ist. Das „andere Mittel“ wird nicht ge-nannt und ist auch nicht indirekt individualisierbar.

3. a) Wird in der Publikumswerbung für eine Lippenherpes-Creme diese Erkrankung am Mund nur dezent abgebildet, so ist eine solche Werbung nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, obwohl sie (formal) gegen § 11 I Nr. 5 a HWG und damit gegen § 4 Nr. 11 UWG verstößt. Der Vorwurf der Unlauterkeit (§ 3 UWG) kann nicht bestehen, weil die Werbung die Grenzen des Art. 90 lit. k RL 2001/83/EG beachtet und diese Richtlinie seit vielen Jahren in nationales Recht hätte umge-setzt werden müssen. Gemäß Art. 90 lit. k (1. Alt.) RL 2001/83/EG sind in der Arzneimittel-Publikumswerbung nur missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Bilddarstellungen von Krankheiten untersagt.

b) Entsprechendes gilt für die Arzneimittel-Publikumswerbung mit der bildlichen Darstellung der Erkrankung vor und nach der Anwendung des Mittels (§ 11 I Nr. 5 b HWG), soweit in der Werbung Art. 90 lit. k (2. Alt.) RL 2001/83/EG beachtet wird, weil diese nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 280/06 - Urt. v. 10.04.08
1. Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf T-Shirts, die jedenfalls ihrem Ursprung nach gera-de keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweis-funktion hatten (hier: CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Un-tergang überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind, ist grundsätz-lich keine markenmäßige Verwendung.

2. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr, sofern er den ursprünglichen Bedeutungsgehalt jedenfalls insoweit kennt, als er weiß, dass das Zeichen im Ursprung gerade keine Marke war, den Wandel zu einem marken-mäßigen Herkunftshinweis erkennt.

3. Zum anderen ist zu beachten, dass ein großflächiger Aufdruck einer Bezeichnung auf einem T-Shirt, anders als eine klassische Benutzung nach Art einer Marke etwa im Kragenetikett oder als im nicht großflächig gestalteten Logo auf dem Kleidungsstück selbst, die Kundgabe einer Meinungsäußerung sein kann und deshalb der Bedeutungsgehalt des Art. 5 GG bei der Ausle-gung des Markengesetzes, insbesondere des Merkmals der markenmäßigen Benutzung, in be-sonderem Maße zu beachten ist.

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10.04.2008 BGH - I ZB 98/07 - Beschl. v. 10.04.08 - Bundespatentgericht
Die in § 83 III MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 I GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 I GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden. mehr >
10.04.2008 BGH - I ZR 167/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Hamburg

a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Löschungsklage nach §§ 26, 49 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG trägt der Kläger. Den Beklagten kann aber eine sekundäre Darlegungslast treffen.

b) Solange eine Markeneintragung nicht nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht ist, kann im Verfahren über die Löschungsklage wegen Verfalls eine rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden, die Verwendung des Zeichens sei für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen generell beschreibend.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Waren oder Dienstleistungen verwendet, ist die Markeneintragung im Löschungsverfahren wegen Verfalls nicht auf die tatsächlich benutzten konkreten Waren oder Dienstleistungen zu beschränken. Vielmehr sind im Warenverzeichnis auch die Waren oder Dienstleistungen zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden.

d) Wird der Markeninhaber wegen Verfalls nach §§ 48 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten auf Löschung der Marke in Anspruch genommen und wird die Eintragung der Marke während des Laufs dieses Verfahrens im patentamtlichen Löschungsverfahrens wegen Nichtigkeit nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht, stellt dies ein den Rechtsstreit erledigendes Ereignis dar. Für die Frage, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war, ist trotz der in § 52 II MarkenG angeordneten Rückwirkung vom Bestand der Marke auszugehen.
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10.04.2008 BGH - I ZR 227/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Brandenburg
Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, trifft den Betreiber die sekundäre Darlegungslast; ihm obliegt es daher, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind. mehr >
09.04.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 163/07 - Urt. v. 09.04.08
Eine an den Abnehmer eines Konkurrenten gerichtete Berechtigungsanfrage kann als irreführende Werbung untersagt werden, wenn sie zwar detaillierte Angaben zur Anmeldung, Veröffentlichung und Erteilung des Schutzrechts sowie den Hinweis enthält, dieses befinde sich in Kraft, jedoch nicht erwähnt, dass gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt wurde. mehr >
03.04.2008 OLG München - 29 W 1081/08 - Beschl. v. 03.04.08
Zum Rechtsweg zu den Sozialgerichten für einen auf Wettbewerbsrecht gestützten Unterlassungs-antrag gegen die Vereinbarung einer Vergütungspauschale für die Überweisung von Patienten in einem Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung gem. §§ 140 a ff. SGB V. mehr >
03.04.2008 BGH - I ZB 73/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Die Anforderungen daran, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, dürfen nicht überspannt werden, um den Zugang zu Gericht nicht un-nötig zu erschweren. Eine Partei ist deshalb auf ersichtlich unvollständige Angaben hinzuweisen. Die Verletzung dieser Hinweispflicht kann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs begründen. mehr >
03.04.2008 OLG München - 29 U 1607/08 - Urt. v. 03.04.08
ur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Verfahrens zur Figurverbesserung durch Gewichtsabnahme, die den Eindruck vermittelt, der Anwender könne im Wesentlichen aufgrund Muskeltrainings mit Hilfe der sogenannten „Myline-Methode“ sicher und auf einfache Weise die erwünschte Reduzierung seines Körpergewichts herbeiführen.


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03.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 282/06 - Urt. v. 03.04.08
1. Der Unterlassungsantrag, an die Klägerin im falschen Namen "unter Vorspiegelung einer Erwerbsabsicht hinsichtlich eines Produkts" heranzutreten, ist nicht hinreichend bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild der Handlung "Vorspiegeln" wird nicht konkretisiert und die "fehlende Erwerbsabsicht" betrifft einen ausschließlich inneren Tatvorgang.

2. Die telefonische Kontaktaufnahme im falschen Namen, um so beim Mitbewerber dessen Kunden bzw. die Preise und besondere Leistungsmerkmale seiner Produktion zu erfragen, ist nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen § 17 UWG und/oder gegen § 4 Nr. 10 UWG; auf konkrete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf ein konkretes Behinderungsver-hältnis stellt das Verbot nicht ab.

3. Nicht jedes Handeln unter falschem Namen erfüllt zugleich das Verbot des § 4 Nr. 1 UWG; der so verallgemeinerte Unterlassungsanspruch ist auch nicht unmittelbar aus § 3 UWG begründet.
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03.04.2008 BGH - I ZB 61/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Stimmt ein Bestandteil einer älteren aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Marke (hier: SIERRA ANTIGUO), die von keinem Bestandteil dominiert oder geprägt wird, mit einem Bestandteil einer zusammengesetzten jüngeren Marke (hier: 1800 ANTIGUO) überein, so kann ohne Hinzutre-ten besonderer Umstände nicht davon ausgegangen werden, der übernommene Bestandteil (AN-TIGUO) habe in der jüngeren Marke, auch ohne diese zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung. mehr >
03.04.2008 BGH - I ZR 49/05 - Urt. v. 03.04.08 - OLG München
a) Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unter-scheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Ver-kehr nicht zu beobachten ist.

b) Die nationalen Gerichte sind im Verletzungsverfahren an die Beurteilung des Ausmaßes der originären Unterscheidungskraft der Marke durch die europäischen Gerichte im Widerspruchs-verfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung nicht gebunden.

c) Markenverletzungen, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger ver-schmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen regelmäßig keine Wiederholungsge-fahr für den Rechtsnachfolger. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem die Marken-verletzung begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmen-den Unternehmen.

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03.04.2008 BGH - I ZB 46/05 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Der Schutzerstreckung einer IR-Marke, die aus der äußeren Form der Ware besteht, kann das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form i.S.v. Art 6quinquies Abschn. B S. 1 Nr. 2 PVÜ entgegenstehen, wenn die Form funktionsbedingt ist. Davon ist bei der äußeren Form eines Käses auszugehen, bei dem die Streifen und Rillen auf der Oberfläche beim Einfüllen und Pressen des Käses entstehen und bei dem die Einkerbungen Portionierungshilfen sind.

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01.04.2008 OLG Hamm - I-4 U 184/07 - Urt. v. 01.04.08
1.14. „Starke Venen für leichte Beine“ (§§ 11 I Nr. 2 LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Die Bewerbung eines als Nahrungsergänzung vertriebenen Mittels, zu dessen Inhaltsstoffen Asia-tischer Wassernabel, Aroniabeere und Buchweizen der Vertreiber angibt, dass der Asiatische Was-sernabel das Binde- und Stützgewebe der Venen unterstützt, die Aronia die Fließgeschwindigkeit des Blutes und die Geschmeidigkeit der Blutgefäßwände und der Buchweizen den Flüssigkeits- und Sauerstoffaustausch unterstützt, kann vom überwiegenden Teil der angesprochenen Ver-kehrskreise nur dahingehend verstanden werden, dass sich die den einzelnen Inhaltsstoffen zuge-schriebenen Wirkweisen jedenfalls auch auf das beworbene Produkt beziehen. Insoweit nehmen die Verbraucher an, dass die Inhaltsstoffe jeder für sich und insbesondere in ihrer Gesamtwirkung auch schon in der in dem Mittel enthaltenen Dosierung dafür sorgen können, dass bestimmten Schwachstellen im Bereich der Beinvenen entgegen gewirkt wird. Die Bewerbung ist zur Irrefüh-rung geeignet, sofern dem Mittel bei der empfohlenen Dosierung der genannten Inhaltsstoffe eine solche Wirkung nach dem Erkenntnisstand der Wissenschaft gerade nicht zukommt. mehr >
27.03.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 52/07 - Urt. v. 27.03.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von Wirkungs- und Wirksamkeits-behauptungen, die Ohrkerzen - bei denen es sich um aus Leinengewebe bestehende, zumeist in kräuterhaltiges Bienenwachs getränkte, ca. 20 cm lange Hohlkörper handelt, die auf das Außenohr angesetzt und entzündet werden - bei der Behandlung einer Vielzahl von Symptomen und Krank-heitsbildern zugeschrieben werden. mehr >
26.03.2008 LG Magdeburg - 36 0 240/07 - Urt. v. 26.03.08
Einem als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebenen Zimt-Präparat, dem der Anbieter die Zweckbestimmung beigibt, eine verbesserte Aufnahme des Blutzuckers in den Körperzellen zu bewirken, kommt Arzneimittelcha-rakter zu. mehr >
18.03.2008 LG Hamburg - 312 0 837/07 - Urt. v. 18.03.08 - rechtskräftig
1. Mit der Einlegung des auf die Kosten beschränkten Widerspruches gegen die einstweilige Verfügung wird i. S. d. § 93 ZPO der Verfügungsanspruch in der Sache sofort anerkannt.

2. Grundsätzlich hat der Beklagte bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren der Antrags-gegner darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass er vor dem sofortigen Anerkenntnis keinen Anlass zur Klage gegeben hat.

3. Bei der Ausgestaltung dieser Darlegungs- und Beweislast ist nach der neuen Rechtspre-chung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei dem darzulegenden und glaubhaft zu machenden Umstand um eine negative Tatsache (hier: kein Zugang eines Abmahnungsschreibens) handelt.

4. Der Kläger bzw. Antragsteller ist darum gehalten, die genauen Umstände der Absendung der Abmahnung vorzutragen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen.

5. Der Beklagte hat demgegenüber die Möglichkeit, den Umstand, dass ihm kein Abmahn-schreiben zugegangen ist, durch Benennung von Zeugen - beispielsweise von Büroperso-nal - unter Beweis zu stellen. Gelingt dem Beklagten bzw. Antragsgegner dieser Nachweis, ist grundsätzlich Raum für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO. Denn das Risiko, dass ein abgesandtes Abmahnschreiben auf dem Postweg verloren geht, trägt der Kläger bzw. Antragsteller.

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13.03.2008 BGH - I ZB 20/07 - Beschl. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einge-reichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird. mehr >
13.03.2008 OLG München - 6 U 1623/07 - Urt. v. 13.03.08
Das Betreiben einer Internetplattform, bei der sog. Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kos-tenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich - durch welche Einsparun-gen auch immer - ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, kann wettbewerbswidrig sein. mehr >
13.03.2008 BGH - I ZB 53/05 - Beschl. v. 13.03.08 - Bundespatentgericht
a) Das Schutzhindernis nach § 8 II Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschrei-bende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht heraus-gebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebe-dürftig i.S.v. § 8 II Nr. 2 MarkenG.
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13.03.2008 BGH - I ZR 95/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gesundheitliche Aufklärung i.S.d. § 10 I S. 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.

Die Bestimmung des § 3 a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.

Aus dem Umstand, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die dem Zulas-sungsantrag gem. § 22 VII S. 1 AMG beigefügten Unterlagen weder beanstandet noch zum Anlass für eine Auflage i.S.d. § 28 AMG genommen hat, kann der pharmazeutische Unternehmer grund-sätzlich nicht schließen, dass die Behörde diese Unterlagen für in heilmittelwerberechtlicher Hin-sicht unbedenklich erachtet hat.

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13.03.2008 BGH - I ZR 151/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Hamburg
Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kenn-zeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleis-tungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S.v. §§ 14 II, 15 II, III MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen. mehr >
13.03.2008 LG Hamburg - 327 0 105/08 - Urt. v. 13.03.08
1. Die Werbung eines Arztes mit den Ankündigungen "Das Praxiskonzept: Das Beste aus Na-turheilverfahren und konventioneller Medizin für Ihre Gesundheit" resp. "Das Beste aus Na-turheilverfahren & konventioneller Medizin aus einer Hand" verletzt unter dem Gesichts-punkt der anpreisenden Werbung § 27 II HambBOÄ, die Angaben sind überdies irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG.

2. Gleichermaßen irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG ist die Behauptung, "Erst die integrative Medizin mit dem Wissen aus beiden Bereichen ermöglicht mir, die wahren Krankheitsursachen zu erkennen und sie auch zu heilen".

3. Hingegen stellt die Auslobung "Naturheilverfahren & Schulmedizin aus einer Hand" keinen Verstoß gegen § 27 II HambBOÄ bzw. § 3 HWG dar.

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12.03.2008 OLG Köln - 6 W 21/08 - Beschl. v. 12.03.08

1. Der Schuldner, dem der Vertrieb eines bestimmten Produkts untersagt worden ist, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass von ihm bereits veräußerte, aber von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden.

2. Es spricht eine - widerlegbare - tatsächliche Vermutung für die Annahme, seine Handelspartner hätten einer eindringlichen Bitte des Schuldners auf Rückabwicklung des Veräußerungsge-schäfts entsprochen.
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11.03.2008 LG Hamburg - 312 0 720/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Von dem in § 7 I Nr. 2 HWG normierten Zuwendungsverbot sind Rabatte im Sinne eines klassi-schen Mengen- oder Treuerabatts erfasst, die unabhängig von der Beschaffenheit der Ware als Kaufanreiz dienen sollen. Durch Festlegung der Höchstspannen will die AMPreisV sicherstel-len, dass entsprechende, dem pharmazeutischen Unternehmer wirtschaftlich mögliche, Preis-nachlässe nicht den folgenden Handelsstufen, sondern in erster Linie dem Verbraucher bzw. Kostenträger zu Gute kommen.

