Aktuell
17.02.2012 LG Stuttgart - 31 0 47/11 KfH - Urt. v. 17.02.12
Die Bewerbung eines elektromagnetischen Wasserbehandlungsgerätes mit den Angaben „Was-serenthärtung“, „Kalkschutz“, „Entkalkung“, „Kalkumwandler“ resp. „weniger Energiekosten“ ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis einer entsprechenden Wirksamkeit des Gerätes schuldig bleibt. mehr >
16.02.2012 OLG München - 6 U 2199/11 - Urt. v. 16.02.12
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung einer kosmetischen Behandlungsmethode (hier: „meso/Beauty Lift“) mit Wirkungsbehauptungen, die dieser Behandlung die selben dauerhaften Resultate zuschreiben, wie sie ansonsten nur durch ein Facelifting oder eine Faltenunterspritzung zu erzielen sind, insbesondere, ob sich derartige Auslobungen auf eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung stützen können. mehr >
15.02.2012 OLG Köln - 6 U 169/11 - Urt. v. 15.02.12
Zur Frage, inwieweit Angaben zur Förderung der Gelenkgesundheit durch Glucosamin- und Chondroitinsulfat hinreichend wissenschaftlich gesichert und durch allgemein anerkannte wissen-schaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind. mehr >
14.02.2012 LG München I - 1 HK 0 12863/11 - Teil-Anerkenntnis- u. Endurt. v. 14.02.12
1. Bei einer Abmahnung gegenüber ausländischen Anbietern auf „mobile.de“ muss die Abmah-nung zur Vermeidung der Rechtsfolgen von § 93 ZPO im Falle des sofortigen Anerkenntnisses nicht in der Sprache des Landes sein, aus dem das Angebot des Fahrzeugs stammt (im Streitfall: Italien).

2. Der italienische Anbieter, der sein Angebot in ein italienisches Automobilforum einstellt und dessen AGB vorsehen, dass das Angebot automatisch in ausländischen Foren mit Überset-zungsfunktion eingestellt wird (auch in „mobile.de“), ist für dieses Angebot in Deutschland markenrechtlich uneingeschränkt verantwortlich, unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der AGB des italienischen Automobilforums. (Leitsätze des Einsenders)

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03.02.2012 OLG Köln - 6 U 76/11 - Urt. v. 03.02.12
1. Dem Verleger oder Anzeigenredakteur eines wöchentlich erscheinenden Printmediums ist in der Regel schon im Voraus eine manuelle Kontrolle von in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen möglich und zumutbar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um großformatige Anzeigen handelt, die den sensiblen Bereich der Gesundheitsvorsorge berühren; grob irreführende und leicht als eindeutig wettbewerbswidrig zu erkennende Werbeangaben, wie sie im Bereich der Schlankheitswerbung immer wieder vorkommen, müssen hier auch ohne konkreten Hinweis von dritter Seite unterbunden und diesbezügliche Anzeigenaufträge notfalls abgelehnt werden.

2. Bleibt die Wettbewerbswidrigkeit einer Schlankheitsmittel-Anzeige hinter einer groben Irrefüh-rung zurück, so kann einen Verlag auch die Pressefreiheit nicht von seiner erhöhten Kontroll-pflicht und Verantwortlichkeit für derartige Schlankheitswerbung entbinden, sofern ihm bereits durch eine anderweitige Abmahnung die Wettbewerbswidrigkeit einer die gleichen charakteris-tischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen ge-führt worden ist.
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02.02.2012 OLG München - 6 U 3180/11 - Urt. v. 02.02.12

1. Zur Frage der Bestimmtheit eines Verfügungsantrages, mit dem die Unterlassung einer Bewer-bung von Tierarzneimitteln begehrt wird, die nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben versehen ist.

2. Zur Frage der Prozessführungsbefugnis bzw. der Aktivlegitimation eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG, der den vorstehend beschriebenen Unterlassungsanspruch geltend macht.
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31.01.2012 OLG Düsseldorf - 20 U 92/11 - Urt. v. 31.01.12
Die Bewerbung eines aus Hyaluronsäure und Granatapfelpulver zusammengesetzten Nahrungser-gänzungsmittels mit Wirkungen dahingehend, dass es das collagene Netz stützt und mit Feuchtig-keit versorgt, dass die Hyaluronsäuremoleküle das Zellwasser binden, aufquellen und dadurch Falten gleichsam wegdrücken und dass das Mittel ein hochwirksames Antioxidanz enthält, welches Umweltgifte bindet, die die Hautalterung antreiben, verletzt Art. 10 I, II HCVO, sofern die Aus-lobungen durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht belegt sind.

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31.01.2012 LG München I - 1 HK 0 14006/11 - Urt. v. 31.01.12
Zur Frage einer unzulässigen Werbung für Fernbehandlung i.S.d. § 9 HWG durch die Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung per Internet, sofern Fragen beant-wortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfra-genden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. mehr >
26.01.2012 LG Trier - 7 HK 0 165/11 - Urt. v. 26.01.12
Die Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unlauter gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern es dieser an dem nach Art. 10 II lit a) LGVO vorgeschriebenen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Le-bensweise ermangelt.

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24.01.2012 LG Potsdam - 51 0 53/11 - Beschl. v. 24.01.12
Zur Frage eines Auskunftsanspruches gem. § 13 I UKlaG gegenüber einem Internet-Auktionshaus hinsichtlich des vollständigen Namens sowie der ladungsfähigen Anschrift aus den bei ihm ge-speicherten Daten eines unter einem Pseudonym handelnden Vertragskunden. mehr >
20.01.2012 KG - 5 U 125/11 - Beschl. v. 20.01.12
Die Übersendung von Gerichtsentscheidungen an den vom VSW herausgegebenen „Magazin Dienst“ zum Zwecke der Veröffentlichung durch einen Richter, der hierfür in geringer Höhe die übliche Aufwandsentschädigung erhält, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. mehr >
18.01.2012 BGH - I ZR 170/10 - Beschl. v. 18.01.12 - OLG Celle
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im bin-nenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11.06.2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 3 I i.V.m. Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass eine sich als Geschäftspraxis eines Unternehmens gegenüber Verbrauchern darstellende Handlung eines Gewerbetreibenden auch darin liegen kann, dass eine gesetzliche Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern (irreführende) Angaben macht, welche Nachteile den Mitgliedern im Falle eines Wechsels zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse entstehen?
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18.01.2012 BGH - I ZR 187/10 - Urt. v. 18.01.12 - Brandenburgisches OLG
a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht i.S.v. § 823 I BGB.

b) Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domain-namens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung i.S.v. § 812 I S. 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
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18.01.2012 LG Kiel - 14 0 88/11 - Urt. v. 18.01.12
1. Bei der Bewerbung von Mobil-Telefonen mit dem Hinweis darauf, dass die Zeitschrift „CHIP“ dieses Produkt zum „Produkt des Monats“ gewählt habe, handelt es sich um eine Werbung mit einem Testergebnis.


2. Es entspricht dem Gebot fachlicher Sorgfalt, Produkte mit Testergebnissen nur dann zu be-werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben und ihm so eine Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Denn nur dann erfüllt sie den Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angabe über Testurteile zu gewährleisten.

3. Deutlich erkennbar ist ein Text, wenn er für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist.

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17.01.2012 KG - 5 U 130/11 - Beschl. v. 17.01.12
Zur Frage der Bemessung der Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten, sofern dieser die Verpflichtung zur Unterlassung der beanstandeten Werbeaussagen nicht grundsätzlich in Abrede stellt, sondern sich vornehmlich damit verteidigt, für die beanstandete Werbung inhaltlich nicht verantwortlich zu sein.

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12.01.2012 LG Hamburg - 327 0 443/11 - Urt. v. 12.01.12
1. Ein übermäßig anpreisendes Angebot eines Arztes auf der Internetplattform www.groupon.de verstößt gegen die Regelung in § 27 III ÄBeO, wenn die im Rahmen des Angebots beworbene Leistung in marktschreierischer Art und Weise werblich kommuniziert wird.

2. Wird die Werbung durch die übermäßig anpreisenden Elemente geprägt und treten dabei die sachliche Information über die angebotene Leistung sowie die genaueren Konditionen ihrer In-anspruchnahme in den Hintergrund, ist das Verbot der Werbung auch mit der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG vereinbar.
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12.01.2012 BGH - I ZB 43/11 - Beschl. v. 12.01.12 - KG
Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlas-sung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen. mehr >
05.01.2012 LG Lüneburg - 11 0 9/08 - Beschl. v. 05.01.12
Zur Frage eines schuldhaften Verstoßes gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot. mehr >
29.12.2011 LG Frankfurt a. M. - 3-11 0 46/11 - Urt. v. 29.12.11

Werbeanzeigen lösen unternehmensbezogene Informationspflichten bereits dann aus, wenn diese die Abgabe eines Angebotes ermöglichen. Diese Anforderung ist dann erfüllt, sofern Waren in einer Werbeanzeige unter Angabe der Preise so hinreichend deutlich vorgestellt werden, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, sich zum Kauf der vorgestellten Waren zu entschließen. Insoweit hat das anbietende Unternehmen seiner gesetzlich vorgesehenen In-formationspflicht gem. § 5 a III Nr. 2 UWG nachzukommen und seine Identität und Anschrift zu offenbaren. Es reicht nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine benannte Internetseite beschaffen könnte.
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27.12.2011 OLG Celle - 13 W 110/11 - Beschl. v. 27.12.11
1. Zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungsverpflichtung.

2. Zur Frage eines schuldhaften Verstoßes gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot.

3. Zur Frage der Verjährung eines Bestrafungsantrages gem. § 890 ZPO.

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22.12.2011 OLG München - 29 U 3463/11 - Urt. v. 22.12.11
1. Eine Vereinbarung, mit der sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlas-sungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt, kann jedenfalls dann sittenwidrig i.S.d. § 138 I BGB sein, wenn die Gegenleistung gerade aus den zu unterlassenden Handlungen er-wirtschaftet werden soll.

2. Eine solche Vereinbarung kann die weitere Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG unzulässig machen.

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22.12.2011 LG Berlin - 52 0 237/11 - Urt. v. 22.12.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung einer Behandlung mit einem Ultraschallgerät, mit der dieser eine gewichtsreduzierende Wirkung beigelegt wird. mehr >
21.12.2011 BGH - I ZB 47/09 - Beschl. v. 21.12.11 - OLG Frankfurt a. M.

Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.
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16.12.2011 Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4 U 148/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.12.11
Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Behauptungen, die suggerieren, dass ein darin enthaltener Wirkstoff den Abbau von Körperfett unterstützt und zusätzlich Nahrungsfette bindet, dass die Produkte zu einer Gewichtsreduzierung ohne Muskelverlust führen und den Verbraucher überdies glauben machen, dass mit den beworbenen Produkten eine Gewichtsreduzierung möglich sei, die nicht von Appetit- und Hungergefühlen oder negativen, subjektiven Empfindungen begleitet ist und auch der typischerweise auftretende Jo-Jo-Effekt zumindest gemindert wird, verstößt gegen Art. 10 I, II a, Art. 5 I a, Art. 3 HCVO, §§ 11 I Nr. 2 LFGB, 6 NKV, sofern eine derartige Wirkungsweise wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen ist. mehr >
15.12.2011 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 W 19/11 - Beschl. v. 15.12.11
Eine Arzneimittelwerbung verletzt § 3 a S. 2 HWG, sofern sich die Bewerbung auf ein Anwen-dungsgebiet bezieht, das nicht von der erteilten Zulassung erfasst ist. Eine solche Zuwiderhandlung liegt schon dann vor, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, das von der erteilten Zulassung erfasst ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, das von dieser Zulassung nicht erfasst ist. mehr >
15.12.2011 LG Berlin - 52 0 102/11 - Urt. v. 15.12.11
Zur Frage der Zweckbestimmung eines diätetischen Lebensmittels, das als „diätetisches Lebens-mittel für Personen in Stresssituationen“ vertrieben und bei Stress/Anspannung, Angstzuständen, Burn-out-Syndrom, Nervorsität, Prüfungsangst und Flugangst eingesetzt werden soll. mehr >
13.12.2011 OLG Hamm - 4 U 92/11 - Urt. v. 13.12.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben „die Winter-Kapseln enthalten eine Fülle sorgfältig ausgesuchter Natursubstanzen wie beispielsweise Echinacea und Holunder-blüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können“ verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB und überdies Art. 3, Art. 5, Art. 10 HCVO, da die Aussage weder wissenschaftlich hin-reichend gesichert im Sinne des LFGB noch gar allgemein wissenschaftlich anerkannt im Sinne der HCVO ist. mehr >
09.12.2011 LG Hamburg - 312 0 212/11 - Urt. v. 09.12.11
1. Der Antrag auf das Verbot eines konkreten Werbemittels unter mehreren verschiedenen Irre-führungsgesichtspunkten betrifft einen einheitlichen Streitgegenstand und begründet nicht mehrere verschiedene Streitgegenstände. Ob die verschiedenen Begründungen mit den ver-schiedenen in dem Werbemittel enthaltenen irreführenden Aussagen von Beginn an in eine Reihenfolge gebracht worden sind, spielt daher weder unter Bestimmtheits- noch unter Kos-tengesichtspunkten eine Rolle.

2. Dass bestimmte Stoffwechselvorgänge bei Männern und Frauen vorhanden und aus biologischer Sicht vergleichbar sein mögen, erlaubt aus heilmittelwerberechtlicher Sicht nicht eine Werbung, die die Übertragbarkeit von Studienergebnissen an Männern und Frauen ohne jeden wissenschaftlichen Beleg vorgibt.

3. Es steht der Annahme einer auf das Produkt bezogenen Werbung im heilmittelwerberechtlichen Sinn nicht entgegen, dass der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Auch in dem Fall, in dem die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der ihnen für ein bestimmtes Produkt bekannten graphischen Gestaltung und/oder eigener Marktkenntnisse der Werbung entnehmen, dass sie für ein bestimmtes Produkt gelten soll oder sie als Werbung für ein bestimmtes Produkt verstehen können, enthält die Werbung den erforderlichen Produktbezug.
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09.12.2011 LG Zweibrücken - HK 0 3/10 - Urt. v. 09.12.11
1. In der Bewerbung eines „VitalDrinks“ mit dem Hinweis, dass das fragliche Produkt im Alter fit halte und vorzeitigem Altern vorbeuge, liegt eine unzulässige gesundheitsbezogene Werbung, sofern anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse dahingehend fehlen, dass die in dem Produkt enthaltenen Substanzen Fruchtzucker, Traubenzucker, Vitamine und Mineralstoffe vorzeitiges Altern verhindern könnten.

2. Die Bewerbung des „VitalDrinks“ mit der Angabe „ohne Kristallzucker“ erweist sich als irrefüh-rend, sofern die in dem Produkt verwendeten Zutaten Maltodextrin, Dextrose (= Traubenzucker) und Fructose (=Fruchtzucker) im Vergleich mit einer Verwendung von Kristallzucker in gleicher Menge keine verminderte Brennwertzufuhr ergeben.

3. Im Hinblick auf die Angabe „ohne Kristallzucker“ ist der Vertreiber verpflichtet, die verwendeten Zuckerarten (Maltrodextrin, Dextrose, Fructose) auch mengenmäßig anzugeben.

4. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Drittunterwerfung, sofern be-sondere Umstände vorliegen, die gegen die Ernsthaftigkeit und damit die Wirksamkeit der Drittunterwerfung sprechen.
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09.12.2011 LG Düsseldorf - 38 0 53/11 - Urt. v. 09.12.11
Die Bewerbung von Möbeln unter Angabe der Holzsorte „White Teak“ ist zur Irreführung geeignet, sofern es sich bei der angegebenen Holzart nicht um eine Unterart der Holzsorte „Teak“, sondern um ein anderes Gewächs handelt, das über die wesentlichen Merkmale des Teakholzes gerade nicht verfügt. mehr >
07.12.2011 LG Krefeld - 11 0 83/11 - Urt. v. 07.12.11
Werden in einer Werbeanzeige die beworbenen Waren so konkret unter Angabe des Angebotszeitraumes und des Angebotspreises angegeben, dass der Verbraucher in der Lage ist, unter der angegebenen Online-Anschrift Bestellungen aufzugeben und damit unmittelbar unter Annahme des Angebotes des Werbenden einen Kaufvertrag abzuschließen, so ist der Werbende verpflichtet in der von ihm geschalteten Werbeanzeige seine Firma, die Rechtsform sowie die zustellfähige Anschrift anzugeben. mehr >
06.12.2011 OLG Düsseldorf - 20 U 115/11 - Urt. v. 06.12.11
Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für Zahnersatzprodukte mit der Behauptung "Der Marktführer" ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende weder nach dem Umsatz noch nach der Zahl der angeschlossenen Zahnärzte der größte Anbieter von Dentalleistungen in Deutschland ist und dieser lediglich für sich in Anspruch nimmt, Marktführer für Qualitäts-zahnersatz aus dem Ausland zu sein. mehr >
01.12.2011 LG Köln - 31 0 268/11 - Urt. v. 01.12.11
Auch eine Werbung für Arzneimittel mit Google-AdWord-Anzeigen muss gem. § 4 V HWG die von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzten, abgegrenzten und gut lesbaren Pflicht-angaben enthalten. Ebenso wenig wie bei Printwerbungen für Arzneimittel der Verweis auf - wenn auch leicht erreichbare - sonstige Informationsquellen den Erfordernissen des § 4 HWG genügt, können bei einer Internetanzeige die Pflichtangaben in der Werbung selbst durch eine Verlinkung auf eine Informationsseite ersetzt werden. mehr >
30.11.2011 BGH - I ZB 56/11 - Beschl. v. 30.11.11 - Bundespatentgericht
a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenan-gelegenheiten keine Anwendung.

b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.

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29.11.2011 OLG Nürnberg - 3 U 1429/11 - Urt. v. 29.11.11

1. Eine Werbung im Sinne des HWG (hier: Werbung für Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels) ist anhand der RiLi 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftsko-dexes für Humanarzneimittel zu beurteilen. Gemäß Art. 94 I RL 2001/83/EG ist eine Vorteils-gewährung und -anbietung an Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind, im Rahmen der Verkaufsförderung für Arzneimittel grundsätzlich verboten. Diesen Erfor-dernissen genügt die Auslobung von Taschen und Gutscheinen im Rahmen eines Preis-ausschreibens, das Bestandteil einer an pharmazeutisch-technische Assistenten gerichteten Arzneimittelwerbung ist.

2. Es kann dahinstehen, ob man nur die Gewinnaussicht oder auch die Taschen und Gut-scheine, die den Gewinnern ausgehändigt werden, als Werbegabe ansehen will. Denn auch eine bloße Gewinnchance unterfällt dem Anwendungsbereich des § 7 HWG.

3. Ob es sich bei den ausgelobten Werbegaben um geringwertige Kleinigkeiten handelt, bedarf keiner Beantwortung, denn die in § 7 I S. 1 HWG enthaltene diesbezügliche Einschränkung der Unzulässigkeit des Anbietens oder Gewährens von Zuwendungen findet bei Werbegaben an Angehörige der Heilberufe keine Anwendung.
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25.11.2011 KG - 5 W 175/11 - Beschl. v. 25.11.11
1. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Mehrfachverfolgung unter Verschweigung eines bereits eingeleiteten Eilverfahrens in einer Abmahnung.

2. Angesichts § 12 I S. 2 UWG und BGH GRUR 2010, 257, Tz. 8 - Schubladenverfügung - ist es mit Blick auf § 263 StGB nicht unbedenklich, von einem Abgemahnten Kostenerstattung zu fordern und dabei zu verschweigen, dass bereits ein gerichtliches Eilverfahren (zeitgleich mit oder zeitlich vor) Absendung der Abmahnung eingeleitet worden ist.
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24.11.2011 BGH - I ZR 13/10 - Beschl. v. 24.11.11 - OLG München

Zur Frage der Begründetheit einer Anhörungsrüge, mit der die durch die Entscheidung be-schwerte Klägerin übergangenes Vorbringen beanstandet. (Leitzsatz der Redaktion)
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24.11.2011 LG Hamburg - 327 0 196/11 - Urt. v. 24.11.11
1. Hinsichtlich der räumlichen Anordnung der End- und Grundpreisangabe ist die Anwendung des Spürbarkeitskriteriums nicht entsprechend § 5 a IV UWG von vornherein ausgeschlos-sen, da nur die generelle Verpflichtung, überhaupt eine Grundpreisangabe zu setzen, auf der Richtlinie 98/6/EG beruht. Dagegen ist die Pflicht, diese Angabe auch räumlich in unmit-telbarer Nähe des Endpreises anzugeben, eine Entscheidung des deutschen Gesetzgebers.

2. Eine Grundpreisangabe ausschließlich im Text der Artikelbeschreibung eines Angebots bei eBay ist jedenfalls dann ein spürbarer Verstoß gegen die Vorgaben des § 2 PAngV, wenn sie im Vergleich zum übrigen Text der Artikelbeschreibung nicht hervorgehoben und un-übersehbar, sondern nur klein gedruckt und fernab des werblich herausgestellten Endpreises positioniert ist.

3. Die Vorschrift des § 2 I S. 1, 2 PAngV verlangt eine Grundpreisangabe bei der Preiswerbung auch bei der Präsentation von Warenangeboten im Rahmen von Angebotsübersichten bei eBay. Die Angabe des Grundpreises erst auf der eigentlichen Angebotsseite genügt den Anforderungen des § 2 PAngV nicht.

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23.11.2011 OLG Karlsruhe - 6 U 93/11 - Urt. v. 23.11.11
1. Wird in der Werbung für ein zu kosmetischen Zwecken eingesetztes Ultraschallgerät eine hautverjüngende Wirkung behauptet, kann für die erste Darlegung einer fehlenden wissen-schaftlichen Absicherung der Vortrag genügen, dass ein Einfluss von Ultraschall auf die Hautalterung ganz allgemein in der Wissenschaft mindestens in Zweifel gezogen wird. Hier-für kann etwa auf Erkenntnisse in Lehrbüchern oder auf allgemeine Aussagen eines ge-richtlichen Sachverständigen in einem anderen Verfahren Bezug genommen werden.

2. Für einen wissenschaftlichen Nachweis der Richtigkeit einer Wirkungsangabe ist jedenfalls erforderlich, dass die Wirkungen von unabhängigen Dritten bestätigt worden sind. Eine Studie, die der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens konzipiert hat, das die entsprechenden Geräte herstellt, genügt nicht.

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23.11.2011 OLG Koblenz - 9 U 493/11 - Urt. v. 23.11.11
Die Bewerbung von Arzneimitteln innerhalb der Fachkreise (hier: pharmazeutisch-technische Assistenten) mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und dem Versprechen "testen Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie! Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir 3 Gutscheine à 30 Euro von der Parfümerie Douglas" verletzt § 7 HWG. mehr >
23.11.2011 LG Essen - 41 0 69/11 - Urt. v. 23.11.11

Der Verbraucherschutz gebietet es, dass der Verbraucher bereits im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme vom Inhalt von Werbeprospekten - mit denen Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann - die unternehmensbezogenen Informationen erhält, die es ihm unmittelbar ermöglichen, in Kontakt mit dem Werbenden oder dem von ihm vertretenen Unternehmen zu treten, ohne dass er Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal begeben muss.
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23.11.2011 LG Essen - 41 0 27/11 - Urt. v. 23.11.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Inhaltsstoff Coenzym Q 10 dahingehend, dass der Wirkstoff Q 10 die Herzleistung steigern könne und das Produkt besonders wichtig für die Energiegewinnung in den Zellen sei, ist zur Irreführung i.S.v. § 11 I Nr. 2 LFGB geeignet, sofern es an wissenschaftlich hinreichend abgesicherten Belegen zur Nützlichkeit einer zusätzlichen Zufuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen, die eine Nahrungsergänzung begründen könnten, ermangelt. mehr >
22.11.2011 BGH - VI ZR 26/11 - Urt. v. 22.11.11 - KG
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin.

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22.11.2011 OLG Hamm - 4 U 98/11 - Urt. v. 22.11.11
Wer bei einem Angebot - hier von Mobiltelefonzubehör - zum sofortigen Kauf auf der Auktions-plattform eBay eine "volle Garantie" anbietet, muss die vom Gesetz für den Fall einer Garantie-erklärung geforderten genauen Angaben zu den Bedingungen einer solchen Garantie i.S.d. § 477 I BGB machen. Insofern gilt anderes als im Fall einer bloßen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf einer eigenen Internetseite (BGH GRUR 2011, 638, 640 - Werbung mit Garantie).

Der Hinweis auf einen "versicherten Versand" ist irreführend, wenn dem Verbraucher daraus im Regelfall kein Vorteil entsteht. mehr >
21.11.2011 OLG Hamburg - 3 U 117/11 - Beschl. v. 21.11.11
1. Die Werbung mit Testergebnissen ist nur dann zulässig, wenn dem angesprochenen Verkehr gleichzeitig hinreichend deutlich die Fundstelle für den jeweiligen Test mitgeteilt wird. Das ist nicht der Fall, wenn die Fundstellenangabe nicht oder nicht hinreichend lesbar ist.

2. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklä-rung, die aus der maßgeblichen objektivierten Sicht des Erklärungsempfängers kerngleiche Verletzungshandlungen von der Verpflichtungserklärung ausnimmt.
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21.11.2011 LG Mönchengladbach - 8 0 50/11 - Urt. v. 21.11.11
Eine Prospektwerbung, die die beworbenen Waren nach Merkmalen und Preis bekannt macht, so dass sie den Verbraucher in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen, muss die Identität und die Anschrift des Werbenden offenbaren. Es reicht weder aus, dass der Verbraucher die erfor-derlichen Informationen im jeweiligen Verbrauchermarkt erfahren kann, noch dass sie der Website des Werbenden zu entnehmen sind. mehr >
18.11.2011 OLG Köln - 6 U 119/11 - Urt. v. 18.11.11 - rechtskräftig
1. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind als sachverständige Beschreibung von Merkmalen verkehrsfähiger Lebensmittel nicht zwangsläufig zuverlässige Abbilder des aktuellen Verbraucherverständnisses.

2. Der Produktnamensbestandteil "Tea" und der Werbeslogan "Der Tee mit Zzischh" für ein mit Tee-Extrakt hergestelltes, in Flaschen abgefülltes kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk erwecken für sich genommen noch nicht den irreführenden Eindruck, es handele sich um ein aus frisch aufgebrühtem Tee bestehendes Produkt.
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15.11.2011 OLG Nürnberg - 3 U 354/11 - Urt. v. 15.11.11
1. Die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich das so bezeich-nete Mineralwasser im Hinblick auf einen festgelegten Kriterienkatalog für Gewinnung und Schadstoffgehalt von anderen Mineralwassern abhebt und die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreitet.

2. Eine Verbrauchererwartung, dass die Bezeichnung „Bio“ eine staatliche Lizenzierung und Überwachung voraussetzt, besteht nicht.

3. Unzulässig ist es, ein Bio-Mineralwasser mit einem dem Bio-Siegel nach § 1 ÖkoKennzV nach-geahmten Kennzeichen zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen.

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10.11.2011 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 174/10 - Urt. v. 10.11.11
Zur Frage der Anforderungen, die an den Nachweis der Richtigkeit gesundheitsbezogener Angaben i.S.d. Art. 5 und 6 HCV zu stellen sind. mehr >
10.11.2011 OLG München - 29 U 1614/11 - Urt. v. 10.11.11
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Frage der Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines Hörgeräteakustikerbetriebs. mehr >
10.11.2011 OLG München - 29 U 2103/11 - Urt. v. 10.11.11
Eine unberechtigte Namensanmaßung gem. § 12 S. 1 Fall 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden. Wird ein fremder Name als Domain-Name registriert, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor. Eine derartige unberechtigte Namensanmaßung liegt grundsätzlich schon in der Domainregistrierung bzw. Aufrechterhaltung der Domainregistrierung, weil bereits damit die für den Namensträger ausschließende Wirkung eintritt.

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09.11.2011 BGH - I ZR 150/09 - Urt. v. 09.11.11 - OLG Stuttgart
a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann, weil das Halten des Domainnamens im konkreten Fall für sich gesehen die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens des Klägers nicht erfüllt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 430 - mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 - afilias.de).

b) Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.

c) Eine Prüfungspflicht kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben. Solche gefahrerhöhenden Umstände liegen vor, wenn der im Ausland ansässige Anmelder freiwerdende Domainnamen jeweils in einem automatisierten Verfahren ermittelt und registriert und der Admin-C sich dementsprechend pauschal bereiterklärt hat, diese Funktion für eine große Zahl von Registrierungen zu übernehmen.

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08.11.2011 OLG Hamm - 4 U 58/11 - Urt. v. 08.11.11
Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff "Festpreis" kann irreführend sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert wird, dass erhebliche Preisbestandteile von der Preisbindung ausgenommen sind und die so variablen Preisbestandteile mehr als 40 % des Gesamtpreises ausmachen. mehr >
08.11.2011 LG Köln - 81 0 56/11 - Urt. v. 08.11.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen das Fernbehandlungsverbot gem. § 9 HWG durch die Werbung eines Arztes mit der Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege der Beratung per Internet, sofern Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden von Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. mehr >
07.11.2011 OLG Nürnberg - 3 U 1394/11 - Beschl. v. 07.11.11
Eine Produktwerbung mit Testergebnissen erfordert eine deutlich lesbare Fundstellenangabe, um eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über die Testurteile zu gewährleisten. Dies bedeutet eine Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet. mehr >
26.10.2011 LG Freiburg - 10 0 19/11 - Beschl. v. 26.10.11
1. Auch wenn ein allgemeiner Grundsatz, wonach derjenige, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, stets die Kosten zu tragen habe, nicht anzuerkennen ist, kann die Abgabe einer Unterwerfungserklärung in einem Unterlassungsprozess durchaus im Rahmen der Billig-keitsentscheidung von Bedeutung sein.

2. Grundsätzlich befreit § 12 II UWG den Antragsteller von der Darlegungs- und Glaubhaftma-chungslast bezüglich eines Verfügungsgrundes. Diese Dringlichkeitsvermutung kann entfallen, wenn der Unterlassungsgläubiger den Wettbewerbsverstoß in Kenntnis aller Umstände zunächst hinnimmt und die einstweilige Verfügung erst später beantragt. Eine derartige Selbst-widerlegung muss vom Antragsgegner glaubhaft gemacht werden.
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25.10.2011 KG - 5 U 93/10 - Urt. v. 25.10.11
Die Bewerbung von Hotelzimmern mit Preisangaben, bei denen die Gebühren für ein Serviceentgelt nicht inkludiert sind, verstößt gegen § 1 I S. 1, VI PAngV. mehr >
25.10.2011 BGH - VI ZR 332/09 - Urt. v. 25.10.11 - KG
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen. mehr >
25.10.2011 BGH - VI ZR 93/10 - VU v. 25.10.11 - OLG Hamburg
a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumut-barer Prüfpflichten voraus.

b) Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persön-lichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.

c) Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grund-lage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswid-rigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.
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21.10.2011 KG - 5 U 93/11 - Urt. v. 21.10.11
Soll ein Verbraucher bei Unterschriftsleistung an seiner Wohnungstür gegenüber dem Briefträger bei Entgegennahme einer „PostIdent-Sendung“ nicht etwa nur deren Empfang quittieren, sondern eine zum Vertragsschluss mit dem Absender führende Willenserklärung dokumentieren (wobei zugleich durch Ausweiskontrolle seine Identität festgestellt und dokumentiert wird), dann ist das eine „wesentliche Information“ i.S.v. § 5 a II UWG. Hierüber ist der Verbraucher (bei Fernabsatzge-schäften vor der Zusendung klar und verständlich) zu informieren. An das Ausmaß der Deutlichkeit dieser Information sind hohe Anforderungen zu stellen. Denn diese Vorgehensweise ist für den durchschnittlichen Verbraucher höchst ungewöhnlich, und er wird „hereingelegt“, wenn er - man-gels deutlicher vorheriger Aufklärung - glaubt, mit seiner Unterschrift lediglich zu quittieren, in Wirklichkeit aber kontrahiert. mehr >
21.10.2011 OLG Köln - 6 U 64/11 - Urt. v. 21.10.11 - rechtskräftig
Gibt ein Unterlassungsschuldner eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber dem berechtigter-weise Abmahnenden, sondern gegenüber einem ebenfalls klagebefugten Dritten ab, von dem er nicht auch abgemahnt worden ist („Initiativunterwerfung“), so sind an die erforderliche Ernsthaf-tigkeit jener Erklärung hohe Anforderungen zu stellen. Es müssen objektive Gründe vorliegen, die es dem Schuldner unzumutbar machen, die Unterlassungserklärung gerade gegenüber dem Ab-mahnenden abzugeben. Solche Gründe liegen weder in einer Inanspruchnahme durch den Ab-mahnenden in anderer Sache, die der Schuldner für missbräuchlich hält, noch darin, dass der Gläubiger in dem neuen Verfahren nicht dasselbe Gericht angerufen hat. Zweifel in der Ernsthaf-tigkeit können auch in der abweichenden satzungsmäßigen Zielrichtung des Erklärungsempfängers begründet sein.

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20.10.2011 OLG Hamburg - 5 W 134/11 - Beschl. v. 20.10.11
Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, so sind gleichzeitig die Identität und die Anschrift des Unternehmers mit anzugeben. Dementsprechend ist die vollständige Firma und die Rechtsform sowie eine nach Ort, Postleitzahl und Straße bestimmte Adresse zu benennen, unter der postalische Zustellungen möglich sind. mehr >
20.10.2011 LG München I - 4 HK 0 3900/11 - Urt. v. 20.10.11
Das Benennen von Flugpreisen auf einem Internetportal ist zur Irreführung geeignet und damit unlauter, sofern die angebotenen Flüge zu den angegebenen Preisen nicht zur Verfügung stehen.

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20.10.2011 OLG München - 29 U 1499/11 - Urt. v. 20.10.11
Zur kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen, die jeweils den Bestandteil „Volks“ enthalten. mehr >
18.10.2011 BGH - VI ZR 5/10 - Urt. v. 18.10.11 - KG
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über Prominente beim Besuch einer Vernissage. mehr >
17.10.2011 KG - 5 W 193/11 - Beschl. v. 17.10.11
Zur Frage, unter welchen Umständen ein Abmahnender gehalten ist, den Abgemahnten vor Einrei-chung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf die Unzulänglichkeit einer Unterwerfungsverpflichtungserklärung hinzuweisen. mehr >
13.10.2011 OLG Hamm - 4 W 84/11 - Beschl. v. 13.10.11
Werden im Rahmen einer Prospektwerbung vom Anbieter die Waren so deutlich vorgestellt, dass sich der Verbraucher jedenfalls in der Regel von ihren Merkmalen eine klare Vorstellung machen kann und wird auch deren (ermäßigter) Preis genannt, so dass sich der Konsument zum Kauf der konkreten Ware entschließen kann, ist das anbietende Unternehmen verpflichtet, im Prospekt seine Identität (vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz) und Geschäftsanschrift anzugeben. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des Anbieters beschaffen kann. mehr >
13.10.2011 OLG Karlsruhe - 4 U 141/11 - Urt. v. 13.10.11
Unlauter ist die Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle. Der fehlenden Fundstelle steht es gleich, wenn der Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung nicht leicht und eindeutig auf die Fundstelle hingewiesen wird. Hierzu gehört die Lesbarkeit der Angabe. Erforderlich ist, dass die Textfassung ohne besondere Konzentration und Anstrengung möglich ist. Ohne besondere Konzentration und Anstrengung ist im Regelfall nur eine Schrift zu lesen, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet. mehr >
07.10.2011 LG Leipzig - 4 HK 0 2949/09 - Urt. v. 07.10.11
Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast, sofern drahtlos arbeitenden Gerätschaften eine mau-erwerksentfeuchtende Wirkung beigelegt wird. mehr >
06.10.2011 BGH - I ZR 42/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Karlsruhe i. Freiburg
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe i.S.v. § 5 I UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird. mehr >
06.10.2011 BGH - I ZR 6/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Frankfurt a. M.
Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Soft-warehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen i.S.v. § 24 II MarkenG widersetzen. mehr >
06.10.2011 BGH - I ZR 54/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG München
Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbind-lichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gem. § 490 II BGB als Nebenleistung i.S.v. § 5 I RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zugeordnet ist. mehr >
06.10.2011 BGH - I ZR 117/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Köln
a) Ein auf das Verbot des Vertriebs eines importierten Pflanzenschutzmittels gerichteter Unter-lassungsantrag ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt, wenn er nur allgemein auf eine mangelnde Übereinstimmung des Importmittels mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung Bezug nimmt; erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung der Abweichungen zwischen Importmittel und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.

b) Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen pflanzen-schutzrechtliche Zulassungsbestimmungen (hier: §§ 11 I, 16 c I, II PflSchG) ist grundsätzlich nicht wegen widersprüchlichen Verhaltens des Gläubigers nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil die Zulassungsbestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes der Gesundheit der Verbraucher dienen.
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30.09.2011 LG Ulm (Donau) - 10 0 102/11 KfH - Urt. v. 30.09.11
Es ist als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Erforderlich ist insoweit, dass die in der Werbung aufgenommenen Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sind. Diese Anforderungen sind auf eine Werbung mit dem Ergebnis von Leserumfragen übertragbar. mehr >
30.09.2011 OLG Köln - 6 U 54/11 - Urt. v. 30.09.11
Im Fall der Wiederholungsgefahr ist Begehungsort der Ort, an dem die behauptete Verletzungs-handlung begangen worden bzw. ihr Erfolg eingetreten ist. Nur die Landgerichte an diesen Orten sind gem. § 14 UWG für wettbewerbsrechtliche Verfahren zuständig. Das gilt auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig ist und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stützt, mögli-cherweise nur zufällig gerade an dem betreffenden Ort vorgenommen hat. Ebenso ändert es nichts, dass die Wiederholungsgefahr sich nicht auf solche erneuten Verletzungshandlungen beschränkt, die gerade in demselben Gerichtsbezirk erfolgen, in dem auch der erste (bekannt gewordene) Verletzungsfall geschehen ist. mehr >
29.09.2011 OLG München - 6 U 1641/09 - Urt. v. 29.09.11
1. Das Inverkehrbringen einer ergänzenden bilanzierten Diät mit einer bestimmungsgemäßen Tagesdosis von 100 mg Vitamin B6 verletzt nicht § 14 b III DiätV, sofern die nach § 14 b V DiätV erforderliche Notwendigkeit einer Überschreitung der in Anlage 6 für Vitamin B6 angegebenen Höchstmenge nachgewiesen ist.

2. Das Inverkehrbringen einer ergänzenden bilanzierten Diät mit einer bestimmungsgemäßen Tagesdosis von 100 mg Vitamin B6 verletzt hingegen § 14 b I S. 2 DiätV, da ein derartiges Prä-parat die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden birgt und daher als nicht sicher zu gelten hat.
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29.09.2011 OLG Nürnberg - 3 U 1394/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 29.09.11
Eine Produktwerbung mit Testergebnissen erfordert eine deutlich lesbare Fundstellenangabe, um eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über die Testurteile zu gewährleisten. Dies bedeutet eine Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet. mehr >
29.09.2011 OLG Hamm - 4 U 71/11 - Urt. v. 29.09.11
Die Bewerbung eines der Nahrungsergänzung dienenden „Collagen-Lift-Drinks“ mit Aussagen, denen der Verkehr entnimmt, dass das beworbene Produkt eine Glättung der Haut und eine Stärkung der Spannkraft der Sehnen bewirke, verletzt § 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, Art. 3, 5, 10 HCVO, sofern es entsprechenden Wirkungsbehauptungen an einem hinreichenden oder gar gesicherten wissen-schaftlichen Nachweis ermangelt. mehr >
29.09.2011 OLG München - 29 U 1747/11 - Urt. v. 29.09.11
1. Zur Haftung eines Internet-Suchmaschinenbetreibers für Suchergebnisse, die von der Suchmaschine als Textfragmente generiert und angezeigt werden.

2. Zur Haftung eines Internet-Suchmaschinenbetreibers für Suchvorschläge, die von der Suchmaschine im Rahmen einer sog. Autocomplete- und einer sog. Verfeinerungsfunktion, insbesondere anknüpfend an die Häufigkeit entsprechender Suchanfragen anderer Nutzer im Internet oder andere statistische Merkmale, generiert und angezeigt werden.
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28.09.2011 BGH - I ZR 48/10 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Düsseldorf
Der Tatbestand des § 6 II Nr. 4 Fall 2 UWG setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beein-trächtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus. Die Beeinträchtigung seiner Unter-scheidungskraft steht dem nicht gleich. mehr >
28.09.2011 BGH - I ZR 92/09 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Frankfurt a. M.
Die Vorschrift des § 4 IV GlüStV (Internetverbot) steht formell und materiell mit dem Unionsrecht in Einklang. mehr >
28.09.2011 BGH - I ZR 93/10 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Köln
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 I GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich ggf. auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können. mehr >
28.09.2011 BGH - I ZB 97/09 - Beschl. v. 28.09.11 - KG
a) Für die Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, bedarf es einer Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall. Dabei ist zu be-rücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem eher auf einen Verkehrsanwalt an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz angewiesen sein wird als eine inländische Partei.

b) Die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn der deutsche Verfahrensbevollmächtigte bereits über alle nötigen Informationen verfügt oder wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren.
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27.09.2011 KG - 5 U 137/10 - Urt. v. 27.09.11
Zur Frage des Zustandekommens eines strafbewehrten Unterlassungsvertrags.

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26.09.2011 OLG Köln - 6 U 188/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 26.09.11
Es macht für den angesprochenen Verkehr keinen Unterschied, ob eine Werbung mit einem Test-siegel (hier: der Stiftung Warentest) durch einen gesonderten Zusatz geschieht oder dadurch, dass eine das Testergebnis abbildende Produktverpackung dargestellt wird. Auch insoweit hat der Wer-bende dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur das Testergebnis und das Logo der Stiftung Warentest deutlich erkennbar sind, sondern gleichermaßen die Angabe der Testfundstelle. mehr >
23.09.2011 LG Bielefeld - 17 0 95/11 - Urt. v. 23.09.11
1. Gemäß § 5 a III UWG sind auf Werbeprospekten die Identität - d. h. die Firma und Gesellschafts-form - und die Geschäftsadresse desjenigen Unternehmers, der die Angebote macht, anzugeben, sofern die Waren in einer Art und Weise angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher auf der Basis der erhaltenen Informationen sich zum Kauf entschließen kann.

2. Zur Frage der Verantwortlichkeit eines Unternehmers für die Unterbreitung von Angeboten i.S.d. § 5 a III UWG.
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22.09.2011 OLG München - 29 U 1360/11 - Urt. v. 22.09.11
Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung „Der Versicherungsnehmer hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“ ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und wegen Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundge-danken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, gem. § 307 BGB unwirksam. mehr >
22.09.2011 BGH - I ZR 229/10 - Urt. v. 22.09.11 - Brandenburgisches OLG

a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort-)Bestehen der Ein-tragungsvoraussetzungen gem. §§ 8 III Nr. 3 UWG, 4 IV UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist.

b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsver-stöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.
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21.09.2011 OLG Bamberg - 3 U 129/11 - Urt. v. 21.09.11
Die Bewerbung einer Schlafzimmereinrichtung mit der blickfangmäßigen Abbildung eines voll ausgestatteten Bettes und einem blickfangmäßig hervorgehobenen Preis ist zur Irreführung geeig-net, sofern der Fließtext mit der Produktbeschreibung erkennen lässt, dass abgebildete wesentliche Essentialia (hier: Matratzen und Lattenroste) nicht in dem angegebenen Preis enthalten sind.

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20.09.2011 OLG Hamm - 4 U 73/11 - Urt. v. 20.09.11
Der Unternehmer, der nach seiner Erklärung auf der Plattform eBay nur an Gewerbetreibende verkaufen will und deshalb den Verbraucherschutzvorschriften nicht Rechnung trägt, muss durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass tatsächlich nur gewerbliche Abnehmer die entsprechenden Waren erwerben können, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass in erheblichem Umfang auch Verbraucher von dem entsprechenden Internetangebot Gebrauch machen. mehr >
15.09.2011 OLG München - 29 U 982/11 - Urt. v. 15.09.11
1. Bei der Werbung für reine VoIP-Telefondienstleistungen ohne Bezugnahme auf die Festnetz-anschlüsse der Telekom Deutschland GmbH ist es nicht irreführend, wenn nicht darauf hingewie-sen wird, dass dabei das Call-by-Call-Verfahren nicht möglich ist.

2. Zu den Anforderungen an einen Hinweis darauf, dass ein beworbenes DSL-Angebot nur regional beschränkt verfügbar ist.
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01.09.2011 LG Hamburg - 327 0 607/10 - Urt. v. 01.09.11
1. Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Publizieren fremder Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen geschäftliche Handlungen i.S.d. § 2 Nr. 1 UWG dar, wenn das Bewertungsportal lediglich Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (entgegen LG Berlin, Beschl. v. 21.10.2010 - 52 0 229/10).

2. Das Publizieren nutzereigener Hotelbewertungen ist eine Handlung des Betreibers des Hotel-buchungsportals, wenn dieser die Entscheidung über das „Ob“ der Veröffentlichung der ein-zelnen Bewertungen trifft und die Nutzer seines Freigabeaktes bedürfen.

3. Die Attraktivität besonders ausführlicher Nutzerbewertungen zieht die Internetnutzer verstärkt an und strahlt auf das entgeltliche Angebot der Vermittlung und Durchführung von Hotelbuchungen aus, so dass ein objektiver Zusammenhang zwischen Bewertungsfunktion und den angebotenen entgeltlichen Dienstleistungen besteht.

4. Der Betreiber eines Hotelbuchungsportals kann sich nicht darauf berufen, dass nur die Bu-chungsfunktion, nicht aber die Bewertungsfunktion dem Wettbewerbsrecht unterstellt sei, wenn die Bewertungsfunktion und die Buchungsfunktion gleichwertig sind.

5. Derjenige, der fremde Tatsachenbehauptungen verbreitet, haftet im Wettbewerbsverhältnis für die Richtigkeit der verbreiteten Tatsachenbehauptungen als Täter i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG, ohne dass dies von der Einhaltung etwaiger Prüfpflichten abhängig wäre.

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01.09.2011 LG Köln - 31 0 349/11 - Urt. v. 01.09.11
Die Bewerbung von Waffelröllchen derart, dass auf der Verpackung hervorgehoben neben dem Produkt selbst ein Nougatblock abgebildet ist und dieser nochmals durch die farblich abgesetzte, fett gedruckte Angabe „Nougat“ betont wird, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern die Waffelröllchen lediglich Nougatcreme enthalten.

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25.08.2011 LG Hamburg - 327 0 141/11 - Urt. v. 25.08.11
1. § 4 Nr. 1 UWG ist in richtlinienkonformer Auslegung auf die Fälle der Nötigung, der Belästigung und der unzulässigen Beeinflussung i.S.d. Art. 8 der Richtlinie 2005/29/EG (sog. UGP-Richtlinie) zu beschränken, jedenfalls soweit das Verhalten in den Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie fällt.

2. Da von einer Werbung mit einem Preisnachlass lediglich eine Anlockwirkung ausgeht, scheidet eine Anwendung des § 4 Nr. 1 UWG in Ansehung der Richtlinie für diese Art der Werbung von vornherein aus. Dies gilt auch bei Verkaufsförderungsmaßnahmen für den Erwerb von Medi-zinprodukten.

3. Auch ein Verstoß gegen den Auffangtatbestand des § 3 II Nr. 1 UWG ist bei richtlinienkonformer Auslegung nicht gegeben. Es ist in einem solchen Fall nicht ersichtlich, dass die gem. Art. 5 II UGP-Richtlinie kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsmerkmale des Widersprechens der be-ruflichen Sorgfaltspflicht und der wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers erfüllt sind. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass ein Durchschnittsver-braucher, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist (Er-wägungsgrund 18 der UGP-Richtlinie) durch die Auslobung eines Beauty-Gutscheins von € 50,00 für eine Faltenbehandlung in seiner Entscheidungsfreiheit derart beeinträchtigt wird, dass er eine Entscheidung trifft, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (Art. 2 e UGP-Richtlinie).

4. Ein „50 € Beauty-Bonus“ für die Erstbehandlung mit einem Medizinprodukt bzw. ein „20-Euro-Gutschein von Amazon“ für eine erfolgreiche Weiterempfehlung stellen eine vom Gesetz privi-legierte Zuwendung i.S.v. § 7 I Nr. 2 a HWG dar. Schutzzweck und die der Regelung des § 7 HWG zugrunde liegende selbständige Wertung des Gesetzgebers sind zwar im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG zu beachten, eine einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestandes gem. § 7 I Nr. 2 HWG kommt unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten aber nicht in Betracht.
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22.08.2011 LG Hamburg - 408 HK 0 87/11 - Urt. v. 22.08.11
Die Grundsätze, die der BGH zur Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest ohne Angabe der Fundstelle entwickelt hat, sind auch auf eine Werbung mit Testergebnissen eines vom Werbenden selbst beauftragten Testinstituts übertragbar (hier: Werbung mit den Aussagen "Nr. 1 im Geschmack" und "Testsieger"). Wenn ein Unternehmen vom Vertrauensvorschuss profitiert, der durch Testbeurteilungen der Stiftung Warentest geschaffen wurde und diesen besonders werbewirksamen Vertrauensvorschuss auf die Werbung mit selbst in Auftrag gegebene Tests resp. Testergebnissen überträgt, dann muss es sich auch an den Transparenzgrundsätzen messen lassen, welche die Stiftung Warentest für die Werbung mit ihren Testergebnissen aufgestellt hat. Insoweit hat es den angesprochenen Verkehrskreisen den Zugang zum Testergebnis zu ermöglichen. mehr >
19.08.2011 KG - 5 U 165/09 - Urt. v. 19.08.11
1. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptungen „Ihr Gehirn hat Hun-ger! Ist das der Schlüssel gegen Gedächtnisschwund, Demenz und Alzheimer? Es begann mit einer harmlosen Gedächtnislücke ...“ ist krankheitsbezogen und verletzt damit § 12 I Nr. 1 LFGB.

2. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Werbebehauptungen, die suggerieren, dass durch dieses ein bereits eingetretener deutlicher Abfall der Gedächtnisleistung nicht nur gestoppt, sondern vollständig behoben werden, so dass das Gedächtnis wieder ein frisches und junges ist, verstößt gegen § 11 I Nr. 2 LFGB, da sie einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangeln.
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19.08.2011 OLG Köln - 6 U 78/11 - Urt. v. 19.08.11
Der Vertrieb eines apothekenpflichtigen Arzneimittels, das zusammen mit einer Hörbuch-CD verpackt ist, wobei sich aus der maßgeblichen Kundensicht die CD als unentgeltliche Zugabe darstellt, verletzt § 7 I HWG. Der Verkehr wird davon ausgehen, dass ein Hörbuch mit - wie vorliegend - durchaus prominenten Sprechern einen erheblich höheren Wert hat, der den vom BGH als „noch“ zulässig bezeichneten Betrag von einem Euro (BGH MD 2010, 1141, Tz. 22 - Bonuspunkte) deutlich übersteigt. mehr >
19.08.2011 LG Aschaffenburg - 2 HK 0 1/11 - Urt. v. 19.08.11
1. Ein Kfz-Händler, der neue Personenkraftwagen unter Angabe von Werten zur Motorisierung ohne die erforderlichen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß in Verkaufsanzeigen bewirbt, verstößt gegen die Kennzeichnungsverpflichtungen gem. §§ 1, 2 Nr. 1, 5 Pkw-EnVKV.

2. Maßgeblich für die Einordnung eines Fahrzeuges als Neuwagen nach § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist ausschließlich der Zweck, zu dem das Fahrzeug bislang veräußert wurde. Nach dem Wortlaut der Norm scheiden daher Kriterien wie das Alter des Fahrzeugs, dessen Laufleistung, dessen Erstzulassung oder die Anzahl der Vorbesitzer aus. Ein Anliegen der Norm ist es, durch Ver-braucherinformation einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwen-dung und damit zum Umweltschutz zu leisten, indem die Entscheidung der Verbraucher zu-gunsten des Erwerbs eines sparsamen Fahrzeugs beeinflusst werden soll. Zugleich sollen mit den Regelungen Anreize für die Automobilhersteller zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge gegeben werden. Unter diesen Zweck fallen auch Vor-führwagen.

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17.08.2011 LG Berlin - 97 0 65/11 - Beschl. v. 17.08.11
Zur Frage der Angemessenheit des Streitwertes eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem es um zur Täuschung geeignete Werbeangaben ging. mehr >
17.08.2011 BGH - I ZR 57/09 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Düsseldorf
a) Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

b) Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.

c) Ein Beleg der Rechtsverletzung durch den Beanstandenden ist nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen. Das kann der Fall sein, wenn der Betreiber nach den Umständen des Einzelfalls berechtigte Zweifel am Bestehen eines Schutzrechts durch den Hinweisenden oder aber am Wahrheitsgehalt der mit-geteilten tatsächlichen Umstände einer Rechtsverletzung haben darf und deshalb aufwendige eigene Recherchen anstellen müsste, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher feststellen zu können. Hat der Betreiber des Online-Marktplatzes solche berechtigten Zweifel, ist er grundsätzlich gehalten, dem Hinweisenden diese Zweifel mitzuteilen und nach den Umständen angemessene Belege für die behauptete Rechtsverletzung und die Befugnis des Hinweisenden zu ihrer Verfolgung zu verlangen.

d) Eine Verhaltenspflicht des Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, entsteht nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung. Damit kann in derjenigen Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der der Betreiber des Online-Marktplatzes erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, keine Verletzungshandlung gesehen werden, die eine Wiederholungsgefahr im Sinne eines Verletzungsunterlassungsanspruchs begründet. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (Fortführung von BGHZ 173, 188, Rdnr. 53 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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17.08.2011 BGH - I ZR 108/09 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Düsseldorf
a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, kann er in der Revisionsinstanz zwar zu einer eventuellen, nicht aber zu einer kumulativen Klagehäufung übergehen, um eine Abweisung der Klage als unzulässig zu vermeiden.

b) Die Tatsachen, die der Bekanntheit einer Marke zugrunde liegen, können offenkundig i.S.v. § 291 ZPO sein (hier: intensive Benutzung der Marke über einen längeren Zeitraum in weitem Umfang gegenüber dem allgemeinen Publikum) und auch ohne Einholung eines Verkehrsgutachtens die Annahme rechtfertigen, dass die Marke bekannt i.S.v. § 14 II Nr. 3 MarkenG ist.

c) Findet sich mit einer gewissen Häufigkeit die beschreibende Verwendung einer Marke (hier: die Bezeichnung „TÜV“), rechtfertigt dies für sich genommen nicht schon die Annahme, das Zei-chen habe sich zu einer gebräuchlichen Bezeichnung i.S.v. § 49 II Nr. 1 MarkenG entwickelt.

d) Allein der Umstand, dass eine bekannte Marke nicht mit der angegriffenen Bezeichnung ver-wechselt wird, kann die Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der be-kannten Marke i.S.v. § 14 II Nr. 3 MarkenG nicht rechtfertigen.
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17.08.2011 BGH - I ZR 13/10 - Urt. v. 17.08.11 - OLG München
Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gem. § 73 VIII SGB V gibt, stellt keine Werbegabe i.S.v. §§ 7 I S. 1 HWG, 33 II der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urt. v. 21.06.1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten). mehr >
17.08.2011 BGH - I ZR 84/09 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Köln
ten Richtlinie 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.02.1989, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentschei-dung vorgelegt:

1. Ist Art. 10 I, II Buchst. a der Richtlinie 89/104/EWG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift ge-nerell und allgemein einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der von der Benutzung der Marke (Marke 1) auch dann auszugehen ist, wenn die Benutzung der Marke (Marke 1) in einer von der Eintragung abweichenden Form erfolgt, ohne dass die Abweichungen die Unter-scheidungskraft der Marke (Marke 1) beeinflussen, und wenn die Marke in der Form, in der sie benutzt wird, ebenfalls eingetragen ist (Marke 2)?

2. Falls die Frage 1. verneint wird:

Ist die vorstehend unter 1. bezeichnete nationale Vorschrift mit der Richtlinie 89/104/EWG ver-einbar, wenn die nationale Vorschrift einschränkend dahin ausgelegt wird, dass sie nicht auf eine Marke (Marke 1) angewandt wird, die nur dazu eingetragen ist, um den Schutzbereich einer anderen eingetragenen Marke (Marke 2), die in der Form, in der sie benutzt wird, eingetragen ist, abzusichern oder auszuweiten?

3. Falls die Frage 1. bejaht oder die Frage 2. verneint wird:

a) Ist eine Benutzung einer eingetragenen Marke (Marke 1) i.S.v. Art. 10 I, II Buchst. a der Richt-linie 89/104/EWG nicht gegeben,

aa) wenn der Markeninhaber die Form eines Zeichens benutzt, die von der Eintragung der Marke (Marke 1) und einer weiteren Marke (Marke 2) des Markeninhabers nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass durch die Abweichungen die Unterscheidungskraft der Marken (Marke 1 und Marke 2) beeinflusst wird;

bb) wenn der Markeninhaber zwei Formen von Zeichen benutzt, von denen keine der eingetra-genen Marke (Marke 1) entspricht, von denen aber eine benutzte Zeichenform (Form 1) mit einer anderen eingetragenen Marke (Marke 2) des Markeninhabers übereinstimmt und die zweite vom Markeninhaber verwandte Zeichenform (Form 2) in Bestandteilen von beiden eingetragenen Marken (Marke 1 und Marke 2) abweicht, ohne dass durch die Abweichungen die Unter-scheidungskraft der Marken beeinflusst wird, und wenn diese Zeichenform (Form 2) die größere Ähnlichkeit mit der anderen Marke (Marke 2) des Markeninhabers aufweist?


b)Darf ein Gericht eines Mitgliedstaates eine einer Richtlinienbestimmung (hier: Art. 10 I, II Buchst. a der Richtlinie 89/104/EWG) entgegenstehende nationale Vorschrift (hier: § 26 III S. 2 MarkenG) in Fällen anwenden, deren Sachverhalt vor einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, aus der sich erstmalig Anhaltspunkte für die Unvereinbarkeit der Vorschrift des Mitgliedstaats mit der Bestimmung der Richtlinie ergeben (vorliegend EuGH, Urt. v. 13.09.2007 - C-234/06, Slg. 2007, I-7333 - Il Ponte Finanziaria/HABM (BAINBRIDGE)), bereits ab-geschlossen war, wenn das nationale Gericht das Vertrauen eines der an dem gerichtlichen Verfahren Beteiligten in die Rechtsbeständigkeit seiner verfassungsrechtlich gesicherten Posi-tion höher bewertet als das Interesse an einer Umsetzung einer Vorschrift der Richtlinie?

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17.08.2011 BGH - I ZB 7/11 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Schleswig
Für eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Krankenhausbetreiber, mit der erstrebt wird, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr radiologisch-diagnostische Untersuchungen als ambulante Leistungen nach § 116 b SGB V durchzuführen und/oder abzurechnen, sofern die Untersuchungen keine vom Leistungskatalog des § 116 b III SGB V umfassten Krankheiten zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet. mehr >
17.08.2011 BGH - I ZB 20/11 - Beschl. v. 17.08.11 - KG
Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels hat auch bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gem. §§ 888, 890 ZPO aufschiebende Wirkung.

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17.08.2011 BGH - I ZB 21/11 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Hamburg
Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt darauf vertrauen darf, dass eine bislang zuverlässige Kanz-leikraft eine konkrete Einzelweisung befolgen wird, gilt insoweit nicht, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst ohne weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht. mehr >
17.08.2011 BGH - I ZR 134/10 - Teil-VU u. Urt. v. 17.08.11 - OLG Stuttgart
a) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 III UWG erfasst auch die Ankündigung einer fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird.

b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 I S. 1 UWG dar.

c) Die Zusendung unbestellter Ware fällt dann nicht unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 III UWG oder unter § 7 I S. 1 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens hat.

d) Beruht der Irrtum des Unternehmers darauf, dass ihn diejenigen Personen, die er für die Ak-quisition eingesetzt hat, über das Vorliegen einer Bestellung getäuscht haben, haftet er für den in der Zusendung der unbestellten Ware liegenden Wettbewerbsverstoß ungeachtet einer Wissenzurechnung nach § 166 I BGB nach § 8 II UWG.
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17.08.2011 BGH - I ZB 70/10 - Beschl. v. 17.08.11 - Bundespatengericht
a) Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den be-anspruchten Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.

b) Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist unter anderem für die Waren und Dienstleistungen „Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung“ freihaltebedürftig.
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17.08.2011 BGH - I ZR 148/10 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Hamm
a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstat-tung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbands grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrach-tung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt.

b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls.

c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach ei-nem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht.

d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.

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16.08.2011 KG - 5 U 23/04 - Beschl. v. 16.08.11
Zur Frage der Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befan-genheit. mehr >
11.08.2011 OLG Hamm - 4 W 66/11 - Beschl. v. 11.08.11
In Werbeprospekten, in denen Warenangebote so unterbreitet werden, dass sich der Verbraucher von den Merkmalen der Ware eine klare Vorstellung machen, deren (ermäßigten) Preis erkennen und sich ohne Weiteres zu deren Kauf entschließen kann, müssen gem. § 5 a III Nr. 2 UWG die Identität und Anschrift des Unternehmers angegeben werden. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des Anbieters beschaffen könnte. mehr >
11.08.2011 OLG Hamburg - 3 U 145/09 - Urt. v. 11.08.11
1. Ein Verband privater Unternehmen der Glücksspielbranche handelt nicht deshalb rechtsmiss-bräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, weil er zwar gegenüber staatlichen Glücksspielunternehmen, nicht jedoch gegenüber seinen eigenen Mitgliedsunternehmen wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung, die gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, geltend macht.

2. Die auf Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs angebrachten Werbeslogans „Lotto guter Tipp - Hält zum Glück an fast jedem Kiosk“ und „Lotto guter Tipp - Fahrscheine vorn - Spielscheine am Kiosk“ verletzen das Sachlichkeitsgebot des § 5 II GlüStV, weil durch sie vornehmlich noch nicht zum Glücksspiel entschlossene Personen angesprochen und zur Glücksspielteilnahme angeregt werden. Die auf Nahverkehrsbussen angebrachte Lotteriewer-bung mit der blickfangmäßigen Angabe „Jeden Tag Gewinne bis 1 Million €“ verstößt ebenfalls gegen § 5 I, II GlüStV, wenn die nach dem Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Warn-hinweise auf Jugendschutz und Suchtgefahr allzu unauffällig und praktisch nicht lesbar platziert sind.
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05.08.2011 OLG Köln - 6 U 80/11 - Urt. v. 05.08.11
Ein Wetteinsatz über € 50,00 kann bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, außer Verhältnis zum Einkommen stehen. Eine Spielsperre und Zurückweisung ihres Einsatzes muss und darf aber erst nach Anhörung durch die Wettanbieter, nicht sofort nach Bekanntwerden ihrer Einkommens-verhältnisse in der Annahmestelle erfolgen. mehr >
29.07.2011 OLG Köln - 6 U 56/11 - Urt. v. 29.07.11
1. Die Nennung des Namens einer abmahnenden Anwaltskanzlei sowie die Äußerung in einem You-Tube-Video, dass die genannte Kanzlei das „Prinzip der häppchenweisen Abmahnung“ beim illegalen Filesharing sog. Chartcontainer verfolge, ist im Lichte der Art. 5 I, Art. 12 I GG nicht als unangemessene Herabsetzung und Verunglimpfung anzusehen.

2. Bei der gebotenen Abwägung ist ein Informationsinteresse breiter Kreise, nämlich der abge-mahnten Internetnutzer, zu berücksichtigen, um deren Mandat der äußernde Anwalt im Rahmen seiner beruflichen Außendarstellung typischerweise wirbt.
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27.07.2011 OLG Bamberg - 3 U 81/11 - Urt. v. 27.07.11
Es ist als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig nachprüfbar darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist, d. h. dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die in der Rechtsprechung des BGH zur Wiedergabe der heil-mittelwerberechtlichen Pflichtangaben aufgestellt worden sind. mehr >
27.07.2011 Thüringer OLG - 2 U 303/11 - Urt. v. 27.07.11 - rechtskräftig
a) Behauptet der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs den Wegfall der Wiederholungsgefahr wegen einer Drittunterwerfung, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast für deren Ernst-haftigkeit (Anschluss an BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II).

b) Wird die Unterwerfungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben, der trotz Kerngleichheit der Verstöße nicht aus ihm gegenüber zuvor abgegebenen Vertragsstrafeversprechen vorgeht, so bestehen begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drittunterwerfung. Die Wiederho-lungsgefahr kann dann aufgrund der Drittunterwerfung nicht entfallen.
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27.07.2011 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 88/11 - Urt. v. 27.07.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines „Low Level Laser“-Therapiegerätes, dem der Vertreiber heilende, schmerzlindernde bzw. -beseitigende Wirk-samkeit am Menschen zuschreibt. mehr >
22.07.2011 KG - 5 W 161/11 - Beschl. v. 22.07.11
Ein auf Irreführung gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag wegen der Angabe einer vermeintlich unrealistisch niedrigen monatlichen Rate in einer Immobilienwerbung ist gem. § 8 IV UWG unzulässig, wenn der Antragsteller bei nur geringfügiger eigener geschäftlicher Tätigkeit seit vielen Jahren (gerichtsbekannt) massenhaft in einer Weise kostenpflichtig abmahnt, dass dies - wie auch schon in früheren Fällen - auf ein Vorgehen vornehmlich zum Zweck der Gewinnerzielung schließen lässt (aktuell: in 19 Tagen etwa 120 Abmahnungen von Verstößen der genannten Art mit abverlangter "Abmahnpauschale" in Höhe von je € 150,00 zzgl. MwSt). mehr >
21.07.2011 BGH - I ZB 93/10 - Beschl. v. 21.07.11 - LG Darmstadt

a) Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist.

b) Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt ("beigeschrieben") wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstre-ckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verwei-gern kann, diese Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.
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21.07.2011 OLG Bamberg - 3 U 113/11 – Hinweis gem. § 522 ZPO v. 21.07.11
1. Auch der Internethändler, der Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, muss durch leicht erkennbare und lesbare Hinweise auf die Annahmestelle für ge-brauchte entsprechende Öle hinweisen. Diese Hinweise müssen sich entweder auf den Seiten mit den Produktangeboten befinden oder zumindest muss auf dem Weg zur Kasse der virtuelle Raum mit diesen Hinweisen zwangsläufig durchschritten werden.

2. Mit einem Hinweis auf die Altölannahmestelle im Rahmen der AGB kommt der Internet-händler seinen Aufklärungspflichten nicht nach, da der Kunde die AGB nicht nach Hinweisen auf eine Altölannahmestelle durchsucht.

3. Bei § 8 I S. 2 AltölVO handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.
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21.07.2011 BGH - I ZR 192/09 - Urt. v. 21.07.11 - OLG Düsseldorf
Der Listen- oder Grundpreis für ein individuell anzufertigendes Produkt (hier: Treppenlift-Anlage) gehört nicht zu den mitteilungsbedürftigen Bedingungen i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, unter denen eine beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme (hier: „Wertgutschein“ in Höhe von EURO 500) in An-spruch genommen werden kann. mehr >
20.07.2011 Thüringer OLG - 2 U 211/11 - Urt. v. 20.07.11
1. Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einen Wettbewerbsverband.

2. Die Bewerbung einer 30 x 40 cm großen Massagematte mit therapeutischen Wirkungen dahin-gehend, dass dieser eine „Intensivierung der Ganzkörperdurchblutung“, eine „Unterstützung des körpereigenen Umverteilungsprozesses“ sowie eine „Unterstützung der Ganzkörperrege-neration“ beigelegt wird, ist zur Irreführung gem. §§ 3 HWG, 4 MPG geeignet, sofern die Erzie-lung dieser konkreten Wirkungen wissenschaftlich umstritten resp. ungesichert ist.
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20.07.2011 Thüringer OLG - 2 W 320/11 - Beschl. v. 20.07.11
Die Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung durch bloße tatsächliche Änderung der (unrichtigen) Widerrufsbelehrung im Internet entfallen, wenn der Wettbewerbsverstoß nicht eine inhaltlich falsche Widerrufsbelehrung betraf, sondern lediglich zwischenzeitlich veraltete Rechtsnormen benannt wurden. mehr >
20.07.2011 Thüringer OLG - 2 W 343/11 - Beschl. v. 20.07.11
Einer Unterlassungserklärung fehlt die erforderliche Ernsthaftigkeit, wenn der vom Gläubiger vor-geschlagene Vertragsstrafebetrag ersatzlos gestrichen wird, so dass sich die Erklärung schlicht darauf beschränkt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung „eine Vertragsstrafe“ zu zahlen. Eine solche Unterwerfungserklärung genügt nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr. mehr >
19.07.2011 LG Berlin - 15 0 183/11 - Urt. v. 19.07.11
1. Eine nicht hinreichend leserliche Fundstellenangabe im Rahmen einer Produktwerbung mit Testergebnissen ist der gänzlich fehlenden Angabe gleichzusetzen.

2. Der Umstand, dass es zur Schriftgröße von Fundstellenangaben bzw. Testwerbungen keine allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben gibt, bedeutet nicht, dass es dem Werbenden freigestellt wäre, wie er einen solchen Fundstellennachweis gestaltet. Vielmehr ist auch im Anwendungs-bereich des UWG zu fordern, dass eine für den Verbraucher wesentliche Information in der Werbung „gut lesbar“ ist, wie dies in § 4 IV HWG für die heilmittelwerberechtlichen Pflichtan-gaben vorgesehen ist.

3. Zur Frage des Vorliegens des für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Ver-fügungsgrundes.

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15.07.2011 OLG Köln - 6 U 192/10 - Urt. v. 15.07.11
Das Angebot resp. der Vertrieb eines Produktes „Ling Zhi Pilz Sporenpulver 100 %“ als Mittel zur Nahrungsergänzung verletzt Art. 1 II lit. d, Art. 3 II, IV, Art. 4 NFV i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern das Produkt nicht nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen oder notifiziert ist. mehr >
15.07.2011 OLG Köln - 6 U 34/11 - Urt. v. 15.07.11
1. Es stellt im Blick auf das Nichtbestehen einer Marktbeobachtungspflicht keine grob fahr-lässige, die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegende Unkenntnis des An-tragstellers dar, wenn verantwortliche Mitarbeiter von einer größeren, sich wegen einzelner Aussagen als wettbewerbswidrig darstellenden Plakataktion keine Kenntnis genommen haben.

2. Treten in einer Flyer-Werbung für eine neue Kommunikationsform (hier: E-Postbrief) mehrere (hier: vier) fiktive Personen (Testimonials) auf und verkünden nach Aufzählung beispielhafter weitgespannter Verwendungsmöglichkeiten übereinstimmend: "Ich nutze jetzt für alles den E-Postbrief", so versteht der Verkehr diese Aussage dahin, dass alle Sendungen, die bisher mit herkömmlichen Briefen versendet werden konnten, nunmehr auch mit der neuen Kommunikationsform des E-Postbriefes übermittelt werden können.

3. Die Aussage "Alle wollen den E-Postbrief" für eine bundesweit geschaltete Werbung ist irreführend, wenn erst 1 Million Kunden sich für den E-Postbrief haben registrieren lassen.
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15.07.2011 OLG Köln - 6 U 59/11 - Urt. v. 15.07.11 - rechtskräftig
1. Einem an die konkrete Verletzungsform angelehnten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs-antrag, mit dem untersagt werden soll, Angebotsbedingungen „nur in einer Schriftgröße, wie als Anlage ersichtlich, anzugeben“, kann im Laufe des Verfahrens vom Kläger eine weiterge-hende Deutung und damit eine Erweiterung des Verbotsumfangs beigegeben werden, wenn auch ein an das abstrakte Merkmal der Schriftgröße anknüpfendes Verbot erstrebt wird. Damit wird ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt.

2. Die Auslegung des Klägervorbringens kann ergeben, dass der ursprüngliche, weniger weit gehende Antrag damit nicht aufgegeben, sondern hilfsweise weiterverfolgt wird.

3. Auch bei einer Schriftgröße von 5,5 Pt. können besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass die Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist.

4. Die in der Druckvorlage für eine Zeitungsanzeige danach noch hinnehmbare Schriftgröße 5,5 Pt. rechtfertigt bei deutlich schlechterer Lesbarkeit der Zeitungsanzeige aufgrund der bekann-ten Zusammensetzung und Qualität von Zeitungspapier ein an die konkrete Verletzungsform angelehntes Verbot unabhängig davon, ob der Druckauftrag durch den Zeitungsverlag wei-sungswidrig umgesetzt wurde.
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14.07.2011 OLG Hamm - 4 U 42/11 - Urt. v. 14.07.11
Es stellt keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar, wenn in Briefkästen, die mit einem Sperrvermerk wie „keine Werbung“ versehen sind, eine Gratiszeitung mit lose eingelegten Werbe-beilagen eingeworfen wird. Der Briefkasteninhaber unterscheidet im Hinblick auf seinen Sperrver-merk zwischen reinen Werbeprospekten und Gratiszeitungen mit Werbebeilagen, wobei es ihm bei den Zeitungen gerade auch auf den redaktionellen Teil mit seinen auch lokalen Informationen an-kommen kann. mehr >
12.07.2011 BGH - X ZR 56/09 - Urt. v. 12.07.11 - OLG Hamburg
a) Für das Interesse an der Feststellung, dass dem Schutzrechtsinhaber keine Ansprüche aus einem gewerblichen Schutzrecht zustehen, ist eine Verwarnung aus dem Schutzrecht nicht er-forderlich. Es genügt, dass sich der Rechtsinhaber eines Anspruchs aus dem Schutzrecht be-rühmt.

b) Eine Schutzrechtsverwarnung setzt das Verlangen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, jedenfalls dann nicht voraus, wenn dem Verwarnten nicht vorgeworfen wird, das Schutzrecht bereits verletzt zu haben. Es reicht aus, dass der Schutzrechtsinhaber bestimmte Handlungen als Schutzrechtsverletzung bezeichnet und ankündigt, im Fall ihrer Begehung durch den Verwarnten gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

c) Der Schutzrechtsinhaber verliert seine Ansprüche nach dem Besonderen Mechanismus des EU-Beitrittsvertrags vom 16.04.2003 nicht schon dadurch, dass er sich auf eine Anfrage desjenigen, der ein dem Mechanismus unterliegendes Arzneimittel importieren oder im Inland vertreiben will, auf seine Rechte beruft, ohne konkret mitzuteilen, aus welchem Schutzrecht er diese herleitet.
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11.07.2011 KG - 5 U 115/09 - Beschl. v. 11.07.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer sog. „VitalfeldTherapie“, der der Anbieter diverse gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt. mehr >
07.07.2011 BGH - I ZR 207/08 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
a) Besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann eine Partei die von ihr verwendete Unternehmensbe-zeichnung nur ausnahmsweise auch als (Dienstleistungs-)Marke eintragen lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 14.04.2011 - I ZR 41/08, GRUR 2011, 623 = WRP 2011, 886 - Peek & Cloppenburg II).

b) Die Eintragung einer Marke für die angebotenen Dienstleistungen zur Absicherung eines nur regional benutzten Unternehmenskennzeichens muss die andere Partei allenfalls dann hin-nehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Schwächung des von beiden Par-teien verwendeten Zeichens zu verhindern.
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07.07.2011 LG Köln - 31 0 119/10 - Urt. v. 07.07.11
Werbeaussagen, die sich auf die positiven Auswirkungen dieser Inhaltsstoffe auf die Gelenkge-sundheit Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, das Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthält, mit beziehen, verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB, Art. 10 I HCVO, sofern die Anga-ben wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert resp. nicht durch allgemein anerkannte wissen-schaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind. mehr >
07.07.2011 BGH - I ZR 173/09 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
a) Werden in der Werbung für eine Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Fir-menjubiläums ankündigt, feste zeitliche Grenzen angegeben, muss es sich hieran grund-sätzlich festhalten lassen. Es kann auch irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird.

b) Eine irreführende Angabe wird regelmäßig dann vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der Werbung die Absicht hat, die Rabattaktion zu verlängern, dies aber in der Werbung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt. Wird die Rabattaktion aufgrund von Umständen verlängert, die nach dem Erscheinen der Werbung eingetreten sind, ist danach zu unterscheiden, ob diese Umstände für das Unternehmen unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der ankündigenden Werbung berücksichtigt werden konnten.

c) Der wirtschaftliche Erfolg einer solchen Rabattaktion gehört nicht zu den Gründen, die nach der Verkehrsauffassung eine Verlängerung nahelegen können.
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07.07.2011 BGH - I ZR 181/10 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aus-setzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend. mehr >
06.07.2011 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 102/11 - Urt. v. 06.07.11
1. Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung der Tauglichkeit eines Testverfahrens zum Nachweis von Nahrungsmittelunverträglichkeiten (hier: IgG-Antiköpertest).

2. Der Auffassung, dass die Werbeverbote des § 11 I HWG die Berufsausübungsfreiheit unge-rechtfertigt einschränken und im Rahmen einer Gesamtabwägung die Werbung am Tatbe-standsmerkmal einer zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung zu messen sind, folgt die Kammer nicht. Schutzzweck des HWG ist es zum einen, Gefahren zu begegnen, welche der Gesundheit des Einzelnen oder den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation drohen. Zum anderen aber zielt das Gesetz auch darauf ab, dass durch eine mit Übertreibungen arbeitende suggestive Werbung Kranke zu Fehl-entscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden und diese als besonders Schutzbedürftige wirtschaftlich übervorteilt werden. Dies stellt einen hinreichenden Grund des gemeinen Wohls dar. Von daher kommt wegen der doppelten Schutzrichtung eine Re-duktion des Tatbestandes auf das Erfordernis einer wenigstens mittelbaren Gesundheits-gefährdung nicht in Betracht, da diese Ansicht dem zweiten Schutzzweck des Gesetzes nicht gerecht wird.
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06.07.2011 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 291/11 - Urt. v. 06.07.11
Die Bewerbung eines Aufenthaltes in einem künstlich geschaffenen, als "Totes-Meer-Salzgrotte" bezeichneten Raumes mit Auslobungen, die diesem Aufenthalt eine therapeutische Wirksamkeit resp. heilende Wirkungen zuschreiben (hier u.a. bei Atemwegsbeschwerden, Allergien, Herz-/Kreislauferkrankungen, zum Stressabbau), ist zur Irreführung i.S.v. § 3 I Nrn. 1, 2 HWG geeignet, sofern der Betreiber eine Therapiewirkung des vermeintlich gesundheitsfördernden Mikroklimas in der Grotte nicht zu belegen vermag.

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30.06.2011 OLG München - 29 U 1455/11 - Urt. v. 30.06.11
Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" in der Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten Pkw auf einer Internetplattform für Gebrauchtfahrzeuge kann irreführend und unlauter sein. mehr >
30.06.2011 LG Berlin - 52 0 288/10 - Urt. v. 30.06.11
Der allgemeine Grundsatz, wonach der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss, findet bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Wirkungen von Le-bensmitteln keine Anwendung, weil der Werbende die Verantwortung für die Richtigkeit der in seiner Werbung behaupteten Gesundheitswirkungen übernimmt. Insoweit reicht schon die Behauptung einer fehlenden wissenschaftlichen Absicherung von Wirkungsaussagen durch den Anspruchsteller aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen, denn entweder kann der Werbende daraufhin die Belege für eine wissenschaftliche Absicherung vorlegen oder die Werbung war von Anfang an unzulässig, da Belege für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsbehauptungen dem Werbenden nicht vorlagen, als er die Werbung initiierte. mehr >
30.06.2011 LG Hamburg - 327 0 741/10 - Urt. v. 30.06.11
1. Das Vorhalten eines Forums mit der Bezeichnung „Runes of Magic Trading“, auf dem sog. Goldseller virtuelles Spielgold für das so bezeichnete Spiel der Klägerin angeboten haben, ob-wohl dies nach den AGB der Klägerin nicht zulässig ist, erfüllt den Tatbestand einer unlauteren gezielten Behinderung.

2. Dadurch, dass die Beklagten in einem von ihnen selbst bezeichneten „Black Market“ ein Forum mit dem Begriff „Trading“ vorhalten, wirken sie bei objektiver Betrachtung gezielt und bewusst auf den Vertragsbruch der Spieler hin. Dass sie dadurch die Rechtsverletzungen häufig erst ermöglichen und immer erleichtern, liegt auf der Hand.

3. Unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Lauterkeitsrechts ergibt sich die Unlauterkeit daraus, dass durch das streit-gegenständliche Verhalten auch das Spiel selbst beschädigt wird, denn ein „Multi Player Online Game“, bei dem ehrliche Spieler benachteiligt werden, büßt erheblich an Attraktiviät ein.

4. Der vertragswidrige Handel mit Accounts für das Online-Spiel „Runes of Magic“ wird durch den Unterhalt von Foren mit der Bezeichnung „Runes of Magic Trading“ bzw. „ROM Black Market“ ebenfalls auf unlautere Weise gefördert. Das unkontrollierte Übertragen von Accounts erleichtert die Begehung von Regelverstößen und demotiviert ehrliche Spieler.

5. Auch der Unterhalt eines Forums „RoM Hacks, Bots, Cheats & Exploits“, auf dem Programme für das Online-Spiel „Runes of Magic“ mit bestimmten Funktionen vertrieben wurden, die in dem Spiel „Runes of Magic“ nicht vorgesehen sind und/oder den Nutzern der Software in ver-tragswidriger Weise Vorteile im Spiel verschaffen („Bots“, „Cheats“, „Hacks“ oder „Exploits“), beeinträchtigt unlauter die Spielbalance von „Runes of Magic“ und macht das Spiel für ehrliche Nutzer uninteressant.

6. Die Verwendung des Zeichens „Runes of Magic“ für ein entsprechendes Forum, auf dem sich dann in der Folge das Zeichen verwendende vertragswidrige Angebote finden, verletzt die Marke der Klägerin gem. § 14 II Nr. 1 MarkenG, ohne dass die Vorschrift des § 23 Nr. 2 MarkenG dem Unterlassungsanspruch entgegensteht.
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30.06.2011 BGH - I ZR 157/10 - Urt. v. 30.06.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenver-zeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 I UWG. mehr >
29.06.2011 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 75/11 - Urt. v. 29.06.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, indem der Unterlas-sungsschuldner auf seiner Internetseite zur Unterstützung seiner Bewerbung einen Link auf einen „Fachbeitrag“ setzt, dessen Inhalt die Unterlassungsverpflichtung verletzt. mehr >
22.06.2011 LG Rostock - 5 HK 0 18/11 - Urt. v. 22.06.11
1. Die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zu einem Lebensmittel löst grundsätzlich die Hinweispflicht gem. Art. 10 II lit. a HCVO aus, wonach diese Angaben sowohl in der Werbung für das Produkt als auch auf dessen Umverpackung unmittelbar mit einem Hinweis auf die Be-deutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Le-bensweise zu ergänzen sind.

2. Die Vorschrift des Art. 10 II lit. a HCVO stellt eine Marktverhaltensregel dar.
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22.06.2011 LG Würzburg - 1 HK 0 821/11 - Urt. v. 22.06.11
Die blickfangmäßige Abbildung eines Bettes, welches bis hin zum Bettzeug einschließlich Lattenrost und Matratze ausgestattet ist, sowie die blickfangmäßige Nennung eines Preises, der das Bett nur als leeres Bettgestell beinhaltet ist irreführend, sofern ein über die Einschränkung der Leistung aufklärender Hinweis nicht geeignet ist, einen möglichen Irrtum des Verbrauchers auszuschließen. mehr >
22.06.2011 BGH - I ZB 9/10 - Beschl. v. 22.06.11 - Bundespatentgericht
Ist die mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht geschlossen (§ 76 VI S. 1 MarkenG), ist der Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht nach Schluss der mündlichen Verhandlung eine Ent-scheidung an Verkündungs Statt (§ 79 I S. 3 MarkenG) zustellt, ohne zu klären, ob noch weiterer Vortrag beabsichtigt ist. mehr >
22.06.2011 BGH - I ZR 159/10 - Urt. v. 22.06.11 - OLG Hamburg
a) Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstel-lers aus § § 87 b I S. 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.

b) Wiederholte und systematische Vervielfältigungen nach Art oder Umfang unwesentlicher Teile einer Datenbank, die nicht darauf gerichtet sind, durch ihre kumulative Wirkung die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder zu einem wesentlichen Teil wieder zu erstellen, laufen einer normalen Auswertung der Datenbank nicht zuwider und beeinträchtigen die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar i.S.d. § 87 b I S. 2 UrhG.

c) Das Inverkehrbringen einer Software, mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden kön-nen, die deren Betreiber ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich gemacht hat, stellt nicht allein deshalb eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG dar, weil die Software es Nutzern erspart, die Internetseite des Betreibers aufzusuchen und die zur Finan-zierung der Internetseite eingestellte Werbung zur Kenntnis zu nehmen.
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21.06.2011 BGH - VI ZR 262/09 - Urt. v. 21.06.11 - OLG Köln
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Presse-konferenz gefallenen Äußerung. mehr >
17.06.2011 LG Dresden - 42 HK 0 334/08 - Urt. v. 17.06.11
Die Bewerbung eines Gerätes mit der Behauptung, dass dieses zur drahtlosen Mauerentfeuchtung durch Elektro-Osmose mittels elektromagnetischer Bestrahlung geeignet sei, ist irreführend, sofern das Gerät nach den Feststellungen eines Sachverständigen ungeeignet zur Trocknung von feuchtem Mauerwerk ist. mehr >
12.06.2011 BGH - VI ZR 73/10 - Urt. v. 21.06.11 - LG Berlin
Dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 II S. 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen. mehr >
10.06.2011 KG - 5 U 34/09 - Urt. v. 10.06.11
Zur Frage der vorsätzlichen Hilfeleistung eines niederländischen Unternehmens beim Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Deutschland, das in der gesamten Europäi-schen Union als Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmittel nicht in Verkehr gebracht werden darf. mehr >
09.06.2011 BGH - III ZR 157/10 - Urt. v. 09.06.11 - Brandenburgisches OLG
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit bestimmter Laufzeit und für Mobilfunkverträge über vorausbezahlte Leistungen (Prepaidkarten).

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09.06.2011 OLG Köln - 6 W 159/10 - Beschl. v. 09.06.11
Ein als Internetprovider tätiger TV-Kabelnetzbetreiber ist rechtlich nicht gehindert, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern zu erteilen, wenn die Zeit der erstmaligen Vergabe einer IP-Adresse an den Anschlussinhaber („start binding time“) in seinen operativen Datensystemen - also nicht nur in einem Vorratsdatenspeicher gemäß dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113 a TKG - gespeichert und ihm die Sicherung dieser Daten durch eine wenige Tage nach der geltend gemachten Rechtsverletzung ergangene vorläufige richterliche Anordnung aufgegeben wird. mehr >
09.06.2011 OLG München - 29 U 2026/08 - Urt. v. 09.06.11
1. Zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung eines von einem Pharmaunternehmen unentgeltlich angebotenen Arzt-Seminars.

2. Bei den §§ 32, 33 BOÄ Bayern handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG
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09.06.2011 BGH - I ZR 17/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Hamburg
a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gem. § 312 c I BGB, Art. 246 § 1 I Nr. 10 EGBGB, § 312 d IV Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.

b) Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Be-darfs i.S.d. § 312 b III Nr. 5 BGB.

c) Die Regelung des § 312 b III Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel.

d) Die für Ratenlieferungsverträge gem. §§ 505 I S. 1 Nr. 2, S. 2, 3, 491 II Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200,00 € ist bei Fernabsatzverträgen nicht entsprechend anwendbar.

Die Vorschrift des Art. 246 § 1 I Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

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09.06.2011 BGH - I ZR 41/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Hamburg
a) Die Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung sind unterschiedliche Streitgegenstände.

b) Will die in erster Instanz mit dem Löschungsgrund der bösgläubigen Markenanmeldung erfolgreiche Partei die Klage in der Berufungsinstanz (auch) auf einen Verfall der Marke wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung stützen, muss sie sich dem Rechtsmittel der Gegenseite anschließen.

c) Hat das Berufungsgericht das schriftliche Verfahren nach § 128 II ZPO ohne Zustimmung der Parteien angeordnet, kann eine Anschlussberufung im Rahmen des schriftlichen Verfahrens nicht wirksam eingelegt werden.

d) Eine rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 I MarkenG liegt nicht vor, wenn Werbegeschenke als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung des Absatzes dieser Waren verteilt werden, es sei denn, dies geschieht auch um für die als Werbegeschenke verteilten Waren einen Absatzmarkt zu erschließen.
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09.06.2011 BGH - I ZR 113/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Nürnberg
Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt. mehr >
07.06.2011 KG - 5 W 127/11 - Beschl. v. 07.06.11
Es fehlt bei einem Aufdruck "HELD (Symbol eines Händedrucks) DER ARBEIT" quer über der Vorderseite eines T-Shirts an einem kennzeichenmäßigen Gebrauch. mehr >
01.06.2011 BGH - I ZR 25/10 - Urt. v. 01.06.11 - OLG Celle
Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 I S. 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zuge-lassenes Mittel ist. mehr >
01.06.2011 BGH - I ZR 199/09 - Beschl. v. 01.06.11 - OLG Düsseldorf
Zur Frage eines Nachweises der Wirksamkeit eines Präparates, die sich vor allem am Befinden des Patienten erkennen lassen soll (Leitsatz d. Red.). mehr >
01.06.2011 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 44/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 01.06.11
Ein als Werbegabe zu einem Arzneimittel zugewendetes Fieberthermometer erfüllt nicht die Vo-raussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 7 I Nr. 1 HWG, weil es die Grenze der Geringwertigkeit im Sinne dieser Vorschrift überschreitet. Der vom Bundesgerichtshof gebilligte Betrag von Euro 1,00 liegt bereits an der Obergrenze des nach § 7 I Nr. 1 HWG Zulässigen. mehr >
01.06.2011 OLG Köln - 6 U 4/11 - Urt. v. 01.06.11 - rechtskräftig
Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Bestandskunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-Emails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von € 500,00 für die Vertragsstrafe billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB, weil durch ihn der eingetretene - immaterielle - Schaden ausgegli-chen und auf die Schuldnerin hinreichender Druck ausgeübt wird, ihre Verpflichtung zukünftig einzuhalten. mehr >
01.06.2011 OLG Köln - 6 U 220/10 - Urt. v. 01.06.11
Ein als Franchisesystem organisierter Lieferdienst für frisch zubereitete Speisen, der auch fertig abgepackte Getränke und Desserts anbietet und dafür unter Angabe des Endpreises wirbt, hat den mit dem Endpreis nicht identischen Grundpreis der Waren jedenfalls dann anzugeben, wenn aus Verbrauchersicht dem Angebot der verpackten Waren neben dem Zubereiten und Liefern der frischen Speisen eigenständige Bedeutung zukommt.

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01.06.2011 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 203/11 - Urt. v. 01.06.11
Die Bewerbung eines Hustensaftes, welcher als Wirkstoff Efeublättertrockenextrakt enthält, mit der Behauptung „mit der Kraft des Arznei-Efeus“ verletzt § 3 Nr. 3 a HWG, sofern es sich bei dem pharmazeutisch wirksamen Bestandteil des Hustensaftes nicht um eine besondere Pflanzenspezies handelt, sondern um den bekannten „normalen“ Efeu. mehr >
01.06.2011 BGH - I ZB 52/09 - Beschl. v. 01.06.11 - Bundespatentgericht
a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die ver-schiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 I Nr. 2 MarkenG aus.

b) Das Publikum hat regelmäßig keine Veranlassung, von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zwischen den Unternehmen auszugehen, die Inhaber der kollidierenden Marken sind, wenn die Ähnlichkeit der Waren durchschnittlich ist, die ältere Marke über normale Kennzeichnugnskraft verfügt und deutliche Unterschiede zwischen den Marken bestehen.

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01.06.2011 BGH - I ZR 58/10 - Urt. v. 01.06.11 - OLG München
Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechts-angelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten mehr >
31.05.2011 BGH - VI ZR 154/10 - Urt. v. 31.05.11 - OLG München
a) Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gem. Art. 13 I Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausge-gangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsab-schluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist.

b) Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs-pflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage "aus" einem Vertrag i.S.d. Art. 13 I LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.
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25.05.2011 OLG Rostock - 2 U 2/11 - Urt. v. 25.05.11
Die Angabe „reich an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen“ auf der Verpackung eines Le-bensmittels ist eine nährwertbezogene Angabe i.S.d. VO (EG) Nr. 1924/2006, die zur Folge hat, dass die beworbenen Nährstoffe mengenmäßig auszuweisen sind. mehr >
23.05.2011 OLG Nürnberg - 3 U 650/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 23.05.11
Das Inverkehrbringen sowie die Bewerbung eines Produktes, das Paradiesnussmehl enthält, verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 I, Art. 3 II, IV NFV, sofern für das Mittel keine Zulassung oder Notifizierung nach der Novel-Food-Verordnung besteht. mehr >
20.05.2011 OLG Köln - 6 W 30/11 - Beschl. v. 20.05.11
1. Nimmt der Inhaber von Urheberrechten einen Rechtsverletzer zunächst als Täter in Anspruch und ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, dass dieser als Störer haftet und daher der Antrag entsprechend einzuschränken ist, führt dies jedenfalls dann nicht zu einer Belastung des Rechteinhabers mit Verfahrenskosten, wenn der Rechtsverletzer auf eine Abmahnung, in der ihm die Täterschaft vorgeworfen wird, nicht geantwortet hat.

2. Fügt der Rechteinhaber der Abmahnung eines nicht geschäftlich tätigen und rechtlich nicht beratenen Rechtsverletzers eine vorbereitete erheblich zu weit gefasste Unterlassungserklärung bei und warnt zugleich davor, diese Erklärung einzuschränken, so gibt der Abgemahnte nicht dadurch Veranlassung zur Klage i.S.d. § 93 ZPO, dass er keine Unterlassungserklärung abgibt.
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19.05.2011 BGH - I ZB 57/10 - Beschl. v. 19.05.11 - OLG Frankfurt a. M.
Genügt eine Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 II Nr. 2 ZPO, kann die Abgabe der fraglichen Erklärung durch den Schuldner nicht nach § 888 ZPO erzwungen werden. mehr >
19.05.2011 BGH - IX ZB 214/10 - Beschl. v. 19.05.11 - LG Leipzig
Ein Insolvenzantrag ist als rechtsmissbräuchlich zu erachten, wenn mit dem Insolvenzverfahren der ausschließliche Zweck verfolgt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen. mehr >
19.05.2011 LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 9482/10 - Urt. v. 19.05.11
1. Die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung mit Werbeaussagen, die die angesprochenen Ver-braucher dahin verstehen, dass mit dem Verfahren Fettzellen zerstört werden könnten, wodurch sich die Beseitigung unschöner Körperausformungen sowie eine Reduzierung von Kör-perumfang und Übergewicht erreichen ließen, ist irreführend gem. § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG, sofern es den Behauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

2. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungs-erklärung, die verschiedene Kündigungsvorbehalte enthält.
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19.05.2011 LG Hamburg - 327 0 87/11 - Urt. v. 19.05.11
1. Bei der Zusammensetzung eines Lebensmittels handelt es sich um Eigenschaften i.S.d. § 11 I S. 2 Nr. 3 LFGB.

2. Eine Alleinstellungsbehauptung in Bezug auf die Zusammensetzung ist unzulässig, wenn auch Konkurrenzprodukte am Markt dieselben Grundzutaten und damit eine entsprechende Zusammensetzung aufweisen. Das gilt auch dann, wenn eine Sonderform einer bestimmten, aber allgemein üblichen Zutat (hier: Präbiotika) für den Werbenden patentiert ist, diese Patentierung aber werblich in keiner Weise herausgestellt wird. Denn wird die bestehende Patentierung einer von drei beworbenen Zutaten weder herausgestellt noch erläutert, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der angesprochene Verkehr davon ausgeht, dass schon die Kombination der Grundzutaten als solche die Besonderheit und damit die Alleinstellung begründen soll.

3. Nimmt der Werbende für eine Kombination bestimmter Zutaten (hier: Eiweiß, Vitamin D und Präbiotika) eine gesundheitsfördernde Wirkung in Anspruch, liegt eine gesundheitsbezogene Angabe i.S.d. Art. 2 II Nr. 5 VO (EG) 1924/2006 gerade bezogen auf diese Kombination von Zutaten vor. Der Werbende kann sich dann nicht auf einen Dispens nach Art. 14 VO (EG) 1924/2006 berufen, wenn dieser Dispens nur die Angabe der gesundheitsfördernden Wirkung einer der Zutaten (hier: Präbiotika) erfasst, nicht aber die beworbene gesundheitsfördernde Wirkung der Kombination von mehreren Zutaten (hier: Eiweiß, Vitamin D und Präbiotika).
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19.05.2011 BGH - I ZR 147/09 - Urt. v. 19.05.11 - OLG Köln
a) Vergleichende Werbung i.S.v. § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Produkte erkennbar gemacht werden, darüber hinaus muss sich aus der Werbung ergeben, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Werbenden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.

b) Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist jedenfalls dann nach §§ 3, 4 Nr. 7 UWG unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden.

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17.05.2011 KG - 5 W 75/11 - Beschl. v. 17.05.11
1. Statthaftes Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil zu einem Kostenwiderspruch ist in entsprechender Anwendung des § 99 II S. 1 ZPO die sofortige Beschwerde.

2. Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar.

3. Ein Kostenwiderspruch kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sich von Anfang an darauf beschränkt und ausdrücklich als solcher bezeichnet ist. Zweideutigkeiten schaden.

4. Vorstehendes hindert den Schuldner aber nicht, sich gegen einen Teil der einstweiligen Verfü-gung in der Sache selbst mit dem Vollwiderspruch zu wehren und einen weiteren Teil der einstweiligen Verfügung in der Sache selbst hinzunehmen und insoweit isoliert die Kostenent-scheidung anzugreifen. Denn § 93 ZPO umfasst auch ein Teilanerkenntnis und gilt dann für den betreffenden Teil des Streitgegenstands.

5. Um den Vorteil des § 93 ZPO in zeitlicher Hinsicht zu wahren, muss der Kostenwiderspruch bei Einlegung „sofort“ als solcher bezeichnet werden, nicht dagegen sogleich nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eingelegt werden. Denn der Rechtsbehelf des Widerspruchs (und damit auch des Kostenwiderspruchs) ist - abgesehen von Verwirkungsaspekten - unbefristet möglich.
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17.05.2011 KG - 5 W 92/11 - Beschl. v. 17.05.11
Liegt der Zustellung mehrerer Schriftstücke durch den Gerichtsvollzieher ein einheitlicher Auftrag (i.S.d. § 3 II S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GVKostG) zu Grunde, fällt die Zustellungsgebühr nach Nr. 100 KVGv grundsätzlich nur einmal an. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ausdrücklich eine gemeinsame Zustellung beauftragt worden ist und davon ausgegangen werden kann, dass die zuzustellenden Schriftstücke dieselbe Rechtsangelegenheit - in einem sehr weiten Sinn verstanden - betreffen. mehr >
12.05.2011 OLG Karlsruhe - 4 U 213/10 - Urt. v. 12.05.11
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung einer Behandlung mit Angaben, die die ange-sprochenen Verkehrskreise in ihrem Gesamtzusammenhang dahin verstehen, dass mit dieser Be-handlung eine neuartige und effektive Methode zur Verfügung stehe, die geeignet sei, schlank zu machen, das Körperfett zu reduzieren, die Körperkontur gezielt zu beeinflussen und die Haut zu straffen und diese Wirkungen durch eine passive, liegende und entspannende Behandlungsweise erzielt werden könnten. mehr >
12.05.2011 OLG Köln - 6 W 99/11 - Beschl. v. 12.05.11
1. Werbe-SMS an einen Mobiltelefonanschluss sind in der Regel auch dann unzulässig, wenn sie für einen Familienangehörigen des Anschlussinhabers bestimmt sind, der dem Werbenden die Nummer des Anschlusses ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers als Zustelladresse mitgeteilt hat.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Familienangehörige mit dem Einverständnis des An-schlussinhabers rechnet und ob dieser sich durch die SMS tatsächlich belästigt fühlt.
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12.05.2011 BGH - I ZR 20/10 - Urt. v. 12.05.11 - OLG Hamburg
a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung i.S.v. § 14 II Nr. 2 MarkenG.

b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein Markenrecht gestützte Klagebegehren entgegen der Fassung des Klageantrags nicht auf einen rein firmenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens beschränken, sondern sich (auch) gegen eine Verwendung des angegriffenen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen wenden will, muss das Gericht nach § 139 I S. 2 ZPO auf einen sachdienlichen Antrag hinwirken.

c) Das Erfordernis, einen Hinweis nach § 139 ZPO aktenkundig zu machen, ihn insbesondere - wenn er erst in der mündlichen Verhandlung erteilt wird - zu protokollieren, hat auch die Funk-tion, dass der Hinweis in einer Form erteilt wird, die der betroffenen Partei die Notwendigkeit einer prozessualen Reaktion - und sei es nur in der Form eines Antrages nach § 139 V ZPO - deutlich vor Augen führt.

d) Mit der Revision oder Anschlussrevision kann eine gemischte Kostenentscheidung des Beru-fungsgerichts nach § 91 a ZPO nicht mit der Begründung angefochten werden, das Berufungs-gericht habe die Kostenregelung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs verkannt.
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12.05.2011 BGH - I ZR 119/10 - Urt. v. 12.05.11 - OLG Hamm
Die Angabe „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

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11.05.2011 Brandenburgisches OLG - 6 W 87/10 - Beschl. v. 11.05.11
1. Die Kosten eines im Rahmen des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz eingeholten Mei-nungsforschungsgutachtens sind erstattungsfähig, sofern die Einholung des Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.

2. Ein Verfügungskläger ist gehalten, ein Meinungsforschungsgutachten zur Glaubhaftmachung einer Irreführungsgefahr einzuholen, um das Berufungsverfahren erfolgreich durchführen und die Sachkunde der erstinstanzlichen Richter in Zweifel ziehen zu können, sofern das Landgericht zuvor - gestützt auf eigenen Sachverstand - die Irreführung durch die beanstandete Werbung verneint hatte.
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11.05.2011 KG - 24 U 28/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 11.05.11
1. Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheber-rechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, son-dern dem wissenschaftlichen Bereich.

2. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissen-schaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden.

3. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält.

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 I Nr. 1, II UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtschutz Berufende.
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11.05.2011 OLG Bamberg - 3 U 20/11 - Urt. v. 11.05.11
Zuwiderhandelnder i.S.d. § 8 I UWG für eine beanstandete Werbung kann auch ein Mitarbeiter oder ein Arbeitnehmer sein. § 8 I UWG stellt nicht auf den Geschäftsinhaber eines werbenden Unter-nehmens ab, sondern auf denjenigen, der eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt. mehr >
10.05.2011 OLG Dresden - 14 U 94/11 - Urt. v. 10.05.11
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerent-feuchtende Wirkung mittels elektromagnetischer Felder zuschreibt, sofern er sich weigert, ein der-artiges Gerät zwecks Überprüfung der behaupteten physikalischen Wirkungsweise durch einen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen und das Gerät anderweitig nicht beschafft werden kann.

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10.05.2011 LG Berlin - 91 0 20/11 - Urt. v. 10.05.11
1. Eine Behandlung, die eine nicht unerhebliche Beeinflussung des körperlichen Gewebes be-zweckt - hier: die Zerstörung von Fettzellen mittels Ultraschallbehandlung, die eine dauerhafte Reduktion von Körperfett und Cellulite bewirken soll - ist gesundheitsbezogen und unterfällt damit den Vorschriften des HWG.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung einer Ultra-schallbehandlung mit Werbeaussagen, die den Anwendern verspricht, Fett gezielt an ge-wünschten Arealen abzubauen bzw. Fettdepots dauerhaft zu zerstören, ohne dass der gewohnte Tagesablauf verändert werden muss oder eine körperliche Einschränkung zu erwarten ist.
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10.05.2011 LG Hamburg - 312 0 723/10 - Urt. v. 10.05.11
Dafür, dass eine einstweilige Verfügung an die dem Antragsteller bekannten Prozessbevollmäch-tigten des Antragsgegners zugestellt werden kann, ist ein Verhalten des Antragsgegners oder seiner Vertreter nötig, das dem Antragsteller die Kenntnis der Bestellung vermittelt. Fehlt es daran, kann von einer erneuten Bestellung nicht ausgegangen werden. Daraus, dass in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen immer an die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zugestellt worden sind, ohne dass dies von dem Antragsgegner oder seinen Prozessbevollmächtigten gerügt worden wäre, ergibt sich nicht mit hinreichender Sicherheit, dass auch eine Bestellung für ein neues Verfahren erfolgt ist. mehr >
05.05.2011 LG Hamburg - 327 0 106/11 - Urt. v. 05.05.11
1. Der in § 129 I S. 7 SGB V neu geregelte Grundsatz, dass die Abgabe von vertraglich rabat-tierten Arzneimitteln Vorrang vor der Abgabe von (nichtrabattierten) Importarzneimitteln hat, setzt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass das vorrangig abzugebende rabattierte Arzneimittel zum Abgabezeitpunkt nach Abzug des Rabatts preis-günstiger ist.

2. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Rabattvertrages i.S.v. § 130 a VIII SGB V kann und soll nicht vom Apotheker anlässlich des Abgabevorgangs selbst geprüft werden, sondern ist in die Abschlussphase des entsprechenden Rabattvertrages vorverlagert.

3. Die Regelung in § 129 I S. 7 SGB V ist nach ihrem eindeutigen Wortlaut auch nicht nur auf erst nach dem 01.01.2011 abgeschlossene Rabattverträge anwendbar, sondern auch auf Altverträge. Auch bei verfassungskonformer Auslegung liegt eine zulässige tatbestand-liche Rückanknüpfung vor.

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05.05.2011 BGH - I ZR 157/09 - Urt. v. 05.05.11 - KG
Für eine deutliche Imitationsbehauptung i.S.d. § 6 II Nr. 6 UWG reicht es nicht aus, wenn das be-worbene Produkt erst aufgrund zu ermittelnder weiterer Umstände als Imitat erkennbar wird, die außerhalb der Gesamtdarstellung der Werbung und des präsenten Wissens der durch sie ange-sprochenen Adressaten liegen (Fortführung von BGH, Urt. v. 06.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628, Rdnr. 31 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung). mehr >
04.05.2011 OLG Hamburg - 5 U 207/10 - Urt. v. 04.05.11 - rechtskräftig
Auf den Betrieb eines Tätowierstudios kann die Ausnahmebestimmung des § 9 VIII Nr. 2 PAngV anwendbar sein. mehr >
03.05.2011 OLG Hamm - 4 U 9/11 - Urt. v. 03.05.11
Es kann je nach den Umständen des Einzelfalls rechtsmissbräuchlich sein, wenn sechs verschie-dene zuvor abgemahnte Mitbewerber, die ein Anwalt gesammelt hat, mit im Wesentlichen wortglei-chen Abmahnungen wegen desselben Wettbewerbsverstoßes gegen den gleichen Abmahnenden vorgehen. Dabei ist jedem der zuvor Abgemahnten die Kenntnis des Anwalts von der mehrfachen Abmahnung und den besonderen Umständen analog § 166 I BGB zuzurechnen, weil dieser insoweit Wissensvertreter des jeweiligen Mandanten ist. mehr >
21.04.2011 LG Arnsberg - 8 0 104/10 - Urt. v. 21.04.11 - rechtskräftig
Alterswerbung („Wir ... fertigen unsere Geräte seit 1984 ...“) setzt wirtschaftliche Kontinuität eines Unternehmens voraus. Die Fortführung des Familiennamens in der Firmenbezeichnung und der Erwerb der Betriebs- und Geschäftsausstattung eines in Insolvenz geratenen Unternehmens recht-fertigt Alterswerbung nicht, weil mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation der wirt-schaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet ist. mehr >
20.04.2011 OLG Hamburg - 3 W 30/11 - Beschl. v. 20.04.11
Ein aufgrund einer einstweiligen Verfügung vor Verjährung des Unterlassungsanspruchs ergangener und vollstreckter Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO ist nicht gem. §§ 775 I Nr. 1, 776 ZPO aufzuheben, wenn nach Erhebung der Verjährungseinrede das Verfügungsverfahren einseitig für erledigt erklärt und sodann im Urteil die Feststellung der Erledigung infolge Verjährungseintritts ausgesprochen wird. mehr >
18.04.2011 LG Stuttgart - 37 0 58/10 KfH - Urt. v. 18.04.11

1. Die Bewerbung homöopathischer Mittel mit Hinweisen darauf, dass diese spezielle Medikamente für Kinder darstellen ist irreführend, sofern der Werbende seine Behauptungen mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu belegen vermag.

2. Eine Bewerbung registrierter oder von der Registrierung freigestellter homöopathischer Mittel unterfällt dem Verbot des § 5 HWG, sofern der Anbieter zu jedem Mittel mitteilt, bei welchen Er-krankungen bzw. Krankheitsbildern die jeweiligen Globuli anzuwenden sind.

3. Die Behauptung, dass Tritium zu einer Wirkungsminderung bei homöopathischen Mitteln führe (weshalb die angebotenen Mittel unter Verwendung von tritiumarmen Wassers hergestellt würden) ist irreführend, sofern sich der Werbende zum Beleg seiner Angabe auf wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse nicht stützen kann.
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18.04.2011 OLG München - 29 W 376/11 - Beschl. v. 18.04.11
1. Zur Frage einer Zuwiderhandlung gegen den Verbotsbereich einer einstweiligen Verfügung.

2. Zur Frage der Haftung für eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
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14.04.2011 BGH - I ZR 50/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamburg
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik „Telefonnummer“ enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit wider-rufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 U 260/08, MD 2009, 434 ff. mehr >
14.04.2011 BGH - I ZR 133/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamm
a) Unter den Begriff der Garantieerklärung i.S.d. § 477 I S. 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.

b) Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 I S. 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus Art. 6 II der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umset-zung § 477 I S. 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.
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14.04.2011 BGH - I ZR 129/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG München
Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versen-den. mehr >
14.04.2011 BGH - I ZR 33/10 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamburg
a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort-/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 II Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen.

b) Die Verwendung einer bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an den Fahrzeugen des Automobilherstel-lers kann gegen die guten Sitten i.S.v. § 23 Nr. 3 MarkenG verstoßen, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.
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08.04.2011 LG Köln - 33 0 342/10 - Urt. v. 08.04.11
Zur Frage der Prüfungspflicht eines Zeitschriftenverlages bei der Entgegennahme von Werbean-zeigen, die angeblich schlank machende Mittel zum Gegenstand haben, sofern der Verlag bereits aus vorangegangenen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten um die Wettbewerbswidrigkeit der-artiger Werbeanzeigen wusste. mehr >
07.04.2011 OLG Stuttgart - 2 U 170/10 - Urt. v. 07.04.11

1. In eine Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile müssen leicht und eindeutig nach-prüfbar sein. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist.

2. Der Umstand, dass es zur Schriftgröße von Fundstellenangaben bzw. Testwerbungen keine allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben gibt, bedeutet nicht, dass es dem Werbenden frei steht, wie er einen solchen Fundstellennachweis behandelt.

3. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lesbarkeit der Pflichtangaben im Rahmen der Heilmit-telwerbung aufgestellt hat, wonach Pflichtangaben „erkennbar“ sein müssen. Dies bedeutet in der Auslegung des Bundesgerichtshofes Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Ver-wendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet.
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07.04.2011 BGH - I ZR 53/09 - Beschl. v. 07.04.11 - OLG Hamburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (ABl. Nr. L 169 v. 12.07.1993, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.09.2007 (ABl. Nr. 247 v. 21.09.2007, S. 21), folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt ein Gegenstand, der vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Untersu-chung eines physiologischen Vorgangs bestimmt ist, nur dann ein Medizinprodukt i.S.v. Art. 1 II lit. a 3. Spiegelstrich der Richtlinie 93/42/EWG dar, wenn er auf einen medizinischen Zweck ausgerichtet ist?
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07.04.2011 BGH - I ZR 34/09 - Urt. v. 07.04.11 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ein Unterlassungsantrag, der die zu untersagende Werbeanzeige zwar abstrakt umschreibt, dann aber mit einem Vergleichspartikel („wie geschehen ...“) oder mit einem entsprechenden Konditionalsatz („wenn dies geschieht wie ...“) auf die beanstandete Anzeige Bezug nimmt, ist auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichtet. Erweist sich die beanstandete Anzeige aufgrund des vorgetragenen und festgestellten Lebenssachverhalts als wettbewerbswidrig, ist das Verbot auszusprechen, auch wenn nicht der in die abstrakte Umschreibung aufgenommene, sondern ein anderer Gesichtspunkt die Wettbewerbswidrigkeit begründet (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.10.1998 - I ZR 107/97, WRP 1999, 512, 515 - Aktivierungskosten I; BGH, Urt. v. 02.06.2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164, Rdnr. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).


b) Dem Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs, der bereits wegen einer ähnlichen Verlet-zungshandlung einen Unterlassungstitel erstritten hat und deswegen die nunmehr beanstandete konkrete Verletzungshandlung möglicherweise auch im Wege der Zwangsvollstreckung als Zuwiderhandlung gegen das bereits titulierte Verbot verfolgen könnte, kann nicht das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses entgegengehalten werden, wenn der Ausgang im Zwangsvollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Verjährung der aufgrund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche droht (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 = WRP 2010, 1935 - Folienrollos).
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06.04.2011 Thüringer OLG - 2 U 783/10 - Urt. v. 06.04.11
1. Wird bei einer Buchung einer Flugreise im Internet dem virtuellen Warenkorb eines Verbrauchers eine Reiseversicherung hinzugefügt, ohne dass dieser sich zuvor bewusst für diese entschieden hatte („opt-out“), so kann dies irreführend i.S.v. § 5 I Nr. 2 UWG sein.

2. Das Gebot des „opt-in“ nach Art. 23 I S. 4 VO (EG) Nr. 1008/2008 gilt auch für fakultative Reise-versicherungsleistungen, die ein Reisevermittler im Internet vermittelt.
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06.04.2011 LG Berlin - 97 0 12/11 - Urt. v. 06.04.11
Die Bewerbung eines sog. „Power Balance“-Armbandes mit Behauptungen dahingehend, dass es eine ursächliche Wirkung auf den natürlichen Energiefluss des Körpers habe, ist irreführend i.S.d. § 5 I Nr. 1 UWG, da die behauptete Wirkung bereits mangels eines natürlichen Energieflusses des Körpers nicht eintreten kann.

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01.04.2011 OLG Köln - 6 U 214/10 - Urt. v. 01.04.11
1. Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf das pflanzliche Arzneimittel E.“ verletzt Art. 90 lit. f RL 2001/82/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, wonach Werbeaussagen u.a. keine Elemente enthalten dürfen, die sich auf eine Empfehlung von im Gesundheitsbereich tätigen Personen beziehen, und verstößt zugleich als Angabe, dass das Mittel ärztlich/fachlich empfohlen werde, gegen § 11 I S. 1 Nr. 2 HWG.

2. Die Voraussetzungen dieser Normen sind erfüllt: die Aussage, die moderne Medizin setze auf das Arzneimittel E. stellt eine konkrete Empfehlung an das Laienpublikum dar, das Produkt zu verwenden. Nach allgemeinem Sprachgebrauch „setzt“ ein Arzt nur dann „auf“ ein bestimmtes Medikament, wenn er es bei der Behandlung auch einsetzt. Die angesprochenen Verbraucher werden daher annehmen, dass die modernen Ärzte im Rahmen der Behandlung ihrer Patienten diesen bei entsprechenden Symptomen zu dem Produkt E. raten, es ihnen mithin empfehlen. Eine Empfehlung gemäß dem Wortlaut des Gesetzes resp. der Richtlinie liegt auch dann vor, wenn eine ganze Gruppe von im Gesundheitswesen tätigen als Empfehlende auftritt, ohne dass deren Namen genannt werden.

3. Eine Arzneimittelwerbung mit der Behauptung „E. wirkt so stark wie die chemischen Wirkstoffe ASS und Paracetamol“ ist gem. § 11 II HWG, der im Wortlaut der Regelung in Art. 90 lit. b RL 2001/82/EG entspricht, unzulässig, obgleich das beworbene Mittel nicht mit einem anderen Arzneimittel, sondern einem (arzneilichen) Wirkstoff verglichen wird. Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von Präparaten in deren Bezeichnung die Begriffe ASS oder Paracetamol zumin-dest als (prägender) Bestandteil enthalten sind, was dazu führt, dass der Verkehr die Aussage auf alle Präparate bezieht, die ebenfalls diese Bezeichnung tragen.
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31.03.2011 BGH - III ZR 339/09 - Beschl. v. 31.03.11 - OLG München
Die im Rahmen der Zuerkennung des Zeichens „GS = geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) nach § 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entfaltete Prüftätigkeit einer anerkannten „GS-Stelle“ nach § 11 II GPSG (hier: einer GmbH) stellt keine Ausübung eines öffentlichen Amtes dar.

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30.03.2011 Thüringer OLG - 2 U 569/10 - Urt. v. 30.03.11
1. § 10 BORA ist auch nach der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) Marktver-haltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG.

2. § 10 BORA gebietet nicht, eine voll ausgestattete Zweigstelle eines Rechtsanwalts auf Briefbögen als „Zweigstelle“ zu kennzeichnen. Eine solche Pflicht ergibt sich auch nicht aus § 2 I Nr. 2 DL-InfoV.

3. Es ist auch nicht irreführend i.S.v. § 5 a II UWG, wenn eine voll ausgestattete Zweigstelle eines Rechtsanwaltes nicht als solche gekennzeichnet wird, solange zumindest auf der Rückseite des anwaltlichen Briefbogens angegeben wird, dass dieser noch an anderen Standorten tätig ist.

4. § 10 BORA gebietet jedoch, dass der Rechtsanwalt auf seinem Briefbogen seine Kanzleianschrift i.S.v. § 31 BRAO angibt, das heißt die Anschrift derjenigen Kanzlei, die der Rechtsanwalt bei seiner Zulassung mitgeteilt hat.
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29.03.2011 LG Koblenz - 3 HK 0 142/10 - Urt. v. 29.03.11
Die Bewerbung eines Arzneimittels gegenüber Apothekenpersonal mit der Ankündigung eines Ge-winnspiels und dem Versprechen „Testen Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie! Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir 3 Gutscheine à 30 Euro von der Parfümerie Douglas“ verstößt gegen § 7 I S. 1 HWG, wonach es unzulässig ist, in der Werbung für Heilmittel Zuwendungen oder sonstige Werbegaben anzukündigen. mehr >
25.03.2011 OLG Köln - 6 U 174/10 - Urt. v. 25.03.11
1. Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an die objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine befristete Rabattaktion später über das angekündigte Ende hinaus verlängert, ist die Irreführung zu bejahen. Die Fehlvorstellung der Werbeadressaten tritt unabhängig davon ein, ob der Werbende von Anfang an eine entsprechende Verlängerungsabsicht hatte oder nicht.

2. Die Irreführung ist auch von wettbewerblicher Relevanz, da der Verbraucher, der irrtümlich glaubt, nur die erste kurze Frist zur Verfügung zu haben, sich eher zum Kauf veranlasst sehen wird als derjenige, der mehr Zeit zum Vergleich mit anderen Angeboten hat.
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24.03.2011 BGH - I ZR 211/08 - Urt. v. 24.03.11 - OLG München
a) Verfolgt der Kläger in getrennten Klagen vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten terri-torial begrenzten Rechtsschutz aus unterschiedlichen Geschmacksmustern, liegt nicht derselbe Anspruch i.S.v. Art. 27 Brüssel-I-VO vor.

b) Lässt die graphische Darstellung eines Musters nicht erkennen, ob es ein- oder zweiteilig aus-gestaltet ist, kann dies zur Folge haben, dass einerseits weitergehende Entgegenhaltungen aus dem vorbekannten Formenschatz möglich sind, dass andererseits aber auch ein größerer Schutzumfang des Musters besteht.

c) Ist die graphische Darstellung eines Musters in Schwarz-Weiß gehalten, ist bei der Verlet-zungsprüfung die angegriffene Form grundsätzlich von der farblichen Gestaltung zu abstrahie-ren, wenn nicht bei der angegriffenen Ausführungsform Kontrastfarben verwendet werden, die zu einem von einer einheitlichen Farbgebung abweichenden Gesamteindruck führen.

d) Besteht Geschmacksmusterschutz für die Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses, ist bei der Prüfung des Gesamteindrucks der Verletzungsform der entsprechende Teil zugrunde zu legen.
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22.03.2011 OLG Düsseldorf - 20 U 85/10 - Urt. v. 22.03.11
Die Bewerbung eines „Collagen-Lift-Drinks“ mit den Wirkungsbehauptungen, durch dessen Verzehr könne schwaches und schlaffes Bindegewebe korrigiert und eine glatte, straffe und faltenfreie Haut erreicht werden, verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern die durch den Anbieter des Mittels zum Nachweis der behaupteten Wirkungen vorgelegten Untersuchungen grundlegenden Anforderungen an einen wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis nicht genügen. mehr >
22.03.2011 LG Berlin - 15 0 488/10 - Urt. v. 22.03.11

1. Der Einsatz von Softlaser-Geräten zur Unterstützung der Raucherentwöhnung ist als Verfahren oder Behandlung, die der Beseitigung von krankhaften Beschwerden dient, anzusehen und un-terfällt damit den Vorschriften des Heilmittelwerberechts.

2. Zur Frage des Vorhandenseins von wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen zu den Wir-kungsweisen und Wirkungen, die dem Einsatz eines Softlasers bei der Raucherentwöhnung zugeschrieben werden.
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22.03.2011 LG Hamburg - 312 0 366/10 - Urt. v. 22.03.11
Zur Frage einer Markenrechtsverletzung (hier: Wortmarke „BMW“ bzw. Wort-/Bildmarke „BMW“-Emblem) durch das Inverkehrbringen von Plaketten derart, wie sie auf Fahrzeugmodellen des Au-tomobilherstellers auf der Fronthaube und am Heck angebracht sind, wobei diese auf der Rückseite die Kennzeichnung „Repl.“ tragen. mehr >
21.03.2011 OLG Braunschweig - 2 W 21/11 - Hinweis v. 21.03.11
Zur Frage eines angemessenen Streitwertes für redaktionell getarnte Werbung. mehr >
18.03.2011 KG - 5 W 59/11 - Beschl. v. 18.03.11
Die Versendung von E-Mail-Werbung an Kunden ist nicht vom Ausnahmetatbestand des § 7 III UWG abgedeckt, sofern der Werbende die elektronische Postadresse zwar vom Kunden im Zu-sammenhang mit dem Erwerb einer Ware erhalten hat, die Werbung allerdings nicht zur Bewerbung „ähnlicher“ Waren verwendet wird. mehr >
17.03.2011 BGH - I ZR 183/09 - Beschl. v. 17.03.11 - OLG Stuttgart
Bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finan-zierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, kann eine Herabsetzung des Streitwerts nach § 12 IV UWG häufiger und in stärkerem Maße in Betracht kommen als bei Klagen von Wettbe-werbsverbänden. mehr >
17.03.2011 BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter. mehr >
17.03.2011 BGH - I ZR 170/08 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Dresden
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs „Vertragspartner“ der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei „Vertragshändler“ eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung. mehr >
17.03.2011 BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe in Freiburg
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Nor-malpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter. mehr >
17.03.2011 BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe i. Freiburg
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Nor-malpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter. mehr >
15.03.2011 OLG Nürnberg - 3 U 1644/10 - Urt. v. 15.03.11
1. Ein Freihaltebedürfnis gem. § 23 Nr. 2 MarkenG besteht jedenfalls nicht, wenn das Zeichen die drucktechnische Aufmachung der Verpackung eines Artikels wiedergibt.

2. § 140 III MarkenG ist für die Notwendigkeit der Abmahnkosten des Patentanwalts analog an-wendbar.
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15.03.2011 LG Hamburg - 312 0 312/10 - Urt. v. 15.03.11 - rechtskräftig
Schnellrestaurants sind keine Gaststätten i.S.d. § 7 I PAngV, sondern nur ähnliche Betriebe i.S.d. § 7 I PAngV. Sie unterfallen damit nicht der Pflicht nach § 7 II PAngV, neben dem Eingang ein Preis-verzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Ge-tränke ersichtlich sind. Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 7 II S. 1 PAngV besteht dementsprechend nicht. mehr >
08.03.2011 KG - 5 U 155/10 - Beschl. v. 08.03.11
1. Das als „Berufung“ eingelegte Rechtsmittel ist (analog § 99 II ZPO) als sofortige Beschwerde zu verstehen, wenn es sich gegen ein auf einen Kostenwiderspruch ergangenes Urteil richtet.

2. Wenn ein Unternehmen erfolglos abgemahnt wird, mag eine weitere Abmahnung eines Organs des Unternehmens überflüssig erscheinen. Ein Unternehmen gibt aber im umgekehrten Fall keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO, wenn nicht das Unternehmen, sondern nur sein Geschäftsführer erfolglos abgemahnt worden ist.
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08.03.2011 KG - 24 W 13/11 - Beschl. v. 08.03.11
Im Rahmen einer Arzneimittelwerbung (hier: auf öffentlichen Verkehrsmitteln) müssen sämtliche nach § 4 I HWG vorgeschriebenen Angaben, zu denen gem. § 4 I Nr. 2 HWG auch die Bezeichnung des Arzneimittels gehört, von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar wiedergegeben werden. Es genügt daher nicht, wenn die Bezeichnung des Arzneimittels bereits in den von den Pflichtangaben abgegrenzten übrigen Werbeaussagen enthalten ist. mehr >
03.03.2011 BGH - I ZR 167/09 - Urt. v. 03.03.11 - OLG Köln
Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausge-stellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Beläs-tigung i.S.v. § 7 I UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abge-ben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann. mehr >
02.03.2011 KG - 5 W 21/11 - Beschl. v. 02.03.11
Ist ein Verfügungsanspruch zwar nicht glaubhaft gemacht, wohl aber schlüssig dargelegt, so kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Regelfall nicht ohne Anhörung der Gegen-partei (normalerweise also erst nach mündlicher Verhandlung) zurückgewiesen werden, da das tatsächliche Vorliegen einer behaupteten anspruchsbegründenden Voraussetzung überhaupt nur im Bestreitensfalle glaubhaft gemacht werden muss. mehr >
02.03.2011 LG Essen - 41 0 3/11 - Urt. v. 02.03.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptungen „die Winter-Kapseln enthalten eine Fülle sorgfältig ausgesuchter Natursubstanzen wie beispielsweise Echinacea und Holunderblüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können“, verletzt Art. 3, Art. 5, Art. 13 I a HCVO, § 11 I Nr. 2 LFGB, da zum einen nicht wissenschaftlich hin-reichend gesichert ist, dass die beiden herausgestellten Inhaltsstoffe die Abwehrkräfte unterstützen können und zum anderen nicht ansatzweise erkennbar war, dass in dem Produkt eine Konzentration dieser Stoffe enthalten war, die ausreichen könnte, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen. mehr >
01.03.2011 OLG Hamm - 4 U 203/10 - Urt. v. 01.03.11
Die Bewerbung eines Möbelstückes mit der Angabe „Buche oder Kirschbaum Dekor“ ist zur Irre-führung geeignet, sofern die äußeren Flächen des Möbelstückes mit einer Kunststoff-Folie über-zogen sind. mehr >
28.02.2011 OLG Köln - 6 W 35/11 - Beschl. v. 28.02.11
Der Grundsatz, dass der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft grundsätzlich nicht Unternehmer i.S.d. § 2 I Nr. 6 UWG und daher nicht als Mitbewerber (§ 2 I Nr. 3 UWG) gem. § 8 III Nr. 1 UWG zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche legitimiert ist, erfährt eine Ausnahme, wenn sich die angegriffene Äußerung eines Mitbewerbers nicht nur gegen den Marktzutritt der Gesellschaft, sondern gegen jeden Versuch des Gesellschafters persönlich richtet, ein Konkurrenzunternehmen zum Mitbewerber aufzubauen; der Gesellschafter-Geschäftsführer ist dann einem Existenzgründer vergleichbar. mehr >
24.02.2011 OLG Celle - 13 U 172/10 - Urt. v. 24.02.11
1. Nach §§ 5 a II, 3 II UWG ist es als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Erforderlich ist insoweit, dass die in die Werbung aufgenommenen Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sind. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auf-findbar ist.

2. Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze über-tragen, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den heilmittelwerberechtlichen Pflichtangaben aufgestellt worden sind.
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24.02.2011 OLG Hamburg - 3 U 12/09 - Urt. v. 24.02.11
Das von einem Apotheker vorgenommene Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Verfahren hergestellten, gem. Art. 3 I VO (EG) 726/2004 zentral zugelassenen Präparat unterliegt als „Herstellung“ eines Arzneimittels im Sinne der VO 726/2004 ebenfalls dem Erfordernis zentraler Zulassung. Die im nationalen Recht (hier: § 21 II AMG) vorgesehenen Einschränkungen der Zulassungspflicht für Rezepturarzneimittel sind auf ein solches Arzneimittel wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar. mehr >
24.02.2011 BGH - I ZR 154/09 - Urt. v. 24.02.11 - OLG Köln
Zwischen „Enzymax“ und „Enzymix“ besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das „m“ in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil „Enzy(m)“ als auch dem zwei-ten Teil „(m)ax“ bzw. „(m)ix“ zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen. mehr >
23.02.2011 LG Berlin - 97 0 2/11 - Urt. v. 23.02.11
Die Abgabe einer Initiativ-Drittunterwerfung gegenüber einem nicht als geeignet anzusehenden Verband mit einem Inhalt, der Auslegungsschwierigkeiten aufkommen lässt, begründet Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung und nimmt dieser die die Wiederho-lungsgefahr ausräumende Wirkung. mehr >
23.02.2011 OLG Köln - 6 U 159/10 - Urt. v. 23.02.11 - rechtskräftig
1. Die keine weitere Bewertung der geschäftlichen oder wettbewerblichen Relevanz erfordernden und zulassenden perse-Verbote der in den Anhang zu § 3 III UWG übernommenen „Schwarzen Liste“ des Anhangs I zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind so eng und kasuistisch gefasst, dass sie dem erkennbaren Willen des Richtliniengebers gemäß nicht als verallgemeinerungsfähige Beispielstatbestände angesehen werden können; eine analoge Anwendung auf lediglich vergleichbare Sachverhalte ist jedenfalls ausgeschlossen.

2. Das „Testsiegel“ der Stiftung Warentest stellt kein unter Nr. 2 des Anhangs zu § 3 III UWG fal-lendes Gütezeichen dar.

3. Verstöße gegen die für die Verwendung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest aufgestellten Bedingungen sind nicht ohne Wertungsmöglichkeit als stets unzulässige ge-schäftliche Handlungen gemäß Nr. 4 des Anhangs zu § 3 III UWG anzusehen, weil solche Test-ergebnisse nicht mit den dort aufgeführten Äußerungen einer öffentlichen oder privaten Stelle über die Qualität der Ware gleichgesetzt werden können.

4. Die „Testsieger“-Werbung für ein Produkt, das in anderer, über eher schlechtere Umwelteigen-schaften verfügender Verpackung getestet wurde, führt ungeachtet des Fehlens eines aufklä-renden Hinweises nicht zu einer wettbewerblich relevanten Irreführung der Verbraucher.

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23.02.2011 OLG Köln - 6 W 2/11 - Urt. v. 23.02.11
1. Eine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 7 I S. 1 HWG liegt auch dann vor, wenn die Werbegabe nicht gänzlich ohne Entgelt, sondern nur mit 28 % des sonst angesetzten Preises und damit deutlich unter dem Einstandspreis abgegeben wird.

2. Ein Geld- oder Naturalrabatt i.S.d. § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG ist nur dann gegeben, wenn ein prozen-tualer oder betragsmäßig bestimmter Abschlag unmittelbar auf den für das Medizinprodukt verlangten Preis gewährt oder die Menge der für den unveränderten Preis zu liefernden Ware erhöht wird, nicht aber dann, wenn dem Käufer im Zusammenhang mit dem Bezug der Medi-zinprodukte ein Rabatt auf eine andere Ware gewährt wird.
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23.02.2011 OLG Köln - 6 U 178/10 - Urt. v. 23.02.11 - rechtskräftig
Die Verwendung der Suchbegriffe „Diplomarbeit“ und „kaufen“ im Quelltext der Internetseite eines „akademischen Ghostwriters“ zur Suchmaschinenbeeinflussung in dem Sinne, dass die Seite bei entsprechender Eingabe auf einem oberen Platz angezeigt wird, stellt keine Irreführung des ange-sprochenen Verkehrs dar, wenn nur legale Hilfestellungen bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten angeboten werden. mehr >
23.02.2011 OLG Köln - 6 W 199/10 - Urt. v. 23.02.11
1. Ein mit Briefzustelldienstleistungen nach den Vorschriften der Prozessordnung beliehener Unternehmer haftet nicht als Täter oder Teilnehmer einer unlauteren Wettbewerbshandlung, wenn er bei der Überlassung von Postfächern an seine Kunden keine genauen Feststellungen zu deren Identität, Rechtsfähigkeit und Vertretungsverhältnissen trifft.

2. Eine Verletzung der Prüfpflichten aus § 5 I PostdienstleistungsVO (PDLV) bei Einrichtung eines Postfaches liegt nicht vor, wenn der Briefzustelldienstleister sich eine den Anforderungen des § 130 Nr. 1 ZPO genügende zustellfähige Anschrift hat nachweisen lassen; insoweit genügt die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisie-renden Bezeichnung.
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22.02.2011 LG Berlin - 15 0 276/10 - Urt. v. 22.02.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG bzw. § 1 I S. 1 PAngV durch die Bewerbung von Hotelzimmern gegenüber Letztverbrauchern mit Preisen, bei denen die Gebühren für ein Ser-viceentgelt nicht inkludiert sind. mehr >
22.02.2011 BGH - VI ZR 120/10 - Urt. v. 22.02.11 - OLG Jena
a) Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB.

b) Ansprüche aus § 823 I BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.
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17.02.2011 BGH - III ZR 35/10 - Urt. v. 17.02.11 - OLG Köln
a) Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln „Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch ... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat“ sowie „Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt“ sind wirksam.

b) Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel „Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens EUR 15,50 in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren“ ist unwirksam.
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16.02.2011 LG Potsdam - 52 0 174/10 - Urt. v. 16.02.11
1. Das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot verlangt von demjenigen, der eine Verkaufs-förderungsmaßnahme (hier: Preisnachlass auf diverse Artikel) bewirbt, die Angabe des kalen-dermäßig bestimmten Zeitraums, während dessen die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann.

2. Zwar muss ein Kaufmann nicht festlegen, wie lange er eine Verkaufsfördermaßnahme duchführen will. So ist es ihm nicht verwehrt, mit Preisnachlässen ohne jegliche zeitliche Ein-schränkung zu werben, wenn er eine solche Einschränkung auch nicht beabsichtigt. Anders ist es jedoch dann, wenn eine zeitliche Einschränkung (hier: „nur für kurze Zeit“) durch den Werbenden mitgeteilt wird.
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16.02.2011 OLG Köln - 6 U 146/10 - Urt. v. 16.02.11
1. Von einer Werbung mit einem Konsumententest erwartet das Publikum, dass dessen Ergebnis der Erwähnung wert ist, nämlich seriös gewonnen wurde und als repräsentativ gelten kann. Je nach Fragestellung kann das Ergebnis zwar auch subjektive Einschätzungen der Verbraucher widerspiegeln, doch zum einen muss dann das subjektive Element des Tests in der Werbung deutlich gemacht werden und zum anderen darf die Bewertung nicht auf anderen Einflüssen als den getesteten Eigenschaften des Produkts beruhen.

2. Der verständige und aufmerksame Werbeadressat erwartet nicht, dass dem mitgeteilten Ver-braucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zu Grunde liegt, die nur ein Ja oder Nein ohne jede Möglichkeit der schulnotenähnlichen Abstufung vorsieht.

3. Die Seriosität einer Konsumentenumfrage leidet auch darunter, dass als Basis des im Blickfang mitgeteilten Prozentsatzes nicht die Zahl der in einer Vorbefragung ermittelten Teilnehmer, denen das Produkt gratis zu Testzwecken überlassen worden war, sondern nur die Zahl der zurückgeschickten Fragebogen genommen wurde.
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16.02.2011 OLG Köln - 6 U 166/10 - Urt. v. 16.02.11 - rechtskräftig
Ein an kaufmännische Adressaten gerichtetes Erinnerungsschreiben betreffend die Verlängerung einer registrierten Marke durch einen privaten Dienstleister, das sich nach seinem Gesamteindruck an das Anmeldeformular des Deutschen Patent- und Markenamtes anlehnt und eine objektiv nicht vorhandene Beziehung des Dienstleisters zur offiziellen registerführenden Stelle suggeriert, ist auch dann in wettbewerblich relevanter Weise zur Irreführung geeignet, wenn nur ein kleinerer Teil der Angesprochenen den wahren Inhalt des Schreibens verkennt. mehr >
16.02.2011 Thüringer OLG - 2 U 762/10 - Urt. v. 16.02.11 - rechtskräftig
Zur Reichweite eines Unterlassungsantrags, der eine Behauptung betrifft, die eine kausale Satz-verbindung enthält.

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11.02.2011 KG - 5 W 17/11 - Beschl. v. 11.02.11
1. Der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen ist eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen (Festhalten an Senat, Urteil vom 14.09.1993, 5 U 5035/93).

2. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lesbarkeit der Pflichtangaben im Rahmen der Heilmittelwerbung aufgestellt hat (im Regelfall mindestens 6-Punkt-Schrift - Festhalten an Senat, a.a.O.).

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10.02.2011 BGH - I ZR 183/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Stuttgart
a) Nach Nr. 5 des Anhangs zu § 3 III UWG ist - ebenso wie zuvor nach § 5 V UWG 2004 - nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung unlauter.

b) Zielt ein Unterlassungsantrag durch Formulierungen wie "für Lebensmittel wie nachfolgend abgebildet zu werben" auf das Verbot der konkreten Verletzungsform ab, stellen weitere in den Antrag aufgenommene, die konkrete Verletzungsform beschreibende Merkmale grund-sätzlich eine unschädliche Überbestimmung dar.

c) Eine Gleichartigkeit i.S.v. Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 III UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleich-wertig sein mag.

d) Die in der Regelung der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 III UWG zugrunde gelegte Erwartung, dass eine einschränkungslos angebotene Ware in sämtlichen in die Werbung einbezogenen Filialen in ausreichender Menge erworben werden kann, lässt sich nur durch einen aufklärenden Hinweis neutralisieren, der klar formuliert, leicht lesbar und gut erkennbar ist.
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10.02.2011 BGH - I ZR 136/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Koblenz
a) Das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 III S. 3 AEUV ist zugunsten der Wett-bewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB.

b) Nimmt ein Wettbewerber den Beihilfegeber erfolgreich auf Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe in Anspruch, so kann es dem Beihilfeemp-fänger versagt sein, sich auf eine inzwischen eingetretene Verjährung des Rückforderungsan-spruchs zu berufen, wenn der Beihilfegeber aufgrund des von dem Wettbewerber erwirkten Ur-teils die Rückzahlung der Beihilfe begehrt.

c) Art. 108 III S. 3 AEUV ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

d) Kann die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe nicht nur nach allgemeinem Deliktsrecht, sondern auch wettbewerbsrechtlich begründet werden, findet die kurze Verjährung des § 11 UWG auf die Abwehr- und Schadensersatzansprüche aus § 823 II BGB i.V.m. Art. 108 III S. 3 AEUV keine Anwendung.
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10.02.2011 OLG Köln - 6 W 5/11 - Beschl. v. 10.02.11
Bestehen aufgrund mehrfacher Nennung gleicher IP-Adressen im Auskunftsantrag Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermit-telt hat, fehlt es an der für die Anordnung gem. § 101 IX UrhG erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung. mehr >
10.02.2011 OLG Karlsruhe - 4 U 49/10 - Urt. v. 10.02.11
Zur Frage der Anforderungen an einen durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als ergänzende bilanzierte Diät zur diätetischen Be-handlung von leichter bis mittelschwerer Gelenkarthrose in Verkehr gebrachten Mittels, das aus einer Nährstoffkombination aus Glucosamin HCl, Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure und einer Viel-zahl von Vitaminen und Mineralstoffen besteht. mehr >
10.02.2011 BGH - I ZR 8/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Stuttgart
a) Die Eintragung eines Pflanzenschutzmittel-Zusatzstoffes in die für solche Stoffe beim Bundes-amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführte Liste wirkte jedenfalls bis zum 01.01.2007 auch zu Gunsten Dritter.

b) Eine unlautere Handlung ist nicht schon deshalb nicht spürbar i.S.d. § 3 I UWG, weil sie nur einmal oder nur für kurze Zeit vorgenommen worden ist.

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10.02.2011 BGH - I ZR 164/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Dresden
a) Die Regelung des § 7 II Nr. 2 UWG, wonach Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist (sog. „opt-in“), steht mit dem Unionsrecht im Einklang.

b) Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraussetzt.

c) Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Ein-verständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden.


d) Will sich der Verbraucher auch nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren darauf berufen, dass er die unter dieser Adresse abgesandte Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht abgegeben hat, trägt er dafür die Darlegungslast.

e) Kann der Verbraucher darlegen, dass die per E-Mail übermittelte Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren gewonnen wurde (im Anschluss an BGH, Urt. v. 11.03.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I).
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10.02.2011 BGH - I ZR 172/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Köln
Ist der Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels im Inland in einer bestimmten Packungsgröße ohne weiteres dadurch möglich, dass die Originalverpackung mit weiteren Blisterstreifen aufgefüllt und umetikettiert wird, kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke widersetzen. mehr >
09.02.2011 BGH - VIII ZR 162/09 - Beschl. v. 09.02.11 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemein-schaftsrechts gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

a) Ist Art. 1 II der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Be-stimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelun-gen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?

b) Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 lit. j und Nr. 2 lit. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 III dieser Richtlinie sowie Art. 3 III in Verbindung mit Anhang A lit. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgas-lieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Ab-fassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch si-chergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündi-gung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht ak-zeptieren wollen?

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 295/09, MD 2011, ... (in diesem Heft); BGH - VIII ZR 225/07, MD 2009, 852 ff.; BGH - VIII ZR 56/08, MD 2009, 844 ff.; BGH - VIII ZR 246/08, MD 2010, 919 ff.; BGH - VIII ZR 304/08, MD 2010, 802 ff.; BGH - VIII ZR 178/08, MD 2010, 793 ff.; BGH - VIII ZR 326/08, MD 2010, 825 ff.; BGH - VIII ZR 81/08, MD 2010, 473 ff.; BGH - VIII ZR 320/07, MD 2010, 247 (Ls.).
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09.02.2011 BGH - VIII ZR 162/09 - Beschl. v. 09.02.11 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemein-schaftsrechts gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

a) Ist Art. 1 II der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Be-stimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelun-gen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?

b) Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 lit. j und Nr. 2 lit. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 III dieser Richtlinie sowie Art. 3 III in Verbindung mit Anhang A lit. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgas-lieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Ab-fassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch si-chergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündi-gung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht ak-zeptieren wollen?

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 295/09, MD 2011, ... (in diesem Heft); BGH - VIII ZR 225/07, MD 2009, 852 ff.; BGH - VIII ZR 56/08, MD 2009, 844 ff.; BGH - VIII ZR 246/08, MD 2010, 919 ff.; BGH - VIII ZR 304/08, MD 2010, 802 ff.; BGH - VIII ZR 178/08, MD 2010, 793 ff.; BGH - VIII ZR 326/08, MD 2010, 825 ff.; BGH - VIII ZR 81/08, MD 2010, 473 ff.; BGH - VIII ZR 320/07, MD 2010, 247 (Ls.).
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09.02.2011 BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).
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09.02.2011 BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).
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09.02.2011 BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).
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09.02.2011 BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).
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08.02.2011 BGH - VI ZR 311/09 - Urt. v. 08.02.11 - LG Koblenz
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat. mehr >
07.02.2011 BGH - I ZB 95/09 - Beschl. v. 07.02.11 - OLG Nürnberg
Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, die durch die Tätigkeit des Prozessbevollmäch-tigten im Verfügungsverfahren entstanden ist, ist im Kostenfestsetzungsverfahren in voller Höhe in Ansatz zu bringen und nicht aufgrund der Regelung in der Vorbemerkung 3 IV VV RVG über die hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstandes entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zu kürzen. (Leitsatz der Redaktion) mehr >
07.02.2011 OLG Köln - 6 W 22/11 - Beschl. v. 07.02.11
Das Feststellungsinteresse für eine auf eine unberechtigte Abmahnung hin angestrengte negative Feststellungsklage entfällt nicht allein deshalb, weil die beklagte Partei erklärt, sie werde von der Verfolgung des angeblichen, der Abmahnung zugrunde liegenden Anspruches „auch weiterhin“ Abstand nehmen. mehr >
03.02.2011 LG Köln - 31 0 403/10 - Urt. v. 03.02.11
Eine Arzneimittelwerbung, die ein allgemeines Anwendungsgebiet konkretisiert, ist nur dann zulässig, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Basisindikation besteht und dies in der konkreten Bewerbung auch derart verdeutlicht wird, dass sich aus dieser ergibt, dass es sich nicht um eine eigenständige Indikation, sondern lediglich um eine Wirkung innerhalb der Basisindikation handelt.

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03.02.2011 BGH - I ZB 50/10 - Beschl. v. 03.02.11 - LG Leipzig
Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat. mehr >
03.02.2011 BGH - I ZB 74/09 - Beschl. v. 03.02.11 - OLG Stuttgart
Einer Prozesspartei dürfen Verzögerungen oder sonstige Fehler bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden zugerechnet werden. Sie darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden. Im Verantwortungsbereich der Partei liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatori-schen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann. Deshalb darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (Leitsatz der Redaktion). mehr >
03.02.2011 OLG Hamm - 4 U 160/10 - Urt. v. 03.02.11
Es stellt eine Irreführung dar, wenn eine Fußpflegerin, die keine Ausbildung zur Podologin gemacht hat, mit der Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ wirbt. Ein nicht unbedeutender Teil der angesprochenen Verkehrskreise erwartet heute bei einer solchen Bezeichnung, dass die dort erfolgende Behandlung durch einen Podologen, also einen medizinischen Fußpfleger erfolgt. mehr >
03.02.2011 BGH - I ZR 26/10 - Urt. v. 03.02.11 - OLG Düsseldorf
a) Ein Inverkehrbringen i.S.v. Art. 7 I der Richtlinie 89/104/EWG, § 24 I MarkenG kann auch dann vorliegen, wenn nicht der Markeninhaber selbst, sondern eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person einem Dritten die Verfügungsgewalt an dem mit der Marke versehenen Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums willentlich überträgt.

b) Ein zur Erschöpfung des Markenrechts führendes Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn der Markeninhaber seine Zustimmung zum Vertrieb der Ware nur unter der Bedingung erteilt hat, dass zuvor die mit der Marke gekennzeichnete Verpackung entfernt wird.
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02.02.2011 BGH - VIII ZR 103/10 - Urt. v. 02.02.11 - OLG Frankfurt in Kassel
a) Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher in einem Haustürgeschäft nicht über die gegen-seitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 II BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 I, III BGB.

b) Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 I, III BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist.
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01.02.2011 LG Berlin - 16 0 513/09 - Urt. v. 01.02.11
1. Die Bezeichnung "Original Notfall Produkte nach Dr. Bach" für "Notfall-Bonbons" resp. ein "Notfall-Blütenbad" ist zur Täuschung gem. § 11 I Nr. 1 LFGB resp. § 27 I Nr. 3 LFGB geeig-net. Der Verbraucher verspricht sich von den entsprechend bezeichneten Produkten eine Hilfe "im Notfall", so etwa eine stresslösende, beruhigende bzw. Unwohlsein beseitigende Wirkung, die den Produkten allerdings tatsächlich nicht zukommt.

2. Auch die Bewerbung der nämlichen Produkte mit den Angaben "wenn Sorgen, Unzufrie-denheit, Traurigkeit, Eifersucht, Ängste das Wohlbefinden stören oder Schulkinder unter Leistungsabfall und Konzentrationsschwäche leiden, setzen immer mehr Menschen auf die anerkannte Wirkung der Bachblüten-Therapie" erweist sich als irreführend, da weder die Bonbons noch der Badezusatz die versprochenen Wirkungen entfalten.
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31.01.2011 KG - 5 W 274/10 - Beschl. v. 31.01.11
Ist eine einstweilige Verfügung zu Vollziehungszwecken gem. § 172 ZPO zu Unrecht dem Schuldner persönlich anstatt seinem Verfahrensbevollmächtigten zugestellt worden, so reicht der tatsächliche Zugang einer Kopie bei letzterem binnen einer Vollziehungsfrist für die Heilung dieses Mangels gem. § 189 ZPO aus. Der Zugang des Original-Schriftstückes ist hierfür nicht erforderlich. Dem Zugang einer solchen Kopie (oder Telefaxkopie) ist die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung) gleichzustellen (Fortführung KG, 5. ZS, MD 2005, 278; KG, 12. ZS, KGR 2006, 5). mehr >
28.01.2011 KG - 5 U 133/09 - Urt. v. 28.01.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels (hier: Spirulina-Präparat) mit der Aussage "Reich an Vitamin B12" verletzt Art. 8 I HCVO i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern der Kläger anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweist, dass das in Spirulina enthaltene Vitamin B12 für den menschlichen Körper nicht (bio-) verfügbar ist und der Werbende den Nachweis der Bioverfügbarkeit von Vitamin B12 aus Spirulina durch die Vorlage von Studien, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, nicht zu erbringen vermag.

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20.01.2011 BGH - I ZR 122/09 - Versäumnisurt. v. 20.01.11 - OLG Oldenburg
Immobilenmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten i.S.v. § 9 ZVG in einem ge-richtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt. mehr >
20.01.2011 BGH - I ZR 28/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG Köln
Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Tele-kom-Telefonanschluss mehr nötig!“ sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht „Call-by-Call“-Telefonate zu führen. mehr >
20.01.2011 BGH - I ZR 31/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG München
Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden. mehr >
20.01.2011 BGH - I ZR 10/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Ver-wechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit bei der Verwechslungsprüfung nach § 14 II Nr. 2 MarkenG nicht von der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens abhängig.

b) Bestehen die Geschäftsfelder der Parteien in der Erbringung von Dienstleistungen, ist zur Beurteilung der Branchennähe regelmäßig auf diese Dienstleistungen und nicht auf die Mittel abzustellen, deren sich die Parteien hierbei bedienen.

c) Will der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz erstmals einen zu-sätzlichen Anspruch in den Rechtsstreit einführen (hier: Anspruch auf Urteilsbekanntma-chung wegen Kennzeichenverletzung) oder seinen schon in erster Instanz geltend gemachten Anspruch auf einen weiteren Klagegrund (etwa ein weiteres Kennzeichen) stützen, muss er sich der Berufung des Beklagten anschließen.
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19.01.2011 Thüringer OLG - 2 W 17/11 - Beschl. v. 19.01.11
Ist im Rubrum einer Beschlussverfügung die Vertretung des Antragsgegners durch einen Rechts-anwalt angegeben, so hat die Zustellung im Rahmen der Vollziehung der einstweiligen Verfügung grundsätzlich an diesen zu erfolgen.

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13.01.2011 BGH - I ZR 22/09 - Beschl. v. 13.01.11 - LG Regensburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 v. 30.12.2006, S. 9), zuletzt geän-dert durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 09.02.2010 (ABl. Nr. L 37 v. 10.02.2010, S. 16), folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfasst der Begriff Gesundheit in der Definition des Ausdrucks „gesundheitsbezogene Angabe“ in Art. 2 II Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auch das allgemeine Wohlbefinden?

2. Falls die Frage 1. verneint wird:

Zielt eine Aussage in einer kommerziellen Mitteilung bei der Kennzeichnung oder Aufmachung von oder bei der Werbung für Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, zumindest auch auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden oder aber lediglich auf das allgemeine Wohlbefinden ab, wenn sie auf eine der in Art. 13 I und Art. 14 I der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Funktionen in der in Art. 2 II Nr. 5 dieser Verordnung beschriebenen Weise Bezug nimmt?

3. Falls die Frage 1. verneint wird und eine Aussage im in der Frage 2. beschriebenen Sinn zu-mindest auch auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden abzielt:

Entspricht es unter Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit gem. Art. 6 III EUV i.V.m. Art. 10 EMRK dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, eine Aussage, wonach ein bestimmtes Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu-menprozent den Körper und dessen Funktionen nicht belastet oder beeinträchtigt, in den Ver-botsbereich des Art. 4 III S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einzubeziehen?
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13.01.2011 BGH - I ZR 111/08 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Celle
a) Vom Begriff der Verweisung in § 34 V MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leis-tungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt.

b) Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund i.S.d. § 34 V MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.

c) Das Verbot des § 31 MBO-Ä gilt nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 V MBO-Ä genannten Apo-theken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen.

d) Der Begriff der Zuweisung in § 31 MBO-Ä umfasst alle Fälle der Überweisung, Verweisung und Empfehlung von Patienten an bestimmte andere Ärzte, Apotheken, Geschäfte oder An-bieter von gesundheitlichen Leistungen; entscheidend ist allein, dass der Arzt für die Pati-entenzuführung an einen anderen Leistungserbringer einen Vorteil erhält oder sich ver-sprechen lässt.
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13.01.2011 BGH - III ZR 87/10 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Stuttgart
Zur Frage der objektiven Unmöglichkeit einer Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, ma-gischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung i.V.m. Kartenlegen), und der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch. mehr >
13.01.2011 LG Berlin - 52 0 122/10 - Urt. v. 13.01.11
Zur Frage einer Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. mehr >
13.01.2011 BGH - I ZR 125/07 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Braunschweig
Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke i.S.v. Art. 5 I S. 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 II Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist. mehr >
07.01.2011 KG - 5 U 83/09 - Beschl. v. 07.01.11
1. Der allgemeine Grundsatz, dass der Anspruchsteller alle seinen Anspruch begründenden Tat-sachen beweisen muss, findet im Rahmen des § 11 I S. 2 Nr. 2 LFGB jedenfalls für Werbung mit gesundheitsbezogenen Wirkungen eines Lebensmittels keine Anwendung. Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich (hinreichend) gesicherten Er-kenntnis vermittelt, muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbe-angabe beweisen.

2. Zur Frage, inwieweit sich wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich auf die Wirkungen von Tro-ckenextrakten aus Ginkgoblättern, die in bestimmten standardisierten Verfahren gewonnen werden, beziehen, auf Produkte übertragen lassen, deren maßgeblicher Bestandteil pulverisierte Ginkgoblätter sind.
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06.01.2011 LG Hamburg - 327 0 779/10 - Urt. v. 06.01.11
1. Der durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durch-schnittsverbraucher versteht das als Bitte formulierte Ersuchen, bei Ausübung des Widerrufsrechts die Ware in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, als unverbindli-che Aufforderung, die nicht den Eindruck einer unzulässigen Verkürzung des Widerrufsrechts erweckt.

2. Die Vorschriften des Kollisionsrechts aus der EG/593/2008 (ROM-I-VO) verfolgen allein den Zweck, die Reichweite der nationalen Rechte zu bestimmen. Sie bezwecken keine Regelung des Marktverhaltens i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

3. Eine Rechtswahl ist auch bei Verträgen eines Unternehmers mit einem Verbraucher grundsätzlich in AGB möglich. Die Verwendung einer solchen Klausel ist nicht wettbe-werbsrechtlich unlauter, wenn die Rechtswahl zur Anwendung des nach Art. 4 EG/593/2008 (ROM-I-VO) mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts führt.
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31.12.2010 LG Hamburg - 327 0 255/10 - Urt. v. 31.12.10
1. Das Tatbestandsmerkmal „Schaufenster“ i.S.v. § 5 I S. 2 PAngV setzt begriffsnotwendig voraus, dass die Dienstleistung in deutlich sichtbarer Form „zur Schau“ gestellt wird.

2. Von einem solchen begriffsnotwendig erforderlichen „zur Schau stellen“ der angebotenen Dienstleistung kann dann nicht mehr die Rede sein, wenn die Fenster im Sichtbereich weit-räumig mit undurchsichtiger Milchglasfolie abgeklebt sind und dadurch das bestimmungsge-mäße Hineinschauen in die Geschäftsräume und damit ein Betrachten der angebotenen Dienst-leistungen von außen verhindert wird.

3. Der Umstand, dass auf so gestalteten Fenstern Werbung angebracht ist, macht diese ebenfalls nicht zu „Schaufenstern“ i.S.d. § 5 I S. 2 PAngV. Eine analoge Anwendung der Vorschrift scheidet in einem solchen Fall aus.

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29.12.2010 LG Rostock - 6 HK 0 120/10 - Urt. v. 29.12.10
1. Der Hinweis "reich an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen" im Rahmen der Bewerbung eines Nahrungsmittels (hier: "Hirse Flöckli") fällt unter die Begriffsdefinition der nährwert-bezogenen Angaben i.S.v. Art. 2 II Nr. 4 VO EG 1924/2006. Derartige Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn im Rahmen der Nährwertkennzeichnung die beworbenen Nährstoffe mengenmäßig ausgewiesen sind.

2. Bei der weiteren Bewerbung des Nahrungsmittels mit der Behauptung, das Produkt sei empfehlenswert für schöne Haut und Haare und zudem gut für Zähne und Knochen, handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben i.S.v. Art. 2 II Nr. 5 VO EG 1924/2006, die die Pflicht auslösen, zumindest den nach Art. 10 II lit. a) der VO EG 1224/2006 vorgeschriebenen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise anzugeben.
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23.12.2010 OLG Köln - 6 U 208/06 - Urt. v. 23.12.10
1. Die Begehung eines Wettbewerbsverstoßes durch telefonische Werbeansprache begründet keine Wiederholungsgefahr dahingehend, dass die Äußerungen erneut in schriftlichen Werbeschreiben erfolgen. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall, wenn schriftliche Aussagen in einem (zum Gegenstand des Antrags) gemachten Kontext stehen, der in seiner Gesamtheit in einem mündlichen Gespräch kaum herzustellen ist.

2. Die Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

- „Spielen Sie mindestens 3-4 Monate, weil sich dann erfahrungsgemäß die ersten Gewinne einstellen“

- „Nehmen Sie mit Hochquotenlosen mit Gewinnchance von 53 % teil“

- „Reservieren Sie gleich heute mit beigefügtem Bestellschein oder unter www.xy.de. Und: je mehr Lose, desto höher Ihre Gewinnchance“

- „Nutzen Sie Ihre Gewinnchance von 100 %. Werden Sie Millionär“

- „Stecken Sie Ihren Gewinn-Options-Schein in das portofreie Antwort-Kuvert und senden Sie es am besten heute noch an uns ab“

schaffen unangemessene Spielanreize i.S.v. §§ 4 III, 1 S. 1, Nr. 3 LottStV, soweit sie die beson-dere, Sucht begründende Gefahr nutzen, dass Spieler ihren Verlusten hinterher jagen, das Lot-terieangebot unrealistisch verlockend darstellen, dem natürlichen Instinkt entgegenwirken, den Einsatz und damit das Verlustrisiko zu begrenzen oder einen unmittelbaren Aufforderungscha-rakter haben und damit Zeitdruck schaffen.

3. Zugleich sind die Aussagen geeignet, unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorzurufen, weil der Verkehr bei der werblichen Herausstellung von Gewinnmöglichkeiten davon ausgeht, dass die Gewinne den Einsatz übersteigen.

4. Die durch Wettbewerbsverstöße zur Zeit der Geltung des Lotteriestaatsvertrags begründete tatsächliche Vermutung für das Bestehen der Wiederholungsgefahr entfällt nicht durch die Än-derung der Rechtslage seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages, namentlich dessen die Werbung regelnden § 5, solange der Lotteriebetreiber nicht annehmen durfte, nach bisherigem Recht zu der beanstandeten Werbung berechtigt zu sein.
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22.12.2010 LG Berlin - 96 0 73/10 - Urt. v. 22.12.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsfördernden Wirkungen, die den Inhaltsstoffen eines OPC-haltigen Präparates beigelegt werden. mehr >
21.12.2010 OLG Düsseldorf - 20 U 129/10 - Urt. v. 21.12.10
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung eines Lebensmittels, das aus Chitosan, Artischocken-Pulver, Löwenzahnpulver, Brennnesselpulver und Birkenpulver zusammengesetzt ist, mit Werbe-aussagen, die dem Mittel eine schlank machende Wirkung beilegen. mehr >
21.12.2010 OLG Hamm - 4 U 142/10 - Urt. v. 21.12.10
Die für die Vertragspartner verbindlichen eBay-Grundsätze sind keine gesetzlichen Vorschriften i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG. Dass sie möglicherweise das Marktverhalten der Vertragsparteien regeln, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze ist auch weder unter dem Ge-sichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung im Sinne der Generalklausel des § 3 UWG noch der gezielten Behinderung von Mitbewerbern i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG wettbewerbsrechtlich unlauter. mehr >
21.12.2010 OLG Düsseldorf - 20 U 123/10 - Urt. v. 21.12.10
Für die wettbewerbswidrige Gestaltung einer von einer Gesellschaft englischen Rechts (hier: Limi-ted) betriebenen Internetseite haftet lauterkeitsrechtlich der (alleinige) Geschäftsführer (und Ge-sellschafter) der Limited neben der von ihm vertretenen Gesellschaft. mehr >
20.12.2010 LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 9798/10 - Urt. v. 20.12.10
Die Bewerbung von Arzneimitteln, die zur Besserung von Beschwerden bei akuter Bronchitis zugelassen sind, mit der Behauptung einer "antiviralen", d. h. virenhemmenden Wirkung ist irreführend, sofern der Werbende den Nachweis, dass es hinreichende Erkenntnisse für eine derartige Wirkung der Arzneimittel bei an Bronchitis erkrankten Menschen gibt, schuldig bleibt.

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17.12.2010 BGH - V ZR 44/10 - Urt. v. 17.12.10 - OLG Brandenburg
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstücksei-gentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich. mehr >
17.12.2010 BGH - V ZR 45/10 - Urt. v. 17.12.10 - OLG Brandenburg

a) Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.09.1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779; BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).

b) Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
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16.12.2010 OLG Hamburg - 3 U 161/09 - Urt. v. 16.12.10
1. Beanstandet der Antragsteller im Eilverfahren eine werbliche Angabe für ein Arzneimittel wegen unzureichenden wissenschaftlichen Belegs durch die in der Angabe in Bezug genommenen Studien und kennt er bereits vor dem Zeitpunkt der nunmehr beanstandeten Verletzungs-handlung eine frühere kerngleiche Verwendung der Angabe und die in Bezug genommenen Studien, so hat er zur Wahrung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG glaubhaft zu ma-chen, dass er die Vorkenntnis in dringlichkeitsschädlicher Zeit erlangt hat.

2. Die werbliche Angabe „Thromboseprophylaxe der EXtraklasse“ für ein Antikoagulans (Blutge-rinnungshemmer) ist irreführend, wenn der damit behauptete Vorsprung in Wirksamkeit und Sicherheit gegenüber den Konkurrenzpräparaten nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist.
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16.12.2010 OLG Hamburg - 3 U 15/07 - Urt. v. 16.12.10
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Angabe „Gesund abnehmen, ohne zu hungern!“ im Hinblick auf ein beworbenes Gewichtsreduktionsprogramm falsch ist, trägt grundsätzlich der Kläger. Dem Anbieter des Programms kann es jedoch im Rahmen der sekundären Darlegungslast obliegen, zu Inhalt und Ablauf des Programms näheren Sachvortrag zu halten. mehr >
16.12.2010 LG Berlin - 52 0 90/10 - Urt. v. 16.12.10
1. Bei unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die er-kennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Be-klagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeichnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der er-forderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift ein-schließlich der Anlagen zu berücksichtigen.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen Art. 5 I a)-d), Art. 10 I, II, Art. 13, Art. 14 HCVO durch die Be-werbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Angaben, die beim angesprochenen Leser den Eindruck erwecken, das Mittel bewirke nicht nur Langlebigkeit in Gesundheit, sondern wirke auch gegen konkrete Alterserscheinungen - wie z.B. nachlassendes Augenlicht, Haarverlust und Ergrauen -, stärke die Beine und das Immunsystem, helfe bei der Gewichtskontrolle, bewirke Zellschutz und habe unterstützende Wirkungen auf Blutdruck, Zuckerspiegel, Gehirn, Blutgefäße, Herz und Kreislauf.

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16.12.2010 BGH - I ZR 161/08 - Urt. v. 16.12.10 - OLG München
Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsin-stanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 III S. 1 Nr. 2 Buchst. b) ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind.

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16.12.2010 BGH - I ZR 149/08 - Urt. v. 16.12.10 - OLG München
a) Nach § 5 I, II GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen EURO (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt.

b) Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 I GlüStV unzulässige Werbung dar.
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14.12.2010 KG - 5 W 295/10 - Beschl. v. 14.12.10
1. Ein Zuwarten (nach der Kenntnisnahme eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Marken-rechtsverletzung), das nicht länger als zwei Monate währt, wird regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen sein. Von dieser Regelfrist können Ausnahmen denkbar sein, die aber im Interesse der Rechtssicherheit allenfalls bei besonders extremen Um-ständen des Einzelfalls in Betracht kommen.

2. Ein Zuwarten um knapp weniger als zwei Monate (nach Kenntnisnahme einer Marken-rechtsverletzung) kann ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich sein, wenn der Antragsteller schon Monate vorher von der Anmeldung einer im Kern identischen Marke erfahren und er schon damals hinreichend Anlass hatte, von einem nicht unerheblichen Verletzungspotenzial auszugehen (mögen auch damals noch Unklarheiten hinsichtlich des Warenverzeichnisses bestanden haben).
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10.12.2010 LG Dresden - 44 HK 0 224/08 - Urt. v. 10.12.10
Zur Frage des Nachweises der Zwecktauglichkeit eines Gerätes, das der Beklagte als geeignet zur drahtlosen Mauertrockenlegung bewirbt, sofern er sich weigert, ein entsprechendes Gerät zwecks Einholung eines wissenschaftlichen Sachverständigengutachtens zur Überprüfung von Eignung und Wirksamkeit der Apparatur gegen Entgelt oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, eine sonstige Beschaffung nicht möglich ist und der Kläger alles ihm Zumutbare unternommen hat, um seiner Beweisführung nachzukommen sowie zu den Rechtsfolgen einer derartigen Beweisvereitelung. mehr >
10.12.2010 OLG Köln - 6 U 85/10 - Urt. v. 10.12.10
1. Die Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen Sodbrennen in einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen mit einem Gewinnspiel, bei dem Preise im Wert von € 21,91 bzw. € 5,99 ausgelobt werden, verstößt gegen § 7 I S. 1 HWG.

2. Die angegriffene Maßnahme ist geeignet, eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken, da die durch das Gewinnspiel beeinflusste PTA das beworbene Mittel einem Kunden empfehlen könnte, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes angezeigt sein könnte.

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10.12.2010 OLG Köln - 6 U 112/10 - Urt. v. 10.12.10
1. Ein sog. Konsumenten-Test darf zwar die subjektiven Einschätzungen von Verbrauchern wi-derspiegeln. In diesem Fall muss aber zum einen das subjektive Element des Tests in der Wer-bung deutlich gemacht werden und zum anderen muss die von den Verbrauchern abgegebene Bewertung ausschließlich auf Eigenschaften des Produkts beruhen und daher von äußeren Umständen unbeeinflusst sein.

2. Wurde im Hinblick auf den Irreführungsvorwurf kerngleiche frühere Werbung mit Konsumenten-Tests hingenommen, entfällt die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG.

3. Durch die zwischenzeitliche Veröffentlichung eines Testberichts der Stiftung Warentest ist eine Dringlichkeit begründende neue Verletzungssituation nicht eingetreten.

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09.12.2010 LG Berlin - 52 0 111/10 - Urt. v. 09.12.10
1. Bei unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die er-kennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Be-klagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeichnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der er-forderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift ein-schließlich der Anlagen zu berücksichtigen.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Vitamin C-Präparates, mit der beim angesprochenen Leser der Eindruck erweckt wird, dass das beworbene Präparat die Abwehrkräfte stärke und damit geeignet sei, Erkältungen vorzubeugen.

3. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Vitamin C-Präparates, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass syn-thetisch hergestellte Ascorbinsäure gesundheitsschädlich sei und insbesondere das Herz schädige und daher die Einnahme von natürlichem Vitamin C - wie in dem von dem Werbenden angebotenen Präparat - vorzuziehen sei.
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03.12.2010 KG - 5 W 292/10 - Beschl. v. 03.12.10
Die Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein historisch bedeutsames und architektonisch schutzwürdiges Gebäude kann kennzeichenrechtlich hinzunehmen sein, wenn in dem Gebäude früher unter dieser Bezeichnung ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino be-trieben wurde, aus dem Zusammenhang des Gebrauchs dieses Namens das Gebäude als ein solches ehemaliges Stummfilmkino erkennbar bleibt und in dem Gebäude nicht der Betrieb eines Kinos mit (aktuellen) Tonfilmen aufgenommen wird. mehr >
02.12.2010 LG Berlin - 52 0 61/10 - Urt. v. 02.12.10
1. Eine Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung der Auslegung zugänglich. Bei um-sichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Beklagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeicnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der erforderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift zu berücksichtigen.

2. Zur Frage der Kostentragung aufgrund einer falschen Zustellung an eine Scheinbeklagte.

3. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 12 I Nr. 1 LFGB, Art. 3, 14 HCV durch die Bewerbung eines als ergänzende bilanzierte Diät in Verkehr gebrachten Produktes, mit der diesem eine Wirk-samkeit bei krankhafter Prostata-Vergrößerung beigelegt wird.
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01.12.2010 BGH - I ZR 12/08 - Urt. v. 01.12.10 - OLG Frankfurt a. M.
a) Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtsschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 I UrhG dar. Enthält eine solche Zusammenfassung auch Formulierungen, auf denen die schöpferische Eigenart des Schriftwerks beruht, kommt es für die Prüfung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 S. 1 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 I UrhG) vorliegt, darauf an, ob die Zu-sammenfassung trotz dieser Übereinstimmungen in der Gesamtschau einen so großen äußeren Abstand zum Schriftwerk einhält, dass sie als ein selbständiges Werk anzusehen ist.

b) Für die Beurteilung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob das neue Werk dazu geeignet oder bestimmt ist, das ältere Werk zu ersetzen.

c) Die Bestimmung des § 12 II UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröf-fentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentli-chung. Soweit eine Inhaltsangabe zugleich als Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes an-zusehen ist, ist ihre Veröffentlichung oder Verwertung daher nach § 23 S. 1 UrhG stets nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes zulässig.

d) Für die Beurteilung, ob die Benutzung eines Zeichens im Sinne des § 23 MarkenG gegen die guten Sitten verstößt, ist es nicht relevant, ob die Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung steht.
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01.12.2010 BGH - I ZR 55/08 - Urt. v. 01.12.10 - OLG München
Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.

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30.11.2010 OLG Hamm - 4 U 88/10 - Urt. v. 30.11.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Lebensmittels, das eine maßgebliche Re-duzierung des Körpergewichts ohne Veränderung der Ernährungsgewohnheiten und des Bewe-gungsverhaltens allein durch die Aktivierung körpereigener „Fett fressender“ Hormone bewirken soll. mehr >
29.11.2010 LG Tübingen - 20 0 86/10 - Urt. v. 29.11.10
Es ist ein Gebot der fachlichen Sorgfalt mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt es daran, wird die Fähigkeit des Verbrauchers eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen spürbar beeinträchtigt. mehr >
29.11.2010 LG Arnsberg - 8 0 122/10 - Urt. v. 29.11.10
1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann im Falle einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten entschieden werden.

2. Dem Antragsteller steht ein Unterlassungsanspruch nach § 8 III Nr. 3 UWG nicht (mehr) zu, wenn in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG das Ruhen der Eintragung angeordnet ist.
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26.11.2010 Thüringer OLG - 2 U 190/10 - Urt. v. 26.11.10
1. Eine starre Monatsfrist bei der Frage der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bei nicht routi-nemäßig zu erledigenden Wettbewerbsstreitigkeiten ist nicht anzuwenden.

2. Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung muss auch eine bereits von Amts wegen zugestellte Urteilsverfügung im Parteibetrieb zugestellt werden, um den erforderlichen Voll-streckungswillen zu dokumentieren. Die Amtszustellung kann keine Heilung der unwirksamen Parteizustellung bewirken, wenn dadurch ein anderes als das zuzustellende Schriftstück zugeht. Die bloße Kenntnis des Zustellungsadressaten vom Inhalt der einstweiligen Verfügung genügt nicht.
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25.11.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 221/10 - Urt. v. 25.11.10
1. Vorschriften, die eine Kennzeichnung von Produkten vorsehen - beispielsweise die EG-Öko-VO Nr. 834/2007 resp. die LebensmittelkennzeichnungsVO - dienen durchweg dem Schutz der Ver-braucher und stellen somit Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher dar. Die Verletzung dieser Vorschriften führt auch zu einer spürbaren Beeinträchtigung i.S.d. § 3 I UWG. Danach stellt sich das Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit der Kennzeichnung „ökologi-scher Anbau“ ohne Angabe der Öko-Kontrollstellennummer als unlauter dar. Gleichermaßen unlauter ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne die erforderliche Verkehrsbezeichnung sowie ohne Aufzählung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels.

2. Wer mit gesundheitsbezogenen Wirkungen eines Produktes wirbt, hat darzulegen und zu be-weisen, dass die beworbenen Wirkungen auch wissenschaftlich belegt sind. Von einer hinrei-chenden wissenschaftlichen Absicherung kann nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um eine gefestigte als herrschend anzusehende Auffassung in der Fachwelt handelt, die breite Anerkennung gefunden hat. Unter Zugrundelegung dieser Anforderungen lässt sich nicht fest-stellen, dass es für die Wirksamkeit von Knoblauch in Saft einen wissenschaftlichen Nachweis gibt. Insoweit stellen sich Werbeaussagen als unzulässig dar, die einem Knoblauchtrunk Wir-kungen u.a. bei Bluthochdruck, hohem Cholesterinspiegel, verkalkten Adern oder bei Seh- und Hörschwierigkeiten beilegen.

3. Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Lebensmittels - hier: „medizinisch Kol-loidales Silber“ - das gegen Bakterien, Viren und Pilze wirken soll.
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24.11.2010 BGH - I ZR 204/09 - Urt. v. 24.11.10 - OLG Köln
Ein Darmreinigungsmittel, dessen Anwendung sich in ganz erheblichem Maß auf die Körperfunkti-onen auswirkt, ist kein Medizinprodukt, sondern ein Arzneimittel (Leitsatz d. Red.). mehr >
23.11.2010 OLG Düsseldorf - 20 U 130/09 - Urt. v. 23.11.10
Zur Begründung eines Unterlassungsanspruches gem. § 12 I Nr. 4 LFGB reicht es aus, dass im Rahmen einer Dauerwerbesendung im Fernsehen mit den Äußerungen Dritter in einer Weise ge-worben wird, dass aus der Sicht des Verbrauchers der Eindruck entstehen kann, das beworbene Mittel habe die vom Dritten angesprochenen Wirkungen. Dies wäre nur dann zu verneinen, wenn sich der Anbieter ausdrücklich und ernsthaft von den Äußerungen der Zuschauer distanziert. Einer formaljuristische Distanzierung, die obendrein noch durch einleitende Worte entwertet wird, er-mangelt es allerdings an jeglicher Ernsthaftigkeit.

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23.11.2010 OLG Hamm - 4 U 136/10 - Urt. v. 23.11.10
1. Die Geltendmachung zweier Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren, die unter-schiedliche Werbeaussagen in einem Werbetext betreffen, deutet dann nicht auf einen Rechtsmissbrauch hin, wenn es für die Aufspaltung der gerichtlichen Verfahren einen sachli-chen Grund gibt.

2. Es ist irreführend, wenn im Internet mit Bewertungen von Anbietern geworben wird, ohne mit-zuteilen, dass für eine Bewertung überhaupt ein Rabatt von 10 % und für eine von den Nutzern als hilfreich empfundene Bewertung sogar ein Rabatt von 25 % angeboten wird.
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19.11.2010 OLG Köln - 6 U 51/10 - Urt. v. 19.11.10
Wird ein Pflanzenschutzmittel, für das einem Dritten in Deutschland eine Zulassung erteilt worden ist, im EU-Ausland erworben und dort in neue Behältnisse umgefüllt und mit einer neuen Bezeich-nung versehen, so sind ohne eigene Zulassung in Deutschland die Einfuhr des Mittels und das Inverkehrbringen auch dann unzulässig, wenn auf den Behältnissen das hier zugelassene Mittel als Referenzmittel angegeben ist.

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18.11.2010 BGH - I ZR 168/07 - Urt. v. 18.11.10 - OLG Köln
a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne be-hördliche Erlaubnis anzubieten.

b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.
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18.11.2010 OLG Hamm - 4 U 148/10 - Urt. v. 18.11.10
1. Das HWG findet auf die typische Schlankheitswerbung jedenfalls regelmäßig Anwendung.

2. Die Bewerbung eines nicht invasiven Ultraschallverfahrens mit den Behauptungen, dass dieses als kostengünstige Alternative zur Fettabsaugung geeignet sei, die Fettzellen in den Prob-lemzonen an Armen, Beinen, Bauch oder Po gezielt, effizient, sicher und dauerhaft zu entfernen, wobei bereits die erste Behandlung zu einer sichtbaren Umfangsreduzierung führen würde, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern der Anbieter den Nachweis einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung seiner Wirkungsauslobungen schuldig bleibt.
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18.11.2010 LG Köln - 31 0 332/10 - Urt. v. 18.11.10
1. Die Bewerbung eines Arzneimittels gegenüber Verbrauchern mit der Aussage „Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf das pflanzliche Arzneimittel E.“ verletzt § 11 I S. 1 Nr. 2 HWG wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht mit Angaben geworben werden darf, dass das Arzneimittel ärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird.

2. Eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit der Behauptung „E. wirkt so stark wie die chemi-schen Wirkstoffe ASS und Paracetamol“ verstößt gegen § 11 II HWG, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht mit Angaben geworben werden darf, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel entspricht.

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18.11.2010 BGH - I ZR 137/09 - Urt. v. 18.11.10 - OLG Hamburg
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Un-ternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.

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18.11.2010 BGH - I ZR 155/09 - Urt. v. 18.11.10 - OLG München
a) Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.

b) Bietet ein Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes a.F. - Entsprechendes ist unter Geltung des Telemediengesetzes anzunehmen - seinen Kunden ein sogenanntes Domain-Parking-Programm an, in das der Kunde unter seinem Domainnamen eine Internetseite mit elektronischen Werbeverweisen (Werbelinks) einstellen kann, bei deren Aufruf aufgrund vorher bestimmter Schlüsselwörter Werbung von Drittunternehmen erscheint, haftet der Diensteanbieter weder als Täter noch als Teilnehmer von Kennzeichenverletzungen, wenn die Auswahl des Schlüsselworts ohne seine Mitwirkung oder Kenntnis erfolgt und dem Diensteanbieter die Kennzeichenverletzungen seines Kunden auch nicht bekannt sind.

c) Ist mit dem entsprechenden Programm des Diensteanbieters keine besondere Gefahr für die Verletzung von Kennzeichenrechten Dritter verbunden, trifft dessen Anbieter auch im Rahmen einer Störerhaftung keine allgemeine Pflicht, die in sein System von Kunden eingestellten Do-mainnamen auf Kennzeichenverletzungen zu prüfen.

d) Die Kunden des Diensteanbieters, die unter ihren Domainnamen Internetseiten mit Werbever-weisen in ein solches Programm des Diensteanbieters einstellen, sind nicht seine Beauftragten i.S.v. §§ 14 VII, 15 VI MarkenG.
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16.11.2010 OLG Frankfurt a. M. - 6 W 149/10 - Beschl. v. 16.11.10
1. Einer produktbezogenen Werbung für ein Arzneimittel im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes steht nicht entgegen, dass der Produktname des Mittels in der Werbung an keiner Stelle genannt wird. Auch in einem solchen Fall enthält die Werbung den erforderlichen (mittelbaren) Produktbezug, wenn die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund sonstiger Umstände - wie etwa der Angabe der Indikationsgebiete oder ihrer eigenen Marktkenntnisse - der in Rede ste-henden Darstellung entnehmen, es solle für bestimmte - wenn auch namentlich nicht genannte - Arzneimittel geworben werden.

2. Handelt es sich bei dem beworbenen Arzneimittel um ein verschreibungspflichtiges, das au-ßerhalb der Fachkreise beworben wird, so verletzt die Werbung § 10 I HWG.

3. Eine im Zusammenhang mit dieser produktbezogenen Werbung vorgenommene Verlosung von Gutscheinen zum Download von Musikstücken im Wert von € 10,-- stellt eine unerlaubte Wer-begabe i.S.v. § 7 I HWG dar.

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12.11.2010 LG Mannheim - 22 0 22/10 - Urt. v. 12.11.10
1. Eine Werbung für Arzneimittel mit einer sogenannten „Google-Ad“-Anzeige, bei der unter Ver-knüpfung mit dem Suchwort „Halsschmerzen“ mit den Angaben „D. Hier finden Sie Tipps & Hilfe gegen Halsschmerzen und Erkältungen! www.D....de“ geworben wird, muss die Pflichtan-gaben gem. § 4 I, III HWG enthalten.

2. Die in § 4 V HWG geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 I, III HWG genannten Angaben in die Werbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird.

3. Zusätzliche Angaben führen dann aus dem Anwendungsbereich von § 4 VI HWG (Erinne-rungswerbung) heraus, wenn sie einen in medizinischer Hinsicht relevanten Inhalt aufweisen.
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11.11.2010 OLG Köln - 6 W 157/10 - Beschl. v. 11.11.10
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, deren auszulegender Inhalt das konkret abgemahnte Verhalten (hier: Zugänglichmachen einer bestimmten geschützten Audiodatei in einer Internetbörse) und darüber hinaus eine Vielzahl ähnlicher Verstöße gegen Rechte des Abmah-nenden und dritter Gläubiger umfasst, ist als ernst gemeint und zur Beseitigung der Wiederho-lungsgefahr geeignet anzusehen, wenn sie darauf abzielt, eine künftige Belastung des Schuld-ners mit Abmahnkosten wegen dieser Verstöße zu vermeiden. mehr >
11.11.2010 OLG München - 29 U 2391/10 - Urt. v. 11.11.10
Zur Auslegung der Aussage „Make taste, not waste“ im Zusammenhang mit Kaffeezubereitung in einer vergleichenden Werbung. mehr >
11.11.2010 BGH - III ZR 57/10 - Urt. v. 11.11.10 - LG Koblenz
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikati-onsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen. mehr >
10.11.2010 LG Düsseldorf - 34 0 99/10 - Urt. v. 10.11.10
1. Auf die Bewerbung eines Gerätes mit Behauptungen, die sich auf die Beseitigung resp. Linderung von Fettleibigkeit beziehen, findet das Heilmittelwerbegesetz Anwendung.

2. Die Bewerbung eines mit Ultraschall arbeitenden Gerätes, dem eine therapeutische Wirk-samkeit hinsichtlich des Abbaus von Körperfett und der Reduzierung von Cellulite beigelegt wird, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hin-reichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
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09.11.2010 KG - 5 W 188/10 - Beschl. v. 09.11.10
Werden mehrere Personen auf Unterlassung verklagt, so handelt es sich rechtlich um mehrere selbstständige Ansprüche. Deshalb sind die Streitwerte je Beklagten zu addieren und die Summe ist festzusetzen. Das gilt auch, wenn eine juristische Person und ihr gesetzlicher Vertreter in Anspruch genommen werden (wobei dann die jeweiligen Beträge häufig unterschiedlich zu gewichten sein werden; Fortführung Senat vom 02.12.2005 - 5 W 49/05; gegen OLG Bremen vom 20.05.1987 - 2 W 54/87). mehr >
04.11.2010 BGH - I ZR 190/08 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Düsseldorf
Es verstößt gegen den zivilprozessualen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn ein Gericht Aussagen, die Zeugen vor ihm in einem anderen Verfahren gemacht haben, als gerichtsbekannt verwertet. mehr >
04.11.2010 BGH - I ZR 118/09 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Koblenz
a) Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5-8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.

b) Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung i.S.v. § 2 I RDG.

c) Der Erlaubnistatbestand des § 5 I S. 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechts-dienstleistung erbracht wird.
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04.11.2010 BGH - I ZR 139/09 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Hamburg
Das in § 22 II S. 1 Nr. 2 VTabakG enthaltene Verbot, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien, setzt nicht voraus, dass die Angaben für den angesprochenen Verkehr eine konkrete Irreführungsgefahr begründen. Es handelt sich vielmehr um ein abstraktes Verbot, das den Werbenden nicht an einer sachlichen Information über die einzelnen Eigenschaften seines Produkts und der zu seiner Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe hindert. mehr >
02.11.2010 KG - 5 U 83/09 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 02.11.10
Zur Frage, ob sich wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Wirkungen von Trockenextrakten aus Ginkgoblättern betreffen, die in bestimmten standardisierenden Verfahren gewonnen werden, ohne weiteres auf pulverisierte Ginkgoblätter übertragen lassen. mehr >
28.10.2010 OLG Nürnberg - 3 W 2169/10 - Beschl. v. 28.10.10
Gibt in einem Unterlassungsprozess der Beklagte ohne weiteres Zutun des Klägervertreters eine dem Klageantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die der Kläger annimmt, so entsteht nach übereinstimmender Erledigterklärung für den Klägervertreter keine Einigungsgebühr gem. VV RVG Nrn. 1000, 1003. mehr >
28.10.2010 OLG Hamburg - 3 U 206/08 - Urt. v. 28.10.10
Die Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Telexkennung oder E-Mail-Adresse auf dem Briefbogen einer Patentanwaltskanzlei ist nicht kennzeichenmäßig, wenn sie ausschließlich innerhalb der umfangreichen kleingedruckten Anschriftsangaben ohne besondere Hervorhebung und nicht als schlagwortartige Kanzleibezeichnung neben der die Sozietät kennzeichnenden dominierenden Namensangabe erfolgt, so dass das angesprochene Publikum die Zeichenverwen-dung als bloße Adressbezeichnung, nicht aber als Bezeichnung der Sozietät auffasst. Gleiches gilt für die der namentlichen Bezeichnung der Sozietät folgende Nennung der E-Mail-Adresse in An-waltsverzeichnissen. Gleiches gilt schließlich für die Verwendung des Zeichens als Name einer Internet-Domain, wenn unter dieser Domainbezeichnung keine Inhalte der Kanzlei in das Internet eingestellt sind, sondern sie nur zur automatischen Weiterleitung auf die durch den Sozietätsnamen gebildete Internet-Domain dient, und diese Domainbezeichnung nicht nach außen - etwa durch Verwendung auf dem Briefpapier der Sozietät - bekannt gemacht wurde.

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28.10.2010 BGH - I ZR 174/08 - Urt. v. 28.10.10 - OLG Frankfurt a. M.
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistungen bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen. mehr >
27.10.2010 OLG Celle - 13 U 92/10 - Beschl. v. 27.10.10
1. Zur Frage einer missbräuchlichen Klageerhebung.

2. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Klageantrages.

3. Zur Frage einer Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, die auf Emp-fehlungen von Vertretern medizinischer Berufe (hier: Apotheker) verweisen.
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20.10.2010 OLG Hamm - I-4 W 116/10 - Beschl. v. 20.10.10
Die Bewerbung eines Weines mit der Angabe "Der beste Pintia!" ist zur Irreführung geeignet, sofern es sich bei der Bewertung nicht um die eines anerkannten Weintesters handelt, sondern um eine persönliche Notiz des Einkäufers des Anbieters zum Geschmack des Weines. mehr >
19.10.2010 OLG Hamburg - 3 W 89/10 - Beschl. v. 19.10.10
Wird ein Anspruch nicht nur im einstweiligen Verfügungsverfahren, sondern auch im Wege der Hauptsachenklage geltend gemacht, beginnt die Frist gem. § 63 III S. 2 GKG binnen derer eine ge-richtliche Streitwertänderung erfolgen kann, erst dann zu laufen, wenn beide Verfahren beendet sind. mehr >
14.10.2010 LG Hamburg - 327 0 257/10 - Urt. v. 14.10.10
1. Bei Vertrieb von Arzneimitteln schließen es eventuell drohende behördliche Zwangsmaßnahmen keineswegs aus, dass der Hersteller von ihm ergriffene Schutzmaßnahmen in der Werbung als „vorsorglich“ kommuniziert (hier: Rückruf von bestimmten Produktchargen eines Arzneimittels). Für ein vorausschauendes Handeln ist aber dann kein Raum mehr, wenn die Behörden selbst bereits tätig geworden sind - und sei es ihrerseits auch nur vorsorglich.

2. Ordnet die EU-Kommission den Rückruf bestimmter Produktchargen eines Arzneimittels auf der Grundlage von Art. 20 VO (EG) Nr. 726/2004 an, erstreckt sich dies nur auf die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilten Zulassungen; der Bestand nationaler Zulassungen bleibt davon unangetastet. Über etwaige Maßnahmen der Gefahrenabwehr bezogen auf Arzneimittel, die nationalen Zulassungen unterliegen, entscheiden die nationalen Auf-sichtsbehörden.

3. Unterliegt ein Präparat unterschiedlichen Zulassungssystemen und unterscheidet sich die Rechtslage bezogen auf die verschiedenen Zulassungen, gehen die angesprochenen Fachkreise im Zweifel davon aus, dass sich ein in einer Werbeanzeige als rein vorsorglich beschriebener Rückruf auf sämtliche am Markt erhältliche Produktchargen des beworbenen Präparats gleich welcher Zulassung erstreckte, es sei denn es erfolgt eine entsprechende Differenzierung in der Werbeanzeige.
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14.10.2010 BGH - I ZR 95/09 - Urt. v. 14.10.10 - OLG Nürnberg
Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 II S. 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausübt, ist für das Weisungsrecht, die Ausübung der Aufsichtspflicht sowie die berufliche Verantwortung des Steuerberaters nicht von entscheidender Bedeutung. mehr >
14.10.2010 BGH - I ZR 5/09 - Urt. v. 14.10.10 - OLG Brandenburg
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. mehr >
14.10.2010 BGH - I ZR 191/08 - Urt. v. 14.10.10 - OLG München
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13.10.2010 OLG Karlsruhe - 6 U 64/10 - Urt. v. 13.10.10
Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Ver-kehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.

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12.10.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-18 0 195/10 - Urt. v. 12.10.10
1. Die Bewerbung eines Kolostrum-Produktes mit der Ankündigung "... hilft Phasen der Schwäche zu überbrücken: z.B. vor und im Wettkampf, im Training, im Job, im Auto, aber auch bei Krankheit" verstößt gegen § 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, sofern der Werbende einen Nachweis für die in Anspruch genommene stärkende Wirkung von Kolostrum schuldig bleibt.

2. Zudem verstößt die streitgegenständliche Werbung gegen § 12 I Nr. 1 LFGB, da sie Bezug auf eine stärkende Wirkung bei Krankheitszuständen nimmt.

3. Dadurch, dass dem Produkt eine stärkende Wirkung beigelegt wird, insbesondere auch zur Überbrückung von Schwächephasen bei Krankheiten, ist die Angabe als gesundheitsbezo-gene Angabe gem. Art. 2 Nr. 5 HCVO zu verstehen. Insoweit müssen u.a. die Vorausset-zungen des Art. 5 I HCVO erfüllt sein.
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12.10.2010 LG München I - 33 0 12528/10 - Urt. v. 12.10.10
Die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung mit Ankündigungen, die eine vollständige Fettre-duktion mit dauerhafter Wirkung als Alternative zur Fettabsaugung suggerieren ist irreführend i.S.d. § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG, sofern der Anbieter die Wirkungsauslobungen nicht einmal ansatz-weise wissenschaftlich belegen kann. mehr >
08.10.2010 OLG Köln - 6 W 142/10 - Urt. v. 08.10.10
1. Einem ausländischen Wettanbieter kann nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmiss-brauchs ein Interesse daran abgesprochen werden, die Beachtung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages durch die Inhaber des staatlichen Sportwettenmonopols mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.