2. Das Verbot kann daher nicht für die Gewährung von Sonderpreisen gelten, die aus kaufmänni-scher Sicht dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um Ware handelt, die aufgrund nur noch kurzer Restlaufzeit nicht mehr zum regulären Preis abgesetzt werden kann.

3. Arzneimittel mit einer nur noch geringen Haltbarkeit sind aus Sicht der abnehmenden Apothe-ker mit einem Mangel behaftet, der sie von einem Ankauf in der Regel absehen lässt.

4. Ein Verstoß gegen § 78 III AMG, nach welchem die pharmazeutischen Unternehmer einen ein-heitlichen Abgabepreis für apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel si-cherzustellen haben, liegt nur dann vor, wenn der reguläre Preis nicht nur in Einzelfällen unter-schritten, sondern aufgrund eines Rabattsystems tatsächlich vier verschiedene regelmäßig er-hobene Herstellerabgabepreise geschaffen werden.

5. Mit Preisnachlässen für vom Verfall bedrohte Restposten, die lediglich in zahlenmäßig unbe-deutsamen Einzelfällen erfolgten, wird das gesetzliche Verbot nicht verletzt.
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11.03.2008 LG Hamburg - 312 0 853/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Zur Frage der irreführenden Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei der Aussage „Kein rou-tinemäßiges Nierenmonitoring erforderlich“ für ein Arzneimittel zur Behandlung der Osteopo-rose.

2. Der Umstand, dass solche Patientinnen, die Nierenerkrankungen haben oder Arzneimittel neh-men, die potenziell Nebenwirkungen auf die Niere haben können, regelmäßig überwacht wer-den sollten, macht die Werbeaussage nicht unzutreffend.

3. Eine irreführende Werbung mit einer selbstverständlichen Beschaffenheit ist nicht anzuneh-men, auch wenn bei anderen in Betracht kommenden Präparaten zur Behandlung derselben Krankheit ebenfalls eine regelmäßige routinemäßige Überprüfung der Nierenfunktion nicht an-gezeigt ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei einem neu zugelassenen Arzneimittel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Wirkstoffgruppe bei den angesprochenen Ärz-ten ein entsprechendes Informationsbedürfnis besteht.

4. Mit der in einer Fußnote erläuterten Aussage „Hohe Response. Nach einem Jahr sprechen 92,1 % der Patientinnen auf die Therapie an1“, nimmt der Werbende nicht in irreführender Weise für sein Präparat in Anspruch, es verringere in statistisch signifikanter Weise das Frakturrisiko bei Patientinnen mit Osteoporose. Vielmehr stellt für den angesprochenen Arzt auch die Erhöhung der Knochendichte eine Therapieantwort auf die Behandlung von Osteoporose - auch genannt Knochenschwund - dar.
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27.02.2008 OLG Köln - 6 U 177/07 - Urt. v. 27.02.08
1. Nicht nur eine GmbH (§ 59 c I BRAO), sondern auch eine AG kann Verfahrensbevollmächtigte i.S.d. § 78 ZPO sein; das gilt jedenfalls dann, wenn ihr Vorstandsvorsitzender als Rechtsanwalt zugelassen ist.

2. Das dem potentiellen Gründer einer GmbH unterbreitete Angebot, er könne sich nach Ausfüllen eines - standardisierten - Fragebogens „auch für die individuelle Gründung seiner Gesell-schaft“ durch das werbende Unternehmen (hier: Limited) entscheiden, stellt die Ankündigung einer Rechtsbesorgung i.S.d. Art. 1 § 1 I S. 1 RBerG dar.
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21.02.2008 BGH - I ZR 142/05 - Urt. v. 21.02.08 - OLG Brandenburg
Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buch-führung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zu-sammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind. mehr >
19.02.2008 OLG Hamburg - 3 W 232/07 - Beschl. v. 19.02.08
1. Die Angabe "1 x 1 der Osteoporose, 1 Jahr Knochenschutz x 1 Infusion" in der Werbung für Arzneimittel ist irreführend. Der Verkehr nimmt wegen des Hinweises "1 x 1 der Osteoporo-se" an, des handele sich um eine grundlegende Standardbehandlung, die stets in Erwä-gung gezogen werden sollte. Das ist irreführend, wenn das Arzneimittel nur eingeschränkt zugelassen ist (hier: Zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen).

2. Geht der Verletzte zeitnah gegen eine Heilmittelwerbung mit einem Verfügungsantrag vor, so ist die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 II UWG) nicht widerlegt, wenn wegen Überlastung des Beschwerdegerichts eine Verzögerung im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts eintritt und der Antragsteller dagegen re-monstriert.
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15.02.2008 OLG Köln - 6 U 140/07 - Urt. v. 15.02.08 - rechtskräftig
Eine Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26 % für ein „XXL-Wochenende“ unter Ab-bildung der betreffenden Kalenderblätter ist irreführend, sofern entsprechende - teils noch höhere - Rabatte bereits seit über drei Monaten in aufeinanderfolgenden Aktionen gewährt worden sind. mehr >
14.02.2008 LG Hamburg - 315 0 869/07 - Urt. v. 14.02.08
Eine Einwilligungsklausel stellt dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i.S.v. § 307 II Nr. 1 BGB dar, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Ver-tragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermögli-chen soll. Dieser Tatbestand ist erfüllt durch die Verwendung eines der Teilnahme an einem Ge-winnspiel dienenden Gewinncoupons, auf dem die Telefonnummer des Gewinnspielteilnehmers angegeben werden kann und der darunter den kleingedruckten Hinweis enthält „zur Gewinnbe-nachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z. GmbH aus dem Abon-nementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“.

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14.02.2008 BGH - I ZR 55/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG München
Der nach § 19 I MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Ver-kaufspreis zu machen.

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14.02.2008 BGH - I ZR 135/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Düsseldorf
Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteils-formel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderli-chenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.06.1982 - VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; BGH, Urt. v. 17.02.1983 - III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; BGH, Urt. v. 01.07.1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; BGH, Urt. v. 02.12.1993 - IX ZR 11/92, NJW-RR 1994, 409; BGH, Urt. v. 16.04.2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag). mehr >
14.02.2008 BGH - I ZR 162/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich e-benfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt.

b) Bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kommen die für den Rechtsvorgänger abgelaufene Zeitdauer und der von diesem erworbene Besitzstand an einem Unternehmens-kennzeichen dem Rechtsnachfolger auch dann zugute, wenn er von der Möglichkeit der Fort-führung der Firma des übernommenen Unternehmens keinen Gebrauch gemacht hat.

c) Die Verwirkung beschränkt sich auf die konkret beanstandete Zeichenform sowie auf geringfü-gige Abwandlungen, bei denen der Abstand gegenüber dem Klagezeichen gewahrt bleibt.

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12.02.2008 LG Hamburg - 312 0 525/07 - Urt. v. 12.02.08 - rechtskräftig
1. Zur Beurteilung von Werbeaussagen eines italienischen Möbelanbieters, welcher deutschen Kunden Möbeldesign (z.B. Bauhaus-Möbel) anbietet, das aufgrund in Deutschland bestehen-den Urheberrechtsschutzes in Deutschland nur von Lizenznehmern vertrieben werden darf.

2. Der Hinweis auf einen „DIREKTVERKAUF“ und auf das Bestehen einer fünfjährigen „HER-STELLER-GARANTIE“ erweckt beim Leser (wie auch das Wort „Direktvertrieb“) den Eindruck, die Möbel würden direkt vom Hersteller verkauft.

3. Die Formulierung „FAST ALLE BAUHAUS-KLASSIKER“ stellt einen direkten gedanklichen Be-zug zu den Originalen der Bauhaus-Künstler her, die im Sinne eines „Klassikers“ über die Jah-re tradiert worden sind.

4. Die Beschreibung, es handele sich um „DIE SCHÖNSTEN ENTWÜRFE DER DESIGNERGE-SCHICHTE“, und „DIE WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜRFE DES 20. JAHR-HUNDERTS“, ist kein verständlicher Hinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Möbeln nicht um lizenzierte Produkte handelt.

5. Bis auf die echten, von den Künstlern selbst gearbeiteten Originale werden alle „BAUHAUS-KLASSIKER“ nach Entwürfen der bekannten Designer von Nachfolgern gefertigt, so dass letzt-lich auch die Lizenzträger nur Produkte anbieten können, die nach „ENTWÜRFE(N) DER DE-SIGNERGESCHICHTE“, und nach den „WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜR-FE(N) DES 20. JAHRHUNDERTS“ gefertigt sind.

6. Gerade bei Designer-Möbeln ist für die verständigen Verkehrskreise für eine Kaufentscheidung von nicht unerheblicher Relevanz, ob es sich um lizenzierte Produkte handelt. Es wird nämlich sowohl der materielle als auch der ideelle Wert der Ware u.a. davon geprägt, ob diese von dem Inhaber der Urheberrechte hergestellt bzw. vertrieben wird oder nicht. Auch die Frage, ob die Ware rechtmäßigerweise in der Bundesrepublik vertrieben werden darf oder nicht, ob sie also mit dem Makel einer „Unrechtmäßigkeit“ behaftet ist, ist für den Verbraucher von Bedeutung. mehr >
08.02.2008 OLG Köln - 6 U 149/07 - Urt. v. 08.02.08
1. Wer seine Produkte über ein Direktvertriebssystem mit selbständigen Kaufleuten (Geschäfts-partnern) vertreibt und ihnen, soweit der Vertrieb über das Internet geschieht, Websites zur Verfügung stellt mit der Folge, dass der Kunde bei einer Bestellung per Link an den Hersteller weitergeleitet wird, der die Bestellung abwickelt und dem Geschäftspartner eine Provision zahlt, hat für wettbewerbsrechtlich unlautere Anzeigen auf dessen Websites als seines Beauf-tragten i.S.d. § 8 II UWG einzustehen.

2. § 8 II UWG statuiert eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit. Der Einwand, alle recht-lichen und tatsächlich zumutbaren Kontrollmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben, greift nicht durch.

3. Der Umstand, dass der Beauftragte mit seinem Wettbewerbsverstoß gegen ausdrückliche ver-tragliche Abreden verstoßen hat, führt allein noch nicht zu der Folgerung, die Zuwiderhand-lung sei nicht „in einem Unternehmen“, sondern privat begangen worden (Abgrenzung zu BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit).
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07.02.2008 OLG Köln - 6 W 12/08 - Beschl. v. 07.02.08
1. Die Ankündigung zuvor schon im Pay-TV gesendeter Filme als „TV-Premiere“ in einer Pro-grammzeitschrift, die sich ganz überwiegend mit dem Angebot der frei empfangbaren Fernseh-sender befasst, stellt eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 I Nr. 1 UWG dar. Reine Sachangaben zum Programm sind nicht das Ergebnis einer redaktionellen Bearbeitung und sind bei Unrich-tigkeiten nicht über Art. 5 I GG geschützt.

2. Die Angabe „TV-Premiere“ bei bereits im Bezahlfernsehen gesendeten Spielfilmen ist ohne hinreichende Aufklärung jedenfalls in solchen Programmzeitschriften irreführend, die auch Pay-TV-Programme (teilweise) abdrucken.

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31.01.2008 OLG Düsseldorf - I-20 U 127/07 - Urt. v. 31.01.08
Zur Frage, inwieweit einem Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, welche dieser über Werbe-sendungen von Einkaufssendern vertreibt, gesundheitsbezogene Äußerungen von Zuschauern während einer solchen Werbesendung zugerechnet werden können und zu den Anforderungen an den Werbenden, sich von solcherart Äußerungen zu distanzieren. mehr >
30.01.2008 LG München I - 1 HK 0 13279/07 - Urt. v. 30.01.08
1. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patien-ten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre.

2. Sachzuwendungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, die nicht mehr als geringwertig einge-stuft werden können, stellen - auch wenn sie im Rahmen einer nicht produktbezogenen Imagewerbekampagne gewährt werden - sowohl einen sonstigen unangemessenen unsachli-chen Einfluss i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG als auch einen Verstoß gegen die „anständigen Gepflogen-heiten in Gewerbe und Handel“ i.S.v. § 3 UWG i.V.m. Art. 5 UGP-Richtlinie dar.

3. Das Anbringen von Werbelogos auf Praxiseinrichtungsgegenständen, die Ärzten zu erheblich vergünstigten Preisen angeboten werden, stellt keine Rechtfertigung für die in der Subventio-nierung der Gegenstände zu sehende unlautere Sachzuwendung dar.

4. Das Angebot eines Pharmaunternehmens an einen Arzt, kostenfreie Beratung durch eine Un-ternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, stellt - jedenfalls wenn die Beratung sich nicht auf pharmakologische Fragestellungen bezieht, sondern auf solche der Organisation und des Praxismanagements - eine unlautere Zuwendung dar. Ein Ausschluss vom Zuwendungsverbot analog § 7 I Nr. 4 HWG scheidet daher aus.

5. Das Erfordernis einer „erheblichen Zahl von Unternehmen“ i.S.v. § 8 III Nr. 2 UWG bedeutet nicht, dass die dem klagenden Wettbewerbsverband angehörenden Unternehmen einen exak-ten Querschnitt der sonstigen Marktteilnehmer der betreffenden Branche darstellen müssen. Etwa 10 % der Unternehmen, die etwa 70 % der Umsätze einer Branche tätigen, stellen daher eine „erhebliche Zahl“ im Sinne der Vorschrift dar.
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30.01.2008 BGH - I ZR 134/05 - Urt. v. 30.01.08 - OLG Rostock
Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufig-keit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (Abgrenzung zu BGH GRUR 1979, 642, 643 - Billich; BGH GRUR 1991, 472, 473 - Germania; BGHZ 130, 276, 278 - Torres). mehr >
29.01.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1887/07 - Urt. v. 29.01.08
1. Nr. 17 (2) Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Sparkassen benachtei-ligt den Verbraucher unangemessen.

2. Bilden mehrere Verbotsgründe, auf die ein Antrag auf Unterlassung der Verwendung einer All-gemeinen Geschäftsbedingung gestützt wird, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2052 ff.) einen einheitlichen Streitgegenstand, bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung der weite-ren Verbotsgründe, wenn bereits ein Verbotsgrund der Klage in vollem Umfang zum Erfolg verhilft.
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25.01.2008 KG - 5 W 344/07 - Beschl. v. 25.01.08

1. Die AGB-Klauseln „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, §§ 307 II Nr. 1, 309 Nr. 2 a BGB.

2. § 307 II Nr. 1 BGB und § 309 Nr. 2 a BGB enthalten - soweit sie wie vorliegend Leistungsver-weigerungsrechte des Verbrauchers und Rücktrittsrechte desselben nach einem Verzug des Schuldners sicherstellen - Regelungen, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilneh-mer das Marktverhalten zu regeln, § 4 Nr. 11 UWG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unwirk-samkeit der AGB-Regelung zugleich zu einem Verstoß gegen die Informationspflichten des §§ 312 c I S. 1 BGB, 1 I BGB-InfoV führt (Bestätigung vom Senat NJW 2007, 2266; gegen OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287 und OLG Köln WRP 2007, 1111).
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25.01.2008 KG - 5 W 371/07 - Beschl. v. 25.01.08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 IV UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmah-ner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gem. § 14 II S. 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft er-scheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Geg-ners weit entfernt liegt.

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25.01.2008 OLG Hamburg - 5 U 90/07 - Urt. v. 25.01.08
1. Richtet sich ein Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, das eine Gefahr der Fehl-zuordnung mit sich bringt, so kann sich der Antrag nicht darauf beschränken, nur das Verbot der Verwendung der (verwechselbaren) Bezeichnung zu erfassen, sondern hat darüber hinaus zusätzliche Umstände zu bezeichnen, aus denen sich gerade die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens ergibt.

2. Übernimmt ein Unternehmer zur Bezeichnung einer Software zur Lohn- und Gehaltsabrech-nung („Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“), die u.a. der Übermittlung von Daten zwischen Arbeitge-bern und gesetzlichen Krankenkassen dient, den Zeitschriftentitel eines Publikationsorgans der AOK („Praxis Aktuell“), mit der diese ihre Aufklärungspflicht als Sozialversicherungsträger gem. § 13 SGB I erfüllt, so haben die angesprochenen Verkehrskreise Anlass zu der Annahme, diese Software sei von der AOK autorisiert bzw. besitze eine (besondere) aufgabenbezogene Qualifizierung. Hierdurch macht sich der Verwender das besondere Vertrauen zunutze, das der AOK als (quasi) öffentlicher Institution entgegen gebracht wird.

3. Ein derartiges Verhalten ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in Bezug auf die Software tatsächlich keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die AOK an dem Software-produkt weder beteiligt ist noch dieses fördert. Die Tatsache, dass der Unternehmer bei der fachlichen Konzeption und Erstellung des Printmediums „Praxis Aktuell“ für die AOK maßgeb-lich beteiligt ist, vermag an der Wettbewerbswidrigkeit der Produktbezeichnung für die Soft-ware nichts zu ändern.
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24.01.2008 LG Berlin - 52 0 152/07 - Urt. v. 24.01.08
Zur Frage der Bewerbung eines Silizium-haltigen Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptun-gen, das Produkt habe eine positive Wirkung auf Knochen und Skelett, gealterte Haut, brüchige Nägel, Haare und Magen sowie zur hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung derartiger Wir-kungsbehauptungen. mehr >
24.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 130/07 - Urt. v. 24.01.08

1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei einer Sponsoring-Aktion (Magazin-Sonderheftbeilage) für den Wirtschafts-raum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinrei-chend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss demgemäß hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er im Layout von der Firmenbezeichnung durch einen Strich getrennt, sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt ist.

3. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blick-fang (die Firmenangabe) einen vermeintlich eindeutigen Aussageinhalt hat (Werbung in NORD, also Unternehmen in NORD), so dass der aufklärende Hinweis am Blickfang nicht teilnimmt.
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24.01.2008 OLG München - 29 U 2073/07 - Urt. v. 24.01.08 - rechtskräftig
1.18. „KLEMM“ (§ 14 II Nr. 2 MarkenG)

Zur Frage markenrechtlicher Verletzungshandlungen durch Verwendung der Bezeichnung „KLEMM“ bei Gleichnamigkeit.

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23.01.2008 KG - 5 W 206/07 - Beschl. v. 23.01.08

1. Bei der Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen, die nach Kopfteilen haften, sind die Beträge, die jeder einzelne Streitgenosse zu erstatten hat, auch einzeln festzusetzen.

2. In - nach Rechtshängigkeit verbundenen - aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitskla-gen (betreffend denselben Hauptversammlungsbeschluss) ist für die obsiegende beklagte Ak-tiengesellschaft nur eine Verfahrensgebühr ihres Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig.

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23.01.2008 OLG Hamburg - 5 U 211/06 - Urt. v. 23.01.08
1. Bewirbt ein Unternehmen im Ausland (lizenzfrei) zu erwerbende Nachbauten von Design-Objekten (hier: Bauhaus-Möbel), so kann eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise nach der Gesamtgestaltung der Anzeige zu der (unzutref-fenden) Annahme geleitet werden, es handele sich um eine besonders günstige Gelegenheit zum Erwerb der in Deutschland begehrten Original-Design-Objekte, die nach dem inländischen Verkehrsverständnis auf den Original-Hersteller bzw. den exklusiven Lizenznehmer des Urhe-bers für einen Vertrieb dieser Designobjekte in Deutschland zurückgehen.

2. Selbst wenn einzelne anpreisende Aussagen einer Werbeanzeige isoliert betrachtet zutreffend bzw. nicht hinreichend geeignet sind, kaufrelevante Fehlvorstellungen auszulösen, kann die Kombination mehrerer Aussagen dieser Art den angesprochenen Verbraucher zu der unzutref-fenden Annahme führen, es biete sich ihm die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Mar-kenware im Rahmen einer besonderen Verkaufsaktion. Den Werbenden trifft eine Aufklärungs-pflicht, einem derartigen Irrtum entgegen zu wirken.
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22.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 13/06 - Urt. v. 22.11.07
Ein sog. technischer Versicherungsmakler im Bereich des Verkehrshaftungsgeschäfts bedarf einer Erlaubnis i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG, soweit er nur für Versicherungsnehmer und nicht zugleich auch für den Versicherer Regressansprüche gegen Dritte außergerichtlich geltend macht und soweit dies ausschließlich im versicherungsfreien Bereich erfolgt. Eine solche Tätigkeit ist nicht gem. Art. 1 § 5 I Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei. Art. 12 GG steht nicht entgegen.
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21.01.2008 OLG Köln - 6 W 182/07 - Beschl. v. 21.01.08
Die Beklagte hat keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO gegeben, wenn die per Einschreiben/Rückschein versandte und sodann niedergelegte Abmahnung - bei Einwurf einer Benachrichtigung in den Hausbriefkasten - mit dem Vermerk „Nicht abgeholt“ an den Absender zurückgeschickt wird und der Name des Adressaten unrichtig bezeichnet worden ist (hier: Vorna-me „Peter“ statt „Ralf“). mehr >
18.01.2008 OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08
1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.
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17.01.2008 LG Bayreuth - 13 KH 0 13/07 - Urt. v. 17.01.08
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Werbeaussagen auf dem Gebiet der Gesund-heit sind strenge Anforderungen zu stellen. Ist eine gesundheitsfördernde Wirkung wissen-schaftlich umstritten, verbietet sich die Werbung. Es obliegt dem Werbenden darzutun, dass seine Werbeaussage wissenschaftlich abgesichert ist.

2. Kann der Werbende seine Werbeaussagen lediglich auf eine vor über 10 Jahren durchgeführte Untersuchung stützen, in deren Rahmen über einen Zeitraum von 14 Tagen an 80 Personen experimentelle Versuche vorgenommen wurden, so ist eine derartige Untersuchung zur wis-senschaftlichen Absicherung behaupteter gesundheitsfördernder Wirkungen eines beworbe-nen Gerätes nicht ausreichend.
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17.01.2008 OLG München - 29 U 3193/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgut-scheinen regeln, unterliegen gem. § 307 III S. 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle sind die Belange der mit solchen Gutscheinen Beschenkten zu be-rücksichtigen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Klauselverwenders sind, denn in den Schutz des § 307 I BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind.

3. Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenk-gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum bewirken.

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17.01.2008 OLG München - 29 U 4576/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Der belästigende Charakter einer Werbung i.S.d. § 7 I UWG kann sich auch aus einer Verlet-zung des Pietätsgefühls ergeben.

2. Wird ein Lkw auf einem Friedhofsgelände abgestellt, so ist die Belästigung durch eine darauf angebrachte Werbeaufschrift jedenfalls solange regelmäßig nicht unzumutbar i.S.d. § 7 I UWG, als das Abstellen des Lkw der Durchführung dort anfallender Arbeiten dient und nicht in unmit-telbarer Nähe einer mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehenden frischen Grabstelle stattfindet.
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17.01.2008 LG München I - 17 HK 0 22794/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Zur Frage des werbenden Charakters eines von einem Heilpraktiker verfassten, als sog. Ge-sundheitsratgeber daherkommenden Buches mit dem Titel „entgiften statt vergiften“, dessen „Herzstück“ eine von dem Heilpraktiker mitentwickelte neuartige Entgiftungsmethode mittels eines von ihm mitentwickelten Entgiftungspräparates ist, für das in dem Buch Bezugsadressen benannt werden.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit des Autors, der vor Veröffentlichung des Buches sämtliche Rechte an dem Manuskript an einen in Großbritannien geschäftsansäs-sigen Verlag abgetreten hat.

3. Zur Frage, inwieweit eine Untersagung der verschleierten Bewerbung des Entgiftungspräpara-tes mittels des Gesundheitsratgebers mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar ist.
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17.01.2008 OLG München - 6 U 1880/07 - Urt. v. 17.01.08
Das gleichzeitige Betreiben von Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren durch den Unter-lassungsgläubiger ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 IV UWG, wenn der Un-terlassungsschuldner sich im Verfügungsverfahren nach Erlass der Beschlussverfügung und noch vor Einreichung der Hauptsacheklage dem Unterlassungsgläubiger gegenüber dahingehend erklärt, er werde gegen die Beschlussverfügung Widerspruch einlegen, eine Abschlusserklärung ablehnt und auch im weiteren Verlauf der jeweiligen ersten Instanz des Verfügungs- und des Hauptsacheverfahrens den Wettbewerbsverstoß beharrlich in Abrede stellt. mehr >
17.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 143/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD (mit Sitz in Düsseldorf) bei einer Anzeigenwerbung für den Wirtschaftsraum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert. Der Zusatz „Düsseldorf“ bei der Firma reicht dafür nicht aus.

2. Die Werbeanzeige des Unternehmens SÜD im Wirtschaftsraum NORD mit dem Slogan „Die Stiftung Warentest bestätigt: Es gibt nichts besseres als ein Hemd von Peek & Cloppenburg“ ist trotz des Sternchens bei der Firmenangabe und trotz der Sternchenauflösung mit einem Hinweis auf die zwei nebeneinander bestehenden Unternehmen nach dem Recht der Gleich-namigen rechtswidrig. Das Sternchen wird eher auf das Testergebnis bzw. auf das abgebildete Hemd als gerade auf die Firma des Unternehmens SÜD bezogen. Daher wird die Anzeige im Wirtschaftsraum NORD zwanglos dem Unternehmen NORD zugeordnet. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blickfang einen ver-meintlich eindeutigen Aussageinhalt hat, so dass der aufklärende Sternchenvermerk am Blick-fang nicht teilnimmt.

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17.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 142/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei der Internetwerbung seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung im „fremden“ Wirtschaftsraum NORD gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt und so kaum lesbar ist. Auch nach den Grundsät-zen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes.

3. Der Einwand der „unclean hands“ greift beim Recht der Gleichnamigen grundsätzlich nicht durch. Wird die Verwechslungsgefahr durch beiderseitige Störungen der Gleichgewichtslage gesteigert, sind Unterlassungsansprüche gegen beide Verletzer gegeben.

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16.01.2008 LG München I - 1 HK 0 11928/07 - Urt. v. 16.01.08
1. Angaben zu Inhaltsstoffen sind nur dann „deutlich lesbar“ gem. § 3 III Nr. 1 LMKV, wenn der Text in der von der Beklagten gewählten Gestaltung für einen durchschnittlichen Verbraucher mit normaler Sehkraft bei normalen Lichtverhältnissen auf Anhieb leicht und flüssig erfasst werden kann.

2. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn die verwendete Schrift eine Versalgröße von min-destens 6 Punkt aufweist.
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15.01.2008 LG Berlin - 15 0 1018/06 - Urt. v. 15.01.08
1. Eine Internetapotheke, die im Rahmen der Bewerbung der von ihr angebotenen Arzneimittel unter Bezugnahme auf die Fußballweltmeisterschaft ein WM-Gewinnspiel mit dem Versprechen von wertvollen Preisen wie einer Reise nach Brasilien oder eines neuen Fahrrades auslobt, ver-stößt gegen § 7 I HWG, weil damit eine unzulässige Werbegabe angekündigt wird, denn es liegt auch dann eine unentgeltliche Zuwendung vor, wenn der Empfänger durch das Los ermittelt wird.

2. Die im Zusammenhang mit einer Auslosung gebotenen Teilnahmechancen sind nur dann nicht als Werbegaben i.S.d. § 7 HWG zu qualifizieren, wenn der Teilnehmer durch seine Mitwirkung eine adäquate Gegenleistung erbringt, die im wirtschaftlichen Interesse des Ausschreibenden liegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Teilnehmer lediglich drei einfache Fragen zu be-antworten hat, so dass nur eine Scheinleistung der Teilnehmer vorliegt.

3. Eine Werbung mit Werbegaben für Heilmittel ist als unangemessene unsachliche Einflussnah-me i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG und damit als unlauter gem. § 3 UWG anzusehen.

4. Gegen § 7 I HWG verstößt ebenfalls die weitere Gewinnspielauslobung, wonach ein Gewinn in Form des Rückerhaltes geleisteter Arzneimittelzuzahlungen in Aussicht gestellt wird.
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10.01.2008 BGH - I ZR 38/05 - VU v. 10.01.08 - OLG München
In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Wa-ren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der An-melder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder weiß, dass ein iden-tisches oder verwechselbares Zeichen im Ausland bereits für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, und wenn sich ihm nach den Umständen zumindest die Kenntnis aufdrängen muss, dass der Inhaber der ausländischen Marke die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen. Der Umstand, dass der Anmelder die inländische Marke für eigene Waren be-nutzen will, schließt dabei die Unlauterkeit nicht aus, wenn die unter der Marke zu vertreibenden Waren Nachahmungen der Waren darstellen, die der Inhaber der ausländischen Marke unter dieser Marke vertreibt. mehr >
10.01.2008 BGH - I ZR 196/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG Köln
a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.

b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teil-nehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschrän-kungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Auf-klärungsbedürfnis besteht.

c) Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden; gegebenenfalls ist auf besondere Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.

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10.01.2008 BGH - I ZR 67/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG München
a) Nach § 1 II GeschmMG a.F. sind von der Beurteilung der Eigentümlichkeit des Musters sol-che Merkmale nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die nach dem bestimmungsgemäßen Einbau eines dem Muster entsprechenden Bauelements in ein komplexes Erzeugnis nicht sichtbar sind.

b) Die Beurteilung, ob die übernommene Gestaltung eine gemeinfreie technische Lösung darstellt, deren Übernahme i.S.v. § 4 Nr. 9 a, b UWG wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, ist hier bei einem Bauelement, das nach dem Kauf in ein komplexes Erzeugnis eingefügt wird, nicht auf die nach dem Einbau sichtbaren Teile beschränkt.