2. Die durch § 21 III S. 2 GlüStV zum Ausschluss gesperrter Spieler von Sportwetten geforderte Identitätskontrolle wird durch die sog. Westlotto-Basiskarte nicht gewährleistet; erforderlich ist vielmehr die Vorlage eines Ausweises, der über ein Lichtbild verfügt.

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08.10.2010 OLG Köln - 6 U 88/10 - Urt. v. 08.10.10

1. Bei der bei Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG erforderlichen Abwägung ist zu berücksichtigen, ob die Äußerung in Bezug auf einen Mitbewerber einem sachlichen Informationsinteresse des an-gesprochenen Verkehrs dient. Diese Maßstäbe gelten auch im Hinblick auf § 43 b BRAO.

2. Eine Äußerung eines Rechtsanwalts, der gezielt um Mandanten wirbt, die wegen Urheber-rechtsverletzungen abgemahnt worden sind und wonach in solchen Angelegenheiten in der Regel „horrende Streitwerte“ zugrunde gelegt würden, so dass es sich für die Rechtsanwalts-zunft um ein lohnendes Geschäft handele, ist im Lichte des Art. 5 I GG noch als zulässig anzu-sehen.

3. Die sachlich nicht belegte Aussage, es sei bei den abmahnenden Kanzleien „übliche Praxis“, ein (verbotenes) Erfolgshonorar zu vereinbaren, ist herabsetzend i.S.d. § 4 Nr. 7 UWG und i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb des Mitbewerbers zu schädigen, weil diesem hierdurch die Beitreibung der Forderungen erschwert wird.

4. Für die in einer Überschrift zum Ausdruck gebrachte Verallgemeinerung besteht kein Informa-tionsinteresse des Verkehrs, wenn der nachfolgende Artikel nur Einzelfälle aufzeigt, die sich gerade nicht dahin verallgemeinern lassen, dass die Geschäftstätigkeit aller (oder doch der meisten der) abmahnenden Anwälte fragwürdig wäre.
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08.10.2010 OLG Köln - 6 U 109/10 - Urt. v. 08.10.10
Die Selbstbezeichnung eines von der Rechtsanwaltskammer zugelassenen, tatsächlich nur über den Grad eines „JUDr.“ verfügenden Rechtsbeistandes als „Dr.“ ohne aufklärenden Zusatz begründet die Gefahr von Fehlvorstellungen über seine durch den Doktorgrad ausgewiesene Qualifikation; dieser Umstand ist objektiv geeignet, die Interessen der angesprochenen Verbraucher und der Mitbewerber i.S.v. § 3 I UWG spürbar zu beeinträchtigen. mehr >
05.10.2010 BGH - I ZR 90/08 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechsel-wirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern. mehr >
05.10.2010 OLG Hamm - 4 U 64/10 - Urt. v. 05.10.10
Im Rahmen einer Kostenentscheidung nach §§ 91 a, 93 ZPO ist zu berücksichtigen, ob der Be-klagte zur Verfahrenseinleitung durch Verletzung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht in Bezug auf eine abgegebene Drittunterwerfungserklärung Anlass gegeben hat. Eine Aufklä-rungspflichtverletzung ist insoweit nach § 242 BGB auch zu bejahen, wenn er die Annahme der zugrunde liegenden Abmahnung unberechtigt verweigert hat. mehr >
05.10.2010 BGH - I ZR 46/09 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Zweibrücken
a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist.

b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungs-anspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa ein Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.
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05.10.2010 BGH - I ZR 4/06 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Düsseldorf
a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, die im Allgemeinen von einem an den Produkt-absatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspiel ausgeht, ist das Merkmal der Spür-barkeit (§ 3 I UWG) bei einer solchen Verkaufsförderungsmaßnahme in der Regel erfüllt. Bei der Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 handelt es sich daher um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben und Gewinnspiele an ein Umsatzgeschäft, dem die Richt-linie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14.01.2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus). Das generelle Verbot lässt sich insbesondere nicht damit rechtfertigen, dass die Kopplung solcher Preisausschreiben oder Gewinnspiele generell nach Art. 5 II Buchst. a der Richtlinie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt wi-derspricht.

b) Die Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 ist in der Weise richtlinienkonform auszulegen, dass die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft nur dann unlauter ist, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellt (Art. 6, 7 der Richtlinie) oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht (Art. 5 II Buchst. a der Richtlinie).
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01.10.2010 OLG Köln - 6 U 71/10 - Urt. v. 01.10.10 - rechtskräftig
1. Außerhalb des Bereichs der bindend definierten geografischen Herkunftsangabe kommt es für die Irreführung über die geografische Herkunft eines Produktes allein auf die durch Produktbe-zeichnung und -aufmachung (bzw. Werbung) erweckte Erwartung des Verkehrs an. Eine geo-grafische Herkunftsangabe kann danach auch dann irreführend sein, wenn die Region, aus der das Produkt stammt, nach objektiven Begriffen zu dem angegebenen Gebiet gehört.

2. Bei der Angabe „Himalaya-Salz“ erwartet der Verkehr nicht, dass das Salz aus einem Abbauge-biet in einer vom Himalaya-Massiv durch eine dichtbesiedelte Ebene getrennten, rund 200 km entfernten Hügellandschaft stammt. Eine durch diese Angabe erweckte Fehlvorstellung wird nicht dadurch verhindert, dass der englischsprachige Text auf dem Etikett Salzminen Alexanders des Großen in den Regionen Karakorum (mit dem zweithöchsten Berg der Erde) und Kaschmir (am Hindukusch) erwähnt.
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30.09.2010 OLG Oldenburg - 1 U 61/10 - Hinweis gem. 522 ZPO v. 30.09.10
Die Bewerbung eines Haarentfernungsmittels mit dem Versprechen einer "dauerhaften Entfer-nung von Körperhaaren" ist zur Irreführung geeignet, sofern es der behaupteten Wirkungsweise an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

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30.09.2010 LG Berlin - 52 0 187/10 - Urt. v. 30.09.10
Hat der Abmahnende sein Abmahnschreiben nicht mit einfachem Brief, sondern als Einschreiben mit Rückschein versandt, trägt der Abgemahnte das Risiko des Verlustes des Benachrich-tigungszettels über das für den Empfänger bei der Post zur Abholung bereit liegende Ein-schreiben. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass ein Benachrichtigungsschein über ein abzuholendes Einschreiben vom Postzusteller in den Briefkasten des abwesenden Adressaten eingelegt worden ist. mehr >
29.09.2010 OLG Hamburg - 5 U 9/09 - Urt. v. 29.09.10
Die im Nutzerbereich der Internetseite „sevenload.de“ von Dritten hochgeladenen Video-Filme stel-len keine eigenen Inhalte der Seitenbetreiberin i.S.d. § 7 I TMG dar. Verletzen die Filme fremde Ur-heberrechte, haftet die Seitenbetreiberin nicht als Täterin oder Teilnehmerin auf Unterlassung. Sie ist jedoch verpflichtet, das jeweilige Video bei einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung un-verzüglich zu sperren und dafür Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt. mehr >
28.09.2010 LG Berlin - 15 0 121/10 - Urt. v. 28.09.10
1. Die Geschäftsgrundlage einer strafbewehrten Unterlassungspflicht entfällt allenfalls dann, wenn nachträglich zugunsten des Verpflichteten eine Änderung entweder der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt, von der die Parteien bei Begründung der Verpflichtung ausgegangen waren. Dagegen kann der Verpflichtete sich nicht allein mit der Begründung von der Vereinbarung lösen, er hätte jetzt "neue Erkenntnisse" oder "bes-sere Beweismittel".

2. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung eines Unterlassungsvertrages gem. § 314 I BGB wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes.
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28.09.2010 BGH - X ZR 57/10 - Beschl. v. 28.09.10 - Bundespatentgericht
Kommen aufgrund einer Gesetzesänderung für die Berechnung einer wichtigen, mit einem dro-henden Rechtsverlust verbundenen Frist (hier: der Frist zur Begründung der Berufung in einer Patentnichtigkeitssache) je nachdem, ob es sich um einen Fall handelt, der altem oder neuem Recht unterliegt, unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Betracht, darf der Rechtsanwalt oder Patentanwalt die Fristberechnung nur dann seinem Büropersonal übertragen, wenn er geeignete organisatorische Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass jeweils vor der Fristberechnung ermittelt wird, welche gesetzliche Regelung in diesem Fall für Beginn und Ablauf der Frist maßgeb-lich ist. mehr >
24.09.2010 LG Hamburg - 327 0 702/09 - Urt. v. 24.09.10
1. Leistungen eines Tätowierstudios stellen im Regelfall künstlerische Leistungen i.S.v. § 9 VIII Nr. 2 PAngV dar, so dass es eines Leistungsverzeichnisses i.S.v. § 5 PAngV regelmäßig nicht bedarf.

2. Ein professioneller Tätowierer fertigt zudem regelmäßig vor dem tatsächlichen Stechen zunächst eine Skizze der anzufertigen Tätowierung an. Diese wird nachfolgend mit dem Kunden besprochen und ggf. so lange überarbeitet, bis der Kunde den Gesamtvorschlag des Tätowierers akzeptiert. In diesem Fall kommt auch ein Ausnahmefall nach § 9 VIII Nr. 1 PAngV in Betracht, nämlich dass die hier in Rede stehenden Leistungen üblicherweise auf-grund von schriftlichen (bzw. bildlichen) Voranschlägen erbracht werden, die auf den Ein-zelfall abgestellt sind.

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23.09.2010 OLG Düsseldorf - I-6 U 135/09 - Urt. v. 23.09.10
1. Die Vorschrift des § 12 I LFGB ist auch nach dem am 01.07.2007 erfolgten Inkrafttreten der sog. HealthClaimsV, die in Art. 14 unter anderem auch die Zulässigkeit von Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos regelt, weiterhin anwendbar.

2. Ist das Sendeformat einer Fernsehwerbesendung von vornherein darauf angelegt, Zuschauer auch zu krankheitsbezogenen telefonischen Äußerungen zu bewegen, so obliegt es den Veranstaltern dieser Werbesendung, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht etwaigen krankheitsbezogenen Äußerungen der Zuschauer in aktiver Weise wirksam entgegenzutreten.

3. Zur Frage der Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine auflösend bedingte Unter-lassungserklärung.

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22.09.2010 LG Aschaffenburg - 2 HK 0 63/10 - Beschl. v. 22.09.10
Die Bewerbung eines sogenannten "Slim-Belly"-Gürtels mit den Werbeaussagen "...revolutionärer Bauchkiller", "Fett verbrennen, Bauchumfang reduzieren...all das gelingt mit dem neuen Bauchkiller-Konzept Slim Belly", "Durchschnittlich wurden bisher 8,8 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen erzielt (mindestens 2,5 cm, maximal 23,5 cm)" resp. "...Die Umfangsreduktion findet dadurch genau dort statt, wo es gewünscht wird: Im Bauch- und Hüftbereich" ist irreführend, sofern der Werbende seine Auslobungen durch gesicherte wis-senschaftliche Erkenntnisse nicht zu belegen vermag. mehr >
16.09.2010 LG Hamburg - 327 0 507/10 - Urt. v. 16.09.10
1. Bei den Vorschriften der Entgeltregulierung in §§ 33 I, 34 S. 4, 23 I PostG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. § 4 Nr. 11 b UStG ist keine Marktverhaltensregelung, weil sie nicht bezweckt, die Lauterkeit des Marktverhaltens der Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Schon die Besteuerung des Umsatzes eines Unternehmens ist nicht dazu bestimmt, das Marktverhalten des Warenver-kaufes im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Dies gilt umso mehr für Steuerbe-freiungstatbestände. Hier sieht der Staat als Hoheitsträger von einem - wohlmöglich len-kenden - Eingriff durch die Erhebung einer Steuer gerade ab.

3. Dass dem einen Wettbewerber es bislang nicht gelungen ist, ein Testat der Steuerbefreiung und damit eine Gleichbehandlung mit einem anderen Wettbewerber zu erlangen, ist keine Frage des Wettbewerbsrechts, sondern eine der Finanzverwaltung. Einer etwaigen Un-gleichbehandlung der Wettbewerber durch staatliche Behörden kann nicht mit den Mitteln des Wettbewerbsprozesses begegnet werden.

4. Postzustellungsaufträge gem. § 33 ff. PostG sind als Teil des Universaldienstes nach Art. 3 IV der Richtlinie 97/67/EG anzusehen. Im Bereich der Rechtspflege dienen sie der nachprüfba-ren Zustellung von Antrags- und Klageschriften - und damit dem rechtlichen Gehör - oder der Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen - und damit dem In-Gang-setzen von Rechtsmittelfristen. Sie sind für ein geordnetes Gerichts- oder Verwaltungsverfahren un-abdingbar und dienen damit dem Gemeinwohl. Zumindest aus einer europarechtskonformen Auslegung der harmonisierten Mehrwertsteuerbefreiungsvorschriften ergibt sich eine Erstreckung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 b UStG für Postzustellungsaufträge.
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09.09.2010 BGH - I ZR 193/07 - Urt. v. 09.09.10 - OLG Bamberg
a) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

b) Die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV sind neben § 7 HWG anwendbar.

c) Die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV stellen Marktverhal-tensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

d) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV ist dann nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn die für eine entsprechende Heilmittelwerbung nach § 7 I S. 1 Nrn. 1, 3, 4, 5 HWG bestehenden Grenzen eingehalten werden.

e) Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von € 5,00 keine geringwertige Kleinigkeit i.S.v. § 7 I S. 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar.

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09.09.2010 BGH - I ZR 72/08 - Beschl. v. 09.09.10 - OLG Frankfurt a. M.
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Frage zur Entschei-dung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt.

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09.09.2010 BGH - I ZR 98/08 – Teil-VU u. Urt. v. 09.09.10 - KG
Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von einem Euro eine geringwertige Kleinigkeit i.S.v. § 7 I S. 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar. mehr >
09.09.2010 OLG Hamburg - 3 U 58/09 - Urt. v. 09.09.10 - rechtskräftig
Bei der Ausgliederung gem. § 123 III Nr. 1 UmwG geht mit dem abgespaltenen Unternehmensteil ein aus dessen Geschäftstätigkeit herrührender wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch des übertragenden Rechtsträgers gem. § 131 I Nr. 1 UmwG auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Der Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hat gem. § 265 II S. 1 ZPO zur Folge, dass der übertragende Rechtsträger den von ihm betriebenen Aktivprozess als ge-setzlicher Prozessstandschafter des übernehmenden Rechtsträgers fortführen kann. Hinsichtlich der materiellen Anspruchsvoraussetzungen - inbesondere der Stellung als Mitbewerber i.S.d. § 2 I Nr. 3 UWG - ist für die Zeit vor der Ausgliederung auf den übertragenden, für die Zeit nach der Ausgliederung auf den übernehmenden Rechtsträger abzustellen.
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09.09.2010 BGH - I ZR 157/08 - Urt. v. 09.09.10 - OLG München
Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v. § 3 I UWG dar. mehr >
09.09.2010 BGH - I ZR 107/09 - Urt. v. 09.09.10 - OLG Hamburg
Die für ein Defekturarzneimittel i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG erforderliche Herstellung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes“ setzt voraus, dass der Apotheker, soweit er dabei mit dem Hersteller eines Wirk- oder Trägerstoffs des Mittels zusammenarbeitet, nicht lediglich die Stellung eines Handlangers einnimmt. mehr >
07.09.2010 OLG Düsseldorf - I-20 U 129/09 - Urt. v. 07.09.10
1. Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung unter Aufnahme der auflösenden Bedingung, dass der Unterlassungsgläubiger "als nicht mehr klagebefugt im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angesehen werden sollte" ist mangels Ernsthaftigkeit zur Ausräumung der Wiederho-lungsgefahr nicht geeignet. Entsprechendes gilt für die Verknüpfung des Unterlassungs-versprechens mit der ebenfalls als auflösend bezeichneten Bedingung, dass "sich heraus-stellen sollte, dass das Vorgehen Ihres Vereins gegen meine Mandanten als rechtsmiss-bräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist".

2. Zur Frage der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit krankheitsbezogenen Aussagen.
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07.09.2010 OLG Hamburg - 3 W 65/10 - Beschl. v. 07.09.10
Ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform beschränkt erlassen worden, welche die Verwendung der Angabe „Nagelpilz weg“in einer Werbeanzeige erfasst, in der die Angabe drucktechnisch hervorgehoben, nach Art einer Überschrift, verwendet wird, gehören diese Umstände zum Kern des erlassenen Verbotes. Die Verwendung der Angabe „www.nagelpilz-weg.de“ an nachgeordneter Stelle einer Werbeanzeige liegt nicht mehr im Kernbereich dieses gerichtlichen Verbots. Zum einen wird die Angabe „Nagelpilz weg“ nicht mehr isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbezeichnung verwendet. Zum anderen werden Domain-adressen - jedenfalls auch - als „Fundstellen“ für weitere im Internet abrufbare Informationen an-gesehen, was zu einem abweichenden Verständnis des angesprochenen Verkehrs führen kann. Darüber hinaus fehlt es insoweit auch an einer drucktechnisch hervorgehobenen Verwendung der Angabe. mehr >
06.09.2010 OLG Hamburg - 3 W 81/10 - Beschl. v. 06.09.10
Ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform beschränkt erlassen worden, welche ein Anbieten und Bewerben von bestimmten Waren in deutscher Sprache über eine deutsche Internetdomain zum Gegenstand hat, gehören diese Umstände zum Kern des erlassenen Verbots. Ist Gegenstand des nachfolgenden Ordnungsmittelantrages ein Anbieten und Bewerben der nämlichen Waren in englischer Sprache über eine internationale Domain, so fällt diese Wettbewerbshandlung nicht mehr in den Kern des ergangenen Verbots. mehr >
02.09.2010 OLG Hamm - 4 U 52/10 - Urt. v. 02.09.10
Es stellt keine Irreführung dar, wenn ein Unternehmen einen Frühbucherrabatt zunächst auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet und ihn dann aufgrund neuer wirtschaftlicher Überlegungen für eine weitere Zeit gewährt. Bei einer in die Zukunft gerichteten Werbeaussage kann es nicht darauf ankommen, ob sie sich nachträglich objektiv als richtig erweist oder nicht. Die Irreführung muss sich vielmehr zum Zeitpunkt der Werbung aus sich selbst heraus ergeben. Das Unternehmen ist jedenfalls aus dem Gedanken einer Selbstbindung nicht verpflichtet, die ursprünglich mitgeteilte und auch gewollte Frist einzuhalten. mehr >
31.08.2010 KG - 5 W 198/10 - Beschl. v. 31.08.10
1. Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechts-verfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger An-waltswerbung.

2. Dennoch können die wettbewerbsrechtlichen Grenzen einer Werbung für anwaltliche Dienstleistungen noch nicht überschritten sein, wenn die Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, nur auf drohende steuerrechtliche Nachteile und in diesem Zusammenhang nahe liegende Regressansprüche der Fondsgesellschafter aufmerksam gemacht wird, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist noch mehrere Monate verbleiben und mit dem Rundschreiben eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung des werbenden Rechtsanwalts verbunden ist.

3. Selbst eine auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung ist erst dann wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn sie auch in ihrer individuellen Ausgestaltung geeignet ist, die Schutzgüter des § 43 b BRAO konkret zu gefährden.

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27.08.2010 OLG Köln - 6 U 43/10 - Urt. v. 27.08.10
Ein Zeitschriftenverlag haftet für die Veröffentlichung grob irreführender Anzeigen unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht auf Unterlassung. Die Prüfungspflicht des Herausgebers eines Presseorgans vor der Veröffentlichung von Werbean-zeigen setzt nicht erst mit dessen Kenntnis von dem irreführenden Inhalt einer bestimmten Anzeige ein, sie besteht vielmehr auch ohne konkreten Anlass für jede entgegengenommene Anzeige. Bei der Frage der Zumutbarkeit ist auf die zur Störerhaftung entwickelten Grundsätze abzustellen. mehr >
26.08.2010 OLG Hamburg - 3 U 12/10 - Urt. v. 26.08.10
Die an Ärzte gerichtete Werbung für ein Generikum mit der Angabe "...eine wirtschaftliche Al-ternative für Ihre Verordnung mit einem Preisvorteil bis zu 36 % gegenüber P." (Originalpräparat) ist irreführend, wenn die Berechnung der Ersparnis auf den in der sog. Lauer-Taxe verzeichneten Abgabepreisen basiert und aus der Angabe nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass der genannte Preisvorteil aufgrund des Bestehens von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Originalhersteller für einen erheblichen Anteil der Verschreibungen nicht erzielt werden kann. mehr >
26.08.2010 OLG Hamburg - 3 U 158/09 - Urt. v. 26.08.10
Die gegenüber Ärzten verwandte werbliche Angabe für ein Clopdiogrelhaltiges Generikum "Original und Alternative: Die Salzform spielt keine Rolle!" ist irreführend, wenn es am wissen-schaftlichen Nachweis der damit behaupteten Irrelevanz des Salzes für die klinische Wirksamkeit fehlt. Der nach § 24 b II AMG für die Zulassung erforderliche Bioäquivalenznachweis ist hierfür kein hinreichender Beleg. mehr >
26.08.2010 OLG Hamburg - 3 U 118/08 - Urt. v. 26.08.10
1. Maßgebliche Anteile der mit der Bewerbung von Flugreisen angesprochenen Verkehrskreise sehen die Aufgabe von Gepäckstücken, welche sich innerhalb gewisser Gewichtsgrenzen halten, nicht als eine Leistung an, für die regelmäßig gesonderte Gebühren zu entrichten sind. Dieses Verkehrsverständnis ergibt sich daraus, dass für die Aufgabe von Ge-päckstücken, welche gewisse Gewichtsgrenzen nicht überschreiten, jahrzehntelang keine gesonderten Kosten erhoben worden sind.

2. Es kann bisher nicht festgestellt werden, dass dieses Verkehrsverständnis sich - seit der Einführung der Gepäckgebühr seitens des Anbieters Ryanier Ltd. im März 2006 - in einer Weise geändert hätte, dass die angesprochenen Verkehrsteilnehmer nunmehr bei "Billig-anbietern" nicht mehr davon ausgingen, dass die Aufgabe von Gepäck in bestimmtem Um-fang kostenlos ist.

3. Es kann auch nicht festgestellt werden, dass der angesprochene Verkehr inzwischen weiß, dass jedenfalls der Anbieter Ryanair Ltd. bereits ab dem ersten aufgegebenen Gepäckstück zusätzliche Kosten berechnet.

4. Die VO (EG) Nr. 1008/2008 betrifft die Anforderungen an die Preisfestsetzung für innerge-meinschaftliche Flugdienste(s. Art. 1 der VO) und entsprechende Preisangaben, welche im Rahmen der Buchung von Flugleistungen getroffen werden. Die Verordnung, insbesondere deren Art. 23 erfasst jedoch nicht den Bereich der Bewerbung von Flugleistungen mit Prei-sen, welche dem eigentlichen Buchungsvorgang vorgelagert ist. Insoweit gelten die allge-meinen Regelungen, insbesondere das Verbot irreführender Werbung.
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24.08.2010 LG Darmstadt - 16 0 396/09 - Urt. v. 24.08.10
Zur Frage einer Irreführung über die Zwecktauglichkeit eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung, das nach den Angaben des Herstellers ohne Kontakt zum Mauerwerk, auf drahtlosem Wege und ohne Strom als „Eigenenergieversorger“ in der Weise funktionieren soll, dass von oben eine angebliche „Raumenergie“ in das Gerät fließt, von unten eine angebliche „Bodenenergie“ angesaugt wird und beide Energien dann in ein angebliches „Wirkfeld“ umgewandelt und ins Mauerwerk gesandt wer-den. mehr >
18.08.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 103/10 - Urt. v. 18.08.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit der Kernspin-Resonanz-Therapie. mehr >
17.08.2010 OLG Hamm - 4 U 31/10 - Urt. v. 17.08.10
1. Die Bewerbung eines "Spirulina + Chlorella-Produktes" mit Behauptungen dahin, dass dieses geeignet wäre, die Ausscheidung von Stoffwechselprodukten zu unterstützen ist irreführend i.S.d. § 11 I Nr. 2 LFGB, sofern es der Wirkungsaussage an einer gesicherten wis-senschaftlichen Grundlage ermangelt.

2. Gleichermaßen irreführend ist die Bewerbung eines "Spirulina-Produktes" mit dem Hinweis, dass Spirulina die Vitamin-B12-reichste Pflanze sei, da es wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, dass Vitamin B12 aus Algen für den Menschen nicht in aktiver Form bioverfügbar ist.

3. Zur Irreführung geeignet ist ebenfalls die Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks", mit der dem angesprochenen Leser suggeriert wird, das darin enthaltene Collagenhydrolysat könne die durch die Alterung der Haut hevorgerufenen welken Hautpartien, Furchen oder Hautkerben beseitigen sowie für ein festes Bindegewebe sowie ein jugendlicheres Aussehen sorgen.
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17.08.2010 OLG Hamm - 4 U 62/10 - Urt. v. 17.08.10
Ein sich aus dem unstreitigen Sachverhalt ergebender Rechtsmissbrauch kann einem Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten und einer Vertragsstrafenforderung als materiell-rechtliches Hindernis in Form eines Einwands entgegen gehalten werden. Der Rechtsmissbrauch ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der Abgemahnte nicht ausdrücklich darauf berufen, sondern die Klageforderung nur allgemein als unbegründet erachtet hat. Beim Vertragsstrafenanspruch gibt der Rechtsmissbrauch dem Schuldner regelmäßig ein Kündigungsrecht. Soweit der Gläubiger vor der Kündigung die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt, steht dem der Einwand aus § 242 BGB oder analog § 8 IV UWG entgegen. mehr >
12.08.2010 OLG Karlsruhe - 4 U 93/10 - Urt. v. 12.08.10
Die Bewerbung eines Schlankheitsgurts dahingehend, dass es möglich ist, bei dreimonatiger An-wendung des Gurtes pro Woche während eines Zeitraums von 30 bis 40 Minuten innerhalb von vier Wochen Fettpolster am Bauch abzubauen und hierdurch den Bauchumfang erheblich und nachhaltig zu reduzieren, ist irreführend, da das mit dieser Werbung formulierte Wirkversprechen weder wissenschaftlich abgesichert noch auch nur ansatzweise medizinisch plausibel begründet ist.

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29.07.2010 OLG München - 29 U 1589/10 - Urt. v. 29.07.10
Werden mit einer Flatrate abgegoltene Telefondienstleistungen beworben, bei denen Call-by-Call und Preselection ausgeschlossen sind, so ist es hier nicht unlauter i.S.d. § 5 a II UWG, wenn dabei nicht auf diesen Ausschluss hingewiesen wird (Aufgabe des Senatsurteils vom 05.02.09 - 29 U 3255/08 - Kein Telekom-Anschluss notwendig). mehr >
22.07.2010 LG München I - 17 HK 0 8253/10 - Urt. v. 22.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Fettreduktionsmethode, die sich die Wirkung der sogenannten, durch Ultraschall erzeugten „Kavitation“ zu Nutze macht und nach den Auslobungen des Anbieters eine Alternative zur Fettabsaugung darstellen soll.

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22.07.2010 BGH - I ZR 139/08 - Urt. v. 22.07.10 - OLG Hamburg
a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsan-gebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Origi-nalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.

b) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 II Nr. 6, 8 I UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen „ähnlich“ oder „wie“ auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.

c) Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 I BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.
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20.07.2010 OLG Hamm - I-4 U 101/10 - Urt. v. 20.07.10
Das Angebot eines Gebrauchtwagens als „Jahreswagen“ aus „1. Hand“ bzw. mit der zusätzlichen Angabe „1 Vorbesitzer“ ist eine unklare und deshalb aufklärungsbedürftige Werbeangabe, wenn das Fahrzeug als Mietwagen genutzt worden ist. Es liegt dann eine Irreführung bereits nach § 5 UWG vor. Es handelt sich nicht nur um das Verschweigen einer mitteilungspflichtigen Tatsache nach § 5 a UWG. Dies beurteilt sich unabhängig davon, ob ein so verkauftes Fahrzeug als mangelhaft i.S.d. § 434 BGB anzusehen ist.

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20.07.2010 LG Konstanz - 2 0 56/10 - Urt. v. 20.07.10
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein zunächst erfolglos abmahnender Wettbewerbsver-band berechtigt ist, mit Anwaltshilfe „nachzufassen“ und hierfür gem. § 12 I S. 2 UWG Rechtsan-waltskosten erstattet verlangen kann. mehr >
20.07.2010 KG - 5 U 177/08 - Urt. v. 20.07.10
1. Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Abbildung einer Person im weißen Kittel, bei der es sich - wie sich aus dem Kleingedruckten ergibt - um einen Biochemiker handelt, verletzt §§ 12 I Nr. 5 LFGB, 5 UWG, sofern die abgebildete Person in einen Kontext mit großformatig herausgestellten Begriffen wie Medizin, Gesundheit etc. eingebettet ist.

2. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben „... sorgen sie dafür, dass Sie unter gar keinen Umständen auch nur einen Tag ohne Ihr Über-Lebensmittel dastehen ...“ verstößt gegen § 4 IV NemV.
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16.07.2010 LG Duisburg - 22 0 51/10 - Urt. v. 16.07.10
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung eines Lebensmittels - das aus Chitosan, Artischocken-Pulver, Löwenzahnpulver, Brennnesselpulver und Birkenpulver zusammengesetzt ist - mit Werbeaussagen, die dem Mittel eine schlankmachende Wirkung beilegen. mehr >
16.07.2010 KG - 5 U 145/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.07.10
Bestätigt der unzulässig werbend angerufene Verbraucher in seiner Zeugenvernehmung glaubhaft den (eingangs unter Nennung der Firma der Beklagten geführten) Telefonanruf, kann das Gericht - in einer Gesamtschau des Ergebnisses dieser Aussage, der nach der Lebenserfahrung und den Fallumständen sehr unwahrscheinlichen Möglichkeit eines Anrufs eines böswilligen Konkurrenten oder sonstigen Dritten und des nur völlig substanzlosen und pauschalen Vortrags der Beklagten zu Art und Organisation ihrer Kundenwerbung - die Verantwortlichkeit der Beklagten im Einzelfall als erwiesen ansehen, ohne gegenbeweislich von der Beklagten benannte einzelne im Vertrieb beschäftigte Mitarbeiter der Beklagten zu hören. mehr >
15.07.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 585/09 - Urt. v. 15.07.10
1. Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 II e Novel-Food-Verordnung durch das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die aus ungenießbaren Pilzen (hier: Reishi bzw. Coriolus) bestehen.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 I, 5 I, 13 I lit. a, 28 V HCV durch die Bewerbung von Nahrungsergänzungen mit Wirkungen, die einer wissenschaftlich hinreichenden Absicherung entbehren.
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15.07.2010 BGH - I ZR 99/09 - Urt. v. 15.07.10 - OLG Hamburg
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 III S. 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbes. aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben. mehr >
15.07.2010 BGH - I ZR 57/08 - Urt. v. 15.07.10 - OLG Frankfurt a. M
Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der kon-kreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verhältnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken. mehr >
14.07.2010 BGH - VIII ZR 246/08 - Urt. v. 14.07.10 - OLG Oldenburg
a) Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 I, II AVBGasV bzw. § 5 II GasGVV unver-ändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder S. 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurt. v. 15.07.2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717 und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).

b) Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel

„Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundver-sorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentli-chen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam. ... Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kün-digen“

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

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13.07.2010 OLG Düsseldorf - I-20 U 17/10 - Urt. v. 13.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines basischen Nahrungsmittels mit Angaben, die den Eindruck erwecken, als gäbe es ein grundsätzliches Problem, das in einer Übersäuerung des menschlichen Körpers (= "Verschlackung") bestehe.

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13.07.2010 OLG Hamm - I-4 U 21/10 - Urt. v. 13.07.10
Das selektive Vorgehen eines Verbandes gegen bestimmte Wettbewerber ist nicht von vornherein missbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG. Ein Verband, der die ihm anvertraute wettbewerbsrechtliche Pro-zessführungsbefugnis aber grundsätzlich nur noch einseitig ausübt, verlässt die Basis, aufgrund derer ihm die Prozessführungsbefugnis verliehen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn Be-hinderungsgesichtspunkte bei diesem selektiven Vorgehen eine entscheidende Rolle spielen. mehr >
08.07.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 48/10 - Urt. v. 08.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Fettreduktionsmethode, die sich die Wirkung der sogenannten, durch Ultraschall erzeugten "Kavitation" zu Nutze macht und nach den Auslobungen des Anbieters eine Alternative für Patienten darstellen soll, die eine Fettabsaugung oder eine Behandlung mittels Fett-Weg-Spritze in Erwägung ziehen. mehr >
08.07.2010 LG Hamburg - 327 O 634/09 - Urt. v. 08.07.10 - rechtskräftig
1. Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der nach einer Download-möglichkeit für ein kostenloses Programm (sog. "Freeware") im Internet sucht und über das Ergebnis einer Internetsuchmaschine auf eine Internetseite gelangt, auf der ein solches Programm zum Download angeboten wird, rechnet nicht damit, dass dieses Programm hier nicht - wie bei sog. "Freeware" zu erwarten - kostenfrei, sondern nur nach Begründung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Zeitraum eines Jahres heruntergeladen werden kann.

2. Soll eine Kostenpflicht für eine solche Leistung begründet werden, bedarf es angesichts dieser berechtigten Erwartung der Verbraucher eines hinreichend deutlichen Hinweises auf die Entgeltlichkeit des Angebotes. Hierzu ist ein unauffällig gestalteter Hinweis auf der In-ternetseite selbst ebenso ungeeignet, wie ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Der Umstand, dass die Verbraucher vor dem Download ihre persönlichen Daten einzugeben haben und über das Bestehen eines Widerrufsrechts informiert werden, stellt keinen Hinweis dar, der die Verkehrserwartung der Verbraucher an die Kostenlosigkeit des Angebots aufhebt.

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02.07.2010 Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4 U 184/09 – Hinweis gem. § 522 ZPO v. 02.07.10
Zur Frage, ob die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben "M. VIT wirkt sich positiv auf den gesamten Organismus aus" den Anforderungen der Health-Claims-Verordnung entspricht.

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02.07.2010 OLG Köln - 6 U 48/10 - Urt. v. 02.07.10
1. Eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG kann darin liegen, dass ein Markeninhaber es einem Händler, der mit der Marke gekennzeichnete Waren vertreibt, durch eine sogenannte Markenbeschwerde bei Google unmöglich macht, Adword-Werbung zu dieser Marke zu schalten.

2. Eine gezielte Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG setzt nicht voraus, dass die angegriffene Maß-nahme sich nur gegen einen einzelnen Wettbewerber richtet.


3. Den Markeninhaber trifft für die Umstände, auf die er sein legitimes Interesse an der angegrif-fenen Maßnahme stützt, eine sekundäre Darlegungslast. Das Interesse an einem bestimmten, den Internethandel ausschließenden Vertriebsweg, ist dabei rechtlich unbeachtlich.
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01.07.2010 BGH - I ZB 35/09 - Beschl. v. 01.07.10 - Bundespatentgericht
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S.v. § 8 II Nr. 1 MarkenG.

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01.07.2010 BGH - I ZR 19/08 - Urt. v. 01.07.10 - OLG Köln
Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funkti-onsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfeh-lung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge (bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologische Wirkung nachgewiesen ist. mehr >
01.07.2010 OLG Hamburg - 3 U 129/08 - Urt. v. 01.07.10 - rechtskräftig
Zur rechtlichen Zulässigkeit eines Zusatzentgelts, welches ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen von Prepaid-Verträgen für die Rückzahlung eines Restguthabens nach Vertragsbeen-digung verlangt.

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01.07.2010 BGH - I ZB 68/09 - Beschl. v. 01.07.10 - Bundespatentgericht
Besteht ein Bildzeichen nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren, für die der Marken-schutz beansprucht wird, wird es der Verkehr im Allgemeinen nicht als Herkunftsmittel auffassen, auch wenn sich auf dem Markt noch keine mit dem angemeldeten Zeichen vollständig überein-stimmende Gestaltung findet. mehr >
01.07.2010 BGH - I ZR 161/09 - Urt. v. 01.07.10 - OLG Düsseldorf
a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 III UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.

b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Wer-becharakters i.S.v. § 4 Nr. 3 UWG vor.

c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeit-schriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.
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30.06.2010 LG Berlin - 97 0 88/10 - Urt. v. 30.06.10
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Methode zur Gewichtsre-duzierung durch Ultraschall, die u. a. mit den Behauptungen "durch die revolutionäre Ultra-schallbehandlung werden Fettzellen ganz gezielt entleert. Lokale Fettdepots, Reiterhosen und Cellulite gehören somit der Vergangenheit an, und das ohne Schweiß, ohne lästige Diät und ohne OP" ausgelobt wird.

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30.06.2010 Hamburgischer Berufsgerichtshof für die Heilberufe - 6 Bf 60/10.HBG - Urt. v. 30.06.10
1. Ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie verstößt gegen das sich aus §§ 31 III HmbKGH, 2 VIII S. 1 BO Hamb. Ärzte und Ärztinnen ergebende Gebot, grundsätzlich in sei-nem Fachgebiet tätig zu sein, sofern er chirurgische Eingriffe durchführt, die von seinem Fachgebiet nicht umfasst sind (hier: Brustoperationen, Straffungen der Bauchdecke und der Oberarme). In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass der Arzt im Rahmen seiner gebietsüberschreitenden Tätigkeit von seiner Facharztbezeichnung keinen Gebrauch macht.

2. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gebot, als Arzt grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig zu sein, dessen Gebietsbezeichnung er führt.
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29.06.2010 LG Berlin - 16 0 210/10 - Urt. v. 29.06.10 - rechtskräftig
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit einer Hochtontherapie, der der Anbieter eine Linderung von Schmerzen bei Patienten, die unter Gelenkbeschwerden, Rückenschmerzen oder Osteoporose leiden, zuschreibt.

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28.06.2010 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 27/10 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 28.06.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Autohauses mit dem Slogan "Das sicherste Auto aller Zeiten. Der neue Renault Mégane". mehr >
24.06.2010 BGH - I ZR 182/08 - Urt. v. 24.06.10 - OLG Stuttgart
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen. mehr >
24.06.2010 BGH - I ZR 166/08 - Urt. v. 24.06.10 - OLG Hamm
Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immu-nologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.

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24.06.2010 BGH - I ZB 40/09 - Beschl. v. 24.06.10 - Bundespatentgericht
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.v. § 83 III Nr. 3 MarkenG kann vorliegen, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt in einem Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung einen wertvollen Besitzstand des Löschungsantragstellers zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bejaht hat und das Bundespatentgericht das Vorbringen als unsubstantiiert seiner Entscheidung zugrunde legt, ohne einen richterlichen Hinweis zu erteilen. mehr >
24.06.2010 BGH - I ZB 115/08 - Beschl. v. 24.06.10 - Bundespatentgericht
Kann ein Markenwort aufgrund verschiedener Anbringungsformen an der Ware oder Verpackung als Herkunftshinweis verstanden werden, darf die Eintragung des Zeichens nicht wegen der Möglichkeit abgelehnt werden, für eine bestimmte Anbringung eine Positionsmarke eintragen zu lassen. Vielmehr muss im Eintragungsverfahren festgestellt werden, ob das Publikum unabhängig von der konkreten Präsentation auf Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder der Verpackung der fraglichen Waren dem Zeichen (hier: dem Zeichen TOOOR! auf Etiketten von Bekleidungsstücken) jeweils nur einen beschreibenden Bezug zu den Waren und keinen Her-kunftshinweis entnimmt.

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24.06.2010 OLG München - 6 U 4609/09 - Urt. v. 24.06.10 - rechtskräftig
Zur Frage der Verwechslungsfähigkeit geschäftlicher Bezeichnungen. mehr >
17.06.2010 LG Lüneburg - 7 0 10/10 - Urt. v. 17.06.10
1. Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.

2. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages.

3. Die Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Angaben, die auf die Emp-fehlung eines Apothekers verweisen, verletzt Art. 12 lit. c) HCVO.

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11.06.2010 OLG Köln - 6 U 23/10 - Urt. v. 11.06.10
1. Erweckt eine Verlagswerbung den Eindruck, ein seltenes und wertvolles Buch (hier: das größte, schwerste und teuerste Buch des 20. Jahrhunderts mit Fotografien von Helmut Newton) werde jetzt kostengünstig als identischer Nachdruck in anderem Format angeboten, unterscheidet sich der Inhalt der Neuausgabe aber vom Original (hier: in Bezug auf einen Teil der darin enthaltenen Fotografien), kann darin eine relevante Irreführung der Verbraucher liegen.

2. Für eine solche Irreführung genügt es aber nicht, dass die Neuausgabe die wenig originelle Gestaltung des Original-Schutzumschlages übernimmt; ein ohne Rücksicht auf werbliche Ankündigungen des Verlages allein darauf gestütztes Vertriebsverbot kann daher nicht ausgesprochen werden.
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11.06.2010 KG - 5 U 47/08 - Urt. v. 11.06.10
1. Zur Frage, inwieweit die Bewerbung eines Monopräparates außerhalb der Fachkreise den inhaltlichen Anforderungen an die Wiedergabe der Pflichtangaben genügt.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 9 HWG durch die Ankündigung, medizinische Auskünfte im Wege einer Beratung per Telefon zu erteilen.

3. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 11 I Nr. 4 HWG durch die Abbildung zweier in weiße Kittel gekleideter Personen.
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10.06.2010 OLG Celle - 13 U 191/09 - Urt. v. 10.06.10
1. Der Vertrieb von Achselpads unter Verwendung einer Marke ist zur Irreführung geeignet, sofern der Hersteller des Produktes weder Inhaber noch Lizenznehmer der Marke ist.

2. Die Bewerbung von Achselpads mit der Angabe "100 % Baumwolle" ist irreführend, sofern das Produkt aus Baumwolle samt einer PE-Folie besteht.

3. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Drittunterwerfung, sofern der Drittunterwerfung keine Abmahnung vorausgegangen ist, dem Zweitabmahner aus dem zwischen dem Unterlassungsgläubiger und dem Unterlassungsschuldner geführten Schriftwechsel lediglich ein um gewisse Informationen "bereinigtes" Schreiben vorgelegt wird und die Drittunterwerfung überdies so gefasst ist, dass ernsthafte Zweifel daran be-stehen, dass die (Erst)Unterwerfungserklärung dem Begehren des Zweitabmahners hinrei-chend Rechnung trägt.

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10.06.2010 LG Potsdam - 52 0 76/09 - Beschl. v. 10.06.10
Unterliegt der Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs in der ersten Instanz, weil das Landge-richt eine Publikumserwartung feststellt, die einer Irreführung entgegensteht und holt er da-raufhin zum Beleg einer anderweitigen Erwartung des Publikums ein Meinungsforschungsgut-achten ein, durch welches der täuschende Inhalt der Werbung belegt wird, so sind die Kosten des Meinungsforschungsgutachtens gem. § 91 IV ZPO Teil der Verfahrenskosten und zur Er-stattung festzusetzen. mehr >
10.06.2010 BGH - I ZR 42/08 - Urt. v. 10.06.10 - OLG Hamburg
Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 I UWG untersagt werden.

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10.06.2010 BGH - I ZB 39/09 - Beschl. v. 10.06.10 - Bundespatentgericht
a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 II Nrn. 1, 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem angemeldeten Zeichen ist die Eintragung vielmehr nur zu versagen, wenn es gerade auch in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen eines Schutzhindernisses erfüllt.

b) Der Umstand, dass Zusammensetzungen, die neben dem angemeldeten Zeichen weitere Be-standteile aufweisen, vom Verkehr jedoch als einheitliche und vom angemeldeten Zeichen ver-schiedene Zeichen verstanden werden, Eintragungshindernissen entgegenstehen, besagt als solcher nicht, dass diese auch bei dem angemeldeten Zeichen vorliegen.
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10.06.2010 BGH - I ZR 45/09 - Urt. v. 10.06.10 - OLG Hamburg
Zur Frage der Bemessung des Schadensersatzes für Markenverletzungen durch den Parallelimport von Arzneimitteln nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns resp. auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr. (Leitsatz der Redaktion) mehr >
04.06.2010 OLG Köln - 6 U 11/10 - Urt. v. 04.06.10
1. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages.

2. Eine Werbung für Fernsehprogramminhalte mit einer blickfangmäßigen Preisangabe ist zur Irreführung geeignet, sofern zu dem genannten Preis weitere unvermeidliche Kosten hin-zukommen (hier: Werbung für Fernsehprogramm zum Liveempfang sämtlicher Bundesli-gaspiele, dessen Empfang die Buchung eines anderen Angebotspaketes voraussetzt).


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03.06.2010 OLG Hamburg - 3 U 125/09 - Urt. v. 03.06.10
Wird eine Widerrufsbelehrung, welche der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV entspricht, mit den Worten: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:" eingeleitet, führt dies nicht dazu, dass die Belehrung unklar oder intransparent würde. mehr >
02.06.2010 OLG Hamburg - 5 W 59/10 - Beschl. v. 02.06.10
Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endver-braucher gem. § 8 I S. 2 AltölV darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeich-nenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann. mehr >
28.05.2010 OLG Köln - 6 U 9/10 - Urt. v. 28.05.10 - rechtskräftig
Der Werbetext für Karnevalskostüme "Karneval ohne Kostüme ist wie Bläck ohne Fööss" in einer Kölner Zeitungsanzeige greift unbefugt in die dem Namensträger vorbehaltene Entscheidung ein, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Namen für kommerzielle Zwecke zur Verfügung stellt. Die geistreich-witzige Abwandlung des Namens ändert nichts daran, dass das positive Image des Namensträgers zur Aufmerksamkeitserregung und damit zur Förderung des eigenen Produktabsatzes unzulässig genutzt wird. mehr >
27.05.2010 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 254/07 - Urt. v. 27.05.10
Zur Frage der therapeutischen Wirksamkeit der Kernspinresonanztherapie mehr >
27.05.2010 LG Berlin - 52 0 290/09 - Urt. v. 27.05.10
Zur Frage einer krankheitsbezogenen Bewerbung eines als diätetisches Lebensmittel zur Be-handlung von Harn- und Blasenerkrankungen in Verkehr gebrachten Mittels. mehr >
20.05.2010 LG Aschaffenburg - 1 HK 0 64/09 - Urt. v. 20.05.10
Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauertrocknung mit Angaben, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, der Einsatz des Gerätes könne durch Bündelung so genannter Raumenergie und Bodenenergie ohne Eingriff in die Substanz oder Einsatz von (herkömmlicher) Energie wie Strom etc. feuchtes Mauerwerk trocken legen, ist zur Irreführung geeignet, sofern die vom Werbenden behauptete Wirkung und Wirkungsweise wissenschaftlich in höchstem Maße umstritten und bislang keiner wissenschaftlich untermauerten Untersuchung zugänglich ist und der Werbende in keiner Weise in der Lage ist, die Wirkweise des von ihm angebotenen Gerätes auch nur elementar zu erklären. mehr >
20.05.2010 OLG Stuttgart - 2 U 95/09 - Urt. v. 20.05.10
1. Die Wiederholungsgefahr entfällt durch eine Drittunterwerfung, sofern Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Erst-Gläubigers, bezogen auf den Unterwerfungszeitpunkt nicht bestehen.

2. Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Erst-Gläubigers liegen regelmäßig nahe, wenn derjenige, gegenüber dem der Schuldner sich unterwirft, den Verletzer zuvor nicht abgemahnt hatte.

3. Eine Drittunterwerfung lässt überdies die Wiederholungsgefahr auch dann nicht entfallen, wenn der Zweit-Gläubiger berechtigterweise eine andere, namentlich eine weitergehende Unterwerfungserklärung aufgrund desselben Wettbewerbsverstoßes verlangt hatte.

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19.05.2010 OLG Köln - 6 U 205/09 - Urt. v. 19.05.10
Die bildliche Darstellung eines Textils, das vor der Wäsche als grau und mit Flecken behaftet und nach der Wäsche als nicht nur fleckenfrei, sondern auch deutlich aufgehellt erscheint, vermittelt nicht den irreführenden Eindruck, die Aufhellung werde gerade durch den Einsatz des Fleckentferners verursacht, wenn sie in einer mehrseitigen Werbebroschüre enthalten ist, in der ausschließlich die Wirkungen des (neuen) Fleckentferners beim Kampf gegen hartnäckige Flecken beschrieben werden.

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19.05.2010 BGH - I ZR 140/08 - Urt. v. 19.05.10 - OLG Hamm
a) Die Vorschrift des § 174 S. 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht an-wendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungs-vertrages verbunden ist.

b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsaus-schlusses, der mit § 475 I S. 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 I S. 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 I S. 1 BGB.

c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.
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12.05.2010 BGH - I ZR 121/08 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Frankfurt a. M.
a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.

b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urhe-berrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

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12.05.2010 BGH - I ZR 185/07 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Hamburg
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.

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12.05.2010 OLG Hamburg - 3 U 58/08 - Urt. v. 12.05.10
Der Bezeichnung „Stimmt's?“ für die Rubrik einer wöchentlich erscheinenden Qualitätszeitung, in welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt gegenüber der Bezeichnung „Stimmt's?“ für die Wissensrubrik einer eher unterhaltungsorientierten Internet-Homepage Titel-schutz gem. §§ 5 III, 15 II MarkenG zu.

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12.05.2010 OLG Köln - 6 U 142/09 - Urt. v. 12.05.10
1. Der Anbieter von Glücksspielen im Internet steht im Wettbewerb zu einer staatlichen Lotterie-gesellschaft.

2. Das Verbot, Glücksspiele und Sportwetten im Internet anzubieten, verstößt weder gegen Ver-fassungsrecht noch gegen Europarecht.

3. Poker in der Version „Texas hold 'em“ ist ein Glücksspiel i.S.d. § 3 I GlüStV. Das gleiche gilt für sogenannte 50-Cent-Spiele jedenfalls dann, wenn von einer längeren Spieldauer auszugehen ist.

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12.05.2010 BGH - I ZR 214/07 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Nürnberg
Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S.d. § 5 UWG. mehr >
11.05.2010 LG Berlin - 15 0 104/10 - Urt. v. 11.05.10
1. Das Heilmittelwerbegesetz ist auf die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung anzuwenden, der der Werbende den gezielten Fettabbau an gewünschten Arealen bzw. die dauerhafte Zer-störung von Fettdepots, ohne dass der gewohnte Tagesablauf verändert werden muss oder eine körperliche Einschränkung zu erwarten ist, zuschreibt.

2. Zur Frage der Anforderungen an die Darlegung der fachlichen Absicherung der therapeuti-schen Wirksamkeit einer Ultraschallbehandlung, die der dauerhaften Reduktion von Kör-perfett und Cellulite zu dienen bestimmt ist.

3. Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines "Vibrationstrainings", bei dem der Anwender jeweils zehn Minuten passiv auf einer Vibrationsplatte steht, und dem der Anbieter zuschreibt, Muskeln aufbauen, effektiv Fettzellen bekämpfen, einen Fitnesseffekt bewirken und eine Stunde Joggen ersetzen zu können.

4. Ein Anbieter kommt seiner Kennzeichnungspflicht im Impressum seiner Internetseite nicht nach, wenn er seinen Vornamen lediglich mit einem Buchstaben abkürzt.
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11.05.2010 KG - 5 U 64/09 - Urt. v. 11.05.10
Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey Cola; OLG Köln MD 2010, 532). mehr >
06.05.2010 OLG Celle - 13 U 194/09 - Urt. v. 06.05.10
1. Hat der Verfügungskläger eine Urteilsverfügung ordnungsgemäß zugestellt, allerdings die in der Urteilsverfügung angeordnete Sicherheitsleistung nicht fristgemäß gegenüber dem Verfügungsbeklagten erbracht, so kann dieser aus der Fristversäumung für sich dann nichts herleiten, wenn der Verfügungskläger Berufung auch gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung eingelegt hat. Der Verfügungskläger ist nämlich nicht verpflichtet, eine nicht seinem Begehren entsprechende und nur gegen Sicherheitsleistung ergangene einstweilige Verfügung zu vollziehen.

2. Der Vertrieb eines aus der gewöhnlichen Moosbeere gewonnenen Saftes unter der Be-zeichnung "Cranberry-Saft" ist zur Irreführung geeignet, desgleichen die Bewerbung als solchen.
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06.05.2010 OLG Hamm - I-4 222/09 - Urt. v. 06.05.10
Der Vertrieb sowie die Bewerbung eines Produktes, das die Lebensmittelzutat Paradiesnuss-pulver enthält, verletzt §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 I, Art. 3 II, IV NFVO, sofern für das Mittel keine Zulassung oder Notifizierung nach der Novel-Food-Verordnung besteht.

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06.05.2010 OLG München - 29 U 4316/09 - Urt. v. 06.05.10
Es stellt keinen Verstoß gegen die Zulassungspflicht für Arzneimittel dar, wenn ein Apotheker in seiner Apotheke aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel Fertigspritzen auseinzelt und an andere Apotheken weitergibt, sofern es sich um individuelle Zubereitungen für Patienten nach Rezeptur handelt und das Abfüllen in unveränderter Form erfolgt.

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30.04.2010 OLG Köln - 6 U 194/09 - Urt. v. 30.04.10
Ein Preisvergleich von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Irreführung geeignet, wenn nicht offen gelegt wird, dass der beworbene eigene Tarif für einen Vertrag mit einer doppelt so langen Mindestvertragslaufzeit gilt.

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30.04.2010 OLG Köln - 6 U 208/09 - Urt. v. 30.04.10 - rechtskräftig
1. Die Abkürzung "FC Bayern" für die vollständige Unternehmensbezeichnung "FC Bayern Mün-chen AG" genießt den Schutz des § 12 BGB.

2. Eine Registrierung der "fcbayern" unter einer spanischen Top-Level-Domain verletzt dieses Namensrecht.

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29.04.2010 BGH - I ZR 23/08 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Celle
Ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter im Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge in Höhe von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht. mehr >
29.04.2010 BGH - I ZR 202/07 - Urt. v. 29.04.10 - OLG München
a) Besteht zwischen den Parteien kein Streit darüber, dass die Pflichtangaben nach § 4 I HWG in der beanstandeten Werbung fehlen, sondern streiten sie nur darüber, in welchem Umfang durch die konkrete Verletzungshandlung nach der so genannten Kerntheorie eine Wiederholungsgefahr auch für andere Handlungsformen begründet wird, in denen das Charakteristische der beanstandeten Werbung zum Ausdruck kommt, so führt die Bezug-nahme auf das Fehlen der gem. § 4 I HWG vorgeschriebenen Pflichtangaben in der Formu-lierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit.

b) Die Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, dass eine Erinnerungswerbung ausschließlich Angaben enthalten darf, die der Produktidentifizierung dienen.

c) Die in § 4 V S. 2 HWG geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 I HWG genannten Angaben in die Werbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird.

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29.04.2010 BGH - I ZR 3/09 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Hamburg
a) Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des Lizenzverhältnis-ses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 352/04, NJW-RR 2007, 1327, Tz. 13 f., m.w.N.) zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen.

b) Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig, sind die Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB im Regelfall nicht gegeben.
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29.04.2010 BGH - I ZR 66/08 - Urt. v. 29.04.10 - LG Berlin
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gem. §§ 312 c, 355 BGB zu erteilenden Informa-tionen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gem. § 355 I S. 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertrags-schluss bei eBay abzurufen. mehr >
29.04.2010 BGH - I ZR 99/08 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Karlsruhe in Freiburg
a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S.v. § 1 I S. 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen.

b) Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträch-tigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.
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28.04.2010 OLG Hamburg - 5 W 36/10 - Beschl. v. 28.04.10
1. Der „insbesondere“-Zusatz verkörpert neben dem verallgemeinerten Teil eines Unterlas-sungsantrags, mit dem er verbunden ist, keinen eigenständigen Streitgegenstand sondern verweist lediglich zur Verdeutlichung der dort formulierten Charakteristika auf die konkrete Verletzungsform.

2. Wird der verallgemeinerte Antragsteil vollständig zugesprochen, der „weitergehende Antrag“ nach dem „insbesondere“-Teil jedoch verfahrensfehlerhaft aus materiell-rechtlichen Gründen zurückgewiesen, ist der Antragsteller hierdurch nicht formell beschwert. Über den Streitge-genstand ist vollständig entschieden worden. Eine gleichwohl erhobene sofortige Beschwerde ist unzulässig.

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27.04.2010 OLG Hamburg - 5 W 24/10 - Beschl. v. 27.04.10
1. Durch die Prüfungs- und Handlungspflichten auslösende Abmahnung soll ein als Störer in Anspruch genommener Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber in die Lage versetzt werden zu erkennen, durch welche seiner Mitglieder mithilfe seines Dienstes welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden.

2. Wird das urheberrechtsverletzende öffentliche Zugänglichmachen von Grafi-ken/Comicdarstellungen beanstandet, ist es im Regelfall erforderlich, dass die beanstandeten Grafiken selbst in die Abmahnung eingeblendet werden, um dem Diensteanbieter das Ergreifen zweckentsprechender Maßnahmen zu ermöglichen. Eine Nennung allein des Titels der Grafik reicht im Regelfall nicht aus.

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27.04.2010 OLG Köln - 6 W 43/10 - Beschl. v. 27.04.10
Eine Widerrufsbelehrung in AGB, die in einem Fernabsatzvertrag über Kosmetika die Ware "nur in einem unbenutzten Zustand" für rücknahmefähig erklärt, ist unwirksam. Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufsrechts für Kosmetikartikel nach dem Öffnen der Primärverpackung wird durch die Regelung des § 312 d IV Nr. 1 BGB - wonach das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen ist, die "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können" - nicht gedeckt. mehr >
27.04.2010 LG Dortmund - 19 0 6/10 - Urt. v. 27.04.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der kosmetischen resp. medi-zinischen Wirkung eines "Fett-Weg-Gerätes" das nach den Auslobungen des Vertreibers durch Ultraschall und "stabile Kavitation" den Abbau "besonders hartnäckiger Fettdepots und diätre-sistenter Fettspeicher" bewirken soll.

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22.04.2010 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 55/09 - Urt. v. 22.04.10
Die Bewerbung einer kosmetischen Behandlung, die sich dadurch auszeichnet, dass eine Creme oder ein Serum auf die Haut aufgetragen und dann mittels eines computergesteuerten Kugelkopfes im Wege der Elektroporation in die Haut einmassiert wird, mit der Aussage "endlich ist effizientes Lifting möglich. Ohne Botoxin-Gift, ohne Nadel und Skalpell: schnell, sicher und schmerzfrei - mit der meso Beauty Therapy" ist irreführend gem. § 27 I LFGB, sofern es den ausgelobten Wirkungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt. mehr >
22.04.2010 LG Köln - 31 0 728/09 - Urt. v. 22.04.10
1. Die Werbung für ein Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels gegenüber Fachkreisen, bei dem als erster bis dritter Preis jeweils ein MP3-Player mit vier Gigabyte Speicherkapazität sowie als vierter bis zehnter Preis jeweils ein USB-Flashlaufwerk mit vier Gigabyte Speicherkapazität ausgelobt werden, verletzt § 7 I S. 1 HWG, sofern Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel die Beantwortung von drei Fragen mit jeweils drei vorgegebenen Antwortmöglichkeiten war, deren richtige Lösungen sich im daneben stehenden Informationstext wiederfinden ließen.

2. Die durch Art. 12 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit gebietet eine einschränkende Auslegung des § 7 I HWG insoweit, als die Werbung zu einer unsachlichen Beeinflussung der Angesprochenen geeignet sein muss. Anders als bei einer an Verbraucher gerichteten entsprechenden Werbung müssen bei einer solchen an Fachkreise gerichteten vornehmlich andere Aspekte als eine mögliche Gesundheitsgefährdung berücksichtigt werden. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass die durch eine solche Werbung angesprochenen Fachkreise unbewusst nicht voreingenommen über eine Medikation entscheiden und hierbei insbesondere Kostengesichtspunkte außer Acht lassen.
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22.04.2010 BGH - I ZR 29/09 - Urt. v. 22.04.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine Werbung für Grabmale, die zwei Wochen nach dem Todesfall auf dem Postweg erfolgt, stellt keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen dar.

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22.04.2010 BGH - I ZR 17/05 - Urt. v. 22.04.10 - OLG Köln
a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird.

b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.
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21.04.2010 LG Traunstein - 1 HK 0 1375/09 - Urt. v. 21.04.10
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur drahtlosen Mauertrockenle-gung, das seine Wirkung nach den Werbeunterlagen des Anbieters durch die Erzeugung eines elektromagnetischen Gegenfeldes entfalten soll, sofern der Anbieter in seiner Klageerwiderung die angebliche Wirkweise des Gerätes auswechselt, indem er sich dort auf die Wirkungsweise der Elektroosmose beruft und er überdies den wissenschaftlichen Nachweis der Zwecktauglichkeit des Gerätes, die mauerentfeuchtende Wirkung herbeizuführen, schuldig bleibt. mehr >
21.04.2010 Thüringer OLG - 2 U 88/10 - Urt. v. 21.04.10
1. Von einer ausdrücklichen Einwilligung eines Kunden im Hinblick auf den Empfang von E-Mail-Werbung (hier: Bezug eines Newsletters) kann dann nicht gesprochen werden, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung einer Ware ein Kundenkonto eröffnete, wobei eine mit einem Haken "voreingestellte" Einwilligungserklärung zum Newsletterbezug verwendet wurde, bei der der Kunde also den Haken entfernen musste, wenn er keinen Newsletter er-halten wollte.

2. Die Verwendung der im Rahmen der Kundenbeziehung erlangten E-Mail-Adresse zum Zwe-cke der Übersendung von Newslettern erfüllt nicht den Ausnahmetatbestand gem. § 7 III Nr. 2 UWG, sofern sich die Direktwerbung nicht auf ähnliche Waren wie die bereits gekauften bezieht.

3. Der Ausnahmetatbestand gem. § 7 III Nr. 4 UWG ist nicht erfüllt, sofern der Kunde bei der Erhebung der E-Mail-Adresse darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung ohne Kosten widersprechen kann, obwohl Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.

4. Der gesetzliche Ausnahmetatbestand gem. § 7 III UWG greift nur dann ein, wenn sämtliche Voraussetzungen kumulativ vorliegen. mehr >
20.04.2010 KG - 5 W 92/10 - Beschl. v. 20.04.10
Wird in einer Werbung eine DIN-Norm (hier: DIN EN 14975) in Bezug genommen, die bei Angaben des Produktherstellers zu bestimmten Werten seiner Produkte (hier: Wärmedämmungswerte) weitere Verfahrensangaben (betreffend die Feststellung dieser Werte) fordert, dann bezieht sich dieses Erfordernis grundsätzlich nur auf Angaben des Herstellers selbst und nur auf solche auf dem Produkt oder seiner Verpackung, nicht aber auf die Angabe dieser Werte durch einen Händler in dessen Werbung für dieses Produkt.

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15.04.2010 BGH - Xa ZR 89/09 - Urt. v. 15.04.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der sich die Laufzeit eines anlässlich eines Sportereignisses (hier: Fußball-Europameisterschaft) angebotenen Vertrags über eine Rabattberechtigung (hier: "Fan BahnCard 25"-Abonnement) über die ursprüngliche Laufzeit von drei Monaten hinaus um (jeweils) ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht innerhalb bestimmter Frist vor Laufzeitende gekündigt wird, ist weder nach § 309 Nr. 9 noch nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam und benachteiligt den Verbraucher auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. mehr >
15.04.2010 KG - 5 W 67/10 - Beschl. v. 15.04.10
Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss an: OLG Celle GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg GRUR 1989, 296).

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15.04.2010 OLG Hamburg - 5 U 106/08 - Urt. v. 15.04.10
1. Wer ein parallelimportiertes Pflanzenschutzmittel in Deutschland in den Verkehr bringt, für welches er in Bezug auf ein bestimmtes Referenzmittel durch das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit unter Zuteilung einer PI-Nummer die Verkehrsfähigkeit - all-gemein - bescheinigt erhalten hat, muss im Streitfall zumindest in Ansätzen nachvollziehbar darlegen, dass es sich bei dem von ihm - konkret - nach Umverpackung vertriebenen Produkt um ein Originalprodukt handelt, das in seinem Herkunftsland über eine entsprechende Zulassung verfügt.

2. Eine vergleichbare Situation besteht, wenn der Parallelimporteur sein Produkt darüber hinaus ausdrücklich mit dem Hinweis auf eine „chemische Identität“ in Bezug auf das Referenzprodukt bewirbt. Diese Grundsätze gelten jedenfalls dann, wenn der Original-Hersteller durch eigene Untersuchungen substantiiert belegt hat, dass die behauptete chemische Identität nicht besteht.

3. Ist ein Schadensersatzanspruch aus § 9 UWG zum Teil verjährt, so kann ein unselbständiger Auskunftsanspruch aus § 242 BGB in Bezug auf den verjährten Zeitraum nicht mehr durchgesetzt werden.
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15.04.2010 BGH - I ZR 145/08 - Urt. v. 15.04.10 - OLG Hamburg
a) Technisch bedingte Merkmale eines Erzeugnisses sind nur dann frei wählbar und aus-tauschbar und können wettbewerbsrechtliche Eigenart begründen, wenn mit ihrem Aus-tausch keine Qualitätseinbußen verbunden sind.

b) Eine der Erwerbssituation nachfolgende Herkunftstäuschung scheidet bei Produkten, die unterschiedlich gekennzeichnet sind und von Fachkreisen verwendet werden, regelmäßig aus, wenn die Benutzung der Produkte eine sorgfältige Planung voraussetzt.

c) Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung i.S.v. § 4 Nr. 9 lit. b Fall 1 UWG liegt im Allgemeinen nicht vor, wenn ein Originalprodukt, dessen Sonderrechtsschutz abgelaufen ist, nachgeahmt wird und aufgrund unterschiedlicher Kennzeichen die Gefahr einer Verwechslung des Originalerzeugnisses und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

d) Wird ein technisches Erzeugnis, dessen Wertschätzung maßgeblich auf dessen äußerer Gestaltung beruht, nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Beeinträchti-gung des Rufs des Originalprodukts vor, wenn die Nachahmung qualitativ minderwertig ist.
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14.04.2010 OLG Karlsruhe - 6 U 5/10 - Urt. v. 14.04.10
Die Zuständigkeit des Gerichts für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entfällt nicht dadurch, dass nach Einreichung des Antrags andernorts Hauptsacheklage erhoben wird. mehr >
13.04.2010 OLG Düsseldorf - I-20 U 191/09 - Urt. v. 13.04.10
1. Sieht eine Vertragsstrafenvereinbarung zwischen zwei Parteien für den Fall der Verwirkung der Vertragsstrafe vor, dass dann der Gläubiger das Bestimmungsrecht zur Höhe der Ver-tragsstrafe bis zu einem Höchstbetrag von € 5.100,-- nach billigem Ermessen haben soll und die Vertragsstrafe im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, so kann der Gläubiger sein Recht dahin ausüben, den Höchstbetrag zu fordern.

2. Vom Gericht ist die Vertragsstrafe nicht schlechthin auf die "Angemessenheit" zu überprüfen, sondern allein darauf, ob sie der Billigkeit entspricht.
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13.04.2010 KG - 5 W 62/10 - Beschl. v. 13.04.10

Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis "Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage" und gibt er dabei nur die Ver-sandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellfallverstoß nach § 3 I UWG vorliegen (grundsätzlich ablehnend: OLG Hamm MMR 2007, 663; OLG Hamm GRURPrax 2010, 42).
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13.04.2010 OLG Hamm - I-4 U 192/09 - Urt. v. 13.04.10
1. Der Kläger ist im Hauptsacheverfahren nicht an den im vorausgegangenen Verfügungsver-fahren gestellten Antrag und das dort erwirkte Verbot gebunden. Insoweit ist er nicht daran gehindert, das Hauptsacheverfahren dazu zu benutzen, wegen der Verletzungshandlung ein weitergehendes Verbot zu erstreiten.

2. Ein Nahrungsergänzungsmittel, bei dem eine Lebensmittelzutat in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt, darf als neuartiges Lebensmittel ohne die erforderliche Genehmigung weder beworben noch vertrieben werden.

3. Bei Paradiesnusspulver handelt es sich um eine aus Pflanzen isolierte Lebensmittelzutat i.S.d. Art. 1 II e NFV, die neuartig ist.

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13.04.2010 KG - 5 W 65/10 - Beschl. v. 13.04.10
1. Die Abmahnung eines Dritten ist nicht allein schon wegen ihres Charakters als Gegenangriff auf eine vorangegangene Abmahnung des Dritten missbräuchlich. Nichts desto trotz ist schon die Ausgangssituation einer "Retourkutsche" regelmäßig nicht unbedenklich und sie zwingt den (abgemahnten) Abmahnenden in einem besonderen Maß zu einer zurückhal-tenden, kostenschonenden Verfahrensweise.

2. Auch wenn einem Verfahrensbevollmächtigten mehrere Wettbewerbsverstöße in einem Internetauftritt an zwei Tagen zeitlich nacheinander bekannt geworden sind, kann die Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen missbräuchlich sein, wenn der Verfahrensbevoll-mächtigte beauftragt war, den gesamten Internetauftritt wettbewerbsrechtlich zu prüfen und dann abzumahnen.
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12.04.2010 OLG Köln - 6 W 42/10 - Beschl. v. 12.04.10
Die Bewerbung eines Arzneimittels gegen Sodbrennen im Rahmen eines Fernsehwerbespots mit der Aussage "... Sagen Sie bitte meinen Arzttermin ab" im Zusammenhang mit dem weiteren Inhalt "Aber Ihr Sodbrennen ... Jetzt gibt es A. von B. Rezeptfrei in der Apotheke ... Damit bin ich mein Sodbrennen los. Tag und Nacht ... A.-Sodbrennen im Griff - neues Lebensgefühl" enthält nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise das Versprechen, dass ein Erfolg, nämlich die Beseitigung der Beschwerden, mit Sicherheit erwartet werden kann. mehr >
09.04.2010 LG Darmstadt - 15 0 70/09 - Urt. v. 09.04.10
der Anbieter eine gezielte Reduktion von Fettansammlungen, eine Straffung erschlaffter Haut sowie eine Neuformung und Straffung des Körpers innerhalb nur weniger Behandlungen mit lang anhaltenden spektakulären Ergebnissen zuschreibt.

2. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer "Endermologie"-Behandlung, von der der Anbieter behauptet, es wäre die erste medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Therapie zur erfolgreichen Behandlung und Entfernung der Cellulite.
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08.04.2010 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 48/09 - Urt. v. 08.04.10
1. Paradiesnusspulver unterfällt gem. Art. 1 II e NFV dem Anwendungsbereich der Novel-Food-VO und bedarf einer Genehmigung gemäß dem in Art. 4 ff. NFV geregelten Genehmigungsverfahren.

2. Zur Frage, inwieweit Informationen zur Paradiesnuss - welche insbesondere deren hohen Selengehalt sowie die Bedeutung des Selens für die tägliche Ernährung betreffen - auf einer als sog. "Wissensplattform" betriebenen Internetseite einem Vertreiber eines Nah-rungsergänzungsmittels zuzurechnen sind, welches u.a. aus Paradiesnusspulver besteht.
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08.04.2010 LG München I - 17 HK 0 138/10 - Urt. v. 08.04.10

1. Die Versendung von E-Mails zu Werbezwecken stellt eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG dar, sofern der Empfänger der E-Mail seine Einwilligung in den Empfang nicht erteilt hat.

2. Eine einmal erteilte Einwilligung verliert mit Ablauf eines längeren Zeitraums ihre Aktualität. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern zwischen der Erteilung der Einwilligung und der Ver-sendung der E-Mail ein Zeitraum von etwas mehr als 1 1/2 Jahren liegt.
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06.04.2010 LG Itzehoe - 5 0 81/09 - Urt. v. 06.04.10
Zur Frage der Abgrenzung "redaktioneller Werbung" von tatsächlich informierenden redaktio-nellen Beiträgen in Publikumszeitschriften.


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31.03.2010 BGH - I ZR 174/07 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Düsseldorf
Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Stan-dorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.06.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de). mehr >
31.03.2010 BGH - I ZB 62/09 - Beschl. v. 31.03.10 - Bundespatentgericht
a) Zeichen oder Angaben, die sonst als Werbemittel verwendet werden, ohne dass sie für die be-treffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, kann nicht schon wegen einer sol-chen Verwendung die Eintragung als Marke versagt werden.

b) Bei der Prüfung des Eintragungshindernisses nach § 8 II Nr. 1 MarkenG ist im Wege einer Prognose zu ermitteln, ob dem angemeldeten Zeichen von Haus aus Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zukommt. Dabei sind die in der betreffenden Branche bestehenden Verkehrsgepflogenheiten sowie - wenn das angemeldete oder ein ähnli-ches Zeichen bereits benutzt wird - die Kennzeichnungsgewohnheiten und die tatsächliche Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung des Verkehrs, ob ein Zeichen im Einzelfall als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung verstanden wird, kann auch dadurch beeinflusst werden, dass Marken bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise an bestimmten Stellen angebracht werden.

c) Einer Beschränkung der Marke darauf, dass der Schutz nur für die Anbringung des Zeichens an einer bestimmten Stelle begehrt wird (sogenannte Positionsmarke), bedarf es nicht, wenn - wie im Regelfall - praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten der Anbringung des Zeichens an verschiedenen Stellen auf oder außerhalb der Ware oder Dienstleistung in Betracht kommen, bei denen das Zeichen vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird.
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31.03.2010 BGH - I ZR 36/08 - Urt. v. 31.03.10 - KG
Ein Schlechthinverbot, das sich nur gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens richtet, kommt nicht in Betracht, weil im Regelfall nicht ausge-schlossen werden kann, dass der angegriffene Bestandteil, wenn er mit anderen Bestandteilen kombiniert wird, keine Verwechslungsgefahr mit dem Klagezeichen begründet. mehr >
31.03.2010 BGH - I ZR 75/08 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Stuttgart
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" beein-flusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. mehr >
31.03.2010 BGH - I ZR 34/08 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Düsseldorf
a) Die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist eine geschäft-liche Handlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG.

b) § 475 I S. 1 BGB zählt zu den Vorschriften i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

c) Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 475 I S. 1 BGB ist nicht wegen eines Vorrangs des § 2 I S. 1, II Nr. 1 UKlaG ausgeschlossen.
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30.03.2010 KG - 5 W 17/10 - Beschl. v. 30.03.10
1. Ein versehentlich ohne richterliche Unterschrift gebliebener (unverkündeter) Streitwertbe-schluss wird im Rechtssinne existent, wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb heraustritt. Er unterliegt dann grundsätzlich der Anfechtung und der Aufhebung durch das Beschwerdegericht.

2. Eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verbotsverfügung ist fehlerhaft zu Stande gekommen, wenn die vom Richter unterzeichnete Urschrift die Verbotsformel nicht unmit-telbar erkennen lässt, sondern auf eine solche nur mitttelbar - beispielsweise im Wege der "Spitzklammermethode" - verweist (Anschluss an BGH GRUR 2004, 975 - Urschrift der Be-schlussverfügung).
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29.03.2010 OLG Celle - 13 U 165/09 - Beschl. v. 29.03.10
Die Bewerbung eines Lebensmittels mit den Angaben "Überlegenheit eines A.-unterstützten Adipositas-Programms. Halbjahresergebnisse aus klinisch kontrollierten Abnehm-Gruppen unter Einfluss von A. (278 Teilnehmer). Absolute Gewichtsabnahme (Mittelwerte) ohne A. -6,5 kg, mit A. -10,7 kg" verletzt Art. 12 b HCV, wonach Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme im Rahmen einer Lebensmittelwerbung verboten sind. mehr >
26.03.2010 LG Hamburg - 408 0 154/09 - Urt. v. 26.03.10
1. Die Angabe "mit probiotischen Kulturen" auf der Verpackung eines Joghurt-Drinks stellt sowohl eine nährwertbezogene als auch eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der VO EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates dar.

2. Demzufolge besteht gem. Art. 7 S. 3 der VO EG 1924/2006 die Verpflichtung, die jeweilige Menge der probiotischen Kulturen in unmittelbarer Nähe der Nährwertkennzeichnung an-zugeben. Dabei ist es allerdings ausreichend, die Mindestmenge der in dem jeweiligen Produkt enthaltenen probiotischen Kulturen zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu benennen.

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25.03.2010 BGH - I ZB 116/08 - Beschl. v. 25.03.10 - OLG München
a) Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.

b) Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 ZPO ergangenen Be-schlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i.S.d. Art. 2 I S. 1 EuVTVO dar.

c) Der Antrag auf Bestätigung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 ZPO er-gangenen Beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel kann auch vom Gläubiger ge-stellt werden, der den Beschluss erwirkt hat.

d) Das für die Heilung von Belehrungsmängeln gem. Art. 16 und 17 EuVTVO nach Art. 18 I lit. b EuVTVO bestehende Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung gilt auch für in Beschlussform ergangene Entscheidungen.

e) Die Möglichkeiten einer Heilung der Nichteinhaltung der in den Art. 13-17 EuVTVO festge-legten verfahrensrechtlichen Erfordernisse sind in Art. 18 EuVTVO abschließend geregelt.
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25.03.2010 OLG Hamburg - 3 U 108/09 - Urt. v. 25.03.10 - rechtskräftig
1. Beinhaltet eine blickfangmäßige Preisangabe nicht alle nach § 1 PAngV erforderlichen In-formationen, können die fehlenden Angaben durch klare und unmissverständliche Stern-chenhinweise erfolgen, wenn ihre Zuordnung zum Preis gewahrt bleibt (Anschluss BGH GRUR 2008, 532, 533 ff. - Umsatzsteuerhinweis).

2. Insbesondere bei Warengattungen, bei denen die einzelnen Endpreise von weiteren Bu-chungsmodalitäten abhängen, genügt die Angabe vorläufiger Preise den Anforderungen an die Erkennbarkeit nach § 1 VI S. 2 PAngV, wenn der Verbraucher klar und unmissverständ-lich auf die Preiszusammensetzung hingewiesen wird und den im Einzelfall gültigen End-preis durch die fortlaufende Eingabe in das Buchungssystem ohne weiteres feststellen kann (Anschluss an BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem).
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25.03.2010 BGH - I ZR 197/08 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Rostock
Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens. mehr >
25.03.2010 BGH - I ZR 68/09 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Hamm
Die Bestimmung des § 2 Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Tätigkeit als Architekt im Land Nordrhein-Westfalen unter dieser Bezeichnung grundsätzlich nur ausüben darf, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer des Landes eingetragen ist, stellt eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar, die auch insofern mit dem Unionsrecht in Einklang steht, als sie keine Ausnahme für den Fall vorsieht, dass ein in Nordrhein-Westfalen niedergelassener Architekt als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates (einschließlich Deutschlands) bereits in der Architektenliste eines EU-Mitgliedstaates eingetragen ist.

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25.03.2010 BGH - I ZR 122/08 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Hamm
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zu-gänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert. mehr >
24.03.2010 BGH - VIII ZR 178/08 - Urt. v. 24.03.10 - OLG Köln
a) Auch eine nach § 1 II Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer for-mularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB.

b) Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbe-zugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gem. § 307 I S. 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.
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24.03.2010 BGH - VIII ZR 304/08 - Urt. v. 24.03.10 - OLG Frankfurt a. M.
Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Ände-rung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urt. v. 24.03.2010 - VIII ZR 178/08).

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19.03.2010 OLG Köln - 6 U 167/09 - Urt. v. 19.03.10
1. Den Verpächter einer Domain trifft grundsätzlich keine Pflicht, den Inhalt der Webseite seines Pächters - ohne Kenntnis von konkreten Verstößen - auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen (im Anschluss an BGH GRUR 2009, 1009, Tz. 21 ff. = WRP 2009, 1262 - Focus Online).

2. Hat der Pächter Kenntnis von der Verletzung von Immaterialgüterrechten durch Veröffentli-chungen auf seiner Webseite - oder verschließt er sich dieser Kenntnis bewusst - ist dieses Wissen der verpachtenden Gesellschaft zuzurechnen, wenn zwischen ihrem alleinigen Ge-schäftsführer und dem Pächter Personenidentität besteht.

3. Eine von dem Pächter ausdrücklich nur im eigenen Namen abgegebene Unterlassungser-klärung beseitigt bei einer derartigen personellen Identität nicht auch die Wiederholungs-gefahr von Verletzungshandlungen der verpachtenden Gesellschaft.

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19.03.2010 OLG Köln - 6 U 180/09 - Urt. v. 19.03.10
1. Zeichenrechtliche Ansprüche aus der Bezeichnung "DSDS" - der Abkürzung der Sendereihe "Deutschland sucht den Superstar" - auf den Verzicht auf einen das Kürzel "dsds" ent-haltenden Domainnamen (hier: dsds-news.de) scheiden von vornherein aus, soweit die unter dem Domainnamen betriebenen Seiten als bloße auf die Sendereihe bezogene Fanin-formationen und damit außerhalb des geschäftlichen Verkehrs genutzt werden.

2. Aus einem danach grundsätzlich aus § 12 BGB in Betracht kommenden Schutz kann der Verzichtsanspruch nicht abgeleitet werden, wenn der Namensträger über eine einschlägig bezeichnete Domain (hier: "dsds.de") bereits verfügt und die angegriffene Domain den Namen nur in einem Kombinationszeichen enthält.
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19.03.2010 KG - 5 U 42/08 - Urt. v. 19.03.10
1. Die Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutz-versicherern ist grundsätzlich nicht (als unzulässige Werbung mit einer Selbstverständ-lichkeit) irreführend, auch wenn kostenlose Deckungsanfragen eine weit verbreitete Praxis der Rechtsanwälte sind und die Werbung die kostenlose Leistung betont.

2. Eine Irreführung über den Umfang der als kostenlos gekennzeichneten Leistung stellt ge-genüber einer Irreführung über die Selbstverständlichkeit dieser Leistung einen anderen Streitgegenstand dar, auch wenn der Klageantrag insoweit formal identisch formuliert ist.

3. Kostenlose Deckungsanfragen sind wettbewerbsrechtlich nicht als unzulässige Gebühren-unterschreitungen verfolgbar.
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19.03.2010 LG Dortmund - 8 0 176/09 - Urt. v. 19.03.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines "basischen Edelsteinbades", dem der Anbieter entschlackende, entgiftende und entsäuernde Wirkungen zuschreibt sowie zur hinrei-chenden wissenschaftlichen Absicherung solcherart medizinischer Wirkungen. mehr >
18.03.2010 BGH - I ZB 37/09 - Beschl. v. 18.03.10 - OLG Brandenburg
Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber be-gründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen. mehr >
18.03.2010 BGH - I ZR 158/07 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Köln
a) Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wett-bewerbsverstoßes handelt es sich um einen Passivprozess i.S.d. § 86 InsO (Aufgabe von BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III). Der durch In-solvenzeröffnung unterbrochene Rechtsstreit ist in analoger Anwendung des § 86 I Nr. 3 InsO aufzunehmen.

b) Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners, seiner Mitarbeiter oder Beauf-tragten begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr, auch wenn dieser den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt.

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18.03.2010 BGH - I ZR 172/08 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Düsseldorf
a) Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeich-nungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 I HeilberufsG NRW.

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18.03.2010 BGH - I ZR 16/08 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Stuttgart
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat. mehr >
17.03.2010 LG Berlin - 96 0 42/09 - Urt. v. 17.03.10
Eine Werbung für eine nicht-invasive Laserbehandlung, die den Eindruck vermittelt, mit der ohne Angabe von Einzelheiten beschriebenen Behandlung könne ohne körperliche Eingriffe eine Reduktion des Körperfetts erreicht werden, ist zur Irreführung geeignet, sofern die beworbene Behandlung allein nicht zu einer Reduktion des Körperumfangs führen kann, sondern dass neben sie zwingend ein recht intensives körperliches Training treten muss.

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15.03.2010 OVG NRW - 13 A 2612/09 - Beschl. v. 15.03.10 - rechtskräftig
1. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darf als zuständige Bundes-oberbehörde die Zulassungspflicht eines Arzneimittels bundesweit verbindlich klären und in-soweit auch eine Entscheidung dazu treffen, ob es sich bei dem zu beurteilenden Produkt überhaupt um ein Arzneimittel handelt.

2. Zur Frage, ob es sich bei zwei als Medizinprodukte vertriebenen Cystus-Präparaten (hier: Infektblocker Tabletten resp. Gurgellösung) um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt.

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11.03.2010 BGH - III ZR 178/09 - Urt. v. 11.03.10 - OLG Köln
Der Umtauschanspruch, der den Inhabern von bis Mitte Oktober 1998 von der Deutschen Telekom AG (vormals Deutsche Bundespost) ausgegebenen, nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten nach deren Sperrung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eingeräumt wurde, verjährt nicht vor dem 01.01.2012 (Fortführung des Senatsurt. v. 24.01.2008 - III ZR 79/07, WM 2008, 1886).

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11.03.2010 BGH - I ZR 27/08 - Urt. v. 11.03.10 - OLG Hamm
Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 I UWG.

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11.03.2010 BGH - I ZR 123/08 - Urt. v. 11.03.10 - KG
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regel-mäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irrege-führt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt. mehr >
09.03.2010 OLG frankfurt a. M. - 6 W 1/10 - Beschl. v. 09.03.10
Zur Frage, wann eine Werbung für einen "Kraftfahrzeugtyp" gem. § 2 Nr. 16 Pkw-EnVKV vorliegt, die die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung nach Anlage 4, Abschnitt I, Ziffer 3 zu § 5 Pkw-EnVKV erfüllt. mehr >
08.03.2010 OLG Düsseldorf - I-20 U 131/09 - Urt. v. 08.03.10
1. Eine Unterlassungserklärung muss, um eine Verletzungshandlung begründete Gefahr der Wiederholung entsprechender Wettbewerbsverstöße auszuräumen, eindeutig und hinreichend bestimmt sein und den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen, die betreffende Handlung nicht mehr zu begehen, und daher durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert sein. Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich ohne die Angabe eine Endtermins erfolgen. Die Aufnahme einer auflösenden Bedingung in die Unterwerfungserklärung ist allenfalls ausnahmsweise und jedenfalls nur insoweit unschädlich, als sie mit Sinn und Zweck einer Unterwerfungserklärung vereinbar ist, also eine sbschließende (außergerichtliche) Unterbindung rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens nicht ausschließt. Unklare auflösende Bedingungen mus der Gläubiger nicht hinnehmen.

2. Der Begriff der Verwendung krankheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel setzt nicht voraus, dass sich der Werbende deren Aussagegehalt zu eigen macht. Es reicht vielmehr aus, dass solche Werbung geeigneten Äußerungen Dritter im Rahmen einer Werbung, unmittelbar wiedergegeben oder zitiert werden oder dass bloß auf sie hingewiesen wird, wenn die Äußerungen in einer Weise mit der Werbung verbunden sind oder werden, dass aus der Sicht des Verbrauchers ernsthaft der Eindruck entstehen kann, das gerade beworbenen Mittel könne die vom Dritten angesprochene Krankheit verhüten. mehr >
08.03.2010 OLG München - 6 W 931/10 - Beschl. v. 08.03.10
Zur Frage der sog. "Nachlasspflicht" des Abmahnenden, sofern er dem anwaltlichen Vertreter des Abgemahnten zusagt, den Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung daraufhin zu überprüfen, ob damit dem Unterlassungsbegehren entsprochen wird und dieser anschließend eine Unterwerfungserklärung übermittelt, in der ein Großteil der 33 beanstandeten Aussagen vollständig gestrichen waren und die überdies noch die Einräumung eienr Aufbrauchfrist von bis zu vier Wochen vorsah. mehr >
03.03.2010 LG Saarbrücken - 7 KFH O 9/10 - Urt. v. 03.03.10
Die Bewerbung von kosmetischen Mitteln mti dem Begriff "natürlich" ist zur Irreführung des angesprochenen Verkehrs geeignet, sofern die Produkte nicht vollständig aus natürlichen Stoffen bestehen, sondern eine Reihe chemisch-industriell hergestellter Zusatzbestandteile enthalten. mehr >
25.02.2010 OLG München - 29 U 5347/09 - Urt. v. 25.02.10
Zum Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils "akut" in der Arzneimittelbezeichnung "O. akut 20 mg" für eine Arzneimittel gegen Sodbrennen bzw. saures Aufstoßen. mehr >
25.02.2010 LG Augsburg - 1 HK O 5008/09 - Urt. v. 25.02.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerentfeuchtende Wirkung mittels elektromagnetischer Wellen, die "die Feuchtigkeit wieder nach unten in das Erdreich zurückwandern" lassen, zuschreibt, sofern der Werbende jegliche plausible Erklärung zur genauen Wirkungsweise des beworbenen Gerätes schuldig bleibt. mehr >
25.02.2010 BGH - I ZB 18/08 - Beschl. v. 25.02.10 - Bundespatentgericht
a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind - soweit der Beibringungs-grundsatz gilt - die Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren erster Instanz einschlägig.

b) Eine Anwendung des § 282 II ZPO im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kommt nur in Betracht, wenn den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben worden ist, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder durch zu Protokoll der Ge-schäftsstelle abzugebende Erklärungen nach § 129 II ZPO vorzubereiten.
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25.02.2010 BGH - I ZB 19/08 - Beschl. v. 25.02.10 - Bundespatentgericht
Die aus den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung von Kennzei-cheninhabern zur wechselseitigen Duldung der Zeichen bewirkt keine Verringerung des Schutzes der Kennzeichen im Verhältnis zu Dritten. mehr >
23.02.2010 LG Cottbus - 11 O 48/09 - Urt. v. 23.02.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerentfeuchtende Wirkung auf drahtlosem Wege zuschreibt und das in der Weise funktionieren soll, dass von oben eine "Raumenergie" in das Gerät fließt, von unten eine "Bodenenergie" angesaugt wird und beide Energien dann in ein "Wirkfeld" umgewandelt und ins Mauerwerk gesandt werden. mehr >
18.02.2010 LG Köln - 31 0 552/09 - Urt. v. 18.02.10
1. Ein Presseunternehmen haftet für die Veröffentlichung von Werbeanzeigen Dritter als Störer, wenn es gegen seine Pflicht zur Prüfung verstoßen hat, ob die Veröffentlichung einer Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Seine Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich allerdings auf grobe und eindeutige, unschwer zu er-kennende Verstöße.

2. Das Presseunternehmen verletzt die ihm obliegende Prüfungspflicht, sofern sich die grobe Unrichtigkeit der in einer Werbeanzeige ausgelobten Wirkungen schon nach der äußeren Gestaltung der Anzeige aufdrängt und sich ohne weiteres aus deren reißerischen und pla-kativ aufgemachten Ankündigungen ergibt (hier: Schlankheitsmittelwerbung).

3. Die Häufigkeit vergleichbarer Anzeigen mag zwar zu einer gewissen Gewöhnung auch der Anzeigenredakteure im Umgang mit Werbung entsprechender Art führen. Gleichwohl resul-tiert hieraus nicht eine Reduzierung der Prüfungspflichten, vielmehr führt die Typizität dieser immer wiederkehrenden grob irreführenden Schlankheitsmittelwerbungen im Gegenteil zu einer Verschärfung der Prüfungspflicht.

4. Bei der Frage nach dem Umfang von Prüfungspflichten eines Presseunternehmens führt insbesondere das im Rahmen früherer Auseinandersetzungen erlangte Sonderwissen um die generelle wettbewerbsrechtliche Problematik von Schlankheitsmittelwerbung dazu, dass solcherart Werbung mit erhöhter Sorgfalt zu prüfen ist.

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17.02.2010 OLG Hamburg - 5 W 10/10 - Beschl. v. 17.02.10
1. Die in § 357 II S. 2 BGB geregelte Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher kann im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgenommen werden. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung setzt aber voraus, dass der Verbraucher nach den Ge-samtumständen mit der erforderlichen Gewissheit erkennen kann, dass hierüber mit ihm eine vom gesetzlichen Regelfall abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen und er nicht lediglich entsprechend den Vorgaben der BGB-InfoV über die objektive Rechtslage belehrt werden soll.

2. Kann der Verbraucher dies auf Grund der Gesamtumstände nicht ausreichend deutlich erkennen, ist der Vertragsbestandteil entweder als überraschende bzw. unklare Klausel i.S.v. § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder hält wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 I S. 2 BGB einer Inhaltskontrolle nicht stand.

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16.02.2010 KG- 5 U 139/07 - Urt. v. 16.02.10
1. Die Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" ist nicht irreführend, wenn dem Club-Mitglied zwar regelmäßig für ihn reservierte "CD des Monats" zum Kauf übersandt werden, daraus dem Club-Mitglied aber (nach der objektiven Rechtslage) mangels Annahmen des allein den Club bindenden Vertragsangebots keinerlei (über die Aufbewahrung hinausgehende) rechtliche Verpflichtungen und Kosten treffen.

2. Dies gilt auch dann, wenn die von Club zu dem Angebot der "CD des Monats" gegebenen Informationen intransparent oder sogar zur Irreführung (Vorspiegeln eines geschlossenen Kaufvertrages entgegen der tatsächlichen Rechtslage) geeignet wären.

3. Der Vorwurf einer Irreführung durch Vorspiegeln eines geschlossenen Kaufvertrages (entgegen der tatsächlichen Rechtslage) stellt gegenüber dem Vowurf einer Irreführung durch die Beschreibung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" (weil tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen sei) wettbewerbsrechtlich einen anderen Streitgegenstand dar.

4. Wird einem Club-Mitglied von seinem Club (gemäß einem mit dem Club-Beitritt erklärten Einverständnis des Club-Mitglieds) eine für ihn "reservierte" entgeltpflichtige "CD des Monats" angeboten, schweigt er hierauf und wird ihm dann diese CD übersandt, so liegt ohne weitergehende Vereinbarung nur ein allein durch den Club bindendes Vertragsangebot vor, das das Club-Mitglied durch eine weitere Untätigkeit nicht annimmt. Auch and er Vereinbarung eines Kaufs auf Probe fehlt es insoweit. mehr >
16.02.2010 OLG Nürnberg - 1 U 13/10 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.02.10
Es stellt keine Diskriminierung oder unbillige Behinderung i.S.v. § 20 I GWB dar, dass ein Landkreis bei der Entscheidung über die Vermietung von Räumen an Schilderprägeunternehmen im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle neben der Höhe der angebotenen Umsatzbeteiligung auch die Zahl der in der Schilderprägestelle eingesetzten Personen mit Behinderung und den Schweregrad ihrer Behinderung berücksichtigt, wenn in der Schilderprägestelle zwei Mitarbeiter beschäftigt werden können und im Rahmen des der Auswahl zugrunde gelegten Punktesystems die Beschäftigung eines zu 100 % schwerbehinderten Mitarbeiters in Vollzeit einer Umsatzbeteiligung von 10 % gleichgestellt wird.

Anm. d. Red.: Aufgrund dieses Hinweisbeschlusses wurde die Berufung zurückgenommen.
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12.02.2010 OLG Köln - 6 U 127/09 - Urt. v. 12.02.10 - rechtskräftig
1. Eine Unterlassungserklärung - die sich anstelle einer Abschlusserklärung nach einem ma-teriell zu weit gehenden Tenor eines Verfügungsbeschlusses empfiehlt - beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht, wenn sie (nicht nur) die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt, sondern zudem in einem verbalisierten Vorspann die Details der konkreten Ver-letzungshandlung wiederholt und die klarstellende Frage des Gläubigers, ob die Erklärung kerngleiche Verstöße mit umfassen solle, unbeantwortet bleibt.

2. Ein konkludenter Verzicht auf den Zugang der Annahme i.S.d. § 151 BGB kann regelmäßig nicht angenommen werden, wenn die Unterwerfungserklärung hinter dem vorausgegangenen Verlangen des Gläubigers zurückbleibt; das gilt auch dann, wenn sie dessen tatsächlich bestehenden Anspruch vollständig abdeckt.

3. Gehen zwei unmittelbare Konkurrenten mit einer Fülle von Abmahnungen und Gerichtsver-fahren wechselseitig gegeneinander vor, so kann ein Missbrauchseinwand nicht darauf ge-stützt werden, dass der Gegner wegen umfangreicher Abmahntätigkeit gegen Dritte sein Recht, Wettbewerbsverstöße zu ahnden, generell eingebüßt habe.
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12.02.2010 OLG Köln - 6 U 169/09 - Urt. v. 12.02.10 - rechtskräftig
1. Die Betreiber von Internetseiten im Rahmen eines Affiliate-Programms ("Publisher") sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters ("Merchant") i.S.d. § 278 BGB, soweit kein neuer ak-tiver Verstoß gegen dessen vertragliche Unterlassungspflichten in Rede steht, sondern (nur) die unzureichende Beseitigung eines vor Vertragsschluss geschaffenen Zustandes gerügt wird.

2. Handlungspflichten aus einem strafbewehrten Unterlassungsvertrag entstehen - wenn ge-genteilige Anhaltspunkte fehlen - erst mit dem Zustandekommen des Vertrages.

3. Ist der Unterlassungsschuldner den ihm obliegenden Handlungspflichten nicht vollständig nachgekommen, so entsteht der Vertragsstrafeanspruch gleichwohl nur, wenn dieses Fehlverhalten ursächliche Auswirkungen auf die (rechtzeitige) Beseitigung des wettbe-werbswidrigen Zustandes gehabt hätte; über diese hypothetische Frage ist die Anwendung der in § 287 ZPO festgehaltenen Grundsätze zu befinden.

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11.02.2010 LG München I - 4 HK 0 12374/09 - Urt. v. 11.02.10
Bei der Kennzeichnung und Aufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels sowie im Rahmen von dessen Bewerbung hat jeglicher Hinweis darauf zu unterbleiben mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemes-sener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

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11.02.2010 LG München I - 4 HK 0 19942/08 - Urt. v. 11.02.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Hersteller eine mau-erentfeuchtende Wirkung zuschreibt, sofern wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkungsnachweise für die angewandte elektrophysikalische Methode, die ohne Kontakt zum Mauerwerk bzw. ohne Eingriff in dieses wirken soll, nicht vorliegen. mehr >
11.02.2010 BGH - I ZR 85/08 - Urt. v. 11.02.10 - OLG Düsseldorf
Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).

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11.02.2010 OLG Hamburg - 3 U 122/09 - Urt. v. 11.02.10 - rechtskräftig
1. Unter dem Begriff der „Dosistitration“ wird nur das Auf- oder Abdosieren eines bestimmten Wirkstoffs bzw. Arzneimittels verstanden. Nicht unter diesen Begriff fällt jedoch der Wechsel von einem Monopräparat auf ein entsprechendes Kombinationspräparat, nachdem das Monopräparat nicht zu hinreichenden Ergebnissen geführt hat.

2. Zwar trifft die Angabe „Eine Dosistitration ist nicht erforderlich“ im engeren Wortsinn auch dann zu, wenn für ein Präparat keinerlei Dosisanpassung (=Dosistitration) vorgesehen ist. Mit dieser Werbeangabe wird jedoch - jedenfalls bei erheblichen Teilen des angesprochenen Fachverkehrs - auch der falsche Eindruck erweckt, dass eine Dosistitration grundsätzlich möglich sei.

3. Der Umstand, dass diese Möglichkeit tatsächlich nicht besteht, stellt hinsichtilch der Patienten-freundlichkeit einen Nachteil bei der Anwendung der beworbenen Präparate dar. Zum einen kann die fehlende Möglichkeit einer Dosisanpassung dazu führen, dass der Patient mehr Wirkstoff als eigentlich nötig erhält, weil eine Abdosierung nicht möglich ist. Zum anderen muss bei unzureichender Wirkung der beworbenen Präparate ein Wechsel des Arzneimittels erfolgen.
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05.02.2010 OLG Köln - 6 U 168/09 - Urt. v. 05.02.10- rechtskräftig
Die Ankündigung, die Preise bestimmer Matrazen seien wegen eines "Sortimentswechsel" herabgesetzt, erweckt den Eindruck einer zeitlich befristeten Aktion. Sie ist irreführend, wenn sich der Sortimentsverkauf über jedenfalls mehr als vier Monaten hinziehen wird und sein Ende nicht absehbar ist, weil die organisatorischen Vorbereitungen des Produktaustausches noch in den Anfängen stecken. mehr >
05.02.2010 OLG Köln - 6 U 136/09 - Urt. v. 05.02.10
Eine regional geordnete, mehrere hundert Adressen umfassende Datensammlung von Personen und Einrichtungen, die (zumindest) einen Werbebrief eines Unternehmens erhalten haben, stellt ein Geschäftsgeheimnis i.S.d. § 17 II Nr. 2 UWG dar, auch wenn nicht anzunehmen ist, dass alle Adressaten als Kunden gewonnen werden konnten.

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04.02.2010 BGH - I ZR 160/08 - Beschl. v. 04.02.10 - OLG Frankfurt a. M.
Zur Frage der Verletzung des Anspruchs einer Prozesspartei auf rechtliches Gehör durch un-terbliebene Beweiserhebung (Leitsatz der Redaktion). mehr >
04.02.2010 BGH - I ZB 3/09 - Beschl. v. 04.02.2010 - OLG München
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebenen Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisungen, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochnmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen. mehr >
04.02.2010 BGH - I ZR 66/09 - Urt. v. 04.02.10 - OLG Stuttgart
Werbeschriften, ohne Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen, verletzt § 5 I Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4 Abschn. I Nr. 3.

2. Für die Frage der Aussparung der Pflichtangaben gem. § 5 I Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4 Abschn. I Nr. 3 kann maßgeblich darauf abgestellt werden, ob der Hersteller des Fahrzeugs für den Typ (hier: "Gallardo") und die Variante (hier: "Gallardo Spyder") eine Betriebser-laubnis beantragt und erhalten hat.

3. Bei der Informationspflicht gem. § 5 I Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Marktverhaltens-regelung.

4. Eine Vorenthaltung der Pflichtangaben ist spürbar i.S.v. § 3 I, II S. 1 UWG. (Leitsätze der Redaktion)
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04.02.2010 BGH - I ZR 51/08 - Urt. v. 04.02.10 - OLG München
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

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29.01.2010 OLG Köln - 6 U 177/09 - Urt. v. 29.01.10
Ein bald nach Erlass einer einstweiligen Verfügung von dem Gläubiger im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen erklärtes Einverständnis "bis zu einer Entscheidung des Verfügungsverfahrens" auf die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu verzichten, beseitigt die Dringlichkeitsvermutung jedenfalls dann, wenn in den nachfolgenden Monaten konkrete und mit zeitlichen Limits zur Beantwortung versehene Vorschläge zur Beilegung des Rechtsstreits nicht unterbreiten werden (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe WRP 1986, 232, 234). mehr >
29.01.2010 OLG Köln - 6 W 145/09 - Beschl. v. 29.01.10
Ist dem Geschäftführer einer ausländischen Gesellschaft von einem deutschen Gericht untersagt worden, geschäftsschädigende Äußerungen über einen in Deutschland ansässigen Konkurrenten, die er in Interviews gegenüber deutschen Medien gemacht hatte, zu wiederholen, so erstreckt sic der Geltungsbereicht des Verbotes nicht auf ein im Ausland (hier: London) in englischer Sprache einem dortigen Fernsehsender gegebenes Interview, wenn dessen Programm in Deutschland zwar - wie weltweit - empfangen ist, aber kaum zur Kenntnis genommen wird. mehr >
28.01.2010 LG Berlin - 16 0 267/09 - Urt. v. 28.01.10
1. Eine allgemein gehaltene Unterlassungsverpflichtung beschränkt sich nicht allein auf Wer-bung in Druckschriften, die Anlass für die der Unterwerfungserklärung vorausgegangene Abmahnung gewesen ist, sondern erfasst auch Werbung in anderen Medien, beispielsweise solche im Internet.

2. Zur Frage der zulässigen Wiedergabe heilmittelwerberechtlicher Pflichtangaben im Rahmen der Bewerbung eines Arzneimittels im Internet, die in Form eines Banners mit dem Hinweis "Hier klicken!" einen persönlichen und kostenlosen Pollenflug-Infoservice zum Aufruf bereits hält, sofern diese Website im oberen Teil die aktuellen Pollendaten und im unteren Teil die Pflichtangaben beinhaltet.

3. Zur Frage der Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch einen Wettbewerbsverband im Falle des Verstoßes eines Unterlassungsschuldners gegen einen Unterlassungsvertrag.
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28.01.2010 LG Berlin - 52 0 185/09 - Urt. v. 28.01.10
Zur Frage, ob Werbeangaben zur physiologischen Wirkung eines als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes namens "Hör-Kraft", mit denen diesem eine Verbesserung bzw. Stabilisierung des Hörvermögens im Alter beigelegt wird, den materiellen Vorgaben der HCVO entsprechen. mehr >
28.01.2010 OLG Hamburg - 3 U 102/09 - Urt. v. 28.01.10
Die werbliche Aussage "Hervorragende lokale Verträglichkeit2,3" für ein Augentropfenpräparat zur Glaukombehandlung ist irreführend, wenn bei der Anwendung des Präparats nach dem Inhalt der Fachinformation "häufig", d. h. bei 1 % bis 10 % der Patienten, Nebenwirkungen in Form verschwommenen Sehens, von Augenschmerzen, Augenreizung oder von Fremdkörpergefühl im Auge auftreten.

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28.01.2010 OLG Hamburg - 3 U 212/08 - Urt. v. 28.01.10
1. Eine Markenanmeldung beinhaltet keine gezielte Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, wenn die Gesamtbetrachtung aller im Einzelfall bestehenden Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit auf eine Behinderungsabsicht schließen lässt.

2. Die Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneter Ware als Werbegeschenk durch ein Handelsunternehmen, welches die so gekennzeichneten Waren nicht anderweitig vertreibt und einen solchen anderweitigen Vertrieb auch nicht vorbereitet, stellt keine ernsthafte Markenbenutzung i.S.d. § 26 MarkenG dar. Denn diese schenkweise Abgabe dient nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt.
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27.01.2010 BGH - VIII ZR 326/08 - Urt. v. 27.01.10 - OLG Brandenburg
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB nicht stand:

"EMB ist u.a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gem. § 19 II GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen",

"Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV i.S.v. § 19 I GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt",

"Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gem. § 5 II GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss",

"Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentli-chung der Preisänderung gem. § 5 III GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirk-samwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung".

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB nicht stand:

"Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss".
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25.01.2010 OLG Hamburg - 5 W 7/10 - Beschl. v. 25.01.10
Ist eine Unterwerfungserklärung sprachlich wegen Verwendung einer falschen Präposition verunglückt, ohne dass Zweifel an ihrer Ernstlichkeit bestehen und ist davon auszugehen, dass dieser Fehler auf Rückfrage sofort korrigiert würde, kann der Verfügungsgrund für eine Verbotsverfügung mangels ausreichender Unterwerfungserklärung nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen sein. mehr >
22.01.2010 OLG Köln - 6 U 119/09 - Urt. v. 22.01.10
1. Eine AGB-Klausel in einem Mobilfunkleistungsvertrag, wonach der Kunde auch die Vertragspreise zu zahlen hat, die - bis zum Eingang der Verlustmeldung der Karte - durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, stellt weder eine nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar, noch benachteiligt sie den Kunden unangemessen.

2. Die Klausel, wonach der Kunde in Verzug gerät, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Rechnungszugang dem Konto des Dienstleisters gutgeschrieben ist, ist als Abbedingung der 30-Tage-Frist des § 286 II S. 1 BGB unwirksam.

3. Eine Klausel, wonach der Dienstleister den Mobilfunkanschluss - bei Fortbestand der Grundpreiszahlungspflicht - sperren kann, sobald der Kunde mit Zahlungspflichten von mindestens € 15,50 in Verzug ist, ist unwirksam. mehr >
22.01.2010 OLG Köln - 6 U 137/09 - Urt. v. 22.01.10
1. Eine schriftliche Auftragsbestätigung, die sich über den Wechsel des Kunden von einem an-deren (Strom-)Anbieter verhält, ist auch dann eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Nr. 1 UWG, wenn der Vertragsschluss vorher bereits durch mündliche Absprachen zustande ge-kommen ist.

2. Stellt der neue Anbieter seinen eigenen Tarif einem "Referenzgrundversorgertarif" des vormaligen Stromanbieters unter Bezugnahme auf den individuellen Jahresverbrauch des Kunden gegenüber, sind die Angaben irreführend, wenn die früheren Kosten nicht konkret berechnet sind. Der neue Anbieter kann dem nicht entgegenhalten, er verfüge über keine eigene durchgehende Tarifstruktur, sondern definiere seine Gebühren über Rabatte zur den "Referenztarifen" der jeweiligen regionalen Anbieter.

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22.01.2010 OLG Köln - 6 W 149/09 - Beschl. v. 22.01.10
Für die Beantwortung der Frage, ob der Verfügungsgrund wegen überlangen Zuwartens mit der Antragseinreichung bei Gericht entfallen ist, kommt es in einem arbeitsteiligen Unternehmen (hier: GmbH) auf die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu-ständigen Mitarbeiter an. Das gilt auch, wenn sie über keine eigene Rechtsabteilung verfügt. Dann ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der das Unternehmen ständig vertretende Rechtsanwalt - die „ausgelagerte Rechtsabteilung“ - erstmals durch einen Unternehmensmitarbeiter über den Wettbewerbsverstoß unterrichtet wird.

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22.01.2010 OLG Köln - 6 U 141/09 - Urt. v. 22.01.10
1. a) Maßgebender Zeitpunkt der Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist nur dann der Tag der (letzten) mündlichen Verhandlung, wenn das angegriffene Zeichen keinen eigenen Schutz genießt. Bei Angriffen gegen eine eingetragene Marke bzw. ein Unterneh-menskennzeichen kommt es insoweit auf den Tag der Markenanmeldung respektive den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung als Unternehmensbezeichnung an (im Anschluss an: BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24).

b) Aus hohen Wachstumsraten in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der Unterneh-menstätigkeit kann eine gesteigerte Kennzeichnungskraft allein nicht abgeleitet werden.

c) Die Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "weg.de" für ein Internet-Reisebüro ist von Hau-se aus zu schwach.

2. Die Ähnlichkeit der für Online-Portale benutzten Zeichen "weg.de" und "mcweg.de" ist ge-ring. Insbesondere vermutet der Verkehr nicht, dass derselbe Dienstleister unter "mcweg.de" Billigreisen und unter "weg.de" luxuriöse Buchungen vertreibt. Das steht auch der Annahme einer Irreführung i.S.d. § 5 II UWG entgegen.

3. Die Bezeichnung "weg.de" für Reisedienstleistungen hat keine hinreichende wettbewerbliche Eigenart, um einen Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG zu erhalten.

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21.01.2010 BGH - I ZR 47/09 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Hamburg
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb). mehr >
21.01.2010 BGH - I ZR 23/07 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Hamm
a) Die Vorschrift es § 27 I S. 2 LFGB enthält keine Erweiterung, sondern lediglich eine der Konkretisierung dienende Erläuterung des Irreführungsverbots in § 27 I S. 1 LFGB und er-fasst daher inhaltlich zutreffende Werbeaussagen nicht.

b) Die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel beigelegten Wirkung kann sich auch schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeu-genden Methoden und Feststellungen beruht.
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21.01.2010 LG Berlin - 52 0 211/09 - Urt. v. 21.01.10
Zur Frage, ob Werbeangaben zur physiologischen Wirkung eines als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes namens "Ultra Granatapfel Kapseln", mit denen diesem eine Hilfe u.a. bei Herz-/Kreislauferkrankungen, Arteriosklerose, Krebs, Alzheimer, Arthritis und Diabetes sowie den dadurch bewirkten Schäden sowie bei chronischen Entzündungen und Potenzstörungen beigelegt und überdies ein Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall, Bluthochdruck, erhöhtem Cholesterinspiegel und Prostataerkrankungen zugeschrieben werden, den materiellen Vorgaben der HCVO entsprechen.

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21.01.2010 OLG München - 29 U 3012/09 - Urt. v. 21.01.10
Zur Frage, ob der Vertrieb aus Pilzen (darunter der Schmetterlingstramete sowie dem Glänzenden Lackporling) hergestellte Nahrungsergänzungsmittel gegen Art. 3 II, Art. 4 Novel-Food-Verordnung verstößt. mehr >
21.01.2010 BGH - I ZR 206/07 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Karlsruhe
a) Die Übertragung der ausländischen Schutzanteile von IR-Marken richtet sich nach dem jewei-ligen Auslandsrecht.

b) Der Schutz der Marke des Geschäftsherrn nach § 11 MarkenG erstreckt sich auch auf i.S.d. § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken.

c) Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der ausländischen Marke des Ge-schäftsherrn und der Agentenmarke ist eine hypothetische Kollisionsprüfung maßgeblich, bei der die Marke des Geschäftsherrn wie eine im Inland eingetragene Marke der Agenten-marke gegenüberzustellen ist.

d) Bei der hypothetischen Kollisionsprüfung ist allein auf das Verkehrsverständnis im Inland abzustellen.

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19.01.2010 LG Hamburg - 312 O 258/09 - Urt. v. 19.01.10 - rechtskräftig
1.Von einem Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG ist dann auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch in demselben Verband organisierte und vom selben Rechtsanwalt vertretene Buchhandlung verfolgt werden.

2. Bei der Fassung eines Unterlassungantrags sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt. Bei einem Wettbewerbsverstoß, der dadurch charakterisiert ist, dass die Beklagte preisgebundene Bücher zu Preisen angeboten und vertrieben hat, die niedriger waren als die gebundenen Ladenpreise, akann Unterlassung eines solchen Verhaltens für Bücher allgemein, und nicht lediglich für das jeweilige Werk verlangt werden.

3. Das Verbot der Unterschreitung des nach § 5 BuchPreisBindG festgesetzten Preises beim gewerbs- bzw. geschäftmäßigen Verkauf von Büchern an Letztabnehmer verstößt nicht gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.

4. § 5 BuchPreisBindG enthält keine Bagatellklausel im Sinne der Spürbarkeitsgrenze des § 3 UWG, eine Unterschreitung der festgesetzten Ladenpreise bei Büchern wird sich jedoch regelmäßig für die Mitbewerber spürbar auswirken, da niedrigere Preise naturgemäß geeignet sind Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen.

5. Der Anspruch auf Bucheinsicht gem. § 10 BuchPreisBindG, der der Verwirklichung des Grundsatzse der Verhältnismäßigkeit dient und bereits bei Verdacht eingreift, darf nicht zur allgemeinen Ausforschung der Gegenseite missbraucht werden. Er greift daher nur dann ein, wenn der Verletzte die hierdurch gewonnene Kenntnis zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt und soweit kein milderes in gleicher Weise geeignetes Mittel zur Verfügung steht. Soweit ein Gesetzesverstoß unstreitit vorliegt, ist die Bucheinsicht zum Beweis der Verletzungshandlung nicht erforderlich. mehr >
15.01.2010 OLG Köln - 6 U 131/09 - Urt. v. 15.01.10
1. Zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart der einen Eisbär auf blauweißem Hintergrund darstellenden Verpackung von Hustenbonbons, wenn ein relevanter Teil der Verbraucher bei Benennung der Produktbezeichnung wesentliche Merkmale der Verpackung spontan be-schreiben kann.

2. Bei einer die charakteristischen Bestandteile der Verpackung nachahmenden Gestaltung schließt die deutliche Angabe einer anderen Marke und eines anderen Herstellerunternehmens die Annahme einer unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung nicht aus (Abgrenzung zu BGH GRUR 2009, 1069, Tz. 15 = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
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14.01.2010 BGH - I ZR 67/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Celle
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht (amtlichen Leitsatz der Entscheidung „Zimtkapseln“ übernommen, d. Red.).

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
14.01.2010 BGH - I ZR 138/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Hamm

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.

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14.01.2010 BGH - I ZR 4/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Dresden
Ein Berufungsurteil ist aufzuheben und an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, sofern die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf widersprüchlichen Feststellungen beruht, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Sachverhalts erlauben (Leitsatz der Redaktion).

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14.01.2010 EuGH (Erste Kammer) - C-304/08 Urt. v. 14.01.10 (Plus Warenhandelsgesellschaft
Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnemarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlements und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlements und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind. mehr >
14.01.2010 BGH - I ZR 88/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Nürnberg
Im Rahmen des Identitätsschutzes der Marke nach § 14 II Nr. 1 MarkenG kommt es nur auf Be-einträchtigungen der Funktionen der Marke an, soweit sie für Waren oder Dienstleistungen eingetragen und benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die das angegriffene Zei-chen benutzt wird.

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14.01.2010 BGH - I ZR 92/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG München
a) Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung „DDR“ und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf.

b) Eine durch Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenan-meldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§§ 64 a MarkenG, 6 II PatKostG) als zurückgenommen gilt.
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14.01.2010 OLG München - 29 U 5136/09 - Urt. v. 14.01.10
1. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat keinen Anspruch auf Entgeltherabsetzung gegen eine Privatklinik, die dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes entzogen ist.

2. Gesetzliche Vergütungsvorschriften werden nicht umgangen, wenn es sich bei der Privatklinik, die aus einem Plankrankenhaus ausgegründet ist, um eine private Einrichtung handelt, die räumlich, sachlich und organisatorisch ausreichend vom Plankrankenhaus abgegrenzt ist.
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13.01.2010 BGH - VIII ZR 81/08 - Urt. v. 13.01.2010 - OLG Hamm
a) Zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderurkunden.

b) Bei Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch konmmt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (Bestätigung von BGH, Urt. v. 28.10.2009 - VIII ZR 320/07). mehr >
08.01.2010 OLG Köln - 6 U 106/09 - Urt. v. 08.01.10
1. Führt die von dem Kunden allein in Auftrag gegebene Einrichtung der Rufnummernanzeige ("Clipfunktion") für den vorhandenen Telefonanschluss zu einem Wegfall der bestehenden "Preselection", so trifft den Auftragnehmer eine prozessuale Erklärungspflicht (sekundäre Darlegungslast), wenn er sich auf einen bloßen Arbeitsfehler berufen will.

2. Der Telekommunikationsdienstleister, der sein EDV-System so gestaltet hat, dass bei Ein-richtung einer gewünschten "Clipfunktion" eine bestehende "Preselection" nur bei einer zusätzlichen manuellen Eingabe aufrechterhalten bleibt und daher entfällt, wenn sie auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters (fehlerhaft) nicht angezeigt wird, nimmt die Behinderung des Mitbewerbers, für den die Voreinstellung bestand, bewusst in Kauf.


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08.01.2010 OLG Köln - 6 U 113/09 - Urt. v. 08.01.10 - rechtskräftig
Die Hervorhebung des bestimmten Artikels, mit der in einer Werbeaussage die eigene Person betont wird (hier: durch Kursivdruck) führt nicht zu einer Alleinstellungsbehauptung, wenn im Kontext nur die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe hervorgehoben wird und sich die angesprochenen Qualitätsvorteile einer objektiven Nachprüfung entziehen. mehr >
30.12.2009 KG - 24 U 30/09 - Urt. v. 30.12.09
Zur Frage, ob ein als „Stärke Control“ bezeichnetes Produkt, das aus phaseolaminreichem Boh-nenextrakt und Bambusfasern besteht, als ergänzende bilanzierte Diät vertrieben wird und dazu bestimmt ist, die Aufnahme der mit der Nahrung zugeführten Kohlehydrate zu verhindern, indem es die zu ihrer Resorption notwendige Spaltung durch das körpereigene Enzym Amylase blockiert und dadurch zur Gewichtsabnahme beitragen soll, den Anforderungen des § 1 IV a S. 2 DiätV entspricht.

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23.12.2009 OLG Köln - 6 U 101/09 - Urt. v. 23.12.09 - rechtskräftig
1. a) Der Inhaber eines Internetanschlusses trägt die (sekundäre) Darlegungslast, wenn er geltend macht, die seinem Anschluss zugeordneten Tauschbörseangebote stammen nicht von ihm persönlich, sondern von Familienmitgliedern.

b) Dieser Darlegungslast genügt nicht, wer sich zur Frage der Anschlussbenutzung durch den Ehegatten ausschweigt, eine Nutzung der "älteren" (von fünf) Kindern einräumt und (lediglich) behauptet, "im Rahmen der Erziehung die Kinder immer wieder darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass keine Inhalte aus dem Internet downgeloaded und keine Tauschbörsen benutzt werden dürfen", wenn die so belehrten Kinder das Internet im Übrigen unkontrolliert nutzen können.

2. Der Gegenstandswert eines gegen die Teilnahme an Tauschbörsen gerichteten Unterlassungsanspruchs richtet sich an dem jeweiligen konkreten Interesse des Gläubigers aus und bemisst sich nicht rein an der Zahl der in Netz gestellten Titel.
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23.12.2009 OLG Hamburg - 5 U 55/08 - Urt. v. 23.12.09
1. Zur Frage der richtigen Parteibezeichnung.

2. Zur Frage der Verpflichtung von Juwelieren zur Preisauszeichnung in Schaufenstern.

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22.12.2009 KG - 5 W 124/09 - Beschl. v. 22.12.09
1. Zur Frage einer irrtumsausschließenden Aufklärung einer Blickfangwerbung.

2. Dass ein Durchschnittsverbraucher bei einer blickfangmäßigen Komplettwerbung von Betten mit Zubehör ohnehin mittlerweile davon ausgeht, dass das Zubehör nicht im blickfangmäßig hervorgehobenen Preis enthalten ist, kann nicht als hinreichend gesichertes Verbraucherver-ständnis angesehen werden.
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22.12.2009 OLG Hamburg - 3 U 33/09 - Urt. v. 22.12.09
Wird eine einstweilige Verfügung, welche antragsgemäß das Verbot nicht einer Presseerklärung als solcher, sondern einer verallgemeinerten Behauptung nach Maßgabe der als Verletzungshandlung in Bezug genommenen Presseerklärung begehrt, mit der Maßgabe bestätigt, dass der verall-gemeinerten Behauptung ein weiteres inhaltliches Element hinzugefügt wird, so liegt darin eine Einschränkung der Reichweite des Verbotsantrags und folglich eine Teilaufhebung der einstweiligen Verfügung. Die auf diese Weise abgeänderte einstweilige Verfügung bedarf nicht der erneuten Vollziehung gem. § 929 ZPO, weil es sich lediglich um eine unwesentliche Abänderung handelt. mehr >
22.12.2009 OLG Hamm - I-4 U 131/09 - Urt. v. 22.12.09
Die Bewerbung eines Wasserverwirbelungsgerätes mit den Behauptungen, dass das damit aufbe-reitete Wasser zu einer Steigerung des individuellen subjektiven Wohlbefindens beiträgt, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Einwirkung auf die menschliche Befindlichkeit wissenschaftlich umstritten ist und die Werbung einen klaren und deutlichen Hinweis darauf vermissen lässt.

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18.12.2009 OLG Köln - 6 U 60/09 - Urt. v. 18.12.09 - rechtskräftig
1. Der Telekommunikationsdienstleister, der mitteilt, er liege nach dem Messergebnis einer Fachzeitschrift "im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg ... vorn", wirbt irreführend, wenn er mit seinem Angebot nur in einigen städtisch strukturierten Ballungsregionen vertreten ist.

2. Wer als Kabelbetreiber ein Testergebnis (zutreffend) wiedergibt, wonach die Kabelbetreiber "neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leistungen" hatten, erweckt den Eindruck, auch selbst dieser Spitzengruppe anzugehören, wenn in der werblichen Darstel-lung das eigene getestete Produkt unmittelbar neben dem Testzitat abgebildet wird.

3. Greift eine Werbemaßnahme Tests verschiedener Fachzeitschriften auf, ist sie zur Irreführung geeignet, wenn sie das positive Testergebnis einer Zeitschrift in einem bestimmten Einzelpunkt - hier: Reaktionszeiten (Ping) - herausgreift, das relevant schlechtere Ergebnis in einem der anderen genannten Blätter aber unerwähnt lässt.

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17.12.2009 OLG Hamburg - 3 U 55/09 - Urt. v. 17.12.09
1. Bei einem Jahresabonnement zur Lieferung einer Zeitschrift handelt es sich nicht um einen Vertrag über die Lieferung von "sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs" i.S.v. § 312 b III Nr. 5 BGB.

2. Die Anwendbarkeit des § 312 b III Nr. 5 BGB verlangt, dass die Lieferung von dem Unter-nehmen selbst und seinen Mitarbeitern ausgeführt wird. Es genügt nicht, wenn der Unter-nehmer die Post oder ein vergleichbares Logistikunternehmen, welches Aufträge von je-dermann entgegen nimmt, mit der Auslieferung beauftragt.

3. Die Regelung des § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV überschreitet nicht die Ermächtigungsgrundlage des Art. 240 EGBGB. Der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber durfte mit der Informa-tionspflicht über das Nicht-Bestehen eines Widerrufsrechts eine Regelung treffen, welche über die in der RL 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) vorgesehene Informationspflicht zum Be-stehen eines Widerrufsrechts hinausgeht. Die Fernabsatzrichtlinie setzt nur Mindeststan-dards, welche der nationale Gesetzgeber überschreiten darf, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher sicherzustellen.
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16.12.2009 Thüringer OLG - 2 W 504/09 - Beschl. v. 16.12.09

§ 12 IV 1. Alt. UWG ist nicht anwendbar, wenn Gegenstand des Unterlassungsprozesses nicht nur ein möglicherweise einfach gelagerter Wettbewerbsverstoß, sondern auch eine vom Beklagten behauptete Drittunterwerfung ist.

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14.12.2009 Thüringer OLG - 2 W 509/09 - Beschl. v. 14.12.09
Bittet der Verfügungsbeklagte unter konkreter Angabe von Verhinderungsgründen den gegnerischen Anwalt um eine Fristverlängerung in Bezug auf die Abgabe einer Abschlusserklärung, ist dieser gehalten, eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Erhebt er vor Ablauf dieser Frist Hauptsacheklage, muss dies bei einer Kostenentscheidung im Rahmen von § 269 III S. 3 ZPO zu seinen Lasten berücksichtigt werden. mehr >
11.12.2009 OLG Köln - 6 U 90/09 - Urt. v. 11.12.09
1. Der in Art. 1 Nr. 1 b der EG-Richtlinie 2004/27 enthaltene Terminus "pharmakologische Wir-kung" hat keine andere Bedeutung als der zuvor im Rahmen der Einordnung eines Mittels als Arzneimittel maßgebliche Begriff "pharmakologische Eigenschaft".

2. Das für die Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln geltende Erfor-dernis einer "nennenswerten" Auswirkung auf den Stoffwechsel ist auch bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu Medizinprodukten zu beachten.

3. Ein Mittel, das von seinen Wirkungen her in den Regelungsbereich des AMG wie des MPG fällt, ist nicht dem MPG (als speziellerem Gesetz) zuzuordnen, sondern bei verbleibenden Zweifeln dem AMG.

4. Ein Darmreinigungsgerät, das zu physiologischen Vorgängen im Darm führt, wie sie durch bloße Nahrungsaufnahme nicht erzielt werden und die gesundheitsgefährdende Nebenwir-kungen haben können, ist als Arzneimittel einzustufen.
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10.12.2009 BGH - I ZR 46/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Dresden
In Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, besteht für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Un-terlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents kein Rechtsschutzbedürfnis. mehr >
10.12.2009 BGH - I ZR 149/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Karlsruhe
a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine In-ternet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.

b) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hin-zuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.

c) Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung gem. § 12 I S. 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.
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10.12.2009 BGH - I ZR 189/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Hamburg
a) Ein Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt.

b) Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln oder Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den von den Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

c) Der Schutzzweck des § 9 UWG steht nicht dem Anspruch eines Mitbewerbers entgegen, der von demjenigen, der sich durch die Verletzung einer ausschließlich dem Schutz der Verbraucher dienenden Martverhaltensregelung einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft hat, den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangt.
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10.12.2009 BGH - I ZR 195/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Stuttgart
Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Ver-günstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.

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09.12.2009 BGH - VIII ZR 219/08 - Urt. v. 09.12.09 - OLG München
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandels-plattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung".

b) Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ablei-ten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.

c) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der In-haltskontrolle nicht stand: "[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchs-vorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prü-fung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzu-führen ist".

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04.12.2009 LG Stuttgart - 31 0 117/09 KfH - Urt. v. 04.12.09
Der Vertrieb eines Fruchtsaftgetränkes, das u.a. Fruchtmark der Guanabana-Frucht enthält, ist unlauter, da die aus dieser Frucht gewonnenen Bestandteile der Novel-Food-VO unterfallen und die danach erforderliche Zulassung nicht vorliegt. mehr >
02.12.2009 BGH - I ZR 152/07 - Urt. v. 02.12.09 - OLG Stuttgart
Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar. Ihre Verletzung kann auch nicht unter Zuhilfenahme des Vorsprungsgedankens als wettbewerbs-rechtlich unlauter angesehen werden.

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27.11.2009 OLG Köln - 6 U 114/09 - Urt. v. 27.11.09 - rechtskräftig
1. Wird auf der Verpackung eines Produktes dessen Marke (hier: Medisoft für Kontaktlinsen) der Zusatz ® beigefügt, erwartet der Verkehr, dass es eine exakt so registrierte Marke gibt. Er vermutet die Registrierung aber nicht für das Gebiet der Bundesrepublik, wenn die weiteren auf der Verpackung befindlichen Informationen - in englischer Sprache , ausländischer Hersteller - erkennen lassen, dass es sich um ein weltweit vertriebenes, nicht in Deutschland hergestelltes Erzeugnis handelt.

2. Nimmt der Verbraucher an, die Marke der ihm angebotenen Kontaklinsen sei in Großbritannien eingetragen, während in Wirklichkeit der Schutz des Zeichens in den USA besteht, fehlt seinem Irrtum die wettbewerbliche Relevanz. mehr >
27.11.2009 OLG Köln - 6 U 129/09 - Urt. v. 27.11.09
Die einen Konkurrenten betreffende Pressemitteilung eines Unternehmens, dieser werde an einen der den deutschen Strommarkt beherrschenden Energieriesen verkauft und deshalb seine von ihnen unabhängige Stellung einbüßen, ist i.S.d. § 5 I S. 2 Nr. 3 UWG irreführend, wenn in dem als Beleg angeführten Zeitungsartikel (nur) darüber berichtet worden war, dass er zum Verkauf stehe und ein ausländischer strategischer Investor mit eigenen Stromkapazitäten Wunschkandidat sei. mehr >
26.11.2009 OLG Hamburg - 3 U 201/08 - Urt. v. 26.11.09
Die Bezeichnung „Bullenmeister“ für ein alkoholfreies Getränk nutzt die der bekannten deutschen Marke „Red Bull“ eigene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (§ 14 II Nr. 3 MarkenG). Der Verkehr ordnet diese Bezeichnung infolge ähnlichkeitsbedingter Wiedererkennung eines Markenbestandteils („Bull“) der bekannten Marke zu. Nicht hingegen handelt es sich lediglich - wie im Fall „Zwilling/Zweibrüder“ (BGH, Urt. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01) - um eine für die Annahme eines Verstoßes gegen § 14 II Nr. 3 MarkenG nicht ausreichende bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet. mehr >
26.11.2009 OLG Hamburg - 3 U 23/09 - Urt. v. 26.11.09 - rechtskräftig

§ 477 I BGB, der Anforderungen an Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung i.S.d. § 443 BGB enthält, ist jedenfalls auch dazu bestimmt, gem. § 2 I Nr. 2 UWG im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher das Marktverhalten zu regeln.


Beinhaltet das im Rahmen der Internet-Auktions-Plattform eBay abgegebene rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot eine unselbständige Garantie, so muss Abfassung und Inhalt des Ver-kaufsangebots § 477 BGB genügen.

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20.11.2009 OLG Köln - 6 U 102/09 - Urt. v. 20.11.09
Die Registrierung einer Fülle von Zeichen (hier: 10), die im Einzelfall mit der Klagemarke nicht zu verwechseln sind, aber so benutzt werden könnten, dass eine verwechslungsfähige Serienmarke entsteht, begründet keine Erstbegehungsgefahr für die Bildung einer solchen Serienmarke, wenn die - noch nicht aufgenommene - Verwendung der Zeichen auch in Kombination geschehen kann, die Verwechslungen nicht aufkommen lassen. mehr >
19.11.2009 BGH - I ZR 186/07 - Urt. v. 19.11.09 - OLG Köln
Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs- und Beweis-last hierfür bei dem Dritten (teilweise Aufgabe von BGH GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III). mehr >
19.11.2009 LG Berlin - 52 0 131/09 - Urt. v. 19.11.09
Zur Frage einer krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Prosta-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, die beim angesprochenen Leser den Eindruck erweckt, das Mittel sei geeignet, die Prostata gesund zu erhalten, typischen Prostatabe-schwerden wie Harnstottern, Druckgefühl, Harndrang und nachlassende Potenz vorzubeugen resp. diese zu lindern sowie vor Prostatakrebs zu schützen. mehr >
19.11.2009 LG Berlin - 52 0 167/09 - Urt. v. 19.11.09

Zur Frage einer wissenschaftlich hinreichenden Absicherung der Bewerbung eines unter der Be-zeichnung „Super Maca“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, mit der bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, das Produkt sei geeignet, als natürliches Potenzmittel für Mann und Frau zu wirken und eine Alternative zu chemischen Mitteln wie Viagra zu sein.

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19.11.2009 BGH - I ZR 141/07 - Urt. v. 19.11.09 - OLG Hamburg
a) Die Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs lässt dessen Objektivität i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG unberührt.

b) Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.
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18.11.2009 LG München II - 1 HK 0 4243/09 - Urt. v. 18.11.09
Die Bewerbung getrockneter Erbsen, die mit einem scharfen knusprigen Teig überzogen sind, auf der Vorderseite der Verpackung mit dem Begriff "Wasabi-Erbsen" ist zur Irreführung ge-eignet, sofern die beworbenen Erbsen tatsächlich kein Wasabi enthalten. Die Irreführungsgefahr wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass auf der Rückseite der Verpackung der Hinweis erfolgt, dass das Produkt "Wasabi-Geschmack" aufweise und unter dem Stichwort "Zutaten" u.a. "Wasabi-Aroma 6 %" aufgeführt wird. mehr >
12.11.2009 BGH - I ZB 101/08 - Beschl. v. 12.11.2009 - OLG Frankfurt
Die für die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlichen besonderen Umstände setzen, wenn sie nicht aus der Natur des Streifalls folgen, jedenfalls voraus, dass die außergerichtliche Bearbeitung der Sache aufgrund einer allgemeinen Maßnahme der Betriebsorganisation und nicht nur im Einzelfall für die Partei an dem Ort erfolgt, an dem der auswärtige Rechtsanwalt seine Kanzlei hat. mehr >
12.11.2009 BGH - I ZR 183/07 - Urt. v. 12.11.09 - OLG Hamburg
a) Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S.v. § 5 I, III MarkenG be-stehen.

b) Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.

c) Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 III GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gem. Art. 1 II, 2 I PVÜ auf eine verfassungs-konforme Auslegung des § 3 UWG berufen.

d) Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG geschützte Recht einer natürlichen oder ju-ristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstal-tungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.
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12.11.2009 BGH - I ZR 210/07 - Urt. v. 12.11.09 - OLG Hamburg
Das in § 43 V AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarznei-mitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versand-handels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20 a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die be-stimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind. mehr >
29.10.2009 BGH - I ZR 191/07 - Urt. v. 29.10.2009 - OLG Stuttgart
a) Die Vorschrift des § 204 I Nr. 1 BGB setzt- ebenso wie schon § 209 I BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus. Berechtigter ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber un dessen Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter.

b) Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers beendet nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruch; dieser bleibt vielmehr verfahrensrechtlich die Hauptsache. mehr >
29.10.2009 OLG Bamberg - 3 U 126/09 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 29.10.09
Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauertrockenlegung mit Angaben, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, der Einsatz dieses Gerätes könne durch Bündelungen so genannter Raumenergie und Bodenenergie ohne Eingriff in die Substanz oder Einsatz von (herkömmlicher) Energie wie Strom, Gas etc. feuchtes Mauerwerk trocken legen (gravomagnetische Mauerentfeuchtung), ist zur Irreführung geeignet,sofern der Verfügungskläger unter Vorlage diverser gutachterlicher Stellungnahmen glaubhaft macht, dass nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen weder eine auf das streitgegenständliche Gerät ursächlich zurückführende Wirkung noch dessen Wirkweise nachgewiesen ist und der Werbende den Nachweis der Wirksamkeit des angepriesenen Gerätes zur Mauertrocknung schuldig bleibt. mehr >
29.10.2009 BGH - I ZR 65/07 - Urt. v. 29.10.09 - OLG München
Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.

Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Test-exemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zei-tung zu ersetzen.
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29.10.2009 BGH - I ZR 180/07 - Urt. v. 29.10.09 - KG
Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressen noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufgabe von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I). mehr >
28.10.2009 BGH - VIII ZR 320/07 - Urt. v. 28.10.09 - OLG Bremen
a) Die Klauseln in Erdgassonderverträgen „Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor“ oder „Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen“ halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

b) Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann.
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22.10.2009 BGH - I ZR 124/08 - Beschl. v. 22.10.09 - OLG Frankfurt a. M.
1. Hat das Berufungsgericht in seinem Urteil keine Rechtssätze aufgestellt, die von abstrakten Rechtssätzen in Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte abweichen, sondern gelangt es vielmehr aufgrund eines anderen Verkehrsverständnisses zu seiner von den anderen Urteilen abweichenden Beurteilung, so gebietet eine solche auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz nicht die Zulassung der Revision nach § 543 II S. 1 Nr. 2 ZPO.

2. Im Unterlassen einer Aufklärung liegt nur dann eine unlautere Irreführung, wenn das Publikum dadurch in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht wird. Dies ist bei der Bewerbung einer Telefon-Flatrate nicht der Fall, die keine Auf-klärung über das Fehlen von Preselection-Optionen enthält (Leitsätze der Redaktion).
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22.10.2009 BGH - I ZR 58/07 - Urt. v. 22.10.2009 - OLG Köln
a) Ist das begehrte Verbot eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt, sind einer erweiternden Auslegung des Unterlassungsantrags und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungshandlungen enge Grenzen gesetzt. Sind nach diesen Maßstäben die Unterlassungsanträge, die in zwei getrennten Klagverfahren verfolgt werden, weder identisch noch im Kern gleich, liegen schon deswegen unterschiedliche Streitgegenstände vor.

b) Von einem Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG ist nicht auszugehen, wenn der Gläubiger zur getrennten Verfolgung in verschiedenen Prozessen im Hinblick auf die unterschiedliche Beweissituation Anlass hat (hier: angegriffene Werbeaussagen in einem Spielplan und einem Internetauftritt einerseits und im Rahmen von Telefon- und Postmarketingmaßnahmen andererseits). mehr >
22.10.2009 BGH - I ZR 73/07 - Urt. v. 22.10.09 - OLG Hamm
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können. mehr >
14.10.2009 VG Köln - 24 K 4394/08 - Urt. v. 14.10.09
1. Gemäß § 21 IV AMG entscheidet die zuständige Bundesoberbehörde unabhängig von einem Zulassungsantrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Antrag einer zuständigen Lan-desbehörde über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels. Die Feststellungsbefugnis ist auch nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Arzneimitteleigenschaft eines Produktes keinem Zweifel unterliegt und lediglich noch zu klären ist, ob eine Zulassungsbedürftigkeit besteht, insbe-sondere keine Ausnahmen von der Zulassungspflicht nach §§ 21 II, 36 resp. 38 AMG vorliegen. Sie umfasst vielmehr ebenso die Frage, ob überhaupt eine Arzneimittel vorliegt.

2. Zur Frage, ob es sich bei zwei als Medizinprodukte vertriebenen Cystus-Präparaten um zulas-sungspflichtige Arzneimittel handelt, sofern das eine Präparat mit der Zweckbestimmung der Vorbeugung sowie der begleitenden Behandlung von Erkältungskrankheiten, Viruserkrankungen und bakteriellen Infektionen der oberen Atemwege, insbesondere solcher, die durch Grippe- und Erkältungserreger verursacht werden sowie der Vorbeugung bei erhöhtem Infektionsrisiko angeboten wird resp. das andere Präparat der Behandlung von Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu dienen bestimmt ist.
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08.10.2009 OLG München - 29 U 3082/09 - Urt. v. 08.10.09
1. Ein Zeichen, das als Bestandteil in ein zusammengesetztes Zeichen oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, kann eine selbständig kennzeichnende Stellung behal-ten, ohne dass es das Erscheinungsbild des zusammengesetzten Zeichens oder der kom-plexen Kennzeichnung dominiert oder prägt. Bei der Identität oder Ähnlichkeit dieses selb-ständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Unternehmenskennzeichen mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG zu bejahen sein.

2. In der eigenmächtigen Umwidmung eines Produkts, das vom Zeicheninhaber als Arzneimittel eingestuft wird, in ein Nahrungsergänzungsmittel liegt eine mittelbare Beeinträchtigung des Originalzustands der Ware i.S.v. § 24 II MarkenG mit der Folge, das keine Erschöpfung ein-tritt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das betreffende Mittel nach den gesetzlichen Vorschriften objektiv als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen ist.

3. Der Umstand, dass ein Produkt in die Lauer-Taxe aufgenommen wird, begründet Erstbege-hungsgefahr dahingehend, dass der Anbieter das Produkt in naher Zukunft in den Verkehr bringen wird.
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07.10.2009 BGH - I ZR 216/07 - Urt. v. 07.10.09 - OLG Köln
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 I S. 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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07.10.2009 BGH - I ZR 150/07 - Urt. v. 07.10.09 - OLG Köln
Bietet die Deutsche Telekom ihren Festnetzkunden eine Rufumleitung an, durch die Anrufe aus dem Festnetz nicht zu der gewählten Mobilfunknummer des Kunden, sondern unmittelbar zu seinen Festnetzanschluss geschaltet werden, liegt eine gezielte Behinderung des Mobilfunkunternehmers i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG vor, wenn dem Anrufer das erhöhte Verbindungsentgelt für den - tatsächlich nicht getätigten - Anruf in das Mobilfunknetz in Rechnung gestellt wird und das Mobilfunkunternehmen kein Entgelt für die Bereithaltung des Mobilfunknetzes erhält. mehr >
02.10.2009 OLG Köln - 6 U 95/09 - Urt. v. 02.10.09
1. Ein Schreiben, mit dem dem Adressaten als "goldenes Dankeschön" unaufgefordert eine Kreditkarte "1 Jahr lang kostenlos" zur "Freischaltung" zugeleitet wird, beeinflusst die Verbraucherentscheidung bei hinreichend deutlichen Hinweisen auf die späteren Jahres-beiträge auch dann nicht unangemessen i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG, wenn sich ihm keinerlei War-nung vor dem mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr verbundenen Gefahren entnehmen lässt. Es verschleiert auch nicht seinen Werbecharakter (§ 4 Nr. 3 UWG).

2. Ein vorgenanntes - an einen Kunden, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht, gerichtetes - Schreiben stellt auch dann keine unzumutbare Belästigung nach § 7 II Nr. 1 UWG dar, wenn es nicht bereits auf dem Briefumschlag als Werbung gekennzeichnet ist und inhaltlich per-sönliche Daten des Adressaten verwendet. Dessen (leicht) erhöhter Aufwand bei einer Un-kenntlichmachung seiner aus dem Schreiben und der Kreditkarte erkennbaren Daten im Zusammenhang mit deren Entsorgung ist hinzunehmen.

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02.10.2009 OLG Köln - 6 U 53/09 - Urt. v. 02.10.09
1. Ein Parallelimporteur kann auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht darauf verwiesen werden, die importierte Packungsgröße ohne Mengenänderung nach einer (ohne großen Aufwand erreichbaren) Zulassung in Deutschland zu vertreiben, wenn das Medikament in dieser Größenordnung (hier: 96 Tabletten) schwerer absetzbar ist.

2. Ist eine Veränderung der Verpackung zulässig, ohne dass der Erschöpfungseinwand entfällt, so hat der Parallelimporteur die Wahl, ob er die ausländische Verpackung unter Veränderung der Blistermengen und bei Überklebung mit Etiketten übernimmt oder eine neue Umverpackung herstellt. Das gilt nicht nur für das Abstocken (Entnehmen von Blistern: BGH GRUR 2007, 1075 = WRP 2007, 1472 - Stilnox), sondern auch für das Aufstocken (Hinzufügen von Blistern).

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01.10.2009 BGH - I ZR 134/07 - Urt. v. 01.10.09 - OLG Hamburg
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung i.S.d. § 6 II Nr. 5 UWG dar. mehr >
01.10.2009 BGH - I ZR 94/07 – Zwischen- u. Teilurt. v. 01.10.09 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 S. 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 S. 1 ZPO eintritt.

b) Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S.d. § 6 II Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsan-spruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.

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30.09.2009 Thüringer OLG - 2 U 188/09 - Urt. v. 30.09.09
1. § 4 Nr. 10 UWG ist neben § 20 I GWB anwendbar, wenn der Ausspruch kartellrechtlicher Sank-tionen nur wegen der möglicherweise fehlenden Normadressateneigenschaft des Beklagten ausgeschlossen ist.

2. Eine Auskunftspflicht besteht, wenn es um kerngleiche Handlungen (hier: identische Verträge mit lediglich unterschiedlichen Vertragspartnern) und nicht um bloß ähnliche Handlungen des Verletzers geht.
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25.09.2009 OLG Köln - 6 U 76/09 - Urt. v. 25.09.09
Werden unter einer Marke, die im Warenverzeichnis für "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" eingetragen ist, (nur) Schaumbäder, Duschbäder und Cremeseifen vertrieben - nicht aber Pflegelotionen, Schminkmittel, Puder und Cremes - so verbietet sich gleichwohl eine Teillö-schung wegen Nichtbenutzung der Marke, weil der Verkehr für die unter der Marke veräußerten Produkte keinen anderen zusammenfassenden engeren Oberbegriff kennt. mehr >
24.09.2009 OLG Hamburg - 3 U 43/09 - Urt. v. 24.09.09 - rechtskräftig
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-u....de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versor-gungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, „zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ bzw. „Bauwerke der Stadt U.“ präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Er-werbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschlei-ernde Zwecke.

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24.09.2009 OLG Hamm - 4 U 104/09 - Urt. v. 24.09.09 - rechtskräftig
Das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage des Abgemahnten entfällt, wenn der Gegner in einem Verfahrensstadium, in dem das Feststellungsverfahren noch nicht entscheidungsreif ist, Leistungsklage erhebt und auf sein Recht zur Klagerücknahme mit der Folge verzichtet, dass die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann. mehr >
22.09.2009 OLG Köln - 6 U 26/09 - Urt. v. 22.09.09 - rechtskräftig
1. Die in einer Zeitungsanzeige angekündigte Tiefpreisgarantie (hier: eines Billigfliegers), mit der ein Preisnachlass in Höhe der doppelten Differenz zwischen dem mit dem Kunden ur-sprünglich vereinbarten Tarif und dem bei einem Wettbewerber vorgefundenen niedrigeren Tarif ausgelobt wird, stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG dar.

2. a) Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der Garantie gelten, müssen nach § 4 Nr. 4 UWG bereits in der Zeitungswerbung offengelegt werden, wenn sie von einem durchschnittli-chen Leser der Anzeige nicht erwartet werden. Ein Hinweis auf eine Internetseite in der Sternchenauflösung der Printwerbung genügt dann nicht.

c) Dementsprechend müssen schwerwiegende bürokratische Hindernisse bei der obliga-torischen Art der Anspruchsdurchsetzung, eine enge Begrenzung auf wenige Vergleichsflüge oder ein Verweis auf eigene andere Flugangebote bereits in der Werbung genannt werden.

3. Eine Begrenzung der garantierten Erstattung auf einen Höchstbetrag (hier: EUR 100,00) ist keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung, sondern regelt deren Umfang. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung richtet sich daher nicht nach § 4 Nr. 4 UWG, sondern nach § 5 UWG.
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18.09.2009 OLG Köln - 6 U 57/09 - Urt. v. 18.09.09 - rechtskräftig
1. Der Hinweis auf der Verpackung eines Fruchtaufstrichs, dass er wie frische Frucht aufs Brot schmecke und eine eigene Zubereitung noch nie so aromaschonend erfolgt sei, wird vom durchschnittlichen Verbraucher auf den Geschmack und nicht auf die Herstellungsweise des Produkts bezogen. Er wird nicht annehmen, es seien frisch verarbeitete - nicht wie in Wirklichkeit zuvor tiefgekühlte - Früchte verwertet worden (Abgrenzung zu OLG Hamburg ZUR 1999, 791).

2. Der Geschmacksvergleich mit den frischen Früchten enthält erkennbar eine werbliche Übertreibung, stellt aber nicht eine "Angabe" i.S.d. § 5 I S. 2 UWG dar, dass eine ge-schmackliche Identität bestehe.

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18.09.2009 OLG Köln - 6 U 79/09 - Urt. v. 18.09.09 - rechtskräftig
1. Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an eine objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine kalendarisch bestimmte Geschäftsaufgabe angekündigt, das Geschäft aber über den Stichtag weitergeführt, ist die Irreführung zu bejahen. Es kommt - anders als nach Nr. 15 der Schwarzen Liste - nicht darauf an, ob der Geschäftsinhaber zunächst eine entsprechende Aufgabeabsicht hatte oder nicht.

2. Zielt ein Verfügungsantrag - nachdem der Gegner im monatlichen Abstand ein zweites Mal einen definitiven Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe annonciert, das Geschäft aber jeweils fortgeführt hat - darauf ab, dass derartige Werbeanzeigen zu unterlassen sind, so hat eine spätere Hauptsacheklage keinen anderen Streitgegenstand, wenn der dort gestellte Antrag (im Einklang mit der gerichtlichen Tenorierung im Eilverfahren) die Einschränkung enthält, das Verbot solle nur gelten, falls die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit nicht beabsichtigt gewesen war.
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17.09.2009 BGH - I ZR 103/07 - Urt. v. 17.09.09 - OLG Celle
Wird eine Beweisaufnahme von Amts wegen angeordnet, ist die materiell beweisbelastete Partei nicht Beweisführer i.S.v. § 379 S. 1 ZPO; die Durchführung der Beweisaufnahme darf in diesem Fall nicht davon abhängig gemacht werden, dass die beweisbelastete Partei einen Ausla-genvorschuss zahlt.

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17.09.2009 BGH - I ZR 217/07 - Urt. v. 17.09.2009 - OLG Stuttgart
a) Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.

b) Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags.

c) Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger gem. § 315 I BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen. mehr >
01.09.2009 OLG Köln - 6 W 85/09 - Beschl. v. 01.09.09 - rechtskräftig
Nimmt das im Tenor eines Verfügungsbeschlusses ausgesprochene Verbot auf farbig wiedergegebene Lichtbilder Bezug, so wahrt auch die Zustellung einer schwarz/weißen Ausfertigung der Urschrift die Vollziehungsfrist, wenn dadurch die Ermittlungen des Verbotsumfanges nicht erschwert wird (Abgrenzung zu OLG Hamburg NJW-PR 2007, 986; OLG Frankfurt a. M. GRUR 2009, 995). mehr >
13.08.2009 OLG Hamburg - 3 U 199/08 - Urt. v. 13.08.09
1. Der angesprochene Verkehr versteht die Angabe "BIO TABAK" dahingehend, dass der verwendete Tabak aus ökologischem Anbau stammt, dass er - über das aufgrund der all-gemeinen Umweltbelastung hinaus unvermeidbare Maß hinaus - frei von Rückständen und Schadstoffen ist, dass der verwendete Tabak weitgehend naturbelassen ist, und dass die daraus hergestellten Zigaretten ohne künstliche Zusatzstoffe produziert worden sind. Die Verwendung der Angabe "BIO" weist deshalb hinsichtlich der Aspekte Naturbelassenheit, Freiheit von künstlichen Zusatzstoffen sowie weitgehende Rückstands- und Schadstofffreiheit darauf hin, dass die so beworbenen Zigaretten "natürlich" bzw. "naturrein" seien.

2. Bei der Regelung des § 22 II Nr. 2 VTabakG handelt es sich um ein abstraktes Gefähr-dungsdelikt. Die Feststellung einer konkreten Irreführungsgefahr ist für die Anwendung der Regelung des § 22 II Nr. 2 VTabakG somit nicht erforderlich. Dieser Auslegung als abstakte Gefährdungsnorm stehen weder verfassungsrechtliche, noch europarechtliche Regelungen entgegen.
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04.08.2009 LG Hamburg - 312 0 365/09 - Urt. v. 04.08.09
1. Für die Nachprüfbarkeit eines Vergleichs i.S.v. § 6 II Nr. 2 UWG in der Fassung ab dem 30.12.2008 bzw. Art. 4 lit. c) der Richtlinie 2006/114/EG ist es nicht erforderlich, dass der Verkehr die Überprüfung ohne weiteres und ohne jeden Aufwand vornehmen kann, sondern es genügt, dass die eine Nachprüfung ermöglichenden Bestandteile für den Adressaten so zugänglich sind, dass er sie selbst oder durch einen Dritten nachprüfen lassen kann.

2. Das Erfordernis der Angabe der Preise des Konkurrenzerzeugnisses oder die ausdrückliche Nennung einer entsprechenden Quelle lässt sich weder § 6 II Nr. 2 UWG in der Fassung ab dem 30.12.2008 noch Art. 4 lit. c) der Richtlinie 2006/114/EG entnehmen. Erforderlich ist lediglich die Nachprüfbarkeit, also die Möglichkeit, dass sich der angesprochene Verkehr zumindest über die genannten Eigenschaften oder Preise die nötige Klarheit verschaffen kann.

3. Schon durch die bloße Nennung des konkreten Produkts des Mitbewerbers kann der ange-sprochene Verkehr unter Umständen über alle Informationen verfügen, um die Richtigkeit der Aussage nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen.
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31.07.2009 LG Karlsruhe - 15 0 63/09 KfH IV - Urt. v. 31.07.09
Eine eingeschränkte Unterlassungserklärung ist nur dann geeignet zur Ausräumung der Wiederho-lungsgefahr, wenn sie dazu führt, dass nur eine zulässige Werbung vom Verbot ausgenommen wird (hier: eine Werbung, in der der Verbraucher ausreichend auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung der beworbenen Methode hingewiesen wird). mehr >
30.07.2009 OLG Stuttgart - 2 U 4/09 - Urt. v. 30.07.09
Zur Frage einer Erinnerungswerbung für Arzneimittel i.S.v. § 4 VI HWG, sofern auf den Seitenwän-den von Lkws vier Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet sind, denen der einleitende Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ vorangestellt ist. mehr >
30.07.2009 OLG Hamburg - 3 U 53/09 - Urt. v. 30.07.09
Der dem Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge an die staatseigene Lottogesellschaft dienende Geschäftsbesorgungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Betreiber der Schnittstelle weigert, eine den Erfordernissen des Glückspielstaatsvertrags genügende Einspeisungspraxis sichzustellen.

Art. 4 I, IV GlüStV sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, Art. 49 EG) sowie mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) vereinbar. mehr >
29.07.2009 BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 29.07.09 - Bundespatentgericht
Verweigert das Bundespatentgericht im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren einem Beteiligten zu Unrecht Verfahrenkostenhilfe, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG verletzt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei Bewilligung von Verfahrens-kostenhilfe eine anwaltlich vertretene Partei den Vortrag in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bereits im Beschwerdeverfahren und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gehalten und das Bundespatentgericht deshalb eine für sie günstigere Entscheidung getroffen hätte.

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29.07.2009 BGH - I ZR 87/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Hamburg

a) Stellt sich der Parallelimport eines Arzneimittels allein deswegen als rechtswidrig dar, weil die Vorabinformation des Markeninhabers, die Voraussetzung für die Erschöpfung gewesen wäre, unterblieben ist, kommt im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht.

b) Der Parallelimporteur, der es versäumt, den Markeninhaber vorab zu informieren, und der des-wegen eine Markenverletzung begeht, kann - wenn der Markeninhaber diese Art der Schadens-berechnung gewählt hat - verpflichtet sein, den Gewinn aus dem Vertrieb des parallelimportier-ten Arzneimittels vollständig herauszugeben.
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29.07.2009 BGH - I ZR 102/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Köln
Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Be-griffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt. mehr >
29.07.2009 BGH - I ZR 169/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG München
a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzei-chenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzube-ziehen.

b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht wi-dersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.
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29.07.2009 BGH - I ZR 77/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Celle
a) Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen.

b) Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung und verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 57 a StBerG, wenn in der Werbung eines Steuerbe-raters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in un-lauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.
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29.07.2009 OLG Hamburg - 5 U 43/08 - Urt. v. 29.07.09 - rechtskräftig
1. Bei vorformulierten Einverständniserklärungen in die Zusendung von Werbung im Rahmen von Internet-Angeboten handelt es sich um Vertragsklauseln, auf die die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Rechtsgrundsätze der §§ 305 ff. BGB anzuwenden sind.

2. Solche Klauseln halten der Inhaltskontrolle gem. § 307 I S. 2 BGB (Transparenzgebot) nicht stand, wenn sie in hohem Maße unklar und unbestimmt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, in Bezug auf welche Unternehmen, in welchem Umfang und zu welchen konkreten Zwecken die Einwilligung zur Zusendung von Werbung erteilt wird.

3. Im Streitfall muss der Verwender substantiiert darlegen und ggf. beweisen, dass und wie es konkret zu der im Rahmen eines Online-Formulars erteilten Einwilligungserklärung des je-weiligen Verbrauchers gekommen ist.
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27.07.2009 OLG Hamburg - 5 W 76/09 - Beschl. v. 27.07.09
1. Für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr in Bezug auf andere, aber gegenüber der beanstandeten Verletzung kerngleiche Verstöße muss nicht stets die Abgabe einer verall-gemeinernden Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich sein.

2. Nimmt der Unterlassungsschuldner allerdings an der ihm vom Unterlassungsgläubiger übersandten, vorformulierten Unterlassungserklärung Änderungen (Streichungen) vor oder ü-bermittelt er eine abweichend formulierte eigene Erklärung, können sich daraus nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftige Zweifel an dem Willen des Schuldners ergeben, die Erklärung nicht nur auf den konkreten Verletzungsfall, sondern auch auf kerngleiche Verstöße zu erstrecken.

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16.07.2009 BGH - I ZR 223/06 - Beschl. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel folgende Frage zur Vorabent-scheidung vorgelegt:

Erfasst Art. 88 I lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Hu-manarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor-gelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?

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16.07.2009 BGH - I ZR 50/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsäch-liche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Wa-renkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle ent-weder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchen-hinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.
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16.07.2009 BGH - I ZR 140/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann. mehr >
15.07.2009 LG Bayreuth - 13 KH 0 33/09 - Urt. v. 15.07.09
Zur Frage der Irreführung über die Zwecktauglichkeit, die Verwendungsmöglichkeit sowie die von der Verwendung eines Gerätes, dem eine mauerentfeuchtende Wirkung beigelegt wird, zu erwar-tenden Ergebnisse, sofern der Hersteller für das Gerät eine Wirkungsweise jenseits jeglicher phy-sikalischer Gesetze behauptet, die Wirksamkeit des Gerätes aber nicht zu beweisen vermag.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
15.07.2009 BGH - VIII ZR 56/08 - Urt. v. 15.07.09 - OLG Celle
a) § 5 II GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 I, II AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu.

b) Eine Preisanpassungsklausel, die das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 II GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Erdgassondervertrag übernimmt, also nicht zum Nach-teil des Kunden von der gesetzlichen Regelung des Preisänderungsrechts für den Grundver-sorger abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

c) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„... [Der Gasversorger] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 II GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach bil-ligem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.
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15.07.2009 BGH - VIII ZR 225/07 - Urt. v. 15.07.09 - LG Berlin
a) Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§§ 10 I EnWG 1998, 36 I EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abneh-mers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.

Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisände-rungsrecht nach § 4 I, II AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag über-nimmt, also nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

b) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist ... [der Gasversorger] berechtigt, die Gaspreise ... auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten ... [des Gasversorgers] anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.
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09.07.2009 BGH - I ZR 13/07 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Celle
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.

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09.07.2009 OLG München - 29 U 1852/09 - Urt. v. 09.07.09
1. Für nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der UGP-Richtlinie am 12.12.2007 vorgenommene Handlungen ist der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 Nr. 1 und § 4 Nr. 1 UWG 2004 dahin auszulegen, dass er auch Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erfasst.

2. Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams kann gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter sein.

3. Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
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09.07.2009 BGH - I ZR 193/06 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Frankfurt a. M.
a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S.d. § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.


b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.

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07.07.2009 LG Darmstadt - 16 O 142/09 - Urt. v. 07.07.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Hersteller eine mauerent-feuchtende Wirkung zuschreibt, sofern wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkung-Nachweise für die verwendete Methode nicht vorliegen und die vom Hersteller vorgetragenen Erklärungen nicht dem aktuellen gesicherten Erkenntnisstand der Physik und der Wissenschaft entsprechen.

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02.07.2009 OLG Hamburg - 3 U 221/08 - Urt. v. 02.07.09
Ein wirkstoffgleiches preisgünstiges Arzneimittel verfügt bereits dann über den „gleichen Indikati-onsbereich“ i.S.d. § 129 I S. 2 SGB V, wenn es für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde. Ist die Substituierbarkeit wegen unter-schiedlicher Indikationsbereiche unklar, darf der Apotheker das preisgünstige Arzneimittel gemäß § 17 V Apothekenbetriebsordnung nicht abgeben, bevor die Unklarheit - etwa durch Rücksprache mit dem verordnenden Arzt - beseitigt ist.

Wird ein Arzneimittel in der Werbung als „Generikum“ bezeichnet, so fassen die Fachkreise diese Bezeichnung aus klinisch-praktischer Perspektive und in Übereinstimmung mit der Begriffsbe-stimmung in Art. 10 II lit. b) RL 2001/83/EG dahingehend auf, dass es sich um ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit einem anderen Arzneimittel gleiches, jedoch preiswerteres Präparat handele. Nicht hingegen muss es sich nach dem Verständnis der Fachkreise um ein durch förmliche Bezugnahme auf das mittlerweile patentfreie Referenzarzneimittel zugelassenes, chemisch identisches Präparat handeln.

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02.07.2009 OLG München - 29 U 3992/08 - Urt. v. 02.07.09

Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch für ausländische Versandapo-theken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden.
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02.07.2009 OLG München - 29 U 4587/08 - Urt. v. 02.07.09
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept einge-reicht wird, einen Bonus von € 2,50, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von € 9,30, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 I HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).
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02.07.2009 OLG Hamburg - 3 U 151/08 - Urt. v. 02.07.09 - rechtskräftig
Die werbliche Aussage, ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) i.S.d. Art. 10 IV der Richtlinie 2001/83/EG verfüge erwiesenermaßen über ein im Vergleich zum Originalarzneimittel „äquivalentes Sicherheitsprofil“, ist irreführend, wenn dieser Vergleich nicht auf einer wissen-schaftlich validen Untersuchung der Sicherheitsprofile, sondern hinsichtlich des Generikums le-diglich auf Wirksamkeitsstudien beruht. mehr >
30.06.2009 OLG Hamburg - 3 U 13/09 - Urt. v. 30.06.09
Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG i.V.m. Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwen-dung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht.

Im durch die RL 2001/83/EG gemeinschaftsrechtlich vollharmonisierten Bereich der Arzneimittel-werbung ist für eine nach Maßgabe des Art. 12 I GG vorgenommene verfassungskonforme Ausle-gung des § 11 I Nr. 2 HWG als konkreter Gefährdungstatbestand kein Raum. Nach der Rechtspre-chung des BVerfG (Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschl. v. 07.06.2000 - 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen. Auf der Ebene der Fachgerichte tritt wegen des aus Art. 19 IV GG folgen-den Gebots des effektiven Rechtsschutzes an die Stelle der Prüfung deutscher Grundrechte eine Grundrechtsprüfung nach dem Maßstab des europäischen Rechts.

Die Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG, Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG als abstrakter Gefährdungstatbe-stand ist mit dem gemäß Art. 6 II EUV verbindlichen höherrangigen Gemeinschaftsrecht - insbe-sondere dem europarechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Recht auf freie Mei-nungsäußerung gem. Art. 10 EMRK - vereinbar.

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26.06.2009 KG - 5 W 59/09 - Beschl. v. 26.06.09
Es stellt eine geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behin-derung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gem. §§ 312 d I, 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort be-rücksichtigt werden.

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24.06.2009 LG Bayreuth - 13 KH 0 55/07 - Urt. v. 24.06.09
1. An den Nachweis der Wirksamkeit kosmetischer Geräte ist kein geringerer Maßstab anzu-legen als an den medizinischer Geräte.

2. Zur Frage des Nachweises der Wirksamkeit der Behandlung mit einem kosmetischen Gerät - der der Anbieter eine Reduzierung von Cellulite, eine Umfangsreduzierung an verschie-denen Körperstellen und eine Umverteilung von Fett zuschreibt - durch Studien, deren Be-zahlung resp. Inauftraggabe entweder im Dunkeln bleibt oder der Herstellerfirma zuzuord-nen und deren Probandenanzahl relativ gering ist, ohne dass sich aufgrund der Beschrei-bung der Studien ergeben würde, dass die untersuchte Personengruppe ausreichend sei, um das Ergebnis auf die Allgemeinheit zu übertragen.

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18.06.2009 LG Düsseldorf - 37 0 91/08 - Urt. v. 18.06.09
1. Der Unterlassungsschuldner muss sich durch eine eindeutige, unmissverständliche und grundsätzlich vorbehaltlose Erklärung zur Unterlassung verpflichten, ihr Inhalt darf keinen Zweifel an ihrer Rechtsverbindlichkeit aufkommen lassen. Auf Erklärungen mit Einschränkun-gen und Zusätzen braucht sich der Unterlassungsgläubiger grundsätzlich nicht einzulassen.

2. Der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der diese im Wege des Teleshopping absetzt, muss sich die in einer Werbesendung gemachten krankheitsbezogenen Aussagen einer „live“ in das Studio durchgestellten Anruferin zurechnen lassen, sofern sich der während der Sen-dung im Studio anwesende geschäftsführende Alleingesellschafter des Herstellerunterneh-mens von den Aussagen nicht distanziert.

3. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die die Bedeutung eines Nährstoffs für die Körperfunktion beschreiben, sind bis zur Verabschiedung der in Art. 13 III HCVO genannten Liste nur dann zulässig, wenn sie „dieser Verordnung“ und dem einschlägigen nationalen Recht entsprechen. Der HCVO entsprechen sie aber nur dann, wenn anhand allgemein aner-kannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass das Vorhandensein des Wirk-stoffs, auf den sich die Angaben beziehen, in einem Lebensmittel eine positive physiologische Wirkung hat, wenn die Stoffe, auf die sich die Angaben beziehen, im Produkt in einer Menge vorhanden sind, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen, wenn die angesprochenen Wirkstoffe in dem Produkt in einer Form vorliegen, die für den Körper verfügbar ist und wenn die Menge des Produkts, deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann, eine signifikante Menge der Wirkstoffe enthält, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ge-eignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen. Trägt der Werbende dazu nichts Konkretes vor, ist die Verwendung der Angaben grundsätzlich unzulässig.

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18.06.2009 BGH - I ZR 224/06 - Urt. v. 18.06.09 - LG Köln
a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.

b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbrau-cher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
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18.06.2009 BGH - I ZR 47/07 - Urt. v. 18.06.09 - OLG Koblenz
a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 I, III MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.

b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.

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11.06.2009 OLG Hamburg - 3 U 195/08 - Urt. v. 11.06.09
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

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04.06.2009 LG Berlin - 52 0 337/08 - Urt. v. 04.06.09
Die Bewerbung von kosmetischen Mitteln, deren Inhaltsstoffe überwiegend in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung finden, mit den Behauptungen, dass die Mittel im Vergleich zu anderen handelsüblichen Produkten hochwirksam und erfolgreich bei der Behandlung von Haar-ausfall sind, Haarausfall stoppen, neue Haare nachwachsen lassen und für festeres und dichteres, dickeres Haar mit mehr Volumen sorgen, ist zur Irreführung geeignet, sofern eine derartige Wir-kung auf die Haare und das Haarwachstum wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist.

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03.06.2009 OLG Köln - 6 W 60/09 - Beschl. v. 03.06.09

1. Bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4, der u.a. für elektronisch verbreitetes Werbematerial einen Hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ vorschreibt, handelt es sich um Marktverhal-tensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Das Fehlen des Hinweises ist grundsätzlich als geeignet anzusehen, die Interessen der Verbraucher, insbesondere deren Fähigkeit, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, i.S.v. § 3 I, II UWG spürbar zu beeinträchtigen.
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02.06.2009 LG Münster - 25 0 126/08 - Beschl. v. 02.06.09
1. Für den Fall, dass wegen der beiderseitigen Erledigungserklärung eine notwendige Be-weisaufnahme nicht mehr durchgeführt werden muss, ist in der Regel eine Kostenent-scheidung dahingehend zu treffen, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf-gehoben werden.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigung ihren Grund darin hat, dass seitens der Beklagten eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abgegeben worden ist, da sich der Gegner al-lein mit der Unterwerfungserklärung nicht immer in die Rolle des Unterliegenden begibt. Etwas anderes ergibt sich aus Billigkeitserwägungen in Anwendung des Rechtsgedankens des § 162 BGB jedoch dann, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass der Beweggrund für die Unterwerfungserklärung die Vermeidung einer Beweisauf-nahme war.
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29.05.2009 OLG Naumburg - 10 U 56/08 (Hs) - Urt. v. 29.05.09
1. Entnehmen die angesprochenen Verbraucherkreise der Bewerbung von Geräten zur elekt-roosmotischen Mauerentfeuchtung, dass diese ohne größeren Arbeits- und Kostenauf-wand und ohne Eingriffe in die Gebäudesubstanz zu der erwünschten nachhaltigen Tro-ckenlegung des feuchten Mauerwerkes führen, so erwartet der interessierte Kunde, dass die angespriesene Methode in der Praxis nach bestimmten Standards erprobt ist, tatsäch-lich - wie dargestellt - funktioniert und die ihr zugeschriebene Wirkung entfaltet und damit den in der Baupraxis allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht.

2. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, sofern die den Geräten zugeschriebene Funk-tionsweise diesen nach den Erkenntnissen der Bautechnik und Wissenschaft - mangels hinreichend wissenschaftlich begründeter Daten - nicht zukommt oder jedenfalls nicht hin-reichend wissenschaftlich abgesichert ist.

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29.05.2009 LG München I - 11 HK 0 5979/09 - Urt. v. 29.05.09
Es verstößt gegen § 1 I S. 1 PAngV, Hotelzimmer mit Nettopreisen zu bewerben, bei denen die Um-satzsteuer nicht inkludiert ist.

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28.05.2009 OLG Zweibrücken - 4 U 160/08 - Urt. v. 28.05.09
1. Verurteilungen zur Unterlassung sind zwar regelmäßig, aber keineswegs ausnahmslos auf das Verbot der konkreten Verletzungsform zu beschränken. In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Ver-meidung unnötiger Streitverlagerungen in das Vollstreckungsverfahren auch gewisse Ver-allgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vor-genommen werden dürfen, soweit auch in der erweiterten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform aus der begangenen Handlung zum Ausdruck kommt. Eine re-levante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Ver-bot; es ist weder Sache des Klägers noch des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsaus-spruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täu-schende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann.

2. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirk-samkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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28.05.2009 OLG Hamburg - 3 U 173/08 - Urt. v. 28.05.09
Die Hervorhebung der „Freiheit“ von einem bestimmten Stoff im Blickfang einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel erweckt den Eindruck eines Produktvorteils und ist als irreführend zu unterlassen, wenn das werbende Unternehmen die - vom Anspruchsgläubiger substantiiert angezweifelte - wis-senschaftlich erwiesene Vorteilhaftigkeit des hervorgehobenen Umstands nicht nachzuweisen vermag.

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22.05.2009 KG - 5 U 90/06 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 22.05.09
1. Zur Frage der Klagebefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG

2. Der Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel setzt nicht voraus, dass sich der Werbende deren Aussageinhalt zu Eigen macht. Im Rahmen einer Fernsehsendung mit Zuschauerbeteiligung kann es ge-nügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Zusammenhang mit einer reklamehaf-ten Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Aussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Aussagen seien Teil der zu vermittelnden Werbeinformationen.

3. Äußern sich anrufende Zuschauer im Rahmen einer Fernsehwerbesendung krankheitsbe-zogen zu beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln, so ist es notwendig, dass sich die für die Sendung Verantwortlichen in jedem Einzelfall ausdrücklich, unmissverständlich und ernsthaft von diesen Äußerungen distanzieren, und zwar ohne jeden verharmlosenden Zu-satz. Dabei muss zum Ausdruck kommen, dass sie sich mit ihrer Distanzierung nicht nur einem formal-juristischen Verbot beugen, sondern sie müssen aus eigenem Wissen und Wollen den Krankheitsbezug leugnen.
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20.05.2009 BGH - I ZB 53/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Verneint das Bundespatentgericht eine bösgläubige Markenanmeldung i.S.v. § 8 II Nr. 10 MarkenG unter dem Gesichtspunkt der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers, weil die Marke mit der vom Vorbenutzer verwendeten Bezeichnung weder identisch noch zum Verwechseln ähnlich ist, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht mit Erfolg mit der Begründung geltend gemacht werden, die für die Bösgläubigkeit sprechenden Indizien seien falsch gewichtet und die Würdigung des Bundespatentgerichts sei unzutreffend.

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20.05.2009 BGH - I ZB 107/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG ist die Beurteilung, ob eine zukünftige Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Waren-gruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, grundsätzlich Sache der nationalen Gerichte. Allein aus dem Umstand, dass das Bundespatentgericht der Bekanntheit einer Ortsbezeichnung bei der Prü-fung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG im konkreten Fall ein anderes Gewicht bei-misst als das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ohne ein Vorabentschei-dungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu richten, folgt keine Ver-letzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S.d. Art. 101 I S. 2 GG. mehr >
20.05.2009 BGH - I ZR 220/06 - Urt. v. 20.05.09 - OLG München
Die Bezeichnung „(Vorsorge- und) Versicherungsberater“ war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend. mehr >
19.05.2009 BGH - VI ZR 160/08 - Urt. v. 19.05.09 - KG
Zur Zulässigkeit der Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass.

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15.05.2009 LG Wuppertal - 15 0 11/09 - Urt. v. 15.05.09
Ein Facharzt für Chirurgie, der über besondere Erfahrungen auf den Gebieten der sportmedizini-schen sowie der proktologischen Behandlungen verfügt, verhält sich nicht berufswidrig, sofern er auf seinem Praxisschild unter „Besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ auf „Prok-tologische Behandlungen“ und „Sportmedizinische Betreuung“ hinweist, ohne die in der Berufs-ordnung für Ärzte vorgesehene Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung zum „Fach-arzt für Sportmedizin“ bzw. zum „Facharzt für Proktologie“ absolviert zu haben.

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14.05.2009 BGH - I ZR 179/07 - Urt. v. 14.05.09 - OLG München
Das Verbot des Rückkaufhandels in § 34 IV GewO ist i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Es richtet sich nicht nur an Pfandleiher, sondern an jedermann.

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsmodell vom Verbot des § 34 IV GewO erfasst wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts maßgeblich und daher zu prüfen, ob der Sache nach gewerbsmäßig durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesicherte Darlehen gegeben wer-den. Das Verbot des § 34 IV GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung als Entgelt für die Überlassung des Kapitals und/oder den Verwaltungsaufwand des Käu-fers wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz (vgl. §§ 346 I, 347 I S. 1 BGB) hinaus-geht.

Das Verbot des § 34 IV GewO stellt im Blick auf Art. 12 GG eine nicht unverhältnismäßige Regelung der Berufsausübung dar.

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14.05.2009 OLG München - 6 U 2187/06 - Urt. v. 14.05.09
Zur Frage der therapeutischen Wirksamkeit der Bioresonanz-Therapie

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12.05.2009 LG Hamburg - 312 0 99/09 - Urt. v. 12.05.09
1. Nach § 6 II Nr. 2 UWG (a.F. und n.F.) ist ein Vergleich unlauter i.S.v. § 3 UWG, wenn der Vergleich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist. Zu diesen Eigenschaften einer Ware zählen auch die Reichweitenzahlen oder Auflagenzahlen von Zeitschriften, soweit es um die Werbung von Anzeigenkunden geht.

2. Zulässig ist auch der Vergleich von Umsatzzahlen und Umsatzzuwächsen, weil die ange-sprochenen Verkehrskreise wie Facheinkäufer daraus auf die Attraktivität eines Produktes auch in der Zukunft schließen können.

3. Den angesprochenen Verkehrskreisen ist bewusst, dass der Vergleich von veröffentlichten Zahlen eines Konkurrenten aus dem Quartal III/2008 mit zukünftigen Verkaufszahlen des werbenden Wettbewerbers gewisse Unwägbarkeiten birgt, weil sich die auf Auflagenzahlen aus der Vergangenheit beruhenden Berechnungen als unzutreffend erweisen können z.B. weil die Auflage und die Kalkulation des Konkurrenten sich inzwischen verändert haben. Dass ein Preisvergleich auf solchen Grundlagen in der Werbung im Ungefähren bleibt, ist aber so lange nicht irreführend, als aus der Werbung ersichtlich ist, welche Vergleichszahlen verwendet worden sind.

4. Eine Irreführung ergibt sich nicht dadurch, dass Auflagenzahlen miteinander verglichen werden, obwohl unterschiedliche Vertriebswege bestehen (die eine Zeitschrift wird aus-schließlich kostenlos in Apotheken verteilt, die andere mit einer Teilauflage auch in Brief-kästen der in der Nähe einer Apotheke gelegenen Haushalte eingeworfen). Das gilt jedenfalls dann, wenn den angesprochenen Verkehrskreisen mitgeteilt wird, welche Bezugsgrößen in dem Anschreiben in Vergleich gesetzt werden. Ob sie einen solchen Vergleich für valide oder für zu ungewiss erachten, entscheiden die angesprochenen Personen selbst.

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12.05.2009 LG Hamburg - 312 0 137/09 - Urt. v. 12.05.09
1. Die Äußerung "clearly the best way to brew coffee" ist nicht in jedem werblichen Zusam-menhang eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung.

2. Die Beweislast dafür, dass die Berühmung einer Alleinstellung oder einer Zugehörigkeit zur Spitzengruppe unzutreffend ist, trifft zwar den Anspruchsteller. Da ihm jedoch die innerbe-trieblichen Verhältnisse des Werbenden nicht bekannt sind und andererseits der Antrags-gegner ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, ist es Sache des Werbenden darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt.

3. Bei dem Slogan "make taste, not waste" (verbunden mit der konkreten Darstellung von für Kapselsystem-Kaffeemaschinen bestimmte Kapseln) handelt es sich um einen zwar kritischen aber noch sachlichen Werbevergleich, die Tatbestandsvoraussetzungen der unlauteren vergleichenden Werbung i.S.v. § 6 II Nr. 5 UWG sind nicht erfüllt.

4. Die bloße Hervorhebung der Vorzüge der eigenen Leistung im Rahmen eines Vergleichs stellt noch keine Herabsetzung der fremden Leistung dar. Denn es ist das legitime Interesse des Werbenden, auf die Vorzüge der eigenen Leistung hinzuweisen und sich auf diese Weise von dem Mitbewerber abzugrenzen. Eine Herabsetzung setzt also mehr voraus als den Hinweis auf die Vorzüge der eigenen Leistung und der daraus folgenden herabsetzenden Wirkung des Vergleichs.

5. Zur Beurteilung der Irreführung bei Werbung mit Umweltvorteilen des eigenen Angebots.
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06.05.2009 OLG Hamburg - 5 U 155/08 - Urt. v. 06.05.09
Das Rechtsschutzinteresse für eine Unterlassungsklage fehlt nicht, wenn eine Äußerung im Zu-sammenhang mit einer Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versicherungs-/ und Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) streitig ist. Die Verfahrensregelungen des AVAD erlauben keine Überprüfung der An-zeige auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahr-heitsgehalts nicht im Wege der Unterlassungsklage unterbunden werden können, gelten in diesem Fall nicht. mehr >
06.05.2009 OLG Hamburg - 5 W 33/09 - Beschl. v. 06.05.09
1. Für die Entscheidung über Ordnungsmittelanträge wegen Verstoßes gegen eine Verbotsverfü-gung ist die vollbesetzte Kammer für Handelssachen auch dann zuständig, wenn der Vorsit-zende die einstweilige Verfügung gem. § 944 ZPO allein erlassen hat.

2. Ist der Schuldner einer Verbotsverfügung verpflichtet, aufgrund des Verbots auch positive Handlungen vorzunehmen, insbesondere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, und tut er dies nicht, so beginnt die Verfolgungsverjährung der Einzelverstöße gegen die Verbotsver-fügung, die sich aufgrund dieses „Dauerunterlassens“ ereignen, nicht zu laufen. Es liegt recht-lich nur ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung in Form eines Dauerverstoßes vor.

3. In einem solchen Fall kann es nicht zu beanstanden sein, wenn das Gericht nur 6 von insgesamt 26 Einzelvorfällen im Rahmen dieses Dauerverstoßes aufklärt, wenn es der Auffassung ist, dass sich dies auf die Höhe des verhängten Ordnungsgeldes nicht auswirkt. Das gilt jedenfalls dann, wenn es dem Gläubiger nicht darum geht, jeden Einzelfall einer gesonderten Sanktionierung zuzuführen.

4. Zur Darlegungslast einer Schuldnerin, wenn die Verstöße gegen eine Verbotsverfügung nicht von ihr selbst, sondern von Werbern der von ihr beauftragten Werbeagenturen begangen wer-den.
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05.05.2009 LG Köln - 33 0 348/08 - Urt. v. 05.05.09
1. Auch wenn sich Aussagen (hier: "nach 3 Tagen hatte ich 1,5 Kilo verloren und am Ende der Woche zeigte die Waage 3,5 Kilo weniger... in sieben Wochen habe ich 22 kg abgenom-men... ohne quälendes Hungergefühl) im Rahmen der Bewerbung eines Schlankheitsmit-tels ausdrücklich nur auf eine individualisierte Person beziehen, entnimmt der Verkehr den Aussagen jedoch, dass die dargestellten Wirkungen gerade keinen Einzelfall in Bezug auf die abgebildete Person darstellen, sondern dass die Wirkungsaussagen auf den angespro-chenen Verkehrskreis übertragbar sind. Der angesprochene Verkehr geht davon aus, dass die Erfahrungen der abgebildeten Person beispielhaft für die Wirkung des beworbenen Produkts sind und wird somit von einer Übertragbarkeit der Aussagen auf sich ausgehen.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Haftung des deutschen Vertreibers des Schlank-heitsmittels - der nach seiner Behauptung eine reine Verteilfunktion inne hat - für die Be-werbung des Produktes mittels einer Werbeanzeige, die der in Großbritannien ansässige Vertriebspartner des Herstellers geschaltet hat.

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28.04.2009 LG Bielefeld - 15 0 221/08 - Urt. v. 28.04.09
1. Mit Wirkungsaussagen darf nicht geworben werden, wenn sie wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das hat für technische Geräte jedenfalls dann zu gelten, wenn sie auch der Behandlung von Lebensmitteln, wozu Wasser zählt, dienen.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Wasserbehandlern resp. Wasseraufbereitungsgeräten, mit der den Geräten Wirkungen dahin-gehend zugeschrieben werden, dass deren Einsatz weniger Kalkablagerung und weniger Rostbildungen bewirke, zur Auflösung von vorhandenen Kalk- und Rostansätzen führe, den Gehalt an Kohlensäure im Wasser mindere und das Wasser im Sinne einer höheren Löslichkeit mit der Folge der Einsparung jeglicher chemischer Zusätze entspanne und diese Wirkungen abgeleitet werden aus der Behandlung des Wassers mit Magnetfeldern, durch Verwirbelung des Wassers und durch gezielte Informationsübertragung durch quantenphysikalische Prozesse.

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24.04.2009 LG Berlin - 15 0 757/07 - Beschl. v. 24.04.09
Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt auch dann, wenn durch sie und infolge der nur eingeschränkten Beweismöglichkeit im Verfahren nach einer übereinstimmenden Erledigungs-erklärung dem Unterlassungsgläubiger der Zeugenbeweis abgeschnitten ist, keine Anerkenntnis-wirkung zu. mehr >
23.04.2009 OLG Hamburg - 3 U 211/08 - Urt. v. 23.04.09
Die Angabe „r. führt erste preisgünstige Alternative zu Clopidogrel-Verordnungen ein“ in der Über-schrift einer anlässlich der Einführung eines Arzneimittels veröffentlichten Pressemitteilung ist irreführend und beinhaltet eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn im folgenden Fließtext nicht klargestellt wird, dass das neue Produkt aufgrund einer - im Vergleich mit den bereits erhält-lichen Präparaten - hinsichtlich der Indikationen eingeschränkten Zulassung lediglich für einen Teilbereich der Gesamtheit aller Clopidogrel-Verordnungen in Betracht kommt.

Die Angaben „Enorme Preisersparnis gegenüber Erstanbietern“ und „Maximale Budgetentlastung pro Verordnung“ in einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel sind irreführend und eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn in ihrem unmittelbaren Zusammenhang nicht auf die im Vergleich zu den Präparaten der Erstanbieter bestehenden Einschränkungen hinsichtlich des zugelassenen Indikationsbereichs hingewiesen wird.

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23.04.2009 OLG Hamburg - 3 U 151/07 - Urt. v. 23.04.09 - rechtskräftig
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Gebrauchtwagenhändler ge-genüber einem Dritten - ebenfalls Gebrauchtwagenhändler - abgegeben hat, ist mangels hinrei-chender Ernsthaftigkeit dann nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger zu besei-tigen, wenn die vorangegangene Abmahnung u. a. auf einer kollegial-fürsorglichen Motivation be-ruhte und der Dritte bekundet, eine etwaig verwirkte Vertragsstrafe mit dem Unterlassungsschuld-ner „auf dem Rummel teilen“ zu wollen.

Ein wettbewerbliches Abschlussschreiben ist in der Regel nicht lediglich als einfaches Schreiben im Sinne der Nr. 2402 VV a.F. z. RVG (jetzt: Nr. 2302) anzusehen, sondern in Höhe einer 0,8-Geschäftsgebühr zu vergüten.

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21.04.2009 LG Hamburg - 312 0 136/09 - Urt. v. 21.04.09 - rechtskräftig
1. Soweit das Fehlen der wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaus-sage hinreichend substantiiert vorgetragen wird, ist es - abweichend von den allgemeinen Re-geln - Aufgabe des Werbenden, der eine bestimmte therapeutische Wirkung seines beworbe-nen Produkts behauptet, die wissenschaftliche Absicherung der Werbeangabe zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen.

2. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wis-senschaftlicher Erkenntnis entsprechen.

3. Der Umstand, dass ein Medizinprodukt die sog. grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG erfüllt und damit rechtmäßig in Verkehr gebracht werden darf, hindert nicht das Verbot ent-sprechender Werbeaussagen, mit denen die Wirksamkeit zur Bekämpfung bestimmter Erkran-kungen (hier: gegen Nagelpilz) in Anspruch genommen wird, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine entsprechende Wirksamkeit nicht besteht oder die Wirksamkeit jedenfalls nicht ge-sicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Die Erfüllung der Zweckbestimmung gem. § 3 Nr. 10 MPG wird bei Medizinprodukten der Klasse I gem. § 13 MPG i.V.m. Anhang IX zur Richtlinie 93/42/EWG, vom Hersteller selbst festgelegt und nicht von dritter Seite geprüft.

4. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufbrauchsfrist im einstweiligen Verfü-gungsverfahren.

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08.04.2009 Thüringer OLG - 2 U 937/08 - Urt. v. 08.04.09
Wie eine Kennzeichnung durch den Zusatz „Anzeige“ zu erfolgen hat, kann nur für den Einzelfall beurteilt werden. Eine Rolle bei der Beurteilung spielt auch das Umfeld des redaktionell aufge-machten Beitrags, das Einfluss darauf hat, ob der Durchschnittsleser mit werbefinanzierten Bei-trägen rechnet.

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08.04.2009 OLG Hamburg - 5 U 169/07 - Urt. v. 08.04.09
1. Bereits mit der Vergabe von Werberechten an der Bandenwerbung in Fußballstadien an einen externen Dienstleister nimmt der Berechtigte eine Wettbewerbshandlung bzw. geschäftliche Handlung zu Gunsten derjenigen (ihm möglicherweise noch unbekannten) Unternehmen vor, die später auf diesen Flächen werbend in Erscheinung treten.

2. Die auf einer Werbefläche herausgestellte isolierte Nennung des Namens eines Unternehmens ist auch dann Werbung im Rechtssinne, wenn dies ohne Anpreisung eines konkreten Angebots geschieht. Dies gilt umso mehr, wenn der Unternehmensname mit dem erwei-ternden Zusatz einer Top-Level-Domain versehen ist, weil die angesprochenen Verkehrs-kreise hiermit aufgefordert werden, diese Seite aufzusuchen und sich über das Angebot zu informieren.

3. Der Verpächter von Werbeflächen ist grundsätzlich für ein rechtsverletzendes Verhalten seines Pächters in Bezug auf diese Fläche rechtlich (mit)verantwortlich. Er ist verpflichtet, einen Rechtsverstoß jedenfalls nach dessen Kenntnis durch geeignete Maßnahmen zu un-terbinden. Die vertragliche Verpflichtung des Pächters auf die Einhaltung von Rechtsvor-schriften reicht hierfür nicht.

4. Ein derartiges Handlungsgebot besteht indes nur dann, wenn aus Sicht des Verpflichteten die Qualität des Handelns als Rechtsverletzung ohne unüberwindbare rechtliche Zweifels-fragen zu beurteilen ist.

5. Bei einer sowohl national-rechtlich als auch europarechtlich sehr komplexen und rechtlich hoch streitigen Materie (hier: Glücksspielrecht) ist es auch einem großen und einflussreichen Verband nicht zuzumuten, auf eine Abmahnung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Arbeitstagen die Rechtslage verbindlich einzuschätzen und die behauptete Rechtsverletzung - z.B. durch außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses - sofort zu unterbinden.
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02.04.2009 EuGH (Zweite Kammer) - C-421/07 - Urt. v. 02.04.09
Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die von einem Dritten vorgenommene Verbreitung von Informatio-nen über ein Arzneimittel, namentlich über dessen heilende oder verhütende Eigenschaften, auch dann als Werbung im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn dieser Dritte aus eigenem Antrieb und in völliger - rechtlicher und tatsächlicher - Unabhängigkeit vom Her-steller oder vom Verkäufer handelt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die-se Verbreitung eine Maßnahme zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel darstellt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern.

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02.04.2009 BGH - I ZB 8/06 - Beschl. v. 02.04.09 - Bundespatentgericht
Kommt wegen des Unternehmensgegenstandes des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbe-stimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an ein-zelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintra-gung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeich-nung gehindert werden können. mehr >
02.04.2009 BGH - I ZR 78/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Hamburg
a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu berücksich-tigen.

b) Die Marke "POST" ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80 % nicht überdurch-schnittlich kennzeichnungskräftig.

c) Zwischen der Wortmarke "POST" und einer Wort-/Bildmarke "OP OSTSEE-POST" besteht keine Zeichenähnlichkeit i. S. von § 14 II Nrn. 2, 3 MarkenG.

d) Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG wegen kennzeichenrechtlicher Verwechslungsgefahr und Ansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 II UWG im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr mit einem Kennzeichen eines Mitbewerbers sind regelmäßig unterschiedliche Streitgegenstände.

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02.04.2009 BGH - I ZR 209/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Zweibrücken
a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Anga-ben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i. S. von § 14 II Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschrei-benden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i. S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. In die Abwägung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass die Markeninhaberin eine Verkehrs-durchsetzung der Marke vor einer vollständigen Liberalisierung des Postmarktes erreichen konnte.

c) Die Beschränkung des Schutzumfangs einer aus einer beschreibenden Angabe bestehen-den Marke nach § 23 Nr. 2 MarkenG verletzt den Markeninhaber nicht in seinem verfas-sungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht an der Marke.

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01.04.2009 LG München I - 21 0 21850/08 - Urt. v. 01.04.09
1. Hinsichtlich der angesprochenen Verkehrskreise i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG ist bei elektrischen Handwerkzeugmaschinen keine Unterscheidung zwischen Maschinen mit Oszillations-, rotie-rendem oder Exzenterantrieb zu machen.

2. Der goldenen Einfärbung von Werkzeugen für elektrische Handwerkzeugmaschinen kommt keine wettbewerbliche Eigenart i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG zu; bei der Verwendung von goldener Far-be steht ein Qualitätsbezug im Vordergrund, so dass jedenfalls die angesprochenen Verkehrs-kreise nicht der Vorstellung unterliegen, aufgrund der Goldfarbe könne das Werkzeug nur von einem bestimmten Anbieter stammen.