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08.01.2008 OLG München - 29 W 2738/08 - Beschl. v. 08.01.08
1. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann aus § 678 BGB vom Abmahnenden den Ersatz der Kos-ten für eine Gegenabmahnung verlangen, wenn diesen ein Übernahmeverschulden trifft.

2. Zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs in § 14 II MarkenG.

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03.01.2008 LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08
... mehr >
03.01.2008 LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08
1. § 12 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zwar sind Angaben, die sich allein auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen, für sich genommen nicht unzulässig. Eine Unzulässigkeit ergibt sich allerdings daraus, dass eine Bezugnahme der durch das Mittel zu beseitigenden Mangelerscheinung auf eine Krankheit er-folgt.

3. § 12 LFGB widerspricht weder der alten Rechtslage nach der Etikettierungsrichtlinie 2000/13 noch der neuen Rechtslage nach der Health Claims Verordnung (VOEG Nr. 1924/2006).

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02.01.2008 OLG Hamburg - 3 W 224/07 - Beschl. v. 02.01.08
1. Werbewirksame Presseartikel in medialer (redaktioneller) Funktion lassen wegen der Mei-nungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I GG) eine Wettbewerbsabsicht nicht vermuten, nur bei im Einzelfall konkret festzustellenden Umständen liegt insoweit eine „Wettbewerbshandlung“ (§ 2 I Nr. 1 UWG) vor.


Davon ist nicht auszugehen, wenn die Äußerung von überwiegend publizistischem Interesse ist (hier: Titelseiten-Schlagzeile betreffend die damals aktuelle Markteinführung eines allge-mein beachteten Mobiltelefons nebst Kooperation des Herstellers mit einem Mobilfunkbetrei-ber). Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, wenn eine durch die Schlagzeile geweckte Erwartung der Leser, im Zeitschriftenheft entsprechend informiert zu werden (hier: über „Prei-se, Funktionen und Leistungspaket“), nicht in jeder Hinsicht erfüllt wird.

2. Diese Grundsätze zu Presseäußerungen gelten auch für den Begriff der „Geschäftspraktiken“ i.S.d. Art. 2 d) UGP-RL (RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinter-nen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, ABl. Nr. L 149, S. 22).
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21.12.2007 LG Düsseldorf - 38 0 271/06 - Urt. v. 21.12.07
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Memory Kapseln“ vertriebenen Nahrungsergän-zungsmittels mit den Inhaltsstoffen Pangamsäure, Ginkgo, Yams- und Taigawurzel mit Äußerun-gen, die diesem eine Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und positive Unterstützung der Ge-dächtnisleistung beilegen, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Inhaltsstoffe lediglich in einer so geringen Dosierung in dem Lebensmittel enthalten sind, dass die behaupteten Wirkungen wissen-schaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Sofern auch nur eine der ausgelobten Wirkungen ein-träte, käme dem Präparat im Übrigen Arzneimitteleigenschaft zu. mehr >
21.12.2007 OLG Köln - 6 U 64/06 - Urt. v. 21.12.07
1. Enthält ein Getränk, einen Inhaltsstoff (hier: Ginkgo-Extrakt), der ab einer bestimmten Tages-dosis zu pharmakologischen Wirkungen führt (hier: 120 mg), bleibt aber die auf dem Flaschen-etikett aufgedruckte Trinkempfehlung (hier: 1-2 Gläser = bis zu 100 mg) dahinter zurück, so kann die Arzneimitteleigenschaft des Getränkes nicht mit der Überlegung begründet werden, es gebe mutmaßlich Konsumenten, die die Empfehlung nicht beachteten.

2. Ist die pharmakologische Wirkung unterhalb einer bestimmten Tagesdosis in keiner wissen-schaftlichen Versuchsreihe nachgewiesen worden, nach dem aktuellen Stand der Wissen-schaft aber keineswegs ausgeschlossen, so führt die Anwendung der Zweifelsregel in Art. 2 II der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG nicht zur Bejahung der Arz-neimitteleigenschaft.

3. Ein Ginkgo-Extrakt ist eine i.S.d. § 2 III Nr. 1 LFGB charakteristische Zutat des Lebensmittels.
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21.12.2007 OLG Köln - 6 U 143/07 - Urt. v. 21.12.07
1. Ein Antrag, mit welchem dem Gegner untersagt werden soll, jedweden Dritten aus einem in Rede stehenden Geschmacksmuster abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu neh-men, geht - auch wenn eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliegt - inhaltlich zu weit und ist daher unbegründet.

2. Wird die Abmahnung an den Hersteller eines Produktes (hier: Parfumzerstäuber) adressiert, der dabei zugelieferte Teile (hier: Pumpensprühköpfe) verwendet, so stehen dem Zulieferer wegen dieser Verwarnung keine eigenen Unterlassungsansprüche (§§ 4 Nrn. 7, 8, 10 UWG, 823 I BGB) zu, wenn bei der Kritik an der Ausgestaltung des Endproduktes die Beschaffenheit des Zulieferungsteils keine Rolle gespielt hat.
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20.12.2007 BGH - I ZR 205/04 - Urt. v. 20.12.07 - KG
a) Im Rahmen des § 73 I S. 1 Nr. 1 a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem an-deren Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.

b) Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunterneh-men, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmun-gen betreibt, nicht entgegengehalten werden.

c) Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 I S. 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mit-gliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.

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20.12.2007 OLG Hamburg - 3 U 160/06 - Urt. v. 20.12.07 - rechtskräftig
1. a) Wird ein Studienposter, das die Ergebnisse einer Studie über den Wirkstoff eines Arz-neimittels im Vergleich zu anderen Wirkstoffen zusammenfasst, dem Werbefolder für das Arzneimittel beigefügt, so handelt es sich bei dieser kombinierten Form der Kommunikati-on (hier: Studienposter und Werbefolder) um Werbung im Sinne des § 1 HWG, und zwar mit einer Dritt-Äußerung, die sich der werbende Pharmahersteller zu eigen macht.

b) Dem steht nicht entgegen, dass bei dem Studienposter die wissenschaftliche Informati-on der Fachkreise über die Studienergebnisse im Vordergrund steht. Der Schutz der Mei-nungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt grundsätzlich auch für die Wirtschaftswerbung, die rechtliche Einordnung einer Äußerung als Werbung bleibt davon unberührt.

2. Wird das Studienposter als wissenschaftliche Dritt-Äußerung mangels jedweder Distanzie-rung bzw. Ergänzung in der Werbung des Pharmaherstellers verbreitet, so wird das vom Durchschnittsverbraucher als Hinweis des Werbenden dahingehend verstanden, die Anga-ben im Studienposter seien (noch) aktuell zutreffend, selbstverständlich (noch) wissen-schaftlich gesichert und ließen sich aus der Studie herleiten; ist das entgegen der Erwar-tung nicht der Fall, so ist die Werbung irreführend (§ 3 HWG).
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18.12.2007 KG - 5 U 119/04 - Urt. v. 18.12.07
Zur Frage der Einstufung von als Nahrungsergänzungen in Verkehr gebrachten Produkten, sofern diese mit Aussagen beworben werden, die zu behebende Krankheiten benennen, weite Indikati-onsangaben enthalten oder bestimmte Krankheitssymptome anführen. mehr >
18.12.2007 LG Berlin - 103 0 40/07 - Urt. v. 18.12.07
1. Die Bewerbung eines Vitamin C-Präparates „mit 12-Sunden-Wirkung“ mit den Behauptungen „Wenn Sie nämlich so Vitamin C konsumieren, ohne Langzeitwirkung, ist in der Regel nach ei-ner Stunde alles verbraucht ... Normalerweise müssten wir permanent tagsüber, auch nachts eigentlich immer wieder Vitamin C konsumieren“ ist zur Irreführung geeignet. Es kann keine Rede davon sein, dass eine Vitamin C-Zufuhr stündlich erfolgen müsse, weil nach einer Stunde alles verbraucht sei, es ist gerade nicht erforderlich, permanent, auch nachts, Vitamin C zu konsumieren. Eine ausreichende Vitamin C-Versorgung über 24 Stunden lässt sich auch bei normaler Ernährung erzielen.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die weitere Behauptung „die Verwertbarkeit ist viel höher, wenn wir natürliches Vitamin C konsumieren. Wenn ich synthetisches Vitamin C nehme, pinkel ich sehr viel aus“, da ein Unterschied in der Wirksamkeit von Ascorbinsäure, die aus der Ace-rolakirsche gewonnen wird und Ascorbinsäure, die synthetisch hergestellt wird, nicht besteht
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18.12.2007 BGH - X ZR 137/04 - Teil-Urt. v. 18.12.07 - AG Weißenfels
Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass in-nerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnun-gen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchiseneh-mer nach Rechtsscheingrundsätzen. mehr >
18.12.2007 OLG Düsseldorf - I-20 U 17/07 - Urt. v. 18.12.07

1. Ein Kfz-Händler, der auf einer Unterseite des Internetportals „mobile.de“ seine Fahrzeugange-bote präsentiert, verletzt die ihm gem. § 5 TMG obliegenden Informationspflichten, sofern er im Impressum den gesetzlichen Vertreter, die Handelsregistereintragung sowie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer gem. § 27 a UStG nicht angibt.

2. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht aus § 5 I TMG stellt zugleich einen Wettbewerbsver-stoß dar.

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14.12.2007 OLG Köln - 6 U 121/07 - Urt. v. 14.12.07

1. Die in der „Liste qualifizierter Einrichtungen“ eingetragenen Institutionen können die in § 1 UKlaG bezeichneten Unterlassungsansprüche geltend machen und AGB's beanstanden, ohne dass zu prüfen wäre, ob die angegriffene AGB-Klausel gerade von einer dem Verbraucher-schutz dienenden Norm abweicht.

2. a) Macht der Verwender den Vertragsschluss von der Angabe des vollständigen Geburtsda-tums des Kunden abhängig, so stellt er damit eine Vertragsbedingung i.S.d. § 305 I S. 1 BGB.

b) Die Forderung nach der Angabe des vollständigen Geburtsdatums „dient“ i.S.d. § 28 I Nr. 1 BDSG „der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses“, wenn die Teilnahme an dem in Rede stehenden Rabattsystem von einem Mindestalter und die Teilnahme ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von der Volljährigkeit abhängen.

3. Hinweise, in denen lediglich Gründe dafür angeführt werden, warum in anderen AGB-Klauseln bestimmte Kundendaten erhoben werden, unterliegen ihrerseits nicht auch einer Inhaltskon-trolle.

4. Eine Bestimmung, mit der sich der Veranstalter eines Rabattsystems von den Kunden das Recht einräumen lässt, die Daten über die „Warengruppe“ der von ihnen gekauften Waren an die an dem System beteiligten Unternehmen weiterzuleiten, verstößt nicht gegen § 28 I Nr. 1 BDSG, sofern dies die Unternehmen in den Stand setzt, die Höhe der Rabattgewährung ange-sichts unterschiedlicher Rabattsätze bei den Warengruppen gegenüber den Kunden nachvoll-ziehbar zu machen.

5. Eine AGB-Regelung, die dem Kunden das Recht einräumt, sein Einverständnis mit der Spei-cherung seiner Daten und ihrer Verwendung zu schriftlichen Werbeaktionen durch Streichen der fraglichen Klausel zu verweigern („Opt-Out“), stellt jedenfalls bei einem Rabattsystem, an dem sich zu beteiligen dem Kunden ansonsten nur wirtschaftliche Vorteile bringt, eine unan-gemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I S. 1 BGB dar.
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12.12.2007 OLG Hamburg - 5 U 50/07 - Urt. v. 12.12.07 - rechtskräftig
1.9. Cold Calls (§§ 3, 7 II Nr. 2, 8 I, III Nr. 1 UWG, 20 I Nr. 2 UmwG, 253 II Nr. 2 ZPO)

1. Die Bezeichnung „Telekommunikationsdienstleistungen“ kann jedenfalls dann i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sein, wenn im Rahmen so genannter „Cold Calls“ eine Vielzahl von Produkten, wie DSL-Anschlüsse und DSL-Tarife, einschließlich Flatrates, DSL-Telefonie, DSL-Splitter sowie sonstige Hardware und allgemein Produkte des anbietenden Telekommuni-kationsunternehmens angeboten werden.

2. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz.

3. Die Wiederholungsgefahr ist ein tatsächlicher Umstand, der nach den Verhältnissen in der Per-son des als Verletzer in Anspruch genommenen zu beurteilen ist. Die Wiederholungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände auf eine gem. § 20 I Nr. 2 UmwG durch Auf-schmelzung entstandene Rechtspersönlichkeit übergehen.


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07.12.2007 OLG Köln - 6 U 118/07 - Urt. v. 07.12.07
§ 12 I UWG regelt nur den Ersatz für die Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen. Die Vorschrift bie-tet keine Anspruchsgrundlage für Abmahnkosten, die erst nach Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung anfallen.

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06.12.2007 LG Duisburg - 21 0 53/07 - Urt. v. 06.12.07
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Gesundheitswerbung sind besonders strenge Anforderungen zu stellen. Ist die gesundheitsfördernde Wirkung eines angebotenen Produktes wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes, eben-so verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeaus-sagen nicht dartun kann.

2. Die Bewerbung eines Gerätes mit Aussagen zu dessen gesundheitsfördernder Wirkung ist als irreführend zu unterlassen, sofern sich die Wirkungsbehauptungen lediglich auf eine wissen-schaftlich umstrittene Studie stützen können.

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06.12.2007 BGH - I ZB 16/07 - Beschl. v. 06.12.07 - OLG Stuttgart
Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, so-weit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechts-verteidigung i.S.d. § 91 I S. 1 ZPO dar.

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06.12.2007 BGH - I ZR 169/04 - Urt. v. 06.12.07 - OLG Frankfurt a. M.
a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbs-rechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 II Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 II Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter ei-nem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S.v. § 6 II Nr. 6 UWG er-fordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der ü-ber ein bloßes Erkennbarmachen i.S.v. § 6 I UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachah-mung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angespro-chenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produk-ten des Mitbewerbers zuzuordnen.
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05.12.2007 LG Düsseldorf - 12 0 61/07 - Urt. v. 05.12.07
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines "Elektrolyse Fußbades" mit Werbeaus-sagen, die beim angesprochenen Publikum den Eindruck erwecken, den menschlichen Körper von Krankheiten verursachenden Schadstoffen zu befreien. mehr >
05.12.2007 OLG Hamburg - 5 U 99/07 - Urt. v. 05.12.07 - rechtskräftig
1. Ein rechtlich selbständiges, wenn auch konzernmäßig verbundenes Unternehmen ist regelmä-ßig nicht an der Verfolgung der ihm aus einem erneuten Verstoß erwachsenden Unterlas-sungsansprüche deshalb gehindert, weil eine Schwesterfirma aus einem wegen eines früheren Verstoßes bestehenden Unterlassungstitel gegen denselben Verletzer vollstrecken könnte.