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31.03.2009 LG Frankfurt a. M. - 2/18 0 196/08 - Urt. v. 31.03.09
Zur Frage der Auslegung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und einer Zuwiderhandlung gegen diese.

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26.03.2009 LG Lüneburg - 7 0 23/09 - Urt. v. 26.03.09 - rechtskräftig
1. Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung ist zur Irreführung geeignet, sofern es dem Werbenden nicht gelingt, irgendeinen wissenschaftlichen Nachweis für die von ihm be-hauptete Wirkung des Gerätes glaubhaft zu machen. Ein Vortrag dahingehend, die streitgegen-ständlichen Werbeaussagen beruhten auf Erfahrungswerten des Werbenden und vieler seiner Kunden, reicht jedenfalls nicht aus. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Beg-riffen wie „überlichtschnelle Teilchen“, die das Energiefeld des Hauses „auf intelligente Weise“ verändern sollen, derartige Teilchen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen, vielmehr den Parawissenschaften und der Esoterik entlehnt.

2. Entsprechendes gilt auch für Wirkungsbehauptungen bezüglich eines Wasserbehandlungsge-rätes, sofern der Werbende auch hier jegliche Angaben zur Wirkungsweise des Gerätes und deren wissenschaftlicher Untermauerung schuldig bleibt.
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26.03.2009 BGH - I ZR 213/06 - Urt. v. 26.03.09 - OLG Karlsruhe
a) Eine Anzeige enthält auch dann eine produktbezogene Werbung für ein bestimmtes Arzneimit-tel i.S.v. § 1 I HWG, wenn mit ihr zwar ein gesundheitspolitisches Ziel verfolgt wird, die auf ein konkretes Arzneimittel bezogene werbende Aussage aber für das angesprochene Publikum er-kennbar bleibt.

b) Eine Publikumswerbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, die an sich die Voraus-setzungen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot nach §§ 10 I, 11 I S. 1 Nrn. 2, 7 HWG erfüllt, kann durch Art. 5 I S. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn die wirksame Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung die Nennung des Arzneimittels erfordert.

c) Das Gebot zur Angabe des Pflichthinweistextes nach § 4 III S. 1 HWG gilt auch dann, wenn ab-weichend von § 10 I HWG die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel außer-halb der Fachkreise ausnahmsweise erlaubt ist.

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24.03.2009 LG Hamburg - 312 0 722/08 - Urt. v. 24.03.09
Das Inverkehrbringen eines so genannten Smoothies- eines Mehrfruchtgetränkes -, das eine dun-kelviolette Farbe aufweist und ein himbeerrot und violett gestaltetes Frontetikett trägt, auf dem zwei Heidelbeeren und eine Himbeere abgebildet sind und die Angabe „100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ ersichtlich ist, verletzt §§ 3, 5 UWG resp. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 11 I Nr. 1 LFGB, sofern das Produkt hauptsächlich aus Apfel- und Traubensaft besteht und der Anteil an Himbeeren lediglich 20 % und der an Heidelbeeren nur 5 % ausmacht. Dass auf der Rückseite der Flasche auf dem Rückenetikett die präzisen Inhaltsstoffe vollständig angegeben werden, ver-hindert eine Irreführung nicht.

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24.03.2009 LG Hamburg - 416 0 206/08 - Urt. v. 24.03.09
Die Ankündigung eines „kostenlosen Diabetes-Checks“ im Rahmen einer durch eine auf Diabeto-logie spezialisierte Arztpraxis gemeinsam mit einer Apotheke veröffentlichten Werbeanzeige ver-letzt § 7 I HWG, wonach es unzulässig ist, Zuwendungen und sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.

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19.03.2009 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 212/08 - Urt. v. 19.03.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Gerätes, welches Infrarot-Strahlen abgibt und als Instrument zum Abbau überschüssigen Körperfettes angepriesen wird, mit der Aussage „Umfangreduzierung mit Infrarot-Energie“.

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11.03.2009 BGH - I ZR 114/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG Frankfurt a. M.

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbe-werbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mit-gliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- und Schutzrechtsver-letzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.
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11.03.2009 BGH - I ZR 194/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG München
a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäfts-praktiken vereinbar.

b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.

c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme der Ver-kaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetsei-te zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwie-rigkeiten erfasst werden kann.

Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.

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10.03.2009 LG München I - 9 HK 0 8523/06 - Urt. v. 10.03.09
Das Inverkehrbringen von aus Pilzen - die zwar nicht als giftig anzusehen und deshalb grundsätz-lich essbar, allerdings aufgrund ihrer leder- bzw. korkartigen Konsistenz nach Anwendung her-kömmlicher Zubereitungsverfahren ungenießbar sind (hier: Schmetterlingstramete und Glänzender Lackporling) - gefertigten Produkten als Nahrungsergänzungsmittel verletzt § 11 II Nr. 1 LFGB. Zubereitungen aus diesen beiden Pilzen fallen überdies unter die Novel-Food-Verordnung, inso-weit bedürfen sie einer Genehmigung gemäß des in Art. 4 ff. geregelten Genehmigungsverfahrens.

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10.03.2009 OLG Düsseldorf - I-20 U 238/08 - Urt. v. 10.03.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Gasversorgers gegenüber Kunden, jeder-zeit eine 100%ige Gasbelieferung garantieren zu können.

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05.03.2009 LG München I - 17 HK 0 17938/08 - Urt. v. 05.03.09
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 31, 32 der Berufsordnung für Ärzte durch einen Unternehmensberater, der Ärzten für den Beitritt in sogenannte Disease-Management-Programme für jede Neueinschreibung die Zahlung von Förderbeiträgen (hier: zwischen € 25,-- und € 100,-- pro Einschreibung) verspricht.

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05.03.2009 OLG Hamburg - 3 U 159/08 - Urt. v. 05.03.09
1. Ein Antragsteller im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren setzt sich nicht deshalb dem Vorwurf der verbotenen Salami-Taktik, d.h. des Rechtsmissbrauchs aus, weil er in getrennten Verfahren gegen zwei (irreführende) Aussagen desselben Werbemittels vorgeht. Er darf gegen diese Angaben auch nacheinander vorgehen, wenn dafür ein nachvoll-ziehbarer Grund besteht. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das erste Vorgehen, anders als das zweite Vorgehen, keiner weiteren tatsächlichen Ermittlungen bedarf.

2. Im Hinblick auf denjenigen Unterlassungsantrag, der keiner weiteren Ermittlungen mehr be-darf, ist das mehrwöchige Warten auf die Fertigstellung des Umfragegutachtens, welches le-diglich im Hinblick auf die weitere Werbeangabe eingeholt wird, dringlichkeitsschädlich.

3. Zu den methodischen Anforderungen an ein Umfragegutachten.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
04.03.2009 OLG Hamburg - 5 U 260/08 - Urt. v. 04.03.09
Zur Frage der Wirksamkeit vorformulierter Einwilligungserklärungen in Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern. mehr >
26.02.2009 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 334/08 - Urt. v. 26.02.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung einer „kosmetischen Mesotherapie®“, die der Vor-beugung frühzeitiger Hautalterung, der Bekämpfung von Falten und Cellulite, dem Aufbau stark UV-Licht-geschädigter Haut und der Reduzierung dunkler Flecken im Gesicht dienen soll.

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26.02.2009 BGH - I ZR 28/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienst-herrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterver-hältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an: BGH, Urt. v. 28.01.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786). mehr >
26.02.2009 BGH - I ZR 106/06 - Urt. v. 26.02.09 - KG
a) Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standes-amt gegenüber einem Verlag verpflichtet allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtig-ten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes durch Werbung finanziertes Koch-buch zu übergeben.

b) Die Unlauterkeit eines solchen Geschäftsmodells kann sich daraus ergeben, dass es dem Ver-lag mit Hilfe der Behörde einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Standesamt Wettbewerbern der Beklagten, die ebenfalls an einer sol-chen Zusammenarbeit interessiert sind, keine entsprechenden Möglichkeiten einräumt.

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26.02.2009 BGH - I ZR 163/06 - Urt. v. 26.02.09 - LG Darmstadt

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt eine Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.

b) Der Grundpreis ist dann i.S.d. § 2 I S. 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angege-ben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegen-über: BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem; BGH GRUR 2008, 84, Tz. 29, 31 - Versandkosten).

c) Die Regelung in § 4 IV PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Wer-bung bestehenden Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gem. § 2 PAngV übertragen werden.

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26.02.2009 BGH - I ZR 219/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeits-erfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

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26.02.2009 BGH - I ZR 222/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Schleswig
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahn-arztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermitt-lung sachlicher Informationen i.S.v. § 21 II SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht nur bereits des-halb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird. mehr >
24.02.2009 ÖOGH - 17 Ob 2/09g - Urt. v. 24.02.09
1. Die Aufnahme eines fremden Firmenschlagwortes in eine "kritisierende" Domain (hier: www.a...-unzufriedene.at) begründet keinen aus dem Namensrecht abgeleiteten Unterlas-sungsanspruch, wenn die Verwendung des Firmenschlagwortes keine unerwünschte Iden-tifikation zwischen dem Namensträger und dem Domaininhaber und Betreiber der Internet-seite bewirkt und auch sonst keine Zuordnungsverwirrung auslöst.

2. Weist der Domaininhaber und Betreiber einer Internetseite mit der Verwendung eines frem-den Firmenschlagwortes als Bestandteil einer auf die kritische Auseinandersetzung hin-deutenden Domain in einer dem Medium Internet angemessenen Weise auf die Zielrichtung seines Internetauftritts hin, so ist der Gebrauch des Firmenschlagwortes als Bestandteil der Domain durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

3. Die Verwendung eines fremden Firmenschlagwortes als Bestandteil einer "kritisierenden" Domain verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namensträgers dann nicht, wenn das Infor-mationsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zu-sammenhang mit kritischen Äußerungen über seine Waren oder Dienstleistungen genannt zu werden.

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24.02.2009 LG Hamburg - 312 0 330/08 - Urt. v. 24.02.09
1. Das an deutsche Verbraucher gerichtete Angebot eines italienischen Möbelanbieters eines „Direktvertriebs exklusiver ... Bauhausmöbel“ bezieht sich unzweideutig auf Deutschlands be-kannteste Kunst-, Design- und Architekturschule der Klassischen Moderne von 1919 bis 1933 und die von den dortigen Künstlern und Designern gestalteten Einrichtungsgegenstände.

2. Durch dieses Angebot und zugehörige Aussagen in der Werbung wird suggeriert, es handele sich um direkt vom Hersteller an die Beklagte zu 1) verkaufte Möbel, deren Entwürfe von Künstlern bzw. Designern gestaltet wurden, die in der Bauhausschule gearbeitet haben, aus-gebildet wurden oder ausbildeten.

3. Weitergehend wird in Anspruch genommen, dass es sich um lizenzierte (Nach-)Bauten handelt. Dies zum einen, weil die „Bauhausmöbel“ „exklusiv“ und damit gerade kein billiges Plagiat sein sollen, zum anderen, weil der Durchschnittskunde davon ausgehen kann, dass die angebotenen Möbel unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften u.a. aus dem Recht des geistigen Eigentums vertrieben werden.

4. Trotz Fehlens qualitativer Unterschiede zwischen lizenzierten Bauhaus-Produkten einerseits und aus Italien stammenden hochwertigen Nachahmungen, ist es für den Verbraucher nicht ohne Bedeutung, ob er ein lizenziertes oder ein mit dem Makel der fehlenden Lizenzierung behaftetes Produkt erhält.

5. Gerade bei hochpreisigen Designobjekten ist der Verbraucher regelmäßig daran interessiert, insoweit Originale zu erwerben, zumindest möchte er wissen, was er erwirbt.

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19.02.2009 OLG Hamburg - 3 U 1/07 - Urt. v. 19.02.09
1. Zur Frage, ob der Gegenstand eines Unterlassungsantrages eine mit einer anderweitig einge-gangenen Unterlassungsverpflichtung im Kern gleichartige Verletzungsform darstellt.

2. Zur Frage einer Werbung, die i.S.d. § 12 I Nr. 1 LFGB Aussagen enthält, „die sich auf die ... Ver-hütung von Krankheiten beziehen“.

3. Eine einschränkende Auslegung des § 12 I Nr. 1 LFGB in dem Sinne, dass diese Vorschrift nur irreführende Angaben erfasse, ist gemeinschaftsrechtlich nicht veranlasst. Auch bei richtli-nienkonformer Auslegung enthält § 12 I Nr. 1 LFGB kein (ungeschriebenes) Irreführungserfor-dernis.
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19.02.2009 LG Berlin - 52 0 9/08 - Urt. v. 19.02.09
1. Das Inverkehrbringen eines Simmondsia-Samenpulver enthaltenen Nahrungsergänzungsmit-tels in Deutschland stellt einen Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung dar.

2. Zur Frage, inwieweit der in den Niederlanden geschäftsansässige Hersteller des Produktes für dessen wettbewerbswidriges Inverkehrbringen als Teilnehmer der unerlaubten Handlung ein-zustehen hat.

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19.02.2009 BGH - I ZR 135/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Hamburg
Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tat-bestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilli-gung in die Löschung des Domainnamens begründen.

Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domain-namen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgelt-lichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unterneh-menskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbe-zeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.

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19.02.2009 BGH - I ZR 195/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Köln
a) Hat der Kläger sein Klagebegehren auf Ansprüche aus einem Markenrecht und aus ergänzen-dem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gestützt, kann das Berufungsgericht die Revi-sion beschränkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zulas-sen.

b) Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach § 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S.v. § 8 I MarkenG zu sein.

c) Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.

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19.02.2009 OLG Hamburg - 3 U 225/06 - Urt. v. 19.02.09
Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbe-werbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen sind, und dass die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen erfolgt.

Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht i.S.v. Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvor-schriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten.

Das „Bonus-Modell“ des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen §§ 78 AMG, 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1, 3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.

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18.02.2009 Brandenburgisches OLG - 7 W 31/08 - Beschl. v. 18.02.09
Zur Frage der Verletzung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Unterlassungsschuldner ver-boten worden ist, für Orientteppiche mit der Nennung eines tatsächlich geltenden Preises so-wie eines durchgestrichenen höheren Preises zu werben, ohne dass der durchgestrichene Preis zuvor tatsächlich vom Werbenden jemals verlangt worden war. mehr >
18.02.2009 OLG Köln - 6 W 5/09 - Urt. v. 18.02.09
1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbene Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält verglei-chende Werbung i.S.d. § 6 I UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.

2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.
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17.02.2009 OLG Karlsruhe - 4 W 59/08 - Beschl. v. 17.02.09
Der Abmahnende ist nicht gehalten, einem Fristverlängerungsbegehren des Abgemahnten zu entsprechen, das mit der Abwesenheit des Geschäftsführers begründet wird. Der Geschäfts-führer eines Unternehmens hat für den Zeitraum seiner Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb eines Zeitraums von einer Woche dringende Entscheidungen von einem Vertre-ter vor Ort oder von ihm selbst getroffen werden können. Ein Unternehmen, das in einem wett-bewerbsrechtlich sensiblen Geschäftsfeld tätig ist, muss jederzeit mit wettbewerbsrechtlichen Begehren rechnen, so dass es entsprechende Vorkehrungen zu treffen hat. Dazu ist ihm ohne weiteres zuzumuten, einen Anwalt vor Abreise des Geschäftsführers vorsorglich mit der Prü-fung etwaiger Unterlassungsbegehren zu beauftragen, damit der Geschäftsführer selbst oder auch ein Dritter in der Sache entscheiden kann.

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17.02.2009 OLG Dresden - 14 U 1571/08 - Urt. v. 17.02.09
Eine Werbemaßnahme verletzt auch dann § 4 Nr. 6 UWG, wenn eine rechtliche Abhängigkeit zwi-schen der Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel und der Inanspruchnahme einer Dienstleistung (hier: Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer) zwar nicht besteht, allerdings eine tatsächliche Abhängigkeit insoweit hergestellt wird, als der Werbende auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit einer solchen Intensität einwirkt, dass dieser glaubt, nicht umhinkommen zu können, sich zur Inanspruchnahme der Dienstleistung zu entschließen (hier: Anruf der Mehrwert-dienstenummer zwecks Festlegung - falls gewonnen - des Auszahlungstermins des Gewinns un-mittelbar am Tag nach dem Gewinnspiel, andernfalls die Gewinnauszahlung „nicht pünktlich“ er-folgt). Ein derartiges Verhalten erfüllt auch die Voraussetzungen des Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. mehr >
13.02.2009 OLG Köln - 6 U 180/08 - Urt. v. 13.02.09
1. Zwischen den Wortmarken „Amarula“ und „Marulablu“ zur Bezeichnung eines aus Fruchtantei-len des Marula-Baumes hergestellten Creme-Likörs besteht keine Verwechslungsgefahr i.S.d. § 14 II Nr. 2 MarkenG. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der übereinstimmende Zeichenbe-standteil „Marula“ beschreibenden Charakter hat, auch wenn (derzeit noch) nur ein kleiner Teil des Verkehrs das erkennt.

2. Zum Verhältnis von § 14 II Nr. 2 MarkenG zu § 5 II UWG n.F.

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12.02.2009 LG München I - 4 HK 0 17977/08 - Urt. v. 12.02.09
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Z.E.L.L. Putzer“ vertriebenen Fruchtlikörs mit 32 % Vol. Alkohol mit gesundheitsbezogenen Angaben bzw. Wirkweisen - beginnend mit der Verwen-dung des Produktnamens bis zu verschiedenen Wirksangaben über die Substanz OPC, die als Inhaltsstoff des Produkts werblich mitgeteilt wird - verstößt gegen die Regelung in Art. 4 III Health Claims VO, wonach jegliche gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholge-halt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sind. mehr >
10.02.2009 LG Hamburg - 312 O 736/08 - Urt. v. 10.02.09 - rechtskräftig
1. Wird auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss teilweise ein Verbot erlassen, im Übrigen aber der Antrag zurückgewiesen, steht dem Antragsteller gegen die Teil-Zurückweisung das Rechtmittel der sofortigen Beschwerde zur Verfügung, der Antragsgegner kann gegen den Erlass Widerspruch einlegen.

2. Vor einer Vorlage an das Beschwerdegericht ist zu prüfen, ob der sofortigen Beschwerde abzuhelfen ist. Eine Form der Abhilfe kann darin bestehen, dass das Gericht erster Instanz anordnet, dass über den zurückgewiesenen Teil des Verfügungsantrags erneut aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden wird.

3. Da auch der Widerspruch aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, kann das Abhilfeverfahren gleichzeitig mit dem Widerspruchsverfahren durchgeführt werden, die Entscheidung erfolgt durch Urteil, gegen das für die jeweils unterlegene Partei nur noch das Rechtmittel der Berufung gegeben ist.

4. Zur Irreführung durch Werbeaussagen für ein Tierarzneimittel, mit welchen unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Vergleichsstudien Vorteile für das beworbene Präparat herausgestellt werden. mehr >
09.02.2009 OLG Köln - 6 W 182/08 - Beschl. v. 09.02.09
1. Im Sinne des § 101 II UrhG kann eine Rechtsverletzung in gewerblichem „Ausmaß“ auch bei rein privatem Handeln zu bejahen sein. Entscheidend ist, dass sie ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Der Senat hält daher daran fest, dass das Angebot eines kompletten Musikal-bums in dessen aktueller Verkaufsphase im Rahmen einer Internettauschbörse ein gewerbli-ches Ausmaß erreicht.

2. Ein Album mit klassischer Musik (hier: Lieder von Franz Schubert, gesungen von Thomas Quasthoff) kann sich auch drei Jahre nach der Erstveröffentlichung in der aktuellen Verkaufs-phase befinden, sofern es noch unverändert zum Ausgangspreis veräußert wird (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12, 13).
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09.02.2009 OLG Köln - 6 W 4/09 - Beschl. v. 09.02.09
Wer nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erwirkt, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, wenn er zusätzlich eine Hauptsacheklage erhebt, mit der er neben dem im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch Annex- und Kostenansprüche verfolgt, nachdem der Schuldner in der ihm gesetzten Frist die ge-forderte Abschlusserklärung nicht abgegeben, sondern gegen die Verfügung (Voll-)Widerspruch eingelegt hat (Abgrenzung zu OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336).

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06.02.2009 OLG Köln - 6 U 147/08 - Urt. v. 06.02.09
1. Der Werbeslogan eines Möbelhauses „R. sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ nutzt die Unterscheidungskraft der bekannten Marke „Deutschland sucht den Superstar“ je-denfalls dann aus, wenn auch die visuelle Gestaltung des Slogans der Wort-/Bildmarke ange-nähert ist.

2. Obgleich sich der Schutz des Art. 5 I GG auch auf Wirtschaftswerbung erstreckt, hat im Streit-fall das Recht auf freie Meinungsäußerung hinter den geschützten Markenrechten zurückzu-stehen.
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05.02.2009 BGH - I ZR 167/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
a) Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort „METRO“) in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stel-lung behält, kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen, in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird.

b) Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen, wenn der Ver-kehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.

c) Zwischen einem Handelsunternehmen und einem produzierenden Unternehmen kann die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG erforderliche Branchennähe gegeben sein, weil der Verbraucher, der eine dem Unternehmenskennzeichen des Handelsun-ternehmens entsprechende Marke auf einem Produkt vorfindet, zu dem Schluss gelangen kann, es bestünden zumindest wirtschaftliche Verbindungen des Produzenten zu dem Händler.
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05.02.2009 BGH - I ZR 119/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Köln
Wer den Auftrag eines Kunden, eine Telekommunikationsdienstleistung (hier: Voreinstellung des Telefonanschlusses) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so aus-führt, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in An-spruch genommen werden, behindert den Mitbewerber unlauter. mehr >
05.02.2009 BGH - I ZR 124/07 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels können im Rahmen der weiteren Angaben i.S.d. § 10 I S. 4 AMG einzelne Anwendungsgebiete angegeben werden. Dabei können statt der im Zulas-sungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014, Tz. 24 = WRP 2008, 1335 - Amlodipin). mehr >
04.02.2009 OLG Hamburg - 5 U 180/07 - Urt. v. 04.02.09 - rechtskräftig
Wird in einem Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechtein-habers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetreiber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vor-kehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.

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30.01.2009 LG Regensburg - 2 HK 0 1988/08 (1) - Urt. v. 30.01.09
Die Bewerbung sog. "Kalkschutzgeräte" mit Werbeaussagen, die das Versprechen beinhalten, aufgrund eines von den Geräten erzeugten Magnetfeldes werde der im Leitungswasser mitge-führte Kalk so verändert, dass sich keine festsitzenden Kristalle mehr bilden würden, ist zur Irreführung geeignet, sofern die behauptete Wirksamkeit derartiger Geräte zumindest wissen-schaftlich umstritten ist und der Werbende seiner Darlegungs- und Beweispflicht für die objek-tive Richtigkeit dieser wissenschaftlich umstrittenen Behauptung nicht nachkommt.

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29.01.2009 OLG Hamburg - 3 U 107/08 - Urt. v. 29.01.09
Die Durchführung des Parallelvertriebs eines zentral zugelassenen, in einem Mitgliedstaat der Eu-ropäischen Union in Verkehr gebrachten Arzneimittels in Deutschland setzt nicht voraus, dass die EMEA den ordnungsgemäß angezeigten Parallelvertrieb zuvor geprüft und genehmigt. Für ein der-artiges „Vorab-Genehmigungsverfahren“ fehlt es an einer Rechtsgrundlage. mehr >
23.01.2009 LG Ansbach - 5 HK 0 1/09 - Urt. v. 23.01.09
1. Zur Frage der Verantwortlichkeit eines deutschen Vertriebspartners für die Werbung eines österreichischen Herstellerunternehmens, sofern er sich die Werbung dieses Unterneh-mens dadurch zu eigen macht, dass er sich auf den Internetseiten des österreichischen Anbieters als Verkäufer dieses Unternehmens führen lässt und von seiner Homepage die gesamte Werbung des österreichischen Herstellerunternehmens abrufbar ist.

2. Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur "energetischen Maue-rentfeuchtung", das ohne Batterien, Strom oder sonstige Anschlüsse arbeitet und überdies noch wasserbelebende und Kalk lösende Wirkungen entfalten und vor lebensfeindlichen Strahlungen bewahren soll.
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22.01.2009 BGH - I ZR 30/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Düsseldorf
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Inter-netsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechs-lungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetsei-te rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbean-zeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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22.01.2009 BGH - I ZR 125/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Braunschweig
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.02.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorge-legt:

Liegt eine Benutzung i.S.v. Art. 5 I S. 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinen-betreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elekt-ronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienst-leistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hin-weis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

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22.01.2009 BGH - I ZR 139/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Stuttgart
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrs-kreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Key-word) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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22.01.2009 BGH - I ZB 34/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
a) Das Erfordernis einer strengen und umfassenden Prüfung der Schutzhindernisse nach § 8 II MarkenG bedeutet, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, sondern alle Ge-sichtspunkte umfassend zu würdigen sind.

b) Die Wortfolge „My World“ ist für eine Vielzahl der Waren der Klasse 16 (z. B. Druckereierzeug-nisse, Zeitschriften, Bücher, Poster) und für eine Reihe von Dienstleistungen der Klasse 41 (etwa Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen) nicht unter-scheidungskräftig i.S.v. § 8 II Nr. 1 MarkenG.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
22.01.2009 BGH - I ZB 52/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbe-stimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Un-terscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).

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22.01.2009 BGH - I ZB 115/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Hamm
a) Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsverfügung wird mit der Verkündung des Urteils wirksam und ist vom Schuldner ab diesem Zeitpunkt zu beachten, wenn sie eine Ordnungsmittelandrohung enthält. In diesem Fall kann gegen den Schuldner bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung nach Verkündung des Urteils ein Ord-nungsmittel festgesetzt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstre-ckung vorliegen und die Verbotsverfügung vollzogen ist.

b) Sobald der Schuldner das Verbot beachten und im Fall einer Zuwiderhandlung mit der Verhän-gung von Ordnungsmitteln rechnen muss, weil das Urteil eine Ordnungsmittelandrohung ent-hält, ist er durch den Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO dagegen geschützt, dass sich die Verbotsverfügung nachträglich als unberechtigt erweist.

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22.01.2009 BGH - I ZR 31/06 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Hamm
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsach-liche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentschei-dung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

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20.01.2009 KG - 5 U 48/08 - Urt. v. 20.01.09
1. Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Rele-vanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Pro-dukts zu veranlassen.

2. In diesen Fallgestaltungen ist eine relevante Irreführung nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher ungünstigen) Alternativeinkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt.
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20.01.2009 LG Berlin - 15 0 969/07 - Urt. v. 20.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsfördernden Wir-kungen, die Zeolith-Produkten zugeschrieben werden (hier: Entgiftung, bessere körperliche Rege-neration, Steigerung des Konzentrations- und Lernvermögens sowie der Ausdauer, Freisetzung von Energie, verringerte Laktatbelastung). mehr >
15.01.2009 BGH - I ZB 30/06 - Beschl. v. 15.01.09 - Bundespatentgericht

Die Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinrei-chende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.

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15.01.2009 BGH - I ZR 57/07 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Hamburg
a) Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswid-rig genutzt werden kann, gezielt damit wirbt, dass diese für urheberrechtswidrige Zwecke ver-wendet werden kann (hier: zur Verletzung des dem Sendeunternehmen zustehenden Leis-tungsschutzrechts nach § 87 I UrhG), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm geschaffene Gefahr einer urheberrechtswidrigen Verwendung fortbesteht.

b) Der vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 I UrhG erstreckt sich auf die eine künftige Rechtsverletzung vorbereitenden Maßnahmen; er umfasst daher auch die Werbung für eine Ware mit der Aussage, diese könne zur Verletzung von nach dem Urheberrechtsgesetz ge-schützten Rechten verwendet werden (Bestätigung von BGH, Urt. v. 22.01.1960 - I ZR 41/58, GRUR 1960, 340, 343 f. - Werbung für Tonbandgeräte).

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15.01.2009 BGH - I ZR 123/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Düsseldorf
Weist ein Fachverband, dem Schlüsselhersteller als Mitglieder angehören, potentielle Abnehmer des Herstellers einer Maschine, mit der Schlüsselprofile gefräst werden können (Fräsautomat), darauf hin, die Verwendung des Fräsautomaten könne Patent- und Markenrechte seiner Mitglieder verletzen, so kann darin eine unlautere Mitbewerberbehinderung liegen, wenn mit dem Fräsauto-maten zwar in einem nennenswerten Umfang auch das Prägen nicht geschützter Profile möglich ist, der Hinweis wegen seines pauschalen Inhalts aber Interessenten dazu veranlassen kann, si-cherheitshalber gleich von dem Erwerb der Maschine Abstand zu nehmen.

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15.01.2009 BGH - I ZR 141/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Köln

a) Die Durchführung eines Krankentransports i.S.v. § 2 II Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) durch einen privaten Unternehmer stellt sowohl eine Wettbewerbshandlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2004 als auch eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2008 dar.

b) In dem sich aus §§ 18 ff. RettG NRW ergebenden Verbot, Notfallrettung oder Krankentransporte ohne Genehmigung zu betreiben, liegt eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der im Rah-men von Krankentransporten zu befördernden Personen.

c) Der Umstand, dass ein Unternehmer nach einer landesrechtlichen Vorschrift Krankentranspor-te auch dann durchführen darf, wenn allein der Zielort im Einsatzbereich seines Krankenwa-gens liegt, ändert nichts daran, dass der Unternehmer bei einem in einem anderen Bundesland beginnenden Krankentransport (auch) die dort geltenden Genehmigungserfordernisse beach-ten muss. Die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit des Verhaltens kann aber die Annahme eines Bagatellverstoßes i.S.v. §§ 3 UWG 2004, 3 I UWG 2008 rechtfertigen.

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14.01.2009 OLG Hamburg - 5 W 4/09 - Beschl. v. 14.01.09
Die Bewerbung von Schiffsreisen gegenüber Letztverbrauchern mit der Ankündigung von Preisen, ohne hierbei ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt in gleicher Weise wie den Preis hervorzuheben, verletzt § 1 I, VI PAngV. mehr >
14.01.2009 OLG Hamburg - 5 U 255/07 - Urt. v. 14.01.09
1. Musikwerke, die in einer Weise vorgehalten werden, dass Nutzer eines Zugangsvermittlers zum Usenet sie identifizieren und sich als Audiodateien übermitteln lassen können, so dass diese nach der Übermittlung im Regelfall (wieder) als Musikwerke wahrnehmbar sind, werden i.S.d. § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht; hierbei spielt es keine Rolle, ob die Dateien auf dem Transportweg in einer Weise verschlüsselt waren, die eine Wahrnehmung unmöglich macht.

2. Bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken über das Usenet handelt es sich nicht um eine neue Nutzungsart gegenüber der öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet.

3. Da die (reine) Zugangsvermittlung in öffentlich zugängliche Kommunikationsnetze im Hinblick auf die Gefahr, an einer Vielzahl von Rechtsverletzungen mitzuwirken, stets mit erheblichem Risiko behaftet ist, gleichwohl aber in gewissem Umfang auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, sind die dem Zugangsvermittler aufzuerlegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten an-gemessen zu begrenzen.

4. Bei der Störerhaftung der Diensteanbieter im Internet ist nach der Art und Funktion des jeweils angebotenen Dienstes zu differenzieren. Die grundsätzliche Wertentscheidung sowohl des eu-ropäischen als auch des nationalen Gesetzgebers in dem im TMG (in §§ 8-10 TMG) wie auch in der E-Commerce-Richtlinie (in Art. 12-14) vorgesehenen mehrfach abgestuften System unter-schiedlicher Verantwortlichkeiten ist auch bei der Auferlegung von Prüfungspflichten des Stö-rers im Rahmen von §§ 823, 1004 BGB analog zu beachten. Dies gilt trotz des - auch in Bezug auf Access-Provider geltenden - Grundsatzes, dass in Bezug auf Unterlassungspflichten die spezialgesetzlichen Regelungen aus §§ 8-10 TMG nicht anwendbar sind. Inwieweit sich hieraus für den Störer ergebende Pflichten bemessen bzw. an welchen konkreten Verhaltensweisen sie anknüpfen, lässt sich jeweils nur im konkreten Einzelfall entscheiden.

5. Erhebt der Access-Provider - etwa im Rahmen der Produktankündigung, Absatzwerbung bzw. Nutzungsbeschreibung - die Möglichkeit eines Rechtsmissbrauchs selbst zur Zweckbestim-mung der von ihm angebotenen Ware oder Dienstleistung, kommt eine Störerhaftung auch oh-ne konkrete Kenntnis von beabsichtigten Rechtsverletzungen Dritter in Betracht, und ohne dass sich der Handelnde darauf berufen kann, dass ihm Prüfungspflichten nur in einem zu-mutbaren Umfang auferlegt werden könnten. Auch hierbei kann indes kein starrer Maßstab gel-ten, vielmehr wird stets im Rahmen einer Gesamtabwägung ein gleitender Maßstab anzulegen sein, wonach eine derartige Störerhaftung den Anbieter um so eher treffen wird, je eindeutiger und plakativer er die Möglichkeiten eines rechtsmissbräuchlichen Einsatzes der von ihm ange-botenen Waren oder Dienstleistungen herausstellt.

6. In derartigen Fällen kann der Access-Provider auch nicht mit Erfolg einwenden, dass ihm billi-gerweise lediglich das Unterlassen einer Bewerbung seines Dienstes in der streitgegenständli-chen Weise abverlangt werden könne.

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13.01.2009 KG - 5 W 207/07 - Beschl. v. 13.01.09
Werden mehrere Anfechtungsprozesse nach § 246 III S. 3 AktG später verbunden, so waren die Prozessbevollmächtigten der beklagten Aktiengesellschaft bis zur Verbindung für jede anhängig gewordene Klage in jeweils verschiedenen Angelegenheiten tätig. Es handelt sich bis zur Verbin-dung um mehrere Prozesse, d.h. um mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.v. § 15 II S. 2 RVG. Die insoweit angefallenen Verfahrensgebühren sind, jedenfalls in Höhe von 0,8 Verfahrens-gebühren (Abs. 2 der Vorbemerkung 3 VV RVG) von den jeweiligen (unterlegenen) Klägern gem. § 91 I S. 1 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu tragen (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschl. v. 23.01.2008 - 5 W 206/07, KGR Berlin 2008, 486, 487). mehr >
12.01.2009 OLG Karlsruhe - 6 U 37/08 - Beschl. v. 12.01.09
Zur Abgrenzung zwischen einer noch zulässigen Werbung für Ernährungsberatung ohne eigene persönliche Wahrnehmung des Kunden durch den Berater und einer Werbung für eine Fernbe-handlung i.S.d. § 9 HWG. mehr >
08.01.2009 BGH - I ZR 58/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahr-genommen wird. mehr >
08.01.2009 OLG Celle - 13 U 157/08 - Urt. v. 08.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsbezogenen Wir-kungsbehauptungen, die einem Elektrostimulationsgerät sowie einem Diätprodukt zugeschrieben werden (hier: „trainiert nahezu die gesamte quergestreifte Muskulatur zeitgleich ... überzeugt durch sensationelle Ergebnisse“, „in nur 20 Minuten werden bereits die 18-fachen muskulären Reize eines 90-minütigen Krafttrainings an herkömmlichen Trainingsgeräten erzielt“, „gesund und wirkungsvoll abnehmen ... Heißhungerattacken ... gehören endgültig der Vergangenheit an“). mehr >
30.12.2008 OLG Köln - 6 W 180/08 - Beschl. v. 30.12.08
Das Versprechen einer kostenlosen Zugabe stellt kein Gratis-Angebot im Sinne der Nr. 20 des An-hangs der EG-Richtlinie 2005/29 - vgl. jetzt UWG Anh. Nr. 21 - dar, wenn der Verbraucher nicht dar-über im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat.

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23.12.2008 LG Koblenz - 4 HK 0 44/08 - Urt. v. 23.12.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Geräten zur Sauerstoff-Ionisations-Therapie mit Wirkungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Krankheits-vorbeugung und -behandlung. mehr >
18.12.2008 LG Ulm (Donau) - 10 0 127/08 KfH - Urt. v. 18.12.08
Zur Frage einer zulässigen Erinnerungswerbung für Arzneimittel, wenn auf den Seitenwandungen von Lastkraftwagen die Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet werden, auf die der Wer-bende mit dem Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ hinweist.

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18.12.2008 BGH - I ZR 23/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Hamburg
a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S.d. § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musik-werke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingel-ton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a II des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsver-trages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.




a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S.d. § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musik-werke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingel-ton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a II des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsver-trages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.
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18.12.2008 OLG Stuttgart - 2 U 86/08 - Urt. v. 18.12.08
Die Bewerbung eines Orangensaftes aus Orangensaftkonzentrat mit der Bezeichnung „Orangen-saft“ ist irreführend gem. § 11 I Nr. 1 LFGB.


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18.12.2008 BGH - I ZB 32/06 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Karlsruhe
Auch für ein Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammen-hangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlas-sungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusam-mengefasst werden.

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18.12.2008 BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 18.12.08 - Bundespatentgericht
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 III S. 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge-gen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragt. mehr >
18.12.2008 BGH - I ZB 118/07 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Koblenz
Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404 a IV ZPO sind als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses (§§ 358, 358 a ZPO) wie dieser nicht selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, es sei denn, die Zwischenentscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollstän-dig beheben lässt. mehr >
18.12.2008 BGH - I ZR 200/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Stuttgart
a) Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).

b) Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkis-te) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile e-benfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.

c) Der Bestandteil „Puppenkiste“ ist in dem Unternehmenskennzeichen „Augsburger Puppenkis-te“ zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und des-halb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können. mehr >
17.12.2008 OLG Köln - 6 U 197/08 - Beschl. v. 17.12.08
1. Einer Klage fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, sofern eine im Anschluss an ein einstweili-ges Verfügungsverfahren abgegebene Abschlusserklärung sich allein auf die konkrete Verlet-zungsform beschränkt, während der Verbotsumfang der einstweiligen Verfügung auch kern-gleiche Verstöße umfasst.

2. Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Eine Kur mit d. hemmt den Knorpel-abbau“ verletzt §§ 3, 3 a HWG, sofern das Mittel für die Anwendungsgebiete „Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks“ zugelassen ist, denn sie gibt vor, nicht gegen die Symptome, sondern gegen die Ursache der Arthrose zu wirken.


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12.12.2008 OLG Köln - 6 U 41/08 - Urt. v. 12.12.08
Eine „Werbung mit Telefonanrufen“ i.S.d. § 7 II Nr. 2 UWG ist zu bejahen, wenn sich ein Demosko-pie-Institut telefonisch an Verbraucher wendet, um im Auftrag eines Unternehmens deren Zufrie-denheit mit dessen Leistungen zu erfragen. mehr >
10.12.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 140/08 - Urt. v. 10.12.08 - rechtskräftig
Die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens für einen sogenannten Ökostrom-Tarif mit der Aussage, der Kunde beziehe zu 100 % umweltfreundlichen Strom und erhalte eine sichere Ver-sorgung mit Ökostrom kann nicht deshalb als irreführend angesehen werden, weil der Kunde auch nach dem Wechsel den Strom dem Netz entnimmt, in das Strom unterschiedlicher Herkunft einge-speist wird. mehr >
10.12.2008 OLG Hamburg - 5 U 224/06 - Urt. v. 10.12.08
1. Der Betreiber eines Internetangebotes kann sich auch Inhalte zu Eigen machen, die erkennbar von Dritten hochgeladen wurden. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann etwa dann der Fall sein, wenn solche Inhalte derart in das Angebot des Betreibers eingebun-den werden, dass sie als Teil seines eigenen Angebotes erscheinen.

2. Dementsprechend liegt ein Zueigenmachen dann vor, wenn der Anbieter eines Internetdienstes es Nutzern ermöglicht, Bilddateien derart in sein Internetangebot hochzuladen, dass die Nutzer einen beliebig verwendbaren Deep Link zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn jeder Dritte, der auf diesem Wege zu den eingestellten Bilddateien gelangt, in unmittelbarem Zu-sammenhang mit den Bilddateien beim Anbieter kostenpflichtige Ausdrucke bestellen kann, und die hochladenden Nutzer an dem hiermit erzielten Erlös nicht beteiligt werden.

3. Ein schützenswertes Interesse des Betreibers eines derartigen Internetangebotes, dass sich seine Nutzer unter einem Pseudonym anmelden und Lichtbilder hochladen können, ist in recht-licher Hinsicht nicht anzuerkennen.

4. Bei einer solchen Art des letztlich anonymen Kontakts ohne konkrete Rück- und Nachfragen zu der Herkunft hochzuladender Lichtbilder reicht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommene Rechtezusicherung nicht aus, um den Vorwurf einer fahrlässigen Urheber-rechtsverletzung zu beseitigen. Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er ist vielmehr Täter einer Urheberrechtsverlet-zung.

5. Dementsprechend kommt es für die Beurteilung der Verantwortlichkeit des Anbieters eines solchen Dienstes nicht entscheidend darauf an, ob er (allgemeine) Prüfungspflichten verletzt hat bzw. in welchem Umfang ihm solche in zumutbarer Weise auferlegt werden dürfen. Denn vor einer Übernahme von Lichtbildern in sein eigenes Angebot hat sich der Anbieter selbst unmittelbar der erforderlichen Rechte zu vergewissern.

6. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von dem Anbieter eines solchen Dienstes ge-fertigten Ausdrucke von Lichtbildern lediglich zum privaten oder sonstigen privilegierten Gebrauch der Besteller i.S.v. § 53 I-III UrhG bestimmt waren, trifft den Anbieter.
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09.12.2008 LG München I - 9 HK 0 16126/06 - Urt. v. 09.12.08
Die Bewerbung sowie der Vertrieb eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) im Verkehr befindlichen Mittels mit einer bestimmungsgemä-ßen Tagesdosis von 100 mg B6 verletzt sowohl § 14 b DiätV als auch § 11 I Nr. 1 LFGB. mehr >
09.12.2008 LG Berlin - 15 0 413/06 - Urt. v. 09.12.08
Dem Antrag auf Aufhebung der Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner die Verfügung entwertet aus-gehändigt und auf die Rechte aus ihr und auf den Unterlassungsanspruch in der Hauptsache, nicht jedoch auf die Rechte aus der Kostenentscheidung verzichtet hat.

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04.12.2008 BGH - I ZR 100/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG München
a) Ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf i.S.v. § 1 IV a S. 2 Fall 2 DiätV liegt auch dann vor, wenn nicht ein Nährstoffdefizit ausgeglichen, sondern auf andere Weise durch die Nährstoffzufuhr ernährungsbedingten Erkrankungen entgegengewirkt werden soll.

b) Allein dem Umstand, dass bestimmte Produkte nur aufgrund einer besonderen Genehmigung von einzelnen Unternehmen hergestellt werden können, kann nicht entnommen werden, dass sie schon deshalb nicht Bestandteil einer normalen Ernährung i.S.v. § 1 IV a S. 2 DiätV sind.


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04.12.2008 BGH - I ZB 48/08 - Beschl. v. 04.12.08 - Bundespatentgericht
a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereizeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespei-cherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i. S. des " 8 II Nr. 1 MarkenG.
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04.12.2008 BGH - I ZR 3/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu be-urteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunter-nehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend he-rangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regel-fall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.
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04.12.2008 OLG Hamburg - 3 U 152/07 - Urt. v. 04.12.08
1. Vertreibt ein Pharmahersteller ein Arzneimittel, dessen Wirkstoff in einem Fachbuch mit - so der Vorwurf des Konkurrenten - wissenschaftlich überholten und demgemäß irreführen-den Angaben beschrieben wird, so erfasst ein Unterlassungsantrag, in dem das "Werben" für betreffende Arzneimittel mit den aus dem Buch zitierten Textstellen verboten werden soll (hier: als Verstoß gegen §§ 3 HWG, 3, 8, 4 Nr. 11 UWG), nicht die konkrete Verletzungs-form, wenn lediglich das Buch auf einem Symposium-Info-Stand des Pharmaherstellers auslag und dort auch gekauft werden konnte. Wissenschaftliche Publikationen als solche sind keine Werbung im Sinne des § 1 HWG, anders verhielte es sich bei konkreten Werbe-maßnahmen, in die so eine Publikation inkorporiert worden wäre.

2. Das Auslegen und die Abgabe des Werks auf einem Kongressstand an interessierte Mit-glieder der Fachkreise dürften als auf die Förderung des Produktabsatzes gerichtete Infor-mation anzusehen sein und damit dem weiten Werbebegriff aus Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel unterfallen. Durch den "Begebungsakt" wird aber das Werk selbst nicht zu einer Werbeschrift, sondern bleibt in der Sichtweise der angesprochenen Fachkreise eine wissenschaftliche Fachpubli-kation.
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03.12.2008 KG - 5 W 199/08 - Beschl. v. 03.12.08
Zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland.

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02.12.2008 LG Hamburg - 327 0 621/08 - Beschl. v. 02.12.08 - rechtskräftig
Beanstandet die zuständige Zulassungsbehörde - hier die EMEA - die konkrete Art der ihr durch den Parallelimporteur deutlich angezeigten Umetikettierung eines parallel importierten Arzneimit-tels nicht, so ist der Vertrieb des Arzneimittels trotz eines möglichen Verstoßes gegen arzneimittel-rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung des Mittels jedenfalls nicht wettbewerbsrechtlich unlauter und kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels auch nicht nach § 24 II MarkenG berechtigterweise widersetzen.

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28.11.2008 OLG Köln - 6 U 132/08 - Urt. v. 28.11.08

1. Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit der Angabe „29,95 €“ ist zur Irreführung geeignet, so-fern das Gerät zu diesem Preis nicht einschränkungslos eingesetzt werden kann, sondern aus-schließlich mittels einer speziellen Telefonkarte, andernfalls entweder einmalig € 99,50 zu zah-len oder 24 Monate abzuwarten sind, damit das Telefongerät mit einer anderen Telefonkarte benutzt werden kann und auf diese einschränkenden Bedingungen nur unleserlich hingewie-sen wird.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die Bewerbung eines Telefontarifes mit der Angabe „Für 0 Cent ab der 2. Minute telefonieren“, sofern lediglich mit einem unleserlichen Fußnotentext dar-auf hingewiesen wird, dass jede Verbindung netzseitig nach der zweiten Stunde getrennt wird und für die sofortige Wiederherstellung der Verbindung ein erneutes Entgelt berechnet wird, weitere monatliche Kosten anfallen, Telefongespräche in andere Mobilfunknetze auch in der zweiten und in den folgenden Minuten gesondert berechnet werden und das Angebot auf eine rein private Nutzung beschränkt ist.
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27.11.2008 OLG Stuttgart - 2 U 60/08 - Urt. v. 27.11.08
1. Zur Frage der Antragsbefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG.

2. Zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung.

3. Eine Bewerbung von neuen Personenkraftwagen unter Angabe der Motorisierung im Internet verletzt §§ 1, 5 Pkw-EnVKV, sofern nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben zu den kombi-nierten Verbrauchs- und Emissionswerten angegeben sind und auch der erforderliche Pflicht-hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Per-sonenkraftwagen“ unterblieben ist. Dies gilt auch für die Bewerbung von Luxus-(Spaß-)Autos.

4. Auch selbständige Unternehmen können „Beauftragte“ i.S.v. § 8 II UWG sein, denn ausrei-chend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Unternehmens insoweit, als die beanstandete Handlung auch dem Inhaber des Unternehmens zugute kommt und dem Unter-nehmensinhaber ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten in dem Bereich eingeräumt ist oder hätte eingeräumt werden müssen und können. Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen über-tragen werden, wozu auch die Werbung gehört.

5. Die Kennzeichnungspflicht nach § 1 I Pkw-EnVKV trifft nicht nur den Händler, der einen neuen Pkw zum Verkauf anbietet, sondern auch denjenigen, der für diesen wirbt, insoweit kommt es nicht darauf an, ob die beworbenen Fahrzeuge auch von dem Werbenden verkauft werden.

6. In der Verletzung der Pflichten aus § 5 I Pkw-EnVKV liegt ein Verstoß gegen eine Marktverhal-tensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Verstöße sind auch nicht unerheblich i.S.v. § 3 UWG.
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27.11.2008 OLG Stuttgart - 2 W 61/08 - Beschl. v. 27.11.08
Der Umstand, dass ein Fahrzeug auf einen Händler zugelassen worden ist, vermag für sich ge-nommen einem Pkw nicht die Eigenschaft als „neu“ i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnKV zu nehmen, da es nach der dortigen Definition allein auf die Frage ankommt, ob das Fahrzeug bereits zu einem ande-ren Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden ist. mehr >
26.11.2008 Thüringer OLG - 2 U 438/08 - Urt. v. 26.11.08
Die Bewerbung einer Tätigkeit im Reisegewerbe mit Angaben, die beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, es würde befugt ein stehendes Gewerbe ausgeführt, ist irreführend.

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24.11.2008 OLG Hamburg - 5 W 117/08 - Beschl. v. 24.11.08
1. In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist eine „Antwortpflicht des Abgemahnten“ dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht.

2. Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Aus-führungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu beschei-den.
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21.11.2008 LG Hamburg - 312 0 511/08 - Urt. v. 21.11.08

1. Angesichts der im Verkehr verbreitet vorhandenen besonderen Sensibilisierung bezüglich gif-tiger Inhaltsstoffe ist die Behauptung, ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen enthalte Insektizide, neurotoxische Insektizide und/oder Gifte i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb, das Unternehmen oder den Kredit des Anbieters eines solchen pharmazeutischen Produkts zu schädigen.

2. Eine unzulässige Herabsetzung i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG liegt vor, wenn es für die hierdurch ausge-löste Besorgnis, dass solche Inhaltsstoffe nicht nur zur - gewünschten - zuverlässigen Be-kämpfung der Schädlinge beitragen, sondern auch zu unerwünschten Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit führen können, in keiner Weise wissenschaftliche Belege gibt.

3. Der Umstand, dass die fraglichen Inhaltsstoffe verbreitet als Duft- und Aromastoffe im Kosme-tik- und Lebensmittelbereich Verwendung finden, spricht eindeutig gegen eine etwa zu be-fürchtende negative Wirkung auf den Menschen. Dem steht die Einstufung dieser Stoffe als GRAS (generally recognized as safe) durch die US-amerikanische FDA entgegen.

4. Auch unter dem Gesichtspunkt einer Abwehr einer vorangegangenen Werbung des Konkurren-ten kann eine Verbreitung derart ungesicherter Mutmaßungen über eventuelle schädliche Auswirkungen nicht gerechtfertigt sein.

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20.11.2008 BGH - I ZR 94/02 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Bestimmung des § 11 I S. 1 Nr. 11 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskon-form dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äuße-rungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann verboten ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wiederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimm-ten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zudem in missbräuchli-cher, abstoßender und irreführender Weise erfolgt (im Anschluss an EuGH Slg. 2007, I-9517 = GRUR 2008, 267, Tz. 43, 46 - Gintec).

b) Die Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) ist nicht in das deutsche Recht umgesetzt worden.
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20.11.2008 LG Berlin - 52 0 471/07 - Urt. v. 20.11.08
1. Die Bewerbung eines „HairFree Gels“ mit Werbebehauptungen dahingehend, dass dieses ge-eignet sei, das Nachwachsen von Körperbehaarung zu verhindern und mit dessen Hilfe einen glatten, unbehaarten Körper zu erlangen ist irreführend gem. § 27 I Nr. 1 LFGB, sofern die in Anspruch genommenen Wirkungen des Präparates wissenschaftlich nicht hinreichend gesi-chert sind.

2. Irreführend ist gleichermaßen die Bewerbung eines koffeinhaltigen Anti-Cellulite-Produktes mit Angaben, die dem Anwender einen schlankeren, festeren Körper, den Abbau von Fettablage-rungen, eine Verringerung des Körperumfangs, eine Reduzierung des Körpergewichts sowie eine Reinigung des Körpers von Körpergiften in Aussicht stellen, sofern die behauptete Wirk-samkeit wissenschaftlich umstritten ist.


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20.11.2008 BGH - I ZR 62/06 - Urt. v. 20.11.08 - LG Heilbronn
a) Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach §§ 54 a II, 54 d II UrhG (F: 25.07.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu ver-vielfältigen.

b) Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54 h I UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounterneh-mens bedienen
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20.11.2008 BGH - I ZR 122/06 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Saarbrücken
Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Pro-duktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

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19.11.2008 LG Dessau-Roßlau - 3 0 74/08 - Urt. v. 19.11.08
1.22. „Elektrophysikalische Mauerentfeuchtungsanlagen“ (§§ 3, 5 I, II Nr. 1 UWG)

Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur elektroosmotischen Mauerent-feuchtung, sofern die Wirkungsweise, mit der die Mauerwerksentfeuchtung erfolgen soll, nicht zweifelsfrei wissenschaftlich nachweisbar oder belegt, sondern vielmehr in der Wissenschaft um-stritten ist und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf Bekundungen von Kunden stützt, die mit der praktischen Wirkung des von ihm erworbenen Gerätes zufrieden gewe-sen seien. mehr >
19.11.2008 OLG Hamburg - 5 U 148/07 - Urt. v. 19.11.08
1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnitt-lich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwen-dung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke „DO-VE“ und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrund-farbe keinen Herkunftshinweis.

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18.11.2008 KG - 5 W 282/08 - Beschl. v. 18.11.08
1. Ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate währt, wird bei Eilanträgen regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen sein. Insbesondere ein Nachfassen unter Nach-fristsetzung bis kurz vor Ablauf der Berliner Zweimonatsregelfrist kann dem Antragsteller nicht als dringlichkeitsschädliches Zuwarten angelastet werden.

2. Die AGB-Klausel „Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmswei-se der Liefertermin schriftlich zugesagt wird“ verletzt nicht § 308 Nr. 1 BGB.

3. Auch die Klausel „Teillieferungen sind möglich“ im Rahmen des Kontextes „Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Teillieferungen sind möglich. Die Mehrkosten hierfür (Por-to, Verpackung) trägt b.“ stellt keine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, weder für sich genommen noch in Kombination mit der - zugleich, wenn auch an anderer Stelle des Regelwerkes verwendeten - Klausel „bei über Internetplattformen wie E. oder ähnliche erwor-benen Artikeln ist die Zahlung sofort nach Erhalt unserer ersten Mail fällig“.

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13.11.2008 OLG Stuttgart - 2 U 39/08 - Urt. v. 13.11.08
1.20. „Geistig fit“ (§§ 3 a S. 2, 3 Nr. 1 HWG, 3, 4 Nr. 11 UWG)

1. War Gegenstand einer vorangegangenen Rechtsstreitigkeit nur die konkret beanstandete Ver-letzungshandlung und hatte das Klageziel nicht auch kerngleiche Abweichungen von der kon-kreten Verletzungsform aufgenommen, ergeben sich aus einem daraus hervorgegangenen Un-terlassungstitel für eine spätere inhaltsähnliche Rechtsverfolgung keine Zulässigkeitsschran-ken.

2. Zur Frage der Bewerbung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebie-te.
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11.11.2008 KG - 5 U 121/05 - Urt. v. 11.11.08
Auch wenn sich wertende und tatsächliche Elemente in einer Äußerung so vermengen, dass diese insgesamt als Werturteil anzusehen ist, kann die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen einer Abwägung der Rechte eines Klägers und dem Grundrecht des Beklagten auf Mei-nungsfreiheit eine Rolle spielen. Enthält eine Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (hier: der Beklagte sei ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen wissenschaftlich und klinisch erwiesen seien), so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten, insoweit überwiegt das Lauterkeitsinteresse der Kon-kurrenten und der Verbraucher die Meinungsfreiheit. mehr >
05.11.2008 BGH - I ZR 39/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Hamburg
a) Ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer Gesamtaufma-chung (hier: rotes Stofffähnchen an der Tasche einer Jeans-Hose) setzt voraus, dass die-ser Bestandteil isoliert markenmäßig benutzt wird und sich diese Funktion nicht erst durch ein weiteres Kennzeichen ergibt (hier: rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI'S).

b) Für die Beurteilung des Gesamteindrucks der eingetragenen Marke ist die Registereintra-gung maßgeblich und nicht der konkrete Eindruck aufgrund der Anbringung der Klagemar-ke auf Produkten.

c) Soll durch eine Verkehrsbefragung die durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens nachgewiesen werden, ist den Be-fragten der Zeichenbestandteil isoliert und nicht zusammen mit weiteren Bestandteilen des zusammengesetzten Zeichens vorzulegen.
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05.11.2008 BGH - I ZR 55/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Köln
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kos-ten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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04.11.2008 KG - 5 U 142/05 - Urt. v. 04.11.08

Der Bezeichnung „Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.“ fehlt die originäre Unterschei-dungskraft für einen Verein, dessen Mitglieder (aktuelle oder vormalige) Psychiatrie-Patienten sind und der sich laut Satzung als „Zusammenschluss von Psychiatrie-Erfahrenen“ versteht, für deren Belange er sich einsetzt. Für den Schutz als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich (im Streitfall verneint).



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31.10.2008 LG Köln - 81 0 150/08 - Urt. v. 31.10.08 - rechtskräftig
Der Verleger eines Presseorgans ist nicht von vornherein zu einer detaillierten Prüfung jeder ent-gegengenommenen Werbeanzeige verpflichtet. Dies gilt aber in dem Maße weniger, je größer und auffälliger die Werbung sich darstellt, je reißerischer sie erscheint und je sensibler Menschen auf Versprechungen auf dem jeweiligen Gebiet reagieren. Insbesondere bei Wunder versprechenden Anzeigen für Schlankheitsmittel, die von ihrer Ausgestaltung her einen offenkundigen und in kei-ner Weise zu relativierenden Betrugsversuch verkörpern, für dessen Feststellung es keinerlei juris-tischer, medizinischer oder ernährungswissenschaftlicher Spezialkenntnisse bedarf, besteht aller Anlass, die Anzeige Dritten zur genaueren Prüfung vorzulegen, in solchen Fällen geht es nicht um feinsinnige juristische Haarspaltereien, über die zu entscheiden ist, sondern um ganz elementare Kriminalität, die darauf gerichtet ist, durch Täuschung an das Geld der Getäuschten zu gelangen, was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird. mehr >
30.10.2008 OLG Hamm - 4 W 117/08 - Beschl. v. 30.10.08
1.13. Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsgebot - aufklärende Hinweise (§ 890 ZPO)

Ein Unterlassungsschuldner, dem die Bewerbung seiner Produkte insoweit verboten ist, als er die beanstandeten Wirkungsbehauptungen als gesicherte Erkenntnis erscheinen ließ, obwohl solche gesicherten Erkenntnisse nicht vorlagen, handelt dem Unterlassungsgebot dann zuwider, sofern er wortgleich mit den verbotenen, sich über viele Seiten erstreckenden Behauptungen wirbt und am Ende der Werbedarstellung völlig isoliert einen Hinweis anfügt, dass man „aus Rechtsgrün-den“ darauf hinweisen „müsse“, dass es für die vorstehend dargestellten Wirkungen keine gesi-cherte wissenschaftliche Bestätigung gäbe.

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30.10.2008 LG Berlin - 52 0 510/07 - Urt. v. 30.10.08
1.21. „Blasen-Kraft“ (§§ 11 I Nr. 2, 12 I Nrn. 1, 4 LFGB, 3, 4 Nr. 11, 5 UWG)

Zur Frage der krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Blasen-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels.

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29.10.2008 Thüringer OLG - 2 U 339/08 - Urt. v. 29.10.08
Die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verfügungskläger, nachdem eine Beschlussverfügung teilweise aufgehoben wurde, wegen des aufgehobenen Teils etwa vier Monate später Anschlussberufung einlegt.

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23.10.2008 LG München I - 4 HK 0 21180/07 - v. 23.10.08
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung und Gebäudetrockenlegung - dem überdies noch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden -, sofern das Wirkprinzip des Gerätes weder den Regeln der Technik noch dem Grundlagenwissen der Physik entspricht und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf "praktische Ergebnisse" stützt.

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23.10.2008 BGH - I ZR 11/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Celle
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und da-her kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

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23.10.2008 BGH - I ZB 48/07 - Beschl. v. 23.10.08 - Bundespatentgericht
a) Die Angabe "Post" ist für die Dienstleistungen der Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eine beschreibende Angabe i. S. von § 8 II Nr. 2 MarkenG.

b) Die Löschung der Markeneintragung nach §§ 8, 50 I, II MarkenG erfordert die positive Fest-stellung, dass das Schutzhindernis im Zeitpunkt der Eintragung und der Entscheidung ü-ber die Löschung vorlag. Verbleibende Zweifel gehen grundsätzlich zu Lasten des An-tragstellers des Löschungsverfahrens und nicht des Markeninhabers.

c) Die Voraussetzungen für eine Verkehrsdurchsetzung eines glatt beschreibenden Begriffs dürfen nicht so hoch angesiedelt werden, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis ausgeschlossen ist.

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23.10.2008 BGH - I ZR 197/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes, der sich gegen die Werbung eines bestimmten Unternehmens wendet, ist es unerheblich, ob es sich bei der beanstandeten Werbung um eine Gemeinschaftswerbung mit Unternehmen handelt, die in anderen räum-lich relevanten Märkten tätig sind; der maßgebliche räumliche Markt wird allein durch die Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens bestimmt.

b) Für die Frage, ob die Mitglieder eines Verbandes als Unternehmen - bezogen auf den maß-geblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf die-sem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (im Anschl. an BGH, Urt. v. 11.07.1996 - I ZR 79/94, BGH GRUR 1996, 804, 805 f. = WRP 1996, 1034 - Preisrätsel-gewinnauslobung III)

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21.10.2008 OLG Köln - 6 Wx 2/08 - Beschl. v. 21.10.08
1. a) Einstweilige (Zwischen-) Anordnungen im Verfahren nach § 101 IX UrhG sind nicht mit der sofortigen Beschwerde (dort S. 6) anfechtbar, sondern (nur) nach den allgemeinen Grundsätzen des FGG-Verfahrens.

b) Durch eine vor Anhörung des beteiligten Providers erlassene Einstweilige Anordnung kann nicht bereits die Auskunftserteilung gestattet werden. Zulässig und bei schlüssigem Antrag auch geboten kann jedoch eine Zwischenregelung sein, mit der es dem Provider vorläufig untersagt wird, die in Rede stehenden Daten zu löschen.

2. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, ein Werk über dezentrale Computernetzwerke öffentlich zugänglich zu machen, und nach dem Nutzungsrecht das wirtschaftliche Risiko der Rechteverwertung trägt, betreibt mit dem Verfahren nach § 101 IX UrhG keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG und bedarf insoweit auch keiner Erlaubnis nach § 1 I UrhWG.

3. Der Ausskunftsanspruch nach § 101 II UrhG besteht nur, wenn sowohl der auskunftspflichtige Dritte als auch der Rechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben.

4. § 101 II UrhG setzt voraus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, nicht aber, dass sie offensichtlich von einer bestimmten Person begangen worden ist. Der Anordnung nach § 101 IX UrhG steht daher nicht entgegen, dass die angegebenen IP-Adressen Anschlüssen zugeordnet sein können, deren Inhaber nicht selbst Störer im Sinne des Urheberrechts sind.

5. Wer ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit im Rahmen einer Internettauschbörse anbietet, handelt - auch wenn dies nur für einen kurzen Zeitraum belegt ist - in gewerblichem Ausmaß i.S.d. § 101 I UrhG.

6. Die richterliche Anordnung nach § 101 IX UrhG stellt eine datenschutzrechtlich i.S.d. § 96 TKG hinreichende Erlaubnis dar.
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20.10.2008 LG Kempten - 1 HK 0 1779/07 - Urt. v. 20.10.08
1. Im geschäftlichen Verkehr hat derjenige, der mit Wirkungsaussagen Werbung treibt, die wissenschaftlich ungesichert sind, darzulegen und zu beweisen, dass seine Angaben zutreffend und richtig sind. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das fragliche Gerät patentiert ist. Eine entsprechende gesetzliche Vermutung ist nicht - auch nicht im Patentgesetz - niedergelegt.

2. Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Wasseraufbereitungsgerätes, die dem Anwender einen wirksamen Schutz vor Kalk- und Kesselstein sowie Rost, einen Abbau bestehender Kalkablagerungen, eine entsprechend längere Lebensdauer der Installationen sowie eine Vitalisierung des Wassers in Aussicht stellt.

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16.10.2008 OLG München - 29 U 1669/08 - Urt. v. 16.10.08
1.17. Sportwetten im Übergangszeitraum (Art. 43, Art. 49 EG, Art. 12 I GG, §§ 284 StGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

1. Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der „Sportwetten“-Entscheidung des BVerfG am 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 nicht unlauter.

2. Da ein auf Wiederholungsgefahr gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur besteht, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbe-werbswidrig war, kam es im Streitfall, der einen Internetauftritt am 06.06.2006 betraf, auf die ab 01.01.2008 geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nicht an.

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14.10.2008 OLG Köln - 6 W 104/08 - Beschl. v. 14.10.08
Gegen den durch Verschmelzung entstandenen Rechtsnachfolger können keine Vollstreckungs-maßnahmen i.S.d. § 890 ZPO verhängt werden, wenn (nur) einer seiner Rechtsvorgänger gegen ein ihn betreffendes gerichtliches Verbot zuwidergehandelt hat (Weiterentwicklung von: BGH GRUR 2007, 995 = WRP 2007, 1354 - Schuldnachfolge).



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10.10.2008 OLG Hamburg - 3 W 134/08 - Beschl. v. 10.10.08
1.8. Werbung mit Testergebnissen (§§ 3, 5 UWG)

1. Die Werbung für ein Sonnenschutzmittel mit einem Testergebnis aus dem Jahre 2007 ist zur Irreführung geeignet, sofern sich die Kriterien der Stiftung Warentest für die Beurteilung sol-cher Waren im Jahre 2008 in einem Punkt verändert hatten. Auch wenn die getestete Sonnen-milch nach der bisherigen Testmethodik das Testergebnis „gut“ erzielt hatte, ist die Weiter-verwendung einer solchen Testwerbung irreführend, wenn aktuelle Erkenntnisse vorliegen, die eine andere Beurteilung der geprüften Waren rechtfertigen könnten.

2. Für die Frage, wann eine „neue Untersuchung der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen“ im Sinne von Ziffer I 3 der Richtlinien der Stiftung Warentest zur Werbung mit Testergebnissen vorliegt, kommt es im Hinblick auf die von den Tests jeweils betroffenen Wa-ren nicht darauf an, ob in dem neuen Test dasselbe Produkt getestet worden ist, das in dem früheren Test einbezogen war, maßgeblich ist vielmehr, ob der neue Test dieselbe Art von Pro-dukten - im vorliegenden Fall: Sonnenschutzmittel - betrifft, die in den früheren Tests getestet worden sind.
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09.10.2008 OLG Köln - 6 W 123/08 - Beschl. v. 09.10.08
1. Der für die anwaltliche Vergütung maßgebende Gegenstandswert in den Verfahren nach § 101 IX UrhG n.F. ist nicht identisch mit der Höhe der nach § 128 c KostO anfallenden Gebühr. Im Allgemeinen ist der Regelwert von 3.000,- € zugrunde zu legen.

2. Wird der Anordnungsantrag auf die Verletzung eines bestimmten urheberrechtlich geschützten Werks (hier: eines Musikalbums) gestützt, so hat es bei dem vorgenannten Regelstreitwert zu bleiben, auch wenn sich die begehrte Auskunft auf verschiedene IP-Adressen bezieht.
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09.10.2008 BGH - I ZR 126/06 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Hamburg
a) Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster entsteht nach Art. 11, 110 a V S. 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Terri-toriums der Gemeinschaft genügt - auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemein-schaft bekannt sein konnte - den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.

b) Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konn-te.

c) Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nach-geahmten Produkts muss - ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pari-ser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 II, Art. 2 I PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inlän-dern - auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahm-ten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.
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09.10.2008 BGH - I ZR 100/04 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Die Regelung in § 4 III S. 1, 4 HWG widerspricht weder dem vorrangig anzuwendenden Gemein-schaftsrecht noch dem höherrangigen Verfassungsrecht.

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08.10.2008 OLG Hamburg - 5 U 147/07 - Urt. v. 08.10.08
1. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken „Magenta“ für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt.

2. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden.

3. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird.


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02.10.2008 BGH - I ZR 51/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZR 220/05 - Urt. v. 02.10.08 - OLG München
Ein Nährstoffbedarf ist bereits dann medizinisch bedingt, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZB 96/07 - Beschl. v. 02.10.08 - OLG Köln
Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen (§§ 8 III Nr. 2 UWG, 3 I S. 1 Nr. 2 UKlaG) oder eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist (§§ 8 III Nr. 3 UWG, 3 I S. 1 Nr. 1 UKlaG), einen nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsan-walt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes (§ 3 UWG) bzw. eines Verstoßes gegen die §§ 307-309 BGB (§ 1 UKlaG) oder gegen Verbraucherschutzgesetze (§ 2 UKlaG), zählen die Reisekos-ten dieses Rechtsanwalts zum Prozessgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung. mehr >
02.10.2008 BGH - I ZR 6/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Hamburg
Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheber-rechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Par-teien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nut-zungsberechtigung entsprochen hat. mehr >
02.10.2008 LG Hamburg - 312 0 464/08 - Urt. v. 02.10.08
1. Dem Verletzten in einem Kennzeichenrechtsstreit kann ein Gerichtsstand nicht dadurch aufge-zwungen werden, dass der in seinem Interesse abgemahnte und damit gewarnte Verletzer eine negative Feststellungsklage erhebt. Der Inhalt einer negativen Feststellungsklage ist nicht de-ckungsgleich mit dem einer Leistungsklage; der Leistungsanspruch geht über das Ziel einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch die eine Durchset-zung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Leistung verlangt wird.

2. Bei den Zeichen studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ handelt es sich nicht um rein beschreibende Bezeichnungen i.S.d. §§ 8 II Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG. Die Zeichen haben aufgrund der Kombina-tion der Bezeichnung einer Personengruppe mit dem Bestandteil „VZ“ eine - wenn auch von Haus aus nicht überdurchschnittlich starke - Kennzeichnungskraft.

3. Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens kann vorliegen, wenn die Zei-chen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufwei-sen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet.

4. Bei der Zeichenfolge „VZ“ handelt es sich nicht um eine gebräuchliche Abkürzung für das Wort „Verzeichnis“. Darüber hinaus ist die Zeichenfolge „VZ“ für das Dienstleistungsangebot der Antragstellerin aber auch deshalb nicht rein beschreibend, weil es sich bei studiVZ, schülerVZ und meinVZ nicht um Verzeichnisse im eigentlichen Sinne, sondern um Internet-Netzwerke handelt, die vorrangig der Förderung der Kommunikation ihrer Mitglieder und nicht deren Auf-listung dienen.

5. Bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens kommt es im Wesentlichen auf eine Übereinstimmung bzw. klangliche bzw. schriftbildliche Ähnlichkeit hinsichtlich des Stammbestandteils und eine begriffliche Ähnlichkeit des Gesamt-begriffs an.

6. Für das Bestehen einer Verwechslungsgefahr spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Umstand, dass sowohl die von den Angeboten der Antragstellerin angesprochenen Ver-kehrskreise der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch die von der Antragsgegnerin angesprochenen an der Börse Interessierten typische Nutzer des Internets sind.

7. Zur Eingliederung eines unter börseVZ betriebenen Online-Netzwerks zur Vermittlung von Kon-taktdaten zwischen Geldanlegern, Börsianern/Börsenfreunden und Interessierten am Thema „Börse“ in die Zeichenserie studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ.
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02.10.2008 BGH - I ZR 48/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Saarbrücken
Eine Preisgarantie, die lediglich die abstakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Ge-sichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewer-bern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).

Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen sind nur insoweit zur Geltend-machung von Abwehransprüchen wegen gezielter Mitbewerberbehinderung befugt, als neben den Interessen der Mitbewerber auch die Interessen anderer Personen wie insbesondere der Verbraucher beeinträchtigt sind.

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01.10.2008 BGH - VIII ZR 268/07 - Beschl. v. 01.10.08 - OLG Karlsruhe
1.2. Versandkosten (Art. 6 I S. 2, II der Richtlinie 97/7/EG)

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Ge-meinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 6 I S. 2, II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?
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26.09.2008 KG - 5 U 186/07 - Urt. v. 26.09.08
1.7. Keyword-Advertising (§§ 5 II S. 1, 14 II Nrn. 2, 3, 15 II MarkenG, 3, 4 Nrn. 9 a, b, 10 UWG)

1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige be-zeichnet ist (Bestätigung vom Senat, Urt. v. 09.09.2008 - 5 U 163/07).

2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.

3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfälti-gem Zusammenhang) erbringt.

4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.
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26.09.2008 OLG Köln - 6 U 111/08 - Urt. v. 26.09.08
1.15. Auktionsportal für Kunstwerke - Haftung des Portalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen (§§ 2 I Nr. 4, II, 18, 19 a, 44, 58 I, 97 I UrhG)

Der Internetportalbetreiber, dessen Geschäftsmodell darin besteht, dass durch Dritte - nicht die Kunstschaffenden selbst - Kunstwerke zum Kauf angeboten werden, und dass die Werke länger als eine Woche nach Kaufabschluss noch im Netz für jedermann einsehbar sind, ist Gehilfe der Rechtsverletzung des Veräußerers, der das Werk über die durch § 58 I UrhG gezogenen Grenzen hinaus öffentlich zugänglich gemacht hat. mehr >
25.09.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 158/07 - Urt. v. 25.09.08
1. Gemäß § 1 IV a S. 3 Nr. 2 b DiätVO sind ergänzende bilanzierte Diäten Erzeugnisse mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung ange-passten Nährstoffformulierung. Das heißt, Voraussetzung ist nicht, dass die ergänzende bilan-zierte Diät auf eine bestimmte Krankheit abgestimmt ist, sie kann vielmehr auch der Bekämp-fung bestimmter Beschwerden - hier: Wechseljahresbeschwerden - dienen.

2. Zur Frage des wissenschaftlich hinreichend gesicherten Nachweises der Wirksamkeit eines als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur ergänzenden diätetischen Behandlung von Wechseljahresbeschwerden“ in Verkehr gebrachten Produktes, das aus I-soflavonen aus Rotklee, Calcium und Vitamin D besteht
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19.09.2008 KG - 5 U 120/06 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 19.09.08

Bei täuschender Blickfangwerbung reicht die spätere Aufklärung nicht, weil sie die mit dem irre-führenden Blickfang erreichte - und zu unterbindende - nähere Befassung des Verbrauchers mit der Werbung nicht mehr ungeschehen macht.

Aufklärende Hinweise im Fließtext sind regelmäßig nicht ausreichend, um die durch den Blickfang bewirkte Täuschung zu beseitigen.

Es kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf einen vertraglich gesicherten Unterlassungsanspruch beruft, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass dieser Anspruch aufgrund geänderter gesetzlicher Lage nicht mehr besteht. Diese Voraussetzung ist bei täuschender Blick-fangwerbung schon deshalb nicht gegeben, weil diese nach der Rechtsprechung des BGH nach wie vor als Verstoß gegen § 5 UWG zu beurteilen ist.

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15.09.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1237/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 15.09.08
1.19. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel - Informationspflichten (Art. 10 II b Health Claims Verordnung, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG)

Die Informationspflichten aus Art. 10 II b der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel „Health Claims Verordnung“ (VO (EG) Nr. 1924/2006) sind bereits seit Inkrafttreten der Verordnung am 01.07.2007 zu berücksichtigen.

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11.09.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 25/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 11.09.08
Die Bezeichnung eines Coenzym Q 10-haltigen Nahrungsergänzungsmittels als "Zell-Energie-Kapseln" sowie die Werbeaussagen "Wichtig für die Energiegewinnung des Körpers und für den Zellschutz" und "Hilft bei der Beseitigung freier Radikale" suggerieren, dass die exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 die ausgelobten Wirkungen auf den menschlichen Körper hätten, ungeachtet dessen, ob Leistungsdefizite oder Mangelerscheinungen vorliegen. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, da es nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand bislang keine Beweise für die Nützlichkeit einer exogenen Zufuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könnten. mehr >
11.09.2008 BGH - I ZR 120/06 - Urt. v. 11.09.08 - LG Köln
1.3. Räumungsfinale (§§ 4 Nr. 4, 5 UWG)

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Ver-pflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen. mehr >
11.09.2008 BGH - I ZR 74/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft ver-schweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäfts-bedingungen des Veranstalters untersagt ist.

c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.
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09.09.2008 KG - 5 U 163/07 - Urt. v. 09.09.08
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.

2. Jedenfalls fehlt es dann regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr.

3. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und ein unlauteres Abfangen von Kunden ist dann in der Regel zu verneinen.

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30.08.2008 OLG Hamburg - 3 U 293/06 - Urt. v. 30.08.07
1. Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr können Indizien liefern, deren normative Feststellung bleibt der richterlichen Beurteilung überlassen.

2. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation allein in dem Sinne, dass eine "gedankliche Verbindung" zwischen zwei Zeichen hergestellt wird, führt noch nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 2002, 537 - Bank 24). Deswegen lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein bestimmtes Quorum der Befragten ("Woran denken Sie") bei Vorlage nur des einen Zeichens (ohne Warenbezug) auch das andere Zeichen nennt, keine Verwechslungsgefahr gleichsam quantifizieren. Die bloße Abfrage von Assoziationen kann sich verselbständigen und die Befragten ermuntern, ungewichtet auch entfernte Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeichen aufzuspüren und zu nennen.

3. Einer Wort-/Bildmarke, die aus der bildlichen wappenartigen Darstellung eines einzelnen Buchstabens "A" in altdeutscher Anmutung besteht, das von heraldischen Schlingen eingerahmt und durchzogen wird, kommt von Haus aus normale Kennzeichnungskraft (hier: u.a. bei Bekleidungsstücken) zu. Das eigentlich Kennzeichnende ist das beschriebene Wappenbild in seiner Gesamtheit. Bei solchen Emblemen kann eine Verwechslungsgefahr (hier bei identischen Waren) aus der abstrakten Übereinstimmung in demselben "altertümlich wirkenden" Buchstaben allein nicht hergeleitet werden, wenn das "A" der Verletzungsform in der Schrifttype deutlich abweicht und ohne die heraldischen Schlingen auch die Anmutung irgendeines Wappens fehlt.
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28.08.2008 LG Köln - 31 0 352/08 - Urt. v. 28.08.08
1.23. Pressehaftung (§§ 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Ein Zeitschriftenverlag verletzt die ihm obliegende Prüfungspflicht bei der Veröffentlichung von Werbeanzeigen, sofern sich die offenkundige Unrichtigkeit der in der Werbung ausgelobten Wir-kungen bereits aus den plakativen Überschriften des Inserates ergibt. Die marktschreierischen Anpreisungen des weltweit ersten Angebotes eines besonders effektiven Schlankmittels als „Schlank-Sensation Nr. 1“ und „Weltsensation“ muss den zuständigen Mitarbeitern der Anzeigen-abteilung Anlass geben, an der generellen Richtigkeit der Auslobungen zu zweifeln, insbesondere dann, wenn die plakative Auslobung „Neuer Bio-Schlankstoff, der die Wirkung der Kalorien um-kehrt“ in der Werbung auf eine Wirkweise hinweist, die mit dem allseits bekannten Wissen um die gewichtsschädliche Wirkung von Kalorien nicht in Einklang zu bringen ist.

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27.08.2008 Thüringer OLG - 2 U 207/08 - Urt. v. 27.08.08 - rechtskräftig
Das Werben mit dem Begriff „Buchhalter“ stellt eine zur Abgrenzung geeignete berufliche Be-zeichnung dar, deren Verwendung dann nicht irreführend ist, wenn im Zusammenhang mit ihm keine oder nur zutreffende Angaben zum Tätigkeitsgebiet des Buchhalters nach § 6 Nrn. 3, 4 StBerG gemacht werden. mehr >
19.08.2008 LG Landau in der Pfalz - HK 0 55/06 - Urt. v. 19.08.08

Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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19.08.2008 LG Hamburg - 312 0 481/08 - Urt. v. 19.08.08
1. Zur Frage, inwieweit durch eine abgegebene Unterlassungserklärung, die sich eng auf die kon-kret beanstandete Wettbewerbshandlung bezieht, die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird.

2. Dem Kläger sind bei der Fassung eines Unterlassungsantrags im Interesse eines hinreichen-den Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zu gestatten, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.

3. Mit einer nur auf die konkrete grafische Gegenüberstellung abgegebenen Unterlassungserklä-rung wird nicht die Gefahr ausgeräumt, dass jeweils für sich unzulässige Werbebehauptungen in anderem Zusammenhang wiederholt werden könnten.

4. Zur Unzulässigkeit einer vergleichenden Werbung für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopf-läusen mit einem evidenten Vorteil („Die Evidenz spricht eindeutig für I.“), wenn die objektive Auswertung der derzeitigen Studienlage eine solche Aussage nicht rechtfertigt.

5. Die Angabe „Die 1x-Anwendung reicht aus“ für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen ist irreführend und daher nach §§ 3, 5 UWG unzulässig, weil mit dieser schlichten Aussage un-terschlagen wird, dass dieses laut Fachinformation nur „in der Regel“ gilt. Diese Einschrän-kung ist für den Verkehr von so erheblicher Bedeutung, dass bei einem Weglassen eine Irre-führung zu bejahen ist.
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15.08.2008 KG - 5 W 248/08 - Beschl. v. 15.08.08
An einer Begehungs-(Wiederholungs- und Erstbegehungs-)Gefahr kann es bei der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel für eBay-Auktionsangebote fehlen, wenn die unzulässige Klausel von vornherein ohne jede Relevanz für das streitgegenständliche angebotene Warensortiment des Verwenders ist (Klausel bezogen auf den Verkauf von Gebrauchtware, Verkauf nur von Neuware). mehr >
15.08.2008 OLG Köln - 6 U 51/08 - Urt. v. 15.08.08
1.16. Zur Haftung des administrativen Ansprechpartners der DENIC (§§ 670, 677, 683 S. 1 BGB, 14 II, VI MarkenG, 12 I S. 2 UWG)

Der administrative Ansprechpartner (Admin-C), der nicht bei der Anmeldung der Domain beteiligt war und auch an der Verbindung der Domain mit einem inhaltlichen Auftritt nicht mitgewirkt hat, haftet vor einer Kenntniserlangung (hier: durch Abmahnung) nicht als Störer für Markenrechtsver-letzungen, die etwa in der Registrierung der Domain oder in inhaltlichen Auftritten unter diesem Domain-Namen ihre Ursache haben. Die Erstattung der durch eine Abmachung entstandenen Kos-ten kann von ihm nicht verlangt werden.

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15.08.2008 OLG Köln - 6 U 63/08 - Urt. v. 15.08.08
Eine Werbung für Arzneimittel verlässt den Bereich der Erinnerungswerbung - § 4 VI HWG -, wenn sie eine Produktverpackung abbildet, die über die vollständige Bezeichnung des Mittels hinaus augenfällig in Text und Bild auf die Anwendungsgebiete (hier: die einzelnen zu behandelnden Er-kältungsbeschwerden) hinweist, die der Bezeichnung so detailliert nicht zu entnehmen sind. mehr >
14.08.2008 BGH - I ZA 2/08 - Beschl. v. 14.08.08 - Bundespatentgericht
a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht und im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten in Markensachen nach § 82 I MarkenG die Vorschriften über Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO entsprechend.

b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG kann verletzt sein, wenn das Bundespatentgericht einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe nach §§ 82 I MarkenG, 114 ff. ZPO mit der Begründung verweigert, im Beschwerdeverfahren in Markensachen sei die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ausgeschlossen.
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14.08.2008 BGH - I ZB 20/08 - Beschl. v. 14.08.08 - LG Berlin
Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt, nicht aber ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicheruung abzugeben hat.

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12.08.2008 LG Bielefeld - 10 0 36/08 - Urt. v. 12.08.08

Im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere des Schutzes der Volksgesundheit darf außer-halb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 II DiätVO zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung für ein „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ (hier: u.a. zur Behandlung von Bluthochdruck) keine Werbung mit Krankheitsbezug vorgenommen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem europäischen Lebensmittelrecht.

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12.08.2008 LG Hamburg - 312 0 64/08 - Urt. v. 12.08.08 - rechtskräftig
1. Ein Schadenersatzanspruch des Markeninhabers aus § 14 VI MarkenG kann erst mit Mar-keneintragung entstehen. Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist nach § 6 II MarkenG zwar für die Frage der Priorität, nicht aber für die Schutzentstehung relevant.

2. Die Bezeichnung "area45cycles" verfügt für ein Unternehmen, welches sog. "Custom-Bikes" also individuell zusammengebaute Motorräder, einschließlich Einzel- und Ersatzteile sowie Zubehör vertreibt, über hinreichende Kennzeichnungskraft.

3. Zur Benutzung des Unternehmenskennzeichens ist abgewandelter Form.

4. Ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch be-steht nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverlet-zung darstellt. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn jede Verwendung - auch dann, wenn sie im Bereich anderer als der vom Markenschutz betroffener Branchen erfolgt - zu-mindest eine nach § 14 II Nr. 3 oder § 15 III MarkenG unlautere Ausnutzung oder Beein-trächtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Zeichens darstellt.

5. Die auf Löschung und Dekonnektierung der auch für in Deutschland abgerufene Internet-angebote genutzten Domains gerichtete Klage kann jedoch unter dem Aspekt des "Do-main-Grabbings" nach § 4 Nr. 10 UWG begründet sein.

6. Von Domain-Grabbing ist auszugehen, wenn bereits der Domain-Erwerb allein darauf ge-richtet ist, sich diese vom Kennzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen und der Erwerber sich damit ohne eigenes Interesse an der Domain an Dritten, die wirtschaftlich auf deren Nutzung angewiesen sind, bereichern will.

7. Ein deutlicher Hinweis auf ein unlauteres Domain-Grabbing ist darin zu sehen, dass unmit-telbar nach Erhalt einer auf die .com-Domain bezogenen Abmahnung der Abgemahnte wei-tere Domains mit dem kennzeichenrechtlich für den Abmahnenden geschützten Begriff für sich registrieren ließ. Hierdurch wird eine Schädigungsabsicht belegt, zumal irgendein sachlicher Grund für die Inanspruchnahme der weiteren Domains nicht behauptet wurde.
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11.08.2008 OLG Düsseldorf - I-20 W 102/08 - Beschl. v. 11.08.08 - rechtskräftig
Die Bezeichnung „Orangensaft“ für einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat ist irreführend i.S.d. § 11 I Nr. 1 LFGB, denn die Verwendung der Bezeichnung „Orangensaft“ ohne den Zusatz „aus Orangensaftkonzentrat“ stellt eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit und die Art der Herstellung des beworbenen Produktes dar. mehr >
04.08.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Beschl. v. 04.08.08
1. Es genügt nicht den Vorgaben des § 4 HWG, sofern in einem Gesundheitsratgeber eines Arz-neimittelherstellers, in der dieser eine Vielzahl seiner Produkte präsentiert, auf die am Ende der Broschüre abgedruckten Pflichtangaben mit der Angabe „lesen Sie hierzu bitte auch die Basis-informationen auf der letzten Seite“ hingewiesen wird.

2. Eine als „Der Erkältungstyp-Ratgeber“ bezeichnete Broschüre eines Arzneimittelherstellers, die weder ihrem äußeren Erscheinungsbild noch ihrem Inhalt nach unmissverständlich den Werbecharakter erkennen lässt, verletzt § 11 I Nr. 9 HWG.
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31.07.2008 LG München I - 4 HK 0 23600/04 - Urt. v. 31.07.08
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung von Dauermagneten, die um die Wasserrohrleitungen eines Hauses montiert werden und eine Veränderung des durch die Leitung strömenden Wassers derart bewirken sollen, dass das darin gelöste Kalzium sich nicht mehr als Kalkstein in den Rohr-systemen und Wärmebehältern ablagert und sich bereits vorhandene Kalk- und Rohrverkrustun-gen lösen. mehr >
31.07.2008 OLG München - 29 U 4729/07 - Beschl. v. 31.07.08
Vorlagebeschluss zur Auslegung des Begriffs „zuckerarme Konfitüren“ in Anhang III Teil A der Richtlinie Nr. 95/2/EG. mehr >
31.07.2008 BGH - I ZR 158/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG München
a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gem. § 5 II S. 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete - für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende - Kurzbeschreibung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.

b) Zwischen dem Namensschlagwort "Haus und Grund" und der Firmenbezeichnung "H. Haus + Grund e.K." besteht keine Verwechslungsgefahr.
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31.07.2008 BGH - I ZR 171/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Naumburg
a) Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.

b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen - ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen.

c) Ist das Namensschlagwort eines Verbandes (hier: "Haus und Grund") als prägender Bestandteil in einer jüngeren Firmenbezeichnung enthalten, so kann ein geographischer Zusatz (hier: H.) eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne noch verstärken, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine der örtlichen Untergliederungen des Verbands.

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31.07.2008 BGH - I ZR 21/06 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Hamm
Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüche gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.

Eine schlagwortartige Kurzbeschreibung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S.d. 5 II MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.

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29.07.2008 OLG Düsseldorf - I-20 U 182/07 - Urt. v. 29.07.08
1. Die Bewerbung einer als „Anti-Allergiegerät“ vertriebenen Gerätschaft mit den Funktionen „Behandlung von Allergien der Nasenschleimhaut (Heuschnupfen, Hausstaub- und Tierhaaral-lergie) durch Phototherapie, auch zur prophylaktischen Anwendung, frei von Nebenwirkungen, ein bis drei Anwendungen von ca. 4 Minuten pro Tag genügen und klinisch getestet“ verletzt § 3 Nr. 1 HWG, sofern es an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Wirksam-keit des Gerätes fehlt.

2. Zur Frage, inwieweit eine vom Hersteller des Gerätes vorgelegte Studie - die eine Untersu-chung einer geringen Anzahl an Versuchspersonen zum Gegenstand hatte und zudem vom Hersteller finanziert und daher in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis erbracht wurde - als hinreichende wissenschaftliche Absicherung angesehen werden kann.

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24.07.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 254/07 - Urt. v. 24.07.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: u.a. zur Behandlung von Arthrose und Osteoporose). mehr >
17.07.2008 LG Frankfurt a. M. - 2/03 0 4/08 - Urt. v. 17.07.08
Zur Frage der Verkehrsfähigkeit eines unter der Bezeichnung "C. akut plus" als "diätisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät). Zur diäteti-schen Behandlung von Erkältungen." in Verkehr gebrachten Mittels, insbesondere zu den An-forderungen an die Erbringung des Wirksamkeitsnachweises durch den Hersteller.

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17.07.2008 BGH - I ZR 75/06 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamm
a) § 7 II UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten.

b) Veröffentlicht ein Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugängli-chen Verzeichnissen, so erklärt es damit sein konkludentes Einverständnis, dass potentielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall be-sondere Umstände dagegen sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereit-gestellte Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren geschäftli-chen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für Kaufanfragen zur Verfügung.
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17.07.2008 BGH - I ZR 197/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleis-tungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

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17.07.2008 BGH - I ZR 133/07 - Beschl. v. 17.07.08 - OLG Dresden
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt

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17.07.2008 BGH - I ZR 139/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
1.4. Telefonieren für 0 Cent! (§§ 1 I S. 1 PAngV, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe „Telefonieren für 0 Cent!“ geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforder-lichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebüh-ren für diesen Anschluss anzugeben. mehr >
17.07.2008 BGH - I ZR 160/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Frankfurt a. M.
1.5. Sammelaktion für Schoko-Riegel (§§ 1 UWG a.F., 4 Nr. 2 UWG)

Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12.12.2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Aus-gestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftli-cher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken. mehr >
17.07.2008 BGH - I ZR 168/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamburg
a) Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung ge-gen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder ei-ner Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben.

b) Steht eine vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung, ist ihre Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB geboten, auch wenn eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßi-ger Höhe nach § 343 BGB gem. § 348 HGB ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Vertrags-strafe nicht auf die nach § 343 BGB angemessene Höhe, sondern nur auf das Maß zu reduzie-ren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde.
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16.07.2008 LG München I - 21 0 15035/07 - Urt. v. 16.07.08
1. Es liegt kein Missbrauch i.S.v. § 8 IV UWG vor, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf ver-schiedenen Sachverhalten beruhende Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss eine dieser Verletzungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfah-rens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens ver-folgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits an-hängigen Hauptsacheverfahren zu betreiben.

2. Die inhaltsgleichen Vorschriften des außer Kraft getretenen § 14 II Nr. 3 S. 2 Alt. 2 des Staats-vertrags zum Lotteriewesen (LtStV) und des § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind mit höherrangigem Recht vereinbar und Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

3. Verstößt ein Wettbewerber gegen die Informationspflicht i.S.v. § 14 II Nr. 3 S. 2 LtStV bzw. § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 GlüStV, liegt eine unlautere Wettbewerbshandlung i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG vor.
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16.07.2008 BGH - VIII ZR 348/06 - Urt. v. 16.07.08 - OLG München

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabatt-systems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

„Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabatt-aktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunter-nehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und ge-nutzt werden ...

€ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“

der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Da-ten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gem. § 307 III S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

„Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt ...“;

„Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Ra-battdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Part-nerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte“.

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14.07.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 13/08 - Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 14.07.08
1. Eine Bewerbung eines Selen-Präparates, die beim angesprochenen Verbraucher die Fehl-vorstellung einer bestehenden generellen Unterversorgung der deutschen Bevölkerung mit Selen und einer damit einhergehenden Notwendigkeit erweckt, auch im Falle einer ausge-wogenen gesunden Ernährung dem Köper zur optimalen Versorgung zusätzlich Selen zu-führen zu müssen, ist irreführend und wettbewerbswidrig. Überdies verletzt sie § 4 IV NemV, wonach eine Werbung für Nahrungsergänzungmittel keinen Hinweis darauf enthal-ten darf, mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechs-lungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

2. Eine Bewerbung eines Coenzym Q10-Präparates, die die angesprochenen Verkehrskreise so auffassen müssen, dass es für Personen ab dem 25. Lebensjahr zur Unterstützung der Energiegewinnung aus dem Körper sinnvoll erscheint, dem Körper den Stoff Coenzym Q10 zuzuführen, ist zur Irreführung geeignet, da es weder Beweise für die Nützlichkeit einer Zu-fuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen noch überhaupt irgendwelche Empfehlun-gen für die Aufnahme in isolierter Form gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könn-ten.

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10.07.2008 LG Braunschweig - 21 0 2675/07 - Urt. v. 10.07.08
1. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit eines Werbenden für den Inhalt einer seiner Werbeanzeige direkt vorgelagerten "Anzeigensonderveröffentlichung" des Zei-tungsverlages.

2. Gemäß § 5 I PKW-EnVKV sind bei der Werbung für neue Personenkraftwagen grundsätzlich der offizielle Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen an-zugeben, es sei denn, es wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, oh-ne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden.

3. Ein "Typ" umfasst Fahrzeuge, die sich hinsichtlich der Merkmale Hersteller, Typbezeich-nung des Herstellers resp. wesentliche Bau- und Konstruktionsmerkmale nicht unterschei-den, während die "Variante" eines Typs Fahrzeuge innerhalb eines Typs umfasst, die sich u.a. in der Art des Aufbaus (z.B. Schubhecklimousine, Schräghecklimousine, Coupé, Cab-rio-Limousine, Kombilimousine) nicht unterscheiden. Danach gilt für die Fahrzeugbezeich-nung "Mitsubishi Colt CZC" folgendes: Bei der Angabe "Mitsubishi" handelt es sich um die Bezeichnung des Herstellers, bei der Bezeichnung "Colt" um die Bezeichnung des Typs und die weitere Bezeichnung "CZC" kennzeichnet die Variante des Typs, und zwar die Cab-rio-Limousine.
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09.07.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 51/08 - Urt. v. 09.07.08 - rechtskräftig
Richtet eine Bank an die anderen Gläubiger einer GmbH, die bei ihr Kunde ist, im Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung die Anfrage, ob sie bereit seien, auf ihre Forderungen gegen die GmbH teilweise zu verzichten, so liegt darin nicht in jedem Fall eine unerlaubte Rechtsbera-tung nach Art. 1 § 1 RBerG bzw. eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 I RDG.

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04.07.2008 OLG Köln - 6 U 209/07 - Urt. v. 04.07.08 - rechtskräftig
1. Die Kennzeichnungskraft der Wortmarke „1 A Pharma“ ist im Warenbereich „pharmazeutische Erzeugnisse“ von Hause aus schwach.

2. Zwischen den Wortzeichen „1 A Pharma“ und „1 Pharma“ besteht eine als durchschnittlich einzustufende Ähnlichkeit. Deren Steigerung unter dem Aspekt des Serienzeichens ist zu ver-neinen, weil sich der Sinngehalt des Zeichens „1 A Pharma“ (Hinweis auf Spitzenprodukt) bei „1 Pharma“ nicht wiederfindet.

3. Zur Ausstrahlungswirkung einer in einem bestimmten Produktbereich (hier: pharmazeutische Erzeugnisse) durch Verkehrsbekanntheit gesteigerten Kennzeichnungskraft auf in einer ande-ren Klasse verzeichneten Produkte (hier: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege).
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03.07.2008 BGH - I ZR 145/05 - Urt. v. 03.07.08 - OLG Köln
a) Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhal-tensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

b) Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Ge-genseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.

a) § 104 II GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern ge-gen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.

b) Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 II GWB gilt nur für An-sprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht da-gegen für solche Mitbewerber.
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03.07.2008 LG München I - 17 HK 0 19738/07 - Urt. v. 03.07.08
1. Die Verwendung des Begriffes "Alsfelder Oktoberfestbier" auf der Internetseite eines Ver-anstalters von Bier- und Oktoberfesten verletzt die Kollektivmarke "Oktoberfest-Bier" des Vereins Münchener Brauereien e.V. Der vorangestellte Zusatz "Alsfelder" vermag die Ver-wechslungsgefahr nicht zu beseitigen.

2. Als Beauftragter i.S.d. § 14 VII MarkenG ist jeder zu verstehen, der in irgendeiner Weise in den Betriebsorganismus eingegliedert ist und dessen Arbeitsergebnis - zumindest auch - dem Betriebsorganismus zu Gute kommt und auf dessen Gebaren die Geschäftsleitung ei-nen bestimmten Einfluss hat. Danach ist auch ein rechtlich selbständiges Drittunterneh-men, das den Internetauftritt des Veranstalters erstellt hat und pflegt als dessen Beauftrag-ter anzusehen, für dessen Versäumnisse beim Einstellen von Texten der Veranstalter haftet.

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01.07.2008 OLG Hamm - 4 U 202/07 - Urt. v. 01.07.08
Zur Frage der Haftung eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln unter dem Gesichtspunkt der Beauftragtenhaftung i.S.d. § 8 II UWG für Werbeaussagen eines Gesprächsteilnehmers an einer Werbesendung eines Teleshopping-Senders zu verschiedenen seiner Produkte, sofern es sich bei dem Gesprächspartner um den zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Geschäftsführer des Unternehmens handelt und dieser so agiert, als wäre er noch für das Unternehmen tätig. mehr >
01.07.2008 LG Hamburg - 312 0 310/08 - Urt. v. 01.07.08
1. Fail-Safe-Schalter, mit denen gewährleistet werden soll, dass Röntgengeräte dann keine Strah-lung aussenden, wenn die Strahlrichtung nicht der Aufnahmeeinstellung des Anwendungsge-räts entspricht, und mit denen seit dem 01.01.2008 alle Röntgenanlagen ausgestattet sein müs-sen, sind nicht als Zubehör eines Medizinprodukts zu qualifizieren.

2. Der Einbau solcher Schalter in Altanlagen ist daher nicht deshalb unzulässig, weil für den Schalter eine eigene CE-Zertifizierung vorliegen müsste. Dieser Schalter ist nicht (wie Zubehör) dazu bestimmt, mit Medizinprodukten, nämlich Röntgengeräten, verwendet zu werden. Sie werden vielmehr integraler Bestandteil dieser Röntgengeräte, ohne die eine Benutzung dieser Röntgengeräte nicht mehr zulässig ist, und werden somit in den Röntgengeräten verwendet.

3. Der Einbau der streitgegenständlichen Schalter kann auch nicht aufgrund eines zu hohen Quecksilbergehaltes beanstandet werden. Gemäß § 5 I S. 1 ElektroG dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte zwar grundsätzlich nur noch bis zu 0,1 Gewichtsprozent Quecksilber je ho-mogenem Werkstoff enthalten. Hier aber greift, ungeachtet der Ausnahmeregelung des § 5 I S. 2 Alt. 2 ElektroG, jedenfalls die Ausnahmeregelung des § 5 I S. 1 Alt. 1 ElektroG, wonach Satz 1 nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 gilt. Kategorie 9 des Anhangs I zum ElektroG i.V.m. § 2 I Nr. 9 ElektroG erfasst „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“, so unter anderem „Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor“.

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01.07.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 14/08 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 01.07.08
1. § 12 I Nr. 1 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Be-seitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt be-ziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeu-gung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen die §§ 6 I NKV, 11 I Nr. 2 LFGB durch die Bewerbung ei-nes Nahrungsergänzungsmittels mit Angaben, die darauf hindeuten, dass das Mittel schlank machende, schlankheitsfördernde oder gewichtsverringernde Eigenschaften be-sitzt.

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27.06.2008 LG Rostock - 5 0 11/08 - Urt. v. 27.06.08
1.24. „Serviceentgelt“ (§§ 1 I S. 1 PAngV, 3 UWG)

1. Die Frage, ob ein Reiseveranstalter ein Serviceentgelt gem. § 1 I S. 1 PAngV als Bestandteil des Endpreises auszuweisen hat, hängt von der Art und dem Inhalt des Serviceentgelts ab. Art und Inhalt des Serviceentgelts richten sich nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstal-ters.

2. Ist das Serviceentgelt nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zeit-, verbrauchs- oder bedingungsabhängig, besteht nach § 1 I S. 1 PAngV keine Verpflichtung das Serviceentgelt in einen umfassenden Endpreis einzubeziehen.

3. Wird in einer übersichtlich gestalteten Anzeige ein „ab“-Mindestpreis hervorgehoben und zugleich inhaltlich zutreffend und nicht irreführend, klar lesbar, widerspruchsfrei und verständ-lich auf die Belastung mit einem Serviceentgelt hingewiesen, fehlt es im Übrigen an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG.
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26.06.2008 BGH - I ZR 61/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Nürnberg
a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren phar-makologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wie-derherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 60, 61 - Knoblauchkapseln).

b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoff-wechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 67, 68 - Knoblauchkap-seln).
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26.06.2008 BGH - I ZR 112/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Hamburg
Ein Erzeugnis, das aus einem Stoff besteht, der auch bei normaler Ernährung als Abbaupro-dukt im menschlichen Körper entsteht, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn die unmittel-bare Aufnahme dieses Stoffes zu keiner gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsauf-nahme nennenswerten Einflussnahme auf den Stoffwechsel führt (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 - Knoblauchkapseln). mehr >
26.06.2008 BGH - I ZR 190/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Be-weggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der An-meldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der ange-sprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeich-neten Waren aus einem bestimmten - wenn auch namentlich nicht bekannten - Herstellerunter-nehmen sieht.
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26.06.2008 BGH - I ZR 221/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 09.06.1994 - I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr). mehr >
26.06.2008 BGH - I ZR 170/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Köln
1.6. ICON (§§ 3, 4 Nr. 9 a UWG)

a) Eine Nachahmung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt.

b) Einen Unternehmer, der unabhängig von einem fremden Erzeugnis ein eigenes Produkt entwi-ckelt hat, trifft keine generelle Pflicht zur Wahrung eines Abstands zu einem identischen oder ähnlichen Erzeugnis, das ein Mitbewerber bereits auf den Markt gebracht hat.
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25.06.2008 Thüringer OLG - 2 U 68/08 - Urt. v. 25.06.08
1. Für einen Bestandteil einer Firma kann der Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 II MarkenG in Anspruch genommen werden, wenn dieser Bestandteil ausreichend unterschei-dungskräftig ist.

2. Zur markenrechtlichen Haftung des Directors einer „Ltd.“.
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25.06.2008 Thüringer OLG - 2 U 21/08 - Urt. v. 25.06.08
Der Erschöpfung des Markenrechts nach § 24 I MarkenG steht nicht i.S.v. § 24 II MarkenG entge-gen, dass der Markenrechtsinhaber ein besonderes Interesse am Bestand seines selektiven Ver-triebssystems geltend macht. mehr >
20.06.2008 OLG Köln - 6 U 9/08 - Urt. v. 20.06.08
Die an Fachkreise gerichtete Angabe, dass bei einer wissenschaftlichen In-vitro-Vergleichsstudie die Kopflaus-Probanden bereits fünf Minuten, nachdem sie in das beworbene Produkt getaucht worden seien, eine Mortalität von 100 % aufgewiesen hätten, ist irreführend, wenn nur 62 % der Kopfläuse zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebenszeichen mehr hatten erkennen lassen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der exakte Todeszeitpunkt von Insekten nur schwer zu bestim-men ist und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung die Ansicht vertreten wird, Kopfläuse mit einem Status reduzierter Aktivität („knockdown“) seien als tot zu definieren, sofern sich dieser Status bei weiterer Beobachtung als irreversibel erweist. mehr >
18.06.2008 Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 18.06.08
1. Den Vorgaben des § 4 IV HWG ist dann nicht genüge getan, wenn sich der Verkehr die erforder-lichen Informationen nur unter besonderer Konzentration und mit Anstrengung verschaffen kann (hier: Abdruck der Pflichtangaben zu in mitten einer Werbebroschüre beworbene Arznei-mittel auf der letzten Seite der Broschüre unter „Basisinformationen“, wobei im Zusammen-hang mit der Bewerbung der Arzneimittel der Hinweis erteilt wurde: „Lesen Sie hierzu auch die Basisinformationen auf der letzten Seite!“).

2. Zwar ist nach § 4 I Nr. 3 HWG die Angabe der Zusammensetzung des Arzneimittels nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile nur für den Bereich der Fachwerbung zwingend vorge-schrieben, im Bereich der Publikumswerbung steht es im Belieben des Werbenden, ob er diese Angaben machen will oder nicht. Werden allerdings Angaben zur Zusammensetzung im Be-reich der Publikumswerbung gemacht, so müssen diese richtig und vollständig sein.
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17.06.2008 LG Hamburg - 312 0 937/07 - Urt. v. 17.06.08
1. Durch die Benutzung von Domainnamen mit dem Bestandteil „eBay“ durch einen Rechtsan-walt und die Verlinkung solcher Domains mit dem Internetauftritt des Rechtsanwalts wird für einen erheblichen Teil der Internetnutzer der Eindruck erweckt, dass er sich auf einer Internet-seite befinde, die von der Firma eBay autorisiert sei, mithin zwischen den Parteien eine Zu-sammenarbeit bestehe. Daher besteht durch Nutzung einer solchen Domain Verwechslungsge-fahr i.S.v. § 14 II Nr. 2 MarkenG.

2. Zugleich wird die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Marke und des Unterneh-menskennzeichens „eBay“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt (§ 14 II Nr. 3 MarkenG).

3. Ein rechtfertigender Grund ergibt sich nicht aus § 23 Nr. 3 MarkenG bzw. Art. 12 lit. c GMV. Um auf die Bestimmung seiner Dienstleistung hinzuweisen, ist es keinesfalls notwendig, Domain-adressen zu verwenden, die den Unternehmensnamen eBay enthalten. Der unbefangene Besu-cher wird im Zweifel bei solchen Domains davon ausgehen, dass sich dort eine Unterseite des Angebotes der Firma eBay befindet, unter der etwa anwaltliche/rechtliche Dienstleistungen er-steigert oder sonstwie in Anspruch genommen werden können.

4. Einem auf Rechtsfragen des Internetrechts und insbesondere auch auf Rechtsfragen im Zu-sammenhang mit Internetauktionshäusern spezialisierten Rechtsanwalt kann es weder aus marken- noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt werden, in seinem Internetauf-tritt eine Rubrik „eBay-Recht“ anzugeben. Hierin liegt kein kennzeichenmäßiger Gebrauch der Marke oder des gleichlautenden Unternehmenskennzeichens „eBay“.
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10.06.2008 LG Hamburg - 312 0 196/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Es ist irreführend i.S.v. § 5 UWG, wenn für Mobilfunktarife mit einem monatlichen Mindestum-satz von € 0,00 geworben wird, wenn gleichzeitig für einen Zeitraum der Vertragsnutzung von drei Monaten ein Mindestnutzungsaufkommen von € 6,00 verlangt wird. Auch ein aufklärender Sternchenhinweis lässt die entsprechende Werbung nicht als zulässig erscheinen.

2. Der Kunde, der durch Kauf einer Prepaid-Karte ein bestimmtes Guthaben zur Nutzung seines Mobiltelefons erwirbt, hat nach dem Grundgedanken des Gesetzes nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn er aus in seiner Person begründeten Ursachen das Gutha-ben nicht (mehr) nutzen kann oder will.

3. Die AGB-Klausel eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen, wonach in sol-chen Fällen ein Anspruch auf Rückzahlung gewährt wird, hierfür aber eine Gebühr von € 6,00 berechnet wird, benachteiligt den Verbraucher nicht unangemessen. Die Rückzahlungsklausel ist auch nicht intransparent.

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10.06.2008 LG Hamburg - 312 0 284/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Die Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versi-cherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) über die Gründe für die Beendigung eines Maklerverhältnisses auf einem dafür vorgesehenen Formular kann von dem betroffenen Maklerunternehmen wegen angeblicher Unrichtigkeit nicht mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungklage angegriffen wer-den.

2. Es gelten hier die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtli-chen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts nicht im Wege einer Unterlassungsklage unterbunden werden können. In diesen Fällen soll die Frage, ob das Vorbringen wahr oder erheblich ist, allein in diesem "seiner eigenen Ord-nung unterliegenden Verfahren" geprüft werden, das dem Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten gewährt.

3. Abgesehen vom fehlenden Rechtsschutzbedürfnis besteht auch angesichts der ihrer Natur nach singulären Mitteilung gegenüber dem AVAD keine Wiederholungsgefahr. Denn die widerlegliche Vermutung für ihr Bestehen erfasst nur die konkrete Verletzungsform, also die identische Wiederholung des Verstoßes und darüber hinaus Begehungsformen, die mit der konkreten Verletzungsform im Kern wesensgleich sind. Eine identische Wiederholung scheidet in dieser Konstellation naturgemäß aus.

4. Die - allerdings fakultative - Meldung an den AVAD rechtfertigt nicht die Vermutung, dass die Äußerung in Zukunft auch gegenüber Dritten in gleicher Weise wiederholt wird.

5. Auch der Umstand, dass beim AVAD inzwischen die Eintragung zum Kündigungsgrund gesperrt ist, begründet nicht die Befürchtung, der Meldende werde sich gegenüber ihm zu dieser Sperreintragung befragenden Dritten in dem vom Unterlassungskläger befürchteten Sinne äußern.
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06.06.2008 OLG Köln - 6 U 203/07 - Urt. v. 06.06.08
1. Eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene AGB-Klausel, welche den Arbeitspreis für Erdgas an die Preisentwicklung für Heizöl mittels einer mathematischen Formel bindet, deren einzige Variable ein bestimmter, den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmender Preis für extra leichtes Heizöl ist, hält der Inhaltskontrolle stand.

2. Eine Preisänderungsklausel, die dem Gaslieferanten eine Preiserhöhung ohne die Benennung jedweder Vorraussetzungen gestattet, ist auch dann unwirksam, wenn dem Kunden bei der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
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05.06.2008 BGH - I ZR 4/06 - Beschl. v. 05.06.08 - OLG Düsseldorf
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Än-derung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Par-laments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 v. 11.06.2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentschei-dung vorgelegt:

Ist Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Geschäftspraktik, bei der die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, grundsätzlich unzulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Werbemaßnahme im Einzelfall Verbraucherin-teressen beeinträchtigt?
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05.06.2008 BGH - I ZR 169/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Naumburg
a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen.

b) Besteht eine Marke aus einem die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreiben-den Begriff (hier: POST), stellt dessen Benutzung durch einen Dritten als Bestandteil eines Kennzeichens (hier: Die Neue Post) für entsprechende Waren oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die guten Sitten i.S.v. § 23 MarkenG dar, wenn der Dritte nach Wegfall des Monopols des Markeninhabers ein besonderes Interesse an der Verwendung dieses Beg-riffs hat. Erforderlich ist allerdings, dass das Drittkennzeichen sich durch Zusätze vom Markenwort abhebt und sich nicht an weitere Kennzeichen des Markeninhabers (hier: Post-horn, Farbe Gelb) anlehnt.

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05.06.2008 OLG Hamm - I-4 U 1/08 - Urt. v. 05.06.08
1. Zur Frage eines Verstoßes gegen das Zusatzstoffverbot gem. § 6 LFGB durch das Inver-kehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die Angelica sinensis Pulver, Frauenmantel-pulver, Spitzwegerichpulver, Echinaceapresssaftpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der täuschenden Bewerbung eines Produktes, dem eine (ein-)schlaffördernde Wirkung zugeschrieben wird, sofern dem Produkt keine schlaffördernde Wirkung zukommt.
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05.06.2008 BGH - I ZR 208/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn ein Arzneimittel im Ausfuhrmitgliedstaat nur mit einem Dosierungshinweis und im Einfuhrmitgliedstaat unter verschiedenen Marken mit unterschiedlichen Dosierungsanleitungen vertrieben wird und der Parallelimporteur dadurch von einem der Teilmärkte ausgeschlossen wird, die durch den Vertrieb des identischen Arzneimittels mit verschiedenen Marken und Dosierungshinweisen im Einfuhrmitgliedstaat bestehen. mehr >
05.06.2008 BGH - I ZR 96/07 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es. mehr >
29.05.2008 BGH - I ZR 75/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Frankfurt a. M.

Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält.

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29.05.2008 BGH - I ZB 54/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Marken-worts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeich-nungskraft von Haus aus.

b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Wider-spruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kenn-zeichnende Stellung zukommen.

c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke „PANTO“ und der jüngeren Marke „Pantohexal“ bei Warenidentität.
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29.05.2008 BGH - I ZB 55/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Aus der Eintragung der Widerspruchsmarke folgt, dass der Marke in der eingetragenen Form im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren nicht jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden darf.

b) Rügt ein Beteiligter im Rechtsbeschwerdeverfahren eine mangelnde Aufklärung durch das Bundespatentgericht, muss er ungeachtet des im Beschwerdeverfahren geltenden Amtsermitt-lungsgrundsatzes nach § 73 I MarkenG im Rechtsbeschwerdeverfahren darlegen, was er auf einen Hinweis des Bundespatentgerichts vorgetragen hätte, wenn ihn eine Mitwirkungspflicht trifft.

c) Zur selbständig kennzeichnenden Stellung der Widerspruchsmarke „PANTO“ in der jüngeren Marke „Pantogast“ und zur Verwechslungsgefahr dieser Marken bei Warenidentität.
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29.05.2008 BGH - I ZR 189/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Nürnberg

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.
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28.05.2008 OLG Köln - 6 U 19/08 - Urt. v. 28.05.08 - rechtskräftig
Die Werbeaussage in einem Test "als eines von nur drei Instituten" das Urteil "GUT" erhalten zu haben und "damit zu den Testsiegern" zu gehören, ist nicht deshalb irreführend, weil das Testergebnis nicht nur ein Endprädikat ausweist, sondern auch Ziffern mit Stellen hinter dem Komma, bei deren Berücksichtigung das in Rede stehende Produkt nur den zweiten Platz erreicht hat.

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28.05.2008 OLG Köln - 6 U 27/08 - Urt. v. 28.05.08
Der Verbraucher geht angesichts der Bezeichnung eines (nicht verschreibungspflichtigen) Schmerzmittels mit der Bezeichnung "... dolo extra" davon aus, dass das Mittel auch in einer schwächeren Form als Basisprodukt ohne den Zusatz "extra" erhältlich ist. Von dem als "extra" bezeichneten Präparat erwartet er eine höhere, schnellere oder nachhaltigere Wirksamkeit. Er wird irregeführt, wenn lediglich der Wirkstoffgehalt je Tablette verdoppelt, die Dosierungsempfehlung des Herstellers aber halbiert ist und bei Beachtung dieser Empfehlung ein Unterschied in der therapeutischen Wirksamkeit nicht besteht (Abgrenzung zu OLG Hamburg, MD 2007, 1053). mehr >
20.05.2008 LG Hamburg - 312 0 220/08 - Urt. v. 20.05.08 - rechtskräftig
1. Die Werbung für einen Grippeimpfstoff mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ führt den Leser über den Einsatzbereich des Präparats in die Irre, wenn laut Fachinformation nur „be-grenzte Daten über Impfungen bei Schwangeren“ vorliegen und es weiter heißt: „Die Impfung kann ab dem zweiten Trimester der Schwangerschaft in Betracht gezogen werden“.

2. Der Umstand, dass für eine spezielle Gruppe von Schwangeren („Personen mit erhöhtem Risi-ko für mit einer Grippeerkrankung assoziierten Komplikationen“) die Impfung ausdrücklich auch in einem früheren Stadium der Schwangerschaft empfohlen wird, rechtfertigt nicht die allgemeine Aussage „auch für (...) Schwangere“.

3. Eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Fachkreise wird nicht dadurch ausge-schlossen, dass mit der Fachinformation die Möglichkeit einer objektiven Unterrichtung zur Verfügung steht.

4. Impfungen werden regelmäßig von Ärzten vorgenommen, deren Vorbereitungs- und Behand-lungszeit, auch zum aufmerksamen Lesen der Fachinformationen, regelmäßig äußerst kurz bemessen ist.

5. Es besteht die Gefahr, dass bei einer plakativen Werbung mit „auch für (...) Schwangere“ die Annahme aufkommt, es seien Testreihen oder ähnliches durchgeführt worden, die gegenüber den Konkurrenzprodukten, auf denen der Hinweis - eben wegen der tatsächlich bestehenden Risiken - nicht gegeben ist, den Vorteil ergeben haben, dass eine besondere Eignung für Schwangere tatsächlich vorliegt.
6. Auch wenn unterstellt werden kann, dass jedem Arzt bewusst ist, dass die Anwendung jedes Arzneimittels, wie natürlich auch eines Impfstoffes, während einer Schwangerschaft eine strenge Indikationsstellung erfordert, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass die Wer-bung mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ im Sinne einer generellen Unbedenklichkeit missverstanden werden könnte.
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20.05.2008 OLG Hamburg - 3 U 225/07 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 20.05.08
Wird im Internetversandhandel der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und dass Versandkosten hinzukommen, ohne Zuordnung zu den Warenangeboten (z. B. Sternchen oder Link) nur am unteren Ende der Internetseite gegeben, so sind die nach § 1 II PAngV erforderli-chen Angaben nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" (§ 1 VI S. 2 PAngV), wenn sie nur beim Herabscrollen zum Seitenende sichtbar sind. Der Nutzer wird vor Einleitung des Bestell-vorgangs nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt.

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16.05.2008 OLG Köln - 6 W 38/08 - Urt. v. 16.05.08
1. Eine Testaktion für ein Blutzuckermesssystem, bei der die Ärzte der teilnehmenden Patienten an der Verlosung einer Reise (mit Begleitung) zu einem Ärztekongress in Rom beteiligt sind und die Gewinnchance mit jedem Patienten steigt, stellt eine unangemessene Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit dieser Ärzte i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG dar.

2. Eine Werbegabe i.S.d. § 7 I HWG setzt die unentgeltliche Gewährung einer Vergünstigung voraus (im Anschluss an BGH GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - "Kleidersack"). Daran fehlt es gegenüber Diabetikern, die bei Teilnahme an einem Test Verlosungsgewinner einer Wochenendreise sein können, im Zuge des Testes das angebotene System aber in verschiedenen Lebenssituationen prüfen und diverse Fragen beantworten müssen.

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14.05.2008 VerwG Minden - 7 K 727/06 - Urt. v. 14.05.08

Ein in Kapselform als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebener wässeriger Zimtextrakt, das in Werbeanzeigen u.a. mit den Werbeaussagen „Zimt gegen Zucker - Der regelmäßige Verzehr von Zimt in hoch konzentrier-ter Form als Spezialextrakt - hält den Blutzuckerspiegel im Normalbereich!“ beworben wird, ist ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, sowohl nach Bezeichnung als auch - da das Produkt die Funk-tionsbedingungen des menschlichen Körpers tatsächlich erheblich beeinflusst und überdies er-hebliche pharmakologische Wirkungen entfaltet - der Funktion nach.

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08.05.2008 OLG Hamm - 4 W 57/08 - Beschl. v. 08.05.08
Zur Frage der Zulässigkeit einer Gewinnspielauslobung derart, dass demjenigen der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei dem Werbenden einkauft und mit einer bestimmten Kreditkarte bezahlt, die automatische Teilnahme an einer Auslosung hochwertiger Preise in Aussicht gestellt wird. mehr >
08.05.2008 BGH - I ZR 83/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend ma-chen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätz-lich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

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08.05.2008 BGH - I ZR 88/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwi-schen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der An-waltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität. mehr >
02.05.2008 LG Berlin - 15 0 890/07 - Urt. v. 02.05.08
1. Zur Frage einer Werbung mit Äußerungen Dritter i.S.d. § 12 I Nr. 4 LFGB, sofern im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung von Produkten eines Herstellers in einer Fernsehwerbe-sendung Aussagen Dritter als Teil der zu vermittelnden Werbeinformationen einbezogen werden.

2. Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer durch einen Wettbewerbsverband ausge-sprochenen Abmahnung.

3. Zur Frage der Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen Wettbe-werbsverband, sofern der Abgemahnte gegenüber einer von diesem ausgesprochenen Abmahnung vielschichtige Einwände erhebt sowie zur Frage der Angemessenheit der dem Unterlassungsschuldner in Rechnung gestellten Anwaltskosten.
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30.04.2008 BGH - I ZB 25/08 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Gegen einen Beschluss, mit dem das Bundespatentgericht die Bewilligung von Verfahrenskosten-hilfe ablehnt, ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft. mehr >
30.04.2008 BGH - I ZB 4/07 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentge-richt der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt. mehr >
30.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 221/06 - Urt. v. 30.04.08 - rechtskräftig
1. Wird für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit den Angaben „Das erste und einzige Nysta-tin Spray ... Die Produktinnovation zum Generika-Preis ... Beste Compliance“ geworben, so ist das keine Erinnerungswerbung (§ 4 VI HWG); eine solche Anzeige darf nicht ohne Pflichtanga-ben erscheinen (§ 4 I HWG).

2. Bei einem Verlag für Apothekenkundenzeitschriften besteht vor Veröffentlichung von Dritt-Anzeigen wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) lediglich eine eingeschränkte Prüfungspflicht. Ist nur zu vermuten, dass das in der Anzeige beworbene Präparat ein apothekenpflichtiges Arzneimittel ist (hier wegen der Erwähnung eines Wirkstoffes und wegen der Hinweise „Hei-lung per Knopfdruck“, „bei ärztlicher Verschreibung“, „zum Generika-Preis“), so ist der Ver-stoß gegen § 4 I Nr. 4 HWG (wegen der fehlenden Pflichtangaben zum Anwendungsgebiet) im Rahmen des Anzeigengeschäfts nicht offenkundig bzw. unschwer feststellbar. Entsprechendes gilt für Anzeigen, soweit der Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ (§ 4 III S. 1 HWG) fehlt.
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30.04.2008 BGH - I ZR 123/05 - Urt. v. 30.04.08 - OLG Köln
a) In die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung marken-mäßig benutzt wird, ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen.

b) Eine Produktpalette kann als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen.

c) Zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot (hier: Koffer mit Kosmetikartikeln).

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29.04.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1240/07 - Urt. v. 29.04.08
Auch wenn ein bekannter Automobilhersteller seine Bildmarke nicht nur für die Ware „Kraftfahr-zeug“, sondern auch „Spielzeug“ hat eintragen lassen, verletzt die Wiedergabe dieser Marke auf einem Modellauto an originalgetreuer Stelle die Rechte an dieser Marke nicht.

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29.04.2008 LG Hamburg - 312 0 913/07 - Urt. v. 29.04.08 - rechtskräftig
1. Die Wirksamkeit und Berechtigung einer Abmahnung hängt nicht davon ab, dass derselben eine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist.

2. Der Zweck der Abmahnung, nämlich den Verletzer im eigenen Interesse auf eine drohende Klage hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu ge-ben, wird auch durch eine Abmahnung erfüllt, der eine Vollmacht im Original nicht beige-fügt war.

3. Die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung erfolgt, um dem Gläubiger Klarheit zu verschaffen, ob er noch Hauptsachenklage erheben muss und um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, durch die fristgerechte Abgabe der Abschlusserklärung den Rechts-streit endgültig zu beenden.

4. Dabei wird es zumeist so sein, dass das Abschlussschreiben der Vorbereitung des Haupt-sacheverfahrens dient. Dann ist der Rechtsanwalt bereits mit der Klageerhebung beauf-tragt worden. Wird in einem solchen Fall auf die entsprechende Aufforderung die Ab-schlusserklärung abgegeben, erledigt sich der Klageauftrag. Der Rechtsanwalt verdient dann eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG = 0,8 Gebühr wegen vorzeitiger Been-digung des Auftrags.

5. Kommt es hingegen zum Hauptsacheverfahren erhält der Anwalt für das Abschlussschrei-ben keine zusätzlichen Gebühren.

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25.04.2008 KG - 5 W 39/06 - Beschl. v. 25.04.08
In einem markenrechtlichen Eilverfahren ist eine vorgerichtliche Abmahnung des Schuldners trotz Sequestrationsbegehrens mit Blick auf § 93 ZPO dann nicht als ausnahmsweise entbehrlich anzu-sehen, wenn der Gläubiger die erlassene einstweilige Verfügung nur hinsichtlich der Untersagung, nicht aber hinsichtlich der Sequestration vollzieht, ohne hierfür - im Kostenwiderspruchsverfahren - eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. mehr >
25.04.2008 LG Düsseldorf - 38 0 212/07 - Urt. v. 25.04.08
Das Verbot krankheitsbezogener Bewerbung von Lebensmitteln erstreckt sich auch auf die Wer-bung für diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sofern sie nicht der Aus-nahmevorschrift des § 3 I, II DiätVO unterfällt. An dieser Beurteilung hat sich durch das Inkrafttre-ten der HCVO nichts geändert. mehr >
25.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 197/06 - Beschl. v. 25.04.07
1. Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr von „ZEIT“ und „BROTZEIT“.

2. Aufgrund des eigenständigen und sich unmittelbar ergebenden Bedeutungsgehalts des Ge-samtbegriffs „BROTZEIT“ wird der Verkehr keinen Anlass haben, den Begriff zu zergliedern und dadurch den Bestandteil „ZEIT“ in seiner schrifttypischen Gestalt für sich zu betrachten, um so eventuell auf Ähnlichkeiten zum Schrifttyp des Klagezeichens zu kommen. Im Übrigen kann sich ein kennzeichenrechtlicher Schutz allenfalls auf konkret ausgestaltete einzelne Zei-chen beziehen, nicht jedoch auf die Schriftart schlechthin. Denn das Markengesetz gewährt keinen abstrakten Schutz für Markenbildungsprinzipien als solche, sondern immer nur bezo-gen auf ein konkretes Zeichen.

3. Das Verlagsgeschäft mit einer politischen Wochenzeitung und das Betreiben einer Catering-Dienstleistung sind so deutlich voneinander abgegrenzt, dass die Annahme von wirtschaftli-chen oder organisatorischen Verbindungen für den Verkehr eher fern liegt.
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24.04.2008 LG Bad Kreuznach - 5 0 21/08 - Urt. v. 24.04.08
Nach § 4 I Nr. 4 HWG muss jede Werbung für Arzneimittel die Anwendungsgebiete enthalten, diese ergeben sich aus den Zulassungsunterlagen und dem hieran anknüpfenden Zulassungsbescheid. Hat die Zulassungsbehörde in den Anwendungsgebieten auch sogenannte differential-diagnostische Hinweise eingefügt, so sind diese Bestandteil des zugelassenen Anwendungsgebie-tes und damit in der Werbung (hier: Fachwerbung) aufzuführen. mehr >
24.04.2008 BGH - I ZB 21/06 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatentgericht
Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich.

Dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person fehlt für solche Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgegbildeten Person herstellt und es deshalb als (bloß) beschreibenden Hinweis auf diese und nicht als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen versteht.
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24.04.2008 BGH - I ZB 72/07 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatengericht
Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Klarstellung v. BGH, Beschl. v. 01.03.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 - WEST).

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24.04.2008 BGH - I ZR 30/05 - Urt. v. 24.04.08 - OLG Hamburg
Bringt der Parallelimporteur auf der Umverpackung des von ihm umgepackten parallelimportierten Arzneimittels sein Unternehmenslogo in der Weise an, dass es in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem gebotenen Hinweis auf das die Umverpackung vornehmende Unternehmen steht und vom Verkehr als Bestandteil dieses Hinweises angesehen wird, schädigt er damit weder dem Ruf der Marke des Arzneimittelherstellers noch beeinträchtigt er deren Herkunftsfunktion. mehr >
23.04.2008 Thüringer OLG - 2 U 929/07 - Urt. v. 23.04.08
Zur Indizwirkung der Geltendmachung überhöhter Streitwerte bei der Beurteilung des miss-bräuchlichen Vorgehens i.S.v. § 8 IV UWG. mehr >
22.04.2008 OLG München - 29 W 1211/08 - Beschl. v. 22.04.08
1. Die Vorschriften in § 5 I, II S. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensre-gelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit be-sonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 I, II S. 1 GlüStV und ist gem. §§ 4 Nr. 11, 3 UWG unlauter.
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17.04.2008 LG Berlin - 52 0 414/07 - Urt. v. 17.04.08
Als unzumutbare Belästigung stellt sich ein Werbeschreiben für ein Potenzmittel dar, das ohne Absenderangabe in einem Briefumschlag persönlich adressiert an Kunden mit der Aufschrift „per-sönlich/vertraulich“ versandt wird. mehr >
16.04.2008 OLG Hamburg - 5 U 198/07 - Urt. v. 16.04.08
1. Zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen „Navigon“ und „Nav N Go“, beide ein-getragen bzw. benutzt u.a. für Navigationssoftware und Navigationsgeräte, besteht Verwechs-lungsgefahr.

2. Wenn der Verletzte davon Kenntnis hat, dass ein Zeichen als Unternehmenskennzeichen ver-wendet wird, ist er unter Dringlichkeitsaspekten nicht verpflichtet, nach etwaigen Markenan-meldungen desselben Zeichens zu forschen. Vielmehr setzt die später erlangte Kenntnis von der Markenanmeldung eine neue Dringlichkeitsfrist in Gang. Das gleiche gilt, wenn ein für den Vertrieb von Navigationssoftware benutztes Unternehmenskennzeichen auf mehrere neue Pro-dukte und zusätzlich auf Dienstleistungen ausgedehnt wird und der Verletzte hiervon nachträg-lich Kenntnis erlangt.

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15.04.2008 LG Berlin - 16 0 854/06 - Beschl. v. 15.04.08
1. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an ein in den Niederlanden geschäftsansässiges Unternehmen.

2. Zur Frage der Angemessenheit eines festgesetzten Ordnungsgeldes für die Verletzung gericht-licher Unterlassungsgebote, sofern deren Gegenstand krankheitsbezogene Aussagen sind und es sich bei der Zuwiderhandlung um die Aussendung von Serienbriefen handelt.
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11.04.2008 KG - 5 U 189/06 - Urt. v. 11.04.08
Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 78 AMG, 1 I, 3 AMPreisV, wenn ein Apotheker beim Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente Bonuspunkte ausgibt und bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bonuskarte einen Preisnachlass in Höhe von € 10,-- beim Kauf nicht verordnungs-pflichtiger Produkte gewährt oder die vom Verbraucher gezahlte Praxisgebühr erstattet. mehr >
10.04.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 34/07 - Urt. v. 10.04.08
1. Die Bewerbung einer Uhr mit der Angabe „30 m wasserdicht“ erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasser-dichtigkeit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden.

2. Die Werbeaussage ist zur Irreführung geeignet, sofern mit der Angabe der Meterzahl lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben wird, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren stand hält.
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10.04.2008 BGH - I ZR 164/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Ge-schäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.

b) Die Eintragung der Marke durch einen Strohmann des Agenten steht der Eintragung der Marke durch den Agenten selbst gleich.

c) Wird eine Agentenmarke auf einen Dritten übertragen, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus §§ 11, 17 MarkenG auch gegenüber dem Dritten geltend machen.

d) Agent oder Vertreter i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG kann nicht nur der Handelsvertreter sein. Ent-scheidend ist, dass es sich um einen Absatzmittler handelt, den gegenüber seinem Vertrags-partner die Pflicht trifft, dessen Interessen wahrzunehmen. Daran fehlt es sowohl bei reinen Güteraustauschverträgen als auch im Verhältnis zwischen Mitgesellschaftern.

e) Ein Agentenverhältnis i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG ist anzunehmen, wenn zwischen dem Inhaber der ausländischen Marke und dem Absatzmittler eine Übereinkunft besteht, nach der der Ab-satzmittler über den bloßen Abschluss reiner Austauschverträge hinaus für den anderen als Vertriebspartner tätig sein soll.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 78/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Die Vermutung der Dringlichkeit gem. § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verletzte das als rechtswidrig beanstandete Verhalten in positiver Kenntnis der maßgeblichen Umstände länge-re Zeit hingenommen hat, so dass aus seinem Abwarten geschlossen werden kann, ihm sei die Angelegenheit nicht eilig. Maßgebend sind dabei keine starren Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls.

2. Wird von der Antragstellerin bereits mit dem Beanstandungsschreiben eine „Musterabmah-nung“ versandt, die bereits die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen ent-hielt, welche im späteren Verfügungsantrag wieder verwendet wurden, kann nach den Um-ständen ein Zuwarten von fast einem Monat nach Ablehnung einer Unterwerfung durch die An-tragsgegnerin bis zur Einreichnung des Verfügungsantrags auch unter Berücksichtigung des-sen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßge-benden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Pro-zessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist, dringlichkeitsschädlich sein.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 182/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Wird ein Unterlassungsanspruch in erster Instanz nur auf einen Verstoß gegen § 11 II HWG und erst in zweiter Instanz auch auf § 3 HWG (Irreführung) gestützt, so ist insoweit die Dringlich-keitsvermutung (§ 12 II UWG) wegen der unnötig verstrichenen Zeit widerlegt.

2. Die Werbeangabe „Nichts hilft schneller“ für eine Lippenherpes-Creme verstößt als Spitzen-gruppenwerbung nicht gegen § 11 II HWG, es wird nicht nahegelegt, dass das so beworbene Arzneimittel einem anderen entspricht oder überlegen ist. Das „andere Mittel“ wird nicht ge-nannt und ist auch nicht indirekt individualisierbar.

3. a) Wird in der Publikumswerbung für eine Lippenherpes-Creme diese Erkrankung am Mund nur dezent abgebildet, so ist eine solche Werbung nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, obwohl sie (formal) gegen § 11 I Nr. 5 a HWG und damit gegen § 4 Nr. 11 UWG verstößt. Der Vorwurf der Unlauterkeit (§ 3 UWG) kann nicht bestehen, weil die Werbung die Grenzen des Art. 90 lit. k RL 2001/83/EG beachtet und diese Richtlinie seit vielen Jahren in nationales Recht hätte umge-setzt werden müssen. Gemäß Art. 90 lit. k (1. Alt.) RL 2001/83/EG sind in der Arzneimittel-Publikumswerbung nur missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Bilddarstellungen von Krankheiten untersagt.

b) Entsprechendes gilt für die Arzneimittel-Publikumswerbung mit der bildlichen Darstellung der Erkrankung vor und nach der Anwendung des Mittels (§ 11 I Nr. 5 b HWG), soweit in der Werbung Art. 90 lit. k (2. Alt.) RL 2001/83/EG beachtet wird, weil diese nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist.
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10.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 280/06 - Urt. v. 10.04.08
1. Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf T-Shirts, die jedenfalls ihrem Ursprung nach gera-de keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweis-funktion hatten (hier: CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Un-tergang überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind, ist grundsätz-lich keine markenmäßige Verwendung.

2. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr, sofern er den ursprünglichen Bedeutungsgehalt jedenfalls insoweit kennt, als er weiß, dass das Zeichen im Ursprung gerade keine Marke war, den Wandel zu einem marken-mäßigen Herkunftshinweis erkennt.

3. Zum anderen ist zu beachten, dass ein großflächiger Aufdruck einer Bezeichnung auf einem T-Shirt, anders als eine klassische Benutzung nach Art einer Marke etwa im Kragenetikett oder als im nicht großflächig gestalteten Logo auf dem Kleidungsstück selbst, die Kundgabe einer Meinungsäußerung sein kann und deshalb der Bedeutungsgehalt des Art. 5 GG bei der Ausle-gung des Markengesetzes, insbesondere des Merkmals der markenmäßigen Benutzung, in be-sonderem Maße zu beachten ist.

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10.04.2008 BGH - I ZB 98/07 - Beschl. v. 10.04.08 - Bundespatentgericht
Die in § 83 III MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 I GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 I GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden. mehr >
10.04.2008 BGH - I ZR 167/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Hamburg

a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Löschungsklage nach §§ 26, 49 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG trägt der Kläger. Den Beklagten kann aber eine sekundäre Darlegungslast treffen.

b) Solange eine Markeneintragung nicht nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht ist, kann im Verfahren über die Löschungsklage wegen Verfalls eine rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden, die Verwendung des Zeichens sei für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen generell beschreibend.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Waren oder Dienstleistungen verwendet, ist die Markeneintragung im Löschungsverfahren wegen Verfalls nicht auf die tatsächlich benutzten konkreten Waren oder Dienstleistungen zu beschränken. Vielmehr sind im Warenverzeichnis auch die Waren oder Dienstleistungen zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden.

d) Wird der Markeninhaber wegen Verfalls nach §§ 48 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten auf Löschung der Marke in Anspruch genommen und wird die Eintragung der Marke während des Laufs dieses Verfahrens im patentamtlichen Löschungsverfahrens wegen Nichtigkeit nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht, stellt dies ein den Rechtsstreit erledigendes Ereignis dar. Für die Frage, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war, ist trotz der in § 52 II MarkenG angeordneten Rückwirkung vom Bestand der Marke auszugehen.
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10.04.2008 BGH - I ZR 227/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Brandenburg
Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, trifft den Betreiber die sekundäre Darlegungslast; ihm obliegt es daher, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind. mehr >
09.04.2008 OLG Karlsruhe - 6 U 163/07 - Urt. v. 09.04.08
Eine an den Abnehmer eines Konkurrenten gerichtete Berechtigungsanfrage kann als irreführende Werbung untersagt werden, wenn sie zwar detaillierte Angaben zur Anmeldung, Veröffentlichung und Erteilung des Schutzrechts sowie den Hinweis enthält, dieses befinde sich in Kraft, jedoch nicht erwähnt, dass gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt wurde. mehr >
03.04.2008 OLG München - 29 W 1081/08 - Beschl. v. 03.04.08
Zum Rechtsweg zu den Sozialgerichten für einen auf Wettbewerbsrecht gestützten Unterlassungs-antrag gegen die Vereinbarung einer Vergütungspauschale für die Überweisung von Patienten in einem Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung gem. §§ 140 a ff. SGB V. mehr >
03.04.2008 BGH - I ZB 73/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Die Anforderungen daran, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, dürfen nicht überspannt werden, um den Zugang zu Gericht nicht un-nötig zu erschweren. Eine Partei ist deshalb auf ersichtlich unvollständige Angaben hinzuweisen. Die Verletzung dieser Hinweispflicht kann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs begründen. mehr >
03.04.2008 OLG München - 29 U 1607/08 - Urt. v. 03.04.08
ur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Verfahrens zur Figurverbesserung durch Gewichtsabnahme, die den Eindruck vermittelt, der Anwender könne im Wesentlichen aufgrund Muskeltrainings mit Hilfe der sogenannten „Myline-Methode“ sicher und auf einfache Weise die erwünschte Reduzierung seines Körpergewichts herbeiführen.


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03.04.2008 OLG Hamburg - 3 U 282/06 - Urt. v. 03.04.08
1. Der Unterlassungsantrag, an die Klägerin im falschen Namen "unter Vorspiegelung einer Erwerbsabsicht hinsichtlich eines Produkts" heranzutreten, ist nicht hinreichend bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild der Handlung "Vorspiegeln" wird nicht konkretisiert und die "fehlende Erwerbsabsicht" betrifft einen ausschließlich inneren Tatvorgang.

2. Die telefonische Kontaktaufnahme im falschen Namen, um so beim Mitbewerber dessen Kunden bzw. die Preise und besondere Leistungsmerkmale seiner Produktion zu erfragen, ist nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen § 17 UWG und/oder gegen § 4 Nr. 10 UWG; auf konkrete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf ein konkretes Behinderungsver-hältnis stellt das Verbot nicht ab.

3. Nicht jedes Handeln unter falschem Namen erfüllt zugleich das Verbot des § 4 Nr. 1 UWG; der so verallgemeinerte Unterlassungsanspruch ist auch nicht unmittelbar aus § 3 UWG begründet.
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03.04.2008 BGH - I ZB 61/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Stimmt ein Bestandteil einer älteren aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Marke (hier: SIERRA ANTIGUO), die von keinem Bestandteil dominiert oder geprägt wird, mit einem Bestandteil einer zusammengesetzten jüngeren Marke (hier: 1800 ANTIGUO) überein, so kann ohne Hinzutre-ten besonderer Umstände nicht davon ausgegangen werden, der übernommene Bestandteil (AN-TIGUO) habe in der jüngeren Marke, auch ohne diese zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung. mehr >
03.04.2008 BGH - I ZR 49/05 - Urt. v. 03.04.08 - OLG München
a) Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unter-scheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Ver-kehr nicht zu beobachten ist.

b) Die nationalen Gerichte sind im Verletzungsverfahren an die Beurteilung des Ausmaßes der originären Unterscheidungskraft der Marke durch die europäischen Gerichte im Widerspruchs-verfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung nicht gebunden.

c) Markenverletzungen, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger ver-schmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen regelmäßig keine Wiederholungsge-fahr für den Rechtsnachfolger. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem die Marken-verletzung begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmen-den Unternehmen.

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03.04.2008 BGH - I ZB 46/05 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Der Schutzerstreckung einer IR-Marke, die aus der äußeren Form der Ware besteht, kann das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form i.S.v. Art 6quinquies Abschn. B S. 1 Nr. 2 PVÜ entgegenstehen, wenn die Form funktionsbedingt ist. Davon ist bei der äußeren Form eines Käses auszugehen, bei dem die Streifen und Rillen auf der Oberfläche beim Einfüllen und Pressen des Käses entstehen und bei dem die Einkerbungen Portionierungshilfen sind.

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01.04.2008 OLG Hamm - I-4 U 184/07 - Urt. v. 01.04.08
1.14. „Starke Venen für leichte Beine“ (§§ 11 I Nr. 2 LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

Die Bewerbung eines als Nahrungsergänzung vertriebenen Mittels, zu dessen Inhaltsstoffen Asia-tischer Wassernabel, Aroniabeere und Buchweizen der Vertreiber angibt, dass der Asiatische Was-sernabel das Binde- und Stützgewebe der Venen unterstützt, die Aronia die Fließgeschwindigkeit des Blutes und die Geschmeidigkeit der Blutgefäßwände und der Buchweizen den Flüssigkeits- und Sauerstoffaustausch unterstützt, kann vom überwiegenden Teil der angesprochenen Ver-kehrskreise nur dahingehend verstanden werden, dass sich die den einzelnen Inhaltsstoffen zuge-schriebenen Wirkweisen jedenfalls auch auf das beworbene Produkt beziehen. Insoweit nehmen die Verbraucher an, dass die Inhaltsstoffe jeder für sich und insbesondere in ihrer Gesamtwirkung auch schon in der in dem Mittel enthaltenen Dosierung dafür sorgen können, dass bestimmten Schwachstellen im Bereich der Beinvenen entgegen gewirkt wird. Die Bewerbung ist zur Irrefüh-rung geeignet, sofern dem Mittel bei der empfohlenen Dosierung der genannten Inhaltsstoffe eine solche Wirkung nach dem Erkenntnisstand der Wissenschaft gerade nicht zukommt. mehr >
27.03.2008 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 52/07 - Urt. v. 27.03.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von Wirkungs- und Wirksamkeits-behauptungen, die Ohrkerzen - bei denen es sich um aus Leinengewebe bestehende, zumeist in kräuterhaltiges Bienenwachs getränkte, ca. 20 cm lange Hohlkörper handelt, die auf das Außenohr angesetzt und entzündet werden - bei der Behandlung einer Vielzahl von Symptomen und Krank-heitsbildern zugeschrieben werden. mehr >
26.03.2008 LG Magdeburg - 36 0 240/07 - Urt. v. 26.03.08
Einem als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebenen Zimt-Präparat, dem der Anbieter die Zweckbestimmung beigibt, eine verbesserte Aufnahme des Blutzuckers in den Körperzellen zu bewirken, kommt Arzneimittelcha-rakter zu. mehr >
18.03.2008 LG Hamburg - 312 0 837/07 - Urt. v. 18.03.08 - rechtskräftig
1. Mit der Einlegung des auf die Kosten beschränkten Widerspruches gegen die einstweilige Verfügung wird i. S. d. § 93 ZPO der Verfügungsanspruch in der Sache sofort anerkannt.

2. Grundsätzlich hat der Beklagte bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren der Antrags-gegner darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass er vor dem sofortigen Anerkenntnis keinen Anlass zur Klage gegeben hat.

3. Bei der Ausgestaltung dieser Darlegungs- und Beweislast ist nach der neuen Rechtspre-chung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei dem darzulegenden und glaubhaft zu machenden Umstand um eine negative Tatsache (hier: kein Zugang eines Abmahnungsschreibens) handelt.

4. Der Kläger bzw. Antragsteller ist darum gehalten, die genauen Umstände der Absendung der Abmahnung vorzutragen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen.

5. Der Beklagte hat demgegenüber die Möglichkeit, den Umstand, dass ihm kein Abmahn-schreiben zugegangen ist, durch Benennung von Zeugen - beispielsweise von Büroperso-nal - unter Beweis zu stellen. Gelingt dem Beklagten bzw. Antragsgegner dieser Nachweis, ist grundsätzlich Raum für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO. Denn das Risiko, dass ein abgesandtes Abmahnschreiben auf dem Postweg verloren geht, trägt der Kläger bzw. Antragsteller.

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13.03.2008 BGH - I ZB 20/07 - Beschl. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einge-reichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird. mehr >
13.03.2008 OLG München - 6 U 1623/07 - Urt. v. 13.03.08
Das Betreiben einer Internetplattform, bei der sog. Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kos-tenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich - durch welche Einsparun-gen auch immer - ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, kann wettbewerbswidrig sein. mehr >
13.03.2008 BGH - I ZB 53/05 - Beschl. v. 13.03.08 - Bundespatentgericht
a) Das Schutzhindernis nach § 8 II Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschrei-bende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht heraus-gebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebe-dürftig i.S.v. § 8 II Nr. 2 MarkenG.
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13.03.2008 BGH - I ZR 95/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gesundheitliche Aufklärung i.S.d. § 10 I S. 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.

Die Bestimmung des § 3 a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.

Aus dem Umstand, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die dem Zulas-sungsantrag gem. § 22 VII S. 1 AMG beigefügten Unterlagen weder beanstandet noch zum Anlass für eine Auflage i.S.d. § 28 AMG genommen hat, kann der pharmazeutische Unternehmer grund-sätzlich nicht schließen, dass die Behörde diese Unterlagen für in heilmittelwerberechtlicher Hin-sicht unbedenklich erachtet hat.

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13.03.2008 BGH - I ZR 151/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Hamburg
Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kenn-zeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleis-tungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S.v. §§ 14 II, 15 II, III MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen. mehr >
13.03.2008 LG Hamburg - 327 0 105/08 - Urt. v. 13.03.08
1. Die Werbung eines Arztes mit den Ankündigungen "Das Praxiskonzept: Das Beste aus Na-turheilverfahren und konventioneller Medizin für Ihre Gesundheit" resp. "Das Beste aus Na-turheilverfahren & konventioneller Medizin aus einer Hand" verletzt unter dem Gesichts-punkt der anpreisenden Werbung § 27 II HambBOÄ, die Angaben sind überdies irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG.

2. Gleichermaßen irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG ist die Behauptung, "Erst die integrative Medizin mit dem Wissen aus beiden Bereichen ermöglicht mir, die wahren Krankheitsursachen zu erkennen und sie auch zu heilen".

3. Hingegen stellt die Auslobung "Naturheilverfahren & Schulmedizin aus einer Hand" keinen Verstoß gegen § 27 II HambBOÄ bzw. § 3 HWG dar.

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12.03.2008 OLG Köln - 6 W 21/08 - Beschl. v. 12.03.08

1. Der Schuldner, dem der Vertrieb eines bestimmten Produkts untersagt worden ist, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass von ihm bereits veräußerte, aber von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden.

2. Es spricht eine - widerlegbare - tatsächliche Vermutung für die Annahme, seine Handelspartner hätten einer eindringlichen Bitte des Schuldners auf Rückabwicklung des Veräußerungsge-schäfts entsprochen.
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11.03.2008 LG Hamburg - 312 0 720/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Von dem in § 7 I Nr. 2 HWG normierten Zuwendungsverbot sind Rabatte im Sinne eines klassi-schen Mengen- oder Treuerabatts erfasst, die unabhängig von der Beschaffenheit der Ware als Kaufanreiz dienen sollen. Durch Festlegung der Höchstspannen will die AMPreisV sicherstel-len, dass entsprechende, dem pharmazeutischen Unternehmer wirtschaftlich mögliche, Preis-nachlässe nicht den folgenden Handelsstufen, sondern in erster Linie dem Verbraucher bzw. Kostenträger zu Gute kommen.

2. Das Verbot kann daher nicht für die Gewährung von Sonderpreisen gelten, die aus kaufmänni-scher Sicht dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um Ware handelt, die aufgrund nur noch kurzer Restlaufzeit nicht mehr zum regulären Preis abgesetzt werden kann.

3. Arzneimittel mit einer nur noch geringen Haltbarkeit sind aus Sicht der abnehmenden Apothe-ker mit einem Mangel behaftet, der sie von einem Ankauf in der Regel absehen lässt.

4. Ein Verstoß gegen § 78 III AMG, nach welchem die pharmazeutischen Unternehmer einen ein-heitlichen Abgabepreis für apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel si-cherzustellen haben, liegt nur dann vor, wenn der reguläre Preis nicht nur in Einzelfällen unter-schritten, sondern aufgrund eines Rabattsystems tatsächlich vier verschiedene regelmäßig er-hobene Herstellerabgabepreise geschaffen werden.

5. Mit Preisnachlässen für vom Verfall bedrohte Restposten, die lediglich in zahlenmäßig unbe-deutsamen Einzelfällen erfolgten, wird das gesetzliche Verbot nicht verletzt.
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11.03.2008 LG Hamburg - 312 0 853/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Zur Frage der irreführenden Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei der Aussage „Kein rou-tinemäßiges Nierenmonitoring erforderlich“ für ein Arzneimittel zur Behandlung der Osteopo-rose.

2. Der Umstand, dass solche Patientinnen, die Nierenerkrankungen haben oder Arzneimittel neh-men, die potenziell Nebenwirkungen auf die Niere haben können, regelmäßig überwacht wer-den sollten, macht die Werbeaussage nicht unzutreffend.

3. Eine irreführende Werbung mit einer selbstverständlichen Beschaffenheit ist nicht anzuneh-men, auch wenn bei anderen in Betracht kommenden Präparaten zur Behandlung derselben Krankheit ebenfalls eine regelmäßige routinemäßige Überprüfung der Nierenfunktion nicht an-gezeigt ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei einem neu zugelassenen Arzneimittel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Wirkstoffgruppe bei den angesprochenen Ärz-ten ein entsprechendes Informationsbedürfnis besteht.

4. Mit der in einer Fußnote erläuterten Aussage „Hohe Response. Nach einem Jahr sprechen 92,1 % der Patientinnen auf die Therapie an1“, nimmt der Werbende nicht in irreführender Weise für sein Präparat in Anspruch, es verringere in statistisch signifikanter Weise das Frakturrisiko bei Patientinnen mit Osteoporose. Vielmehr stellt für den angesprochenen Arzt auch die Erhöhung der Knochendichte eine Therapieantwort auf die Behandlung von Osteoporose - auch genannt Knochenschwund - dar.
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27.02.2008 OLG Köln - 6 U 177/07 - Urt. v. 27.02.08
1. Nicht nur eine GmbH (§ 59 c I BRAO), sondern auch eine AG kann Verfahrensbevollmächtigte i.S.d. § 78 ZPO sein; das gilt jedenfalls dann, wenn ihr Vorstandsvorsitzender als Rechtsanwalt zugelassen ist.

2. Das dem potentiellen Gründer einer GmbH unterbreitete Angebot, er könne sich nach Ausfüllen eines - standardisierten - Fragebogens „auch für die individuelle Gründung seiner Gesell-schaft“ durch das werbende Unternehmen (hier: Limited) entscheiden, stellt die Ankündigung einer Rechtsbesorgung i.S.d. Art. 1 § 1 I S. 1 RBerG dar.
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21.02.2008 BGH - I ZR 142/05 - Urt. v. 21.02.08 - OLG Brandenburg
Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buch-führung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zu-sammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind. mehr >
19.02.2008 OLG Hamburg - 3 W 232/07 - Beschl. v. 19.02.08
1. Die Angabe "1 x 1 der Osteoporose, 1 Jahr Knochenschutz x 1 Infusion" in der Werbung für Arzneimittel ist irreführend. Der Verkehr nimmt wegen des Hinweises "1 x 1 der Osteoporo-se" an, des handele sich um eine grundlegende Standardbehandlung, die stets in Erwä-gung gezogen werden sollte. Das ist irreführend, wenn das Arzneimittel nur eingeschränkt zugelassen ist (hier: Zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen).

2. Geht der Verletzte zeitnah gegen eine Heilmittelwerbung mit einem Verfügungsantrag vor, so ist die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 II UWG) nicht widerlegt, wenn wegen Überlastung des Beschwerdegerichts eine Verzögerung im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts eintritt und der Antragsteller dagegen re-monstriert.
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15.02.2008 OLG Köln - 6 U 140/07 - Urt. v. 15.02.08 - rechtskräftig
Eine Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26 % für ein „XXL-Wochenende“ unter Ab-bildung der betreffenden Kalenderblätter ist irreführend, sofern entsprechende - teils noch höhere - Rabatte bereits seit über drei Monaten in aufeinanderfolgenden Aktionen gewährt worden sind. mehr >
14.02.2008 LG Hamburg - 315 0 869/07 - Urt. v. 14.02.08
Eine Einwilligungsklausel stellt dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i.S.v. § 307 II Nr. 1 BGB dar, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Ver-tragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermögli-chen soll. Dieser Tatbestand ist erfüllt durch die Verwendung eines der Teilnahme an einem Ge-winnspiel dienenden Gewinncoupons, auf dem die Telefonnummer des Gewinnspielteilnehmers angegeben werden kann und der darunter den kleingedruckten Hinweis enthält „zur Gewinnbe-nachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z. GmbH aus dem Abon-nementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“.

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14.02.2008 BGH - I ZR 55/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG München
Der nach § 19 I MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Ver-kaufspreis zu machen.

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14.02.2008 BGH - I ZR 135/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Düsseldorf
Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteils-formel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderli-chenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.06.1982 - VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; BGH, Urt. v. 17.02.1983 - III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; BGH, Urt. v. 01.07.1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; BGH, Urt. v. 02.12.1993 - IX ZR 11/92, NJW-RR 1994, 409; BGH, Urt. v. 16.04.2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag). mehr >
14.02.2008 BGH - I ZR 162/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich e-benfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt.

b) Bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kommen die für den Rechtsvorgänger abgelaufene Zeitdauer und der von diesem erworbene Besitzstand an einem Unternehmens-kennzeichen dem Rechtsnachfolger auch dann zugute, wenn er von der Möglichkeit der Fort-führung der Firma des übernommenen Unternehmens keinen Gebrauch gemacht hat.

c) Die Verwirkung beschränkt sich auf die konkret beanstandete Zeichenform sowie auf geringfü-gige Abwandlungen, bei denen der Abstand gegenüber dem Klagezeichen gewahrt bleibt.

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12.02.2008 LG Hamburg - 312 0 525/07 - Urt. v. 12.02.08 - rechtskräftig
1. Zur Beurteilung von Werbeaussagen eines italienischen Möbelanbieters, welcher deutschen Kunden Möbeldesign (z.B. Bauhaus-Möbel) anbietet, das aufgrund in Deutschland bestehen-den Urheberrechtsschutzes in Deutschland nur von Lizenznehmern vertrieben werden darf.

2. Der Hinweis auf einen „DIREKTVERKAUF“ und auf das Bestehen einer fünfjährigen „HER-STELLER-GARANTIE“ erweckt beim Leser (wie auch das Wort „Direktvertrieb“) den Eindruck, die Möbel würden direkt vom Hersteller verkauft.

3. Die Formulierung „FAST ALLE BAUHAUS-KLASSIKER“ stellt einen direkten gedanklichen Be-zug zu den Originalen der Bauhaus-Künstler her, die im Sinne eines „Klassikers“ über die Jah-re tradiert worden sind.

4. Die Beschreibung, es handele sich um „DIE SCHÖNSTEN ENTWÜRFE DER DESIGNERGE-SCHICHTE“, und „DIE WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜRFE DES 20. JAHR-HUNDERTS“, ist kein verständlicher Hinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Möbeln nicht um lizenzierte Produkte handelt.

5. Bis auf die echten, von den Künstlern selbst gearbeiteten Originale werden alle „BAUHAUS-KLASSIKER“ nach Entwürfen der bekannten Designer von Nachfolgern gefertigt, so dass letzt-lich auch die Lizenzträger nur Produkte anbieten können, die nach „ENTWÜRFE(N) DER DE-SIGNERGESCHICHTE“, und nach den „WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜR-FE(N) DES 20. JAHRHUNDERTS“ gefertigt sind.

6. Gerade bei Designer-Möbeln ist für die verständigen Verkehrskreise für eine Kaufentscheidung von nicht unerheblicher Relevanz, ob es sich um lizenzierte Produkte handelt. Es wird nämlich sowohl der materielle als auch der ideelle Wert der Ware u.a. davon geprägt, ob diese von dem Inhaber der Urheberrechte hergestellt bzw. vertrieben wird oder nicht. Auch die Frage, ob die Ware rechtmäßigerweise in der Bundesrepublik vertrieben werden darf oder nicht, ob sie also mit dem Makel einer „Unrechtmäßigkeit“ behaftet ist, ist für den Verbraucher von Bedeutung. mehr >
08.02.2008 OLG Köln - 6 U 149/07 - Urt. v. 08.02.08
1. Wer seine Produkte über ein Direktvertriebssystem mit selbständigen Kaufleuten (Geschäfts-partnern) vertreibt und ihnen, soweit der Vertrieb über das Internet geschieht, Websites zur Verfügung stellt mit der Folge, dass der Kunde bei einer Bestellung per Link an den Hersteller weitergeleitet wird, der die Bestellung abwickelt und dem Geschäftspartner eine Provision zahlt, hat für wettbewerbsrechtlich unlautere Anzeigen auf dessen Websites als seines Beauf-tragten i.S.d. § 8 II UWG einzustehen.

2. § 8 II UWG statuiert eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit. Der Einwand, alle recht-lichen und tatsächlich zumutbaren Kontrollmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben, greift nicht durch.

3. Der Umstand, dass der Beauftragte mit seinem Wettbewerbsverstoß gegen ausdrückliche ver-tragliche Abreden verstoßen hat, führt allein noch nicht zu der Folgerung, die Zuwiderhand-lung sei nicht „in einem Unternehmen“, sondern privat begangen worden (Abgrenzung zu BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit).
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07.02.2008 OLG Köln - 6 W 12/08 - Beschl. v. 07.02.08
1. Die Ankündigung zuvor schon im Pay-TV gesendeter Filme als „TV-Premiere“ in einer Pro-grammzeitschrift, die sich ganz überwiegend mit dem Angebot der frei empfangbaren Fernseh-sender befasst, stellt eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 I Nr. 1 UWG dar. Reine Sachangaben zum Programm sind nicht das Ergebnis einer redaktionellen Bearbeitung und sind bei Unrich-tigkeiten nicht über Art. 5 I GG geschützt.

2. Die Angabe „TV-Premiere“ bei bereits im Bezahlfernsehen gesendeten Spielfilmen ist ohne hinreichende Aufklärung jedenfalls in solchen Programmzeitschriften irreführend, die auch Pay-TV-Programme (teilweise) abdrucken.

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31.01.2008 OLG Düsseldorf - I-20 U 127/07 - Urt. v. 31.01.08
Zur Frage, inwieweit einem Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, welche dieser über Werbe-sendungen von Einkaufssendern vertreibt, gesundheitsbezogene Äußerungen von Zuschauern während einer solchen Werbesendung zugerechnet werden können und zu den Anforderungen an den Werbenden, sich von solcherart Äußerungen zu distanzieren. mehr >
30.01.2008 LG München I - 1 HK 0 13279/07 - Urt. v. 30.01.08
1. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patien-ten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre.

2. Sachzuwendungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, die nicht mehr als geringwertig einge-stuft werden können, stellen - auch wenn sie im Rahmen einer nicht produktbezogenen Imagewerbekampagne gewährt werden - sowohl einen sonstigen unangemessenen unsachli-chen Einfluss i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG als auch einen Verstoß gegen die „anständigen Gepflogen-heiten in Gewerbe und Handel“ i.S.v. § 3 UWG i.V.m. Art. 5 UGP-Richtlinie dar.

3. Das Anbringen von Werbelogos auf Praxiseinrichtungsgegenständen, die Ärzten zu erheblich vergünstigten Preisen angeboten werden, stellt keine Rechtfertigung für die in der Subventio-nierung der Gegenstände zu sehende unlautere Sachzuwendung dar.

4. Das Angebot eines Pharmaunternehmens an einen Arzt, kostenfreie Beratung durch eine Un-ternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, stellt - jedenfalls wenn die Beratung sich nicht auf pharmakologische Fragestellungen bezieht, sondern auf solche der Organisation und des Praxismanagements - eine unlautere Zuwendung dar. Ein Ausschluss vom Zuwendungsverbot analog § 7 I Nr. 4 HWG scheidet daher aus.

5. Das Erfordernis einer „erheblichen Zahl von Unternehmen“ i.S.v. § 8 III Nr. 2 UWG bedeutet nicht, dass die dem klagenden Wettbewerbsverband angehörenden Unternehmen einen exak-ten Querschnitt der sonstigen Marktteilnehmer der betreffenden Branche darstellen müssen. Etwa 10 % der Unternehmen, die etwa 70 % der Umsätze einer Branche tätigen, stellen daher eine „erhebliche Zahl“ im Sinne der Vorschrift dar.
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30.01.2008 BGH - I ZR 134/05 - Urt. v. 30.01.08 - OLG Rostock
Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufig-keit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (Abgrenzung zu BGH GRUR 1979, 642, 643 - Billich; BGH GRUR 1991, 472, 473 - Germania; BGHZ 130, 276, 278 - Torres). mehr >
29.01.2008 OLG Nürnberg - 3 U 1887/07 - Urt. v. 29.01.08
1. Nr. 17 (2) Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Sparkassen benachtei-ligt den Verbraucher unangemessen.

2. Bilden mehrere Verbotsgründe, auf die ein Antrag auf Unterlassung der Verwendung einer All-gemeinen Geschäftsbedingung gestützt wird, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2052 ff.) einen einheitlichen Streitgegenstand, bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung der weite-ren Verbotsgründe, wenn bereits ein Verbotsgrund der Klage in vollem Umfang zum Erfolg verhilft.
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25.01.2008 KG - 5 W 344/07 - Beschl. v. 25.01.08

1. Die AGB-Klauseln „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, §§ 307 II Nr. 1, 309 Nr. 2 a BGB.

2. § 307 II Nr. 1 BGB und § 309 Nr. 2 a BGB enthalten - soweit sie wie vorliegend Leistungsver-weigerungsrechte des Verbrauchers und Rücktrittsrechte desselben nach einem Verzug des Schuldners sicherstellen - Regelungen, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilneh-mer das Marktverhalten zu regeln, § 4 Nr. 11 UWG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unwirk-samkeit der AGB-Regelung zugleich zu einem Verstoß gegen die Informationspflichten des §§ 312 c I S. 1 BGB, 1 I BGB-InfoV führt (Bestätigung vom Senat NJW 2007, 2266; gegen OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287 und OLG Köln WRP 2007, 1111).
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25.01.2008 KG - 5 W 371/07 - Beschl. v. 25.01.08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 IV UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmah-ner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gem. § 14 II S. 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft er-scheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Geg-ners weit entfernt liegt.

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25.01.2008 OLG Hamburg - 5 U 90/07 - Urt. v. 25.01.08
1. Richtet sich ein Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, das eine Gefahr der Fehl-zuordnung mit sich bringt, so kann sich der Antrag nicht darauf beschränken, nur das Verbot der Verwendung der (verwechselbaren) Bezeichnung zu erfassen, sondern hat darüber hinaus zusätzliche Umstände zu bezeichnen, aus denen sich gerade die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens ergibt.

2. Übernimmt ein Unternehmer zur Bezeichnung einer Software zur Lohn- und Gehaltsabrech-nung („Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“), die u.a. der Übermittlung von Daten zwischen Arbeitge-bern und gesetzlichen Krankenkassen dient, den Zeitschriftentitel eines Publikationsorgans der AOK („Praxis Aktuell“), mit der diese ihre Aufklärungspflicht als Sozialversicherungsträger gem. § 13 SGB I erfüllt, so haben die angesprochenen Verkehrskreise Anlass zu der Annahme, diese Software sei von der AOK autorisiert bzw. besitze eine (besondere) aufgabenbezogene Qualifizierung. Hierdurch macht sich der Verwender das besondere Vertrauen zunutze, das der AOK als (quasi) öffentlicher Institution entgegen gebracht wird.

3. Ein derartiges Verhalten ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in Bezug auf die Software tatsächlich keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die AOK an dem Software-produkt weder beteiligt ist noch dieses fördert. Die Tatsache, dass der Unternehmer bei der fachlichen Konzeption und Erstellung des Printmediums „Praxis Aktuell“ für die AOK maßgeb-lich beteiligt ist, vermag an der Wettbewerbswidrigkeit der Produktbezeichnung für die Soft-ware nichts zu ändern.
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24.01.2008 LG Berlin - 52 0 152/07 - Urt. v. 24.01.08
Zur Frage der Bewerbung eines Silizium-haltigen Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptun-gen, das Produkt habe eine positive Wirkung auf Knochen und Skelett, gealterte Haut, brüchige Nägel, Haare und Magen sowie zur hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung derartiger Wir-kungsbehauptungen. mehr >
24.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 130/07 - Urt. v. 24.01.08

1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei einer Sponsoring-Aktion (Magazin-Sonderheftbeilage) für den Wirtschafts-raum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinrei-chend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss demgemäß hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er im Layout von der Firmenbezeichnung durch einen Strich getrennt, sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt ist.

3. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blick-fang (die Firmenangabe) einen vermeintlich eindeutigen Aussageinhalt hat (Werbung in NORD, also Unternehmen in NORD), so dass der aufklärende Hinweis am Blickfang nicht teilnimmt.
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24.01.2008 OLG München - 29 U 2073/07 - Urt. v. 24.01.08 - rechtskräftig
1.18. „KLEMM“ (§ 14 II Nr. 2 MarkenG)

Zur Frage markenrechtlicher Verletzungshandlungen durch Verwendung der Bezeichnung „KLEMM“ bei Gleichnamigkeit.

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23.01.2008 KG - 5 W 206/07 - Beschl. v. 23.01.08

1. Bei der Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen, die nach Kopfteilen haften, sind die Beträge, die jeder einzelne Streitgenosse zu erstatten hat, auch einzeln festzusetzen.

2. In - nach Rechtshängigkeit verbundenen - aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitskla-gen (betreffend denselben Hauptversammlungsbeschluss) ist für die obsiegende beklagte Ak-tiengesellschaft nur eine Verfahrensgebühr ihres Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig.

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23.01.2008 OLG Hamburg - 5 U 211/06 - Urt. v. 23.01.08
1. Bewirbt ein Unternehmen im Ausland (lizenzfrei) zu erwerbende Nachbauten von Design-Objekten (hier: Bauhaus-Möbel), so kann eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise nach der Gesamtgestaltung der Anzeige zu der (unzutref-fenden) Annahme geleitet werden, es handele sich um eine besonders günstige Gelegenheit zum Erwerb der in Deutschland begehrten Original-Design-Objekte, die nach dem inländischen Verkehrsverständnis auf den Original-Hersteller bzw. den exklusiven Lizenznehmer des Urhe-bers für einen Vertrieb dieser Designobjekte in Deutschland zurückgehen.

2. Selbst wenn einzelne anpreisende Aussagen einer Werbeanzeige isoliert betrachtet zutreffend bzw. nicht hinreichend geeignet sind, kaufrelevante Fehlvorstellungen auszulösen, kann die Kombination mehrerer Aussagen dieser Art den angesprochenen Verbraucher zu der unzutref-fenden Annahme führen, es biete sich ihm die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Mar-kenware im Rahmen einer besonderen Verkaufsaktion. Den Werbenden trifft eine Aufklärungs-pflicht, einem derartigen Irrtum entgegen zu wirken.
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22.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 13/06 - Urt. v. 22.11.07
Ein sog. technischer Versicherungsmakler im Bereich des Verkehrshaftungsgeschäfts bedarf einer Erlaubnis i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG, soweit er nur für Versicherungsnehmer und nicht zugleich auch für den Versicherer Regressansprüche gegen Dritte außergerichtlich geltend macht und soweit dies ausschließlich im versicherungsfreien Bereich erfolgt. Eine solche Tätigkeit ist nicht gem. Art. 1 § 5 I Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei. Art. 12 GG steht nicht entgegen.
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21.01.2008 OLG Köln - 6 W 182/07 - Beschl. v. 21.01.08
Die Beklagte hat keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO gegeben, wenn die per Einschreiben/Rückschein versandte und sodann niedergelegte Abmahnung - bei Einwurf einer Benachrichtigung in den Hausbriefkasten - mit dem Vermerk „Nicht abgeholt“ an den Absender zurückgeschickt wird und der Name des Adressaten unrichtig bezeichnet worden ist (hier: Vorna-me „Peter“ statt „Ralf“). mehr >
18.01.2008 OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08
1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.
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17.01.2008 LG Bayreuth - 13 KH 0 13/07 - Urt. v. 17.01.08
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Werbeaussagen auf dem Gebiet der Gesund-heit sind strenge Anforderungen zu stellen. Ist eine gesundheitsfördernde Wirkung wissen-schaftlich umstritten, verbietet sich die Werbung. Es obliegt dem Werbenden darzutun, dass seine Werbeaussage wissenschaftlich abgesichert ist.

2. Kann der Werbende seine Werbeaussagen lediglich auf eine vor über 10 Jahren durchgeführte Untersuchung stützen, in deren Rahmen über einen Zeitraum von 14 Tagen an 80 Personen experimentelle Versuche vorgenommen wurden, so ist eine derartige Untersuchung zur wis-senschaftlichen Absicherung behaupteter gesundheitsfördernder Wirkungen eines beworbe-nen Gerätes nicht ausreichend.
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17.01.2008 OLG München - 29 U 3193/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgut-scheinen regeln, unterliegen gem. § 307 III S. 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle sind die Belange der mit solchen Gutscheinen Beschenkten zu be-rücksichtigen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Klauselverwenders sind, denn in den Schutz des § 307 I BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind.

3. Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenk-gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum bewirken.

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17.01.2008 OLG München - 29 U 4576/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Der belästigende Charakter einer Werbung i.S.d. § 7 I UWG kann sich auch aus einer Verlet-zung des Pietätsgefühls ergeben.

2. Wird ein Lkw auf einem Friedhofsgelände abgestellt, so ist die Belästigung durch eine darauf angebrachte Werbeaufschrift jedenfalls solange regelmäßig nicht unzumutbar i.S.d. § 7 I UWG, als das Abstellen des Lkw der Durchführung dort anfallender Arbeiten dient und nicht in unmit-telbarer Nähe einer mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehenden frischen Grabstelle stattfindet.
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17.01.2008 LG München I - 17 HK 0 22794/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Zur Frage des werbenden Charakters eines von einem Heilpraktiker verfassten, als sog. Ge-sundheitsratgeber daherkommenden Buches mit dem Titel „entgiften statt vergiften“, dessen „Herzstück“ eine von dem Heilpraktiker mitentwickelte neuartige Entgiftungsmethode mittels eines von ihm mitentwickelten Entgiftungspräparates ist, für das in dem Buch Bezugsadressen benannt werden.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit des Autors, der vor Veröffentlichung des Buches sämtliche Rechte an dem Manuskript an einen in Großbritannien geschäftsansäs-sigen Verlag abgetreten hat.

3. Zur Frage, inwieweit eine Untersagung der verschleierten Bewerbung des Entgiftungspräpara-tes mittels des Gesundheitsratgebers mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar ist.
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17.01.2008 OLG München - 6 U 1880/07 - Urt. v. 17.01.08
Das gleichzeitige Betreiben von Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren durch den Unter-lassungsgläubiger ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 IV UWG, wenn der Un-terlassungsschuldner sich im Verfügungsverfahren nach Erlass der Beschlussverfügung und noch vor Einreichung der Hauptsacheklage dem Unterlassungsgläubiger gegenüber dahingehend erklärt, er werde gegen die Beschlussverfügung Widerspruch einlegen, eine Abschlusserklärung ablehnt und auch im weiteren Verlauf der jeweiligen ersten Instanz des Verfügungs- und des Hauptsacheverfahrens den Wettbewerbsverstoß beharrlich in Abrede stellt. mehr >
17.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 143/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD (mit Sitz in Düsseldorf) bei einer Anzeigenwerbung für den Wirtschaftsraum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert. Der Zusatz „Düsseldorf“ bei der Firma reicht dafür nicht aus.

2. Die Werbeanzeige des Unternehmens SÜD im Wirtschaftsraum NORD mit dem Slogan „Die Stiftung Warentest bestätigt: Es gibt nichts besseres als ein Hemd von Peek & Cloppenburg“ ist trotz des Sternchens bei der Firmenangabe und trotz der Sternchenauflösung mit einem Hinweis auf die zwei nebeneinander bestehenden Unternehmen nach dem Recht der Gleich-namigen rechtswidrig. Das Sternchen wird eher auf das Testergebnis bzw. auf das abgebildete Hemd als gerade auf die Firma des Unternehmens SÜD bezogen. Daher wird die Anzeige im Wirtschaftsraum NORD zwanglos dem Unternehmen NORD zugeordnet. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blickfang einen ver-meintlich eindeutigen Aussageinhalt hat, so dass der aufklärende Sternchenvermerk am Blick-fang nicht teilnimmt.

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17.01.2008 OLG Hamburg - 3 U 142/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei der Internetwerbung seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung im „fremden“ Wirtschaftsraum NORD gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt und so kaum lesbar ist. Auch nach den Grundsät-zen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes.

3. Der Einwand der „unclean hands“ greift beim Recht der Gleichnamigen grundsätzlich nicht durch. Wird die Verwechslungsgefahr durch beiderseitige Störungen der Gleichgewichtslage gesteigert, sind Unterlassungsansprüche gegen beide Verletzer gegeben.

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16.01.2008 LG München I - 1 HK 0 11928/07 - Urt. v. 16.01.08
1. Angaben zu Inhaltsstoffen sind nur dann „deutlich lesbar“ gem. § 3 III Nr. 1 LMKV, wenn der Text in der von der Beklagten gewählten Gestaltung für einen durchschnittlichen Verbraucher mit normaler Sehkraft bei normalen Lichtverhältnissen auf Anhieb leicht und flüssig erfasst werden kann.

2. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn die verwendete Schrift eine Versalgröße von min-destens 6 Punkt aufweist.
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15.01.2008 LG Berlin - 15 0 1018/06 - Urt. v. 15.01.08
1. Eine Internetapotheke, die im Rahmen der Bewerbung der von ihr angebotenen Arzneimittel unter Bezugnahme auf die Fußballweltmeisterschaft ein WM-Gewinnspiel mit dem Versprechen von wertvollen Preisen wie einer Reise nach Brasilien oder eines neuen Fahrrades auslobt, ver-stößt gegen § 7 I HWG, weil damit eine unzulässige Werbegabe angekündigt wird, denn es liegt auch dann eine unentgeltliche Zuwendung vor, wenn der Empfänger durch das Los ermittelt wird.

2. Die im Zusammenhang mit einer Auslosung gebotenen Teilnahmechancen sind nur dann nicht als Werbegaben i.S.d. § 7 HWG zu qualifizieren, wenn der Teilnehmer durch seine Mitwirkung eine adäquate Gegenleistung erbringt, die im wirtschaftlichen Interesse des Ausschreibenden liegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Teilnehmer lediglich drei einfache Fragen zu be-antworten hat, so dass nur eine Scheinleistung der Teilnehmer vorliegt.

3. Eine Werbung mit Werbegaben für Heilmittel ist als unangemessene unsachliche Einflussnah-me i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG und damit als unlauter gem. § 3 UWG anzusehen.

4. Gegen § 7 I HWG verstößt ebenfalls die weitere Gewinnspielauslobung, wonach ein Gewinn in Form des Rückerhaltes geleisteter Arzneimittelzuzahlungen in Aussicht gestellt wird.
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10.01.2008 BGH - I ZR 38/05 - VU v. 10.01.08 - OLG München
In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Wa-ren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der An-melder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder weiß, dass ein iden-tisches oder verwechselbares Zeichen im Ausland bereits für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, und wenn sich ihm nach den Umständen zumindest die Kenntnis aufdrängen muss, dass der Inhaber der ausländischen Marke die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen. Der Umstand, dass der Anmelder die inländische Marke für eigene Waren be-nutzen will, schließt dabei die Unlauterkeit nicht aus, wenn die unter der Marke zu vertreibenden Waren Nachahmungen der Waren darstellen, die der Inhaber der ausländischen Marke unter dieser Marke vertreibt. mehr >
10.01.2008 BGH - I ZR 196/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG Köln
a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.

b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teil-nehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschrän-kungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Auf-klärungsbedürfnis besteht.

c) Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden; gegebenenfalls ist auf besondere Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.

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10.01.2008 BGH - I ZR 67/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG München
a) Nach § 1 II GeschmMG a.F. sind von der Beurteilung der Eigentümlichkeit des Musters sol-che Merkmale nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die nach dem bestimmungsgemäßen Einbau eines dem Muster entsprechenden Bauelements in ein komplexes Erzeugnis nicht sichtbar sind.

b) Die Beurteilung, ob die übernommene Gestaltung eine gemeinfreie technische Lösung darstellt, deren Übernahme i.S.v. § 4 Nr. 9 a, b UWG wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, ist hier bei einem Bauelement, das nach dem Kauf in ein komplexes Erzeugnis eingefügt wird, nicht auf die nach dem Einbau sichtbaren Teile beschränkt.

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08.01.2008 OLG München - 29 W 2738/08 - Beschl. v. 08.01.08
1. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann aus § 678 BGB vom Abmahnenden den Ersatz der Kos-ten für eine Gegenabmahnung verlangen, wenn diesen ein Übernahmeverschulden trifft.

2. Zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs in § 14 II MarkenG.

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03.01.2008 LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08
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03.01.2008 LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08
1. § 12 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zwar sind Angaben, die sich allein auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen, für sich genommen nicht unzulässig. Eine Unzulässigkeit ergibt sich allerdings daraus, dass eine Bezugnahme der durch das Mittel zu beseitigenden Mangelerscheinung auf eine Krankheit er-folgt.

3. § 12 LFGB widerspricht weder der alten Rechtslage nach der Etikettierungsrichtlinie 2000/13 noch der neuen Rechtslage nach der Health Claims Verordnung (VOEG Nr. 1924/2006).

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02.01.2008 OLG Hamburg - 3 W 224/07 - Beschl. v. 02.01.08
1. Werbewirksame Presseartikel in medialer (redaktioneller) Funktion lassen wegen der Mei-nungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I GG) eine Wettbewerbsabsicht nicht vermuten, nur bei im Einzelfall konkret festzustellenden Umständen liegt insoweit eine „Wettbewerbshandlung“ (§ 2 I Nr. 1 UWG) vor.


Davon ist nicht auszugehen, wenn die Äußerung von überwiegend publizistischem Interesse ist (hier: Titelseiten-Schlagzeile betreffend die damals aktuelle Markteinführung eines allge-mein beachteten Mobiltelefons nebst Kooperation des Herstellers mit einem Mobilfunkbetrei-ber). Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, wenn eine durch die Schlagzeile geweckte Erwartung der Leser, im Zeitschriftenheft entsprechend informiert zu werden (hier: über „Prei-se, Funktionen und Leistungspaket“), nicht in jeder Hinsicht erfüllt wird.

2. Diese Grundsätze zu Presseäußerungen gelten auch für den Begriff der „Geschäftspraktiken“ i.S.d. Art. 2 d) UGP-RL (RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinter-nen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, ABl. Nr. L 149, S. 22).
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21.12.2007 LG Düsseldorf - 38 0 271/06 - Urt. v. 21.12.07
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Memory Kapseln“ vertriebenen Nahrungsergän-zungsmittels mit den Inhaltsstoffen Pangamsäure, Ginkgo, Yams- und Taigawurzel mit Äußerun-gen, die diesem eine Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und positive Unterstützung der Ge-dächtnisleistung beilegen, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Inhaltsstoffe lediglich in einer so geringen Dosierung in dem Lebensmittel enthalten sind, dass die behaupteten Wirkungen wissen-schaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Sofern auch nur eine der ausgelobten Wirkungen ein-träte, käme dem Präparat im Übrigen Arzneimitteleigenschaft zu. mehr >
21.12.2007 OLG Köln - 6 U 64/06 - Urt. v. 21.12.07
1. Enthält ein Getränk, einen Inhaltsstoff (hier: Ginkgo-Extrakt), der ab einer bestimmten Tages-dosis zu pharmakologischen Wirkungen führt (hier: 120 mg), bleibt aber die auf dem Flaschen-etikett aufgedruckte Trinkempfehlung (hier: 1-2 Gläser = bis zu 100 mg) dahinter zurück, so kann die Arzneimitteleigenschaft des Getränkes nicht mit der Überlegung begründet werden, es gebe mutmaßlich Konsumenten, die die Empfehlung nicht beachteten.

2. Ist die pharmakologische Wirkung unterhalb einer bestimmten Tagesdosis in keiner wissen-schaftlichen Versuchsreihe nachgewiesen worden, nach dem aktuellen Stand der Wissen-schaft aber keineswegs ausgeschlossen, so führt die Anwendung der Zweifelsregel in Art. 2 II der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG nicht zur Bejahung der Arz-neimitteleigenschaft.

3. Ein Ginkgo-Extrakt ist eine i.S.d. § 2 III Nr. 1 LFGB charakteristische Zutat des Lebensmittels.
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21.12.2007 OLG Köln - 6 U 143/07 - Urt. v. 21.12.07
1. Ein Antrag, mit welchem dem Gegner untersagt werden soll, jedweden Dritten aus einem in Rede stehenden Geschmacksmuster abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu neh-men, geht - auch wenn eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliegt - inhaltlich zu weit und ist daher unbegründet.

2. Wird die Abmahnung an den Hersteller eines Produktes (hier: Parfumzerstäuber) adressiert, der dabei zugelieferte Teile (hier: Pumpensprühköpfe) verwendet, so stehen dem Zulieferer wegen dieser Verwarnung keine eigenen Unterlassungsansprüche (§§ 4 Nrn. 7, 8, 10 UWG, 823 I BGB) zu, wenn bei der Kritik an der Ausgestaltung des Endproduktes die Beschaffenheit des Zulieferungsteils keine Rolle gespielt hat.
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20.12.2007 BGH - I ZR 205/04 - Urt. v. 20.12.07 - KG
a) Im Rahmen des § 73 I S. 1 Nr. 1 a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem an-deren Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.

b) Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunterneh-men, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmun-gen betreibt, nicht entgegengehalten werden.

c) Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 I S. 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mit-gliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.

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20.12.2007 OLG Hamburg - 3 U 160/06 - Urt. v. 20.12.07 - rechtskräftig
1. a) Wird ein Studienposter, das die Ergebnisse einer Studie über den Wirkstoff eines Arz-neimittels im Vergleich zu anderen Wirkstoffen zusammenfasst, dem Werbefolder für das Arzneimittel beigefügt, so handelt es sich bei dieser kombinierten Form der Kommunikati-on (hier: Studienposter und Werbefolder) um Werbung im Sinne des § 1 HWG, und zwar mit einer Dritt-Äußerung, die sich der werbende Pharmahersteller zu eigen macht.

b) Dem steht nicht entgegen, dass bei dem Studienposter die wissenschaftliche Informati-on der Fachkreise über die Studienergebnisse im Vordergrund steht. Der Schutz der Mei-nungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt grundsätzlich auch für die Wirtschaftswerbung, die rechtliche Einordnung einer Äußerung als Werbung bleibt davon unberührt.

2. Wird das Studienposter als wissenschaftliche Dritt-Äußerung mangels jedweder Distanzie-rung bzw. Ergänzung in der Werbung des Pharmaherstellers verbreitet, so wird das vom Durchschnittsverbraucher als Hinweis des Werbenden dahingehend verstanden, die Anga-ben im Studienposter seien (noch) aktuell zutreffend, selbstverständlich (noch) wissen-schaftlich gesichert und ließen sich aus der Studie herleiten; ist das entgegen der Erwar-tung nicht der Fall, so ist die Werbung irreführend (§ 3 HWG).
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18.12.2007 KG - 5 U 119/04 - Urt. v. 18.12.07
Zur Frage der Einstufung von als Nahrungsergänzungen in Verkehr gebrachten Produkten, sofern diese mit Aussagen beworben werden, die zu behebende Krankheiten benennen, weite Indikati-onsangaben enthalten oder bestimmte Krankheitssymptome anführen. mehr >
18.12.2007 LG Berlin - 103 0 40/07 - Urt. v. 18.12.07
1. Die Bewerbung eines Vitamin C-Präparates „mit 12-Sunden-Wirkung“ mit den Behauptungen „Wenn Sie nämlich so Vitamin C konsumieren, ohne Langzeitwirkung, ist in der Regel nach ei-ner Stunde alles verbraucht ... Normalerweise müssten wir permanent tagsüber, auch nachts eigentlich immer wieder Vitamin C konsumieren“ ist zur Irreführung geeignet. Es kann keine Rede davon sein, dass eine Vitamin C-Zufuhr stündlich erfolgen müsse, weil nach einer Stunde alles verbraucht sei, es ist gerade nicht erforderlich, permanent, auch nachts, Vitamin C zu konsumieren. Eine ausreichende Vitamin C-Versorgung über 24 Stunden lässt sich auch bei normaler Ernährung erzielen.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die weitere Behauptung „die Verwertbarkeit ist viel höher, wenn wir natürliches Vitamin C konsumieren. Wenn ich synthetisches Vitamin C nehme, pinkel ich sehr viel aus“, da ein Unterschied in der Wirksamkeit von Ascorbinsäure, die aus der Ace-rolakirsche gewonnen wird und Ascorbinsäure, die synthetisch hergestellt wird, nicht besteht
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18.12.2007 BGH - X ZR 137/04 - Teil-Urt. v. 18.12.07 - AG Weißenfels
Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass in-nerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnun-gen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchiseneh-mer nach Rechtsscheingrundsätzen. mehr >
18.12.2007 OLG Düsseldorf - I-20 U 17/07 - Urt. v. 18.12.07

1. Ein Kfz-Händler, der auf einer Unterseite des Internetportals „mobile.de“ seine Fahrzeugange-bote präsentiert, verletzt die ihm gem. § 5 TMG obliegenden Informationspflichten, sofern er im Impressum den gesetzlichen Vertreter, die Handelsregistereintragung sowie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer gem. § 27 a UStG nicht angibt.

2. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht aus § 5 I TMG stellt zugleich einen Wettbewerbsver-stoß dar.

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14.12.2007 OLG Köln - 6 U 121/07 - Urt. v. 14.12.07

1. Die in der „Liste qualifizierter Einrichtungen“ eingetragenen Institutionen können die in § 1 UKlaG bezeichneten Unterlassungsansprüche geltend machen und AGB's beanstanden, ohne dass zu prüfen wäre, ob die angegriffene AGB-Klausel gerade von einer dem Verbraucher-schutz dienenden Norm abweicht.

2. a) Macht der Verwender den Vertragsschluss von der Angabe des vollständigen Geburtsda-tums des Kunden abhängig, so stellt er damit eine Vertragsbedingung i.S.d. § 305 I S. 1 BGB.

b) Die Forderung nach der Angabe des vollständigen Geburtsdatums „dient“ i.S.d. § 28 I Nr. 1 BDSG „der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses“, wenn die Teilnahme an dem in Rede stehenden Rabattsystem von einem Mindestalter und die Teilnahme ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von der Volljährigkeit abhängen.

3. Hinweise, in denen lediglich Gründe dafür angeführt werden, warum in anderen AGB-Klauseln bestimmte Kundendaten erhoben werden, unterliegen ihrerseits nicht auch einer Inhaltskon-trolle.

4. Eine Bestimmung, mit der sich der Veranstalter eines Rabattsystems von den Kunden das Recht einräumen lässt, die Daten über die „Warengruppe“ der von ihnen gekauften Waren an die an dem System beteiligten Unternehmen weiterzuleiten, verstößt nicht gegen § 28 I Nr. 1 BDSG, sofern dies die Unternehmen in den Stand setzt, die Höhe der Rabattgewährung ange-sichts unterschiedlicher Rabattsätze bei den Warengruppen gegenüber den Kunden nachvoll-ziehbar zu machen.

5. Eine AGB-Regelung, die dem Kunden das Recht einräumt, sein Einverständnis mit der Spei-cherung seiner Daten und ihrer Verwendung zu schriftlichen Werbeaktionen durch Streichen der fraglichen Klausel zu verweigern („Opt-Out“), stellt jedenfalls bei einem Rabattsystem, an dem sich zu beteiligen dem Kunden ansonsten nur wirtschaftliche Vorteile bringt, eine unan-gemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I S. 1 BGB dar.
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12.12.2007 OLG Hamburg - 5 U 50/07 - Urt. v. 12.12.07 - rechtskräftig
1.9. Cold Calls (§§ 3, 7 II Nr. 2, 8 I, III Nr. 1 UWG, 20 I Nr. 2 UmwG, 253 II Nr. 2 ZPO)

1. Die Bezeichnung „Telekommunikationsdienstleistungen“ kann jedenfalls dann i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sein, wenn im Rahmen so genannter „Cold Calls“ eine Vielzahl von Produkten, wie DSL-Anschlüsse und DSL-Tarife, einschließlich Flatrates, DSL-Telefonie, DSL-Splitter sowie sonstige Hardware und allgemein Produkte des anbietenden Telekommuni-kationsunternehmens angeboten werden.

2. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz.

3. Die Wiederholungsgefahr ist ein tatsächlicher Umstand, der nach den Verhältnissen in der Per-son des als Verletzer in Anspruch genommenen zu beurteilen ist. Die Wiederholungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände auf eine gem. § 20 I Nr. 2 UmwG durch Auf-schmelzung entstandene Rechtspersönlichkeit übergehen.


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07.12.2007 OLG Köln - 6 U 118/07 - Urt. v. 07.12.07
§ 12 I UWG regelt nur den Ersatz für die Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen. Die Vorschrift bie-tet keine Anspruchsgrundlage für Abmahnkosten, die erst nach Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung anfallen.

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06.12.2007 LG Duisburg - 21 0 53/07 - Urt. v. 06.12.07
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Gesundheitswerbung sind besonders strenge Anforderungen zu stellen. Ist die gesundheitsfördernde Wirkung eines angebotenen Produktes wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes, eben-so verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeaus-sagen nicht dartun kann.

2. Die Bewerbung eines Gerätes mit Aussagen zu dessen gesundheitsfördernder Wirkung ist als irreführend zu unterlassen, sofern sich die Wirkungsbehauptungen lediglich auf eine wissen-schaftlich umstrittene Studie stützen können.

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06.12.2007 BGH - I ZB 16/07 - Beschl. v. 06.12.07 - OLG Stuttgart
Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, so-weit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechts-verteidigung i.S.d. § 91 I S. 1 ZPO dar.