2. Wer im Rahmen der Werbung für Backöfen Angaben zum Energieverbrauch unterlässt und demzufolge gegen §§ 3, 5 EnVKV verstößt, handelt nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG.


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29.11.2007 OLG Hamburg - 5 U 79/06 - Urt. v. 29.11.06
1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich um elektronische Post i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG.

2. An das Vorliegen der nach § 7 II Nr. 3 UWG erforderlichen Einwilligung sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Beweislast für den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung trägt der Werbende. Er hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, jederzeit das Vorliegen einer Einwilligung beweisen zu können.

3. Die Zusendung von E-Mails ohne Einwilligung stellt regelmäßig eine „unzumutbare Belästigung“ i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG dar.
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29.11.2007 OLG Hamm - 4 U 121/07 - Urt. v. 29.11.07
1. Eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtungsvereinbarung, mit der sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat, „es zu unterlassen, für registrierte homöopathische Arzneimittel mit der Angabe von Anwendungsgebieten zu werben“ ist dann festzustellen, so-fern der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zwei Briefsendungen an Empfänger versendet, wobei der eine Briefumschlag eine mit „Vademecum Biochemie“ bezeichnete Broschüre ent-hält, in der 320 Anwendungsgebiete aufgelistet sind, verbunden mit Empfehlungen, welche der mit Nummern versehenen homöopathischen Mittel bei diesen Störungen anzuwenden sind und der andere Briefumschlag eine „Präparateliste“, die die gleichen Mittel wie die Broschüre auf-listet und insoweit ein Zusammenhang zwischen sachlicher und absatzfördernder Information hergestellt ist. Der Umstand, dass neutrale und absatzfördernde Information postalisch ge-trennt sind, hebt den Werbecharakter der Gesamtsendung nicht auf.

2. Durch die Gegenüberstellung einer konkreten Funktionsstörung und einem konkret benannten homöopathischen Mittel wird ein Anwendungsgebiet, nämlich ein kausaler Zusammenhang zwischen Funktionsstörung und ihrer Behebung, hergestellt, damit geht die Aufstellung über die Beschreibung bloßer Eigenschaften von Inhaltsstoffen hinaus.

3. § 5 HWG enthält ein generelles, nicht auf die Laienwerbung beschränktes Werbeverbot.

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3.14. „Erdbeere-Orange“ (§§ 11 I Nr. 1, 15 I LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08

1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.

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26.11.2007 LG München I - 11 HK 0 10343/07 - Urt. v. 26.11.07
1. Die Verwendung von Kinderbildern auf der Titelseite einer Werbebroschüre, die das Ge-samtsortiment (oder auch nur Teile davon) eines Herstellers von Säuglings- und Kleinkin-dernahrung einschließlich Säuglingsanfangsnahrungsprodukte darstellt, verletzt § 14 e II Nr. 5 DiätVO.

2. Eine Werbung für Säuglingsanfangsnahrung verletzt § 14 e II Nr. 6 DiätVO, sofern diese nicht einen deutlich sichtbaren und als "wichtig" bezeichneten Hinweis auf die Überlegen-heit des Stillens enthält mit der Empfehlung, das Erzeugnis nur auf den Rat unabhängiger Fachleute auf dem Gebiet der Medizin, der Ernährung, des Arzneimittelwesens oder der Säuglings- und Kinderpflege zu verwenden.

3. Eine Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung, die den Eindruck erweckt, dass Flaschen-nahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist, verstößt gegen § 14 e II Nr. 4 Di-ätVO.
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23.11.2007 KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07
1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.



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23.11.2007 OLG Köln - 6 U 95/07 - Urt. v. 23.11.07 - rechtskräftig
1. Eine AGB-Klausel, mit der das Einverständnis des Kunden in die Verwendung seiner Vertrags-daten zu „Kundenberatung, Werbung, Marktforschung“ erklärt wird, beinhaltet auch die Einwil-ligung in telefonische Werbung.

2. Eine derartige Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn nach deren Inhalt die Einwilligung nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns gilt, dem der Verwender angehört.

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22.11.2007 BGH - I ZR 183/04 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Karlsruhe
Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeit-nehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I). mehr >
22.11.2007 BGH - I ZR 12/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Nürnberg
Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung ge-meint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Aus-kunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslun-gen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdru-cke oder Programmträger erfolgen.

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22.11.2007 BGH - I ZR 77/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG München
Der Vertrieb eines Erzeugnisses, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebens-mittelzutaten vom 27.01.1997 (ABl. Nr. L 43 v. 14.02.1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verord-nung [EG] Nr. 1882/2003 v. 29.09.2003 [ABl. Nr. L 284 v. 31.10.2003, S. 1] - Novel-Food-Verordnung) fällt, ohne die nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung stellt ein gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteres Wettbewerbsverhalten dar.

Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i.S.d. Art. 1 II der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berück-sichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15.05.1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I-5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.
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19.11.2007 LG München I - 14 HK 0 7323/07 - Urt. v. 19.11.07

Wird von einer Zertifizierungsstelle nach § 7 GPSG zu Unrecht das GS-Zeichen (geprüfte Sicher-heit) erteilt und wird diese Zuteilung sodann widerrufen, weil das zertifizierte Produkt überhaupt kein technisches Arbeitsmittel oder verwendungsfähiger Gebrauchsgegenstand und somit nicht auszeichnungsfähig war, haftet die Zertifizierungsstelle gem. §§ 311 a II, 284, 280 I BGB für nutzlo-se Aufwendungen und Schadensersatz.

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16.11.2007 OLG Köln - 6 U 114/07 - Urt. v. 16.11.07
Zwischen den Werktiteln "Die Nacht der Musicals" und "Galanacht des Musicals", mit denen jeweils abendliche Aufführungen mit Ausschnitten aus verschiedenen Musicals angeboten werden, besteht zeichenrechtlich Verwechslungsgefahr.

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16.11.2007 KG - 5 W 341/07 - Beschl. v. 16.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I, II BGB erforderlichen Widerrufsbelehrungen nicht darauf hin-weist, dass die Ware im Fall des Widerrufs auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, handelt grundsätzlich dann nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn auf der Grundlage des § 750 II S. 3 BGB die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart ist. Ein etwai-ger Verstoß gegen § 312 c I, II BGB kann als unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG angesehen werden. mehr >
16.11.2007 OLG Köln - 6 U 71/07 - Urt. v. 16.11.07 - rechtskräftig
Unter der Bezeichnung „Westdeutsches Prostatazentrum“ verstehen die angesprochenen Ver-kehrskreise einen Zusammenschluss mehrerer Fachärzte, die gemeinsam auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft das gesamte Spektrum der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Pros-tata abdecken, über die nach dem Stand der Technik erforderlichen Geräte verfügen, im Bedarfsfall institutionalisiert zusammenarbeiten und regional nach Patientenzahlen führend sind. Bei Erfül-lung der vorgenannten Voraussetzungen ist die Bezeichnung auch dann zur Irreführung nicht ge-eignet, wenn alle beteiligten Mediziner zusätzlich auch Privatpraxen betreiben, und wenn schwer-punktmäßig eine bestimmte Behandlungsform angewendet wird (hier: Brachytherapie bei Prosta-takarzinom). mehr >
15.11.2007 EuGH (Erste Kammer) - C-319/05 - Urt. v. 15.11.07 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass sie ein Knoblauchpräparat in der Form von Kapseln, das nicht der Definition des Arzneimittels im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschafts-kodexes für Humanarzneimittel entspricht, als Arzneimittel eingestuft hat. mehr >
15.11.2007 OLG Hamburg - 3 U 231/06 - Urt. v. 15.11.07
1. Die Wendung im Unterlassungsantrag „wie das auf der Website www.xyz.de geschieht“ ist nicht unbestimmt. Das Verbot erfasst allgemein das zuvor im Antrag beschriebene Verhalten auf der genannten Domain, ohne dass es auf Besonderheiten der Internetseiten selbst ankom-men soll.

2. Für die Mitbewerber-Eigenschaft (§ 2 I Nr. 3 UWG) genügt es nicht, dass die Unternehmer in derselben Branche tätig sind (hier: Hersteller und Versandhändler von Tierarzneimitteln), son-dern es muss auch die konkrete Beeinträchtigung des anderen durch das konkret beanstande-te Wettbewerbsverhalten jedenfalls möglich sein. Bei Branchenidentität ist das allerdings typi-scherweise gegeben.

3. Die Vorschrift des § 43 V S. 1 AMG, aufgrund derer der Versandhandel mit apothekenpflichti-gen Tierarzneimitteln untersagt ist, regelt das Marktverhalten (§ 4 Nr. 11 UWG); sie ist nicht verfassungswidrig.
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14.11.2007 LG Heidelberg - 12 0 23/06 KfH - Urt. v. 14.11.07
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines als Nah-rungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes mit der Behauptung, die orale Einnahme von Collagen-Hydrolysaten fördere den Aufbau von Knorpelsubstanz in den Gelenken. mehr >
13.11.2007 OLG Düsseldorf - I-20 U 172/06 - Urt. v. 13.11.07
1. Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewußtsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfalle die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen.

2. Bei der objektiven Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende auch nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht. Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden.


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09.11.2007 LG Bielefeld - 11 0 19/07 - Urt. v. 09.11.07
1. Ist die Wirkung eines Erzeugnisses (hier: eines physikalischen Wasseraufbereitungsgerätes, das mittels Permanentmagneten auf Wasser und Kalk sowie bereits entstandene Kalkablagerungen einwirken soll) in Fachkreisen umstritten, so wird eine unrichtige Vorstellung auch bei Fachleuten als angesprochener Verkehrskreis schon dann erweckt, wenn im Rahmen der Bewerbung des Erzeugnisses nicht auf gewichtige Zweifel hingewiesen wird.

2. Es ist auch nicht Aufgabe des gerichtlichen Wettbewerbsverfahrens, durch Einholung eines Gutachtens die wissenschaftliche Absicherung der Effizienz der vertriebenen Produkte zu bestätigen. Dies obliegt vielmehr dem Vertreiber, bevor er mit Wirkungsbehauptungen werblich hervortritt.

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09.11.2007 KG - 5 W 276/07 - Beschl. v. 09.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung als Widerrufsfolgen die sich aus §§ 357, 346 BGB ergebenden Rückgewährs- und Herausgabeverpflichtungen benennt, handelt unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn hierbei jeglicher Hinweis auf eine mögliche Haf-tung auf Wertersatz wegen Verschlechterung oder Untergangs der empfangenen Sache fehlt. mehr >
09.11.2007 KG - 5 W 304/07 - Beschl. v. 09.11.07
1. Ein im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung erteilter Hinweis „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Ei-gentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt“ gibt die sich aus §§ 357, 346 BGB folgenden Befugnisse des Verbrauchers, mit der Ware zu verfahren, nur dann korrekt wieder, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Verpflichtung, Wertersatz im Fall der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu leisten, und eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen worden ist. Ist Letzteres - wie regelmä-ßig beim Warenabsatz über die Internetplattform „eBay“ - nicht der Fall, so ist es eine Frage des Einzelfalls, ob ein daraus folgender Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c I S. 1 BGB geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer mehr als nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen (im Streitfall verneint).

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleis-tung 1 Jahr ab Verkaufsdatum“ widerstreitet dem insoweit gem. §§ 438 II, 475 II BGB zwingen-den Beginn der Verjährungsfrist (erst) mit Ablieferung der Sache und ist sonach unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“ ist gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 305 c BGB unlauter.

4. Die Angabe „eBay ich Versand der Käufer“ ist jedenfalls dann keine „irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit“, wenn sie im Gesamtkontext keine besondere Aufmerksamkeit erweckt, in der Schriftgröße und Schriftgestaltung dem übrigen Text entspricht und auch an-sonsten nicht grafisch besonders hervorgehoben ist.
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09.11.2007 OLG Köln - 6 U 9/07 - Urt. v. 09.11.07 - rechtskräftig
1. Zur wettbewerblichen Eigenart eines mit einem Designpreis ausgezeichneten Holztisches.

2. Der Umstand, dass der Verbraucher bei einem höherpreisigen Möbelstück eine Kaufent-scheidung erst nach bewusster Auswahl und unter Hinzuziehung von Herstellerkatalogen zu treffen pflegt, schließt eine Herkunftstäuschung i. S. des § 4 Nr. 9 a UWG nicht aus. Es bleibt Raum für dessen Annahme, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Er-zeugnisses und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen seines besonderen Designs geschätzten Originalproduktes bestehe Identität oder jedenfalls eine Vertragsbeziehung.

3. Der aus einem Verstoß gegen § 4 Nr. 9 a UWG resultierende Unterlassungsanspruch er-fasst nicht auch das Einführen und Herstellen sowie den Gebrauch des in Rede stehenden Produktes sowie seinen Besitz zu diesem Zweck.

4. Der aus der Möglichkeit der dreifachen Schadensberechnung folgende Anspruch auf Rechnungslegung beinhaltet über die nach Mengen, Daten und Preisen aufgeschlüsselten Angaben über die getätigten Lieferungen und deren Abnehmer nicht auch Angaben über die versandten Angebote.

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08.11.2007 BGH - I ZR 172/05 - Urt. v. 08.11.07 - LG Frankfurt a. M.

a) Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt wor-den und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.02.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 431 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; BGH, Urt. v. 03.06.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321). Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechen-den Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.

b) Der Schuldner, der klären lassen möchte, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, hat gegenüber dem Gläubiger keinen Anspruch auf Mitteilung, ob dieser wegen eines entsprechenden Verhaltens einen Ord-nungsmittelantrag zu stellen beabsichtigt.

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08.11.2007 OLG München - 6 U 5117/06 - Urt. v. 08.11.07
1. Die Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger unterbricht den Lauf der Ver-jährung auch dann nicht, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsstreits vom wahren Gläubi-ger zur Geltendmachung der Forderung in eigenem Namen ermächtigt wird. Die nach Ab-lauf der Verjährungsfrist erfolgte Ermächtigung des Klägers wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.

2. Im Fall einer vor Klageerhebung erteilten Ermächtigung durch den wahren Berechtigten, dessen Recht in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen, unterbricht die Klageerhe-bung den Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die gewillkürte Pro-zeßstandschaft offengelegt wird. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt nicht in Betracht.
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08.11.2007 BGH - I ZR 60/05 - Urt. v. 08.11.07 - OLG Hamm
Der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG setzt die Erfüllung aller Merkmale des Tatbestan-des der das Marktverhalten regelnden gesetzlichen Vorschrift voraus.

Soweit ein Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers wahrzunehmen hat, kann das Versprechen eines Vorteils zu seinen Gunsten eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG darstellen, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an den Versicherer weiterzugeben.
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31.10.2007 OLG Köln - 6 U 13/07 - Urt. v. 31.10.07 - rechtskräftig
1. Ein Klageantrag, mit dem untersagt werden soll, die Klagemarke „für ein Lenkrad zu benut-zen“, ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unzulässig, wenn die Parteien dar-über streiten, unter welchen Umständen eine Zeichenbenutzung i.S.d. § 14 II MarkenG vorliegt.