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06.12.2007 BGH - I ZR 169/04 - Urt. v. 06.12.07 - OLG Frankfurt a. M.
a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbs-rechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 II Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 II Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter ei-nem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S.v. § 6 II Nr. 6 UWG er-fordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der ü-ber ein bloßes Erkennbarmachen i.S.v. § 6 I UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachah-mung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angespro-chenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produk-ten des Mitbewerbers zuzuordnen.
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05.12.2007 LG Düsseldorf - 12 0 61/07 - Urt. v. 05.12.07
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines "Elektrolyse Fußbades" mit Werbeaus-sagen, die beim angesprochenen Publikum den Eindruck erwecken, den menschlichen Körper von Krankheiten verursachenden Schadstoffen zu befreien. mehr >
05.12.2007 OLG Hamburg - 5 U 99/07 - Urt. v. 05.12.07 - rechtskräftig
1. Ein rechtlich selbständiges, wenn auch konzernmäßig verbundenes Unternehmen ist regelmä-ßig nicht an der Verfolgung der ihm aus einem erneuten Verstoß erwachsenden Unterlas-sungsansprüche deshalb gehindert, weil eine Schwesterfirma aus einem wegen eines früheren Verstoßes bestehenden Unterlassungstitel gegen denselben Verletzer vollstrecken könnte.

2. Wer im Rahmen der Werbung für Backöfen Angaben zum Energieverbrauch unterlässt und demzufolge gegen §§ 3, 5 EnVKV verstößt, handelt nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG.


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29.11.2007 OLG Hamburg - 5 U 79/06 - Urt. v. 29.11.06
1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich um elektronische Post i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG.

2. An das Vorliegen der nach § 7 II Nr. 3 UWG erforderlichen Einwilligung sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Beweislast für den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung trägt der Werbende. Er hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, jederzeit das Vorliegen einer Einwilligung beweisen zu können.

3. Die Zusendung von E-Mails ohne Einwilligung stellt regelmäßig eine „unzumutbare Belästigung“ i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG dar.
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29.11.2007 OLG Hamm - 4 U 121/07 - Urt. v. 29.11.07
1. Eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtungsvereinbarung, mit der sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat, „es zu unterlassen, für registrierte homöopathische Arzneimittel mit der Angabe von Anwendungsgebieten zu werben“ ist dann festzustellen, so-fern der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zwei Briefsendungen an Empfänger versendet, wobei der eine Briefumschlag eine mit „Vademecum Biochemie“ bezeichnete Broschüre ent-hält, in der 320 Anwendungsgebiete aufgelistet sind, verbunden mit Empfehlungen, welche der mit Nummern versehenen homöopathischen Mittel bei diesen Störungen anzuwenden sind und der andere Briefumschlag eine „Präparateliste“, die die gleichen Mittel wie die Broschüre auf-listet und insoweit ein Zusammenhang zwischen sachlicher und absatzfördernder Information hergestellt ist. Der Umstand, dass neutrale und absatzfördernde Information postalisch ge-trennt sind, hebt den Werbecharakter der Gesamtsendung nicht auf.

2. Durch die Gegenüberstellung einer konkreten Funktionsstörung und einem konkret benannten homöopathischen Mittel wird ein Anwendungsgebiet, nämlich ein kausaler Zusammenhang zwischen Funktionsstörung und ihrer Behebung, hergestellt, damit geht die Aufstellung über die Beschreibung bloßer Eigenschaften von Inhaltsstoffen hinaus.

3. § 5 HWG enthält ein generelles, nicht auf die Laienwerbung beschränktes Werbeverbot.

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3.14. „Erdbeere-Orange“ (§§ 11 I Nr. 1, 15 I LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08

1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.

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26.11.2007 LG München I - 11 HK 0 10343/07 - Urt. v. 26.11.07
1. Die Verwendung von Kinderbildern auf der Titelseite einer Werbebroschüre, die das Ge-samtsortiment (oder auch nur Teile davon) eines Herstellers von Säuglings- und Kleinkin-dernahrung einschließlich Säuglingsanfangsnahrungsprodukte darstellt, verletzt § 14 e II Nr. 5 DiätVO.

2. Eine Werbung für Säuglingsanfangsnahrung verletzt § 14 e II Nr. 6 DiätVO, sofern diese nicht einen deutlich sichtbaren und als "wichtig" bezeichneten Hinweis auf die Überlegen-heit des Stillens enthält mit der Empfehlung, das Erzeugnis nur auf den Rat unabhängiger Fachleute auf dem Gebiet der Medizin, der Ernährung, des Arzneimittelwesens oder der Säuglings- und Kinderpflege zu verwenden.

3. Eine Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung, die den Eindruck erweckt, dass Flaschen-nahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist, verstößt gegen § 14 e II Nr. 4 Di-ätVO.
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23.11.2007 KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07
1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.



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23.11.2007 OLG Köln - 6 U 95/07 - Urt. v. 23.11.07 - rechtskräftig
1. Eine AGB-Klausel, mit der das Einverständnis des Kunden in die Verwendung seiner Vertrags-daten zu „Kundenberatung, Werbung, Marktforschung“ erklärt wird, beinhaltet auch die Einwil-ligung in telefonische Werbung.

2. Eine derartige Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn nach deren Inhalt die Einwilligung nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns gilt, dem der Verwender angehört.

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22.11.2007 BGH - I ZR 183/04 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Karlsruhe
Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeit-nehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I). mehr >
22.11.2007 BGH - I ZR 12/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Nürnberg
Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung ge-meint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Aus-kunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslun-gen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdru-cke oder Programmträger erfolgen.

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22.11.2007 BGH - I ZR 77/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG München
Der Vertrieb eines Erzeugnisses, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebens-mittelzutaten vom 27.01.1997 (ABl. Nr. L 43 v. 14.02.1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verord-nung [EG] Nr. 1882/2003 v. 29.09.2003 [ABl. Nr. L 284 v. 31.10.2003, S. 1] - Novel-Food-Verordnung) fällt, ohne die nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung stellt ein gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteres Wettbewerbsverhalten dar.

Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i.S.d. Art. 1 II der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berück-sichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15.05.1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I-5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.
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19.11.2007 LG München I - 14 HK 0 7323/07 - Urt. v. 19.11.07

Wird von einer Zertifizierungsstelle nach § 7 GPSG zu Unrecht das GS-Zeichen (geprüfte Sicher-heit) erteilt und wird diese Zuteilung sodann widerrufen, weil das zertifizierte Produkt überhaupt kein technisches Arbeitsmittel oder verwendungsfähiger Gebrauchsgegenstand und somit nicht auszeichnungsfähig war, haftet die Zertifizierungsstelle gem. §§ 311 a II, 284, 280 I BGB für nutzlo-se Aufwendungen und Schadensersatz.

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16.11.2007 OLG Köln - 6 U 114/07 - Urt. v. 16.11.07
Zwischen den Werktiteln "Die Nacht der Musicals" und "Galanacht des Musicals", mit denen jeweils abendliche Aufführungen mit Ausschnitten aus verschiedenen Musicals angeboten werden, besteht zeichenrechtlich Verwechslungsgefahr.

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16.11.2007 KG - 5 W 341/07 - Beschl. v. 16.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I, II BGB erforderlichen Widerrufsbelehrungen nicht darauf hin-weist, dass die Ware im Fall des Widerrufs auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, handelt grundsätzlich dann nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn auf der Grundlage des § 750 II S. 3 BGB die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart ist. Ein etwai-ger Verstoß gegen § 312 c I, II BGB kann als unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG angesehen werden. mehr >
16.11.2007 OLG Köln - 6 U 71/07 - Urt. v. 16.11.07 - rechtskräftig
Unter der Bezeichnung „Westdeutsches Prostatazentrum“ verstehen die angesprochenen Ver-kehrskreise einen Zusammenschluss mehrerer Fachärzte, die gemeinsam auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft das gesamte Spektrum der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Pros-tata abdecken, über die nach dem Stand der Technik erforderlichen Geräte verfügen, im Bedarfsfall institutionalisiert zusammenarbeiten und regional nach Patientenzahlen führend sind. Bei Erfül-lung der vorgenannten Voraussetzungen ist die Bezeichnung auch dann zur Irreführung nicht ge-eignet, wenn alle beteiligten Mediziner zusätzlich auch Privatpraxen betreiben, und wenn schwer-punktmäßig eine bestimmte Behandlungsform angewendet wird (hier: Brachytherapie bei Prosta-takarzinom). mehr >
15.11.2007 EuGH (Erste Kammer) - C-319/05 - Urt. v. 15.11.07 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass sie ein Knoblauchpräparat in der Form von Kapseln, das nicht der Definition des Arzneimittels im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschafts-kodexes für Humanarzneimittel entspricht, als Arzneimittel eingestuft hat. mehr >
15.11.2007 OLG Hamburg - 3 U 231/06 - Urt. v. 15.11.07
1. Die Wendung im Unterlassungsantrag „wie das auf der Website www.xyz.de geschieht“ ist nicht unbestimmt. Das Verbot erfasst allgemein das zuvor im Antrag beschriebene Verhalten auf der genannten Domain, ohne dass es auf Besonderheiten der Internetseiten selbst ankom-men soll.

2. Für die Mitbewerber-Eigenschaft (§ 2 I Nr. 3 UWG) genügt es nicht, dass die Unternehmer in derselben Branche tätig sind (hier: Hersteller und Versandhändler von Tierarzneimitteln), son-dern es muss auch die konkrete Beeinträchtigung des anderen durch das konkret beanstande-te Wettbewerbsverhalten jedenfalls möglich sein. Bei Branchenidentität ist das allerdings typi-scherweise gegeben.

3. Die Vorschrift des § 43 V S. 1 AMG, aufgrund derer der Versandhandel mit apothekenpflichti-gen Tierarzneimitteln untersagt ist, regelt das Marktverhalten (§ 4 Nr. 11 UWG); sie ist nicht verfassungswidrig.
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14.11.2007 LG Heidelberg - 12 0 23/06 KfH - Urt. v. 14.11.07
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines als Nah-rungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes mit der Behauptung, die orale Einnahme von Collagen-Hydrolysaten fördere den Aufbau von Knorpelsubstanz in den Gelenken. mehr >
13.11.2007 OLG Düsseldorf - I-20 U 172/06 - Urt. v. 13.11.07
1. Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewußtsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfalle die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen.

2. Bei der objektiven Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende auch nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht. Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden.


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09.11.2007 LG Bielefeld - 11 0 19/07 - Urt. v. 09.11.07
1. Ist die Wirkung eines Erzeugnisses (hier: eines physikalischen Wasseraufbereitungsgerätes, das mittels Permanentmagneten auf Wasser und Kalk sowie bereits entstandene Kalkablagerungen einwirken soll) in Fachkreisen umstritten, so wird eine unrichtige Vorstellung auch bei Fachleuten als angesprochener Verkehrskreis schon dann erweckt, wenn im Rahmen der Bewerbung des Erzeugnisses nicht auf gewichtige Zweifel hingewiesen wird.

2. Es ist auch nicht Aufgabe des gerichtlichen Wettbewerbsverfahrens, durch Einholung eines Gutachtens die wissenschaftliche Absicherung der Effizienz der vertriebenen Produkte zu bestätigen. Dies obliegt vielmehr dem Vertreiber, bevor er mit Wirkungsbehauptungen werblich hervortritt.

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09.11.2007 KG - 5 W 276/07 - Beschl. v. 09.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung als Widerrufsfolgen die sich aus §§ 357, 346 BGB ergebenden Rückgewährs- und Herausgabeverpflichtungen benennt, handelt unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn hierbei jeglicher Hinweis auf eine mögliche Haf-tung auf Wertersatz wegen Verschlechterung oder Untergangs der empfangenen Sache fehlt. mehr >
09.11.2007 KG - 5 W 304/07 - Beschl. v. 09.11.07
1. Ein im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung erteilter Hinweis „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Ei-gentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt“ gibt die sich aus §§ 357, 346 BGB folgenden Befugnisse des Verbrauchers, mit der Ware zu verfahren, nur dann korrekt wieder, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Verpflichtung, Wertersatz im Fall der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu leisten, und eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen worden ist. Ist Letzteres - wie regelmä-ßig beim Warenabsatz über die Internetplattform „eBay“ - nicht der Fall, so ist es eine Frage des Einzelfalls, ob ein daraus folgender Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c I S. 1 BGB geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer mehr als nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen (im Streitfall verneint).

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleis-tung 1 Jahr ab Verkaufsdatum“ widerstreitet dem insoweit gem. §§ 438 II, 475 II BGB zwingen-den Beginn der Verjährungsfrist (erst) mit Ablieferung der Sache und ist sonach unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“ ist gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 305 c BGB unlauter.

4. Die Angabe „eBay ich Versand der Käufer“ ist jedenfalls dann keine „irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit“, wenn sie im Gesamtkontext keine besondere Aufmerksamkeit erweckt, in der Schriftgröße und Schriftgestaltung dem übrigen Text entspricht und auch an-sonsten nicht grafisch besonders hervorgehoben ist.
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09.11.2007 OLG Köln - 6 U 9/07 - Urt. v. 09.11.07 - rechtskräftig
1. Zur wettbewerblichen Eigenart eines mit einem Designpreis ausgezeichneten Holztisches.

2. Der Umstand, dass der Verbraucher bei einem höherpreisigen Möbelstück eine Kaufent-scheidung erst nach bewusster Auswahl und unter Hinzuziehung von Herstellerkatalogen zu treffen pflegt, schließt eine Herkunftstäuschung i. S. des § 4 Nr. 9 a UWG nicht aus. Es bleibt Raum für dessen Annahme, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Er-zeugnisses und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen seines besonderen Designs geschätzten Originalproduktes bestehe Identität oder jedenfalls eine Vertragsbeziehung.

3. Der aus einem Verstoß gegen § 4 Nr. 9 a UWG resultierende Unterlassungsanspruch er-fasst nicht auch das Einführen und Herstellen sowie den Gebrauch des in Rede stehenden Produktes sowie seinen Besitz zu diesem Zweck.

4. Der aus der Möglichkeit der dreifachen Schadensberechnung folgende Anspruch auf Rechnungslegung beinhaltet über die nach Mengen, Daten und Preisen aufgeschlüsselten Angaben über die getätigten Lieferungen und deren Abnehmer nicht auch Angaben über die versandten Angebote.

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08.11.2007 BGH - I ZR 172/05 - Urt. v. 08.11.07 - LG Frankfurt a. M.

a) Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt wor-den und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.02.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 431 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; BGH, Urt. v. 03.06.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321). Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechen-den Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.

b) Der Schuldner, der klären lassen möchte, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, hat gegenüber dem Gläubiger keinen Anspruch auf Mitteilung, ob dieser wegen eines entsprechenden Verhaltens einen Ord-nungsmittelantrag zu stellen beabsichtigt.

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08.11.2007 OLG München - 6 U 5117/06 - Urt. v. 08.11.07
1. Die Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger unterbricht den Lauf der Ver-jährung auch dann nicht, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsstreits vom wahren Gläubi-ger zur Geltendmachung der Forderung in eigenem Namen ermächtigt wird. Die nach Ab-lauf der Verjährungsfrist erfolgte Ermächtigung des Klägers wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.

2. Im Fall einer vor Klageerhebung erteilten Ermächtigung durch den wahren Berechtigten, dessen Recht in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen, unterbricht die Klageerhe-bung den Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die gewillkürte Pro-zeßstandschaft offengelegt wird. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt nicht in Betracht.
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08.11.2007 BGH - I ZR 60/05 - Urt. v. 08.11.07 - OLG Hamm
Der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG setzt die Erfüllung aller Merkmale des Tatbestan-des der das Marktverhalten regelnden gesetzlichen Vorschrift voraus.

Soweit ein Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers wahrzunehmen hat, kann das Versprechen eines Vorteils zu seinen Gunsten eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG darstellen, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an den Versicherer weiterzugeben.
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31.10.2007 OLG Köln - 6 U 13/07 - Urt. v. 31.10.07 - rechtskräftig
1. Ein Klageantrag, mit dem untersagt werden soll, die Klagemarke „für ein Lenkrad zu benut-zen“, ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unzulässig, wenn die Parteien dar-über streiten, unter welchen Umständen eine Zeichenbenutzung i.S.d. § 14 II MarkenG vorliegt.

2. Der Markeninhaber kann von fremden (nicht durch ihn per Lizenzvertrag verbundenen Tuning-Dienstleistern) nicht verlangen, die Originalkennzeichnung von den Fahrzeugen, die sie tunen, in jedem Fall zu entfernen. Der Tuning-Dienstleister darf nach § 23 Nr. 3 MarkenG nicht nur die von ihm eingebauten Einzelteile, sondern auch das veränderte Fahrzeug mit der sichtbaren Marke des Originalherstellers in der Werbung abbilden, sofern er hinreichend deutlich macht, dass es sich bei der beworbenen „Fahrzeugveredelung“ nicht um ein Angebot des Fahrzeug-herstellers handelt.
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30.10.2007 OLG Köln - 6 W 161/07 - Beschl. v. 30.10.07
Ein schädigendes Ereignis ist nicht i.S. des Art. 5 Nr. 3 EUGVVO in Deutschland eingetreten, wenn auf einer Internet-Seite mit der Top-Level Domain "uk" unter der Verwendung von - die Urheberrechte Dritter verletzender - Fotos Waren mit Euro-Preisen angeboten werden, eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache aber nicht als Option angeboten wird.

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26.10.2007 OLG Köln - 6 U 32/07 - Urt. v. 26.10.07 - rechtskräftig
1. Die auf Kundenrechnungen enthaltene Erklärung „Es gelten unsere ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stellt ihrerseits die Verwendung einer AGB-Klausel dar. Diese ist nach § 307 I S. 1 BGB unwirksam, weil sie den Kunden zu der Annahme verleitet, die in den Ge-schäftsräumen des Klauselverwenders jeweils ausgehängten Bedingungen seien ohne weite-res auch ihm gegenüber verbindlich.

2. Der Hinweis in einem Geschäftsrundschreiben, ab einem zukünftigen Zeitpunkt „mit Einfüh-rung der Lkw-Maut eine Transport- und Mautgebühr in Höhe von 7,50 € pro Lieferung“ einfüh-ren zu müssen, stellt nur eine Ankündigung dar, künftig und sodann mit vertragsändernder Wirkung eine Umlage bestimmter Kosten zu erheben. Diese Absichtserklärung ist keine Allge-meine Geschäftsbedingung.

3. a) Verträge über Energielieferungen wie Heizöl und Flüssiggas begründen i.S.d. § 269 I BGB „aus der Natur des Schuldverhältnisses“ eine Bringschuld des Verkäufers. Unter der in § 269 I BGB ausgesprochenen vorrangigen vertraglichen „Bestimmung“ des Leistungsortes ist aus-schließlich eine Individualvereinbarung zu verstehen.

b) Die Klausel „Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden“ be-nachteiligt den Kunden daher unangemessen.

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25.10.2007 OLG München - 6 U 4725/06 - Urt. v. 25.10.07
Ein heilmittelwerberechtlicher Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO, wenn er die Erinnerungswerbung lediglich durch Nennung der in § 4 VI S. 2 HWG genannten Merkmale vom Verbot ausnimmt. mehr >
25.10.2007 OLG Hamm - 4 U 89/07 - Urt. v. 25.10.07
Bei Werbung durch elektronische Post reicht eine mutmaßliche Einwilligung des Adressaten nicht aus, allenfalls eine konkludente. Diese kann sich aber noch nicht daraus ergeben, dass der um-worbene Händler auf seiner Homepage auch seine E-Mail-Anschrift angibt, wenn sich diese Anga-be erkennbar nur an Endkunden richtet.

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25.10.2007 BGH - I ZR 18/05 - Urt. v. 25.10.07 - OLG Köln
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Ge-samteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinrei-chende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchge-setzte Marke nach § 8 III MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich. mehr >
25.10.2007 BGH - I ZB 22/04 - Beschl. v. 25.10.07 - Bundespatentgericht
a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S.v. § 3 II Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die Grundform der Warengattung ausmachen.

b) Das Eintragungshindernis nach § 3 II Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, sondern kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist.

c) Ist die Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen (hier: Milchcreme-Schnitten), kann sich daraus eine Verkehrsdurchsetzung für einen diese speziellen Waren oder Dienstleistungen umfassenden, im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einge-tragenen Begriff (hier: Fertigkuchen) ergeben.
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23.10.2007 OLG Hamm - 4 U 99/07 - Urt. v. 23.10.07
Die Sperrung einer IP-Nummer eines Mitbewerbers (sog. virtuelles Hausverbot) stellt keine wett-bewerbswidrige Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Mitbewerber in ungewöhnlich kurzer Zeit und Taktfolge das Internetangebot seines Konkurrenten auf Wettbewerbsverstöße kon-trollieren will (hier: 650 Aufrufe in zwei Stunden). Solche Kontrollmaßnahmen gehen über das normale Kaufinteresse eines Kunden hinaus. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 100/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 II GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwen-det, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des befreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 24/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Hamburg
Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 VI MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen wider-sprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist. mehr >
18.10.2007 BGH - I ZR 102/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Düsseldorf
a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Websi-te einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 II JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebo-te im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 II JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Sys-tems ungeklärt ist.

d) § 4 II JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und ge-nügt nicht den Anforderungen des § 4 II JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Einga-be einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung ei-nes geringfügigen Betrages verlangt wird.
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18.10.2007 BGH - I ZR 162/04 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Dienstleistungen daran gewöhnt ist, dass diese häufiger als Waren mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet werden. Der für eine Drittbenutzung i.S.d. § 26 II MarkenG erforderliche Fremdbenutzungswille setzt allein voraus, dass der Dritte sich bewusst ist, eine fremde Marke zu benutzen. mehr >
12.10.2007 OLG Köln - 6 U 80/07 - Urt. v. 12.10.07 - rechtskräftig
1. Die an den Fachhandel gerichtete Werbung eines Kfz-Herstellers, in der vier (abgebildete) Fahrzeuge mit den Texten „Bis zu € 8.000,- Einführungsrabatt“ sowie „ab € 15.800,- zzgl. MwSt.“ angeboten werden, ist nicht zur Irreführung geeignet. Kein relevanter Teil der ange-sprochenen Gewerbetreibenden wird annehmen, dass der höchste (Einführungs-)Rabatt von € 8.000,-- gerade bei dem preiswertesten Modell gewährt wird.

2. Aus § 4 Nr. 4 UWG lässt sich nicht entnehmen, dass in einer Rabattwerbung jeweils die genaue Höhe des Preisnachlasses für alle Einzelstücke genannt werden muss. Die Vorschrift untersagt es nicht, Warengruppen mit der Angabe „bis zu X % reduziert“ zu bewerben.
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12.10.2007 OLG Hamburg - 5 U 5/07 - Urt. v. 12.10.07
Bei der Herstellung färbender Lebensmittel verwendete Zuckerarten wie Invertzucker, Fructose und Saccharose sind in der Regel gem. § 5 II Nr. 6 i.V.m. § 6 I LMKV auch dann von einer Kenn-zeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht nur unbeabsichtigt als technisch unvermeidbare Rückstände in dem Produkt verbleiben. mehr >
11.10.2007 OLG Hamburg - 3 U 127/06 - Urt. v. 11.10.07
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

3. Ein Bestellformular, mit dem Ärzte bei einer Apotheke verlängerte Rezepturen ordern können, erfüllt jedenfalls dann den grundsätzlich weit zu verstehenden Begriff der Werbung i.S.d. § 3 a HWG, wenn dort konkrete Bestellanreize (hier: Lieferung von acht Dosen ohne Berechnung) gegeben werden.
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09.10.2007 Brandenburgisches OLG - 6 U 46/07 - Urt. v. 09.10.07
Zur Frage, ob eine neuerliche Werbung im Kern identisch ist mit der Veröffentlichung, zu deren Unterlassung sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat (hier: krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel), sofern dieser - anders als bei Abgabe des Vertragsstrafeversprechens - keine eigene Werbeaussage verwendet, sondern aus einem Bericht der Zeitschrift „Test“ zitiert und überdies im Erstverletzungsfalle mit der Linderung, im Zweitverletzungsfalle hingegen mit der Prävention bestimmter Erkrankungen geworben wird.





1.8. Lohnsteuerhilfeverein - Mitgliedsbeiträge - Zurückweisungsbeschluss - Kosten der Anschlussberufung (§§ 14 I S. 1 Nr. 5 StBerG, 4 Nr. 11 UWG, 522 II ZPO)

KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07

1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.


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09.10.2007 OLG Hamm - 4 U 45/07 - Urt. v. 09.10.07
Die Bewerbung eines Schlankheitsmittels ist zur Irreführung geeignet, sofern sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, das beworbene Produkt würde dem Körper Nährstoffe zuführen, die ihn in die Lage versetzen, fettfressende Hormone zu bilden und dem Übergewichtigen so einen Gewichtsverlust ohne Essensreduzierung und ohne Einhaltung einer Diät ermöglichen. Solcherart Abnahmemöglichkeit widerspricht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis.


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09.10.2007 LG Hamburg - 312 0 666/07 - Urt. v. 09.10.07 - rechtskräftig
1. Für die Erfüllung des Rechtsbruchtatbestandes gem. § 4 Nr. 11 UWG ist erforderlich, dass der Verletzer, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Inte-resse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, rechtswidrig handelt.

2. Die Feststellung, ob ein rechtswidriges Handeln vorliegt, obliegt im Falle öffentlich-rechtlicher Ordnungsvorschriften den zuständigen Verwaltungsbehörden.

3. Soweit die zuständige Verwaltungsbehörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, in wel-chem sie den Vertrieb von Fruchtsaftgetränken wegen einer irreführenden Verpackungsgestal-tung beanstandet, dem Unternehmen aber eine bestimmte Umstellungsfrist zugebilligt wurde, ist davon auszugehen, dass bis zu dem Ablauf dieser Frist die Verpackungsaufmachung gera-de nicht verboten, vielmehr nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen erlaubt ist.

4. Eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit ist zu verneinen, wenn das vom Zivilgericht eigentlich als rechtswidrig eingestufte Verhalten des Gewerbetreibenden von der zuständigen Fachbe-hörde ausdrücklich gebilligt wird. Einer öffentlichen Erklärung der zuständigen Behörde, ein bestimmtes Verhalten sei nach ihrem Verständnis erlaubt, wird auch die bewusste Untätigkeit der Aufsichtsbehörde oder eine der von dem Wettbewerbsgericht angenommenen Rechtslage widersprechende gefestigte Verwaltungspraxis gleichzustellen sein.
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04.10.2007 BGH - I ZR 143/04 - Urt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 VI PAngV Bezug nimmt.

Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 II PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.



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04.10.2007 BGH - I ZR 22/05 - Teil-VU u. Endurt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
a) Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.

b) Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 IV Nr. 3 b BGB-InfoV auf diesen Umstand und auf den Inhalt der ge-setzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
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28.09.2007 OLG Hamburg - 5 U 165/06 - Urt. v. 28.09.07 - rechtskräftig
1. Der Betreiber eines zugleich als kommerzielle Werbeplattform angebotenen Themenportals für „Kochrezepte“, der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, ihre Kochre-zepte mit Abbildungen zu veröffentlichen, macht sich „fremde Informationen“ jedenfalls dann zu Eigen, wenn diese Rezepte den bzw. einen redaktionellen Kerngehalt des Seitenauftritts darstellen. Für das unberechtigte Einstellen urheberrechtlich für Dritte geschützter Lichtbilder durch seine Nutzer ist der Betreiber damit als Diensteanbieter „eigener Informationen“ i.S.v. § 7 I TMG unmittelbar verantwortlich.

2. Eine derartige „Aneignung“ findet im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung darüber hin-aus auch darin ihren Ausdruck, dass der Anbieter zu veröffentlichende Rezepte und Lichtbilder vor der Freischaltung nach eigenen Angaben redaktionell überprüft, eingestellte Rezeptabbil-dungen Dritter mit dem Namen und Logo des Dienstes kennzeichnet, sich im Rahmen seiner AGB von den Nutzern an den eingestellten Daten urheberrechtliche Nutzungsrechte ausdrück-lich übertragen lässt und seinen Dienst als „erweitertes Angebot“ Dritten zur kommerziellen Nutzung anbietet.

3. Es ist dem Betreiber in einer derartigen Situation verwehrt, sich auf die faktische bzw. wirt-schaftliche Unmöglichkeit einer urheberrechtlichen Kontrolle der unter einem Pseudonym hochgeladenen Lichtbilder zu berufen. Er hat das Einstellen urheberrechtsverletzender Licht-bilder im eigenen Interesse zu unterbinden. Hierfür stehen wirksame und zugleich zumutbare Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

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26.09.2007 OLG Karlsruhe - 6 U 69/07 - Urt. v. 26.09.07 - rechtskräftig
Ein Unternehmen, das bei Google mit Adword-Anzeigen wirbt, ist lauterkeitsrechtlich nicht verpflichtet es zu unterlassen, allgemeine, beschreibende Begriffe als Keywords zu verwenden, auch wenn dies dazu führt, dass seine Werbeanzeige auch dann erscheint, wenn ein Internet-Nutzer als Suchbegriff eine Internet-Adresse (Domain) oder eine Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers eingibt, die die gleichen Begriffe enthält.

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21.09.2007 OLG Köln - 6 U 86/07 - Urt. v. 21.09.07
1. Der Sharehoster, der einen Server zur Verfügung stellt, auf dem seine Kunden Dateien speichern (hochladen) können, die mit Hilfe eines Download-Links, den die Kunden auch an Dritte weitergeben können, abgerufen oder anderweitig gespeichert werden können, ist nicht eo ipso Täter oder Teilnehmer darbei vorkommender Urheberrechtsverletzungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er ein Verzeichnis der auf dem Server gespeicherten Daten nicht anbietet.

2. Wird der Sharehoster von einer Verwertungsgesellschaft darüber unterrichtet, dass die Dateien unbefugt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist er zur Vermeidung sei-ner Störerhaftung gehalten, alle ihm zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um entspre-chende Verstöße für die Zukunft zu unterbinden.
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20.09.2007 BGH - I ZR 88/05 - Urt. v. 20.09.07 - OLG Hamm
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchma-schine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grund-sätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Ab-grenzung zu BGH, Urt. v. 05.02.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520 = WRP 2004, 603 - Telefon-werbung für Zusatzeintrag).

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20.09.2007 OLG Hamburg - 3 U 30/07 - Urt. v. 20.09.07
Werden Flugreisen mit einem „ab“-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe „incl. Steuern & Gebühren“ beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zu-satzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbraucher erwarten würde, bei Angeboten soge-nannter „Billigflüge“ sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden. mehr >
18.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 136/07 - Urt. v. 18.09.07
1. Dem Schuldner wird im Bestrafungsverfahren die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten von einem gerichtlichen Verbot nicht zugerechnet.

2. Der Schuldner, der nach Erhalt einer außergerichtlichen Abmahnung einen Rechtsanwalt be-auftragt, der die Abmahnung beantwortet und eine Schutzschrift nebst Prozessvollmacht hin-terlegt, ist nicht verpflichtet, sich selbst danach zu erkundigen, ob ein gerichtliches Verbot ge-gen ihn ergangen ist. Der Vorwurf eines fahrlässigen Verstoßes gegen ein gerichtliches Verbot kann hierauf nicht gestützt werden.
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18.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 102/07 - Beschl. v. 18.09.07
Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: „gmail.com“) als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL „m.gmail.com“, die der Weiterleitung („redirecting“ bzw. „forwarding“) des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelver-stoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Ziel-richtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens „m“ kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL „gmail.com“ und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

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17.09.2007 OLG Nürnberg - 3 U 196/07 - Beschl. v. 17.09.07
1. Die Bezeichnung „deutsche City Post“ für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke „Post“ nicht verwechslungsfähig.

2. Wird ein Unterlassungsanspruch sowohl auf §§ 14, 15 MarkenG als auch auf §§ 5 II Nr. 3, 3 UWG gestützt, liegen zwei Streitgegenstände vor. Die Begründetheit beider Ansprüche ist jeweils gesondert zu prüfen. Das Bestehen des einen Anspruchs kann nicht mit der Erwägung offen gelassen werden, dass das Unterlassungsbegehren bereits wegen der Begründetheit des anderen Anspruchs gerechtfertigt ist.
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17.09.2007 LG Essen - 41 0 45/05 - Urt. v. 17.09.07
1. Zur Frage der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln, die die Inhaltsstoffe Angelica sinensis, Frauenmantelpulver, Echinacea, Spitzwegerichpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der Bewerbung von Coenzym Q 10- und L-Carnitin-haltigen Nahrungsergänzungen mit Behauptungen, die den angesprochenen Verkehrskreisen suggerieren, dass eine exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 und L-Carnitin bei gesunden Menschen unverzichtbar sei.



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17.09.2007 OLG Hamburg - 3 W 170/07 - Beschl. v. 17.09.07
Unterbleibt in der Werbung entgegen § 1 II Nr. 1, VI PAngV der Hinweis, dass die angegebenen Preise einschließlich der Umsatzsteuer gelten, so beurteilt sich die Unlauterkeit des Verhaltens (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; ein Bagatellfall (§ 3 UWG) kann nicht etwa stets oder grundsätzlich angenommen werden.

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14.09.2007 LG Ulm (Donau) - 10 0 97/07 KfH - Urt. v. 14.09.07
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Indikationsangabe „Für Konzentration“ verletzt §§ 3, 3 a HWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern der Zulassungsbereich auf das Vorliegen eines demenziellen Syndroms und die symptomatische Behandlung im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes eingeschränkt ist. mehr >
13.09.2007 BGH - I ZR 33/05 - Urt. v. 13.09.07 - OLG Hamburg
a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unter-lassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäi-schen Gemeinschaft.
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12.09.2007 OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07
OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07

1. Eine nach Beendigung einer sportlichen Großveranstaltung eingereichte Klage, mit der mit der Verlosung von Eintrittskarten verbundene Umstände als wettbewerbswidrig beanstan-det werden, ist - auch wenn der Antrag ausdrücklich nur das konkret veranstaltete Sporter-eignis nennt - regelmäßig dahin auszulegen, dass die Ticket-Verlosung "wie" bei diesem Ereignis beanstandet wird.

2. Wird die Teilnahme des Verbrauchers an einer Verlosung von seiner Erklärung abhängig gemacht, mit der Weitergabe von persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbe-anrufen einverstanden zu sein, so liegt eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. des § 4 Nr. 1 UWG jedenfalls dann vor, wenn der Verbraucher über die vorgenannte Kopplung erst ins Bild gesetzt wird, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Ver-losung entschieden hat.
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12.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

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12.09.2007 OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

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11.09.2007 LG Berlin - 15 0 564/06 - Urt. v. 11.09.07

Die Auslobung eines Nahrungsergänzungsmittels - das den Wirkstoff Resveratrol enthält - mit der Werbebotschaft, dass die Einnahme dieses Wirkstoffes beim Menschen eine lebensverlängernde Wirkung hat, ist zur Irreführung geeignet, da es bislang keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lebensverlängerung beim Menschen durch den Inhaltsstoff gibt.


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31.08.2007 OLG Köln - 6 U 42/07 - Urt. v. 31.08.07 - rechtskräftig
Wird in einem Werbeprospekt der Abbildung des eigenen Erzeugnisses in auffälligem Schriftbild der Hinweis angefügt, es handele sich um die Produktalternative zu einem namentlich genannten Erzeugnis eines (marktführenden) Konkurrenten, so liegt eine die Wertschätzung des von dem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens unlauter ausnutzende vergleichende Werbung vor, wenn diese Art der Produktgegenüberstellung nicht durch ein Bedürfnis des (hier: Fach-)Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt ist. mehr >
31.08.2007 OLG Köln - 6 U 80/02 - Urt. v. 31.08.07
1. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, mit der der Vertrieb bestimmter Produkte unterbunden werden soll, ist aus der maßgeblichen Schuldnersicht ein Passivprozess i.S.d. § 86 InsO.

2. Aus den §§ 4 Nr. 9, 17 UWG hergeleitete Ansprüche sind den absoluten gewerblichen Schutz-rechten angenähert und berechtigen entsprechend § 86 I Nr. 1 InsO zur Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens.
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30.08.2007 LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 5328/07 - Urt. v. 30.08.07
1. Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels, das pro Dragee 30 mg Weidenrindenextrakt enthält, verletzt das Verkehrsverbot gem. § 6 I Nrn. 1, 2 LFGB.

2. Bei dem Inhaltsstoff Weidenrindenextrakt handelt es sich nicht um einen Zusatzstoff i.S.d. § 2 III S. 1 LFGB, denn er wird dem Lebensmittel nicht aus technologischen Gründen zugesetzt, er ist jedoch den Zusatzstoffen gem. § 2 III S. 2 LFGB gleichgestellt.

3. Weidenrindenextrakt zählt auch nicht zu den gem. § 2 III S. 2 Nr. 1 letzter Hs. LFGB ausgenommenen Stoffen, da er üblicherweise weder als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels und auch nicht nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen seines Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet wird.
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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 70/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Verletzungsgerichte sind an die Eintragung einer Marke im Register nicht mehr gebunden, wenn das BPatG die Löschung der Marke angeordnet hat und seine Entscheidung lediglich noch nach Maßgabe des § 83 III MarkenG beschwerdefähig ist. Das gilt jedenfalls für das Ver-fahren der einstweiligen Verfügung, das eine Verfahrensaussetzung bis zur rechtskräftigen Lö-schungsentscheidung nicht erlaubt.

2. Der Gläubiger, dem die Bindungswirkung der Markeneintragung nicht zugute kommt, hat auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Schutzvoraussetzungen des § 3 II Nr. 2 Mar-kenG gewahrt sind.

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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 60/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Angaben auf einer eBay-Angebotsseite wahren die Textform (§ 126 b BGB) nicht. Bis zu seiner den Vertragsschluss bewirkenden Annahmeerklärung wird dem eBay-Kunden die Widerrufsbe-lehrung daher regelmäßig nicht in Textform mitgeteilt. Die Widerrufsfrist beträgt in diesem Re-gelfall einen Monat. Anderslautende Belehrungen können Mitbewerber über § 4 Nr. 11 UWG angreifen.

2. Die Belehrung über das Widerrufsrecht mit der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ verletzt weder gesetzliche Informationspflichten noch ist sie zur Irreführung geeignet (Abgrenzung zu KG NJW 2006, 3215; KG MMR 2007, 185; OLG Hamm MMR 2007, 377).

3. a) § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB enthält keine für Fernabsatzverträge dem § 357 III S. 1 BGB vorge-hende Spezialregelung (gegen OLG Hamburg, Beschl. v. 09.06.2007 - 5 W 92/07).

b) Wer sich zur Erfüllung seiner Informationspflichten wörtlich an eine einschlägige Musterbe-lehrung nach Anlage 2 der BGB-InfoV hält, kann wettbewerbsrechtlich nicht wegen unrichtiger Informationserteilung in Anspruch genommen werden.
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24.08.2007 OLG Köln - 6 U 92/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Blickfang-Aussage „Online LOTTO für 12 Wochen 19,99 €“ verleitet, wenn sie unmittelbar über einem vollständig ausgefüllten Lottoschein für das Spiel „6 aus 49“ abgebildet ist, den durchschnittlichen Betrachter zu der Annahme, er könne 12 Wochen lang 12 Einzeltipps abge-ben. Die Werbung ist daher irreführend, wenn stattdessen über den genannten Zeitraum je-weils nur ein individueller Tipp und im Übrigen nicht wählbare Tipps im Rahmen einer vielköp-figen Spielegemeinschaft abgegeben werden können.

2. Organe juristischer Personen haften auch im Wettbewerbsrecht grundsätzlich nur dann, wenn sie die Rechtsverletzung persönlich begangen oder pflichtwidrig nicht verhindert haben. Be-trifft die fragliche Wettbewerbshandlung eine zentrale Produkt- oder Marketingentscheidung (hier: eine bundesweit durchgeführte, in der Bild-Zeitung auffällig beworbene Lottogutschein-Aktion), so entspricht eine - widerlegliche - Vermutung für die Annahme, die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder seien im vorhinein unterrichtet gewesen.

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22.08.2007 OLG Hamburg - 3 W 152/07 - Beschl. v. 22.08.07
Nur „kosmetische Veränderungen“ einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbe-werbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Ge-samteindruck der Verletzungsform - bezogen auf den Kern des Verbots - ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre.

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20.08.2007 OLG Karlsruhe - 4 W 32/07 - Beschl. v. 20.08.07

Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Schuldner die Publikumswerbung für Arzneimittel ohne Wiedergabe von Pflichtangaben untersagt wurde sowie eines Verstoßes gegen das Untersagungsgebot unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen.
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15.08.2007 OLG Köln - 6 U 55/07 - Urt. v. 15.08.07 - rechtskräftig
1. Der Verkehr ist daran gewöhnt, dass zur abkürzenden Bezeichnung von Verbänden Buchsta-benkombinationen verwendet werden, die (als Akronym) jeweils die Anfangsbuchstaben der rein beschreibenden Bestandteile des Verbandsnamens enthalten. Ein dabei vorangestelltes „b“ steht regelmäßig für eine bundesweite Tätigkeit des Verbandes. Einem so gebildeten Un-ternehmenskürzel (hier: „bsw“) kommt keine glatt durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu.

2. Bei der Beurteilung der Branchennähe von Bundesverbänden ist nicht maßgeblich, dass sie in strukturell sehr ähnlicher Weise als Lobbyvertreter die geschäftlichen Interessen ihrer bun-desweiten Mitglieder wahrnehmen. Entscheidend ist vielmehr, wie verwandt sich die Tätig-keitsbereiche der jeweiligen Verbandsmitglieder sind.

3. Enthält die angegriffene mehrgliedrige Bezeichnung eines Bundesverbandes neben einer als Akronym aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzung weitere die Verbandstätigkeit be-schreibende Elemente, so treten die letztgenannten Zeichenbestandteile - obgleich beschrei-bend - im Gesamteindruck nicht notwendig zurück. Angesichts der vergleichsweise hohen Zahl identischer Abkürzungen ist der Verkehr daran gewöhnt, alle Bestandteile der Geschäftsbe-zeichnungen wahrzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Kürzel die Buchstaben „b“ und „w“ - etwa die Begriffe „Wirtschaft“ oder „Wettbewerb“ vertretend - geführt werden.

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13.08.2007 OLG München - 29 W 2073/07 - Beschl. v. 13.08.07

1. Eine Werbung für Partnervermittlungen mit einer Anzeige, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck einer Privatanzeige erweckt, weil ihr ein klarer und unmissverständlicher Hinweis auf den gewerblichen Charakter des Angebotes fehlt, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise. Insbesondere Abkürzungen, deren Bedeutung völlig unklar bleibt, sind zur Aufklärung ungeeignet.

2. Die Dringlichkeitsvermutung ist als widerlegt anzusehen, wenn der Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis vom Wettbewerbsverstoß und vom Verletzer zuwartet, bevor er eine einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt. Für den Beginn der Monatsfrist kommt es nicht nur darauf an, wann der Antragsteller vom Wettbewerbsverstoß als solchem Kenntnis erlangt, sondern auch, wann er sichere Kenntnis von der Person des Verletzers erlangt.

3. Richtet der Antragsteller zur Erlangung dieser Kenntnis ein Auskunftsersuchen an einen Kommunikationsdienstleister gem. § 13 I Nr. 1 UKlaG, so entspricht eine Bearbeitungsdauer von etwas mehr als drei Wochen noch einem geordneten Geschäftsablauf in einem Unternehmen, in dem eine Vielzahl gleichartiger Anfragen zu bearbeiten sind.
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10.08.2007 KG - 5 W 230/07 - Beschl. v. 10.08.07
Stehen der Antragsgegnerin (Handelsgesellschaft) keine eigenen oder aus einer Treuhandstellung abgeleiteten Rechte an einem Domainnamen zu, kann zugunsten des Namensträgers (Handelsgesellschaft) der Ausspruch eines Verfügungsverbots in Betracht kommen, um dem Namensträger die Möglichkeit zu erhalten, im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Registrierungsverfahrens (hier: „.eu“) die Eintragung des Domainnamens zu erreichen, sobald der Verletzer zum Verzicht auf seine - sperrende - Rechtsstellung gezwungen worden ist. mehr >
07.08.2007 OLG Hamm - 4 U 194/06 - Urt. v. 07.08.07
Ein Mittel, das als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ in Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, eine insulinverstärkende Wirkung zu bezwecken, mit der Folge, dass der Blutzuckerspiegel effizienter gesenkt wird, ist als Arzneimittel einzustufen. mehr >
07.08.2007 LG Braunschweig - 21 0 1657/07 - Urt. v. 07.08.07
Hat der Kläger unter Heranziehung von wissenschaftlicher Lektüre substantiiert dargetan, dass den beworbenen Sportgeräten die ihnen zugemessenen Wirkungen nicht zukommen, trägt der Werbende die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm verwendeten Werbeaussagen auch tatsächlich zutreffen. Kommt der Werbende seinen Darlegungs- und Beweispflichten nicht nach, so fehlt es an der Voraussetzung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wirkung der Geräte. mehr >
07.08.2007 LG Hamburg - 312 0 275/07 - Urt. v. 07.08.07 - rechtskräftig
1. Die Vorschrift des § 1 II PAngV ist in richtlinienkonformer Auslegung auch auf die Werbung im Fernabsatzhandel anzuwenden (OLG Hamburg MD 2007, 444 ff.; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 236, 238). Ob ein Papier-Versandkatalog als Angebot i.S.d. § 1 PAngV oder als Werbung im Fernabsatzhandel einzuordnen ist, kann daher dahinstehen.

2. Die gem. § 1 II Nr. 1 PAngV bei Fernabsatzgeschäften erforderliche Angabe, dass die Umsatz-steuer im Preis enthalten ist, ist nur eine Klarstellung für den Verbraucher, da Endpreis gem. § 1 I S. 1 PAngV ohnehin die Umsatzsteuer enthalten müssen.

3. Im Katalogversandhandel geht die Auffassung des Verkehrs davon aus, dass Preise ein-schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

4. Allerdings genügt ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (leicht hervorgeho-ben) „Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ nicht den Anforderungen von § 1 VI PAngV. Der insoweit gegebene Wettbewerbsverstoß erreicht jedoch angesichts des dargestellten Verkehrsverständnisses nicht die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG.

5. In einem Versandkatalog ist es als Hinweis auf anfallende Versandkosten ausreichend, dass die Angaben leicht an zentraler Stelle, nämlich über das Inhaltsverzeichnis unter dem Kapitel „Versandinfo/Kosten“ zu finden sind. Den Anforderungen der PAngV wird insbesondere ge-nügt, wenn der Kunde auch durch die Gestaltung des Bestellformulars klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er Versandkosten hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu erhal-ten.
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03.08.2007 OLG Nürnberg - 3 W 1300/07 - Beschl. v. 03.08.07
Bei den durch ein anwaltliches Abwehrschreiben gegen eine vorausgegangene Abmahnung entstandenen Aufwendungen handelt es sich nicht um notwendige Kosten der Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 I ZPO. mehr >
02.08.2007 LG München I - 4 HK 0 179/06 - Beschl. v. 02.08.07
Zur Frage der Anforderungen an die Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung, mit den Schuldnern untersagt wurde, für ein Druckwerk zu werben, dessen Inhalt sich als getarnte Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels darstellt. mehr >
02.08.2007 OLG Hamburg - 3 U 158/04 - Urt. v. 02.08.07
1. Zur Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Wort-/Bildmarke „test“ der Stiftung Warentest, eingetragen u.a. für Veranstaltung und Auswertung von Warentests.

2. Die Gefahr einer mittelbaren Verwechslung mit den „Test“-Zeichen der Stiftung Warentest be-steht bei dem Zeitschriftentitel „Heimwerker Test“ nicht allgemein, wohl aber bei einer be-stimmten Gestaltung des Titelbestandteils „Test“.

3. Zum Schlechthin-Verbot von Domains wegen Kennzeichenverletzung.
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27.07.2007 OLG Hamburg - 5 U 147/06 - Urt. v. 27.07.07
1. Vergeht von dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Verletzungsfall bis zu der ersten Ab-mahnung ein Zeitraum von mehreren (hier: mehr als fünf) Wochen, so bedarf es auch im An-wendungsbereich der Dringlichkeitsvermutung in der Regel der Darlegung des Antragstellers, dass dieser Zeitraum für die Vorbereitung der Anspruchsverfolgung erforderlich war und in welcher Weise er ihn hierfür konkret genutzt hat.


2. Die angesprochenen Verkehrskreise haben keine Veranlassung, der Bewerbung einer antivira-len Wirkung von Papiertaschentüchern (hier: 99,9 %) ein umfassendes Wirkungsversprechen bei der Bekämpfung von Erkältungskrankheiten zu entnehmen.
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26.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 21/07 - Urt. v. 26.07.07
§ 7 I S. 1 HWG (hier: Barrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen §§ 1-3 AMPreisV) setzt entsprechend § 1 I HWG die Werbung für ein Arzneimittel voraus, d.h. eine produktbezogene Absatzwerbung. Daran fehlt es, wenn allgemein die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gleichsam als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird.

Eine Umgehung des Barrabattverbots ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Prämiengewährung wesentliche Punkte (hier: Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen) betrifft.

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25.07.2007 BVerwG - 3 C 21.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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25.07.2007 BVerwG - 3 C 22.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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23.07.2007 OLG Nürnberg - 3 W 1228/07 - Beschl. v. 23.07.07
Der Senat hält auch nach Wegfall des Lokalisationssystems an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts (hier: Tätigwerden in einer Patentrechtsstreitigkeit) entstehenden Kosten nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind. mehr >
20.07.2007 LG Essen - 45 0 4/07 - Urt. v. 20.07.07
Ist Gegenstand eines Unterlassungsverbotes der Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die dieselben, in Deutschland nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthalten wie das streitgegenständliche Produkt, so ist eine vorsätzliche Zuwiderhandlung, die einen Gewinnabschöpfungsanspruch gem. § 10 UWG begründet, auch dann anzunehmen, wenn ein Mittel beworben und vertrieben wird, das zwar nicht die Bezeichnung des im Rahmen der Unterlassungsklage streitgegenständlichen Mittels trägt, aber in seiner Zusammensetzung dieselben nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthält wie dieses. mehr >
19.07.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07
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19.07.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Arthrosen und Knorpelschäden). mehr >
19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 53/07 - Beschl. v. 19.07.07
1. Die Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung von Inkontinenz („OAB“) mit der Angabe „Probeflug mit S. - Wie zufrieden sind Ihre OAB-Patienten - Stellen Sie einen unzufriedenen Patienten auf S. um - Fragen Sie 4 Wochen später nach der Therapiezufriedenheit“ ist keine vergleichende Werbung, sie macht kein Konkurrenzprodukt erkennbar (§ 6 I UWG). Die Werbung verhält sich nicht dazu, weshalb der Patient bisher unzufrieden ist.

2. Die Angabe ist auch nicht irreführend (§§ 3 HWG, 5 UWG), eine höhere Wirksamkeit oder Verträglichkeit von S. wird nicht behauptet oder suggeriert.

3. Wird dem Arzt für das Ausfüllen des Formulars (über Therapiezufriedenheit) ein Werbemuster (Koffergurt und Kofferanhänger mit der Aufschrift „S.“) versprochen, so verstößt das wegen der Zweckbestimmung nicht gegen das Verbot von Werbegaben gem. § 7 HWG.
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19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 292/06 - Urt. v. 19.07.07
Die Arzneimittelwerbung „bezogen“ auf ein Anwendungsgebiet (§ 3 a S. 2 HWG) setzt voraus, dass der Referenzverbraucher der Werbung einen Hinweis auf die Anwendung des Mittels und nicht nur auf dessen Wirkung entnimmt.

1. Der Hinweis „R. schützt Ihre MS-Patienten von Anfang an“ wird als Hinweis verstanden, das Arzneimittel zu Beginn der Behandlung einzusetzen. Dass das Mittel - anders als die gängigen Mittel der First-Line-Therapie - hierfür nur bei einem ganz eingeschränkten Patientenkollektiv zugelassen ist, lässt die Werbung aus sich heraus nicht erkennen. Ausführliche Vorab-Produktinformationen, die an „jeden“ interessierten Arzt verschickt worden sind, ändert die Beurteilung der streitgegenständlichen Werbung nicht.

2. Für § 3 a HWG muss ein bestimmtes Verordnungsverhalten nicht eingetreten sein, die Werbung muss nur geeignet sein, die Marktentschließung zu beeinflussen. Daher ist es unerheblich, dass der Referenzarzt allgemein weiß, dass es unterschiedliche Zulassungen gibt und/oder dass er die Unrichtigkeit der Werbung durch Abgleich z.B. mit der Fachinformation, anderer Literatur oder den Pflichtangaben herausfinden kann. Pflichtangaben haben ohnehin nicht die Funktion, Werbeaussagen zu berichtigen.
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19.07.2007 BGH - I ZR 191/04 - Urt. v. 19.07.07 - LG Bonn
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13 a S. 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13 a S. 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein ent-sprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 V S. 1 UWG geltend gemacht werden könnte. mehr >
19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 91/05 - Urt. v. 19.07.07
1.10. „ZACK“ (Art. 9 I b GMV, § 15 MarkenG)

1. Für den bei einer EU-Marke europaweit bestehenden Unterlassungsanspruch besteht in die-sem Umfang Begehungsgefahr, wenn der Beklagte die angegriffene Bezeichnung als EU-Marke anmeldet.

2. Die Klagemarke „ZACK - follow your style“ ist für Büro-, Bad- und Küchenartikel zumindest normal kennzeichnungskräftig und wird maßgeblich durch den Bestandteil „ZACK“ geprägt. Es besteht Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „ZACK - Der Garten-Discount“.

3. Die Klagemarke ist rechtserhaltend benutzt worden, wenn sie - wie die Waren-Verkaufskataloge zeigen - auf den Waren angebracht ist. Der Umstand, dass die Kataloge auch die gleichlautende Firma ZACK aufweisen, steht dem nicht entgegen.


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19.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 172/05 - Urt. v. 19.07.07
1.11. „ACRI“ (§§ 133, 157, 242 BGB, 14 MarkenG)

1. Fehlt in einer Serienzeichen-Abgrenzungsvereinbarung, nach der das Stammzeichen und meh-rere Serienzeichen (hier: ACRI und u.a. ACRIVISC) der einen Partei zugewiesen wird und die „Acri“-Serienzeichen der anderen Partei zu löschen sind, eine Unterlassungsverpflichtung zur Benutzung der Serienzeichen, so bleiben die gesetzlichen Unterlassungsansprüche aus Stamm- und Serienzeichen unberührt. Für die Annahme eines (zusätzlichen) vertraglichen Un-terlassungsanspruchs im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist demgegenüber in so einem Falle kein Raum.

2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen Stammzeichen (hier: ACRI) und Serienzeichen jeweils für ophthalmologische (augenheilkundliche) Produkte, bei denen die Serienzeichen jeweils aus Stamm und Nachsilbe (z.B. „Acri.Lyc“) oder aus Stamm und Zusatzbegriff (z.B. „Acri.Ring“) gebildet sind.

3. Für die Annahme einer Verwirkung fehlt es an dem Vertrauenstatbestand, wenn die Zeichenbe-nutzung ausdrücklich abgemahnt, aber erst drei Jahre später gerichtlich geltend gemacht wird und in der Zwischenzeit auch eine abgewandelte Benutzungsform außergerichtlich beanstan-det, aber zunächst hingenommen wird.
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17.07.2007 LG Nürnberg-Fürth - 7 0 4055/07 - Urt. v. 17.07.07
Zur Frage eines Verstoßes gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot sowie das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Aussagen durch eine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, die unter der Bezeichnung „D-Tox ...“ vertrieben und u.a. mit den Behauptungen „... kann helfen, den Körper über die wichtigsten Ausscheidungsorgane Darm, Haut, Leber und Nieren zu entgiften“ ausgelobt werden. mehr >
12.07.2007 BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats) - 1 BvR 2041/02 - Beschl. v. 12.07.07 - BGH
1. Meinungsäußerungen sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerungen. Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext sowie Wirt-schaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt hat. Dies gilt auch für den Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung.

2. Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 I S. 1 GG, dass die Ge-richte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen.

3. Bei einer Protestaktion als Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung über eine gesundheitspolitische Angelegenheit liegt es keineswegs nahe, dass es sich um eine Handlung im geschäftlichen Verkehr han-delt, bei der der wettbewerbliche Zweck ungeachtet der beabsichtigten Einwirkung auf Dritte im Rahmen einer öffentlichen Kontroverse im Vordergrund steht.

4. Bei der Gewichtung der Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechtspositionen ist zu berücksichti-gen, ob vom Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfol-gung von Eigeninteressen oder im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird. Auch an wirtschaftlichen Fragen kann ein Informationsinteresse der All-gemeinheit, insbesondere der vom Verhalten eines kritisierten Unternehmens betroffenen Kreise, beste-hen. Je mehr das Interesse des sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Be-lange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist die Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen ge-rechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)

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12.07.2007 BGH - I ZR 18/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Brandenburg
Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher i.S.d. § 3 UWG.

Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

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12.07.2007 OLG Hamburg - 3 U 39/07 - Urt. v. 12.07.07
1. Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG.

2. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG lebt nicht regelmäßig dann wieder auf, wenn im Hinblick auf das Inverkehrbringen der Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt.


3. Im Bereich der Bezeichnung von Arzneimitteln ist zwar davon auszugehen, dass es sich häufig so verhält, dass der Zusatz „forte“ für ein Arzneimittel eingesetzt wird, um es von einem gleichnamigen, aber schwächer dosierten Präparat gleichen Namens abzugrenzen. Da es sich jedoch nicht ausnahmslos so verhält, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr aus der Bezeichnung „forte“ regelmäßig auf das Vorhandensein eines schwächeren Basispräparats des selben Anbieters schließt. Zudem ist nicht ersichtlich, dass ein solcher Irrtum überhaupt wettbewerblich relevant wäre.

4. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ im Arzneimittelsektor davon ausgehen, dass einem so bezeichneten Präparat im Verhältnis zu seinen Wettbewerbspräparaten eine Spitzen- oder Alleinstellung zukomme.

5. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf die Bezeichnung eines Arzneimittels aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ davon ausgehen, dass dem Präparat eine stärkere Wirksamkeit zukomme. Für ein solches Verkehrsverständnis, dass der Zusatz „forte“ nicht nur als Hinweis auf die Dosierung, sondern auch auf die höhere Wirksamkeit verstanden wird, besteht kein Anhalt.

6. Fremdsprachige wissenschaftliche Studien, auf deren Ergebnisse die Parteien sich zur Stützung ihres Sachvortrages im Prozess beziehen wollen, sind in ihren wesentlichen Eckpunkten zu beschreiben. Das heißt, dass der Gegenstand der Studie, die primären und sekundären Ziele der Untersuchung, das Studiendesign und die Untersuchungsmethodik sowie die Studienergebnisse kurz schriftsätzlich darzustellen sind. Soweit sich die Parteien auf bestimmte Textstellen der Veröffentlichung stützen wollen, sollten diese schriftsätzlich im fremdsprachigen Originaltext sowie mit einer „Arbeitsübersetzung“ in die deutsche Sprache wiedergegeben werden.
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12.07.2007 BGH - I ZR 147/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.



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12.07.2007 BGH - I ZR 82/05 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Bremen
Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwün-sche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentschei-dung veranlassen.

Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivatoren eingesetzt werden.

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12.07.2007 BGH - I ZR 148/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Be-schränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arz-neimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländi-schen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.

b) Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arz-neimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht wi-dersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.

Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedli-chen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehin-derung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Um-stände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig er-scheinen lassen.

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11.07.2007 OLG Karlsruhe - 6 U 186/06 - Urt. v. 11.07.07
1. Die Bewerbung von Schuhen, die mit einem als „Reflexzonenbett nach Dr. M.“ bezeichneten Fußbett ausgestattet sind, mit dem Hinweis „Eine Reflexzonenmassage zielt ab - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Kopfbereich - auf eine Verbesserung des Atmungsvorgangs und Entspannung im Schul-tergürtel - auf eine Harmonisierung des vegetativen Nervensystems - auf eine Entspannung im Ober-bauchbereich - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Beckenbereich“ wird von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden, dass eine Reflexzonenmassage geeignet sei, die genannten Wirkun-gen zu erzielen und das beworbene Fußbett geeignet sei, eine Reflexzonenmassage mit den genannten Effekten zu bewirken.

2. Die Werbeaussagen sind zur Irreführung geeignet, da es wissenschaftlich noch nicht eingehend er-forscht ist, welche Auswirkungen eine Reflexzonenmassage an der Fußsohle auf entfernt liegende Körper-teile hat und es damit erst recht an wissenschaftlichen Belegen für eine entsprechende Wirkung der be-worbenen Einlegesohlen fehlt.




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11.07.2007 OLG Hamburg - 5 U 174/06 - Urt. v. 11.07.07

1. Wird eine Aktiengesellschaft, die wegen eines in ihrem Unternehmen begangenen Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen wird, während des Rechtsstreits auf eine andere Aktiengesellschaft verschmolzen, haftet die übernehmende Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin gem. § 20 I UmwandlG nicht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch. Hierbei handelt es sich um einen tatsächlichen Umstand, der nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht.

2. Gegen den Rechtsnachfolger kann der Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein, sofern der Verletzte seinen Anspruch, ggf. hilfsweise, auch hierauf stützt. Ob eine Erstbegehungsgefahr besteht, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei kann z.B. zu berücksichtigen sein, dass trotz der formellen Umwandlung das Unternehmen in personeller und sachlicher Hinsicht unverändert fortgeführt wird.

3. Hängt bei einer einseitigen Erledigungserklärung die Frage der Erledigung von einer umstrittenen Rechtsfrage ab und sind die Umstände, die zu einer Erledigung führen können, von dem Beklagten herbeigeführt worden, kann der Kläger auch hilfsweise die Hauptsache einseitig für erledigt erklären. Ist entsprechend dem Hilfsantrag die Erledigung der Hauptsache festzustellen und war die Klage ursprünglich zulässig und begründet, sind die Kosten vollständig dem Beklagten aufzuerlegen, da der Wert des Hilfsantrags auf Feststellung der Erledigung nicht hinter dem des Hauptantrags zurückbleibt.
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05.07.2007 OLG Hamburg - 5 W 77/07 - Beschl. v. 05.07.07
§ 312 c I S. 1 BGB beinhaltet keine Verpflichtung für den Unternehmer, stets auch eine Kommuni-kation per Telefax als Fernkommunikationsmittel vorzuhalten. mehr >
05.07.2007 OLG Hamburg - 5 W 90/07 - Beschl. v. 05.07.07
1. Der Unternehmer muss seine gesetzlichen Informationspflichten über das Rückgaberecht nur in dem Umfang erfüllen, wie sich dies aus Anlage 3 zu der BGB-InfoV ergibt.

2. Soweit der Unternehmer den Verbraucher über die Modalitäten der Rückgabe belehrt, müssen diese Hinweise zutreffend sein und dürfen der gesetzgeberischen Intention nicht erkennbar zuwiderlaufen. Diesen Anforderungen wird der Hinweis „Die Versandkosten, die aus dem Wi-derruf resultieren, werden im niedrigsten Satz zurückerstattet“ nicht gerecht. Denn es sind Sachverhaltsgestaltungen denkbar, bei denen der Verbraucher auch im Interesse des Unter-nehmers einen Weg der Rücksendung für geboten erachten darf, der nicht nach den (denkbar) niedrigsten Sätzen abgerechnet werden kann.
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04.07.2007 OLG Hamburg - 5 U 87/06 - Urt. v. 04.07.07
1. Zwischen den Zeichenfolgen „G-Mail“ und „GMail“ kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung „G-Mail“ Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan („... und die Post geht richtig ab“) ist und die Bezeichnung „GMail“ teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.

2. Die nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets) den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion.
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03.07.2007 LG Berlin - 15 0 863/06 - Urt. v. 03.07.07

1. Nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind neue Personenkraftwagen Kraftfahrzeuge die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

2. Bei einem Fahrzeug, das am 08.06.2006 zugelassen wurde und am 27.06.2006 eine Laufleistung von 240 km hat, ist davon auszugehen, dass eine am selben Tage gegenüber einem Kaufinteressenten bekundete Verkaufsabsicht bereits von vornherein bestanden hatte und die anderweitige Nutzung lediglich der Überbrückung bis zum Verkauf des Pkw dienen sollte, insbesondere, wenn der Anbieter andere Umstände, die eine Änderung seiner ursprünglichen, nicht auf den Weiterverkauf gerichteten Absicht nachvollziehbar machen würden, nicht vorträgt.
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29.06.2007 LG Berlin - 96 0 84/06 - Urt. v. 29.06.07
1. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der im Rahmen der Bewerbung eines Coenzym Q10 enthaltenden Nahrungsergänzungsmittels aufgestellten Behauptung, Menschen über 40 bedürfen einer Supplementierung mit isoliertem Coenzym Q10.

2. Es ist nicht Sache des Gerichts, durch eine Beweisaufnahme herauszufinden, ob eine bestimmte Wir-kungsaussage möglicherweise als wissenschaftlich hinreichend gesichert angesehen werden kann, wenn es der beweisbelasteten Partei nicht gelingt, dies schlüssig darzulegen.


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28.06.2007 OLG Stuttgart - 2 U 183/06 - Urt. v. 28.06.07
1. Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrages führt regelmäßig zu einer Irreführung des Lesers durch Verschleierung des Werbecharakters der Veröffentlichung und erfüllt damit den Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG.

2. Eine Veröffentlichung muss aber nur dann als bezahlte Werbung besonders kenntlich gemacht werden, wenn ihr Charakter nicht schon durch Anordnung und Gestaltung eindeutig erkennbar ist.

3. Dieselben Grundsätze gelten, wenn die Werbung weder entgeltlich noch zugunsten eines anderen er-folgt. Denn der Gesetzeswortlaut lässt eine dahin gehende Beschränkung nicht erkennen und die Täu-schung des Verbrauchers hängt von keinem dieser beiden Kriterien ab.

4. Das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text gilt auch für solche Zeitschriften, die nicht auf dem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als reine Werbeschriften gekennzeichnet sind, allein die Aufmachung und der Vertrieb als Kundenzeitschrift reicht zur Klarstellung nicht aus.




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28.06.2007 BGH - I ZR 49/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG München
a) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens einer Sprachschule, die nur regional und nicht bundesweit tätig ist, ist auf deren räumliches Tätigkeitsfeld beschränkt.

b) Die Aktivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 128 I MarkenG steht neben den in § 8 III UWG Genannten auch den berechtigten Benutzern einer geographischen Herkunftsangabe zu.

c) Berechtigte Benutzer einer geographischen Herkunftsangabe, die für Dienstleistungen verwendet wird, sind nur diejenigen Personen und Unternehmen, die in dem durch die geographische Herkunftsangabe bezeichneten Gebiet geschäftsansässig sind und dort ihre Dienstleistungen erbringen.
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28.06.2007 BGH - I ZR 153/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG München

a) Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs ge-eignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen.

b) § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat, begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhil-feverein" zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.

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28.06.2007 BGH - I ZR 132/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG Stuttgart
Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung be-zeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständige kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.

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28.06.2007 OLG Hamburg - 3 U 3/07 - Urt. v. 28.06.07
Der Vertrieb eines Buches mit teilweise polemischen und unwahren Äußerungen mehrerer Autoren über Einkaufszentren und über Unternehmen, die diese entwickeln und betreiben, ist keine Wettbewerbshandlung. Wegen Art. 5 GG besteht keine Vermutung, dass solche Äuße-rungen in Wettbewerbsabsicht erfolgen. Eine solche ist auch nicht aufgrund der Umstände zu bejahen, dass der beklagte Verlag wirtschaftliche Beteiligungen an einer Firma hat, die ihrer-seits Einkaufszentren entwickelt, dass einige der Buchautoren in der Immobilienbranche tätig sind und dass die Beiträge der Autoren auch überspitzte und teilweise unrichtige Angaben über das namentlich genannte Unternehmen enthalten.

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22.06.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 438/06 - Urt. v. 22.06.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Wirkung resp. Wirksamkeit eines als ergänzende bilanzierte Diät in Verkehr gebrachten Lebensmittels, zusammengesetzt aus Isoflavonen aus Rotklee, Calcium und Vitamin D3, das zur diätetischen Behandlung von menopausalen Beschwerden wie Schweißausbrüchen, Erschöpfung, Hitzewallungen und abnehmender Knochenmasse angeboten wird.




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21.06.2007 OLG Hamburg - 3 U 302/06 - Urt. v. 21.06.07
1. Verwendet ein Internetauktionshaus eine Marke (hier: JETTE, eingetragen u.a. für Schmuck) unautorisiert und ohne eben diese Markenprodukte anzubieten - so z.B. mit dem Hinweis „JETTE (0)“ -, so ist dieses Nicht-Angebot ein unbefugter markenmäßiger Gebrauch.

2. Ein schützenswertes Interesse an einem solchen Hinweis besteht mangels sachlicher Verbin-dung zum konkreten Angebot nicht (§ 23 MarkenG).
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19.06.2007 OLG Hamburg - 5 W 92/07 - Beschl. v. 19.06.07
Wie und wann der Hinweis auf die Haftung des Käufers für Verschlechterungen der Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts gem. § 357 III S. 1 BGB zu erteilen ist, richtet sich für den Fernabsatz von Waren nach § 312 c I, II BGB i.V.m. § 1 I Nr. 10, IV Nr. 1 BGB-InfoV. Hierbei handelt es sich um Spezialvorschriften für den Fernabsatz, die in ihrem Anwendungsbereich § 357 III S. 1 BGB vorgehen.

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16.06.2007 LG Frankfurt a. M. - 2/3 0 634/06 - Urt. v. 14.06.07 - rechtskräftig
Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Behauptung, diese enthalten Mineralstof-fe (hier: Siliciumdioxid, Magnesium und Calcium) in Nanopartikelgröße, wodurch diesen besonde-re gesundheitliche Wirkungen zukommen, ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis darüber schuldig bleibt, in welchem Umfang die Mineralstoffe nanoskaliert in den Präpa-raten enthalten sind und darüber hinaus keine Unterlagen beizubringen vermag, dass die bewor-benen gesundheitlichen Wirkungen bei Anwendung der von ihm vertriebenen Nanoprodukte gesi-cherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

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14.06.2007 LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 10699/06 - Urt. v. 14.06.07
1. Die Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels als neu entdeckte „Wundermedizin“ gegen Arthrose, Arthritis und Rheuma verletzt § 12 I Nr. 1 LFGB. Das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Le-bensmittel gilt auch für diätetische Lebensmittel, sofern sie nicht den Ausnahmeregelungen des § 3 II Di-ätVO unterfallen.

2. Das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit Hinweisen auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten gilt auch für diätetische Lebensmittel.

3. Für diätetische Lebensmittel gilt ebenfalls das Verbot der Lebensmittelwerbung mit Äußerungen Dritter, soweit diese krankheitsbezogen sind.

4. Die Haftungsprivilegierung von Presseunternehmen bei der Entgegennahme von Anzeigenaufträgen gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Presseverlag mit der Materie bereits vorbefasst war, insoweit muss er sich auch mit schwieriger zu beurteilenden Wettbewerbsfragen auseinandersetzen.




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14.06.2007 OLG Hamburg - 3 U 297/06 - Urt. v. 14.06.07
1. Will der Kläger seinen Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungshandlung, so wie sie vorgenommen worden ist, etwa auf eine konkrete Anzeige, beschränken, muss er die maß-gebenden Merkmale der konkreten Verletzungsform herausarbeiten und zum Gegenstand eines verallgemeinerten Antrages machen, d.h. diesen möglichst genau an die konkrete Verletzungsform anpassen und deren für ein Verbot maßgebende Umstände so genau be-schreiben, dass sie in ihrer konkreten Gestaltung zweifelsfrei erkennbar sind.

2. Die Möglichkeiten des Mediums Internet führen nicht dazu, dass bei einem Tarifvergleich ein ausdrücklicher Fußnotenhinweis auf den Vergleichszeitraum (hier: "8.00 Uhr - 8.30 Uhr, Stand: 12.05.2006") vom Verkehr schlicht ignoriert wird, weil es theoretisch im Internet technisch möglich wäre, einen tagesaktuellen Vergleich vorzunehmen. Selbst wenn tech-nisch diese Möglichkeit besteht, ist der im Internet Werbende deswegen nicht gezwungen, den erhöhten technischen und wirtschaftlichen Aufwand zu betreiben und nur mit tagesak-tuellen (oder sogar minuten- bzw. sekundenaktuellen) Vergleichen zu werben. Der Werben-de ist lediglich gehalten, dem Verkehr einen hinreichend deutlichen Hinweis zu geben, dass nicht tagesaktuell geworben wird, sondern sich ein Vergleich auf eine bestimmte zeit-liche Prämisse stützt.
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04.06.2007 OLG Hamburg - 3 W 112/07 - Beschl. v. 04.06.07
1. Äußert sich der Vorsitzende eines Vereins im Rahmen seiner Ziele (hier: Unterstützung derje-nigen, die an einer Ausgleichszahlung und nicht an einem begünstigten Flächenerwerb inte-ressiert sind), der Verein kümmere sich darum, dass Dritte von „solchen Finanzdienstleistern wie die B.-GmbH nicht übervorteilt würden“, so scheiden UWG-Ansprüche auf Unterlassung mangels Wettbewerbshandlung (§ 2 I Nr. 1 UWG) aus.

2. Da die Äußerung innerhalb einer Kritik an den Aufkaufsangeboten einiger Anbieter gefallen ist und außerhalb einer Schmähkritik liegt, kommt ein Unterlassungsanspruch auch nicht aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht.

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01.06.2007 LG Berlin - 103 0 246/06 - Urt. v. 01.06.07
1. Der Abgemahnte hat keinen Anspruch aus § 12 I S. 2 UWG analog auf Ersatz der ihm durch die Ab-wehr einer unbegründeten Abmahnung entstandenen Kosten.

2. Es besteht auch kein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB, da die unbegründete wettbewerbsrecht-liche Abmahnung, anders als die unbegründete Schutzrechtsverwarnung, regelmäßig nicht als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen wird.
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31.05.2007 OLG Hamburg - 3 U 84/06 - Urt. v. 31.05.07 - rechtskräftig
1. Durch Verwendung der Bezeichnung „T-DSL via Satellit“, insbesondere der Produktbezeich-nungen „T-DSL via Satellit basic“ und „T-DSL via Satellit pro“, kann bei den angesprochenen Verkehrskreisen die falsche Vorstellung geweckt werden, bei der Inanspruchnahme der be-worbenen Leistung komme der Internetnutzer in den Genuss der wesentlichen Vorteile, die ihm die DSL-Technik bieten könne, nämlich eine deutliche Beschleunigung der Internetnut-zung, d.h. eine Beschleunigung des Downstreams und des Upstreams.

2. Zwar steht bei der Bewerbung von terrestrischen DSL-Angeboten regelmäßig die Download-Geschwindigkeit deutlich im Vordergrund. Die besondere Bedeutung der Download-Geschwindigkeit kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie (häufig) in die jeweilige Produkt-bezeichnung aufgenommen wird (z.B. T-DSL-1000, T-DSL-2000, 1&1 DSL 1.024 oder 1&1 DSL 2.048). Diese Umstände lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass eine Beschleunigung der Upload-Geschwindigkeit für die angesprochenen Verkehrskreise keinerlei Bedeutung hätte. Vielmehr gehört auch das (schnelle) Uploaden von Daten zu den Möglichkeiten einer üblichen DSL-Internetnutzung.
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30.05.2007 LG Düsseldorf - 34 0 35/07 - Urt. v. 30.05.07
1. Bei heilmittelrelevanten Werbeaussagen (hier: heilende bzw. lindernde Wirkung gegen Schuppenflechte, Neurodermitis, Akne, Haarausfall, hartnäckige Hauterkrankungen) bezüglich kosmetischer Mittel (hier: sog. „Aleppo Seife“) findet das Heilmittelwerbegesetz Anwendung.

2. Eine entsprechende Bewerbung ist zur Irreführung i.S.d. § 3 S. 2 Nr. 1 HWG geeignet, sofern der beworbenen Seife die behauptete Wirkung resp. Wirksamkeit nicht zukommt. mehr >
30.05.2007 OLG Hamburg - 5 U 184/06 - Urt. v. 30.05.07
1. Der Umstand, dass ein einheitlicher Wettbewerbsverstoß in Bezug auf dasselbe Produkt in demselben Medium in zwei getrennte Abmahnungen aufgespalten und von denselben Rechtsanwälten an demselben Tag für verbundene Konzernunternehmen verfolgt wird, stellt ein maßgebliches Indiz für die Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsdurch-setzung dar.

2. Rechtsmissbräuchlich ist eine derartige Rechtsdurchsetzung jedenfalls dann, wenn der betroffene Wettbewerber die geltend gemachten Wettbewerbsverstöße nicht selbst festge-stellt und sodann seinen Rechtsanwälten mitgeteilt hat, sondern die Verstöße erst von den Prozessbevollmächtigten im Internet recherchiert und sodann einem Konzernunternehmen als (vermeintlich) verletztem Wettbewerber zugeordnet worden sind. Durch ein derartiges Verhalten wird das Wettbewerbsrecht letztlich in sachwidriger Weise dazu benutzt, ver-meidbare Kosten zu produzieren bzw. den Markt von unliebsamen Konkurrenten zu berei-nigen.

3. Stellt ein Anbieter seinem eigenen Preis einen identischen "UVP" gegenüber, ist eine wett-bewerblich relevante Irreführung nicht zu befürchten. In Ermangelung einer Preisabwei-chung geht von dieser Preisgegenüberstellung ein werbender Effekt nicht aus.
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30.05.2007 OLG Hamburg - 5 U 183/06 - Urt. v. 30.05.07
1. Der - in Gegenüberstellung zu dem Preis des Werbenden - verwendete Begriff „Straßenpreis“ hat keinen klar umrissenen Aussagegehalt. Er ist geeignet, irrtumsbedingte Fehlvorstellungen hervorzurufen.

2. Ein verletzter Wettbewerber kann die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nicht unter dem Ge-sichtspunkt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als Schadensersatz verlangen, wenn diese Ansprüche zwar in der vorformulierten Unterlassungserklärung (beiläufig) erwähnt, sie aber ansonsten weder ausdrücklich geltend gemacht noch begründet worden sind und in dem Text der Abmahnung hierauf auch nicht Bezug genommen worden ist.

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29.05.2007 KG - 5 U 162/04 - Beschl. v. 29.05.07
1. „Titel“ von bespielten Tonträgern sind dem Markenschutz zugänglich. Der Verkehr ist hier daran gewöhnt, zwischen dem Tonträger als Ware und den (einzelnen) darauf enthaltenen Musikstücken (und deren Werktitel) zu unterscheiden.

2. Die Kennzeichnung eines bespielten Tonträgers „Das Omen ...“ kann als markenmäßiger Gebrauch die für bespielte Tonträger eingetragene Wortmarke „Omen“ verletzen (Bestätigung von KG GRUR-RR 2004, 137).
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24.05.2007 OLG Frankfurt a. M. - 6 U 5/06 - Urt. v. 24.05.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen, Bewegungsein-schränkungen bei Arthrose und Sportverletzungen).

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24.05.2007 BGH - I ZR 104/04 - Urt. v. 24.05.07 - OLG Hamburg
a) Bei der Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses können auch Besonderheiten zu berücksichtigen sein, die dieses im Gebrauch aufweist, auch wenn sie nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

b) Das Erfordernis der wettbewerblichen Eigenart bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses, die diesem aus der Sicht der Abnehmer zukommen. Es genügt für die Annahme wettbewerblicher Eigenart, dass der angesprochene Verkehr aufgrund der Ausgestaltung oder der Merkmale des Erzeugnisses die Vorstellung hat, es könne wohl nur von einem bestimmten Anbieter oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stammen. Zur Begründung einer wettbewerblichen Eigenart kann es zudem ausreichen, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses die Eignung besitzt, auf seine Besonderheiten hinzuweisen.

c) Für die Annahme einer vermeidbaren Herkunftstäuschung ist es nicht erforderlich, dass der Verkehr das Unternehmen, dem er die ihm bekannte Ware zuschreibt, namentlich kennt. Vielmehr genügt es, dass er die Vorstellung hat, die Ware sei von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen in den Verkehr gebracht worden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Ware nicht unter einer Herstellerbezeichnung vertrieben wird.
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24.05.2007 BGH - I ZB 37/04 - Beschl. v. 24.05.07 - Bundespatentgericht
a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S.v. § 3 II Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.

b) Der Ausschlussgrund des § 3 II Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.


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23.05.2007 LG Hamburg - 315 0 318/07 - Urt. v. 23.05.07 - rechtskräftig
1. Der Durchschnittsverbraucher entnimmt einem TV-Spot, in dem gezeigt wird, wie eine Pizza von einem Koch mit einem Holzschieber in einen traditionellen, aus Stein gemauerten Ofen ge-schoben wird, die sachliche Angabe, dass diese Pizza direkt auf dem heißen Stein gebacken wird.

2. Der Durchschnittsverbraucher verbindet mit einer direkt auf dem heißen Stein gebackenen Steinofenpizza eine besondere Qualitätsvorstellung.

3. Wenn eine derart beworbene Pizza tatsächlich in Metallschalen gebacken wird, liegt eine Irre-führung i.S.v. § 5 II UWG vor.
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21.05.2007 LG Frankenthal (Pfalz) - 2 HK 0 65/05 - Urt. v. 21.05.07
Ist die gesundheitsfördernde Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes, ebenso verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun kann.


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11.05.2007 KG - 5 U 190/06 - Beschl. v. 11.05.07
1. Als „neue Personenkraftwagen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

2. Bietet ein Autohändler ein auf ihn zugelassenes Neufahrzeug nur neun Tage nach der Zulassung in einer Zeitung zum Verkauf an, so ist davon auszugehen, dass er die Verkaufsabsicht auch schon zum Zeitpunkt der Fahrzeuganschaffung hatte. Eine derartig kurze Zeitspanne zwischen Erstzulassung und Insertion lässt vermuten, dass die Anschaffung des Fahrzeuges auch keinem (zusätzlichen) anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs diente.

3. Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist zugleich ein Gesetzesverstoß i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.
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11.05.2007 KG - 5 W 116/07 - Beschl. v. 11.05.07
1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die von der Angebotsseite aus über einen Link „mich“ erreichbar ist, genügt den Anforderungen der §§ 5 TMG, 55 RStV, 312 c I S. 1 BGB.

2. Stellt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt entgegen § 1 II S. 2 Nr. 1, VI S. 2 PAngV den dort enthaltenen Preisangaben nicht den jeweils eindeutig zugeordneten Hinweis zur Seite, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, so ist dieser Verstoß in der Regel nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher mehr als nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.
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09.05.2007 OLG Karlsruhe - 6 U 52/07 - Urt. v. 09.05.07
Bewirbt ein Elektronik-Discounter einen Rabatt von 19 %, beschränkt auf einen bestimmten Tag, für Kameras, so ist weder zur Sicherung einer klaren und eindeutigen Angabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme des Rabatts noch zur Vermeidung einer Irreführung der ausdrückliche Hinweis geboten, das der Rabatt nur auf Kameras gewährt wird, die am Tage der Aktion im Ladengeschäft vorrätig sind.

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09.05.2007 LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 682/06 - Urt. v. 09.05.07
Für die Annahme einer Schutzrechtsverwarnung bedarf es eines ernsthaften und endgültigen Unterlassungsbegehrens. Ein nur der Rechtswahrung dienender Meinungsaustausch über die Rechtslage genügt nicht. Zwar ist die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Androhung gerichtlicher Schritte für die Annahme einer Schutzrechtsverwarnung nicht erforderlich, der Einforderung einer völlig unspezifischen, nicht auf den konkreten Sachverhalt Bezug nehmenden Versicherung ermangelt es allerdings der Ernsthaftigkeit. mehr >
08.05.2007 LG Berlin - 102 0 27/07 - Urt. v. 08.05.07

1. Selbst wenn man in Wettbewerbssachen eine besondere Veranlassung für die Erhebung der Hauptsacheklage für den Fall verlangen wollte, dass der Kläger bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet hat, folgt hieraus nicht, dass die Hauptsacheklage erst nach dem Abschluss des Verfügungsverfahrens erhoben werden darf. Vielmehr muss es ausreichen, dass der Kläger den Eindruck gewinnt, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu seinem angestrebten Ziel zu gelangen.

2. Die Gegenüberstellung von durchgestrichenen höheren und aktuell verlangten niedrigeren Preisen im Rahmen einer Werbung anlässlich der Geschäftseröffnung einer Filiale eines Bekleidungshauses ist zur Irreführung geeignet, sofern für den Verkehr nicht zu erkennen ist, worauf sich der jeweils höhere Preis beziehen soll.
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08.05.2007 LG Hamburg - 312 0 146/07 - Urt. v. 08.05.07 - rechtskräftig
1. Zu den Anforderungen an die Objektivität der in einem Internetauftritt eines Versicherungs-maklers vorgehaltenen vergleichenden Übersicht über das Angebot privater Krankenversiche-rungen.

2. Das Erfordernis der Sachlichkeit und Objektivität erfüllt ein Preisvergleich nicht nur dann, wenn er sämtliche Anbieter der fraglichen Leistung umfasst. Einen vollständigen, lückenlosen Überblick über das gesamte Angebot erwartet der Verbraucher, der einen Preisvergleich zur Kenntnis nimmt, desto weniger, je mehr Anbieter am Markt tätig sind.

3. Der Vergleich darf, um nicht unlauter zu sein, eine vollständige Marktübersicht nicht vorspie-geln, wenn er sie tatsächlich nicht gewährleistet.

4. Werden die in den Vergleich einzubeziehenden Anbieter nach Kriterien ausgewählt, die nicht in erster Linie auf die Interessen des Verbrauchers bezogen sind (hier: Ausschluss von Anbie-tern, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten), ergibt sich eine Irreführung, wenn andererseits der Eindruck erweckt wird, der Vergleich sei einseitig an den Interessen des Verbrauchers ausgerichtet und insbesondere nicht an eigenen Interessen oder an denen der Versicherer.
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07.05.2007 OLG Köln - 6 W 64/07 - Beschl. v. 07.05.07
Der Erwerb eines regional beschränkten Markenschutzes nach § 4 II MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Benutzer der Marke seine Dienstleistung (hier: Bereitstellen von Internetzugängen) bundesweit im Internet anbietet und die räumlich begrenzte Bekanntheit der Marke darauf beruht, dass der Zeichenbenutzer in der fraglichen Region seinen Firmensitz unterhält und dort seine Werbemaßnahmen konzentriert. Ob bei einem nicht stationär gebundenen, bundesweiten Leistungsangebot der Erwerb einer regional beschränkten Benutzungsmarke überhaupt rechtlich möglich ist - so zum früheren Warenzeichenrecht BGH GRUR 1979, 470, 472 - RBB/RBT - bleibt offen.
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03.05.2007 BGH - I ZR 19/05 - Urt. v. 03.05.07 - OLG Bamberg
a) Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i.S.v. Art. 1 § 1 I S. 1 RBerG.

b) Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i.S.v. § 4 Nr. 2 UWG.

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30.04.2007 OLG München - 6 W 687/07 - Beschl. v. 30.04.07
1. Gerichtliche Entscheidungen, die vor dem 21.10.2005 ergangen sind, können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden.

2. Entscheidungen, die eine Unterlassung zum Gegenstand haben, können nicht als europäische Vollstre-ckungstitel bestätigt werden.

3. Eine Kostengrundentscheidung kann ebenfalls in der Regel nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

4. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist grundsätzlich der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel zugänglich, nicht jedoch, wenn der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz im Ganzen oder zum Teil schriftsätzlich remonstriert hat.



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28.04.2007 OLG Köln - 6 U 121/05 - Urt. v. 28.04.06 - rechtskräftig
1. Die Behauptung, in der Form einer an sich bekannten Handtasche (hier: Kelly-Bag) erkenne der Ver-kehr nach einer Überschwemmung mit Imitaten keinen Herkunftshinweis mehr, kann angesichts der sich im Modebereich rasch ändernder Verkehrsauffassung nicht mit Imitatverkäufen belegt werden, die 10-15 Jahre vor der Markeneintragung stattgefunden haben. Hinsichtlich der aktuellen Lage sind Angaben zu Verkaufsstückzahlen in Relation zum Gesamtabsatz im Marktsegment erforderlich.

2. Bei der Ermittlung des Schutzumfangs einer Registermarke ist bei Abweichungen zwischen der ange-meldeten und der eingetragenen Markengestaltung die eingetragene Gestaltung zugrundezulegen (im Anschluss an BGH GRUR 2005 = WRP 2005, 1521, 1523 - Dentale Abformmasse). Ist im Eintragungsver-fahren einer die äußere Form einer Damenhandtasche aufweisenden dreidimensionalen Marke der be-sonderen Ausgestaltung eines Vorhängeschlosses entscheidende Bedeutung zur Überwindung der Ein-tragungshindernisse beigemessen worden, die aber in der veröffentlichten Eintragung nicht auszumachen ist, so kann im Verletzungsprozess auf diese Besonderheiten des Vorhängeschlosses nicht abgestellt werden. Das gilt auch bei der Ermittlung der Zeichenähnlichkeit.

3. a) Die Gefahr einer Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG besteht nicht, wenn dem Verkehr die gleichzeitige Existenz vom Original und dessen Kopien (hier: Handtasche Birkin) bekannt ist, er deshalb an eine sorgfältige Prüfung der Herkunft bei der Kaufentscheidung gewohnt ist und überdies das Original nur in besonders gekennzeichneten Verkaufsstätten erhältlich ist.

b) Die - nahezu - identische Nachahmung eines Luxusproduktes, das den Ruf eines besonderen modi-schen Prestigeobjektes genießt, stellt eine unangemessene Ausnutzung seiner Wertschätzung (§ 4 Nr. 9 b UWG) dar, wenn das das Imitat wahrnehmende Publikum über dessen Echtheit getäuscht werden kann und der Kaufinteressent dadurch zu einem Kauf des Imitats verleitet wird.


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26.04.2007 BGH - I ZR 190/04 - Beschl. v. 26.04.07 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 I lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 v. 17.07.2000, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 I lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?

2. Falls die Frage zu 1. verneint wird:

a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 I lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?

b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt? mehr >
26.04.2007 LG Nürnberg-Fürth - 3 HK 0 1948/07 - Urt. v. 26.04.07
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung einer Haar- resp. Fellanalyse mit der Behauptung, wonach eine solche verbindliche Aussagen über den allgemeinen Gesundheitszustand aufgrund des Fehlens wichtiger Spurenelemente, Mineralstoffe bzw. sonstiger Nährstoffe bei den betreffenden Personen (oder einem Tier) ermögliche.
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26.04.2007 BGH - I ZR 34/05 - Urt. v. 26.04.07 - OLG Bremen
Wettbewerbswidrige Handlungen, die Mitarbeiter oder Beauftragte in einem Betrieb begangen haben, bevor dessen Rechtsträger gem. § 2 Nr. 1 UmwG auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen worden ist, begründen auch dann, wenn der Betrieb fortgeführt wird, bei dem übernehmenden Rechtsträger keine Wiederholungsgefahr. Auch eine Erstbegehungsgefahr kann in einem solchen Fall bei dem übernehmenden Rechtsträger nicht allein wegen der Rechtsnachfolge und der Fortführung des Betriebs angenommen werden. mehr >
26.04.2007 BGH - I ZR 120/04 - Urt. v. 26.04.07 - OLG Hamburg
Die Werbeanzeige eines Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr) geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar vorrätig halten, wenn das beworbene Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- und Markenbezeichnung benannt ist, alle anderen Umstände jedoch fehlen, die der Kunde für einen konkreten Erwerbsvorgang kennen muss, wie insbesondere die Angabe, wo und zu welchem Preis die Uhr gekauft werden kann. mehr >
26.04.2007 OLG Hamburg - 3 U 160/05 - Urt. v. 26.04.07
1. Bei der Berechnung einer Lizenzanalogie wegen Markenverletzungen im Rahmen von Parallel-importen ist aufgrund der Besonderheiten dieser Verletzungen jedenfalls dann die Annahme eines vergleichsweise niedrigen Prozentsatzes nahegelegt, wenn nur die Versäumung der Ob-liegenheit zur Vorabinformation des Markeninhabers im Raum steht.

2. Im Falle der Verletzung der Obliegenheit zur Vorabinformation hat der Verletzer dem Markenin-haber aufgrund der Besonderheiten des Rechts des Parallelimports den vollen Verletzergewinn herauszugeben. Denn das parallelimportierte Arzneimittel ist aus arzneimittelzulassungsrecht-lichen Gründen ohne die Verwendung der Marke des Originalherstellers in Deutschland nicht verkehrsfähig.

3. Eine Differenzierung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Dingen als dem der Kennzeichnung mit der Klagemarke abhängig ist, kann bei der Ermittlung des heraus-zugebenden Verletzergewinns weiter auch deshalb nicht stattfinden, weil der Parallelimporteur keine über die nach den Regeln des Parallelimports von Arzneimitteln erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinausgehenden Eingriffe in die Packung vorneh-men darf. Er darf insbesondere die Packung nicht dazu verwenden, sich - etwa durch eine den Grundsätzen des schonendsten Eingriffs widersprechende auffällige Verwendung seiner eige-nen Marke („Cobranding“) - im Wettbewerb als Händler zu profilieren, und sei es auch nur im Wettbewerb der Parallelimporteure.
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25.04.2007 OLG Köln - 6 W 40/07 - Beschl. v. 25.04.07
Ein Veranstalter, dem die Ankündigung und Durchführung einer Aufführung unter einem bestimmten Titel gerichtlich untersagt worden ist, hat dafür einzustehen, dass mit ihm zusammenarbeitende Unternehmen in Internetwerbeauftritten den fraglichen Titel nicht mehr verwenden. Er ist aber zur Vermeidung eines Verschuldensvorwurfs nicht gehalten, unter Verwendung von Suchmaschinen zu kontrollieren, ob daneben sog. wilde Ticketanbieter, die sich Eintrittskarten über die allgemein zugänglichen Vertriebswege zur Werteveräußerung via Internet verschafft haben, die untersagte Titelbezeichnung bei ihrem Angebot weiter verwenden. mehr >
24.04.2007 LG Berlin - 15 0 718/06 - Urt. v. 24.04.07
1. Für eine internationale Zustellung einstweiliger Verfügungen ist ein Gesuch der Partei an den Vorsitzen-den des Prozessgerichts nach § 183 ZPO erforderlich. Dieses Gesuch kann der Antragsteller schon mit der Antragsschrift stellen. Für die Wahrung der Vollziehungsfrist ist der Eingang des Antrages nach § 167 ZPO ausreichend, sofern die Zustellung „demnächst“ erfolgt.

2. Soll die einstweilige Verfügung im Ausland zugestellt werden, ist die Entscheidung zu begründen. Zur Begründung reicht es aus, auf die Antragsschrift zu verweisen und diese mit dem Beschluss zu verbinden.

3. Wenn ein Unternehmen für die Gesamtheit seiner Leistungen und damit für seine gesamte Produktpa-lette wirbt und insoweit den Begriff „Arzneimittel“ verwendet, ist darin allein noch keine produktbezogene Werbung für einzelne oder jedes einzelne Arzneimittel des werbenden Unternehmens zu sehen.

4. Von einer dem Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes unterfallenden produktbezogenen Wer-bung ist allerdings dann auszugehen, sofern in einer Werbebroschüre Arzneimittel mit Sparbeispielen für bestimmte Patientengruppen (z.B. Krebspatienten, HIV-Patienten) vorgestellt werden, die auf diese Weise zumindest im weitesten Sinn die Anwendungsgebiete der genannten Arzneimittel erkennen lassen und daher dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnen, im Bedarfsfall auf die Angebote zurückzugreifen.

5. Das Versprechen von Geldgeschenken bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel entfal-tet eine unangemessene Anlockwirkung, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unsachlich zu beeinflussen.

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20.04.2007 OLG Hamburg - 3 U 301/06 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 20.04.07
1. Die Internet-Werbung mit der Angabe „Für 0 € alles drin - SOFORT-START-SET“ für ein Kopp-lungsangebot, bestehend aus einem DSL-Startpaket, einem DSL-Anschluss und einem DSL-Internetzugangsvertrag, ist irreführend, wenn schon zum „Start“ - d.h. unbeschadet etwaiger Monatsgebühren und/oder verbrauchsabhängiger Entgelte - für die im Kopplungsangebot ent-haltene Hardware Versandkosten und für den mitbestellten DSL-Anschluss eine Bereitstel-lungsgebühr anfallen und hierauf erst ganz am Ende des Bestellvorgangs hingewiesen wird.

2. Die Werbung für ein solches Kopplungsangebot mit dem Hinweis „Nur heute“ ist irreführend, wenn mit diesem Angebot an mehreren hintereinander folgenden Tagen geworben wird.
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19.04.2007 BGH - I ZR 35/04 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Düsseldorf
a) Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gem. § 10 S. 1 TMG (= § 11 S. 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

b) Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in Art. 98 I GMV ist durch Art. 11 S. 3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) im Hinblick auf die Haftung von „Mittelspersonen“ ergänzt worden. Die Ausgestaltung dieser Haftung im Einzelnen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im deutschen Recht ist die Haftung von „Mittelspersonen“ durch die deliktsrechtliche Gehilfenhaftung, insbesondere aber durch die Störerhaftung gewährleistet.

c) Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet.
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19.04.2007 OLG Nürnberg - 3 W 485/07 - Beschl. v. 19.04.07
Die Rechtsprechung des BGH zum regelmäßigen Gegenstandswert in Markenlöschungsverfahren (GRUR 2006, 704) ist auf Markenverletzungsverfahren nicht übertragbar. mehr >
19.04.2007 BGH - I ZR 57/05 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Köln
a) Eine Irreführung durch die blickfangmäßig herausgestellte Angabe „bis zu 150 % Zinsbonus“ in einer Werbung für eine Festgeldanlage kann nicht damit begründet werden, der angesprochene Verkehr nehme an, der Anlagebetrag werde mit 150 % per anno verzinst.

b) Wird einem Bankinstitut Kapital gegen Zahlung von Zinsen überlassen, handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung i.S.v. § 4 Nr. 6 UWG.

c) Die Anwendung des § 4 Nr. 6 UWG erfordert die Teilnahme an einem von der angebotenen Ware oder Dienstleistung getrennten Gewinnspiel.
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19.04.2007 BGH - I ZR 92/04 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Dresden
Nach § 8 II UWG werden dem Inhaber eines Unternehmens Zuwiderhandlungen eines Mitarbeiters, die dieser in seinem privaten Bereich begeht, nicht zugerechnet, auch wenn die Tätigkeit ihrer Art nach zur Unternehmenstätigkeit gehört. mehr >
18.04.2007 Thüringer OLG - 2 U 893/06 - Urt. v. 18.04.07
1. Das „Ohne Dich ist alles doof“-Motiv unterfällt dem Begriff der Waren und Dienstleistungen i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG.

2. Das „Ohne Dich ist alles doof“-Motiv besitzt die für den Nachahmungsschutz erforderliche wettbewerbliche Eigenart und auch eine gewisse Bekanntheit.

3. Zur Frage der Übernahme des „Ohne Dich ist alles doof“-Motivs, sofern wesentliche Gestaltungsmerkmale des Bildmotivs samt einprägsamen Sinnspruch von einem Mitbewerber übernommen werden, nicht aber die im Zentrum des Motivs als „ich“ gekennzeichnete Schaffigur.
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18.04.2007 OLG Hamburg - 5 U 128/06 - Urt. v. 18.04.07
1. Die Verwendung der für ein (länderübergreifendes) Forschungsprojekt gewählten Projektbezeichnung erfolgt im wissenschaftlichen Bereich und damit in der Regel (noch) nicht im geschäftlichen Verkehr, so dass markenrechtliche Ansprüche ausscheiden. Dies gilt auch dann, wenn die Projektbezeichnung in einer Presseerklärung optisch herausgestellt ist.

2. Die Tatsache, dass Forschungsprojekte nicht selten in eine kommerzielle Vermarktung und Kennzeich-nung eines Produkts unter der Projektbezeichnung münden, rechtfertigt in der Forschungsphase ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenso wenig eine markenrechtliche Begehungsgefahr in Bezug auf den verwendeten „Arbeitstitel“ wie der Umstand, dass gerade bei dem konkret beteiligten Forschungsinstitut frühere Forschungsvorhaben eine kommerzielle Marktreife erlangt haben.

3. Ein als Verletzer abgemahntes Unternehmen setzt nicht bereits dann markenrechtliche Erstbegehungs-gefahr, wenn es selbst - zum Zeichen seiner Einigungsbereitschaft und seines Verständnisses für die Be-fürchtungen des Verletzten - in der Erwiderung in allgemeiner Form auf die Möglichkeit rechtsverletzender Verwendungen hinweist, so lange keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, der Abgemahnte wer-de sich auch in dieser Weise verhalten. In jedem Fall wäre eine etwaige Erstbegehungsgefahr in solchen Fällen dadurch ausgeräumt, dass der Abgemahnte dem Abmahnenden ankündigt, er werde die beanstan-dete Bezeichnung abändern und auch entsprechend verfährt.



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16.04.2007 OLG Hamburg - 3 U 22/07 - Beschl. v. 16.04.07
1. Die Vorschrift des § 4 III HWG, nach der in der Arzneimittelwerbung außerhalb der Fachkreise der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ erforderlich ist, gilt nicht bei der Erinnerungswerbung (§ 4 VI S. 1 HWG). Eine Erinnerungswerbung ist u.a. dann gegeben, wenn in der Werbung ausschließlich mit der Arzneimittelbezeichnung oder mit dem Hinweis „Wirkstoff: ...“ geworben wird (§ 4 VI S. 2 HWG).

2. Auch wenn in der Werbung die Wirkstoffangabe fehlt, kann gleichwohl eine Erinnerungswerbung vorliegen und damit der Hinweis nach § 4 III HWG entbehrlich sein, so z.B. wenn nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels (hier: „Aspirin Effect 10 Beutel“) geworben wird.
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13.04.2007 OLG Köln - 6 U 171/06 - Urt. v. 13.04.07 - rechtskräftig

1. Urheberrechtlich liegt eine öffentliche Wiedergabe von Fernsehprogrammen vor, wenn die von einem Kabelnetzbetreiber an ein Hotel herangeführten Programmsignale mittels einer hausinternen Verteileranlage an die in den Hotelzimmern befindlichen Geräte weitergeleitet werden.

2. Eine derartige Verteileranlage ist als Hausverteileranlage im Sinne der Netzebene 4 des sog. Regio-Vertrages anzusehen mit der Folge, dass die Wiedergabe der Fernsehprogramme in den Hotelzimmern gestattet ist, sofern der Kabelnetzbetreiber seine entsprechenden Rechte aus dem Regio-Vertrag dem Betreiber des Hotels übertragen hat.
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12.04.2007 OLG Hamburg - 3 U 290/06 - Urt. v. 12.04.07
1. Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot „unwesentlich“ ist, d.h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Ver-bots erfolgt ist.

2. Zur vorgenannten zweiten Alternative gehören alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Be-schlussverfügung erfolgen. Das ist z.B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben, oder wenn z.B. die einstweilige Verfügung nur in einigen Ziffern des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen. Entsprechendes gilt bei mehreren Begehungsformen, die im bestätigenden Urteil nur teilweise übernommen werden.

3. Allerdings ist eine erneute Vollziehung stets dann erforderlich, wenn die Verfügung im Wider-spruchs- oder Berufungsverfahren erweitert oder im Sinne eines aliud inhaltlich geändert wird.

4. Wird ein Verbotsausspruch, welcher lediglich im Hinblick auf die unter einer bestimmten Do-main abrufbare Internetwerbung erlassen worden ist, mit der Maßgabe bestätigt, dass die zu-nächst in dem Verbot enthaltene Angabe der Domain entfällt, liegt darin eine erhebliche Aus-weitung des Verbots. Damit ist nicht nur die im Internet unter der zunächst genannten Domain abrufbare Werbung der streitgegenständlichen Art, sondern jegliche Internetwerbung der streitgegenständlichen Art verboten worden, und zwar unabhängig davon, über welche Do-main diese Werbung zugänglich ist.

5. Wenn es um die Beurteilung von Maßnahmen bei der Gewinnung von Kunden geht, ist der Ort Marktort, an dem diese Maßnahmen auf den Kunden einwirken sollen, und auch dann der für die Bestimmung des anwendbaren Rechts maßgebliche Ort der wettbewerblichen Interessen-kollision, wenn der spätere Absatz auf einem anderen Markt stattfinden soll. In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhal-tens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen.
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12.04.2007 OLG Hamburg - 3 U 212/06 - Urt. v. 12.04.07
1.12. Verwechslungsfähige Internet-Domain (§ 14 MarkenG)

1. Mit dem Klageantrag auf Verurteilung, eine Domain durch Erklärung gegenüber der Registrie-rungsstelle „freizugeben“, wird die Abgabe der entsprechenden Verzichtserklärung betreffend die Domain beansprucht; es handelt sich nicht um einen Unterlassungsantrag.

2. Der Anspruch, auf eine Domain selbst zu verzichten, setzt materiell-rechtlich eine Rechtsver-letzung unabhängig von jedwedem Internetseiten-Inhalt voraus und kann daher nicht etwa aus Angaben auf den Internetseiten dieser Domain hergeleitet werden.

3. Das bloße Registrierthalten der Domain „www.original-nordmann.eu“ ist keine Markenverlet-zung betreffend die Klagemarke „original nordmann“, die gerade nicht für Tannenbäume, son-dern für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Es besteht schon keine Verwechslungsgefahr, soweit z.B. auf den Internetseiten Informationen über die Nadelbaumart „Nordmann-Tanne“ eingestellt sind.
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11.04.2007 LG Wuppertal - 15 0 24/07 - Urt. v. 11.04.07
Eine Werbung auf der Internetplattform einer Autobörse für Personenkraftwagen unter Angabe von Preisen, denen noch die Überführungskosten zugeschlagen werden müssen, verletzt § 1 I S. 1 PAngV. Ein derartiger Verstoß ist allerdings nicht geeignet, zu einer nicht nur unerheblichen Beein-trächtigung des Wettbewerbs zu führen. mehr >
10.04.2007 BGH - I ZB 15/06 - Beschl. v. 10.04.07 - Bundespatentgericht
a) Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akteninhalts erfolgen, in die auch das Recht des Anmelders auf informationelle Selbstbestimmung einzubeziehen ist.

b) Gründe, die gegen eine Akteneinsicht sprechen, hat der Antragsgegner darzulegen.
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04.04.2007 LG Baden-Baden Urteil - 4 O 13/07
1. Die Bewerbung eines Arzneimittels innerhalb der Fachkreise mit dem Hinweis "Der Goldstandard: Als Positivkontrolle in klinischen Studien eingesetzt" ohne Wiedergabe der nach § 6 Nr. 1 HWG erforderlichen Angaben verletzt die vorgenannte Verbotsvorschrift. Bei klinischen Studien handelt es sich nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 6 Nr. 1 HWG um Gutachten oder Zeugnisse.

2. Um dem Norminhalt zu unterfallen ist es nicht erforderlich, dass das in Bezug genommene Gutachten sich unmittelbar mit der Untersuchung des beworbenen Mittels befasst, nach dem Gesetzeswortlaut reicht die Erwähnung eines Gutachtens oder Zeugnisses aus, da zur Bewerbung des Mittels wissenschaftliche Kompetenz in Anspruch genommen wird.
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03.04.2007 Kammergericht Beschluss - 5 W 73/07
1.Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel ..." ist nicht hinreichend bestimmt i.S.d. § 308 I Nr. 1 BGB.

2.Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen. mehr >
03.04.2007 OLG Hamburg - 3 W 64/07 - Beschl. v. 03.04.07
1. Das Normelement „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ be-schränkt den Anwendungsbereich der Regelung des § 5 TMG nicht auf kostenpflichtige Tele-mediendienste. Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte der Norm, dass mit diesem Tatbe-standselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausge-nommen werden sollten. Ansonsten sollten die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die zuvor in § 6 TDG geregelt waren, unverändert übernommen werden.

2. Die Vorschrift des § 5 I TMG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

3. Zur Frage der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG, wenn - entgegen § 5 I Nrn. 3, 4 TMG - weder die zuständige Aufsichtsbehörde, noch die Handelsregisternummer des Anbieters von Telemediendiensten angegeben werden.
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30.03.2007 OLG Köln - 6 U 249/06 - Urt. v. 30.03.07
1. Bei den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB handelt es sich in der Regel nicht um Vorschriften, die i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln (a. A. KG MDR 2005, 677). Insoweit reicht nicht aus, dass eine Norm erkennbar den Verbraucher schützen will; es kommt auf seinen Schutz als am Markt agierende Person an. Schriftformklauseln, welche die Wirksamkeit formloser Nebenabreden betreffen, Selbstbelieferungs- und Nachbesserungsklauseln unterfallen danach nicht dem § 4 Nr. 11 UWG. Bei fehlerhaften Belehrungen über Widerrufsrechte oder bei Klauseln, die eine Einwilligung des Verbrauchers mit telefonischer Werbung begründen sollen, mag etwas anderes gelten.

2. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände stellt die Verwendung unwirksamer AGB auch kein Ausnutzen der Leichtgläubigkeit von Verbrauchern i.S.d. § 4 Nr. 2 UWG oder eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar.

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30.03.2007 OLG Köln - 6 U 182/06 - Urt. v. 30.03.07 - rechtskräftig
1. Der Partner eines Resale-Vertrages, der für den Reseller DSL-Anschlüsse für dessen Weiterverkauf bereit hält, behindert den Reseller dann unlauter i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, wenn in Kenntnis des diesem erteilten Auftrags an dessen Kunden wissentlich zu Unrecht eine eigene Auftragsbestätigung versandt wird. Der Tatbestand entfällt, wenn der Handelnde die Umstände nicht kennt, aus denen die Behinderung des Resellers folgt.

2. Dem Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine objektiv unrichtige Auftragsbestätigung verschickt, kön-nen nicht die ihm persönlich nicht bekannten, aber an anderer Stelle im Unternehmen gespeicherten Kenntnisse zugerechnet werden. Die Vorschrift des § 8 II UWG regelt allein den umgekehrten Fall, dass Verletzungshandlungen eines Mitarbeiters dem Unternehmen zuzurechnen sein können.

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30.03.2007 OLG Köln - 6 U 207/06 - Urt. v. 30.03.07 - rechtskräftig

1. Ein von dem Gläubiger vorformulierter Text, der im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe „für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung“ anfallen lässt, ohne ein Verschulden des Schuldners zu erwähnen, ist nicht nach § 307 BGB unwirksam, sondern regelmäßig dahin zu verstehen, dass das Verschuldenserfordernis als gesetzliches Leitbild vorausgesetzt wird.

2. Ein Vertriebshändler, der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist, hat für eine in einer - auch in seinem Namen gezeichneten - von dem Hersteller geschalteten Werbeanzeige vorkommende Zuwiderhandlung einzustehen, wenn er dessen Praxis zur Veröffentlichung zentraler, mit den Händlern im Einzelnen nicht abgestimmter Werbeaktionen kennt und seine Unterlassungserklärung bei ihm nicht aktenkundig gemacht hat.
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29.03.2007 OLG Celle Urteil - 13 U 171/06
Ein Mittel, das als "Diätetische Zimttabletten zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplanes" in Verkehr gebracht und dessen Wirkungsweise u.a. mit den Behauptungen "... Um Glukose in die Zelle aufnehmen zu können, benötigt der Körper das Hormon Insulin. Bei Diabetikern vom Typ 2 ist zwar genug Insulin vorhanden, die Zellen nutzen das Insulin jedoch nicht, oder nur unzureichend, was zur Folge hat, dass nicht mehr genügend Glukose in die Zellen aufgenommen wird. Der im Zimt enthaltene Wirkstoff kann die Insulin-Empfindlichkeit der Zellen stimulieren" beschrieben wird, ist als Funktionsarzneimittel einzuordnen. mehr >
29.03.2007 LG Frankfurt (Oder) Urteil - 32 O 6/07
1. Die Bewerbung eines Lebensmittels, das durch eine Wirkstoffkombination unter anderem aus Ananasenzymen und Pampelmusenbitterstoffen dazu führen soll, dass der Körper mehr Kalorien verbrennt, als dem Organismus durch die Nahrung zugeführt werden, wodurch eine rapide Gewichtsreduzierung eintreten soll, ohne dass vermehrt Sport betrieben oder eine strenge Diät eingehalten werden müsste, ist zur Irreführung geeignet, da eine Gewichtsabnahme allein durch Einnahme eines derartigen Mittels ohne irgendwelche weiteren Veränderungen in der Lebensweise, gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis widerspricht.

2. Ein Presseunternehmen haftet für die Veröffentlichung einer derartigen Anzeige insbesondere dann als Störer, sofern es aufgrund der Vorbefassung mit der Materie durch einen Rechtsstreit betreffend eine vergleichbare Anzeige des gleichen Inserenten hinlänglich mit dem Rechtsproblem vertraut ist, insoweit ist der Verlag verpflichtet, sich im Rahmen seiner Prüfungspflicht auch mit schwieriger zu beurteilenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen.
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29.03.2007 BGH - I ZR 152/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG Bremen
Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss - ebenso wie im Fall einer möglichen Revisionszulassung durch das Revisionsgericht - aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (im Anschluss an BGHZ 156, 216).

a) Die Verwendung des Begriffs „Fachanwälte“ als Zusatz zu der Kurzbezeichnung einer überörtlichen Anwaltssozietät auf einem Praxisschild oder auf dem Briefkopf setzt voraus, dass eine den Plural rechtfertigende Zahl von Sozietätsmitgliedern Fachanwälte sind. Nicht erforderlich ist es, dass an jedem Standort, an dem der Zusatz verwendet wird, ein oder mehrere Fachanwälte tätig sind.

b) Verwendet eine Sozietät in ihrer Kurzbezeichnung eine auf eine Zusatzqualifikation hinweisende Bezeichnung, muss sie dort, wo die Mitglieder der Sozietät namentlich aufgeführt sind, die (Zusatz-)Qualifikation jedes einzelnen Sozietätsmitglieds benennen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 57/92, GRUR 1994, 736 = WRP 1994, 613 - Intraurbane Sozietät).
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29.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 279/06 - Urt. v. 29.03.07
1. Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels, das per 100 g D-Glucosaminsulfat mit einem Anteil von 33,32 g und Chondroitinsulfat mit einem Anteil von 26,66 g enthält und für das eine tägliche Verzehrempfehlung von 0,5 g D-Glucosaminsulfat und 0,4 g Chondroitinsulfat gegeben wird, verletzt § 6 I Nr. 2 LFGB.

2. Bei den Zutaten Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat handelt es sich nicht um Zusatzstoffe i.S.d. § 2 III S. 1 LFGB, denn sie werden dem Lebensmittel nicht aus technologischen Gründen zugesetzt, sie sind jedoch den Zusatzstoffen gem. § 2 III Nr. 1 LFGB gleichgestellt.

3. Der Bewertung der beiden Stoffe als den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe steht nicht entgegen, dass das Nahrungsergänzungsmittel zu rund 60 % aus den beiden Stoffen besteht.

4. Die beiden streitgegenständlichen Stoffe zählen auch nicht zu den gem. § 2 III S. 2 Nr. 1 letzter Halbs. LFGB ausgenommenen Stoffen, da sie weder natürlicher Herkunft sind noch nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden.
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29.03.2007 BGH - I ZR 164/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG Frankfurt a. M.
Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann. mehr >
29.03.2007 BGH - I ZR 122/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG München
Bei mit anderen Betrieben im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmen, die in der Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ führen, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verkehr im Allgemeinen annehmen wird, die Bundesrepublik Deutschland sei bei dem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter. mehr >
29.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 153/06 - Urt. v. 29.03.07
1. Es handelt sich um Werbung im Sinne des HWG, wenn der Arzneimittelhersteller eine Broschüre verbreitet, in der Studien, die sich mit dem in der Broschüre hervorgehoben dargestellten Arzneimittel befassen, nach deren Studienziel, teilnehmenden Probanden, Studiendesign, Studiendaten, Studienergebnis und Fundstelle aufbereitet sind.

2. Inwieweit sich dabei die Werbung auf ein Anwendungsgebiet außerhalb der Zulassung bezieht (§ 3 a HWG), beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.

Ein werblicher Anwendungsbezug ist gegeben, wenn das Ergebnis einer Studie versprachlicht so dargestellt wird, dass die angesprochenen Durchschnitts-Ärzte darin eine hinreichend deutliche Empfehlung zur Anwendung entnehmen (hier: für die „neu eingestellten Patienten“ bzw. zur Umstellung auf das beworbene Mittel; der Zulassungsstatus des beworbenen Arzneimittels bleibt unerwähnt). Anders ist es, wenn eindeutig nur über das betreffende Studienziel referiert wird.

3. a) Die Werbung ist irreführend (§ 3 HWG), wenn es sich bei dem referierten Studienergebnis (hier: prozentuale Mortalitäts- bzw. Morbiditätssenkung bei Einsatz des Arzneimittels) nicht (wie mangels Hinweis angenommen) um den primären Studienendpunkt handelt, sondern um eine nachträglich vorgenommene Subgruppenanalyse.

b) Wird dagegen bei einem „Vergleich zu Placebo“ durch den Hinweis „kalkuliert“ und durch den Hinweis im Studiendesign deutlich, dass die Studie keinen Studienarm „versus Placebo“ hatte, so ist die das Arzneimittel betreffende Werbung mit insoweit nur nachträglich errechneten Daten nicht irreführend.

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29.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 193/06 - Urt. v. 29.03.07
Die Fruchtlosigkeit der Abmahnung wegen einer Werbung im Internet belegt nicht, dass eine Ab-mahnung wegen derselben Werbung in Printmedien entbehrlich wäre. Etwas anderes ergibt auch nicht die Ex-Post-Schau, wenn der Abgemahnte die spätere Abmahnung wegen der Printwerbung unbeantwortet lässt, weil ihm schon vor Ablauf der Abmahnfrist die Verbotsverfügung betreffend die Printwerbung zugestellt wurde, und gegen die einstweilige Verfügung nur noch Kostenwider-spruch einlegt. mehr >
28.03.2007 OLG Bamberg Urteil - 3 U 252/06
1.Wird im Rahmen einer Werbung für einen "Bauchkurs" als Erfolgsbeleg ein Interview mit einer Teilnehmerin abgedruckt, in dem der "Bauchkurs" als wirksames Verfahren zur Behebung oder zumindest Verminderung eines krankhafte Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachenden und deshalb behandlungsbedürftigen Übergewichts dargestellt wird, finden auf die Werbung die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes Anwendung.

2.Die Bewerbung des "Bauchkurses" mit der Behauptung, dieser würde bei den Teilnehmern in acht Wochen zu einer Gewichtsabnahme am Bauch von 15 Pfund "ganz ohne Diät ... ohne Hungergefühl" führen, ist zur Irreführung i.S.d. § 3 S. 2 Nrn. 1, 2 a HWG geeignet, sofern der Anbieter den Beweis einer wissenschaftlichen Absicherung seiner Werbeaussagen schuldig bleibt.

3.Unter "Krankengeschichten" i.S.d. § 11 I Nr. 3 HWG sind nicht nur patientenbezogene Aufzeichnungen des behandelnden Arztes zu verstehen, vielmehr kann die Krankengeschichte auch in Form einer redaktionell aufgemachten Anzeige in eine "Story" eingebettet werden, etwa so, dass der Kranke in die Rolle eines die Dinge jetzt überblickenden Erzählers schlüpft.
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28.03.2007 OLG Hamburg - 5 U 136/06 - Urt. v. 28.03.07
1. Auch reine Naturprodukte (hier: in Pellets gepresstes Gerstenstroh) können Biozide im Sinne der einschlägigen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sein.

2. Für die Eigenschaft als Biozid bzw. Biozid-Produkt i.S.v. § 3 b I Nr. 1 ChemG bzw. Art. 2 I a RL 98/8/EG ist allein ausschlaggebend, dass die fragliche Substanz chemisch (oder biologisch) auf den Schadorganismus wirkt und vom Hersteller hierzu bestimmt ist. Unerheblich ist, ob die biozide Wirkung durch die Beigabe eines ansonsten vollständig unbedenklichen, unveränderten Naturprodukts oder durch eine hierzu eigens hergestellte Wirkstoffkombination eintritt.

3. Die Biozid-Richtlinie und das ChemG regeln allein die abstrakte Gefährlichkeit von Stoffen. Durch die verwendete weite Begriffsfassung werden im Interesse einer gemeinschaftsweit einheitlichen Handhabung auch solche Stoffe bzw. Substanzen vor dem Inverkehrbringen zunächst einem formalisierten Zulassungsverfahren unterworfen, deren Risikopotential bzw. konkrete Gefährlichkeit noch nicht feststeht, sondern im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens erst geklärt werden soll.
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27.03.2007 OLG Düsseldorf Urteil - 20 U 168/06
1. Grundsätzlich gilt zwar, dass die Antragsschrift und andere Anlagen, die zum Bestandteil einer einstweiligen Verfügung gemacht worden sind, ebenfalls zugestellt werden müssen, wenn - insbesondere zur Umschreibung eines Verbotes - auf sie Bezug genommen wird. Allerdings ist die Zustellung von Anlagen, die nicht zum Bestandteil der aus sich heraus verständlichen Entscheidung gemacht sind, zur Vollziehung selbst dann nicht notwendig, wenn auf die Anlagen Bezug genommen und deren Zustellung angeordnet ist.

2. Zur Frage, unter welchen Umständen die Zuschauer einer Fernsehwerbung eine objektiv unrichtige Angabe im richtigen Sinne verstehen, da die mangelnde Ernstlichkeit der Aussage offenkundig und eine Irreführung mithin auszuschließen ist.
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26.03.2007 OLG Hamburg - 3 W 58/07 - Beschl. v. 26.03.07
Wird die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist unrichtig (hier: 4 Wochen statt 1 Monat) angegeben, so ist die unlautere Verletzung von Informationspflichten wegen der Nach-ahmungsgefahr in aller Regel kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG. mehr >
23.03.2007 OLG Köln - 6 U 227/06 - Urt. v. 23.03.07
Finden sich auf der Startseite des Internet-Auftritts einer Fluggesellschaft die Rubriken „Buchen“ - für Kunden mit zeitlich und räumlich festen Vorstellungen - und „Angebote“ - für nicht genau festgelegte Kunden -, so finden einheitlich die in BGH GRUR 2003, 889 - Internetreservierungssystem - aufgestellten Grundsätze Anwendung. Eine Unterscheidung dahingehend, dass preisangabenrechtlich unter „Buchen“ ein Reservierungssystem als Teil eines Kaufvorganges, hingegen unter „Angebote“ eine dem Kaufvorgang vorgeschaltete Werbung zu verstehen sei, ist nicht angebracht. Es genügt daher den von § 1 I, VI PAngV aufgestellten Anforderungen, wenn auf der Seite „Angebote“ ein Ausgangspreis „zuzüglich Steuern und Gebühren/zuzüglich Kerosinzuschlag“ genannt wird und der Kunde mittels übersichtlicher Links vor Abschluss des Buchungsvorgangs über den Endpreis unterrichtet wird. mehr >
22.03.2007 OLG München Urteil - 29 U 5300/06
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von € 2,50, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter.

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von € 9,30, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 I HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter.
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22.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 202/06 - Urt. v. 22.03.07
1. Die Werbeangabe „Nichts hilft schneller“ für ein Lippenherpes-Mittel versteht der Verkehr (Fachkreise und allgemeines Publikum) als Hinweis auf eine Spitzengruppenstellung, nicht aber im Sinne einer Alleinstellung. Der Umstand, dass es um die Schnelligkeit der Wirksamkeit und damit um eine überprüfbare Tatsache geht, besagt nicht zugleich, dass es das einzige so „schnelle“ Mittel wäre. Es mag noch Fälle geben, in denen der Verkehr eine Werbung mit dem sog. negativen Komparativ wegen sprachlicher Besonderheiten des Äußerungsumfeldes als Alleinstellungsberühmung versteht; das ist der Beurteilung im Einzelfall überlassen.

2. Von wettbewerblicher Eigenart ist die Werbeaussage „Nichts hilft schneller“ nicht, insoweit kommt kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 UWG) in Betracht.

3. Wird die Einführungswerbung nach vorangegangener fruchtloser Abmahnung gerichtlich verboten, so ist bei einer inzwischen abgewandelten Nachfolge-Werbung die erneute Abmahnung nicht entbehrlich (§ 93 ZPO).





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22.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 243/06 - Urt. v. 22.03.07
1. Die Werbeangabe „R. - Unübertroffen auch in der Bläschenphase“ für ein Lippenherpes-Arzneimittel versteht der Durchschnittsverbraucher dahingehend, das Präparat gehöre zur Spitzengruppe („unübertroffen“) dieser Mittel, und zwar in der Bläschenphase und („auch“) in der späteren Anwendungsphase. Die Annahme des Verkehrs, dass die Werbeaussage in jenem Sinne wissenschaftlich hinreichend gesichert ist, bezieht sich auf die in der Anzeige zitierten Belegstellen, auf die mit der Angabe „Aktuelle Literatur zu Lippenherpes bestätigt erneut“ hingewiesen wird.

2. Die Spitzengruppenstellungsbehauptung ist jedenfalls dann wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert, wenn sich schon aus den Fachinformationen eine deutliche Unterlegenheit des beworbenen Mittels ergibt und die zitierten Studien ihrerseits die behauptete Position ebenfalls nicht bestätigen.

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21.03.2007 BGH - I ZR 184/03 - Urt. v. 21.03.07 - OLG Stuttgart
a) Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter i.S.v. §§ 3, 6 II Nr. 2 UWG, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.

b) Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stellt regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i.S.v. § 6 II Nr. 4 UWG dar.
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20.03.2007 OLG Frankfurt am Main Beschluss - 6 W 168/06
1. Zur fehlenden Klageveranlassung, wenn der Gläubiger eines Schutzrechtsanspruchs das Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob in der einen Tag später stattfindenden Berufungsverhandlung im Eilverfahren die beantragte einstweilige Verfügung erlassen wird.

2. Keine analoge Anwendung des § 8 IV UWG bei der Verfolgung von Schutzrechtsansprüchen. mehr >
19.03.2007 OLG Hamburg - 5 W 33/07 - Beschl. v. 19.03.07
1. Die in § 12 II UWG normierte Dringlichkeitsvermutung bezieht sich allein auf Unterlassungsansprüche, nicht aber auf damit in Zusammenhang stehende Folgeansprüche.

2. Drittauskunftsansprüche, die in Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen aus dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes (§§ 3, 4 Nr. 9 a, b UWG) geltend gemacht werden, können regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.

3. In Fällen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes besteht regelmäßig kein Anspruch auf Vernichtung bzw. Unkenntlichmachung der Nachbildungen. Daher besteht auch kein Raum für einen auf die Herausgabe an einen Gerichtsvollzieher gerichteten Sicherungsanspruch.

4. Der Inhalt des sich aus §§ 3, 4 Nr. 9 UWG ergebenden Leistungsschutzanspruches richtet sich in erster Linie nicht gegen die Herstellung und den Besitz einer Nachahmung, sondern gegen das Inverkehrbringen des nachgeahmten Erzeugnisses.
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09.03.2007 OLG Köln Urteil - 6 W 23/07
1. Eine Kopplung von Warenerwerb und der Teilnahme an einem Spiel liegt nicht nur dann vor, wenn eine rechtliche Verknüpfung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, sondern auch, wenn eine tatsächliche Abhängigkeit zwischen dem Warenabsatz und der Gewinnspielteilnahme oder den Gewinnchancen anzunehmen ist.

2. § 4 Nr. 6 UWG umfasst auch Fälle, in denen der ausgelobte Gewinn lediglich in einem Preisnachlass auf die erworbene Ware besteht, der für sich genommen - als Rabatt ohne Verbindung mit aleatorischen Anreizen - wettbewerblich unbedenklich wäre. Darunter fällt auch die "Rabatt-Würfel"-Aktion eines Baumarktes, die dieser auslobte mit der Ankündigung "An jeder Kasse können Sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben. Nieten gibt es nicht: 5 % Rabatt sind garantiert! ...".
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09.03.2007 OLG Köln - 6 U 166/06 - Urt. v. 09.03.07 - rechtskräftig
Eine für Käse geschützte Herkunftsbezeichnung darf nicht verwendet werden, wenn die zur Herstellung des Käses verwendete Milch von Tieren stammt, die ständig in Ställen außerhalb des Ursprungsgebietes gehalten werden. Das gilt auch dann, wenn das Futter der Tiere aus dem Ursprungsgebiet stammt und der Standort der Ställe nur wenige Kilometer von dessen Grenze entfernt ist.
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09.03.2007 OLG Köln - 6 U 169/06 - Urt. v. 09.03.07 - rechtskräftig

1. Der unter der Bezeichnung „iPod“ vertriebene MP3-Spieler ist wegen seiner besonderen Gestaltung und großen Verkehrsbekanntheit von hoher wettbewerblicher Eigenart.

2. Wer im Sinne einer nachschaffenden Leistungsübernahme wesentliche Elemente des „iPod“ bei seinem eigenen Produkt ohne stichhaltige technische Begründung wiederholt, an dessen gutem Ruf zu partizipieren versucht und die Verbraucher anspricht, die sich gegenüber einem Teil ihres Umfeldes als Besitzer des Originals gerieren wollen, handelt unlauter gem. § 4 Nr. 9 b UWG.
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08.03.2007 OLG Hamburg - 3 U 281/06 - Urt. v. 08.03.07
1. Das fehlende Herstellungsdatum auf den Behältnissen von Therapieallergen-Präparaten, kann als Verstoß gegen § 10 I S. 1 Nr. 4 AMG (hier: § 11 I PharmBetrV) nur beanstandet werden, wenn die Produkte tatsächlich nicht in Chargen (§ 4 XVI AMG) in den Verkehr gebracht werden oder so nicht in den Verkehr gebracht werden können.

2. Eine Charge i.S.d. § 4 XVI AMG ist gegeben, wenn z.B. mehrere Einzelverordnungen mit demselben Mischverhältnis der Therapieallergene zu einem Herstellungsvorgang zusammengefasst werden, auch wenn auf den Behältnissen jeweils der individuelle Patientenname angebracht ist. Maßgeblich für die Charge ist der einheitliche Herstellungsvorgang, eine Homogenität setzt sie definitionsgemäß nicht voraus. Dass das Etikettieren auch zum Herstellen (§ 4 XIV AMG) gehört, steht dem nicht entgegen. Eine Charge setzt nicht etwa mehrere Endprodukte als „Menge“ voraus, sondern stellt auch insoweit nur auf den einheitlichen Herstellungsvorgang ab.
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07.03.2007 OLG Hamburg - 5 U 75/06 - Urt. v. 07.03.07 - rechtskräftig
1. Enthält eine Werbeaussage mehrere Äußerungen, die erkennbar miteinander verbunden sind und zu-einander in Beziehung stehen, so ist eine isolierte Betrachtung einzelner Angaben in der Regel wettbe-werbsrechtlich nicht zulässig. Auch wenn in diesem Zusammenhang einzelne Angaben optisch herausge-stellt sind, gilt nichts anderes, wenn diese in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind.

2. Wirbt ein Unternehmen mit einer optisch herausgestellten, aber nur bei bestimmten Nutzungsgewohn-heiten zutreffenden „Beispielsrechnung“ für sein Produkt, so stellt sich dieses Verhalten dann nicht als wettbewerbsrechtlich unzulässig dar, wenn auch auf die ansonsten entstehenden zusätzlichen Kosten in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang hingewiesen wird.



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05.03.2007 OLG München Beschluss - 6 W 1106/07
Jedenfalls im Patentrechtsstreit sind die Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig und zwar selbst dann, wenn er einer Sozietät angehört, die auch am Gerichtsort vertreten ist. mehr >
02.03.2007 OLG Köln - 6 U 190/06 - Urt. v. 02.03.07
Ein Markenlizenznehmer darf seine Kunden darauf hinweisen, dass ein langjähriger Lizenzvertrag dem-nächst ausläuft und er dasselbe Produkt alsdann unter einer anderen Bezeichnung herausbringt. Er hat sich dabei aber auf sachliche Informationen zu beschränken; er darf den Namenswechsel nicht zum An-lass einer groß angelegten Werbekampagne machen und nicht betonen, dass ihm gegenüber dem Mar-keninhaber der Vorteil der Produktionskompetenz zufalle (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 485 - Mickey-Mouse-Orangen; BGH GRUR 1976, 375 - Raziol).


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01.03.2007 BHG Beschluss - I ZB 33/06
Ist im markenrechtlichen Löschungsverfahren nicht auszuschließen, dass die angefochtene Beschwerdeentscheidung auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht, so muss der Rechtsbeschwerdeführer nicht vortragen, was er auf einen Hinweis des Gerichts ausgeführt hätte; die insoweit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO geltenden Grundsätze sind nicht anzuwenden. mehr >
01.03.2007 BGH - I ZR 51/04 - Urt. v. 01.03.07 - OLG Frankfurt a. M.
Für die Annahme, dass ein Verband eine i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirt-schaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem maßgeblichen Markt tätigen Unternehmern repräsentativ sind.

Der Tatbestand des § 11 I S. 1 Nr. 4 HWG setzt voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpubli-kum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewir-ken (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).
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28.02.2007 LG Stuttgart Urteil - 40 O 160/06
Das Auftreten eines Heilpraktikers im geschäftlichen Verkehr unter der Bezeichnung "Prof. h.c." ist zur Irreführung geeignet, sofern dieser keine Genehmigung zur Führung des Titels hat und er die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Führung eines ausländischen Ehrentitels nicht nachweisen kann. mehr >
27.02.2007 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 158/06
Zur Frage der irreführenden Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, die Einnahme des Mittels hätte eine unmittelbar potenzsteigernde Wirkung. mehr >
27.02.2007 OLG Hamburg - 5 W 7/07 - Beschl. v. 27.02.07
1. Die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers bei eBay ist bei Würdigung der Gesamtumstän-de des Einzelfalls anhand von Indizien zu bestimmen.

2. Mit Werbebehauptungen wie „Gebrauchte Hardware in Massen“, „Tonnenweise Hardware“ bzw. „eine Riesen-Menge Hardware“ wird den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck vermittelt, dass der Verkäufer in großem Umfang Ware zum Verkauf anbietet und damit eine planvolle auf gewisse Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hieran hat er sich je-denfalls dann festhalten zu lassen, wenn auch 242 Bewertungen als Verkäufer innerhalb von zwei Jahren auf eine erhebliche Geschäftstätigkeit hindeuten
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26.02.2007 OLG Köln - 6 W 26/07 - Beschl. v. 26.02.07

1. In einem Verfahren der Androhung von Ordnungsmitteln nach vorherigem Vergleichsschluss kann der Schuldner kein Anerkenntnis mit einer für ihn nach Maßgabe des § 93 ZPO günstigen Kostenfolge abgeben.

2. Der Schuldner kann die in diesem Verfahren gegen ihn ergangene Kostenbescheidung nicht isoliert anfechten. mehr >
23.02.2007 OLG Köln Urteil - 6 U 150/06
Werden dedizierte Webserver in der Werbung als "High End-Server" bezeichnet, geht der angesprochene Verbraucher bei Fehlen gegenteiliger Hinweise davon aus, dass das so benannte Produkt höchsten Ansprüchen in Bezug auf Technologie und Werthaltigkeit genügt. Er wird relevant irregeführt, wenn das Produkt stattdessen nur einwandfrei dem durchschnittlichen Stand der Technik entspricht.

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22.02.2007 OLG München Urteil - 6 u 2158/06
Ein Spannungsverhältnis zwischen dem Verbot der Laienwerbung nach § 12 LFGB und dem in § 21 DiätV normierten Gebot bestimmter Pflichtangaben auf der Verpackung eines diätetischen Lebensmittels besteht jedenfalls dann nicht, wenn die angegriffene Werbung den Anforderungen des § 21 DiätV nicht entspricht. mehr >
21.02.2007 LG Oldenburg Urteil - 12 O 3274/06
1. Das gewerbsmäßige Anbieten von Reisen unter Verwendung von Katalogen verletzt § 1 I S. 1, VI PAngV, sofern die Preise der Reisen nicht angegeben werden. 2. Es ist irreführend und unlauter gem. §§ 3, 5 I S. 1 UWG, sofern der Veranstalter einer Verkaufsveranstaltung zu dieser einlädt mit dem Versprechen, einen Hauptpreis für die Teilnahme an einem zuvor veranstalteten Gewinnspiel überreichen zu wollen, sofern der Preis im Rahmen der Veranstaltung tatsächlich nicht ausgehändigt wird. mehr >
21.02.2007 OLG Hamburg - 5 U 6/06 - Urt. v. 21.02.07
1. Bücher und Lesezeichen gehören kennzeichenrechtlich bei der Beurteilung eines Werktitelschutzes unterschiedlichen Werkkategorien an. Gleichwohl kann zwischen diesen unterschiedlichen Waren wettbe-werbsrechtlich die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehen.

2. Eine wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG liegt auch dann vor, wenn der Verletzer zwar ausschließlich von gängigen (gemeinfreien) Gestaltungselementen Gebrauch macht, diese aber in einer Art und Weise gestalterisch miteinander kombiniert, die die angesprochenen Verkehrskreise konkret auf die (vermeintliche) Herkunft aus einem anderen Unternehmen hinzuweisen geeignet sind.


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16.02.2007 LG Köln - 84 0 4/04 - Urt. v. 16.02.07
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen von Magnetfolien, die statische Magnetfelder erzeugen. mehr >
15.02.2007 OLG Hamburg Urteil - 3 U 253/06
1. Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 II S. 1 Nr. 2, S. 2, VI PAngV. Der damit gegebene Verstoß auch gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ist kein Bagatellfall i.S.d. § 3 UWG.

2. Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internetseite mit dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Verstoß gegen § 1 II S. 1 Nr. 1 PAngV gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder als Bagatellfall einzustufen wäre.

3. Wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist der Versandhändler auch für die vom Internetauktionshaus erstellten Suchergebnisse (hier: EBAY-Shop), soweit sie auf seinen Angaben beruhen, insbesondere wenn man von den Internetseiten des Versandhändlers durch einen Link auf die Seite mit den Suchergebnissen gelangt.
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14.02.2007 OLG Hamburg Urteil - 5 U 152/06
1. Die eindeutige Zuordnung i.S.v. § 1 VI PAngV erfordert, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Produkten befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlichen Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (Bestätigung des Senatsurteils v. 12.08.2004, GRUR-RR 2005, 27 - Internetversandhandel).

2. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG kann bei einem Verstoß gegen § 1 II Nr. 1 PAngV dann vorliegen, wenn die danach erforderlichen Angaben bezüglich der Umsatzsteuer noch vor Abgabe der zum Vertragsabschluss führenden Willenserklärung des Verbrauchers gemacht werden.

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14.02.2007 OLG Hamburg Beschluss - 5 W 15/07
1. Der von einem Internetshop im Rahmen seines Internetauftrittes unter dem Abschnitt "Widerrufs- und Rückgaberecht" gegebene Hinweis, dass unfreie Ware bzw. Pakete nicht angenommen werden, versteht der interessierte Verbraucher dahin, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht der Regelung in § 357 II S. 2 BGB, nach der die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat.

2. Der in dieser Regelung liegende Wettbewerbsverstoß ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

3. § 307 BGB stellt jedenfalls im Zusammenhang mit den in AGB geregelten Umständen des Vertragsschlusses eine das Marktverhalten regelnde Norm i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar. mehr >
14.02.2007 OLG Köln Urteil - 6 U 217/06
1. "Neue" Personenkraftfahrzeuge i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind auch Pkw mit sog. Tageszulassung.

2. Die in Anlage 4 Abschn. I Nr. 3 zu § 5 Pkw-EnVKV vorgesehene Befreiung von der Pflicht, in der Werbung Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu machen, gilt nicht bei der Werbung für bestimmte, durch Varianten- und Versionsbezeichnungen konkretisierte Modelle (wie OLG Oldenburg WRP 2007, 96).

3. Die vorgenannten Bestimmungen der Pkw-EnVKV sind Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG. Auch wenn sie die Kaufentscheidung der Verbraucher zugunsten umweltfreundlicher Pkw beeinflussen wollen, sind sie keine Umweltschutzvorschriften, deren Einfluss sich auf das Vorfeld des Wettbewerbs beschränkt.

4. Ein systematischer Verstoß gegen diese Vorschriften überschreitet die Bagatellgrenze.
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14.02.2007 LG Wuppertal - 15 0 115/06 - Urt. v. 14.02.07
Mit der Einlegung von Kostenwiderspruch ist zugleich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlas-sungserklärung geboten. Dies ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen zivilrechtlich nor-mierter wettbewerbsrechtlicher Abmahnung und dem Rechtsinstitut des vorläufigen Rechtsschut-zes. Denn die Abmahnung dient nicht dazu, eine lediglich vorläufige Regelung zwischen den Par-teien abzustimmen. Vielmehr zielt die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf eine endgültige au-ßergerichtliche Streitbeilegung ab mit der Folge, dass sie ihren Sinn verfehlt, wenn der Abgemahn-te, soweit er sich materiellrechtlich gar nicht verteidigen will, im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durch den Kostenwiderspruch lediglich die Kostenfolge des § 91 ZPO unterlaufen will, ohne sich zugleich in der Sache selbst zu unterwerfen. mehr >
13.02.2007 Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen. mehr >
13.02.2007 Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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13.02.2007 Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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12.02.2007 OLG Hamburg Beschluss - 5 U 189/06
1. Bei der Beurteilung einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG bedarf es einer umfassenden Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der die Ausnutzung bestimmter Fristen ein wesentlicher Gesichtspunkt sein kann, aber nicht stets sein muss.

2. Bei einer massiven werblichen Gestaltung der Titelseite, die es dem Betrachter letztlich unmöglich macht, seinen Blick der streitgegenständlichen Bewerbung zu entziehen, kann der Rechtsschutz in Anspruch nehmende Mitbewerber im Einzelfall nicht mit dem Argument gehört werden, ihm seien diese Wettbewerbsverstöße nicht bei dem Erwerb des Heftes zur Kenntnis gelangt.

3. Entscheidend für die dringlichkeitsschädliche Kenntnis von der Werbung ist allein der Zeitpunkt, zu dem die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind. Unerheblich ist, ob hieraus auch bereits die zutreffenden rechtlichen Schlüsse gezogen worden sind.

4. Dringlichkeitsschädlich kann sein, nach Kenntnisnahme der Werbung über sechs Wochen untätig zu bleiben und erst nach eigener wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahme zum Aufbau einer Gegenposition einen Anwalt mit der rechtlichen Prüfung der Werbung zu beauftragen, die sodann ohne vorherige Abmahnung zur Einreichung eines Verfügungsantrages führt.
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09.02.2007 LG Berlin Urteil - 96 O 87/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 43 I, 73 I AMG durch den Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandhandels in Deutschland durch eine niederländische Versandapotheke. mehr >
08.02.2007 LG Köln Urteil - 31 O 722/06
Zur Frage der Einstufung eines als Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke und Knorpel neu von einem Hersteller, dessen Unternehmensbezeichnung den Begriff "Arzneimittel" enthält, in Verkehr gebrachten D-Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthaltenden Präparates, das ausschließlich über Apotheken abgegeben wird, sofern sich dessen Verpackungsgestaltung dicht an ein von dem gleichen Pharmaunternehmen seit vielen Jahren vertriebenes Arzneimittel mit dem Wirkstoff D-Glucosaminsulfat zur Funktionsverbesserung und Schmerzlinderung bei leichter bis mittelschwerer Gonarthrose anlehnt. mehr >
08.02.2007 BGH - I ZR 71/04 - Urt./VU v. 08.02.07 - OLG Hamm
Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.
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08.02.2007 BGH - I ZR 59/04 - Urt. v. 08.02.07 - OLG Celle
a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrie-rung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.06.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158, Tz. 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

b) Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beur-kundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Re-gistrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

c) Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.


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08.02.2007 BGH - I ZR 77/04 - Urt. v. 08.02.07 - OLG Hamburg
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).

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07.02.2007 LG Frankfurt a. M. Urteil - 2-06 O 218/06
Die Bewerbung von Hopi-Ohrkerzen - die ins Ohr gesteckt und abgebrannt werden sollen - als Therapiemittel gegen Kopfschmerzen, Sinusitis, Ohrschmerzen, Tinnitus, Hyperaktivität, Migräne, Nervosität, Erkältung, Ohrdruck und Schlaflosigkeit ist zur Irreführung geeignet, da sich derlei Wirkungsbehauptungen nicht auf eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung stützen können. Unerheblich ist, dass die Ohrkerzen als aktives Medizinprodukt der Klasse II a nach der Richtlinie 93/42/EWG zertifiziert sind. mehr >
06.02.2007 LG Berlin Urteil - 15 S 1/06
Der unerbetene Anruf eines Meinungs- und Marktforschungsunternehmens ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn hinter dem Unternehmen ein gewerblicher Auftraggeber steht. mehr >
05.02.2007 OLG Stuttgart Beschluss - 8 W 20/07
Die Kosten eines vorgerichtlichen Abwehrschreibens sind als notwendige Vorbereitungskosten des späteren gerichtlichen Verfahrens nicht anzuerkennen und deshalb - soweit eine Anrechnung auf die Prozessgebühr des späteren Verfahrensbevollmächtigten ausscheidet - im Kostenfestsetzungsverfahren für das gerichtliche Verfahren nicht mit festzusetzen (entgegen OLG Hamburg - 8 W 16/06). mehr >
01.02.2007 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 63/06
1. Die örtliche Zuständigkeit einer Marken-Löschungsklage bestimmt sich nicht nach § 32 ZPO.

2. Zwischen den Kollektivmarken "Volksbank"/"VR Volksbank Raiffeisenbank" und der Marke "DRSB Deutsche Volksbank" besteht keine Verwechslungsgefahr.

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01.02.2007 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 108/06
Ermöglicht die Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem Gewinnspiel, reicht zur Erfüllung der Informationspflichten ein Hinweis auf eine leicht zugängliche Informationsquelle wie "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" grundsätzlich aus. mehr >
01.02.2007 OLG Hamburg - 3 U 117/06 - Urt. v. 01.02.07 - rechtskräftig
1. Eine unzulässige vergleichende Werbung i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG kann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mit-bewerbers hervorgerufen wird. Dies kann der Fall sein, wenn ein Durchschnittswert des eige-nen Arzneimittels mit dem möglichen Extremwert des Konkurrenzprodukts verglichen wird, ohne dass dies hinreichend deutlich gemacht wird.

2. Unter der Angabe „aktueller Standard“ in einer vergleichenden Arzneimittelwerbung wird ein Arzt regelmäßig eine in Fachkreisen anerkannte und durchgesetzte Normalmethode verstehen. Dies kann grundsätzlich nur eine der Zulassung entsprechende Therapie sein. Ob sich in Aus-nahmefällen ein „Off-Label-Use“ zu einer „Standardtherapie“ entwickeln kann, bleibt offen. Je-denfalls müssen dann die besonderen Umstände des Einzelfalls deutlich in der Werbung auf-geführt werden.
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31.01.2007 OLG Hamburg Urteil - 5 U 110/07
1. Bei dem Begriff "Offroad" handelt es sich um eine mittlerweile eingedeutschte englischsprachige Bezeichnung für alles, was mit geländegängigen Fahrzeugen und damit zusammenhängenden sportlichen Aktivitäten jenseits befestigter Straßen zu tun hat. Der Begriff besitzt beschreibende Anklänge für eine Zeitschrift für Geländewagen, ist aber nicht glatt beschreibend.

2. Die Rechtssätze des EuGH in der Entscheidung "THOMSEN LIFE" (EuGH GRUR 2005, 1042) sind auch dann anzuwenden, wenn nicht eine Unternehmensbezeichnung mit der älteren Marke in ein Gesamtzeichen aufgenommen worden ist, sondern die ältere Marke mit einem Serien- oder Dachzeichen zu einem Gesamtzeichen verbunden wird. Das Serien- oder Dachzeichen hat aus der Sicht des Verbrauchers einen ähnlichen Hinweischarakter und damit eine ähnliche Funktion wie eine Unternehmensbezeichnung.

3. Sofern mit dem prioritätsälteren Klagezeichen und dem Verletzungszeichen identische Produkte bezeichnet werden, erfordern die "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel", dass ein deutlicher Abstand zu dem prioritätsälteren Zeichen einzuhalten ist.
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31.01.2007 OLG Hamburg - 5 U 47/06 - Urt. v. 31.01.07
1. Weist ein Unternehmen in einem (vergleichenden) werblichen Zusammenhang auf seine Grö-ße/Marktstellung/Bedeutung unter Hinweis auf die - objektiv mehrdeutige - Bezugsgröße „Umsatz“ hin, so hat es den relevanten Begriff zur Vermeidung irrtumsbedingter Fehlvorstellungen klarzustellen, wenn die Werbebehauptung allein in Bezug auf die Netto-Umsätze zutreffend, in Bezug auf die Brutto-Umsätze hingegen falsch ist.

2. Die Verpflichtung gilt in besonderer Weise dann, wenn der Werbende in seiner Selbstdarstellung auf der eigenen Internetseite sowohl den Netto-Umsatz als auch den Brutto-Umsatz als Vergleichsgröße verwen-det.
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30.01.2007 OLG Hamburg Beschluss - 3 W 239/06
Wird eine Unterlassungs-Beschlussverfügung, die antragsgemäß eine farbige Verbindungsanlage zum Verbot enthält und deren Ausfertigung ebenfalls mit farbiger Verbindungsanlage der Gläubigerin zugestellt wurde, innerhalb der Vollziehungsfrist dem Schuldner nicht so, sondern mit einer Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie zugestellt, so ist die Beschlussverfügung mangels wirksamer Vollziehung aufzuheben.

Dem steht nicht der Umstand entgegen, dass der Gerichtsvollzieher entgegen dem Zustellungsauftrag nicht das Original-Zustellungsstück mit farbiger Verbindungsanlage, sondern seine von ihm gefertigte Schwarz-Weiß-Kopie zugestellt hat.
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25.01.2007 LG Arnsberg Urteil - 8 O 93/06
Die Bewerbung eines "Heilstollens" mit der Ankündigung, dass dieser heilende Wirkungen bei Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Allergien entfalte, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern die ausgelobte therapeutische Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert ist. mehr >
25.01.2007 BGH Beschluss - I ZB 58/06
Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Dies kann anzunehmen sein, wenn der Schuldner der Pflicht, etwas zu unterlassen, nur gerecht werden kann, indem er neben der Unterlassung auch die positiven Handlungen vornimmt, die notwendig sind, um den rechtmäßigen Zustand zu erreichen.

Der Lauf der in Art. 9 I EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung hängt maßgeblich von der Pflichtensituation des Schuldners ab. Ist ein Schuldner aufgrund eines Urteils verpflichtet, tätig zu werden, kann die Verjährung nicht beginnen, solange diese Pflichtensituation fortbesteht und der Schuldner pflichtwidrig untätig bleibt.
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25.01.2007 BGH - I ZR 22/04 - Urt. v. 25.01.07 - OLG Köln
a) Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solcher wahrnehmen. Eine markenmäßige Benutzung kann auch gegeben sein, wenn die Ware nur verpackt vertrieben wird und die Verbraucher ihre Form erst im Stadium des Verbrauchs wahrnehmen können.

b) Der Grad der Kennzeichnungskraft einer dreidimensionalen Marke hat Auswirkungen darauf, ob der Verkehr dieser Form einen Herkunftshinweis entnimmt, wenn er ihr als Form einer Ware begegnet. Dies wird allerdings umso weniger der Fall sein, je stärker die beanstandete Warenform von der geschützten Marke abweicht.

c) Die Eintragung einer Marke als durchgesetztes Zeichen bedeutet nicht, dass der Marke im Verletzungs-verfahren in jedem Fall zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen ist. Die Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung der Marke hat nur zur Folge, dass er der Marke nicht jeglichen Schutz versagen darf. Dementsprechend hat der Verletzungsrichter auch den Grad der Kennzeichnungs-kraft als durchgesetzt eingetragener Marken im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen. Aller-dings kann bei diesen regelmäßig von einer - mindestens - durchschnittlichen Kennzeichnungskraft aus-gegangen werden.

d) Bei der Ermittlung, inwieweit eine Warenform Herkunftshinweisfunktion hat, ist zwischen der Bekannt-heit des Produkts als solchem und der Herkunftshinweisfunktion seiner Form zu unterscheiden.

e) Bei der Prüfung, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen einer dreidimensionalen Marke und einer mar-kenmäßig benutzten Warenform besteht, ist nicht zu berücksichtigen, ob die Verwechslungsgefahr durch die Verpackung und deren Kennzeichnung ausgeschlossen werden kann.



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25.01.2007 BGH - I ZR 133/04 - Urt. v. 25.01.07 - OLG Düsseldorf
Kann ein Wettbewerbsverstoß nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden, ist die Anfertigung der Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers nicht unlauter, wenn ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist (Fort-führung von BGH, Urt. v. 23.05.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II). mehr >
24.01.2007 OLG Hamburg - 5 U 204/05 - Urt. v. 24.01.07 - rechtskräftig
1. Nimmt ein Unternehmen für ein bestimmtes Produkt die Spitzenstellungsbehauptung „Der beste Preis der Stadt“ für sich in Anspruch, erwartet der Verkehr, dass sich der Werbende zuvor zumindest über die Preisgestaltung des fraglichen Produkts bei seinen Hauptkonkurrenten sowie denjenigen Anbietern in dem relevanten Einzugsgebiet informiert hat, die in der Vergangenheit in der Regel die günstigsten Preise angeboten haben.

2. Zwar trägt grundsätzlich der angreifende Konkurrent die volle Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit einer Spitzenstellungsbehauptung. Bei einer Berühmung dieser Art obliegen aber zunächst dem werbenden Unternehmen zumindest gewisse Darlegungsobliegenheiten dergestalt, irgendwelche Angaben dazu zu machen, aufgrund welcher konkreten Umstände/Marktkenntnisse es sich hierzu subjektiv für berechtigt hält. Geschieht dies nicht, ist es dem Angreifer in der Regel weder möglich noch zumutbar, eine derart umfassende Behauptung konkret zu widerlegen.

3. Angesichts des schnellen Wechsels sowie der Vielfalt nach Preis, Leistung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis unterschiedlicher Produktangebote bei dem Angebot von Handys mit Netzkartenverträgen bedürfen die für die Zulässigkeit einer Spitzenstellungsberühmung relevanten Kriterien eines „deutlichen Vorsprungs“ und einer „gewissen Stetigkeit“ in diesem Bereich einer sorgfältigen Darlegung.
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23.01.2007 Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil - 6 U 65/06
1. Die Bewerbung von Kraftfahrzeugen im Internet mit Endpreisen, welche die Überführungskosten nicht enthalten, verletzt § 1 I S. 1 PAngV. Eine gesonderte, nicht im Endpreis enthaltene Ausweisung von Überführungskosten ist unzulässig.

2. Die Verletzungshandlung ist nicht unerheblich i.S.d. § 3 UWG.
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19.01.2007 OLG Köln Beschluss - 6 W 146/06
Hat der Vollstreckungsgläubiger, dem die Sicherheitsleistung obliegt, dem Schuldner persönlich die Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts zustellen lassen, so ist er nicht nach § 751 II ZPO gehalten, dem Schuldner einen weiteren Nachweis über die Erbringung der Sicherheitsleistung zuzustellen. Das gilt auch dann, wenn letzterer einen Verfahrensbevollmächtigten (§ 172 ZPO) hat. mehr >
19.01.2007 OLG Köln - 6 U 158/06 - Urt. v. 19.01.07 - rechtskräftig

1. § 55 I MarkenG gestattet dem Löschungskläger die Wahl, entweder den als Markeninhaber Eingetragenen oder dessen Rechtsnachfolger in Anspruch zu nehmen, nicht aber das Recht, gleichzeitig gegen beide verschiedene Prozesse zu führen.

2. Bei den Löschungsklagen wegen Verfalls gegen den Registerinhaber und dessen Rechtsnachfolger handelt es sich um identische Streitsachen.
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18.01.2007 LG Frankfurt am Main Urteil - 2-3 O 295/06
Die Bewerbung einer Uhr mit der Angabe „30 m wasserdicht“ ist zur Irreführung geeignet, sofern die Uhr einem Wasserdichtigkeitstest ausgesetzt war, der nicht mehr verbirgt als die Eignung der Uhr zum Baden, Duschen oder Geschirrspülen. mehr >
16.01.2007 OLG Hamm Urteil - 4 U 100/06
1. Die Bewerbung eines Haarpflegemittels mit den Behauptungen "Glatze? Vorbeugen mit Coffein! Beugt Haarausfall vor" ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, da sich die beworbenen kosmetischen Wirkungen bislang nicht auf eine wissenschaftlich hinreichend gesicherte Grundlage stützen können.

2. Eine im Auftrag und Absatzinteresse des Kosmetikherstellers erstellte - bislang nicht veröffentlichte - Studie reicht für sich nicht aus, um die darin niedergelegten Untersuchungsergebnisse und die vorsichtig formulierten Schlussfolgerungen als gesicherten Stand der Wissenschaft erscheinen zu lassen, auf den es entscheidend ankommt. Etwaige neue Erkenntnisse, die - noch - nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, dürfen allein deshalb nicht zur Grundlage einer uneingeschränkten Werbung mit entsprechenden Wirksamkeitsaussagen gemacht werden.

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15.01.2007 OLG München Beschluss - 29 W 2942/06
Fehlende Voraussetzungen des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für eine auf Wettbewerbsrecht gestützte Klage einer Apotheke gegen eine andere Apotheke. mehr >
15.01.2007 OLG Hamburg Beschluss - 3 U 240/06
Es ist grundsätzlich unlauter, für eine Ware oder Leistung mit Testhinweisen Dritter zu werben, ohne in der Werbung eine Fundstelle nach Ort und Datum der Veröffentlichung anzugeben. mehr >
11.01.2007 OLG Hamm Urteil - 4 U 41/06
Versucht ein Anbieter von Waren Kunden für das Lastschriftverfahren dadurch zu gewinnen, indem er als Gegenleistung hierfür für die ersten 500 Kunden eine Benzinpreisversicherung auslobt, so ist dieser verpflichtet, die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme klar und eindeutig anzugeben. Die Verkaufsförderungsmaßnahme darf nicht zu einem Vabanquespiel für den Kunden werden. Demgemäß muss bei einer Zugabe gesagt werden, worin die Zugabe besteht. Bei einer Versicherungspolice gehört aber dazu nicht nur die Angabe des versicherten Gegenstandes, vielmehr gehören dazu auch die Versicherungsbedingungen. mehr >
11.01.2007 BGH - I ZR 87/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Celle
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwi-schen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen An-gabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht oh-ne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.06.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).



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11.01.2007 BGH - I ZR 96/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Karlsruhe
Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu verleiten, handelt nicht bereits des-halb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss.



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11.01.2007 BGH - I ZR 198/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Köln
a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Aus-nutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können beste-hen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft beim allgemeinen Publikum eintritt, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmungen ver-leitet wird.

b) Liegt keine der Fallgruppen des § 4 Nr. 9 lit. a-c UWG vor, kann das Nachahmen eines fremden Pro-dukts nur in Ausnahmefällen nach den Grundsätzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungs-schutzes unlauter i.S.v. § 3 UWG sein. Ein solcher Ausnahmefall kann unter besonderen Umständen vor-liegen, wenn der Mitbewerber durch die Nachahmung wettbewerbswidrig behindert wird.



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09.01.2007 OLG Hamm Urteil - 4 U 30/06
1. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Aussage "Zimt gegen Zucker" wird dahingehend interpretiert und verstanden, dass Zimt gegen die Zuckerkrankheit helfen soll. Damit bezieht sich die Aussage auf die Beseitigung, Linderung und Verhütung von Krankheiten und unterfällt damit § 12 I Nr. 1 LFGB. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei mehrdeutigen Werbeaussagen jede Deutungsmöglichkeit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss. Überdies verletzt die Aussage § 11 I Nr. 2 LFGB, da dem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Entsprechendes gilt für die Werbeaussage "Gluco-A. kann blutzuckersenkend wirken".

2. Die Behauptung "2 Kapseln (Tagesbedarf) enthalten ..." erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, dass der Körper die aufgeführten Stoffe gerade in der genannten Menge benötigt. Sie ist zur Irreführung geeignet, sofern ein entsprechender Bedarf nicht dargetan ist.
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09.01.2007 OLG Hamburg Beschluss - 3 U 183/06
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ein Mitarbeiter der Schuldnerin für diese, aber ohne Vertretungsmacht abgibt, kann stillschweigend genehmigt werden. Das ist der Fall, wenn die zuvor wegen einer unlauteren Werbung abgemahnte Schuldnerin - die jenen Mitarbeiter nur mit der Überprüfung des Verletzungsfalls beauftragt hatte - aus der "Annahmeerklärung" des Gläubigers erkennen muss, dass die betreffende Unterlassungserklärung abgegeben wurde, und gleichwohl nicht unverzüglich den Gläubiger auf den Vertretungsmangel hinweist, obwohl offenkundig ist, dass die Unterlassungserklärung selbstverständlich für verbindlich gehalten wird. Die durch die Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes entstandene Sonderverbindung gebietet nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Antwort und Aufklärung. mehr >
03.01.2007 LG Wuppertal Urteil - 15 O 113/06
1. Zur Frage der Untersagung einer Äußerung, die der Verfügungsbeklagte zwar wortwörtlch so nicht gemacht, gleichwohl aber so gemeint hat.

2. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer Beschlussverfügung.
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21.12.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 77/06
1. Nach den Grundsätzen der gesundheitsbezogenen Werbung kann es irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, und zwar unabhängig davon, ob die Studien selbst lege artis durchgeführt wurden oder ob die Werbung inhaltlich auf andere Studien gestützt werden könnte.

2. Das gilt etwa, wenn die in Bezug genommene Studie als Erkenntnisquelle nicht in Betracht kommt, weil diese Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, ohne dass dies in der auf diese Studie bezugnehmenden Werbung zum Ausdruck kommt, oder aber die in Bezug genommene Studie selbst die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält bzw. lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt, während die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt. Anderenfalls wäre die ärztliche Therapieentscheidung auf der Grundlage von mit wissenschaftlichen Studien belegten Werbeaussagen mit Unsicherheiten belegt und deshalb Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung nicht auszuschließen.
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21.12.2006 BGH - I ZB 17/06 - Beschl. v. 21.12.06 - OLG Düsseldorf
Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.

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21.12.2006 LG Hamburg - 312 0 941/06 - Urt. v. 21.12.06 - rechtskräftig
1. Zur Frage der für das Verfügungsverfahren vorausgesetzten Dringlichkeit in Fällen, in de-nen eine Werbemaßnahme unter verschiedenen Aspekten als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann.

2. Der zunächst gegen die konkrete Verletzungsform gerichtete Verfügungsantrag entkräftet die bestehende Dringlichkeitsvermutung für einen nachfolgenden Antrag, mit welchem ei-ne Irreführung gerügt wird, die nicht auf Anhieb ersichtlich war, nicht.

3. Mit dem Versprechen einer Garantie - hier für den Erfolg eines chirurgischen Eingriffs unter Einsatz von Lasertechnik zur Beseitigung von Fehlsichtigkeit, insbesondere Kurz- und Weitsichtigkeit - bringt der Werbende zum Ausdruck, eine besondere Leistung für seine Kunden zu erbringen. Insbesondere der lange Zeitraum von 10 Jahren für die Garantie er-weckt den Eindruck einer besonderen Werthaltigkeit.

4. Diese Erwartung wird in irreführender Weise enttäuscht, wenn dieser lange Zeitraum ohne jede praktische Bedeutung bleibt, weil echte, von der Garantie erfasste Nachbesserungsfäl-le praktisch nur im ersten Jahr nach der Operation anfallen.

5. Das Garantieversprechen stellt eine i. S. v. § 7 HWG verbotene unentgeltliche Zuwendung nur dann dar, wenn eine unentgeltliche "Nachbesserung" auch für solche Fälle verspro-chen würde, in denen ein Zusammenhang mit der ursprünglichen Behandlung eindeutig nicht mehr gegeben wäre. Als Verstoß gegen § 7 HWG kann es nicht gewertet werden, wenn dem Patienten gegenüber erklärt wird, dass in Fällen, in denen kein zufrieden stel-lendes Operationsergebnis erzielt wurde, darauf verzichtet wird, die genaue Ursache auf-zuklären, und auch ohne den Nachweis, dass die Behandlung in irgendeiner Weise fehler-haft vorgenommen wurde, kostenlos Abhilfe gewährleistet wird.

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20.12.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 209/06
Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien (einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, wenn die Werbungen im Übrigen inhaltlich, farblich und im Layout identisch sind, sich in beiden Fällen dieselben Parteien gegenüber stehen, die von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden und beide Werbungen bereits bei Einleitung der getrennten Verfügungsverfahren dem Wettbewerber bekannt waren. mehr >
20.12.2006 LG Wuppertal Urteil - 15 O 71/06
Der Internetauftritt eines Anbieters von Waren und Dienstleistungen berührt dann nicht den Geltungsbereich des Teledienstegesetzes, sofern es an einem interaktiven Zugriff und einer unmittelbaren Bestellmöglichkeit fehlt. mehr >
20.12.2006 OLG Hamburg - 5 U 135/05 - Urt. v. 20.12.06
1. Für die Frage, ob ein aufgrund eines Geschmacksmusterrechts angegriffenes Produkt beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt oder nicht, ist das Ge-schmacksmuster - nicht das auf dem Geschmacksmuster beruhende Produkt - dem ange-griffenen Produkt im unmittelbaren Vergleich gegenüberzustellen. Es geht - anders als im Markenrecht - nicht um eine Verwechslungsgefahr aus dem undeutlichen Erinnerungsbild des durchschnittlich informierten, verständigen und situationsangemessenen aufmerksa-men Verbrauchers. Daher können die Ergebnisse von Verkehrsbefragungen, bei denen den befragten Personen ein auf dem Geschmacksmuster beruhendes Produkt und das Verlet-zungsmuster nicht gleichzeitig, sondern nacheinander vorgelegt worden sind, für die mus-terrechtliche Beurteilung allenfalls indizielle Bedeutung haben. Auch kann der "informierte Benutzer" im Sinne des Geschmacksmusterrechts Designunterschiede feststellen, die dem gewöhnlichen Verbraucher entgehen würden.

2. Ist die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts zu verneinen, weil das Verletzungsmus-ter einen anderen Gesamteindruck hervorruft, kommen Ansprüche aus wettbewerblichem Leistungsschutz in Betracht, wenn über die noch zulässige Nachahmung hinausgehende unlautere Begleitumstände vorliegen.

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19.12.2006 LG Hamburg Urteil - 416 O 44/05
Die Bewerbung eines Ernährungsseminars mit der Behauptung „Gesund abnehmen ohne zu hungern!“ ist zur Irreführung geeignet, da nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis ein Abnehmen ohne vermehrte Hungergefühle nicht möglich ist und sofern der Werbende jeglichen Nachweis dafür schuldig bleibt, dass das von ihm angebotene Ernährungskonzept den ausgelobten Vorteil hat. mehr >
15.12.2006 LG Berlin Urteil - 15 O 389/06
1. Die Übersendung einer unerbetenen E-Mail ist auch dann rechtswidrig, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt, hinter der ein konkretes wirtschaftliches Interesse des Absendenden steht.

2. Zur Frage der Einwilligung in die Übersendung einer E-Mail.

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14.12.2006 OLG München Urteil - 29 U 4052/06
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit den Aussagen „Vergesslichkeit?“ bzw. „Zu wenig Sauerstoff im Gehirn?“ ist irreführend i.S.v. § 3 S. 2 Nr. 1 HWG, sofern die Werbung keine Einschränkung dahingehend enthält, dass das Anwendungsgebiet des Mittels auf die Indikation eines dementiellen Syndroms beschränkt ist. mehr >
14.12.2006 BGH - I ZR 11/04 - Urt. v. 14.12.06 - OLG Düsseldorf
a) Werden mehrere Konzernunternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten mit der Begründung in Anspruch genommen, sie hätten auf verschiedenen Absatzstufen in einer „Verletzerkette“ (hier: Aufarbeitung und Vertrieb von Komponenten der Brems- und Fahrwerkssteuerung für Lkw) zusammengewirkt und dabei eine Markenverletzung begangen, ist der besondere Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art. 6 Nr. 1 Brüssel-I-VO begründet.

b) Befindet sich auf aufgearbeiteten Fahrzeugkomponenten neben der Marke des Herstellers die Marke des aufarbeitenden Unternehmens, deutet dies für den gewerblichen Nachfrager solcher Austauschteile darauf hin, dass sich die Herstellermarke nicht auf den Aufarbeitungsvorgang bezieht. mehr >
14.12.2006 OLG Hamburg - 3 U 113/05 - Urt. v. 14.12.06 - rechtskräftig
1. Werden beim EU-Parallelimport von markenrechtlich geschützten Packungen eines Arzneimittelherstellers (hier: Ostomie-Artikeln) die produktidentifizierenden Herstellerangaben der Produkt- und Chargennummern - REF- und LOT-Nummern - überklebt, so tritt wegen des unnötigen Packungseingriffs keine markenrechtliche Erschöpfung ein. Der Parallelimporteur kann seine Angaben an anderer Stelle der Packung anbringen, etwaige Fehler beim Neubeschriften der überklebten REF- und LOT-Nummern würden vermieden.

2. Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs, wenn der Parallelimporteur beim Abverkauf unter gleichem Verkaufspreis nicht nach überklebten Packungen einerseits und nach unverändert verkauften, bereits im Ursprungsland mehrsprachig aufgemachten Einheiten andererseits unterschieden hat und als Auskunft nur Gesamtangaben zu der Menge, den Abnehmern und Umsätzen sowie eine anteilige Schätzung mitteilt.

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12.12.2006 OLG Koblenz Urteil - 4 U 906/06
1. Eine Lebensmittelchemikerin, die sich gegenüber einem Auftraggeber dazu äußert, ob in Österreich als verkehrsfähig eingestufte Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland als nicht verkehrsfähig eingestuft werden dürfen und darüber hinaus noch Ratschläge hinsichtlich des nach ihrer Auffassung zweckmäßigen Verhaltens gegenüber deutschen Behörden insbesondere bei Kontrollen erteilt und überdies den Kunden ihrer Auftraggeber zur „Gegenwehr“, d.h. gegebenenfalls zur Einleitung rechtlicher Schritte rät, unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 RBerG.

2. Der Erlaubnispflichtigkeit der Tätigkeit steht nicht der Einwand entgegen, dass der Schutz der Rechtssuchenden deshalb gewahrt sei, weil die Lebensmittelchemikerin aufgrund einer hohen Spezialisierung Professionalität und Qualität gewährleiste. Unerheblich ist ebenfalls, dass die Rechtsberatung dem Interesse ihrer Kunden entgegenkommen mag, neben einer wirtschaftlichen auch noch eine - kostengünstige - rechtliche Beratung zu erhalten.

3. Die Voraussetzungen für eine Erlaubnisfreiheit gem. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG liegen nicht vor. mehr >
12.12.2006 BGH Urteil - VI ZR 175/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann. mehr >
12.12.2006 BGH Urteil - VI ZR 188/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann. mehr >
12.12.2006 OLG Nürnberg Urteil - 3 U 2023/06
1. Ein Unterlassungsantrag, der auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt wird, muss anhand des Sachvortrags eindeutig erkennen lassen, welchen Umfang er haben soll.

2. Beschränkt ein Antragsteller einen nach diesen Kriterien zu unbestimmten und damit prozessual unzulässigen Antrag auf die im Unterlassungsantrag als Beispielsfall genannte konkrete Verletzungshandlung, ist dies prozessual als teilweise Klagerücknahme mit der entsprechenden Kostenfolge zu werten.

3. Die Rechtmäßigkeit eines Presseberichtes ergibt sich nicht schon daraus, dass er wörtlich einer Agentur-Meldung entnommen wurde.
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12.12.2006 LG Berlin - 15 0 587/06 - Urt. v. 12.12.06
Auch zwischen eher kleinen Kanzleien in Berlin und Frankfurt a. M. besteht ein Wettbewerbsverhältnis.

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11.12.2006 OLG Köln Beschluss - 6 W 132/06
Stellt ein Vollstreckungsschuldner das operative Geschäft in Deutschland ein und überlässt das Feld einem von ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter gegründeten ausländischen Unternehmen, das die Domain übernimmt, die Hauptmarke des Schuldners qua Lizenz nutzt und das Vertriebspersonal teilweise weiter beschäftigt, so hat er den selbst installierten Marktnachfolger auf existierende gerichtliche Werbeverbote hinzuweisen. mehr >
07.12.2006 OLG München Urteil - 6 U 2547/06
Die Entfernung des Herstellerkennzeichens von einer Ware stellt auch dann keine gezielte Behinderung des - mit dem Hersteller nicht identischen - Wettbewerbers dar, wenn dieser andere Produkte desselben Herstellers vertreibt (Anschluss an BGH GRUR 2004, 1039 - SB-Beschriftung). Ob eine Irreführung über die betriebliche Herkunft der Ware vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. mehr >
07.12.2006 BGH - I ZR 166/03 - Urt. v. 07.12.06 - OLG Köln
a) Bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung können Umsatzzuwächse von Produkten Eigenschaften dieser Waren i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG sein.

b) Um die Nachprüfbarkeit der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften nach § 6 II Nr. 2 UWG zu ermöglichen, muss der Werbende dem durch die Werbung angesprochenen Verkehrsteilnehmer mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit beurteilen zu können.
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07.12.2006 BGH - I ZR 271/03 - Urt. v. 07.12.06 - OLG Köln
a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist („empfohlener Verkaufspreis“ oder „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind.

b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist („UVP“) ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig. mehr >
07.12.2006 OLG Hamburg - 3 U 34/06 - Urt. v. 07.12.06
1. Im Branchenbereich der Telekommunikation ist aufgrund der üblichen Kennzeichnungs-gewohnheiten davon auszugehen, dass der Verkehr daran gewöhnt ist, den Herkunftshin-weis ganz maßgeblich in der Herstellerangabe zu sehen.

2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2 Surf@home" und "T-Com Surf@home".

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06.12.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 9/06
1. Ein Spielvermittler mit Sitz im Ausland, der die Teilnahme am Deutschen Lotto-Toto-Block vermittelt, verletzt mit der Bewerbung seiner Vermittlungstätigkeit im Internet § 14 II Nr. 3 Lotteriestaatsvertrag (LSV), sofern er nicht mindestens 2/3 der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterleitet resp. nicht die Höhe des weitergeleiteten Betrages angibt.

2. Bei § 14 II Nr. 3 LSV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, die jedenfalls auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln.

3. Die gewerbliche Spielvermittlung zu Lotterien fällt unter § 4 IV Nr. 4 TDG.

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06.12.2006 OLG Hamburg - 5 U 67/06 - Urt. v. 06.12.06
1. Macht der Verletzte einen Verfügungsantrag bei einem Landgericht anhängig, nimmt diesen jedoch kurze Zeit darauf wieder zurück, nachdem Verhandlungstermin anberaumt worden ist, kann einem sodann vor einem anderen Gericht gestellten inhaltsgleichen Verfügungsantrag wegen rechtsmissbräuchlichem „forum-shopping“ das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis der §§ 12 II UWG, 935, 940 ZPO fehlen.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verletzte hierdurch erkennbar eine vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung vereiteln will. Das Interesse, eine gerichtliche Eilentscheidung nur ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen, ist rechtlich nicht schutzfähig.

3. In derartigen Fällen ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG durch das eigene Verhalten des Verletzten selbst dann widerlegt, wenn die erneute Einreichung des Verfügungsantrags vor dem zweiten Gericht innerhalb eines Zeitraums erfolgt, der für sich genommen noch nicht dringlichkeitsschädlich ist.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 W 167/06, MD 2007, S. ....; OLG Hamburg - 5 W 156/06, MD 2007, S. .... (beide in diesem Heft).
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05.12.2006 Kammergericht Beschluß - 5 W 295/06
1. Wer als Unternehmer Waren über das Internet in der Weise absetzt, dass er dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss gem. § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB die Widerrufsbelehrung in Textform mitteilt, muss, wenn er gem. § 312 c I S. 1 BGB vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers eine Widerrufsbelehrung im Internet zur Verfügung stellt, die Widerrufsfrist dort mit einem Monat angeben, welche frühestens mit Mitteilung einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung in Textform (§ 355 II S. 1 BGB) und nicht vor Erhalt der Ware (§ 312 d II BGB) beginnt.

2. Das in Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV abgedruckte „Muster für die Widerrufsbelehrung“ gilt nur für Widerrufsbelehrungen, die dem Verbraucher in Textform mitgeteilt werden. Stellt demgegenüber ein Unternehmer eine Widerrufsbelehrung lediglich ins Internet und entspricht diese Belehrung nicht den dafür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, so lässt sich ein Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns nicht mit dem Hinweis entkräften, die Belehrung folge den Vorgaben besagten Musters (Fortführung von KG NJW 2006, 3215 - Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet I). mehr >
30.11.2006 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 24/06
Das Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate erfordert eine deutliche, am Blickfang teilnehmende Aufklärung über die Vertragskoppelung. mehr >
30.11.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 92/06
1. Die Irreführung durch Werbung für unzureichend bevorratete Ware ist speziell in § 5 V UWG geregelt, die sonstigen Fälle der irreführenden Werbung nicht verfügbarer Ware beurteilen sich nach § 5 II Nr. 1 UWG.

2. Wird ein Tonträger aktuell beworben, so erwartet man ohne entsprechenden Hinweis selbstverständlich greifbare Ware. Eine solche Werbung ist irreführend, wenn die Verfügbarkeit fehlt, weil der Tonträgerhersteller schon Wochen zuvor den Veröffentlichungstermin des Tonträgers verschoben hatte.

3. Die Fußnote in der Werbung "Keine Mitnahmegarantie. Aus vertriebstechnischen Gründen ist nicht jeder im Prospekt beworbene Artikel in jeder Filiale erhältlich" beseitigt die Fehlvorstellung nicht, denn jener Vermerk ist ersichtlich nur auf Fälle der unzureichenden Bevorratung zugeschnitten.

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29.11.2006 OLG Karlsruhe Urteil - 6 U 140/05
Zur Frage einer unzulässigen Publikumswerbung i.S.d. § 10 HWG durch eine Anzeige (deren Gegenstand ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel bildet), die erkennbar das Ziel verfolgt, die Öffentlichkeit in einer wichtigen gesundheitspolitischen Frage aufzurütteln und auf aus der Sicht des Inserenten gegebene Missstände hinzuweisen, deren werbliche Funktion aber nicht in der Weise zurücktritt, dass der werblichen Zielsetzung keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt. mehr >
29.11.2006 OLG Hamburg - 5 U 99/06 - Urt. v. 29.11.06
1. Zur Verwirklichung einer von ihm übernommenen Unterlassungsverpflichtung ist der Schuldner ver-pflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Störungsquelle nachhaltig beseitigt wird und bleibt. Bedient sich der Unterlassungsschuldner zur Umsetzung dieser Ver-pflichtung selbständiger Dritter, deren Handeln in seinem Einflussbereich liegt und das ihm wirtschaftlich zugute kommt, so hat er auf diese - in Abhängigkeit von den Besonderheiten des Einzelfalls - wirksam und nachhaltig einzuwirken, um die Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung zu gewährleisten. Er ist weiterhin verpflichtet, die Einhaltung des Verbots zu überwachen.

2. Hat der Hersteller gegenüber dem Zwischen- bzw. Einzelhandel sein Produkt unter Hinweis auf be-stimmte Eigenschaften offensiv kommuniziert, so muss er entsprechend nachhaltig auch auf eine Verän-derung der Produktbezeichnung bzw. -beschreibung hinweisen, um sicherzustellen, dass der Handel z.B. altes Werbematerial zukünftig nicht mehr verwendet. Dies gilt besonders dann, wenn die gebotene Verän-derung zwar in ihren rechtlichen Wirkungen erheblich, optisch aber eher geringfügig und unauffällig ist und deshalb zu befürchten ist, dass die Veränderung ohne einen nachhaltigen Hinweis nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und weiterhin das veraltete - rechtsverletzende - Werbematerial verwendet werden wird.


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28.11.2006 LG Berlin Beschluß - 16 O 1109/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 10 HWG durch die Bewerbung einer Brustkrebstherapie unter Einsatz eines namentlich benannten verschreibungspflichtigen Arzneimittels im Rahmen einer in Tageszeitungen veröffentlichten Werbeanzeige einer Frauenklinik. mehr >
28.11.2006 LG Hamburg Urteil - 407 O 93/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 12 I Nr. 1 LFGB durch die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Ankündigungen „NEU aus den USA A. Gelenkschutz Jeder Zweite in Deutschland hat Gelenkbeschwerden, so eine Studie. Das muss nicht sein! Jetzt gibt es das neue Nahrungsergänzungspräparat A. ... Die Amerikaner schwören schon lange auf diese 'Wunderkapseln'. Das Geheimnis von A.: Die einzigartige Nährstoff-Kombination Glucosamin, Chondroitin sowie den Vitaminen K und D3. Gerade diese Nährstoffe spielen beim Schutz vor Gelenkbeschwerden die größte Rolle. Glucosamin gilt dabei als besonderer Schutzstoff für Knorpel, Chondroitin beugt einem Austrocknen (Unterversorgung) der Knorpel vor und die Vitamine K und D3 tragen auch zum Erhalt der Knochenmasse bei und fördern die Knochenfestigkeit“. mehr >
27.11.2006 OLG Nürnberg Beschluß - 3 W 2364/06
Auch wenn alle Tatbestandsmerkmale des § 7 II Nr. 3 UWG erfüllt sind, entbindet dies nicht von der Prüfung der Erheblichkeitsgrenze des § 3 UWG. mehr >
24.11.2006 LG Frankfurt am Main Urteil - 3-11 O 118/06
1. Ein Wettbewerbsverband ist in Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben berechtigt, Urteile, die er aufgrund einer Beschwerde erstritten hat, an den Beschwerdeführer ohne Anonymisierung oder Schwärzungen weiterzugeben. Ein Einverständnis der anderen Prozesspartei ist dazu nicht erforderlich, da der Verband insoweit keiner Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

2. Verbreitet der Beschwerdeführer die weitergeleiteten Urteile im Rahmen anonymer Rundschreiben an Dritte, so ist dem Verband eine derartige Handlung nicht als Beteiligung an einem Behinderungswettbewerb zuzurechnen. mehr >
24.11.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 142/06
Eine von den Pflichtangaben des § 4 I HWG befreiende Erinnerungswerbung (§ 4 VI HWG) liegt nicht vor, wenn ein neues Generikum einem bekannten Originalmedikament bildlich gegenübergestellt wird und der Begleittext suggeriert, dass das Generikum eine gleich gute Wirksamkeit aufweise wie das altbekannte Mittel. mehr >
23.11.2006 BGH - I ZB 39/06 - Beschl. v. 23.11.06 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ob Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, beurteilt sich nach einem objektiven Maßstab. Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind daher auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme nicht kannte oder kennen musste.

b) Hat der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners das Geschäft im Sinne von Teil 3 Vorb. 3 II RVG VV bereits vor der Rücknahme des Verfügungsantrags betrieben, etwa durch Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen, so ist dadurch die 0,8-fache Verfahrensgebühr gem. Nrn. 3100, 3101 RVG VV angefallen.
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23.11.2006 BGH - I ZR 276/03 - Urt. v. 23.11.06 - OLG Hamm
Ein von den Richtern unterzeichnetes so genanntes Protokollurteil i.S.v. § 540 I S. 2 ZPO braucht nur dann nicht mit dem Protokoll verbunden zu werden, wenn es nicht nur die Angaben gem. § 313 I Nrn. 1-4 ZPO, sondern auch die in das Protokoll aufgenommenen Feststellungen und Darlegungen nach § 540 I S. 1 ZPO enthält (im Anschluss an BGHZ 158, 37; BGH, Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 362/03, NJW 2005, 830).

a) Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt.

b) Auch im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verletzte Ersatz auch des Schadens verlangen kann, der durch eine auf einer eigenen Willensentscheidung beruhenden Handlung des Verletzten entstanden ist, wenn diese Handlung durch ein rechtswidriges Verhalten des anderen herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Verhalten darstellt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der schuldhaft den unrichtigen Anschein eines von einem Dritten begangenen Wettbewerbsverstoß erweckt. mehr >
23.11.2006 OLG Hamburg - 5 W 167/06 - Urt. v. 23.11.06
1. Für die im Rahmen von § 12 II UWG zu beantwortende Frage, ob der Verletzte seine Ansprüche mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt hat, bedarf es einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen Umstände. Dabei kann eine Rechtsdurchsetzung auch dann zögerlich - und damit dringlichkeitsschädlich - sein, wenn zwar weder die einzelnen Maßnahmen noch die jeweils hierfür gesetzten Fristen isoliert betrachtet zu beanstanden sind, diese im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aber erkennen lassen, dass dem Verletzten die Durchsetzung seiner Rechte nicht wirklich eilig ist.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verletzte selbst z.B. durch ein nicht auf das Tagesende, sondern nach Stunden auf die Tagesmitte gelegtes Fristende („12.00 Uhr“) dem Verletzer den Eindruck vermittelt, selbst bei einer geringfügigen Fristüberschreitung könnten die angedrohten gerichtlichen Maßnahmen unter Umständen noch am selben Tag eingeleitet werden.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 U 67/06, MD 2007, S. ....; OLG Hamburg - 5 W 156/06, MD 2007, S. .... (beide in diesem Heft).
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23.11.2006 OLG Hamburg - 3 U 110/06 - Urt. v. 23.11.06
Die Werbeangabe eines Rechtsschutzversicherers „Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND“ wird jedenfalls nicht generell als Sachaussage i.S.d. § 5 II UWG verstanden; dass sie nach „Art“ einer Alleinstellungsbehauptung gebildet ist, reicht als solches dafür nicht aus. In der Verwendungsform der konkreten Anzeige gibt es mehrfach Anspielungen auf das Kämpfen und den Einsatz des Versicherers „für seine Kunden“. Darin eingebettet ist die beanstandete Werbeaussage ebenfalls nur ein Hinweis auf das „kämpferische“ aktive Tun, ohne dass damit über den Erfolg des Werbenden etwas Konkretes gesagt wäre. Der Referenzverbraucher hat mangels greifbaren Hinweises keinen Grund für die Annahme, die Antragsgegnerin sei z.B. Marktführerin oder sonst in einer Alleinstellung (etwa in der Zahl der Versicherten oder in der Kundenzufriedenheit). mehr >
21.11.2006 LG Berlin Urteil - 15 O 560/06
Zur Frage einer rechtswidrigen Beeinträchtigung der Marke "X Möbel", sofern bei Eingabe dieses Begriffs in die Suchfunktion der Internet-Suchmaschine Google neben den Suchergebnissen am rechten Rand eine Werbeanzeige eines Discount-Möbelhauses mit einem Link zu dessen Internetseite erscheint, der keine Möbel der Marke "X Möbel" vertreibt. mehr >
20.11.2006 OLG Nürnberg Hinweis gem. § 522 ZPO - 3 U 1838/06
1. Zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.

2. Die Äußerung einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber einem Dritten (hier: Rechtsanwalt), die Kosten eines bestimmten Sachverständigen nicht zu übernehmen, kann die Voraussetzungen von § 4 Nrn. 7, 10 UWG erfüllen.
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17.11.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 78/06
Ein auf der Verpackung aufgebrachter Hinweis, der fragliche Artikel solle nicht mit anderen Produkten verwechselt werden, ist nicht geeignet, eine Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG auszuschließen. Er kann nämlich die Verbraucher nicht schützen, die in der konkreten Kaufsituation einen früher gesehenen anderen Artikel irrig wiederzuerkennen glauben. Die zu § 4 Nr. 9 b UWG ergangene Rechtsprechung (BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III) ist insoweit auf das Recht der unlauteren vermeidbaren Herkunftstäuschung nicht übertragbar. mehr >
16.11.2006 LG München I Urteil - 17HK O 20917/04
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Behauptung, dass bei der täglichen Ernährung - ohne Beschränkung auf unzureichende Ernährung oder Mangelzustände - genau dieses Produkt benötigt werde „um den Menschen optimal zu versorgen“, verletzt § 4 IV NemV sowie § 11 I S. 1 LFGB. mehr >
16.11.2006 BGH - I ZR 191/03 - Urt. v. 16.11.06 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt.

a) Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen.

b) Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll.

Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.v. § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S.v. § 3 UWG nicht mehr veranlasst.
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16.11.2006 BGH - I ZR 218/03 - Urt. v. 16.11.06 - OLG Düsseldorf
Für die Klagebefugnis eines Verbandes kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber des Beklagten als (mittelbare) Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen - gegebenenfalls auch schlüssig - beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte.
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15.11.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 185/05
Die Verwendung der Bezeichnung und der Domain „Deutsches-Handwerk.de“ für ein Internetportal, auf dem Handwerksbetrieben die Möglichkeit der Eintragung von Daten gegen Entgelt angeboten wird, kann jedenfalls rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs dahingehend irreführen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen und berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt. Dieser möglichen Irreführung muss durch einen deutlichen Hinweis auf der Startseite der Homepage begegnet werden. mehr >
15.11.2006 LG München Urteil - 33 O 11693/06
Die unverlangte Übermittlung einer E-Mail durch einen Zeitschriftenverlag, die in erster Linie der Informationsbeschaffung für eine geplante Veröffentlichung dient, verletzt nicht eine vom Verlag gegenüber dem Empfänger abgegebene Unterlassungserklärung, mit der dieser sich verpflichtete, die Übersendung von E-Mails zu unterlassen, um auf Produkte des Verlages aufmerksam zu machen, sofern der Empfänger in die Übermittlung nicht eingewilligt hat. mehr >
14.11.2006 Kammergericht Beschluß - 5 W 254/06
1. Zur Bemessung des Streitwerts, wenn ein offenbar nur versehentlich erfolgter Verstoß gegen § 1 II S. 1 PAngV gerügt wird.

2. Ist eine Sache nach Art und Umfang einfach gelagert, so rechtfertigt das im Regelfall eine Minderung des an sich zu veranschlagenden Streitwerts für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch um die Hälfte. mehr >
14.11.2006 LG Berlin Urteil - 15 O 427/06
Derjenige, der sich in einem Schutzrecht verletzt sieht, darf nicht durch Unterlassungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt werden. mehr >
09.11.2006 BGH Beschluss - I ZB 28/06
Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 III Nrn. 2-4 UWG klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S.v. § 51 I Nr. 2, II S. 1 SGG, sondern um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG eröffnet ist. mehr >
09.11.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 85/05
Verteilt ein Postunternehmen offene, nicht adressierte Postwurfsendungen, mit denen für unzulässige Glücksspiele geworben wird, kommt eine wettbewerbsrechtliche Teilnehmerhaftung in Betracht. mehr >
09.11.2006 OLG Hamburg - 3 U 58/06 - Urt. v. 09.11.06
1. Im Hinblick auf Internetwerbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestim-mungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internetwerbung in wett-bewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Par-teien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.

2. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des ange-rufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.

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07.11.2006 OLG Hamburg - 5 W 156/06 - Beschl. v. 07.11.06
1. Der Wunsch einer Partei, eine wertvolle Geschäftsbeziehung nicht unnötig durch den Vorwurf einer Rechtsverletzung zu belasten, kann im Rahmen von § 12 II UWG eine zögerliche vorprozessuale Anspruchsdurchsetzung nicht rechtfertigen. Das Bestreben einer möglichst einverständlichen Streitbeilegung und die Notwendigkeit einer nachhaltigen gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung sind dabei häufig nicht miteinander in Einklang zu bringen. Wiederholte Abmahnungen und Vergleichsverhandlungen sind in diesem Rahmen nur in dem Umfang nicht dringlichkeitsschädlich, wie sie der gebotenen zügigen Rechtsverfolgung dienen.

2. Wählt der Verletzte den Weg einer allgemeinen, umfassenden vorprozessualen Beanstandung einer bestimmten Produktgestaltung, so ist er unter Dringlichkeitsgesichtspunkten gehindert, seine Beanstandung später auf konkrete Einzelprodukte zu stützen, wenn er durch sein zögerliches vorprozessuales Verhalten die Voraussetzungen für ein Eilverfahren im Hinblick auf die Gesamtbeanstandung verloren hat. Der Aspekt einer Intensivierung/Erneuerung der (späteren) Verletzungshandlung ist insoweit ohne Relevanz. mehr >
02.11.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 256/05
1. Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d.h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 02.11.2006 - 3 U 271/05).