2. Der Markeninhaber kann von fremden (nicht durch ihn per Lizenzvertrag verbundenen Tuning-Dienstleistern) nicht verlangen, die Originalkennzeichnung von den Fahrzeugen, die sie tunen, in jedem Fall zu entfernen. Der Tuning-Dienstleister darf nach § 23 Nr. 3 MarkenG nicht nur die von ihm eingebauten Einzelteile, sondern auch das veränderte Fahrzeug mit der sichtbaren Marke des Originalherstellers in der Werbung abbilden, sofern er hinreichend deutlich macht, dass es sich bei der beworbenen „Fahrzeugveredelung“ nicht um ein Angebot des Fahrzeug-herstellers handelt.
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30.10.2007 OLG Köln - 6 W 161/07 - Beschl. v. 30.10.07
Ein schädigendes Ereignis ist nicht i.S. des Art. 5 Nr. 3 EUGVVO in Deutschland eingetreten, wenn auf einer Internet-Seite mit der Top-Level Domain "uk" unter der Verwendung von - die Urheberrechte Dritter verletzender - Fotos Waren mit Euro-Preisen angeboten werden, eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache aber nicht als Option angeboten wird.

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26.10.2007 OLG Köln - 6 U 32/07 - Urt. v. 26.10.07 - rechtskräftig
1. Die auf Kundenrechnungen enthaltene Erklärung „Es gelten unsere ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stellt ihrerseits die Verwendung einer AGB-Klausel dar. Diese ist nach § 307 I S. 1 BGB unwirksam, weil sie den Kunden zu der Annahme verleitet, die in den Ge-schäftsräumen des Klauselverwenders jeweils ausgehängten Bedingungen seien ohne weite-res auch ihm gegenüber verbindlich.

2. Der Hinweis in einem Geschäftsrundschreiben, ab einem zukünftigen Zeitpunkt „mit Einfüh-rung der Lkw-Maut eine Transport- und Mautgebühr in Höhe von 7,50 € pro Lieferung“ einfüh-ren zu müssen, stellt nur eine Ankündigung dar, künftig und sodann mit vertragsändernder Wirkung eine Umlage bestimmter Kosten zu erheben. Diese Absichtserklärung ist keine Allge-meine Geschäftsbedingung.

3. a) Verträge über Energielieferungen wie Heizöl und Flüssiggas begründen i.S.d. § 269 I BGB „aus der Natur des Schuldverhältnisses“ eine Bringschuld des Verkäufers. Unter der in § 269 I BGB ausgesprochenen vorrangigen vertraglichen „Bestimmung“ des Leistungsortes ist aus-schließlich eine Individualvereinbarung zu verstehen.

b) Die Klausel „Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden“ be-nachteiligt den Kunden daher unangemessen.

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25.10.2007 OLG München - 6 U 4725/06 - Urt. v. 25.10.07
Ein heilmittelwerberechtlicher Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO, wenn er die Erinnerungswerbung lediglich durch Nennung der in § 4 VI S. 2 HWG genannten Merkmale vom Verbot ausnimmt. mehr >
25.10.2007 OLG Hamm - 4 U 89/07 - Urt. v. 25.10.07
Bei Werbung durch elektronische Post reicht eine mutmaßliche Einwilligung des Adressaten nicht aus, allenfalls eine konkludente. Diese kann sich aber noch nicht daraus ergeben, dass der um-worbene Händler auf seiner Homepage auch seine E-Mail-Anschrift angibt, wenn sich diese Anga-be erkennbar nur an Endkunden richtet.

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25.10.2007 BGH - I ZR 18/05 - Urt. v. 25.10.07 - OLG Köln
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Ge-samteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinrei-chende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchge-setzte Marke nach § 8 III MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich. mehr >
25.10.2007 BGH - I ZB 22/04 - Beschl. v. 25.10.07 - Bundespatentgericht
a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S.v. § 3 II Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die Grundform der Warengattung ausmachen.

b) Das Eintragungshindernis nach § 3 II Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, sondern kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist.

c) Ist die Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen (hier: Milchcreme-Schnitten), kann sich daraus eine Verkehrsdurchsetzung für einen diese speziellen Waren oder Dienstleistungen umfassenden, im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einge-tragenen Begriff (hier: Fertigkuchen) ergeben.
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23.10.2007 OLG Hamm - 4 U 99/07 - Urt. v. 23.10.07
Die Sperrung einer IP-Nummer eines Mitbewerbers (sog. virtuelles Hausverbot) stellt keine wett-bewerbswidrige Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Mitbewerber in ungewöhnlich kurzer Zeit und Taktfolge das Internetangebot seines Konkurrenten auf Wettbewerbsverstöße kon-trollieren will (hier: 650 Aufrufe in zwei Stunden). Solche Kontrollmaßnahmen gehen über das normale Kaufinteresse eines Kunden hinaus. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 100/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 II GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwen-det, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des befreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 24/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Hamburg
Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 VI MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen wider-sprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 102/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Düsseldorf
a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Websi-te einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 II JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebo-te im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 II JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Sys-tems ungeklärt ist.

d) § 4 II JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und ge-nügt nicht den Anforderungen des § 4 II JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Einga-be einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung ei-nes geringfügigen Betrages verlangt wird.
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18.10.2007 BGH - I ZR 162/04 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Dienstleistungen daran gewöhnt ist, dass diese häufiger als Waren mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet werden. Der für eine Drittbenutzung i.S.d. § 26 II MarkenG erforderliche Fremdbenutzungswille setzt allein voraus, dass der Dritte sich bewusst ist, eine fremde Marke zu benutzen. mehr >
12.10.2007 OLG Köln - 6 U 80/07 - Urt. v. 12.10.07 - rechtskräftig
1. Die an den Fachhandel gerichtete Werbung eines Kfz-Herstellers, in der vier (abgebildete) Fahrzeuge mit den Texten „Bis zu € 8.000,- Einführungsrabatt“ sowie „ab € 15.800,- zzgl. MwSt.“ angeboten werden, ist nicht zur Irreführung geeignet. Kein relevanter Teil der ange-sprochenen Gewerbetreibenden wird annehmen, dass der höchste (Einführungs-)Rabatt von € 8.000,-- gerade bei dem preiswertesten Modell gewährt wird.

2. Aus § 4 Nr. 4 UWG lässt sich nicht entnehmen, dass in einer Rabattwerbung jeweils die genaue Höhe des Preisnachlasses für alle Einzelstücke genannt werden muss. Die Vorschrift untersagt es nicht, Warengruppen mit der Angabe „bis zu X % reduziert“ zu bewerben.
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12.10.2007 OLG Hamburg - 5 U 5/07 - Urt. v. 12.10.07
Bei der Herstellung färbender Lebensmittel verwendete Zuckerarten wie Invertzucker, Fructose und Saccharose sind in der Regel gem. § 5 II Nr. 6 i.V.m. § 6 I LMKV auch dann von einer Kenn-zeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht nur unbeabsichtigt als technisch unvermeidbare Rückstände in dem Produkt verbleiben. mehr >
11.10.2007 OLG Hamburg - 3 U 127/06 - Urt. v. 11.10.07
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

3. Ein Bestellformular, mit dem Ärzte bei einer Apotheke verlängerte Rezepturen ordern können, erfüllt jedenfalls dann den grundsätzlich weit zu verstehenden Begriff der Werbung i.S.d. § 3 a HWG, wenn dort konkrete Bestellanreize (hier: Lieferung von acht Dosen ohne Berechnung) gegeben werden.
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09.10.2007 Brandenburgisches OLG - 6 U 46/07 - Urt. v. 09.10.07
Zur Frage, ob eine neuerliche Werbung im Kern identisch ist mit der Veröffentlichung, zu deren Unterlassung sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat (hier: krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel), sofern dieser - anders als bei Abgabe des Vertragsstrafeversprechens - keine eigene Werbeaussage verwendet, sondern aus einem Bericht der Zeitschrift „Test“ zitiert und überdies im Erstverletzungsfalle mit der Linderung, im Zweitverletzungsfalle hingegen mit der Prävention bestimmter Erkrankungen geworben wird.





1.8. Lohnsteuerhilfeverein - Mitgliedsbeiträge - Zurückweisungsbeschluss - Kosten der Anschlussberufung (§§ 14 I S. 1 Nr. 5 StBerG, 4 Nr. 11 UWG, 522 II ZPO)

KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07

1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.


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09.10.2007 OLG Hamm - 4 U 45/07 - Urt. v. 09.10.07
Die Bewerbung eines Schlankheitsmittels ist zur Irreführung geeignet, sofern sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, das beworbene Produkt würde dem Körper Nährstoffe zuführen, die ihn in die Lage versetzen, fettfressende Hormone zu bilden und dem Übergewichtigen so einen Gewichtsverlust ohne Essensreduzierung und ohne Einhaltung einer Diät ermöglichen. Solcherart Abnahmemöglichkeit widerspricht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis.


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09.10.2007 LG Hamburg - 312 0 666/07 - Urt. v. 09.10.07 - rechtskräftig
1. Für die Erfüllung des Rechtsbruchtatbestandes gem. § 4 Nr. 11 UWG ist erforderlich, dass der Verletzer, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Inte-resse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, rechtswidrig handelt.

2. Die Feststellung, ob ein rechtswidriges Handeln vorliegt, obliegt im Falle öffentlich-rechtlicher Ordnungsvorschriften den zuständigen Verwaltungsbehörden.

3. Soweit die zuständige Verwaltungsbehörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, in wel-chem sie den Vertrieb von Fruchtsaftgetränken wegen einer irreführenden Verpackungsgestal-tung beanstandet, dem Unternehmen aber eine bestimmte Umstellungsfrist zugebilligt wurde, ist davon auszugehen, dass bis zu dem Ablauf dieser Frist die Verpackungsaufmachung gera-de nicht verboten, vielmehr nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen erlaubt ist.

4. Eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit ist zu verneinen, wenn das vom Zivilgericht eigentlich als rechtswidrig eingestufte Verhalten des Gewerbetreibenden von der zuständigen Fachbe-hörde ausdrücklich gebilligt wird. Einer öffentlichen Erklärung der zuständigen Behörde, ein bestimmtes Verhalten sei nach ihrem Verständnis erlaubt, wird auch die bewusste Untätigkeit der Aufsichtsbehörde oder eine der von dem Wettbewerbsgericht angenommenen Rechtslage widersprechende gefestigte Verwaltungspraxis gleichzustellen sein.
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04.10.2007 BGH - I ZR 143/04 - Urt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 VI PAngV Bezug nimmt.

Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 II PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.



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04.10.2007 BGH - I ZR 22/05 - Teil-VU u. Endurt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
a) Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.

b) Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 IV Nr. 3 b BGB-InfoV auf diesen Umstand und auf den Inhalt der ge-setzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
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28.09.2007 OLG Hamburg - 5 U 165/06 - Urt. v. 28.09.07 - rechtskräftig
1. Der Betreiber eines zugleich als kommerzielle Werbeplattform angebotenen Themenportals für „Kochrezepte“, der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, ihre Kochre-zepte mit Abbildungen zu veröffentlichen, macht sich „fremde Informationen“ jedenfalls dann zu Eigen, wenn diese Rezepte den bzw. einen redaktionellen Kerngehalt des Seitenauftritts darstellen. Für das unberechtigte Einstellen urheberrechtlich für Dritte geschützter Lichtbilder durch seine Nutzer ist der Betreiber damit als Diensteanbieter „eigener Informationen“ i.S.v. § 7 I TMG unmittelbar verantwortlich.

2. Eine derartige „Aneignung“ findet im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung darüber hin-aus auch darin ihren Ausdruck, dass der Anbieter zu veröffentlichende Rezepte und Lichtbilder vor der Freischaltung nach eigenen Angaben redaktionell überprüft, eingestellte Rezeptabbil-dungen Dritter mit dem Namen und Logo des Dienstes kennzeichnet, sich im Rahmen seiner AGB von den Nutzern an den eingestellten Daten urheberrechtliche Nutzungsrechte ausdrück-lich übertragen lässt und seinen Dienst als „erweitertes Angebot“ Dritten zur kommerziellen Nutzung anbietet.

3. Es ist dem Betreiber in einer derartigen Situation verwehrt, sich auf die faktische bzw. wirt-schaftliche Unmöglichkeit einer urheberrechtlichen Kontrolle der unter einem Pseudonym hochgeladenen Lichtbilder zu berufen. Er hat das Einstellen urheberrechtsverletzender Licht-bilder im eigenen Interesse zu unterbinden. Hierfür stehen wirksame und zugleich zumutbare Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

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26.09.2007 OLG Karlsruhe - 6 U 69/07 - Urt. v. 26.09.07 - rechtskräftig
Ein Unternehmen, das bei Google mit Adword-Anzeigen wirbt, ist lauterkeitsrechtlich nicht verpflichtet es zu unterlassen, allgemeine, beschreibende Begriffe als Keywords zu verwenden, auch wenn dies dazu führt, dass seine Werbeanzeige auch dann erscheint, wenn ein Internet-Nutzer als Suchbegriff eine Internet-Adresse (Domain) oder eine Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers eingibt, die die gleichen Begriffe enthält.

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21.09.2007 OLG Köln - 6 U 86/07 - Urt. v. 21.09.07
1. Der Sharehoster, der einen Server zur Verfügung stellt, auf dem seine Kunden Dateien speichern (hochladen) können, die mit Hilfe eines Download-Links, den die Kunden auch an Dritte weitergeben können, abgerufen oder anderweitig gespeichert werden können, ist nicht eo ipso Täter oder Teilnehmer darbei vorkommender Urheberrechtsverletzungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er ein Verzeichnis der auf dem Server gespeicherten Daten nicht anbietet.

2. Wird der Sharehoster von einer Verwertungsgesellschaft darüber unterrichtet, dass die Dateien unbefugt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist er zur Vermeidung sei-ner Störerhaftung gehalten, alle ihm zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um entspre-chende Verstöße für die Zukunft zu unterbinden.
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20.09.2007 BGH - I ZR 88/05 - Urt. v. 20.09.07 - OLG Hamm
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchma-schine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grund-sätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Ab-grenzung zu BGH, Urt. v. 05.02.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520 = WRP 2004, 603 - Telefon-werbung für Zusatzeintrag).

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20.09.2007 OLG Hamburg - 3 U 30/07 - Urt. v. 20.09.07
Werden Flugreisen mit einem „ab“-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe „incl. Steuern & Gebühren“ beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zu-satzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbraucher erwarten würde, bei Angeboten soge-nannter „Billigflüge“ sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden. mehr >
18.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 136/07 - Urt. v. 18.09.07
1. Dem Schuldner wird im Bestrafungsverfahren die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten von einem gerichtlichen Verbot nicht zugerechnet.

2. Der Schuldner, der nach Erhalt einer außergerichtlichen Abmahnung einen Rechtsanwalt be-auftragt, der die Abmahnung beantwortet und eine Schutzschrift nebst Prozessvollmacht hin-terlegt, ist nicht verpflichtet, sich selbst danach zu erkundigen, ob ein gerichtliches Verbot ge-gen ihn ergangen ist. Der Vorwurf eines fahrlässigen Verstoßes gegen ein gerichtliches Verbot kann hierauf nicht gestützt werden.
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18.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 102/07 - Beschl. v. 18.09.07
Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: „gmail.com“) als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL „m.gmail.com“, die der Weiterleitung („redirecting“ bzw. „forwarding“) des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelver-stoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Ziel-richtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens „m“ kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL „gmail.com“ und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

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17.09.2007 OLG Nürnberg - 3 U 196/07 - Beschl. v. 17.09.07
1. Die Bezeichnung „deutsche City Post“ für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke „Post“ nicht verwechslungsfähig.

2. Wird ein Unterlassungsanspruch sowohl auf §§ 14, 15 MarkenG als auch auf §§ 5 II Nr. 3, 3 UWG gestützt, liegen zwei Streitgegenstände vor. Die Begründetheit beider Ansprüche ist jeweils gesondert zu prüfen. Das Bestehen des einen Anspruchs kann nicht mit der Erwägung offen gelassen werden, dass das Unterlassungsbegehren bereits wegen der Begründetheit des anderen Anspruchs gerechtfertigt ist.
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17.09.2007 LG Essen - 41 0 45/05 - Urt. v. 17.09.07
1. Zur Frage der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln, die die Inhaltsstoffe Angelica sinensis, Frauenmantelpulver, Echinacea, Spitzwegerichpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der Bewerbung von Coenzym Q 10- und L-Carnitin-haltigen Nahrungsergänzungen mit Behauptungen, die den angesprochenen Verkehrskreisen suggerieren, dass eine exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 und L-Carnitin bei gesunden Menschen unverzichtbar sei.



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17.09.2007 OLG Hamburg - 3 W 170/07 - Beschl. v. 17.09.07
Unterbleibt in der Werbung entgegen § 1 II Nr. 1, VI PAngV der Hinweis, dass die angegebenen Preise einschließlich der Umsatzsteuer gelten, so beurteilt sich die Unlauterkeit des Verhaltens (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; ein Bagatellfall (§ 3 UWG) kann nicht etwa stets oder grundsätzlich angenommen werden.

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14.09.2007 LG Ulm (Donau) - 10 0 97/07 KfH - Urt. v. 14.09.07
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Indikationsangabe „Für Konzentration“ verletzt §§ 3, 3 a HWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern der Zulassungsbereich auf das Vorliegen eines demenziellen Syndroms und die symptomatische Behandlung im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes eingeschränkt ist. mehr >
13.09.2007 BGH - I ZR 33/05 - Urt. v. 13.09.07 - OLG Hamburg
a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unter-lassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäi-schen Gemeinschaft.
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12.09.2007 OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07
OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07

1. Eine nach Beendigung einer sportlichen Großveranstaltung eingereichte Klage, mit der mit der Verlosung von Eintrittskarten verbundene Umstände als wettbewerbswidrig beanstan-det werden, ist - auch wenn der Antrag ausdrücklich nur das konkret veranstaltete Sporter-eignis nennt - regelmäßig dahin auszulegen, dass die Ticket-Verlosung "wie" bei diesem Ereignis beanstandet wird.

2. Wird die Teilnahme des Verbrauchers an einer Verlosung von seiner Erklärung abhängig gemacht, mit der Weitergabe von persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbe-anrufen einverstanden zu sein, so liegt eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. des § 4 Nr. 1 UWG jedenfalls dann vor, wenn der Verbraucher über die vorgenannte Kopplung erst ins Bild gesetzt wird, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Ver-losung entschieden hat.
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12.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

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12.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

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11.09.2007 LG Berlin - 15 0 564/06 - Urt. v. 11.09.07

Die Auslobung eines Nahrungsergänzungsmittels - das den Wirkstoff Resveratrol enthält - mit der Werbebotschaft, dass die Einnahme dieses Wirkstoffes beim Menschen eine lebensverlängernde Wirkung hat, ist zur Irreführung geeignet, da es bislang keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lebensverlängerung beim Menschen durch den Inhaltsstoff gibt.


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31.08.2007 OLG Köln - 6 U 42/07 - Urt. v. 31.08.07 - rechtskräftig
Wird in einem Werbeprospekt der Abbildung des eigenen Erzeugnisses in auffälligem Schriftbild der Hinweis angefügt, es handele sich um die Produktalternative zu einem namentlich genannten Erzeugnis eines (marktführenden) Konkurrenten, so liegt eine die Wertschätzung des von dem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens unlauter ausnutzende vergleichende Werbung vor, wenn diese Art der Produktgegenüberstellung nicht durch ein Bedürfnis des (hier: Fach-)Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt ist. mehr >
31.08.2007 OLG Köln - 6 U 80/02 - Urt. v. 31.08.07
1. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, mit der der Vertrieb bestimmter Produkte unterbunden werden soll, ist aus der maßgeblichen Schuldnersicht ein Passivprozess i.S.d. § 86 InsO.

2. Aus den §§ 4 Nr. 9, 17 UWG hergeleitete Ansprüche sind den absoluten gewerblichen Schutz-rechten angenähert und berechtigen entsprechend § 86 I Nr. 1 InsO zur Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens.
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30.08.2007 LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 5328/07 - Urt. v. 30.08.07
1. Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels, das pro Dragee 30 mg Weidenrindenextrakt enthält, verletzt das Verkehrsverbot gem. § 6 I Nrn. 1, 2 LFGB.

2. Bei dem Inhaltsstoff Weidenrindenextrakt handelt es sich nicht um einen Zusatzstoff i.S.d. § 2 III S. 1 LFGB, denn er wird dem Lebensmittel nicht aus technologischen Gründen zugesetzt, er ist jedoch den Zusatzstoffen gem. § 2 III S. 2 LFGB gleichgestellt.

3. Weidenrindenextrakt zählt auch nicht zu den gem. § 2 III S. 2 Nr. 1 letzter Hs. LFGB ausgenommenen Stoffen, da er üblicherweise weder als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels und auch nicht nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen seines Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet wird.
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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 70/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Verletzungsgerichte sind an die Eintragung einer Marke im Register nicht mehr gebunden, wenn das BPatG die Löschung der Marke angeordnet hat und seine Entscheidung lediglich noch nach Maßgabe des § 83 III MarkenG beschwerdefähig ist. Das gilt jedenfalls für das Ver-fahren der einstweiligen Verfügung, das eine Verfahrensaussetzung bis zur rechtskräftigen Lö-schungsentscheidung nicht erlaubt.

2. Der Gläubiger, dem die Bindungswirkung der Markeneintragung nicht zugute kommt, hat auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Schutzvoraussetzungen des § 3 II Nr. 2 Mar-kenG gewahrt sind.

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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 60/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Angaben auf einer eBay-Angebotsseite wahren die Textform (§ 126 b BGB) nicht. Bis zu seiner den Vertragsschluss bewirkenden Annahmeerklärung wird dem eBay-Kunden die Widerrufsbe-lehrung daher regelmäßig nicht in Textform mitgeteilt. Die Widerrufsfrist beträgt in diesem Re-gelfall einen Monat. Anderslautende Belehrungen können Mitbewerber über § 4 Nr. 11 UWG angreifen.

2. Die Belehrung über das Widerrufsrecht mit der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ verletzt weder gesetzliche Informationspflichten noch ist sie zur Irreführung geeignet (Abgrenzung zu KG NJW 2006, 3215; KG MMR 2007, 185; OLG Hamm MMR 2007, 377).

3. a) § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB enthält keine für Fernabsatzverträge dem § 357 III S. 1 BGB vorge-hende Spezialregelung (gegen OLG Hamburg, Beschl. v. 09.06.2007 - 5 W 92/07).

b) Wer sich zur Erfüllung seiner Informationspflichten wörtlich an eine einschlägige Musterbe-lehrung nach Anlage 2 der BGB-InfoV hält, kann wettbewerbsrechtlich nicht wegen unrichtiger Informationserteilung in Anspruch genommen werden.
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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 92/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Blickfang-Aussage „Online LOTTO für 12 Wochen 19,99 €“ verleitet, wenn sie unmittelbar über einem vollständig ausgefüllten Lottoschein für das Spiel „6 aus 49“ abgebildet ist, den durchschnittlichen Betrachter zu der Annahme, er könne 12 Wochen lang 12 Einzeltipps abge-ben. Die Werbung ist daher irreführend, wenn stattdessen über den genannten Zeitraum je-weils nur ein individueller Tipp und im Übrigen nicht wählbare Tipps im Rahmen einer vielköp-figen Spielegemeinschaft abgegeben werden können.

2. Organe juristischer Personen haften auch im Wettbewerbsrecht grundsätzlich nur dann, wenn sie die Rechtsverletzung persönlich begangen oder pflichtwidrig nicht verhindert haben. Be-trifft die fragliche Wettbewerbshandlung eine zentrale Produkt- oder Marketingentscheidung (hier: eine bundesweit durchgeführte, in der Bild-Zeitung auffällig beworbene Lottogutschein-Aktion), so entspricht eine - widerlegliche - Vermutung für die Annahme, die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder seien im vorhinein unterrichtet gewesen.

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22.08.2007 OLG Hamburg - 3 W 152/07 - Beschl. v. 22.08.07
Nur „kosmetische Veränderungen“ einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbe-werbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Ge-samteindruck der Verletzungsform - bezogen auf den Kern des Verbots - ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre.

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20.08.2007 OLG Karlsruhe - 4 W 32/07 - Beschl. v. 20.08.07

Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Schuldner die Publikumswerbung für Arzneimittel ohne Wiedergabe von Pflichtangaben untersagt wurde sowie eines Verstoßes gegen das Untersagungsgebot unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen.
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15.08.2007 OLG Köln - 6 U 55/07 - Urt. v. 15.08.07 - rechtskräftig
1. Der Verkehr ist daran gewöhnt, dass zur abkürzenden Bezeichnung von Verbänden Buchsta-benkombinationen verwendet werden, die (als Akronym) jeweils die Anfangsbuchstaben der rein beschreibenden Bestandteile des Verbandsnamens enthalten. Ein dabei vorangestelltes „b“ steht regelmäßig für eine bundesweite Tätigkeit des Verbandes. Einem so gebildeten Un-ternehmenskürzel (hier: „bsw“) kommt keine glatt durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu.

2. Bei der Beurteilung der Branchennähe von Bundesverbänden ist nicht maßgeblich, dass sie in strukturell sehr ähnlicher Weise als Lobbyvertreter die geschäftlichen Interessen ihrer bun-desweiten Mitglieder wahrnehmen. Entscheidend ist vielmehr, wie verwandt sich die Tätig-keitsbereiche der jeweiligen Verbandsmitglieder sind.

3. Enthält die angegriffene mehrgliedrige Bezeichnung eines Bundesverbandes neben einer als Akronym aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzung weitere die Verbandstätigkeit be-schreibende Elemente, so treten die letztgenannten Zeichenbestandteile - obgleich beschrei-bend - im Gesamteindruck nicht notwendig zurück. Angesichts der vergleichsweise hohen Zahl identischer Abkürzungen ist der Verkehr daran gewöhnt, alle Bestandteile der Geschäftsbe-zeichnungen wahrzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Kürzel die Buchstaben „b“ und „w“ - etwa die Begriffe „Wirtschaft“ oder „Wettbewerb“ vertretend - geführt werden.

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13.08.2007 OLG München - 29 W 2073/07 - Beschl. v. 13.08.07

1. Eine Werbung für Partnervermittlungen mit einer Anzeige, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck einer Privatanzeige erweckt, weil ihr ein klarer und unmissverständlicher Hinweis auf den gewerblichen Charakter des Angebotes fehlt, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise. Insbesondere Abkürzungen, deren Bedeutung völlig unklar bleibt, sind zur Aufklärung ungeeignet.

2. Die Dringlichkeitsvermutung ist als widerlegt anzusehen, wenn der Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis vom Wettbewerbsverstoß und vom Verletzer zuwartet, bevor er eine einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt. Für den Beginn der Monatsfrist kommt es nicht nur darauf an, wann der Antragsteller vom Wettbewerbsverstoß als solchem Kenntnis erlangt, sondern auch, wann er sichere Kenntnis von der Person des Verletzers erlangt.

3. Richtet der Antragsteller zur Erlangung dieser Kenntnis ein Auskunftsersuchen an einen Kommunikationsdienstleister gem. § 13 I Nr. 1 UKlaG, so entspricht eine Bearbeitungsdauer von etwas mehr als drei Wochen noch einem geordneten Geschäftsablauf in einem Unternehmen, in dem eine Vielzahl gleichartiger Anfragen zu bearbeiten sind.
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10.08.2007 KG - 5 W 230/07 - Beschl. v. 10.08.07
Stehen der Antragsgegnerin (Handelsgesellschaft) keine eigenen oder aus einer Treuhandstellung abgeleiteten Rechte an einem Domainnamen zu, kann zugunsten des Namensträgers (Handelsgesellschaft) der Ausspruch eines Verfügungsverbots in Betracht kommen, um dem Namensträger die Möglichkeit zu erhalten, im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Registrierungsverfahrens (hier: „.eu“) die Eintragung des Domainnamens zu erreichen, sobald der Verletzer zum Verzicht auf seine - sperrende - Rechtsstellung gezwungen worden ist. mehr >
07.08.2007 OLG Hamm - 4 U 194/06 - Urt. v. 07.08.07
Ein Mittel, das als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ in Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, eine insulinverstärkende Wirkung zu bezwecken, mit der Folge, dass der Blutzuckerspiegel effizienter gesenkt wird, ist als Arzneimittel einzustufen. mehr >
07.08.2007 LG Braunschweig - 21 0 1657/07 - Urt. v. 07.08.07
Hat der Kläger unter Heranziehung von wissenschaftlicher Lektüre substantiiert dargetan, dass den beworbenen Sportgeräten die ihnen zugemessenen Wirkungen nicht zukommen, trägt der Werbende die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm verwendeten Werbeaussagen auch tatsächlich zutreffen. Kommt der Werbende seinen Darlegungs- und Beweispflichten nicht nach, so fehlt es an der Voraussetzung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wirkung der Geräte. mehr >
07.08.2007 LG Hamburg - 312 0 275/07 - Urt. v. 07.08.07 - rechtskräftig
1. Die Vorschrift des § 1 II PAngV ist in richtlinienkonformer Auslegung auch auf die Werbung im Fernabsatzhandel anzuwenden (OLG Hamburg MD 2007, 444 ff.; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 236, 238). Ob ein Papier-Versandkatalog als Angebot i.S.d. § 1 PAngV oder als Werbung im Fernabsatzhandel einzuordnen ist, kann daher dahinstehen.