2. Zur Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot.

3. Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn einer Preisangabe im Internet kein Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind.
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02.11.2006 OLG Hamburg - 3 U 105/06 - Urt. v. 02.11.06

1. Erscheint in einer Praxissoftware die Bannerwerbung für ein Medikament aufgrund der durch den Arzt vorgenommenen Auswahl eines anderen Präparats, welches für die gleiche Indikation zugelassen ist, so kann der Eindruck erweckt werden, dass das in dem Banner beworbene Medikament statt des von dem Arzt ausgewählten Präparats verordnet werden könnte.

2. Voraussetzung eines gem. § 6 II Nr. 1 UWG zulässigen Vergleichs ist nicht die völlige Identität der verglichenen Produkte, die Vergleichbarkeit im Sinne des Gesetzes ist vielmehr weit zu verstehen. Es genügt, dass die Produkte funktionsidentisch sind und aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher als Substitutionsprodukte in Betracht kommen können.

3. Im Bereich von Arzneimitteln ist von der gleichen Bedarfsdeckung oder der selben Zweckbestimmung auszugehen, wenn für die verglichenen Präparate die selbe Indikation besteht. Eine gleiche Bedarfsdeckung oder die selbe Zweckbestimmung der Präparate ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil die Präparate in verschiedenen Wirkstärken oder Packungsgrößen angeboten werden. Entscheidend ist, dass die Präparate grundsätzlich einen identischen Anwendungsbereich haben.
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02.11.2006 OLG Hamburg - 3 U 271/05 - Urt. v. 02.11.06
1. Zwischen der Unternehmensbezeichnung "Das Klett-Shirt" mit noch hinreichender Unter-scheidungskraft für ein Textilvertriebsunternehmen (§ 5 MarkenG) und der Verwendung ei-nes Logos "klettSHIRTS" z.B. auf Hemdeneinnäher besteht Verwechslungsgefahr (§ 15 MarkenG).

2. Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch, der sich allgemein gegen die Verwendung eines Bestandteils (hier: "Klett-Shirt") in einer Domain richtet, ist unbegründet, denn eine Verwechslungsgefahr lässt sich jeweils nur im Hinblick auf eine Bezeichnung insgesamt, nicht aber bezüglich einzelner Elemente feststellen, bei Domains ist zudem im Regelfall zu-sätzlich auf den konkreten Inhalt der Internetseiten abzustellen (kein Schlechthin-Verbot).

3. Wird eine ordnungsgemäß vollzogene Beschlussverfügung durch Urteil bestätigt, und zwar im Verbot zu lit. a) unverändert und zu lit. b) nur eingeschränkt bestätigt, so bedarf es kei-ner erneuten Vollziehung. Eine klar abgrenzbare Beschränkung des Verbots gegenüber der Beschlussverfügung ist z.B. gegeben, wenn das Beschlussverbot (hier: "die Bezeichnung KlettShirt als Bestandteil der Domain zu benutzen") durch einen Einschub (hier: "im ge-schäftlichen Verkehr mit Bekleidungsstücken") auf einen Teilbereich zurückgeschnitten wird.

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31.10.2006 OLG Köln Beschluss - 6 W 109/06
Wird eine Werbeanzeige in der Antragsschrift aus mehreren Gründen als wettbewerbswidrig beanstandet, die sich aber in dem mit der Antragsfassung erstrebten Verbot nur teilweise wiederfinden, so erfasst der Kernbereich des antragsgemäß erlassenen Titels die vom Antragswortlaut nicht abgedeckten Unlauterkeitsaspekte auch dann nicht, wenn der Antrag die konkrete Werbeanzeige in Bezug genommen hat. mehr >
30.10.2006 OLG Frankfurt am Main Beschluß - 6 W 181/06
1. Mit Rücksicht auf § 128 III ZPO muss über einen Kostenwiderspruch im Eilverfahren nicht mündlich verhandelt werden.

2. Hat das Gericht gem. § 128 III ZPO über einen Kostenwiderspruch im schriftlichen Verfahren entschieden, ist Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG (Terminsgebühr) nicht analog anzuwenden. mehr >
26.10.2006 BGH Urteil - I ZR 37/04
a) Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.

b) Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen. mehr >
26.10.2006 OLG Hamm Urteil - I ZR 33/04
a) Verknüpft ein Unternehmen den Produktabsatz mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Belange (sog. Sponsoring), verstößt es regelmäßig nicht gegen das Verbot unangemessener unsachlicher Beeinflussung des Kunden i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG.

b) Verspricht ein Unternehmen allgemein für den Fall des Erwerbs seiner Produkte, einen Dritten zu unterstützen, so folgt daraus noch nicht, dass über die Details dieser Leistung aufgeklärt werden muss. Erst wenn die Werbung konkrete, für die Kaufentscheidung relevante irrige Vorstellungen hervorruft, ergibt sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen.

c) Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei einer Verknüpfung des Produktabsatzes mit dem Versprechen einer Sponsoringleistung. mehr >
26.10.2006 LG Siegen Urteil - I ZR 97/04
a) Verspricht ein Unternehmen für den Fall des Kaufs seiner Produkte eine nicht näher spezifizierte Leistung an einen Dritten, wird der Verbraucher regelmäßig nur erwarten, dass die Leistung zeitnah erbracht wird und nicht so geringfügig ist, dass sie die werbliche Herausstellung nicht rechtfertigt. Enthält die Werbung allerdings konkrete Angaben zum Sponsoring, kann sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen ergeben, wenn es ansonsten zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Fehlvorstellung des Verkehrs kommt.

b) Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast des Beklagten im Prozess über eine irreführende Werbung. mehr >
24.10.2006 OLG Koblenz Urteil - 4 U 1768/05
1. Behauptet ein Werbender die Wirksamkeit oder bestimmte Wirkungen eines Heilmittels - hier: „Quanten-Therapie“, die mit der Magnetfeldtherapie gleichzusetzen ist -, ohne einen ernst zu nehmenden Meinungsstreit in der Fachwelt zu erwähnen, so führt er damit das Publikum über die fehlende hinreichende wissenschaftliche Absicherung irre.

2. Das Irreführungsverbot des § 3 Nr. 1 HWG greift schon dann, wenn sich eine Werbung sowohl an das Fach- wie an das Laienpublikum richtet oder der Adressatenkreis nicht eindeutig ist und wenn die Möglichkeit der Täuschung innerhalb einer Gruppe besteht. mehr >
24.10.2006 LG Lübeck Urteil - 13 O 73/06
„Mumijo-Kapseln“, die Siliziumdioxid (Kieselsäure) in kristalliner Form (hier: 13,35 %) enthalten, sind als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig. mehr >
24.10.2006 LG Hamburg - 312 0 188/06 - Urt. v. 24.10.06
1. Mit der an deutsche Verbraucher gerichteten Werbeaussage eines italienischen Möbelan-bieters, "Immer mehr Nobelmarken verkaufen wegen der schwierigen Marktsituation direkt ab Werk. Nicht nur viele Bauhaus-Möbel - auch viele aktuelle Modelle, vor allem der italie-nischen Top-Designer sind jetzt im Direktvertrieb erhältlich" wird zum Ausdruck gebracht, dass der Verbraucher die angebotene Ware auch (zu einem höheren Preis) bei einem Mö-belhändler in Deutschland erwerben könnte. Der Verbraucher nimmt nicht an, dass die konkret beworbenen Gegenstände in Deutschland gar nicht vertrieben werden dürfen.

2. Der Verbraucher weiß, dass es in Deutschland einerseits kostbare Original-Bauhaus-Gegenstände gibt, andererseits aber auch Gegenstände, welche denjenigen des Bauhaus' lediglich nachempfunden und in der Regel preisgünstiger als diese sind. Dass eine solche Nachahmung möglicherweise in Italien vertrieben werden darf, macht aus ihr aus Sicht des deutschen Verbrauchers noch kein Original-Designstück.

3. Dem Verkehr ist das Verhältnis von Original und Nachahmung oder Nachempfindung bei Gegenständen der angewandten Kunst bekannt und geläufig. Es gibt immer Produkte, die aussehen wie ein Original, möglicherweise sind sie auch von gleicher Qualität. Dies ändert nichts daran, dass der Verbraucher zwischen beiden zu unterscheiden versteht und es ihm frei stehen muss, wofür er sich letztendlich entscheidet.

4. Trotz Fehlens qualitativer Unterschiede zwischen lizenzierten Bauhaus-Produkten einer-seits und aus Italien stammenden hochwertigen Nachahmungen, ist nicht gesagt, dass es für den Verbraucher ohne Bedeutung ist, ob er ein lizenziertes oder ein mit dem Makel der fehlenden Lizenzierung behaftetes Produkt erhält.

5. Gerade bei hochpreisigen Designerobjekten ist der Verbraucher regelmäßig daran interes-siert, insoweit Originale zu erwerben, zumindest möchte er wissen, was er erwirbt.

6. Bei fehlender Aufklärung in der Werbung über den Makel der fehlenden Lizenzierung liegt eine Irreführung vor. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit im Wirtschaftsraum der Eu-ropäischen Union verbietet es nicht, von der Beklagten zu fordern, ihre Produkte nicht irre-führend zu bewerben.

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24.10.2006 LG Hamburg - 312 0 527/06 - Urt. v. 24.10.06 - rechtskräftig
1. Eine vergleichende Werbung i.S.d. § 6 I UWG liegt nur dann vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

2. Auch wenn nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 87/55/EG der Begriff der verglei-chenden Werbung in einem weiten Sinne verstanden werden soll, ist unerlässliche Voraus-setzung die unmittelbare oder mittelbare Erkennbarkeit anderer Waren oder Mitbewerber.

3. Die Angaben "Testsieger", "gut" und "Empfehlung der Redaktion" in einer Werbung mit einem Testergebnis genügen nicht für die allein in Betracht kommende mittelbare Erkenn-barkeit, da nicht ersichtlich ist, mit welchen Produkten das beworbene Produkt verglichen wurde.

4. Unter Heranziehung der Grundsätze über den allgemein gehaltenen Vergleich und gemäß dem Grundsatz der Transparenz der Werbung ist zu fordern, dass bei Hinweisen auf Test-ergebnisse dem Verbraucher die Möglichkeit der Nachprüfung zu eröffnen ist.

5. Der Werbende, der diese Informationen unterlässt und bei fehlender Fundstellenangabe auch keine zumutbare Nachprüfmöglichkeit eröffnet, verstößt gegen das Transparenzge-bot, indem er dem Verbraucher Informationen vorenthält, deren Bedeutung für die Ent-scheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung als hoch anzusehen ist, so-dass die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Konsumentscheidung nicht zu verneinen ist.

6. Erhält der Rechtsanwalt, der bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren tätig war und dem noch kein Auftrag für das Hauptsacheklageverfahren erteilt wurde, einen gesonderten Auftrag zur Abfassung des Abschlussschreibens, beschränkt sich die entstehende Ge-schäftsgebühr regelmäßig nach Ziff. 2402 VV RVG auf einen Satz von 0,3, weil es sich um ein einfaches Schreiben handelt.
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19.10.2006 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 73/06
1. Das Versprechen einer Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass dem Verbraucher ein Erfrischungsgetränk nicht schmeckt, ist eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG.

2. Es verstößt gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie nur auf der Innenseite des Etiketts abgedruckt sind und wenn in einem TV-Spot gar kein Hinweis bezüglich der Bedingungen erfolgt. mehr >
19.10.2006 OLG Hamburg - 3 U 45/06 - Urt. v. 19.10.06
1. Nach § 4 XIV AMG ist „Herstellen“ auch das Kennzeichnen des Arzneimittels. Dazu zählt auch das Aufbringen der nach § 10 I Nr. 8 a AMG erforderlichen Information zu dem bei der Herstellung verwendeten gentechnisch veränderten Mikroorganismus/Zelllinie als zusätzliche Angabe (Bluebox) auf der Verpackung parallelimportierter Arzneimittel.

2. Anhaltspunkte dafür, dass die EMEA einen seitens des Parallelimporteurs in die Gebrauchsinformation aufgenommenen zusätzlichen Hinweis auf den Parallelimport nicht dulden würde, bestehen zurzeit nicht. Vielmehr sprechen die von der EMEA über ihre Homepage (www.emea.europa.eu/htms/human/parallel/parallel.htm) veröffentlichten Leitlinien „EMEA POST-AUTHORISATION GUIDANCE ON PARALLEL DISTRIBUTION“ (Stand: 19.05.2004) dafür, dass die EMEA einen solchen Hinweis für erlaubt hält.
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13.10.2006 LG Tübingen Urteil - 20 0 36/06
Die in einem Nahrungsergänzungsmittel enthaltene Grundsubstanz muss in ihren einzelnen Bestandteilen den Anforderungen an ein Lebensmittel entsprechen bzw. die in ihm enthaltenen Substanzen müssen als Lebensmittel-Zusatzstoffe nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch oder als zugelassene Stoffe nach der NahrungsergänzungsmittelVO erlaubt sein. Beide Voraussetzungen treffen auf Quarz in kristalliner Form nicht zu. mehr >
13.10.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 59/06
1. Eine Farbzusammenstellung, die aus zwei Grundfarben besteht und in jedweder Kombination der beiden Farben unter Schutz gestellt werden soll mit der einzigen Ausnahme, dass der Anteil einer (schwächeren) Farbe unter 50 % zu bleiben hat, kann nicht als Marke eingetragen werden (im Anschluss an EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie GmbH; gegen BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; Abgrenzung zu BPatG GRUR 2005, 1056 - zweifarbige Kombination dunkelblau/hellblau).

2. Ein grafisch nicht darstellbares Zeichen, das nach § 8 I MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen ist, kann nicht nach § 4 Nr. 2 MarkenG als Benutzungsmarke erworben werden.
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13.10.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 153/06
Eine Kommune, die eine Straßenverkehrszulassungsstelle betreibt und auf ihrem eigenen Grundstück - wo sich die Zulassungsstelle befindet - Flächen an einige Schilderprägerunternehmer vermietet hat, ist verpflichtet, auf die Belange in der Nachbarschaft angesiedelter Schilderpräger Rücksicht zu nehmen. Sie darf daher nicht ohne triftigen Grund die Grenze zu einem Nachbargrundstück so schließen, dass der dort ansässige Schilderpräger vom Grundstück der Zulassungsstelle nicht mehr unmittelbar erreicht werden kann (Ergänzung zu BGH GRUR 1999, 278 - Schilderpräger im Landratsamt; BGH GRUR 2003, 167 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; BGH GRUR 2006, 608 - Hinweis in Zulassungsstelle). mehr >
12.10.2006 OLG Naumburg Beschluß - 10 W 65/05
1. Das Unterlassungsgebot „für Arzneimittel zu werben ohne die Pflichtangaben ... unter Nennung der Anwendungsgebiete des Mittels und des Satzes 'zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker' vom übrigen Werbetext deutlich abgesetzt wiedergegeben gemäß Katalog für Herbst/Winter ...“ bezieht sich nicht nur auf körperlich fassbare, schriftlich niedergelegte Katalog- oder Papierwerbung, sondern auf Werbung unter Benutzung anderer lesbarer Medien, wozu selbstverständlich auch Internetauftritte des Unternehmens gehören.

2. Nicht der gesamte Internetauftritt einer Firma, die durch Benutzung des Internets Arzneimittelverkäufe tätigen will, ist vom Begriff „Bestellformular“ i.S.v. § 1 VI HWG umfasst, vielmehr kann als Bestellformular nur diejenige Seite angesehen werden, auf welcher der Käufer die Bestellung letztlich auslöst.

3. Das für die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme erforderliche Verschulden ist dann nicht anzunehmen, sofern der Verfahrensbevollmächtigte den Schuldner darüber informiert, dass die streitgegenständliche Werbung (hier: Werbung im Internet) das titulierte Unterlassungsgebot nicht berührt und der Schuldner die Bedenklichkeit seines Verhaltens nicht erkennen konnte. mehr >
11.10.2006 LG Karlsruhe Urteil - 14 0 67/06 KfH III
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung von Schuhen, die mit einem „Reflexzonenbett“ ausgestattet sind, mit den Wirkungsbehauptungen „Eine Reflexzonenmassage zielt ab: auf eine Verbesserung der Durchblutung im Kopfbereich, auf eine Verbesserung des Atmungsvorgangs und Entspannung im Schultergürtel, auf eine Harmonisierung des vegetativen Nervensystems, auf eine Entspannung im Oberbauchbereich, auf eine Verbesserung der Durchblutung im Beckenbereich“. mehr >
11.10.2006 LG München I Urteil - 21 O 2004/06
Zur Frage der Störerhaftung bei der Verlinkung eines redaktionellen Beitrages im Internet mit dem Werbeauftritt einer Herstellerfirma von Software zur Umgehung von Kopierschutz. mehr >
06.10.2006 OLG Stuttgart Beschluß - 2 W 55/06
Zur Frage einer redaktionellen Werbung im Gewand eines „Gesundheits-Ratgebers“ einer Gesellschaft für Bio... e.V., welcher sich in einer anpreisenden Darstellung der Wirkungen einer Substanz, die für den Verbraucher auf dem deutschen Markt nur von einem Anbieter vertrieben wird, erschöpft, eine Werbeanzeige dieses Anbieters für ein Produkt mit diesem Wirkstoff enthält, dieser Anbieter überdies das Erscheinen der Broschüre durch eine Geldzuwendung unterstützt hat und die Druckschrift zu eigenen Werbezwecken verwendet. mehr >
05.10.2006 OLG München Urteil - I ZR 229/03
Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist. mehr >
05.10.2006 BGH Beschluß - I ZB 73/05
Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.

a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.

b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werrden, bezeichnet werden. mehr >
05.10.2006 BGH Urteil - I ZR 7/04
Die Zulässigkeit einer aus dem Ausland erbrachten Rechtsdienstleistung, welche die Regelung des Rechtsverhältnisses von im Inland ansässigen Parteien betrifft (hier: Schuldenbereinigung nach §§ 305 ff. InsO), ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zu beurteilen. mehr >
05.10.2006 OLG München Urteil - 29 U 3143/06
1. Die Registrierung einer frei gewordenen Internet-Domain und ihre anschließende Nutzung unter der vormaligen Adresse kann eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers sein, wenn damit der Zweck verfolgt wird, potentielle Kunden des früheren Domain-Inhabers anzusprechen, um diese anschließend auf kostenpflichtige Internetseiten weiterzuleiten, die in keinem Zusammenhang mit dem früheren Domain-Inhaber stehen.

2. Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach § 12 I S. 2 UWG umfasst nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen; falls der Anspruchsberechtigte aufgrund einer mit seinen Rechtsanwälten getroffenen Honorarvereinbarung diesen weniger als die Gebühren nach RVG schuldet, ist nur das tatsächlich geschuldete Stundensatzhonorar nach § 12 I S. 2 UWG erstattungsfähig. mehr >
05.10.2006 OLG Hamburg - 3 U 264/05 - Urt. v. 05.10.06
1. Gibt der wegen wettbewerbsrechtlichen Verstoßes in Anspruch Genommene auf die vorgerichtliche Abmahnung - wie verlangt - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der konkreten Verletzungsform (hier: Zeitungsanzeige) ab, ist die Wiederholungsgefahr hinsichtlich dieser konkreten Verletzungsform vollen Umfangs ausgeräumt.

2. Dem steht auch der Umstand, dass zu der abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung weiter ausgeführt wird, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch lediglich im Hinblick auf einen Teil der dort befindlichen Angaben begründet sei, und dass die weiteren Beanstandungen des Abmahnenden nicht geteilt würden, nicht entgegen. Insoweit streiten die Parteien nur noch um die rechtliche Begründung, nicht jedoch um Umfang des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs.
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04.10.2006 OLG Köln Beschluß - I ZR 196/05
Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.S.v. § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen. mehr >
04.10.2006 LG Bonn Urteil - 16 O 80/05
1. Die Anpreisung einer Augen-Massage-Brille - die ein Zeitschriftenverlag im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages als Zugabe auslobt - mit Behauptungen wie „... verbessert die Durchblutung des Gewebes und die Nerven im Auge werden stimuliert ... Sie können schon mit 2 x 3 Minuten täglich eine deutliche Verbesserung der Gehirn- und Sehleistung erreichen ... bei Schwindelgefühl ... Kopfschmerzen ... für Menschen mit leicht verstopfenden Tränenkanälen ... für Personen, die zu Linsenerhärtung neigen ...“ ist in so eklatanter Weise irreführend, dass sie in Gänze zu verbieten ist. Bei einer derart reißerischen Anpreisung eines solchen Produktes, das in seiner Wirkung völlig unbewiesen ist, ist es aus Rechtsgründen nicht erforderlich, sich mit einzelnen Werbeaussagen im Detail auseinanderzusetzen, eine Werbung in der vorliegenden Art und Weise ist schlicht unzulässig.

2. Insbesondere dann, wenn besonders geschützte Rechtsgüter der Verbraucher von hohem Rang - wie z.B. die Gesundheit - auf dem Spiel stehen, ist regelmäßig von einer Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher auszugehen. mehr >
28.09.2006 BGH Beschluß - I ZB 100/05
a) Zwischen der Ware „Zigarren“ und der Dienstleistung „Verpflegung“ besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen i.S.v. § 9 I Nr. 2 MarkenG.

b) Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S.v. § 26 I MarkenG kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.

c) Ein nur vorübergehender Hinderungsgrund für eine Markenbenutzung ist kein Tatbestand, der den Lauf der Benutzungsschonfrist hemmt. Ob ein in den Fünfjahreszeitraum fallender vorübergehender Hinderungsgrund für eine Markenbenutzung ausreicht, um vom Vorliegen berechtigter Gründe für eine Nichtbenutzung i.S.v. § 26 I MarkenG während des in § 43 I S. 2 MarkenG bestimmten Zeitraums auszugehen, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. mehr >
28.09.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 78/05
Der kostenlose Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer Fachzeitschrift ist als allgemeine Marktbehinderung wettbewerbsrechtlch grundsätzlich zu beanstanden (im Anschluss an BGH GRUR 1991, 616 - Motorboot-Fachzeitschrift). mehr >
28.09.2006 OLG Hamburg - 3 U 259/05 - Urt. v. 28.09.06

1. Werden zwei Arzneimittel im Rahmen gesonderter Zulassungsstudien jeweils gegen die selbe Kontrollmedikation getestet, sind in der Regel nicht die isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, sondern nur das Verhältnis des jeweiligen Studienarms zum jeweiligen Kontrollarm unmittelbar vergleichbar.

2. Der - falsche - Eindruck einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, kann sich - auch bei einer Darstellung in zwei getrennten Blockdiagrammen - aus der im Übrigen identischen grafischen Gestaltung ergeben.
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27.09.2006 Thüringer OLG Urteil - 2 U 1076/05
Die Geltendmachung eines Vertragsstrafeanspruches ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Gläubiger die für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche erforderliche Sachbefugnis fehlte oder er sie nicht ausreichend dargelegt und bewiesen hat. Macht ein Inhaber eines auch privaten Endverbrauchern jederzeit zugänglichen Onlineshops wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, muss er konkret darlegen, dass er tatsächlich ein mit ausreichender Gewinnerzielungsabsicht handelnder Unternehmer bzw. Gewerbetreibender ist. mehr >
26.09.2006 OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 5/06
Die Werbung für die Durchführung von Windschutzscheibenreparaturen mit der Ankündigung der Gewährung eines Tankgutscheins in Höhe von € 30,00 - wobei die Gewährung voraussetzte, dass der Kunde teilkaskoversichert war - ist darauf angelegt, dass der Kunde von der Versicherung einen Ersatz des nicht reduzierten Rechnungsbetrages und damit die Erstattung von Kosten erhält, die ihm tatsächlich in dieser Höhe nicht entstanden sind. mehr >
26.09.2006 LG Berlin Urteil - 15 O 521/06
1. Die Bewerbung neuer Personenkraftwagen einzeln unter Angabe ihrer Motorisierung in Zeitungsanzeigen, ohne die vollständigen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch - mithin die Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert - sowie die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben, verletzt § 1 I Pkw-EnVKV.

2. „Neue Personenkraftwagen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind auch solche, bei deren Kauf neben dem vorrangigen Zweck des Weiterverkaufs noch weitere Zwecke verfolgt werden (hier: vorübergehende Nutzung als Vorführwagen).

3. Durch die Nichtangabe des Verbrauchs und der CO2-Emissionen wird die von der Pkw-EnVKV beabsichtigte Vergleichsmöglichkeit für den Verbraucher ausgeschlossen, was eine nicht nur unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt. mehr >
21.09.2006 OLG München Urteil - 29 U 2612/06
1. Zur Abgrenzung von Leistungsbeschreibungs- und Leistungsänderungsklauseln und zur Unwirksamkeit einer Leistungsänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags.

2. Zur Kompensation einer unangemessenen Preisänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags durch Einräumung eines Kündigungsrechts des Abonnenten. mehr >
21.09.2006 OLG Düsseldorf Urteil - I ZR 201/03
Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB. mehr >
21.09.2006 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 91/05
Bei entsprechender Anwendung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften, die es dem Apotheker unter dem Gesichtspunkt der verlängerten Rezeptur erlauben, Fertigarzneimittel ohne Zulassung herzustellen und in den Verkehr zu bringen, ist es dem Apotheker unter bestimmten Umständen des Einzelfalls erlaubt, „arzneimittelähnliche“ Medizinprodukte (hier: Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur Anwendung bei Gelenkerkrankungen) aufgrund einer Individualrezeptur mit den Mitteln des apothekenüblichen Betriebs ohne CE-Kennzeichnung herzustellen und in den Verkehr zu bringen. mehr >
21.09.2006 BGH Urteil - I ZR 270/03
Bei einer auf Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung und Rufausbeutung gestützten Klage darf zur Begründung eines beantragten umfassenden Verbots nur auf bei jeder Vertriebshandlung gegebene Unlauterkeitsmerkmale abgestellt werden. mehr >
21.09.2006 OLG Hamburg - 3 U 214/05 - Urt. v. 21.09.06
1. Der Begriff der „dauerhaften Kontrollierbarkeit“ wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass bei einem zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenen Arzneimittel zwar nicht von einer unbegrenzten, aber von einer - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich längeren Anwendungsdauer von deutlich mehr als einem Jahr auszugehen ist, und dass diese Behandlung - bei Respondern - zu einer Beherrschung der Psoriasis-Symptome, d.h. zu einer Verbesserung der Krankheitssymptome um mindestens 50 % führt.

2. Der Begriff „Dauertherapie“ wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass ein zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenes Arzneimittel zwar nicht unbegrenzt, aber - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich länger, nämlich deutlich länger als ein Jahr angewendet werden kann.

3. Zu den methodischen Anforderungen an medizinische Studien, mit deren Ergebnissen werbliche Aussagen für Arzneimittel wissenschaftlich abgesichert werden sollen.
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19.09.2006 Kammergericht Beschluß - 5 U 123/05
1. Eine Person, die ihren (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU hat, kann - wenn Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden - in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

2. Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung fallen auch Klagen aufgrund unerlaubter Wettbewerbshandlungen.

3. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll.

4. Zwar kann der Werbende das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen so genannten Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein solcher Disclaimer aber eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

5. Ist eine Lieferung an jedermann in Deutschland, der sich durch Werbung angesprochen fühlt, möglich, so gibt es keine Veranlassung, Deutschland die Eigenschaft eines Verletzungsortes unter Spürbarkeitsgesichtspunkten abzusprechen. mehr >
18.09.2006 OLG Koblenz Hinweis gem. § 522 ZPO - 4 U 336/06
Behauptet ein Werbender die Wirksamkeit oder bestimmte Wirkungen eines Heilmittels (hier: Geräte zur Magnetfeld-Therapie), ohne einen ernst zu nehmenden Meinungsstreit in der Fachwelt zu erwähnen, so führt er damit das Publikum über die fehlende wissenschaftliche Absicherung der Behandlungsmethode in die Irre. mehr >
14.09.2006 OLG München Urteil - 29 U 3848/06
Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt. mehr >
13.09.2006 OLG Hamburg - 5 U 161/05 - Beschl. v. 13.09.06
1. Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich uner-laubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen priva-ten Gebrauch.

2. Bei aus einer „anonymen Tauschbörse“ herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilli-gung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher „Copyright“-Vermerk nicht angebracht ist.

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11.09.2006 Thüringer OLG Beschluß - 2 W 371/06
Ist der Zugang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung streitig, muss der Verletzte lediglich darlegen und glaubhaft machen, alles Erforderliche getan zu haben, um dem Verletzer Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu geben. Der Verletzer muss demgegenüber die für ihn günstigen Voraussetzungen des § 93 ZPO beweisen. Das einfache Bestreiten des Zugangs der Abmahnung genügt dafür nicht. mehr >
11.09.2006 OLG Hamburg Beschluss - 3 W 152/06
Wird vom Versandhändler in seinem Online-Katalog ein TV-Gerät zu einem geringfügig höheren Preis angeboten als in einer sogenannten Preissuchmaschine verzeichnet, so handelt der Versandhändler jedenfalls nicht dann unlauter, wenn die Preissuchmaschine ihre Daten zweimal täglich aktualisiert und die Preisdifferenz nur wenige Stunden bestand. mehr >
07.09.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 204/05
1. Die Blickfangangabe "Umschuldung - günstig umsteigen" im Internet (Unterseite) eines Kreditvermittlers ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Interessenten schon auf der Startseite umfassend verdeutlicht wird, dass das Angebot die Vermittlung günstiger Anschlussfinanzierungen betrifft und dieser Umstand unterhalb des Blickfangs auf der Unter-Internetseite nochmals erläutert wird. Der Referenzverbraucher hat bei der Blickfangangabe in dem konkreten Äußerungszusammenhang nicht die Vorstellung, es würden die für die Ablösung der Altkredite erforderlichen rechtlichen Beratungen und Verhandlungen mit Dritten angeboten, sondern eine Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet.

2. Im Rechtsstreit über die Unterlassungsklage kann widerklagend der Aufhebungsantrag (§ 927 ZPO) betreffend die parallele einstweilige Unterlassungsverfügung und der Feststellungsantrag betreffend die Schadensersatzpflicht aus der Vollziehung erhoben werden.
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06.09.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 159/05
1. Wird auf der Titelseite eines mehrseitigen Prospekts mit dem Preis eines einzelnen Bestandteils eines Kopplungsangebotes aus DSL-Flatrate, DSL-Anschluss und ISDN-Telefonanschluss blickfangmäßig geworben - hier mit dem Einzelpreis der Flatrate - müssen die übrigen Bestandteile des Angebots - hier DSL-Anschluss und ISDN-Telefonanschluss mit zusätzlichen monatlichen Kosten - der werblich herausgestellten Angabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sie sich nicht auf der Titelseite befinden, sondern nur ein Sternchen an dem blickfangmäßig beworbenen Preis der Flatrate angebracht ist, das in einer Fußnote aufgelöst wird, die wiederum auf die Innenseiten des Prospektes verweist. Eine derartige Werbung verstößt gegen §§ 5, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 I, VI PAngV.

2. Wird auf der Titelseite oder Rückseite eines mehrseitigen Prospekts blickfangmäßig mit einem Preisnachlass geworben - hier befristeter Wegfall des Einrichtungspreises für einen DSL-Anschluss - verstößt es gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang angegeben wird, dass der Preisnachlass nur bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten gilt. mehr >
05.09.2006 LG Berlin Urteil - 15 0 252/06
Eine Werbung ohne erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis verletzt nicht § 4 Nr. 11 UWG, da das Straßenrecht keine Marktverhaltensregelung darstellt. mehr >
24.08.2006 OLG München Urteil - 6 U 4455/05
1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG gilt nicht bei Verfügungsanträgen, die auf Markenrecht gestützt sind.

2. Bei Markenverletzungen kann sich aber die Dringlichkeit aus der Lage des Falles ergeben, wenn die behauptete Verletzungshandlung zu einer fortdauernden Schädigung des Markeninhabers führen kann. mehr >
24.08.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 205/04
Zwischen der Marke resp. dem Unternehmenskennzeichen „METRO“ und der Bezeichnung „HVV MetroBus“ besteht Verwechslungsgefahr. mehr >
24.08.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 20/06
1. Soll nach dem Verfügungsantrag die Werbung mit einer Angabe (hier: "Stärker als Hepatitis C") verboten werden, und zwar mit dem Zusatz "wie geschehen in Broschüre Anlage 3", dann betrifft der Streitgegenstand nur diese Verwendungsform und nicht auch ein weiteres, in der Antragsschrift erwähntes, aber im Antrag gerade nicht zitiertes "Werbeblatt Anlage 4". Der Verbotsumfang der antragsgemäß ergangenen Beschlussverfügung bezieht sich demgemäß auch nur auf die angeführte Verwendungsform (hier: Anlage 3).

2. Soll eine schon in der Antragsschrift erwähnte, aber zunächst nicht zum Verbotsgegenstand gemachte Verwendungsform (hier: Werbeblatt Anlage 4) ohne sachlichen Grund erst drei Monate später in der Widerspruchsverhandlung in das Verfügungsverbot mit aufgenommen werden, so ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegt.
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24.08.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 103/06
Wird beim Internetversandhandel der Verbraucher über sein Widerrufsrecht (§§ 312 d I, 355 BGB) erst nach Vertragsschluss informiert, weil die betreffende AGB-Bestimmung zuvor nur zum Download bereit gehalten, aber nicht verkörpert übermittelt wird (§ 126 b BGB), und fehlt in der Widerrufsbelehrung die dann maßgebliche Widerrufsfrist von einem Monat (§ 355 II S. 2 BGB), so verstößt das gegen §§ 312 c I BGB, 1 I Nr. 10 BGB-InfoV, weil es an der rechtzeitigen, vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgenden Belehrung fehlt.

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23.08.2006 OLG Hamburg Beschluss - 3 W 88/06
1. Wird gegen eine Beschlussverfügung von Anfang an nur Kostenwiderspruch eingelegt, so kommt das einem sofortigen Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO gleich.

2. Wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Anwaltsschreiben, dem eine vorformulierte, vom Schuldner zu unterzeichnende Unterlassungsverpflichtungserklärung beilag, zurückgewiesen und die fehlende Vollmacht gerügt, so hat der Abgemahnte das daraufhin eingeleitete Verfügungsverfahren veranlasst, wenn er in seiner Antwort nicht zugleich in Aussicht stellte, er werde sich alsbald nach Vorlage der Vollmacht strafbewehrt unterwerfen.
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18.08.2006 Kammergericht Beschluß - 5 W 190/06
1. Verletzer einer Unterlassungsverpflichtung (Täter) ist derjenige, der durch seine eigene Handlung (unmittelbar) als Normadressat den objektiven Tatbestand der Verletzungshandlung adäquat-kausal verwirklicht.

2. An einer adäquaten Kausalität (und damit einer Verantwortlichkeit des Werbenden) kann es fehlen, wenn erst das vorsätzliche Handeln eines Domain-Betreibers (auf dessen Internetseiten die „Schlüsselwort-gesteuerte“ Werbung gelangt) bei der Auswahl der von ihm hinterlegten (korrespondierenden) Schlüsselworte die Verletzungshandlung (das Zusammentreffen von Kennzeichen und Werbeinhalt) bewirkt.

3. Der Werbende ist jedenfalls gehalten, nach einer „aufklärenden“ Abmahnung durch den Verletzten die Verletzungshandlung zu unterbinden, wenn auch insoweit ohne Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
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15.08.2006 OLG Hamm Urteil - 4 U 78/06
Eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt, stellt einen unzulässigen Kaltanruf i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar und ist daher zu unterlassen. mehr >
15.08.2006 LG Berlin Urteil - 15 0 433/06
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Stromversorgungsunternehmens mit den Behauptungen „Die Umwelt, die wir schützen, heißt Berlin“ resp. „Mit unseren hochmodernen Kraftwerken halten wir die Berliner Luft sauber“. mehr >
10.08.2006 OLG München Beschluß - I ZB 99/05
Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichtete Antrag nach § 887 I, II ZPO gilt als eine Angelegenheit i.S.v. § 58 I BRAGO. mehr >
10.08.2006 LG Chemnitz Beschluß - I ZB 110/05
Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen. mehr >
10.08.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 30/06
Wird innerhalb der Fachkreise in der Anzeige für ein rezeptfreies Homöopathikum durch Darstellung einer Koordinaten-Grafik behauptet, das Mittel sei betreffend "Hyperaktivität" etwa gleich wirksam wie das dort gegenüber gestellte allopathische Arzneimittel, so wird der Durchschnittsverbraucher annehmen, die Aussage sei wissenschaftlich hinreichend belegt. Bei Werbeaussagen für allopathische Arzneimittel wird im Regelfall selbstverständlich erwartet, dass zitierte Studien valide sind. Diese Vorstellung besteht beim Referenzverbraucher auch dann, wenn die Werbeaussage eine Studie zitiert, die ein allopathisches Arzneimittel und ein Homöopathikum vergleichend untersucht hat. Dem steht nicht entgegen, dass bei homöopathischen Präparaten - für sich gesehen - normalerweise keine klinischen Wirksamkeitsnachweise verlangt werden. mehr >
10.08.2006 OLG Hamburg - 3 U 250/05 - Urt. v. 10.08.06
1. Bei der Gewährung von Warengutscheinen, welche bei dritten Unternehmen zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können, gegenüber Kunden, die ihre Autoglasscheibe austauschen lassen, handelt es sich nicht um Nachlässe oder Rabatte auf die Kosten dieses Austausches. Auch eine Beteiligung an dem versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbehalt ist darin nicht zu sehen. Es liegt auch keine Verschleierung der vorgenannten Zuwendungen vor.

2. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Leistung der Glaserei, welche den Schaden des Versicherungsnehmers nicht unmittelbar mindert. Freiwillige Leistungen Dritter sind, auch wenn sie adäquate (Vorteils-)Folge des Versicherungsfalles sind, nicht zu Gunsten des Versicherers zu berücksichtigen.

3. Die Versicherungsnehmer sind daher auch nicht verpflichtet der Versicherung den Wert des erlangten Gutscheins mitzuteilen.
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04.08.2006 Kammergericht Beschluß - 5 W 47/06
Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht. mehr >
26.07.2006 LG Heidelberg Urteil - 12 O 30/06 KfH
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines aus Koral-lenstaub zusammengesetzten Präparates mit der Behauptung, dieses habe eine allgemeine gesundheitsfördernde Wirkung. mehr >
25.07.2006 OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 100/00
Zur Frage des Inverkehrbringens von (Funktions-)Arzneimitteln ohne arzneimittelrechtliche Zulassung (hier: "Creatin-Monohydrate" und "Carnitin-Drink"). mehr >
21.07.2006 LG Düsseldorf Urteil - 34 O 68/05
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: u.a. zur Behandlung von Arthrose-schmerzen, Ischiasbeschwerden, rheumatischer Arthritis). mehr >
20.07.2006 OLG München Urteil - I ZR 228/03
a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S.v. § 6 TDG und § 10 II MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312 c I S. 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S.v. § 1 I BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. mehr >
20.07.2006 OLG Hamburg Beschluß - 5 W 86/06
1. Mahnt ein Wettbewerber die Werbeanzeige eines Konkurrenten vorgerichtlich umfassend ab und setzt er sich in diesem Rahmen detailliert mit praktisch allen Aspekten der Anzeige in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht auseinander, so kann es nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen von § 93 ZPO für ihn unschädlich sein, wenn er anschließend den Verfügungsantrag (auch) auf einen Aspekt stützt, der nicht Gegenstand der Abmahnung war, und der Verletzer im Hinblick hierauf den Anspruch sofort anerkennt.

2. Der Verletzer hat in einem derartigen Fall trotz dieser Abweichung von der vorgerichtlichen Abmahnung i.S.v. § 93 ZPO Anlass zur Klageerhebung gegeben, wenn der Verletzte die konkrete Werbebehauptung in der vorgerichtlichen Abmahnung zwar rechtlich gewürdigt, dabei aber nicht zugleich aus einem (offensichtlichen) Schreibfehler, der die Werbebehauptung missverständlich macht, rechtliche Konsequenzen gezogen hat. Nimmt der Verletzer nunmehr ausschließlich diesen übersehenen Aspekt zum Anlass für ein Anerkenntnis, handelt er entgegen § 242 BGB im Rahmen des begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses treuwidrig bzw. rechtsmissbräuchlich. mehr >
20.07.2006 LG Hamburg Urteil - 327 O 23/06
1. Die Formulierung „im Zulauf“ enthält im üblichen Verständnis nicht in erster Linie eine zeitliche, sondern eine räumliche Aussage und besagt, dass die Ware auf dem Weg zum Anbieter ist, und zwar auf der letzten Strecke vom Hersteller bzw. Zwischenhändler. Ist Letzteres nicht der Fall, weil die Ware vom Lieferanten zu einem späteren Zeitpunkt erst noch versandt werden muss, wird der Kunde in die Irre geführt, wenn er über den genannten Umstand nicht aufgeklärt wird.

2. Zu den Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses bei der Klage auf Schadensersatzfeststellung. mehr >
20.07.2006 BGH Beschluß - I ZB 39/05
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt. mehr >
20.07.2006 BGH - I ZB 39/05 - Beschl. v. 20.07.06 - Bundespatentgericht
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notie-ren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten ge-reicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.

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19.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 10/06
In einer so genannten "ad-hoc"-Mitteilung nach § 15 WpHG kann eine Wettbewerbshandlung i.S.v. § 3 UWG und eine Werbung i.S.v. § 5 UWG jedenfalls dann gesehen werden, wenn der mitgeteilte Inhalt nicht vollen Umfanges den Tatsachen entspricht und irreführend ist. mehr >
19.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 156/05
1. Bei dem Angebot von „Dienstleistungs-Paketen“ mit einem vorgegebenen Leistungsumfang zu einem Festpreis stellt es sich als wettbewerbsrechtlich irreführend dar, wenn der Anbieter diejenigen Preisbestandteile, die sich bei der Überschreitung des vom Festpreis umfassten Leistungsangebots (hier: monatliches Transfervolumen für Internet-Seitenabrufe) ergeben, für den Verbraucher überraschend und unerwartet in seinem Internet-Angebot erst auf „tiefer“ verzweigten Seiten offenbart, bei denen nach Position und Bezeichnung mit derartigen Angaben nicht (mehr) zu rechnen ist.

2. Diese Grundsätze gelten jedenfalls in den Fällen, in denen die Leistungsinanspruchnahme für den Verbraucher im Rahmen üblicher Nutzungen (hier: Internet-Seitenabrufe durch Dritte) unbemerkt und letztlich nicht steuerbar den von dem Festpreis umfassten Leistungsbereich verlässt und in den gesondert zu vergütenden Leistungsbereich übergeht. mehr >
18.07.2006 Kammergericht Urteil - 5 W 156/06
1. Wer als Unternehmer Waren über das Internet absetzt, genügt der aus § 312 c I S. 1 BGB folgenden Pflicht, den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung über ein bestehendes Widerrufsrecht zu informieren, auch dann, wenn eine solche Information im Internet in Allgemeine Geschäftsbedingungen eingebettet ist, ohne eine hervorgehobene und deutlich gestaltete Form aufzuweisen. Besagte Form gebietet § 1 IV S. 3 BGB-InfoVO erst bei Erfüllung der aus § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB folgenden (weiteren) Pflicht, den Verbraucher ferner über ein solches Recht in Textform spätestens bis zur Lieferung der Waren zu belehren.

2. Eine lediglich ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung ist keine solche in "Textform" i.S.v. §§ 126 b, 312 c II S. 1 BGB, 1 IV BGB-InfoVO, solange es nicht zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt.
3. Die ins Internet im Rahmen einer Widerrufsbelehrung gestellte Information, dass die Frist "frühestens mit Erhalt der Ware" zu laufen beginne, ist nicht "klar und verständlich" i.S.v. § 312 c I S. 1 BGB, wenn eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform - wie von § 355 II S. 1 BGB für den Fristbeginn voraussgesetzt - noch nicht erfolgt ist. mehr >
18.07.2006 LG Berlin Urteil - 15 O 788/05
Zur Frage einer Kennzeichenrechtsverletzung, Rufausbeutung oder Irreführung durch die Ü-bernahme eines Teils der Bestandteile eines Sach- und Bestellnummernsystems, das ein Mit-bewerber zur Kennzeichnung seiner Erzeugnisse verwendet, zur Kennzeichnung der eigenen Produkte. mehr >
14.07.2006 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 37/06
1. Erfüllung des Tatbestandes des § 4 Nr. 6 UWG ist es unschädlich, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb einer bestimmten Ware oder der Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung abhängig ist, es genügt, dass der Verbraucher irgendeine Ware oder Dientsleistung erwerben muss, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können (hier: die Teilnahme an dem von einem Kreditkartenunternehmen veranstalteten Gewinnspiel war abhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung eines der Partnerunternehmen).

2. Die von dem Kreditkartenunternehmen angebotenen Möglichkeiten einer alternativen Teilnahme an dem Gewinnspiel via Internet oder via SMS sind nicht geeignet, eine Entkopplung der Teilnahme am Gewinnspiel vom Geschäftsabschluss zu bewirken. mehr >
14.07.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 226/05
1. Die Zeichen „W.I.S.“ und „WISAG“ sind sich bildlich und klanglich so wenig ähnlich, dass trotz Dienstleistungsidentität bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des Angriffszeichens eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.

2. Aufgrund einer in einem Wort durchgängig in Großbuchstaben geschriebenen, auf die Buchstaben „AG“ endenden Unternehmensbezeichnung wird der Verkehr ohne weitere Anhaltspunkte nicht annehmen, das Unternehmen werde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben (Abgrenzung zu BGH GRUR 1957, 195 - Indroga). mehr >
14.07.2006 OLG Köln - 6 U 26/06 - Urt. v. 14.07.06 - rechtskräftig
1. Auf die Bekanntheit eines Unternehmens i.S.d. § 15 III MarkenG lässt allein die Anzahl der Internetbesucher auf der mit dem Firmenschlagwort bezeichneten Homepage jedenfalls dann nicht schließen, wenn die Firmenbezeichnung auch eine generische Bedeutung (hier: „International Connection“) hat. Dann sind auch die Positionen, unter denen die Website in den gängigen Suchmaschinen erscheint, allein nicht ausschlaggebend.

2. Eine schutzwürdige Interessen des Namensträgers i.S.d. § 12 BGB verletzende Domainbezeichnung ist zu verneinen, wenn eine anfänglich denkbare Verwirrung über die Identität des Domainbetreibers beim Öffnen der Homepage sofort beseitigt wird und der Träger des aus zwei selbständigen Worten bestehenden Namens über eine Domain „internationalconnection“ in Zusammenschreibung verfügt, während die angegriffene Domain als „international-connection“ registriert ist.
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13.07.2006 OLG Karlsruhe Urteil - 4 U 12/04
Die Bewerbung eines Algenpulverproduktes mit den Wirkungsbehauptungen "zur Leistungssteigerung...zur Entschlackung...zur Entsäuerung" ist zur Irreführung geeignet, da die Aussagen nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind. mehr >
13.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 W 89/06
Sofern im Anwendungsbereich des § 8 IV UWG zur Vermeidung des Missbrauchseinwandes rechtlich unabhängige, konzernmäßig verbundene Unternehmen in einem Verfahren in An-spruch genommen werden, bemisst sich die Höhe des Streitwertes nach § 5 ZPO, d.h. die je-weils anfallenden Streitwerte werden zusammengerechnet. mehr >
13.07.2006 OLG Hamm Urteil - I ZR 241/03
a) Zwischen Prostituierten und dem Betreiber einer Bar, in denen Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis.

b) Das Verbot der Werbung für Prostitution nach §§ 119 I, 120 I Nr. 2 OWiG ist auch dazu bestimmt, im Interesse von Marktteilnehmern das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).

c) Ein Werbeverbot nach § 120 I Nr. 2 OWiG setzt die konkrete Eignung der Werbung voraus, den Schutz der Allgemeinheit, vor allem von Kindern und Jugendlichen, vor den mit der Prostitution generell verbundenen Gefahren und Belästigungen zu beeinträchtigen. mehr >
13.07.2006 BGH Urteil - I ZR 222/03
Wird eine Klage auf eine irreführende Werbung gestützt, gehört zum schlüssigen Klagevorbringen der Vortrag, in welcher Hinsicht das Verkehrsverständnis von der Wirklichkeit abweicht. Wird im Laufe des Verfahrens vorgetragen, dass die beanstandete Werbung auch noch unter einem anderen, mit der Klage noch nicht vorgetragenen Gesichtspunkt unzutreffend und daher irreführend sei, handelt es sich insofern um einen neuen Streitgegenstand (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.06.2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181 = WRP 2001, 28 - dentalästhetika I). mehr >
12.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 179/05
1. Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen rechtlich selbständi-ge, konzernmäßig verbundene Unternehmen kann i.S.v. § 8 IV UWG missbräuchlich sein, wenn gegen diese Unternehmen in getrennten Verfahren vorgegangen wird, obwohl die in Anspruch genommenen Unternehmen in einer gemeinsamen Werbeanzeige einen einheitli-chen Wettbewerbsverstoß begangen haben, und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht wird (Anschluss an BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).

2. Für nur ähnliche nach Art, Zeit und Ort und hinsichtlich der beworbenen Produkte ver-schiedenartige Wettbewerbsverstöße rechtlich unabhängiger Konzernunternehmen bleibt es bei den allgemeinen prozessualen Regelungen der §§ 59, 60 ZPO.

3. Das Wissen Dritter von Wettbewerbsverstößen ist regelmäßig nur dann dringlichkeits-schädlich i.S.v. § 12 II UWG, wenn diese aufgrund ihrer Stellung Wissensvertreter sind oder ausdrücklich zu Wissensvertretern bestellt worden sind.
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12.07.2006 LG Nürnberg-Fürth Urteil - 4HK O 11065/05
Ein als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Präparat, dem Ginkgo-Samenpulver zugesetzt ist, ist allein wegen dieser Zutat in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig und ver-letzt damit § 6 I Nr. 1 a LFGB. mehr >
12.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 142/05
1. Bewirbt ein Unternehmen ein konkretes Dienstleistungsangebot (hier: Homezone) einschränkungslos bundesweit, so ist dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich irreführend, wenn für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Bundesgebiet erhebliche Verfügbarkeitseinschränkungen (Abdeckungslücken) bestehen, die nicht rein technisch bedingt sind.

2. Der (zutreffende) Hinweis, die Leistung könne im Netz des Anbieters (hier: O2) in Anspruch genommen werden ist dann ungeeignet, der Irreführung entgegenzuwirken, wenn bei dem beworbenen Leistungsangebot bei Abdeckungslücken im eigenen Netz automatisch das Netz eines Vertragspartners (hier: D1) eingebucht wird und sich für die angesprochenen Verkehrskreise dieser Netzwechsel bei der Nutzung der Dienstleistung weitgehend unbemerkt vollzieht.

3. Ist eine in den Blickfang gestellte Werbeaussage bereits für sich genommen unrichtig bzw. erheblich unmissverständlich, stellt sich zumeist auch ein aufklärender „Sternchen“-Hinweis als ungeeignet dar, die bereits eingetretene Irreführung wieder aufzuheben.

4. Eine Werbung ist in der Regel dann unzulässig, wenn sich die zu einem irrtumsausschließenden Verständnis notwendigen Informationen (hier: konkrete Abdeckung des Bundesgebietes durch das O2-Netz) nicht zumindest in groben Zügen aus der Werbeanzeige selbst ergeben, sondern der angesprochene Verbraucher hierzu völlig andersartige Informationsquellen zu Rate ziehen muss. mehr >
12.07.2006 OLG Hamburg - 3 U 245/06 - Beschl. v. 12.07.06
1. Bei der Beurteilung der wesentlichen Gleichartigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln i.S.v. § 6 II Nr. 1 UWG kommt es in erster Linie auf quantitative Aspekte, nämlich auf das Ausmaß der Verschreibungen für die übereinstimmenden Indikationen zweier Medikamente im Verhältnis zu den Verschreibungen für die zusätzlichen Indikationen eines dieser Medikamente an.

2. Wird ein Medikament in der Verschreibungspraxis der Ärzte wegen zweier zusätzlicher Indikationen nur in insgesamt 2,4 % der Fälle verschrieben, belegt dies, dass die beiden zusätzlichen Indikationen im Verhältnis zu den übereinstimmenden Anwendungsgebieten der Medikamente von sehr untergeordneter Bedeutung sind.
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07.07.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 239/05
1. Die Kopplung eines Absatzgeschäfts mit einem Gewinnspiel ist für sich genommen nicht geeignet, die Entscheidungsfreiheit „sonstiger Marktteilnehmer“ i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen.

2. Eine derartige Beeinträchtigung kann aber vorliegen, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel für die Vermittlung des Absatzgeschäfts Personen angetragen wird, die - wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - zu einer objektiven Beratung verpflichtet sind. Insoweit reicht die Gefahr aus, dass der Berater das Angebot eingehender als sonst prüft und ihm den Vorzug bei Gleichwertigkeit zu anderen Angeboten gibt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Beratene von dem Gewinnspiel keine Kenntnis hat. mehr >
07.07.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 35/06
1. Die Vorschriften des Landesrettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen betreffend die - begrenzte - Zulassung privater Unternehmen zu Notfallrettung und Krankentransport bezwecken den Schutz der öffentlichen Rettungsdienste vor privater Konkurrenz. Da die öffentlichen Rettungsdienste ausschließlich hoheitlich handeln, sind sie bei Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben keine „Marktteilnehmer“ i.S.d. §§ 2 I Nr. 2, 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Auswirkungen der Vorschriften des LRettG auf den Wettbewerb der zum Krankentransport zugelassenen privaten Unternehmer sind nur ein Reflex der öffentlich-rechtlichen Regelungen. Die Durchführung eines Transportes ohne die erforderliche Genehmigung kann daher nicht mit einer auf § 4 Nr. 11 UWG gestützten Klage beanstandet werden (a. A. OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2005 - 4 U 105/05). mehr >
06.07.2006 OLG Hamburg Urteil -3 U 51/06
1. Die Presseerklärung eines Mitbewerbers, das Konkurrenzprodukt (hier: eine Spielzeugautorennbahn) erfülle nicht alle DIN-Normen, ist als Wettbewerbshandlung (§ 2 I Nr. 1 UWG) an den UWG-Maßstäben zu beurteilen.

2. Die geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung über die Nichterfüllung der DIN-Normen ist nicht erweislich wahr (§ 4 Nr. 8 UWG), soweit sie nur auf der Prüfung einer Einzelpackung beruht, die betreffenden DIN-Normen aber auch mehrere Ausreißer gestatten, wenn innerhalb einer Stichprobe die festgelegte Anzahl der Ausreißer nicht überschritten ist (so z.B. bei 14 Geräten ein Ausreißer oder bei 32 Geräten nicht mehr als vier Ausreißer).

3. Ob die (unterstellt: zutreffende) Behauptung, man habe bei einem Einzelstück des Konkurrenzprodukts das Überschreiten der zugelassenen Grenzwerte festgestellt, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden wäre, kann offen bleiben.
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06.07.2006 OLG Hamburg - 3 U 234/05 - Urt. v. 06.07.06
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06.07.2006 OLG Hamburg - 3 U 234/05 - Urt. v. 06.07.06
1. Ausgehend vom allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung „Flatrate“ bzw. „FlatratePlus“ im Rahmen der Bewerbung von DSL-Angeboten von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunab-hängig abgerechnet wird.

2. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Verwendung der Bezeichnung „Flatrate“ bzw. „FlatratePlus“ regelmäßig erwarten, dass ei-ne Flatrate stets eigenständig und separat bestellt werden kann.
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06.07.2006 OLG Hamburg - 3 U 244/05 - Urt. v. 06.07.06
Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestge-hend sicher ist. mehr >
05.07.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 87/05
1. Die Nutzung einer Internet-Domain begründet keine markenrechtliche Priorität, solange auf der Seite noch nicht bestimmte Waren oder Dienstleistungen angeboten bzw. geschäftliche Aktivitäten entwickelt werden, sondern lediglich ein „Baustellen“-Schild als Hinweis auf zukünftige Aktivitäten erscheint.

2. Der Umstand, dass eine bestimmte Buchstabenkombination (hier: ahd) - wie dies praktisch stets der Fall ist - zugleich als Abkürzung (irgend)eines längeren Begriffs dienen kann (hier: althochdeutsch), begründet jedenfalls solange kein allgemeines markenrechtliches Freihaltebedürfnis, als eine derartige Abkürzung in der Wahrnehmung der relevanten Verkehrskreise weithin unbekannt ist.

3. Bei einer aus einer Buchstabenkombination gebildeten Domainadresse, die nicht erkennbar sachbeschreibend ist, gehen die angesprochenen Verkehrskreise in der Regel davon aus, dass insoweit ein kennzeichnender Gebrauch beabsichtigt ist und die Seite auf eine bestimmte Person bzw. ein konkretes Unternehmen hinweist. Entscheidend ist insoweit allein das Verkehrsverständnis, nicht die Intention des Zeichenverwenders.

4. Ein Zeichenverwender kann unter bestimmten Umständen als Folge einer gezielten Behinderung wettbewerbsrechtlich verpflichtet sein, in die vollständige Löschung eines Domainnamens einzuwilligen, selbst wenn insoweit markenrechtliche Verwechslungsgefahr nur in Bezug auf einige Waren und/oder Dienstleistungen besteht. mehr >
04.07.2006 OLG Köln Beschluß - 6 W 81/06
Die durch das Zustellungsreformgesetz von 2001 eröffnete Möglichkeit, die Zustellung auch durch Telekopie oder elektronische Mittel vorzunehmen (§ 174 II, III ZPO) hat nichts daran geändert, dass zwischen dem Zugang eines Schriftstückes und dessen Zustellung strikt zu unterscheiden ist und letztere eine unzweifelhafte Willensäußerung des Empfängers voraussetzt, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (BGH NJW 1974, 1469; BGH NJW 1994, 2297). mehr >
30.06.2006 Kammergericht Urteil - 5 U 127/05
1. Auch bei der Beurteilung eines potentiellen Mitbewerbers sind keine hohen Anforderungen zu stellen.

2. Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. mehr >
29.06.2006 BGH Urteil - I ZR 235/03
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungs umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiter Sachverhaltselemte erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben werden. mehr >
29.06.2006 BGH Urteil - I ZR 171/03
a) § 6 VerpackV stellt eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar.

b) Im Rahmen von Entsorgergemeinschaften konnte auch schon vor Änderung der Verpackungsverordnung im Januar 2006 ein Mengenausgleich - also die Anrechnung der Übererfüllung durch einen Teilnehmer zugunsten eines anderen Teilnehmers, der die vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungsquoten nicht erreicht - erfolgen. mehr >
29.06.2006 LG Hamburg Urteil - 327 O 83/06
1. Die Anwendung eines gewissen Sprachwitzes führt nicht dazu, dass der Verkehr ohne weiteres von einer nicht ernst gemeinten Aussage ohne sachlichen Inhalt ausgeht.

2. Verbindet ein Werbetreibender die Werbung für seine Waren und/oder Dienstleistungen zwar nicht ausdrücklich mit einer Spitzenstellungsbehauptung, wird dem angesprochenen Verkehr aber eine solche Vorrangstellung im Rahmen eines witzigen Wortspiels für ein Objekt nahe gelegt, das erkennbar stellvertretend für die beworbenen Waren und/oder Dienstleistungen steht, so kann darin, wenn eine Spitzenstellung in dem beworbenen Bereich tatsächlich nicht besteht, eine wettbewerbsrechtlich unlautere Irreführung liegen. mehr >
29.06.2006 OLG Hamburg Beschluss - 3 U 12/06
1. Äußert sich ein Rechtsanwalt als Dozent vor Anlageberatern zum Seminarthema "Beraterhaftung" in einem Beispiel negativ über die Prospekt-Werbung für einen Schiffsfonds (hier: "Das Rechnen mit steigenden Charterraten über 10 Jahren ist objektiv nicht plausibel"), so fehlt es an einer Wettbewerbshandlung. Äußerungen im Rahmen wissenschaftlicher Lehrtätigkeit erfolgen typischerweise außerhalb des marktbezogenen geschäftlichen Verkehrs. Eine Wettbewerbsabsicht ist wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht zu vermuten (Art. 5 III GG). Vorliegend ergibt sich aus der Unrichtigkeit der Aussage nichts anderes, als Schulfall für die Beraterhaftung war sie didaktisch sowie thematisch veranlasst.

2. Ist der Vorwurf unrichtig (und geschäftsehrverletzend), weil der Anlageprospekt die Charterraten tatsächlich so nicht eingerechnet hat, verletzt das demgemäß auf § 824 BGB gestützte Unterlassungsgebot den Äußernden nicht in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), auch wenn seine Aussage mehrdeutig ist. Bei zukünftigen Äußerungen besteht vorliegend ohne Weiteres die Möglichkeit, sich nunmehr eindeutig und zutreffend auszudrücken (Fortführung von BVerfG NJW 2006, 207).
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28.06.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 213/05
1. Die Wertschätzung von Parfümprodukten der gehobenen Preisklasse wird nicht allein durch die Duftnote, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch durch ihre äußere Gestaltung und Präsentation bestimmt. Bei Luxus-Parfümartikeln erwarten Verbraucher in der Regel eine unbeschädigte Umverpackung, zumal derartige Produkte häufig auch als Geschenk erworben werden.

2. Dementsprechend kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb derartiger Produkte mit einer veränderten Umverpackung i.S.v. § 24 II MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen mit der Folge, dass markenrechtliche Erschöpfung i.S.v. § 24 I MarkenG nicht eintritt. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Umverpackung vollständig entfernt worden ist.

3. Die Antragsgegner als Betreiber eines sog. „Internet-Marktplatzes“ sind als Störer verpflichtet, derartige Markenrechtsverstöße zu unterbinden, wenn es sich um klar erkennbare Rechtsverletzungen handelt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Markenrechtsinhaber Unterlassung nicht allgemein im Hinblick auf die Angebote einer unbestimmten Vielzahl von Verletzern, sondern nur in Bezug auf bestimmte Nutzer unter konkreten Pseudonymen verlangt, deren rechtsverletzendes Handeln bei ähnlichen Angeboten er zuvor bereits mehrfach gegenüber dem Betreiber beanstandet hatte und die Kriterien, die eine Markenverletzung darstellen, konkret im Unterlassungsantrag genannt sind.

4. In derartigen Fällen kann sich der in Anspruch genommene Störer nicht mit Erfolg darauf berufen, er könne etwaige Markenverletzungen im Rahmen des Massengeschäfts eines Internet-Marktplatzes nicht mit zumutbarem Aufwand erkennen und verhindern. mehr >
23.06.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 205/05
Der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 UWG ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen das Gewinnspiel dem Erwerbsvorgang zeitlich nachfolgt. Tatbestandsmäßig erfasst sind auch die Konstellationen, bei denen Zufälligkeiten des Erwerbsvorgangs selbst das Gewinnspiel ausmachen und mit dem Erwerbszeitpunkt objektiv auch bereits über den Spielerfolg entschieden ist. mehr >
22.06.2006 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 4/06
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Arthrosen und Knorpelschäden). mehr >
21.06.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 138/05
1. Stellt ein Anbieter seine Leistungen mit einem bestimmten (Minuten-)Preis in Form eines „Wahlscheins“ konkreten Leistungen von (zwei) Mitbewerbern gegenüber, so ist die Darstellung als irreführende vergleichende Werbung wettbewerbswidrig, wenn der gegenübergestellte eigene (günstigere) Preis - anders als die Vergleichspreise - nicht im vertragstypischen Regelfall, sondern nur unter besonderen, im Einzelnen aber nicht genannten Voraussetzungen erreichbar ist.

2. Die hierdurch verursachte Irreführung lässt sich nicht durch einen aufklärenden Sternchenhinweis wieder in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise korrigieren. Denn die blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf auch isoliert betrachtet nicht objektiv unrichtig sein. mehr >
20.06.2006 OLG Köln Beschluß - 6 W 63/06
Die Unterlassung der Rechtsverfolgung läuft bei auf das UWG gestützten Klagen eines Mitbewerbers nicht schon deshalb „allgemeinen Interessen“ i.S.d. § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO entgegen, weil das UWG (§ 1 S. 2 UWG) auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützt. mehr >
14.06.2006 BGH Urteil - I ZR 249/03
Verwendet ein privater Auskunftsdienst den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Anzeigen und entsteht dadurch der falsche Eindruck, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung erteilt, wird das Namensrecht der öffentlich-rechtlichen Körperschaft verletzt. Handelt es sich um eine grobe Namensverletzung, die unschwer zu erkennen ist, weil ein Hoheitsträger üblicherweise über seinen Geschäftsbereich selbst Auskunft erteilt und nicht einen privaten Auskunftsdienst einschaltet, kann auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. mehr >
08.06.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 W 77/06
1. Die Gerichte haben bei der Streitwertfestsetzung grundsätzlich keine Veranlassung, von übereinstimmenden Wertangaben der Parteien abzuweichen, wenn diese angemessen sind.

2. Diese Grundsätze gelten nicht bei einer - übereinstimmenden - unangemessen niedrigen Streitwertangabe der Parteien. Andernfalls würden die Prozessparteien in die Lage gesetzt, zu Lasten der Staatskasse berechtigte Gebührenforderungen zu verkürzen oder die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegen, zu beschneiden.

3. Erachten die Parteien demgegenüber übereinstimmend einen unangemessen hohen Streitwert für angemessen, so sind die Gerichte grundsätzlich nicht gehindert, die Vorstellungen der Beteiligten, die diese im Rahmen der zivilprozessualen Privatautonomie dem Gericht unterbreiten, der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen. Will sich in diesem Fall allerdings eine der Parteien an der übereinstimmenden Streitwertbemessung nicht mehr festhalten lassen und stellt sich die Streitwertangabe als so offensichtlich überhöht dar, dass Sachgründe eine Wertfestsetzung in dieser Höhe nicht rechtfertigen könnten, so hat die Wertfestsetzung auch in diesen Fällen in der Regel abweichend von den übereinstimmenden Angaben der Parteien zu erfolgen. mehr >
01.06.2006 BGH Urteil - I ZR 268/03
Zur Frage der Unterschreitung der gesetzlichen Gebührenansprüche bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter. mehr >
01.06.2006 LG Hildesheim Urteil - I ZR 167/03
Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung I). mehr >
30.05.2006 OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 30/06
Zwar verbietet der Wortlaut des § 7 III HWG jede Werbung "mit der Zahlung einer ... Aufwandsentschädigung", dies kann aber nicht einschränkungslos gelten, sondern muss sich auf die reklamehafte, anpreisende, die Aufwandsentschädigung als Anlockmittel in den Vordergrund stellende oder gar reißerische Werbung beschränken. Die bloße sachliche Information dagegen darüber, dass eine bestimmte Aufwandsentschädigung gezahlt wird, kann nicht verboten sein, mag sie auch in einen werblichen Zusammenhang eingebettet sein. mehr >
18.05.2006 BGH Urteil - I ZR 32/03
Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften. Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat. mehr >
18.05.2006 BGH Urteil - I ZR 116/03
Wird die Mitgliedschaft in einem Wettbewerbsverband durch einen anderen Verband vermittelt, so können die Unternehmer, die Mitglieder des vermittelnden Verbandes sinddem Wettbewerbsverband auch dann i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angehören, wenn wegen eines Beitrittmangels nur eine faktische Mitgliedschaft in dem Wettbewerbsverband besteht. mehr >
18.05.2006 OLG Düsseldorf Urteil - I ZR 183/03
a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.

b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist. mehr >
16.05.2006 LG Hamburg - 312 0 288/06 - Urt. v. 16.05.06 - rechtskräftig
1. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher vertraut dar-auf, dass ein Fruchtsaft oder Fruchtsaftgetränk, welcher oder welches ihm unter wörtlicher und bildlicher Hervorhebung einer bestimmten Frucht auf den Schauseiten begegnet, einen maßgeblichen Anteil dieser Frucht auch tatsächlich enthält. Er erwartet also, dass ein als Granatapfelsaft oder -fruchtsaftgetränk angebotenes Produkt nach Granatapfel schmeckt, nicht weil es entsprechende Aromen enthält, sondern weil es maßgeblich Anteile dieser Frucht enthält.

2. Eine Irreführung liegt dann vor, wenn die Fruchtsaftgetränke nur einen Fruchtsaftanteil aus Saftkonzentrat in Höhe von 0,5 %, 1 % oder von 1,3 % aufweisen.

3. Die Kammer teilt nicht die Auffassung, wonach der durchschnittlich informierte Verbrau-cher in der Fruchtbezeichnung und -abbildung auf der Schauseite eines Fruchtsaftgetränks lediglich einen Geschmackshinweis erkenne und sich über die inhaltliche Zusammenset-zung des Produkts anhand des Inhaltsverzeichnisses informiere.

4. Die nicht in Form eines verbindlichen Verwaltungsakts abgegebene Stellungnahme eines "Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit", in welcher ein Verstoß gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot verneint wird, ist für das Zivilgericht, welches einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG zu prüfen hat, nicht verbindlich.

5. Eine Aufbrauchfrist kann dem Schuldner nur ausnahmsweise eingeräumt werden, soweit durch ein sofort greifendes Verbot unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die Be-lange sowohl des Gläubigers als auch der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung der Wettbewerbswidrigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt würden.
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11.05.2006 BGH Urteil - I ZR 250/03
Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernuntzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG. mehr >
11.05.2006 OLG Hamburg - 3 U 101/05 - Urt. v. 11.05.06
Zu den erforderlichen Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 Mar-kenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens (hier: "Tchibo" gegen "Tchi-co"). mehr >
11.05.2006 OLG Hamburg - 3 U 101/05 - Urt. v. 11.05.06
Zu den erforderlichen Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 Mar-kenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens (hier: "Tchibo" gegen "Tchi-co"). mehr >
10.05.2006 LG München I - 1HK O 3939/06
1. Die Bewerbung eines "Magnetentkalker-Sets" mit den Behauptungen "löst alte Kalkrück-stände auf ... verhindert vor allem gleichzeitig neue Kalkbildung" ist zur Irreführung geeig-net, sofern den Produkten eine kalklösende Wirkung nicht zukommt.

2. Zur Frage der Haftung eines Betreibers eines Internetshops für die irreführende Werbung seiner Affiliate-Partner. mehr >
10.05.2006 OLG Köln Beschluß - 6 W 52/06
Die Vorschriften der §§ 53 ff. StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe sind im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO nicht entsprechend anwendbar. Bei rechtlich selbständigen Zuwiderhandlungen gegen ein gerichtliches Verbot hat daher die Bildung eines Gesamtordnungsgeldes zu unterbleiben. mehr >
05.05.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 211/05
1. Nimmt ein kostenlos verteiltes Anzeigenblatt bei einem Auflagenvergleich mit herkömmlichen Tageszeitungen eine Spitzenstellung in Anspruch, muss zur Vermeidung einer Irreführung klargestellt werden, dass es sich bei dem beworbenen Spitzenprodukt um eine Gratiszeitung handelt.

2. Eine Werbung mit Spitzenstellungsbehauptungen muss einer Überprüfung auf ihre sachliche Richtigkeit hin zugänglich sein. Das bedeutet aber nicht, dass bereits in der Werbung selbst die Quellen, aus denen die Spitzenstellungsbehauptung hergeleitet wird, immer genannt werden müssen (Abgrenzung zu BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe).
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04.05.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 223/05
Die Werbeangabe „hautstraffend“ wird vom Durchschnittsverbraucher dahingehend verstanden, das so beworbene Duschgel mache die Haut „straffer“ als vor dem Duschen und steigere die Hautelastizität gegenüber dem Zustand vor der Anwendung. Ob man auch erwartet, die Steigerung der Hautelasitizität bleibe über einen bestimmten Zeitraum erhalten oder erreiche ein bestimmtes Ausmaß, kann offen bleiben. Es wird durch die Werbeangabe „hautstraffend“ jedenfalls nicht nur die Vorstellung gewonnen, beim Duschen mit diesem Duschgel trockne die Haut weniger aus als bei anderen Produkten. Die in diese Richtung gehenden Umfragen sind nicht aussagekräftig. mehr >
04.05.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 230/05
1. Die Werbeangabe „die reichhaltige Feuchtigkeitsformel“ für ein Duschmittel ist nicht irreführend i.S.d. § 27 LFGB bzw. des § 5 UWG. Man nimmt an, es werde durch das Produkt der Haut aktiv Feuchtigkeit zugeführt, d.h. dem durch die Reinigungsstoffe bedingten Feuchtigkeitsverlust werde in einem gewissen Umfang durch Feuchtigkeitsrückführung begegnet. Die Vorstellung, das Produkt führe der Haut mehr Feuchtigkeit zu als andere Duschmittel, gewinnt der Verkehr dagegen nicht.

2. Entsprechendes gilt für die Werbeangabe „Ihre tägliche Quelle der Feuchtigkeit“.
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04.05.2006 OLG Hamburg - 3 U 210/05 - Urt. v. 04.05.06
1. Die Werbeangaben für einen Gemüseschneider "Im Handumdrehen klein und fein gehackt, Zwiebeln, Radieschen und vieles mehr" erweckt durch die Wendung "im Handumdrehen" den Eindruck, man bekomme das Gemüse durch das Handgerät (bestehend aus Schale und Deckel, die beidhändig gegeneinander zu drehen sind) in verhältnismäßig kurzer Zeit "klein und fein gehackt". Das gilt bei zusätzlicher Abbildung von feingehacktem Gemüse erst recht. Die Angabe ist irreführend, wenn die vermeintliche Leistung nicht erbracht wird, weil z. B. Möhren nach 20 Umdrehungen noch sehr grob gehackt bleiben.

2. Für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (§ 12 II UWG) kommt es auf die Kenntnis des Verletzten von der angegriffenen Werbeaussage für das aktuelle Gerät und nicht von derjenigen für ein Vorläufermodell an. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Werbeangabe den Eindruck einer besonderen Leistungsfähigkeit des Geräts hervorruft, das gegenüber dem Vor-Modell technisch erheblich verändert worden ist (hier: Gemüseschneider-Klingen frü-her mit Doppelschliff, nunmehr nur mit Einfachschliff).

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28.04.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 222/05
1. Die Wertschätzung eines Kennzeichens wird i.S.d. § 6 II Nr. 4 UWG unlauter beeinträchtigt, wenn die Marken des Mitbewerbers in abfälliger Weise ("Ich hätte Angst, dass meine Kun-den mir so einen Unsinn übel nehmen") angeprangert werden, um die eigene Werbung da-von positiv abzugrenzen.

2. a) Der Begriff der Kennzeichenstreitsache i.S.v. § 140 I MarkenG ist weit auszulegen. Es genügt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Markengesetzes unterliegt (im Anschluss an BGH GRUR 2004, 622).

b) Die allgemein befürwortete analoge Anwendung des § 140 III MarkenG auf vorprozessua-le Abmahnkosten in Kennzeichenstreitsachen führt daher zu einem Anspruch auf Erstat-tung der Kosten des mitwirkenden Patentanwalts, ohne dass es darauf ankommt, ob die in der Abmahnung genannte markenrechtliche Anspruchsgrundlage tatsächlich besteht. Es genügt vielmehr, dass der Abgemahnte zur Erstattung der Abmahnkosten überhaupt mate-riell-rechtlich verpflichtet ist (hier: aus § 12 I S. 2 UWG) und die Abmahnung eine ernsthafte - nicht ersichtlich abwegige - Berühmung markenrechtlicher Ansprüche enthält. mehr >
27.04.2006 BGH Urteil - I ZB 96/05
a) "FUSSBALL WM 2006" ist ein sprachübliche Bezeichnung für das Ereignis der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006, die der Verkehr wegen ihrer allgemeinen Bekanntheit und ihrer begrifflichen Eindeutigkeit stets mit diesem Ereignis als solchem in Verbindung bringt. Ihr fehlt die Eignung, als Unterscheidungsmittel Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen.

b) Eine Bezeichnung, mit der Waren oder Dienstleistungen der Sponsoren einer Sportveranstaltung von Produkten der Nichtsponsoren unterscheiden werden sollen, muss, wenn sie als Marke eingetragen werden soll, die allgemeinen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere auch über hinreichende Unterscheidungskraft verfügen.

c) Eine begriffliche Kategorisierung entsprechender Kennzeichnungen als "Ereignismarken" oder "Eventmarken" ist insoweit bedeutungslos; sie kann insbesondere nicht zu geringeren Anforderungen an die Schutzvoraussetzungen derartiger Bezeichnungen führen. Auch eine "Ereignismarke" kann nur dann als Marke eingetragen werden, wenn sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, also insbesondere (auch) über hinreichende Unterscheidungskraft verfügt. mehr >
27.04.2006 BGH Urteil - I ZR 162/03
Übergibt der Markeninhaber die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen eines "ab Werk-Verkaufs" an einen Frachtführer, ist die Ware i.S.v. § 24 I MarkenG in den Verkehr gebracht und Erschöpfung des Rechts an der Marke eingetreten, auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat und die Ware dort vertrieben werden soll. mehr >
27.04.2006 OLG München Urteil - I ZR 126/03
a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S.v. § 17 I UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt.

b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S.v. § 17 II Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten). mehr >
26.04.2006 OLG Hamburg Urteil - 5 U 56/05
1. Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, dann muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit diesen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend dar.

2. Bei der Bewerbung von Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich verstehen die angesprochenen Verkehrskreise (anders als möglicherweise bei Waren des täglichen Gebrauchs) den Begriff „Dauer-Tiefpreis“ in der Weise, dass der so beworbene Preis nicht nur für einen Aktionszeitraum bei der Neueinführung des Produkts, sondern dauerhaft für alle Verträge gilt, die während dieses Zeitraums geschlossen werden. mehr >
20.04.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 163/05
Die vergleichende Werbeangabe (gegenüber Fachkreisen) "In einer Befragung von Asthma-Patienten zur Handhabbarkeit und Präferenz zweier Inhalatoren schnitt der HAL gegenüber dem ISC deutlich besser ab: 67 % bevorzugten den ISC, 33 % den anderen Inhalator. Der ISC erwies sich damit als ein Inhalationsgerät, das für Asthma-Patienten besonders gut geeignet ist" wird vom Referenzverbraucher dahin verstanden, bei der Befragung sei es um die Handhabbarkeit und um die Präferenz gegangen.

Die Werbung verstößt gegen § 6 II Nr. 2 UWG, der Vergleich bezieht sich auf keine nachprüfbare Eigenschaft. Die Bewertung der Inhalatoren durch die Gruppe beruht auf individuellen Einschätzungen und gibt keine aussagekräftige Information zu den objektiven Eigenschaften. Der Vergleich bezieht sich damit auch auf eine nicht relevante Eigenschaft (§ 6 II Nr. 2 UWG).
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12.04.2006 LG Memmingen - 2 H0 2405/05 - Urt. v. 12.04.06 - rechtskräftig
Zur Frage der Zulässigkeit eines Preisvergleiches dergestalt, dass im Eingangsbereich eines Verbrauchermarktes zwei jeweils mit Plexiglasscheiben abgedeckte Einkaufswagen aufgestellt werden, die mit dem Namen des Betreibers und eines Mitbewerbers gekennzeichnet sind und an denen jeweils der Gesamtpreis der 15 im Wagen enthaltenen - identischen - Waren angegeben ist, wobei dazwischen blickfangmäßig ein Aufhänger mit der Aufschrift „Verglichen am ...“ platziert ist, der das Datum ausweist sowie die Worte „Sie sparen ... %“.
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02.04.2006 Thüringer OLG - 2 U 906/07 - Urt. v. 02.04.06
Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden An-gabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Be-triebes nach vielen Jahren ändert.

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24.03.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 198/05
1. Befindet sich auf einem technischen Gerät (hier: Satellitenempfangsgerät) eine Produktbe-zeichnung mit dem Zusatz "Das Original", so verbindet der überwiegende Teil des Verkehrs damit die Vorstellung, das fragliche Gerät sei das erste mit entsprechenden Funktionen auf den Markt gekommene Produkt. Das gilt auch dann, wenn sich auf dem Gerät ein weiterer Produktname befindet und die mit dem Zusatz "Das Original" verbundene Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen verwendet wird.

2. Werden auf einem Produkt in räumlicher Nähe zu der Angabe "Das Original" die Farben der Deutschlandfahne eingefügt, so vermutet der Verkehr, dass es in Deutschland hergestellt worden ist. mehr >
23.03.2006 OLG Hamburg Beschluss - 3 U 251/05
1. Wird gegen eine Unterlassungs-Beschlussverfügung vorgetragen, sie sei mangels Vollziehung aufzuheben, so ist bei fehlender Bezeichnung "Widerspruch" im Anwaltsschriftsatz durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Widerspruchsverfahren gem. § 925 ZPO oder das Aufhebungsverfahren gem. §§ 927, 929 ZPO betrieben werden soll. Hierbei kommt es auf die gesamten Einzelfall-Umstände an; die gewählte Parteibezeichnung "Verfügungsbeklagte" kann einen Widerspruch annehmen lassen.

2. Wird die Beschlussverfügung an die Schuldnerin selbst im Parteibetrieb zugestellt, so ist sie wirksam vollzogen, wenn deren Rechtsanwalt sich erst nach dieser Zustellung zum Prozessbevollmächtigten bestellt (§ 172 ZPO). Die Bestellung zur Prozessbevollmächtigung ist eindeutig und zweifelsfrei zu erklären.
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22.03.2006 Thüringer OLG Urteil - 2 U 1136/05
Wird der abstrakte Verbotstenor in einem Falle unzulässiger getarnter Werbung nach § 4 Nr. 3 UWG ergänzt durch die Konkretisierung „wie dies in der Ausgabe der ... Zeitung geschehen ist“, so beschränkt sich der Streitgegenstand auf die konkrete Verletzungsform. mehr >
17.03.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 163/05
1. Die (geplante) Nutzung der Internetadresse "investment-de" als Portal mit - auch eigenen - Finanzdienstleistungsinformationen sowie für die Vermittlung von Investmentmöglichkei-ten hat keine Dienstleistungsähnlichkeit mit einer für "Telekommunikation" geschützten Marke. Der Umstand, dass die genannte Internetadresse nur mit Hilfe der modernen "Tele-kommunikations"-Mittel aufgesucht werden kann, bleibt insoweit außer Betracht (Bestäti-gung von OLG Hamburg MMR 2002, 682, 683).

2. Das Recht auf Nutzung einer Internetdomain ist ein "sonstiges Recht" i.S.d. § 823 I BGB, mit dem die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Dispute-Eintrags verlangt werden kann. mehr >
14.03.2006 Kammergericht Beschluß - 5 W 40/06
Die Entscheidung, wann bei einer Werbung mit Preisherabsetzungen der als herabgesetzt bezeichnete Preis nicht mehr als Vergleichswert geeignet ist, weil seine Geltung zu lange zurückliegt, bedarf einer Interessenabwägung. Neben der Warenart, der Verhältnisse des Betriebes, der Wettbewerbssituation, der Art des Werbeträgers und besonderen zeitbezogenen Zusätzen kann es auf die Aufmachung der Werbung, das Ausmaß der Preisherabsetzung, zeitliche Befristungen derselben und die „Breitenwirkung“ des Werbeträgers ankommen. mehr >
02.03.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 116/05
1. In der Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrags, welcher ein Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend darstellt, ist in der Regel eine Förderung fremden Wettbewerbs zu sehen.

2. Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Informanten für wettbewerbswidrige redaktionelle Werbung eines Fernsehsenders
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23.02.2006 OLG München Urteil - 6 U 3088/05
1. Ein eingetragener Verein kann auch im Rahmen seiner Mitgliederwerbung als Mitbe-werber i.S.d. § 2 Nr. 3 UWG zu qualifizieren sein. Maßgeblich ist, ob er dabei im ge-schäftlichen Verkehr agiert und mit anderen Marktteilnehmern in Konkurrenz tritt. Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr spricht es, wenn der Verein nicht als gemein-nützig anerkannt ist und wirtschaftliche Ziele verfolgt.

2. Wirbt ein Verein in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern um Mitglieder, stellt auch sein Name eine werbliche Angabe i.S.d. § 5 II S. 1 UWG dar, welche irreführend sein kann.

3. Die Vorschrift des § 13 UWG, welche erstmals die ausschließliche sachliche Zuständig-keit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Ansprüche normiert, lässt eine vor In-krafttreten der Rechtsänderung zum 08.07.2004 begründete Zuständigkeit des originä-ren Einzelrichters nach § 348 I S. 1 ZPO entsprechend § 261 III Nr. 2 ZPO unberührt. Die Zuständigkeit des originären Einzelrichters ist gem. § 348 I S. 2 lit. k ZPO nur für solche Wettbewerbssachen ausgeschlossen, welche erst nach Inkrafttreten der Rechtsände-rung rechtshängig geworden sind. mehr >
23.02.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 193/05
Die Werbeangabe "anhaltende Wirksamkeit" bzw. "lang anhaltende Verbesserung der Symptomatik" - jeweils wie geschehen in einem Werbefolder für Fachkreise - sind nicht irreführend. Das so beworbene Arzneimittel gegen Schuppenflechte ist zwar für eine kürzere Anwendungsdauer (maximal 24 Wochen) zugelassen als ein Konkurrenzprodukt (30 Monate). Dieser Unterschied spielt aber für das Verkehrsverständnis der Werbeangaben keine Rolle. "Anhaltend" bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch für die Fachkreise nur "(länger) andauernd", es ist offensichtlich eine wertende Angabe von unscharfer Bedeutung. Das Konkurrenzpräparat mit der längeren Anwendungsdauer wird in der Werbung nicht erwähnt, im Werbefolder werden ausdrücklich Tabellen mit wesentlich kürzeren Anwendungszeiten gezeigt. mehr >
16.02.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 130/05
1. Die Aussage "Alles bleibt bis auf Name und Preis" für ein Generikum wird vom Durchschnittsverbraucher aus den Fachkreisen dahin verstanden, es habe sich gegenüber dem Originalarzneimittel nichts (bis auf Name und Preis) geändert und damit auch nichts bei den Anwendungsgebieten. Die Werbung ist daher irreführend, wenn die Anwendungsgebiete des Originalarzneimittels beim Generikum nur teilweise gegeben und/oder die Inhalatoren zur Applikation nicht baugleich sind.

2. Der Hinweis "Der bewährte Inhalator erfordert keine Umgewöhnung Ihrer Patienten" ist irreführend, wenn die Inhalatoren nicht baugleich sind und dadurch Unterschiede bei der Handhabung bestehen.

3. Die Werbeangabe "Zur Behandlung von COPD" für ein Generikum wird vom Durchschnittsverbraucher dahin verstanden, das Mittel sei hierfür, und zwar in dieser Allgemeinheit zugelassen. Die Angabe ist irreführend, wenn das Generikum nur für Teilbereiche der COPD zugelassen ist.
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16.02.2006 OLG Hamburg - 3 U 192/05 - Urt. v. 16.02.06

Wird innerhalb der Fachkreise für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Hinweis „Neu“ geworben, so bezieht das der Verkehr regelmäßig auf die Markteinführung des Mittels, nicht aber auf den Zeitpunkt der arzneimittelrechtlichen Zulassung. Bei einem unbetont gestalteten Hinweis „Neu“ wird man nicht annehmen, das Mittel sei in jeder Hinsicht neu.
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09.02.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 121/05
Die dreizeilige Werbeangabe "n ... wirkt sehr schonend, n ... kommt mit wenig Wirkstoff aus. Und: n ... ist gut verträglich" unter Hervorhebung der ersten Zeile ist in ihrer Gesamtheit nicht irreführend, sie betrifft allein das beworbene Schnupfenmittel in wertender Form. Ein Werbevergleich oder eine Spitzenstellungswerbung ist nicht gegeben; so werden auch nicht verschiedene Wirkstoffe bzw. deren Wirkstoffmenge oder deren Potenz verglichen. Der Eindruck eines Fehlens jeglicher Nebenwirkungen und/oder Konservierungsstoffe bzw. systemischer Effekte entsteht nicht. mehr >
09.02.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 203/05
1. Die Werbeangaben "Trägt effektiv zur Gewichtsreduktion bei" und "führt zur gesunden stetigen Gewichtsabnahme" für eine "Vitalkost" deuten auf die schlankmachende Eigenschaft des Lebensmittels hin. Das verstößt gegen § 6 I S. 1 NKV, soweit § 14 a DiätV nicht eingreift. Für "bilanzierte Diäten" (§ 14 b DiätV) gilt die Ausnahme des § 6 I S. 2 NKV nicht.

2. Diese Angaben erwecken zusammen mit dem Hinweis "bilanzierte Diät" den für das Irreführungsverbot (§ 11 LFGB) maßgeblichen Eindruck, das so beworbene Erzeugnis entspreche der gesetzlichen Begriffsbestimmung hierfür (§ 1 IV a DiätV).

3. Der Werbehinweis "zur diätetischen Behandlung von Störungen des Kohlehydrat- und Fettstoffwechsels, beruhend auf krankhaftem Übergewicht" verstößt gegen § 12 I LFGB, soweit die Ausnahmen vom Werbeverbot (§ 3 DiätV) nicht vorliegen.

4. Verstöße gegen § 6 NKV und §§ 11, 12 LFGB begründen den Unterlassungsanspruch nur bezüglich des Anbietens und Vertreibens des Produkts mit diesen Angaben, nicht aber hinsichtlich des Herstellens. § 3 UWG (mit § 4 Nr. 11 UWG) betrifft nur Wettbewerbshandlungen, zu diesen gehört das bloße Herstellen nicht.
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02.02.2006 OLG München Urteil - 6 U 2456/05
1. Solange eine mit Wissen und Billigung des Namensinhabers erhobene Klage eines Lizenz-nehmers rechtshängig ist, in der einem Dritten vorgeworfen wird, das Namensrecht des Namensinhabers zu verletzen, steht einer entsprechenden Klage des Namensinhabers selbst der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO) entgegen.

2. Dass sich der Namensinhaber selbst unmittelbar auf sein Namensrecht (§ 12 BGB) stützt, während der Lizenznehmer Ansprüche aus § 3 UWG geltend macht, kann jedenfalls dann zu keinem anderen Ergebnis führen, wenn die behauptete Wettbewerbswidrigkeit des Ver-haltens des Dritten allein mit einer Verletzung der Namensrechte des Inhabers begründet wird. mehr >
02.02.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 130/04
1. Zur Kennzeichnungskraft und rechtserhaltenden Benutzung von Klagemarken für Jeanshosen, die ein rechteckiges rotes Stofffähnchen ("Red Tab") an der linken Außennaht der Gesäßtasche zeigen, und zwar ohne und mit LEVI'S-Aufschrift.

2. Zur Verwechslungsgefahr mit anderen Red Tabs an der Jeans-Gesäßtasche in abweichendem Rotton, mit anderer Aufschrift und bei seitenverkehrter Position.
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26.01.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 107/05
1. Der Verkehr entnimmt der Angabe „mit Feuchtigkeits-Creme“ auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine „Feuchtigkeits-Creme“ enthält.

2. Der Verkehr erhält durch die Angabe „mit Feuchtigkeits-Creme“ weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer „Feuchtigkeits-Creme“ aufweist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.
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26.01.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 146/05
1. Eine Anzeige in einer Fachzeitschrift für Zahnärzte, die sich auch ihrem Inhalt nach nur an Zahnärzte richtet, wendet sich bestimmungsgemäß nicht an das allgemeine Publikum. Es fehlt an einer Werbung außerhalb der Fachkreise i.S.d. §§ 2, 11 I HWG.

2. Wird gegenüber Fachkreisen (Zahnärzten) mit der Abbildung eines niederländischen Zahnarztes in Berufskleidung geworben, kommt keine wettbewerbsrechtliche Unterlassungshaftung des Werbenden unter dem Gesichtspunkt der Umgehung des deutschen Standesrechts in Betracht.
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20.01.2006 OLG Köln Urteil - 6 U 146/05
1. Wer eine Domain zur Weiterleitung auf eine andere Domain, auf der Waren angeboten wer-den, verwendet, nutzt diese Domain markenmäßig, ohne dass es darauf ankommt, ob die Verknüpfung über einen Link oder mit Hilfe des HTML Befehls "Refresh" hergestellt wor-den ist.

2. Zwischen für Reinigungsarbeiten verwendbaren chemischen Substanzen einerseits sowie Chemikalien und Reagenzien andererseits besteht (schwach durchschnittliche) Warenähn-lichkeit.

3. Der zeichenrechtliche Schutz geht "in seinem Anwendungsbereich" dem Namensrecht vor (zuletzt BGH GRUR 2005, 430 - mho.de). Danach kommen Ansprüche aus § 12 BGB nur in Betracht, wenn der Schutzbereich des Kennzeichens nicht betroffen ist. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn es an Kennzeichnungskraft, Zeichenähnlichkeit oder Warenähnlichkeit ganz fehlt. Liegen aber diese drei Parameter vor und führt deren Gesamtbetrachtung zur Vernei-nung der Verwechslungsgefahr, so ist ein Rückgriff auf namensrechtliche Ansprüche nicht möglich.

4. Eine unbefugte Namensanmaßung qua Bezeichnung einer Internetadresse, die mit einem fremden Namen identisch ist, scheidet nicht nur dann grundsätzlich aus, wenn der Inhaber der Domain selbst Namensträger ist (Fallkonstellation BGH GRUR 2002, 622, 625 - shell.de), sondern auch, wenn er zugleich Inhaber einer gleichlautenden Marke ist. mehr >
12.01.2006 OLG Hamburg Urteil - 3 U 93/05
1. Wird im Unterlassungsantrag die Arzneimittel-Werbeaussage nicht wörtlich zitiert (hier: "Sicherungsprofil vergleichbar mit Pamidronat oder Plazebo - 1, 2"), sondern ein sinnentstellender Auszug vorgenommen (hier: "Sicherheitsprofil vergleichbar mit Plazebo" - ohne Bezugsziffern und ohne die Studienquellen), so erfasst das nicht die konkrete Verletzungsform und es fehlt an der Begehungsgefahr für diese Werbeaussage.

2. Für die Internetwerbung einer Pharmakonzern-Muttergesellschaft haftet das Tochterunternehmen grundsätzlich nicht gemäß § 8 II UWG, auch wenn die Tochter das beworbene Arzneimittel vertreibt und man von ihrer (Tochter) Internetseite über Links zu den Internetseiten der Mutter gelangen kann. Eine Störerhaftung der (weisungsabhängigen) Tochter kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

3. Wird die Beschlussverfügung innerhalb der Vollziehungsfrist nicht an den bestellten Prozessbevollmächtigten, sondern an den Schuldner selbst zugestellt, so kann der Vollziehungsmangel nicht nach § 189 ZPO geheilt werden, wenn das zuzustellende Schriftstück innerhalb der Vollziehungsfrist nicht an dessen Anwalt gelangt. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt für zwei Schuldner bestellt gewesen ist, die Zustellung an ihn aber nur für den einen Schuldner erfolgt.
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14.12.2005 OLG Hamburg Urteil - 5 U 36/05
1. Die Verwechslungsgefahr i.S.v. §§ 14 II Nr. 2, 15 II MarkenG wird bei einer Internetdomain, die zeichenähnlich mit der prioritätsälteren Klagemarke ist, nicht dadurch aufgehoben, dass der das Internet nutzende Verbraucher bei der Wahrnehmung von Domains auf kleins-te Unterschiede in der Schreibweise achtet.

2. Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird regelmäßig nicht durch den Inhalt der Internetseite beseitigt, deren Domainname mit der Klagemarke zeichenähnlich ist.

3. Der Umstand, dass der Inhaber der Klagemarke eine mit dieser gleichlautende Internetdo-main besitzt, schließt nicht die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und dem zei-chenähnlichen Domainnamen (Verletzungszeichen) aus.

4. Ein nach § 53 III BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen Verhand-lung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluss an BGH NJW 1999, 365).
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01.12.2005 LG Hamburg Urteil - 327 O 732/05
1. Eine der Darstellung des Anwendungsbereiches eines Arzneimittels dienende - einprägsame - Abkürzung (FAST - Frühe Adjuvante Sequenz Therapie) kann bei den angesprochenen Fachkreisen wegen ihres überschießenden Bedeutungsgehalts (FAST - Früh) einen Irrtum über den Umfang der Indikation herbeiführen.

2. Das Verbot des § 3 a HWG liefe leer, wollte man eine dagegen verstoßende Werbung unter Hinweis darauf, die Ärzte wüssten schon um die richtige Indikation, zulassen. mehr >
30.11.2005 OLG Hamburg Urteil - 5 U 46/05
Die Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure ist nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG. Der Verkehr wird aufgrund dieser Bezeichnung nicht annehmen, durch ein solches Gerät könne ein Getränk hergestellt werden, welches diesselben Eigenschaften habe wie "Sprudel" aus natürlichem Mineralwasser im Sinne der Mineralwasser- und TrinkwasserVO. mehr >
09.11.2005 LG München I Urteil - 21 O 21704/04
Zur Frage der Bemessung des Schadensersatzes für die unerlaubte Werbung mit dem Bildnis eines Bundesliga-Schiedsrichters. mehr >
25.08.2005 OLG Hamburg Beschluß - 3 U 133/04
1. Es ist nicht generell unlauter, in einem Werbevergleich die Werbeträgerkontakte von Pressemedien nach der Media-Analyse mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung von Fernsehsendungen nach dem GfK-Panel zu vergleichen, und zwar auch dann nicht, wenn es eine bessere Vergleichsmethode inzwischen geben sollte.

2. Der Werbevergleich ist aber unsachlich (§ 6 II Nr. 2 UWG), wenn in der Werbung für eine Zeitschrift deren Werbeträgerkontakte den ermittelten Werten für die durchschnittliche Sehbeteiligung einer Fernsehsendung mit Formulierungen gegenübergestellt werden, die eine generelle und vorbehaltlose Vergleichbarkeit der Zahlenwerte suggerieren (hier: „1,1 Millionen sehen samstags ...“ bzw. „2,3 Millionen lesen montags ...“).
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08.08.2005 OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 W 107/05
Der Verfügungsgrund in einer wettbewerbsrechtlichen Eilsache ist widerlegt, wenn der Antragssteller mehrere Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Zeitungsanzeige isoliert angreif, nachdem er unmittelbar zuvor die Gesamtanzeige im Sinne der BGH-Entscheidung "TCM-Zentrum" zum Gegenstand eines Eilantrags gemacht und diesen mit den Wettbewerbsverstößen innerhalb der Anzeige begründet hat. mehr >
30.11.1999 BGH - VIII ZR 348/06 - Urt. v. 16.07.08 - OLG München
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabatt-systems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

„Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabatt-aktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunter-nehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und ge-nutzt werden ...

€ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“

der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Da-ten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gem. § 307 III S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

„Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt ...“;

„Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Ra-battdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Part-nerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte“.
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30.11.1999 BGH - I ZR 159/05 - Urt. v. 24.04.08 - OLG Düsseldorf
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.09.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de)

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30.11.1999 LG Karlsruhe - 13 0 55/08 KfH I - Urt. v. 21.11.08
Die Bewerbung eines Gerätes zur so genannten "Magnet-Resonanz-Stimulation" mit Aussagen, die bei jedem durchschnittlichen Verbraucher die Vorstellung erwecken, dass die behaupteten Wirkungen nachgewiesenermaßen und mit hoher Sicherheit auch eintreten (hier u. a.: "Ergeb-nis von über 10 Jahren Erfahrung", "Über 1000 klinische Studien weltweit belegen die Wirk-samkeit der Magnet-Resonanz-Stimulation", "Kommt es: zu einer besseren Sauerstoffversor-gung im Gewebe (in der Zelle) ..., zu einem verbesserten Stoffwechsel, ... zu einer verbesserten Durchblutung", "wirkt: schmerzstillend, vegetativ beruhigend", "die Magnet-Resonanz-Stimulation stärkt das Immunsystem, die Magnet-Resonanz-Stimulation verstärkt die Eigen-schwingungen von Zellen und Organen und verbessert auf diese Weise deren Funktion und Energiehaushalt") ist irreführend und wettbewerbswidrig gem. §§ 3, 5 UWG, 3 Nr. 1 HWG, so-fern sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. mehr >
30.11.1999 BGH - VI ZR 311/09 - Urt. v. 08.02.11 - LG Koblenz
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat. mehr >

LG Stuttgart - 31 0 47/11 KfH - Urt. v. 17.02.12
Die Bewerbung eines elektromagnetischen Wasserbehandlungsgerätes mit den Angaben „Was-serenthärtung“, „Kalkschutz“, „Entkalkung“, „Kalkumwandler“ resp. „weniger Energiekosten“ ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis einer entsprechenden Wirksamkeit des Gerätes schuldig bleibt.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG München - 6 U 2199/11 - Urt. v. 16.02.12
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung einer kosmetischen Behandlungsmethode (hier: „meso/Beauty Lift“) mit Wirkungsbehauptungen, die dieser Behandlung die selben dauerhaften Resultate zuschreiben, wie sie ansonsten nur durch ein Facelifting oder eine Faltenunterspritzung zu erzielen sind, insbesondere, ob sich derartige Auslobungen auf eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung stützen können.

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OLG Köln - 6 U 169/11 - Urt. v. 15.02.12
Zur Frage, inwieweit Angaben zur Förderung der Gelenkgesundheit durch Glucosamin- und Chondroitinsulfat hinreichend wissenschaftlich gesichert und durch allgemein anerkannte wissen-schaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind.

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LG München I - 1 HK 0 12863/11 - Teil-Anerkenntnis- u. Endurt. v. 14.02.12
1. Bei einer Abmahnung gegenüber ausländischen Anbietern auf „mobile.de“ muss die Abmah-nung zur Vermeidung der Rechtsfolgen von § 93 ZPO im Falle des sofortigen Anerkenntnisses nicht in der Sprache des Landes sein, aus dem das Angebot des Fahrzeugs stammt (im Streitfall: Italien).

2. Der italienische Anbieter, der sein Angebot in ein italienisches Automobilforum einstellt und dessen AGB vorsehen, dass das Angebot automatisch in ausländischen Foren mit Überset-zungsfunktion eingestellt wird (auch in „mobile.de“), ist für dieses Angebot in Deutschland markenrechtlich uneingeschränkt verantwortlich, unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der AGB des italienischen Automobilforums. (Leitsätze des Einsenders)

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OLG Köln - 6 U 76/11 - Urt. v. 03.02.12
1. Dem Verleger oder Anzeigenredakteur eines wöchentlich erscheinenden Printmediums ist in der Regel schon im Voraus eine manuelle Kontrolle von in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen möglich und zumutbar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um großformatige Anzeigen handelt, die den sensiblen Bereich der Gesundheitsvorsorge berühren; grob irreführende und leicht als eindeutig wettbewerbswidrig zu erkennende Werbeangaben, wie sie im Bereich der Schlankheitswerbung immer wieder vorkommen, müssen hier auch ohne konkreten Hinweis von dritter Seite unterbunden und diesbezügliche Anzeigenaufträge notfalls abgelehnt werden.

2. Bleibt die Wettbewerbswidrigkeit einer Schlankheitsmittel-Anzeige hinter einer groben Irrefüh-rung zurück, so kann einen Verlag auch die Pressefreiheit nicht von seiner erhöhten Kontroll-pflicht und Verantwortlichkeit für derartige Schlankheitswerbung entbinden, sofern ihm bereits durch eine anderweitige Abmahnung die Wettbewerbswidrigkeit einer die gleichen charakteris-tischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen ge-führt worden ist.

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OLG München - 6 U 3180/11 - Urt. v. 02.02.12

1. Zur Frage der Bestimmtheit eines Verfügungsantrages, mit dem die Unterlassung einer Bewer-bung von Tierarzneimitteln begehrt wird, die nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben versehen ist.

2. Zur Frage der Prozessführungsbefugnis bzw. der Aktivlegitimation eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG, der den vorstehend beschriebenen Unterlassungsanspruch geltend macht.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Düsseldorf - 20 U 92/11 - Urt. v. 31.01.12
Die Bewerbung eines aus Hyaluronsäure und Granatapfelpulver zusammengesetzten Nahrungser-gänzungsmittels mit Wirkungen dahingehend, dass es das collagene Netz stützt und mit Feuchtig-keit versorgt, dass die Hyaluronsäuremoleküle das Zellwasser binden, aufquellen und dadurch Falten gleichsam wegdrücken und dass das Mittel ein hochwirksames Antioxidanz enthält, welches Umweltgifte bindet, die die Hautalterung antreiben, verletzt Art. 10 I, II HCVO, sofern die Aus-lobungen durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nicht belegt sind.

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LG München I - 1 HK 0 14006/11 - Urt. v. 31.01.12
Zur Frage einer unzulässigen Werbung für Fernbehandlung i.S.d. § 9 HWG durch die Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung per Internet, sofern Fragen beant-wortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfra-genden oder eines Dritten zum Gegenstand haben.

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LG Trier - 7 HK 0 165/11 - Urt. v. 26.01.12
Die Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unlauter gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern es dieser an dem nach Art. 10 II lit a) LGVO vorgeschriebenen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Le-bensweise ermangelt.

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LG Potsdam - 51 0 53/11 - Beschl. v. 24.01.12
Zur Frage eines Auskunftsanspruches gem. § 13 I UKlaG gegenüber einem Internet-Auktionshaus hinsichtlich des vollständigen Namens sowie der ladungsfähigen Anschrift aus den bei ihm ge-speicherten Daten eines unter einem Pseudonym handelnden Vertragskunden.

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KG - 5 U 125/11 - Beschl. v. 20.01.12
Die Übersendung von Gerichtsentscheidungen an den vom VSW herausgegebenen „Magazin Dienst“ zum Zwecke der Veröffentlichung durch einen Richter, der hierfür in geringer Höhe die übliche Aufwandsentschädigung erhält, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

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BGH - I ZR 170/10 - Beschl. v. 18.01.12 - OLG Celle
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im bin-nenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11.06.2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 3 I i.V.m. Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass eine sich als Geschäftspraxis eines Unternehmens gegenüber Verbrauchern darstellende Handlung eines Gewerbetreibenden auch darin liegen kann, dass eine gesetzliche Krankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern (irreführende) Angaben macht, welche Nachteile den Mitgliedern im Falle eines Wechsels zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse entstehen?

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BGH - I ZR 187/10 - Urt. v. 18.01.12 - Brandenburgisches OLG
a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht i.S.v. § 823 I BGB.

b) Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domain-namens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung i.S.v. § 812 I S. 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.

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LG Kiel - 14 0 88/11 - Urt. v. 18.01.12
1. Bei der Bewerbung von Mobil-Telefonen mit dem Hinweis darauf, dass die Zeitschrift „CHIP“ dieses Produkt zum „Produkt des Monats“ gewählt habe, handelt es sich um eine Werbung mit einem Testergebnis.


2. Es entspricht dem Gebot fachlicher Sorgfalt, Produkte mit Testergebnissen nur dann zu be-werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben und ihm so eine Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Denn nur dann erfüllt sie den Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angabe über Testurteile zu gewährleisten.

3. Deutlich erkennbar ist ein Text, wenn er für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist.

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KG - 5 U 130/11 - Beschl. v. 17.01.12
Zur Frage der Bemessung der Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten, sofern dieser die Verpflichtung zur Unterlassung der beanstandeten Werbeaussagen nicht grundsätzlich in Abrede stellt, sondern sich vornehmlich damit verteidigt, für die beanstandete Werbung inhaltlich nicht verantwortlich zu sein.

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LG Hamburg - 327 0 443/11 - Urt. v. 12.01.12
1. Ein übermäßig anpreisendes Angebot eines Arztes auf der Internetplattform www.groupon.de verstößt gegen die Regelung in § 27 III ÄBeO, wenn die im Rahmen des Angebots beworbene Leistung in marktschreierischer Art und Weise werblich kommuniziert wird.

2. Wird die Werbung durch die übermäßig anpreisenden Elemente geprägt und treten dabei die sachliche Information über die angebotene Leistung sowie die genaueren Konditionen ihrer In-anspruchnahme in den Hintergrund, ist das Verbot der Werbung auch mit der grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG vereinbar.

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BGH - I ZB 43/11 - Beschl. v. 12.01.12 - KG
Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlas-sung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen.

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LG Lüneburg - 11 0 9/08 - Beschl. v. 05.01.12
Zur Frage eines schuldhaften Verstoßes gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot.

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LG Frankfurt a. M. - 3-11 0 46/11 - Urt. v. 29.12.11

Werbeanzeigen lösen unternehmensbezogene Informationspflichten bereits dann aus, wenn diese die Abgabe eines Angebotes ermöglichen. Diese Anforderung ist dann erfüllt, sofern Waren in einer Werbeanzeige unter Angabe der Preise so hinreichend deutlich vorgestellt werden, dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, sich zum Kauf der vorgestellten Waren zu entschließen. Insoweit hat das anbietende Unternehmen seiner gesetzlich vorgesehenen In-formationspflicht gem. § 5 a III Nr. 2 UWG nachzukommen und seine Identität und Anschrift zu offenbaren. Es reicht nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine benannte Internetseite beschaffen könnte.

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OLG Celle - 13 W 110/11 - Beschl. v. 27.12.11
1. Zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungsverpflichtung.

2. Zur Frage eines schuldhaften Verstoßes gegen ein tituliertes Unterlassungsgebot.

3. Zur Frage der Verjährung eines Bestrafungsantrages gem. § 890 ZPO.

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OLG München - 29 U 3463/11 - Urt. v. 22.12.11
1. Eine Vereinbarung, mit der sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlas-sungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt, kann jedenfalls dann sittenwidrig i.S.d. § 138 I BGB sein, wenn die Gegenleistung gerade aus den zu unterlassenden Handlungen er-wirtschaftet werden soll.

2. Eine solche Vereinbarung kann die weitere Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs als Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG unzulässig machen.

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LG Berlin - 52 0 237/11 - Urt. v. 22.12.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung einer Behandlung mit einem Ultraschallgerät, mit der dieser eine gewichtsreduzierende Wirkung beigelegt wird.

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BGH - I ZB 47/09 - Beschl. v. 21.12.11 - OLG Frankfurt a. M.

Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig.

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Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4 U 148/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.12.11
Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Behauptungen, die suggerieren, dass ein darin enthaltener Wirkstoff den Abbau von Körperfett unterstützt und zusätzlich Nahrungsfette bindet, dass die Produkte zu einer Gewichtsreduzierung ohne Muskelverlust führen und den Verbraucher überdies glauben machen, dass mit den beworbenen Produkten eine Gewichtsreduzierung möglich sei, die nicht von Appetit- und Hungergefühlen oder negativen, subjektiven Empfindungen begleitet ist und auch der typischerweise auftretende Jo-Jo-Effekt zumindest gemindert wird, verstößt gegen Art. 10 I, II a, Art. 5 I a, Art. 3 HCVO, §§ 11 I Nr. 2 LFGB, 6 NKV, sofern eine derartige Wirkungsweise wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen ist.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 W 19/11 - Beschl. v. 15.12.11
Eine Arzneimittelwerbung verletzt § 3 a S. 2 HWG, sofern sich die Bewerbung auf ein Anwen-dungsgebiet bezieht, das nicht von der erteilten Zulassung erfasst ist. Eine solche Zuwiderhandlung liegt schon dann vor, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, das von der erteilten Zulassung erfasst ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, das von dieser Zulassung nicht erfasst ist.

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LG Berlin - 52 0 102/11 - Urt. v. 15.12.11
Zur Frage der Zweckbestimmung eines diätetischen Lebensmittels, das als „diätetisches Lebens-mittel für Personen in Stresssituationen“ vertrieben und bei Stress/Anspannung, Angstzuständen, Burn-out-Syndrom, Nervorsität, Prüfungsangst und Flugangst eingesetzt werden soll.

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OLG Hamm - 4 U 92/11 - Urt. v. 13.12.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben „die Winter-Kapseln enthalten eine Fülle sorgfältig ausgesuchter Natursubstanzen wie beispielsweise Echinacea und Holunder-blüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können“ verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB und überdies Art. 3, Art. 5, Art. 10 HCVO, da die Aussage weder wissenschaftlich hin-reichend gesichert im Sinne des LFGB noch gar allgemein wissenschaftlich anerkannt im Sinne der HCVO ist.

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LG Hamburg - 312 0 212/11 - Urt. v. 09.12.11
1. Der Antrag auf das Verbot eines konkreten Werbemittels unter mehreren verschiedenen Irre-führungsgesichtspunkten betrifft einen einheitlichen Streitgegenstand und begründet nicht mehrere verschiedene Streitgegenstände. Ob die verschiedenen Begründungen mit den ver-schiedenen in dem Werbemittel enthaltenen irreführenden Aussagen von Beginn an in eine Reihenfolge gebracht worden sind, spielt daher weder unter Bestimmtheits- noch unter Kos-tengesichtspunkten eine Rolle.

2. Dass bestimmte Stoffwechselvorgänge bei Männern und Frauen vorhanden und aus biologischer Sicht vergleichbar sein mögen, erlaubt aus heilmittelwerberechtlicher Sicht nicht eine Werbung, die die Übertragbarkeit von Studienergebnissen an Männern und Frauen ohne jeden wissenschaftlichen Beleg vorgibt.

3. Es steht der Annahme einer auf das Produkt bezogenen Werbung im heilmittelwerberechtlichen Sinn nicht entgegen, dass der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Auch in dem Fall, in dem die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der ihnen für ein bestimmtes Produkt bekannten graphischen Gestaltung und/oder eigener Marktkenntnisse der Werbung entnehmen, dass sie für ein bestimmtes Produkt gelten soll oder sie als Werbung für ein bestimmtes Produkt verstehen können, enthält die Werbung den erforderlichen Produktbezug.

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LG Zweibrücken - HK 0 3/10 - Urt. v. 09.12.11
1. In der Bewerbung eines „VitalDrinks“ mit dem Hinweis, dass das fragliche Produkt im Alter fit halte und vorzeitigem Altern vorbeuge, liegt eine unzulässige gesundheitsbezogene Werbung, sofern anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse dahingehend fehlen, dass die in dem Produkt enthaltenen Substanzen Fruchtzucker, Traubenzucker, Vitamine und Mineralstoffe vorzeitiges Altern verhindern könnten.

2. Die Bewerbung des „VitalDrinks“ mit der Angabe „ohne Kristallzucker“ erweist sich als irrefüh-rend, sofern die in dem Produkt verwendeten Zutaten Maltodextrin, Dextrose (= Traubenzucker) und Fructose (=Fruchtzucker) im Vergleich mit einer Verwendung von Kristallzucker in gleicher Menge keine verminderte Brennwertzufuhr ergeben.

3. Im Hinblick auf die Angabe „ohne Kristallzucker“ ist der Vertreiber verpflichtet, die verwendeten Zuckerarten (Maltrodextrin, Dextrose, Fructose) auch mengenmäßig anzugeben.

4. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Drittunterwerfung, sofern be-sondere Umstände vorliegen, die gegen die Ernsthaftigkeit und damit die Wirksamkeit der Drittunterwerfung sprechen.

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LG Düsseldorf - 38 0 53/11 - Urt. v. 09.12.11
Die Bewerbung von Möbeln unter Angabe der Holzsorte „White Teak“ ist zur Irreführung geeignet, sofern es sich bei der angegebenen Holzart nicht um eine Unterart der Holzsorte „Teak“, sondern um ein anderes Gewächs handelt, das über die wesentlichen Merkmale des Teakholzes gerade nicht verfügt.

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LG Krefeld - 11 0 83/11 - Urt. v. 07.12.11
Werden in einer Werbeanzeige die beworbenen Waren so konkret unter Angabe des Angebotszeitraumes und des Angebotspreises angegeben, dass der Verbraucher in der Lage ist, unter der angegebenen Online-Anschrift Bestellungen aufzugeben und damit unmittelbar unter Annahme des Angebotes des Werbenden einen Kaufvertrag abzuschließen, so ist der Werbende verpflichtet in der von ihm geschalteten Werbeanzeige seine Firma, die Rechtsform sowie die zustellfähige Anschrift anzugeben.

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OLG Düsseldorf - 20 U 115/11 - Urt. v. 06.12.11
Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für Zahnersatzprodukte mit der Behauptung "Der Marktführer" ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende weder nach dem Umsatz noch nach der Zahl der angeschlossenen Zahnärzte der größte Anbieter von Dentalleistungen in Deutschland ist und dieser lediglich für sich in Anspruch nimmt, Marktführer für Qualitäts-zahnersatz aus dem Ausland zu sein.

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LG Köln - 31 0 268/11 - Urt. v. 01.12.11
Auch eine Werbung für Arzneimittel mit Google-AdWord-Anzeigen muss gem. § 4 V HWG die von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzten, abgegrenzten und gut lesbaren Pflicht-angaben enthalten. Ebenso wenig wie bei Printwerbungen für Arzneimittel der Verweis auf - wenn auch leicht erreichbare - sonstige Informationsquellen den Erfordernissen des § 4 HWG genügt, können bei einer Internetanzeige die Pflichtangaben in der Werbung selbst durch eine Verlinkung auf eine Informationsseite ersetzt werden.

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BGH - I ZB 56/11 - Beschl. v. 30.11.11 - Bundespatentgericht
a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenan-gelegenheiten keine Anwendung.

b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.

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OLG Nürnberg - 3 U 1429/11 - Urt. v. 29.11.11

1. Eine Werbung im Sinne des HWG (hier: Werbung für Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels) ist anhand der RiLi 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftsko-dexes für Humanarzneimittel zu beurteilen. Gemäß Art. 94 I RL 2001/83/EG ist eine Vorteils-gewährung und -anbietung an Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind, im Rahmen der Verkaufsförderung für Arzneimittel grundsätzlich verboten. Diesen Erfor-dernissen genügt die Auslobung von Taschen und Gutscheinen im Rahmen eines Preis-ausschreibens, das Bestandteil einer an pharmazeutisch-technische Assistenten gerichteten Arzneimittelwerbung ist.

2. Es kann dahinstehen, ob man nur die Gewinnaussicht oder auch die Taschen und Gut-scheine, die den Gewinnern ausgehändigt werden, als Werbegabe ansehen will. Denn auch eine bloße Gewinnchance unterfällt dem Anwendungsbereich des § 7 HWG.

3. Ob es sich bei den ausgelobten Werbegaben um geringwertige Kleinigkeiten handelt, bedarf keiner Beantwortung, denn die in § 7 I S. 1 HWG enthaltene diesbezügliche Einschränkung der Unzulässigkeit des Anbietens oder Gewährens von Zuwendungen findet bei Werbegaben an Angehörige der Heilberufe keine Anwendung.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

KG - 5 W 175/11 - Beschl. v. 25.11.11
1. Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wegen Mehrfachverfolgung unter Verschweigung eines bereits eingeleiteten Eilverfahrens in einer Abmahnung.

2. Angesichts § 12 I S. 2 UWG und BGH GRUR 2010, 257, Tz. 8 - Schubladenverfügung - ist es mit Blick auf § 263 StGB nicht unbedenklich, von einem Abgemahnten Kostenerstattung zu fordern und dabei zu verschweigen, dass bereits ein gerichtliches Eilverfahren (zeitgleich mit oder zeitlich vor) Absendung der Abmahnung eingeleitet worden ist.

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BGH - I ZR 13/10 - Beschl. v. 24.11.11 - OLG München
Zur Frage der Begründetheit einer Anhörungsrüge, mit der die durch die Entscheidung be-schwerte Klägerin übergangenes Vorbringen beanstandet. (Leitzsatz der Redaktion)

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LG Hamburg - 327 0 196/11 - Urt. v. 24.11.11
1. Hinsichtlich der räumlichen Anordnung der End- und Grundpreisangabe ist die Anwendung des Spürbarkeitskriteriums nicht entsprechend § 5 a IV UWG von vornherein ausgeschlos-sen, da nur die generelle Verpflichtung, überhaupt eine Grundpreisangabe zu setzen, auf der Richtlinie 98/6/EG beruht. Dagegen ist die Pflicht, diese Angabe auch räumlich in unmit-telbarer Nähe des Endpreises anzugeben, eine Entscheidung des deutschen Gesetzgebers.

2. Eine Grundpreisangabe ausschließlich im Text der Artikelbeschreibung eines Angebots bei eBay ist jedenfalls dann ein spürbarer Verstoß gegen die Vorgaben des § 2 PAngV, wenn sie im Vergleich zum übrigen Text der Artikelbeschreibung nicht hervorgehoben und un-übersehbar, sondern nur klein gedruckt und fernab des werblich herausgestellten Endpreises positioniert ist.

3. Die Vorschrift des § 2 I S. 1, 2 PAngV verlangt eine Grundpreisangabe bei der Preiswerbung auch bei der Präsentation von Warenangeboten im Rahmen von Angebotsübersichten bei eBay. Die Angabe des Grundpreises erst auf der eigentlichen Angebotsseite genügt den Anforderungen des § 2 PAngV nicht.

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OLG Karlsruhe - 6 U 93/11 - Urt. v. 23.11.11
1. Wird in der Werbung für ein zu kosmetischen Zwecken eingesetztes Ultraschallgerät eine hautverjüngende Wirkung behauptet, kann für die erste Darlegung einer fehlenden wissen-schaftlichen Absicherung der Vortrag genügen, dass ein Einfluss von Ultraschall auf die Hautalterung ganz allgemein in der Wissenschaft mindestens in Zweifel gezogen wird. Hier-für kann etwa auf Erkenntnisse in Lehrbüchern oder auf allgemeine Aussagen eines ge-richtlichen Sachverständigen in einem anderen Verfahren Bezug genommen werden.

2. Für einen wissenschaftlichen Nachweis der Richtigkeit einer Wirkungsangabe ist jedenfalls erforderlich, dass die Wirkungen von unabhängigen Dritten bestätigt worden sind. Eine Studie, die der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens konzipiert hat, das die entsprechenden Geräte herstellt, genügt nicht.

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OLG Koblenz - 9 U 493/11 - Urt. v. 23.11.11
Die Bewerbung von Arzneimitteln innerhalb der Fachkreise (hier: pharmazeutisch-technische Assistenten) mit der Ankündigung eines Gewinnspiels und dem Versprechen "testen Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie! Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir 3 Gutscheine à 30 Euro von der Parfümerie Douglas" verletzt § 7 HWG.

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LG Essen - 41 0 69/11 - Urt. v. 23.11.11

Der Verbraucherschutz gebietet es, dass der Verbraucher bereits im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme vom Inhalt von Werbeprospekten - mit denen Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann - die unternehmensbezogenen Informationen erhält, die es ihm unmittelbar ermöglichen, in Kontakt mit dem Werbenden oder dem von ihm vertretenen Unternehmen zu treten, ohne dass er Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal begeben muss.

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LG Essen - 41 0 27/11 - Urt. v. 23.11.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Inhaltsstoff Coenzym Q 10 dahingehend, dass der Wirkstoff Q 10 die Herzleistung steigern könne und das Produkt besonders wichtig für die Energiegewinnung in den Zellen sei, ist zur Irreführung i.S.v. § 11 I Nr. 2 LFGB geeignet, sofern es an wissenschaftlich hinreichend abgesicherten Belegen zur Nützlichkeit einer zusätzlichen Zufuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen, die eine Nahrungsergänzung begründen könnten, ermangelt.

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BGH - VI ZR 26/11 - Urt. v. 22.11.11 - KG
Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin.

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OLG Hamm - 4 U 98/11 - Urt. v. 22.11.11
Wer bei einem Angebot - hier von Mobiltelefonzubehör - zum sofortigen Kauf auf der Auktions-plattform eBay eine "volle Garantie" anbietet, muss die vom Gesetz für den Fall einer Garantie-erklärung geforderten genauen Angaben zu den Bedingungen einer solchen Garantie i.S.d. § 477 I BGB machen. Insofern gilt anderes als im Fall einer bloßen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf einer eigenen Internetseite (BGH GRUR 2011, 638, 640 - Werbung mit Garantie).

Der Hinweis auf einen "versicherten Versand" ist irreführend, wenn dem Verbraucher daraus im Regelfall kein Vorteil entsteht.

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OLG Hamburg - 3 U 117/11 - Beschl. v. 21.11.11
1. Die Werbung mit Testergebnissen ist nur dann zulässig, wenn dem angesprochenen Verkehr gleichzeitig hinreichend deutlich die Fundstelle für den jeweiligen Test mitgeteilt wird. Das ist nicht der Fall, wenn die Fundstellenangabe nicht oder nicht hinreichend lesbar ist.

2. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklä-rung, die aus der maßgeblichen objektivierten Sicht des Erklärungsempfängers kerngleiche Verletzungshandlungen von der Verpflichtungserklärung ausnimmt.

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LG Mönchengladbach - 8 0 50/11 - Urt. v. 21.11.11
Eine Prospektwerbung, die die beworbenen Waren nach Merkmalen und Preis bekannt macht, so dass sie den Verbraucher in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen, muss die Identität und die Anschrift des Werbenden offenbaren. Es reicht weder aus, dass der Verbraucher die erfor-derlichen Informationen im jeweiligen Verbrauchermarkt erfahren kann, noch dass sie der Website des Werbenden zu entnehmen sind.

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OLG Köln - 6 U 119/11 - Urt. v. 18.11.11 - rechtskräftig
1. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind als sachverständige Beschreibung von Merkmalen verkehrsfähiger Lebensmittel nicht zwangsläufig zuverlässige Abbilder des aktuellen Verbraucherverständnisses.

2. Der Produktnamensbestandteil "Tea" und der Werbeslogan "Der Tee mit Zzischh" für ein mit Tee-Extrakt hergestelltes, in Flaschen abgefülltes kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk erwecken für sich genommen noch nicht den irreführenden Eindruck, es handele sich um ein aus frisch aufgebrühtem Tee bestehendes Produkt.

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OLG Nürnberg - 3 U 354/11 - Urt. v. 15.11.11
1. Die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich das so bezeich-nete Mineralwasser im Hinblick auf einen festgelegten Kriterienkatalog für Gewinnung und Schadstoffgehalt von anderen Mineralwassern abhebt und die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreitet.

2. Eine Verbrauchererwartung, dass die Bezeichnung „Bio“ eine staatliche Lizenzierung und Überwachung voraussetzt, besteht nicht.

3. Unzulässig ist es, ein Bio-Mineralwasser mit einem dem Bio-Siegel nach § 1 ÖkoKennzV nach-geahmten Kennzeichen zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 174/10 - Urt. v. 10.11.11
Zur Frage der Anforderungen, die an den Nachweis der Richtigkeit gesundheitsbezogener Angaben i.S.d. Art. 5 und 6 HCV zu stellen sind.

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OLG München - 29 U 1614/11 - Urt. v. 10.11.11
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Frage der Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines Hörgeräteakustikerbetriebs.

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OLG München - 29 U 2103/11 - Urt. v. 10.11.11
Eine unberechtigte Namensanmaßung gem. § 12 S. 1 Fall 2 BGB ist gegeben, wenn ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, unbefugt den gleichen Namen wie der Namensträger gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt werden. Wird ein fremder Name als Domain-Name registriert, liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor. Eine derartige unberechtigte Namensanmaßung liegt grundsätzlich schon in der Domainregistrierung bzw. Aufrechterhaltung der Domainregistrierung, weil bereits damit die für den Namensträger ausschließende Wirkung eintritt.

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BGH - I ZR 150/09 - Urt. v. 09.11.11 - OLG Stuttgart
a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann, weil das Halten des Domainnamens im konkreten Fall für sich gesehen die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens des Klägers nicht erfüllt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 430 - mho.de; BGH, GRUR 2008, 1099 - afilias.de).

b) Derjenige, der sich von einem ausländischen Anmelder eines Domainnamens gegenüber der DENIC als administrativer Ansprechpartner (Admin-C) benennen und registrieren lässt, haftet nicht schon deswegen als Störer für mögliche mit der Registrierung verbundene Verletzungen von Rechten Dritter.

c) Eine Prüfungspflicht kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben. Solche gefahrerhöhenden Umstände liegen vor, wenn der im Ausland ansässige Anmelder freiwerdende Domainnamen jeweils in einem automatisierten Verfahren ermittelt und registriert und der Admin-C sich dementsprechend pauschal bereiterklärt hat, diese Funktion für eine große Zahl von Registrierungen zu übernehmen.

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OLG Hamm - 4 U 58/11 - Urt. v. 08.11.11
Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff "Festpreis" kann irreführend sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert wird, dass erhebliche Preisbestandteile von der Preisbindung ausgenommen sind und die so variablen Preisbestandteile mehr als 40 % des Gesamtpreises ausmachen.

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LG Köln - 81 0 56/11 - Urt. v. 08.11.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen das Fernbehandlungsverbot gem. § 9 HWG durch die Werbung eines Arztes mit der Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege der Beratung per Internet, sofern Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden von Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben.

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OLG Nürnberg - 3 U 1394/11 - Beschl. v. 07.11.11
Eine Produktwerbung mit Testergebnissen erfordert eine deutlich lesbare Fundstellenangabe, um eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über die Testurteile zu gewährleisten. Dies bedeutet eine Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet.

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LG Freiburg - 10 0 19/11 - Beschl. v. 26.10.11
1. Auch wenn ein allgemeiner Grundsatz, wonach derjenige, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, stets die Kosten zu tragen habe, nicht anzuerkennen ist, kann die Abgabe einer Unterwerfungserklärung in einem Unterlassungsprozess durchaus im Rahmen der Billig-keitsentscheidung von Bedeutung sein.

2. Grundsätzlich befreit § 12 II UWG den Antragsteller von der Darlegungs- und Glaubhaftma-chungslast bezüglich eines Verfügungsgrundes. Diese Dringlichkeitsvermutung kann entfallen, wenn der Unterlassungsgläubiger den Wettbewerbsverstoß in Kenntnis aller Umstände zunächst hinnimmt und die einstweilige Verfügung erst später beantragt. Eine derartige Selbst-widerlegung muss vom Antragsgegner glaubhaft gemacht werden.

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KG - 5 U 93/10 - Urt. v. 25.10.11
Die Bewerbung von Hotelzimmern mit Preisangaben, bei denen die Gebühren für ein Serviceentgelt nicht inkludiert sind, verstößt gegen § 1 I S. 1, VI PAngV.

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BGH - VI ZR 332/09 - Urt. v. 25.10.11 - KG
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen.

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BGH - VI ZR 93/10 - VU v. 25.10.11 - OLG Hamburg
a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumut-barer Prüfpflichten voraus.

b) Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persön-lichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann.

c) Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags besteht, wenn auf der Grund-lage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangender Nachweise von einer rechtswid-rigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist.

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KG - 5 U 93/11 - Urt. v. 21.10.11
Soll ein Verbraucher bei Unterschriftsleistung an seiner Wohnungstür gegenüber dem Briefträger bei Entgegennahme einer „PostIdent-Sendung“ nicht etwa nur deren Empfang quittieren, sondern eine zum Vertragsschluss mit dem Absender führende Willenserklärung dokumentieren (wobei zugleich durch Ausweiskontrolle seine Identität festgestellt und dokumentiert wird), dann ist das eine „wesentliche Information“ i.S.v. § 5 a II UWG. Hierüber ist der Verbraucher (bei Fernabsatzge-schäften vor der Zusendung klar und verständlich) zu informieren. An das Ausmaß der Deutlichkeit dieser Information sind hohe Anforderungen zu stellen. Denn diese Vorgehensweise ist für den durchschnittlichen Verbraucher höchst ungewöhnlich, und er wird „hereingelegt“, wenn er - man-gels deutlicher vorheriger Aufklärung - glaubt, mit seiner Unterschrift lediglich zu quittieren, in Wirklichkeit aber kontrahiert.

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OLG Köln - 6 U 64/11 - Urt. v. 21.10.11 - rechtskräftig
Gibt ein Unterlassungsschuldner eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber dem berechtigter-weise Abmahnenden, sondern gegenüber einem ebenfalls klagebefugten Dritten ab, von dem er nicht auch abgemahnt worden ist („Initiativunterwerfung“), so sind an die erforderliche Ernsthaf-tigkeit jener Erklärung hohe Anforderungen zu stellen. Es müssen objektive Gründe vorliegen, die es dem Schuldner unzumutbar machen, die Unterlassungserklärung gerade gegenüber dem Ab-mahnenden abzugeben. Solche Gründe liegen weder in einer Inanspruchnahme durch den Ab-mahnenden in anderer Sache, die der Schuldner für missbräuchlich hält, noch darin, dass der Gläubiger in dem neuen Verfahren nicht dasselbe Gericht angerufen hat. Zweifel in der Ernsthaf-tigkeit können auch in der abweichenden satzungsmäßigen Zielrichtung des Erklärungsempfängers begründet sein.

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OLG Hamburg - 5 W 134/11 - Beschl. v. 20.10.11
Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, so sind gleichzeitig die Identität und die Anschrift des Unternehmers mit anzugeben. Dementsprechend ist die vollständige Firma und die Rechtsform sowie eine nach Ort, Postleitzahl und Straße bestimmte Adresse zu benennen, unter der postalische Zustellungen möglich sind.

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LG München I - 4 HK 0 3900/11 - Urt. v. 20.10.11
Das Benennen von Flugpreisen auf einem Internetportal ist zur Irreführung geeignet und damit unlauter, sofern die angebotenen Flüge zu den angegebenen Preisen nicht zur Verfügung stehen.

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OLG München - 29 U 1499/11 - Urt. v. 20.10.11
Zur kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen, die jeweils den Bestandteil „Volks“ enthalten.

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BGH - VI ZR 5/10 - Urt. v. 18.10.11 - KG
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über Prominente beim Besuch einer Vernissage.

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KG - 5 W 193/11 - Beschl. v. 17.10.11
Zur Frage, unter welchen Umständen ein Abmahnender gehalten ist, den Abgemahnten vor Einrei-chung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf die Unzulänglichkeit einer Unterwerfungsverpflichtungserklärung hinzuweisen.

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OLG Hamm - 4 W 84/11 - Beschl. v. 13.10.11
Werden im Rahmen einer Prospektwerbung vom Anbieter die Waren so deutlich vorgestellt, dass sich der Verbraucher jedenfalls in der Regel von ihren Merkmalen eine klare Vorstellung machen kann und wird auch deren (ermäßigter) Preis genannt, so dass sich der Konsument zum Kauf der konkreten Ware entschließen kann, ist das anbietende Unternehmen verpflichtet, im Prospekt seine Identität (vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz) und Geschäftsanschrift anzugeben. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des Anbieters beschaffen kann.

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OLG Karlsruhe - 4 U 141/11 - Urt. v. 13.10.11
Unlauter ist die Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle. Der fehlenden Fundstelle steht es gleich, wenn der Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung nicht leicht und eindeutig auf die Fundstelle hingewiesen wird. Hierzu gehört die Lesbarkeit der Angabe. Erforderlich ist, dass die Textfassung ohne besondere Konzentration und Anstrengung möglich ist. Ohne besondere Konzentration und Anstrengung ist im Regelfall nur eine Schrift zu lesen, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet.

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LG Leipzig - 4 HK 0 2949/09 - Urt. v. 07.10.11
Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast, sofern drahtlos arbeitenden Gerätschaften eine mau-erwerksentfeuchtende Wirkung beigelegt wird.

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BGH - I ZR 42/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Karlsruhe i. Freiburg
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe i.S.v. § 5 I UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.

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BGH - I ZR 6/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Frankfurt a. M.
Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Soft-warehersteller dem Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen i.S.v. § 24 II MarkenG widersetzen.

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BGH - I ZR 54/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG München
Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbind-lichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gem. § 490 II BGB als Nebenleistung i.S.v. § 5 I RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zugeordnet ist.

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BGH - I ZR 117/10 - Urt. v. 06.10.11 - OLG Köln
a) Ein auf das Verbot des Vertriebs eines importierten Pflanzenschutzmittels gerichteter Unter-lassungsantrag ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt, wenn er nur allgemein auf eine mangelnde Übereinstimmung des Importmittels mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung Bezug nimmt; erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung der Abweichungen zwischen Importmittel und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.

b) Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen pflanzen-schutzrechtliche Zulassungsbestimmungen (hier: §§ 11 I, 16 c I, II PflSchG) ist grundsätzlich nicht wegen widersprüchlichen Verhaltens des Gläubigers nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil die Zulassungsbestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes der Gesundheit der Verbraucher dienen.

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LG Ulm (Donau) - 10 0 102/11 KfH - Urt. v. 30.09.11
Es ist als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Erforderlich ist insoweit, dass die in der Werbung aufgenommenen Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sind. Diese Anforderungen sind auf eine Werbung mit dem Ergebnis von Leserumfragen übertragbar.

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OLG Köln - 6 U 54/11 - Urt. v. 30.09.11
Im Fall der Wiederholungsgefahr ist Begehungsort der Ort, an dem die behauptete Verletzungs-handlung begangen worden bzw. ihr Erfolg eingetreten ist. Nur die Landgerichte an diesen Orten sind gem. § 14 UWG für wettbewerbsrechtliche Verfahren zuständig. Das gilt auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig ist und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stützt, mögli-cherweise nur zufällig gerade an dem betreffenden Ort vorgenommen hat. Ebenso ändert es nichts, dass die Wiederholungsgefahr sich nicht auf solche erneuten Verletzungshandlungen beschränkt, die gerade in demselben Gerichtsbezirk erfolgen, in dem auch der erste (bekannt gewordene) Verletzungsfall geschehen ist.

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OLG München - 6 U 1641/09 - Urt. v. 29.09.11
1. Das Inverkehrbringen einer ergänzenden bilanzierten Diät mit einer bestimmungsgemäßen Tagesdosis von 100 mg Vitamin B6 verletzt nicht § 14 b III DiätV, sofern die nach § 14 b V DiätV erforderliche Notwendigkeit einer Überschreitung der in Anlage 6 für Vitamin B6 angegebenen Höchstmenge nachgewiesen ist.

2. Das Inverkehrbringen einer ergänzenden bilanzierten Diät mit einer bestimmungsgemäßen Tagesdosis von 100 mg Vitamin B6 verletzt hingegen § 14 b I S. 2 DiätV, da ein derartiges Prä-parat die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden birgt und daher als nicht sicher zu gelten hat.

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OLG Nürnberg - 3 U 1394/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 29.09.11
Eine Produktwerbung mit Testergebnissen erfordert eine deutlich lesbare Fundstellenangabe, um eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über die Testurteile zu gewährleisten. Dies bedeutet eine Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet.

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OLG Hamm - 4 U 71/11 - Urt. v. 29.09.11
Die Bewerbung eines der Nahrungsergänzung dienenden „Collagen-Lift-Drinks“ mit Aussagen, denen der Verkehr entnimmt, dass das beworbene Produkt eine Glättung der Haut und eine Stärkung der Spannkraft der Sehnen bewirke, verletzt § 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, Art. 3, 5, 10 HCVO, sofern es entsprechenden Wirkungsbehauptungen an einem hinreichenden oder gar gesicherten wissen-schaftlichen Nachweis ermangelt.

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OLG München - 29 U 1747/11 - Urt. v. 29.09.11
1. Zur Haftung eines Internet-Suchmaschinenbetreibers für Suchergebnisse, die von der Suchmaschine als Textfragmente generiert und angezeigt werden.

2. Zur Haftung eines Internet-Suchmaschinenbetreibers für Suchvorschläge, die von der Suchmaschine im Rahmen einer sog. Autocomplete- und einer sog. Verfeinerungsfunktion, insbesondere anknüpfend an die Häufigkeit entsprechender Suchanfragen anderer Nutzer im Internet oder andere statistische Merkmale, generiert und angezeigt werden.

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BGH - I ZR 48/10 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Düsseldorf
Der Tatbestand des § 6 II Nr. 4 Fall 2 UWG setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beein-trächtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus. Die Beeinträchtigung seiner Unter-scheidungskraft steht dem nicht gleich.

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BGH - I ZR 92/09 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Frankfurt a. M.
Die Vorschrift des § 4 IV GlüStV (Internetverbot) steht formell und materiell mit dem Unionsrecht in Einklang.

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BGH - I ZR 93/10 - Urt. v. 28.09.11 - OLG Köln
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 I GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich ggf. auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.

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BGH - I ZB 97/09 - Beschl. v. 28.09.11 - KG
a) Für die Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, bedarf es einer Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall. Dabei ist zu be-rücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem eher auf einen Verkehrsanwalt an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz angewiesen sein wird als eine inländische Partei.

b) Die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn der deutsche Verfahrensbevollmächtigte bereits über alle nötigen Informationen verfügt oder wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren.

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KG - 5 U 137/10 - Urt. v. 27.09.11
Zur Frage des Zustandekommens eines strafbewehrten Unterlassungsvertrags.

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OLG Köln - 6 U 188/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 26.09.11
Es macht für den angesprochenen Verkehr keinen Unterschied, ob eine Werbung mit einem Test-siegel (hier: der Stiftung Warentest) durch einen gesonderten Zusatz geschieht oder dadurch, dass eine das Testergebnis abbildende Produktverpackung dargestellt wird. Auch insoweit hat der Wer-bende dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur das Testergebnis und das Logo der Stiftung Warentest deutlich erkennbar sind, sondern gleichermaßen die Angabe der Testfundstelle.

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LG Bielefeld - 17 0 95/11 - Urt. v. 23.09.11
1. Gemäß § 5 a III UWG sind auf Werbeprospekten die Identität - d. h. die Firma und Gesellschafts-form - und die Geschäftsadresse desjenigen Unternehmers, der die Angebote macht, anzugeben, sofern die Waren in einer Art und Weise angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher auf der Basis der erhaltenen Informationen sich zum Kauf entschließen kann.

2. Zur Frage der Verantwortlichkeit eines Unternehmers für die Unterbreitung von Angeboten i.S.d. § 5 a III UWG.

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OLG München - 29 U 1360/11 - Urt. v. 22.09.11
Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung „Der Versicherungsnehmer hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“ ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und wegen Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundge-danken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, gem. § 307 BGB unwirksam.

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BGH - I ZR 229/10 - Urt. v. 22.09.11 - Brandenburgisches OLG

a) Der Umstand, dass das Prozessgericht bei begründeten Zweifeln am (Fort-)Bestehen der Ein-tragungsvoraussetzungen gem. §§ 8 III Nr. 3 UWG, 4 IV UKlaG lediglich das Verfahren aussetzen kann, lässt die Notwendigkeit der Prüfung unberührt, ob die Prozessführung im konkreten Einzelfall vom Satzungszweck des klagenden Verbandes umfasst ist.

b) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht daran gehindert, auch Wettbewerbsver-stöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen.

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OLG Bamberg - 3 U 129/11 - Urt. v. 21.09.11
Die Bewerbung einer Schlafzimmereinrichtung mit der blickfangmäßigen Abbildung eines voll ausgestatteten Bettes und einem blickfangmäßig hervorgehobenen Preis ist zur Irreführung geeig-net, sofern der Fließtext mit der Produktbeschreibung erkennen lässt, dass abgebildete wesentliche Essentialia (hier: Matratzen und Lattenroste) nicht in dem angegebenen Preis enthalten sind.

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OLG Hamm - 4 U 73/11 - Urt. v. 20.09.11
Der Unternehmer, der nach seiner Erklärung auf der Plattform eBay nur an Gewerbetreibende verkaufen will und deshalb den Verbraucherschutzvorschriften nicht Rechnung trägt, muss durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass tatsächlich nur gewerbliche Abnehmer die entsprechenden Waren erwerben können, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass in erheblichem Umfang auch Verbraucher von dem entsprechenden Internetangebot Gebrauch machen.

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OLG München - 29 U 982/11 - Urt. v. 15.09.11
1. Bei der Werbung für reine VoIP-Telefondienstleistungen ohne Bezugnahme auf die Festnetz-anschlüsse der Telekom Deutschland GmbH ist es nicht irreführend, wenn nicht darauf hingewie-sen wird, dass dabei das Call-by-Call-Verfahren nicht möglich ist.

2. Zu den Anforderungen an einen Hinweis darauf, dass ein beworbenes DSL-Angebot nur regional beschränkt verfügbar ist.

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LG Hamburg - 327 0 607/10 - Urt. v. 01.09.11
1. Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Publizieren fremder Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen geschäftliche Handlungen i.S.d. § 2 Nr. 1 UWG dar, wenn das Bewertungsportal lediglich Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (entgegen LG Berlin, Beschl. v. 21.10.2010 - 52 0 229/10).

2. Das Publizieren nutzereigener Hotelbewertungen ist eine Handlung des Betreibers des Hotel-buchungsportals, wenn dieser die Entscheidung über das „Ob“ der Veröffentlichung der ein-zelnen Bewertungen trifft und die Nutzer seines Freigabeaktes bedürfen.

3. Die Attraktivität besonders ausführlicher Nutzerbewertungen zieht die Internetnutzer verstärkt an und strahlt auf das entgeltliche Angebot der Vermittlung und Durchführung von Hotelbuchungen aus, so dass ein objektiver Zusammenhang zwischen Bewertungsfunktion und den angebotenen entgeltlichen Dienstleistungen besteht.

4. Der Betreiber eines Hotelbuchungsportals kann sich nicht darauf berufen, dass nur die Bu-chungsfunktion, nicht aber die Bewertungsfunktion dem Wettbewerbsrecht unterstellt sei, wenn die Bewertungsfunktion und die Buchungsfunktion gleichwertig sind.

5. Derjenige, der fremde Tatsachenbehauptungen verbreitet, haftet im Wettbewerbsverhältnis für die Richtigkeit der verbreiteten Tatsachenbehauptungen als Täter i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG, ohne dass dies von der Einhaltung etwaiger Prüfpflichten abhängig wäre.

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LG Köln - 31 0 349/11 - Urt. v. 01.09.11
Die Bewerbung von Waffelröllchen derart, dass auf der Verpackung hervorgehoben neben dem Produkt selbst ein Nougatblock abgebildet ist und dieser nochmals durch die farblich abgesetzte, fett gedruckte Angabe „Nougat“ betont wird, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern die Waffelröllchen lediglich Nougatcreme enthalten.

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LG Hamburg - 327 0 141/11 - Urt. v. 25.08.11
1. § 4 Nr. 1 UWG ist in richtlinienkonformer Auslegung auf die Fälle der Nötigung, der Belästigung und der unzulässigen Beeinflussung i.S.d. Art. 8 der Richtlinie 2005/29/EG (sog. UGP-Richtlinie) zu beschränken, jedenfalls soweit das Verhalten in den Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie fällt.

2. Da von einer Werbung mit einem Preisnachlass lediglich eine Anlockwirkung ausgeht, scheidet eine Anwendung des § 4 Nr. 1 UWG in Ansehung der Richtlinie für diese Art der Werbung von vornherein aus. Dies gilt auch bei Verkaufsförderungsmaßnahmen für den Erwerb von Medi-zinprodukten.

3. Auch ein Verstoß gegen den Auffangtatbestand des § 3 II Nr. 1 UWG ist bei richtlinienkonformer Auslegung nicht gegeben. Es ist in einem solchen Fall nicht ersichtlich, dass die gem. Art. 5 II UGP-Richtlinie kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsmerkmale des Widersprechens der be-ruflichen Sorgfaltspflicht und der wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers erfüllt sind. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass ein Durchschnittsver-braucher, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist (Er-wägungsgrund 18 der UGP-Richtlinie) durch die Auslobung eines Beauty-Gutscheins von € 50,00 für eine Faltenbehandlung in seiner Entscheidungsfreiheit derart beeinträchtigt wird, dass er eine Entscheidung trifft, die er anderenfalls nicht getroffen hätte (Art. 2 e UGP-Richtlinie).

4. Ein „50 € Beauty-Bonus“ für die Erstbehandlung mit einem Medizinprodukt bzw. ein „20-Euro-Gutschein von Amazon“ für eine erfolgreiche Weiterempfehlung stellen eine vom Gesetz privi-legierte Zuwendung i.S.v. § 7 I Nr. 2 a HWG dar. Schutzzweck und die der Regelung des § 7 HWG zugrunde liegende selbständige Wertung des Gesetzgebers sind zwar im Rahmen des § 4 Nr. 1 UWG zu beachten, eine einschränkende Auslegung des Ausnahmetatbestandes gem. § 7 I Nr. 2 HWG kommt unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten aber nicht in Betracht.

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LG Hamburg - 408 HK 0 87/11 - Urt. v. 22.08.11
Die Grundsätze, die der BGH zur Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest ohne Angabe der Fundstelle entwickelt hat, sind auch auf eine Werbung mit Testergebnissen eines vom Werbenden selbst beauftragten Testinstituts übertragbar (hier: Werbung mit den Aussagen "Nr. 1 im Geschmack" und "Testsieger"). Wenn ein Unternehmen vom Vertrauensvorschuss profitiert, der durch Testbeurteilungen der Stiftung Warentest geschaffen wurde und diesen besonders werbewirksamen Vertrauensvorschuss auf die Werbung mit selbst in Auftrag gegebene Tests resp. Testergebnissen überträgt, dann muss es sich auch an den Transparenzgrundsätzen messen lassen, welche die Stiftung Warentest für die Werbung mit ihren Testergebnissen aufgestellt hat. Insoweit hat es den angesprochenen Verkehrskreisen den Zugang zum Testergebnis zu ermöglichen.

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KG - 5 U 165/09 - Urt. v. 19.08.11
1. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptungen „Ihr Gehirn hat Hun-ger! Ist das der Schlüssel gegen Gedächtnisschwund, Demenz und Alzheimer? Es begann mit einer harmlosen Gedächtnislücke ...“ ist krankheitsbezogen und verletzt damit § 12 I Nr. 1 LFGB.

2. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Werbebehauptungen, die suggerieren, dass durch dieses ein bereits eingetretener deutlicher Abfall der Gedächtnisleistung nicht nur gestoppt, sondern vollständig behoben werden, so dass das Gedächtnis wieder ein frisches und junges ist, verstößt gegen § 11 I Nr. 2 LFGB, da sie einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangeln.

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OLG Köln - 6 U 78/11 - Urt. v. 19.08.11
Der Vertrieb eines apothekenpflichtigen Arzneimittels, das zusammen mit einer Hörbuch-CD verpackt ist, wobei sich aus der maßgeblichen Kundensicht die CD als unentgeltliche Zugabe darstellt, verletzt § 7 I HWG. Der Verkehr wird davon ausgehen, dass ein Hörbuch mit - wie vorliegend - durchaus prominenten Sprechern einen erheblich höheren Wert hat, der den vom BGH als „noch“ zulässig bezeichneten Betrag von einem Euro (BGH MD 2010, 1141, Tz. 22 - Bonuspunkte) deutlich übersteigt.

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LG Aschaffenburg - 2 HK 0 1/11 - Urt. v. 19.08.11
1. Ein Kfz-Händler, der neue Personenkraftwagen unter Angabe von Werten zur Motorisierung ohne die erforderlichen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß in Verkaufsanzeigen bewirbt, verstößt gegen die Kennzeichnungsverpflichtungen gem. §§ 1, 2 Nr. 1, 5 Pkw-EnVKV.

2. Maßgeblich für die Einordnung eines Fahrzeuges als Neuwagen nach § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist ausschließlich der Zweck, zu dem das Fahrzeug bislang veräußert wurde. Nach dem Wortlaut der Norm scheiden daher Kriterien wie das Alter des Fahrzeugs, dessen Laufleistung, dessen Erstzulassung oder die Anzahl der Vorbesitzer aus. Ein Anliegen der Norm ist es, durch Ver-braucherinformation einen nachhaltigen Beitrag zu sparsamer und rationeller Energieverwen-dung und damit zum Umweltschutz zu leisten, indem die Entscheidung der Verbraucher zu-gunsten des Erwerbs eines sparsamen Fahrzeugs beeinflusst werden soll. Zugleich sollen mit den Regelungen Anreize für die Automobilhersteller zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Fahrzeuge gegeben werden. Unter diesen Zweck fallen auch Vor-führwagen.

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LG Berlin - 97 0 65/11 - Beschl. v. 17.08.11
Zur Frage der Angemessenheit des Streitwertes eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem es um zur Täuschung geeignete Werbeangaben ging.

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BGH - I ZR 57/09 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Düsseldorf
a) Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

b) Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.

c) Ein Beleg der Rechtsverletzung durch den Beanstandenden ist nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen. Das kann der Fall sein, wenn der Betreiber nach den Umständen des Einzelfalls berechtigte Zweifel am Bestehen eines Schutzrechts durch den Hinweisenden oder aber am Wahrheitsgehalt der mit-geteilten tatsächlichen Umstände einer Rechtsverletzung haben darf und deshalb aufwendige eigene Recherchen anstellen müsste, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher feststellen zu können. Hat der Betreiber des Online-Marktplatzes solche berechtigten Zweifel, ist er grundsätzlich gehalten, dem Hinweisenden diese Zweifel mitzuteilen und nach den Umständen angemessene Belege für die behauptete Rechtsverletzung und die Befugnis des Hinweisenden zu ihrer Verfolgung zu verlangen.

d) Eine Verhaltenspflicht des Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, entsteht nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung. Damit kann in derjenigen Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der der Betreiber des Online-Marktplatzes erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, keine Verletzungshandlung gesehen werden, die eine Wiederholungsgefahr im Sinne eines Verletzungsunterlassungsanspruchs begründet. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (Fortführung von BGHZ 173, 188, Rdnr. 53 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

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BGH - I ZR 108/09 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Düsseldorf
a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, kann er in der Revisionsinstanz zwar zu einer eventuellen, nicht aber zu einer kumulativen Klagehäufung übergehen, um eine Abweisung der Klage als unzulässig zu vermeiden.

b) Die Tatsachen, die der Bekanntheit einer Marke zugrunde liegen, können offenkundig i.S.v. § 291 ZPO sein (hier: intensive Benutzung der Marke über einen längeren Zeitraum in weitem Umfang gegenüber dem allgemeinen Publikum) und auch ohne Einholung eines Verkehrsgutachtens die Annahme rechtfertigen, dass die Marke bekannt i.S.v. § 14 II Nr. 3 MarkenG ist.

c) Findet sich mit einer gewissen Häufigkeit die beschreibende Verwendung einer Marke (hier: die Bezeichnung „TÜV“), rechtfertigt dies für sich genommen nicht schon die Annahme, das Zei-chen habe sich zu einer gebräuchlichen Bezeichnung i.S.v. § 49 II Nr. 1 MarkenG entwickelt.

d) Allein der Umstand, dass eine bekannte Marke nicht mit der angegriffenen Bezeichnung ver-wechselt wird, kann die Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der be-kannten Marke i.S.v. § 14 II Nr. 3 MarkenG nicht rechtfertigen.

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BGH - I ZR 13/10 - Urt. v. 17.08.11 - OLG München
Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gem. § 73 VIII SGB V gibt, stellt keine Werbegabe i.S.v. §§ 7 I S. 1 HWG, 33 II der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urt. v. 21.06.1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten).

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BGH - I ZR 84/09 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Köln
ten Richtlinie 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-staaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.02.1989, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentschei-dung vorgelegt:

1. Ist Art. 10 I, II Buchst. a der Richtlinie 89/104/EWG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift ge-nerell und allgemein einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der von der Benutzung der Marke (Marke 1) auch dann auszugehen ist, wenn die Benutzung der Marke (Marke 1) in einer von der Eintragung abweichenden Form erfolgt, ohne dass die Abweichungen die Unter-scheidungskraft der Marke (Marke 1) beeinflussen, und wenn die Marke in der Form, in der sie benutzt wird, ebenfalls eingetragen ist (Marke 2)?

2. Falls die Frage 1. verneint wird:

Ist die vorstehend unter 1. bezeichnete nationale Vorschrift mit der Richtlinie 89/104/EWG ver-einbar, wenn die nationale Vorschrift einschränkend dahin ausgelegt wird, dass sie nicht auf eine Marke (Marke 1) angewandt wird, die nur dazu eingetragen ist, um den Schutzbereich einer anderen eingetragenen Marke (Marke 2), die in der Form, in der sie benutzt wird, eingetragen ist, abzusichern oder auszuweiten?

3. Falls die Frage 1. bejaht oder die Frage 2. verneint wird:

a) Ist eine Benutzung einer eingetragenen Marke (Marke 1) i.S.v. Art. 10 I, II Buchst. a der Richt-linie 89/104/EWG nicht gegeben,

aa) wenn der Markeninhaber die Form eines Zeichens benutzt, die von der Eintragung der Marke (Marke 1) und einer weiteren Marke (Marke 2) des Markeninhabers nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass durch die Abweichungen die Unterscheidungskraft der Marken (Marke 1 und Marke 2) beeinflusst wird;

bb) wenn der Markeninhaber zwei Formen von Zeichen benutzt, von denen keine der eingetra-genen Marke (Marke 1) entspricht, von denen aber eine benutzte Zeichenform (Form 1) mit einer anderen eingetragenen Marke (Marke 2) des Markeninhabers übereinstimmt und die zweite vom Markeninhaber verwandte Zeichenform (Form 2) in Bestandteilen von beiden eingetragenen Marken (Marke 1 und Marke 2) abweicht, ohne dass durch die Abweichungen die Unter-scheidungskraft der Marken beeinflusst wird, und wenn diese Zeichenform (Form 2) die größere Ähnlichkeit mit der anderen Marke (Marke 2) des Markeninhabers aufweist?


b)Darf ein Gericht eines Mitgliedstaates eine einer Richtlinienbestimmung (hier: Art. 10 I, II Buchst. a der Richtlinie 89/104/EWG) entgegenstehende nationale Vorschrift (hier: § 26 III S. 2 MarkenG) in Fällen anwenden, deren Sachverhalt vor einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, aus der sich erstmalig Anhaltspunkte für die Unvereinbarkeit der Vorschrift des Mitgliedstaats mit der Bestimmung der Richtlinie ergeben (vorliegend EuGH, Urt. v. 13.09.2007 - C-234/06, Slg. 2007, I-7333 - Il Ponte Finanziaria/HABM (BAINBRIDGE)), bereits ab-geschlossen war, wenn das nationale Gericht das Vertrauen eines der an dem gerichtlichen Verfahren Beteiligten in die Rechtsbeständigkeit seiner verfassungsrechtlich gesicherten Posi-tion höher bewertet als das Interesse an einer Umsetzung einer Vorschrift der Richtlinie?

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BGH - I ZB 7/11 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Schleswig
Für eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Krankenhausbetreiber, mit der erstrebt wird, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr radiologisch-diagnostische Untersuchungen als ambulante Leistungen nach § 116 b SGB V durchzuführen und/oder abzurechnen, sofern die Untersuchungen keine vom Leistungskatalog des § 116 b III SGB V umfassten Krankheiten zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet.

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BGH - I ZB 20/11 - Beschl. v. 17.08.11 - KG
Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels hat auch bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gem. §§ 888, 890 ZPO aufschiebende Wirkung.

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BGH - I ZB 21/11 - Beschl. v. 17.08.11 - OLG Hamburg
Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt darauf vertrauen darf, dass eine bislang zuverlässige Kanz-leikraft eine konkrete Einzelweisung befolgen wird, gilt insoweit nicht, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst ohne weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht.

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BGH - I ZR 134/10 - Teil-VU u. Urt. v. 17.08.11 - OLG Stuttgart
a) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 III UWG erfasst auch die Ankündigung einer fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird.

b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 I S. 1 UWG dar.

c) Die Zusendung unbestellter Ware fällt dann nicht unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 III UWG oder unter § 7 I S. 1 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens hat.

d) Beruht der Irrtum des Unternehmers darauf, dass ihn diejenigen Personen, die er für die Ak-quisition eingesetzt hat, über das Vorliegen einer Bestellung getäuscht haben, haftet er für den in der Zusendung der unbestellten Ware liegenden Wettbewerbsverstoß ungeachtet einer Wissenzurechnung nach § 166 I BGB nach § 8 II UWG.

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BGH - I ZB 70/10 - Beschl. v. 17.08.11 - Bundespatengericht
a) Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den be-anspruchten Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.

b) Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist unter anderem für die Waren und Dienstleistungen „Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung“ freihaltebedürftig.

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BGH - I ZR 148/10 - Urt. v. 17.08.11 - OLG Hamm
a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstat-tung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbands grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrach-tung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt.

b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls.

c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach ei-nem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht.

d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.

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KG - 5 U 23/04 - Beschl. v. 16.08.11
Zur Frage der Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befan-genheit.

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OLG Hamm - 4 W 66/11 - Beschl. v. 11.08.11
In Werbeprospekten, in denen Warenangebote so unterbreitet werden, dass sich der Verbraucher von den Merkmalen der Ware eine klare Vorstellung machen, deren (ermäßigten) Preis erkennen und sich ohne Weiteres zu deren Kauf entschließen kann, müssen gem. § 5 a III Nr. 2 UWG die Identität und Anschrift des Unternehmers angegeben werden. Es reicht insoweit nicht aus, dass der Verbraucher sich die Informationen über eine Internetseite des Anbieters beschaffen könnte.

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OLG Hamburg - 3 U 145/09 - Urt. v. 11.08.11
1. Ein Verband privater Unternehmen der Glücksspielbranche handelt nicht deshalb rechtsmiss-bräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, weil er zwar gegenüber staatlichen Glücksspielunternehmen, nicht jedoch gegenüber seinen eigenen Mitgliedsunternehmen wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung, die gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstößt, geltend macht.

2. Die auf Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs angebrachten Werbeslogans „Lotto guter Tipp - Hält zum Glück an fast jedem Kiosk“ und „Lotto guter Tipp - Fahrscheine vorn - Spielscheine am Kiosk“ verletzen das Sachlichkeitsgebot des § 5 II GlüStV, weil durch sie vornehmlich noch nicht zum Glücksspiel entschlossene Personen angesprochen und zur Glücksspielteilnahme angeregt werden. Die auf Nahverkehrsbussen angebrachte Lotteriewer-bung mit der blickfangmäßigen Angabe „Jeden Tag Gewinne bis 1 Million €“ verstößt ebenfalls gegen § 5 I, II GlüStV, wenn die nach dem Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebenen Warn-hinweise auf Jugendschutz und Suchtgefahr allzu unauffällig und praktisch nicht lesbar platziert sind.

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OLG Köln - 6 U 80/11 - Urt. v. 05.08.11
Ein Wetteinsatz über € 50,00 kann bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, außer Verhältnis zum Einkommen stehen. Eine Spielsperre und Zurückweisung ihres Einsatzes muss und darf aber erst nach Anhörung durch die Wettanbieter, nicht sofort nach Bekanntwerden ihrer Einkommens-verhältnisse in der Annahmestelle erfolgen.

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OLG Köln - 6 U 56/11 - Urt. v. 29.07.11
1. Die Nennung des Namens einer abmahnenden Anwaltskanzlei sowie die Äußerung in einem You-Tube-Video, dass die genannte Kanzlei das „Prinzip der häppchenweisen Abmahnung“ beim illegalen Filesharing sog. Chartcontainer verfolge, ist im Lichte der Art. 5 I, Art. 12 I GG nicht als unangemessene Herabsetzung und Verunglimpfung anzusehen.

2. Bei der gebotenen Abwägung ist ein Informationsinteresse breiter Kreise, nämlich der abge-mahnten Internetnutzer, zu berücksichtigen, um deren Mandat der äußernde Anwalt im Rahmen seiner beruflichen Außendarstellung typischerweise wirbt.

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OLG Bamberg - 3 U 81/11 - Urt. v. 27.07.11
Es ist als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig nachprüfbar darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist, d. h. dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die in der Rechtsprechung des BGH zur Wiedergabe der heil-mittelwerberechtlichen Pflichtangaben aufgestellt worden sind.

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Thüringer OLG - 2 U 303/11 - Urt. v. 27.07.11 - rechtskräftig
a) Behauptet der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs den Wegfall der Wiederholungsgefahr wegen einer Drittunterwerfung, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast für deren Ernst-haftigkeit (Anschluss an BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II).

b) Wird die Unterwerfungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben, der trotz Kerngleichheit der Verstöße nicht aus ihm gegenüber zuvor abgegebenen Vertragsstrafeversprechen vorgeht, so bestehen begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drittunterwerfung. Die Wiederho-lungsgefahr kann dann aufgrund der Drittunterwerfung nicht entfallen.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 88/11 - Urt. v. 27.07.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines „Low Level Laser“-Therapiegerätes, dem der Vertreiber heilende, schmerzlindernde bzw. -beseitigende Wirk-samkeit am Menschen zuschreibt.

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KG - 5 W 161/11 - Beschl. v. 22.07.11
Ein auf Irreführung gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag wegen der Angabe einer vermeintlich unrealistisch niedrigen monatlichen Rate in einer Immobilienwerbung ist gem. § 8 IV UWG unzulässig, wenn der Antragsteller bei nur geringfügiger eigener geschäftlicher Tätigkeit seit vielen Jahren (gerichtsbekannt) massenhaft in einer Weise kostenpflichtig abmahnt, dass dies - wie auch schon in früheren Fällen - auf ein Vorgehen vornehmlich zum Zweck der Gewinnerzielung schließen lässt (aktuell: in 19 Tagen etwa 120 Abmahnungen von Verstößen der genannten Art mit abverlangter "Abmahnpauschale" in Höhe von je € 150,00 zzgl. MwSt).

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BGH - I ZB 93/10 - Beschl. v. 21.07.11 - LG Darmstadt

a) Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist.

b) Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt ("beigeschrieben") wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstre-ckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verwei-gern kann, diese Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.

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OLG Bamberg - 3 U 113/11 – Hinweis gem. § 522 ZPO v. 21.07.11
1. Auch der Internethändler, der Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, muss durch leicht erkennbare und lesbare Hinweise auf die Annahmestelle für ge-brauchte entsprechende Öle hinweisen. Diese Hinweise müssen sich entweder auf den Seiten mit den Produktangeboten befinden oder zumindest muss auf dem Weg zur Kasse der virtuelle Raum mit diesen Hinweisen zwangsläufig durchschritten werden.

2. Mit einem Hinweis auf die Altölannahmestelle im Rahmen der AGB kommt der Internet-händler seinen Aufklärungspflichten nicht nach, da der Kunde die AGB nicht nach Hinweisen auf eine Altölannahmestelle durchsucht.

3. Bei § 8 I S. 2 AltölVO handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

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BGH - I ZR 192/09 - Urt. v. 21.07.11 - OLG Düsseldorf
Der Listen- oder Grundpreis für ein individuell anzufertigendes Produkt (hier: Treppenlift-Anlage) gehört nicht zu den mitteilungsbedürftigen Bedingungen i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG, unter denen eine beworbene Verkaufsförderungsmaßnahme (hier: „Wertgutschein“ in Höhe von EURO 500) in An-spruch genommen werden kann.

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Thüringer OLG - 2 U 211/11 - Urt. v. 20.07.11
1. Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einen Wettbewerbsverband.

2. Die Bewerbung einer 30 x 40 cm großen Massagematte mit therapeutischen Wirkungen dahin-gehend, dass dieser eine „Intensivierung der Ganzkörperdurchblutung“, eine „Unterstützung des körpereigenen Umverteilungsprozesses“ sowie eine „Unterstützung der Ganzkörperrege-neration“ beigelegt wird, ist zur Irreführung gem. §§ 3 HWG, 4 MPG geeignet, sofern die Erzie-lung dieser konkreten Wirkungen wissenschaftlich umstritten resp. ungesichert ist.

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Thüringer OLG - 2 W 320/11 - Beschl. v. 20.07.11
Die Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung durch bloße tatsächliche Änderung der (unrichtigen) Widerrufsbelehrung im Internet entfallen, wenn der Wettbewerbsverstoß nicht eine inhaltlich falsche Widerrufsbelehrung betraf, sondern lediglich zwischenzeitlich veraltete Rechtsnormen benannt wurden.

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Thüringer OLG - 2 W 343/11 - Beschl. v. 20.07.11
Einer Unterlassungserklärung fehlt die erforderliche Ernsthaftigkeit, wenn der vom Gläubiger vor-geschlagene Vertragsstrafebetrag ersatzlos gestrichen wird, so dass sich die Erklärung schlicht darauf beschränkt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung „eine Vertragsstrafe“ zu zahlen. Eine solche Unterwerfungserklärung genügt nicht zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.

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LG Berlin - 15 0 183/11 - Urt. v. 19.07.11
1. Eine nicht hinreichend leserliche Fundstellenangabe im Rahmen einer Produktwerbung mit Testergebnissen ist der gänzlich fehlenden Angabe gleichzusetzen.

2. Der Umstand, dass es zur Schriftgröße von Fundstellenangaben bzw. Testwerbungen keine allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben gibt, bedeutet nicht, dass es dem Werbenden freigestellt wäre, wie er einen solchen Fundstellennachweis gestaltet. Vielmehr ist auch im Anwendungs-bereich des UWG zu fordern, dass eine für den Verbraucher wesentliche Information in der Werbung „gut lesbar“ ist, wie dies in § 4 IV HWG für die heilmittelwerberechtlichen Pflichtan-gaben vorgesehen ist.

3. Zur Frage des Vorliegens des für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Ver-fügungsgrundes.

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OLG Köln - 6 U 192/10 - Urt. v. 15.07.11
Das Angebot resp. der Vertrieb eines Produktes „Ling Zhi Pilz Sporenpulver 100 %“ als Mittel zur Nahrungsergänzung verletzt Art. 1 II lit. d, Art. 3 II, IV, Art. 4 NFV i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern das Produkt nicht nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen oder notifiziert ist.

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OLG Köln - 6 U 34/11 - Urt. v. 15.07.11
1. Es stellt im Blick auf das Nichtbestehen einer Marktbeobachtungspflicht keine grob fahr-lässige, die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegende Unkenntnis des An-tragstellers dar, wenn verantwortliche Mitarbeiter von einer größeren, sich wegen einzelner Aussagen als wettbewerbswidrig darstellenden Plakataktion keine Kenntnis genommen haben.

2. Treten in einer Flyer-Werbung für eine neue Kommunikationsform (hier: E-Postbrief) mehrere (hier: vier) fiktive Personen (Testimonials) auf und verkünden nach Aufzählung beispielhafter weitgespannter Verwendungsmöglichkeiten übereinstimmend: "Ich nutze jetzt für alles den E-Postbrief", so versteht der Verkehr diese Aussage dahin, dass alle Sendungen, die bisher mit herkömmlichen Briefen versendet werden konnten, nunmehr auch mit der neuen Kommunikationsform des E-Postbriefes übermittelt werden können.

3. Die Aussage "Alle wollen den E-Postbrief" für eine bundesweit geschaltete Werbung ist irreführend, wenn erst 1 Million Kunden sich für den E-Postbrief haben registrieren lassen.

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OLG Köln - 6 U 59/11 - Urt. v. 15.07.11 - rechtskräftig
1. Einem an die konkrete Verletzungsform angelehnten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs-antrag, mit dem untersagt werden soll, Angebotsbedingungen „nur in einer Schriftgröße, wie als Anlage ersichtlich, anzugeben“, kann im Laufe des Verfahrens vom Kläger eine weiterge-hende Deutung und damit eine Erweiterung des Verbotsumfangs beigegeben werden, wenn auch ein an das abstrakte Merkmal der Schriftgröße anknüpfendes Verbot erstrebt wird. Damit wird ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt.

2. Die Auslegung des Klägervorbringens kann ergeben, dass der ursprüngliche, weniger weit gehende Antrag damit nicht aufgegeben, sondern hilfsweise weiterverfolgt wird.

3. Auch bei einer Schriftgröße von 5,5 Pt. können besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass die Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist.

4. Die in der Druckvorlage für eine Zeitungsanzeige danach noch hinnehmbare Schriftgröße 5,5 Pt. rechtfertigt bei deutlich schlechterer Lesbarkeit der Zeitungsanzeige aufgrund der bekann-ten Zusammensetzung und Qualität von Zeitungspapier ein an die konkrete Verletzungsform angelehntes Verbot unabhängig davon, ob der Druckauftrag durch den Zeitungsverlag wei-sungswidrig umgesetzt wurde.

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OLG Hamm - 4 U 42/11 - Urt. v. 14.07.11
Es stellt keine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar, wenn in Briefkästen, die mit einem Sperrvermerk wie „keine Werbung“ versehen sind, eine Gratiszeitung mit lose eingelegten Werbe-beilagen eingeworfen wird. Der Briefkasteninhaber unterscheidet im Hinblick auf seinen Sperrver-merk zwischen reinen Werbeprospekten und Gratiszeitungen mit Werbebeilagen, wobei es ihm bei den Zeitungen gerade auch auf den redaktionellen Teil mit seinen auch lokalen Informationen an-kommen kann.

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BGH - X ZR 56/09 - Urt. v. 12.07.11 - OLG Hamburg
a) Für das Interesse an der Feststellung, dass dem Schutzrechtsinhaber keine Ansprüche aus einem gewerblichen Schutzrecht zustehen, ist eine Verwarnung aus dem Schutzrecht nicht er-forderlich. Es genügt, dass sich der Rechtsinhaber eines Anspruchs aus dem Schutzrecht be-rühmt.

b) Eine Schutzrechtsverwarnung setzt das Verlangen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, jedenfalls dann nicht voraus, wenn dem Verwarnten nicht vorgeworfen wird, das Schutzrecht bereits verletzt zu haben. Es reicht aus, dass der Schutzrechtsinhaber bestimmte Handlungen als Schutzrechtsverletzung bezeichnet und ankündigt, im Fall ihrer Begehung durch den Verwarnten gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

c) Der Schutzrechtsinhaber verliert seine Ansprüche nach dem Besonderen Mechanismus des EU-Beitrittsvertrags vom 16.04.2003 nicht schon dadurch, dass er sich auf eine Anfrage desjenigen, der ein dem Mechanismus unterliegendes Arzneimittel importieren oder im Inland vertreiben will, auf seine Rechte beruft, ohne konkret mitzuteilen, aus welchem Schutzrecht er diese herleitet.

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KG - 5 U 115/09 - Beschl. v. 11.07.11
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer sog. „VitalfeldTherapie“, der der Anbieter diverse gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt.

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BGH - I ZR 207/08 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
a) Besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind, kann eine Partei die von ihr verwendete Unternehmensbe-zeichnung nur ausnahmsweise auch als (Dienstleistungs-)Marke eintragen lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 14.04.2011 - I ZR 41/08, GRUR 2011, 623 = WRP 2011, 886 - Peek & Cloppenburg II).

b) Die Eintragung einer Marke für die angebotenen Dienstleistungen zur Absicherung eines nur regional benutzten Unternehmenskennzeichens muss die andere Partei allenfalls dann hin-nehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine Schwächung des von beiden Par-teien verwendeten Zeichens zu verhindern.

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LG Köln - 31 0 119/10 - Urt. v. 07.07.11
Werbeaussagen, die sich auf die positiven Auswirkungen dieser Inhaltsstoffe auf die Gelenkge-sundheit Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, das Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthält, mit beziehen, verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB, Art. 10 I HCVO, sofern die Anga-ben wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert resp. nicht durch allgemein anerkannte wissen-schaftliche Erkenntnisse nachgewiesen sind.

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BGH - I ZR 173/09 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
a) Werden in der Werbung für eine Rabattaktion, die ein Unternehmen anlässlich eines Fir-menjubiläums ankündigt, feste zeitliche Grenzen angegeben, muss es sich hieran grund-sätzlich festhalten lassen. Es kann auch irreführend sein, wenn eine solche Aktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird.

b) Eine irreführende Angabe wird regelmäßig dann vorliegen, wenn das Unternehmen bereits bei Erscheinen der Werbung die Absicht hat, die Rabattaktion zu verlängern, dies aber in der Werbung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt. Wird die Rabattaktion aufgrund von Umständen verlängert, die nach dem Erscheinen der Werbung eingetreten sind, ist danach zu unterscheiden, ob diese Umstände für das Unternehmen unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der ankündigenden Werbung berücksichtigt werden konnten.

c) Der wirtschaftliche Erfolg einer solchen Rabattaktion gehört nicht zu den Gründen, die nach der Verkehrsauffassung eine Verlängerung nahelegen können.

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BGH - I ZR 181/10 - Urt. v. 07.07.11 - OLG Hamm
Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aus-setzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 102/11 - Urt. v. 06.07.11
1. Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung der Tauglichkeit eines Testverfahrens zum Nachweis von Nahrungsmittelunverträglichkeiten (hier: IgG-Antiköpertest).

2. Der Auffassung, dass die Werbeverbote des § 11 I HWG die Berufsausübungsfreiheit unge-rechtfertigt einschränken und im Rahmen einer Gesamtabwägung die Werbung am Tatbe-standsmerkmal einer zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung zu messen sind, folgt die Kammer nicht. Schutzzweck des HWG ist es zum einen, Gefahren zu begegnen, welche der Gesundheit des Einzelnen oder den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation drohen. Zum anderen aber zielt das Gesetz auch darauf ab, dass durch eine mit Übertreibungen arbeitende suggestive Werbung Kranke zu Fehl-entscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden und diese als besonders Schutzbedürftige wirtschaftlich übervorteilt werden. Dies stellt einen hinreichenden Grund des gemeinen Wohls dar. Von daher kommt wegen der doppelten Schutzrichtung eine Re-duktion des Tatbestandes auf das Erfordernis einer wenigstens mittelbaren Gesundheits-gefährdung nicht in Betracht, da diese Ansicht dem zweiten Schutzzweck des Gesetzes nicht gerecht wird.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 291/11 - Urt. v. 06.07.11
Die Bewerbung eines Aufenthaltes in einem künstlich geschaffenen, als "Totes-Meer-Salzgrotte" bezeichneten Raumes mit Auslobungen, die diesem Aufenthalt eine therapeutische Wirksamkeit resp. heilende Wirkungen zuschreiben (hier u.a. bei Atemwegsbeschwerden, Allergien, Herz-/Kreislauferkrankungen, zum Stressabbau), ist zur Irreführung i.S.v. § 3 I Nrn. 1, 2 HWG geeignet, sofern der Betreiber eine Therapiewirkung des vermeintlich gesundheitsfördernden Mikroklimas in der Grotte nicht zu belegen vermag.

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OLG München - 29 U 1455/11 - Urt. v. 30.06.11
Die Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" in der Darstellung eines zuvor als Mietwagen genutzten Pkw auf einer Internetplattform für Gebrauchtfahrzeuge kann irreführend und unlauter sein.

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LG Berlin - 52 0 288/10 - Urt. v. 30.06.11
Der allgemeine Grundsatz, wonach der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss, findet bei der Werbung mit gesundheitsbezogenen Wirkungen von Le-bensmitteln keine Anwendung, weil der Werbende die Verantwortung für die Richtigkeit der in seiner Werbung behaupteten Gesundheitswirkungen übernimmt. Insoweit reicht schon die Behauptung einer fehlenden wissenschaftlichen Absicherung von Wirkungsaussagen durch den Anspruchsteller aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen, denn entweder kann der Werbende daraufhin die Belege für eine wissenschaftliche Absicherung vorlegen oder die Werbung war von Anfang an unzulässig, da Belege für die wissenschaftliche Absicherung der Wirkungsbehauptungen dem Werbenden nicht vorlagen, als er die Werbung initiierte.

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LG Hamburg - 327 0 741/10 - Urt. v. 30.06.11
1. Das Vorhalten eines Forums mit der Bezeichnung „Runes of Magic Trading“, auf dem sog. Goldseller virtuelles Spielgold für das so bezeichnete Spiel der Klägerin angeboten haben, ob-wohl dies nach den AGB der Klägerin nicht zulässig ist, erfüllt den Tatbestand einer unlauteren gezielten Behinderung.

2. Dadurch, dass die Beklagten in einem von ihnen selbst bezeichneten „Black Market“ ein Forum mit dem Begriff „Trading“ vorhalten, wirken sie bei objektiver Betrachtung gezielt und bewusst auf den Vertragsbruch der Spieler hin. Dass sie dadurch die Rechtsverletzungen häufig erst ermöglichen und immer erleichtern, liegt auf der Hand.

3. Unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Lauterkeitsrechts ergibt sich die Unlauterkeit daraus, dass durch das streit-gegenständliche Verhalten auch das Spiel selbst beschädigt wird, denn ein „Multi Player Online Game“, bei dem ehrliche Spieler benachteiligt werden, büßt erheblich an Attraktiviät ein.

4. Der vertragswidrige Handel mit Accounts für das Online-Spiel „Runes of Magic“ wird durch den Unterhalt von Foren mit der Bezeichnung „Runes of Magic Trading“ bzw. „ROM Black Market“ ebenfalls auf unlautere Weise gefördert. Das unkontrollierte Übertragen von Accounts erleichtert die Begehung von Regelverstößen und demotiviert ehrliche Spieler.

5. Auch der Unterhalt eines Forums „RoM Hacks, Bots, Cheats & Exploits“, auf dem Programme für das Online-Spiel „Runes of Magic“ mit bestimmten Funktionen vertrieben wurden, die in dem Spiel „Runes of Magic“ nicht vorgesehen sind und/oder den Nutzern der Software in ver-tragswidriger Weise Vorteile im Spiel verschaffen („Bots“, „Cheats“, „Hacks“ oder „Exploits“), beeinträchtigt unlauter die Spielbalance von „Runes of Magic“ und macht das Spiel für ehrliche Nutzer uninteressant.

6. Die Verwendung des Zeichens „Runes of Magic“ für ein entsprechendes Forum, auf dem sich dann in der Folge das Zeichen verwendende vertragswidrige Angebote finden, verletzt die Marke der Klägerin gem. § 14 II Nr. 1 MarkenG, ohne dass die Vorschrift des § 23 Nr. 2 MarkenG dem Unterlassungsanspruch entgegensteht.

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BGH - I ZR 157/10 - Urt. v. 30.06.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenver-zeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 I UWG.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 75/11 - Urt. v. 29.06.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, indem der Unterlas-sungsschuldner auf seiner Internetseite zur Unterstützung seiner Bewerbung einen Link auf einen „Fachbeitrag“ setzt, dessen Inhalt die Unterlassungsverpflichtung verletzt.

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LG Rostock - 5 HK 0 18/11 - Urt. v. 22.06.11
1. Die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben zu einem Lebensmittel löst grundsätzlich die Hinweispflicht gem. Art. 10 II lit. a HCVO aus, wonach diese Angaben sowohl in der Werbung für das Produkt als auch auf dessen Umverpackung unmittelbar mit einem Hinweis auf die Be-deutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Le-bensweise zu ergänzen sind.

2. Die Vorschrift des Art. 10 II lit. a HCVO stellt eine Marktverhaltensregel dar.

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LG Würzburg - 1 HK 0 821/11 - Urt. v. 22.06.11
Die blickfangmäßige Abbildung eines Bettes, welches bis hin zum Bettzeug einschließlich Lattenrost und Matratze ausgestattet ist, sowie die blickfangmäßige Nennung eines Preises, der das Bett nur als leeres Bettgestell beinhaltet ist irreführend, sofern ein über die Einschränkung der Leistung aufklärender Hinweis nicht geeignet ist, einen möglichen Irrtum des Verbrauchers auszuschließen.

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BGH - I ZB 9/10 - Beschl. v. 22.06.11 - Bundespatentgericht
Ist die mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht geschlossen (§ 76 VI S. 1 MarkenG), ist der Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht nach Schluss der mündlichen Verhandlung eine Ent-scheidung an Verkündungs Statt (§ 79 I S. 3 MarkenG) zustellt, ohne zu klären, ob noch weiterer Vortrag beabsichtigt ist.

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BGH - I ZR 159/10 - Urt. v. 22.06.11 - OLG Hamburg
a) Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstel-lers aus § § 87 b I S. 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.

b) Wiederholte und systematische Vervielfältigungen nach Art oder Umfang unwesentlicher Teile einer Datenbank, die nicht darauf gerichtet sind, durch ihre kumulative Wirkung die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder zu einem wesentlichen Teil wieder zu erstellen, laufen einer normalen Auswertung der Datenbank nicht zuwider und beeinträchtigen die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers nicht unzumutbar i.S.d. § 87 b I S. 2 UrhG.

c) Das Inverkehrbringen einer Software, mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden kön-nen, die deren Betreiber ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich gemacht hat, stellt nicht allein deshalb eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG dar, weil die Software es Nutzern erspart, die Internetseite des Betreibers aufzusuchen und die zur Finan-zierung der Internetseite eingestellte Werbung zur Kenntnis zu nehmen.

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BGH - VI ZR 262/09 - Urt. v. 21.06.11 - OLG Köln
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Wort durch Wiedergabe einer im Rahmen einer Presse-konferenz gefallenen Äußerung.

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LG Dresden - 42 HK 0 334/08 - Urt. v. 17.06.11
Die Bewerbung eines Gerätes mit der Behauptung, dass dieses zur drahtlosen Mauerentfeuchtung durch Elektro-Osmose mittels elektromagnetischer Bestrahlung geeignet sei, ist irreführend, sofern das Gerät nach den Feststellungen eines Sachverständigen ungeeignet zur Trocknung von feuchtem Mauerwerk ist.

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BGH - VI ZR 73/10 - Urt. v. 21.06.11 - LG Berlin
Dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 II S. 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen.

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KG - 5 U 34/09 - Urt. v. 10.06.11
Zur Frage der vorsätzlichen Hilfeleistung eines niederländischen Unternehmens beim Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Deutschland, das in der gesamten Europäi-schen Union als Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmittel nicht in Verkehr gebracht werden darf.

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BGH - III ZR 157/10 - Urt. v. 09.06.11 - Brandenburgisches OLG
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkverträge mit bestimmter Laufzeit und für Mobilfunkverträge über vorausbezahlte Leistungen (Prepaidkarten).

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OLG Köln - 6 W 159/10 - Beschl. v. 09.06.11
Ein als Internetprovider tätiger TV-Kabelnetzbetreiber ist rechtlich nicht gehindert, unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die Identität von Anschlussinhabern zu erteilen, wenn die Zeit der erstmaligen Vergabe einer IP-Adresse an den Anschlussinhaber („start binding time“) in seinen operativen Datensystemen - also nicht nur in einem Vorratsdatenspeicher gemäß dem vom BVerfG für nichtig erklärten § 113 a TKG - gespeichert und ihm die Sicherung dieser Daten durch eine wenige Tage nach der geltend gemachten Rechtsverletzung ergangene vorläufige richterliche Anordnung aufgegeben wird.

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OLG München - 29 U 2026/08 - Urt. v. 09.06.11
1. Zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung eines von einem Pharmaunternehmen unentgeltlich angebotenen Arzt-Seminars.

2. Bei den §§ 32, 33 BOÄ Bayern handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG

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BGH - I ZR 17/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Hamburg
a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss gem. § 312 c I BGB, Art. 246 § 1 I Nr. 10 EGBGB, § 312 d IV Nr. 3 BGB darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.

b) Zeitungen und Zeitschriften zählen nicht zu den Haushaltsgegenständen des täglichen Be-darfs i.S.d. § 312 b III Nr. 5 BGB.

c) Die Regelung des § 312 b III Nr. 5 BGB gilt nicht für den herkömmlichen Versandhandel.

d) Die für Ratenlieferungsverträge gem. §§ 505 I S. 1 Nr. 2, S. 2, 3, 491 II Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200,00 € ist bei Fernabsatzverträgen nicht entsprechend anwendbar.

Die Vorschrift des Art. 246 § 1 I Nr. 10 EGBGB über die Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

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BGH - I ZR 41/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Hamburg
a) Die Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung sind unterschiedliche Streitgegenstände.

b) Will die in erster Instanz mit dem Löschungsgrund der bösgläubigen Markenanmeldung erfolgreiche Partei die Klage in der Berufungsinstanz (auch) auf einen Verfall der Marke wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung stützen, muss sie sich dem Rechtsmittel der Gegenseite anschließen.

c) Hat das Berufungsgericht das schriftliche Verfahren nach § 128 II ZPO ohne Zustimmung der Parteien angeordnet, kann eine Anschlussberufung im Rahmen des schriftlichen Verfahrens nicht wirksam eingelegt werden.

d) Eine rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 I MarkenG liegt nicht vor, wenn Werbegeschenke als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung des Absatzes dieser Waren verteilt werden, es sei denn, dies geschieht auch um für die als Werbegeschenke verteilten Waren einen Absatzmarkt zu erschließen.

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BGH - I ZR 113/10 - Urt. v. 09.06.11 - OLG Nürnberg
Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.

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KG - 5 W 127/11 - Beschl. v. 07.06.11
Es fehlt bei einem Aufdruck "HELD (Symbol eines Händedrucks) DER ARBEIT" quer über der Vorderseite eines T-Shirts an einem kennzeichenmäßigen Gebrauch.

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BGH - I ZR 25/10 - Urt. v. 01.06.11 - OLG Celle
Wer eine Vorrichtung zur Herstellung eines Pflanzenschutzmittels anbietet, handelt auch dann keiner im Pflanzenschutzgesetz enthaltenen Zulassungsbestimmung zuwider, wenn das mit der Vorrichtung hergestellte Mittel ein nach § 11 I S. 1 PflSchG zulassungspflichtiges, aber nicht zuge-lassenes Mittel ist.

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BGH - I ZR 199/09 - Beschl. v. 01.06.11 - OLG Düsseldorf
Zur Frage eines Nachweises der Wirksamkeit eines Präparates, die sich vor allem am Befinden des Patienten erkennen lassen soll (Leitsatz d. Red.).

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 44/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 01.06.11
Ein als Werbegabe zu einem Arzneimittel zugewendetes Fieberthermometer erfüllt nicht die Vo-raussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 7 I Nr. 1 HWG, weil es die Grenze der Geringwertigkeit im Sinne dieser Vorschrift überschreitet. Der vom Bundesgerichtshof gebilligte Betrag von Euro 1,00 liegt bereits an der Obergrenze des nach § 7 I Nr. 1 HWG Zulässigen.

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OLG Köln - 6 U 4/11 - Urt. v. 01.06.11 - rechtskräftig
Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Bestandskunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-Emails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von € 500,00 für die Vertragsstrafe billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB, weil durch ihn der eingetretene - immaterielle - Schaden ausgegli-chen und auf die Schuldnerin hinreichender Druck ausgeübt wird, ihre Verpflichtung zukünftig einzuhalten.

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OLG Köln - 6 U 220/10 - Urt. v. 01.06.11
Ein als Franchisesystem organisierter Lieferdienst für frisch zubereitete Speisen, der auch fertig abgepackte Getränke und Desserts anbietet und dafür unter Angabe des Endpreises wirbt, hat den mit dem Endpreis nicht identischen Grundpreis der Waren jedenfalls dann anzugeben, wenn aus Verbrauchersicht dem Angebot der verpackten Waren neben dem Zubereiten und Liefern der frischen Speisen eigenständige Bedeutung zukommt.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 203/11 - Urt. v. 01.06.11
Die Bewerbung eines Hustensaftes, welcher als Wirkstoff Efeublättertrockenextrakt enthält, mit der Behauptung „mit der Kraft des Arznei-Efeus“ verletzt § 3 Nr. 3 a HWG, sofern es sich bei dem pharmazeutisch wirksamen Bestandteil des Hustensaftes nicht um eine besondere Pflanzenspezies handelt, sondern um den bekannten „normalen“ Efeu.

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BGH - I ZB 52/09 - Beschl. v. 01.06.11 - Bundespatentgericht
a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die ver-schiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 I Nr. 2 MarkenG aus.

b) Das Publikum hat regelmäßig keine Veranlassung, von wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbindungen zwischen den Unternehmen auszugehen, die Inhaber der kollidierenden Marken sind, wenn die Ähnlichkeit der Waren durchschnittlich ist, die ältere Marke über normale Kennzeichnugnskraft verfügt und deutliche Unterschiede zwischen den Marken bestehen.

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BGH - I ZR 58/10 - Urt. v. 01.06.11 - OLG München
Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechts-angelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten

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BGH - VI ZR 154/10 - Urt. v. 31.05.11 - OLG München
a) Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gem. Art. 13 I Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausge-gangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsab-schluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist.

b) Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs-pflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage "aus" einem Vertrag i.S.d. Art. 13 I LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.

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OLG Rostock - 2 U 2/11 - Urt. v. 25.05.11
Die Angabe „reich an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen“ auf der Verpackung eines Le-bensmittels ist eine nährwertbezogene Angabe i.S.d. VO (EG) Nr. 1924/2006, die zur Folge hat, dass die beworbenen Nährstoffe mengenmäßig auszuweisen sind.

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OLG Nürnberg - 3 U 650/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 23.05.11
Das Inverkehrbringen sowie die Bewerbung eines Produktes, das Paradiesnussmehl enthält, verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 I, Art. 3 II, IV NFV, sofern für das Mittel keine Zulassung oder Notifizierung nach der Novel-Food-Verordnung besteht.

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OLG Köln - 6 W 30/11 - Beschl. v. 20.05.11
1. Nimmt der Inhaber von Urheberrechten einen Rechtsverletzer zunächst als Täter in Anspruch und ergibt sich erst im Laufe des Verfahrens, dass dieser als Störer haftet und daher der Antrag entsprechend einzuschränken ist, führt dies jedenfalls dann nicht zu einer Belastung des Rechteinhabers mit Verfahrenskosten, wenn der Rechtsverletzer auf eine Abmahnung, in der ihm die Täterschaft vorgeworfen wird, nicht geantwortet hat.