2. Die gem. § 1 II Nr. 1 PAngV bei Fernabsatzgeschäften erforderliche Angabe, dass die Umsatz-steuer im Preis enthalten ist, ist nur eine Klarstellung für den Verbraucher, da Endpreis gem. § 1 I S. 1 PAngV ohnehin die Umsatzsteuer enthalten müssen.

3. Im Katalogversandhandel geht die Auffassung des Verkehrs davon aus, dass Preise ein-schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

4. Allerdings genügt ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (leicht hervorgeho-ben) „Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ nicht den Anforderungen von § 1 VI PAngV. Der insoweit gegebene Wettbewerbsverstoß erreicht jedoch angesichts des dargestellten Verkehrsverständnisses nicht die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG.

5. In einem Versandkatalog ist es als Hinweis auf anfallende Versandkosten ausreichend, dass die Angaben leicht an zentraler Stelle, nämlich über das Inhaltsverzeichnis unter dem Kapitel „Versandinfo/Kosten“ zu finden sind. Den Anforderungen der PAngV wird insbesondere ge-nügt, wenn der Kunde auch durch die Gestaltung des Bestellformulars klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er Versandkosten hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu erhal-ten.
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03.08.2007 OLG Nürnberg - 3 W 1300/07 - Beschl. v. 03.08.07
Bei den durch ein anwaltliches Abwehrschreiben gegen eine vorausgegangene Abmahnung entstandenen Aufwendungen handelt es sich nicht um notwendige Kosten der Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 I ZPO. mehr >
02.08.2007 LG München I - 4 HK 0 179/06 - Beschl. v. 02.08.07
Zur Frage der Anforderungen an die Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung, mit den Schuldnern untersagt wurde, für ein Druckwerk zu werben, dessen Inhalt sich als getarnte Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels darstellt. mehr >
02.08.2007 OLG Hamburg - 3 U 158/04 - Urt. v. 02.08.07
1. Zur Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Wort-/Bildmarke „test“ der Stiftung Warentest, eingetragen u.a. für Veranstaltung und Auswertung von Warentests.

2. Die Gefahr einer mittelbaren Verwechslung mit den „Test“-Zeichen der Stiftung Warentest be-steht bei dem Zeitschriftentitel „Heimwerker Test“ nicht allgemein, wohl aber bei einer be-stimmten Gestaltung des Titelbestandteils „Test“.

3. Zum Schlechthin-Verbot von Domains wegen Kennzeichenverletzung.
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27.07.2007 OLG Hamburg - 5 U 147/06 - Urt. v. 27.07.07
1. Vergeht von dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Verletzungsfall bis zu der ersten Ab-mahnung ein Zeitraum von mehreren (hier: mehr als fünf) Wochen, so bedarf es auch im An-wendungsbereich der Dringlichkeitsvermutung in der Regel der Darlegung des Antragstellers, dass dieser Zeitraum für die Vorbereitung der Anspruchsverfolgung erforderlich war und in welcher Weise er ihn hierfür konkret genutzt hat.


2. Die angesprochenen Verkehrskreise haben keine Veranlassung, der Bewerbung einer antivira-len Wirkung von Papiertaschentüchern (hier: 99,9 %) ein umfassendes Wirkungsversprechen bei der Bekämpfung von Erkältungskrankheiten zu entnehmen.
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26.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 21/07 - Urt. v. 26.07.07
§ 7 I S. 1 HWG (hier: Barrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen §§ 1-3 AMPreisV) setzt entsprechend § 1 I HWG die Werbung für ein Arzneimittel voraus, d.h. eine produktbezogene Absatzwerbung. Daran fehlt es, wenn allgemein die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gleichsam als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird.

Eine Umgehung des Barrabattverbots ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Prämiengewährung wesentliche Punkte (hier: Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen) betrifft.

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25.07.2007 BVerwG - 3 C 21.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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25.07.2007 BVerwG - 3 C 22.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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23.07.2007 OLG Nürnberg - 3 W 1228/07 - Beschl. v. 23.07.07
Der Senat hält auch nach Wegfall des Lokalisationssystems an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts (hier: Tätigwerden in einer Patentrechtsstreitigkeit) entstehenden Kosten nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind. mehr >
20.07.2007 LG Essen - 45 0 4/07 - Urt. v. 20.07.07
Ist Gegenstand eines Unterlassungsverbotes der Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die dieselben, in Deutschland nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthalten wie das streitgegenständliche Produkt, so ist eine vorsätzliche Zuwiderhandlung, die einen Gewinnabschöpfungsanspruch gem. § 10 UWG begründet, auch dann anzunehmen, wenn ein Mittel beworben und vertrieben wird, das zwar nicht die Bezeichnung des im Rahmen der Unterlassungsklage streitgegenständlichen Mittels trägt, aber in seiner Zusammensetzung dieselben nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthält wie dieses. mehr >
19.07.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07
... mehr >
19.07.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Arthrosen und Knorpelschäden). mehr >
19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 53/07 - Beschl. v. 19.07.07
1. Die Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung von Inkontinenz („OAB“) mit der Angabe „Probeflug mit S. - Wie zufrieden sind Ihre OAB-Patienten - Stellen Sie einen unzufriedenen Patienten auf S. um - Fragen Sie 4 Wochen später nach der Therapiezufriedenheit“ ist keine vergleichende Werbung, sie macht kein Konkurrenzprodukt erkennbar (§ 6 I UWG). Die Werbung verhält sich nicht dazu, weshalb der Patient bisher unzufrieden ist.

2. Die Angabe ist auch nicht irreführend (§§ 3 HWG, 5 UWG), eine höhere Wirksamkeit oder Verträglichkeit von S. wird nicht behauptet oder suggeriert.

3. Wird dem Arzt für das Ausfüllen des Formulars (über Therapiezufriedenheit) ein Werbemuster (Koffergurt und Kofferanhänger mit der Aufschrift „S.“) versprochen, so verstößt das wegen der Zweckbestimmung nicht gegen das Verbot von Werbegaben gem. § 7 HWG.
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19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 292/06 - Urt. v. 19.07.07
Die Arzneimittelwerbung „bezogen“ auf ein Anwendungsgebiet (§ 3 a S. 2 HWG) setzt voraus, dass der Referenzverbraucher der Werbung einen Hinweis auf die Anwendung des Mittels und nicht nur auf dessen Wirkung entnimmt.

1. Der Hinweis „R. schützt Ihre MS-Patienten von Anfang an“ wird als Hinweis verstanden, das Arzneimittel zu Beginn der Behandlung einzusetzen. Dass das Mittel - anders als die gängigen Mittel der First-Line-Therapie - hierfür nur bei einem ganz eingeschränkten Patientenkollektiv zugelassen ist, lässt die Werbung aus sich heraus nicht erkennen. Ausführliche Vorab-Produktinformationen, die an „jeden“ interessierten Arzt verschickt worden sind, ändert die Beurteilung der streitgegenständlichen Werbung nicht.

2. Für § 3 a HWG muss ein bestimmtes Verordnungsverhalten nicht eingetreten sein, die Werbung muss nur geeignet sein, die Marktentschließung zu beeinflussen. Daher ist es unerheblich, dass der Referenzarzt allgemein weiß, dass es unterschiedliche Zulassungen gibt und/oder dass er die Unrichtigkeit der Werbung durch Abgleich z.B. mit der Fachinformation, anderer Literatur oder den Pflichtangaben herausfinden kann. Pflichtangaben haben ohnehin nicht die Funktion, Werbeaussagen zu berichtigen.
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19.07.2007 BGH - I ZR 191/04 - Urt. v. 19.07.07 - LG Bonn
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13 a S. 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13 a S. 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein ent-sprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 V S. 1 UWG geltend gemacht werden könnte. mehr >
19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 91/05 - Urt. v. 19.07.07
1.10. „ZACK“ (Art. 9 I b GMV, § 15 MarkenG)

1. Für den bei einer EU-Marke europaweit bestehenden Unterlassungsanspruch besteht in die-sem Umfang Begehungsgefahr, wenn der Beklagte die angegriffene Bezeichnung als EU-Marke anmeldet.

2. Die Klagemarke „ZACK - follow your style“ ist für Büro-, Bad- und Küchenartikel zumindest normal kennzeichnungskräftig und wird maßgeblich durch den Bestandteil „ZACK“ geprägt. Es besteht Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „ZACK - Der Garten-Discount“.

3. Die Klagemarke ist rechtserhaltend benutzt worden, wenn sie - wie die Waren-Verkaufskataloge zeigen - auf den Waren angebracht ist. Der Umstand, dass die Kataloge auch die gleichlautende Firma ZACK aufweisen, steht dem nicht entgegen.


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19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 172/05 - Urt. v. 19.07.07
1.11. „ACRI“ (§§ 133, 157, 242 BGB, 14 MarkenG)

1. Fehlt in einer Serienzeichen-Abgrenzungsvereinbarung, nach der das Stammzeichen und meh-rere Serienzeichen (hier: ACRI und u.a. ACRIVISC) der einen Partei zugewiesen wird und die „Acri“-Serienzeichen der anderen Partei zu löschen sind, eine Unterlassungsverpflichtung zur Benutzung der Serienzeichen, so bleiben die gesetzlichen Unterlassungsansprüche aus Stamm- und Serienzeichen unberührt. Für die Annahme eines (zusätzlichen) vertraglichen Un-terlassungsanspruchs im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist demgegenüber in so einem Falle kein Raum.

2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen Stammzeichen (hier: ACRI) und Serienzeichen jeweils für ophthalmologische (augenheilkundliche) Produkte, bei denen die Serienzeichen jeweils aus Stamm und Nachsilbe (z.B. „Acri.Lyc“) oder aus Stamm und Zusatzbegriff (z.B. „Acri.Ring“) gebildet sind.

3. Für die Annahme einer Verwirkung fehlt es an dem Vertrauenstatbestand, wenn die Zeichenbe-nutzung ausdrücklich abgemahnt, aber erst drei Jahre später gerichtlich geltend gemacht wird und in der Zwischenzeit auch eine abgewandelte Benutzungsform außergerichtlich beanstan-det, aber zunächst hingenommen wird.
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17.07.2007 LG Nürnberg-Fürth - 7 0 4055/07 - Urt. v. 17.07.07
Zur Frage eines Verstoßes gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot sowie das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Aussagen durch eine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, die unter der Bezeichnung „D-Tox ...“ vertrieben und u.a. mit den Behauptungen „... kann helfen, den Körper über die wichtigsten Ausscheidungsorgane Darm, Haut, Leber und Nieren zu entgiften“ ausgelobt werden. mehr >
12.07.2007 BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats) - 1 BvR 2041/02 - Beschl. v. 12.07.07 - BGH
1. Meinungsäußerungen sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerungen. Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext sowie Wirt-schaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt hat. Dies gilt auch für den Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung.

2. Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 I S. 1 GG, dass die Ge-richte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen.

3. Bei einer Protestaktion als Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung über eine gesundheitspolitische Angelegenheit liegt es keineswegs nahe, dass es sich um eine Handlung im geschäftlichen Verkehr han-delt, bei der der wettbewerbliche Zweck ungeachtet der beabsichtigten Einwirkung auf Dritte im Rahmen einer öffentlichen Kontroverse im Vordergrund steht.

4. Bei der Gewichtung der Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechtspositionen ist zu berücksichti-gen, ob vom Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfol-gung von Eigeninteressen oder im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird. Auch an wirtschaftlichen Fragen kann ein Informationsinteresse der All-gemeinheit, insbesondere der vom Verhalten eines kritisierten Unternehmens betroffenen Kreise, beste-hen. Je mehr das Interesse des sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Be-lange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist die Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen ge-rechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)

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12.07.2007 BGH - I ZR 18/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Brandenburg
Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher i.S.d. § 3 UWG.

Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

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12.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 39/07 - Urt. v. 12.07.07
1. Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG.

2. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG lebt nicht regelmäßig dann wieder auf, wenn im Hinblick auf das Inverkehrbringen der Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt.


3. Im Bereich der Bezeichnung von Arzneimitteln ist zwar davon auszugehen, dass es sich häufig so verhält, dass der Zusatz „forte“ für ein Arzneimittel eingesetzt wird, um es von einem gleichnamigen, aber schwächer dosierten Präparat gleichen Namens abzugrenzen. Da es sich jedoch nicht ausnahmslos so verhält, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr aus der Bezeichnung „forte“ regelmäßig auf das Vorhandensein eines schwächeren Basispräparats des selben Anbieters schließt. Zudem ist nicht ersichtlich, dass ein solcher Irrtum überhaupt wettbewerblich relevant wäre.

4. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ im Arzneimittelsektor davon ausgehen, dass einem so bezeichneten Präparat im Verhältnis zu seinen Wettbewerbspräparaten eine Spitzen- oder Alleinstellung zukomme.

5. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf die Bezeichnung eines Arzneimittels aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ davon ausgehen, dass dem Präparat eine stärkere Wirksamkeit zukomme. Für ein solches Verkehrsverständnis, dass der Zusatz „forte“ nicht nur als Hinweis auf die Dosierung, sondern auch auf die höhere Wirksamkeit verstanden wird, besteht kein Anhalt.

6. Fremdsprachige wissenschaftliche Studien, auf deren Ergebnisse die Parteien sich zur Stützung ihres Sachvortrages im Prozess beziehen wollen, sind in ihren wesentlichen Eckpunkten zu beschreiben. Das heißt, dass der Gegenstand der Studie, die primären und sekundären Ziele der Untersuchung, das Studiendesign und die Untersuchungsmethodik sowie die Studienergebnisse kurz schriftsätzlich darzustellen sind. Soweit sich die Parteien auf bestimmte Textstellen der Veröffentlichung stützen wollen, sollten diese schriftsätzlich im fremdsprachigen Originaltext sowie mit einer „Arbeitsübersetzung“ in die deutsche Sprache wiedergegeben werden.
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12.07.2007 BGH - I ZR 147/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.



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12.07.2007 BGH - I ZR 82/05 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Bremen
Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwün-sche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentschei-dung veranlassen.

Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivatoren eingesetzt werden.

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12.07.2007 BGH - I ZR 148/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Be-schränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arz-neimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländi-schen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.

b) Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arz-neimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht wi-dersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.

Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedli-chen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehin-derung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Um-stände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig er-scheinen lassen.

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11.07.2007 OLG Karlsruhe - 6 U 186/06 - Urt. v. 11.07.07
1. Die Bewerbung von Schuhen, die mit einem als „Reflexzonenbett nach Dr. M.“ bezeichneten Fußbett ausgestattet sind, mit dem Hinweis „Eine Reflexzonenmassage zielt ab - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Kopfbereich - auf eine Verbesserung des Atmungsvorgangs und Entspannung im Schul-tergürtel - auf eine Harmonisierung des vegetativen Nervensystems - auf eine Entspannung im Ober-bauchbereich - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Beckenbereich“ wird von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden, dass eine Reflexzonenmassage geeignet sei, die genannten Wirkun-gen zu erzielen und das beworbene Fußbett geeignet sei, eine Reflexzonenmassage mit den genannten Effekten zu bewirken.

2. Die Werbea