2. Fügt der Rechteinhaber der Abmahnung eines nicht geschäftlich tätigen und rechtlich nicht beratenen Rechtsverletzers eine vorbereitete erheblich zu weit gefasste Unterlassungserklärung bei und warnt zugleich davor, diese Erklärung einzuschränken, so gibt der Abgemahnte nicht dadurch Veranlassung zur Klage i.S.d. § 93 ZPO, dass er keine Unterlassungserklärung abgibt.

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BGH - I ZB 57/10 - Beschl. v. 19.05.11 - OLG Frankfurt a. M.
Genügt eine Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 II Nr. 2 ZPO, kann die Abgabe der fraglichen Erklärung durch den Schuldner nicht nach § 888 ZPO erzwungen werden.

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BGH - IX ZB 214/10 - Beschl. v. 19.05.11 - LG Leipzig
Ein Insolvenzantrag ist als rechtsmissbräuchlich zu erachten, wenn mit dem Insolvenzverfahren der ausschließliche Zweck verfolgt wird, einen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu entfernen.

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LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 9482/10 - Urt. v. 19.05.11
1. Die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung mit Werbeaussagen, die die angesprochenen Ver-braucher dahin verstehen, dass mit dem Verfahren Fettzellen zerstört werden könnten, wodurch sich die Beseitigung unschöner Körperausformungen sowie eine Reduzierung von Kör-perumfang und Übergewicht erreichen ließen, ist irreführend gem. § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG, sofern es den Behauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

2. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungs-erklärung, die verschiedene Kündigungsvorbehalte enthält.

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LG Hamburg - 327 0 87/11 - Urt. v. 19.05.11
1. Bei der Zusammensetzung eines Lebensmittels handelt es sich um Eigenschaften i.S.d. § 11 I S. 2 Nr. 3 LFGB.

2. Eine Alleinstellungsbehauptung in Bezug auf die Zusammensetzung ist unzulässig, wenn auch Konkurrenzprodukte am Markt dieselben Grundzutaten und damit eine entsprechende Zusammensetzung aufweisen. Das gilt auch dann, wenn eine Sonderform einer bestimmten, aber allgemein üblichen Zutat (hier: Präbiotika) für den Werbenden patentiert ist, diese Patentierung aber werblich in keiner Weise herausgestellt wird. Denn wird die bestehende Patentierung einer von drei beworbenen Zutaten weder herausgestellt noch erläutert, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der angesprochene Verkehr davon ausgeht, dass schon die Kombination der Grundzutaten als solche die Besonderheit und damit die Alleinstellung begründen soll.

3. Nimmt der Werbende für eine Kombination bestimmter Zutaten (hier: Eiweiß, Vitamin D und Präbiotika) eine gesundheitsfördernde Wirkung in Anspruch, liegt eine gesundheitsbezogene Angabe i.S.d. Art. 2 II Nr. 5 VO (EG) 1924/2006 gerade bezogen auf diese Kombination von Zutaten vor. Der Werbende kann sich dann nicht auf einen Dispens nach Art. 14 VO (EG) 1924/2006 berufen, wenn dieser Dispens nur die Angabe der gesundheitsfördernden Wirkung einer der Zutaten (hier: Präbiotika) erfasst, nicht aber die beworbene gesundheitsfördernde Wirkung der Kombination von mehreren Zutaten (hier: Eiweiß, Vitamin D und Präbiotika).

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BGH - I ZR 147/09 - Urt. v. 19.05.11 - OLG Köln
a) Vergleichende Werbung i.S.v. § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Produkte erkennbar gemacht werden, darüber hinaus muss sich aus der Werbung ergeben, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Werbenden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.

b) Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist jedenfalls dann nach §§ 3, 4 Nr. 7 UWG unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden.

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KG - 5 W 75/11 - Beschl. v. 17.05.11
1. Statthaftes Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil zu einem Kostenwiderspruch ist in entsprechender Anwendung des § 99 II S. 1 ZPO die sofortige Beschwerde.

2. Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar.

3. Ein Kostenwiderspruch kann nur dann erfolgreich sein, wenn er sich von Anfang an darauf beschränkt und ausdrücklich als solcher bezeichnet ist. Zweideutigkeiten schaden.

4. Vorstehendes hindert den Schuldner aber nicht, sich gegen einen Teil der einstweiligen Verfü-gung in der Sache selbst mit dem Vollwiderspruch zu wehren und einen weiteren Teil der einstweiligen Verfügung in der Sache selbst hinzunehmen und insoweit isoliert die Kostenent-scheidung anzugreifen. Denn § 93 ZPO umfasst auch ein Teilanerkenntnis und gilt dann für den betreffenden Teil des Streitgegenstands.

5. Um den Vorteil des § 93 ZPO in zeitlicher Hinsicht zu wahren, muss der Kostenwiderspruch bei Einlegung „sofort“ als solcher bezeichnet werden, nicht dagegen sogleich nach Zustellung der einstweiligen Verfügung eingelegt werden. Denn der Rechtsbehelf des Widerspruchs (und damit auch des Kostenwiderspruchs) ist - abgesehen von Verwirkungsaspekten - unbefristet möglich.

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KG - 5 W 92/11 - Beschl. v. 17.05.11
Liegt der Zustellung mehrerer Schriftstücke durch den Gerichtsvollzieher ein einheitlicher Auftrag (i.S.d. § 3 II S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GVKostG) zu Grunde, fällt die Zustellungsgebühr nach Nr. 100 KVGv grundsätzlich nur einmal an. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ausdrücklich eine gemeinsame Zustellung beauftragt worden ist und davon ausgegangen werden kann, dass die zuzustellenden Schriftstücke dieselbe Rechtsangelegenheit - in einem sehr weiten Sinn verstanden - betreffen.

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OLG Karlsruhe - 4 U 213/10 - Urt. v. 12.05.11
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung einer Behandlung mit Angaben, die die ange-sprochenen Verkehrskreise in ihrem Gesamtzusammenhang dahin verstehen, dass mit dieser Be-handlung eine neuartige und effektive Methode zur Verfügung stehe, die geeignet sei, schlank zu machen, das Körperfett zu reduzieren, die Körperkontur gezielt zu beeinflussen und die Haut zu straffen und diese Wirkungen durch eine passive, liegende und entspannende Behandlungsweise erzielt werden könnten.

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OLG Köln - 6 W 99/11 - Beschl. v. 12.05.11
1. Werbe-SMS an einen Mobiltelefonanschluss sind in der Regel auch dann unzulässig, wenn sie für einen Familienangehörigen des Anschlussinhabers bestimmt sind, der dem Werbenden die Nummer des Anschlusses ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers als Zustelladresse mitgeteilt hat.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Familienangehörige mit dem Einverständnis des An-schlussinhabers rechnet und ob dieser sich durch die SMS tatsächlich belästigt fühlt.

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BGH - I ZR 20/10 - Urt. v. 12.05.11 - OLG Hamburg
a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung i.S.v. § 14 II Nr. 2 MarkenG.

b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein Markenrecht gestützte Klagebegehren entgegen der Fassung des Klageantrags nicht auf einen rein firmenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens beschränken, sondern sich (auch) gegen eine Verwendung des angegriffenen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen wenden will, muss das Gericht nach § 139 I S. 2 ZPO auf einen sachdienlichen Antrag hinwirken.

c) Das Erfordernis, einen Hinweis nach § 139 ZPO aktenkundig zu machen, ihn insbesondere - wenn er erst in der mündlichen Verhandlung erteilt wird - zu protokollieren, hat auch die Funk-tion, dass der Hinweis in einer Form erteilt wird, die der betroffenen Partei die Notwendigkeit einer prozessualen Reaktion - und sei es nur in der Form eines Antrages nach § 139 V ZPO - deutlich vor Augen führt.

d) Mit der Revision oder Anschlussrevision kann eine gemischte Kostenentscheidung des Beru-fungsgerichts nach § 91 a ZPO nicht mit der Begründung angefochten werden, das Berufungs-gericht habe die Kostenregelung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs verkannt.

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BGH - I ZR 119/10 - Urt. v. 12.05.11 - OLG Hamm
Die Angabe „Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ in einer Adwords-Anzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

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Brandenburgisches OLG - 6 W 87/10 - Beschl. v. 11.05.11
1. Die Kosten eines im Rahmen des Verfahrens auf einstweiligen Rechtsschutz eingeholten Mei-nungsforschungsgutachtens sind erstattungsfähig, sofern die Einholung des Gutachtens zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war.

2. Ein Verfügungskläger ist gehalten, ein Meinungsforschungsgutachten zur Glaubhaftmachung einer Irreführungsgefahr einzuholen, um das Berufungsverfahren erfolgreich durchführen und die Sachkunde der erstinstanzlichen Richter in Zweifel ziehen zu können, sofern das Landgericht zuvor - gestützt auf eigenen Sachverstand - die Irreführung durch die beanstandete Werbung verneint hatte.

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KG - 24 U 28/11 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 11.05.11
1. Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheber-rechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, son-dern dem wissenschaftlichen Bereich.

2. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissen-schaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden.

3. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält.

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 I Nr. 1, II UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtschutz Berufende.

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OLG Bamberg - 3 U 20/11 - Urt. v. 11.05.11
Zuwiderhandelnder i.S.d. § 8 I UWG für eine beanstandete Werbung kann auch ein Mitarbeiter oder ein Arbeitnehmer sein. § 8 I UWG stellt nicht auf den Geschäftsinhaber eines werbenden Unter-nehmens ab, sondern auf denjenigen, der eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt.

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OLG Dresden - 14 U 94/11 - Urt. v. 10.05.11
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerent-feuchtende Wirkung mittels elektromagnetischer Felder zuschreibt, sofern er sich weigert, ein der-artiges Gerät zwecks Überprüfung der behaupteten physikalischen Wirkungsweise durch einen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen und das Gerät anderweitig nicht beschafft werden kann.

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LG Berlin - 91 0 20/11 - Urt. v. 10.05.11
1. Eine Behandlung, die eine nicht unerhebliche Beeinflussung des körperlichen Gewebes be-zweckt - hier: die Zerstörung von Fettzellen mittels Ultraschallbehandlung, die eine dauerhafte Reduktion von Körperfett und Cellulite bewirken soll - ist gesundheitsbezogen und unterfällt damit den Vorschriften des HWG.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung einer Ultra-schallbehandlung mit Werbeaussagen, die den Anwendern verspricht, Fett gezielt an ge-wünschten Arealen abzubauen bzw. Fettdepots dauerhaft zu zerstören, ohne dass der gewohnte Tagesablauf verändert werden muss oder eine körperliche Einschränkung zu erwarten ist.

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LG Hamburg - 312 0 723/10 - Urt. v. 10.05.11
Dafür, dass eine einstweilige Verfügung an die dem Antragsteller bekannten Prozessbevollmäch-tigten des Antragsgegners zugestellt werden kann, ist ein Verhalten des Antragsgegners oder seiner Vertreter nötig, das dem Antragsteller die Kenntnis der Bestellung vermittelt. Fehlt es daran, kann von einer erneuten Bestellung nicht ausgegangen werden. Daraus, dass in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen immer an die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zugestellt worden sind, ohne dass dies von dem Antragsgegner oder seinen Prozessbevollmächtigten gerügt worden wäre, ergibt sich nicht mit hinreichender Sicherheit, dass auch eine Bestellung für ein neues Verfahren erfolgt ist.

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LG Hamburg - 327 0 106/11 - Urt. v. 05.05.11
1. Der in § 129 I S. 7 SGB V neu geregelte Grundsatz, dass die Abgabe von vertraglich rabat-tierten Arzneimitteln Vorrang vor der Abgabe von (nichtrabattierten) Importarzneimitteln hat, setzt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass das vorrangig abzugebende rabattierte Arzneimittel zum Abgabezeitpunkt nach Abzug des Rabatts preis-günstiger ist.

2. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Rabattvertrages i.S.v. § 130 a VIII SGB V kann und soll nicht vom Apotheker anlässlich des Abgabevorgangs selbst geprüft werden, sondern ist in die Abschlussphase des entsprechenden Rabattvertrages vorverlagert.

3. Die Regelung in § 129 I S. 7 SGB V ist nach ihrem eindeutigen Wortlaut auch nicht nur auf erst nach dem 01.01.2011 abgeschlossene Rabattverträge anwendbar, sondern auch auf Altverträge. Auch bei verfassungskonformer Auslegung liegt eine zulässige tatbestand-liche Rückanknüpfung vor.

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BGH - I ZR 157/09 - Urt. v. 05.05.11 - KG
Für eine deutliche Imitationsbehauptung i.S.d. § 6 II Nr. 6 UWG reicht es nicht aus, wenn das be-worbene Produkt erst aufgrund zu ermittelnder weiterer Umstände als Imitat erkennbar wird, die außerhalb der Gesamtdarstellung der Werbung und des präsenten Wissens der durch sie ange-sprochenen Adressaten liegen (Fortführung von BGH, Urt. v. 06.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628, Rdnr. 31 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

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OLG Hamburg - 5 U 207/10 - Urt. v. 04.05.11 - rechtskräftig
Auf den Betrieb eines Tätowierstudios kann die Ausnahmebestimmung des § 9 VIII Nr. 2 PAngV anwendbar sein.

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OLG Hamm - 4 U 9/11 - Urt. v. 03.05.11
Es kann je nach den Umständen des Einzelfalls rechtsmissbräuchlich sein, wenn sechs verschie-dene zuvor abgemahnte Mitbewerber, die ein Anwalt gesammelt hat, mit im Wesentlichen wortglei-chen Abmahnungen wegen desselben Wettbewerbsverstoßes gegen den gleichen Abmahnenden vorgehen. Dabei ist jedem der zuvor Abgemahnten die Kenntnis des Anwalts von der mehrfachen Abmahnung und den besonderen Umständen analog § 166 I BGB zuzurechnen, weil dieser insoweit Wissensvertreter des jeweiligen Mandanten ist.

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LG Arnsberg - 8 0 104/10 - Urt. v. 21.04.11 - rechtskräftig
Alterswerbung („Wir ... fertigen unsere Geräte seit 1984 ...“) setzt wirtschaftliche Kontinuität eines Unternehmens voraus. Die Fortführung des Familiennamens in der Firmenbezeichnung und der Erwerb der Betriebs- und Geschäftsausstattung eines in Insolvenz geratenen Unternehmens recht-fertigt Alterswerbung nicht, weil mit der Insolvenz und der anschließenden Liquidation der wirt-schaftliche Fortbestand des Unternehmens beendet ist.

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OLG Hamburg - 3 W 30/11 - Beschl. v. 20.04.11
Ein aufgrund einer einstweiligen Verfügung vor Verjährung des Unterlassungsanspruchs ergangener und vollstreckter Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO ist nicht gem. §§ 775 I Nr. 1, 776 ZPO aufzuheben, wenn nach Erhebung der Verjährungseinrede das Verfügungsverfahren einseitig für erledigt erklärt und sodann im Urteil die Feststellung der Erledigung infolge Verjährungseintritts ausgesprochen wird.

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LG Stuttgart - 37 0 58/10 KfH - Urt. v. 18.04.11

1. Die Bewerbung homöopathischer Mittel mit Hinweisen darauf, dass diese spezielle Medikamente für Kinder darstellen ist irreführend, sofern der Werbende seine Behauptungen mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu belegen vermag.

2. Eine Bewerbung registrierter oder von der Registrierung freigestellter homöopathischer Mittel unterfällt dem Verbot des § 5 HWG, sofern der Anbieter zu jedem Mittel mitteilt, bei welchen Er-krankungen bzw. Krankheitsbildern die jeweiligen Globuli anzuwenden sind.

3. Die Behauptung, dass Tritium zu einer Wirkungsminderung bei homöopathischen Mitteln führe (weshalb die angebotenen Mittel unter Verwendung von tritiumarmen Wassers hergestellt würden) ist irreführend, sofern sich der Werbende zum Beleg seiner Angabe auf wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse nicht stützen kann.


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OLG München - 29 W 376/11 - Beschl. v. 18.04.11
1. Zur Frage einer Zuwiderhandlung gegen den Verbotsbereich einer einstweiligen Verfügung.

2. Zur Frage der Haftung für eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.

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BGH - I ZR 50/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamburg
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik „Telefonnummer“ enthaltene Angabe „Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der ... GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit wider-rufen werden“ genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 U 260/08, MD 2009, 434 ff.

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BGH - I ZR 133/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamm
a) Unter den Begriff der Garantieerklärung i.S.d. § 477 I S. 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.

b) Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 I S. 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus Art. 6 II der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umset-zung § 477 I S. 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.

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BGH - I ZR 129/09 - Urt. v. 14.04.11 - OLG München
Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versen-den.

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BGH - I ZR 33/10 - Urt. v. 14.04.11 - OLG Hamburg
a) Benutzt eine Autoreparaturwerkstatt in der Werbung für Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen eines Automobilherstellers blickfangmäßig dessen bekannte Wort-/Bildmarke, kann darin im Hinblick auf einen möglichen Imagetransfer eine Beeinträchtigung der durch § 14 II Nr. 1 MarkenG geschützten Werbefunktion der Marke liegen.

b) Die Verwendung einer bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt für Inspektionsarbeiten an den Fahrzeugen des Automobilherstel-lers kann gegen die guten Sitten i.S.v. § 23 Nr. 3 MarkenG verstoßen, wenn die Benutzung der Wortmarke die schützenswerten Interessen des Markeninhabers weniger beeinträchtigt.

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LG Köln - 33 0 342/10 - Urt. v. 08.04.11
Zur Frage der Prüfungspflicht eines Zeitschriftenverlages bei der Entgegennahme von Werbean-zeigen, die angeblich schlank machende Mittel zum Gegenstand haben, sofern der Verlag bereits aus vorangegangenen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten um die Wettbewerbswidrigkeit der-artiger Werbeanzeigen wusste.

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OLG Stuttgart - 2 U 170/10 - Urt. v. 07.04.11

1. In eine Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile müssen leicht und eindeutig nach-prüfbar sein. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist.

2. Der Umstand, dass es zur Schriftgröße von Fundstellenangaben bzw. Testwerbungen keine allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben gibt, bedeutet nicht, dass es dem Werbenden frei steht, wie er einen solchen Fundstellennachweis behandelt.

3. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lesbarkeit der Pflichtangaben im Rahmen der Heilmit-telwerbung aufgestellt hat, wonach Pflichtangaben „erkennbar“ sein müssen. Dies bedeutet in der Auslegung des Bundesgerichtshofes Lesbarkeit für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung. Diese Voraussetzung ist im Regelfall nur bei Ver-wendung einer Schrift erfüllt, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet.


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BGH - I ZR 53/09 - Beschl. v. 07.04.11 - OLG Hamburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (ABl. Nr. L 169 v. 12.07.1993, S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.09.2007 (ABl. Nr. 247 v. 21.09.2007, S. 21), folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt ein Gegenstand, der vom Hersteller zur Anwendung für Menschen zum Zwecke der Untersu-chung eines physiologischen Vorgangs bestimmt ist, nur dann ein Medizinprodukt i.S.v. Art. 1 II lit. a 3. Spiegelstrich der Richtlinie 93/42/EWG dar, wenn er auf einen medizinischen Zweck ausgerichtet ist?

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BGH - I ZR 34/09 - Urt. v. 07.04.11 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ein Unterlassungsantrag, der die zu untersagende Werbeanzeige zwar abstrakt umschreibt, dann aber mit einem Vergleichspartikel („wie geschehen ...“) oder mit einem entsprechenden Konditionalsatz („wenn dies geschieht wie ...“) auf die beanstandete Anzeige Bezug nimmt, ist auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichtet. Erweist sich die beanstandete Anzeige aufgrund des vorgetragenen und festgestellten Lebenssachverhalts als wettbewerbswidrig, ist das Verbot auszusprechen, auch wenn nicht der in die abstrakte Umschreibung aufgenommene, sondern ein anderer Gesichtspunkt die Wettbewerbswidrigkeit begründet (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.10.1998 - I ZR 107/97, WRP 1999, 512, 515 - Aktivierungskosten I; BGH, Urt. v. 02.06.2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164, Rdnr. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).


b) Dem Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs, der bereits wegen einer ähnlichen Verlet-zungshandlung einen Unterlassungstitel erstritten hat und deswegen die nunmehr beanstandete konkrete Verletzungshandlung möglicherweise auch im Wege der Zwangsvollstreckung als Zuwiderhandlung gegen das bereits titulierte Verbot verfolgen könnte, kann nicht das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses entgegengehalten werden, wenn der Ausgang im Zwangsvollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Verjährung der aufgrund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche droht (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 19.05.2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 = WRP 2010, 1935 - Folienrollos).

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Thüringer OLG - 2 U 783/10 - Urt. v. 06.04.11
1. Wird bei einer Buchung einer Flugreise im Internet dem virtuellen Warenkorb eines Verbrauchers eine Reiseversicherung hinzugefügt, ohne dass dieser sich zuvor bewusst für diese entschieden hatte („opt-out“), so kann dies irreführend i.S.v. § 5 I Nr. 2 UWG sein.

2. Das Gebot des „opt-in“ nach Art. 23 I S. 4 VO (EG) Nr. 1008/2008 gilt auch für fakultative Reise-versicherungsleistungen, die ein Reisevermittler im Internet vermittelt.

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LG Berlin - 97 0 12/11 - Urt. v. 06.04.11
Die Bewerbung eines sog. „Power Balance“-Armbandes mit Behauptungen dahingehend, dass es eine ursächliche Wirkung auf den natürlichen Energiefluss des Körpers habe, ist irreführend i.S.d. § 5 I Nr. 1 UWG, da die behauptete Wirkung bereits mangels eines natürlichen Energieflusses des Körpers nicht eintreten kann.

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OLG Köln - 6 U 214/10 - Urt. v. 01.04.11
1. Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf das pflanzliche Arzneimittel E.“ verletzt Art. 90 lit. f RL 2001/82/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, wonach Werbeaussagen u.a. keine Elemente enthalten dürfen, die sich auf eine Empfehlung von im Gesundheitsbereich tätigen Personen beziehen, und verstößt zugleich als Angabe, dass das Mittel ärztlich/fachlich empfohlen werde, gegen § 11 I S. 1 Nr. 2 HWG.

2. Die Voraussetzungen dieser Normen sind erfüllt: die Aussage, die moderne Medizin setze auf das Arzneimittel E. stellt eine konkrete Empfehlung an das Laienpublikum dar, das Produkt zu verwenden. Nach allgemeinem Sprachgebrauch „setzt“ ein Arzt nur dann „auf“ ein bestimmtes Medikament, wenn er es bei der Behandlung auch einsetzt. Die angesprochenen Verbraucher werden daher annehmen, dass die modernen Ärzte im Rahmen der Behandlung ihrer Patienten diesen bei entsprechenden Symptomen zu dem Produkt E. raten, es ihnen mithin empfehlen. Eine Empfehlung gemäß dem Wortlaut des Gesetzes resp. der Richtlinie liegt auch dann vor, wenn eine ganze Gruppe von im Gesundheitswesen tätigen als Empfehlende auftritt, ohne dass deren Namen genannt werden.

3. Eine Arzneimittelwerbung mit der Behauptung „E. wirkt so stark wie die chemischen Wirkstoffe ASS und Paracetamol“ ist gem. § 11 II HWG, der im Wortlaut der Regelung in Art. 90 lit. b RL 2001/82/EG entspricht, unzulässig, obgleich das beworbene Mittel nicht mit einem anderen Arzneimittel, sondern einem (arzneilichen) Wirkstoff verglichen wird. Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von Präparaten in deren Bezeichnung die Begriffe ASS oder Paracetamol zumin-dest als (prägender) Bestandteil enthalten sind, was dazu führt, dass der Verkehr die Aussage auf alle Präparate bezieht, die ebenfalls diese Bezeichnung tragen.

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BGH - III ZR 339/09 - Beschl. v. 31.03.11 - OLG München
Die im Rahmen der Zuerkennung des Zeichens „GS = geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) nach § 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entfaltete Prüftätigkeit einer anerkannten „GS-Stelle“ nach § 11 II GPSG (hier: einer GmbH) stellt keine Ausübung eines öffentlichen Amtes dar.

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Thüringer OLG - 2 U 569/10 - Urt. v. 30.03.11
1. § 10 BORA ist auch nach der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) Marktver-haltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG.

2. § 10 BORA gebietet nicht, eine voll ausgestattete Zweigstelle eines Rechtsanwalts auf Briefbögen als „Zweigstelle“ zu kennzeichnen. Eine solche Pflicht ergibt sich auch nicht aus § 2 I Nr. 2 DL-InfoV.

3. Es ist auch nicht irreführend i.S.v. § 5 a II UWG, wenn eine voll ausgestattete Zweigstelle eines Rechtsanwaltes nicht als solche gekennzeichnet wird, solange zumindest auf der Rückseite des anwaltlichen Briefbogens angegeben wird, dass dieser noch an anderen Standorten tätig ist.

4. § 10 BORA gebietet jedoch, dass der Rechtsanwalt auf seinem Briefbogen seine Kanzleianschrift i.S.v. § 31 BRAO angibt, das heißt die Anschrift derjenigen Kanzlei, die der Rechtsanwalt bei seiner Zulassung mitgeteilt hat.

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LG Koblenz - 3 HK 0 142/10 - Urt. v. 29.03.11
Die Bewerbung eines Arzneimittels gegenüber Apothekenpersonal mit der Ankündigung eines Ge-winnspiels und dem Versprechen „Testen Sie Ihr Wissen und gewinnen Sie! Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir 3 Gutscheine à 30 Euro von der Parfümerie Douglas“ verstößt gegen § 7 I S. 1 HWG, wonach es unzulässig ist, in der Werbung für Heilmittel Zuwendungen oder sonstige Werbegaben anzukündigen.

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OLG Köln - 6 U 174/10 - Urt. v. 25.03.11
1. Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an die objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine befristete Rabattaktion später über das angekündigte Ende hinaus verlängert, ist die Irreführung zu bejahen. Die Fehlvorstellung der Werbeadressaten tritt unabhängig davon ein, ob der Werbende von Anfang an eine entsprechende Verlängerungsabsicht hatte oder nicht.

2. Die Irreführung ist auch von wettbewerblicher Relevanz, da der Verbraucher, der irrtümlich glaubt, nur die erste kurze Frist zur Verfügung zu haben, sich eher zum Kauf veranlasst sehen wird als derjenige, der mehr Zeit zum Vergleich mit anderen Angeboten hat.

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BGH - I ZR 211/08 - Urt. v. 24.03.11 - OLG München
a) Verfolgt der Kläger in getrennten Klagen vor den Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten terri-torial begrenzten Rechtsschutz aus unterschiedlichen Geschmacksmustern, liegt nicht derselbe Anspruch i.S.v. Art. 27 Brüssel-I-VO vor.

b) Lässt die graphische Darstellung eines Musters nicht erkennen, ob es ein- oder zweiteilig aus-gestaltet ist, kann dies zur Folge haben, dass einerseits weitergehende Entgegenhaltungen aus dem vorbekannten Formenschatz möglich sind, dass andererseits aber auch ein größerer Schutzumfang des Musters besteht.

c) Ist die graphische Darstellung eines Musters in Schwarz-Weiß gehalten, ist bei der Verlet-zungsprüfung die angegriffene Form grundsätzlich von der farblichen Gestaltung zu abstrahie-ren, wenn nicht bei der angegriffenen Ausführungsform Kontrastfarben verwendet werden, die zu einem von einer einheitlichen Farbgebung abweichenden Gesamteindruck führen.

d) Besteht Geschmacksmusterschutz für die Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses, ist bei der Prüfung des Gesamteindrucks der Verletzungsform der entsprechende Teil zugrunde zu legen.

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OLG Düsseldorf - 20 U 85/10 - Urt. v. 22.03.11
Die Bewerbung eines „Collagen-Lift-Drinks“ mit den Wirkungsbehauptungen, durch dessen Verzehr könne schwaches und schlaffes Bindegewebe korrigiert und eine glatte, straffe und faltenfreie Haut erreicht werden, verletzt § 11 I Nr. 2 LFGB i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern die durch den Anbieter des Mittels zum Nachweis der behaupteten Wirkungen vorgelegten Untersuchungen grundlegenden Anforderungen an einen wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis nicht genügen.

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LG Berlin - 15 0 488/10 - Urt. v. 22.03.11

1. Der Einsatz von Softlaser-Geräten zur Unterstützung der Raucherentwöhnung ist als Verfahren oder Behandlung, die der Beseitigung von krankhaften Beschwerden dient, anzusehen und un-terfällt damit den Vorschriften des Heilmittelwerberechts.

2. Zur Frage des Vorhandenseins von wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen zu den Wir-kungsweisen und Wirkungen, die dem Einsatz eines Softlasers bei der Raucherentwöhnung zugeschrieben werden.

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LG Hamburg - 312 0 366/10 - Urt. v. 22.03.11
Zur Frage einer Markenrechtsverletzung (hier: Wortmarke „BMW“ bzw. Wort-/Bildmarke „BMW“-Emblem) durch das Inverkehrbringen von Plaketten derart, wie sie auf Fahrzeugmodellen des Au-tomobilherstellers auf der Fronthaube und am Heck angebracht sind, wobei diese auf der Rückseite die Kennzeichnung „Repl.“ tragen.

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OLG Braunschweig - 2 W 21/11 - Hinweis v. 21.03.11
Zur Frage eines angemessenen Streitwertes für redaktionell getarnte Werbung.

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KG - 5 W 59/11 - Beschl. v. 18.03.11
Die Versendung von E-Mail-Werbung an Kunden ist nicht vom Ausnahmetatbestand des § 7 III UWG abgedeckt, sofern der Werbende die elektronische Postadresse zwar vom Kunden im Zu-sammenhang mit dem Erwerb einer Ware erhalten hat, die Werbung allerdings nicht zur Bewerbung „ähnlicher“ Waren verwendet wird.

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BGH - I ZR 183/09 - Beschl. v. 17.03.11 - OLG Stuttgart
Bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finan-zierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, kann eine Herabsetzung des Streitwerts nach § 12 IV UWG häufiger und in stärkerem Maße in Betracht kommen als bei Klagen von Wettbe-werbsverbänden.

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BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter.

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BGH - I ZR 170/08 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Dresden
Entsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs „Vertragspartner“ der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei „Vertragshändler“ eines Automobilherstellers, so liegt darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung.

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BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe in Freiburg
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Nor-malpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter.

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BGH - I ZR 81/09 - Urt. v. 17.03.11 - OLG Karlsruhe i. Freiburg
Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Nor-malpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter.

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OLG Nürnberg - 3 U 1644/10 - Urt. v. 15.03.11
1. Ein Freihaltebedürfnis gem. § 23 Nr. 2 MarkenG besteht jedenfalls nicht, wenn das Zeichen die drucktechnische Aufmachung der Verpackung eines Artikels wiedergibt.

2. § 140 III MarkenG ist für die Notwendigkeit der Abmahnkosten des Patentanwalts analog an-wendbar.

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LG Hamburg - 312 0 312/10 - Urt. v. 15.03.11 - rechtskräftig
Schnellrestaurants sind keine Gaststätten i.S.d. § 7 I PAngV, sondern nur ähnliche Betriebe i.S.d. § 7 I PAngV. Sie unterfallen damit nicht der Pflicht nach § 7 II PAngV, neben dem Eingang ein Preis-verzeichnis anzubringen, aus dem die Preise für die wesentlichen angebotenen Speisen und Ge-tränke ersichtlich sind. Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 7 II S. 1 PAngV besteht dementsprechend nicht.

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KG - 5 U 155/10 - Beschl. v. 08.03.11
1. Das als „Berufung“ eingelegte Rechtsmittel ist (analog § 99 II ZPO) als sofortige Beschwerde zu verstehen, wenn es sich gegen ein auf einen Kostenwiderspruch ergangenes Urteil richtet.

2. Wenn ein Unternehmen erfolglos abgemahnt wird, mag eine weitere Abmahnung eines Organs des Unternehmens überflüssig erscheinen. Ein Unternehmen gibt aber im umgekehrten Fall keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO, wenn nicht das Unternehmen, sondern nur sein Geschäftsführer erfolglos abgemahnt worden ist.


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KG - 24 W 13/11 - Beschl. v. 08.03.11
Im Rahmen einer Arzneimittelwerbung (hier: auf öffentlichen Verkehrsmitteln) müssen sämtliche nach § 4 I HWG vorgeschriebenen Angaben, zu denen gem. § 4 I Nr. 2 HWG auch die Bezeichnung des Arzneimittels gehört, von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar wiedergegeben werden. Es genügt daher nicht, wenn die Bezeichnung des Arzneimittels bereits in den von den Pflichtangaben abgegrenzten übrigen Werbeaussagen enthalten ist.

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BGH - I ZR 167/09 - Urt. v. 03.03.11 - OLG Köln
Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausge-stellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt keine unzumutbare Beläs-tigung i.S.v. § 7 I UWG dar, wenn der Empfänger erkennt, dass er eine gesonderte Erklärung abge-ben muss, um die Kreditkarte verwenden zu können, und dass er - wenn er an dem Angebot nicht interessiert ist - die Kreditkarte auf ihm sicher erscheinende Weise entsorgen kann.

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KG - 5 W 21/11 - Beschl. v. 02.03.11
Ist ein Verfügungsanspruch zwar nicht glaubhaft gemacht, wohl aber schlüssig dargelegt, so kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Regelfall nicht ohne Anhörung der Gegen-partei (normalerweise also erst nach mündlicher Verhandlung) zurückgewiesen werden, da das tatsächliche Vorliegen einer behaupteten anspruchsbegründenden Voraussetzung überhaupt nur im Bestreitensfalle glaubhaft gemacht werden muss.

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LG Essen - 41 0 3/11 - Urt. v. 02.03.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptungen „die Winter-Kapseln enthalten eine Fülle sorgfältig ausgesuchter Natursubstanzen wie beispielsweise Echinacea und Holunderblüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können“, verletzt Art. 3, Art. 5, Art. 13 I a HCVO, § 11 I Nr. 2 LFGB, da zum einen nicht wissenschaftlich hin-reichend gesichert ist, dass die beiden herausgestellten Inhaltsstoffe die Abwehrkräfte unterstützen können und zum anderen nicht ansatzweise erkennbar war, dass in dem Produkt eine Konzentration dieser Stoffe enthalten war, die ausreichen könnte, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen.

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OLG Hamm - 4 U 203/10 - Urt. v. 01.03.11
Die Bewerbung eines Möbelstückes mit der Angabe „Buche oder Kirschbaum Dekor“ ist zur Irre-führung geeignet, sofern die äußeren Flächen des Möbelstückes mit einer Kunststoff-Folie über-zogen sind.

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OLG Köln - 6 W 35/11 - Beschl. v. 28.02.11
Der Grundsatz, dass der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft grundsätzlich nicht Unternehmer i.S.d. § 2 I Nr. 6 UWG und daher nicht als Mitbewerber (§ 2 I Nr. 3 UWG) gem. § 8 III Nr. 1 UWG zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche legitimiert ist, erfährt eine Ausnahme, wenn sich die angegriffene Äußerung eines Mitbewerbers nicht nur gegen den Marktzutritt der Gesellschaft, sondern gegen jeden Versuch des Gesellschafters persönlich richtet, ein Konkurrenzunternehmen zum Mitbewerber aufzubauen; der Gesellschafter-Geschäftsführer ist dann einem Existenzgründer vergleichbar.

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OLG Celle - 13 U 172/10 - Urt. v. 24.02.11
1. Nach §§ 5 a II, 3 II UWG ist es als unlauter anzusehen, wenn Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet werden und der Verbraucher nicht leicht und eindeutig darauf hingewiesen wird, wo er nähere Angaben zu dem Test erhalten kann. Erforderlich ist insoweit, dass die in die Werbung aufgenommenen Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sind. Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auf-findbar ist.

2. Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze über-tragen, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den heilmittelwerberechtlichen Pflichtangaben aufgestellt worden sind.

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OLG Hamburg - 3 U 12/09 - Urt. v. 24.02.11
Das von einem Apotheker vorgenommene Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Verfahren hergestellten, gem. Art. 3 I VO (EG) 726/2004 zentral zugelassenen Präparat unterliegt als „Herstellung“ eines Arzneimittels im Sinne der VO 726/2004 ebenfalls dem Erfordernis zentraler Zulassung. Die im nationalen Recht (hier: § 21 II AMG) vorgesehenen Einschränkungen der Zulassungspflicht für Rezepturarzneimittel sind auf ein solches Arzneimittel wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar.

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BGH - I ZR 154/09 - Urt. v. 24.02.11 - OLG Köln
Zwischen „Enzymax“ und „Enzymix“ besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das „m“ in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil „Enzy(m)“ als auch dem zwei-ten Teil „(m)ax“ bzw. „(m)ix“ zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen.

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LG Berlin - 97 0 2/11 - Urt. v. 23.02.11
Die Abgabe einer Initiativ-Drittunterwerfung gegenüber einem nicht als geeignet anzusehenden Verband mit einem Inhalt, der Auslegungsschwierigkeiten aufkommen lässt, begründet Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung und nimmt dieser die die Wiederho-lungsgefahr ausräumende Wirkung.

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OLG Köln - 6 U 159/10 - Urt. v. 23.02.11 - rechtskräftig
1. Die keine weitere Bewertung der geschäftlichen oder wettbewerblichen Relevanz erfordernden und zulassenden perse-Verbote der in den Anhang zu § 3 III UWG übernommenen „Schwarzen Liste“ des Anhangs I zur Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind so eng und kasuistisch gefasst, dass sie dem erkennbaren Willen des Richtliniengebers gemäß nicht als verallgemeinerungsfähige Beispielstatbestände angesehen werden können; eine analoge Anwendung auf lediglich vergleichbare Sachverhalte ist jedenfalls ausgeschlossen.

2. Das „Testsiegel“ der Stiftung Warentest stellt kein unter Nr. 2 des Anhangs zu § 3 III UWG fal-lendes Gütezeichen dar.

3. Verstöße gegen die für die Verwendung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest aufgestellten Bedingungen sind nicht ohne Wertungsmöglichkeit als stets unzulässige ge-schäftliche Handlungen gemäß Nr. 4 des Anhangs zu § 3 III UWG anzusehen, weil solche Test-ergebnisse nicht mit den dort aufgeführten Äußerungen einer öffentlichen oder privaten Stelle über die Qualität der Ware gleichgesetzt werden können.

4. Die „Testsieger“-Werbung für ein Produkt, das in anderer, über eher schlechtere Umwelteigen-schaften verfügender Verpackung getestet wurde, führt ungeachtet des Fehlens eines aufklä-renden Hinweises nicht zu einer wettbewerblich relevanten Irreführung der Verbraucher.

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OLG Köln - 6 W 2/11 - Urt. v. 23.02.11
1. Eine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 7 I S. 1 HWG liegt auch dann vor, wenn die Werbegabe nicht gänzlich ohne Entgelt, sondern nur mit 28 % des sonst angesetzten Preises und damit deutlich unter dem Einstandspreis abgegeben wird.

2. Ein Geld- oder Naturalrabatt i.S.d. § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG ist nur dann gegeben, wenn ein prozen-tualer oder betragsmäßig bestimmter Abschlag unmittelbar auf den für das Medizinprodukt verlangten Preis gewährt oder die Menge der für den unveränderten Preis zu liefernden Ware erhöht wird, nicht aber dann, wenn dem Käufer im Zusammenhang mit dem Bezug der Medi-zinprodukte ein Rabatt auf eine andere Ware gewährt wird.

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OLG Köln - 6 U 178/10 - Urt. v. 23.02.11 - rechtskräftig
Die Verwendung der Suchbegriffe „Diplomarbeit“ und „kaufen“ im Quelltext der Internetseite eines „akademischen Ghostwriters“ zur Suchmaschinenbeeinflussung in dem Sinne, dass die Seite bei entsprechender Eingabe auf einem oberen Platz angezeigt wird, stellt keine Irreführung des ange-sprochenen Verkehrs dar, wenn nur legale Hilfestellungen bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten angeboten werden.

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OLG Köln - 6 W 199/10 - Urt. v. 23.02.11
1. Ein mit Briefzustelldienstleistungen nach den Vorschriften der Prozessordnung beliehener Unternehmer haftet nicht als Täter oder Teilnehmer einer unlauteren Wettbewerbshandlung, wenn er bei der Überlassung von Postfächern an seine Kunden keine genauen Feststellungen zu deren Identität, Rechtsfähigkeit und Vertretungsverhältnissen trifft.

2. Eine Verletzung der Prüfpflichten aus § 5 I PostdienstleistungsVO (PDLV) bei Einrichtung eines Postfaches liegt nicht vor, wenn der Briefzustelldienstleister sich eine den Anforderungen des § 130 Nr. 1 ZPO genügende zustellfähige Anschrift hat nachweisen lassen; insoweit genügt die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisie-renden Bezeichnung.

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LG Berlin - 15 0 276/10 - Urt. v. 22.02.11
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 5 I S. 2 Nr. 2 UWG bzw. § 1 I S. 1 PAngV durch die Bewerbung von Hotelzimmern gegenüber Letztverbrauchern mit Preisen, bei denen die Gebühren für ein Ser-viceentgelt nicht inkludiert sind.

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BGH - VI ZR 120/10 - Urt. v. 22.02.11 - OLG Jena
a) Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB.

b) Ansprüche aus § 823 I BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.

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BGH - III ZR 35/10 - Urt. v. 17.02.11 - OLG Köln
a) Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln „Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch ... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat“ sowie „Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt“ sind wirksam.

b) Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel „Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens EUR 15,50 in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren“ ist unwirksam.

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LG Potsdam - 52 0 174/10 - Urt. v. 16.02.11
1. Das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot verlangt von demjenigen, der eine Verkaufs-förderungsmaßnahme (hier: Preisnachlass auf diverse Artikel) bewirbt, die Angabe des kalen-dermäßig bestimmten Zeitraums, während dessen die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann.

2. Zwar muss ein Kaufmann nicht festlegen, wie lange er eine Verkaufsfördermaßnahme duchführen will. So ist es ihm nicht verwehrt, mit Preisnachlässen ohne jegliche zeitliche Ein-schränkung zu werben, wenn er eine solche Einschränkung auch nicht beabsichtigt. Anders ist es jedoch dann, wenn eine zeitliche Einschränkung (hier: „nur für kurze Zeit“) durch den Werbenden mitgeteilt wird.

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OLG Köln - 6 U 146/10 - Urt. v. 16.02.11
1. Von einer Werbung mit einem Konsumententest erwartet das Publikum, dass dessen Ergebnis der Erwähnung wert ist, nämlich seriös gewonnen wurde und als repräsentativ gelten kann. Je nach Fragestellung kann das Ergebnis zwar auch subjektive Einschätzungen der Verbraucher widerspiegeln, doch zum einen muss dann das subjektive Element des Tests in der Werbung deutlich gemacht werden und zum anderen darf die Bewertung nicht auf anderen Einflüssen als den getesteten Eigenschaften des Produkts beruhen.

2. Der verständige und aufmerksame Werbeadressat erwartet nicht, dass dem mitgeteilten Ver-braucherurteil „sehr gut“ eine Fragestellung zu Grunde liegt, die nur ein Ja oder Nein ohne jede Möglichkeit der schulnotenähnlichen Abstufung vorsieht.

3. Die Seriosität einer Konsumentenumfrage leidet auch darunter, dass als Basis des im Blickfang mitgeteilten Prozentsatzes nicht die Zahl der in einer Vorbefragung ermittelten Teilnehmer, denen das Produkt gratis zu Testzwecken überlassen worden war, sondern nur die Zahl der zurückgeschickten Fragebogen genommen wurde.

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OLG Köln - 6 U 166/10 - Urt. v. 16.02.11 - rechtskräftig
Ein an kaufmännische Adressaten gerichtetes Erinnerungsschreiben betreffend die Verlängerung einer registrierten Marke durch einen privaten Dienstleister, das sich nach seinem Gesamteindruck an das Anmeldeformular des Deutschen Patent- und Markenamtes anlehnt und eine objektiv nicht vorhandene Beziehung des Dienstleisters zur offiziellen registerführenden Stelle suggeriert, ist auch dann in wettbewerblich relevanter Weise zur Irreführung geeignet, wenn nur ein kleinerer Teil der Angesprochenen den wahren Inhalt des Schreibens verkennt.

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Thüringer OLG - 2 U 762/10 - Urt. v. 16.02.11 - rechtskräftig
Zur Reichweite eines Unterlassungsantrags, der eine Behauptung betrifft, die eine kausale Satz-verbindung enthält.

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KG - 5 W 17/11 - Beschl. v. 11.02.11
1. Der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen ist eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen (Festhalten an Senat, Urteil vom 14.09.1993, 5 U 5035/93).

2. Auf die Anforderungen an die Lesbarkeit lassen sich die Grundsätze übertragen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lesbarkeit der Pflichtangaben im Rahmen der Heilmittelwerbung aufgestellt hat (im Regelfall mindestens 6-Punkt-Schrift - Festhalten an Senat, a.a.O.).

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BGH - I ZR 183/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Stuttgart
a) Nach Nr. 5 des Anhangs zu § 3 III UWG ist - ebenso wie zuvor nach § 5 V UWG 2004 - nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung unlauter.

b) Zielt ein Unterlassungsantrag durch Formulierungen wie "für Lebensmittel wie nachfolgend abgebildet zu werben" auf das Verbot der konkreten Verletzungsform ab, stellen weitere in den Antrag aufgenommene, die konkrete Verletzungsform beschreibende Merkmale grund-sätzlich eine unschädliche Überbestimmung dar.

c) Eine Gleichartigkeit i.S.v. Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 III UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleich-wertig sein mag.

d) Die in der Regelung der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 III UWG zugrunde gelegte Erwartung, dass eine einschränkungslos angebotene Ware in sämtlichen in die Werbung einbezogenen Filialen in ausreichender Menge erworben werden kann, lässt sich nur durch einen aufklärenden Hinweis neutralisieren, der klar formuliert, leicht lesbar und gut erkennbar ist.

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BGH - I ZR 136/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Koblenz
a) Das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 III S. 3 AEUV ist zugunsten der Wett-bewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB.

b) Nimmt ein Wettbewerber den Beihilfegeber erfolgreich auf Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe in Anspruch, so kann es dem Beihilfeemp-fänger versagt sein, sich auf eine inzwischen eingetretene Verjährung des Rückforderungsan-spruchs zu berufen, wenn der Beihilfegeber aufgrund des von dem Wettbewerber erwirkten Ur-teils die Rückzahlung der Beihilfe begehrt.

c) Art. 108 III S. 3 AEUV ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

d) Kann die Rückforderung einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gewährten Beihilfe nicht nur nach allgemeinem Deliktsrecht, sondern auch wettbewerbsrechtlich begründet werden, findet die kurze Verjährung des § 11 UWG auf die Abwehr- und Schadensersatzansprüche aus § 823 II BGB i.V.m. Art. 108 III S. 3 AEUV keine Anwendung.

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OLG Köln - 6 W 5/11 - Beschl. v. 10.02.11
Bestehen aufgrund mehrfacher Nennung gleicher IP-Adressen im Auskunftsantrag Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermit-telt hat, fehlt es an der für die Anordnung gem. § 101 IX UrhG erforderlichen Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung.

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OLG Karlsruhe - 4 U 49/10 - Urt. v. 10.02.11
Zur Frage der Anforderungen an einen durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als ergänzende bilanzierte Diät zur diätetischen Be-handlung von leichter bis mittelschwerer Gelenkarthrose in Verkehr gebrachten Mittels, das aus einer Nährstoffkombination aus Glucosamin HCl, Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure und einer Viel-zahl von Vitaminen und Mineralstoffen besteht.

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BGH - I ZR 8/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Stuttgart
a) Die Eintragung eines Pflanzenschutzmittel-Zusatzstoffes in die für solche Stoffe beim Bundes-amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geführte Liste wirkte jedenfalls bis zum 01.01.2007 auch zu Gunsten Dritter.

b) Eine unlautere Handlung ist nicht schon deshalb nicht spürbar i.S.d. § 3 I UWG, weil sie nur einmal oder nur für kurze Zeit vorgenommen worden ist.

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BGH - I ZR 164/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Dresden
a) Die Regelung des § 7 II Nr. 2 UWG, wonach Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern generell nur nach deren vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist (sog. „opt-in“), steht mit dem Unionsrecht im Einklang.

b) Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung und die jederzeitige Möglichkeit eines Ausdrucks voraussetzt.

c) Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Ein-verständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden.


d) Will sich der Verbraucher auch nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren darauf berufen, dass er die unter dieser Adresse abgesandte Einwilligung in E-Mail-Werbung nicht abgegeben hat, trägt er dafür die Darlegungslast.

e) Kann der Verbraucher darlegen, dass die per E-Mail übermittelte Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Double-opt-in-Verfahren gewonnen wurde (im Anschluss an BGH, Urt. v. 11.03.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung I).

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BGH - I ZR 172/09 - Urt. v. 10.02.11 - OLG Köln
Ist der Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels im Inland in einer bestimmten Packungsgröße ohne weiteres dadurch möglich, dass die Originalverpackung mit weiteren Blisterstreifen aufgefüllt und umetikettiert wird, kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke widersetzen.

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BGH - VIII ZR 162/09 - Beschl. v. 09.02.11 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemein-schaftsrechts gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

a) Ist Art. 1 II der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Be-stimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelun-gen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?

b) Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 lit. j und Nr. 2 lit. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 III dieser Richtlinie sowie Art. 3 III in Verbindung mit Anhang A lit. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgas-lieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Ab-fassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch si-chergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündi-gung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht ak-zeptieren wollen?

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 295/09, MD 2011, ... (in diesem Heft); BGH - VIII ZR 225/07, MD 2009, 852 ff.; BGH - VIII ZR 56/08, MD 2009, 844 ff.; BGH - VIII ZR 246/08, MD 2010, 919 ff.; BGH - VIII ZR 304/08, MD 2010, 802 ff.; BGH - VIII ZR 178/08, MD 2010, 793 ff.; BGH - VIII ZR 326/08, MD 2010, 825 ff.; BGH - VIII ZR 81/08, MD 2010, 473 ff.; BGH - VIII ZR 320/07, MD 2010, 247 (Ls.).

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BGH - VIII ZR 162/09 - Beschl. v. 09.02.11 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemein-schaftsrechts gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

a) Ist Art. 1 II der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die außerhalb der allgemeinen Versorgungspflicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit beliefert werden (Sonderkunden), nicht den Be-stimmungen der Richtlinie unterliegen, wenn in diesen Vertragsklauseln die für Tarifkunden im Rahmen der allgemeinen Anschluss- und Versorgungspflicht geltenden gesetzlichen Regelun-gen unverändert in die Vertragsverhältnisse mit den Sonderkunden übernommen worden sind?

b) Sind - soweit anwendbar - Art. 3 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Verbindung mit Nr. 1 lit. j und Nr. 2 lit. b Satz 2 des Anhangs zu Art. 3 III dieser Richtlinie sowie Art. 3 III in Verbindung mit Anhang A lit. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG dahin auszulegen, dass Vertragsklauseln über Preisänderungen in Erdgas-lieferungsverträgen mit Sonderkunden den Anforderungen an eine klare und verständliche Ab-fassung und/oder an das erforderliche Maß an Transparenz genügen, wenn in ihnen Anlass, Voraussetzungen und Umfang einer Preisänderung zwar nicht wiedergegeben sind, jedoch si-chergestellt ist, dass das Gasversorgungsunternehmen seinen Kunden jede Preiserhöhung mit angemessener Frist im Voraus mitteilt und den Kunden das Recht zusteht, sich durch Kündi-gung vom Vertrag zu lösen, wenn sie die ihnen mitgeteilten geänderten Bedingungen nicht ak-zeptieren wollen?

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 295/09, MD 2011, ... (in diesem Heft); BGH - VIII ZR 225/07, MD 2009, 852 ff.; BGH - VIII ZR 56/08, MD 2009, 844 ff.; BGH - VIII ZR 246/08, MD 2010, 919 ff.; BGH - VIII ZR 304/08, MD 2010, 802 ff.; BGH - VIII ZR 178/08, MD 2010, 793 ff.; BGH - VIII ZR 326/08, MD 2010, 825 ff.; BGH - VIII ZR 81/08, MD 2010, 473 ff.; BGH - VIII ZR 320/07, MD 2010, 247 (Ls.).

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BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).


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BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).


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BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).


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BGH - VIII ZR 295/09 - Urt. v. 09.02.11 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gem. § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkun-denvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu BGH - VIII ZR 162/09, MD 2011, ... (in diesem Heft).


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BGH - VI ZR 311/09 - Urt. v. 08.02.11 - LG Koblenz
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat.

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BGH - I ZB 95/09 - Beschl. v. 07.02.11 - OLG Nürnberg
Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, die durch die Tätigkeit des Prozessbevollmäch-tigten im Verfügungsverfahren entstanden ist, ist im Kostenfestsetzungsverfahren in voller Höhe in Ansatz zu bringen und nicht aufgrund der Regelung in der Vorbemerkung 3 IV VV RVG über die hälftige Anrechnung der wegen desselben Gegenstandes entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zu kürzen. (Leitsatz der Redaktion)

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OLG Köln - 6 W 22/11 - Beschl. v. 07.02.11
Das Feststellungsinteresse für eine auf eine unberechtigte Abmahnung hin angestrengte negative Feststellungsklage entfällt nicht allein deshalb, weil die beklagte Partei erklärt, sie werde von der Verfolgung des angeblichen, der Abmahnung zugrunde liegenden Anspruches „auch weiterhin“ Abstand nehmen.

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LG Köln - 31 0 403/10 - Urt. v. 03.02.11
Eine Arzneimittelwerbung, die ein allgemeines Anwendungsgebiet konkretisiert, ist nur dann zulässig, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Basisindikation besteht und dies in der konkreten Bewerbung auch derart verdeutlicht wird, dass sich aus dieser ergibt, dass es sich nicht um eine eigenständige Indikation, sondern lediglich um eine Wirkung innerhalb der Basisindikation handelt.

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BGH - I ZB 50/10 - Beschl. v. 03.02.11 - LG Leipzig
Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat.

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BGH - I ZB 74/09 - Beschl. v. 03.02.11 - OLG Stuttgart
Einer Prozesspartei dürfen Verzögerungen oder sonstige Fehler bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden zugerechnet werden. Sie darf vielmehr darauf vertrauen, dass die Postlaufzeiten eingehalten werden, die seitens der Deutschen Post AG für den Normalfall festgelegt werden. Im Verantwortungsbereich der Partei liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatori-schen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann. Deshalb darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (Leitsatz der Redaktion).

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OLG Hamm - 4 U 160/10 - Urt. v. 03.02.11
Es stellt eine Irreführung dar, wenn eine Fußpflegerin, die keine Ausbildung zur Podologin gemacht hat, mit der Bezeichnung „Praxis für medizinische Fußpflege“ wirbt. Ein nicht unbedeutender Teil der angesprochenen Verkehrskreise erwartet heute bei einer solchen Bezeichnung, dass die dort erfolgende Behandlung durch einen Podologen, also einen medizinischen Fußpfleger erfolgt.

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BGH - I ZR 26/10 - Urt. v. 03.02.11 - OLG Düsseldorf
a) Ein Inverkehrbringen i.S.v. Art. 7 I der Richtlinie 89/104/EWG, § 24 I MarkenG kann auch dann vorliegen, wenn nicht der Markeninhaber selbst, sondern eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person einem Dritten die Verfügungsgewalt an dem mit der Marke versehenen Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums willentlich überträgt.

b) Ein zur Erschöpfung des Markenrechts führendes Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn der Markeninhaber seine Zustimmung zum Vertrieb der Ware nur unter der Bedingung erteilt hat, dass zuvor die mit der Marke gekennzeichnete Verpackung entfernt wird.

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BGH - VIII ZR 103/10 - Urt. v. 02.02.11 - OLG Frankfurt in Kassel
a) Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher in einem Haustürgeschäft nicht über die gegen-seitige Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen belehrt, genügt nicht den Anforderungen des § 312 II BGB an eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 I, III BGB.

b) Entbehrlich ist eine Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 I, III BGB nur dann, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist.


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LG Berlin - 16 0 513/09 - Urt. v. 01.02.11
1. Die Bezeichnung "Original Notfall Produkte nach Dr. Bach" für "Notfall-Bonbons" resp. ein "Notfall-Blütenbad" ist zur Täuschung gem. § 11 I Nr. 1 LFGB resp. § 27 I Nr. 3 LFGB geeig-net. Der Verbraucher verspricht sich von den entsprechend bezeichneten Produkten eine Hilfe "im Notfall", so etwa eine stresslösende, beruhigende bzw. Unwohlsein beseitigende Wirkung, die den Produkten allerdings tatsächlich nicht zukommt.

2. Auch die Bewerbung der nämlichen Produkte mit den Angaben "wenn Sorgen, Unzufrie-denheit, Traurigkeit, Eifersucht, Ängste das Wohlbefinden stören oder Schulkinder unter Leistungsabfall und Konzentrationsschwäche leiden, setzen immer mehr Menschen auf die anerkannte Wirkung der Bachblüten-Therapie" erweist sich als irreführend, da weder die Bonbons noch der Badezusatz die versprochenen Wirkungen entfalten.

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KG - 5 W 274/10 - Beschl. v. 31.01.11
Ist eine einstweilige Verfügung zu Vollziehungszwecken gem. § 172 ZPO zu Unrecht dem Schuldner persönlich anstatt seinem Verfahrensbevollmächtigten zugestellt worden, so reicht der tatsächliche Zugang einer Kopie bei letzterem binnen einer Vollziehungsfrist für die Heilung dieses Mangels gem. § 189 ZPO aus. Der Zugang des Original-Schriftstückes ist hierfür nicht erforderlich. Dem Zugang einer solchen Kopie (oder Telefaxkopie) ist die elektronische Übermittlung des Dokuments per E-Mail (im Gegensatz zur bloßen Mitteilung) gleichzustellen (Fortführung KG, 5. ZS, MD 2005, 278; KG, 12. ZS, KGR 2006, 5).

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KG - 5 U 133/09 - Urt. v. 28.01.11
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels (hier: Spirulina-Präparat) mit der Aussage "Reich an Vitamin B12" verletzt Art. 8 I HCVO i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern der Kläger anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweist, dass das in Spirulina enthaltene Vitamin B12 für den menschlichen Körper nicht (bio-) verfügbar ist und der Werbende den Nachweis der Bioverfügbarkeit von Vitamin B12 aus Spirulina durch die Vorlage von Studien, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind, nicht zu erbringen vermag.

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BGH - I ZR 122/09 - Versäumnisurt. v. 20.01.11 - OLG Oldenburg
Immobilenmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten i.S.v. § 9 ZVG in einem ge-richtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.

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BGH - I ZR 28/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG Köln
Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Tele-kom-Telefonanschluss mehr nötig!“ sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht „Call-by-Call“-Telefonate zu führen.

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BGH - I ZR 31/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG München
Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.

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BGH - I ZR 10/09 - Urt. v. 20.01.11 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Ver-wechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit bei der Verwechslungsprüfung nach § 14 II Nr. 2 MarkenG nicht von der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens abhängig.

b) Bestehen die Geschäftsfelder der Parteien in der Erbringung von Dienstleistungen, ist zur Beurteilung der Branchennähe regelmäßig auf diese Dienstleistungen und nicht auf die Mittel abzustellen, deren sich die Parteien hierbei bedienen.

c) Will der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz erstmals einen zu-sätzlichen Anspruch in den Rechtsstreit einführen (hier: Anspruch auf Urteilsbekanntma-chung wegen Kennzeichenverletzung) oder seinen schon in erster Instanz geltend gemachten Anspruch auf einen weiteren Klagegrund (etwa ein weiteres Kennzeichen) stützen, muss er sich der Berufung des Beklagten anschließen.

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Thüringer OLG - 2 W 17/11 - Beschl. v. 19.01.11
Ist im Rubrum einer Beschlussverfügung die Vertretung des Antragsgegners durch einen Rechts-anwalt angegeben, so hat die Zustellung im Rahmen der Vollziehung der einstweiligen Verfügung grundsätzlich an diesen zu erfolgen.

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BGH - I ZR 22/09 - Beschl. v. 13.01.11 - LG Regensburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 v. 30.12.2006, S. 9), zuletzt geän-dert durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 09.02.2010 (ABl. Nr. L 37 v. 10.02.2010, S. 16), folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfasst der Begriff Gesundheit in der Definition des Ausdrucks „gesundheitsbezogene Angabe“ in Art. 2 II Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auch das allgemeine Wohlbefinden?

2. Falls die Frage 1. verneint wird:

Zielt eine Aussage in einer kommerziellen Mitteilung bei der Kennzeichnung oder Aufmachung von oder bei der Werbung für Lebensmittel, die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, zumindest auch auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden oder aber lediglich auf das allgemeine Wohlbefinden ab, wenn sie auf eine der in Art. 13 I und Art. 14 I der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Funktionen in der in Art. 2 II Nr. 5 dieser Verordnung beschriebenen Weise Bezug nimmt?

3. Falls die Frage 1. verneint wird und eine Aussage im in der Frage 2. beschriebenen Sinn zu-mindest auch auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden abzielt:

Entspricht es unter Berücksichtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit gem. Art. 6 III EUV i.V.m. Art. 10 EMRK dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, eine Aussage, wonach ein bestimmtes Getränk mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volu-menprozent den Körper und dessen Funktionen nicht belastet oder beeinträchtigt, in den Ver-botsbereich des Art. 4 III S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einzubeziehen?

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BGH - I ZR 111/08 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Celle
a) Vom Begriff der Verweisung in § 34 V MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leis-tungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt.

b) Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund i.S.d. § 34 V MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.

c) Das Verbot des § 31 MBO-Ä gilt nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 V MBO-Ä genannten Apo-theken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen.

d) Der Begriff der Zuweisung in § 31 MBO-Ä umfasst alle Fälle der Überweisung, Verweisung und Empfehlung von Patienten an bestimmte andere Ärzte, Apotheken, Geschäfte oder An-bieter von gesundheitlichen Leistungen; entscheidend ist allein, dass der Arzt für die Pati-entenzuführung an einen anderen Leistungserbringer einen Vorteil erhält oder sich ver-sprechen lässt.

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BGH - III ZR 87/10 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Stuttgart
Zur Frage der objektiven Unmöglichkeit einer Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, ma-gischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung i.V.m. Kartenlegen), und der Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch.

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LG Berlin - 52 0 122/10 - Urt. v. 13.01.11
Zur Frage einer Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.

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BGH - I ZR 125/07 - Urt. v. 13.01.11 - OLG Braunschweig
Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke i.S.v. Art. 5 I S. 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 II Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

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KG - 5 U 83/09 - Beschl. v. 07.01.11
1. Der allgemeine Grundsatz, dass der Anspruchsteller alle seinen Anspruch begründenden Tat-sachen beweisen muss, findet im Rahmen des § 11 I S. 2 Nr. 2 LFGB jedenfalls für Werbung mit gesundheitsbezogenen Wirkungen eines Lebensmittels keine Anwendung. Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich (hinreichend) gesicherten Er-kenntnis vermittelt, muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbe-angabe beweisen.

2. Zur Frage, inwieweit sich wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich auf die Wirkungen von Tro-ckenextrakten aus Ginkgoblättern, die in bestimmten standardisierten Verfahren gewonnen werden, beziehen, auf Produkte übertragen lassen, deren maßgeblicher Bestandteil pulverisierte Ginkgoblätter sind.

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LG Hamburg - 327 0 779/10 - Urt. v. 06.01.11
1. Der durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durch-schnittsverbraucher versteht das als Bitte formulierte Ersuchen, bei Ausübung des Widerrufsrechts die Ware in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, als unverbindli-che Aufforderung, die nicht den Eindruck einer unzulässigen Verkürzung des Widerrufsrechts erweckt.

2. Die Vorschriften des Kollisionsrechts aus der EG/593/2008 (ROM-I-VO) verfolgen allein den Zweck, die Reichweite der nationalen Rechte zu bestimmen. Sie bezwecken keine Regelung des Marktverhaltens i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

3. Eine Rechtswahl ist auch bei Verträgen eines Unternehmers mit einem Verbraucher grundsätzlich in AGB möglich. Die Verwendung einer solchen Klausel ist nicht wettbe-werbsrechtlich unlauter, wenn die Rechtswahl zur Anwendung des nach Art. 4 EG/593/2008 (ROM-I-VO) mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts führt.

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LG Hamburg - 327 0 255/10 - Urt. v. 31.12.10
1. Das Tatbestandsmerkmal „Schaufenster“ i.S.v. § 5 I S. 2 PAngV setzt begriffsnotwendig voraus, dass die Dienstleistung in deutlich sichtbarer Form „zur Schau“ gestellt wird.

2. Von einem solchen begriffsnotwendig erforderlichen „zur Schau stellen“ der angebotenen Dienstleistung kann dann nicht mehr die Rede sein, wenn die Fenster im Sichtbereich weit-räumig mit undurchsichtiger Milchglasfolie abgeklebt sind und dadurch das bestimmungsge-mäße Hineinschauen in die Geschäftsräume und damit ein Betrachten der angebotenen Dienst-leistungen von außen verhindert wird.

3. Der Umstand, dass auf so gestalteten Fenstern Werbung angebracht ist, macht diese ebenfalls nicht zu „Schaufenstern“ i.S.d. § 5 I S. 2 PAngV. Eine analoge Anwendung der Vorschrift scheidet in einem solchen Fall aus.

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LG Rostock - 6 HK 0 120/10 - Urt. v. 29.12.10
1. Der Hinweis "reich an wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen" im Rahmen der Bewerbung eines Nahrungsmittels (hier: "Hirse Flöckli") fällt unter die Begriffsdefinition der nährwert-bezogenen Angaben i.S.v. Art. 2 II Nr. 4 VO EG 1924/2006. Derartige Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn im Rahmen der Nährwertkennzeichnung die beworbenen Nährstoffe mengenmäßig ausgewiesen sind.

2. Bei der weiteren Bewerbung des Nahrungsmittels mit der Behauptung, das Produkt sei empfehlenswert für schöne Haut und Haare und zudem gut für Zähne und Knochen, handelt es sich um gesundheitsbezogene Angaben i.S.v. Art. 2 II Nr. 5 VO EG 1924/2006, die die Pflicht auslösen, zumindest den nach Art. 10 II lit. a) der VO EG 1224/2006 vorgeschriebenen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung sowie einer gesunden Lebensweise anzugeben.

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OLG Köln - 6 U 208/06 - Urt. v. 23.12.10
1. Die Begehung eines Wettbewerbsverstoßes durch telefonische Werbeansprache begründet keine Wiederholungsgefahr dahingehend, dass die Äußerungen erneut in schriftlichen Werbeschreiben erfolgen. Dasselbe gilt für den umgekehrten Fall, wenn schriftliche Aussagen in einem (zum Gegenstand des Antrags) gemachten Kontext stehen, der in seiner Gesamtheit in einem mündlichen Gespräch kaum herzustellen ist.

2. Die Werbeaussagen des Veranstalters einer Klassenlotterie

- „Spielen Sie mindestens 3-4 Monate, weil sich dann erfahrungsgemäß die ersten Gewinne einstellen“

- „Nehmen Sie mit Hochquotenlosen mit Gewinnchance von 53 % teil“

- „Reservieren Sie gleich heute mit beigefügtem Bestellschein oder unter www.xy.de. Und: je mehr Lose, desto höher Ihre Gewinnchance“

- „Nutzen Sie Ihre Gewinnchance von 100 %. Werden Sie Millionär“

- „Stecken Sie Ihren Gewinn-Options-Schein in das portofreie Antwort-Kuvert und senden Sie es am besten heute noch an uns ab“

schaffen unangemessene Spielanreize i.S.v. §§ 4 III, 1 S. 1, Nr. 3 LottStV, soweit sie die beson-dere, Sucht begründende Gefahr nutzen, dass Spieler ihren Verlusten hinterher jagen, das Lot-terieangebot unrealistisch verlockend darstellen, dem natürlichen Instinkt entgegenwirken, den Einsatz und damit das Verlustrisiko zu begrenzen oder einen unmittelbaren Aufforderungscha-rakter haben und damit Zeitdruck schaffen.

3. Zugleich sind die Aussagen geeignet, unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorzurufen, weil der Verkehr bei der werblichen Herausstellung von Gewinnmöglichkeiten davon ausgeht, dass die Gewinne den Einsatz übersteigen.

4. Die durch Wettbewerbsverstöße zur Zeit der Geltung des Lotteriestaatsvertrags begründete tatsächliche Vermutung für das Bestehen der Wiederholungsgefahr entfällt nicht durch die Än-derung der Rechtslage seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages, namentlich dessen die Werbung regelnden § 5, solange der Lotteriebetreiber nicht annehmen durfte, nach bisherigem Recht zu der beanstandeten Werbung berechtigt zu sein.

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LG Berlin - 96 0 73/10 - Urt. v. 22.12.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsfördernden Wirkungen, die den Inhaltsstoffen eines OPC-haltigen Präparates beigelegt werden.

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OLG Düsseldorf - 20 U 129/10 - Urt. v. 21.12.10
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung eines Lebensmittels, das aus Chitosan, Artischocken-Pulver, Löwenzahnpulver, Brennnesselpulver und Birkenpulver zusammengesetzt ist, mit Werbe-aussagen, die dem Mittel eine schlank machende Wirkung beilegen.

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OLG Hamm - 4 U 142/10 - Urt. v. 21.12.10
Die für die Vertragspartner verbindlichen eBay-Grundsätze sind keine gesetzlichen Vorschriften i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG. Dass sie möglicherweise das Marktverhalten der Vertragsparteien regeln, ist dabei nicht von Bedeutung. Ein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze ist auch weder unter dem Ge-sichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung im Sinne der Generalklausel des § 3 UWG noch der gezielten Behinderung von Mitbewerbern i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG wettbewerbsrechtlich unlauter.

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OLG Düsseldorf - 20 U 123/10 - Urt. v. 21.12.10
Für die wettbewerbswidrige Gestaltung einer von einer Gesellschaft englischen Rechts (hier: Limi-ted) betriebenen Internetseite haftet lauterkeitsrechtlich der (alleinige) Geschäftsführer (und Ge-sellschafter) der Limited neben der von ihm vertretenen Gesellschaft.

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LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 9798/10 - Urt. v. 20.12.10
Die Bewerbung von Arzneimitteln, die zur Besserung von Beschwerden bei akuter Bronchitis zugelassen sind, mit der Behauptung einer "antiviralen", d. h. virenhemmenden Wirkung ist irreführend, sofern der Werbende den Nachweis, dass es hinreichende Erkenntnisse für eine derartige Wirkung der Arzneimittel bei an Bronchitis erkrankten Menschen gibt, schuldig bleibt.


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BGH - V ZR 44/10 - Urt. v. 17.12.10 - OLG Brandenburg
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstücksei-gentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.

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BGH - V ZR 45/10 - Urt. v. 17.12.10 - OLG Brandenburg

a) Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.09.1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779; BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).

b) Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.


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OLG Hamburg - 3 U 161/09 - Urt. v. 16.12.10
1. Beanstandet der Antragsteller im Eilverfahren eine werbliche Angabe für ein Arzneimittel wegen unzureichenden wissenschaftlichen Belegs durch die in der Angabe in Bezug genommenen Studien und kennt er bereits vor dem Zeitpunkt der nunmehr beanstandeten Verletzungs-handlung eine frühere kerngleiche Verwendung der Angabe und die in Bezug genommenen Studien, so hat er zur Wahrung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG glaubhaft zu ma-chen, dass er die Vorkenntnis in dringlichkeitsschädlicher Zeit erlangt hat.

2. Die werbliche Angabe „Thromboseprophylaxe der EXtraklasse“ für ein Antikoagulans (Blutge-rinnungshemmer) ist irreführend, wenn der damit behauptete Vorsprung in Wirksamkeit und Sicherheit gegenüber den Konkurrenzpräparaten nicht hinreichend wissenschaftlich belegt ist.

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OLG Hamburg - 3 U 15/07 - Urt. v. 16.12.10
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Angabe „Gesund abnehmen, ohne zu hungern!“ im Hinblick auf ein beworbenes Gewichtsreduktionsprogramm falsch ist, trägt grundsätzlich der Kläger. Dem Anbieter des Programms kann es jedoch im Rahmen der sekundären Darlegungslast obliegen, zu Inhalt und Ablauf des Programms näheren Sachvortrag zu halten.

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LG Berlin - 52 0 90/10 - Urt. v. 16.12.10
1. Bei unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die er-kennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Be-klagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeichnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der er-forderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift ein-schließlich der Anlagen zu berücksichtigen.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen Art. 5 I a)-d), Art. 10 I, II, Art. 13, Art. 14 HCVO durch die Be-werbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Angaben, die beim angesprochenen Leser den Eindruck erwecken, das Mittel bewirke nicht nur Langlebigkeit in Gesundheit, sondern wirke auch gegen konkrete Alterserscheinungen - wie z.B. nachlassendes Augenlicht, Haarverlust und Ergrauen -, stärke die Beine und das Immunsystem, helfe bei der Gewichtskontrolle, bewirke Zellschutz und habe unterstützende Wirkungen auf Blutdruck, Zuckerspiegel, Gehirn, Blutgefäße, Herz und Kreislauf.

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BGH - I ZR 161/08 - Urt. v. 16.12.10 - OLG München
Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsin-stanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 III S. 1 Nr. 2 Buchst. b) ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind.

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BGH - I ZR 149/08 - Urt. v. 16.12.10 - OLG München
a) Nach § 5 I, II GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen EURO (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt.

b) Ein Kundenmagazin einer Lottogesellschaft, dessen Titel imperativ zur Spielteilnahme auffordert (hier: Spiel mit), stellt eine nach § 5 I GlüStV unzulässige Werbung dar.

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KG - 5 W 295/10 - Beschl. v. 14.12.10
1. Ein Zuwarten (nach der Kenntnisnahme eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Marken-rechtsverletzung), das nicht länger als zwei Monate währt, wird regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen sein. Von dieser Regelfrist können Ausnahmen denkbar sein, die aber im Interesse der Rechtssicherheit allenfalls bei besonders extremen Um-ständen des Einzelfalls in Betracht kommen.

2. Ein Zuwarten um knapp weniger als zwei Monate (nach Kenntnisnahme einer Marken-rechtsverletzung) kann ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich sein, wenn der Antragsteller schon Monate vorher von der Anmeldung einer im Kern identischen Marke erfahren und er schon damals hinreichend Anlass hatte, von einem nicht unerheblichen Verletzungspotenzial auszugehen (mögen auch damals noch Unklarheiten hinsichtlich des Warenverzeichnisses bestanden haben).

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LG Dresden - 44 HK 0 224/08 - Urt. v. 10.12.10
Zur Frage des Nachweises der Zwecktauglichkeit eines Gerätes, das der Beklagte als geeignet zur drahtlosen Mauertrockenlegung bewirbt, sofern er sich weigert, ein entsprechendes Gerät zwecks Einholung eines wissenschaftlichen Sachverständigengutachtens zur Überprüfung von Eignung und Wirksamkeit der Apparatur gegen Entgelt oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, eine sonstige Beschaffung nicht möglich ist und der Kläger alles ihm Zumutbare unternommen hat, um seiner Beweisführung nachzukommen sowie zu den Rechtsfolgen einer derartigen Beweisvereitelung.

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OLG Köln - 6 U 85/10 - Urt. v. 10.12.10
1. Die Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen Sodbrennen in einer Fachzeitschrift für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen mit einem Gewinnspiel, bei dem Preise im Wert von € 21,91 bzw. € 5,99 ausgelobt werden, verstößt gegen § 7 I S. 1 HWG.

2. Die angegriffene Maßnahme ist geeignet, eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken, da die durch das Gewinnspiel beeinflusste PTA das beworbene Mittel einem Kunden empfehlen könnte, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes angezeigt sein könnte.

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OLG Köln - 6 U 112/10 - Urt. v. 10.12.10
1. Ein sog. Konsumenten-Test darf zwar die subjektiven Einschätzungen von Verbrauchern wi-derspiegeln. In diesem Fall muss aber zum einen das subjektive Element des Tests in der Wer-bung deutlich gemacht werden und zum anderen muss die von den Verbrauchern abgegebene Bewertung ausschließlich auf Eigenschaften des Produkts beruhen und daher von äußeren Umständen unbeeinflusst sein.

2. Wurde im Hinblick auf den Irreführungsvorwurf kerngleiche frühere Werbung mit Konsumenten-Tests hingenommen, entfällt die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG.

3. Durch die zwischenzeitliche Veröffentlichung eines Testberichts der Stiftung Warentest ist eine Dringlichkeit begründende neue Verletzungssituation nicht eingetreten.

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LG Berlin - 52 0 111/10 - Urt. v. 09.12.10
1. Bei unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die er-kennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Be-klagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeichnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der er-forderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift ein-schließlich der Anlagen zu berücksichtigen.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Vitamin C-Präparates, mit der beim angesprochenen Leser der Eindruck erweckt wird, dass das beworbene Präparat die Abwehrkräfte stärke und damit geeignet sei, Erkältungen vorzubeugen.

3. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Vitamin C-Präparates, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass syn-thetisch hergestellte Ascorbinsäure gesundheitsschädlich sei und insbesondere das Herz schädige und daher die Einnahme von natürlichem Vitamin C - wie in dem von dem Werbenden angebotenen Präparat - vorzuziehen sei.

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KG - 5 W 292/10 - Beschl. v. 03.12.10
Die Verwendung eines verwechslungsfähigen Namens eines Kinos für ein historisch bedeutsames und architektonisch schutzwürdiges Gebäude kann kennzeichenrechtlich hinzunehmen sein, wenn in dem Gebäude früher unter dieser Bezeichnung ein bekanntes ehemaliges Stummfilmkino be-trieben wurde, aus dem Zusammenhang des Gebrauchs dieses Namens das Gebäude als ein solches ehemaliges Stummfilmkino erkennbar bleibt und in dem Gebäude nicht der Betrieb eines Kinos mit (aktuellen) Tonfilmen aufgenommen wird.

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LG Berlin - 52 0 61/10 - Urt. v. 02.12.10
1. Eine Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung der Auslegung zugänglich. Bei um-sichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich die Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein sollte. Zur Ermittlung der gemeinten Beklagten ist maßgebend, welcher Sinn der Parteibezeicnung von der klagenden Partei in der Klageschrift bei objektiver Würdigung aus der Sicht der Empfänger beizulegen ist. Bei der erforderlichen Auslegung der Parteibezeichnung ist der gesamte Inhalt der Klageschrift zu berücksichtigen.

2. Zur Frage der Kostentragung aufgrund einer falschen Zustellung an eine Scheinbeklagte.

3. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 12 I Nr. 1 LFGB, Art. 3, 14 HCV durch die Bewerbung eines als ergänzende bilanzierte Diät in Verkehr gebrachten Produktes, mit der diesem eine Wirk-samkeit bei krankhafter Prostata-Vergrößerung beigelegt wird.

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BGH - I ZR 12/08 - Urt. v. 01.12.10 - OLG Frankfurt a. M.
a) Genießt ein Schriftwerk allein aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung Urheberrechtsschutz, so stellt eine Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts in eigenen Worten grundsätzlich eine urheberrechtlich unbedenkliche freie Benutzung dieses Schriftwerks im Sinne des § 24 I UrhG dar. Enthält eine solche Zusammenfassung auch Formulierungen, auf denen die schöpferische Eigenart des Schriftwerks beruht, kommt es für die Prüfung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 S. 1 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 I UrhG) vorliegt, darauf an, ob die Zu-sammenfassung trotz dieser Übereinstimmungen in der Gesamtschau einen so großen äußeren Abstand zum Schriftwerk einhält, dass sie als ein selbständiges Werk anzusehen ist.

b) Für die Beurteilung, ob eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob das neue Werk dazu geeignet oder bestimmt ist, das ältere Werk zu ersetzen.

c) Die Bestimmung des § 12 II UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröf-fentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentli-chung. Soweit eine Inhaltsangabe zugleich als Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes an-zusehen ist, ist ihre Veröffentlichung oder Verwertung daher nach § 23 S. 1 UrhG stets nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes zulässig.

d) Für die Beurteilung, ob die Benutzung eines Zeichens im Sinne des § 23 MarkenG gegen die guten Sitten verstößt, ist es nicht relevant, ob die Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung steht.


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BGH - I ZR 55/08 - Urt. v. 01.12.10 - OLG München
Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.

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OLG Hamm - 4 U 88/10 - Urt. v. 30.11.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Lebensmittels, das eine maßgebliche Re-duzierung des Körpergewichts ohne Veränderung der Ernährungsgewohnheiten und des Bewe-gungsverhaltens allein durch die Aktivierung körpereigener „Fett fressender“ Hormone bewirken soll.

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LG Tübingen - 20 0 86/10 - Urt. v. 29.11.10
Es ist ein Gebot der fachlichen Sorgfalt mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt es daran, wird die Fähigkeit des Verbrauchers eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen spürbar beeinträchtigt.

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LG Arnsberg - 8 0 122/10 - Urt. v. 29.11.10
1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann im Falle einer mündlichen Verhandlung bei Säumnis einer Partei nach Lage der Akten entschieden werden.

2. Dem Antragsteller steht ein Unterlassungsanspruch nach § 8 III Nr. 3 UWG nicht (mehr) zu, wenn in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG das Ruhen der Eintragung angeordnet ist.

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Thüringer OLG - 2 U 190/10 - Urt. v. 26.11.10
1. Eine starre Monatsfrist bei der Frage der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bei nicht routi-nemäßig zu erledigenden Wettbewerbsstreitigkeiten ist nicht anzuwenden.

2. Bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung muss auch eine bereits von Amts wegen zugestellte Urteilsverfügung im Parteibetrieb zugestellt werden, um den erforderlichen Voll-streckungswillen zu dokumentieren. Die Amtszustellung kann keine Heilung der unwirksamen Parteizustellung bewirken, wenn dadurch ein anderes als das zuzustellende Schriftstück zugeht. Die bloße Kenntnis des Zustellungsadressaten vom Inhalt der einstweiligen Verfügung genügt nicht.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 221/10 - Urt. v. 25.11.10
1. Vorschriften, die eine Kennzeichnung von Produkten vorsehen - beispielsweise die EG-Öko-VO Nr. 834/2007 resp. die LebensmittelkennzeichnungsVO - dienen durchweg dem Schutz der Ver-braucher und stellen somit Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher dar. Die Verletzung dieser Vorschriften führt auch zu einer spürbaren Beeinträchtigung i.S.d. § 3 I UWG. Danach stellt sich das Inverkehrbringen eines Lebensmittels mit der Kennzeichnung „ökologi-scher Anbau“ ohne Angabe der Öko-Kontrollstellennummer als unlauter dar. Gleichermaßen unlauter ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne die erforderliche Verkehrsbezeichnung sowie ohne Aufzählung aller Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels.

2. Wer mit gesundheitsbezogenen Wirkungen eines Produktes wirbt, hat darzulegen und zu be-weisen, dass die beworbenen Wirkungen auch wissenschaftlich belegt sind. Von einer hinrei-chenden wissenschaftlichen Absicherung kann nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um eine gefestigte als herrschend anzusehende Auffassung in der Fachwelt handelt, die breite Anerkennung gefunden hat. Unter Zugrundelegung dieser Anforderungen lässt sich nicht fest-stellen, dass es für die Wirksamkeit von Knoblauch in Saft einen wissenschaftlichen Nachweis gibt. Insoweit stellen sich Werbeaussagen als unzulässig dar, die einem Knoblauchtrunk Wir-kungen u.a. bei Bluthochdruck, hohem Cholesterinspiegel, verkalkten Adern oder bei Seh- und Hörschwierigkeiten beilegen.

3. Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Lebensmittels - hier: „medizinisch Kol-loidales Silber“ - das gegen Bakterien, Viren und Pilze wirken soll.

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BGH - I ZR 204/09 - Urt. v. 24.11.10 - OLG Köln
Ein Darmreinigungsmittel, dessen Anwendung sich in ganz erheblichem Maß auf die Körperfunkti-onen auswirkt, ist kein Medizinprodukt, sondern ein Arzneimittel (Leitsatz d. Red.).

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OLG Düsseldorf - 20 U 130/09 - Urt. v. 23.11.10
Zur Begründung eines Unterlassungsanspruches gem. § 12 I Nr. 4 LFGB reicht es aus, dass im Rahmen einer Dauerwerbesendung im Fernsehen mit den Äußerungen Dritter in einer Weise ge-worben wird, dass aus der Sicht des Verbrauchers der Eindruck entstehen kann, das beworbene Mittel habe die vom Dritten angesprochenen Wirkungen. Dies wäre nur dann zu verneinen, wenn sich der Anbieter ausdrücklich und ernsthaft von den Äußerungen der Zuschauer distanziert. Einer formaljuristische Distanzierung, die obendrein noch durch einleitende Worte entwertet wird, er-mangelt es allerdings an jeglicher Ernsthaftigkeit.

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OLG Hamm - 4 U 136/10 - Urt. v. 23.11.10
1. Die Geltendmachung zweier Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren, die unter-schiedliche Werbeaussagen in einem Werbetext betreffen, deutet dann nicht auf einen Rechtsmissbrauch hin, wenn es für die Aufspaltung der gerichtlichen Verfahren einen sachli-chen Grund gibt.

2. Es ist irreführend, wenn im Internet mit Bewertungen von Anbietern geworben wird, ohne mit-zuteilen, dass für eine Bewertung überhaupt ein Rabatt von 10 % und für eine von den Nutzern als hilfreich empfundene Bewertung sogar ein Rabatt von 25 % angeboten wird.

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OLG Köln - 6 U 51/10 - Urt. v. 19.11.10
Wird ein Pflanzenschutzmittel, für das einem Dritten in Deutschland eine Zulassung erteilt worden ist, im EU-Ausland erworben und dort in neue Behältnisse umgefüllt und mit einer neuen Bezeich-nung versehen, so sind ohne eigene Zulassung in Deutschland die Einfuhr des Mittels und das Inverkehrbringen auch dann unzulässig, wenn auf den Behältnissen das hier zugelassene Mittel als Referenzmittel angegeben ist.

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BGH - I ZR 168/07 - Urt. v. 18.11.10 - OLG Köln
a) Vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 war es auch nicht wettbewerbswidrig, andere Wetten als Sportwetten (hier: Lotterien und Kasinospiele) ohne be-hördliche Erlaubnis anzubieten.

b) Während der Übergangszeit im Zeitraum nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts und vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 war das private Angebot von Sportwetten und anderen Wetten (hier: Lotterien und Kasinospielen) ohne behördliche Erlaubnis nicht wettbewerbswidrig.

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OLG Hamm - 4 U 148/10 - Urt. v. 18.11.10
1. Das HWG findet auf die typische Schlankheitswerbung jedenfalls regelmäßig Anwendung.

2. Die Bewerbung eines nicht invasiven Ultraschallverfahrens mit den Behauptungen, dass dieses als kostengünstige Alternative zur Fettabsaugung geeignet sei, die Fettzellen in den Prob-lemzonen an Armen, Beinen, Bauch oder Po gezielt, effizient, sicher und dauerhaft zu entfernen, wobei bereits die erste Behandlung zu einer sichtbaren Umfangsreduzierung führen würde, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern der Anbieter den Nachweis einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung seiner Wirkungsauslobungen schuldig bleibt.

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LG Köln - 31 0 332/10 - Urt. v. 18.11.10
1. Die Bewerbung eines Arzneimittels gegenüber Verbrauchern mit der Aussage „Die moderne Medizin setzt daher immer öfter auf das pflanzliche Arzneimittel E.“ verletzt § 11 I S. 1 Nr. 2 HWG wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht mit Angaben geworben werden darf, dass das Arzneimittel ärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird.

2. Eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit der Behauptung „E. wirkt so stark wie die chemi-schen Wirkstoffe ASS und Paracetamol“ verstößt gegen § 11 II HWG, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht mit Angaben geworben werden darf, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel entspricht.

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BGH - I ZR 137/09 - Urt. v. 18.11.10 - OLG Hamburg
Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Un-ternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.

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BGH - I ZR 155/09 - Urt. v. 18.11.10 - OLG München
a) Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.

b) Bietet ein Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes a.F. - Entsprechendes ist unter Geltung des Telemediengesetzes anzunehmen - seinen Kunden ein sogenanntes Domain-Parking-Programm an, in das der Kunde unter seinem Domainnamen eine Internetseite mit elektronischen Werbeverweisen (Werbelinks) einstellen kann, bei deren Aufruf aufgrund vorher bestimmter Schlüsselwörter Werbung von Drittunternehmen erscheint, haftet der Diensteanbieter weder als Täter noch als Teilnehmer von Kennzeichenverletzungen, wenn die Auswahl des Schlüsselworts ohne seine Mitwirkung oder Kenntnis erfolgt und dem Diensteanbieter die Kennzeichenverletzungen seines Kunden auch nicht bekannt sind.

c) Ist mit dem entsprechenden Programm des Diensteanbieters keine besondere Gefahr für die Verletzung von Kennzeichenrechten Dritter verbunden, trifft dessen Anbieter auch im Rahmen einer Störerhaftung keine allgemeine Pflicht, die in sein System von Kunden eingestellten Do-mainnamen auf Kennzeichenverletzungen zu prüfen.

d) Die Kunden des Diensteanbieters, die unter ihren Domainnamen Internetseiten mit Werbever-weisen in ein solches Programm des Diensteanbieters einstellen, sind nicht seine Beauftragten i.S.v. §§ 14 VII, 15 VI MarkenG.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 W 149/10 - Beschl. v. 16.11.10
1. Einer produktbezogenen Werbung für ein Arzneimittel im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes steht nicht entgegen, dass der Produktname des Mittels in der Werbung an keiner Stelle genannt wird. Auch in einem solchen Fall enthält die Werbung den erforderlichen (mittelbaren) Produktbezug, wenn die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund sonstiger Umstände - wie etwa der Angabe der Indikationsgebiete oder ihrer eigenen Marktkenntnisse - der in Rede ste-henden Darstellung entnehmen, es solle für bestimmte - wenn auch namentlich nicht genannte - Arzneimittel geworben werden.

2. Handelt es sich bei dem beworbenen Arzneimittel um ein verschreibungspflichtiges, das au-ßerhalb der Fachkreise beworben wird, so verletzt die Werbung § 10 I HWG.

3. Eine im Zusammenhang mit dieser produktbezogenen Werbung vorgenommene Verlosung von Gutscheinen zum Download von Musikstücken im Wert von € 10,-- stellt eine unerlaubte Wer-begabe i.S.v. § 7 I HWG dar.

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LG Mannheim - 22 0 22/10 - Urt. v. 12.11.10
1. Eine Werbung für Arzneimittel mit einer sogenannten „Google-Ad“-Anzeige, bei der unter Ver-knüpfung mit dem Suchwort „Halsschmerzen“ mit den Angaben „D. Hier finden Sie Tipps & Hilfe gegen Halsschmerzen und Erkältungen! www.D....de“ geworben wird, muss die Pflichtan-gaben gem. § 4 I, III HWG enthalten.

2. Die in § 4 V HWG geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 I, III HWG genannten Angaben in die Werbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird.

3. Zusätzliche Angaben führen dann aus dem Anwendungsbereich von § 4 VI HWG (Erinne-rungswerbung) heraus, wenn sie einen in medizinischer Hinsicht relevanten Inhalt aufweisen.

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OLG Köln - 6 W 157/10 - Beschl. v. 11.11.10
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, deren auszulegender Inhalt das konkret abgemahnte Verhalten (hier: Zugänglichmachen einer bestimmten geschützten Audiodatei in einer Internetbörse) und darüber hinaus eine Vielzahl ähnlicher Verstöße gegen Rechte des Abmah-nenden und dritter Gläubiger umfasst, ist als ernst gemeint und zur Beseitigung der Wiederho-lungsgefahr geeignet anzusehen, wenn sie darauf abzielt, eine künftige Belastung des Schuld-ners mit Abmahnkosten wegen dieser Verstöße zu vermeiden.

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OLG München - 29 U 2391/10 - Urt. v. 11.11.10
Zur Auslegung der Aussage „Make taste, not waste“ im Zusammenhang mit Kaffeezubereitung in einer vergleichenden Werbung.

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BGH - III ZR 57/10 - Urt. v. 11.11.10 - LG Koblenz
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikati-onsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.

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LG Düsseldorf - 34 0 99/10 - Urt. v. 10.11.10
1. Auf die Bewerbung eines Gerätes mit Behauptungen, die sich auf die Beseitigung resp. Linderung von Fettleibigkeit beziehen, findet das Heilmittelwerbegesetz Anwendung.

2. Die Bewerbung eines mit Ultraschall arbeitenden Gerätes, dem eine therapeutische Wirk-samkeit hinsichtlich des Abbaus von Körperfett und der Reduzierung von Cellulite beigelegt wird, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hin-reichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

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KG - 5 W 188/10 - Beschl. v. 09.11.10
Werden mehrere Personen auf Unterlassung verklagt, so handelt es sich rechtlich um mehrere selbstständige Ansprüche. Deshalb sind die Streitwerte je Beklagten zu addieren und die Summe ist festzusetzen. Das gilt auch, wenn eine juristische Person und ihr gesetzlicher Vertreter in Anspruch genommen werden (wobei dann die jeweiligen Beträge häufig unterschiedlich zu gewichten sein werden; Fortführung Senat vom 02.12.2005 - 5 W 49/05; gegen OLG Bremen vom 20.05.1987 - 2 W 54/87).

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BGH - I ZR 190/08 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Düsseldorf
Es verstößt gegen den zivilprozessualen Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn ein Gericht Aussagen, die Zeugen vor ihm in einem anderen Verfahren gemacht haben, als gerichtsbekannt verwertet.

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BGH - I ZR 118/09 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Koblenz
a) Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5-8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.

b) Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung i.S.v. § 2 I RDG.

c) Der Erlaubnistatbestand des § 5 I S. 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechts-dienstleistung erbracht wird.


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BGH - I ZR 139/09 - Urt. v. 04.11.10 - OLG Hamburg
Das in § 22 II S. 1 Nr. 2 VTabakG enthaltene Verbot, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien, setzt nicht voraus, dass die Angaben für den angesprochenen Verkehr eine konkrete Irreführungsgefahr begründen. Es handelt sich vielmehr um ein abstraktes Verbot, das den Werbenden nicht an einer sachlichen Information über die einzelnen Eigenschaften seines Produkts und der zu seiner Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe hindert.

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KG - 5 U 83/09 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 02.11.10
Zur Frage, ob sich wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Wirkungen von Trockenextrakten aus Ginkgoblättern betreffen, die in bestimmten standardisierenden Verfahren gewonnen werden, ohne weiteres auf pulverisierte Ginkgoblätter übertragen lassen.

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OLG Nürnberg - 3 W 2169/10 - Beschl. v. 28.10.10
Gibt in einem Unterlassungsprozess der Beklagte ohne weiteres Zutun des Klägervertreters eine dem Klageantrag entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, die der Kläger annimmt, so entsteht nach übereinstimmender Erledigterklärung für den Klägervertreter keine Einigungsgebühr gem. VV RVG Nrn. 1000, 1003.

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OLG Hamburg - 3 U 206/08 - Urt. v. 28.10.10
Die Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Telexkennung oder E-Mail-Adresse auf dem Briefbogen einer Patentanwaltskanzlei ist nicht kennzeichenmäßig, wenn sie ausschließlich innerhalb der umfangreichen kleingedruckten Anschriftsangaben ohne besondere Hervorhebung und nicht als schlagwortartige Kanzleibezeichnung neben der die Sozietät kennzeichnenden dominierenden Namensangabe erfolgt, so dass das angesprochene Publikum die Zeichenverwen-dung als bloße Adressbezeichnung, nicht aber als Bezeichnung der Sozietät auffasst. Gleiches gilt für die der namentlichen Bezeichnung der Sozietät folgende Nennung der E-Mail-Adresse in An-waltsverzeichnissen. Gleiches gilt schließlich für die Verwendung des Zeichens als Name einer Internet-Domain, wenn unter dieser Domainbezeichnung keine Inhalte der Kanzlei in das Internet eingestellt sind, sondern sie nur zur automatischen Weiterleitung auf die durch den Sozietätsnamen gebildete Internet-Domain dient, und diese Domainbezeichnung nicht nach außen - etwa durch Verwendung auf dem Briefpapier der Sozietät - bekannt gemacht wurde.

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BGH - I ZR 174/08 - Urt. v. 28.10.10 - OLG Frankfurt a. M.
Anbieter von Telefondienstleistungen, die nicht über ein eigenes Netz verfügen und die sich daher hinsichtlich der von ihnen angebotenen Leistungen bei Netzbetreibern eindecken müssen (sog. Reseller), handeln im Verhältnis zu Endkunden nicht als Beauftragte der Netzbetreiber, die ihnen die benötigten Netzdienstleistungen als Vorprodukt zur Verfügung stellen.

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OLG Celle - 13 U 92/10 - Beschl. v. 27.10.10
1. Zur Frage einer missbräuchlichen Klageerhebung.

2. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Klageantrages.

3. Zur Frage einer Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, die auf Emp-fehlungen von Vertretern medizinischer Berufe (hier: Apotheker) verweisen.

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OLG Hamm - I-4 W 116/10 - Beschl. v. 20.10.10
Die Bewerbung eines Weines mit der Angabe "Der beste Pintia!" ist zur Irreführung geeignet, sofern es sich bei der Bewertung nicht um die eines anerkannten Weintesters handelt, sondern um eine persönliche Notiz des Einkäufers des Anbieters zum Geschmack des Weines.

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OLG Hamburg - 3 W 89/10 - Beschl. v. 19.10.10
Wird ein Anspruch nicht nur im einstweiligen Verfügungsverfahren, sondern auch im Wege der Hauptsachenklage geltend gemacht, beginnt die Frist gem. § 63 III S. 2 GKG binnen derer eine ge-richtliche Streitwertänderung erfolgen kann, erst dann zu laufen, wenn beide Verfahren beendet sind.

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LG Hamburg - 327 0 257/10 - Urt. v. 14.10.10
1. Bei Vertrieb von Arzneimitteln schließen es eventuell drohende behördliche Zwangsmaßnahmen keineswegs aus, dass der Hersteller von ihm ergriffene Schutzmaßnahmen in der Werbung als „vorsorglich“ kommuniziert (hier: Rückruf von bestimmten Produktchargen eines Arzneimittels). Für ein vorausschauendes Handeln ist aber dann kein Raum mehr, wenn die Behörden selbst bereits tätig geworden sind - und sei es ihrerseits auch nur vorsorglich.

2. Ordnet die EU-Kommission den Rückruf bestimmter Produktchargen eines Arzneimittels auf der Grundlage von Art. 20 VO (EG) Nr. 726/2004 an, erstreckt sich dies nur auf die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilten Zulassungen; der Bestand nationaler Zulassungen bleibt davon unangetastet. Über etwaige Maßnahmen der Gefahrenabwehr bezogen auf Arzneimittel, die nationalen Zulassungen unterliegen, entscheiden die nationalen Auf-sichtsbehörden.

3. Unterliegt ein Präparat unterschiedlichen Zulassungssystemen und unterscheidet sich die Rechtslage bezogen auf die verschiedenen Zulassungen, gehen die angesprochenen Fachkreise im Zweifel davon aus, dass sich ein in einer Werbeanzeige als rein vorsorglich beschriebener Rückruf auf sämtliche am Markt erhältliche Produktchargen des beworbenen Präparats gleich welcher Zulassung erstreckte, es sei denn es erfolgt eine entsprechende Differenzierung in der Werbeanzeige.

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BGH - I ZR 95/09 - Urt. v. 14.10.10 - OLG Nürnberg
Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 II S. 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausübt, ist für das Weisungsrecht, die Ausübung der Aufsichtspflicht sowie die berufliche Verantwortung des Steuerberaters nicht von entscheidender Bedeutung.

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BGH - I ZR 5/09 - Urt. v. 14.10.10 - OLG Brandenburg
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

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BGH - I ZR 191/08 - Urt. v. 14.10.10 - OLG München
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Mei-nungsfreiheit umfasst.

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OLG Karlsruhe - 6 U 64/10 - Urt. v. 13.10.10
Wirbt ein Immobilienmakler, der für seine Kundschaft ein Wohnungsmietobjekt sucht, in einer Anzeige mit der Formulierung "Mietvertrag kostenfrei", entnehmen die angesprochenen Ver-kehrskreise dieser Werbung lediglich, dass der Makler potentiellen Vermietern anbietet, ihnen ein Mietvertragsformular kostenlos zu überlassen und erforderlichenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich zu sein. Darin liegt kein Verstoß gegen das RDG.

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LG Frankfurt a. M. - 2-18 0 195/10 - Urt. v. 12.10.10
1. Die Bewerbung eines Kolostrum-Produktes mit der Ankündigung "... hilft Phasen der Schwäche zu überbrücken: z.B. vor und im Wettkampf, im Training, im Job, im Auto, aber auch bei Krankheit" verstößt gegen § 11 I Nrn. 1, 2 LFGB, sofern der Werbende einen Nachweis für die in Anspruch genommene stärkende Wirkung von Kolostrum schuldig bleibt.

2. Zudem verstößt die streitgegenständliche Werbung gegen § 12 I Nr. 1 LFGB, da sie Bezug auf eine stärkende Wirkung bei Krankheitszuständen nimmt.

3. Dadurch, dass dem Produkt eine stärkende Wirkung beigelegt wird, insbesondere auch zur Überbrückung von Schwächephasen bei Krankheiten, ist die Angabe als gesundheitsbezo-gene Angabe gem. Art. 2 Nr. 5 HCVO zu verstehen. Insoweit müssen u.a. die Vorausset-zungen des Art. 5 I HCVO erfüllt sein.

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LG München I - 33 0 12528/10 - Urt. v. 12.10.10
Die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung mit Ankündigungen, die eine vollständige Fettre-duktion mit dauerhafter Wirkung als Alternative zur Fettabsaugung suggerieren ist irreführend i.S.d. § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG, sofern der Anbieter die Wirkungsauslobungen nicht einmal ansatz-weise wissenschaftlich belegen kann.

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OLG Köln - 6 W 142/10 - Urt. v. 08.10.10
1. Einem ausländischen Wettanbieter kann nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmiss-brauchs ein Interesse daran abgesprochen werden, die Beachtung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages durch die Inhaber des staatlichen Sportwettenmonopols mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.

2. Die durch § 21 III S. 2 GlüStV zum Ausschluss gesperrter Spieler von Sportwetten geforderte Identitätskontrolle wird durch die sog. Westlotto-Basiskarte nicht gewährleistet; erforderlich ist vielmehr die Vorlage eines Ausweises, der über ein Lichtbild verfügt.

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OLG Köln - 6 U 88/10 - Urt. v. 08.10.10

1. Bei der bei Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG erforderlichen Abwägung ist zu berücksichtigen, ob die Äußerung in Bezug auf einen Mitbewerber einem sachlichen Informationsinteresse des an-gesprochenen Verkehrs dient. Diese Maßstäbe gelten auch im Hinblick auf § 43 b BRAO.

2. Eine Äußerung eines Rechtsanwalts, der gezielt um Mandanten wirbt, die wegen Urheber-rechtsverletzungen abgemahnt worden sind und wonach in solchen Angelegenheiten in der Regel „horrende Streitwerte“ zugrunde gelegt würden, so dass es sich für die Rechtsanwalts-zunft um ein lohnendes Geschäft handele, ist im Lichte des Art. 5 I GG noch als zulässig anzu-sehen.

3. Die sachlich nicht belegte Aussage, es sei bei den abmahnenden Kanzleien „übliche Praxis“, ein (verbotenes) Erfolgshonorar zu vereinbaren, ist herabsetzend i.S.d. § 4 Nr. 7 UWG und i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb des Mitbewerbers zu schädigen, weil diesem hierdurch die Beitreibung der Forderungen erschwert wird.

4. Für die in einer Überschrift zum Ausdruck gebrachte Verallgemeinerung besteht kein Informa-tionsinteresse des Verkehrs, wenn der nachfolgende Artikel nur Einzelfälle aufzeigt, die sich gerade nicht dahin verallgemeinern lassen, dass die Geschäftstätigkeit aller (oder doch der meisten der) abmahnenden Anwälte fragwürdig wäre.


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OLG Köln - 6 U 109/10 - Urt. v. 08.10.10
Die Selbstbezeichnung eines von der Rechtsanwaltskammer zugelassenen, tatsächlich nur über den Grad eines „JUDr.“ verfügenden Rechtsbeistandes als „Dr.“ ohne aufklärenden Zusatz begründet die Gefahr von Fehlvorstellungen über seine durch den Doktorgrad ausgewiesene Qualifikation; dieser Umstand ist objektiv geeignet, die Interessen der angesprochenen Verbraucher und der Mitbewerber i.S.v. § 3 I UWG spürbar zu beeinträchtigen.

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BGH - I ZR 90/08 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechsel-wirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern.

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OLG Hamm - 4 U 64/10 - Urt. v. 05.10.10
Im Rahmen einer Kostenentscheidung nach §§ 91 a, 93 ZPO ist zu berücksichtigen, ob der Be-klagte zur Verfahrenseinleitung durch Verletzung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht in Bezug auf eine abgegebene Drittunterwerfungserklärung Anlass gegeben hat. Eine Aufklä-rungspflichtverletzung ist insoweit nach § 242 BGB auch zu bejahen, wenn er die Annahme der zugrunde liegenden Abmahnung unberechtigt verweigert hat.

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BGH - I ZR 46/09 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Zweibrücken
a) Ein Verbotsantrag kann hinreichend bestimmt sein, auch wenn er im Wesentlichen am Wortlaut des § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 ausgerichtet und nur hinsichtlich des Begriffs der Einwilligung modifiziert ist.

b) Bei einem unverlangten Werbeanruf ist der auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungs-anspruch nicht auf den Gegenstand des Werbeanrufs beschränkt, wenn bei dem Unternehmen, von dem der Werbeanruf ausgeht (etwa ein Callcenter), der Gegenstand der Werbung beliebig austauschbar ist.

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BGH - I ZR 4/06 - Urt. v. 05.10.10 - OLG Düsseldorf
a) Im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, die im Allgemeinen von einem an den Produkt-absatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspiel ausgeht, ist das Merkmal der Spür-barkeit (§ 3 I UWG) bei einer solchen Verkaufsförderungsmaßnahme in der Regel erfüllt. Bei der Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 handelt es sich daher um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben und Gewinnspiele an ein Umsatzgeschäft, dem die Richt-linie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14.01.2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus). Das generelle Verbot lässt sich insbesondere nicht damit rechtfertigen, dass die Kopplung solcher Preisausschreiben oder Gewinnspiele generell nach Art. 5 II Buchst. a der Richtlinie den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt wi-derspricht.

b) Die Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 ist in der Weise richtlinienkonform auszulegen, dass die Kopplung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft nur dann unlauter ist, wenn sie im Einzelfall eine irreführende Geschäftspraxis darstellt (Art. 6, 7 der Richtlinie) oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht (Art. 5 II Buchst. a der Richtlinie).

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OLG Köln - 6 U 71/10 - Urt. v. 01.10.10 - rechtskräftig
1. Außerhalb des Bereichs der bindend definierten geografischen Herkunftsangabe kommt es für die Irreführung über die geografische Herkunft eines Produktes allein auf die durch Produktbe-zeichnung und -aufmachung (bzw. Werbung) erweckte Erwartung des Verkehrs an. Eine geo-grafische Herkunftsangabe kann danach auch dann irreführend sein, wenn die Region, aus der das Produkt stammt, nach objektiven Begriffen zu dem angegebenen Gebiet gehört.

2. Bei der Angabe „Himalaya-Salz“ erwartet der Verkehr nicht, dass das Salz aus einem Abbauge-biet in einer vom Himalaya-Massiv durch eine dichtbesiedelte Ebene getrennten, rund 200 km entfernten Hügellandschaft stammt. Eine durch diese Angabe erweckte Fehlvorstellung wird nicht dadurch verhindert, dass der englischsprachige Text auf dem Etikett Salzminen Alexanders des Großen in den Regionen Karakorum (mit dem zweithöchsten Berg der Erde) und Kaschmir (am Hindukusch) erwähnt.

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OLG Oldenburg - 1 U 61/10 - Hinweis gem. 522 ZPO v. 30.09.10
Die Bewerbung eines Haarentfernungsmittels mit dem Versprechen einer "dauerhaften Entfer-nung von Körperhaaren" ist zur Irreführung geeignet, sofern es der behaupteten Wirkungsweise an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

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LG Berlin - 52 0 187/10 - Urt. v. 30.09.10
Hat der Abmahnende sein Abmahnschreiben nicht mit einfachem Brief, sondern als Einschreiben mit Rückschein versandt, trägt der Abgemahnte das Risiko des Verlustes des Benachrich-tigungszettels über das für den Empfänger bei der Post zur Abholung bereit liegende Ein-schreiben. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass ein Benachrichtigungsschein über ein abzuholendes Einschreiben vom Postzusteller in den Briefkasten des abwesenden Adressaten eingelegt worden ist.

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OLG Hamburg - 5 U 9/09 - Urt. v. 29.09.10
Die im Nutzerbereich der Internetseite „sevenload.de“ von Dritten hochgeladenen Video-Filme stel-len keine eigenen Inhalte der Seitenbetreiberin i.S.d. § 7 I TMG dar. Verletzen die Filme fremde Ur-heberrechte, haftet die Seitenbetreiberin nicht als Täterin oder Teilnehmerin auf Unterlassung. Sie ist jedoch verpflichtet, das jeweilige Video bei einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung un-verzüglich zu sperren und dafür Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

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LG Berlin - 15 0 121/10 - Urt. v. 28.09.10
1. Die Geschäftsgrundlage einer strafbewehrten Unterlassungspflicht entfällt allenfalls dann, wenn nachträglich zugunsten des Verpflichteten eine Änderung entweder der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt, von der die Parteien bei Begründung der Verpflichtung ausgegangen waren. Dagegen kann der Verpflichtete sich nicht allein mit der Begründung von der Vereinbarung lösen, er hätte jetzt "neue Erkenntnisse" oder "bes-sere Beweismittel".

2. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung eines Unterlassungsvertrages gem. § 314 I BGB wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes.

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BGH - X ZR 57/10 - Beschl. v. 28.09.10 - Bundespatentgericht
Kommen aufgrund einer Gesetzesänderung für die Berechnung einer wichtigen, mit einem dro-henden Rechtsverlust verbundenen Frist (hier: der Frist zur Begründung der Berufung in einer Patentnichtigkeitssache) je nachdem, ob es sich um einen Fall handelt, der altem oder neuem Recht unterliegt, unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Betracht, darf der Rechtsanwalt oder Patentanwalt die Fristberechnung nur dann seinem Büropersonal übertragen, wenn er geeignete organisatorische Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass jeweils vor der Fristberechnung ermittelt wird, welche gesetzliche Regelung in diesem Fall für Beginn und Ablauf der Frist maßgeb-lich ist.

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LG Hamburg - 327 0 702/09 - Urt. v. 24.09.10
1. Leistungen eines Tätowierstudios stellen im Regelfall künstlerische Leistungen i.S.v. § 9 VIII Nr. 2 PAngV dar, so dass es eines Leistungsverzeichnisses i.S.v. § 5 PAngV regelmäßig nicht bedarf.

2. Ein professioneller Tätowierer fertigt zudem regelmäßig vor dem tatsächlichen Stechen zunächst eine Skizze der anzufertigen Tätowierung an. Diese wird nachfolgend mit dem Kunden besprochen und ggf. so lange überarbeitet, bis der Kunde den Gesamtvorschlag des Tätowierers akzeptiert. In diesem Fall kommt auch ein Ausnahmefall nach § 9 VIII Nr. 1 PAngV in Betracht, nämlich dass die hier in Rede stehenden Leistungen üblicherweise auf-grund von schriftlichen (bzw. bildlichen) Voranschlägen erbracht werden, die auf den Ein-zelfall abgestellt sind.

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OLG Düsseldorf - I-6 U 135/09 - Urt. v. 23.09.10
1. Die Vorschrift des § 12 I LFGB ist auch nach dem am 01.07.2007 erfolgten Inkrafttreten der sog. HealthClaimsV, die in Art. 14 unter anderem auch die Zulässigkeit von Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos regelt, weiterhin anwendbar.

2. Ist das Sendeformat einer Fernsehwerbesendung von vornherein darauf angelegt, Zuschauer auch zu krankheitsbezogenen telefonischen Äußerungen zu bewegen, so obliegt es den Veranstaltern dieser Werbesendung, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht etwaigen krankheitsbezogenen Äußerungen der Zuschauer in aktiver Weise wirksam entgegenzutreten.

3. Zur Frage der Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine auflösend bedingte Unter-lassungserklärung.

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LG Aschaffenburg - 2 HK 0 63/10 - Beschl. v. 22.09.10
Die Bewerbung eines sogenannten "Slim-Belly"-Gürtels mit den Werbeaussagen "...revolutionärer Bauchkiller", "Fett verbrennen, Bauchumfang reduzieren...all das gelingt mit dem neuen Bauchkiller-Konzept Slim Belly", "Durchschnittlich wurden bisher 8,8 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen erzielt (mindestens 2,5 cm, maximal 23,5 cm)" resp. "...Die Umfangsreduktion findet dadurch genau dort statt, wo es gewünscht wird: Im Bauch- und Hüftbereich" ist irreführend, sofern der Werbende seine Auslobungen durch gesicherte wis-senschaftliche Erkenntnisse nicht zu belegen vermag.

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LG Hamburg - 327 0 507/10 - Urt. v. 16.09.10
1. Bei den Vorschriften der Entgeltregulierung in §§ 33 I, 34 S. 4, 23 I PostG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. § 4 Nr. 11 b UStG ist keine Marktverhaltensregelung, weil sie nicht bezweckt, die Lauterkeit des Marktverhaltens der Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Schon die Besteuerung des Umsatzes eines Unternehmens ist nicht dazu bestimmt, das Marktverhalten des Warenver-kaufes im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Dies gilt umso mehr für Steuerbe-freiungstatbestände. Hier sieht der Staat als Hoheitsträger von einem - wohlmöglich len-kenden - Eingriff durch die Erhebung einer Steuer gerade ab.

3. Dass dem einen Wettbewerber es bislang nicht gelungen ist, ein Testat der Steuerbefreiung und damit eine Gleichbehandlung mit einem anderen Wettbewerber zu erlangen, ist keine Frage des Wettbewerbsrechts, sondern eine der Finanzverwaltung. Einer etwaigen Un-gleichbehandlung der Wettbewerber durch staatliche Behörden kann nicht mit den Mitteln des Wettbewerbsprozesses begegnet werden.

4. Postzustellungsaufträge gem. § 33 ff. PostG sind als Teil des Universaldienstes nach Art. 3 IV der Richtlinie 97/67/EG anzusehen. Im Bereich der Rechtspflege dienen sie der nachprüfba-ren Zustellung von Antrags- und Klageschriften - und damit dem rechtlichen Gehör - oder der Zustellung von gerichtlichen Entscheidungen - und damit dem In-Gang-setzen von Rechtsmittelfristen. Sie sind für ein geordnetes Gerichts- oder Verwaltungsverfahren un-abdingbar und dienen damit dem Gemeinwohl. Zumindest aus einer europarechtskonformen Auslegung der harmonisierten Mehrwertsteuerbefreiungsvorschriften ergibt sich eine Erstreckung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 b UStG für Postzustellungsaufträge.

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BGH - I ZR 193/07 - Urt. v. 09.09.10 - OLG Bamberg
a) Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.

b) Die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV sind neben § 7 HWG anwendbar.

c) Die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV stellen Marktverhal-tensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

d) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 78 II S. 2 u. 3, III S. 1 AMG, 1 I, IV, 3 AMPreisV ist dann nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, wenn die für eine entsprechende Heilmittelwerbung nach § 7 I S. 1 Nrn. 1, 3, 4, 5 HWG bestehenden Grenzen eingehalten werden.

e) Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von € 5,00 keine geringwertige Kleinigkeit i.S.v. § 7 I S. 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar.


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BGH - I ZR 72/08 - Beschl. v. 09.09.10 - OLG Frankfurt a. M.
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Frage zur Entschei-dung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt.

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BGH - I ZR 98/08 – Teil-VU u. Urt. v. 09.09.10 - KG
Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von einem Euro eine geringwertige Kleinigkeit i.S.v. § 7 I S. 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar.

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OLG Hamburg - 3 U 58/09 - Urt. v. 09.09.10 - rechtskräftig
Bei der Ausgliederung gem. § 123 III Nr. 1 UmwG geht mit dem abgespaltenen Unternehmensteil ein aus dessen Geschäftstätigkeit herrührender wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch des übertragenden Rechtsträgers gem. § 131 I Nr. 1 UmwG auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Der Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hat gem. § 265 II S. 1 ZPO zur Folge, dass der übertragende Rechtsträger den von ihm betriebenen Aktivprozess als ge-setzlicher Prozessstandschafter des übernehmenden Rechtsträgers fortführen kann. Hinsichtlich der materiellen Anspruchsvoraussetzungen - inbesondere der Stellung als Mitbewerber i.S.d. § 2 I Nr. 3 UWG - ist für die Zeit vor der Ausgliederung auf den übertragenden, für die Zeit nach der Ausgliederung auf den übernehmenden Rechtsträger abzustellen.

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BGH - I ZR 157/08 - Urt. v. 09.09.10 - OLG München
Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.v. § 3 I UWG dar.

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BGH - I ZR 107/09 - Urt. v. 09.09.10 - OLG Hamburg
Die für ein Defekturarzneimittel i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG erforderliche Herstellung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes“ setzt voraus, dass der Apotheker, soweit er dabei mit dem Hersteller eines Wirk- oder Trägerstoffs des Mittels zusammenarbeitet, nicht lediglich die Stellung eines Handlangers einnimmt.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 129/09 - Urt. v. 07.09.10
1. Die Abgabe einer Unterwerfungserklärung unter Aufnahme der auflösenden Bedingung, dass der Unterlassungsgläubiger "als nicht mehr klagebefugt im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angesehen werden sollte" ist mangels Ernsthaftigkeit zur Ausräumung der Wiederho-lungsgefahr nicht geeignet. Entsprechendes gilt für die Verknüpfung des Unterlassungs-versprechens mit der ebenfalls als auflösend bezeichneten Bedingung, dass "sich heraus-stellen sollte, dass das Vorgehen Ihres Vereins gegen meine Mandanten als rechtsmiss-bräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG anzusehen ist".

2. Zur Frage der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit krankheitsbezogenen Aussagen.

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OLG Hamburg - 3 W 65/10 - Beschl. v. 07.09.10
Ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform beschränkt erlassen worden, welche die Verwendung der Angabe „Nagelpilz weg“in einer Werbeanzeige erfasst, in der die Angabe drucktechnisch hervorgehoben, nach Art einer Überschrift, verwendet wird, gehören diese Umstände zum Kern des erlassenen Verbotes. Die Verwendung der Angabe „www.nagelpilz-weg.de“ an nachgeordneter Stelle einer Werbeanzeige liegt nicht mehr im Kernbereich dieses gerichtlichen Verbots. Zum einen wird die Angabe „Nagelpilz weg“ nicht mehr isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbezeichnung verwendet. Zum anderen werden Domain-adressen - jedenfalls auch - als „Fundstellen“ für weitere im Internet abrufbare Informationen an-gesehen, was zu einem abweichenden Verständnis des angesprochenen Verkehrs führen kann. Darüber hinaus fehlt es insoweit auch an einer drucktechnisch hervorgehobenen Verwendung der Angabe.

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OLG Hamburg - 3 W 81/10 - Beschl. v. 06.09.10
Ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung auf die konkrete Verletzungsform beschränkt erlassen worden, welche ein Anbieten und Bewerben von bestimmten Waren in deutscher Sprache über eine deutsche Internetdomain zum Gegenstand hat, gehören diese Umstände zum Kern des erlassenen Verbots. Ist Gegenstand des nachfolgenden Ordnungsmittelantrages ein Anbieten und Bewerben der nämlichen Waren in englischer Sprache über eine internationale Domain, so fällt diese Wettbewerbshandlung nicht mehr in den Kern des ergangenen Verbots.

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OLG Hamm - 4 U 52/10 - Urt. v. 02.09.10
Es stellt keine Irreführung dar, wenn ein Unternehmen einen Frühbucherrabatt zunächst auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet und ihn dann aufgrund neuer wirtschaftlicher Überlegungen für eine weitere Zeit gewährt. Bei einer in die Zukunft gerichteten Werbeaussage kann es nicht darauf ankommen, ob sie sich nachträglich objektiv als richtig erweist oder nicht. Die Irreführung muss sich vielmehr zum Zeitpunkt der Werbung aus sich selbst heraus ergeben. Das Unternehmen ist jedenfalls aus dem Gedanken einer Selbstbindung nicht verpflichtet, die ursprünglich mitgeteilte und auch gewollte Frist einzuhalten.

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KG - 5 W 198/10 - Beschl. v. 31.08.10
1. Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechts-verfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger An-waltswerbung.

2. Dennoch können die wettbewerbsrechtlichen Grenzen einer Werbung für anwaltliche Dienstleistungen noch nicht überschritten sein, wenn die Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, nur auf drohende steuerrechtliche Nachteile und in diesem Zusammenhang nahe liegende Regressansprüche der Fondsgesellschafter aufmerksam gemacht wird, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist noch mehrere Monate verbleiben und mit dem Rundschreiben eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung des werbenden Rechtsanwalts verbunden ist.

3. Selbst eine auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung ist erst dann wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn sie auch in ihrer individuellen Ausgestaltung geeignet ist, die Schutzgüter des § 43 b BRAO konkret zu gefährden.

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OLG Köln - 6 U 43/10 - Urt. v. 27.08.10
Ein Zeitschriftenverlag haftet für die Veröffentlichung grob irreführender Anzeigen unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht auf Unterlassung. Die Prüfungspflicht des Herausgebers eines Presseorgans vor der Veröffentlichung von Werbean-zeigen setzt nicht erst mit dessen Kenntnis von dem irreführenden Inhalt einer bestimmten Anzeige ein, sie besteht vielmehr auch ohne konkreten Anlass für jede entgegengenommene Anzeige. Bei der Frage der Zumutbarkeit ist auf die zur Störerhaftung entwickelten Grundsätze abzustellen.

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OLG Hamburg - 3 U 12/10 - Urt. v. 26.08.10
Die an Ärzte gerichtete Werbung für ein Generikum mit der Angabe "...eine wirtschaftliche Al-ternative für Ihre Verordnung mit einem Preisvorteil bis zu 36 % gegenüber P." (Originalpräparat) ist irreführend, wenn die Berechnung der Ersparnis auf den in der sog. Lauer-Taxe verzeichneten Abgabepreisen basiert und aus der Angabe nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass der genannte Preisvorteil aufgrund des Bestehens von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Originalhersteller für einen erheblichen Anteil der Verschreibungen nicht erzielt werden kann.

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OLG Hamburg - 3 U 158/09 - Urt. v. 26.08.10
Die gegenüber Ärzten verwandte werbliche Angabe für ein Clopdiogrelhaltiges Generikum "Original und Alternative: Die Salzform spielt keine Rolle!" ist irreführend, wenn es am wissen-schaftlichen Nachweis der damit behaupteten Irrelevanz des Salzes für die klinische Wirksamkeit fehlt. Der nach § 24 b II AMG für die Zulassung erforderliche Bioäquivalenznachweis ist hierfür kein hinreichender Beleg.

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OLG Hamburg - 3 U 118/08 - Urt. v. 26.08.10
1. Maßgebliche Anteile der mit der Bewerbung von Flugreisen angesprochenen Verkehrskreise sehen die Aufgabe von Gepäckstücken, welche sich innerhalb gewisser Gewichtsgrenzen halten, nicht als eine Leistung an, für die regelmäßig gesonderte Gebühren zu entrichten sind. Dieses Verkehrsverständnis ergibt sich daraus, dass für die Aufgabe von Ge-päckstücken, welche gewisse Gewichtsgrenzen nicht überschreiten, jahrzehntelang keine gesonderten Kosten erhoben worden sind.

2. Es kann bisher nicht festgestellt werden, dass dieses Verkehrsverständnis sich - seit der Einführung der Gepäckgebühr seitens des Anbieters Ryanier Ltd. im März 2006 - in einer Weise geändert hätte, dass die angesprochenen Verkehrsteilnehmer nunmehr bei "Billig-anbietern" nicht mehr davon ausgingen, dass die Aufgabe von Gepäck in bestimmtem Um-fang kostenlos ist.

3. Es kann auch nicht festgestellt werden, dass der angesprochene Verkehr inzwischen weiß, dass jedenfalls der Anbieter Ryanair Ltd. bereits ab dem ersten aufgegebenen Gepäckstück zusätzliche Kosten berechnet.

4. Die VO (EG) Nr. 1008/2008 betrifft die Anforderungen an die Preisfestsetzung für innerge-meinschaftliche Flugdienste(s. Art. 1 der VO) und entsprechende Preisangaben, welche im Rahmen der Buchung von Flugleistungen getroffen werden. Die Verordnung, insbesondere deren Art. 23 erfasst jedoch nicht den Bereich der Bewerbung von Flugleistungen mit Prei-sen, welche dem eigentlichen Buchungsvorgang vorgelagert ist. Insoweit gelten die allge-meinen Regelungen, insbesondere das Verbot irreführender Werbung.

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LG Darmstadt - 16 0 396/09 - Urt. v. 24.08.10
Zur Frage einer Irreführung über die Zwecktauglichkeit eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung, das nach den Angaben des Herstellers ohne Kontakt zum Mauerwerk, auf drahtlosem Wege und ohne Strom als „Eigenenergieversorger“ in der Weise funktionieren soll, dass von oben eine angebliche „Raumenergie“ in das Gerät fließt, von unten eine angebliche „Bodenenergie“ angesaugt wird und beide Energien dann in ein angebliches „Wirkfeld“ umgewandelt und ins Mauerwerk gesandt wer-den.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 103/10 - Urt. v. 18.08.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit der Kernspin-Resonanz-Therapie.

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OLG Hamm - 4 U 31/10 - Urt. v. 17.08.10
1. Die Bewerbung eines "Spirulina + Chlorella-Produktes" mit Behauptungen dahin, dass dieses geeignet wäre, die Ausscheidung von Stoffwechselprodukten zu unterstützen ist irreführend i.S.d. § 11 I Nr. 2 LFGB, sofern es der Wirkungsaussage an einer gesicherten wis-senschaftlichen Grundlage ermangelt.

2. Gleichermaßen irreführend ist die Bewerbung eines "Spirulina-Produktes" mit dem Hinweis, dass Spirulina die Vitamin-B12-reichste Pflanze sei, da es wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, dass Vitamin B12 aus Algen für den Menschen nicht in aktiver Form bioverfügbar ist.

3. Zur Irreführung geeignet ist ebenfalls die Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks", mit der dem angesprochenen Leser suggeriert wird, das darin enthaltene Collagenhydrolysat könne die durch die Alterung der Haut hevorgerufenen welken Hautpartien, Furchen oder Hautkerben beseitigen sowie für ein festes Bindegewebe sowie ein jugendlicheres Aussehen sorgen.

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OLG Hamm - 4 U 62/10 - Urt. v. 17.08.10
Ein sich aus dem unstreitigen Sachverhalt ergebender Rechtsmissbrauch kann einem Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten und einer Vertragsstrafenforderung als materiell-rechtliches Hindernis in Form eines Einwands entgegen gehalten werden. Der Rechtsmissbrauch ist auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der Abgemahnte nicht ausdrücklich darauf berufen, sondern die Klageforderung nur allgemein als unbegründet erachtet hat. Beim Vertragsstrafenanspruch gibt der Rechtsmissbrauch dem Schuldner regelmäßig ein Kündigungsrecht. Soweit der Gläubiger vor der Kündigung die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt, steht dem der Einwand aus § 242 BGB oder analog § 8 IV UWG entgegen.

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OLG Karlsruhe - 4 U 93/10 - Urt. v. 12.08.10
Die Bewerbung eines Schlankheitsgurts dahingehend, dass es möglich ist, bei dreimonatiger An-wendung des Gurtes pro Woche während eines Zeitraums von 30 bis 40 Minuten innerhalb von vier Wochen Fettpolster am Bauch abzubauen und hierdurch den Bauchumfang erheblich und nachhaltig zu reduzieren, ist irreführend, da das mit dieser Werbung formulierte Wirkversprechen weder wissenschaftlich abgesichert noch auch nur ansatzweise medizinisch plausibel begründet ist.

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OLG München - 29 U 1589/10 - Urt. v. 29.07.10
Werden mit einer Flatrate abgegoltene Telefondienstleistungen beworben, bei denen Call-by-Call und Preselection ausgeschlossen sind, so ist es hier nicht unlauter i.S.d. § 5 a II UWG, wenn dabei nicht auf diesen Ausschluss hingewiesen wird (Aufgabe des Senatsurteils vom 05.02.09 - 29 U 3255/08 - Kein Telekom-Anschluss notwendig).

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LG München I - 17 HK 0 8253/10 - Urt. v. 22.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Fettreduktionsmethode, die sich die Wirkung der sogenannten, durch Ultraschall erzeugten „Kavitation“ zu Nutze macht und nach den Auslobungen des Anbieters eine Alternative zur Fettabsaugung darstellen soll.

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BGH - I ZR 139/08 - Urt. v. 22.07.10 - OLG Hamburg
a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsan-gebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Origi-nalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.

b) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 II Nr. 6, 8 I UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen „ähnlich“ oder „wie“ auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.

c) Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 I BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.

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OLG Hamm - I-4 U 101/10 - Urt. v. 20.07.10
Das Angebot eines Gebrauchtwagens als „Jahreswagen“ aus „1. Hand“ bzw. mit der zusätzlichen Angabe „1 Vorbesitzer“ ist eine unklare und deshalb aufklärungsbedürftige Werbeangabe, wenn das Fahrzeug als Mietwagen genutzt worden ist. Es liegt dann eine Irreführung bereits nach § 5 UWG vor. Es handelt sich nicht nur um das Verschweigen einer mitteilungspflichtigen Tatsache nach § 5 a UWG. Dies beurteilt sich unabhängig davon, ob ein so verkauftes Fahrzeug als mangelhaft i.S.d. § 434 BGB anzusehen ist.

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LG Konstanz - 2 0 56/10 - Urt. v. 20.07.10
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein zunächst erfolglos abmahnender Wettbewerbsver-band berechtigt ist, mit Anwaltshilfe „nachzufassen“ und hierfür gem. § 12 I S. 2 UWG Rechtsan-waltskosten erstattet verlangen kann.

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KG - 5 U 177/08 - Urt. v. 20.07.10
1. Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Abbildung einer Person im weißen Kittel, bei der es sich - wie sich aus dem Kleingedruckten ergibt - um einen Biochemiker handelt, verletzt §§ 12 I Nr. 5 LFGB, 5 UWG, sofern die abgebildete Person in einen Kontext mit großformatig herausgestellten Begriffen wie Medizin, Gesundheit etc. eingebettet ist.

2. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben „... sorgen sie dafür, dass Sie unter gar keinen Umständen auch nur einen Tag ohne Ihr Über-Lebensmittel dastehen ...“ verstößt gegen § 4 IV NemV.

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LG Duisburg - 22 0 51/10 - Urt. v. 16.07.10
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung eines Lebensmittels - das aus Chitosan, Artischocken-Pulver, Löwenzahnpulver, Brennnesselpulver und Birkenpulver zusammengesetzt ist - mit Werbeaussagen, die dem Mittel eine schlankmachende Wirkung beilegen.

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KG - 5 U 145/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.07.10
Bestätigt der unzulässig werbend angerufene Verbraucher in seiner Zeugenvernehmung glaubhaft den (eingangs unter Nennung der Firma der Beklagten geführten) Telefonanruf, kann das Gericht - in einer Gesamtschau des Ergebnisses dieser Aussage, der nach der Lebenserfahrung und den Fallumständen sehr unwahrscheinlichen Möglichkeit eines Anrufs eines böswilligen Konkurrenten oder sonstigen Dritten und des nur völlig substanzlosen und pauschalen Vortrags der Beklagten zu Art und Organisation ihrer Kundenwerbung - die Verantwortlichkeit der Beklagten im Einzelfall als erwiesen ansehen, ohne gegenbeweislich von der Beklagten benannte einzelne im Vertrieb beschäftigte Mitarbeiter der Beklagten zu hören.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 585/09 - Urt. v. 15.07.10
1. Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 II e Novel-Food-Verordnung durch das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die aus ungenießbaren Pilzen (hier: Reishi bzw. Coriolus) bestehen.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 I, 5 I, 13 I lit. a, 28 V HCV durch die Bewerbung von Nahrungsergänzungen mit Wirkungen, die einer wissenschaftlich hinreichenden Absicherung entbehren.

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BGH - I ZR 99/09 - Urt. v. 15.07.10 - OLG Hamburg
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 III S. 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbes. aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.

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BGH - I ZR 57/08 - Urt. v. 15.07.10 - OLG Frankfurt a. M
Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der kon-kreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verhältnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken.

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BGH - VIII ZR 246/08 - Urt. v. 14.07.10 - OLG Oldenburg
a) Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 I, II AVBGasV bzw. § 5 II GasGVV unver-ändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder S. 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurt. v. 15.07.2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717 und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).

b) Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel

„Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundver-sorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentli-chen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam. ... Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kün-digen“

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.


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OLG Düsseldorf - I-20 U 17/10 - Urt. v. 13.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines basischen Nahrungsmittels mit Angaben, die den Eindruck erwecken, als gäbe es ein grundsätzliches Problem, das in einer Übersäuerung des menschlichen Körpers (= "Verschlackung") bestehe.

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OLG Hamm - I-4 U 21/10 - Urt. v. 13.07.10
Das selektive Vorgehen eines Verbandes gegen bestimmte Wettbewerber ist nicht von vornherein missbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG. Ein Verband, der die ihm anvertraute wettbewerbsrechtliche Pro-zessführungsbefugnis aber grundsätzlich nur noch einseitig ausübt, verlässt die Basis, aufgrund derer ihm die Prozessführungsbefugnis verliehen wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn Be-hinderungsgesichtspunkte bei diesem selektiven Vorgehen eine entscheidende Rolle spielen.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 48/10 - Urt. v. 08.07.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Fettreduktionsmethode, die sich die Wirkung der sogenannten, durch Ultraschall erzeugten "Kavitation" zu Nutze macht und nach den Auslobungen des Anbieters eine Alternative für Patienten darstellen soll, die eine Fettabsaugung oder eine Behandlung mittels Fett-Weg-Spritze in Erwägung ziehen.

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LG Hamburg - 327 O 634/09 - Urt. v. 08.07.10 - rechtskräftig
1. Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der nach einer Download-möglichkeit für ein kostenloses Programm (sog. "Freeware") im Internet sucht und über das Ergebnis einer Internetsuchmaschine auf eine Internetseite gelangt, auf der ein solches Programm zum Download angeboten wird, rechnet nicht damit, dass dieses Programm hier nicht - wie bei sog. "Freeware" zu erwarten - kostenfrei, sondern nur nach Begründung einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Zeitraum eines Jahres heruntergeladen werden kann.

2. Soll eine Kostenpflicht für eine solche Leistung begründet werden, bedarf es angesichts dieser berechtigten Erwartung der Verbraucher eines hinreichend deutlichen Hinweises auf die Entgeltlichkeit des Angebotes. Hierzu ist ein unauffällig gestalteter Hinweis auf der In-ternetseite selbst ebenso ungeeignet, wie ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen. Der Umstand, dass die Verbraucher vor dem Download ihre persönlichen Daten einzugeben haben und über das Bestehen eines Widerrufsrechts informiert werden, stellt keinen Hinweis dar, der die Verkehrserwartung der Verbraucher an die Kostenlosigkeit des Angebots aufhebt.

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Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4 U 184/09 – Hinweis gem. § 522 ZPO v. 02.07.10
Zur Frage, ob die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Angaben "M. VIT wirkt sich positiv auf den gesamten Organismus aus" den Anforderungen der Health-Claims-Verordnung entspricht.

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OLG Köln - 6 U 48/10 - Urt. v. 02.07.10
1. Eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG kann darin liegen, dass ein Markeninhaber es einem Händler, der mit der Marke gekennzeichnete Waren vertreibt, durch eine sogenannte Markenbeschwerde bei Google unmöglich macht, Adword-Werbung zu dieser Marke zu schalten.

2. Eine gezielte Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG setzt nicht voraus, dass die angegriffene Maß-nahme sich nur gegen einen einzelnen Wettbewerber richtet.


3. Den Markeninhaber trifft für die Umstände, auf die er sein legitimes Interesse an der angegrif-fenen Maßnahme stützt, eine sekundäre Darlegungslast. Das Interesse an einem bestimmten, den Internethandel ausschließenden Vertriebsweg, ist dabei rechtlich unbeachtlich.

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BGH - I ZB 35/09 - Beschl. v. 01.07.10 - Bundespatentgericht
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S.v. § 8 II Nr. 1 MarkenG.

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BGH - I ZR 19/08 - Urt. v. 01.07.10 - OLG Köln
Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funkti-onsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfeh-lung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge (bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologische Wirkung nachgewiesen ist.

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OLG Hamburg - 3 U 129/08 - Urt. v. 01.07.10 - rechtskräftig
Zur rechtlichen Zulässigkeit eines Zusatzentgelts, welches ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen von Prepaid-Verträgen für die Rückzahlung eines Restguthabens nach Vertragsbeen-digung verlangt.

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BGH - I ZB 68/09 - Beschl. v. 01.07.10 - Bundespatentgericht
Besteht ein Bildzeichen nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren, für die der Marken-schutz beansprucht wird, wird es der Verkehr im Allgemeinen nicht als Herkunftsmittel auffassen, auch wenn sich auf dem Markt noch keine mit dem angemeldeten Zeichen vollständig überein-stimmende Gestaltung findet.

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BGH - I ZR 161/09 - Urt. v. 01.07.10 - OLG Düsseldorf
a) Ein Verstoß gegen das in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 III UWG vorgesehene Verbot als Information getarnter Werbung liegt bei einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung nicht vor, wenn der Werbecharakter nach dem Inhalt der gesamten Werbung unverkennbar ist und bei einer Kenntnisnahme nur der ersten Seite deren isolierter Inhalt keine Verkaufsförderung bewirkt.

b) Bei der unter a) beschriebenen Zeitschriftenwerbung liegt auch keine Verschleierung des Wer-becharakters i.S.v. § 4 Nr. 3 UWG vor.

c) Ein Verstoß gegen das in den Landespressegesetzen verankerte Trennungsgebot redaktioneller Inhalte und Werbung liegt nicht vor, wenn der Leser den Werbecharakter einer mehrseitigen Zeitschriftenwerbung in ihrer Gesamtheit ohne weiteres erkennt und die erste Seite der Zeit-schriftenwerbung für sich genommen keine Werbewirkung entfaltet.

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LG Berlin - 97 0 88/10 - Urt. v. 30.06.10
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer Methode zur Gewichtsre-duzierung durch Ultraschall, die u. a. mit den Behauptungen "durch die revolutionäre Ultra-schallbehandlung werden Fettzellen ganz gezielt entleert. Lokale Fettdepots, Reiterhosen und Cellulite gehören somit der Vergangenheit an, und das ohne Schweiß, ohne lästige Diät und ohne OP" ausgelobt wird.

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Hamburgischer Berufsgerichtshof für die Heilberufe - 6 Bf 60/10.HBG - Urt. v. 30.06.10
1. Ein Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie verstößt gegen das sich aus §§ 31 III HmbKGH, 2 VIII S. 1 BO Hamb. Ärzte und Ärztinnen ergebende Gebot, grundsätzlich in sei-nem Fachgebiet tätig zu sein, sofern er chirurgische Eingriffe durchführt, die von seinem Fachgebiet nicht umfasst sind (hier: Brustoperationen, Straffungen der Bauchdecke und der Oberarme). In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass der Arzt im Rahmen seiner gebietsüberschreitenden Tätigkeit von seiner Facharztbezeichnung keinen Gebrauch macht.

2. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gebot, als Arzt grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig zu sein, dessen Gebietsbezeichnung er führt.

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LG Berlin - 16 0 210/10 - Urt. v. 29.06.10 - rechtskräftig
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit einer Hochtontherapie, der der Anbieter eine Linderung von Schmerzen bei Patienten, die unter Gelenkbeschwerden, Rückenschmerzen oder Osteoporose leiden, zuschreibt.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 27/10 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 28.06.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Autohauses mit dem Slogan "Das sicherste Auto aller Zeiten. Der neue Renault Mégane".

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BGH - I ZR 182/08 - Urt. v. 24.06.10 - OLG Stuttgart
Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.

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BGH - I ZR 166/08 - Urt. v. 24.06.10 - OLG Hamm
Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immu-nologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.

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BGH - I ZB 40/09 - Beschl. v. 24.06.10 - Bundespatentgericht
Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.S.v. § 83 III Nr. 3 MarkenG kann vorliegen, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt in einem Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung einen wertvollen Besitzstand des Löschungsantragstellers zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bejaht hat und das Bundespatentgericht das Vorbringen als unsubstantiiert seiner Entscheidung zugrunde legt, ohne einen richterlichen Hinweis zu erteilen.

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BGH - I ZB 115/08 - Beschl. v. 24.06.10 - Bundespatentgericht
Kann ein Markenwort aufgrund verschiedener Anbringungsformen an der Ware oder Verpackung als Herkunftshinweis verstanden werden, darf die Eintragung des Zeichens nicht wegen der Möglichkeit abgelehnt werden, für eine bestimmte Anbringung eine Positionsmarke eintragen zu lassen. Vielmehr muss im Eintragungsverfahren festgestellt werden, ob das Publikum unabhängig von der konkreten Präsentation auf Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder der Verpackung der fraglichen Waren dem Zeichen (hier: dem Zeichen TOOOR! auf Etiketten von Bekleidungsstücken) jeweils nur einen beschreibenden Bezug zu den Waren und keinen Her-kunftshinweis entnimmt.

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OLG München - 6 U 4609/09 - Urt. v. 24.06.10 - rechtskräftig
Zur Frage der Verwechslungsfähigkeit geschäftlicher Bezeichnungen.

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LG Lüneburg - 7 0 10/10 - Urt. v. 17.06.10
1. Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.

2. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages.

3. Die Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Angaben, die auf die Emp-fehlung eines Apothekers verweisen, verletzt Art. 12 lit. c) HCVO.


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OLG Köln - 6 U 23/10 - Urt. v. 11.06.10
1. Erweckt eine Verlagswerbung den Eindruck, ein seltenes und wertvolles Buch (hier: das größte, schwerste und teuerste Buch des 20. Jahrhunderts mit Fotografien von Helmut Newton) werde jetzt kostengünstig als identischer Nachdruck in anderem Format angeboten, unterscheidet sich der Inhalt der Neuausgabe aber vom Original (hier: in Bezug auf einen Teil der darin enthaltenen Fotografien), kann darin eine relevante Irreführung der Verbraucher liegen.

2. Für eine solche Irreführung genügt es aber nicht, dass die Neuausgabe die wenig originelle Gestaltung des Original-Schutzumschlages übernimmt; ein ohne Rücksicht auf werbliche Ankündigungen des Verlages allein darauf gestütztes Vertriebsverbot kann daher nicht ausgesprochen werden.


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KG - 5 U 47/08 - Urt. v. 11.06.10
1. Zur Frage, inwieweit die Bewerbung eines Monopräparates außerhalb der Fachkreise den inhaltlichen Anforderungen an die Wiedergabe der Pflichtangaben genügt.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 9 HWG durch die Ankündigung, medizinische Auskünfte im Wege einer Beratung per Telefon zu erteilen.

3. Zur Frage eines Verstoßes gegen § 11 I Nr. 4 HWG durch die Abbildung zweier in weiße Kittel gekleideter Personen.

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OLG Celle - 13 U 191/09 - Urt. v. 10.06.10
1. Der Vertrieb von Achselpads unter Verwendung einer Marke ist zur Irreführung geeignet, sofern der Hersteller des Produktes weder Inhaber noch Lizenznehmer der Marke ist.

2. Die Bewerbung von Achselpads mit der Angabe "100 % Baumwolle" ist irreführend, sofern das Produkt aus Baumwolle samt einer PE-Folie besteht.

3. Zur Frage der Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch eine Drittunterwerfung, sofern der Drittunterwerfung keine Abmahnung vorausgegangen ist, dem Zweitabmahner aus dem zwischen dem Unterlassungsgläubiger und dem Unterlassungsschuldner geführten Schriftwechsel lediglich ein um gewisse Informationen "bereinigtes" Schreiben vorgelegt wird und die Drittunterwerfung überdies so gefasst ist, dass ernsthafte Zweifel daran be-stehen, dass die (Erst)Unterwerfungserklärung dem Begehren des Zweitabmahners hinrei-chend Rechnung trägt.

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LG Potsdam - 52 0 76/09 - Beschl. v. 10.06.10
Unterliegt der Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs in der ersten Instanz, weil das Landge-richt eine Publikumserwartung feststellt, die einer Irreführung entgegensteht und holt er da-raufhin zum Beleg einer anderweitigen Erwartung des Publikums ein Meinungsforschungsgut-achten ein, durch welches der täuschende Inhalt der Werbung belegt wird, so sind die Kosten des Meinungsforschungsgutachtens gem. § 91 IV ZPO Teil der Verfahrenskosten und zur Er-stattung festzusetzen.

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BGH - I ZR 42/08 - Urt. v. 10.06.10 - OLG Hamburg
Die irreführende Verwendung einer eingetragenen Marke kann - gleichgültig, ob die Marke bereits für sich genommen irreführend ist oder ob sich die Umstände, die die Irreführung begründen, erst aus ihrer konkreten Verwendung ergeben - nach §§ 3, 5, 8 I UWG untersagt werden.

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BGH - I ZB 39/09 - Beschl. v. 10.06.10 - Bundespatentgericht
a) Besteht das angemeldete Zeichen aus mehreren Bestandteilen, darf sich die Prüfung nach § 8 II Nrn. 1, 2 MarkenG nicht darauf beschränken, ob die Eintragungshindernisse hinsichtlich eines oder mehrerer Zeichenbestandteile bestehen. Dem angemeldeten Zeichen ist die Eintragung vielmehr nur zu versagen, wenn es gerade auch in seiner Gesamtheit die Voraussetzungen eines Schutzhindernisses erfüllt.

b) Der Umstand, dass Zusammensetzungen, die neben dem angemeldeten Zeichen weitere Be-standteile aufweisen, vom Verkehr jedoch als einheitliche und vom angemeldeten Zeichen ver-schiedene Zeichen verstanden werden, Eintragungshindernissen entgegenstehen, besagt als solcher nicht, dass diese auch bei dem angemeldeten Zeichen vorliegen.

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BGH - I ZR 45/09 - Urt. v. 10.06.10 - OLG Hamburg
Zur Frage der Bemessung des Schadensersatzes für Markenverletzungen durch den Parallelimport von Arzneimitteln nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns resp. auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr. (Leitsatz der Redaktion)

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OLG Köln - 6 U 11/10 - Urt. v. 04.06.10
1. Zur Frage der hinreichenden Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages.

2. Eine Werbung für Fernsehprogramminhalte mit einer blickfangmäßigen Preisangabe ist zur Irreführung geeignet, sofern zu dem genannten Preis weitere unvermeidliche Kosten hin-zukommen (hier: Werbung für Fernsehprogramm zum Liveempfang sämtlicher Bundesli-gaspiele, dessen Empfang die Buchung eines anderen Angebotspaketes voraussetzt).

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OLG Hamburg - 3 U 125/09 - Urt. v. 03.06.10
Wird eine Widerrufsbelehrung, welche der Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV entspricht, mit den Worten: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:" eingeleitet, führt dies nicht dazu, dass die Belehrung unklar oder intransparent würde.

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OLG Hamburg - 5 W 59/10 - Beschl. v. 02.06.10
Auch ein Internethändler, der Motorenöle im Versandhandel vertreibt, muss private Endver-braucher gem. § 8 I S. 2 AltölV darauf hinweisen, dass das Altöl bei einer von ihm zu bezeich-nenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann.

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OLG Köln - 6 U 9/10 - Urt. v. 28.05.10 - rechtskräftig
Der Werbetext für Karnevalskostüme "Karneval ohne Kostüme ist wie Bläck ohne Fööss" in einer Kölner Zeitungsanzeige greift unbefugt in die dem Namensträger vorbehaltene Entscheidung ein, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Namen für kommerzielle Zwecke zur Verfügung stellt. Die geistreich-witzige Abwandlung des Namens ändert nichts daran, dass das positive Image des Namensträgers zur Aufmerksamkeitserregung und damit zur Förderung des eigenen Produktabsatzes unzulässig genutzt wird.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 254/07 - Urt. v. 27.05.10
Zur Frage der therapeutischen Wirksamkeit der Kernspinresonanztherapie

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LG Berlin - 52 0 290/09 - Urt. v. 27.05.10
Zur Frage einer krankheitsbezogenen Bewerbung eines als diätetisches Lebensmittel zur Be-handlung von Harn- und Blasenerkrankungen in Verkehr gebrachten Mittels.

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LG Aschaffenburg - 1 HK 0 64/09 - Urt. v. 20.05.10
Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauertrocknung mit Angaben, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, der Einsatz des Gerätes könne durch Bündelung so genannter Raumenergie und Bodenenergie ohne Eingriff in die Substanz oder Einsatz von (herkömmlicher) Energie wie Strom etc. feuchtes Mauerwerk trocken legen, ist zur Irreführung geeignet, sofern die vom Werbenden behauptete Wirkung und Wirkungsweise wissenschaftlich in höchstem Maße umstritten und bislang keiner wissenschaftlich untermauerten Untersuchung zugänglich ist und der Werbende in keiner Weise in der Lage ist, die Wirkweise des von ihm angebotenen Gerätes auch nur elementar zu erklären.

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OLG Stuttgart - 2 U 95/09 - Urt. v. 20.05.10
1. Die Wiederholungsgefahr entfällt durch eine Drittunterwerfung, sofern Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Erst-Gläubigers, bezogen auf den Unterwerfungszeitpunkt nicht bestehen.

2. Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Unterwerfung und dem Verfolgungswillen des Erst-Gläubigers liegen regelmäßig nahe, wenn derjenige, gegenüber dem der Schuldner sich unterwirft, den Verletzer zuvor nicht abgemahnt hatte.

3. Eine Drittunterwerfung lässt überdies die Wiederholungsgefahr auch dann nicht entfallen, wenn der Zweit-Gläubiger berechtigterweise eine andere, namentlich eine weitergehende Unterwerfungserklärung aufgrund desselben Wettbewerbsverstoßes verlangt hatte.

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OLG Köln - 6 U 205/09 - Urt. v. 19.05.10
Die bildliche Darstellung eines Textils, das vor der Wäsche als grau und mit Flecken behaftet und nach der Wäsche als nicht nur fleckenfrei, sondern auch deutlich aufgehellt erscheint, vermittelt nicht den irreführenden Eindruck, die Aufhellung werde gerade durch den Einsatz des Fleckentferners verursacht, wenn sie in einer mehrseitigen Werbebroschüre enthalten ist, in der ausschließlich die Wirkungen des (neuen) Fleckentferners beim Kampf gegen hartnäckige Flecken beschrieben werden.

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BGH - I ZR 140/08 - Urt. v. 19.05.10 - OLG Hamm
a) Die Vorschrift des § 174 S. 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht an-wendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungs-vertrages verbunden ist.

b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsaus-schlusses, der mit § 475 I S. 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 I S. 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 I S. 1 BGB.

c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.


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BGH - I ZR 121/08 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Frankfurt a. M.
a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.

b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urhe-berrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

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BGH - I ZR 185/07 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Hamburg
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.

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OLG Hamburg - 3 U 58/08 - Urt. v. 12.05.10
Der Bezeichnung „Stimmt's?“ für die Rubrik einer wöchentlich erscheinenden Qualitätszeitung, in welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt gegenüber der Bezeichnung „Stimmt's?“ für die Wissensrubrik einer eher unterhaltungsorientierten Internet-Homepage Titel-schutz gem. §§ 5 III, 15 II MarkenG zu.

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OLG Köln - 6 U 142/09 - Urt. v. 12.05.10
1. Der Anbieter von Glücksspielen im Internet steht im Wettbewerb zu einer staatlichen Lotterie-gesellschaft.

2. Das Verbot, Glücksspiele und Sportwetten im Internet anzubieten, verstößt weder gegen Ver-fassungsrecht noch gegen Europarecht.

3. Poker in der Version „Texas hold 'em“ ist ein Glücksspiel i.S.d. § 3 I GlüStV. Das gleiche gilt für sogenannte 50-Cent-Spiele jedenfalls dann, wenn von einer längeren Spieldauer auszugehen ist.

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BGH - I ZR 214/07 - Urt. v. 12.05.10 - OLG Nürnberg
Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S.d. § 5 UWG.

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LG Berlin - 15 0 104/10 - Urt. v. 11.05.10
1. Das Heilmittelwerbegesetz ist auf die Bewerbung einer Ultraschallbehandlung anzuwenden, der der Werbende den gezielten Fettabbau an gewünschten Arealen bzw. die dauerhafte Zer-störung von Fettdepots, ohne dass der gewohnte Tagesablauf verändert werden muss oder eine körperliche Einschränkung zu erwarten ist, zuschreibt.

2. Zur Frage der Anforderungen an die Darlegung der fachlichen Absicherung der therapeuti-schen Wirksamkeit einer Ultraschallbehandlung, die der dauerhaften Reduktion von Kör-perfett und Cellulite zu dienen bestimmt ist.

3. Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines "Vibrationstrainings", bei dem der Anwender jeweils zehn Minuten passiv auf einer Vibrationsplatte steht, und dem der Anbieter zuschreibt, Muskeln aufbauen, effektiv Fettzellen bekämpfen, einen Fitnesseffekt bewirken und eine Stunde Joggen ersetzen zu können.

4. Ein Anbieter kommt seiner Kennzeichnungspflicht im Impressum seiner Internetseite nicht nach, wenn er seinen Vornamen lediglich mit einem Buchstaben abkürzt.


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KG - 5 U 64/09 - Urt. v. 11.05.10
Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegt, wer nach erstinstanzlich erfolgreichem Eilverfahren zu Beginn des Berufungsrechtszugs ohne besonderen Grund erklärt, dass er bis zum Verfahrensabschluss aus der einstweiligen Verfügung nicht vollstrecken werde (Fortführung von OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 25.03.2010 - 6 U 219/09 - Whiskey Cola; OLG Köln MD 2010, 532).

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OLG Celle - 13 U 194/09 - Urt. v. 06.05.10
1. Hat der Verfügungskläger eine Urteilsverfügung ordnungsgemäß zugestellt, allerdings die in der Urteilsverfügung angeordnete Sicherheitsleistung nicht fristgemäß gegenüber dem Verfügungsbeklagten erbracht, so kann dieser aus der Fristversäumung für sich dann nichts herleiten, wenn der Verfügungskläger Berufung auch gegen die Anordnung der Sicherheitsleistung eingelegt hat. Der Verfügungskläger ist nämlich nicht verpflichtet, eine nicht seinem Begehren entsprechende und nur gegen Sicherheitsleistung ergangene einstweilige Verfügung zu vollziehen.

2. Der Vertrieb eines aus der gewöhnlichen Moosbeere gewonnenen Saftes unter der Be-zeichnung "Cranberry-Saft" ist zur Irreführung geeignet, desgleichen die Bewerbung als solchen.

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OLG Hamm - I-4 222/09 - Urt. v. 06.05.10
Der Vertrieb sowie die Bewerbung eines Produktes, das die Lebensmittelzutat Paradiesnuss-pulver enthält, verletzt §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 1 I, Art. 3 II, IV NFVO, sofern für das Mittel keine Zulassung oder Notifizierung nach der Novel-Food-Verordnung besteht.

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OLG München - 29 U 4316/09 - Urt. v. 06.05.10
Es stellt keinen Verstoß gegen die Zulassungspflicht für Arzneimittel dar, wenn ein Apotheker in seiner Apotheke aus einem zugelassenen Fertigarzneimittel Fertigspritzen auseinzelt und an andere Apotheken weitergibt, sofern es sich um individuelle Zubereitungen für Patienten nach Rezeptur handelt und das Abfüllen in unveränderter Form erfolgt.

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OLG Köln - 6 U 194/09 - Urt. v. 30.04.10
Ein Preisvergleich von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Irreführung geeignet, wenn nicht offen gelegt wird, dass der beworbene eigene Tarif für einen Vertrag mit einer doppelt so langen Mindestvertragslaufzeit gilt.

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OLG Köln - 6 U 208/09 - Urt. v. 30.04.10 - rechtskräftig
1. Die Abkürzung "FC Bayern" für die vollständige Unternehmensbezeichnung "FC Bayern Mün-chen AG" genießt den Schutz des § 12 BGB.

2. Eine Registrierung der "fcbayern" unter einer spanischen Top-Level-Domain verletzt dieses Namensrecht.

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BGH - I ZR 23/08 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Celle
Ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter im Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge in Höhe von bis zu 50 € für jede Flugstrecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht.

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BGH - I ZR 202/07 - Urt. v. 29.04.10 - OLG München
a) Besteht zwischen den Parteien kein Streit darüber, dass die Pflichtangaben nach § 4 I HWG in der beanstandeten Werbung fehlen, sondern streiten sie nur darüber, in welchem Umfang durch die konkrete Verletzungshandlung nach der so genannten Kerntheorie eine Wiederholungsgefahr auch für andere Handlungsformen begründet wird, in denen das Charakteristische der beanstandeten Werbung zum Ausdruck kommt, so führt die Bezug-nahme auf das Fehlen der gem. § 4 I HWG vorgeschriebenen Pflichtangaben in der Formu-lierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit.

b) Die Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel schreibt den Mitgliedstaaten nicht vor, dass eine Erinnerungswerbung ausschließlich Angaben enthalten darf, die der Produktidentifizierung dienen.

c) Die in § 4 V S. 2 HWG geregelte Freistellung von der grundsätzlichen Verpflichtung, die in § 4 I HWG genannten Angaben in die Werbung aufzunehmen, gilt für Werbung im Internet nur dann, wenn sie nach Art eines Videoclips in bewegten Bildern dargestellt wird, nicht dagegen auch dann, wenn sie in stehenden Bildern und Texten präsentiert wird.

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BGH - I ZR 3/09 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Hamburg
a) Dem Lizenznehmer eines Markenlizenzvertrags kann bei Beendigung des Lizenzverhältnis-ses ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB (BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 352/04, NJW-RR 2007, 1327, Tz. 13 f., m.w.N.) zustehen. Eine entsprechende Anwendung des § 89 b HGB setzt demnach die Einbindung des Lizenznehmers in die Absatzorganisation des Lizenzgebers sowie die Verpflichtung des Lizenznehmers voraus, dem Lizenzgeber seinen Kundenstamm zu übertragen.

b) Ist der Markeninhaber und Lizenzgeber auf dem Gebiet der vom Lizenznehmer vertriebenen Waren selbst nicht tätig, sind die Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung des § 89 b HGB im Regelfall nicht gegeben.

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BGH - I ZR 66/08 - Urt. v. 29.04.10 - LG Berlin
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gem. §§ 312 c, 355 BGB zu erteilenden Informa-tionen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gem. § 355 I S. 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertrags-schluss bei eBay abzurufen.

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BGH - I ZR 99/08 - Urt. v. 29.04.10 - OLG Karlsruhe in Freiburg
a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung Preise für die von ihm beworbenen Gebrauchtfahrzeuge nennt, muss den Endpreis i.S.v. § 1 I S. 1 PAngV angeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er mit privaten Letztverbrauchern keine Verträge schließt und deshalb die Vorschriften der Preisangabenverordnung nicht zur Anwendung kommen.

b) Die Relevanz einer irreführenden Werbung über den Endpreis braucht sich nicht in einem Umsatzgeschäft mit dem getäuschten Verbraucher niederzuschlagen. Sie kann sich auch daraus ergeben, dass die Werbung geeignet ist, Interessen der Mitbewerber zu beeinträch-tigen, indem sie deren Preise in ein ungünstiges Licht rückt.

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OLG Hamburg - 5 W 36/10 - Beschl. v. 28.04.10
1. Der „insbesondere“-Zusatz verkörpert neben dem verallgemeinerten Teil eines Unterlas-sungsantrags, mit dem er verbunden ist, keinen eigenständigen Streitgegenstand sondern verweist lediglich zur Verdeutlichung der dort formulierten Charakteristika auf die konkrete Verletzungsform.

2. Wird der verallgemeinerte Antragsteil vollständig zugesprochen, der „weitergehende Antrag“ nach dem „insbesondere“-Teil jedoch verfahrensfehlerhaft aus materiell-rechtlichen Gründen zurückgewiesen, ist der Antragsteller hierdurch nicht formell beschwert. Über den Streitge-genstand ist vollständig entschieden worden. Eine gleichwohl erhobene sofortige Beschwerde ist unzulässig.

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OLG Hamburg - 5 W 24/10 - Beschl. v. 27.04.10
1. Durch die Prüfungs- und Handlungspflichten auslösende Abmahnung soll ein als Störer in Anspruch genommener Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber in die Lage versetzt werden zu erkennen, durch welche seiner Mitglieder mithilfe seines Dienstes welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden.

2. Wird das urheberrechtsverletzende öffentliche Zugänglichmachen von Grafi-ken/Comicdarstellungen beanstandet, ist es im Regelfall erforderlich, dass die beanstandeten Grafiken selbst in die Abmahnung eingeblendet werden, um dem Diensteanbieter das Ergreifen zweckentsprechender Maßnahmen zu ermöglichen. Eine Nennung allein des Titels der Grafik reicht im Regelfall nicht aus.

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OLG Köln - 6 W 43/10 - Beschl. v. 27.04.10
Eine Widerrufsbelehrung in AGB, die in einem Fernabsatzvertrag über Kosmetika die Ware "nur in einem unbenutzten Zustand" für rücknahmefähig erklärt, ist unwirksam. Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufsrechts für Kosmetikartikel nach dem Öffnen der Primärverpackung wird durch die Regelung des § 312 d IV Nr. 1 BGB - wonach das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen ist, die "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können" - nicht gedeckt.

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LG Dortmund - 19 0 6/10 - Urt. v. 27.04.10
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der kosmetischen resp. medi-zinischen Wirkung eines "Fett-Weg-Gerätes" das nach den Auslobungen des Vertreibers durch Ultraschall und "stabile Kavitation" den Abbau "besonders hartnäckiger Fettdepots und diätre-sistenter Fettspeicher" bewirken soll.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 55/09 - Urt. v. 22.04.10
Die Bewerbung einer kosmetischen Behandlung, die sich dadurch auszeichnet, dass eine Creme oder ein Serum auf die Haut aufgetragen und dann mittels eines computergesteuerten Kugelkopfes im Wege der Elektroporation in die Haut einmassiert wird, mit der Aussage "endlich ist effizientes Lifting möglich. Ohne Botoxin-Gift, ohne Nadel und Skalpell: schnell, sicher und schmerzfrei - mit der meso Beauty Therapy" ist irreführend gem. § 27 I LFGB, sofern es den ausgelobten Wirkungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.

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LG Köln - 31 0 728/09 - Urt. v. 22.04.10
1. Die Werbung für ein Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels gegenüber Fachkreisen, bei dem als erster bis dritter Preis jeweils ein MP3-Player mit vier Gigabyte Speicherkapazität sowie als vierter bis zehnter Preis jeweils ein USB-Flashlaufwerk mit vier Gigabyte Speicherkapazität ausgelobt werden, verletzt § 7 I S. 1 HWG, sofern Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel die Beantwortung von drei Fragen mit jeweils drei vorgegebenen Antwortmöglichkeiten war, deren richtige Lösungen sich im daneben stehenden Informationstext wiederfinden ließen.

2. Die durch Art. 12 GG gewährleistete Berufsausübungsfreiheit gebietet eine einschränkende Auslegung des § 7 I HWG insoweit, als die Werbung zu einer unsachlichen Beeinflussung der Angesprochenen geeignet sein muss. Anders als bei einer an Verbraucher gerichteten entsprechenden Werbung müssen bei einer solchen an Fachkreise gerichteten vornehmlich andere Aspekte als eine mögliche Gesundheitsgefährdung berücksichtigt werden. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass die durch eine solche Werbung angesprochenen Fachkreise unbewusst nicht voreingenommen über eine Medikation entscheiden und hierbei insbesondere Kostengesichtspunkte außer Acht lassen.

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BGH - I ZR 29/09 - Urt. v. 22.04.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine Werbung für Grabmale, die zwei Wochen nach dem Todesfall auf dem Postweg erfolgt, stellt keine unzulässige Belästigung der Hinterbliebenen dar.

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BGH - I ZR 17/05 - Urt. v. 22.04.10 - OLG Köln
a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird.

b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.

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LG Traunstein - 1 HK 0 1375/09 - Urt. v. 21.04.10
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur drahtlosen Mauertrockenle-gung, das seine Wirkung nach den Werbeunterlagen des Anbieters durch die Erzeugung eines elektromagnetischen Gegenfeldes entfalten soll, sofern der Anbieter in seiner Klageerwiderung die angebliche Wirkweise des Gerätes auswechselt, indem er sich dort auf die Wirkungsweise der Elektroosmose beruft und er überdies den wissenschaftlichen Nachweis der Zwecktauglichkeit des Gerätes, die mauerentfeuchtende Wirkung herbeizuführen, schuldig bleibt.

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Thüringer OLG - 2 U 88/10 - Urt. v. 21.04.10
1. Von einer ausdrücklichen Einwilligung eines Kunden im Hinblick auf den Empfang von E-Mail-Werbung (hier: Bezug eines Newsletters) kann dann nicht gesprochen werden, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung einer Ware ein Kundenkonto eröffnete, wobei eine mit einem Haken "voreingestellte" Einwilligungserklärung zum Newsletterbezug verwendet wurde, bei der der Kunde also den Haken entfernen musste, wenn er keinen Newsletter er-halten wollte.

2. Die Verwendung der im Rahmen der Kundenbeziehung erlangten E-Mail-Adresse zum Zwe-cke der Übersendung von Newslettern erfüllt nicht den Ausnahmetatbestand gem. § 7 III Nr. 2 UWG, sofern sich die Direktwerbung nicht auf ähnliche Waren wie die bereits gekauften bezieht.

3. Der Ausnahmetatbestand gem. § 7 III Nr. 4 UWG ist nicht erfüllt, sofern der Kunde bei der Erhebung der E-Mail-Adresse darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung ohne Kosten widersprechen kann, obwohl Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.

4. Der gesetzliche Ausnahmetatbestand gem. § 7 III UWG greift nur dann ein, wenn sämtliche Voraussetzungen kumulativ vorliegen.

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KG - 5 W 92/10 - Beschl. v. 20.04.10
Wird in einer Werbung eine DIN-Norm (hier: DIN EN 14975) in Bezug genommen, die bei Angaben des Produktherstellers zu bestimmten Werten seiner Produkte (hier: Wärmedämmungswerte) weitere Verfahrensangaben (betreffend die Feststellung dieser Werte) fordert, dann bezieht sich dieses Erfordernis grundsätzlich nur auf Angaben des Herstellers selbst und nur auf solche auf dem Produkt oder seiner Verpackung, nicht aber auf die Angabe dieser Werte durch einen Händler in dessen Werbung für dieses Produkt.

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BGH - Xa ZR 89/09 - Urt. v. 15.04.10 - OLG Frankfurt a. M.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der sich die Laufzeit eines anlässlich eines Sportereignisses (hier: Fußball-Europameisterschaft) angebotenen Vertrags über eine Rabattberechtigung (hier: "Fan BahnCard 25"-Abonnement) über die ursprüngliche Laufzeit von drei Monaten hinaus um (jeweils) ein Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht innerhalb bestimmter Frist vor Laufzeitende gekündigt wird, ist weder nach § 309 Nr. 9 noch nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam und benachteiligt den Verbraucher auch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.

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KG - 5 W 67/10 - Beschl. v. 15.04.10
Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss an: OLG Celle GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg GRUR 1989, 296).

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OLG Hamburg - 5 U 106/08 - Urt. v. 15.04.10
1. Wer ein parallelimportiertes Pflanzenschutzmittel in Deutschland in den Verkehr bringt, für welches er in Bezug auf ein bestimmtes Referenzmittel durch das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit unter Zuteilung einer PI-Nummer die Verkehrsfähigkeit - all-gemein - bescheinigt erhalten hat, muss im Streitfall zumindest in Ansätzen nachvollziehbar darlegen, dass es sich bei dem von ihm - konkret - nach Umverpackung vertriebenen Produkt um ein Originalprodukt handelt, das in seinem Herkunftsland über eine entsprechende Zulassung verfügt.

2. Eine vergleichbare Situation besteht, wenn der Parallelimporteur sein Produkt darüber hinaus ausdrücklich mit dem Hinweis auf eine „chemische Identität“ in Bezug auf das Referenzprodukt bewirbt. Diese Grundsätze gelten jedenfalls dann, wenn der Original-Hersteller durch eigene Untersuchungen substantiiert belegt hat, dass die behauptete chemische Identität nicht besteht.

3. Ist ein Schadensersatzanspruch aus § 9 UWG zum Teil verjährt, so kann ein unselbständiger Auskunftsanspruch aus § 242 BGB in Bezug auf den verjährten Zeitraum nicht mehr durchgesetzt werden.

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BGH - I ZR 145/08 - Urt. v. 15.04.10 - OLG Hamburg
a) Technisch bedingte Merkmale eines Erzeugnisses sind nur dann frei wählbar und aus-tauschbar und können wettbewerbsrechtliche Eigenart begründen, wenn mit ihrem Aus-tausch keine Qualitätseinbußen verbunden sind.

b) Eine der Erwerbssituation nachfolgende Herkunftstäuschung scheidet bei Produkten, die unterschiedlich gekennzeichnet sind und von Fachkreisen verwendet werden, regelmäßig aus, wenn die Benutzung der Produkte eine sorgfältige Planung voraussetzt.

c) Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung i.S.v. § 4 Nr. 9 lit. b Fall 1 UWG liegt im Allgemeinen nicht vor, wenn ein Originalprodukt, dessen Sonderrechtsschutz abgelaufen ist, nachgeahmt wird und aufgrund unterschiedlicher Kennzeichen die Gefahr einer Verwechslung des Originalerzeugnisses und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

d) Wird ein technisches Erzeugnis, dessen Wertschätzung maßgeblich auf dessen äußerer Gestaltung beruht, nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Beeinträchti-gung des Rufs des Originalprodukts vor, wenn die Nachahmung qualitativ minderwertig ist.

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OLG Karlsruhe - 6 U 5/10 - Urt. v. 14.04.10
Die Zuständigkeit des Gerichts für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entfällt nicht dadurch, dass nach Einreichung des Antrags andernorts Hauptsacheklage erhoben wird.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 191/09 - Urt. v. 13.04.10
1. Sieht eine Vertragsstrafenvereinbarung zwischen zwei Parteien für den Fall der Verwirkung der Vertragsstrafe vor, dass dann der Gläubiger das Bestimmungsrecht zur Höhe der Ver-tragsstrafe bis zu einem Höchstbetrag von € 5.100,-- nach billigem Ermessen haben soll und die Vertragsstrafe im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, so kann der Gläubiger sein Recht dahin ausüben, den Höchstbetrag zu fordern.

2. Vom Gericht ist die Vertragsstrafe nicht schlechthin auf die "Angemessenheit" zu überprüfen, sondern allein darauf, ob sie der Billigkeit entspricht.


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KG - 5 W 62/10 - Beschl. v. 13.04.10

Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis "Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage" und gibt er dabei nur die Ver-sandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellfallverstoß nach § 3 I UWG vorliegen (grundsätzlich ablehnend: OLG Hamm MMR 2007, 663; OLG Hamm GRURPrax 2010, 42).

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OLG Hamm - I-4 U 192/09 - Urt. v. 13.04.10
1. Der Kläger ist im Hauptsacheverfahren nicht an den im vorausgegangenen Verfügungsver-fahren gestellten Antrag und das dort erwirkte Verbot gebunden. Insoweit ist er nicht daran gehindert, das Hauptsacheverfahren dazu zu benutzen, wegen der Verletzungshandlung ein weitergehendes Verbot zu erstreiten.

2. Ein Nahrungsergänzungsmittel, bei dem eine Lebensmittelzutat in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt, darf als neuartiges Lebensmittel ohne die erforderliche Genehmigung weder beworben noch vertrieben werden.

3. Bei Paradiesnusspulver handelt es sich um eine aus Pflanzen isolierte Lebensmittelzutat i.S.d. Art. 1 II e NFV, die neuartig ist.


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KG - 5 W 65/10 - Beschl. v. 13.04.10
1. Die Abmahnung eines Dritten ist nicht allein schon wegen ihres Charakters als Gegenangriff auf eine vorangegangene Abmahnung des Dritten missbräuchlich. Nichts desto trotz ist schon die Ausgangssituation einer "Retourkutsche" regelmäßig nicht unbedenklich und sie zwingt den (abgemahnten) Abmahnenden in einem besonderen Maß zu einer zurückhal-tenden, kostenschonenden Verfahrensweise.

2. Auch wenn einem Verfahrensbevollmächtigten mehrere Wettbewerbsverstöße in einem Internetauftritt an zwei Tagen zeitlich nacheinander bekannt geworden sind, kann die Rechtsverfolgung in zwei Abmahnungen missbräuchlich sein, wenn der Verfahrensbevoll-mächtigte beauftragt war, den gesamten Internetauftritt wettbewerbsrechtlich zu prüfen und dann abzumahnen.

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OLG Köln - 6 W 42/10 - Beschl. v. 12.04.10
Die Bewerbung eines Arzneimittels gegen Sodbrennen im Rahmen eines Fernsehwerbespots mit der Aussage "... Sagen Sie bitte meinen Arzttermin ab" im Zusammenhang mit dem weiteren Inhalt "Aber Ihr Sodbrennen ... Jetzt gibt es A. von B. Rezeptfrei in der Apotheke ... Damit bin ich mein Sodbrennen los. Tag und Nacht ... A.-Sodbrennen im Griff - neues Lebensgefühl" enthält nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise das Versprechen, dass ein Erfolg, nämlich die Beseitigung der Beschwerden, mit Sicherheit erwartet werden kann.

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LG Darmstadt - 15 0 70/09 - Urt. v. 09.04.10
der Anbieter eine gezielte Reduktion von Fettansammlungen, eine Straffung erschlaffter Haut sowie eine Neuformung und Straffung des Körpers innerhalb nur weniger Behandlungen mit lang anhaltenden spektakulären Ergebnissen zuschreibt.

2. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung einer "Endermologie"-Behandlung, von der der Anbieter behauptet, es wäre die erste medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Therapie zur erfolgreichen Behandlung und Entfernung der Cellulite.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 48/09 - Urt. v. 08.04.10
1. Paradiesnusspulver unterfällt gem. Art. 1 II e NFV dem Anwendungsbereich der Novel-Food-VO und bedarf einer Genehmigung gemäß dem in Art. 4 ff. NFV geregelten Genehmigungsverfahren.

2. Zur Frage, inwieweit Informationen zur Paradiesnuss - welche insbesondere deren hohen Selengehalt sowie die Bedeutung des Selens für die tägliche Ernährung betreffen - auf einer als sog. "Wissensplattform" betriebenen Internetseite einem Vertreiber eines Nah-rungsergänzungsmittels zuzurechnen sind, welches u.a. aus Paradiesnusspulver besteht.

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LG München I - 17 HK 0 138/10 - Urt. v. 08.04.10

1. Die Versendung von E-Mails zu Werbezwecken stellt eine unzumutbare Belästigung i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG dar, sofern der Empfänger der E-Mail seine Einwilligung in den Empfang nicht erteilt hat.

2. Eine einmal erteilte Einwilligung verliert mit Ablauf eines längeren Zeitraums ihre Aktualität. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern zwischen der Erteilung der Einwilligung und der Ver-sendung der E-Mail ein Zeitraum von etwas mehr als 1 1/2 Jahren liegt.


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LG Itzehoe - 5 0 81/09 - Urt. v. 06.04.10
Zur Frage der Abgrenzung "redaktioneller Werbung" von tatsächlich informierenden redaktio-nellen Beiträgen in Publikumszeitschriften.


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BGH - I ZR 174/07 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Düsseldorf
Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Stan-dorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23.06.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

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BGH - I ZB 62/09 - Beschl. v. 31.03.10 - Bundespatentgericht
a) Zeichen oder Angaben, die sonst als Werbemittel verwendet werden, ohne dass sie für die be-treffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibend sind, kann nicht schon wegen einer sol-chen Verwendung die Eintragung als Marke versagt werden.

b) Bei der Prüfung des Eintragungshindernisses nach § 8 II Nr. 1 MarkenG ist im Wege einer Prognose zu ermitteln, ob dem angemeldeten Zeichen von Haus aus Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zukommt. Dabei sind die in der betreffenden Branche bestehenden Verkehrsgepflogenheiten sowie - wenn das angemeldete oder ein ähnli-ches Zeichen bereits benutzt wird - die Kennzeichnungsgewohnheiten und die tatsächliche Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Wahrnehmung des Verkehrs, ob ein Zeichen im Einzelfall als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung verstanden wird, kann auch dadurch beeinflusst werden, dass Marken bei den betreffenden Waren oder Dienstleistungen üblicherweise an bestimmten Stellen angebracht werden.

c) Einer Beschränkung der Marke darauf, dass der Schutz nur für die Anbringung des Zeichens an einer bestimmten Stelle begehrt wird (sogenannte Positionsmarke), bedarf es nicht, wenn - wie im Regelfall - praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten der Anbringung des Zeichens an verschiedenen Stellen auf oder außerhalb der Ware oder Dienstleistung in Betracht kommen, bei denen das Zeichen vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird.

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BGH - I ZR 36/08 - Urt. v. 31.03.10 - KG
Ein Schlechthinverbot, das sich nur gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens richtet, kommt nicht in Betracht, weil im Regelfall nicht ausge-schlossen werden kann, dass der angegriffene Bestandteil, wenn er mit anderen Bestandteilen kombiniert wird, keine Verwechslungsgefahr mit dem Klagezeichen begründet.

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BGH - I ZR 75/08 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Stuttgart
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" beein-flusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

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BGH - I ZR 34/08 - Urt. v. 31.03.10 - OLG Düsseldorf
a) Die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist eine geschäft-liche Handlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG.

b) § 475 I S. 1 BGB zählt zu den Vorschriften i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

c) Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 475 I S. 1 BGB ist nicht wegen eines Vorrangs des § 2 I S. 1, II Nr. 1 UKlaG ausgeschlossen.

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KG - 5 W 17/10 - Beschl. v. 30.03.10
1. Ein versehentlich ohne richterliche Unterschrift gebliebener (unverkündeter) Streitwertbe-schluss wird im Rechtssinne existent, wenn er mit dem Willen des Gerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb heraustritt. Er unterliegt dann grundsätzlich der Anfechtung und der Aufhebung durch das Beschwerdegericht.

2. Eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verbotsverfügung ist fehlerhaft zu Stande gekommen, wenn die vom Richter unterzeichnete Urschrift die Verbotsformel nicht unmit-telbar erkennen lässt, sondern auf eine solche nur mitttelbar - beispielsweise im Wege der "Spitzklammermethode" - verweist (Anschluss an BGH GRUR 2004, 975 - Urschrift der Be-schlussverfügung).

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OLG Celle - 13 U 165/09 - Beschl. v. 29.03.10
Die Bewerbung eines Lebensmittels mit den Angaben "Überlegenheit eines A.-unterstützten Adipositas-Programms. Halbjahresergebnisse aus klinisch kontrollierten Abnehm-Gruppen unter Einfluss von A. (278 Teilnehmer). Absolute Gewichtsabnahme (Mittelwerte) ohne A. -6,5 kg, mit A. -10,7 kg" verletzt Art. 12 b HCV, wonach Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme im Rahmen einer Lebensmittelwerbung verboten sind.

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LG Hamburg - 408 0 154/09 - Urt. v. 26.03.10
1. Die Angabe "mit probiotischen Kulturen" auf der Verpackung eines Joghurt-Drinks stellt sowohl eine nährwertbezogene als auch eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der VO EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates dar.

2. Demzufolge besteht gem. Art. 7 S. 3 der VO EG 1924/2006 die Verpflichtung, die jeweilige Menge der probiotischen Kulturen in unmittelbarer Nähe der Nährwertkennzeichnung an-zugeben. Dabei ist es allerdings ausreichend, die Mindestmenge der in dem jeweiligen Produkt enthaltenen probiotischen Kulturen zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu benennen.

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BGH - I ZB 116/08 - Beschl. v. 25.03.10 - OLG München
a) Die Justizbeitreibungsordnung steht der Vollstreckung eines Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO im Ausland nicht entgegen.

b) Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 ZPO ergangenen Be-schlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i.S.d. Art. 2 I S. 1 EuVTVO dar.

c) Der Antrag auf Bestätigung eines in einem Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 ZPO er-gangenen Beschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel kann auch vom Gläubiger ge-stellt werden, der den Beschluss erwirkt hat.

d) Das für die Heilung von Belehrungsmängeln gem. Art. 16 und 17 EuVTVO nach Art. 18 I lit. b EuVTVO bestehende Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung gilt auch für in Beschlussform ergangene Entscheidungen.

e) Die Möglichkeiten einer Heilung der Nichteinhaltung der in den Art. 13-17 EuVTVO festge-legten verfahrensrechtlichen Erfordernisse sind in Art. 18 EuVTVO abschließend geregelt.


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OLG Hamburg - 3 U 108/09 - Urt. v. 25.03.10 - rechtskräftig
1. Beinhaltet eine blickfangmäßige Preisangabe nicht alle nach § 1 PAngV erforderlichen In-formationen, können die fehlenden Angaben durch klare und unmissverständliche Stern-chenhinweise erfolgen, wenn ihre Zuordnung zum Preis gewahrt bleibt (Anschluss BGH GRUR 2008, 532, 533 ff. - Umsatzsteuerhinweis).

2. Insbesondere bei Warengattungen, bei denen die einzelnen Endpreise von weiteren Bu-chungsmodalitäten abhängen, genügt die Angabe vorläufiger Preise den Anforderungen an die Erkennbarkeit nach § 1 VI S. 2 PAngV, wenn der Verbraucher klar und unmissverständ-lich auf die Preiszusammensetzung hingewiesen wird und den im Einzelfall gültigen End-preis durch die fortlaufende Eingabe in das Buchungssystem ohne weiteres feststellen kann (Anschluss an BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem).

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BGH - I ZR 197/08 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Rostock
Bei treuhänderischer Registrierung eines Domainnamens richtet sich der Herausgabeanspruch des Treugebers aus § 667 BGB auf Übertragung oder Umschreibung des Domainnamens.

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BGH - I ZR 68/09 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Hamm
Die Bestimmung des § 2 Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Tätigkeit als Architekt im Land Nordrhein-Westfalen unter dieser Bezeichnung grundsätzlich nur ausüben darf, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer des Landes eingetragen ist, stellt eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar, die auch insofern mit dem Unionsrecht in Einklang steht, als sie keine Ausnahme für den Fall vorsieht, dass ein in Nordrhein-Westfalen niedergelassener Architekt als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates (einschließlich Deutschlands) bereits in der Architektenliste eines EU-Mitgliedstaates eingetragen ist.

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BGH - I ZR 122/08 - Urt. v. 25.03.10 - OLG Hamm
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zu-gänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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BGH - VIII ZR 178/08 - Urt. v. 24.03.10 - OLG Köln
a) Auch eine nach § 1 II Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer for-mularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB.

b) Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbe-zugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gem. § 307 I S. 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.

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BGH - VIII ZR 304/08 - Urt. v. 24.03.10 - OLG Frankfurt a. M.
Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Ände-rung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urt. v. 24.03.2010 - VIII ZR 178/08).

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OLG Köln - 6 U 167/09 - Urt. v. 19.03.10
1. Den Verpächter einer Domain trifft grundsätzlich keine Pflicht, den Inhalt der Webseite seines Pächters - ohne Kenntnis von konkreten Verstößen - auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen (im Anschluss an BGH GRUR 2009, 1009, Tz. 21 ff. = WRP 2009, 1262 - Focus Online).

2. Hat der Pächter Kenntnis von der Verletzung von Immaterialgüterrechten durch Veröffentli-chungen auf seiner Webseite - oder verschließt er sich dieser Kenntnis bewusst - ist dieses Wissen der verpachtenden Gesellschaft zuzurechnen, wenn zwischen ihrem alleinigen Ge-schäftsführer und dem Pächter Personenidentität besteht.

3. Eine von dem Pächter ausdrücklich nur im eigenen Namen abgegebene Unterlassungser-klärung beseitigt bei einer derartigen personellen Identität nicht auch die Wiederholungs-gefahr von Verletzungshandlungen der verpachtenden Gesellschaft.

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OLG Köln - 6 U 180/09 - Urt. v. 19.03.10
1. Zeichenrechtliche Ansprüche aus der Bezeichnung "DSDS" - der Abkürzung der Sendereihe "Deutschland sucht den Superstar" - auf den Verzicht auf einen das Kürzel "dsds" ent-haltenden Domainnamen (hier: dsds-news.de) scheiden von vornherein aus, soweit die unter dem Domainnamen betriebenen Seiten als bloße auf die Sendereihe bezogene Fanin-formationen und damit außerhalb des geschäftlichen Verkehrs genutzt werden.

2. Aus einem danach grundsätzlich aus § 12 BGB in Betracht kommenden Schutz kann der Verzichtsanspruch nicht abgeleitet werden, wenn der Namensträger über eine einschlägig bezeichnete Domain (hier: "dsds.de") bereits verfügt und die angegriffene Domain den Namen nur in einem Kombinationszeichen enthält.


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KG - 5 U 42/08 - Urt. v. 19.03.10
1. Die Werbung eines Rechtsanwalts mit kostenlosen Deckungsanfragen bei Rechtsschutz-versicherern ist grundsätzlich nicht (als unzulässige Werbung mit einer Selbstverständ-lichkeit) irreführend, auch wenn kostenlose Deckungsanfragen eine weit verbreitete Praxis der Rechtsanwälte sind und die Werbung die kostenlose Leistung betont.

2. Eine Irreführung über den Umfang der als kostenlos gekennzeichneten Leistung stellt ge-genüber einer Irreführung über die Selbstverständlichkeit dieser Leistung einen anderen Streitgegenstand dar, auch wenn der Klageantrag insoweit formal identisch formuliert ist.

3. Kostenlose Deckungsanfragen sind wettbewerbsrechtlich nicht als unzulässige Gebühren-unterschreitungen verfolgbar.

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LG Dortmund - 8 0 176/09 - Urt. v. 19.03.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines "basischen Edelsteinbades", dem der Anbieter entschlackende, entgiftende und entsäuernde Wirkungen zuschreibt sowie zur hinrei-chenden wissenschaftlichen Absicherung solcherart medizinischer Wirkungen.

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BGH - I ZB 37/09 - Beschl. v. 18.03.10 - OLG Brandenburg
Erklären die Parteien eine vor dem unzuständigen Gericht erhobene, in der Sache aber be-gründete Unterlassungsklage übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt, nachdem der Beklagte die Unzuständigkeit gerügt und sodann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, sind die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen.

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BGH - I ZR 158/07 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Köln
a) Bei einem gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers oder wegen eines Wett-bewerbsverstoßes handelt es sich um einen Passivprozess i.S.d. § 86 InsO (Aufgabe von BGH, Urt. v. 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, GRUR 1966, 218 - Dia-Rähmchen III). Der durch In-solvenzeröffnung unterbrochene Rechtsstreit ist in analoger Anwendung des § 86 I Nr. 3 InsO aufzunehmen.

b) Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners, seiner Mitarbeiter oder Beauf-tragten begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr, auch wenn dieser den Betrieb des Insolvenzschuldners fortführt.


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BGH - I ZR 172/08 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Düsseldorf
a) Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeich-nungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 I HeilberufsG NRW.

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BGH - I ZR 16/08 - Urt. v. 18.03.10 - OLG Stuttgart
Verstößt die Werbung in einer Preissuchmaschine wegen unzureichender oder irreführender Preisangaben gegen die Preisangabenverordnung oder das Irreführungsverbot, so ist der Händler dafür wettbewerbsrechtlich als Täter verantwortlich, wenn er die Preisangaben dem Betreiber der Suchmaschine mitgeteilt und der Betreiber der Suchmaschine die Preisangaben unverändert in die Suchmaschine eingestellt hat.

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LG Berlin - 96 0 42/09 - Urt. v. 17.03.10
Eine Werbung für eine nicht-invasive Laserbehandlung, die den Eindruck vermittelt, mit der ohne Angabe von Einzelheiten beschriebenen Behandlung könne ohne körperliche Eingriffe eine Reduktion des Körperfetts erreicht werden, ist zur Irreführung geeignet, sofern die beworbene Behandlung allein nicht zu einer Reduktion des Körperumfangs führen kann, sondern dass neben sie zwingend ein recht intensives körperliches Training treten muss.

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OVG NRW - 13 A 2612/09 - Beschl. v. 15.03.10 - rechtskräftig
1. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darf als zuständige Bundes-oberbehörde die Zulassungspflicht eines Arzneimittels bundesweit verbindlich klären und in-soweit auch eine Entscheidung dazu treffen, ob es sich bei dem zu beurteilenden Produkt überhaupt um ein Arzneimittel handelt.

2. Zur Frage, ob es sich bei zwei als Medizinprodukte vertriebenen Cystus-Präparaten (hier: Infektblocker Tabletten resp. Gurgellösung) um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt.

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BGH - III ZR 178/09 - Urt. v. 11.03.10 - OLG Köln
Der Umtauschanspruch, der den Inhabern von bis Mitte Oktober 1998 von der Deutschen Telekom AG (vormals Deutsche Bundespost) ausgegebenen, nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten nach deren Sperrung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eingeräumt wurde, verjährt nicht vor dem 01.01.2012 (Fortführung des Senatsurt. v. 24.01.2008 - III ZR 79/07, WM 2008, 1886).

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BGH - I ZR 27/08 - Urt. v. 11.03.10 - OLG Hamm
Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 I UWG.

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BGH - I ZR 123/08 - Urt. v. 11.03.10 - KG
Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regel-mäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irrege-führt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.

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OLG frankfurt a. M. - 6 W 1/10 - Beschl. v. 09.03.10
Zur Frage, wann eine Werbung für einen "Kraftfahrzeugtyp" gem. § 2 Nr. 16 Pkw-EnVKV vorliegt, die die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung nach Anlage 4, Abschnitt I, Ziffer 3 zu § 5 Pkw-EnVKV erfüllt.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 131/09 - Urt. v. 08.03.10
1. Eine Unterlassungserklärung muss, um eine Verletzungshandlung begründete Gefahr der Wiederholung entsprechender Wettbewerbsverstöße auszuräumen, eindeutig und hinreichend bestimmt sein und den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen, die betreffende Handlung nicht mehr zu begehen, und daher durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert sein. Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich ohne die Angabe eine Endtermins erfolgen. Die Aufnahme einer auflösenden Bedingung in die Unterwerfungserklärung ist allenfalls ausnahmsweise und jedenfalls nur insoweit unschädlich, als sie mit Sinn und Zweck einer Unterwerfungserklärung vereinbar ist, also eine sbschließende (außergerichtliche) Unterbindung rechtswidrigen Wettbewerbsverhaltens nicht ausschließt. Unklare auflösende Bedingungen mus der Gläubiger nicht hinnehmen.

2. Der Begriff der Verwendung krankheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel setzt nicht voraus, dass sich der Werbende deren Aussagegehalt zu eigen macht. Es reicht vielmehr aus, dass solche Werbung geeigneten Äußerungen Dritter im Rahmen einer Werbung, unmittelbar wiedergegeben oder zitiert werden oder dass bloß auf sie hingewiesen wird, wenn die Äußerungen in einer Weise mit der Werbung verbunden sind oder werden, dass aus der Sicht des Verbrauchers ernsthaft der Eindruck entstehen kann, das gerade beworbenen Mittel könne die vom Dritten angesprochene Krankheit verhüten.

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OLG München - 6 W 931/10 - Beschl. v. 08.03.10
ur Frage der sog. "Nachlasspflicht" des Abmahnenden, sofern er dem anwaltlichen Vertreter des Abgemahnten zusagt, den Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung daraufhin zu überprüfen, ob damit dem Unterlassungsbegehren entsprochen wird und dieser anschließend eine Unterwerfungserklärung übermittelt, in der ein Großteil der 33 beanstandeten Aussagen vollständig gestrichen waren und die überdies noch die Einräumung eienr Aufbrauchfrist von bis zu vier Wochen vorsah.

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LG Saarbrücken - 7 KFH O 9/10 - Urt. v. 03.03.10
Die Bewerbung von kosmetischen Mitteln mti dem Begriff "natürlich" ist zur Irreführung des angesprochenen Verkehrs geeignet, sofern die Produkte nicht vollständig aus natürlichen Stoffen bestehen, sondern eine Reihe chemisch-industriell hergestellter Zusatzbestandteile enthalten.

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OLG München - 29 U 5347/09 - Urt. v. 25.02.10
Zum Verbraucherverständnis bezüglich des Bestandteils "akut" in der Arzneimittelbezeichnung "O. akut 20 mg" für eine Arzneimittel gegen Sodbrennen bzw. saures Aufstoßen.

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LG Augsburg - 1 HK O 5008/09 - Urt. v. 25.02.10
ur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerentfeuchtende Wirkung mittels elektromagnetischer Wellen, die "die Feuchtigkeit wieder nach unten in das Erdreich zurückwandern" lassen, zuschreibt, sofern der Werbende jegliche plausible Erklärung zur genauen Wirkungsweise des beworbenen Gerätes schuldig bleibt.

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BGH - I ZB 18/08 - Beschl. v. 25.02.10 - Bundespatentgericht
a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht sind - soweit der Beibringungs-grundsatz gilt - die Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung für das Verfahren erster Instanz einschlägig.

b) Eine Anwendung des § 282 II ZPO im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kommt nur in Betracht, wenn den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben worden ist, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder durch zu Protokoll der Ge-schäftsstelle abzugebende Erklärungen nach § 129 II ZPO vorzubereiten.

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BGH - I ZB 19/08 - Beschl. v. 25.02.10 - Bundespatentgericht
Die aus den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung von Kennzei-cheninhabern zur wechselseitigen Duldung der Zeichen bewirkt keine Verringerung des Schutzes der Kennzeichen im Verhältnis zu Dritten.

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LG Cottbus - 11 O 48/09 - Urt. v. 23.02.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Vertreiber eine mauerentfeuchtende Wirkung auf drahtlosem Wege zuschreibt und das in der Weise funktionieren soll, dass von oben eine "Raumenergie" in das Gerät fließt, von unten eine "Bodenenergie" angesaugt wird und beide Energien dann in ein "Wirkfeld" umgewandelt und ins Mauerwerk gesandt werden.

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LG Köln - 31 0 552/09 - Urt. v. 18.02.10
1. Ein Presseunternehmen haftet für die Veröffentlichung von Werbeanzeigen Dritter als Störer, wenn es gegen seine Pflicht zur Prüfung verstoßen hat, ob die Veröffentlichung einer Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Seine Prüfungspflicht im Rahmen der Anzeigenwerbung beschränkt sich allerdings auf grobe und eindeutige, unschwer zu er-kennende Verstöße.

2. Das Presseunternehmen verletzt die ihm obliegende Prüfungspflicht, sofern sich die grobe Unrichtigkeit der in einer Werbeanzeige ausgelobten Wirkungen schon nach der äußeren Gestaltung der Anzeige aufdrängt und sich ohne weiteres aus deren reißerischen und pla-kativ aufgemachten Ankündigungen ergibt (hier: Schlankheitsmittelwerbung).

3. Die Häufigkeit vergleichbarer Anzeigen mag zwar zu einer gewissen Gewöhnung auch der Anzeigenredakteure im Umgang mit Werbung entsprechender Art führen. Gleichwohl resul-tiert hieraus nicht eine Reduzierung der Prüfungspflichten, vielmehr führt die Typizität dieser immer wiederkehrenden grob irreführenden Schlankheitsmittelwerbungen im Gegenteil zu einer Verschärfung der Prüfungspflicht.

4. Bei der Frage nach dem Umfang von Prüfungspflichten eines Presseunternehmens führt insbesondere das im Rahmen früherer Auseinandersetzungen erlangte Sonderwissen um die generelle wettbewerbsrechtliche Problematik von Schlankheitsmittelwerbung dazu, dass solcherart Werbung mit erhöhter Sorgfalt zu prüfen ist.

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OLG Hamburg - 5 W 10/10 - Beschl. v. 17.02.10
1. Die in § 357 II S. 2 BGB geregelte Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher kann im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgenommen werden. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung setzt aber voraus, dass der Verbraucher nach den Ge-samtumständen mit der erforderlichen Gewissheit erkennen kann, dass hierüber mit ihm eine vom gesetzlichen Regelfall abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen und er nicht lediglich entsprechend den Vorgaben der BGB-InfoV über die objektive Rechtslage belehrt werden soll.

2. Kann der Verbraucher dies auf Grund der Gesamtumstände nicht ausreichend deutlich erkennen, ist der Vertragsbestandteil entweder als überraschende bzw. unklare Klausel i.S.v. § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder hält wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 I S. 2 BGB einer Inhaltskontrolle nicht stand.

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KG- 5 U 139/07 - Urt. v. 16.02.10
1. Die Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" ist nicht irreführend, wenn dem Club-Mitglied zwar regelmäßig für ihn reservierte "CD des Monats" zum Kauf übersandt werden, daraus dem Club-Mitglied aber (nach der objektiven Rechtslage) mangels Annahmen des allein den Club bindenden Vertragsangebots keinerlei (über die Aufbewahrung hinausgehende) rechtliche Verpflichtungen und Kosten treffen.

2. Dies gilt auch dann, wenn die von Club zu dem Angebot der "CD des Monats" gegebenen Informationen intransparent oder sogar zur Irreführung (Vorspiegeln eines geschlossenen Kaufvertrages entgegen der tatsächlichen Rechtslage) geeignet wären.

3. Der Vorwurf einer Irreführung durch Vorspiegeln eines geschlossenen Kaufvertrages (entgegen der tatsächlichen Rechtslage) stellt gegenüber dem Vowurf einer Irreführung durch die Beschreibung einer Club-Mitgliedschaft als "kostenlos" (weil tatsächlich ein Kaufvertrag zustande gekommen sei) wettbewerbsrechtlich einen anderen Streitgegenstand dar.

4. Wird einem Club-Mitglied von seinem Club (gemäß einem mit dem Club-Beitritt erklärten Einverständnis des Club-Mitglieds) eine für ihn "reservierte" entgeltpflichtige "CD des Monats" angeboten, schweigt er hierauf und wird ihm dann diese CD übersandt, so liegt ohne weitergehende Vereinbarung nur ein allein durch den Club bindendes Vertragsangebot vor, das das Club-Mitglied durch eine weitere Untätigkeit nicht annimmt. Auch and er Vereinbarung eines Kaufs auf Probe fehlt es insoweit.

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OLG Nürnberg - 1 U 13/10 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 16.02.10
Es stellt keine Diskriminierung oder unbillige Behinderung i.S.v. § 20 I GWB dar, dass ein Landkreis bei der Entscheidung über die Vermietung von Räumen an Schilderprägeunternehmen im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle neben der Höhe der angebotenen Umsatzbeteiligung auch die Zahl der in der Schilderprägestelle eingesetzten Personen mit Behinderung und den Schweregrad ihrer Behinderung berücksichtigt, wenn in der Schilderprägestelle zwei Mitarbeiter beschäftigt werden können und im Rahmen des der Auswahl zugrunde gelegten Punktesystems die Beschäftigung eines zu 100 % schwerbehinderten Mitarbeiters in Vollzeit einer Umsatzbeteiligung von 10 % gleichgestellt wird.

Anm. d. Red.: Aufgrund dieses Hinweisbeschlusses wurde die Berufung zurückgenommen.

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OLG Köln - 6 U 127/09 - Urt. v. 12.02.10 - rechtskräftig
1. Eine Unterlassungserklärung - die sich anstelle einer Abschlusserklärung nach einem ma-teriell zu weit gehenden Tenor eines Verfügungsbeschlusses empfiehlt - beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht, wenn sie (nicht nur) die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt, sondern zudem in einem verbalisierten Vorspann die Details der konkreten Ver-letzungshandlung wiederholt und die klarstellende Frage des Gläubigers, ob die Erklärung kerngleiche Verstöße mit umfassen solle, unbeantwortet bleibt.

2. Ein konkludenter Verzicht auf den Zugang der Annahme i.S.d. § 151 BGB kann regelmäßig nicht angenommen werden, wenn die Unterwerfungserklärung hinter dem vorausgegangenen Verlangen des Gläubigers zurückbleibt; das gilt auch dann, wenn sie dessen tatsächlich bestehenden Anspruch vollständig abdeckt.

3. Gehen zwei unmittelbare Konkurrenten mit einer Fülle von Abmahnungen und Gerichtsver-fahren wechselseitig gegeneinander vor, so kann ein Missbrauchseinwand nicht darauf ge-stützt werden, dass der Gegner wegen umfangreicher Abmahntätigkeit gegen Dritte sein Recht, Wettbewerbsverstöße zu ahnden, generell eingebüßt habe.

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OLG Köln - 6 U 169/09 - Urt. v. 12.02.10 - rechtskräftig
1. Die Betreiber von Internetseiten im Rahmen eines Affiliate-Programms ("Publisher") sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters ("Merchant") i.S.d. § 278 BGB, soweit kein neuer ak-tiver Verstoß gegen dessen vertragliche Unterlassungspflichten in Rede steht, sondern (nur) die unzureichende Beseitigung eines vor Vertragsschluss geschaffenen Zustandes gerügt wird.

2. Handlungspflichten aus einem strafbewehrten Unterlassungsvertrag entstehen - wenn ge-genteilige Anhaltspunkte fehlen - erst mit dem Zustandekommen des Vertrages.

3. Ist der Unterlassungsschuldner den ihm obliegenden Handlungspflichten nicht vollständig nachgekommen, so entsteht der Vertragsstrafeanspruch gleichwohl nur, wenn dieses Fehlverhalten ursächliche Auswirkungen auf die (rechtzeitige) Beseitigung des wettbe-werbswidrigen Zustandes gehabt hätte; über diese hypothetische Frage ist die Anwendung der in § 287 ZPO festgehaltenen Grundsätze zu befinden.

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LG München I - 4 HK 0 12374/09 - Urt. v. 11.02.10
Bei der Kennzeichnung und Aufmachung eines Nahrungsergänzungsmittels sowie im Rahmen von dessen Bewerbung hat jeglicher Hinweis darauf zu unterbleiben mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemes-sener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

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LG München I - 4 HK 0 19942/08 - Urt. v. 11.02.10
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Hersteller eine mau-erentfeuchtende Wirkung zuschreibt, sofern wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkungsnachweise für die angewandte elektrophysikalische Methode, die ohne Kontakt zum Mauerwerk bzw. ohne Eingriff in dieses wirken soll, nicht vorliegen.

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BGH - I ZR 85/08 - Urt. v. 11.02.10 - OLG Düsseldorf
Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird (Aufgabe von BGHZ 40, 391, 397 ff. - Stahlexport).

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OLG Hamburg - 3 U 122/09 - Urt. v. 11.02.10 - rechtskräftig
1. Unter dem Begriff der „Dosistitration“ wird nur das Auf- oder Abdosieren eines bestimmten Wirkstoffs bzw. Arzneimittels verstanden. Nicht unter diesen Begriff fällt jedoch der Wechsel von einem Monopräparat auf ein entsprechendes Kombinationspräparat, nachdem das Monopräparat nicht zu hinreichenden Ergebnissen geführt hat.

2. Zwar trifft die Angabe „Eine Dosistitration ist nicht erforderlich“ im engeren Wortsinn auch dann zu, wenn für ein Präparat keinerlei Dosisanpassung (=Dosistitration) vorgesehen ist. Mit dieser Werbeangabe wird jedoch - jedenfalls bei erheblichen Teilen des angesprochenen Fachverkehrs - auch der falsche Eindruck erweckt, dass eine Dosistitration grundsätzlich möglich sei.

3. Der Umstand, dass diese Möglichkeit tatsächlich nicht besteht, stellt hinsichtilch der Patienten-freundlichkeit einen Nachteil bei der Anwendung der beworbenen Präparate dar. Zum einen kann die fehlende Möglichkeit einer Dosisanpassung dazu führen, dass der Patient mehr Wirkstoff als eigentlich nötig erhält, weil eine Abdosierung nicht möglich ist. Zum anderen muss bei unzureichender Wirkung der beworbenen Präparate ein Wechsel des Arzneimittels erfolgen.

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OLG Köln - 6 U 168/09 - Urt. v. 05.02.10- rechtskräftig
Die Ankündigung, die Preise bestimmer Matrazen seien wegen eines "Sortimentswechsel" herabgesetzt, erweckt den Eindruck einer zeitlich befristeten Aktion. Sie ist irreführend, wenn sich der Sortimentsverkauf über jedenfalls mehr als vier Monaten hinziehen wird und sein Ende nicht absehbar ist, weil die organisatorischen Vorbereitungen des Produktaustausches noch in den Anfängen stecken.

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OLG Köln - 6 U 136/09 - Urt. v. 05.02.10
Eine regional geordnete, mehrere hundert Adressen umfassende Datensammlung von Personen und Einrichtungen, die (zumindest) einen Werbebrief eines Unternehmens erhalten haben, stellt ein Geschäftsgeheimnis i.S.d. § 17 II Nr. 2 UWG dar, auch wenn nicht anzunehmen ist, dass alle Adressaten als Kunden gewonnen werden konnten.

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BGH - I ZR 160/08 - Beschl. v. 04.02.10 - OLG Frankfurt a. M.
Zur Frage der Verletzung des Anspruchs einer Prozesspartei auf rechtliches Gehör durch un-terbliebene Beweiserhebung (Leitsatz der Redaktion).

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BGH - I ZB 3/09 - Beschl. v. 04.02.2010 - OLG München
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebenen Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisungen, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochnmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.

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BGH - I ZR 66/09 - Urt. v. 04.02.10 - OLG Stuttgart
Werbeschriften, ohne Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen, verletzt § 5 I Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4 Abschn. I Nr. 3.

2. Für die Frage der Aussparung der Pflichtangaben gem. § 5 I Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4 Abschn. I Nr. 3 kann maßgeblich darauf abgestellt werden, ob der Hersteller des Fahrzeugs für den Typ (hier: "Gallardo") und die Variante (hier: "Gallardo Spyder") eine Betriebser-laubnis beantragt und erhalten hat.

3. Bei der Informationspflicht gem. § 5 I Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Marktverhaltens-regelung.

4. Eine Vorenthaltung der Pflichtangaben ist spürbar i.S.v. § 3 I, II S. 1 UWG. (Leitsätze der Redaktion)

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BGH - I ZR 51/08 - Urt. v. 04.02.10 - OLG München
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.

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OLG Köln - 6 U 177/09 - Urt. v. 29.01.10
Ein bald nach Erlass einer einstweiligen Verfügung von dem Gläubiger im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen erklärtes Einverständnis "bis zu einer Entscheidung des Verfügungsverfahrens" auf die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu verzichten, beseitigt die Dringlichkeitsvermutung jedenfalls dann, wenn in den nachfolgenden Monaten konkrete und mit zeitlichen Limits zur Beantwortung versehene Vorschläge zur Beilegung des Rechtsstreits nicht unterbreiten werden (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe WRP 1986, 232, 234).

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OLG Köln - 6 W 145/09 - Beschl. v. 29.01.10
Ist dem Geschäftführer einer ausländischen Gesellschaft von einem deutschen Gericht untersagt worden, geschäftsschädigende Äußerungen über einen in Deutschland ansässigen Konkurrenten, die er in Interviews gegenüber deutschen Medien gemacht hatte, zu wiederholen, so erstreckt sic der Geltungsbereicht des Verbotes nicht auf ein im Ausland (hier: London) in englischer Sprache einem dortigen Fernsehsender gegebenes Interview, wenn dessen Programm in Deutschland zwar - wie weltweit - empfangen ist, aber kaum zur Kenntnis genommen wird.

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LG Berlin - 16 0 267/09 - Urt. v. 28.01.10
1. Eine allgemein gehaltene Unterlassungsverpflichtung beschränkt sich nicht allein auf Wer-bung in Druckschriften, die Anlass für die der Unterwerfungserklärung vorausgegangene Abmahnung gewesen ist, sondern erfasst auch Werbung in anderen Medien, beispielsweise solche im Internet.

2. Zur Frage der zulässigen Wiedergabe heilmittelwerberechtlicher Pflichtangaben im Rahmen der Bewerbung eines Arzneimittels im Internet, die in Form eines Banners mit dem Hinweis "Hier klicken!" einen persönlichen und kostenlosen Pollenflug-Infoservice zum Aufruf bereits hält, sofern diese Website im oberen Teil die aktuellen Pollendaten und im unteren Teil die Pflichtangaben beinhaltet.

3. Zur Frage der Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch einen Wettbewerbsverband im Falle des Verstoßes eines Unterlassungsschuldners gegen einen Unterlassungsvertrag.

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LG Berlin - 52 0 185/09 - Urt. v. 28.01.10
Zur Frage, ob Werbeangaben zur physiologischen Wirkung eines als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes namens "Hör-Kraft", mit denen diesem eine Verbesserung bzw. Stabilisierung des Hörvermögens im Alter beigelegt wird, den materiellen Vorgaben der HCVO entsprechen.

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OLG Hamburg - 3 U 102/09 - Urt. v. 28.01.10
Die werbliche Aussage "Hervorragende lokale Verträglichkeit2,3" für ein Augentropfenpräparat zur Glaukombehandlung ist irreführend, wenn bei der Anwendung des Präparats nach dem Inhalt der Fachinformation "häufig", d. h. bei 1 % bis 10 % der Patienten, Nebenwirkungen in Form verschwommenen Sehens, von Augenschmerzen, Augenreizung oder von Fremdkörpergefühl im Auge auftreten.

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OLG Hamburg - 3 U 212/08 - Urt. v. 28.01.10
1. Eine Markenanmeldung beinhaltet keine gezielte Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, wenn die Gesamtbetrachtung aller im Einzelfall bestehenden Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit auf eine Behinderungsabsicht schließen lässt.

2. Die Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneter Ware als Werbegeschenk durch ein Handelsunternehmen, welches die so gekennzeichneten Waren nicht anderweitig vertreibt und einen solchen anderweitigen Vertrieb auch nicht vorbereitet, stellt keine ernsthafte Markenbenutzung i.S.d. § 26 MarkenG dar. Denn diese schenkweise Abgabe dient nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt.

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BGH - VIII ZR 326/08 - Urt. v. 27.01.10 - OLG Brandenburg
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB nicht stand:

"EMB ist u.a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gem. § 19 II GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen",

"Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV i.S.v. § 19 I GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt",

"Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gem. § 5 II GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss",

"Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentli-chung der Preisänderung gem. § 5 III GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirk-samwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung".

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB nicht stand:

"Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss".

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OLG Hamburg - 5 W 7/10 - Beschl. v. 25.01.10
Ist eine Unterwerfungserklärung sprachlich wegen Verwendung einer falschen Präposition verunglückt, ohne dass Zweifel an ihrer Ernstlichkeit bestehen und ist davon auszugehen, dass dieser Fehler auf Rückfrage sofort korrigiert würde, kann der Verfügungsgrund für eine Verbotsverfügung mangels ausreichender Unterwerfungserklärung nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen sein.

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OLG Köln - 6 U 119/09 - Urt. v. 22.01.10
1. Eine AGB-Klausel in einem Mobilfunkleistungsvertrag, wonach der Kunde auch die Vertragspreise zu zahlen hat, die - bis zum Eingang der Verlustmeldung der Karte - durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, stellt weder eine nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksame Schadenspauschalierung dar, noch benachteiligt sie den Kunden unangemessen.

2. Die Klausel, wonach der Kunde in Verzug gerät, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Rechnungszugang dem Konto des Dienstleisters gutgeschrieben ist, ist als Abbedingung der 30-Tage-Frist des § 286 II S. 1 BGB unwirksam.

3. Eine Klausel, wonach der Dienstleister den Mobilfunkanschluss - bei Fortbestand der Grundpreiszahlungspflicht - sperren kann, sobald der Kunde mit Zahlungspflichten von mindestens € 15,50 in Verzug ist, ist unwirksam.

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OLG Köln - 6 U 137/09 - Urt. v. 22.01.10
1. Eine schriftliche Auftragsbestätigung, die sich über den Wechsel des Kunden von einem an-deren (Strom-)Anbieter verhält, ist auch dann eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Nr. 1 UWG, wenn der Vertragsschluss vorher bereits durch mündliche Absprachen zustande ge-kommen ist.

2. Stellt der neue Anbieter seinen eigenen Tarif einem "Referenzgrundversorgertarif" des vormaligen Stromanbieters unter Bezugnahme auf den individuellen Jahresverbrauch des Kunden gegenüber, sind die Angaben irreführend, wenn die früheren Kosten nicht konkret berechnet sind. Der neue Anbieter kann dem nicht entgegenhalten, er verfüge über keine eigene durchgehende Tarifstruktur, sondern definiere seine Gebühren über Rabatte zur den "Referenztarifen" der jeweiligen regionalen Anbieter.

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OLG Köln - 6 W 149/09 - Beschl. v. 22.01.10
Für die Beantwortung der Frage, ob der Verfügungsgrund wegen überlangen Zuwartens mit der Antragseinreichung bei Gericht entfallen ist, kommt es in einem arbeitsteiligen Unternehmen (hier: GmbH) auf die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu-ständigen Mitarbeiter an. Das gilt auch, wenn sie über keine eigene Rechtsabteilung verfügt. Dann ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der das Unternehmen ständig vertretende Rechtsanwalt - die „ausgelagerte Rechtsabteilung“ - erstmals durch einen Unternehmensmitarbeiter über den Wettbewerbsverstoß unterrichtet wird.

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OLG Köln - 6 U 141/09 - Urt. v. 22.01.10
1. a) Maßgebender Zeitpunkt der Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist nur dann der Tag der (letzten) mündlichen Verhandlung, wenn das angegriffene Zeichen keinen eigenen Schutz genießt. Bei Angriffen gegen eine eingetragene Marke bzw. ein Unterneh-menskennzeichen kommt es insoweit auf den Tag der Markenanmeldung respektive den Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung als Unternehmensbezeichnung an (im Anschluss an: BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24).

b) Aus hohen Wachstumsraten in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der Unterneh-menstätigkeit kann eine gesteigerte Kennzeichnungskraft allein nicht abgeleitet werden.

c) Die Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "weg.de" für ein Internet-Reisebüro ist von Hau-se aus zu schwach.

2. Die Ähnlichkeit der für Online-Portale benutzten Zeichen "weg.de" und "mcweg.de" ist ge-ring. Insbesondere vermutet der Verkehr nicht, dass derselbe Dienstleister unter "mcweg.de" Billigreisen und unter "weg.de" luxuriöse Buchungen vertreibt. Das steht auch der Annahme einer Irreführung i.S.d. § 5 II UWG entgegen.

3. Die Bezeichnung "weg.de" für Reisedienstleistungen hat keine hinreichende wettbewerbliche Eigenart, um einen Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG zu erhalten.

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BGH - I ZR 47/09 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Hamburg
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 - Fotowettbewerb).

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BGH - I ZR 23/07 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Hamm
a) Die Vorschrift es § 27 I S. 2 LFGB enthält keine Erweiterung, sondern lediglich eine der Konkretisierung dienende Erläuterung des Irreführungsverbots in § 27 I S. 1 LFGB und er-fasst daher inhaltlich zutreffende Werbeaussagen nicht.

b) Die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel beigelegten Wirkung kann sich auch schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeu-genden Methoden und Feststellungen beruht.

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LG Berlin - 52 0 211/09 - Urt. v. 21.01.10
Zur Frage, ob Werbeangaben zur physiologischen Wirkung eines als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes namens "Ultra Granatapfel Kapseln", mit denen diesem eine Hilfe u.a. bei Herz-/Kreislauferkrankungen, Arteriosklerose, Krebs, Alzheimer, Arthritis und Diabetes sowie den dadurch bewirkten Schäden sowie bei chronischen Entzündungen und Potenzstörungen beigelegt und überdies ein Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall, Bluthochdruck, erhöhtem Cholesterinspiegel und Prostataerkrankungen zugeschrieben werden, den materiellen Vorgaben der HCVO entsprechen.

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OLG München - 29 U 3012/09 - Urt. v. 21.01.10
Zur Frage, ob der Vertrieb aus Pilzen (darunter der Schmetterlingstramete sowie dem Glänzenden Lackporling) hergestellte Nahrungsergänzungsmittel gegen Art. 3 II, Art. 4 Novel-Food-Verordnung verstößt.

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BGH - I ZR 206/07 - Urt. v. 21.01.10 - OLG Karlsruhe
a) Die Übertragung der ausländischen Schutzanteile von IR-Marken richtet sich nach dem jewei-ligen Auslandsrecht.

b) Der Schutz der Marke des Geschäftsherrn nach § 11 MarkenG erstreckt sich auch auf i.S.d. § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken.

c) Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der ausländischen Marke des Ge-schäftsherrn und der Agentenmarke ist eine hypothetische Kollisionsprüfung maßgeblich, bei der die Marke des Geschäftsherrn wie eine im Inland eingetragene Marke der Agenten-marke gegenüberzustellen ist.

d) Bei der hypothetischen Kollisionsprüfung ist allein auf das Verkehrsverständnis im Inland abzustellen.


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LG Hamburg - 312 O 258/09 - Urt. v. 19.01.10 - rechtskräftig
1.Von einem Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG ist dann auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch in demselben Verband organisierte und vom selben Rechtsanwalt vertretene Buchhandlung verfolgt werden.

2. Bei der Fassung eines Unterlassungantrags sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt. Bei einem Wettbewerbsverstoß, der dadurch charakterisiert ist, dass die Beklagte preisgebundene Bücher zu Preisen angeboten und vertrieben hat, die niedriger waren als die gebundenen Ladenpreise, akann Unterlassung eines solchen Verhaltens für Bücher allgemein, und nicht lediglich für das jeweilige Werk verlangt werden.

3. Das Verbot der Unterschreitung des nach § 5 BuchPreisBindG festgesetzten Preises beim gewerbs- bzw. geschäftmäßigen Verkauf von Büchern an Letztabnehmer verstößt nicht gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.

4. § 5 BuchPreisBindG enthält keine Bagatellklausel im Sinne der Spürbarkeitsgrenze des § 3 UWG, eine Unterschreitung der festgesetzten Ladenpreise bei Büchern wird sich jedoch regelmäßig für die Mitbewerber spürbar auswirken, da niedrigere Preise naturgemäß geeignet sind Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen.

5. Der Anspruch auf Bucheinsicht gem. § 10 BuchPreisBindG, der der Verwirklichung des Grundsatzse der Verhältnismäßigkeit dient und bereits bei Verdacht eingreift, darf nicht zur allgemeinen Ausforschung der Gegenseite missbraucht werden. Er greift daher nur dann ein, wenn der Verletzte die hierdurch gewonnene Kenntnis zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt und soweit kein milderes in gleicher Weise geeignetes Mittel zur Verfügung steht. Soweit ein Gesetzesverstoß unstreitit vorliegt, ist die Bucheinsicht zum Beweis der Verletzungshandlung nicht erforderlich.

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OLG Köln - 6 U 131/09 - Urt. v. 15.01.10
1. Zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart der einen Eisbär auf blauweißem Hintergrund darstellenden Verpackung von Hustenbonbons, wenn ein relevanter Teil der Verbraucher bei Benennung der Produktbezeichnung wesentliche Merkmale der Verpackung spontan be-schreiben kann.

2. Bei einer die charakteristischen Bestandteile der Verpackung nachahmenden Gestaltung schließt die deutliche Angabe einer anderen Marke und eines anderen Herstellerunternehmens die Annahme einer unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung nicht aus (Abgrenzung zu BGH GRUR 2009, 1069, Tz. 15 = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).

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BGH - I ZR 67/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Celle
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht (amtlichen Leitsatz der Entscheidung „Zimtkapseln“ übernommen, d. Red.).

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BGH - I ZR 138/07 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Hamm

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.

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BGH - I ZR 4/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Dresden
Ein Berufungsurteil ist aufzuheben und an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, sofern die rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts auf widersprüchlichen Feststellungen beruht, die dem Revisionsgericht keine hinreichend sichere Beurteilung des Sachverhalts erlauben (Leitsatz der Redaktion).

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EuGH (Erste Kammer) - C-304/08 Urt. v. 14.01.10 (Plus Warenhandelsgesellschaft
Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnemarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlements und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlements und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.

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BGH - I ZR 88/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG Nürnberg
Im Rahmen des Identitätsschutzes der Marke nach § 14 II Nr. 1 MarkenG kommt es nur auf Be-einträchtigungen der Funktionen der Marke an, soweit sie für Waren oder Dienstleistungen eingetragen und benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die das angegriffene Zei-chen benutzt wird.

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BGH - I ZR 92/08 - Urt. v. 14.01.10 - OLG München
a) Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung „DDR“ und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf.

b) Eine durch Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenan-meldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§§ 64 a MarkenG, 6 II PatKostG) als zurückgenommen gilt.

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OLG München - 29 U 5136/09 - Urt. v. 14.01.10
1. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat keinen Anspruch auf Entgeltherabsetzung gegen eine Privatklinik, die dem Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes entzogen ist.

2. Gesetzliche Vergütungsvorschriften werden nicht umgangen, wenn es sich bei der Privatklinik, die aus einem Plankrankenhaus ausgegründet ist, um eine private Einrichtung handelt, die räumlich, sachlich und organisatorisch ausreichend vom Plankrankenhaus abgegrenzt ist.

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BGH - VIII ZR 81/08 - Urt. v. 13.01.2010 - OLG Hamm
a) Zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderurkunden.

b) Bei Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch konmmt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (Bestätigung von BGH, Urt. v. 28.10.2009 - VIII ZR 320/07).

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OLG Köln - 6 U 106/09 - Urt. v. 08.01.10
1. Führt die von dem Kunden allein in Auftrag gegebene Einrichtung der Rufnummernanzeige ("Clipfunktion") für den vorhandenen Telefonanschluss zu einem Wegfall der bestehenden "Preselection", so trifft den Auftragnehmer eine prozessuale Erklärungspflicht (sekundäre Darlegungslast), wenn er sich auf einen bloßen Arbeitsfehler berufen will.

2. Der Telekommunikationsdienstleister, der sein EDV-System so gestaltet hat, dass bei Ein-richtung einer gewünschten "Clipfunktion" eine bestehende "Preselection" nur bei einer zusätzlichen manuellen Eingabe aufrechterhalten bleibt und daher entfällt, wenn sie auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters (fehlerhaft) nicht angezeigt wird, nimmt die Behinderung des Mitbewerbers, für den die Voreinstellung bestand, bewusst in Kauf.

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OLG Köln - 6 U 113/09 - Urt. v. 08.01.10 - rechtskräftig
Die Hervorhebung des bestimmten Artikels, mit der in einer Werbeaussage die eigene Person betont wird (hier: durch Kursivdruck) führt nicht zu einer Alleinstellungsbehauptung, wenn im Kontext nur die Zugehörigkeit zur Spitzengruppe hervorgehoben wird und sich die angesprochenen Qualitätsvorteile einer objektiven Nachprüfung entziehen.

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KG - 24 U 30/09 - Urt. v. 30.12.09
Zur Frage, ob ein als „Stärke Control“ bezeichnetes Produkt, das aus phaseolaminreichem Boh-nenextrakt und Bambusfasern besteht, als ergänzende bilanzierte Diät vertrieben wird und dazu bestimmt ist, die Aufnahme der mit der Nahrung zugeführten Kohlehydrate zu verhindern, indem es die zu ihrer Resorption notwendige Spaltung durch das körpereigene Enzym Amylase blockiert und dadurch zur Gewichtsabnahme beitragen soll, den Anforderungen des § 1 IV a S. 2 DiätV entspricht.

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OLG Köln - 6 U 101/09 - Urt. v. 23.12.09 - rechtskräftig
1. a) Der Inhaber eines Internetanschlusses trägt die (sekundäre) Darlegungslast, wenn er geltend macht, die seinem Anschluss zugeordneten Tauschbörseangebote stammen nicht von ihm persönlich, sondern von Familienmitgliedern.

b) Dieser Darlegungslast genügt nicht, wer sich zur Frage der Anschlussbenutzung durch den Ehegatten ausschweigt, eine Nutzung der "älteren" (von fünf) Kindern einräumt und (lediglich) behauptet, "im Rahmen der Erziehung die Kinder immer wieder darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass keine Inhalte aus dem Internet downgeloaded und keine Tauschbörsen benutzt werden dürfen", wenn die so belehrten Kinder das Internet im Übrigen unkontrolliert nutzen können.

2. Der Gegenstandswert eines gegen die Teilnahme an Tauschbörsen gerichteten Unterlassungsanspruchs richtet sich an dem jeweiligen konkreten Interesse des Gläubigers aus und bemisst sich nicht rein an der Zahl der in Netz gestellten Titel.


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OLG Hamburg - 5 U 55/08 - Urt. v. 23.12.09
1. Zur Frage der richtigen Parteibezeichnung.

2. Zur Frage der Verpflichtung von Juwelieren zur Preisauszeichnung in Schaufenstern.


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KG - 5 W 124/09 - Beschl. v. 22.12.09
1. Zur Frage einer irrtumsausschließenden Aufklärung einer Blickfangwerbung.

2. Dass ein Durchschnittsverbraucher bei einer blickfangmäßigen Komplettwerbung von Betten mit Zubehör ohnehin mittlerweile davon ausgeht, dass das Zubehör nicht im blickfangmäßig hervorgehobenen Preis enthalten ist, kann nicht als hinreichend gesichertes Verbraucherver-ständnis angesehen werden.

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OLG Hamburg - 3 U 33/09 - Urt. v. 22.12.09
Wird eine einstweilige Verfügung, welche antragsgemäß das Verbot nicht einer Presseerklärung als solcher, sondern einer verallgemeinerten Behauptung nach Maßgabe der als Verletzungshandlung in Bezug genommenen Presseerklärung begehrt, mit der Maßgabe bestätigt, dass der verall-gemeinerten Behauptung ein weiteres inhaltliches Element hinzugefügt wird, so liegt darin eine Einschränkung der Reichweite des Verbotsantrags und folglich eine Teilaufhebung der einstweiligen Verfügung. Die auf diese Weise abgeänderte einstweilige Verfügung bedarf nicht der erneuten Vollziehung gem. § 929 ZPO, weil es sich lediglich um eine unwesentliche Abänderung handelt.

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OLG Hamm - I-4 U 131/09 - Urt. v. 22.12.09
Die Bewerbung eines Wasserverwirbelungsgerätes mit den Behauptungen, dass das damit aufbe-reitete Wasser zu einer Steigerung des individuellen subjektiven Wohlbefindens beiträgt, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Einwirkung auf die menschliche Befindlichkeit wissenschaftlich umstritten ist und die Werbung einen klaren und deutlichen Hinweis darauf vermissen lässt.

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OLG Köln - 6 U 60/09 - Urt. v. 18.12.09 - rechtskräftig
1. Der Telekommunikationsdienstleister, der mitteilt, er liege nach dem Messergebnis einer Fachzeitschrift "im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten hinweg ... vorn", wirbt irreführend, wenn er mit seinem Angebot nur in einigen städtisch strukturierten Ballungsregionen vertreten ist.

2. Wer als Kabelbetreiber ein Testergebnis (zutreffend) wiedergibt, wonach die Kabelbetreiber "neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leistungen" hatten, erweckt den Eindruck, auch selbst dieser Spitzengruppe anzugehören, wenn in der werblichen Darstel-lung das eigene getestete Produkt unmittelbar neben dem Testzitat abgebildet wird.

3. Greift eine Werbemaßnahme Tests verschiedener Fachzeitschriften auf, ist sie zur Irreführung geeignet, wenn sie das positive Testergebnis einer Zeitschrift in einem bestimmten Einzelpunkt - hier: Reaktionszeiten (Ping) - herausgreift, das relevant schlechtere Ergebnis in einem der anderen genannten Blätter aber unerwähnt lässt.

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OLG Hamburg - 3 U 55/09 - Urt. v. 17.12.09
1. Bei einem Jahresabonnement zur Lieferung einer Zeitschrift handelt es sich nicht um einen Vertrag über die Lieferung von "sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs" i.S.v. § 312 b III Nr. 5 BGB.

2. Die Anwendbarkeit des § 312 b III Nr. 5 BGB verlangt, dass die Lieferung von dem Unter-nehmen selbst und seinen Mitarbeitern ausgeführt wird. Es genügt nicht, wenn der Unter-nehmer die Post oder ein vergleichbares Logistikunternehmen, welches Aufträge von je-dermann entgegen nimmt, mit der Auslieferung beauftragt.

3. Die Regelung des § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV überschreitet nicht die Ermächtigungsgrundlage des Art. 240 EGBGB. Der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber durfte mit der Informa-tionspflicht über das Nicht-Bestehen eines Widerrufsrechts eine Regelung treffen, welche über die in der RL 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) vorgesehene Informationspflicht zum Be-stehen eines Widerrufsrechts hinausgeht. Die Fernabsatzrichtlinie setzt nur Mindeststan-dards, welche der nationale Gesetzgeber überschreiten darf, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher sicherzustellen.

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Thüringer OLG - 2 W 504/09 - Beschl. v. 16.12.09

§ 12 IV 1. Alt. UWG ist nicht anwendbar, wenn Gegenstand des Unterlassungsprozesses nicht nur ein möglicherweise einfach gelagerter Wettbewerbsverstoß, sondern auch eine vom Beklagten behauptete Drittunterwerfung ist.

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Thüringer OLG - 2 W 509/09 - Beschl. v. 14.12.09
Bittet der Verfügungsbeklagte unter konkreter Angabe von Verhinderungsgründen den gegnerischen Anwalt um eine Fristverlängerung in Bezug auf die Abgabe einer Abschlusserklärung, ist dieser gehalten, eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Erhebt er vor Ablauf dieser Frist Hauptsacheklage, muss dies bei einer Kostenentscheidung im Rahmen von § 269 III S. 3 ZPO zu seinen Lasten berücksichtigt werden.

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OLG Köln - 6 U 90/09 - Urt. v. 11.12.09
1. Der in Art. 1 Nr. 1 b der EG-Richtlinie 2004/27 enthaltene Terminus "pharmakologische Wir-kung" hat keine andere Bedeutung als der zuvor im Rahmen der Einordnung eines Mittels als Arzneimittel maßgebliche Begriff "pharmakologische Eigenschaft".

2. Das für die Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln geltende Erfor-dernis einer "nennenswerten" Auswirkung auf den Stoffwechsel ist auch bei der Abgrenzung von Arzneimitteln zu Medizinprodukten zu beachten.

3. Ein Mittel, das von seinen Wirkungen her in den Regelungsbereich des AMG wie des MPG fällt, ist nicht dem MPG (als speziellerem Gesetz) zuzuordnen, sondern bei verbleibenden Zweifeln dem AMG.

4. Ein Darmreinigungsgerät, das zu physiologischen Vorgängen im Darm führt, wie sie durch bloße Nahrungsaufnahme nicht erzielt werden und die gesundheitsgefährdende Nebenwir-kungen haben können, ist als Arzneimittel einzustufen.

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BGH - I ZR 46/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Dresden
In Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, besteht für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Un-terlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents kein Rechtsschutzbedürfnis.

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BGH - I ZR 149/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Karlsruhe
a) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine In-ternet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen.

b) Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hin-zuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann.

c) Richtet sich die Höhe der Abmahnkosten nach dem Gegenstandswert der Abmahnung, sind die Kosten einer nur teilweise berechtigten Abmahnung gem. § 12 I S. 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war. Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.

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BGH - I ZR 189/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Hamburg
a) Ein Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist kein Arzneimittel, sondern ein Medizinprodukt.

b) Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln oder Informationspflichten hinsichtlich des Umgangs mit den von den Kunden erworbenen Produkten begründen, stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.

c) Der Schutzzweck des § 9 UWG steht nicht dem Anspruch eines Mitbewerbers entgegen, der von demjenigen, der sich durch die Verletzung einer ausschließlich dem Schutz der Verbraucher dienenden Martverhaltensregelung einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft hat, den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangt.


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BGH - I ZR 195/07 - Urt. v. 10.12.09 - OLG Stuttgart
Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Ver-günstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.

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BGH - VIII ZR 219/08 - Urt. v. 09.12.09 - OLG München
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandels-plattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand: "[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung".

b) Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ablei-ten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.

c) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der In-haltskontrolle nicht stand: "[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits emp-fangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchs-vorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prü-fung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzu-führen ist".

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LG Stuttgart - 31 0 117/09 KfH - Urt. v. 04.12.09
Der Vertrieb eines Fruchtsaftgetränkes, das u.a. Fruchtmark der Guanabana-Frucht enthält, ist unlauter, da die aus dieser Frucht gewonnenen Bestandteile der Novel-Food-VO unterfallen und die danach erforderliche Zulassung nicht vorliegt.

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BGH - I ZR 152/07 - Urt. v. 02.12.09 - OLG Stuttgart
Steuerrechtliche Vorschriften stellen grundsätzlich keine Marktverhaltensregelungen dar. Ihre Verletzung kann auch nicht unter Zuhilfenahme des Vorsprungsgedankens als wettbewerbs-rechtlich unlauter angesehen werden.

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OLG Köln - 6 U 114/09 - Urt. v. 27.11.09 - rechtskräftig
1. Wird auf der Verpackung eines Produktes dessen Marke (hier: Medisoft für Kontaktlinsen) der Zusatz ® beigefügt, erwartet der Verkehr, dass es eine exakt so registrierte Marke gibt. Er vermutet die Registrierung aber nicht für das Gebiet der Bundesrepublik, wenn die weiteren auf der Verpackung befindlichen Informationen - in englischer Sprache , ausländischer Hersteller - erkennen lassen, dass es sich um ein weltweit vertriebenes, nicht in Deutschland hergestelltes Erzeugnis handelt.

2. Nimmt der Verbraucher an, die Marke der ihm angebotenen Kontaklinsen sei in Großbritannien eingetragen, während in Wirklichkeit der Schutz des Zeichens in den USA besteht, fehlt seinem Irrtum die wettbewerbliche Relevanz.

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OLG Köln - 6 U 129/09 - Urt. v. 27.11.09
Die einen Konkurrenten betreffende Pressemitteilung eines Unternehmens, dieser werde an einen der den deutschen Strommarkt beherrschenden Energieriesen verkauft und deshalb seine von ihnen unabhängige Stellung einbüßen, ist i.S.d. § 5 I S. 2 Nr. 3 UWG irreführend, wenn in dem als Beleg angeführten Zeitungsartikel (nur) darüber berichtet worden war, dass er zum Verkauf stehe und ein ausländischer strategischer Investor mit eigenen Stromkapazitäten Wunschkandidat sei.

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OLG Hamburg - 3 U 201/08 - Urt. v. 26.11.09
Die Bezeichnung „Bullenmeister“ für ein alkoholfreies Getränk nutzt die der bekannten deutschen Marke „Red Bull“ eigene Unterscheidungskraft und Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus (§ 14 II Nr. 3 MarkenG). Der Verkehr ordnet diese Bezeichnung infolge ähnlichkeitsbedingter Wiedererkennung eines Markenbestandteils („Bull“) der bekannten Marke zu. Nicht hingegen handelt es sich lediglich - wie im Fall „Zwilling/Zweibrüder“ (BGH, Urt. v. 29.04.2004 - I ZR 191/01) - um eine für die Annahme eines Verstoßes gegen § 14 II Nr. 3 MarkenG nicht ausreichende bloße Assoziation, die aufgrund einer geschickt gewählten begrifflichen Annäherung bestehende Zeichenunterschiede überwindet.

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OLG Hamburg - 3 U 23/09 - Urt. v. 26.11.09 - rechtskräftig

§ 477 I BGB, der Anforderungen an Abfassung und Inhalt einer Garantieerklärung i.S.d. § 443 BGB enthält, ist jedenfalls auch dazu bestimmt, gem. § 2 I Nr. 2 UWG im Interesse der Mitbewerber und Verbraucher das Marktverhalten zu regeln.


Beinhaltet das im Rahmen der Internet-Auktions-Plattform eBay abgegebene rechtsgeschäftlich bindende Verkaufsangebot eine unselbständige Garantie, so muss Abfassung und Inhalt des Ver-kaufsangebots § 477 BGB genügen.

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OLG Köln - 6 U 102/09 - Urt. v. 20.11.09
Die Registrierung einer Fülle von Zeichen (hier: 10), die im Einzelfall mit der Klagemarke nicht zu verwechseln sind, aber so benutzt werden könnten, dass eine verwechslungsfähige Serienmarke entsteht, begründet keine Erstbegehungsgefahr für die Bildung einer solchen Serienmarke, wenn die - noch nicht aufgenommene - Verwendung der Zeichen auch in Kombination geschehen kann, die Verwechslungen nicht aufkommen lassen.

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BGH - I ZR 186/07 - Urt. v. 19.11.09 - OLG Köln
Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs- und Beweis-last hierfür bei dem Dritten (teilweise Aufgabe von BGH GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III).

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LG Berlin - 52 0 131/09 - Urt. v. 19.11.09
Zur Frage einer krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Prosta-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, die beim angesprochenen Leser den Eindruck erweckt, das Mittel sei geeignet, die Prostata gesund zu erhalten, typischen Prostatabe-schwerden wie Harnstottern, Druckgefühl, Harndrang und nachlassende Potenz vorzubeugen resp. diese zu lindern sowie vor Prostatakrebs zu schützen.

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LG Berlin - 52 0 167/09 - Urt. v. 19.11.09

Zur Frage einer wissenschaftlich hinreichenden Absicherung der Bewerbung eines unter der Be-zeichnung „Super Maca“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels, mit der bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, das Produkt sei geeignet, als natürliches Potenzmittel für Mann und Frau zu wirken und eine Alternative zu chemischen Mitteln wie Viagra zu sein.

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BGH - I ZR 141/07 - Urt. v. 19.11.09 - OLG Hamburg
a) Die Unvollständigkeit oder Einseitigkeit eines Preisvergleichs lässt dessen Objektivität i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG unberührt.

b) Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden (hier: einerseits Abmessungen, andererseits Gewicht bei der Beförderung von Paketen und Päckchen) und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist.

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LG München II - 1 HK 0 4243/09 - Urt. v. 18.11.09
Die Bewerbung getrockneter Erbsen, die mit einem scharfen knusprigen Teig überzogen sind, auf der Vorderseite der Verpackung mit dem Begriff "Wasabi-Erbsen" ist zur Irreführung ge-eignet, sofern die beworbenen Erbsen tatsächlich kein Wasabi enthalten. Die Irreführungsgefahr wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass auf der Rückseite der Verpackung der Hinweis erfolgt, dass das Produkt "Wasabi-Geschmack" aufweise und unter dem Stichwort "Zutaten" u.a. "Wasabi-Aroma 6 %" aufgeführt wird.

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BGH - I ZB 101/08 - Beschl. v. 12.11.2009 - OLG Frankfurt
Die für die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlichen besonderen Umstände setzen, wenn sie nicht aus der Natur des Streifalls folgen, jedenfalls voraus, dass die außergerichtliche Bearbeitung der Sache aufgrund einer allgemeinen Maßnahme der Betriebsorganisation und nicht nur im Einzelfall für die Partei an dem Ort erfolgt, an dem der auswärtige Rechtsanwalt seine Kanzlei hat.

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BGH - I ZR 183/07 - Urt. v. 12.11.09 - OLG Hamburg
a) Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S.v. § 5 I, III MarkenG be-stehen.

b) Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.

c) Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 III GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gem. Art. 1 II, 2 I PVÜ auf eine verfassungs-konforme Auslegung des § 3 UWG berufen.

d) Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG geschützte Recht einer natürlichen oder ju-ristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstal-tungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.

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BGH - I ZR 210/07 - Urt. v. 12.11.09 - OLG Hamburg
Das in § 43 V AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarznei-mitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versand-handels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20 a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die be-stimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.

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BGH - I ZR 191/07 - Urt. v. 29.10.2009 - OLG Stuttgart
a) Die Vorschrift des § 204 I Nr. 1 BGB setzt- ebenso wie schon § 209 I BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus. Berechtigter ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber un dessen Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter.

b) Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers beendet nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruch; dieser bleibt vielmehr verfahrensrechtlich die Hauptsache.

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OLG Bamberg - 3 U 126/09 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 29.10.09
Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauertrockenlegung mit Angaben, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, der Einsatz dieses Gerätes könne durch Bündelungen so genannter Raumenergie und Bodenenergie ohne Eingriff in die Substanz oder Einsatz von (herkömmlicher) Energie wie Strom, Gas etc. feuchtes Mauerwerk trocken legen (gravomagnetische Mauerentfeuchtung), ist zur Irreführung geeignet,sofern der Verfügungskläger unter Vorlage diverser gutachterlicher Stellungnahmen glaubhaft macht, dass nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen weder eine auf das streitgegenständliche Gerät ursächlich zurückführende Wirkung noch dessen Wirkweise nachgewiesen ist und der Werbende den Nachweis der Wirksamkeit des angepriesenen Gerätes zur Mauertrocknung schuldig bleibt.

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BGH - I ZR 65/07 - Urt. v. 29.10.09 - OLG München
Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.

Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Test-exemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zei-tung zu ersetzen.

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BGH - I ZR 180/07 - Urt. v. 29.10.09 - KG
Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressen noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufgabe von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I).

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BGH - VIII ZR 320/07 - Urt. v. 28.10.09 - OLG Bremen
a) Die Klauseln in Erdgassonderverträgen „Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor“ oder „Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen“ halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

b) Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann.

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BGH - I ZR 124/08 - Beschl. v. 22.10.09 - OLG Frankfurt a. M.
1. Hat das Berufungsgericht in seinem Urteil keine Rechtssätze aufgestellt, die von abstrakten Rechtssätzen in Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte abweichen, sondern gelangt es vielmehr aufgrund eines anderen Verkehrsverständnisses zu seiner von den anderen Urteilen abweichenden Beurteilung, so gebietet eine solche auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz nicht die Zulassung der Revision nach § 543 II S. 1 Nr. 2 ZPO.

2. Im Unterlassen einer Aufklärung liegt nur dann eine unlautere Irreführung, wenn das Publikum dadurch in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht wird. Dies ist bei der Bewerbung einer Telefon-Flatrate nicht der Fall, die keine Auf-klärung über das Fehlen von Preselection-Optionen enthält (Leitsätze der Redaktion).

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BGH - I ZR 58/07 - Urt. v. 22.10.2009 - OLG Köln
a) Ist das begehrte Verbot eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt, sind einer erweiternden Auslegung des Unterlassungsantrags und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungshandlungen enge Grenzen gesetzt. Sind nach diesen Maßstäben die Unterlassungsanträge, die in zwei getrennten Klagverfahren verfolgt werden, weder identisch noch im Kern gleich, liegen schon deswegen unterschiedliche Streitgegenstände vor.

b) Von einem Missbrauch i.S.d. § 8 IV UWG ist nicht auszugehen, wenn der Gläubiger zur getrennten Verfolgung in verschiedenen Prozessen im Hinblick auf die unterschiedliche Beweissituation Anlass hat (hier: angegriffene Werbeaussagen in einem Spielplan und einem Internetauftritt einerseits und im Rahmen von Telefon- und Postmarketingmaßnahmen andererseits).

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BGH - I ZR 73/07 - Urt. v. 22.10.09 - OLG Hamm
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.

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VG Köln - 24 K 4394/08 - Urt. v. 14.10.09
1. Gemäß § 21 IV AMG entscheidet die zuständige Bundesoberbehörde unabhängig von einem Zulassungsantrag eines pharmazeutischen Unternehmers auf Antrag einer zuständigen Lan-desbehörde über die Zulassungspflicht eines Arzneimittels. Die Feststellungsbefugnis ist auch nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Arzneimitteleigenschaft eines Produktes keinem Zweifel unterliegt und lediglich noch zu klären ist, ob eine Zulassungsbedürftigkeit besteht, insbe-sondere keine Ausnahmen von der Zulassungspflicht nach §§ 21 II, 36 resp. 38 AMG vorliegen. Sie umfasst vielmehr ebenso die Frage, ob überhaupt eine Arzneimittel vorliegt.

2. Zur Frage, ob es sich bei zwei als Medizinprodukte vertriebenen Cystus-Präparaten um zulas-sungspflichtige Arzneimittel handelt, sofern das eine Präparat mit der Zweckbestimmung der Vorbeugung sowie der begleitenden Behandlung von Erkältungskrankheiten, Viruserkrankungen und bakteriellen Infektionen der oberen Atemwege, insbesondere solcher, die durch Grippe- und Erkältungserreger verursacht werden sowie der Vorbeugung bei erhöhtem Infektionsrisiko angeboten wird resp. das andere Präparat der Behandlung von Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu dienen bestimmt ist.

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OLG München - 29 U 3082/09 - Urt. v. 08.10.09
1. Ein Zeichen, das als Bestandteil in ein zusammengesetztes Zeichen oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, kann eine selbständig kennzeichnende Stellung behal-ten, ohne dass es das Erscheinungsbild des zusammengesetzten Zeichens oder der kom-plexen Kennzeichnung dominiert oder prägt. Bei der Identität oder Ähnlichkeit dieses selb-ständig kennzeichnenden Bestandteils mit einem Unternehmenskennzeichen mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG zu bejahen sein.

2. In der eigenmächtigen Umwidmung eines Produkts, das vom Zeicheninhaber als Arzneimittel eingestuft wird, in ein Nahrungsergänzungsmittel liegt eine mittelbare Beeinträchtigung des Originalzustands der Ware i.S.v. § 24 II MarkenG mit der Folge, das keine Erschöpfung ein-tritt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das betreffende Mittel nach den gesetzlichen Vorschriften objektiv als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen ist.

3. Der Umstand, dass ein Produkt in die Lauer-Taxe aufgenommen wird, begründet Erstbege-hungsgefahr dahingehend, dass der Anbieter das Produkt in naher Zukunft in den Verkehr bringen wird.

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BGH - I ZR 216/07 - Urt. v. 07.10.09 - OLG Köln
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 I S. 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

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BGH - I ZR 150/07 - Urt. v. 07.10.09 - OLG Köln
Bietet die Deutsche Telekom ihren Festnetzkunden eine Rufumleitung an, durch die Anrufe aus dem Festnetz nicht zu der gewählten Mobilfunknummer des Kunden, sondern unmittelbar zu seinen Festnetzanschluss geschaltet werden, liegt eine gezielte Behinderung des Mobilfunkunternehmers i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG vor, wenn dem Anrufer das erhöhte Verbindungsentgelt für den - tatsächlich nicht getätigten - Anruf in das Mobilfunknetz in Rechnung gestellt wird und das Mobilfunkunternehmen kein Entgelt für die Bereithaltung des Mobilfunknetzes erhält.

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OLG Köln - 6 U 95/09 - Urt. v. 02.10.09
1. Ein Schreiben, mit dem dem Adressaten als "goldenes Dankeschön" unaufgefordert eine Kreditkarte "1 Jahr lang kostenlos" zur "Freischaltung" zugeleitet wird, beeinflusst die Verbraucherentscheidung bei hinreichend deutlichen Hinweisen auf die späteren Jahres-beiträge auch dann nicht unangemessen i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG, wenn sich ihm keinerlei War-nung vor dem mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr verbundenen Gefahren entnehmen lässt. Es verschleiert auch nicht seinen Werbecharakter (§ 4 Nr. 3 UWG).

2. Ein vorgenanntes - an einen Kunden, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht, gerichtetes - Schreiben stellt auch dann keine unzumutbare Belästigung nach § 7 II Nr. 1 UWG dar, wenn es nicht bereits auf dem Briefumschlag als Werbung gekennzeichnet ist und inhaltlich per-sönliche Daten des Adressaten verwendet. Dessen (leicht) erhöhter Aufwand bei einer Un-kenntlichmachung seiner aus dem Schreiben und der Kreditkarte erkennbaren Daten im Zusammenhang mit deren Entsorgung ist hinzunehmen.

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OLG Köln - 6 U 53/09 - Urt. v. 02.10.09
1. Ein Parallelimporteur kann auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht darauf verwiesen werden, die importierte Packungsgröße ohne Mengenänderung nach einer (ohne großen Aufwand erreichbaren) Zulassung in Deutschland zu vertreiben, wenn das Medikament in dieser Größenordnung (hier: 96 Tabletten) schwerer absetzbar ist.

2. Ist eine Veränderung der Verpackung zulässig, ohne dass der Erschöpfungseinwand entfällt, so hat der Parallelimporteur die Wahl, ob er die ausländische Verpackung unter Veränderung der Blistermengen und bei Überklebung mit Etiketten übernimmt oder eine neue Umverpackung herstellt. Das gilt nicht nur für das Abstocken (Entnehmen von Blistern: BGH GRUR 2007, 1075 = WRP 2007, 1472 - Stilnox), sondern auch für das Aufstocken (Hinzufügen von Blistern).

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BGH - I ZR 134/07 - Urt. v. 01.10.09 - OLG Hamburg
Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung i.S.d. § 6 II Nr. 5 UWG dar.

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BGH - I ZR 94/07 – Zwischen- u. Teilurt. v. 01.10.09 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung nach § 240 S. 1 ZPO erfasst nicht den aus einem Wettbewerbsverstoß folgenden Anspruch auf Drittauskunft. Über diesen Anspruch kann durch Teilurteil entschieden werden, auch wenn im Hinblick auf die übrigen Klageanträge, mit denen weitere Ansprüche aufgrund des Wettbewerbsverstoßes verfolgt werden, eine Verfahrensunterbrechung nach § 240 S. 1 ZPO eintritt.

b) Für den Anspruch auf Drittauskunft nach § 242 BGB reicht eine offene Imitationsbehauptung im Rahmen vergleichender Werbung i.S.d. § 6 II Nr. 6 UWG gegenüber dem besonders sachkundigen Verkehrskreis der gewerblichen Abnehmer aus. Für den Drittauskunftsan-spruch ist nicht erforderlich, dass das allgemeine Publikum der vergleichenden Werbung eine Imitationsbehauptung entnimmt.

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Thüringer OLG - 2 U 188/09 - Urt. v. 30.09.09
1. § 4 Nr. 10 UWG ist neben § 20 I GWB anwendbar, wenn der Ausspruch kartellrechtlicher Sank-tionen nur wegen der möglicherweise fehlenden Normadressateneigenschaft des Beklagten ausgeschlossen ist.

2. Eine Auskunftspflicht besteht, wenn es um kerngleiche Handlungen (hier: identische Verträge mit lediglich unterschiedlichen Vertragspartnern) und nicht um bloß ähnliche Handlungen des Verletzers geht.

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OLG Köln - 6 U 76/09 - Urt. v. 25.09.09
Werden unter einer Marke, die im Warenverzeichnis für "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege" eingetragen ist, (nur) Schaumbäder, Duschbäder und Cremeseifen vertrieben - nicht aber Pflegelotionen, Schminkmittel, Puder und Cremes - so verbietet sich gleichwohl eine Teillö-schung wegen Nichtbenutzung der Marke, weil der Verkehr für die unter der Marke veräußerten Produkte keinen anderen zusammenfassenden engeren Oberbegriff kennt.

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OLG Hamburg - 3 U 43/09 - Urt. v. 24.09.09 - rechtskräftig
Die Registrierung der Domain www.stadtwerke-u....de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versor-gungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, „zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet“ bzw. „Bauwerke der Stadt U.“ präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Er-werbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschlei-ernde Zwecke.

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OLG Hamm - 4 U 104/09 - Urt. v. 24.09.09 - rechtskräftig
Das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage des Abgemahnten entfällt, wenn der Gegner in einem Verfahrensstadium, in dem das Feststellungsverfahren noch nicht entscheidungsreif ist, Leistungsklage erhebt und auf sein Recht zur Klagerücknahme mit der Folge verzichtet, dass die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann.

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OLG Köln - 6 U 26/09 - Urt. v. 22.09.09 - rechtskräftig
1. Die in einer Zeitungsanzeige angekündigte Tiefpreisgarantie (hier: eines Billigfliegers), mit der ein Preisnachlass in Höhe der doppelten Differenz zwischen dem mit dem Kunden ur-sprünglich vereinbarten Tarif und dem bei einem Wettbewerber vorgefundenen niedrigeren Tarif ausgelobt wird, stellt eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG dar.

2. a) Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der Garantie gelten, müssen nach § 4 Nr. 4 UWG bereits in der Zeitungswerbung offengelegt werden, wenn sie von einem durchschnittli-chen Leser der Anzeige nicht erwartet werden. Ein Hinweis auf eine Internetseite in der Sternchenauflösung der Printwerbung genügt dann nicht.

c) Dementsprechend müssen schwerwiegende bürokratische Hindernisse bei der obliga-torischen Art der Anspruchsdurchsetzung, eine enge Begrenzung auf wenige Vergleichsflüge oder ein Verweis auf eigene andere Flugangebote bereits in der Werbung genannt werden.

3. Eine Begrenzung der garantierten Erstattung auf einen Höchstbetrag (hier: EUR 100,00) ist keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Vergünstigung, sondern regelt deren Umfang. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung richtet sich daher nicht nach § 4 Nr. 4 UWG, sondern nach § 5 UWG.

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OLG Köln - 6 U 57/09 - Urt. v. 18.09.09 - rechtskräftig
1. Der Hinweis auf der Verpackung eines Fruchtaufstrichs, dass er wie frische Frucht aufs Brot schmecke und eine eigene Zubereitung noch nie so aromaschonend erfolgt sei, wird vom durchschnittlichen Verbraucher auf den Geschmack und nicht auf die Herstellungsweise des Produkts bezogen. Er wird nicht annehmen, es seien frisch verarbeitete - nicht wie in Wirklichkeit zuvor tiefgekühlte - Früchte verwertet worden (Abgrenzung zu OLG Hamburg ZUR 1999, 791).

2. Der Geschmacksvergleich mit den frischen Früchten enthält erkennbar eine werbliche Übertreibung, stellt aber nicht eine "Angabe" i.S.d. § 5 I S. 2 UWG dar, dass eine ge-schmackliche Identität bestehe.

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OLG Köln - 6 U 79/09 - Urt. v. 18.09.09 - rechtskräftig
1. Der Tatbestand des § 5 UWG knüpft an eine objektive Irreführung des Verkehrs an. Wird eine kalendarisch bestimmte Geschäftsaufgabe angekündigt, das Geschäft aber über den Stichtag weitergeführt, ist die Irreführung zu bejahen. Es kommt - anders als nach Nr. 15 der Schwarzen Liste - nicht darauf an, ob der Geschäftsinhaber zunächst eine entsprechende Aufgabeabsicht hatte oder nicht.

2. Zielt ein Verfügungsantrag - nachdem der Gegner im monatlichen Abstand ein zweites Mal einen definitiven Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe annonciert, das Geschäft aber jeweils fortgeführt hat - darauf ab, dass derartige Werbeanzeigen zu unterlassen sind, so hat eine spätere Hauptsacheklage keinen anderen Streitgegenstand, wenn der dort gestellte Antrag (im Einklang mit der gerichtlichen Tenorierung im Eilverfahren) die Einschränkung enthält, das Verbot solle nur gelten, falls die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit nicht beabsichtigt gewesen war.

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BGH - I ZR 103/07 - Urt. v. 17.09.09 - OLG Celle
Wird eine Beweisaufnahme von Amts wegen angeordnet, ist die materiell beweisbelastete Partei nicht Beweisführer i.S.v. § 379 S. 1 ZPO; die Durchführung der Beweisaufnahme darf in diesem Fall nicht davon abhängig gemacht werden, dass die beweisbelastete Partei einen Ausla-genvorschuss zahlt.

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BGH - I ZR 217/07 - Urt. v. 17.09.2009 - OLG Stuttgart
a) Bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann.

b) Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags.

c) Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger gem. § 315 I BGB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.

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OLG Köln - 6 W 85/09 - Beschl. v. 01.09.09 - rechtskräftig
Nimmt das im Tenor eines Verfügungsbeschlusses ausgesprochene Verbot auf farbig wiedergegebene Lichtbilder Bezug, so wahrt auch die Zustellung einer schwarz/weißen Ausfertigung der Urschrift die Vollziehungsfrist, wenn dadurch die Ermittlungen des Verbotsumfanges nicht erschwert wird (Abgrenzung zu OLG Hamburg NJW-PR 2007, 986; OLG Frankfurt a. M. GRUR 2009, 995).

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OLG Hamburg - 3 U 199/08 - Urt. v. 13.08.09
1. Der angesprochene Verkehr versteht die Angabe "BIO TABAK" dahingehend, dass der verwendete Tabak aus ökologischem Anbau stammt, dass er - über das aufgrund der all-gemeinen Umweltbelastung hinaus unvermeidbare Maß hinaus - frei von Rückständen und Schadstoffen ist, dass der verwendete Tabak weitgehend naturbelassen ist, und dass die daraus hergestellten Zigaretten ohne künstliche Zusatzstoffe produziert worden sind. Die Verwendung der Angabe "BIO" weist deshalb hinsichtlich der Aspekte Naturbelassenheit, Freiheit von künstlichen Zusatzstoffen sowie weitgehende Rückstands- und Schadstofffreiheit darauf hin, dass die so beworbenen Zigaretten "natürlich" bzw. "naturrein" seien.

2. Bei der Regelung des § 22 II Nr. 2 VTabakG handelt es sich um ein abstraktes Gefähr-dungsdelikt. Die Feststellung einer konkreten Irreführungsgefahr ist für die Anwendung der Regelung des § 22 II Nr. 2 VTabakG somit nicht erforderlich. Dieser Auslegung als abstakte Gefährdungsnorm stehen weder verfassungsrechtliche, noch europarechtliche Regelungen entgegen.

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LG Hamburg - 312 0 365/09 - Urt. v. 04.08.09
1. Für die Nachprüfbarkeit eines Vergleichs i.S.v. § 6 II Nr. 2 UWG in der Fassung ab dem 30.12.2008 bzw. Art. 4 lit. c) der Richtlinie 2006/114/EG ist es nicht erforderlich, dass der Verkehr die Überprüfung ohne weiteres und ohne jeden Aufwand vornehmen kann, sondern es genügt, dass die eine Nachprüfung ermöglichenden Bestandteile für den Adressaten so zugänglich sind, dass er sie selbst oder durch einen Dritten nachprüfen lassen kann.

2. Das Erfordernis der Angabe der Preise des Konkurrenzerzeugnisses oder die ausdrückliche Nennung einer entsprechenden Quelle lässt sich weder § 6 II Nr. 2 UWG in der Fassung ab dem 30.12.2008 noch Art. 4 lit. c) der Richtlinie 2006/114/EG entnehmen. Erforderlich ist lediglich die Nachprüfbarkeit, also die Möglichkeit, dass sich der angesprochene Verkehr zumindest über die genannten Eigenschaften oder Preise die nötige Klarheit verschaffen kann.

3. Schon durch die bloße Nennung des konkreten Produkts des Mitbewerbers kann der ange-sprochene Verkehr unter Umständen über alle Informationen verfügen, um die Richtigkeit der Aussage nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen.

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LG Karlsruhe - 15 0 63/09 KfH IV - Urt. v. 31.07.09
Eine eingeschränkte Unterlassungserklärung ist nur dann geeignet zur Ausräumung der Wiederho-lungsgefahr, wenn sie dazu führt, dass nur eine zulässige Werbung vom Verbot ausgenommen wird (hier: eine Werbung, in der der Verbraucher ausreichend auf die fehlende wissenschaftliche Anerkennung der beworbenen Methode hingewiesen wird).

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OLG Stuttgart - 2 U 4/09 - Urt. v. 30.07.09
Zur Frage einer Erinnerungswerbung für Arzneimittel i.S.v. § 4 VI HWG, sofern auf den Seitenwän-den von Lkws vier Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet sind, denen der einleitende Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ vorangestellt ist.

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OLG Hamburg - 3 U 53/09 - Urt. v. 30.07.09
Der dem Betrieb einer virtuellen Schnittstelle zum Zwecke der Weiterleitung im Internet generierter Spielaufträge an die staatseigene Lottogesellschaft dienende Geschäftsbesorgungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Betreiber der Schnittstelle weigert, eine den Erfordernissen des Glückspielstaatsvertrags genügende Einspeisungspraxis sichzustellen.

Art. 4 I, IV GlüStV sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, Art. 49 EG) sowie mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) vereinbar.

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BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 29.07.09 - Bundespatentgericht
Verweigert das Bundespatentgericht im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren einem Beteiligten zu Unrecht Verfahrenkostenhilfe, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG verletzt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei Bewilligung von Verfahrens-kostenhilfe eine anwaltlich vertretene Partei den Vortrag in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bereits im Beschwerdeverfahren und nicht erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gehalten und das Bundespatentgericht deshalb eine für sie günstigere Entscheidung getroffen hätte.

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BGH - I ZR 87/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Hamburg

a) Stellt sich der Parallelimport eines Arzneimittels allein deswegen als rechtswidrig dar, weil die Vorabinformation des Markeninhabers, die Voraussetzung für die Erschöpfung gewesen wäre, unterblieben ist, kommt im Rahmen der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ein verhältnismäßig niedriger Vergütungssatz in Betracht.

b) Der Parallelimporteur, der es versäumt, den Markeninhaber vorab zu informieren, und der des-wegen eine Markenverletzung begeht, kann - wenn der Markeninhaber diese Art der Schadens-berechnung gewählt hat - verpflichtet sein, den Gewinn aus dem Vertrieb des parallelimportier-ten Arzneimittels vollständig herauszugeben.

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BGH - I ZR 102/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Köln
Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Be-griffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.

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BGH - I ZR 169/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG München
a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzei-chenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzube-ziehen.

b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht wi-dersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.

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BGH - I ZR 77/07 - Urt. v. 29.07.09 - OLG Celle
a) Mittel der Aufmerksamkeitswerbung sind einem Steuerberater in einem Werbeschreiben, das insgesamt sachlicher Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit dient, nur dann verboten, wenn sie Gemeinwohlbelange beeinträchtigen.

b) Es überschreitet den berufsrechtlich zulässigen Rahmen sachbezogener Werbung und verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 57 a StBerG, wenn in der Werbung eines Steuerbe-raters die Preiswürdigkeit und die fachliche Qualität der Leistung von Wettbewerbern in un-lauterer Weise pauschal herabgesetzt werden.

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OLG Hamburg - 5 U 43/08 - Urt. v. 29.07.09 - rechtskräftig
1. Bei vorformulierten Einverständniserklärungen in die Zusendung von Werbung im Rahmen von Internet-Angeboten handelt es sich um Vertragsklauseln, auf die die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Rechtsgrundsätze der §§ 305 ff. BGB anzuwenden sind.

2. Solche Klauseln halten der Inhaltskontrolle gem. § 307 I S. 2 BGB (Transparenzgebot) nicht stand, wenn sie in hohem Maße unklar und unbestimmt sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, in Bezug auf welche Unternehmen, in welchem Umfang und zu welchen konkreten Zwecken die Einwilligung zur Zusendung von Werbung erteilt wird.

3. Im Streitfall muss der Verwender substantiiert darlegen und ggf. beweisen, dass und wie es konkret zu der im Rahmen eines Online-Formulars erteilten Einwilligungserklärung des je-weiligen Verbrauchers gekommen ist.

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OLG Hamburg - 5 W 76/09 - Beschl. v. 27.07.09
1. Für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr in Bezug auf andere, aber gegenüber der beanstandeten Verletzung kerngleiche Verstöße muss nicht stets die Abgabe einer verall-gemeinernden Unterlassungsverpflichtungserklärung erforderlich sein.

2. Nimmt der Unterlassungsschuldner allerdings an der ihm vom Unterlassungsgläubiger übersandten, vorformulierten Unterlassungserklärung Änderungen (Streichungen) vor oder ü-bermittelt er eine abweichend formulierte eigene Erklärung, können sich daraus nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftige Zweifel an dem Willen des Schuldners ergeben, die Erklärung nicht nur auf den konkreten Verletzungsfall, sondern auch auf kerngleiche Verstöße zu erstrecken.

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BGH - I ZR 223/06 - Beschl. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel folgende Frage zur Vorabent-scheidung vorgelegt:

Erfasst Art. 88 I lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Hu-manarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor-gelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?

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BGH - I ZR 50/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsäch-liche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Wa-renkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle ent-weder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchen-hinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

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BGH - I ZR 140/07 - Urt. v. 16.07.09 - OLG Hamburg
Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.

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LG Bayreuth - 13 KH 0 33/09 - Urt. v. 15.07.09
Zur Frage der Irreführung über die Zwecktauglichkeit, die Verwendungsmöglichkeit sowie die von der Verwendung eines Gerätes, dem eine mauerentfeuchtende Wirkung beigelegt wird, zu erwar-tenden Ergebnisse, sofern der Hersteller für das Gerät eine Wirkungsweise jenseits jeglicher phy-sikalischer Gesetze behauptet, die Wirksamkeit des Gerätes aber nicht zu beweisen vermag.

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BGH - VIII ZR 56/08 - Urt. v. 15.07.09 - OLG Celle
a) § 5 II GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 I, II AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu.

b) Eine Preisanpassungsklausel, die das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 II GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Erdgassondervertrag übernimmt, also nicht zum Nach-teil des Kunden von der gesetzlichen Regelung des Preisänderungsrechts für den Grundver-sorger abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

c) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„... [Der Gasversorger] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 II GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach bil-ligem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

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BGH - VIII ZR 225/07 - Urt. v. 15.07.09 - LG Berlin
a) Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§§ 10 I EnWG 1998, 36 I EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abneh-mers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.

Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisände-rungsrecht nach § 4 I, II AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag über-nimmt, also nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden i.S.v. § 307 I S. 1 oder 2 BGB dar.

b) Die Klausel in einem Erdgassondervertrag

„Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist ... [der Gasversorger] berechtigt, die Gaspreise ... auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten ... [des Gasversorgers] anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein“

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1 BGB nicht stand.

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BGH - I ZR 13/07 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Celle
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.

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OLG München - 29 U 1852/09 - Urt. v. 09.07.09
1. Für nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der UGP-Richtlinie am 12.12.2007 vorgenommene Handlungen ist der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 Nr. 1 und § 4 Nr. 1 UWG 2004 dahin auszulegen, dass er auch Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erfasst.

2. Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams kann gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter sein.

3. Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

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BGH - I ZR 193/06 - Urt. v. 09.07.09 - OLG Frankfurt a. M.
a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S.d. § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.


b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.

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LG Darmstadt - 16 O 142/09 - Urt. v. 07.07.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes, dem der Hersteller eine mauerent-feuchtende Wirkung zuschreibt, sofern wissenschaftlich gesicherte Ursache-Wirkung-Nachweise für die verwendete Methode nicht vorliegen und die vom Hersteller vorgetragenen Erklärungen nicht dem aktuellen gesicherten Erkenntnisstand der Physik und der Wissenschaft entsprechen.

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OLG Hamburg - 3 U 221/08 - Urt. v. 02.07.09
Ein wirkstoffgleiches preisgünstiges Arzneimittel verfügt bereits dann über den „gleichen Indikati-onsbereich“ i.S.d. § 129 I S. 2 SGB V, wenn es für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde. Ist die Substituierbarkeit wegen unter-schiedlicher Indikationsbereiche unklar, darf der Apotheker das preisgünstige Arzneimittel gemäß § 17 V Apothekenbetriebsordnung nicht abgeben, bevor die Unklarheit - etwa durch Rücksprache mit dem verordnenden Arzt - beseitigt ist.

Wird ein Arzneimittel in der Werbung als „Generikum“ bezeichnet, so fassen die Fachkreise diese Bezeichnung aus klinisch-praktischer Perspektive und in Übereinstimmung mit der Begriffsbe-stimmung in Art. 10 II lit. b) RL 2001/83/EG dahingehend auf, dass es sich um ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit einem anderen Arzneimittel gleiches, jedoch preiswerteres Präparat handele. Nicht hingegen muss es sich nach dem Verständnis der Fachkreise um ein durch förmliche Bezugnahme auf das mittlerweile patentfreie Referenzarzneimittel zugelassenes, chemisch identisches Präparat handeln.

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OLG München - 29 U 3992/08 - Urt. v. 02.07.09

Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch für ausländische Versandapo-theken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden.

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OLG München - 29 U 4587/08 - Urt. v. 02.07.09
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept einge-reicht wird, einen Bonus von € 2,50, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von € 9,30, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 I HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter (Bestätigung von Senat GRUR-RR 2007, 297 ff. - Geld verdienen auf Rezept).

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OLG Hamburg - 3 U 151/08 - Urt. v. 02.07.09 - rechtskräftig
Die werbliche Aussage, ein biotechnologisch hergestelltes Generikum (Biosimilar) i.S.d. Art. 10 IV der Richtlinie 2001/83/EG verfüge erwiesenermaßen über ein im Vergleich zum Originalarzneimittel „äquivalentes Sicherheitsprofil“, ist irreführend, wenn dieser Vergleich nicht auf einer wissen-schaftlich validen Untersuchung der Sicherheitsprofile, sondern hinsichtlich des Generikums le-diglich auf Wirksamkeitsstudien beruht.

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OLG Hamburg - 3 U 13/09 - Urt. v. 30.06.09
Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG i.V.m. Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwen-dung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht.

Im durch die RL 2001/83/EG gemeinschaftsrechtlich vollharmonisierten Bereich der Arzneimittel-werbung ist für eine nach Maßgabe des Art. 12 I GG vorgenommene verfassungskonforme Ausle-gung des § 11 I Nr. 2 HWG als konkreter Gefährdungstatbestand kein Raum. Nach der Rechtspre-chung des BVerfG (Beschl. v. 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschl. v. 07.06.2000 - 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen. Auf der Ebene der Fachgerichte tritt wegen des aus Art. 19 IV GG folgen-den Gebots des effektiven Rechtsschutzes an die Stelle der Prüfung deutscher Grundrechte eine Grundrechtsprüfung nach dem Maßstab des europäischen Rechts.

Die Auslegung des § 11 I Nr. 2 HWG, Art. 90 lit. f) RL 2001/83/EG als abstrakter Gefährdungstatbe-stand ist mit dem gemäß Art. 6 II EUV verbindlichen höherrangigen Gemeinschaftsrecht - insbe-sondere dem europarechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Recht auf freie Mei-nungsäußerung gem. Art. 10 EMRK - vereinbar.

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KG - 5 W 59/09 - Beschl. v. 26.06.09
Es stellt eine geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 I Nr. 1 UWG n.F. und eine systematische Behin-derung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG dar, die Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf der Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist gem. §§ 312 d I, 355 BGB einzuleiten ohne organisatorisch dafür Sorge zu tragen, dass Widerrufe der Kunden sofort be-rücksichtigt werden.

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LG Bayreuth - 13 KH 0 55/07 - Urt. v. 24.06.09
1. An den Nachweis der Wirksamkeit kosmetischer Geräte ist kein geringerer Maßstab anzu-legen als an den medizinischer Geräte.

2. Zur Frage des Nachweises der Wirksamkeit der Behandlung mit einem kosmetischen Gerät - der der Anbieter eine Reduzierung von Cellulite, eine Umfangsreduzierung an verschie-denen Körperstellen und eine Umverteilung von Fett zuschreibt - durch Studien, deren Be-zahlung resp. Inauftraggabe entweder im Dunkeln bleibt oder der Herstellerfirma zuzuord-nen und deren Probandenanzahl relativ gering ist, ohne dass sich aufgrund der Beschrei-bung der Studien ergeben würde, dass die untersuchte Personengruppe ausreichend sei, um das Ergebnis auf die Allgemeinheit zu übertragen.

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LG Düsseldorf - 37 0 91/08 - Urt. v. 18.06.09
1. Der Unterlassungsschuldner muss sich durch eine eindeutige, unmissverständliche und grundsätzlich vorbehaltlose Erklärung zur Unterlassung verpflichten, ihr Inhalt darf keinen Zweifel an ihrer Rechtsverbindlichkeit aufkommen lassen. Auf Erklärungen mit Einschränkun-gen und Zusätzen braucht sich der Unterlassungsgläubiger grundsätzlich nicht einzulassen.

2. Der Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln, der diese im Wege des Teleshopping absetzt, muss sich die in einer Werbesendung gemachten krankheitsbezogenen Aussagen einer „live“ in das Studio durchgestellten Anruferin zurechnen lassen, sofern sich der während der Sen-dung im Studio anwesende geschäftsführende Alleingesellschafter des Herstellerunterneh-mens von den Aussagen nicht distanziert.

3. Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die die Bedeutung eines Nährstoffs für die Körperfunktion beschreiben, sind bis zur Verabschiedung der in Art. 13 III HCVO genannten Liste nur dann zulässig, wenn sie „dieser Verordnung“ und dem einschlägigen nationalen Recht entsprechen. Der HCVO entsprechen sie aber nur dann, wenn anhand allgemein aner-kannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass das Vorhandensein des Wirk-stoffs, auf den sich die Angaben beziehen, in einem Lebensmittel eine positive physiologische Wirkung hat, wenn die Stoffe, auf die sich die Angaben beziehen, im Produkt in einer Menge vorhanden sind, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen, wenn die angesprochenen Wirkstoffe in dem Produkt in einer Form vorliegen, die für den Körper verfügbar ist und wenn die Menge des Produkts, deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann, eine signifikante Menge der Wirkstoffe enthält, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ge-eignet ist, die behauptete physiologische Wirkung zu erzielen. Trägt der Werbende dazu nichts Konkretes vor, ist die Verwendung der Angaben grundsätzlich unzulässig.

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BGH - I ZR 224/06 - Urt. v. 18.06.09 - LG Köln
a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.

b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbrau-cher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.

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BGH - I ZR 47/07 - Urt. v. 18.06.09 - OLG Koblenz
a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 I, III MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.

b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.

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OLG Hamburg - 3 U 195/08 - Urt. v. 11.06.09
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.


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LG Berlin - 52 0 337/08 - Urt. v. 04.06.09
Die Bewerbung von kosmetischen Mitteln, deren Inhaltsstoffe überwiegend in der traditionellen chinesischen Medizin Verwendung finden, mit den Behauptungen, dass die Mittel im Vergleich zu anderen handelsüblichen Produkten hochwirksam und erfolgreich bei der Behandlung von Haar-ausfall sind, Haarausfall stoppen, neue Haare nachwachsen lassen und für festeres und dichteres, dickeres Haar mit mehr Volumen sorgen, ist zur Irreführung geeignet, sofern eine derartige Wir-kung auf die Haare und das Haarwachstum wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert ist.

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OLG Köln - 6 W 60/09 - Beschl. v. 03.06.09

1. Bei den Vorgaben für die Werbung in § 5 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 4, der u.a. für elektronisch verbreitetes Werbematerial einen Hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ vorschreibt, handelt es sich um Marktverhal-tensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Das Fehlen des Hinweises ist grundsätzlich als geeignet anzusehen, die Interessen der Verbraucher, insbesondere deren Fähigkeit, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, i.S.v. § 3 I, II UWG spürbar zu beeinträchtigen.

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LG Münster - 25 0 126/08 - Beschl. v. 02.06.09
1. Für den Fall, dass wegen der beiderseitigen Erledigungserklärung eine notwendige Be-weisaufnahme nicht mehr durchgeführt werden muss, ist in der Regel eine Kostenent-scheidung dahingehend zu treffen, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf-gehoben werden.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigung ihren Grund darin hat, dass seitens der Beklagten eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abgegeben worden ist, da sich der Gegner al-lein mit der Unterwerfungserklärung nicht immer in die Rolle des Unterliegenden begibt. Etwas anderes ergibt sich aus Billigkeitserwägungen in Anwendung des Rechtsgedankens des § 162 BGB jedoch dann, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass der Beweggrund für die Unterwerfungserklärung die Vermeidung einer Beweisauf-nahme war.

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OLG Naumburg - 10 U 56/08 (Hs) - Urt. v. 29.05.09
1. Entnehmen die angesprochenen Verbraucherkreise der Bewerbung von Geräten zur elekt-roosmotischen Mauerentfeuchtung, dass diese ohne größeren Arbeits- und Kostenauf-wand und ohne Eingriffe in die Gebäudesubstanz zu der erwünschten nachhaltigen Tro-ckenlegung des feuchten Mauerwerkes führen, so erwartet der interessierte Kunde, dass die angespriesene Methode in der Praxis nach bestimmten Standards erprobt ist, tatsäch-lich - wie dargestellt - funktioniert und die ihr zugeschriebene Wirkung entfaltet und damit den in der Baupraxis allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht.

2. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, sofern die den Geräten zugeschriebene Funk-tionsweise diesen nach den Erkenntnissen der Bautechnik und Wissenschaft - mangels hinreichend wissenschaftlich begründeter Daten - nicht zukommt oder jedenfalls nicht hin-reichend wissenschaftlich abgesichert ist.

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LG München I - 11 HK 0 5979/09 - Urt. v. 29.05.09
Es verstößt gegen § 1 I S. 1 PAngV, Hotelzimmer mit Nettopreisen zu bewerben, bei denen die Um-satzsteuer nicht inkludiert ist.

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OLG Zweibrücken - 4 U 160/08 - Urt. v. 28.05.09
1. Verurteilungen zur Unterlassung sind zwar regelmäßig, aber keineswegs ausnahmslos auf das Verbot der konkreten Verletzungsform zu beschränken. In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Ver-meidung unnötiger Streitverlagerungen in das Vollstreckungsverfahren auch gewisse Ver-allgemeinerungen über die enge Form der festgestellten Verletzungshandlung hinaus vor-genommen werden dürfen, soweit auch in der erweiterten Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform aus der begangenen Handlung zum Ausdruck kommt. Eine re-levante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Ver-bot; es ist weder Sache des Klägers noch des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsaus-spruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täu-schende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann.

2. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirk-samkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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OLG Hamburg - 3 U 173/08 - Urt. v. 28.05.09
Die Hervorhebung der „Freiheit“ von einem bestimmten Stoff im Blickfang einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel erweckt den Eindruck eines Produktvorteils und ist als irreführend zu unterlassen, wenn das werbende Unternehmen die - vom Anspruchsgläubiger substantiiert angezweifelte - wis-senschaftlich erwiesene Vorteilhaftigkeit des hervorgehobenen Umstands nicht nachzuweisen vermag.

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KG - 5 U 90/06 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 22.05.09
1. Zur Frage der Klagebefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG

2. Der Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der Werbung für Lebensmittel setzt nicht voraus, dass sich der Werbende deren Aussageinhalt zu Eigen macht. Im Rahmen einer Fernsehsendung mit Zuschauerbeteiligung kann es ge-nügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Zusammenhang mit einer reklamehaf-ten Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Aussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Aussagen seien Teil der zu vermittelnden Werbeinformationen.

3. Äußern sich anrufende Zuschauer im Rahmen einer Fernsehwerbesendung krankheitsbe-zogen zu beworbenen Nahrungsergänzungsmitteln, so ist es notwendig, dass sich die für die Sendung Verantwortlichen in jedem Einzelfall ausdrücklich, unmissverständlich und ernsthaft von diesen Äußerungen distanzieren, und zwar ohne jeden verharmlosenden Zu-satz. Dabei muss zum Ausdruck kommen, dass sie sich mit ihrer Distanzierung nicht nur einem formal-juristischen Verbot beugen, sondern sie müssen aus eigenem Wissen und Wollen den Krankheitsbezug leugnen.

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BGH - I ZB 53/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Verneint das Bundespatentgericht eine bösgläubige Markenanmeldung i.S.v. § 8 II Nr. 10 MarkenG unter dem Gesichtspunkt der Störung des Besitzstands des Vorbenutzers, weil die Marke mit der vom Vorbenutzer verwendeten Bezeichnung weder identisch noch zum Verwechseln ähnlich ist, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht mit Erfolg mit der Begründung geltend gemacht werden, die für die Bösgläubigkeit sprechenden Indizien seien falsch gewichtet und die Würdigung des Bundespatentgerichts sei unzutreffend.


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BGH - I ZB 107/08 - Beschl. v. 20.05.09 - Bundespatentgericht
Im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG ist die Beurteilung, ob eine zukünftige Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Waren-gruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, grundsätzlich Sache der nationalen Gerichte. Allein aus dem Umstand, dass das Bundespatentgericht der Bekanntheit einer Ortsbezeichnung bei der Prü-fung des Schutzhindernisses nach § 8 II Nr. 2 MarkenG im konkreten Fall ein anderes Gewicht bei-misst als das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ohne ein Vorabentschei-dungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu richten, folgt keine Ver-letzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S.d. Art. 101 I S. 2 GG.

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BGH - I ZR 220/06 - Urt. v. 20.05.09 - OLG München
Die Bezeichnung „(Vorsorge- und) Versicherungsberater“ war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.

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BGH - VI ZR 160/08 - Urt. v. 19.05.09 - KG
Zur Zulässigkeit der Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass.

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LG Wuppertal - 15 0 11/09 - Urt. v. 15.05.09
Ein Facharzt für Chirurgie, der über besondere Erfahrungen auf den Gebieten der sportmedizini-schen sowie der proktologischen Behandlungen verfügt, verhält sich nicht berufswidrig, sofern er auf seinem Praxisschild unter „Besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben“ auf „Prok-tologische Behandlungen“ und „Sportmedizinische Betreuung“ hinweist, ohne die in der Berufs-ordnung für Ärzte vorgesehene Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung zum „Fach-arzt für Sportmedizin“ bzw. zum „Facharzt für Proktologie“ absolviert zu haben.

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BGH - I ZR 179/07 - Urt. v. 14.05.09 - OLG München
Das Verbot des Rückkaufhandels in § 34 IV GewO ist i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Es richtet sich nicht nur an Pfandleiher, sondern an jedermann.

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsmodell vom Verbot des § 34 IV GewO erfasst wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts maßgeblich und daher zu prüfen, ob der Sache nach gewerbsmäßig durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesicherte Darlehen gegeben wer-den. Das Verbot des § 34 IV GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung als Entgelt für die Überlassung des Kapitals und/oder den Verwaltungsaufwand des Käu-fers wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz (vgl. §§ 346 I, 347 I S. 1 BGB) hinaus-geht.

Das Verbot des § 34 IV GewO stellt im Blick auf Art. 12 GG eine nicht unverhältnismäßige Regelung der Berufsausübung dar.

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OLG München - 6 U 2187/06 - Urt. v. 14.05.09
Zur Frage der therapeutischen Wirksamkeit der Bioresonanz-Therapie

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LG Hamburg - 312 0 99/09 - Urt. v. 12.05.09
1. Nach § 6 II Nr. 2 UWG (a.F. und n.F.) ist ein Vergleich unlauter i.S.v. § 3 UWG, wenn der Vergleich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist. Zu diesen Eigenschaften einer Ware zählen auch die Reichweitenzahlen oder Auflagenzahlen von Zeitschriften, soweit es um die Werbung von Anzeigenkunden geht.

2. Zulässig ist auch der Vergleich von Umsatzzahlen und Umsatzzuwächsen, weil die ange-sprochenen Verkehrskreise wie Facheinkäufer daraus auf die Attraktivität eines Produktes auch in der Zukunft schließen können.

3. Den angesprochenen Verkehrskreisen ist bewusst, dass der Vergleich von veröffentlichten Zahlen eines Konkurrenten aus dem Quartal III/2008 mit zukünftigen Verkaufszahlen des werbenden Wettbewerbers gewisse Unwägbarkeiten birgt, weil sich die auf Auflagenzahlen aus der Vergangenheit beruhenden Berechnungen als unzutreffend erweisen können z.B. weil die Auflage und die Kalkulation des Konkurrenten sich inzwischen verändert haben. Dass ein Preisvergleich auf solchen Grundlagen in der Werbung im Ungefähren bleibt, ist aber so lange nicht irreführend, als aus der Werbung ersichtlich ist, welche Vergleichszahlen verwendet worden sind.

4. Eine Irreführung ergibt sich nicht dadurch, dass Auflagenzahlen miteinander verglichen werden, obwohl unterschiedliche Vertriebswege bestehen (die eine Zeitschrift wird aus-schließlich kostenlos in Apotheken verteilt, die andere mit einer Teilauflage auch in Brief-kästen der in der Nähe einer Apotheke gelegenen Haushalte eingeworfen). Das gilt jedenfalls dann, wenn den angesprochenen Verkehrskreisen mitgeteilt wird, welche Bezugsgrößen in dem Anschreiben in Vergleich gesetzt werden. Ob sie einen solchen Vergleich für valide oder für zu ungewiss erachten, entscheiden die angesprochenen Personen selbst.

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LG Hamburg - 312 0 137/09 - Urt. v. 12.05.09
1. Die Äußerung "clearly the best way to brew coffee" ist nicht in jedem werblichen Zusam-menhang eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung.

2. Die Beweislast dafür, dass die Berühmung einer Alleinstellung oder einer Zugehörigkeit zur Spitzengruppe unzutreffend ist, trifft zwar den Anspruchsteller. Da ihm jedoch die innerbe-trieblichen Verhältnisse des Werbenden nicht bekannt sind und andererseits der Antrags-gegner ohne weiteres über die Informationen verfügt, mit denen er die Richtigkeit seiner Werbebehauptung unter Beweis stellen kann, ist es Sache des Werbenden darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, worauf sich seine vollmundige Werbebehauptung stützt.

3. Bei dem Slogan "make taste, not waste" (verbunden mit der konkreten Darstellung von für Kapselsystem-Kaffeemaschinen bestimmte Kapseln) handelt es sich um einen zwar kritischen aber noch sachlichen Werbevergleich, die Tatbestandsvoraussetzungen der unlauteren vergleichenden Werbung i.S.v. § 6 II Nr. 5 UWG sind nicht erfüllt.

4. Die bloße Hervorhebung der Vorzüge der eigenen Leistung im Rahmen eines Vergleichs stellt noch keine Herabsetzung der fremden Leistung dar. Denn es ist das legitime Interesse des Werbenden, auf die Vorzüge der eigenen Leistung hinzuweisen und sich auf diese Weise von dem Mitbewerber abzugrenzen. Eine Herabsetzung setzt also mehr voraus als den Hinweis auf die Vorzüge der eigenen Leistung und der daraus folgenden herabsetzenden Wirkung des Vergleichs.

5. Zur Beurteilung der Irreführung bei Werbung mit Umweltvorteilen des eigenen Angebots.

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OLG Hamburg - 5 U 155/08 - Urt. v. 06.05.09
Das Rechtsschutzinteresse für eine Unterlassungsklage fehlt nicht, wenn eine Äußerung im Zu-sammenhang mit einer Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versicherungs-/ und Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) streitig ist. Die Verfahrensregelungen des AVAD erlauben keine Überprüfung der An-zeige auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahr-heitsgehalts nicht im Wege der Unterlassungsklage unterbunden werden können, gelten in diesem Fall nicht.

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OLG Hamburg - 5 W 33/09 - Beschl. v. 06.05.09
1. Für die Entscheidung über Ordnungsmittelanträge wegen Verstoßes gegen eine Verbotsverfü-gung ist die vollbesetzte Kammer für Handelssachen auch dann zuständig, wenn der Vorsit-zende die einstweilige Verfügung gem. § 944 ZPO allein erlassen hat.

2. Ist der Schuldner einer Verbotsverfügung verpflichtet, aufgrund des Verbots auch positive Handlungen vorzunehmen, insbesondere organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, und tut er dies nicht, so beginnt die Verfolgungsverjährung der Einzelverstöße gegen die Verbotsver-fügung, die sich aufgrund dieses „Dauerunterlassens“ ereignen, nicht zu laufen. Es liegt recht-lich nur ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung in Form eines Dauerverstoßes vor.

3. In einem solchen Fall kann es nicht zu beanstanden sein, wenn das Gericht nur 6 von insgesamt 26 Einzelvorfällen im Rahmen dieses Dauerverstoßes aufklärt, wenn es der Auffassung ist, dass sich dies auf die Höhe des verhängten Ordnungsgeldes nicht auswirkt. Das gilt jedenfalls dann, wenn es dem Gläubiger nicht darum geht, jeden Einzelfall einer gesonderten Sanktionierung zuzuführen.

4. Zur Darlegungslast einer Schuldnerin, wenn die Verstöße gegen eine Verbotsverfügung nicht von ihr selbst, sondern von Werbern der von ihr beauftragten Werbeagenturen begangen wer-den.

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LG Köln - 33 0 348/08 - Urt. v. 05.05.09
1. Auch wenn sich Aussagen (hier: "nach 3 Tagen hatte ich 1,5 Kilo verloren und am Ende der Woche zeigte die Waage 3,5 Kilo weniger... in sieben Wochen habe ich 22 kg abgenom-men... ohne quälendes Hungergefühl) im Rahmen der Bewerbung eines Schlankheitsmit-tels ausdrücklich nur auf eine individualisierte Person beziehen, entnimmt der Verkehr den Aussagen jedoch, dass die dargestellten Wirkungen gerade keinen Einzelfall in Bezug auf die abgebildete Person darstellen, sondern dass die Wirkungsaussagen auf den angespro-chenen Verkehrskreis übertragbar sind. Der angesprochene Verkehr geht davon aus, dass die Erfahrungen der abgebildeten Person beispielhaft für die Wirkung des beworbenen Produkts sind und wird somit von einer Übertragbarkeit der Aussagen auf sich ausgehen.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Haftung des deutschen Vertreibers des Schlank-heitsmittels - der nach seiner Behauptung eine reine Verteilfunktion inne hat - für die Be-werbung des Produktes mittels einer Werbeanzeige, die der in Großbritannien ansässige Vertriebspartner des Herstellers geschaltet hat.

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LG Bielefeld - 15 0 221/08 - Urt. v. 28.04.09
1. Mit Wirkungsaussagen darf nicht geworben werden, wenn sie wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Das hat für technische Geräte jedenfalls dann zu gelten, wenn sie auch der Behandlung von Lebensmitteln, wozu Wasser zählt, dienen.

2. Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Wasserbehandlern resp. Wasseraufbereitungsgeräten, mit der den Geräten Wirkungen dahin-gehend zugeschrieben werden, dass deren Einsatz weniger Kalkablagerung und weniger Rostbildungen bewirke, zur Auflösung von vorhandenen Kalk- und Rostansätzen führe, den Gehalt an Kohlensäure im Wasser mindere und das Wasser im Sinne einer höheren Löslichkeit mit der Folge der Einsparung jeglicher chemischer Zusätze entspanne und diese Wirkungen abgeleitet werden aus der Behandlung des Wassers mit Magnetfeldern, durch Verwirbelung des Wassers und durch gezielte Informationsübertragung durch quantenphysikalische Prozesse.

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LG Berlin - 15 0 757/07 - Beschl. v. 24.04.09
Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt auch dann, wenn durch sie und infolge der nur eingeschränkten Beweismöglichkeit im Verfahren nach einer übereinstimmenden Erledigungs-erklärung dem Unterlassungsgläubiger der Zeugenbeweis abgeschnitten ist, keine Anerkenntnis-wirkung zu.

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OLG Hamburg - 3 U 211/08 - Urt. v. 23.04.09
Die Angabe „r. führt erste preisgünstige Alternative zu Clopidogrel-Verordnungen ein“ in der Über-schrift einer anlässlich der Einführung eines Arzneimittels veröffentlichten Pressemitteilung ist irreführend und beinhaltet eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn im folgenden Fließtext nicht klargestellt wird, dass das neue Produkt aufgrund einer - im Vergleich mit den bereits erhält-lichen Präparaten - hinsichtlich der Indikationen eingeschränkten Zulassung lediglich für einen Teilbereich der Gesamtheit aller Clopidogrel-Verordnungen in Betracht kommt.

Die Angaben „Enorme Preisersparnis gegenüber Erstanbietern“ und „Maximale Budgetentlastung pro Verordnung“ in einer Werbeanzeige für ein Arzneimittel sind irreführend und eine Werbung außerhalb der Zulassung, wenn in ihrem unmittelbaren Zusammenhang nicht auf die im Vergleich zu den Präparaten der Erstanbieter bestehenden Einschränkungen hinsichtlich des zugelassenen Indikationsbereichs hingewiesen wird.

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OLG Hamburg - 3 U 151/07 - Urt. v. 23.04.09 - rechtskräftig
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Gebrauchtwagenhändler ge-genüber einem Dritten - ebenfalls Gebrauchtwagenhändler - abgegeben hat, ist mangels hinrei-chender Ernsthaftigkeit dann nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr für alle Gläubiger zu besei-tigen, wenn die vorangegangene Abmahnung u. a. auf einer kollegial-fürsorglichen Motivation be-ruhte und der Dritte bekundet, eine etwaig verwirkte Vertragsstrafe mit dem Unterlassungsschuld-ner „auf dem Rummel teilen“ zu wollen.

Ein wettbewerbliches Abschlussschreiben ist in der Regel nicht lediglich als einfaches Schreiben im Sinne der Nr. 2402 VV a.F. z. RVG (jetzt: Nr. 2302) anzusehen, sondern in Höhe einer 0,8-Geschäftsgebühr zu vergüten.

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LG Hamburg - 312 0 136/09 - Urt. v. 21.04.09 - rechtskräftig
1. Soweit das Fehlen der wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaus-sage hinreichend substantiiert vorgetragen wird, ist es - abweichend von den allgemeinen Re-geln - Aufgabe des Werbenden, der eine bestimmte therapeutische Wirkung seines beworbe-nen Produkts behauptet, die wissenschaftliche Absicherung der Werbeangabe zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen.

2. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wis-senschaftlicher Erkenntnis entsprechen.

3. Der Umstand, dass ein Medizinprodukt die sog. grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG erfüllt und damit rechtmäßig in Verkehr gebracht werden darf, hindert nicht das Verbot ent-sprechender Werbeaussagen, mit denen die Wirksamkeit zur Bekämpfung bestimmter Erkran-kungen (hier: gegen Nagelpilz) in Anspruch genommen wird, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine entsprechende Wirksamkeit nicht besteht oder die Wirksamkeit jedenfalls nicht ge-sicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Die Erfüllung der Zweckbestimmung gem. § 3 Nr. 10 MPG wird bei Medizinprodukten der Klasse I gem. § 13 MPG i.V.m. Anhang IX zur Richtlinie 93/42/EWG, vom Hersteller selbst festgelegt und nicht von dritter Seite geprüft.

4. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufbrauchsfrist im einstweiligen Verfü-gungsverfahren.


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Thüringer OLG - 2 U 937/08 - Urt. v. 08.04.09
Wie eine Kennzeichnung durch den Zusatz „Anzeige“ zu erfolgen hat, kann nur für den Einzelfall beurteilt werden. Eine Rolle bei der Beurteilung spielt auch das Umfeld des redaktionell aufge-machten Beitrags, das Einfluss darauf hat, ob der Durchschnittsleser mit werbefinanzierten Bei-trägen rechnet.

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OLG Hamburg - 5 U 169/07 - Urt. v. 08.04.09
1. Bereits mit der Vergabe von Werberechten an der Bandenwerbung in Fußballstadien an einen externen Dienstleister nimmt der Berechtigte eine Wettbewerbshandlung bzw. geschäftliche Handlung zu Gunsten derjenigen (ihm möglicherweise noch unbekannten) Unternehmen vor, die später auf diesen Flächen werbend in Erscheinung treten.

2. Die auf einer Werbefläche herausgestellte isolierte Nennung des Namens eines Unternehmens ist auch dann Werbung im Rechtssinne, wenn dies ohne Anpreisung eines konkreten Angebots geschieht. Dies gilt umso mehr, wenn der Unternehmensname mit dem erwei-ternden Zusatz einer Top-Level-Domain versehen ist, weil die angesprochenen Verkehrs-kreise hiermit aufgefordert werden, diese Seite aufzusuchen und sich über das Angebot zu informieren.

3. Der Verpächter von Werbeflächen ist grundsätzlich für ein rechtsverletzendes Verhalten seines Pächters in Bezug auf diese Fläche rechtlich (mit)verantwortlich. Er ist verpflichtet, einen Rechtsverstoß jedenfalls nach dessen Kenntnis durch geeignete Maßnahmen zu un-terbinden. Die vertragliche Verpflichtung des Pächters auf die Einhaltung von Rechtsvor-schriften reicht hierfür nicht.

4. Ein derartiges Handlungsgebot besteht indes nur dann, wenn aus Sicht des Verpflichteten die Qualität des Handelns als Rechtsverletzung ohne unüberwindbare rechtliche Zweifels-fragen zu beurteilen ist.

5. Bei einer sowohl national-rechtlich als auch europarechtlich sehr komplexen und rechtlich hoch streitigen Materie (hier: Glücksspielrecht) ist es auch einem großen und einflussreichen Verband nicht zuzumuten, auf eine Abmahnung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Arbeitstagen die Rechtslage verbindlich einzuschätzen und die behauptete Rechtsverletzung - z.B. durch außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses - sofort zu unterbinden.

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EuGH (Zweite Kammer) - C-421/07 - Urt. v. 02.04.09
Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die von einem Dritten vorgenommene Verbreitung von Informatio-nen über ein Arzneimittel, namentlich über dessen heilende oder verhütende Eigenschaften, auch dann als Werbung im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, wenn dieser Dritte aus eigenem Antrieb und in völliger - rechtlicher und tatsächlicher - Unabhängigkeit vom Her-steller oder vom Verkäufer handelt. Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die-se Verbreitung eine Maßnahme zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel darstellt, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern.

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BGH - I ZB 8/06 - Beschl. v. 02.04.09 - Bundespatentgericht
Kommt wegen des Unternehmensgegenstandes des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbe-stimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an ein-zelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintra-gung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeich-nung gehindert werden können.

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BGH - I ZR 78/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Hamburg
a) Das Interesse von Wettbewerbern an der Benutzung eines beschreibenden Begriffs ist nicht bei der Bemessung der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens, sondern bei der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG und beim Schutz bekannter Kennzeichen im Rahmen des Merkmals "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise" zu berücksich-tigen.

b) Die Marke "POST" ist für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Transportwesens als glatt beschreibender Begriff bei einem Durchsetzungsgrad von über 80 % nicht überdurch-schnittlich kennzeichnungskräftig.

c) Zwischen der Wortmarke "POST" und einer Wort-/Bildmarke "OP OSTSEE-POST" besteht keine Zeichenähnlichkeit i. S. von § 14 II Nrn. 2, 3 MarkenG.

d) Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG wegen kennzeichenrechtlicher Verwechslungsgefahr und Ansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 II UWG im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr mit einem Kennzeichen eines Mitbewerbers sind regelmäßig unterschiedliche Streitgegenstände.

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BGH - I ZR 209/06 - Urt. v. 02.04.09 - OLG Zweibrücken
a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Anga-ben zu benutzen.

b) Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i. S. von § 14 II Nr. 2 MarkenG mit einer älteren, aus dem beschrei-benden Begriff bestehenden verkehrsdurchgesetzten Marke begründet nicht zwangsläufig die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten i. S. von § 23 Nr. 2 MarkenG. In die Abwägung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass die Markeninhaberin eine Verkehrs-durchsetzung der Marke vor einer vollständigen Liberalisierung des Postmarktes erreichen konnte.

c) Die Beschränkung des Schutzumfangs einer aus einer beschreibenden Angabe bestehen-den Marke nach § 23 Nr. 2 MarkenG verletzt den Markeninhaber nicht in seinem verfas-sungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht an der Marke.

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LG München I - 21 0 21850/08 - Urt. v. 01.04.09
1. Hinsichtlich der angesprochenen Verkehrskreise i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG ist bei elektrischen Handwerkzeugmaschinen keine Unterscheidung zwischen Maschinen mit Oszillations-, rotie-rendem oder Exzenterantrieb zu machen.

2. Der goldenen Einfärbung von Werkzeugen für elektrische Handwerkzeugmaschinen kommt keine wettbewerbliche Eigenart i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG zu; bei der Verwendung von goldener Far-be steht ein Qualitätsbezug im Vordergrund, so dass jedenfalls die angesprochenen Verkehrs-kreise nicht der Vorstellung unterliegen, aufgrund der Goldfarbe könne das Werkzeug nur von einem bestimmten Anbieter stammen.

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LG Frankfurt a. M. - 2/18 0 196/08 - Urt. v. 31.03.09
Zur Frage der Auslegung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und einer Zuwiderhandlung gegen diese.

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LG Lüneburg - 7 0 23/09 - Urt. v. 26.03.09 - rechtskräftig
1. Die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung ist zur Irreführung geeignet, sofern es dem Werbenden nicht gelingt, irgendeinen wissenschaftlichen Nachweis für die von ihm be-hauptete Wirkung des Gerätes glaubhaft zu machen. Ein Vortrag dahingehend, die streitgegen-ständlichen Werbeaussagen beruhten auf Erfahrungswerten des Werbenden und vieler seiner Kunden, reicht jedenfalls nicht aus. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Beg-riffen wie „überlichtschnelle Teilchen“, die das Energiefeld des Hauses „auf intelligente Weise“ verändern sollen, derartige Teilchen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen, vielmehr den Parawissenschaften und der Esoterik entlehnt.

2. Entsprechendes gilt auch für Wirkungsbehauptungen bezüglich eines Wasserbehandlungsge-rätes, sofern der Werbende auch hier jegliche Angaben zur Wirkungsweise des Gerätes und deren wissenschaftlicher Untermauerung schuldig bleibt.

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BGH - I ZR 213/06 - Urt. v. 26.03.09 - OLG Karlsruhe
a) Eine Anzeige enthält auch dann eine produktbezogene Werbung für ein bestimmtes Arzneimit-tel i.S.v. § 1 I HWG, wenn mit ihr zwar ein gesundheitspolitisches Ziel verfolgt wird, die auf ein konkretes Arzneimittel bezogene werbende Aussage aber für das angesprochene Publikum er-kennbar bleibt.

b) Eine Publikumswerbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, die an sich die Voraus-setzungen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot nach §§ 10 I, 11 I S. 1 Nrn. 2, 7 HWG erfüllt, kann durch Art. 5 I S. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn die wirksame Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung die Nennung des Arzneimittels erfordert.

c) Das Gebot zur Angabe des Pflichthinweistextes nach § 4 III S. 1 HWG gilt auch dann, wenn ab-weichend von § 10 I HWG die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel außer-halb der Fachkreise ausnahmsweise erlaubt ist.

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LG Hamburg - 312 0 722/08 - Urt. v. 24.03.09
Das Inverkehrbringen eines so genannten Smoothies- eines Mehrfruchtgetränkes -, das eine dun-kelviolette Farbe aufweist und ein himbeerrot und violett gestaltetes Frontetikett trägt, auf dem zwei Heidelbeeren und eine Himbeere abgebildet sind und die Angabe „100 % pure fruit smoothie heidelbeere & himbeere“ ersichtlich ist, verletzt §§ 3, 5 UWG resp. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 11 I Nr. 1 LFGB, sofern das Produkt hauptsächlich aus Apfel- und Traubensaft besteht und der Anteil an Himbeeren lediglich 20 % und der an Heidelbeeren nur 5 % ausmacht. Dass auf der Rückseite der Flasche auf dem Rückenetikett die präzisen Inhaltsstoffe vollständig angegeben werden, ver-hindert eine Irreführung nicht.

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LG Hamburg - 416 0 206/08 - Urt. v. 24.03.09
Die Ankündigung eines „kostenlosen Diabetes-Checks“ im Rahmen einer durch eine auf Diabeto-logie spezialisierte Arztpraxis gemeinsam mit einer Apotheke veröffentlichten Werbeanzeige ver-letzt § 7 I HWG, wonach es unzulässig ist, Zuwendungen und sonstige Werbegaben anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 212/08 - Urt. v. 19.03.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines Gerätes, welches Infrarot-Strahlen abgibt und als Instrument zum Abbau überschüssigen Körperfettes angepriesen wird, mit der Aussage „Umfangreduzierung mit Infrarot-Energie“.

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BGH - I ZR 114/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG Frankfurt a. M.

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbe-werbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskontos gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mit-gliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- und Schutzrechtsver-letzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

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BGH - I ZR 194/06 - Urt. v. 11.03.09 - OLG München
a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäfts-praktiken vereinbar.

b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.

c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme der Ver-kaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetsei-te zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwie-rigkeiten erfasst werden kann.

Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.

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LG München I - 9 HK 0 8523/06 - Urt. v. 10.03.09
Das Inverkehrbringen von aus Pilzen - die zwar nicht als giftig anzusehen und deshalb grundsätz-lich essbar, allerdings aufgrund ihrer leder- bzw. korkartigen Konsistenz nach Anwendung her-kömmlicher Zubereitungsverfahren ungenießbar sind (hier: Schmetterlingstramete und Glänzender Lackporling) - gefertigten Produkten als Nahrungsergänzungsmittel verletzt § 11 II Nr. 1 LFGB. Zubereitungen aus diesen beiden Pilzen fallen überdies unter die Novel-Food-Verordnung, inso-weit bedürfen sie einer Genehmigung gemäß des in Art. 4 ff. geregelten Genehmigungsverfahrens.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 238/08 - Urt. v. 10.03.09
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Gasversorgers gegenüber Kunden, jeder-zeit eine 100%ige Gasbelieferung garantieren zu können.

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LG München I - 17 HK 0 17938/08 - Urt. v. 05.03.09
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 31, 32 der Berufsordnung für Ärzte durch einen Unternehmensberater, der Ärzten für den Beitritt in sogenannte Disease-Management-Programme für jede Neueinschreibung die Zahlung von Förderbeiträgen (hier: zwischen € 25,-- und € 100,-- pro Einschreibung) verspricht.

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OLG Hamburg - 3 U 159/08 - Urt. v. 05.03.09
1. Ein Antragsteller im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren setzt sich nicht deshalb dem Vorwurf der verbotenen Salami-Taktik, d.h. des Rechtsmissbrauchs aus, weil er in getrennten Verfahren gegen zwei (irreführende) Aussagen desselben Werbemittels vorgeht. Er darf gegen diese Angaben auch nacheinander vorgehen, wenn dafür ein nachvoll-ziehbarer Grund besteht. Ein solcher Grund liegt vor, wenn das erste Vorgehen, anders als das zweite Vorgehen, keiner weiteren tatsächlichen Ermittlungen bedarf.

2. Im Hinblick auf denjenigen Unterlassungsantrag, der keiner weiteren Ermittlungen mehr be-darf, ist das mehrwöchige Warten auf die Fertigstellung des Umfragegutachtens, welches le-diglich im Hinblick auf die weitere Werbeangabe eingeholt wird, dringlichkeitsschädlich.

3. Zu den methodischen Anforderungen an ein Umfragegutachten.

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OLG Hamburg - 5 U 260/08 - Urt. v. 04.03.09
Zur Frage der Wirksamkeit vorformulierter Einwilligungserklärungen in Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 334/08 - Urt. v. 26.02.09
Zur Frage der wissenschaftlichen Absicherung einer „kosmetischen Mesotherapie®“, die der Vor-beugung frühzeitiger Hautalterung, der Bekämpfung von Falten und Cellulite, dem Aufbau stark UV-Licht-geschädigter Haut und der Reduzierung dunkler Flecken im Gesicht dienen soll.

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BGH - I ZR 28/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienst-herrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterver-hältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an: BGH, Urt. v. 28.01.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).

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BGH - I ZR 106/06 - Urt. v. 26.02.09 - KG
a) Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standes-amt gegenüber einem Verlag verpflichtet allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtig-ten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes durch Werbung finanziertes Koch-buch zu übergeben.

b) Die Unlauterkeit eines solchen Geschäftsmodells kann sich daraus ergeben, dass es dem Ver-lag mit Hilfe der Behörde einen Vorsprung im Wettbewerb verschafft. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Standesamt Wettbewerbern der Beklagten, die ebenfalls an einer sol-chen Zusammenarbeit interessiert sind, keine entsprechenden Möglichkeiten einräumt.

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BGH - I ZR 163/06 - Urt. v. 26.02.09 - LG Darmstadt

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt eine Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.

b) Der Grundpreis ist dann i.S.d. § 2 I S. 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angege-ben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegen-über: BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem; BGH GRUR 2008, 84, Tz. 29, 31 - Versandkosten).

c) Die Regelung in § 4 IV PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Wer-bung bestehenden Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gem. § 2 PAngV übertragen werden.

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BGH - I ZR 219/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Karlsruhe
a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeits-erfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.

b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

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BGH - I ZR 222/06 - Urt. v. 26.02.09 - OLG Schleswig
Wirbt ein Unternehmen für ein von ihm entwickeltes Konzept zur Qualitätssicherung von Zahn-arztpraxen mit einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, so fehlt es an der Vermitt-lung sachlicher Informationen i.S.v. § 21 II SchlHZÄBerufsO (Fassung 2006) nicht nur bereits des-halb, weil in der Werbemaßnahme das Unternehmenskonzept nur schlagwortartig umrissen und für weitere Informationen auf eine angegebene Internetadresse verwiesen wird.

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ÖOGH - 17 Ob 2/09g - Urt. v. 24.02.09
1. Die Aufnahme eines fremden Firmenschlagwortes in eine "kritisierende" Domain (hier: www.a...-unzufriedene.at) begründet keinen aus dem Namensrecht abgeleiteten Unterlas-sungsanspruch, wenn die Verwendung des Firmenschlagwortes keine unerwünschte Iden-tifikation zwischen dem Namensträger und dem Domaininhaber und Betreiber der Internet-seite bewirkt und auch sonst keine Zuordnungsverwirrung auslöst.

2. Weist der Domaininhaber und Betreiber einer Internetseite mit der Verwendung eines frem-den Firmenschlagwortes als Bestandteil einer auf die kritische Auseinandersetzung hin-deutenden Domain in einer dem Medium Internet angemessenen Weise auf die Zielrichtung seines Internetauftritts hin, so ist der Gebrauch des Firmenschlagwortes als Bestandteil der Domain durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt.

3. Die Verwendung eines fremden Firmenschlagwortes als Bestandteil einer "kritisierenden" Domain verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namensträgers dann nicht, wenn das Infor-mationsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zu-sammenhang mit kritischen Äußerungen über seine Waren oder Dienstleistungen genannt zu werden.

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LG Hamburg - 312 0 330/08 - Urt. v. 24.02.09
1. Das an deutsche Verbraucher gerichtete Angebot eines italienischen Möbelanbieters eines „Direktvertriebs exklusiver ... Bauhausmöbel“ bezieht sich unzweideutig auf Deutschlands be-kannteste Kunst-, Design- und Architekturschule der Klassischen Moderne von 1919 bis 1933 und die von den dortigen Künstlern und Designern gestalteten Einrichtungsgegenstände.

2. Durch dieses Angebot und zugehörige Aussagen in der Werbung wird suggeriert, es handele sich um direkt vom Hersteller an die Beklagte zu 1) verkaufte Möbel, deren Entwürfe von Künstlern bzw. Designern gestaltet wurden, die in der Bauhausschule gearbeitet haben, aus-gebildet wurden oder ausbildeten.

3. Weitergehend wird in Anspruch genommen, dass es sich um lizenzierte (Nach-)Bauten handelt. Dies zum einen, weil die „Bauhausmöbel“ „exklusiv“ und damit gerade kein billiges Plagiat sein sollen, zum anderen, weil der Durchschnittskunde davon ausgehen kann, dass die angebotenen Möbel unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften u.a. aus dem Recht des geistigen Eigentums vertrieben werden.

4. Trotz Fehlens qualitativer Unterschiede zwischen lizenzierten Bauhaus-Produkten einerseits und aus Italien stammenden hochwertigen Nachahmungen, ist es für den Verbraucher nicht ohne Bedeutung, ob er ein lizenziertes oder ein mit dem Makel der fehlenden Lizenzierung behaftetes Produkt erhält.

5. Gerade bei hochpreisigen Designobjekten ist der Verbraucher regelmäßig daran interessiert, insoweit Originale zu erwerben, zumindest möchte er wissen, was er erwirbt.


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OLG Hamburg - 3 U 1/07 - Urt. v. 19.02.09
1. Zur Frage, ob der Gegenstand eines Unterlassungsantrages eine mit einer anderweitig einge-gangenen Unterlassungsverpflichtung im Kern gleichartige Verletzungsform darstellt.

2. Zur Frage einer Werbung, die i.S.d. § 12 I Nr. 1 LFGB Aussagen enthält, „die sich auf die ... Ver-hütung von Krankheiten beziehen“.

3. Eine einschränkende Auslegung des § 12 I Nr. 1 LFGB in dem Sinne, dass diese Vorschrift nur irreführende Angaben erfasse, ist gemeinschaftsrechtlich nicht veranlasst. Auch bei richtli-nienkonformer Auslegung enthält § 12 I Nr. 1 LFGB kein (ungeschriebenes) Irreführungserfor-dernis.

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LG Berlin - 52 0 9/08 - Urt. v. 19.02.09
1. Das Inverkehrbringen eines Simmondsia-Samenpulver enthaltenen Nahrungsergänzungsmit-tels in Deutschland stellt einen Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung dar.

2. Zur Frage, inwieweit der in den Niederlanden geschäftsansässige Hersteller des Produktes für dessen wettbewerbswidriges Inverkehrbringen als Teilnehmer der unerlaubten Handlung ein-zustehen hat.

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BGH - I ZR 135/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Hamburg
Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tat-bestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilli-gung in die Löschung des Domainnamens begründen.

Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domain-namen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interessenten zum Kauf oder zur entgelt-lichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unterneh-menskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbe-zeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.

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BGH - I ZR 195/06 - Urt. v. 19.02.09 - OLG Köln
a) Hat der Kläger sein Klagebegehren auf Ansprüche aus einem Markenrecht und aus ergänzen-dem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gestützt, kann das Berufungsgericht die Revi-sion beschränkt auf die markenrechtlichen oder die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zulas-sen.

b) Eine Marke kraft Verkehrsgeltung nach § 4 Nr. 2 MarkenG braucht nicht graphisch darstellbar i.S.v. § 8 I MarkenG zu sein.

c) Für die Marke kraft Verkehrsgeltung gilt das Gebot der Bestimmtheit. Bei einer als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchten Farbkombination müssen die systematische Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis der Farben klar und eindeutig bestimmt sein.

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OLG Hamburg - 3 U 225/06 - Urt. v. 19.02.09
Auf den Internet-Versandhandel von DocMorris ist nach dem Marktortprinzip deutsches Wettbe-werbsrecht als Recht des Ortes anzuwenden, auf den die geschäftliche Tätigkeit dieser Internet-Apotheke ausgerichtet ist. Die Ausrichtung auf den deutschen Markt ergibt sich daraus, dass das Angebot in deutscher Sprache und an deutsche Kunden erfolgt sowie daraus, dass Medikamente vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen sind, und dass die Abrechnung mit deutschen Krankenkassen erfolgt.

Die Arzneimittelpreisverordnung stellt zwingendes öffentliches Recht i.S.v. Art. 34 EGBGB dar. Der niederländische Anbieter DocMorris ist daher verpflichtet, die deutschen Arzneimittelpreisvor-schriften bei einem Vertrieb nach Deutschland einzuhalten.

Das „Bonus-Modell“ des Anbieters DocMorris stellt einen Verstoß gegen §§ 78 AMG, 1, 3 AMPreisV sowie gegen § 7 HWG dar. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung sind die §§ 1, 3 AMPreisV und § 7 HWG in der Regel nebeneinander anwendbar.

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Brandenburgisches OLG - 7 W 31/08 - Beschl. v. 18.02.09
Zur Frage der Verletzung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Unterlassungsschuldner ver-boten worden ist, für Orientteppiche mit der Nennung eines tatsächlich geltenden Preises so-wie eines durchgestrichenen höheren Preises zu werben, ohne dass der durchgestrichene Preis zuvor tatsächlich vom Werbenden jemals verlangt worden war.

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OLG Köln - 6 W 5/09 - Urt. v. 18.02.09
1. Ein Fernsehspot, in dem die beworbene Pflegecreme als Sieger in einem (Feuchtigkeits-)Test gegen die teuersten Cremes der führenden Prestigemarken vorgestellt wird, enthält verglei-chende Werbung i.S.d. § 6 I UWG, auch wenn die Prestigemarken nicht namentlich bezeichnet werden.

2. Die Werbung bezieht sich nicht auf nachprüfbare Eigenschaften i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG, wenn keine Stelle angegeben ist, wo Informationen über die Modalitäten des durchgeführten Tests zu erhalten sind.

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OLG Karlsruhe - 4 W 59/08 - Beschl. v. 17.02.09
Der Abmahnende ist nicht gehalten, einem Fristverlängerungsbegehren des Abgemahnten zu entsprechen, das mit der Abwesenheit des Geschäftsführers begründet wird. Der Geschäfts-führer eines Unternehmens hat für den Zeitraum seiner Abwesenheit dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb eines Zeitraums von einer Woche dringende Entscheidungen von einem Vertre-ter vor Ort oder von ihm selbst getroffen werden können. Ein Unternehmen, das in einem wett-bewerbsrechtlich sensiblen Geschäftsfeld tätig ist, muss jederzeit mit wettbewerbsrechtlichen Begehren rechnen, so dass es entsprechende Vorkehrungen zu treffen hat. Dazu ist ihm ohne weiteres zuzumuten, einen Anwalt vor Abreise des Geschäftsführers vorsorglich mit der Prü-fung etwaiger Unterlassungsbegehren zu beauftragen, damit der Geschäftsführer selbst oder auch ein Dritter in der Sache entscheiden kann.

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OLG Dresden - 14 U 1571/08 - Urt. v. 17.02.09
Eine Werbemaßnahme verletzt auch dann § 4 Nr. 6 UWG, wenn eine rechtliche Abhängigkeit zwi-schen der Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel und der Inanspruchnahme einer Dienstleistung (hier: Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer) zwar nicht besteht, allerdings eine tatsächliche Abhängigkeit insoweit hergestellt wird, als der Werbende auf die Willensentscheidung des Umworbenen mit einer solchen Intensität einwirkt, dass dieser glaubt, nicht umhinkommen zu können, sich zur Inanspruchnahme der Dienstleistung zu entschließen (hier: Anruf der Mehrwert-dienstenummer zwecks Festlegung - falls gewonnen - des Auszahlungstermins des Gewinns un-mittelbar am Tag nach dem Gewinnspiel, andernfalls die Gewinnauszahlung „nicht pünktlich“ er-folgt). Ein derartiges Verhalten erfüllt auch die Voraussetzungen des Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken.

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OLG Köln - 6 U 180/08 - Urt. v. 13.02.09
1. Zwischen den Wortmarken „Amarula“ und „Marulablu“ zur Bezeichnung eines aus Fruchtantei-len des Marula-Baumes hergestellten Creme-Likörs besteht keine Verwechslungsgefahr i.S.d. § 14 II Nr. 2 MarkenG. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der übereinstimmende Zeichenbe-standteil „Marula“ beschreibenden Charakter hat, auch wenn (derzeit noch) nur ein kleiner Teil des Verkehrs das erkennt.

2. Zum Verhältnis von § 14 II Nr. 2 MarkenG zu § 5 II UWG n.F.

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LG München I - 4 HK 0 17977/08 - Urt. v. 12.02.09
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Z.E.L.L. Putzer“ vertriebenen Fruchtlikörs mit 32 % Vol. Alkohol mit gesundheitsbezogenen Angaben bzw. Wirkweisen - beginnend mit der Verwen-dung des Produktnamens bis zu verschiedenen Wirksangaben über die Substanz OPC, die als Inhaltsstoff des Produkts werblich mitgeteilt wird - verstößt gegen die Regelung in Art. 4 III Health Claims VO, wonach jegliche gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholge-halt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sind.

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LG Hamburg - 312 O 736/08 - Urt. v. 10.02.09 - rechtskräftig
1. Wird auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss teilweise ein Verbot erlassen, im Übrigen aber der Antrag zurückgewiesen, steht dem Antragsteller gegen die Teil-Zurückweisung das Rechtmittel der sofortigen Beschwerde zur Verfügung, der Antragsgegner kann gegen den Erlass Widerspruch einlegen.

2. Vor einer Vorlage an das Beschwerdegericht ist zu prüfen, ob der sofortigen Beschwerde abzuhelfen ist. Eine Form der Abhilfe kann darin bestehen, dass das Gericht erster Instanz anordnet, dass über den zurückgewiesenen Teil des Verfügungsantrags erneut aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden wird.

3. Da auch der Widerspruch aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, kann das Abhilfeverfahren gleichzeitig mit dem Widerspruchsverfahren durchgeführt werden, die Entscheidung erfolgt durch Urteil, gegen das für die jeweils unterlegene Partei nur noch das Rechtmittel der Berufung gegeben ist.

4. Zur Irreführung durch Werbeaussagen für ein Tierarzneimittel, mit welchen unter Bezugnahme auf wissenschaftliche Vergleichsstudien Vorteile für das beworbene Präparat herausgestellt werden.

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OLG Köln - 6 W 182/08 - Beschl. v. 09.02.09
1. Im Sinne des § 101 II UrhG kann eine Rechtsverletzung in gewerblichem „Ausmaß“ auch bei rein privatem Handeln zu bejahen sein. Entscheidend ist, dass sie ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Der Senat hält daher daran fest, dass das Angebot eines kompletten Musikal-bums in dessen aktueller Verkaufsphase im Rahmen einer Internettauschbörse ein gewerbli-ches Ausmaß erreicht.

2. Ein Album mit klassischer Musik (hier: Lieder von Franz Schubert, gesungen von Thomas Quasthoff) kann sich auch drei Jahre nach der Erstveröffentlichung in der aktuellen Verkaufs-phase befinden, sofern es noch unverändert zum Ausgangspreis veräußert wird (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12, 13).

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OLG Köln - 6 W 4/09 - Beschl. v. 09.02.09
Wer nach erfolgloser Abmahnung eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erwirkt, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, wenn er zusätzlich eine Hauptsacheklage erhebt, mit der er neben dem im Eilverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch Annex- und Kostenansprüche verfolgt, nachdem der Schuldner in der ihm gesetzten Frist die ge-forderte Abschlusserklärung nicht abgegeben, sondern gegen die Verfügung (Voll-)Widerspruch eingelegt hat (Abgrenzung zu OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336).

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OLG Köln - 6 U 147/08 - Urt. v. 06.02.09
1. Der Werbeslogan eines Möbelhauses „R. sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ nutzt die Unterscheidungskraft der bekannten Marke „Deutschland sucht den Superstar“ je-denfalls dann aus, wenn auch die visuelle Gestaltung des Slogans der Wort-/Bildmarke ange-nähert ist.

2. Obgleich sich der Schutz des Art. 5 I GG auch auf Wirtschaftswerbung erstreckt, hat im Streit-fall das Recht auf freie Meinungsäußerung hinter den geschützten Markenrechten zurückzu-stehen.

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BGH - I ZR 167/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
a) Ob ein bekanntes Klagekennzeichen (hier: Klagemarke und Firmenschlagwort „METRO“) in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: METROBUS) eine selbständig kennzeichnende Stel-lung behält, kann maßgeblich von dem jeweiligen Produktbereich und Dienstleistungssektor abhängen, in dem das angegriffene Zeichen benutzt wird.

b) Zwischen einem bekannten Klagekennzeichen und einem zusammengesetzten Zeichen ist eine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens ausgeschlossen, wenn der Ver-kehr das angegriffene Zeichen als Gesamtbegriff mit einem eigenständigen Sinngehalt auffasst und den mit dem Klagekennzeichen identischen Wortbestandteil in dem zusammengesetzten Zeichen deshalb nicht als Stammbestandteil einer Zeichenserie ansieht.

c) Zwischen einem Handelsunternehmen und einem produzierenden Unternehmen kann die für die Annahme einer Verwechslungsgefahr i.S.v. § 15 II MarkenG erforderliche Branchennähe gegeben sein, weil der Verbraucher, der eine dem Unternehmenskennzeichen des Handelsun-ternehmens entsprechende Marke auf einem Produkt vorfindet, zu dem Schluss gelangen kann, es bestünden zumindest wirtschaftliche Verbindungen des Produzenten zu dem Händler.

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BGH - I ZR 119/06 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Köln
Wer den Auftrag eines Kunden, eine Telekommunikationsdienstleistung (hier: Voreinstellung des Telefonanschlusses) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so aus-führt, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in An-spruch genommen werden, behindert den Mitbewerber unlauter.

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BGH - I ZR 124/07 - Urt. v. 05.02.09 - OLG Hamburg
Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels können im Rahmen der weiteren Angaben i.S.d. § 10 I S. 4 AMG einzelne Anwendungsgebiete angegeben werden. Dabei können statt der im Zulas-sungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 13.03.2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014, Tz. 24 = WRP 2008, 1335 - Amlodipin).

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OLG Hamburg - 5 U 180/07 - Urt. v. 04.02.09 - rechtskräftig
Wird in einem Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechtein-habers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetreiber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vor-kehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.

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LG Regensburg - 2 HK 0 1988/08 (1) - Urt. v. 30.01.09
Die Bewerbung sog. "Kalkschutzgeräte" mit Werbeaussagen, die das Versprechen beinhalten, aufgrund eines von den Geräten erzeugten Magnetfeldes werde der im Leitungswasser mitge-führte Kalk so verändert, dass sich keine festsitzenden Kristalle mehr bilden würden, ist zur Irreführung geeignet, sofern die behauptete Wirksamkeit derartiger Geräte zumindest wissen-schaftlich umstritten ist und der Werbende seiner Darlegungs- und Beweispflicht für die objek-tive Richtigkeit dieser wissenschaftlich umstrittenen Behauptung nicht nachkommt.

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OLG Hamburg - 3 U 107/08 - Urt. v. 29.01.09
Die Durchführung des Parallelvertriebs eines zentral zugelassenen, in einem Mitgliedstaat der Eu-ropäischen Union in Verkehr gebrachten Arzneimittels in Deutschland setzt nicht voraus, dass die EMEA den ordnungsgemäß angezeigten Parallelvertrieb zuvor geprüft und genehmigt. Für ein der-artiges „Vorab-Genehmigungsverfahren“ fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

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LG Ansbach - 5 HK 0 1/09 - Urt. v. 23.01.09
1. Zur Frage der Verantwortlichkeit eines deutschen Vertriebspartners für die Werbung eines österreichischen Herstellerunternehmens, sofern er sich die Werbung dieses Unterneh-mens dadurch zu eigen macht, dass er sich auf den Internetseiten des österreichischen Anbieters als Verkäufer dieses Unternehmens führen lässt und von seiner Homepage die gesamte Werbung des österreichischen Herstellerunternehmens abrufbar ist.

2. Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur "energetischen Maue-rentfeuchtung", das ohne Batterien, Strom oder sonstige Anschlüsse arbeitet und überdies noch wasserbelebende und Kalk lösende Wirkungen entfalten und vor lebensfeindlichen Strahlungen bewahren soll.

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BGH - I ZR 30/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Düsseldorf
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Inter-netsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechs-lungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetsei-te rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbean-zeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH - I ZR 125/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Braunschweig
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 v. 11.02.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorge-legt:

Liegt eine Benutzung i.S.v. Art. 5 I S. 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinen-betreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elekt-ronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für identische Waren oder Dienst-leistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hin-weis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

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BGH - I ZR 139/07 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Stuttgart
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrs-kreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Key-word) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“) auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

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BGH - I ZB 34/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
a) Das Erfordernis einer strengen und umfassenden Prüfung der Schutzhindernisse nach § 8 II MarkenG bedeutet, dass nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen darf, sondern alle Ge-sichtspunkte umfassend zu würdigen sind.

b) Die Wortfolge „My World“ ist für eine Vielzahl der Waren der Klasse 16 (z. B. Druckereierzeug-nisse, Zeitschriften, Bücher, Poster) und für eine Reihe von Dienstleistungen der Klasse 41 (etwa Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios, Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen) nicht unter-scheidungskräftig i.S.v. § 8 II Nr. 1 MarkenG.

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BGH - I ZB 52/08 - Beschl. v. 22.01.09 - Bundespatentgericht
Dass eine Bezeichnung allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbe-stimmtheit verbunden ist, steht der Feststellung, dass ihr als beschreibende Sachangabe die Un-terscheidungskraft fehlt, nicht entgegen (hier: „Deutschland“ als Angabe des Einsatzgebiets einer als „Deutschland-Card“ bezeichneten Ausweis-, Berechtigungs-, Kredit- oder Kundenkarte).

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BGH - I ZB 115/07 - Beschl. v. 22.01.09 - OLG Hamm
a) Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsverfügung wird mit der Verkündung des Urteils wirksam und ist vom Schuldner ab diesem Zeitpunkt zu beachten, wenn sie eine Ordnungsmittelandrohung enthält. In diesem Fall kann gegen den Schuldner bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung nach Verkündung des Urteils ein Ord-nungsmittel festgesetzt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstre-ckung vorliegen und die Verbotsverfügung vollzogen ist.

b) Sobald der Schuldner das Verbot beachten und im Fall einer Zuwiderhandlung mit der Verhän-gung von Ordnungsmitteln rechnen muss, weil das Urteil eine Ordnungsmittelandrohung ent-hält, ist er durch den Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO dagegen geschützt, dass sich die Verbotsverfügung nachträglich als unberechtigt erweist.

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BGH - I ZR 31/06 - Urt. v. 22.01.09 - OLG Hamm
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsach-liche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentschei-dung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

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KG - 5 U 48/08 - Urt. v. 20.01.09
1. Auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen können eine wettbewerbsrechtliche Rele-vanz haben, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Pro-dukts zu veranlassen.

2. In diesen Fallgestaltungen ist eine relevante Irreführung nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher ungünstigen) Alternativeinkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt.

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LG Berlin - 15 0 969/07 - Urt. v. 20.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsfördernden Wir-kungen, die Zeolith-Produkten zugeschrieben werden (hier: Entgiftung, bessere körperliche Rege-neration, Steigerung des Konzentrations- und Lernvermögens sowie der Ausdauer, Freisetzung von Energie, verringerte Laktatbelastung).

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BGH - I ZB 30/06 - Beschl. v. 15.01.09 - Bundespatentgericht

Die Beurteilung, ob ein Zeichen für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen über hinrei-chende Unterscheidungskraft verfügt, ist das Verkehrsverständnis im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eintragung des Zeichens als Marke zugrunde zu legen. Ist für den Anmelder bereits ein identisches Zeichen für dieselben Waren oder Dienstleistungen eingetragen, so sind deshalb keine anderen, insbesondere keine noch geringeren Anforderungen an das Vorliegen der Unterscheidungskraft zu stellen als sonst.

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BGH - I ZR 57/07 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Hamburg
a) Wer für eine Ware, die nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl rechtmäßig als auch rechtswid-rig genutzt werden kann, gezielt damit wirbt, dass diese für urheberrechtswidrige Zwecke ver-wendet werden kann (hier: zur Verletzung des dem Sendeunternehmen zustehenden Leis-tungsschutzrechts nach § 87 I UrhG), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm geschaffene Gefahr einer urheberrechtswidrigen Verwendung fortbesteht.

b) Der vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 I UrhG erstreckt sich auf die eine künftige Rechtsverletzung vorbereitenden Maßnahmen; er umfasst daher auch die Werbung für eine Ware mit der Aussage, diese könne zur Verletzung von nach dem Urheberrechtsgesetz ge-schützten Rechten verwendet werden (Bestätigung von BGH, Urt. v. 22.01.1960 - I ZR 41/58, GRUR 1960, 340, 343 f. - Werbung für Tonbandgeräte).

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BGH - I ZR 123/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Düsseldorf
Weist ein Fachverband, dem Schlüsselhersteller als Mitglieder angehören, potentielle Abnehmer des Herstellers einer Maschine, mit der Schlüsselprofile gefräst werden können (Fräsautomat), darauf hin, die Verwendung des Fräsautomaten könne Patent- und Markenrechte seiner Mitglieder verletzen, so kann darin eine unlautere Mitbewerberbehinderung liegen, wenn mit dem Fräsauto-maten zwar in einem nennenswerten Umfang auch das Prägen nicht geschützter Profile möglich ist, der Hinweis wegen seines pauschalen Inhalts aber Interessenten dazu veranlassen kann, si-cherheitshalber gleich von dem Erwerb der Maschine Abstand zu nehmen.

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BGH - I ZR 141/06 - Urt. v. 15.01.09 - OLG Köln

a) Die Durchführung eines Krankentransports i.S.v. § 2 II Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) durch einen privaten Unternehmer stellt sowohl eine Wettbewerbshandlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2004 als auch eine geschäftliche Handlung nach § 2 I Nr. 1 UWG 2008 dar.

b) In dem sich aus §§ 18 ff. RettG NRW ergebenden Verbot, Notfallrettung oder Krankentransporte ohne Genehmigung zu betreiben, liegt eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der im Rah-men von Krankentransporten zu befördernden Personen.

c) Der Umstand, dass ein Unternehmer nach einer landesrechtlichen Vorschrift Krankentranspor-te auch dann durchführen darf, wenn allein der Zielort im Einsatzbereich seines Krankenwa-gens liegt, ändert nichts daran, dass der Unternehmer bei einem in einem anderen Bundesland beginnenden Krankentransport (auch) die dort geltenden Genehmigungserfordernisse beach-ten muss. Die sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit des Verhaltens kann aber die Annahme eines Bagatellverstoßes i.S.v. §§ 3 UWG 2004, 3 I UWG 2008 rechtfertigen.

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OLG Hamburg - 5 W 4/09 - Beschl. v. 14.01.09
Die Bewerbung von Schiffsreisen gegenüber Letztverbrauchern mit der Ankündigung von Preisen, ohne hierbei ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt in gleicher Weise wie den Preis hervorzuheben, verletzt § 1 I, VI PAngV.

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OLG Hamburg - 5 U 255/07 - Urt. v. 14.01.09
1. Musikwerke, die in einer Weise vorgehalten werden, dass Nutzer eines Zugangsvermittlers zum Usenet sie identifizieren und sich als Audiodateien übermitteln lassen können, so dass diese nach der Übermittlung im Regelfall (wieder) als Musikwerke wahrnehmbar sind, werden i.S.d. § 19 a UrhG öffentlich zugänglich gemacht; hierbei spielt es keine Rolle, ob die Dateien auf dem Transportweg in einer Weise verschlüsselt waren, die eine Wahrnehmung unmöglich macht.

2. Bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken über das Usenet handelt es sich nicht um eine neue Nutzungsart gegenüber der öffentlichen Zugänglichmachung über das Internet.

3. Da die (reine) Zugangsvermittlung in öffentlich zugängliche Kommunikationsnetze im Hinblick auf die Gefahr, an einer Vielzahl von Rechtsverletzungen mitzuwirken, stets mit erheblichem Risiko behaftet ist, gleichwohl aber in gewissem Umfang auch im Interesse der Allgemeinheit liegt, sind die dem Zugangsvermittler aufzuerlegenden Prüfungs- und Sicherungspflichten an-gemessen zu begrenzen.

4. Bei der Störerhaftung der Diensteanbieter im Internet ist nach der Art und Funktion des jeweils angebotenen Dienstes zu differenzieren. Die grundsätzliche Wertentscheidung sowohl des eu-ropäischen als auch des nationalen Gesetzgebers in dem im TMG (in §§ 8-10 TMG) wie auch in der E-Commerce-Richtlinie (in Art. 12-14) vorgesehenen mehrfach abgestuften System unter-schiedlicher Verantwortlichkeiten ist auch bei der Auferlegung von Prüfungspflichten des Stö-rers im Rahmen von §§ 823, 1004 BGB analog zu beachten. Dies gilt trotz des - auch in Bezug auf Access-Provider geltenden - Grundsatzes, dass in Bezug auf Unterlassungspflichten die spezialgesetzlichen Regelungen aus §§ 8-10 TMG nicht anwendbar sind. Inwieweit sich hieraus für den Störer ergebende Pflichten bemessen bzw. an welchen konkreten Verhaltensweisen sie anknüpfen, lässt sich jeweils nur im konkreten Einzelfall entscheiden.

5. Erhebt der Access-Provider - etwa im Rahmen der Produktankündigung, Absatzwerbung bzw. Nutzungsbeschreibung - die Möglichkeit eines Rechtsmissbrauchs selbst zur Zweckbestim-mung der von ihm angebotenen Ware oder Dienstleistung, kommt eine Störerhaftung auch oh-ne konkrete Kenntnis von beabsichtigten Rechtsverletzungen Dritter in Betracht, und ohne dass sich der Handelnde darauf berufen kann, dass ihm Prüfungspflichten nur in einem zu-mutbaren Umfang auferlegt werden könnten. Auch hierbei kann indes kein starrer Maßstab gel-ten, vielmehr wird stets im Rahmen einer Gesamtabwägung ein gleitender Maßstab anzulegen sein, wonach eine derartige Störerhaftung den Anbieter um so eher treffen wird, je eindeutiger und plakativer er die Möglichkeiten eines rechtsmissbräuchlichen Einsatzes der von ihm ange-botenen Waren oder Dienstleistungen herausstellt.

6. In derartigen Fällen kann der Access-Provider auch nicht mit Erfolg einwenden, dass ihm billi-gerweise lediglich das Unterlassen einer Bewerbung seines Dienstes in der streitgegenständli-chen Weise abverlangt werden könne.


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KG - 5 W 207/07 - Beschl. v. 13.01.09
Werden mehrere Anfechtungsprozesse nach § 246 III S. 3 AktG später verbunden, so waren die Prozessbevollmächtigten der beklagten Aktiengesellschaft bis zur Verbindung für jede anhängig gewordene Klage in jeweils verschiedenen Angelegenheiten tätig. Es handelt sich bis zur Verbin-dung um mehrere Prozesse, d.h. um mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.v. § 15 II S. 2 RVG. Die insoweit angefallenen Verfahrensgebühren sind, jedenfalls in Höhe von 0,8 Verfahrens-gebühren (Abs. 2 der Vorbemerkung 3 VV RVG) von den jeweiligen (unterlegenen) Klägern gem. § 91 I S. 1 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu tragen (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschl. v. 23.01.2008 - 5 W 206/07, KGR Berlin 2008, 486, 487).

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OLG Karlsruhe - 6 U 37/08 - Beschl. v. 12.01.09
Zur Abgrenzung zwischen einer noch zulässigen Werbung für Ernährungsberatung ohne eigene persönliche Wahrnehmung des Kunden durch den Berater und einer Werbung für eine Fernbe-handlung i.S.d. § 9 HWG.

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BGH - I ZR 58/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Bei einer Fernsehwerbung ist ein schriftlich eingeblendeter aufklärender Hinweis nicht bereits deshalb grundsätzlich unbeachtlich, weil er von nur zuhörenden Fernsehteilnehmern nicht wahr-genommen wird.

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OLG Celle - 13 U 157/08 - Urt. v. 08.01.09
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsbezogenen Wir-kungsbehauptungen, die einem Elektrostimulationsgerät sowie einem Diätprodukt zugeschrieben werden (hier: „trainiert nahezu die gesamte quergestreifte Muskulatur zeitgleich ... überzeugt durch sensationelle Ergebnisse“, „in nur 20 Minuten werden bereits die 18-fachen muskulären Reize eines 90-minütigen Krafttrainings an herkömmlichen Trainingsgeräten erzielt“, „gesund und wirkungsvoll abnehmen ... Heißhungerattacken ... gehören endgültig der Vergangenheit an“).

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OLG Köln - 6 W 180/08 - Beschl. v. 30.12.08
Das Versprechen einer kostenlosen Zugabe stellt kein Gratis-Angebot im Sinne der Nr. 20 des An-hangs der EG-Richtlinie 2005/29 - vgl. jetzt UWG Anh. Nr. 21 - dar, wenn der Verbraucher nicht dar-über im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat.

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LG Koblenz - 4 HK 0 44/08 - Urt. v. 23.12.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung von Geräten zur Sauerstoff-Ionisations-Therapie mit Wirkungen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, Krankheits-vorbeugung und -behandlung.

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LG Ulm (Donau) - 10 0 127/08 KfH - Urt. v. 18.12.08
Zur Frage einer zulässigen Erinnerungswerbung für Arzneimittel, wenn auf den Seitenwandungen von Lastkraftwagen die Umverpackungen von Arzneimitteln abgebildet werden, auf die der Wer-bende mit dem Satz „Erkältung? Da gibt's doch was von r.“ hinweist.

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BGH - I ZR 23/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Hamburg
a) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S.d. § 14 UrhG, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden.

b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre 2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musik-werke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingel-ton umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung des Urhebers.

c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des § 6 lit. a II des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996 („Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des Berechtigungsver-trages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des Vertrages“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen benachteiligt.

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OLG Stuttgart - 2 U 86/08 - Urt. v. 18.12.08
Die Bewerbung eines Orangensaftes aus Orangensaftkonzentrat mit der Bezeichnung „Orangen-saft“ ist irreführend gem. § 11 I Nr. 1 LFGB.


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BGH - I ZB 32/06 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Karlsruhe
Auch für ein Zwangsvollstreckungsverfahren wird nicht am Institut des Fortsetzungszusammen-hangs festgehalten. Mehrere Einzelakte, mit denen ein Schuldner gegen ein tituliertes Unterlas-sungsgebot verstößt, können nicht als fortgesetzte Handlung zu einer einheitlichen Tat zusam-mengefasst werden.

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BGH - I ZB 83/08 - Beschl. v. 18.12.08 - Bundespatentgericht
Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beginnt nach § 85 III S. 3 MarkenG auch dann mit der Einlegung der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtsbeschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe Rechtsbeschwerde einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge-gen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beantragt.

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BGH - I ZB 118/07 - Beschl. v. 18.12.08 - OLG Koblenz
Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404 a IV ZPO sind als Bestandteil oder Ergänzung des Beweisbeschlusses (§§ 358, 358 a ZPO) wie dieser nicht selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, es sei denn, die Zwischenentscheidung hat bereits für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollstän-dig beheben lässt.

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BGH - I ZR 200/06 - Urt. v. 18.12.08 - OLG Stuttgart
a) Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).

b) Stimmen zwei Kombinationszeichen (hier: Augsburger Puppenkiste und Leipziger Puppenkis-te) in einem originär kennzeichnungsschwachen Bestandteil überein und haben die weiteren unterschiedlichen, aus geographischen Bezeichnungen bestehenden Zeichenbestandteile e-benfalls herkunftshinweisende Bedeutung, ist regelmäßig nicht von Zeichenunähnlichkeit, sondern von einer geringen Zeichenähnlichkeit auszugehen.

c) Der Bestandteil „Puppenkiste“ ist in dem Unternehmenskennzeichen „Augsburger Puppenkis-te“ zur Kennzeichnung eines Marionettentheaters originär kennzeichnungsschwach und des-halb ohne Benutzung in Alleinstellung nicht geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

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OLG Köln - 6 U 197/08 - Beschl. v. 17.12.08
1. Einer Klage fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, sofern eine im Anschluss an ein einstweili-ges Verfügungsverfahren abgegebene Abschlusserklärung sich allein auf die konkrete Verlet-zungsform beschränkt, während der Verbotsumfang der einstweiligen Verfügung auch kern-gleiche Verstöße umfasst.

2. Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Behauptung „Eine Kur mit d. hemmt den Knorpel-abbau“ verletzt §§ 3, 3 a HWG, sofern das Mittel für die Anwendungsgebiete „Linderung von Symptomen leichter bis mittelschwerer Arthrose des Kniegelenks“ zugelassen ist, denn sie gibt vor, nicht gegen die Symptome, sondern gegen die Ursache der Arthrose zu wirken.


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OLG Köln - 6 U 41/08 - Urt. v. 12.12.08
Eine „Werbung mit Telefonanrufen“ i.S.d. § 7 II Nr. 2 UWG ist zu bejahen, wenn sich ein Demosko-pie-Institut telefonisch an Verbraucher wendet, um im Auftrag eines Unternehmens deren Zufrie-denheit mit dessen Leistungen zu erfragen.

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OLG Karlsruhe - 6 U 140/08 - Urt. v. 10.12.08 - rechtskräftig
Die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens für einen sogenannten Ökostrom-Tarif mit der Aussage, der Kunde beziehe zu 100 % umweltfreundlichen Strom und erhalte eine sichere Ver-sorgung mit Ökostrom kann nicht deshalb als irreführend angesehen werden, weil der Kunde auch nach dem Wechsel den Strom dem Netz entnimmt, in das Strom unterschiedlicher Herkunft einge-speist wird.

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OLG Hamburg - 5 U 224/06 - Urt. v. 10.12.08
1. Der Betreiber eines Internetangebotes kann sich auch Inhalte zu Eigen machen, die erkennbar von Dritten hochgeladen wurden. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann etwa dann der Fall sein, wenn solche Inhalte derart in das Angebot des Betreibers eingebun-den werden, dass sie als Teil seines eigenen Angebotes erscheinen.

2. Dementsprechend liegt ein Zueigenmachen dann vor, wenn der Anbieter eines Internetdienstes es Nutzern ermöglicht, Bilddateien derart in sein Internetangebot hochzuladen, dass die Nutzer einen beliebig verwendbaren Deep Link zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn jeder Dritte, der auf diesem Wege zu den eingestellten Bilddateien gelangt, in unmittelbarem Zu-sammenhang mit den Bilddateien beim Anbieter kostenpflichtige Ausdrucke bestellen kann, und die hochladenden Nutzer an dem hiermit erzielten Erlös nicht beteiligt werden.

3. Ein schützenswertes Interesse des Betreibers eines derartigen Internetangebotes, dass sich seine Nutzer unter einem Pseudonym anmelden und Lichtbilder hochladen können, ist in recht-licher Hinsicht nicht anzuerkennen.

4. Bei einer solchen Art des letztlich anonymen Kontakts ohne konkrete Rück- und Nachfragen zu der Herkunft hochzuladender Lichtbilder reicht eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommene Rechtezusicherung nicht aus, um den Vorwurf einer fahrlässigen Urheber-rechtsverletzung zu beseitigen. Die Verantwortlichkeit des Diensteanbieters beschränkt sich deshalb nicht auf eine reine Störereigenschaft, er ist vielmehr Täter einer Urheberrechtsverlet-zung.

5. Dementsprechend kommt es für die Beurteilung der Verantwortlichkeit des Anbieters eines solchen Dienstes nicht entscheidend darauf an, ob er (allgemeine) Prüfungspflichten verletzt hat bzw. in welchem Umfang ihm solche in zumutbarer Weise auferlegt werden dürfen. Denn vor einer Übernahme von Lichtbildern in sein eigenes Angebot hat sich der Anbieter selbst unmittelbar der erforderlichen Rechte zu vergewissern.

6. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von dem Anbieter eines solchen Dienstes ge-fertigten Ausdrucke von Lichtbildern lediglich zum privaten oder sonstigen privilegierten Gebrauch der Besteller i.S.v. § 53 I-III UrhG bestimmt waren, trifft den Anbieter.

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LG München I - 9 HK 0 16126/06 - Urt. v. 09.12.08
Die Bewerbung sowie der Vertrieb eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) im Verkehr befindlichen Mittels mit einer bestimmungsgemä-ßen Tagesdosis von 100 mg B6 verletzt sowohl § 14 b DiätV als auch § 11 I Nr. 1 LFGB.

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LG Berlin - 15 0 413/06 - Urt. v. 09.12.08
Dem Antrag auf Aufhebung der Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller dem Antragsgegner die Verfügung entwertet aus-gehändigt und auf die Rechte aus ihr und auf den Unterlassungsanspruch in der Hauptsache, nicht jedoch auf die Rechte aus der Kostenentscheidung verzichtet hat.

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BGH - I ZR 100/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG München
a) Ein sonstiger medizinisch bedingter Nährstoffbedarf i.S.v. § 1 IV a S. 2 Fall 2 DiätV liegt auch dann vor, wenn nicht ein Nährstoffdefizit ausgeglichen, sondern auf andere Weise durch die Nährstoffzufuhr ernährungsbedingten Erkrankungen entgegengewirkt werden soll.

b) Allein dem Umstand, dass bestimmte Produkte nur aufgrund einer besonderen Genehmigung von einzelnen Unternehmen hergestellt werden können, kann nicht entnommen werden, dass sie schon deshalb nicht Bestandteil einer normalen Ernährung i.S.v. § 1 IV a S. 2 DiätV sind.


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BGH - I ZB 48/08 - Beschl. v. 04.12.08 - Bundespatentgericht
a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereizeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespei-cherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i. S. des " 8 II Nr. 1 MarkenG.

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BGH - I ZR 3/06 - Urt. v. 04.12.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu be-urteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "a la Cartier" in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke von Drittunter-nehmen ist eine unlautere vergleichende Werbung.

c) Allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen können zum Markenschutz nur ergänzend he-rangezogen werden, wenn der Schutz nach dem Markengesetz versagt. Davon ist im Regel-fall nicht schon dann auszugehen, wenn eine bekannte oder berühmte Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einer Internet-Plattform Verwendung findet.

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OLG Hamburg - 3 U 152/07 - Urt. v. 04.12.08
1. Vertreibt ein Pharmahersteller ein Arzneimittel, dessen Wirkstoff in einem Fachbuch mit - so der Vorwurf des Konkurrenten - wissenschaftlich überholten und demgemäß irreführen-den Angaben beschrieben wird, so erfasst ein Unterlassungsantrag, in dem das "Werben" für betreffende Arzneimittel mit den aus dem Buch zitierten Textstellen verboten werden soll (hier: als Verstoß gegen §§ 3 HWG, 3, 8, 4 Nr. 11 UWG), nicht die konkrete Verletzungs-form, wenn lediglich das Buch auf einem Symposium-Info-Stand des Pharmaherstellers auslag und dort auch gekauft werden konnte. Wissenschaftliche Publikationen als solche sind keine Werbung im Sinne des § 1 HWG, anders verhielte es sich bei konkreten Werbe-maßnahmen, in die so eine Publikation inkorporiert worden wäre.

2. Das Auslegen und die Abgabe des Werks auf einem Kongressstand an interessierte Mit-glieder der Fachkreise dürften als auf die Förderung des Produktabsatzes gerichtete Infor-mation anzusehen sein und damit dem weiten Werbebegriff aus Art. 86 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel unterfallen. Durch den "Begebungsakt" wird aber das Werk selbst nicht zu einer Werbeschrift, sondern bleibt in der Sichtweise der angesprochenen Fachkreise eine wissenschaftliche Fachpubli-kation.

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KG - 5 W 199/08 - Beschl. v. 03.12.08
Zur Frage der Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland.

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LG Hamburg - 327 0 621/08 - Beschl. v. 02.12.08 - rechtskräftig
Beanstandet die zuständige Zulassungsbehörde - hier die EMEA - die konkrete Art der ihr durch den Parallelimporteur deutlich angezeigten Umetikettierung eines parallel importierten Arzneimit-tels nicht, so ist der Vertrieb des Arzneimittels trotz eines möglichen Verstoßes gegen arzneimittel-rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung des Mittels jedenfalls nicht wettbewerbsrechtlich unlauter und kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels auch nicht nach § 24 II MarkenG berechtigterweise widersetzen.


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OLG Köln - 6 U 132/08 - Urt. v. 28.11.08

1. Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit der Angabe „29,95 €“ ist zur Irreführung geeignet, so-fern das Gerät zu diesem Preis nicht einschränkungslos eingesetzt werden kann, sondern aus-schließlich mittels einer speziellen Telefonkarte, andernfalls entweder einmalig € 99,50 zu zah-len oder 24 Monate abzuwarten sind, damit das Telefongerät mit einer anderen Telefonkarte benutzt werden kann und auf diese einschränkenden Bedingungen nur unleserlich hingewie-sen wird.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die Bewerbung eines Telefontarifes mit der Angabe „Für 0 Cent ab der 2. Minute telefonieren“, sofern lediglich mit einem unleserlichen Fußnotentext dar-auf hingewiesen wird, dass jede Verbindung netzseitig nach der zweiten Stunde getrennt wird und für die sofortige Wiederherstellung der Verbindung ein erneutes Entgelt berechnet wird, weitere monatliche Kosten anfallen, Telefongespräche in andere Mobilfunknetze auch in der zweiten und in den folgenden Minuten gesondert berechnet werden und das Angebot auf eine rein private Nutzung beschränkt ist.

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OLG Stuttgart - 2 U 60/08 - Urt. v. 27.11.08
1. Zur Frage der Antragsbefugnis eines Verbandes i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG.

2. Zur Frage der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung.

3. Eine Bewerbung von neuen Personenkraftwagen unter Angabe der Motorisierung im Internet verletzt §§ 1, 5 Pkw-EnVKV, sofern nicht die vorgeschriebenen Pflichtangaben zu den kombi-nierten Verbrauchs- und Emissionswerten angegeben sind und auch der erforderliche Pflicht-hinweis auf den „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Per-sonenkraftwagen“ unterblieben ist. Dies gilt auch für die Bewerbung von Luxus-(Spaß-)Autos.

4. Auch selbständige Unternehmen können „Beauftragte“ i.S.v. § 8 II UWG sein, denn ausrei-chend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Unternehmens insoweit, als die beanstandete Handlung auch dem Inhaber des Unternehmens zugute kommt und dem Unter-nehmensinhaber ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten in dem Bereich eingeräumt ist oder hätte eingeräumt werden müssen und können. Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen über-tragen werden, wozu auch die Werbung gehört.

5. Die Kennzeichnungspflicht nach § 1 I Pkw-EnVKV trifft nicht nur den Händler, der einen neuen Pkw zum Verkauf anbietet, sondern auch denjenigen, der für diesen wirbt, insoweit kommt es nicht darauf an, ob die beworbenen Fahrzeuge auch von dem Werbenden verkauft werden.

6. In der Verletzung der Pflichten aus § 5 I Pkw-EnVKV liegt ein Verstoß gegen eine Marktverhal-tensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Verstöße sind auch nicht unerheblich i.S.v. § 3 UWG.

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OLG Stuttgart - 2 W 61/08 - Beschl. v. 27.11.08
Der Umstand, dass ein Fahrzeug auf einen Händler zugelassen worden ist, vermag für sich ge-nommen einem Pkw nicht die Eigenschaft als „neu“ i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnKV zu nehmen, da es nach der dortigen Definition allein auf die Frage ankommt, ob das Fahrzeug bereits zu einem ande-ren Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden ist.

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Thüringer OLG - 2 U 438/08 - Urt. v. 26.11.08
Die Bewerbung einer Tätigkeit im Reisegewerbe mit Angaben, die beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck erwecken, es würde befugt ein stehendes Gewerbe ausgeführt, ist irreführend.

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OLG Hamburg - 5 W 117/08 - Beschl. v. 24.11.08
1. In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist eine „Antwortpflicht des Abgemahnten“ dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgemahnte eine wettbewerbswidrige Handlung nicht begangen hat oder eine solche nicht droht.

2. Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Aus-führungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Nicht hingegen hat das Gericht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu beschei-den.

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LG Hamburg - 312 0 511/08 - Urt. v. 21.11.08

1. Angesichts der im Verkehr verbreitet vorhandenen besonderen Sensibilisierung bezüglich gif-tiger Inhaltsstoffe ist die Behauptung, ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen enthalte Insektizide, neurotoxische Insektizide und/oder Gifte i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG geeignet, den Betrieb, das Unternehmen oder den Kredit des Anbieters eines solchen pharmazeutischen Produkts zu schädigen.

2. Eine unzulässige Herabsetzung i.S.d. § 4 Nr. 8 UWG liegt vor, wenn es für die hierdurch ausge-löste Besorgnis, dass solche Inhaltsstoffe nicht nur zur - gewünschten - zuverlässigen Be-kämpfung der Schädlinge beitragen, sondern auch zu unerwünschten Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit führen können, in keiner Weise wissenschaftliche Belege gibt.

3. Der Umstand, dass die fraglichen Inhaltsstoffe verbreitet als Duft- und Aromastoffe im Kosme-tik- und Lebensmittelbereich Verwendung finden, spricht eindeutig gegen eine etwa zu be-fürchtende negative Wirkung auf den Menschen. Dem steht die Einstufung dieser Stoffe als GRAS (generally recognized as safe) durch die US-amerikanische FDA entgegen.

4. Auch unter dem Gesichtspunkt einer Abwehr einer vorangegangenen Werbung des Konkurren-ten kann eine Verbreitung derart ungesicherter Mutmaßungen über eventuelle schädliche Auswirkungen nicht gerechtfertigt sein.

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BGH - I ZR 94/02 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Bestimmung des § 11 I S. 1 Nr. 11 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskon-form dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äuße-rungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann verboten ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wiederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimm-ten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zudem in missbräuchli-cher, abstoßender und irreführender Weise erfolgt (im Anschluss an EuGH Slg. 2007, I-9517 = GRUR 2008, 267, Tz. 43, 46 - Gintec).

b) Die Bestimmung des Art. 90 lit. c der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. c der Richtlinie 92/28/EWG) ist nicht in das deutsche Recht umgesetzt worden.

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LG Berlin - 52 0 471/07 - Urt. v. 20.11.08
1. Die Bewerbung eines „HairFree Gels“ mit Werbebehauptungen dahingehend, dass dieses ge-eignet sei, das Nachwachsen von Körperbehaarung zu verhindern und mit dessen Hilfe einen glatten, unbehaarten Körper zu erlangen ist irreführend gem. § 27 I Nr. 1 LFGB, sofern die in Anspruch genommenen Wirkungen des Präparates wissenschaftlich nicht hinreichend gesi-chert sind.

2. Irreführend ist gleichermaßen die Bewerbung eines koffeinhaltigen Anti-Cellulite-Produktes mit Angaben, die dem Anwender einen schlankeren, festeren Körper, den Abbau von Fettablage-rungen, eine Verringerung des Körperumfangs, eine Reduzierung des Körpergewichts sowie eine Reinigung des Körpers von Körpergiften in Aussicht stellen, sofern die behauptete Wirk-samkeit wissenschaftlich umstritten ist.


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BGH - I ZR 62/06 - Urt. v. 20.11.08 - LG Heilbronn
a) Der Inhaber eines Kopierladens hat die nach §§ 54 a II, 54 d II UrhG (F: 25.07.1994) geschuldete urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung durch Kunden ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht geschützte Werke zu ver-vielfältigen.

b) Verwertungsgesellschaften dürfen sich zur Geltendmachung der nach § 54 h I UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche eines Inkassounterneh-mens bedienen

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BGH - I ZR 122/06 - Urt. v. 20.11.08 - OLG Saarbrücken
Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Pro-duktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

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LG Dessau-Roßlau - 3 0 74/08 - Urt. v. 19.11.08
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Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur elektroosmotischen Mauerent-feuchtung, sofern die Wirkungsweise, mit der die Mauerwerksentfeuchtung erfolgen soll, nicht zweifelsfrei wissenschaftlich nachweisbar oder belegt, sondern vielmehr in der Wissenschaft um-stritten ist und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf Bekundungen von Kunden stützt, die mit der praktischen Wirkung des von ihm erworbenen Gerätes zufrieden gewe-sen seien.

OLG Hamburg - 5 U 148/07 - Urt. v. 19.11.08
1. Die konturlose Farbmarke „NIVEA-Blau“ ist für Haut- und Körperpflegeprodukte durchschnitt-lich kennzeichnungskräftig. Dabei ist neben den Besonderheiten des Marktes und der Verwen-dung auch anderer Farben durch die Markeninhaberin der Umstand zu berücksichtigen, dass Blau als Grundfarbe besonders freihaltebedürftig ist.

2. Wird ein dem „NIVEA-Blau“ ähnliches Blau als Hintergrundfarbe für Verpackungen von Haut- und Körperpflegeprodukten verwendet, die gut sichtbar durch die bekannte Wortmarke „DO-VE“ und die Bildmarke der Taube gekennzeichnet sind, sieht der Verkehr in der Hintergrund-farbe keinen Herkunftshinweis.

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KG - 5 W 282/08 - Beschl. v. 18.11.08
1. Ein Zuwarten, das nicht länger als zwei Monate währt, wird bei Eilanträgen regelmäßig noch nicht als dringlichkeitsschädlich anzusehen sein. Insbesondere ein Nachfassen unter Nach-fristsetzung bis kurz vor Ablauf der Berliner Zweimonatsregelfrist kann dem Antragsteller nicht als dringlichkeitsschädliches Zuwarten angelastet werden.

2. Die AGB-Klausel „Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmswei-se der Liefertermin schriftlich zugesagt wird“ verletzt nicht § 308 Nr. 1 BGB.

3. Auch die Klausel „Teillieferungen sind möglich“ im Rahmen des Kontextes „Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Teillieferungen sind möglich. Die Mehrkosten hierfür (Por-to, Verpackung) trägt b.“ stellt keine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, weder für sich genommen noch in Kombination mit der - zugleich, wenn auch an anderer Stelle des Regelwerkes verwendeten - Klausel „bei über Internetplattformen wie E. oder ähnliche erwor-benen Artikeln ist die Zahlung sofort nach Erhalt unserer ersten Mail fällig“.

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OLG Stuttgart - 2 U 39/08 - Urt. v. 13.11.08
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1. War Gegenstand einer vorangegangenen Rechtsstreitigkeit nur die konkret beanstandete Ver-letzungshandlung und hatte das Klageziel nicht auch kerngleiche Abweichungen von der kon-kreten Verletzungsform aufgenommen, ergeben sich aus einem daraus hervorgegangenen Un-terlassungstitel für eine spätere inhaltsähnliche Rechtsverfolgung keine Zulässigkeitsschran-ken.

2. Zur Frage der Bewerbung eines Arzneimittels außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebie-te.


KG - 5 U 121/05 - Urt. v. 11.11.08
Auch wenn sich wertende und tatsächliche Elemente in einer Äußerung so vermengen, dass diese insgesamt als Werturteil anzusehen ist, kann die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen einer Abwägung der Rechte eines Klägers und dem Grundrecht des Beklagten auf Mei-nungsfreiheit eine Rolle spielen. Enthält eine Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (hier: der Beklagte sei ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen wissenschaftlich und klinisch erwiesen seien), so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten, insoweit überwiegt das Lauterkeitsinteresse der Kon-kurrenten und der Verbraucher die Meinungsfreiheit.

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BGH - I ZR 39/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Hamburg
a) Ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer Gesamtaufma-chung (hier: rotes Stofffähnchen an der Tasche einer Jeans-Hose) setzt voraus, dass die-ser Bestandteil isoliert markenmäßig benutzt wird und sich diese Funktion nicht erst durch ein weiteres Kennzeichen ergibt (hier: rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI'S).

b) Für die Beurteilung des Gesamteindrucks der eingetragenen Marke ist die Registereintra-gung maßgeblich und nicht der konkrete Eindruck aufgrund der Anbringung der Klagemar-ke auf Produkten.

c) Soll durch eine Verkehrsbefragung die durch Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens nachgewiesen werden, ist den Be-fragten der Zeichenbestandteil isoliert und nicht zusammen mit weiteren Bestandteilen des zusammengesetzten Zeichens vorzulegen.

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BGH - I ZR 55/06 - Urt. v. 05.11.08 - OLG Köln
Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kos-ten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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KG - 5 U 142/05 - Urt. v. 04.11.08

Der Bezeichnung „Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.“ fehlt die originäre Unterschei-dungskraft für einen Verein, dessen Mitglieder (aktuelle oder vormalige) Psychiatrie-Patienten sind und der sich laut Satzung als „Zusammenschluss von Psychiatrie-Erfahrenen“ versteht, für deren Belange er sich einsetzt. Für den Schutz als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich (im Streitfall verneint).



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LG Köln - 81 0 150/08 - Urt. v. 31.10.08 - rechtskräftig
Der Verleger eines Presseorgans ist nicht von vornherein zu einer detaillierten Prüfung jeder ent-gegengenommenen Werbeanzeige verpflichtet. Dies gilt aber in dem Maße weniger, je größer und auffälliger die Werbung sich darstellt, je reißerischer sie erscheint und je sensibler Menschen auf Versprechungen auf dem jeweiligen Gebiet reagieren. Insbesondere bei Wunder versprechenden Anzeigen für Schlankheitsmittel, die von ihrer Ausgestaltung her einen offenkundigen und in kei-ner Weise zu relativierenden Betrugsversuch verkörpern, für dessen Feststellung es keinerlei juris-tischer, medizinischer oder ernährungswissenschaftlicher Spezialkenntnisse bedarf, besteht aller Anlass, die Anzeige Dritten zur genaueren Prüfung vorzulegen, in solchen Fällen geht es nicht um feinsinnige juristische Haarspaltereien, über die zu entscheiden ist, sondern um ganz elementare Kriminalität, die darauf gerichtet ist, durch Täuschung an das Geld der Getäuschten zu gelangen, was umgangssprachlich als Betrug bezeichnet wird.

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OLG Hamm - 4 W 117/08 - Beschl. v. 30.10.08
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Ein Unterlassungsschuldner, dem die Bewerbung seiner Produkte insoweit verboten ist, als er die beanstandeten Wirkungsbehauptungen als gesicherte Erkenntnis erscheinen ließ, obwohl solche gesicherten Erkenntnisse nicht vorlagen, handelt dem Unterlassungsgebot dann zuwider, sofern er wortgleich mit den verbotenen, sich über viele Seiten erstreckenden Behauptungen wirbt und am Ende der Werbedarstellung völlig isoliert einen Hinweis anfügt, dass man „aus Rechtsgrün-den“ darauf hinweisen „müsse“, dass es für die vorstehend dargestellten Wirkungen keine gesi-cherte wissenschaftliche Bestätigung gäbe.

LG Berlin - 52 0 510/07 - Urt. v. 30.10.08
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Zur Frage der krankheitsbezogenen resp. irreführenden Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Blasen-Kraft“ vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels.

Thüringer OLG - 2 U 339/08 - Urt. v. 29.10.08
Die Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verfügungskläger, nachdem eine Beschlussverfügung teilweise aufgehoben wurde, wegen des aufgehobenen Teils etwa vier Monate später Anschlussberufung einlegt.

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LG München I - 4 HK 0 21180/07 - v. 23.10.08
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Gerätes zur Mauerentfeuchtung und Gebäudetrockenlegung - dem überdies noch gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden -, sofern das Wirkprinzip des Gerätes weder den Regeln der Technik noch dem Grundlagenwissen der Physik entspricht und sich der Werbende zum Nachweis seiner Behauptungen auf "praktische Ergebnisse" stützt.

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BGH - I ZR 11/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Celle
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und da-her kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

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BGH - I ZB 48/07 - Beschl. v. 23.10.08 - Bundespatentgericht
a) Die Angabe "Post" ist für die Dienstleistungen der Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eine beschreibende Angabe i. S. von § 8 II Nr. 2 MarkenG.

b) Die Löschung der Markeneintragung nach §§ 8, 50 I, II MarkenG erfordert die positive Fest-stellung, dass das Schutzhindernis im Zeitpunkt der Eintragung und der Entscheidung ü-ber die Löschung vorlag. Verbleibende Zweifel gehen grundsätzlich zu Lasten des An-tragstellers des Löschungsverfahrens und nicht des Markeninhabers.

c) Die Voraussetzungen für eine Verkehrsdurchsetzung eines glatt beschreibenden Begriffs dürfen nicht so hoch angesiedelt werden, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis ausgeschlossen ist.

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BGH - I ZR 197/06 - Urt. v. 23.10.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Prüfung der Klagebefugnis eines Verbandes, der sich gegen die Werbung eines bestimmten Unternehmens wendet, ist es unerheblich, ob es sich bei der beanstandeten Werbung um eine Gemeinschaftswerbung mit Unternehmen handelt, die in anderen räum-lich relevanten Märkten tätig sind; der maßgebliche räumliche Markt wird allein durch die Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens bestimmt.

b) Für die Frage, ob die Mitglieder eines Verbandes als Unternehmen - bezogen auf den maß-geblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf die-sem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (im Anschl. an BGH, Urt. v. 11.07.1996 - I ZR 79/94, BGH GRUR 1996, 804, 805 f. = WRP 1996, 1034 - Preisrätsel-gewinnauslobung III)

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OLG Köln - 6 Wx 2/08 - Beschl. v. 21.10.08
1. a) Einstweilige (Zwischen-) Anordnungen im Verfahren nach § 101 IX UrhG sind nicht mit der sofortigen Beschwerde (dort S. 6) anfechtbar, sondern (nur) nach den allgemeinen Grundsätzen des FGG-Verfahrens.

b) Durch eine vor Anhörung des beteiligten Providers erlassene Einstweilige Anordnung kann nicht bereits die Auskunftserteilung gestattet werden. Zulässig und bei schlüssigem Antrag auch geboten kann jedoch eine Zwischenregelung sein, mit der es dem Provider vorläufig untersagt wird, die in Rede stehenden Daten zu löschen.

2. Wer das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat, ein Werk über dezentrale Computernetzwerke öffentlich zugänglich zu machen, und nach dem Nutzungsrecht das wirtschaftliche Risiko der Rechteverwertung trägt, betreibt mit dem Verfahren nach § 101 IX UrhG keine Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG und bedarf insoweit auch keiner Erlaubnis nach § 1 I UrhWG.

3. Der Ausskunftsanspruch nach § 101 II UrhG besteht nur, wenn sowohl der auskunftspflichtige Dritte als auch der Rechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben.

4. § 101 II UrhG setzt voraus, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt, nicht aber, dass sie offensichtlich von einer bestimmten Person begangen worden ist. Der Anordnung nach § 101 IX UrhG steht daher nicht entgegen, dass die angegebenen IP-Adressen Anschlüssen zugeordnet sein können, deren Inhaber nicht selbst Störer im Sinne des Urheberrechts sind.

5. Wer ein komplettes Musikalbum in der aktuellen Verkaufsphase der Öffentlichkeit im Rahmen einer Internettauschbörse anbietet, handelt - auch wenn dies nur für einen kurzen Zeitraum belegt ist - in gewerblichem Ausmaß i.S.d. § 101 I UrhG.

6. Die richterliche Anordnung nach § 101 IX UrhG stellt eine datenschutzrechtlich i.S.d. § 96 TKG hinreichende Erlaubnis dar.

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LG Kempten - 1 HK 0 1779/07 - Urt. v. 20.10.08
1. Im geschäftlichen Verkehr hat derjenige, der mit Wirkungsaussagen Werbung treibt, die wissenschaftlich ungesichert sind, darzulegen und zu beweisen, dass seine Angaben zutreffend und richtig sind. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das fragliche Gerät patentiert ist. Eine entsprechende gesetzliche Vermutung ist nicht - auch nicht im Patentgesetz - niedergelegt.

2. Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung eines Wasseraufbereitungsgerätes, die dem Anwender einen wirksamen Schutz vor Kalk- und Kesselstein sowie Rost, einen Abbau bestehender Kalkablagerungen, eine entsprechend längere Lebensdauer der Installationen sowie eine Vitalisierung des Wassers in Aussicht stellt.

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OLG München - 29 U 1669/08 - Urt. v. 16.10.08
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1. Das Angebot von Sportwetten im Internet war auch in dem Übergangszeitraum von der „Sportwetten“-Entscheidung des BVerfG am 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 01.01.2008 nicht unlauter.

2. Da ein auf Wiederholungsgefahr gestützter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nur besteht, wenn das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit seiner Begehung wettbe-werbswidrig war, kam es im Streitfall, der einen Internetauftritt am 06.06.2006 betraf, auf die ab 01.01.2008 geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags nicht an.

OLG Köln - 6 W 104/08 - Beschl. v. 14.10.08
Gegen den durch Verschmelzung entstandenen Rechtsnachfolger können keine Vollstreckungs-maßnahmen i.S.d. § 890 ZPO verhängt werden, wenn (nur) einer seiner Rechtsvorgänger gegen ein ihn betreffendes gerichtliches Verbot zuwidergehandelt hat (Weiterentwicklung von: BGH GRUR 2007, 995 = WRP 2007, 1354 - Schuldnachfolge).



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OLG Hamburg - 3 W 134/08 - Beschl. v. 10.10.08
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1. Die Werbung für ein Sonnenschutzmittel mit einem Testergebnis aus dem Jahre 2007 ist zur Irreführung geeignet, sofern sich die Kriterien der Stiftung Warentest für die Beurteilung sol-cher Waren im Jahre 2008 in einem Punkt verändert hatten. Auch wenn die getestete Sonnen-milch nach der bisherigen Testmethodik das Testergebnis „gut“ erzielt hatte, ist die Weiter-verwendung einer solchen Testwerbung irreführend, wenn aktuelle Erkenntnisse vorliegen, die eine andere Beurteilung der geprüften Waren rechtfertigen könnten.

2. Für die Frage, wann eine „neue Untersuchung der gleichen Produktgruppe unter geänderten Bedingungen“ im Sinne von Ziffer I 3 der Richtlinien der Stiftung Warentest zur Werbung mit Testergebnissen vorliegt, kommt es im Hinblick auf die von den Tests jeweils betroffenen Wa-ren nicht darauf an, ob in dem neuen Test dasselbe Produkt getestet worden ist, das in dem früheren Test einbezogen war, maßgeblich ist vielmehr, ob der neue Test dieselbe Art von Pro-dukten - im vorliegenden Fall: Sonnenschutzmittel - betrifft, die in den früheren Tests getestet worden sind.

OLG Köln - 6 W 123/08 - Beschl. v. 09.10.08
1. Der für die anwaltliche Vergütung maßgebende Gegenstandswert in den Verfahren nach § 101 IX UrhG n.F. ist nicht identisch mit der Höhe der nach § 128 c KostO anfallenden Gebühr. Im Allgemeinen ist der Regelwert von 3.000,- € zugrunde zu legen.

2. Wird der Anordnungsantrag auf die Verletzung eines bestimmten urheberrechtlich geschützten Werks (hier: eines Musikalbums) gestützt, so hat es bei dem vorgenannten Regelstreitwert zu bleiben, auch wenn sich die begehrte Auskunft auf verschiedene IP-Adressen bezieht.

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BGH - I ZR 126/06 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Hamburg
a) Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster entsteht nach Art. 11, 110 a V S. 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Terri-toriums der Gemeinschaft genügt - auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemein-schaft bekannt sein konnte - den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.

b) Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konn-te.

c) Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nach-geahmten Produkts muss - ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pari-ser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 II, Art. 2 I PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inlän-dern - auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahm-ten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.

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BGH - I ZR 100/04 - Urt. v. 09.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Die Regelung in § 4 III S. 1, 4 HWG widerspricht weder dem vorrangig anzuwendenden Gemein-schaftsrecht noch dem höherrangigen Verfassungsrecht.

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OLG Hamburg - 5 U 147/07 - Urt. v. 08.10.08
1. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken „Magenta“ für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt.

2. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden.

3. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird.


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BGH - I ZR 51/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.

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BGH - I ZR 220/05 - Urt. v. 02.10.08 - OLG München
Ein Nährstoffbedarf ist bereits dann medizinisch bedingt, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können.

BGH - I ZB 96/07 - Beschl. v. 02.10.08 - OLG Köln
Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen (§§ 8 III Nr. 2 UWG, 3 I S. 1 Nr. 2 UKlaG) oder eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist (§§ 8 III Nr. 3 UWG, 3 I S. 1 Nr. 1 UKlaG), einen nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsan-walt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes (§ 3 UWG) bzw. eines Verstoßes gegen die §§ 307-309 BGB (§ 1 UKlaG) oder gegen Verbraucherschutzgesetze (§ 2 UKlaG), zählen die Reisekos-ten dieses Rechtsanwalts zum Prozessgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckent-sprechenden Rechtsverfolgung.

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BGH - I ZR 6/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Hamburg
Bei der Berechnung des Schadens, der dem Berechtigten aufgrund einer Verletzung des Urheber-rechts oder eines verwandten Schutzrechts entstanden ist, kann im Rahmen der Lizenzanalogie zur Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr auf eine frühere Vereinbarung zwischen den Par-teien über die Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zurückgegriffen werden. Dies setzt indessen voraus, dass die damals vereinbarte Lizenzgebühr dem objektiven Wert der Nut-zungsberechtigung entsprochen hat.

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LG Hamburg - 312 0 464/08 - Urt. v. 02.10.08
1. Dem Verletzten in einem Kennzeichenrechtsstreit kann ein Gerichtsstand nicht dadurch aufge-zwungen werden, dass der in seinem Interesse abgemahnte und damit gewarnte Verletzer eine negative Feststellungsklage erhebt. Der Inhalt einer negativen Feststellungsklage ist nicht de-ckungsgleich mit dem einer Leistungsklage; der Leistungsanspruch geht über das Ziel einer bloßen Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses hinaus, weil auch die eine Durchset-zung des Anspruchs ermöglichende Verurteilung zur Leistung verlangt wird.

2. Bei den Zeichen studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ handelt es sich nicht um rein beschreibende Bezeichnungen i.S.d. §§ 8 II Nr. 2, 23 Nr. 2 MarkenG. Die Zeichen haben aufgrund der Kombina-tion der Bezeichnung einer Personengruppe mit dem Bestandteil „VZ“ eine - wenn auch von Haus aus nicht überdurchschnittlich starke - Kennzeichnungskraft.

3. Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens kann vorliegen, wenn die Zei-chen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufwei-sen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet.

4. Bei der Zeichenfolge „VZ“ handelt es sich nicht um eine gebräuchliche Abkürzung für das Wort „Verzeichnis“. Darüber hinaus ist die Zeichenfolge „VZ“ für das Dienstleistungsangebot der Antragstellerin aber auch deshalb nicht rein beschreibend, weil es sich bei studiVZ, schülerVZ und meinVZ nicht um Verzeichnisse im eigentlichen Sinne, sondern um Internet-Netzwerke handelt, die vorrangig der Förderung der Kommunikation ihrer Mitglieder und nicht deren Auf-listung dienen.

5. Bei der Prüfung einer Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens kommt es im Wesentlichen auf eine Übereinstimmung bzw. klangliche bzw. schriftbildliche Ähnlichkeit hinsichtlich des Stammbestandteils und eine begriffliche Ähnlichkeit des Gesamt-begriffs an.

6. Für das Bestehen einer Verwechslungsgefahr spricht nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Umstand, dass sowohl die von den Angeboten der Antragstellerin angesprochenen Ver-kehrskreise der Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch die von der Antragsgegnerin angesprochenen an der Börse Interessierten typische Nutzer des Internets sind.

7. Zur Eingliederung eines unter börseVZ betriebenen Online-Netzwerks zur Vermittlung von Kon-taktdaten zwischen Geldanlegern, Börsianern/Börsenfreunden und Interessierten am Thema „Börse“ in die Zeichenserie studiVZ, schülerVZ bzw. meinVZ.


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BGH - I ZR 48/06 - Urt. v. 02.10.08 - OLG Saarbrücken
Eine Preisgarantie, die lediglich die abstakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Ge-sichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewer-bern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).

Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen sind nur insoweit zur Geltend-machung von Abwehransprüchen wegen gezielter Mitbewerberbehinderung befugt, als neben den Interessen der Mitbewerber auch die Interessen anderer Personen wie insbesondere der Verbraucher beeinträchtigt sind.

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BGH - VIII ZR 268/07 - Beschl. v. 01.10.08 - OLG Karlsruhe
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Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Ge-meinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 6 I S. 2, II der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?

KG - 5 U 186/07 - Urt. v. 26.09.08
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1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung und es fehlt regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbung deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige be-zeichnet ist (Bestätigung vom Senat, Urt. v. 09.09.2008 - 5 U 163/07).

2. Dies gilt um so mehr, wenn der Werbende als Schlüsselwort einen Gattungsbegriff vorgegeben hat, der ebenso in dem fremden Kennzeichen enthalten ist.

3. Auch bei einer (schwachen) Bekanntheit des fremden Kennzeichens fehlt es in der Regel an einer relevanten kennzeichenrechtlichen Rufausbeutung jedenfalls dann, wenn die Trefferliste der Suchmaschine nur ein diffuses Bild zur Benutzung des fremden Kennzeichens (in vielfälti-gem Zusammenhang) erbringt.

4. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und Herkunftstäuschung und eine unzulässige Behinderung ist dann in der Regel zu verneinen.


OLG Köln - 6 U 111/08 - Urt. v. 26.09.08
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Der Internetportalbetreiber, dessen Geschäftsmodell darin besteht, dass durch Dritte - nicht die Kunstschaffenden selbst - Kunstwerke zum Kauf angeboten werden, und dass die Werke länger als eine Woche nach Kaufabschluss noch im Netz für jedermann einsehbar sind, ist Gehilfe der Rechtsverletzung des Veräußerers, der das Werk über die durch § 58 I UrhG gezogenen Grenzen hinaus öffentlich zugänglich gemacht hat.

OLG Frankfurt a. M. - 6 U 158/07 - Urt. v. 25.09.08
1. Gemäß § 1 IV a S. 3 Nr. 2 b DiätVO sind ergänzende bilanzierte Diäten Erzeugnisse mit einer für bestimmte Beschwerden spezifischen oder für eine bestimmte Krankheit oder Störung ange-passten Nährstoffformulierung. Das heißt, Voraussetzung ist nicht, dass die ergänzende bilan-zierte Diät auf eine bestimmte Krankheit abgestimmt ist, sie kann vielmehr auch der Bekämp-fung bestimmter Beschwerden - hier: Wechseljahresbeschwerden - dienen.

2. Zur Frage des wissenschaftlich hinreichend gesicherten Nachweises der Wirksamkeit eines als „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke zur ergänzenden diätetischen Behandlung von Wechseljahresbeschwerden“ in Verkehr gebrachten Produktes, das aus I-soflavonen aus Rotklee, Calcium und Vitamin D besteht

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KG - 5 U 120/06 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 19.09.08

Bei täuschender Blickfangwerbung reicht die spätere Aufklärung nicht, weil sie die mit dem irre-führenden Blickfang erreichte - und zu unterbindende - nähere Befassung des Verbrauchers mit der Werbung nicht mehr ungeschehen macht.

Aufklärende Hinweise im Fließtext sind regelmäßig nicht ausreichend, um die durch den Blickfang bewirkte Täuschung zu beseitigen.

Es kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf einen vertraglich gesicherten Unterlassungsanspruch beruft, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass dieser Anspruch aufgrund geänderter gesetzlicher Lage nicht mehr besteht. Diese Voraussetzung ist bei täuschender Blick-fangwerbung schon deshalb nicht gegeben, weil diese nach der Rechtsprechung des BGH nach wie vor als Verstoß gegen § 5 UWG zu beurteilen ist.

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OLG Nürnberg - 3 U 1237/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 15.09.08
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Die Informationspflichten aus Art. 10 II b der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel „Health Claims Verordnung“ (VO (EG) Nr. 1924/2006) sind bereits seit Inkrafttreten der Verordnung am 01.07.2007 zu berücksichtigen.

Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 25/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 11.09.08
Die Bezeichnung eines Coenzym Q 10-haltigen Nahrungsergänzungsmittels als "Zell-Energie-Kapseln" sowie die Werbeaussagen "Wichtig für die Energiegewinnung des Körpers und für den Zellschutz" und "Hilft bei der Beseitigung freier Radikale" suggerieren, dass die exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 die ausgelobten Wirkungen auf den menschlichen Körper hätten, ungeachtet dessen, ob Leistungsdefizite oder Mangelerscheinungen vorliegen. Die Bewerbung ist zur Irreführung geeignet, da es nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand bislang keine Beweise für die Nützlichkeit einer exogenen Zufuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könnten.

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BGH - I ZR 120/06 - Urt. v. 11.09.08 - LG Köln
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Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Ver-pflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.

BGH - I ZR 74/06 - Urt. v. 11.09.08 - OLG Hamburg
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

a) Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft ver-schweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

b) Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäfts-bedingungen des Veranstalters untersagt ist.

c) In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.

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KG - 5 U 163/07 - Urt. v. 09.09.08
1. Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine ist in der Regel keine relevante Kennzeichenbenutzung, wenn bei der Eingabe des Kennzeichens in die Suchmaschine die Werbeanzeige deutlich getrennt von der Suchergebnisliste erscheint und sie als Anzeige bezeichnet ist.

2. Jedenfalls fehlt es dann regelmäßig an einer Verwechslungsgefahr.

3. Auch eine wettbewerbsrechtlich unlautere Rufausbeutung und ein unlauteres Abfangen von Kunden ist dann in der Regel zu verneinen.

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OLG Hamburg - 3 U 293/06 - Urt. v. 30.08.07
1. Umfrage-Ergebnisse zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr können Indizien liefern, deren normative Feststellung bleibt der richterlichen Beurteilung überlassen.

2. Die Möglichkeit einer bloßen allgemeinen Assoziation allein in dem Sinne, dass eine "gedankliche Verbindung" zwischen zwei Zeichen hergestellt wird, führt noch nicht zur Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH WRP 2002, 537 - Bank 24). Deswegen lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein bestimmtes Quorum der Befragten ("Woran denken Sie") bei Vorlage nur des einen Zeichens (ohne Warenbezug) auch das andere Zeichen nennt, keine Verwechslungsgefahr gleichsam quantifizieren. Die bloße Abfrage von Assoziationen kann sich verselbständigen und die Befragten ermuntern, ungewichtet auch entfernte Übereinstimmungen zwischen den beiden Zeichen aufzuspüren und zu nennen.

3. Einer Wort-/Bildmarke, die aus der bildlichen wappenartigen Darstellung eines einzelnen Buchstabens "A" in altdeutscher Anmutung besteht, das von heraldischen Schlingen eingerahmt und durchzogen wird, kommt von Haus aus normale Kennzeichnungskraft (hier: u.a. bei Bekleidungsstücken) zu. Das eigentlich Kennzeichnende ist das beschriebene Wappenbild in seiner Gesamtheit. Bei solchen Emblemen kann eine Verwechslungsgefahr (hier bei identischen Waren) aus der abstrakten Übereinstimmung in demselben "altertümlich wirkenden" Buchstaben allein nicht hergeleitet werden, wenn das "A" der Verletzungsform in der Schrifttype deutlich abweicht und ohne die heraldischen Schlingen auch die Anmutung irgendeines Wappens fehlt.

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LG Köln - 31 0 352/08 - Urt. v. 28.08.08
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Ein Zeitschriftenverlag verletzt die ihm obliegende Prüfungspflicht bei der Veröffentlichung von Werbeanzeigen, sofern sich die offenkundige Unrichtigkeit der in der Werbung ausgelobten Wir-kungen bereits aus den plakativen Überschriften des Inserates ergibt. Die marktschreierischen Anpreisungen des weltweit ersten Angebotes eines besonders effektiven Schlankmittels als „Schlank-Sensation Nr. 1“ und „Weltsensation“ muss den zuständigen Mitarbeitern der Anzeigen-abteilung Anlass geben, an der generellen Richtigkeit der Auslobungen zu zweifeln, insbesondere dann, wenn die plakative Auslobung „Neuer Bio-Schlankstoff, der die Wirkung der Kalorien um-kehrt“ in der Werbung auf eine Wirkweise hinweist, die mit dem allseits bekannten Wissen um die gewichtsschädliche Wirkung von Kalorien nicht in Einklang zu bringen ist.

Thüringer OLG - 2 U 207/08 - Urt. v. 27.08.08 - rechtskräftig
Das Werben mit dem Begriff „Buchhalter“ stellt eine zur Abgrenzung geeignete berufliche Be-zeichnung dar, deren Verwendung dann nicht irreführend ist, wenn im Zusammenhang mit ihm keine oder nur zutreffende Angaben zum Tätigkeitsgebiet des Buchhalters nach § 6 Nrn. 3, 4 StBerG gemacht werden.

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LG Landau in der Pfalz - HK 0 55/06 - Urt. v. 19.08.08

Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der therapeutischen Wirksamkeit der Colon-Hydro-Therapie, der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne sowie der Ozon-Therapie.

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LG Hamburg - 312 0 481/08 - Urt. v. 19.08.08
1. Zur Frage, inwieweit durch eine abgegebene Unterlassungserklärung, die sich eng auf die kon-kret beanstandete Wettbewerbshandlung bezieht, die Wiederholungsgefahr ausgeräumt wird.

2. Dem Kläger sind bei der Fassung eines Unterlassungsantrags im Interesse eines hinreichen-den Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zu gestatten, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.

3. Mit einer nur auf die konkrete grafische Gegenüberstellung abgegebenen Unterlassungserklä-rung wird nicht die Gefahr ausgeräumt, dass jeweils für sich unzulässige Werbebehauptungen in anderem Zusammenhang wiederholt werden könnten.

4. Zur Unzulässigkeit einer vergleichenden Werbung für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopf-läusen mit einem evidenten Vorteil („Die Evidenz spricht eindeutig für I.“), wenn die objektive Auswertung der derzeitigen Studienlage eine solche Aussage nicht rechtfertigt.

5. Die Angabe „Die 1x-Anwendung reicht aus“ für ein Produkt zur Bekämpfung von Kopfläusen ist irreführend und daher nach §§ 3, 5 UWG unzulässig, weil mit dieser schlichten Aussage un-terschlagen wird, dass dieses laut Fachinformation nur „in der Regel“ gilt. Diese Einschrän-kung ist für den Verkehr von so erheblicher Bedeutung, dass bei einem Weglassen eine Irre-führung zu bejahen ist.

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KG - 5 W 248/08 - Beschl. v. 15.08.08
An einer Begehungs-(Wiederholungs- und Erstbegehungs-)Gefahr kann es bei der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel für eBay-Auktionsangebote fehlen, wenn die unzulässige Klausel von vornherein ohne jede Relevanz für das streitgegenständliche angebotene Warensortiment des Verwenders ist (Klausel bezogen auf den Verkauf von Gebrauchtware, Verkauf nur von Neuware).

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OLG Köln - 6 U 51/08 - Urt. v. 15.08.08
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Der administrative Ansprechpartner (Admin-C), der nicht bei der Anmeldung der Domain beteiligt war und auch an der Verbindung der Domain mit einem inhaltlichen Auftritt nicht mitgewirkt hat, haftet vor einer Kenntniserlangung (hier: durch Abmahnung) nicht als Störer für Markenrechtsver-letzungen, die etwa in der Registrierung der Domain oder in inhaltlichen Auftritten unter diesem Domain-Namen ihre Ursache haben. Die Erstattung der durch eine Abmachung entstandenen Kos-ten kann von ihm nicht verlangt werden.

OLG Köln - 6 U 63/08 - Urt. v. 15.08.08
Eine Werbung für Arzneimittel verlässt den Bereich der Erinnerungswerbung - § 4 VI HWG -, wenn sie eine Produktverpackung abbildet, die über die vollständige Bezeichnung des Mittels hinaus augenfällig in Text und Bild auf die Anwendungsgebiete (hier: die einzelnen zu behandelnden Er-kältungsbeschwerden) hinweist, die der Bezeichnung so detailliert nicht zu entnehmen sind.

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BGH - I ZA 2/08 - Beschl. v. 14.08.08 - Bundespatentgericht
a) Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht und im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten in Markensachen nach § 82 I MarkenG die Vorschriften über Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO entsprechend.

b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG, § 83 III Nr. 3 MarkenG kann verletzt sein, wenn das Bundespatentgericht einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe nach §§ 82 I MarkenG, 114 ff. ZPO mit der Begründung verweigert, im Beschwerdeverfahren in Markensachen sei die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ausgeschlossen.

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BGH - I ZB 20/08 - Beschl. v. 14.08.08 - LG Berlin
Wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt, nicht aber ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB angeordnet ist, hat das Vollstreckungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, ob der Vertreter oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicheruung abzugeben hat.

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LG Bielefeld - 10 0 36/08 - Urt. v. 12.08.08

Im Interesse der Allgemeinheit und insbesondere des Schutzes der Volksgesundheit darf außer-halb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 II DiätVO zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung für ein „diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ (hier: u.a. zur Behandlung von Bluthochdruck) keine Werbung mit Krankheitsbezug vorgenommen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem europäischen Lebensmittelrecht.

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LG Hamburg - 312 0 64/08 - Urt. v. 12.08.08 - rechtskräftig
1. Ein Schadenersatzanspruch des Markeninhabers aus § 14 VI MarkenG kann erst mit Mar-keneintragung entstehen. Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist nach § 6 II MarkenG zwar für die Frage der Priorität, nicht aber für die Schutzentstehung relevant.

2. Die Bezeichnung "area45cycles" verfügt für ein Unternehmen, welches sog. "Custom-Bikes" also individuell zusammengebaute Motorräder, einschließlich Einzel- und Ersatzteile sowie Zubehör vertreibt, über hinreichende Kennzeichnungskraft.

3. Zur Benutzung des Unternehmenskennzeichens ist abgewandelter Form.

4. Ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch be-steht nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverlet-zung darstellt. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn jede Verwendung - auch dann, wenn sie im Bereich anderer als der vom Markenschutz betroffener Branchen erfolgt - zu-mindest eine nach § 14 II Nr. 3 oder § 15 III MarkenG unlautere Ausnutzung oder Beein-trächtigung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des Zeichens darstellt.

5. Die auf Löschung und Dekonnektierung der auch für in Deutschland abgerufene Internet-angebote genutzten Domains gerichtete Klage kann jedoch unter dem Aspekt des "Do-main-Grabbings" nach § 4 Nr. 10 UWG begründet sein.

6. Von Domain-Grabbing ist auszugehen, wenn bereits der Domain-Erwerb allein darauf ge-richtet ist, sich diese vom Kennzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen und der Erwerber sich damit ohne eigenes Interesse an der Domain an Dritten, die wirtschaftlich auf deren Nutzung angewiesen sind, bereichern will.

7. Ein deutlicher Hinweis auf ein unlauteres Domain-Grabbing ist darin zu sehen, dass unmit-telbar nach Erhalt einer auf die .com-Domain bezogenen Abmahnung der Abgemahnte wei-tere Domains mit dem kennzeichenrechtlich für den Abmahnenden geschützten Begriff für sich registrieren ließ. Hierdurch wird eine Schädigungsabsicht belegt, zumal irgendein sachlicher Grund für die Inanspruchnahme der weiteren Domains nicht behauptet wurde.

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OLG Düsseldorf - I-20 W 102/08 - Beschl. v. 11.08.08 - rechtskräftig
Die Bezeichnung „Orangensaft“ für einen Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat ist irreführend i.S.d. § 11 I Nr. 1 LFGB, denn die Verwendung der Bezeichnung „Orangensaft“ ohne den Zusatz „aus Orangensaftkonzentrat“ stellt eine irreführende Angabe über die Beschaffenheit und die Art der Herstellung des beworbenen Produktes dar.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Beschl. v. 04.08.08
1. Es genügt nicht den Vorgaben des § 4 HWG, sofern in einem Gesundheitsratgeber eines Arz-neimittelherstellers, in der dieser eine Vielzahl seiner Produkte präsentiert, auf die am Ende der Broschüre abgedruckten Pflichtangaben mit der Angabe „lesen Sie hierzu bitte auch die Basis-informationen auf der letzten Seite“ hingewiesen wird.

2. Eine als „Der Erkältungstyp-Ratgeber“ bezeichnete Broschüre eines Arzneimittelherstellers, die weder ihrem äußeren Erscheinungsbild noch ihrem Inhalt nach unmissverständlich den Werbecharakter erkennen lässt, verletzt § 11 I Nr. 9 HWG.

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LG München I - 4 HK 0 23600/04 - Urt. v. 31.07.08
Zur Frage einer irreführenden Bewerbung von Dauermagneten, die um die Wasserrohrleitungen eines Hauses montiert werden und eine Veränderung des durch die Leitung strömenden Wassers derart bewirken sollen, dass das darin gelöste Kalzium sich nicht mehr als Kalkstein in den Rohr-systemen und Wärmebehältern ablagert und sich bereits vorhandene Kalk- und Rohrverkrustun-gen lösen.

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OLG München - 29 U 4729/07 - Beschl. v. 31.07.08
Vorlagebeschluss zur Auslegung des Begriffs „zuckerarme Konfitüren“ in Anhang III Teil A der Richtlinie Nr. 95/2/EG.

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BGH - I ZR 158/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG München
a) Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gem. § 5 II S. 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete - für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende - Kurzbeschreibung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.

b) Zwischen dem Namensschlagwort "Haus und Grund" und der Firmenbezeichnung "H. Haus + Grund e.K." besteht keine Verwechslungsgefahr.

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BGH - I ZR 171/05 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Naumburg
a) Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.

b) Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen - ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen.

c) Ist das Namensschlagwort eines Verbandes (hier: "Haus und Grund") als prägender Bestandteil in einer jüngeren Firmenbezeichnung enthalten, so kann ein geographischer Zusatz (hier: H.) eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne noch verstärken, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine der örtlichen Untergliederungen des Verbands.

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BGH - I ZR 21/06 - Urt. v. 31.07.08 - OLG Hamm
Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüche gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.

Eine schlagwortartige Kurzbeschreibung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S.d. 5 II MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 182/07 - Urt. v. 29.07.08
1. Die Bewerbung einer als „Anti-Allergiegerät“ vertriebenen Gerätschaft mit den Funktionen „Behandlung von Allergien der Nasenschleimhaut (Heuschnupfen, Hausstaub- und Tierhaaral-lergie) durch Phototherapie, auch zur prophylaktischen Anwendung, frei von Nebenwirkungen, ein bis drei Anwendungen von ca. 4 Minuten pro Tag genügen und klinisch getestet“ verletzt § 3 Nr. 1 HWG, sofern es an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Wirksam-keit des Gerätes fehlt.

2. Zur Frage, inwieweit eine vom Hersteller des Gerätes vorgelegte Studie - die eine Untersu-chung einer geringen Anzahl an Versuchspersonen zum Gegenstand hatte und zudem vom Hersteller finanziert und daher in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis erbracht wurde - als hinreichende wissenschaftliche Absicherung angesehen werden kann.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 254/07 - Urt. v. 24.07.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: u.a. zur Behandlung von Arthrose und Osteoporose).

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LG Frankfurt a. M. - 2/03 0 4/08 - Urt. v. 17.07.08
Zur Frage der Verkehrsfähigkeit eines unter der Bezeichnung "C. akut plus" als "diätisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät). Zur diäteti-schen Behandlung von Erkältungen." in Verkehr gebrachten Mittels, insbesondere zu den An-forderungen an die Erbringung des Wirksamkeitsnachweises durch den Hersteller.

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BGH - I ZR 75/06 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamm
a) § 7 II UWG erfasst als Werbung grundsätzlich auch Nachfragehandlungen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich an Gewerbetreibende oder Freiberufler richten.

b) Veröffentlicht ein Unternehmen die Nummer seines Telefaxanschlusses in allgemein zugängli-chen Verzeichnissen, so erklärt es damit sein konkludentes Einverständnis, dass potentielle Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß insbesondere für Kaufanfragen nutzen, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens beziehen. Sofern nicht im Einzelfall be-sondere Umstände dagegen sprechen, steht der dem allgemeinen Verkehr für Anfragen bereit-gestellte Telefaxanschluss eines Unternehmens im Rahmen seiner unmittelbaren geschäftli-chen Bestimmung auch gewerblichen Wiederverkäufern für Kaufanfragen zur Verfügung.

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BGH - I ZR 197/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleis-tungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

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BGH - I ZR 133/07 - Beschl. v. 17.07.08 - OLG Dresden
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt

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BGH - I ZR 139/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Düsseldorf
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Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe „Telefonieren für 0 Cent!“ geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforder-lichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebüh-ren für diesen Anschluss anzugeben.

BGH - I ZR 160/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Frankfurt a. M.
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Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum 12.12.2007 auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Aus-gestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftli-cher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken.


BGH - I ZR 168/05 - Urt. v. 17.07.08 - OLG Hamburg
a) Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung ge-gen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder ei-ner Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben.

b) Steht eine vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung, ist ihre Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB geboten, auch wenn eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßi-ger Höhe nach § 343 BGB gem. § 348 HGB ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Vertrags-strafe nicht auf die nach § 343 BGB angemessene Höhe, sondern nur auf das Maß zu reduzie-ren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde.

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LG München I - 21 0 15035/07 - Urt. v. 16.07.08
1. Es liegt kein Missbrauch i.S.v. § 8 IV UWG vor, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf ver-schiedenen Sachverhalten beruhende Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss eine dieser Verletzungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfah-rens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens ver-folgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits an-hängigen Hauptsacheverfahren zu betreiben.

2. Die inhaltsgleichen Vorschriften des außer Kraft getretenen § 14 II Nr. 3 S. 2 Alt. 2 des Staats-vertrags zum Lotteriewesen (LtStV) und des § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind mit höherrangigem Recht vereinbar und Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

3. Verstößt ein Wettbewerber gegen die Informationspflicht i.S.v. § 14 II Nr. 3 S. 2 LtStV bzw. § 19 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 GlüStV, liegt eine unlautere Wettbewerbshandlung i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG vor.

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BGH - VIII ZR 348/06 - Urt. v. 16.07.08 - OLG München

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabatt-systems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

„Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabatt-aktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunter-nehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und ge-nutzt werden ...

€ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“

der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Da-ten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gem. § 307 III S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

„Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt ...“;

„Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Ra-battdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Part-nerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte“.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 13/08 - Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 14.07.08
1. Eine Bewerbung eines Selen-Präparates, die beim angesprochenen Verbraucher die Fehl-vorstellung einer bestehenden generellen Unterversorgung der deutschen Bevölkerung mit Selen und einer damit einhergehenden Notwendigkeit erweckt, auch im Falle einer ausge-wogenen gesunden Ernährung dem Köper zur optimalen Versorgung zusätzlich Selen zu-führen zu müssen, ist irreführend und wettbewerbswidrig. Überdies verletzt sie § 4 IV NemV, wonach eine Werbung für Nahrungsergänzungmittel keinen Hinweis darauf enthal-ten darf, mit dem behauptet oder unterstellt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechs-lungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

2. Eine Bewerbung eines Coenzym Q10-Präparates, die die angesprochenen Verkehrskreise so auffassen müssen, dass es für Personen ab dem 25. Lebensjahr zur Unterstützung der Energiegewinnung aus dem Körper sinnvoll erscheint, dem Körper den Stoff Coenzym Q10 zuzuführen, ist zur Irreführung geeignet, da es weder Beweise für die Nützlichkeit einer Zu-fuhr dieses Coenzyms bei gesunden Menschen noch überhaupt irgendwelche Empfehlun-gen für die Aufnahme in isolierter Form gibt, die eine Nahrungsergänzung begründen könn-ten.

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LG Braunschweig - 21 0 2675/07 - Urt. v. 10.07.08
1. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit eines Werbenden für den Inhalt einer seiner Werbeanzeige direkt vorgelagerten "Anzeigensonderveröffentlichung" des Zei-tungsverlages.

2. Gemäß § 5 I PKW-EnVKV sind bei der Werbung für neue Personenkraftwagen grundsätzlich der offizielle Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen an-zugeben, es sei denn, es wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, oh-ne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden.

3. Ein "Typ" umfasst Fahrzeuge, die sich hinsichtlich der Merkmale Hersteller, Typbezeich-nung des Herstellers resp. wesentliche Bau- und Konstruktionsmerkmale nicht unterschei-den, während die "Variante" eines Typs Fahrzeuge innerhalb eines Typs umfasst, die sich u.a. in der Art des Aufbaus (z.B. Schubhecklimousine, Schräghecklimousine, Coupé, Cab-rio-Limousine, Kombilimousine) nicht unterscheiden. Danach gilt für die Fahrzeugbezeich-nung "Mitsubishi Colt CZC" folgendes: Bei der Angabe "Mitsubishi" handelt es sich um die Bezeichnung des Herstellers, bei der Bezeichnung "Colt" um die Bezeichnung des Typs und die weitere Bezeichnung "CZC" kennzeichnet die Variante des Typs, und zwar die Cab-rio-Limousine.

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OLG Karlsruhe - 6 U 51/08 - Urt. v. 09.07.08 - rechtskräftig
Richtet eine Bank an die anderen Gläubiger einer GmbH, die bei ihr Kunde ist, im Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung die Anfrage, ob sie bereit seien, auf ihre Forderungen gegen die GmbH teilweise zu verzichten, so liegt darin nicht in jedem Fall eine unerlaubte Rechtsbera-tung nach Art. 1 § 1 RBerG bzw. eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 I RDG.

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OLG Köln - 6 U 209/07 - Urt. v. 04.07.08 - rechtskräftig
1. Die Kennzeichnungskraft der Wortmarke „1 A Pharma“ ist im Warenbereich „pharmazeutische Erzeugnisse“ von Hause aus schwach.

2. Zwischen den Wortzeichen „1 A Pharma“ und „1 Pharma“ besteht eine als durchschnittlich einzustufende Ähnlichkeit. Deren Steigerung unter dem Aspekt des Serienzeichens ist zu ver-neinen, weil sich der Sinngehalt des Zeichens „1 A Pharma“ (Hinweis auf Spitzenprodukt) bei „1 Pharma“ nicht wiederfindet.

3. Zur Ausstrahlungswirkung einer in einem bestimmten Produktbereich (hier: pharmazeutische Erzeugnisse) durch Verkehrsbekanntheit gesteigerten Kennzeichnungskraft auf in einer ande-ren Klasse verzeichneten Produkte (hier: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege).

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BGH - I ZR 145/05 - Urt. v. 03.07.08 - OLG Köln
a) Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhal-tensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

b) Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Ge-genseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.

a) § 104 II GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern ge-gen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.

b) Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 II GWB gilt nur für An-sprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht da-gegen für solche Mitbewerber.

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LG München I - 17 HK 0 19738/07 - Urt. v. 03.07.08
1. Die Verwendung des Begriffes "Alsfelder Oktoberfestbier" auf der Internetseite eines Ver-anstalters von Bier- und Oktoberfesten verletzt die Kollektivmarke "Oktoberfest-Bier" des Vereins Münchener Brauereien e.V. Der vorangestellte Zusatz "Alsfelder" vermag die Ver-wechslungsgefahr nicht zu beseitigen.

2. Als Beauftragter i.S.d. § 14 VII MarkenG ist jeder zu verstehen, der in irgendeiner Weise in den Betriebsorganismus eingegliedert ist und dessen Arbeitsergebnis - zumindest auch - dem Betriebsorganismus zu Gute kommt und auf dessen Gebaren die Geschäftsleitung ei-nen bestimmten Einfluss hat. Danach ist auch ein rechtlich selbständiges Drittunterneh-men, das den Internetauftritt des Veranstalters erstellt hat und pflegt als dessen Beauftrag-ter anzusehen, für dessen Versäumnisse beim Einstellen von Texten der Veranstalter haftet.

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OLG Hamm - 4 U 202/07 - Urt. v. 01.07.08
Zur Frage der Haftung eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln unter dem Gesichtspunkt der Beauftragtenhaftung i.S.d. § 8 II UWG für Werbeaussagen eines Gesprächsteilnehmers an einer Werbesendung eines Teleshopping-Senders zu verschiedenen seiner Produkte, sofern es sich bei dem Gesprächspartner um den zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschiedenen Geschäftsführer des Unternehmens handelt und dieser so agiert, als wäre er noch für das Unternehmen tätig.

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LG Hamburg - 312 0 310/08 - Urt. v. 01.07.08
1. Fail-Safe-Schalter, mit denen gewährleistet werden soll, dass Röntgengeräte dann keine Strah-lung aussenden, wenn die Strahlrichtung nicht der Aufnahmeeinstellung des Anwendungsge-räts entspricht, und mit denen seit dem 01.01.2008 alle Röntgenanlagen ausgestattet sein müs-sen, sind nicht als Zubehör eines Medizinprodukts zu qualifizieren.

2. Der Einbau solcher Schalter in Altanlagen ist daher nicht deshalb unzulässig, weil für den Schalter eine eigene CE-Zertifizierung vorliegen müsste. Dieser Schalter ist nicht (wie Zubehör) dazu bestimmt, mit Medizinprodukten, nämlich Röntgengeräten, verwendet zu werden. Sie werden vielmehr integraler Bestandteil dieser Röntgengeräte, ohne die eine Benutzung dieser Röntgengeräte nicht mehr zulässig ist, und werden somit in den Röntgengeräten verwendet.

3. Der Einbau der streitgegenständlichen Schalter kann auch nicht aufgrund eines zu hohen Quecksilbergehaltes beanstandet werden. Gemäß § 5 I S. 1 ElektroG dürfen neue Elektro- und Elektronikgeräte zwar grundsätzlich nur noch bis zu 0,1 Gewichtsprozent Quecksilber je ho-mogenem Werkstoff enthalten. Hier aber greift, ungeachtet der Ausnahmeregelung des § 5 I S. 2 Alt. 2 ElektroG, jedenfalls die Ausnahmeregelung des § 5 I S. 1 Alt. 1 ElektroG, wonach Satz 1 nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 gilt. Kategorie 9 des Anhangs I zum ElektroG i.V.m. § 2 I Nr. 9 ElektroG erfasst „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“, so unter anderem „Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor“.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 14/08 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 01.07.08
1. § 12 I Nr. 1 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Be-seitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt be-ziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeu-gung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zur Frage eines Verstoßes gegen die §§ 6 I NKV, 11 I Nr. 2 LFGB durch die Bewerbung ei-nes Nahrungsergänzungsmittels mit Angaben, die darauf hindeuten, dass das Mittel schlank machende, schlankheitsfördernde oder gewichtsverringernde Eigenschaften be-sitzt.

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LG Rostock - 5 0 11/08 - Urt. v. 27.06.08
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1. Die Frage, ob ein Reiseveranstalter ein Serviceentgelt gem. § 1 I S. 1 PAngV als Bestandteil des Endpreises auszuweisen hat, hängt von der Art und dem Inhalt des Serviceentgelts ab. Art und Inhalt des Serviceentgelts richten sich nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstal-ters.

2. Ist das Serviceentgelt nach den Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zeit-, verbrauchs- oder bedingungsabhängig, besteht nach § 1 I S. 1 PAngV keine Verpflichtung das Serviceentgelt in einen umfassenden Endpreis einzubeziehen.

3. Wird in einer übersichtlich gestalteten Anzeige ein „ab“-Mindestpreis hervorgehoben und zugleich inhaltlich zutreffend und nicht irreführend, klar lesbar, widerspruchsfrei und verständ-lich auf die Belastung mit einem Serviceentgelt hingewiesen, fehlt es im Übrigen an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG.

BGH - I ZR 61/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Nürnberg
a) Der Begriff des Funktionsarzneimittels erfasst allein diejenigen Erzeugnisse, deren phar-makologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt wurden und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wie-derherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 60, 61 - Knoblauchkapseln).

b) Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoff-wechsel erzielt wird (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271, Tz. 67, 68 - Knoblauchkap-seln).

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BGH - I ZR 112/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Hamburg
Ein Erzeugnis, das aus einem Stoff besteht, der auch bei normaler Ernährung als Abbaupro-dukt im menschlichen Körper entsteht, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn die unmittel-bare Aufnahme dieses Stoffes zu keiner gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsauf-nahme nennenswerten Einflussnahme auf den Stoffwechsel führt (im Anschluss an EuGH GRUR 2008, 271 - Knoblauchkapseln).

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BGH - I ZR 190/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Be-weggrund für die Anmeldung einer Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der An-meldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

Für den Erwerb einer Benutzungsmarke reicht es aus, wenn ein nicht unerheblicher Teil der ange-sprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeich-neten Waren aus einem bestimmten - wenn auch namentlich nicht bekannten - Herstellerunter-nehmen sieht.

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BGH - I ZR 221/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Frankfurt a. M.
Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 09.06.1994 - I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr).

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BGH - I ZR 170/05 - Urt. v. 26.06.08 - OLG Köln
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a) Eine Nachahmung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG setzt voraus, dass dem Hersteller im Zeitpunkt der Schaffung des beanstandeten Produkts das Vorbild bekannt ist und es sich nicht um eine selbständige Zweitentwicklung handelt.

b) Einen Unternehmer, der unabhängig von einem fremden Erzeugnis ein eigenes Produkt entwi-ckelt hat, trifft keine generelle Pflicht zur Wahrung eines Abstands zu einem identischen oder ähnlichen Erzeugnis, das ein Mitbewerber bereits auf den Markt gebracht hat.

Thüringer OLG - 2 U 68/08 - Urt. v. 25.06.08
1. Für einen Bestandteil einer Firma kann der Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 II MarkenG in Anspruch genommen werden, wenn dieser Bestandteil ausreichend unterschei-dungskräftig ist.

2. Zur markenrechtlichen Haftung des Directors einer „Ltd.“.

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Thüringer OLG - 2 U 21/08 - Urt. v. 25.06.08
Der Erschöpfung des Markenrechts nach § 24 I MarkenG steht nicht i.S.v. § 24 II MarkenG entge-gen, dass der Markenrechtsinhaber ein besonderes Interesse am Bestand seines selektiven Ver-triebssystems geltend macht.

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OLG Köln - 6 U 9/08 - Urt. v. 20.06.08
Die an Fachkreise gerichtete Angabe, dass bei einer wissenschaftlichen In-vitro-Vergleichsstudie die Kopflaus-Probanden bereits fünf Minuten, nachdem sie in das beworbene Produkt getaucht worden seien, eine Mortalität von 100 % aufgewiesen hätten, ist irreführend, wenn nur 62 % der Kopfläuse zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lebenszeichen mehr hatten erkennen lassen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der exakte Todeszeitpunkt von Insekten nur schwer zu bestim-men ist und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung die Ansicht vertreten wird, Kopfläuse mit einem Status reduzierter Aktivität („knockdown“) seien als tot zu definieren, sofern sich dieser Status bei weiterer Beobachtung als irreversibel erweist.

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Schleswig-Holsteinisches OLG - 6 U 16/08 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 18.06.08
1. Den Vorgaben des § 4 IV HWG ist dann nicht genüge getan, wenn sich der Verkehr die erforder-lichen Informationen nur unter besonderer Konzentration und mit Anstrengung verschaffen kann (hier: Abdruck der Pflichtangaben zu in mitten einer Werbebroschüre beworbene Arznei-mittel auf der letzten Seite der Broschüre unter „Basisinformationen“, wobei im Zusammen-hang mit der Bewerbung der Arzneimittel der Hinweis erteilt wurde: „Lesen Sie hierzu auch die Basisinformationen auf der letzten Seite!“).

2. Zwar ist nach § 4 I Nr. 3 HWG die Angabe der Zusammensetzung des Arzneimittels nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile nur für den Bereich der Fachwerbung zwingend vorge-schrieben, im Bereich der Publikumswerbung steht es im Belieben des Werbenden, ob er diese Angaben machen will oder nicht. Werden allerdings Angaben zur Zusammensetzung im Be-reich der Publikumswerbung gemacht, so müssen diese richtig und vollständig sein.

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LG Hamburg - 312 0 937/07 - Urt. v. 17.06.08
1. Durch die Benutzung von Domainnamen mit dem Bestandteil „eBay“ durch einen Rechtsan-walt und die Verlinkung solcher Domains mit dem Internetauftritt des Rechtsanwalts wird für einen erheblichen Teil der Internetnutzer der Eindruck erweckt, dass er sich auf einer Internet-seite befinde, die von der Firma eBay autorisiert sei, mithin zwischen den Parteien eine Zu-sammenarbeit bestehe. Daher besteht durch Nutzung einer solchen Domain Verwechslungsge-fahr i.S.v. § 14 II Nr. 2 MarkenG.

2. Zugleich wird die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Marke und des Unterneh-menskennzeichens „eBay“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt (§ 14 II Nr. 3 MarkenG).

3. Ein rechtfertigender Grund ergibt sich nicht aus § 23 Nr. 3 MarkenG bzw. Art. 12 lit. c GMV. Um auf die Bestimmung seiner Dienstleistung hinzuweisen, ist es keinesfalls notwendig, Domain-adressen zu verwenden, die den Unternehmensnamen eBay enthalten. Der unbefangene Besu-cher wird im Zweifel bei solchen Domains davon ausgehen, dass sich dort eine Unterseite des Angebotes der Firma eBay befindet, unter der etwa anwaltliche/rechtliche Dienstleistungen er-steigert oder sonstwie in Anspruch genommen werden können.

4. Einem auf Rechtsfragen des Internetrechts und insbesondere auch auf Rechtsfragen im Zu-sammenhang mit Internetauktionshäusern spezialisierten Rechtsanwalt kann es weder aus marken- noch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt werden, in seinem Internetauf-tritt eine Rubrik „eBay-Recht“ anzugeben. Hierin liegt kein kennzeichenmäßiger Gebrauch der Marke oder des gleichlautenden Unternehmenskennzeichens „eBay“.

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LG Hamburg - 312 0 196/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Es ist irreführend i.S.v. § 5 UWG, wenn für Mobilfunktarife mit einem monatlichen Mindestum-satz von € 0,00 geworben wird, wenn gleichzeitig für einen Zeitraum der Vertragsnutzung von drei Monaten ein Mindestnutzungsaufkommen von € 6,00 verlangt wird. Auch ein aufklärender Sternchenhinweis lässt die entsprechende Werbung nicht als zulässig erscheinen.

2. Der Kunde, der durch Kauf einer Prepaid-Karte ein bestimmtes Guthaben zur Nutzung seines Mobiltelefons erwirbt, hat nach dem Grundgedanken des Gesetzes nicht automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn er aus in seiner Person begründeten Ursachen das Gutha-ben nicht (mehr) nutzen kann oder will.

3. Die AGB-Klausel eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen, wonach in sol-chen Fällen ein Anspruch auf Rückzahlung gewährt wird, hierfür aber eine Gebühr von € 6,00 berechnet wird, benachteiligt den Verbraucher nicht unangemessen. Die Rückzahlungsklausel ist auch nicht intransparent.

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LG Hamburg - 312 0 284/08 - Urt. v. 10.06.08
1. Die Anzeige einer Versicherungsgesellschaft gegenüber der Auskunftsstelle über Versi-cherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) über die Gründe für die Beendigung eines Maklerverhältnisses auf einem dafür vorgesehenen Formular kann von dem betroffenen Maklerunternehmen wegen angeblicher Unrichtigkeit nicht mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungklage angegriffen wer-den.

2. Es gelten hier die Grundsätze für Äußerungen, die der Rechtsverfolgung in einem gerichtli-chen oder behördlichen Verfahren dienen, und insoweit ungeachtet ihres Wahrheitsgehalts nicht im Wege einer Unterlassungsklage unterbunden werden können. In diesen Fällen soll die Frage, ob das Vorbringen wahr oder erheblich ist, allein in diesem "seiner eigenen Ord-nung unterliegenden Verfahren" geprüft werden, das dem Betroffenen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten gewährt.

3. Abgesehen vom fehlenden Rechtsschutzbedürfnis besteht auch angesichts der ihrer Natur nach singulären Mitteilung gegenüber dem AVAD keine Wiederholungsgefahr. Denn die widerlegliche Vermutung für ihr Bestehen erfasst nur die konkrete Verletzungsform, also die identische Wiederholung des Verstoßes und darüber hinaus Begehungsformen, die mit der konkreten Verletzungsform im Kern wesensgleich sind. Eine identische Wiederholung scheidet in dieser Konstellation naturgemäß aus.

4. Die - allerdings fakultative - Meldung an den AVAD rechtfertigt nicht die Vermutung, dass die Äußerung in Zukunft auch gegenüber Dritten in gleicher Weise wiederholt wird.

5. Auch der Umstand, dass beim AVAD inzwischen die Eintragung zum Kündigungsgrund gesperrt ist, begründet nicht die Befürchtung, der Meldende werde sich gegenüber ihm zu dieser Sperreintragung befragenden Dritten in dem vom Unterlassungskläger befürchteten Sinne äußern.

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OLG Köln - 6 U 203/07 - Urt. v. 06.06.08
1. Eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene AGB-Klausel, welche den Arbeitspreis für Erdgas an die Preisentwicklung für Heizöl mittels einer mathematischen Formel bindet, deren einzige Variable ein bestimmter, den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu entnehmender Preis für extra leichtes Heizöl ist, hält der Inhaltskontrolle stand.

2. Eine Preisänderungsklausel, die dem Gaslieferanten eine Preiserhöhung ohne die Benennung jedweder Vorraussetzungen gestattet, ist auch dann unwirksam, wenn dem Kunden bei der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.

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BGH - I ZR 4/06 - Beschl. v. 05.06.08 - OLG Düsseldorf
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.05.2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Än-derung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Par-laments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 v. 11.06.2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentschei-dung vorgelegt:

Ist Art. 5 II der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine Geschäftspraktik, bei der die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, grundsätzlich unzulässig ist, ohne dass es darauf ankommt, ob die Werbemaßnahme im Einzelfall Verbraucherin-teressen beeinträchtigt?

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BGH - I ZR 169/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Naumburg
a) Ist eine im patentamtlichen Löschungsverfahren wegen Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses nach §§ 50, 54 MarkenG ergangene Löschungsanordnung noch nicht rechtskräftig, ist im Verletzungsrechtsstreit bis zur Rechtskraft der Entscheidung weiter vom Bestand der Marke auszugehen.

b) Besteht eine Marke aus einem die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreiben-den Begriff (hier: POST), stellt dessen Benutzung durch einen Dritten als Bestandteil eines Kennzeichens (hier: Die Neue Post) für entsprechende Waren oder Dienstleistungen keinen Verstoß gegen die guten Sitten i.S.v. § 23 MarkenG dar, wenn der Dritte nach Wegfall des Monopols des Markeninhabers ein besonderes Interesse an der Verwendung dieses Beg-riffs hat. Erforderlich ist allerdings, dass das Drittkennzeichen sich durch Zusätze vom Markenwort abhebt und sich nicht an weitere Kennzeichen des Markeninhabers (hier: Post-horn, Farbe Gelb) anlehnt.

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OLG Hamm - I-4 U 1/08 - Urt. v. 05.06.08
1. Zur Frage eines Verstoßes gegen das Zusatzstoffverbot gem. § 6 LFGB durch das Inver-kehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln, die Angelica sinensis Pulver, Frauenmantel-pulver, Spitzwegerichpulver, Echinaceapresssaftpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der täuschenden Bewerbung eines Produktes, dem eine (ein-)schlaffördernde Wirkung zugeschrieben wird, sofern dem Produkt keine schlaffördernde Wirkung zukommt.

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BGH - I ZR 208/05 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn ein Arzneimittel im Ausfuhrmitgliedstaat nur mit einem Dosierungshinweis und im Einfuhrmitgliedstaat unter verschiedenen Marken mit unterschiedlichen Dosierungsanleitungen vertrieben wird und der Parallelimporteur dadurch von einem der Teilmärkte ausgeschlossen wird, die durch den Vertrieb des identischen Arzneimittels mit verschiedenen Marken und Dosierungshinweisen im Einfuhrmitgliedstaat bestehen.

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BGH - I ZR 96/07 - Urt. v. 05.06.08 - OLG Hamburg
Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.

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BGH - I ZR 75/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Frankfurt a. M.

Ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, handelt weder berufsrechtswidrig noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält.

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BGH - I ZB 54/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung eines Marken-worts an einen beschreibenden Begriff (hier: Anlehnung an die Wirkstoffbezeichnung eines Arzneimittels) verfügt das Zeichen regelmäßig nur über unterdurchschnittliche Kennzeich-nungskraft von Haus aus.

b) Ist eine jüngere Marke durch Zusammenfügung der Widerspruchsmarke (hier: PANTO) mit dem für den Verkehr erkennbaren Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers (hier: HEXAL) zu einer aus einem Wort bestehenden Marke (hier: Pantohexal) gebildet worden, kann der Wider-spruchsmarke auch in der jüngeren zusammengesetzten Einwortmarke eine selbständig kenn-zeichnende Stellung zukommen.

c) Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Widerspruchsmarke „PANTO“ und der jüngeren Marke „Pantohexal“ bei Warenidentität.

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BGH - I ZB 55/05 - Beschl. v. 29.05.08 - Bundespatentgericht
a) Aus der Eintragung der Widerspruchsmarke folgt, dass der Marke in der eingetragenen Form im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren nicht jede Unterscheidungskraft abgesprochen werden darf.

b) Rügt ein Beteiligter im Rechtsbeschwerdeverfahren eine mangelnde Aufklärung durch das Bundespatentgericht, muss er ungeachtet des im Beschwerdeverfahren geltenden Amtsermitt-lungsgrundsatzes nach § 73 I MarkenG im Rechtsbeschwerdeverfahren darlegen, was er auf einen Hinweis des Bundespatentgerichts vorgetragen hätte, wenn ihn eine Mitwirkungspflicht trifft.

c) Zur selbständig kennzeichnenden Stellung der Widerspruchsmarke „PANTO“ in der jüngeren Marke „Pantogast“ und zur Verwechslungsgefahr dieser Marken bei Warenidentität.

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BGH - I ZR 189/05 - Urt. v. 29.05.08 - OLG Nürnberg

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage - wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt - ergeben kann.

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OLG Köln - 6 U 19/08 - Urt. v. 28.05.08 - rechtskräftig
Die Werbeaussage in einem Test "als eines von nur drei Instituten" das Urteil "GUT" erhalten zu haben und "damit zu den Testsiegern" zu gehören, ist nicht deshalb irreführend, weil das Testergebnis nicht nur ein Endprädikat ausweist, sondern auch Ziffern mit Stellen hinter dem Komma, bei deren Berücksichtigung das in Rede stehende Produkt nur den zweiten Platz erreicht hat.

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OLG Köln - 6 U 27/08 - Urt. v. 28.05.08
Der Verbraucher geht angesichts der Bezeichnung eines (nicht verschreibungspflichtigen) Schmerzmittels mit der Bezeichnung "... dolo extra" davon aus, dass das Mittel auch in einer schwächeren Form als Basisprodukt ohne den Zusatz "extra" erhältlich ist. Von dem als "extra" bezeichneten Präparat erwartet er eine höhere, schnellere oder nachhaltigere Wirksamkeit. Er wird irregeführt, wenn lediglich der Wirkstoffgehalt je Tablette verdoppelt, die Dosierungsempfehlung des Herstellers aber halbiert ist und bei Beachtung dieser Empfehlung ein Unterschied in der therapeutischen Wirksamkeit nicht besteht (Abgrenzung zu OLG Hamburg, MD 2007, 1053).

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LG Hamburg - 312 0 220/08 - Urt. v. 20.05.08 - rechtskräftig
1. Die Werbung für einen Grippeimpfstoff mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ führt den Leser über den Einsatzbereich des Präparats in die Irre, wenn laut Fachinformation nur „be-grenzte Daten über Impfungen bei Schwangeren“ vorliegen und es weiter heißt: „Die Impfung kann ab dem zweiten Trimester der Schwangerschaft in Betracht gezogen werden“.

2. Der Umstand, dass für eine spezielle Gruppe von Schwangeren („Personen mit erhöhtem Risi-ko für mit einer Grippeerkrankung assoziierten Komplikationen“) die Impfung ausdrücklich auch in einem früheren Stadium der Schwangerschaft empfohlen wird, rechtfertigt nicht die allgemeine Aussage „auch für (...) Schwangere“.

3. Eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Fachkreise wird nicht dadurch ausge-schlossen, dass mit der Fachinformation die Möglichkeit einer objektiven Unterrichtung zur Verfügung steht.

4. Impfungen werden regelmäßig von Ärzten vorgenommen, deren Vorbereitungs- und Behand-lungszeit, auch zum aufmerksamen Lesen der Fachinformationen, regelmäßig äußerst kurz bemessen ist.

5. Es besteht die Gefahr, dass bei einer plakativen Werbung mit „auch für (...) Schwangere“ die Annahme aufkommt, es seien Testreihen oder ähnliches durchgeführt worden, die gegenüber den Konkurrenzprodukten, auf denen der Hinweis - eben wegen der tatsächlich bestehenden Risiken - nicht gegeben ist, den Vorteil ergeben haben, dass eine besondere Eignung für Schwangere tatsächlich vorliegt.
6. Auch wenn unterstellt werden kann, dass jedem Arzt bewusst ist, dass die Anwendung jedes Arzneimittels, wie natürlich auch eines Impfstoffes, während einer Schwangerschaft eine strenge Indikationsstellung erfordert, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass die Wer-bung mit der Aussage „auch für (...) Schwangere“ im Sinne einer generellen Unbedenklichkeit missverstanden werden könnte.

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OLG Hamburg - 3 U 225/07 – Hinweis gem. § 522 II S. 1 ZPO v. 20.05.08
Wird im Internetversandhandel der Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und dass Versandkosten hinzukommen, ohne Zuordnung zu den Warenangeboten (z. B. Sternchen oder Link) nur am unteren Ende der Internetseite gegeben, so sind die nach § 1 II PAngV erforderli-chen Angaben nicht "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" (§ 1 VI S. 2 PAngV), wenn sie nur beim Herabscrollen zum Seitenende sichtbar sind. Der Nutzer wird vor Einleitung des Bestell-vorgangs nicht notwendigerweise zu diesem Hinweis geführt.

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OLG Köln - 6 W 38/08 - Urt. v. 16.05.08
1. Eine Testaktion für ein Blutzuckermesssystem, bei der die Ärzte der teilnehmenden Patienten an der Verlosung einer Reise (mit Begleitung) zu einem Ärztekongress in Rom beteiligt sind und die Gewinnchance mit jedem Patienten steigt, stellt eine unangemessene Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit dieser Ärzte i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG dar.

2. Eine Werbegabe i.S.d. § 7 I HWG setzt die unentgeltliche Gewährung einer Vergünstigung voraus (im Anschluss an BGH GRUR 2003, 624 = WRP 2003, 886 - "Kleidersack"). Daran fehlt es gegenüber Diabetikern, die bei Teilnahme an einem Test Verlosungsgewinner einer Wochenendreise sein können, im Zuge des Testes das angebotene System aber in verschiedenen Lebenssituationen prüfen und diverse Fragen beantworten müssen.

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VerwG Minden - 7 K 727/06 - Urt. v. 14.05.08

Ein in Kapselform als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebener wässeriger Zimtextrakt, das in Werbeanzeigen u.a. mit den Werbeaussagen „Zimt gegen Zucker - Der regelmäßige Verzehr von Zimt in hoch konzentrier-ter Form als Spezialextrakt - hält den Blutzuckerspiegel im Normalbereich!“ beworben wird, ist ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, sowohl nach Bezeichnung als auch - da das Produkt die Funk-tionsbedingungen des menschlichen Körpers tatsächlich erheblich beeinflusst und überdies er-hebliche pharmakologische Wirkungen entfaltet - der Funktion nach.

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OLG Hamm - 4 W 57/08 - Beschl. v. 08.05.08
Zur Frage der Zulässigkeit einer Gewinnspielauslobung derart, dass demjenigen der innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei dem Werbenden einkauft und mit einer bestimmten Kreditkarte bezahlt, die automatische Teilnahme an einer Auslosung hochwertiger Preise in Aussicht gestellt wird.

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BGH - I ZR 83/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Möchte ein Unternehmen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend ma-chen und beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es grundsätz-lich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

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BGH - I ZR 88/06 - Urt. v. 08.05.08 - OLG Frankfurt a. M.
Entsprechend dem Schutzzweck des § 340 BGB ist die Vertragsstrafe nur insoweit auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers anzurechnen, als Interessenidentität besteht. Zwi-schen dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Anspruch auf Ersatz der An-waltskosten, die durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe entstanden sind, besteht keine solche Identität.

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LG Berlin - 15 0 890/07 - Urt. v. 02.05.08
1. Zur Frage einer Werbung mit Äußerungen Dritter i.S.d. § 12 I Nr. 4 LFGB, sofern im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung von Produkten eines Herstellers in einer Fernsehwerbe-sendung Aussagen Dritter als Teil der zu vermittelnden Werbeinformationen einbezogen werden.

2. Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer durch einen Wettbewerbsverband ausge-sprochenen Abmahnung.

3. Zur Frage der Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch einen Wettbe-werbsverband, sofern der Abgemahnte gegenüber einer von diesem ausgesprochenen Abmahnung vielschichtige Einwände erhebt sowie zur Frage der Angemessenheit der dem Unterlassungsschuldner in Rechnung gestellten Anwaltskosten.

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BGH - I ZB 25/08 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Gegen einen Beschluss, mit dem das Bundespatentgericht die Bewilligung von Verfahrenskosten-hilfe ablehnt, ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft.

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BGH - I ZB 4/07 - Beschl. v. 30.04.08 - Bundespatentgericht
Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentge-richt der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt.

OLG Hamburg - 3 U 221/06 - Urt. v. 30.04.08 - rechtskräftig
1. Wird für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit den Angaben „Das erste und einzige Nysta-tin Spray ... Die Produktinnovation zum Generika-Preis ... Beste Compliance“ geworben, so ist das keine Erinnerungswerbung (§ 4 VI HWG); eine solche Anzeige darf nicht ohne Pflichtanga-ben erscheinen (§ 4 I HWG).

2. Bei einem Verlag für Apothekenkundenzeitschriften besteht vor Veröffentlichung von Dritt-Anzeigen wegen der Pressefreiheit (Art. 5 GG) lediglich eine eingeschränkte Prüfungspflicht. Ist nur zu vermuten, dass das in der Anzeige beworbene Präparat ein apothekenpflichtiges Arzneimittel ist (hier wegen der Erwähnung eines Wirkstoffes und wegen der Hinweise „Hei-lung per Knopfdruck“, „bei ärztlicher Verschreibung“, „zum Generika-Preis“), so ist der Ver-stoß gegen § 4 I Nr. 4 HWG (wegen der fehlenden Pflichtangaben zum Anwendungsgebiet) im Rahmen des Anzeigengeschäfts nicht offenkundig bzw. unschwer feststellbar. Entsprechendes gilt für Anzeigen, soweit der Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ (§ 4 III S. 1 HWG) fehlt.

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BGH - I ZR 123/05 - Urt. v. 30.04.08 - OLG Köln
a) In die Beurteilung der Frage, ob eine angegriffene dreidimensionale Aufmachung marken-mäßig benutzt wird, ist auch die Kennzeichnungskraft der Klagemarke mit einzubeziehen.

b) Eine Produktpalette kann als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen.

c) Zur Herkunftstäuschung bei einem aus mehreren Produkten zusammengesetzten Angebot (hier: Koffer mit Kosmetikartikeln).

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OLG Nürnberg - 3 U 1240/07 - Urt. v. 29.04.08
Auch wenn ein bekannter Automobilhersteller seine Bildmarke nicht nur für die Ware „Kraftfahr-zeug“, sondern auch „Spielzeug“ hat eintragen lassen, verletzt die Wiedergabe dieser Marke auf einem Modellauto an originalgetreuer Stelle die Rechte an dieser Marke nicht.

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LG Hamburg - 312 0 913/07 - Urt. v. 29.04.08 - rechtskräftig
1. Die Wirksamkeit und Berechtigung einer Abmahnung hängt nicht davon ab, dass derselben eine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist.

2. Der Zweck der Abmahnung, nämlich den Verletzer im eigenen Interesse auf eine drohende Klage hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu ge-ben, wird auch durch eine Abmahnung erfüllt, der eine Vollmacht im Original nicht beige-fügt war.

3. Die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung erfolgt, um dem Gläubiger Klarheit zu verschaffen, ob er noch Hauptsachenklage erheben muss und um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, durch die fristgerechte Abgabe der Abschlusserklärung den Rechts-streit endgültig zu beenden.

4. Dabei wird es zumeist so sein, dass das Abschlussschreiben der Vorbereitung des Haupt-sacheverfahrens dient. Dann ist der Rechtsanwalt bereits mit der Klageerhebung beauf-tragt worden. Wird in einem solchen Fall auf die entsprechende Aufforderung die Ab-schlusserklärung abgegeben, erledigt sich der Klageauftrag. Der Rechtsanwalt verdient dann eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG = 0,8 Gebühr wegen vorzeitiger Been-digung des Auftrags.

5. Kommt es hingegen zum Hauptsacheverfahren erhält der Anwalt für das Abschlussschrei-ben keine zusätzlichen Gebühren.

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KG - 5 W 39/06 - Beschl. v. 25.04.08
In einem markenrechtlichen Eilverfahren ist eine vorgerichtliche Abmahnung des Schuldners trotz Sequestrationsbegehrens mit Blick auf § 93 ZPO dann nicht als ausnahmsweise entbehrlich anzu-sehen, wenn der Gläubiger die erlassene einstweilige Verfügung nur hinsichtlich der Untersagung, nicht aber hinsichtlich der Sequestration vollzieht, ohne hierfür - im Kostenwiderspruchsverfahren - eine nachvollziehbare Begründung zu liefern.

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LG Düsseldorf - 38 0 212/07 - Urt. v. 25.04.08
Das Verbot krankheitsbezogener Bewerbung von Lebensmitteln erstreckt sich auch auf die Wer-bung für diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, sofern sie nicht der Aus-nahmevorschrift des § 3 I, II DiätVO unterfällt. An dieser Beurteilung hat sich durch das Inkrafttre-ten der HCVO nichts geändert.

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OLG Hamburg - 3 U 197/06 - Beschl. v. 25.04.07
1. Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr von „ZEIT“ und „BROTZEIT“.

2. Aufgrund des eigenständigen und sich unmittelbar ergebenden Bedeutungsgehalts des Ge-samtbegriffs „BROTZEIT“ wird der Verkehr keinen Anlass haben, den Begriff zu zergliedern und dadurch den Bestandteil „ZEIT“ in seiner schrifttypischen Gestalt für sich zu betrachten, um so eventuell auf Ähnlichkeiten zum Schrifttyp des Klagezeichens zu kommen. Im Übrigen kann sich ein kennzeichenrechtlicher Schutz allenfalls auf konkret ausgestaltete einzelne Zei-chen beziehen, nicht jedoch auf die Schriftart schlechthin. Denn das Markengesetz gewährt keinen abstrakten Schutz für Markenbildungsprinzipien als solche, sondern immer nur bezo-gen auf ein konkretes Zeichen.

3. Das Verlagsgeschäft mit einer politischen Wochenzeitung und das Betreiben einer Catering-Dienstleistung sind so deutlich voneinander abgegrenzt, dass die Annahme von wirtschaftli-chen oder organisatorischen Verbindungen für den Verkehr eher fern liegt.

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LG Bad Kreuznach - 5 0 21/08 - Urt. v. 24.04.08
Nach § 4 I Nr. 4 HWG muss jede Werbung für Arzneimittel die Anwendungsgebiete enthalten, diese ergeben sich aus den Zulassungsunterlagen und dem hieran anknüpfenden Zulassungsbescheid. Hat die Zulassungsbehörde in den Anwendungsgebieten auch sogenannte differential-diagnostische Hinweise eingefügt, so sind diese Bestandteil des zugelassenen Anwendungsgebie-tes und damit in der Werbung (hier: Fachwerbung) aufzuführen.

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BGH - I ZB 21/06 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatentgericht
Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich.

Dem Bildnis einer dem Verkehr bekannten Person fehlt für solche Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, bei denen der Verkehr einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgegbildeten Person herstellt und es deshalb als (bloß) beschreibenden Hinweis auf diese und nicht als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen versteht.

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BGH - I ZB 72/07 - Beschl. v. 24.04.08 - Bundespatengericht
Wird im Rahmen einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Verletzung einer Hinweispflicht als Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss der Rechtsbeschwerdeführer darlegen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verstoß beruht. Hierzu muss er darlegen, was er auf den Hinweis hin vorgetragen hätte. Aus dem Umstand, dass im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, ergibt sich nichts anderes (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Klarstellung v. BGH, Beschl. v. 01.03.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643 - WEST).

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BGH - I ZR 30/05 - Urt. v. 24.04.08 - OLG Hamburg
Bringt der Parallelimporteur auf der Umverpackung des von ihm umgepackten parallelimportierten Arzneimittels sein Unternehmenslogo in der Weise an, dass es in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem gebotenen Hinweis auf das die Umverpackung vornehmende Unternehmen steht und vom Verkehr als Bestandteil dieses Hinweises angesehen wird, schädigt er damit weder dem Ruf der Marke des Arzneimittelherstellers noch beeinträchtigt er deren Herkunftsfunktion.

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Thüringer OLG - 2 U 929/07 - Urt. v. 23.04.08
Zur Indizwirkung der Geltendmachung überhöhter Streitwerte bei der Beurteilung des miss-bräuchlichen Vorgehens i.S.v. § 8 IV UWG.

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OLG München - 29 W 1211/08 - Beschl. v. 22.04.08
1. Die Vorschriften in § 5 I, II S. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) sind Marktverhaltensre-gelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

2. Eine einseitig die Vorteile der Teilnahme am Glücksspiel, insbesondere die Möglichkeit be-sonders hoher Gewinne, herausstellende Werbung steht im Widerspruch zu den Vorgaben aus § 5 I, II S. 1 GlüStV und ist gem. §§ 4 Nr. 11, 3 UWG unlauter.

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LG Berlin - 52 0 414/07 - Urt. v. 17.04.08
Als unzumutbare Belästigung stellt sich ein Werbeschreiben für ein Potenzmittel dar, das ohne Absenderangabe in einem Briefumschlag persönlich adressiert an Kunden mit der Aufschrift „per-sönlich/vertraulich“ versandt wird.

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OLG Hamburg - 5 U 198/07 - Urt. v. 16.04.08
1. Zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen „Navigon“ und „Nav N Go“, beide ein-getragen bzw. benutzt u.a. für Navigationssoftware und Navigationsgeräte, besteht Verwechs-lungsgefahr.

2. Wenn der Verletzte davon Kenntnis hat, dass ein Zeichen als Unternehmenskennzeichen ver-wendet wird, ist er unter Dringlichkeitsaspekten nicht verpflichtet, nach etwaigen Markenan-meldungen desselben Zeichens zu forschen. Vielmehr setzt die später erlangte Kenntnis von der Markenanmeldung eine neue Dringlichkeitsfrist in Gang. Das gleiche gilt, wenn ein für den Vertrieb von Navigationssoftware benutztes Unternehmenskennzeichen auf mehrere neue Pro-dukte und zusätzlich auf Dienstleistungen ausgedehnt wird und der Verletzte hiervon nachträg-lich Kenntnis erlangt.

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LG Berlin - 16 0 854/06 - Beschl. v. 15.04.08
1. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an ein in den Niederlanden geschäftsansässiges Unternehmen.

2. Zur Frage der Angemessenheit eines festgesetzten Ordnungsgeldes für die Verletzung gericht-licher Unterlassungsgebote, sofern deren Gegenstand krankheitsbezogene Aussagen sind und es sich bei der Zuwiderhandlung um die Aussendung von Serienbriefen handelt.

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KG - 5 U 189/06 - Urt. v. 11.04.08
Es verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 78 AMG, 1 I, 3 AMPreisV, wenn ein Apotheker beim Verkauf rezeptpflichtiger Medikamente Bonuspunkte ausgibt und bei Vorlage einer vollständig ausgefüllten Bonuskarte einen Preisnachlass in Höhe von € 10,-- beim Kauf nicht verordnungs-pflichtiger Produkte gewährt oder die vom Verbraucher gezahlte Praxisgebühr erstattet.

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 34/07 - Urt. v. 10.04.08
1. Die Bewerbung einer Uhr mit der Angabe „30 m wasserdicht“ erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasser-dichtigkeit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden.

2. Die Werbeaussage ist zur Irreführung geeignet, sofern mit der Angabe der Meterzahl lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben wird, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren stand hält.

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BGH - I ZR 164/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Düsseldorf
a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Ge-schäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.

b) Die Eintragung der Marke durch einen Strohmann des Agenten steht der Eintragung der Marke durch den Agenten selbst gleich.

c) Wird eine Agentenmarke auf einen Dritten übertragen, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus §§ 11, 17 MarkenG auch gegenüber dem Dritten geltend machen.

d) Agent oder Vertreter i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG kann nicht nur der Handelsvertreter sein. Ent-scheidend ist, dass es sich um einen Absatzmittler handelt, den gegenüber seinem Vertrags-partner die Pflicht trifft, dessen Interessen wahrzunehmen. Daran fehlt es sowohl bei reinen Güteraustauschverträgen als auch im Verhältnis zwischen Mitgesellschaftern.

e) Ein Agentenverhältnis i.S.v. §§ 11, 17 MarkenG ist anzunehmen, wenn zwischen dem Inhaber der ausländischen Marke und dem Absatzmittler eine Übereinkunft besteht, nach der der Ab-satzmittler über den bloßen Abschluss reiner Austauschverträge hinaus für den anderen als Vertriebspartner tätig sein soll.

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OLG Hamburg - 3 U 78/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Die Vermutung der Dringlichkeit gem. § 12 II UWG ist widerlegt, wenn der Verletzte das als rechtswidrig beanstandete Verhalten in positiver Kenntnis der maßgeblichen Umstände länge-re Zeit hingenommen hat, so dass aus seinem Abwarten geschlossen werden kann, ihm sei die Angelegenheit nicht eilig. Maßgebend sind dabei keine starren Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls.

2. Wird von der Antragstellerin bereits mit dem Beanstandungsschreiben eine „Musterabmah-nung“ versandt, die bereits die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen ent-hielt, welche im späteren Verfügungsantrag wieder verwendet wurden, kann nach den Um-ständen ein Zuwarten von fast einem Monat nach Ablehnung einer Unterwerfung durch die An-tragsgegnerin bis zur Einreichnung des Verfügungsantrags auch unter Berücksichtigung des-sen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßge-benden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Pro-zessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist, dringlichkeitsschädlich sein.

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OLG Hamburg - 3 U 182/07 - Urt. v. 10.04.08 - rechtskräftig
1. Wird ein Unterlassungsanspruch in erster Instanz nur auf einen Verstoß gegen § 11 II HWG und erst in zweiter Instanz auch auf § 3 HWG (Irreführung) gestützt, so ist insoweit die Dringlich-keitsvermutung (§ 12 II UWG) wegen der unnötig verstrichenen Zeit widerlegt.

2. Die Werbeangabe „Nichts hilft schneller“ für eine Lippenherpes-Creme verstößt als Spitzen-gruppenwerbung nicht gegen § 11 II HWG, es wird nicht nahegelegt, dass das so beworbene Arzneimittel einem anderen entspricht oder überlegen ist. Das „andere Mittel“ wird nicht ge-nannt und ist auch nicht indirekt individualisierbar.

3. a) Wird in der Publikumswerbung für eine Lippenherpes-Creme diese Erkrankung am Mund nur dezent abgebildet, so ist eine solche Werbung nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, obwohl sie (formal) gegen § 11 I Nr. 5 a HWG und damit gegen § 4 Nr. 11 UWG verstößt. Der Vorwurf der Unlauterkeit (§ 3 UWG) kann nicht bestehen, weil die Werbung die Grenzen des Art. 90 lit. k RL 2001/83/EG beachtet und diese Richtlinie seit vielen Jahren in nationales Recht hätte umge-setzt werden müssen. Gemäß Art. 90 lit. k (1. Alt.) RL 2001/83/EG sind in der Arzneimittel-Publikumswerbung nur missbräuchliche, abstoßende oder irreführende Bilddarstellungen von Krankheiten untersagt.

b) Entsprechendes gilt für die Arzneimittel-Publikumswerbung mit der bildlichen Darstellung der Erkrankung vor und nach der Anwendung des Mittels (§ 11 I Nr. 5 b HWG), soweit in der Werbung Art. 90 lit. k (2. Alt.) RL 2001/83/EG beachtet wird, weil diese nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist.

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OLG Hamburg - 3 U 280/06 - Urt. v. 10.04.08
1. Der großflächige Aufdruck von Zeichen auf T-Shirts, die jedenfalls ihrem Ursprung nach gera-de keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweis-funktion hatten (hier: CCCP mit dem Symbol Hammer und Sichel), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Un-tergang überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind, ist grundsätz-lich keine markenmäßige Verwendung.

2. Die Wahrnehmung solcher Zeichen als produktbezogenen Herkunftshinweis setzt voraus, dass der Verkehr, sofern er den ursprünglichen Bedeutungsgehalt jedenfalls insoweit kennt, als er weiß, dass das Zeichen im Ursprung gerade keine Marke war, den Wandel zu einem marken-mäßigen Herkunftshinweis erkennt.

3. Zum anderen ist zu beachten, dass ein großflächiger Aufdruck einer Bezeichnung auf einem T-Shirt, anders als eine klassische Benutzung nach Art einer Marke etwa im Kragenetikett oder als im nicht großflächig gestalteten Logo auf dem Kleidungsstück selbst, die Kundgabe einer Meinungsäußerung sein kann und deshalb der Bedeutungsgehalt des Art. 5 GG bei der Ausle-gung des Markengesetzes, insbesondere des Merkmals der markenmäßigen Benutzung, in be-sonderem Maße zu beachten ist.

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BGH - I ZB 98/07 - Beschl. v. 10.04.08 - Bundespatentgericht
Die in § 83 III MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 I GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 I GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden.

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BGH - I ZR 167/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Hamburg

a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Löschungsklage nach §§ 26, 49 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG trägt der Kläger. Den Beklagten kann aber eine sekundäre Darlegungslast treffen.

b) Solange eine Markeneintragung nicht nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht ist, kann im Verfahren über die Löschungsklage wegen Verfalls eine rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 MarkenG nicht mit der Begründung verneint werden, die Verwendung des Zeichens sei für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen generell beschreibend.

c) Wird eine Marke rechtserhaltend für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Waren oder Dienstleistungen verwendet, ist die Markeneintragung im Löschungsverfahren wegen Verfalls nicht auf die tatsächlich benutzten konkreten Waren oder Dienstleistungen zu beschränken. Vielmehr sind im Warenverzeichnis auch die Waren oder Dienstleistungen zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden.

d) Wird der Markeninhaber wegen Verfalls nach §§ 48 I, 55 I, II Nr. 1 MarkenG vor den ordentlichen Gerichten auf Löschung der Marke in Anspruch genommen und wird die Eintragung der Marke während des Laufs dieses Verfahrens im patentamtlichen Löschungsverfahrens wegen Nichtigkeit nach §§ 50, 54 MarkenG gelöscht, stellt dies ein den Rechtsstreit erledigendes Ereignis dar. Für die Frage, ob die Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war, ist trotz der in § 52 II MarkenG angeordneten Rückwirkung vom Bestand der Marke auszugehen.

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BGH - I ZR 227/05 - Urt. v. 10.04.08 - OLG Brandenburg
Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern. Da der Gläubiger regelmäßig über entsprechende Kenntnisse nicht verfügt, trifft den Betreiber die sekundäre Darlegungslast; ihm obliegt es daher, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind.

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OLG Karlsruhe - 6 U 163/07 - Urt. v. 09.04.08
Eine an den Abnehmer eines Konkurrenten gerichtete Berechtigungsanfrage kann als irreführende Werbung untersagt werden, wenn sie zwar detaillierte Angaben zur Anmeldung, Veröffentlichung und Erteilung des Schutzrechts sowie den Hinweis enthält, dieses befinde sich in Kraft, jedoch nicht erwähnt, dass gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt wurde.

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OLG München - 29 W 1081/08 - Beschl. v. 03.04.08
Zum Rechtsweg zu den Sozialgerichten für einen auf Wettbewerbsrecht gestützten Unterlassungs-antrag gegen die Vereinbarung einer Vergütungspauschale für die Überweisung von Patienten in einem Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung gem. §§ 140 a ff. SGB V.

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BGH - I ZB 73/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Die Anforderungen daran, was eine Partei veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, dürfen nicht überspannt werden, um den Zugang zu Gericht nicht un-nötig zu erschweren. Eine Partei ist deshalb auf ersichtlich unvollständige Angaben hinzuweisen. Die Verletzung dieser Hinweispflicht kann einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs begründen.

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OLG München - 29 U 1607/08 - Urt. v. 03.04.08
ur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines Verfahrens zur Figurverbesserung durch Gewichtsabnahme, die den Eindruck vermittelt, der Anwender könne im Wesentlichen aufgrund Muskeltrainings mit Hilfe der sogenannten „Myline-Methode“ sicher und auf einfache Weise die erwünschte Reduzierung seines Körpergewichts herbeiführen.


OLG Hamburg - 3 U 282/06 - Urt. v. 03.04.08
1. Der Unterlassungsantrag, an die Klägerin im falschen Namen "unter Vorspiegelung einer Erwerbsabsicht hinsichtlich eines Produkts" heranzutreten, ist nicht hinreichend bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild der Handlung "Vorspiegeln" wird nicht konkretisiert und die "fehlende Erwerbsabsicht" betrifft einen ausschließlich inneren Tatvorgang.

2. Die telefonische Kontaktaufnahme im falschen Namen, um so beim Mitbewerber dessen Kunden bzw. die Preise und besondere Leistungsmerkmale seiner Produktion zu erfragen, ist nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen § 17 UWG und/oder gegen § 4 Nr. 10 UWG; auf konkrete Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bzw. auf ein konkretes Behinderungsver-hältnis stellt das Verbot nicht ab.

3. Nicht jedes Handeln unter falschem Namen erfüllt zugleich das Verbot des § 4 Nr. 1 UWG; der so verallgemeinerte Unterlassungsanspruch ist auch nicht unmittelbar aus § 3 UWG begründet.

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BGH - I ZB 61/07 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Stimmt ein Bestandteil einer älteren aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Marke (hier: SIERRA ANTIGUO), die von keinem Bestandteil dominiert oder geprägt wird, mit einem Bestandteil einer zusammengesetzten jüngeren Marke (hier: 1800 ANTIGUO) überein, so kann ohne Hinzutre-ten besonderer Umstände nicht davon ausgegangen werden, der übernommene Bestandteil (AN-TIGUO) habe in der jüngeren Marke, auch ohne diese zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung.

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BGH - I ZR 49/05 - Urt. v. 03.04.08 - OLG München
a) Eine aus beschreibenden Begriffen zusammengesetzte Marke, die Unterscheidungskraft durch die Kombination der Bestandteile erlangt, kann auch dann über nur geringe originäre Unter-scheidungskraft verfügen, wenn die Verwendung der Wortzusammenstellung bisher im Ver-kehr nicht zu beobachten ist.

b) Die nationalen Gerichte sind im Verletzungsverfahren an die Beurteilung des Ausmaßes der originären Unterscheidungskraft der Marke durch die europäischen Gerichte im Widerspruchs-verfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung nicht gebunden.

c) Markenverletzungen, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger ver-schmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen regelmäßig keine Wiederholungsge-fahr für den Rechtsnachfolger. Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem die Marken-verletzung begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmen-den Unternehmen.

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BGH - I ZB 46/05 - Beschl. v. 03.04.08 - Bundespatentgericht
Der Schutzerstreckung einer IR-Marke, die aus der äußeren Form der Ware besteht, kann das Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung der beanspruchten Form i.S.v. Art 6quinquies Abschn. B S. 1 Nr. 2 PVÜ entgegenstehen, wenn die Form funktionsbedingt ist. Davon ist bei der äußeren Form eines Käses auszugehen, bei dem die Streifen und Rillen auf der Oberfläche beim Einfüllen und Pressen des Käses entstehen und bei dem die Einkerbungen Portionierungshilfen sind.

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OLG Hamm - I-4 U 184/07 - Urt. v. 01.04.08
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Die Bewerbung eines als Nahrungsergänzung vertriebenen Mittels, zu dessen Inhaltsstoffen Asia-tischer Wassernabel, Aroniabeere und Buchweizen der Vertreiber angibt, dass der Asiatische Was-sernabel das Binde- und Stützgewebe der Venen unterstützt, die Aronia die Fließgeschwindigkeit des Blutes und die Geschmeidigkeit der Blutgefäßwände und der Buchweizen den Flüssigkeits- und Sauerstoffaustausch unterstützt, kann vom überwiegenden Teil der angesprochenen Ver-kehrskreise nur dahingehend verstanden werden, dass sich die den einzelnen Inhaltsstoffen zuge-schriebenen Wirkweisen jedenfalls auch auf das beworbene Produkt beziehen. Insoweit nehmen die Verbraucher an, dass die Inhaltsstoffe jeder für sich und insbesondere in ihrer Gesamtwirkung auch schon in der in dem Mittel enthaltenen Dosierung dafür sorgen können, dass bestimmten Schwachstellen im Bereich der Beinvenen entgegen gewirkt wird. Die Bewerbung ist zur Irrefüh-rung geeignet, sofern dem Mittel bei der empfohlenen Dosierung der genannten Inhaltsstoffe eine solche Wirkung nach dem Erkenntnisstand der Wissenschaft gerade nicht zukommt.

OLG Frankfurt a. M. - 6 U 52/07 - Urt. v. 27.03.08
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung von Wirkungs- und Wirksamkeits-behauptungen, die Ohrkerzen - bei denen es sich um aus Leinengewebe bestehende, zumeist in kräuterhaltiges Bienenwachs getränkte, ca. 20 cm lange Hohlkörper handelt, die auf das Außenohr angesetzt und entzündet werden - bei der Behandlung einer Vielzahl von Symptomen und Krank-heitsbildern zugeschrieben werden.

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LG Magdeburg - 36 0 240/07 - Urt. v. 26.03.08
Einem als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ vertriebenen Zimt-Präparat, dem der Anbieter die Zweckbestimmung beigibt, eine verbesserte Aufnahme des Blutzuckers in den Körperzellen zu bewirken, kommt Arzneimittelcha-rakter zu.

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LG Hamburg - 312 0 837/07 - Urt. v. 18.03.08 - rechtskräftig
1. Mit der Einlegung des auf die Kosten beschränkten Widerspruches gegen die einstweilige Verfügung wird i. S. d. § 93 ZPO der Verfügungsanspruch in der Sache sofort anerkannt.

2. Grundsätzlich hat der Beklagte bzw. im einstweiligen Verfügungsverfahren der Antrags-gegner darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass er vor dem sofortigen Anerkenntnis keinen Anlass zur Klage gegeben hat.

3. Bei der Ausgestaltung dieser Darlegungs- und Beweislast ist nach der neuen Rechtspre-chung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass es sich bei dem darzulegenden und glaubhaft zu machenden Umstand um eine negative Tatsache (hier: kein Zugang eines Abmahnungsschreibens) handelt.

4. Der Kläger bzw. Antragsteller ist darum gehalten, die genauen Umstände der Absendung der Abmahnung vorzutragen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen.

5. Der Beklagte hat demgegenüber die Möglichkeit, den Umstand, dass ihm kein Abmahn-schreiben zugegangen ist, durch Benennung von Zeugen - beispielsweise von Büroperso-nal - unter Beweis zu stellen. Gelingt dem Beklagten bzw. Antragsgegner dieser Nachweis, ist grundsätzlich Raum für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO. Denn das Risiko, dass ein abgesandtes Abmahnschreiben auf dem Postweg verloren geht, trägt der Kläger bzw. Antragsteller.

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BGH - I ZB 20/07 - Beschl. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einge-reichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird.

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OLG München - 6 U 1623/07 - Urt. v. 13.03.08
Das Betreiben einer Internetplattform, bei der sog. Forumsärzte die Möglichkeit erhalten, ein Kos-tenangebot oder einen Kostenvoranschlag eines Kollegen nachträglich - durch welche Einsparun-gen auch immer - ohne Untersuchung des Patienten zu unterbieten, kann wettbewerbswidrig sein.

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BGH - I ZB 53/05 - Beschl. v. 13.03.08 - Bundespatentgericht
a) Das Schutzhindernis nach § 8 II Nr. 2 MarkenG kann bei einem Markenwort, das eine beschrei-bende Sachangabe darstellt, auch vorliegen, wenn die Bezeichnung feste begriffliche Konturen bisher nicht erlangt und eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt sich (noch) nicht heraus-gebildet hat.

b) Das Wort „SPA“ ist unter anderem für Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege sowie für den Betrieb von Bädern eine beschreibende Sachangabe und deshalb freihaltebe-dürftig i.S.v. § 8 II Nr. 2 MarkenG.

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BGH - I ZR 95/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Köln
Für die gesundheitliche Aufklärung i.S.d. § 10 I S. 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.

Die Bestimmung des § 3 a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.

Aus dem Umstand, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die dem Zulas-sungsantrag gem. § 22 VII S. 1 AMG beigefügten Unterlagen weder beanstandet noch zum Anlass für eine Auflage i.S.d. § 28 AMG genommen hat, kann der pharmazeutische Unternehmer grund-sätzlich nicht schließen, dass die Behörde diese Unterlagen für in heilmittelwerberechtlicher Hin-sicht unbedenklich erachtet hat.

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BGH - I ZR 151/05 - Urt. v. 13.03.08 - OLG Hamburg
Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kenn-zeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleis-tungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S.v. §§ 14 II, 15 II, III MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.

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LG Hamburg - 327 0 105/08 - Urt. v. 13.03.08
1. Die Werbung eines Arztes mit den Ankündigungen "Das Praxiskonzept: Das Beste aus Na-turheilverfahren und konventioneller Medizin für Ihre Gesundheit" resp. "Das Beste aus Na-turheilverfahren & konventioneller Medizin aus einer Hand" verletzt unter dem Gesichts-punkt der anpreisenden Werbung § 27 II HambBOÄ, die Angaben sind überdies irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG.

2. Gleichermaßen irreführend i. S. v. § 27 II HambBOÄ und § 3 HWG ist die Behauptung, "Erst die integrative Medizin mit dem Wissen aus beiden Bereichen ermöglicht mir, die wahren Krankheitsursachen zu erkennen und sie auch zu heilen".

3. Hingegen stellt die Auslobung "Naturheilverfahren & Schulmedizin aus einer Hand" keinen Verstoß gegen § 27 II HambBOÄ bzw. § 3 HWG dar.

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OLG Köln - 6 W 21/08 - Beschl. v. 12.03.08

1. Der Schuldner, dem der Vertrieb eines bestimmten Produkts untersagt worden ist, hat auch dafür Sorge zu tragen, dass von ihm bereits veräußerte, aber von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden.

2. Es spricht eine - widerlegbare - tatsächliche Vermutung für die Annahme, seine Handelspartner hätten einer eindringlichen Bitte des Schuldners auf Rückabwicklung des Veräußerungsge-schäfts entsprochen.

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LG Hamburg - 312 0 720/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Von dem in § 7 I Nr. 2 HWG normierten Zuwendungsverbot sind Rabatte im Sinne eines klassi-schen Mengen- oder Treuerabatts erfasst, die unabhängig von der Beschaffenheit der Ware als Kaufanreiz dienen sollen. Durch Festlegung der Höchstspannen will die AMPreisV sicherstel-len, dass entsprechende, dem pharmazeutischen Unternehmer wirtschaftlich mögliche, Preis-nachlässe nicht den folgenden Handelsstufen, sondern in erster Linie dem Verbraucher bzw. Kostenträger zu Gute kommen.

2. Das Verbot kann daher nicht für die Gewährung von Sonderpreisen gelten, die aus kaufmänni-scher Sicht dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um Ware handelt, die aufgrund nur noch kurzer Restlaufzeit nicht mehr zum regulären Preis abgesetzt werden kann.

3. Arzneimittel mit einer nur noch geringen Haltbarkeit sind aus Sicht der abnehmenden Apothe-ker mit einem Mangel behaftet, der sie von einem Ankauf in der Regel absehen lässt.

4. Ein Verstoß gegen § 78 III AMG, nach welchem die pharmazeutischen Unternehmer einen ein-heitlichen Abgabepreis für apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel si-cherzustellen haben, liegt nur dann vor, wenn der reguläre Preis nicht nur in Einzelfällen unter-schritten, sondern aufgrund eines Rabattsystems tatsächlich vier verschiedene regelmäßig er-hobene Herstellerabgabepreise geschaffen werden.

5. Mit Preisnachlässen für vom Verfall bedrohte Restposten, die lediglich in zahlenmäßig unbe-deutsamen Einzelfällen erfolgten, wird das gesetzliche Verbot nicht verletzt.

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LG Hamburg - 312 0 853/07 - Urt. v. 11.03.08 - rechtskräftig
1. Zur Frage der irreführenden Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei der Aussage „Kein rou-tinemäßiges Nierenmonitoring erforderlich“ für ein Arzneimittel zur Behandlung der Osteopo-rose.

2. Der Umstand, dass solche Patientinnen, die Nierenerkrankungen haben oder Arzneimittel neh-men, die potenziell Nebenwirkungen auf die Niere haben können, regelmäßig überwacht wer-den sollten, macht die Werbeaussage nicht unzutreffend.

3. Eine irreführende Werbung mit einer selbstverständlichen Beschaffenheit ist nicht anzuneh-men, auch wenn bei anderen in Betracht kommenden Präparaten zur Behandlung derselben Krankheit ebenfalls eine regelmäßige routinemäßige Überprüfung der Nierenfunktion nicht an-gezeigt ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei einem neu zugelassenen Arzneimittel aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Wirkstoffgruppe bei den angesprochenen Ärz-ten ein entsprechendes Informationsbedürfnis besteht.

4. Mit der in einer Fußnote erläuterten Aussage „Hohe Response. Nach einem Jahr sprechen 92,1 % der Patientinnen auf die Therapie an1“, nimmt der Werbende nicht in irreführender Weise für sein Präparat in Anspruch, es verringere in statistisch signifikanter Weise das Frakturrisiko bei Patientinnen mit Osteoporose. Vielmehr stellt für den angesprochenen Arzt auch die Erhöhung der Knochendichte eine Therapieantwort auf die Behandlung von Osteoporose - auch genannt Knochenschwund - dar.

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OLG Köln - 6 U 177/07 - Urt. v. 27.02.08
1. Nicht nur eine GmbH (§ 59 c I BRAO), sondern auch eine AG kann Verfahrensbevollmächtigte i.S.d. § 78 ZPO sein; das gilt jedenfalls dann, wenn ihr Vorstandsvorsitzender als Rechtsanwalt zugelassen ist.

2. Das dem potentiellen Gründer einer GmbH unterbreitete Angebot, er könne sich nach Ausfüllen eines - standardisierten - Fragebogens „auch für die individuelle Gründung seiner Gesell-schaft“ durch das werbende Unternehmen (hier: Limited) entscheiden, stellt die Ankündigung einer Rechtsbesorgung i.S.d. Art. 1 § 1 I S. 1 RBerG dar.

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BGH - I ZR 142/05 - Urt. v. 21.02.08 - OLG Brandenburg
Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buch-führung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zu-sammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind.

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OLG Hamburg - 3 W 232/07 - Beschl. v. 19.02.08
1. Die Angabe "1 x 1 der Osteoporose, 1 Jahr Knochenschutz x 1 Infusion" in der Werbung für Arzneimittel ist irreführend. Der Verkehr nimmt wegen des Hinweises "1 x 1 der Osteoporo-se" an, des handele sich um eine grundlegende Standardbehandlung, die stets in Erwä-gung gezogen werden sollte. Das ist irreführend, wenn das Arzneimittel nur eingeschränkt zugelassen ist (hier: Zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen).

2. Geht der Verletzte zeitnah gegen eine Heilmittelwerbung mit einem Verfügungsantrag vor, so ist die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 II UWG) nicht widerlegt, wenn wegen Überlastung des Beschwerdegerichts eine Verzögerung im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts eintritt und der Antragsteller dagegen re-monstriert.

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OLG Köln - 6 U 140/07 - Urt. v. 15.02.08 - rechtskräftig
Eine Werbung mit einer Preissenkung von mindestens 26 % für ein „XXL-Wochenende“ unter Ab-bildung der betreffenden Kalenderblätter ist irreführend, sofern entsprechende - teils noch höhere - Rabatte bereits seit über drei Monaten in aufeinanderfolgenden Aktionen gewährt worden sind.

LG Hamburg - 315 0 869/07 - Urt. v. 14.02.08
Eine Einwilligungsklausel stellt dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i.S.v. § 307 II Nr. 1 BGB dar, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Ver-tragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermögli-chen soll. Dieser Tatbestand ist erfüllt durch die Verwendung eines der Teilnahme an einem Ge-winnspiel dienenden Gewinncoupons, auf dem die Telefonnummer des Gewinnspielteilnehmers angegeben werden kann und der darunter den kleingedruckten Hinweis enthält „zur Gewinnbe-nachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z. GmbH aus dem Abon-nementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden“.

BGH - I ZR 55/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG München
Der nach § 19 I MarkenG zur Auskunft Verpflichtete hat keine Angaben über Einkaufs- und Ver-kaufspreis zu machen.

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BGH - I ZR 135/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Düsseldorf
Die Reichweite der Bindungswirkung eines Feststellungsurteils ist in erster Linie der Urteils-formel zu entnehmen. Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, die Reichweite der Bindungswirkung zu erfassen, sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderli-chenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.06.1982 - VI ZR 179/80, NJW 1982, 2257 f.; BGH, Urt. v. 17.02.1983 - III ZR 184/81, NJW 1983, 2032; BGH, Urt. v. 01.07.1986 - VI ZR 120/85, NJW 1987, 371; BGH, Urt. v. 02.12.1993 - IX ZR 11/92, NJW-RR 1994, 409; BGH, Urt. v. 16.04.2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).

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BGH - I ZR 162/05 - Urt. v. 14.02.08 - OLG Frankfurt a. M.
a) Die Beschränkung des Schutzumfangs eines an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe angelehnten Zeichens dient dazu, eine Monopolisierung der freizuhaltenden Angabe durch den Inhaber des Zeichens zu vermeiden. Im Verhältnis zu anderen Zeichen, die sich e-benfalls an die freizuhaltende Angabe anlehnen und diese verfremden, ist der Schutzumfang nicht begrenzt.

b) Bei einer Unternehmensverschmelzung durch Aufnahme kommen die für den Rechtsvorgänger abgelaufene Zeitdauer und der von diesem erworbene Besitzstand an einem Unternehmens-kennzeichen dem Rechtsnachfolger auch dann zugute, wenn er von der Möglichkeit der Fort-führung der Firma des übernommenen Unternehmens keinen Gebrauch gemacht hat.

c) Die Verwirkung beschränkt sich auf die konkret beanstandete Zeichenform sowie auf geringfü-gige Abwandlungen, bei denen der Abstand gegenüber dem Klagezeichen gewahrt bleibt.

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LG Hamburg - 312 0 525/07 - Urt. v. 12.02.08 - rechtskräftig
1. Zur Beurteilung von Werbeaussagen eines italienischen Möbelanbieters, welcher deutschen Kunden Möbeldesign (z.B. Bauhaus-Möbel) anbietet, das aufgrund in Deutschland bestehen-den Urheberrechtsschutzes in Deutschland nur von Lizenznehmern vertrieben werden darf.

2. Der Hinweis auf einen „DIREKTVERKAUF“ und auf das Bestehen einer fünfjährigen „HER-STELLER-GARANTIE“ erweckt beim Leser (wie auch das Wort „Direktvertrieb“) den Eindruck, die Möbel würden direkt vom Hersteller verkauft.

3. Die Formulierung „FAST ALLE BAUHAUS-KLASSIKER“ stellt einen direkten gedanklichen Be-zug zu den Originalen der Bauhaus-Künstler her, die im Sinne eines „Klassikers“ über die Jah-re tradiert worden sind.

4. Die Beschreibung, es handele sich um „DIE SCHÖNSTEN ENTWÜRFE DER DESIGNERGE-SCHICHTE“, und „DIE WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜRFE DES 20. JAHR-HUNDERTS“, ist kein verständlicher Hinweis darauf, dass es sich bei den angebotenen Möbeln nicht um lizenzierte Produkte handelt.

5. Bis auf die echten, von den Künstlern selbst gearbeiteten Originale werden alle „BAUHAUS-KLASSIKER“ nach Entwürfen der bekannten Designer von Nachfolgern gefertigt, so dass letzt-lich auch die Lizenzträger nur Produkte anbieten können, die nach „ENTWÜRFE(N) DER DE-SIGNERGESCHICHTE“, und nach den „WICHTIGSTEN UND SCHÖNSTEN MÖBELENTWÜR-FE(N) DES 20. JAHRHUNDERTS“ gefertigt sind.

6. Gerade bei Designer-Möbeln ist für die verständigen Verkehrskreise für eine Kaufentscheidung von nicht unerheblicher Relevanz, ob es sich um lizenzierte Produkte handelt. Es wird nämlich sowohl der materielle als auch der ideelle Wert der Ware u.a. davon geprägt, ob diese von dem Inhaber der Urheberrechte hergestellt bzw. vertrieben wird oder nicht. Auch die Frage, ob die Ware rechtmäßigerweise in der Bundesrepublik vertrieben werden darf oder nicht, ob sie also mit dem Makel einer „Unrechtmäßigkeit“ behaftet ist, ist für den Verbraucher von Bedeutung.

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OLG Köln - 6 U 149/07 - Urt. v. 08.02.08
1. Wer seine Produkte über ein Direktvertriebssystem mit selbständigen Kaufleuten (Geschäfts-partnern) vertreibt und ihnen, soweit der Vertrieb über das Internet geschieht, Websites zur Verfügung stellt mit der Folge, dass der Kunde bei einer Bestellung per Link an den Hersteller weitergeleitet wird, der die Bestellung abwickelt und dem Geschäftspartner eine Provision zahlt, hat für wettbewerbsrechtlich unlautere Anzeigen auf dessen Websites als seines Beauf-tragten i.S.d. § 8 II UWG einzustehen.

2. § 8 II UWG statuiert eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit. Der Einwand, alle recht-lichen und tatsächlich zumutbaren Kontrollmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben, greift nicht durch.

3. Der Umstand, dass der Beauftragte mit seinem Wettbewerbsverstoß gegen ausdrückliche ver-tragliche Abreden verstoßen hat, führt allein noch nicht zu der Folgerung, die Zuwiderhand-lung sei nicht „in einem Unternehmen“, sondern privat begangen worden (Abgrenzung zu BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit).

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OLG Köln - 6 W 12/08 - Beschl. v. 07.02.08
1. Die Ankündigung zuvor schon im Pay-TV gesendeter Filme als „TV-Premiere“ in einer Pro-grammzeitschrift, die sich ganz überwiegend mit dem Angebot der frei empfangbaren Fernseh-sender befasst, stellt eine Wettbewerbshandlung i.S.d. § 2 I Nr. 1 UWG dar. Reine Sachangaben zum Programm sind nicht das Ergebnis einer redaktionellen Bearbeitung und sind bei Unrich-tigkeiten nicht über Art. 5 I GG geschützt.

2. Die Angabe „TV-Premiere“ bei bereits im Bezahlfernsehen gesendeten Spielfilmen ist ohne hinreichende Aufklärung jedenfalls in solchen Programmzeitschriften irreführend, die auch Pay-TV-Programme (teilweise) abdrucken.

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OLG Düsseldorf - I-20 U 127/07 - Urt. v. 31.01.08
Zur Frage, inwieweit einem Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, welche dieser über Werbe-sendungen von Einkaufssendern vertreibt, gesundheitsbezogene Äußerungen von Zuschauern während einer solchen Werbesendung zugerechnet werden können und zu den Anforderungen an den Werbenden, sich von solcherart Äußerungen zu distanzieren.

LG München I - 1 HK 0 13279/07 - Urt. v. 30.01.08
1. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patien-ten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre.

2. Sachzuwendungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, die nicht mehr als geringwertig einge-stuft werden können, stellen - auch wenn sie im Rahmen einer nicht produktbezogenen Imagewerbekampagne gewährt werden - sowohl einen sonstigen unangemessenen unsachli-chen Einfluss i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG als auch einen Verstoß gegen die „anständigen Gepflogen-heiten in Gewerbe und Handel“ i.S.v. § 3 UWG i.V.m. Art. 5 UGP-Richtlinie dar.

3. Das Anbringen von Werbelogos auf Praxiseinrichtungsgegenständen, die Ärzten zu erheblich vergünstigten Preisen angeboten werden, stellt keine Rechtfertigung für die in der Subventio-nierung der Gegenstände zu sehende unlautere Sachzuwendung dar.

4. Das Angebot eines Pharmaunternehmens an einen Arzt, kostenfreie Beratung durch eine Un-ternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, stellt - jedenfalls wenn die Beratung sich nicht auf pharmakologische Fragestellungen bezieht, sondern auf solche der Organisation und des Praxismanagements - eine unlautere Zuwendung dar. Ein Ausschluss vom Zuwendungsverbot analog § 7 I Nr. 4 HWG scheidet daher aus.

5. Das Erfordernis einer „erheblichen Zahl von Unternehmen“ i.S.v. § 8 III Nr. 2 UWG bedeutet nicht, dass die dem klagenden Wettbewerbsverband angehörenden Unternehmen einen exak-ten Querschnitt der sonstigen Marktteilnehmer der betreffenden Branche darstellen müssen. Etwa 10 % der Unternehmen, die etwa 70 % der Umsätze einer Branche tätigen, stellen daher eine „erhebliche Zahl“ im Sinne der Vorschrift dar.

BGH - I ZR 134/05 - Urt. v. 30.01.08 - OLG Rostock
Aus Familiennamen gebildete geschäftliche Bezeichnungen sind unabhängig von der Häufig-keit des Namens durch § 5 MarkenG geschützt. Die Häufigkeit des Familiennamens beeinflusst nur die Kennzeichnungskraft und damit den Schutzumfang der Bezeichnung (Abgrenzung zu BGH GRUR 1979, 642, 643 - Billich; BGH GRUR 1991, 472, 473 - Germania; BGHZ 130, 276, 278 - Torres).

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OLG Nürnberg - 3 U 1887/07 - Urt. v. 29.01.08
1. Nr. 17 (2) Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Sparkassen benachtei-ligt den Verbraucher unangemessen.

2. Bilden mehrere Verbotsgründe, auf die ein Antrag auf Unterlassung der Verwendung einer All-gemeinen Geschäftsbedingung gestützt wird, nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 2052 ff.) einen einheitlichen Streitgegenstand, bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung der weite-ren Verbotsgründe, wenn bereits ein Verbotsgrund der Klage in vollem Umfang zum Erfolg verhilft.

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KG - 5 W 344/07 - Beschl. v. 25.01.08

1. Die AGB-Klauseln „Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig“ ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, §§ 307 II Nr. 1, 309 Nr. 2 a BGB.

2. § 307 II Nr. 1 BGB und § 309 Nr. 2 a BGB enthalten - soweit sie wie vorliegend Leistungsver-weigerungsrechte des Verbrauchers und Rücktrittsrechte desselben nach einem Verzug des Schuldners sicherstellen - Regelungen, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilneh-mer das Marktverhalten zu regeln, § 4 Nr. 11 UWG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Unwirk-samkeit der AGB-Regelung zugleich zu einem Verstoß gegen die Informationspflichten des §§ 312 c I S. 1 BGB, 1 I BGB-InfoV führt (Bestätigung vom Senat NJW 2007, 2266; gegen OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 287 und OLG Köln WRP 2007, 1111).

KG - 5 W 371/07 - Beschl. v. 25.01.08
Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 IV UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmah-ner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gem. § 14 II S. 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft er-scheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Geg-ners weit entfernt liegt.

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OLG Hamburg - 5 U 90/07 - Urt. v. 25.01.08
1. Richtet sich ein Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, das eine Gefahr der Fehl-zuordnung mit sich bringt, so kann sich der Antrag nicht darauf beschränken, nur das Verbot der Verwendung der (verwechselbaren) Bezeichnung zu erfassen, sondern hat darüber hinaus zusätzliche Umstände zu bezeichnen, aus denen sich gerade die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens ergibt.

2. Übernimmt ein Unternehmer zur Bezeichnung einer Software zur Lohn- und Gehaltsabrech-nung („Praxis Aktuell Lohn & Gehalt“), die u.a. der Übermittlung von Daten zwischen Arbeitge-bern und gesetzlichen Krankenkassen dient, den Zeitschriftentitel eines Publikationsorgans der AOK („Praxis Aktuell“), mit der diese ihre Aufklärungspflicht als Sozialversicherungsträger gem. § 13 SGB I erfüllt, so haben die angesprochenen Verkehrskreise Anlass zu der Annahme, diese Software sei von der AOK autorisiert bzw. besitze eine (besondere) aufgabenbezogene Qualifizierung. Hierdurch macht sich der Verwender das besondere Vertrauen zunutze, das der AOK als (quasi) öffentlicher Institution entgegen gebracht wird.

3. Ein derartiges Verhalten ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in Bezug auf die Software tatsächlich keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die AOK an dem Software-produkt weder beteiligt ist noch dieses fördert. Die Tatsache, dass der Unternehmer bei der fachlichen Konzeption und Erstellung des Printmediums „Praxis Aktuell“ für die AOK maßgeb-lich beteiligt ist, vermag an der Wettbewerbswidrigkeit der Produktbezeichnung für die Soft-ware nichts zu ändern.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

LG Berlin - 52 0 152/07 - Urt. v. 24.01.08
Zur Frage der Bewerbung eines Silizium-haltigen Nahrungsergänzungsmittels mit den Behauptun-gen, das Produkt habe eine positive Wirkung auf Knochen und Skelett, gealterte Haut, brüchige Nägel, Haare und Magen sowie zur hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung derartiger Wir-kungsbehauptungen.

OLG Hamburg - 3 U 130/07 - Urt. v. 24.01.08

1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei einer Sponsoring-Aktion (Magazin-Sonderheftbeilage) für den Wirtschafts-raum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinrei-chend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss demgemäß hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er im Layout von der Firmenbezeichnung durch einen Strich getrennt, sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt ist.

3. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blick-fang (die Firmenangabe) einen vermeintlich eindeutigen Aussageinhalt hat (Werbung in NORD, also Unternehmen in NORD), so dass der aufklärende Hinweis am Blickfang nicht teilnimmt.

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OLG München - 29 U 2073/07 - Urt. v. 24.01.08 - rechtskräftig
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Zur Frage markenrechtlicher Verletzungshandlungen durch Verwendung der Bezeichnung „KLEMM“ bei Gleichnamigkeit.

KG - 5 W 206/07 - Beschl. v. 23.01.08

1. Bei der Kostenfestsetzung gegen Streitgenossen, die nach Kopfteilen haften, sind die Beträge, die jeder einzelne Streitgenosse zu erstatten hat, auch einzeln festzusetzen.

2. In - nach Rechtshängigkeit verbundenen - aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitskla-gen (betreffend denselben Hauptversammlungsbeschluss) ist für die obsiegende beklagte Ak-tiengesellschaft nur eine Verfahrensgebühr ihres Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig.

OLG Hamburg - 5 U 211/06 - Urt. v. 23.01.08
1. Bewirbt ein Unternehmen im Ausland (lizenzfrei) zu erwerbende Nachbauten von Design-Objekten (hier: Bauhaus-Möbel), so kann eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise nach der Gesamtgestaltung der Anzeige zu der (unzutref-fenden) Annahme geleitet werden, es handele sich um eine besonders günstige Gelegenheit zum Erwerb der in Deutschland begehrten Original-Design-Objekte, die nach dem inländischen Verkehrsverständnis auf den Original-Hersteller bzw. den exklusiven Lizenznehmer des Urhe-bers für einen Vertrieb dieser Designobjekte in Deutschland zurückgehen.

2. Selbst wenn einzelne anpreisende Aussagen einer Werbeanzeige isoliert betrachtet zutreffend bzw. nicht hinreichend geeignet sind, kaufrelevante Fehlvorstellungen auszulösen, kann die Kombination mehrerer Aussagen dieser Art den angesprochenen Verbraucher zu der unzutref-fenden Annahme führen, es biete sich ihm die Möglichkeit des verbilligten Erwerbs von Mar-kenware im Rahmen einer besonderen Verkaufsaktion. Den Werbenden trifft eine Aufklärungs-pflicht, einem derartigen Irrtum entgegen zu wirken.

OLG Hamburg - 3 U 13/06 - Urt. v. 22.11.07
Ein sog. technischer Versicherungsmakler im Bereich des Verkehrshaftungsgeschäfts bedarf einer Erlaubnis i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG, soweit er nur für Versicherungsnehmer und nicht zugleich auch für den Versicherer Regressansprüche gegen Dritte außergerichtlich geltend macht und soweit dies ausschließlich im versicherungsfreien Bereich erfolgt. Eine solche Tätigkeit ist nicht gem. Art. 1 § 5 I Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei. Art. 12 GG steht nicht entgegen.

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OLG Köln - 6 W 182/07 - Beschl. v. 21.01.08
Die Beklagte hat keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 ZPO gegeben, wenn die per Einschreiben/Rückschein versandte und sodann niedergelegte Abmahnung - bei Einwurf einer Benachrichtigung in den Hausbriefkasten - mit dem Vermerk „Nicht abgeholt“ an den Absender zurückgeschickt wird und der Name des Adressaten unrichtig bezeichnet worden ist (hier: Vorna-me „Peter“ statt „Ralf“).

OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08
1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.

LG Bayreuth - 13 KH 0 13/07 - Urt. v. 17.01.08
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Werbeaussagen auf dem Gebiet der Gesund-heit sind strenge Anforderungen zu stellen. Ist eine gesundheitsfördernde Wirkung wissen-schaftlich umstritten, verbietet sich die Werbung. Es obliegt dem Werbenden darzutun, dass seine Werbeaussage wissenschaftlich abgesichert ist.

2. Kann der Werbende seine Werbeaussagen lediglich auf eine vor über 10 Jahren durchgeführte Untersuchung stützen, in deren Rahmen über einen Zeitraum von 14 Tagen an 80 Personen experimentelle Versuche vorgenommen wurden, so ist eine derartige Untersuchung zur wis-senschaftlichen Absicherung behaupteter gesundheitsfördernder Wirkungen eines beworbe-nen Gerätes nicht ausreichend.

OLG München - 29 U 3193/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgut-scheinen regeln, unterliegen gem. § 307 III S. 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 I BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle sind die Belange der mit solchen Gutscheinen Beschenkten zu be-rücksichtigen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Klauselverwenders sind, denn in den Schutz des § 307 I BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind.

3. Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenk-gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum bewirken.

OLG München - 29 U 4576/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Der belästigende Charakter einer Werbung i.S.d. § 7 I UWG kann sich auch aus einer Verlet-zung des Pietätsgefühls ergeben.

2. Wird ein Lkw auf einem Friedhofsgelände abgestellt, so ist die Belästigung durch eine darauf angebrachte Werbeaufschrift jedenfalls solange regelmäßig nicht unzumutbar i.S.d. § 7 I UWG, als das Abstellen des Lkw der Durchführung dort anfallender Arbeiten dient und nicht in unmit-telbarer Nähe einer mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehenden frischen Grabstelle stattfindet.

LG München I - 17 HK 0 22794/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Zur Frage des werbenden Charakters eines von einem Heilpraktiker verfassten, als sog. Ge-sundheitsratgeber daherkommenden Buches mit dem Titel „entgiften statt vergiften“, dessen „Herzstück“ eine von dem Heilpraktiker mitentwickelte neuartige Entgiftungsmethode mittels eines von ihm mitentwickelten Entgiftungspräparates ist, für das in dem Buch Bezugsadressen benannt werden.

2. Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit des Autors, der vor Veröffentlichung des Buches sämtliche Rechte an dem Manuskript an einen in Großbritannien geschäftsansäs-sigen Verlag abgetreten hat.

3. Zur Frage, inwieweit eine Untersagung der verschleierten Bewerbung des Entgiftungspräpara-tes mittels des Gesundheitsratgebers mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar ist.

OLG München - 6 U 1880/07 - Urt. v. 17.01.08
Das gleichzeitige Betreiben von Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren durch den Unter-lassungsgläubiger ist jedenfalls dann nicht rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 IV UWG, wenn der Un-terlassungsschuldner sich im Verfügungsverfahren nach Erlass der Beschlussverfügung und noch vor Einreichung der Hauptsacheklage dem Unterlassungsgläubiger gegenüber dahingehend erklärt, er werde gegen die Beschlussverfügung Widerspruch einlegen, eine Abschlusserklärung ablehnt und auch im weiteren Verlauf der jeweiligen ersten Instanz des Verfügungs- und des Hauptsacheverfahrens den Wettbewerbsverstoß beharrlich in Abrede stellt.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Hamburg - 3 U 143/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD (mit Sitz in Düsseldorf) bei einer Anzeigenwerbung für den Wirtschaftsraum NORD seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung in das „fremde“ Gebiet gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert. Der Zusatz „Düsseldorf“ bei der Firma reicht dafür nicht aus.

2. Die Werbeanzeige des Unternehmens SÜD im Wirtschaftsraum NORD mit dem Slogan „Die Stiftung Warentest bestätigt: Es gibt nichts besseres als ein Hemd von Peek & Cloppenburg“ ist trotz des Sternchens bei der Firmenangabe und trotz der Sternchenauflösung mit einem Hinweis auf die zwei nebeneinander bestehenden Unternehmen nach dem Recht der Gleich-namigen rechtswidrig. Das Sternchen wird eher auf das Testergebnis bzw. auf das abgebildete Hemd als gerade auf die Firma des Unternehmens SÜD bezogen. Daher wird die Anzeige im Wirtschaftsraum NORD zwanglos dem Unternehmen NORD zugeordnet. Auch nach den Grundsätzen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes, weil der Blickfang einen ver-meintlich eindeutigen Aussageinhalt hat, so dass der aufklärende Sternchenvermerk am Blick-fang nicht teilnimmt.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Hamburg - 3 U 142/07 - Urt. v. 17.01.08
1. Bestehen zwei getrennte Bekleidungsunternehmen mit identischer Firma (hier: Peek & Clop-penburg KG) seit Jahrzehnten nebeneinander in der Weise, dass ihre Bekleidungshäuser je-weils nur in getrennten Wirtschaftsräumen im Bundesgebiet (NORD und SÜD) betrieben und beworben werden, so kann nach dem Recht der Gleichnamigen verlangt werden, dass das Un-ternehmen SÜD bei der Internetwerbung seine Firmenbezeichnung mit einem klarstellenden Hinweis verwendet, der die durch die Werbeausdehnung im „fremden“ Wirtschaftsraum NORD gesteigerte Verwechslungsgefahr hinreichend kompensiert.

2. Der klarstellende Hinweis muss hinreichend deutlich sein. Er ist unzureichend, wenn er sehr klein und mit wenig Farbkontrast gedruckt und so kaum lesbar ist. Auch nach den Grundsät-zen der Blickfangwerbung ergibt sich nichts anderes.

3. Der Einwand der „unclean hands“ greift beim Recht der Gleichnamigen grundsätzlich nicht durch. Wird die Verwechslungsgefahr durch beiderseitige Störungen der Gleichgewichtslage gesteigert, sind Unterlassungsansprüche gegen beide Verletzer gegeben.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

LG München I - 1 HK 0 11928/07 - Urt. v. 16.01.08
1. Angaben zu Inhaltsstoffen sind nur dann „deutlich lesbar“ gem. § 3 III Nr. 1 LMKV, wenn der Text in der von der Beklagten gewählten Gestaltung für einen durchschnittlichen Verbraucher mit normaler Sehkraft bei normalen Lichtverhältnissen auf Anhieb leicht und flüssig erfasst werden kann.

2. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn die verwendete Schrift eine Versalgröße von min-destens 6 Punkt aufweist.

LG Berlin - 15 0 1018/06 - Urt. v. 15.01.08
1. Eine Internetapotheke, die im Rahmen der Bewerbung der von ihr angebotenen Arzneimittel unter Bezugnahme auf die Fußballweltmeisterschaft ein WM-Gewinnspiel mit dem Versprechen von wertvollen Preisen wie einer Reise nach Brasilien oder eines neuen Fahrrades auslobt, ver-stößt gegen § 7 I HWG, weil damit eine unzulässige Werbegabe angekündigt wird, denn es liegt auch dann eine unentgeltliche Zuwendung vor, wenn der Empfänger durch das Los ermittelt wird.

2. Die im Zusammenhang mit einer Auslosung gebotenen Teilnahmechancen sind nur dann nicht als Werbegaben i.S.d. § 7 HWG zu qualifizieren, wenn der Teilnehmer durch seine Mitwirkung eine adäquate Gegenleistung erbringt, die im wirtschaftlichen Interesse des Ausschreibenden liegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Teilnehmer lediglich drei einfache Fragen zu be-antworten hat, so dass nur eine Scheinleistung der Teilnehmer vorliegt.

3. Eine Werbung mit Werbegaben für Heilmittel ist als unangemessene unsachliche Einflussnah-me i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG und damit als unlauter gem. § 3 UWG anzusehen.

4. Gegen § 7 I HWG verstößt ebenfalls die weitere Gewinnspielauslobung, wonach ein Gewinn in Form des Rückerhaltes geleisteter Arzneimittelzuzahlungen in Aussicht gestellt wird.

BGH - I ZR 38/05 - VU v. 10.01.08 - OLG München
In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Wa-ren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der An-melder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte. Dies ist der Fall, wenn der Anmelder weiß, dass ein iden-tisches oder verwechselbares Zeichen im Ausland bereits für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, und wenn sich ihm nach den Umständen zumindest die Kenntnis aufdrängen muss, dass der Inhaber der ausländischen Marke die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen. Der Umstand, dass der Anmelder die inländische Marke für eigene Waren be-nutzen will, schließt dabei die Unlauterkeit nicht aus, wenn die unter der Marke zu vertreibenden Waren Nachahmungen der Waren darstellen, die der Inhaber der ausländischen Marke unter dieser Marke vertreibt.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

BGH - I ZR 196/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG Köln
a) § 4 Nr. 5 UWG erfasst auch die Werbung für ein Gewinnspiel.

b) Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer oder einer beigefügten Teilnahmekarte - an dem Gewinnspiel teil-nehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschrän-kungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Auf-klärungsbedürfnis besteht.

c) Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel, das aus Verbrauchersicht keine unerwarteten Teilnahmebeschränkungen aufweist, reicht es grundsätzlich aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden; gegebenenfalls ist auf besondere Beschränkungen des Teilnehmerkreises wie den Ausschluss Minderjähriger hinzuweisen.

BGH - I ZR 67/05 - Urt. v. 10.01.08 - OLG München
a) Nach § 1 II GeschmMG a.F. sind von der Beurteilung der Eigentümlichkeit des Musters sol-che Merkmale nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die nach dem bestimmungsgemäßen Einbau eines dem Muster entsprechenden Bauelements in ein komplexes Erzeugnis nicht sichtbar sind.

b) Die Beurteilung, ob die übernommene Gestaltung eine gemeinfreie technische Lösung darstellt, deren Übernahme i.S.v. § 4 Nr. 9 a, b UWG wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, ist hier bei einem Bauelement, das nach dem Kauf in ein komplexes Erzeugnis eingefügt wird, nicht auf die nach dem Einbau sichtbaren Teile beschränkt.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG München - 29 W 2738/08 - Beschl. v. 08.01.08
1. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann aus § 678 BGB vom Abmahnenden den Ersatz der Kos-ten für eine Gegenabmahnung verlangen, wenn diesen ein Übernahmeverschulden trifft.

2. Zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs in § 14 II MarkenG.

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LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08

LG Berlin - 52 0 122/07 - Urt. v. 03.01.08
1. § 12 LFGB verbietet nicht nur die Werbung mit Angaben, die sich direkt auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten durch das beworbene Produkt beziehen, sondern auch solche, die auch nur den Eindruck von Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung und Heilung erwecken.

2. Zwar sind Angaben, die sich allein auf die Verhütung von Mangelerscheinungen beziehen, für sich genommen nicht unzulässig. Eine Unzulässigkeit ergibt sich allerdings daraus, dass eine Bezugnahme der durch das Mittel zu beseitigenden Mangelerscheinung auf eine Krankheit er-folgt.

3. § 12 LFGB widerspricht weder der alten Rechtslage nach der Etikettierungsrichtlinie 2000/13 noch der neuen Rechtslage nach der Health Claims Verordnung (VOEG Nr. 1924/2006).

OLG Hamburg - 3 W 224/07 - Beschl. v. 02.01.08
1. Werbewirksame Presseartikel in medialer (redaktioneller) Funktion lassen wegen der Mei-nungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I GG) eine Wettbewerbsabsicht nicht vermuten, nur bei im Einzelfall konkret festzustellenden Umständen liegt insoweit eine „Wettbewerbshandlung“ (§ 2 I Nr. 1 UWG) vor.


Davon ist nicht auszugehen, wenn die Äußerung von überwiegend publizistischem Interesse ist (hier: Titelseiten-Schlagzeile betreffend die damals aktuelle Markteinführung eines allge-mein beachteten Mobiltelefons nebst Kooperation des Herstellers mit einem Mobilfunkbetrei-ber). Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, wenn eine durch die Schlagzeile geweckte Erwartung der Leser, im Zeitschriftenheft entsprechend informiert zu werden (hier: über „Prei-se, Funktionen und Leistungspaket“), nicht in jeder Hinsicht erfüllt wird.

2. Diese Grundsätze zu Presseäußerungen gelten auch für den Begriff der „Geschäftspraktiken“ i.S.d. Art. 2 d) UGP-RL (RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinter-nen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, ABl. Nr. L 149, S. 22).


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LG Düsseldorf - 38 0 271/06 - Urt. v. 21.12.07
Die Bewerbung eines unter der Bezeichnung „Memory Kapseln“ vertriebenen Nahrungsergän-zungsmittels mit den Inhaltsstoffen Pangamsäure, Ginkgo, Yams- und Taigawurzel mit Äußerun-gen, die diesem eine Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und positive Unterstützung der Ge-dächtnisleistung beilegen, ist zur Irreführung geeignet, sofern die Inhaltsstoffe lediglich in einer so geringen Dosierung in dem Lebensmittel enthalten sind, dass die behaupteten Wirkungen wissen-schaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Sofern auch nur eine der ausgelobten Wirkungen ein-träte, käme dem Präparat im Übrigen Arzneimitteleigenschaft zu.

OLG Köln - 6 U 64/06 - Urt. v. 21.12.07
1. Enthält ein Getränk, einen Inhaltsstoff (hier: Ginkgo-Extrakt), der ab einer bestimmten Tages-dosis zu pharmakologischen Wirkungen führt (hier: 120 mg), bleibt aber die auf dem Flaschen-etikett aufgedruckte Trinkempfehlung (hier: 1-2 Gläser = bis zu 100 mg) dahinter zurück, so kann die Arzneimitteleigenschaft des Getränkes nicht mit der Überlegung begründet werden, es gebe mutmaßlich Konsumenten, die die Empfehlung nicht beachteten.

2. Ist die pharmakologische Wirkung unterhalb einer bestimmten Tagesdosis in keiner wissen-schaftlichen Versuchsreihe nachgewiesen worden, nach dem aktuellen Stand der Wissen-schaft aber keineswegs ausgeschlossen, so führt die Anwendung der Zweifelsregel in Art. 2 II der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG nicht zur Bejahung der Arz-neimitteleigenschaft.

3. Ein Ginkgo-Extrakt ist eine i.S.d. § 2 III Nr. 1 LFGB charakteristische Zutat des Lebensmittels.

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OLG Köln - 6 U 143/07 - Urt. v. 21.12.07
1. Ein Antrag, mit welchem dem Gegner untersagt werden soll, jedweden Dritten aus einem in Rede stehenden Geschmacksmuster abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu neh-men, geht - auch wenn eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliegt - inhaltlich zu weit und ist daher unbegründet.

2. Wird die Abmahnung an den Hersteller eines Produktes (hier: Parfumzerstäuber) adressiert, der dabei zugelieferte Teile (hier: Pumpensprühköpfe) verwendet, so stehen dem Zulieferer wegen dieser Verwarnung keine eigenen Unterlassungsansprüche (§§ 4 Nrn. 7, 8, 10 UWG, 823 I BGB) zu, wenn bei der Kritik an der Ausgestaltung des Endproduktes die Beschaffenheit des Zulieferungsteils keine Rolle gespielt hat.

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BGH - I ZR 205/04 - Urt. v. 20.12.07 - KG
a) Im Rahmen des § 73 I S. 1 Nr. 1 a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem an-deren Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards miteinander zu vergleichen.

b) Der Umstand, dass das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig macht, kann einem Versandhandelsunterneh-men, das eine Präsenzapotheke in den Niederlanden nach den dort bestehenden Bestimmun-gen betreibt, nicht entgegengehalten werden.

c) Die Veröffentlichung einer Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach § 73 I S. 3 AMG bindet die Gerichte insoweit, als sie Feststellungen dazu enthält, dass in bestimmten Mit-gliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.

OLG Hamburg - 3 U 160/06 - Urt. v. 20.12.07 - rechtskräftig
1. a) Wird ein Studienposter, das die Ergebnisse einer Studie über den Wirkstoff eines Arz-neimittels im Vergleich zu anderen Wirkstoffen zusammenfasst, dem Werbefolder für das Arzneimittel beigefügt, so handelt es sich bei dieser kombinierten Form der Kommunikati-on (hier: Studienposter und Werbefolder) um Werbung im Sinne des § 1 HWG, und zwar mit einer Dritt-Äußerung, die sich der werbende Pharmahersteller zu eigen macht.

b) Dem steht nicht entgegen, dass bei dem Studienposter die wissenschaftliche Informati-on der Fachkreise über die Studienergebnisse im Vordergrund steht. Der Schutz der Mei-nungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt grundsätzlich auch für die Wirtschaftswerbung, die rechtliche Einordnung einer Äußerung als Werbung bleibt davon unberührt.

2. Wird das Studienposter als wissenschaftliche Dritt-Äußerung mangels jedweder Distanzie-rung bzw. Ergänzung in der Werbung des Pharmaherstellers verbreitet, so wird das vom Durchschnittsverbraucher als Hinweis des Werbenden dahingehend verstanden, die Anga-ben im Studienposter seien (noch) aktuell zutreffend, selbstverständlich (noch) wissen-schaftlich gesichert und ließen sich aus der Studie herleiten; ist das entgegen der Erwar-tung nicht der Fall, so ist die Werbung irreführend (§ 3 HWG).

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KG - 5 U 119/04 - Urt. v. 18.12.07
Zur Frage der Einstufung von als Nahrungsergänzungen in Verkehr gebrachten Produkten, sofern diese mit Aussagen beworben werden, die zu behebende Krankheiten benennen, weite Indikati-onsangaben enthalten oder bestimmte Krankheitssymptome anführen.

LG Berlin - 103 0 40/07 - Urt. v. 18.12.07
1. Die Bewerbung eines Vitamin C-Präparates „mit 12-Sunden-Wirkung“ mit den Behauptungen „Wenn Sie nämlich so Vitamin C konsumieren, ohne Langzeitwirkung, ist in der Regel nach ei-ner Stunde alles verbraucht ... Normalerweise müssten wir permanent tagsüber, auch nachts eigentlich immer wieder Vitamin C konsumieren“ ist zur Irreführung geeignet. Es kann keine Rede davon sein, dass eine Vitamin C-Zufuhr stündlich erfolgen müsse, weil nach einer Stunde alles verbraucht sei, es ist gerade nicht erforderlich, permanent, auch nachts, Vitamin C zu konsumieren. Eine ausreichende Vitamin C-Versorgung über 24 Stunden lässt sich auch bei normaler Ernährung erzielen.

2. Zur Irreführung geeignet ist auch die weitere Behauptung „die Verwertbarkeit ist viel höher, wenn wir natürliches Vitamin C konsumieren. Wenn ich synthetisches Vitamin C nehme, pinkel ich sehr viel aus“, da ein Unterschied in der Wirksamkeit von Ascorbinsäure, die aus der Ace-rolakirsche gewonnen wird und Ascorbinsäure, die synthetisch hergestellt wird, nicht besteht

BGH - X ZR 137/04 - Teil-Urt. v. 18.12.07 - AG Weißenfels
Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass in-nerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnun-gen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchiseneh-mer nach Rechtsscheingrundsätzen.

OLG Düsseldorf - I-20 U 17/07 - Urt. v. 18.12.07

1. Ein Kfz-Händler, der auf einer Unterseite des Internetportals „mobile.de“ seine Fahrzeugange-bote präsentiert, verletzt die ihm gem. § 5 TMG obliegenden Informationspflichten, sofern er im Impressum den gesetzlichen Vertreter, die Handelsregistereintragung sowie die Umsatzsteuer-identifikationsnummer gem. § 27 a UStG nicht angibt.

2. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht aus § 5 I TMG stellt zugleich einen Wettbewerbsver-stoß dar.

OLG Köln - 6 U 121/07 - Urt. v. 14.12.07

1. Die in der „Liste qualifizierter Einrichtungen“ eingetragenen Institutionen können die in § 1 UKlaG bezeichneten Unterlassungsansprüche geltend machen und AGB's beanstanden, ohne dass zu prüfen wäre, ob die angegriffene AGB-Klausel gerade von einer dem Verbraucher-schutz dienenden Norm abweicht.

2. a) Macht der Verwender den Vertragsschluss von der Angabe des vollständigen Geburtsda-tums des Kunden abhängig, so stellt er damit eine Vertragsbedingung i.S.d. § 305 I S. 1 BGB.

b) Die Forderung nach der Angabe des vollständigen Geburtsdatums „dient“ i.S.d. § 28 I Nr. 1 BDSG „der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses“, wenn die Teilnahme an dem in Rede stehenden Rabattsystem von einem Mindestalter und die Teilnahme ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von der Volljährigkeit abhängen.

3. Hinweise, in denen lediglich Gründe dafür angeführt werden, warum in anderen AGB-Klauseln bestimmte Kundendaten erhoben werden, unterliegen ihrerseits nicht auch einer Inhaltskon-trolle.

4. Eine Bestimmung, mit der sich der Veranstalter eines Rabattsystems von den Kunden das Recht einräumen lässt, die Daten über die „Warengruppe“ der von ihnen gekauften Waren an die an dem System beteiligten Unternehmen weiterzuleiten, verstößt nicht gegen § 28 I Nr. 1 BDSG, sofern dies die Unternehmen in den Stand setzt, die Höhe der Rabattgewährung ange-sichts unterschiedlicher Rabattsätze bei den Warengruppen gegenüber den Kunden nachvoll-ziehbar zu machen.

5. Eine AGB-Regelung, die dem Kunden das Recht einräumt, sein Einverständnis mit der Spei-cherung seiner Daten und ihrer Verwendung zu schriftlichen Werbeaktionen durch Streichen der fraglichen Klausel zu verweigern („Opt-Out“), stellt jedenfalls bei einem Rabattsystem, an dem sich zu beteiligen dem Kunden ansonsten nur wirtschaftliche Vorteile bringt, eine unan-gemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 I S. 1 BGB dar.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Hamburg - 5 U 50/07 - Urt. v. 12.12.07 - rechtskräftig
1. Die Bezeichnung „Telekommunikationsdienstleistungen“ kann jedenfalls dann i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt sein, wenn im Rahmen so genannter „Cold Calls“ eine Vielzahl von Produkten, wie DSL-Anschlüsse und DSL-Tarife, einschließlich Flatrates, DSL-Telefonie, DSL-Splitter sowie sonstige Hardware und allgemein Produkte des anbietenden Telekommuni-kationsunternehmens angeboten werden.

2. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz.

3. Die Wiederholungsgefahr ist ein tatsächlicher Umstand, der nach den Verhältnissen in der Per-son des als Verletzer in Anspruch genommenen zu beurteilen ist. Die Wiederholungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände auf eine gem. § 20 I Nr. 2 UmwG durch Auf-schmelzung entstandene Rechtspersönlichkeit übergehen.

OLG Köln - 6 U 118/07 - Urt. v. 07.12.07
§ 12 I UWG regelt nur den Ersatz für die Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen. Die Vorschrift bie-tet keine Anspruchsgrundlage für Abmahnkosten, die erst nach Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung anfallen.

LG Duisburg - 21 0 53/07 - Urt. v. 06.12.07
1. An die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Gesundheitswerbung sind besonders strenge Anforderungen zu stellen. Ist die gesundheitsfördernde Wirkung eines angebotenen Produktes wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes, eben-so verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbeaus-sagen nicht dartun kann.

2. Die Bewerbung eines Gerätes mit Aussagen zu dessen gesundheitsfördernder Wirkung ist als irreführend zu unterlassen, sofern sich die Wirkungsbehauptungen lediglich auf eine wissen-schaftlich umstrittene Studie stützen können.

BGH - I ZB 16/07 - Beschl. v. 06.12.07 - OLG Stuttgart
Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, so-weit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechts-verteidigung i.S.d. § 91 I S. 1 ZPO dar.

BGH - I ZR 169/04 - Urt. v. 06.12.07 - OLG Frankfurt a. M.
a) Verwendet ein Dritter für seine Produkte Bezeichnungen, in denen der Inhaber einer bekannten Marke eine Darstellung der so bezeichneten Produkte als Imitation oder Nachahmung der unter seiner bekannten Marke vertriebenen Waren sieht, so ist die Geltendmachung wettbewerbs-rechtlicher Ansprüche wegen einer unzulässigen vergleichenden Werbung nach § 6 II Nr. 6 UWG nicht wegen eines Vorrangs markenrechtlicher Ansprüche nach § 14 II Nr. 3 MarkenG ausgeschlossen.

b) Die Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter ei-nem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung i.S.v. § 6 II Nr. 6 UWG er-fordert, dass die Ware oder Dienstleistung mit einem besonderen Grad an Deutlichkeit, der ü-ber ein bloßes Erkennbarmachen i.S.v. § 6 I UWG hinausgeht, als eine Imitation oder Nachah-mung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird. Es genügt nicht, wenn die angespro-chenen Verkehrskreise lediglich aufgrund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sie verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produk-ten des Mitbewerbers zuzuordnen.

LG Düsseldorf - 12 0 61/07 - Urt. v. 05.12.07
Zur Frage der Irreführung durch die Bewerbung eines "Elektrolyse Fußbades" mit Werbeaus-sagen, die beim angesprochenen Publikum den Eindruck erwecken, den menschlichen Körper von Krankheiten verursachenden Schadstoffen zu befreien.

OLG Hamburg - 5 U 99/07 - Urt. v. 05.12.07 - rechtskräftig
1. Ein rechtlich selbständiges, wenn auch konzernmäßig verbundenes Unternehmen ist regelmä-ßig nicht an der Verfolgung der ihm aus einem erneuten Verstoß erwachsenden Unterlas-sungsansprüche deshalb gehindert, weil eine Schwesterfirma aus einem wegen eines früheren Verstoßes bestehenden Unterlassungstitel gegen denselben Verletzer vollstrecken könnte.

2. Wer im Rahmen der Werbung für Backöfen Angaben zum Energieverbrauch unterlässt und demzufolge gegen §§ 3, 5 EnVKV verstößt, handelt nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG.


Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Hamburg - 5 U 79/06 - Urt. v. 29.11.06
1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich um elektronische Post i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG.

2. An das Vorliegen der nach § 7 II Nr. 3 UWG erforderlichen Einwilligung sind strenge Anforderungen zu stellen. Die Beweislast für den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung trägt der Werbende. Er hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, jederzeit das Vorliegen einer Einwilligung beweisen zu können.

3. Die Zusendung von E-Mails ohne Einwilligung stellt regelmäßig eine „unzumutbare Belästigung“ i.S.v. § 7 II Nr. 3 UWG und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG dar.

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OLG Hamm - 4 U 121/07 - Urt. v. 29.11.07
1. Eine Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtungsvereinbarung, mit der sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat, „es zu unterlassen, für registrierte homöopathische Arzneimittel mit der Angabe von Anwendungsgebieten zu werben“ ist dann festzustellen, so-fern der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zwei Briefsendungen an Empfänger versendet, wobei der eine Briefumschlag eine mit „Vademecum Biochemie“ bezeichnete Broschüre ent-hält, in der 320 Anwendungsgebiete aufgelistet sind, verbunden mit Empfehlungen, welche der mit Nummern versehenen homöopathischen Mittel bei diesen Störungen anzuwenden sind und der andere Briefumschlag eine „Präparateliste“, die die gleichen Mittel wie die Broschüre auf-listet und insoweit ein Zusammenhang zwischen sachlicher und absatzfördernder Information hergestellt ist. Der Umstand, dass neutrale und absatzfördernde Information postalisch ge-trennt sind, hebt den Werbecharakter der Gesamtsendung nicht auf.

2. Durch die Gegenüberstellung einer konkreten Funktionsstörung und einem konkret benannten homöopathischen Mittel wird ein Anwendungsgebiet, nämlich ein kausaler Zusammenhang zwischen Funktionsstörung und ihrer Behebung, hergestellt, damit geht die Aufstellung über die Beschreibung bloßer Eigenschaften von Inhaltsstoffen hinaus.

3. § 5 HWG enthält ein generelles, nicht auf die Laienwerbung beschränktes Werbeverbot.

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3.14. „Erdbeere-Orange“ (§§ 11 I Nr. 1, 15 I LFGB, 3, 4 Nr. 11 UWG)

OLG Köln - 6 U 144/07 - Urt. v. 18.01.08

1. Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus - verschiedenen - Früchten besteht und dessen Verpackung von der bildlichen Dar-stellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird - beispiels-weise „Erdbeere-Orange“ -, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben le-diglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheb-licher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis entwe-der überhaupt keine anderen Obstsorten enthält oder aber deren Anteil jedenfalls geringer als die Anteile der beiden dargestellten Obstsorten ist. Auf der Grundlage dieses Verbraucherver-ständnisses liegt eine Irreführung des Verkehrs dann vor, wenn das Produkt nur zu einem Ge-samtanteil von 35 % aus Erdbeer- und Orangensaft besteht.

2. Bei einem mit „Banane-Apfel“ gekennzeichneten Fruchtdessert erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die jeweils zuerst genannte Obstsorte den größten Anteil der verwendeten Obstsorten des Produktes ausmacht. Er nimmt vielmehr lediglich an, dass das Erzeugnis im Wesentlichen aus den beiden dargestellten Obstsorten besteht, ohne eine Vorstellung über das Verhältnis ihrer Anteile zueinander zu entwickeln. Insoweit wird der Verkehr in seinen Er-wartungen auch dann nicht enttäuscht, wenn der Anteil des Bananenpürees lediglich 17 % und derjenige des Apfelpürees 82,5 % ausmacht.

3. Eine andere Verkehrserwartung kann auch nicht aus Teil B Ziff. 4 des Deutschen Lebensmittel-buches hergeleitet werden, wonach in etwa das Mischungsverhältnis zu berücksichtigen ist, wenn bei gemischten Obstprodukten der Inhalt auf dem Etikett der Verpackung bildlich darge-stellt wird. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist nicht ein Spiegel der bisherigen Erfahrungen der Verbraucher, sondern stellt gem. § 15 I LFGB umgekehrt als Zielvorgabe eine Sammlung von Leitsätzen der deutschen Lebensmittelbuchkommission dar, die die Herstellung, Beschaf-fenheit und sonstigen Merkmale von Lebensmitteln beschreiben und für deren Verkehrsfähig-keit von Bedeutung sind. Die Regelungen sind dem Verbraucher allerdings nicht bekannt und prägen daher sein Bild von der Verpackung und Aufmachung von Lebensmitteln im Handel nicht.

LG München I - 11 HK 0 10343/07 - Urt. v. 26.11.07
1. Die Verwendung von Kinderbildern auf der Titelseite einer Werbebroschüre, die das Ge-samtsortiment (oder auch nur Teile davon) eines Herstellers von Säuglings- und Kleinkin-dernahrung einschließlich Säuglingsanfangsnahrungsprodukte darstellt, verletzt § 14 e II Nr. 5 DiätVO.

2. Eine Werbung für Säuglingsanfangsnahrung verletzt § 14 e II Nr. 6 DiätVO, sofern diese nicht einen deutlich sichtbaren und als "wichtig" bezeichneten Hinweis auf die Überlegen-heit des Stillens enthält mit der Empfehlung, das Erzeugnis nur auf den Rat unabhängiger Fachleute auf dem Gebiet der Medizin, der Ernährung, des Arzneimittelwesens oder der Säuglings- und Kinderpflege zu verwenden.

3. Eine Bewerbung von Säuglingsanfangsnahrung, die den Eindruck erweckt, dass Flaschen-nahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist, verstößt gegen § 14 e II Nr. 4 Di-ätVO.

KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07
1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.

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OLG Köln - 6 U 95/07 - Urt. v. 23.11.07 - rechtskräftig
1. Eine AGB-Klausel, mit der das Einverständnis des Kunden in die Verwendung seiner Vertrags-daten zu „Kundenberatung, Werbung, Marktforschung“ erklärt wird, beinhaltet auch die Einwil-ligung in telefonische Werbung.

2. Eine derartige Klausel ist jedenfalls dann unwirksam, wenn nach deren Inhalt die Einwilligung nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns gilt, dem der Verwender angehört.

BGH - I ZR 183/04 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Karlsruhe
Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeit-nehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I).

BGH - I ZR 12/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG Nürnberg
Steht nicht eindeutig fest, welches Computerprogramm mit einer bestimmten Bezeichnung ge-meint ist, sind die sich auf ein solches Computerprogramm beziehenden Klageanträge auf Aus-kunftserteilung und Rechnungslegung sowie auf Feststellung der Schadensersatzpflicht - ebenso wie entsprechende Unterlassungsanträge - grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt dieses Computerprogramms auf andere Weise so beschreiben, dass Verwechslun-gen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Dabei kann die gebotene Individualisierung des Computerprogramms durch Bezugnahme auf Programmausdru-cke oder Programmträger erfolgen.

BGH - I ZR 77/05 - Urt. v. 22.11.07 - OLG München
Der Vertrieb eines Erzeugnisses, das in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebens-mittelzutaten vom 27.01.1997 (ABl. Nr. L 43 v. 14.02.1997, S. 1, zuletzt geändert durch die Verord-nung [EG] Nr. 1882/2003 v. 29.09.2003 [ABl. Nr. L 284 v. 31.10.2003, S. 1] - Novel-Food-Verordnung) fällt, ohne die nach dieser Verordnung erforderliche Genehmigung stellt ein gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteres Wettbewerbsverhalten dar.

Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i.S.d. Art. 1 II der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berück-sichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15.05.1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I-5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.

Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

LG München I - 14 HK 0 7323/07 - Urt. v. 19.11.07

Wird von einer Zertifizierungsstelle nach § 7 GPSG zu Unrecht das GS-Zeichen (geprüfte Sicher-heit) erteilt und wird diese Zuteilung sodann widerrufen, weil das zertifizierte Produkt überhaupt kein technisches Arbeitsmittel oder verwendungsfähiger Gebrauchsgegenstand und somit nicht auszeichnungsfähig war, haftet die Zertifizierungsstelle gem. §§ 311 a II, 284, 280 I BGB für nutzlo-se Aufwendungen und Schadensersatz.

OLG Köln - 6 U 114/07 - Urt. v. 16.11.07
Zwischen den Werktiteln "Die Nacht der Musicals" und "Galanacht des Musicals", mit denen jeweils abendliche Aufführungen mit Ausschnitten aus verschiedenen Musicals angeboten werden, besteht zeichenrechtlich Verwechslungsgefahr.

KG - 5 W 341/07 - Beschl. v. 16.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I, II BGB erforderlichen Widerrufsbelehrungen nicht darauf hin-weist, dass die Ware im Fall des Widerrufs auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, handelt grundsätzlich dann nicht unlauter i.S.d. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn auf der Grundlage des § 750 II S. 3 BGB die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart ist. Ein etwai-ger Verstoß gegen § 312 c I, II BGB kann als unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.d. § 3 UWG angesehen werden.

OLG Köln - 6 U 71/07 - Urt. v. 16.11.07 - rechtskräftig
Unter der Bezeichnung „Westdeutsches Prostatazentrum“ verstehen die angesprochenen Ver-kehrskreise einen Zusammenschluss mehrerer Fachärzte, die gemeinsam auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft das gesamte Spektrum der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Pros-tata abdecken, über die nach dem Stand der Technik erforderlichen Geräte verfügen, im Bedarfsfall institutionalisiert zusammenarbeiten und regional nach Patientenzahlen führend sind. Bei Erfül-lung der vorgenannten Voraussetzungen ist die Bezeichnung auch dann zur Irreführung nicht ge-eignet, wenn alle beteiligten Mediziner zusätzlich auch Privatpraxen betreiben, und wenn schwer-punktmäßig eine bestimmte Behandlungsform angewendet wird (hier: Brachytherapie bei Prosta-takarzinom).

EuGH (Erste Kammer) - C-319/05 - Urt. v. 15.11.07 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland)
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 30 EG verstoßen, dass sie ein Knoblauchpräparat in der Form von Kapseln, das nicht der Definition des Arzneimittels im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschafts-kodexes für Humanarzneimittel entspricht, als Arzneimittel eingestuft hat.

OLG Hamburg - 3 U 231/06 - Urt. v. 15.11.07
1. Die Wendung im Unterlassungsantrag „wie das auf der Website www.xyz.de geschieht“ ist nicht unbestimmt. Das Verbot erfasst allgemein das zuvor im Antrag beschriebene Verhalten auf der genannten Domain, ohne dass es auf Besonderheiten der Internetseiten selbst ankom-men soll.

2. Für die Mitbewerber-Eigenschaft (§ 2 I Nr. 3 UWG) genügt es nicht, dass die Unternehmer in derselben Branche tätig sind (hier: Hersteller und Versandhändler von Tierarzneimitteln), son-dern es muss auch die konkrete Beeinträchtigung des anderen durch das konkret beanstande-te Wettbewerbsverhalten jedenfalls möglich sein. Bei Branchenidentität ist das allerdings typi-scherweise gegeben.

3. Die Vorschrift des § 43 V S. 1 AMG, aufgrund derer der Versandhandel mit apothekenpflichti-gen Tierarzneimitteln untersagt ist, regelt das Marktverhalten (§ 4 Nr. 11 UWG); sie ist nicht verfassungswidrig.

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LG Heidelberg - 12 0 23/06 KfH - Urt. v. 14.11.07
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines als Nah-rungsergänzungsmittel vertriebenen Produktes mit der Behauptung, die orale Einnahme von Collagen-Hydrolysaten fördere den Aufbau von Knorpelsubstanz in den Gelenken.

OLG Düsseldorf - I-20 U 172/06 - Urt. v. 13.11.07
1. Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewußtsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfalle die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen.

2. Bei der objektiven Beweisführung, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen entsprechen, kann sich der Werbende auch nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende Erkenntnisse stützen, eine Führung des Beweises der Richtigkeit seiner Behauptungen durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht. Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden.

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LG Bielefeld - 11 0 19/07 - Urt. v. 09.11.07
1. Ist die Wirkung eines Erzeugnisses (hier: eines physikalischen Wasseraufbereitungsgerätes, das mittels Permanentmagneten auf Wasser und Kalk sowie bereits entstandene Kalkablagerungen einwirken soll) in Fachkreisen umstritten, so wird eine unrichtige Vorstellung auch bei Fachleuten als angesprochener Verkehrskreis schon dann erweckt, wenn im Rahmen der Bewerbung des Erzeugnisses nicht auf gewichtige Zweifel hingewiesen wird.

2. Es ist auch nicht Aufgabe des gerichtlichen Wettbewerbsverfahrens, durch Einholung eines Gutachtens die wissenschaftliche Absicherung der Effizienz der vertriebenen Produkte zu bestätigen. Dies obliegt vielmehr dem Vertreiber, bevor er mit Wirkungsbehauptungen werblich hervortritt.

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KG - 5 W 276/07 - Beschl. v. 09.11.07
Wer im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung als Widerrufsfolgen die sich aus §§ 357, 346 BGB ergebenden Rückgewährs- und Herausgabeverpflichtungen benennt, handelt unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn hierbei jeglicher Hinweis auf eine mögliche Haf-tung auf Wertersatz wegen Verschlechterung oder Untergangs der empfangenen Sache fehlt.

KG - 5 W 304/07 - Beschl. v. 09.11.07
1. Ein im Rahmen der gem. § 312 c I S. 1 BGB erforderlichen Widerrufsbelehrung erteilter Hinweis „Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Ei-gentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt“ gibt die sich aus §§ 357, 346 BGB folgenden Befugnisse des Verbrauchers, mit der Ware zu verfahren, nur dann korrekt wieder, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf die Verpflichtung, Wertersatz im Fall der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zu leisten, und eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen worden ist. Ist Letzteres - wie regelmä-ßig beim Warenabsatz über die Internetplattform „eBay“ - nicht der Fall, so ist es eine Frage des Einzelfalls, ob ein daraus folgender Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 312 c I S. 1 BGB geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer mehr als nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen (im Streitfall verneint).

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleis-tung 1 Jahr ab Verkaufsdatum“ widerstreitet dem insoweit gem. §§ 438 II, 475 II BGB zwingen-den Beginn der Verjährungsfrist (erst) mit Ablieferung der Sache und ist sonach unlauter i.S.v. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung „Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“ ist gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 305 c BGB unlauter.

4. Die Angabe „eBay ich Versand der Käufer“ ist jedenfalls dann keine „irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit“, wenn sie im Gesamtkontext keine besondere Aufmerksamkeit erweckt, in der Schriftgröße und Schriftgestaltung dem übrigen Text entspricht und auch an-sonsten nicht grafisch besonders hervorgehoben ist.

OLG Köln - 6 U 9/07 - Urt. v. 09.11.07 - rechtskräftig
1. Zur wettbewerblichen Eigenart eines mit einem Designpreis ausgezeichneten Holztisches.

2. Der Umstand, dass der Verbraucher bei einem höherpreisigen Möbelstück eine Kaufent-scheidung erst nach bewusster Auswahl und unter Hinzuziehung von Herstellerkatalogen zu treffen pflegt, schließt eine Herkunftstäuschung i. S. des § 4 Nr. 9 a UWG nicht aus. Es bleibt Raum für dessen Annahme, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Er-zeugnisses und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen seines besonderen Designs geschätzten Originalproduktes bestehe Identität oder jedenfalls eine Vertragsbeziehung.

3. Der aus einem Verstoß gegen § 4 Nr. 9 a UWG resultierende Unterlassungsanspruch er-fasst nicht auch das Einführen und Herstellen sowie den Gebrauch des in Rede stehenden Produktes sowie seinen Besitz zu diesem Zweck.

4. Der aus der Möglichkeit der dreifachen Schadensberechnung folgende Anspruch auf Rechnungslegung beinhaltet über die nach Mengen, Daten und Preisen aufgeschlüsselten Angaben über die getätigten Lieferungen und deren Abnehmer nicht auch Angaben über die versandten Angebote.

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BGH - I ZR 172/05 - Urt. v. 08.11.07 - LG Frankfurt a. M.

a) Ist der Schuldner aufgrund eines bestimmten Verhaltens zur Unterlassung verurteilt wor-den und besteht zwischen ihm und dem Gläubiger Streit darüber, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, kann der Schuldner diese Frage durch eine negative Feststellungsklage klären lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 23.02.1973 - I ZR 117/71, GRUR 1973, 429, 431 = WRP 1973, 216 - Idee-Kaffee I; BGH, Urt. v. 03.06.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321). Das Feststellungsinteresse für eine solche Klage entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger wegen eines entsprechen-den Verhaltens des Schuldners einen Ordnungsmittelantrag stellt.

b) Der Schuldner, der klären lassen möchte, ob ein beabsichtigtes abgewandeltes Verhalten von dem titulierten Unterlassungsgebot erfasst wird, hat gegenüber dem Gläubiger keinen Anspruch auf Mitteilung, ob dieser wegen eines entsprechenden Verhaltens einen Ord-nungsmittelantrag zu stellen beabsichtigt.

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OLG München - 6 U 5117/06 - Urt. v. 08.11.07
1. Die Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger unterbricht den Lauf der Ver-jährung auch dann nicht, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsstreits vom wahren Gläubi-ger zur Geltendmachung der Forderung in eigenem Namen ermächtigt wird. Die nach Ab-lauf der Verjährungsfrist erfolgte Ermächtigung des Klägers wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.

2. Im Fall einer vor Klageerhebung erteilten Ermächtigung durch den wahren Berechtigten, dessen Recht in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen, unterbricht die Klageerhe-bung den Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die gewillkürte Pro-zeßstandschaft offengelegt wird. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt nicht in Betracht.

BGH - I ZR 60/05 - Urt. v. 08.11.07 - OLG Hamm
Der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG setzt die Erfüllung aller Merkmale des Tatbestan-des der das Marktverhalten regelnden gesetzlichen Vorschrift voraus.

Soweit ein Versicherungsnehmer die Interessen des Versicherers wahrzunehmen hat, kann das Versprechen eines Vorteils zu seinen Gunsten eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG darstellen, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an den Versicherer weiterzugeben.

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OLG Köln - 6 U 13/07 - Urt. v. 31.10.07 - rechtskräftig
1. Ein Klageantrag, mit dem untersagt werden soll, die Klagemarke „für ein Lenkrad zu benut-zen“, ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot unzulässig, wenn die Parteien dar-über streiten, unter welchen Umständen eine Zeichenbenutzung i.S.d. § 14 II MarkenG vorliegt.

2. Der Markeninhaber kann von fremden (nicht durch ihn per Lizenzvertrag verbundenen Tuning-Dienstleistern) nicht verlangen, die Originalkennzeichnung von den Fahrzeugen, die sie tunen, in jedem Fall zu entfernen. Der Tuning-Dienstleister darf nach § 23 Nr. 3 MarkenG nicht nur die von ihm eingebauten Einzelteile, sondern auch das veränderte Fahrzeug mit der sichtbaren Marke des Originalherstellers in der Werbung abbilden, sofern er hinreichend deutlich macht, dass es sich bei der beworbenen „Fahrzeugveredelung“ nicht um ein Angebot des Fahrzeug-herstellers handelt.

OLG Köln - 6 W 161/07 - Beschl. v. 30.10.07
Ein schädigendes Ereignis ist nicht i.S. des Art. 5 Nr. 3 EUGVVO in Deutschland eingetreten, wenn auf einer Internet-Seite mit der Top-Level Domain "uk" unter der Verwendung von - die Urheberrechte Dritter verletzender - Fotos Waren mit Euro-Preisen angeboten werden, eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache aber nicht als Option angeboten wird.

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OLG Köln - 6 U 32/07 - Urt. v. 26.10.07 - rechtskräftig
1. Die auf Kundenrechnungen enthaltene Erklärung „Es gelten unsere ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen“ stellt ihrerseits die Verwendung einer AGB-Klausel dar. Diese ist nach § 307 I S. 1 BGB unwirksam, weil sie den Kunden zu der Annahme verleitet, die in den Ge-schäftsräumen des Klauselverwenders jeweils ausgehängten Bedingungen seien ohne weite-res auch ihm gegenüber verbindlich.

2. Der Hinweis in einem Geschäftsrundschreiben, ab einem zukünftigen Zeitpunkt „mit Einfüh-rung der Lkw-Maut eine Transport- und Mautgebühr in Höhe von 7,50 € pro Lieferung“ einfüh-ren zu müssen, stellt nur eine Ankündigung dar, künftig und sodann mit vertragsändernder Wirkung eine Umlage bestimmter Kosten zu erheben. Diese Absichtserklärung ist keine Allge-meine Geschäftsbedingung.

3. a) Verträge über Energielieferungen wie Heizöl und Flüssiggas begründen i.S.d. § 269 I BGB „aus der Natur des Schuldverhältnisses“ eine Bringschuld des Verkäufers. Unter der in § 269 I BGB ausgesprochenen vorrangigen vertraglichen „Bestimmung“ des Leistungsortes ist aus-schließlich eine Individualvereinbarung zu verstehen.

b) Die Klausel „Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden“ be-nachteiligt den Kunden daher unangemessen.

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OLG München - 6 U 4725/06 - Urt. v. 25.10.07
Ein heilmittelwerberechtlicher Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt i.S.v. § 253 II Nr. 2 ZPO, wenn er die Erinnerungswerbung lediglich durch Nennung der in § 4 VI S. 2 HWG genannten Merkmale vom Verbot ausnimmt.

OLG Hamm - 4 U 89/07 - Urt. v. 25.10.07
Bei Werbung durch elektronische Post reicht eine mutmaßliche Einwilligung des Adressaten nicht aus, allenfalls eine konkludente. Diese kann sich aber noch nicht daraus ergeben, dass der um-worbene Händler auf seiner Homepage auch seine E-Mail-Anschrift angibt, wenn sich diese Anga-be erkennbar nur an Endkunden richtet.

BGH - I ZR 18/05 - Urt. v. 25.10.07 - OLG Köln
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungskräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Ge-samteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinrei-chende Kennzeichnungskraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchge-setzte Marke nach § 8 III MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.

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BGH - I ZB 22/04 - Beschl. v. 25.10.07 - Bundespatentgericht
a) Durch die Art der Ware selbst bedingt i.S.v. § 3 II Nr. 1 MarkenG sind diejenigen Merkmale, die die Grundform der Warengattung ausmachen.

b) Das Eintragungshindernis nach § 3 II Nr. 2 MarkenG ist nicht auf technische Geräte beschränkt, sondern kann auch eingreifen, wenn die Warenform technisch bedingt ist.

c) Ist die Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen nachgewiesen (hier: Milchcreme-Schnitten), kann sich daraus eine Verkehrsdurchsetzung für einen diese speziellen Waren oder Dienstleistungen umfassenden, im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einge-tragenen Begriff (hier: Fertigkuchen) ergeben.

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OLG Hamm - 4 U 99/07 - Urt. v. 23.10.07
Die Sperrung einer IP-Nummer eines Mitbewerbers (sog. virtuelles Hausverbot) stellt keine wett-bewerbswidrige Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Mitbewerber in ungewöhnlich kurzer Zeit und Taktfolge das Internetangebot seines Konkurrenten auf Wettbewerbsverstöße kon-trollieren will (hier: 650 Aufrufe in zwei Stunden). Solche Kontrollmaßnahmen gehen über das normale Kaufinteresse eines Kunden hinaus.

BGH - I ZR 100/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 II GeschmMG a.F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwen-det, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des befreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet.

BGH - I ZR 24/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Hamburg
Beanstandet der Markeninhaber gegenüber dem Parallelimporteur auf dessen Vorabunterrichtung das beabsichtigte Umverpacken des parallel importierten Arzneimittels nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann ein Schadensersatzanspruch des Markeninhabers nach § 14 VI MarkenG, der auf einen bislang nicht geltend gemachten Aspekt gestützt wird, für den jeweiligen Zeitraum, für den das angegriffene Verhalten zunächst unbeanstandet geblieben ist, wegen wider-sprüchlichen Verhaltens nach § 242 BGB ausgeschlossen sein, ohne dass es darauf ankommt, ob auch der Unterlassungsanspruch verwirkt ist.

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BGH - I ZR 102/05 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Düsseldorf
a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Websi-te einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 II JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebo-te im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 II JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Sys-tems ungeklärt ist.

d) § 4 II JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und ge-nügt nicht den Anforderungen des § 4 II JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Einga-be einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung ei-nes geringfügigen Betrages verlangt wird.

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BGH - I ZR 162/04 - Urt. v. 18.10.07 - OLG Köln
Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Dienstleistungen daran gewöhnt ist, dass diese häufiger als Waren mit dem Unternehmensnamen gekennzeichnet werden. Der für eine Drittbenutzung i.S.d. § 26 II MarkenG erforderliche Fremdbenutzungswille setzt allein voraus, dass der Dritte sich bewusst ist, eine fremde Marke zu benutzen.

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OLG Köln - 6 U 80/07 - Urt. v. 12.10.07 - rechtskräftig
1. Die an den Fachhandel gerichtete Werbung eines Kfz-Herstellers, in der vier (abgebildete) Fahrzeuge mit den Texten „Bis zu € 8.000,- Einführungsrabatt“ sowie „ab € 15.800,- zzgl. MwSt.“ angeboten werden, ist nicht zur Irreführung geeignet. Kein relevanter Teil der ange-sprochenen Gewerbetreibenden wird annehmen, dass der höchste (Einführungs-)Rabatt von € 8.000,-- gerade bei dem preiswertesten Modell gewährt wird.

2. Aus § 4 Nr. 4 UWG lässt sich nicht entnehmen, dass in einer Rabattwerbung jeweils die genaue Höhe des Preisnachlasses für alle Einzelstücke genannt werden muss. Die Vorschrift untersagt es nicht, Warengruppen mit der Angabe „bis zu X % reduziert“ zu bewerben.

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OLG Hamburg - 5 U 5/07 - Urt. v. 12.10.07
Bei der Herstellung färbender Lebensmittel verwendete Zuckerarten wie Invertzucker, Fructose und Saccharose sind in der Regel gem. § 5 II Nr. 6 i.V.m. § 6 I LMKV auch dann von einer Kenn-zeichnungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht nur unbeabsichtigt als technisch unvermeidbare Rückstände in dem Produkt verbleiben.

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OLG Hamburg - 3 U 127/06 - Urt. v. 11.10.07
1. Mit der Formulierung „Herstellung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ i.S.d. § 21 II Nr. 1 AMG wird auch nach der Änderung dieser Vorschrift durch die 14. AMG-Novelle zum Aus-druck gebracht, dass die Ausnahme vom Grundsatz der Zulassungspflicht von Arzneimitteln nur für verlängerte Rezepturen gilt, die in einem regional begrenzten Gebiet, nämlich im übli-chen Versorgungs- und Einzugsbereich der Apotheke, vertrieben werden.

2. Dieser Auslegung stehen die gesetzlichen Regelungen zur Zulässigkeit des Versandhandels durch Apotheken nicht entgegen.

3. Ein Bestellformular, mit dem Ärzte bei einer Apotheke verlängerte Rezepturen ordern können, erfüllt jedenfalls dann den grundsätzlich weit zu verstehenden Begriff der Werbung i.S.d. § 3 a HWG, wenn dort konkrete Bestellanreize (hier: Lieferung von acht Dosen ohne Berechnung) gegeben werden.

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Brandenburgisches OLG - 6 U 46/07 - Urt. v. 09.10.07
Zur Frage, ob eine neuerliche Werbung im Kern identisch ist mit der Veröffentlichung, zu deren Unterlassung sich der Unterlassungsschuldner verpflichtet hat (hier: krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel), sofern dieser - anders als bei Abgabe des Vertragsstrafeversprechens - keine eigene Werbeaussage verwendet, sondern aus einem Bericht der Zeitschrift „Test“ zitiert und überdies im Erstverletzungsfalle mit der Linderung, im Zweitverletzungsfalle hingegen mit der Prävention bestimmter Erkrankungen geworben wird.





1.8. Lohnsteuerhilfeverein - Mitgliedsbeiträge - Zurückweisungsbeschluss - Kosten der Anschlussberufung (§§ 14 I S. 1 Nr. 5 StBerG, 4 Nr. 11 UWG, 522 II ZPO)

KG - 5 U 155/06 - Beschl. v. 23.11.07

1. Zur Anforderung des Mitgliedsbeitrages durch den Lohnsteuerhilfeverein.

2. Der Berufungskläger trägt bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 II S. 1, 3 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung.

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OLG Hamm - 4 U 45/07 - Urt. v. 09.10.07
Die Bewerbung eines Schlankheitsmittels ist zur Irreführung geeignet, sofern sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, das beworbene Produkt würde dem Körper Nährstoffe zuführen, die ihn in die Lage versetzen, fettfressende Hormone zu bilden und dem Übergewichtigen so einen Gewichtsverlust ohne Essensreduzierung und ohne Einhaltung einer Diät ermöglichen. Solcherart Abnahmemöglichkeit widerspricht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis.

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LG Hamburg - 312 0 666/07 - Urt. v. 09.10.07 - rechtskräftig
1. Für die Erfüllung des Rechtsbruchtatbestandes gem. § 4 Nr. 11 UWG ist erforderlich, dass der Verletzer, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Inte-resse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, rechtswidrig handelt.

2. Die Feststellung, ob ein rechtswidriges Handeln vorliegt, obliegt im Falle öffentlich-rechtlicher Ordnungsvorschriften den zuständigen Verwaltungsbehörden.

3. Soweit die zuständige Verwaltungsbehörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, in wel-chem sie den Vertrieb von Fruchtsaftgetränken wegen einer irreführenden Verpackungsgestal-tung beanstandet, dem Unternehmen aber eine bestimmte Umstellungsfrist zugebilligt wurde, ist davon auszugehen, dass bis zu dem Ablauf dieser Frist die Verpackungsaufmachung gera-de nicht verboten, vielmehr nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen erlaubt ist.

4. Eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit ist zu verneinen, wenn das vom Zivilgericht eigentlich als rechtswidrig eingestufte Verhalten des Gewerbetreibenden von der zuständigen Fachbe-hörde ausdrücklich gebilligt wird. Einer öffentlichen Erklärung der zuständigen Behörde, ein bestimmtes Verhalten sei nach ihrem Verständnis erlaubt, wird auch die bewusste Untätigkeit der Aufsichtsbehörde oder eine der von dem Wettbewerbsgericht angenommenen Rechtslage widersprechende gefestigte Verwaltungspraxis gleichzustellen sein.

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BGH - I ZR 143/04 - Urt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten, ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 VI PAngV Bezug nimmt.

Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen, wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen. Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 II PAngV geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss.

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BGH - I ZR 22/05 - Teil-VU u. Endurt. v. 04.10.07 - OLG Hamburg
a) Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.

b) Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 IV Nr. 3 b BGB-InfoV auf diesen Umstand und auf den Inhalt der ge-setzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

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OLG Hamburg - 5 U 165/06 - Urt. v. 28.09.07 - rechtskräftig
1. Der Betreiber eines zugleich als kommerzielle Werbeplattform angebotenen Themenportals für „Kochrezepte“, der u.a. kochbegeisterten Internet-Nutzern die Gelegenheit bietet, ihre Kochre-zepte mit Abbildungen zu veröffentlichen, macht sich „fremde Informationen“ jedenfalls dann zu Eigen, wenn diese Rezepte den bzw. einen redaktionellen Kerngehalt des Seitenauftritts darstellen. Für das unberechtigte Einstellen urheberrechtlich für Dritte geschützter Lichtbilder durch seine Nutzer ist der Betreiber damit als Diensteanbieter „eigener Informationen“ i.S.v. § 7 I TMG unmittelbar verantwortlich.

2. Eine derartige „Aneignung“ findet im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung darüber hin-aus auch darin ihren Ausdruck, dass der Anbieter zu veröffentlichende Rezepte und Lichtbilder vor der Freischaltung nach eigenen Angaben redaktionell überprüft, eingestellte Rezeptabbil-dungen Dritter mit dem Namen und Logo des Dienstes kennzeichnet, sich im Rahmen seiner AGB von den Nutzern an den eingestellten Daten urheberrechtliche Nutzungsrechte ausdrück-lich übertragen lässt und seinen Dienst als „erweitertes Angebot“ Dritten zur kommerziellen Nutzung anbietet.

3. Es ist dem Betreiber in einer derartigen Situation verwehrt, sich auf die faktische bzw. wirt-schaftliche Unmöglichkeit einer urheberrechtlichen Kontrolle der unter einem Pseudonym hochgeladenen Lichtbilder zu berufen. Er hat das Einstellen urheberrechtsverletzender Licht-bilder im eigenen Interesse zu unterbinden. Hierfür stehen wirksame und zugleich zumutbare Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

OLG Karlsruhe - 6 U 69/07 - Urt. v. 26.09.07 - rechtskräftig
Ein Unternehmen, das bei Google mit Adword-Anzeigen wirbt, ist lauterkeitsrechtlich nicht verpflichtet es zu unterlassen, allgemeine, beschreibende Begriffe als Keywords zu verwenden, auch wenn dies dazu führt, dass seine Werbeanzeige auch dann erscheint, wenn ein Internet-Nutzer als Suchbegriff eine Internet-Adresse (Domain) oder eine Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers eingibt, die die gleichen Begriffe enthält.

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OLG Köln - 6 U 86/07 - Urt. v. 21.09.07
1. Der Sharehoster, der einen Server zur Verfügung stellt, auf dem seine Kunden Dateien speichern (hochladen) können, die mit Hilfe eines Download-Links, den die Kunden auch an Dritte weitergeben können, abgerufen oder anderweitig gespeichert werden können, ist nicht eo ipso Täter oder Teilnehmer darbei vorkommender Urheberrechtsverletzungen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er ein Verzeichnis der auf dem Server gespeicherten Daten nicht anbietet.

2. Wird der Sharehoster von einer Verwertungsgesellschaft darüber unterrichtet, dass die Dateien unbefugt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist er zur Vermeidung sei-ner Störerhaftung gehalten, alle ihm zumutbaren Möglichkeiten zu nutzen, um entspre-chende Verstöße für die Zukunft zu unterbinden.

BGH - I ZR 88/05 - Urt. v. 20.09.07 - OLG Hamm
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchma-schine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grund-sätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Ab-grenzung zu BGH, Urt. v. 05.02.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520 = WRP 2004, 603 - Telefon-werbung für Zusatzeintrag).

OLG Hamburg - 3 U 30/07 - Urt. v. 20.09.07
Werden Flugreisen mit einem „ab“-Preis unter Nennung des Zielflughafens und mit der Angabe „incl. Steuern & Gebühren“ beworben, so erwartet der Verkehr mangels aufklärenden Hinweises nicht, dass für ein aufzugebendes Gepäckstück - anders als beim Handgepäck - immer noch Zu-satzkosten anfallen. Dass der Durchschnittsverbraucher erwarten würde, bei Angeboten soge-nannter „Billigflüge“ sei durchweg kein Freigepäck im Preis enthalten, kann nicht angenommen werden.

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OLG Hamburg - 5 W 136/07 - Urt. v. 18.09.07
1. Dem Schuldner wird im Bestrafungsverfahren die Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten von einem gerichtlichen Verbot nicht zugerechnet.

2. Der Schuldner, der nach Erhalt einer außergerichtlichen Abmahnung einen Rechtsanwalt be-auftragt, der die Abmahnung beantwortet und eine Schutzschrift nebst Prozessvollmacht hin-terlegt, ist nicht verpflichtet, sich selbst danach zu erkundigen, ob ein gerichtliches Verbot ge-gen ihn ergangen ist. Der Vorwurf eines fahrlässigen Verstoßes gegen ein gerichtliches Verbot kann hierauf nicht gestützt werden.

OLG Hamburg - 5 W 102/07 - Beschl. v. 18.09.07
Ist der Partei die Benutzung einer URL (hier: „gmail.com“) als markenrechtsverletzend verboten, so liegt in der Verwendung einer URL „m.gmail.com“, die der Weiterleitung („redirecting“ bzw. „forwarding“) des eingehenden Mail-Verkehrs an eine andere Domain-Adresse dient, ein Titelver-stoß. Denn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen unverändert die kennzeichnende Ziel-richtung der Bezeichnung. Die Voranstellung des Buchstabens „m“ kennzeichnet ersichtlich nur eine Sub-Level-Domain zu der URL „gmail.com“ und kann deshalb einer Verwechslungsgefahr nicht entgegen wirken.

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OLG Nürnberg - 3 U 196/07 - Beschl. v. 17.09.07
1. Die Bezeichnung „deutsche City Post“ für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke „Post“ nicht verwechslungsfähig.

2. Wird ein Unterlassungsanspruch sowohl auf §§ 14, 15 MarkenG als auch auf §§ 5 II Nr. 3, 3 UWG gestützt, liegen zwei Streitgegenstände vor. Die Begründetheit beider Ansprüche ist jeweils gesondert zu prüfen. Das Bestehen des einen Anspruchs kann nicht mit der Erwägung offen gelassen werden, dass das Unterlassungsbegehren bereits wegen der Begründetheit des anderen Anspruchs gerechtfertigt ist.

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LG Essen - 41 0 45/05 - Urt. v. 17.09.07
1. Zur Frage der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln, die die Inhaltsstoffe Angelica sinensis, Frauenmantelpulver, Echinacea, Spitzwegerichpulver und Olivenblattpulver enthalten.

2. Zur Frage der Bewerbung von Coenzym Q 10- und L-Carnitin-haltigen Nahrungsergänzungen mit Behauptungen, die den angesprochenen Verkehrskreisen suggerieren, dass eine exogene Zufuhr von Coenzym Q 10 und L-Carnitin bei gesunden Menschen unverzichtbar sei.

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OLG Hamburg - 3 W 170/07 - Beschl. v. 17.09.07
Unterbleibt in der Werbung entgegen § 1 II Nr. 1, VI PAngV der Hinweis, dass die angegebenen Preise einschließlich der Umsatzsteuer gelten, so beurteilt sich die Unlauterkeit des Verhaltens (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; ein Bagatellfall (§ 3 UWG) kann nicht etwa stets oder grundsätzlich angenommen werden.

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LG Ulm (Donau) - 10 0 97/07 KfH - Urt. v. 14.09.07
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Indikationsangabe „Für Konzentration“ verletzt §§ 3, 3 a HWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, sofern der Zulassungsbereich auf das Vorliegen eines demenziellen Syndroms und die symptomatische Behandlung im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes eingeschränkt ist.

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BGH - I ZR 33/05 - Urt. v. 13.09.07 - OLG Hamburg
a) Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

b) Ein auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke in einem Mitgliedstaat gestützter Unter-lassungsanspruch besteht jedenfalls in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäi-schen Gemeinschaft.

OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07
OLG Köln - 6 U 63/07 - Urt. v. 12.09.07

1. Eine nach Beendigung einer sportlichen Großveranstaltung eingereichte Klage, mit der mit der Verlosung von Eintrittskarten verbundene Umstände als wettbewerbswidrig beanstan-det werden, ist - auch wenn der Antrag ausdrücklich nur das konkret veranstaltete Sporter-eignis nennt - regelmäßig dahin auszulegen, dass die Ticket-Verlosung "wie" bei diesem Ereignis beanstandet wird.

2. Wird die Teilnahme des Verbrauchers an einer Verlosung von seiner Erklärung abhängig gemacht, mit der Weitergabe von persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbe-anrufen einverstanden zu sein, so liegt eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i.S. des § 4 Nr. 1 UWG jedenfalls dann vor, wenn der Verbraucher über die vorgenannte Kopplung erst ins Bild gesetzt wird, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Ver-losung entschieden hat.

OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

OLG Hamburg - 5 W 129/07 - Beschl. v. 12.09.07
1. Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat „Sofort kaufen“ be-trägt einen Monat (Fortführung von OLG Hamburg MMR 2006, 675).

2. Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbe-lehrung gem. Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V („Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Be-lehrung“), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d II BGB nicht berücksichtigt (Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger).

3. Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenom-men würden, ist wettbewerbswidrig gem. §§ 357 II S. 2, 312 c I S. 1 BGB i.V.m. §§ 1 I Nr. 10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr. 11 UWG.

4. Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB eines eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 II Nr. 1, VI PAngV.

5. Angebote im „Sofort kaufen“-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsan-gebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr i.S.d. § 5 II Nr. 2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden.

LG Berlin - 15 0 564/06 - Urt. v. 11.09.07

Die Auslobung eines Nahrungsergänzungsmittels - das den Wirkstoff Resveratrol enthält - mit der Werbebotschaft, dass die Einnahme dieses Wirkstoffes beim Menschen eine lebensverlängernde Wirkung hat, ist zur Irreführung geeignet, da es bislang keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lebensverlängerung beim Menschen durch den Inhaltsstoff gibt.

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OLG Köln - 6 U 42/07 - Urt. v. 31.08.07 - rechtskräftig
Wird in einem Werbeprospekt der Abbildung des eigenen Erzeugnisses in auffälligem Schriftbild der Hinweis angefügt, es handele sich um die Produktalternative zu einem namentlich genannten Erzeugnis eines (marktführenden) Konkurrenten, so liegt eine die Wertschätzung des von dem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens unlauter ausnutzende vergleichende Werbung vor, wenn diese Art der Produktgegenüberstellung nicht durch ein Bedürfnis des (hier: Fach-)Verkehrs nach Information und Aufklärung gerechtfertigt ist.

OLG Köln - 6 U 80/02 - Urt. v. 31.08.07
1. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, mit der der Vertrieb bestimmter Produkte unterbunden werden soll, ist aus der maßgeblichen Schuldnersicht ein Passivprozess i.S.d. § 86 InsO.

2. Aus den §§ 4 Nr. 9, 17 UWG hergeleitete Ansprüche sind den absoluten gewerblichen Schutz-rechten angenähert und berechtigen entsprechend § 86 I Nr. 1 InsO zur Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens.

LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 5328/07 - Urt. v. 30.08.07
1. Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels, das pro Dragee 30 mg Weidenrindenextrakt enthält, verletzt das Verkehrsverbot gem. § 6 I Nrn. 1, 2 LFGB.

2. Bei dem Inhaltsstoff Weidenrindenextrakt handelt es sich nicht um einen Zusatzstoff i.S.d. § 2 III S. 1 LFGB, denn er wird dem Lebensmittel nicht aus technologischen Gründen zugesetzt, er ist jedoch den Zusatzstoffen gem. § 2 III S. 2 LFGB gleichgestellt.

3. Weidenrindenextrakt zählt auch nicht zu den gem. § 2 III S. 2 Nr. 1 letzter Hs. LFGB ausgenommenen Stoffen, da er üblicherweise weder als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels und auch nicht nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen seines Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet wird.

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OLG Köln - 6 U 70/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Verletzungsgerichte sind an die Eintragung einer Marke im Register nicht mehr gebunden, wenn das BPatG die Löschung der Marke angeordnet hat und seine Entscheidung lediglich noch nach Maßgabe des § 83 III MarkenG beschwerdefähig ist. Das gilt jedenfalls für das Ver-fahren der einstweiligen Verfügung, das eine Verfahrensaussetzung bis zur rechtskräftigen Lö-schungsentscheidung nicht erlaubt.

2. Der Gläubiger, dem die Bindungswirkung der Markeneintragung nicht zugute kommt, hat auch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Schutzvoraussetzungen des § 3 II Nr. 2 Mar-kenG gewahrt sind.

OLG Köln - 6 U 60/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Angaben auf einer eBay-Angebotsseite wahren die Textform (§ 126 b BGB) nicht. Bis zu seiner den Vertragsschluss bewirkenden Annahmeerklärung wird dem eBay-Kunden die Widerrufsbe-lehrung daher regelmäßig nicht in Textform mitgeteilt. Die Widerrufsfrist beträgt in diesem Re-gelfall einen Monat. Anderslautende Belehrungen können Mitbewerber über § 4 Nr. 11 UWG angreifen.

2. Die Belehrung über das Widerrufsrecht mit der Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ verletzt weder gesetzliche Informationspflichten noch ist sie zur Irreführung geeignet (Abgrenzung zu KG NJW 2006, 3215; KG MMR 2007, 185; OLG Hamm MMR 2007, 377).

3. a) § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB enthält keine für Fernabsatzverträge dem § 357 III S. 1 BGB vorge-hende Spezialregelung (gegen OLG Hamburg, Beschl. v. 09.06.2007 - 5 W 92/07).

b) Wer sich zur Erfüllung seiner Informationspflichten wörtlich an eine einschlägige Musterbe-lehrung nach Anlage 2 der BGB-InfoV hält, kann wettbewerbsrechtlich nicht wegen unrichtiger Informationserteilung in Anspruch genommen werden.

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OLG Köln - 6 U 92/07 - Urt. v. 24.08.07
1. Die Blickfang-Aussage „Online LOTTO für 12 Wochen 19,99 €“ verleitet, wenn sie unmittelbar über einem vollständig ausgefüllten Lottoschein für das Spiel „6 aus 49“ abgebildet ist, den durchschnittlichen Betrachter zu der Annahme, er könne 12 Wochen lang 12 Einzeltipps abge-ben. Die Werbung ist daher irreführend, wenn stattdessen über den genannten Zeitraum je-weils nur ein individueller Tipp und im Übrigen nicht wählbare Tipps im Rahmen einer vielköp-figen Spielegemeinschaft abgegeben werden können.

2. Organe juristischer Personen haften auch im Wettbewerbsrecht grundsätzlich nur dann, wenn sie die Rechtsverletzung persönlich begangen oder pflichtwidrig nicht verhindert haben. Be-trifft die fragliche Wettbewerbshandlung eine zentrale Produkt- oder Marketingentscheidung (hier: eine bundesweit durchgeführte, in der Bild-Zeitung auffällig beworbene Lottogutschein-Aktion), so entspricht eine - widerlegliche - Vermutung für die Annahme, die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder seien im vorhinein unterrichtet gewesen.

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OLG Hamburg - 3 W 152/07 - Beschl. v. 22.08.07
Nur „kosmetische Veränderungen“ einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbe-werbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Ge-samteindruck der Verletzungsform - bezogen auf den Kern des Verbots - ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre.

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OLG Karlsruhe - 4 W 32/07 - Beschl. v. 20.08.07

Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungstitels, mit dem dem Schuldner die Publikumswerbung für Arzneimittel ohne Wiedergabe von Pflichtangaben untersagt wurde sowie eines Verstoßes gegen das Untersagungsgebot unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen.

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OLG Köln - 6 U 55/07 - Urt. v. 15.08.07 - rechtskräftig
1. Der Verkehr ist daran gewöhnt, dass zur abkürzenden Bezeichnung von Verbänden Buchsta-benkombinationen verwendet werden, die (als Akronym) jeweils die Anfangsbuchstaben der rein beschreibenden Bestandteile des Verbandsnamens enthalten. Ein dabei vorangestelltes „b“ steht regelmäßig für eine bundesweite Tätigkeit des Verbandes. Einem so gebildeten Un-ternehmenskürzel (hier: „bsw“) kommt keine glatt durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu.

2. Bei der Beurteilung der Branchennähe von Bundesverbänden ist nicht maßgeblich, dass sie in strukturell sehr ähnlicher Weise als Lobbyvertreter die geschäftlichen Interessen ihrer bun-desweiten Mitglieder wahrnehmen. Entscheidend ist vielmehr, wie verwandt sich die Tätig-keitsbereiche der jeweiligen Verbandsmitglieder sind.

3. Enthält die angegriffene mehrgliedrige Bezeichnung eines Bundesverbandes neben einer als Akronym aus drei Buchstaben bestehenden Abkürzung weitere die Verbandstätigkeit be-schreibende Elemente, so treten die letztgenannten Zeichenbestandteile - obgleich beschrei-bend - im Gesamteindruck nicht notwendig zurück. Angesichts der vergleichsweise hohen Zahl identischer Abkürzungen ist der Verkehr daran gewöhnt, alle Bestandteile der Geschäftsbe-zeichnungen wahrzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Kürzel die Buchstaben „b“ und „w“ - etwa die Begriffe „Wirtschaft“ oder „Wettbewerb“ vertretend - geführt werden.

OLG München - 29 W 2073/07 - Beschl. v. 13.08.07

1. Eine Werbung für Partnervermittlungen mit einer Anzeige, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck einer Privatanzeige erweckt, weil ihr ein klarer und unmissverständlicher Hinweis auf den gewerblichen Charakter des Angebotes fehlt, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise. Insbesondere Abkürzungen, deren Bedeutung völlig unklar bleibt, sind zur Aufklärung ungeeignet.

2. Die Dringlichkeitsvermutung ist als widerlegt anzusehen, wenn der Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis vom Wettbewerbsverstoß und vom Verletzer zuwartet, bevor er eine einstweilige Unterlassungsverfügung beantragt. Für den Beginn der Monatsfrist kommt es nicht nur darauf an, wann der Antragsteller vom Wettbewerbsverstoß als solchem Kenntnis erlangt, sondern auch, wann er sichere Kenntnis von der Person des Verletzers erlangt.

3. Richtet der Antragsteller zur Erlangung dieser Kenntnis ein Auskunftsersuchen an einen Kommunikationsdienstleister gem. § 13 I Nr. 1 UKlaG, so entspricht eine Bearbeitungsdauer von etwas mehr als drei Wochen noch einem geordneten Geschäftsablauf in einem Unternehmen, in dem eine Vielzahl gleichartiger Anfragen zu bearbeiten sind.

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KG - 5 W 230/07 - Beschl. v. 10.08.07
Stehen der Antragsgegnerin (Handelsgesellschaft) keine eigenen oder aus einer Treuhandstellung abgeleiteten Rechte an einem Domainnamen zu, kann zugunsten des Namensträgers (Handelsgesellschaft) der Ausspruch eines Verfügungsverbots in Betracht kommen, um dem Namensträger die Möglichkeit zu erhalten, im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Registrierungsverfahrens (hier: „.eu“) die Eintragung des Domainnamens zu erreichen, sobald der Verletzer zum Verzicht auf seine - sperrende - Rechtsstellung gezwungen worden ist.

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OLG Hamm - 4 U 194/06 - Urt. v. 07.08.07
Ein Mittel, das als „diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplans“ in Verkehr gebracht wird und dazu bestimmt ist, eine insulinverstärkende Wirkung zu bezwecken, mit der Folge, dass der Blutzuckerspiegel effizienter gesenkt wird, ist als Arzneimittel einzustufen.

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LG Braunschweig - 21 0 1657/07 - Urt. v. 07.08.07
Hat der Kläger unter Heranziehung von wissenschaftlicher Lektüre substantiiert dargetan, dass den beworbenen Sportgeräten die ihnen zugemessenen Wirkungen nicht zukommen, trägt der Werbende die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die von ihm verwendeten Werbeaussagen auch tatsächlich zutreffen. Kommt der Werbende seinen Darlegungs- und Beweispflichten nicht nach, so fehlt es an der Voraussetzung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wirkung der Geräte.

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LG Hamburg - 312 0 275/07 - Urt. v. 07.08.07 - rechtskräftig
1. Die Vorschrift des § 1 II PAngV ist in richtlinienkonformer Auslegung auch auf die Werbung im Fernabsatzhandel anzuwenden (OLG Hamburg MD 2007, 444 ff.; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 236, 238). Ob ein Papier-Versandkatalog als Angebot i.S.d. § 1 PAngV oder als Werbung im Fernabsatzhandel einzuordnen ist, kann daher dahinstehen.

2. Die gem. § 1 II Nr. 1 PAngV bei Fernabsatzgeschäften erforderliche Angabe, dass die Umsatz-steuer im Preis enthalten ist, ist nur eine Klarstellung für den Verbraucher, da Endpreis gem. § 1 I S. 1 PAngV ohnehin die Umsatzsteuer enthalten müssen.

3. Im Katalogversandhandel geht die Auffassung des Verkehrs davon aus, dass Preise ein-schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

4. Allerdings genügt ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (leicht hervorgeho-ben) „Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ nicht den Anforderungen von § 1 VI PAngV. Der insoweit gegebene Wettbewerbsverstoß erreicht jedoch angesichts des dargestellten Verkehrsverständnisses nicht die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG.

5. In einem Versandkatalog ist es als Hinweis auf anfallende Versandkosten ausreichend, dass die Angaben leicht an zentraler Stelle, nämlich über das Inhaltsverzeichnis unter dem Kapitel „Versandinfo/Kosten“ zu finden sind. Den Anforderungen der PAngV wird insbesondere ge-nügt, wenn der Kunde auch durch die Gestaltung des Bestellformulars klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er Versandkosten hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu erhal-ten.

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OLG Nürnberg - 3 W 1300/07 - Beschl. v. 03.08.07
Bei den durch ein anwaltliches Abwehrschreiben gegen eine vorausgegangene Abmahnung entstandenen Aufwendungen handelt es sich nicht um notwendige Kosten der Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 I ZPO.

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LG München I - 4 HK 0 179/06 - Beschl. v. 02.08.07
Zur Frage der Anforderungen an die Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung, mit den Schuldnern untersagt wurde, für ein Druckwerk zu werben, dessen Inhalt sich als getarnte Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels darstellt.

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OLG Hamburg - 3 U 158/04 - Urt. v. 02.08.07
1. Zur Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Wort-/Bildmarke „test“ der Stiftung Warentest, eingetragen u.a. für Veranstaltung und Auswertung von Warentests.

2. Die Gefahr einer mittelbaren Verwechslung mit den „Test“-Zeichen der Stiftung Warentest be-steht bei dem Zeitschriftentitel „Heimwerker Test“ nicht allgemein, wohl aber bei einer be-stimmten Gestaltung des Titelbestandteils „Test“.

3. Zum Schlechthin-Verbot von Domains wegen Kennzeichenverletzung.

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OLG Hamburg - 5 U 147/06 - Urt. v. 27.07.07
1. Vergeht von dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Verletzungsfall bis zu der ersten Ab-mahnung ein Zeitraum von mehreren (hier: mehr als fünf) Wochen, so bedarf es auch im An-wendungsbereich der Dringlichkeitsvermutung in der Regel der Darlegung des Antragstellers, dass dieser Zeitraum für die Vorbereitung der Anspruchsverfolgung erforderlich war und in welcher Weise er ihn hierfür konkret genutzt hat.


2. Die angesprochenen Verkehrskreise haben keine Veranlassung, der Bewerbung einer antivira-len Wirkung von Papiertaschentüchern (hier: 99,9 %) ein umfassendes Wirkungsversprechen bei der Bekämpfung von Erkältungskrankheiten zu entnehmen.

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OLG Hamburg - 3 U 21/07 - Urt. v. 26.07.07
§ 7 I S. 1 HWG (hier: Barrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen §§ 1-3 AMPreisV) setzt entsprechend § 1 I HWG die Werbung für ein Arzneimittel voraus, d.h. eine produktbezogene Absatzwerbung. Daran fehlt es, wenn allgemein die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gleichsam als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird.

Eine Umgehung des Barrabattverbots ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Prämiengewährung wesentliche Punkte (hier: Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen) betrifft.

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BVerwG - 3 C 21.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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BVerwG - 3 C 22.06 - Urt. v. 25.07.07 - OVG Münster
1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

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OLG Nürnberg - 3 W 1228/07 - Beschl. v. 23.07.07
Der Senat hält auch nach Wegfall des Lokalisationssystems an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts (hier: Tätigwerden in einer Patentrechtsstreitigkeit) entstehenden Kosten nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind.

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LG Essen - 45 0 4/07 - Urt. v. 20.07.07
Ist Gegenstand eines Unterlassungsverbotes der Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die dieselben, in Deutschland nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthalten wie das streitgegenständliche Produkt, so ist eine vorsätzliche Zuwiderhandlung, die einen Gewinnabschöpfungsanspruch gem. § 10 UWG begründet, auch dann anzunehmen, wenn ein Mittel beworben und vertrieben wird, das zwar nicht die Bezeichnung des im Rahmen der Unterlassungsklage streitgegenständlichen Mittels trägt, aber in seiner Zusammensetzung dieselben nicht zugelassenen Zusatzstoffe enthält wie dieses.

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LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07

LG Frankfurt a. M. - 2-3 0 643/06 - Urt. v. 19.07.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Arthrosen und Knorpelschäden).

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OLG Hamburg - 3 U 53/07 - Beschl. v. 19.07.07
1. Die Werbung für ein Arzneimittel zur Behandlung von Inkontinenz („OAB“) mit der Angabe „Probeflug mit S. - Wie zufrieden sind Ihre OAB-Patienten - Stellen Sie einen unzufriedenen Patienten auf S. um - Fragen Sie 4 Wochen später nach der Therapiezufriedenheit“ ist keine vergleichende Werbung, sie macht kein Konkurrenzprodukt erkennbar (§ 6 I UWG). Die Werbung verhält sich nicht dazu, weshalb der Patient bisher unzufrieden ist.

2. Die Angabe ist auch nicht irreführend (§§ 3 HWG, 5 UWG), eine höhere Wirksamkeit oder Verträglichkeit von S. wird nicht behauptet oder suggeriert.

3. Wird dem Arzt für das Ausfüllen des Formulars (über Therapiezufriedenheit) ein Werbemuster (Koffergurt und Kofferanhänger mit der Aufschrift „S.“) versprochen, so verstößt das wegen der Zweckbestimmung nicht gegen das Verbot von Werbegaben gem. § 7 HWG.

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OLG Hamburg - 3 U 292/06 - Urt. v. 19.07.07
Die Arzneimittelwerbung „bezogen“ auf ein Anwendungsgebiet (§ 3 a S. 2 HWG) setzt voraus, dass der Referenzverbraucher der Werbung einen Hinweis auf die Anwendung des Mittels und nicht nur auf dessen Wirkung entnimmt.

1. Der Hinweis „R. schützt Ihre MS-Patienten von Anfang an“ wird als Hinweis verstanden, das Arzneimittel zu Beginn der Behandlung einzusetzen. Dass das Mittel - anders als die gängigen Mittel der First-Line-Therapie - hierfür nur bei einem ganz eingeschränkten Patientenkollektiv zugelassen ist, lässt die Werbung aus sich heraus nicht erkennen. Ausführliche Vorab-Produktinformationen, die an „jeden“ interessierten Arzt verschickt worden sind, ändert die Beurteilung der streitgegenständlichen Werbung nicht.

2. Für § 3 a HWG muss ein bestimmtes Verordnungsverhalten nicht eingetreten sein, die Werbung muss nur geeignet sein, die Marktentschließung zu beeinflussen. Daher ist es unerheblich, dass der Referenzarzt allgemein weiß, dass es unterschiedliche Zulassungen gibt und/oder dass er die Unrichtigkeit der Werbung durch Abgleich z.B. mit der Fachinformation, anderer Literatur oder den Pflichtangaben herausfinden kann. Pflichtangaben haben ohnehin nicht die Funktion, Werbeaussagen zu berichtigen.

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BGH - I ZR 191/04 - Urt. v. 19.07.07 - LG Bonn
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13 a S. 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13 a S. 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein ent-sprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 V S. 1 UWG geltend gemacht werden könnte.

OLG Hamburg - 3 U 91/05 - Urt. v. 19.07.07
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1. Für den bei einer EU-Marke europaweit bestehenden Unterlassungsanspruch besteht in die-sem Umfang Begehungsgefahr, wenn der Beklagte die angegriffene Bezeichnung als EU-Marke anmeldet.

2. Die Klagemarke „ZACK - follow your style“ ist für Büro-, Bad- und Küchenartikel zumindest normal kennzeichnungskräftig und wird maßgeblich durch den Bestandteil „ZACK“ geprägt. Es besteht Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „ZACK - Der Garten-Discount“.

3. Die Klagemarke ist rechtserhaltend benutzt worden, wenn sie - wie die Waren-Verkaufskataloge zeigen - auf den Waren angebracht ist. Der Umstand, dass die Kataloge auch die gleichlautende Firma ZACK aufweisen, steht dem nicht entgegen.

OLG Hamburg - 3 U 172/05 - Urt. v. 19.07.07
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1. Fehlt in einer Serienzeichen-Abgrenzungsvereinbarung, nach der das Stammzeichen und meh-rere Serienzeichen (hier: ACRI und u.a. ACRIVISC) der einen Partei zugewiesen wird und die „Acri“-Serienzeichen der anderen Partei zu löschen sind, eine Unterlassungsverpflichtung zur Benutzung der Serienzeichen, so bleiben die gesetzlichen Unterlassungsansprüche aus Stamm- und Serienzeichen unberührt. Für die Annahme eines (zusätzlichen) vertraglichen Un-terlassungsanspruchs im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist demgegenüber in so einem Falle kein Raum.

2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen Stammzeichen (hier: ACRI) und Serienzeichen jeweils für ophthalmologische (augenheilkundliche) Produkte, bei denen die Serienzeichen jeweils aus Stamm und Nachsilbe (z.B. „Acri.Lyc“) oder aus Stamm und Zusatzbegriff (z.B. „Acri.Ring“) gebildet sind.

3. Für die Annahme einer Verwirkung fehlt es an dem Vertrauenstatbestand, wenn die Zeichenbe-nutzung ausdrücklich abgemahnt, aber erst drei Jahre später gerichtlich geltend gemacht wird und in der Zwischenzeit auch eine abgewandelte Benutzungsform außergerichtlich beanstan-det, aber zunächst hingenommen wird.

LG Nürnberg-Fürth - 7 0 4055/07 - Urt. v. 17.07.07
Zur Frage eines Verstoßes gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot sowie das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Aussagen durch eine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel, die unter der Bezeichnung „D-Tox ...“ vertrieben und u.a. mit den Behauptungen „... kann helfen, den Körper über die wichtigsten Ausscheidungsorgane Darm, Haut, Leber und Nieren zu entgiften“ ausgelobt werden.

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BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats) - 1 BvR 2041/02 - Beschl. v. 12.07.07 - BGH
1. Meinungsäußerungen sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnete Äußerungen. Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext sowie Wirt-schaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt hat. Dies gilt auch für den Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung.

2. Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 I S. 1 GG, dass die Ge-richte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen.

3. Bei einer Protestaktion als Teil einer öffentlichen Auseinandersetzung über eine gesundheitspolitische Angelegenheit liegt es keineswegs nahe, dass es sich um eine Handlung im geschäftlichen Verkehr han-delt, bei der der wettbewerbliche Zweck ungeachtet der beabsichtigten Einwirkung auf Dritte im Rahmen einer öffentlichen Kontroverse im Vordergrund steht.

4. Bei der Gewichtung der Meinungsfreiheit gegenüber anderen Grundrechtspositionen ist zu berücksichti-gen, ob vom Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfol-gung von Eigeninteressen oder im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage Gebrauch gemacht wird. Auch an wirtschaftlichen Fragen kann ein Informationsinteresse der All-gemeinheit, insbesondere der vom Verhalten eines kritisierten Unternehmens betroffenen Kreise, beste-hen. Je mehr das Interesse des sich Äußernden auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Be-lange der Allgemeinheit gerichtet ist, desto eher ist die Äußerung in Abwägung mit anderen Belangen ge-rechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)

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BGH - I ZR 18/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Brandenburg
Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher i.S.d. § 3 UWG.

Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.

a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.

b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.

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OLG Hamburg - 3 U 39/07 - Urt. v. 12.07.07
1. Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG.

2. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG lebt nicht regelmäßig dann wieder auf, wenn im Hinblick auf das Inverkehrbringen der Ware zu der bereits bestehenden Begehungsgefahr die Wiederholungsgefahr hinzutritt.


3. Im Bereich der Bezeichnung von Arzneimitteln ist zwar davon auszugehen, dass es sich häufig so verhält, dass der Zusatz „forte“ für ein Arzneimittel eingesetzt wird, um es von einem gleichnamigen, aber schwächer dosierten Präparat gleichen Namens abzugrenzen. Da es sich jedoch nicht ausnahmslos so verhält, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr aus der Bezeichnung „forte“ regelmäßig auf das Vorhandensein eines schwächeren Basispräparats des selben Anbieters schließt. Zudem ist nicht ersichtlich, dass ein solcher Irrtum überhaupt wettbewerblich relevant wäre.

4. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ im Arzneimittelsektor davon ausgehen, dass einem so bezeichneten Präparat im Verhältnis zu seinen Wettbewerbspräparaten eine Spitzen- oder Alleinstellung zukomme.

5. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf die Bezeichnung eines Arzneimittels aufgrund der Verwendung des Zusatzes „forte“ davon ausgehen, dass dem Präparat eine stärkere Wirksamkeit zukomme. Für ein solches Verkehrsverständnis, dass der Zusatz „forte“ nicht nur als Hinweis auf die Dosierung, sondern auch auf die höhere Wirksamkeit verstanden wird, besteht kein Anhalt.

6. Fremdsprachige wissenschaftliche Studien, auf deren Ergebnisse die Parteien sich zur Stützung ihres Sachvortrages im Prozess beziehen wollen, sind in ihren wesentlichen Eckpunkten zu beschreiben. Das heißt, dass der Gegenstand der Studie, die primären und sekundären Ziele der Untersuchung, das Studiendesign und die Untersuchungsmethodik sowie die Studienergebnisse kurz schriftsätzlich darzustellen sind. Soweit sich die Parteien auf bestimmte Textstellen der Veröffentlichung stützen wollen, sollten diese schriftsätzlich im fremdsprachigen Originaltext sowie mit einer „Arbeitsübersetzung“ in die deutsche Sprache wiedergegeben werden.

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BGH - I ZR 147/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Unterrichtet der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des umgepackten Arzneimittels, so wird dadurch ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.

b) Beanstandet der Markeninhaber das beabsichtigte Umverpacken in der angezeigten Form in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht oder nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt, kann er treuwidrig handeln (§ 242 BGB), wenn er später Ansprüche aus seiner Marke gegen den Parallelimporteur auf einen bislang nicht gerügten tatsächlichen oder rechtlichen Aspekt stützt.

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BGH - I ZR 82/05 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Bremen
Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben werden, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwün-sche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentschei-dung veranlassen.

Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivatoren eingesetzt werden.

BGH - I ZR 148/04 - Urt. v. 12.07.07 - OLG Hamburg
a) Die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen sich der Originalhersteller dem Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung nicht unter Berufung auf sein Markenrecht widersetzen kann, weil sich dessen Ausübung als eine verschleierte Be-schränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. von Art. 30 Satz 2 EG darstellt, gelten auch dann, wenn der Markeninhaber für dasselbe Produkt im Inland und im Ausland unterschiedliche Marken verwendet und gegen den Vertrieb des parallelimportierten Arz-neimittels im Inland unter der im Ausland verwendeten Bezeichnung aus seiner inländi-schen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr vorgeht.

b) Für die Prüfung, ob das Erfordernis, dass das Umpacken eines parallelimportierten Arz-neimittels notwendig ist, um die Ware in dem Einfuhrmitgliedstaat vermarkten zu können, als eine der Voraussetzungen dafür erfüllt ist, dass sich der Markeninhaber dem Vertrieb des Arzneimittels in einer neuen Verpackung unter Wiederanbringung der Marke nicht wi-dersetzen kann, kommt es nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachte Warenexemplar an und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren.

Vertreibt der Markeninhaber ein Arzneimittel im Inland und im Ausland unter unterschiedli-chen Marken, so ist, wenn der Parallelimporteur die im Ausland verwendete, im Inland aber bislang nicht geschützte Bezeichnung für sich im Inland als Marke eintragen lässt und das Arzneimittel unter dieser Bezeichnung (weiter-)vertreibt, eine unlautere Mitbewerberbehin-derung nur gegeben, wenn zur Kenntnis von der Benutzung im Ausland besondere Um-stände hinzutreten, die das Verhalten des Parallelimporteurs als wettbewerbswidrig er-scheinen lassen.

OLG Karlsruhe - 6 U 186/06 - Urt. v. 11.07.07
1. Die Bewerbung von Schuhen, die mit einem als „Reflexzonenbett nach Dr. M.“ bezeichneten Fußbett ausgestattet sind, mit dem Hinweis „Eine Reflexzonenmassage zielt ab - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Kopfbereich - auf eine Verbesserung des Atmungsvorgangs und Entspannung im Schul-tergürtel - auf eine Harmonisierung des vegetativen Nervensystems - auf eine Entspannung im Ober-bauchbereich - auf eine Verbesserung der Durchblutung im Beckenbereich“ wird von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden, dass eine Reflexzonenmassage geeignet sei, die genannten Wirkun-gen zu erzielen und das beworbene Fußbett geeignet sei, eine Reflexzonenmassage mit den genannten Effekten zu bewirken.

2. Die Werbeaussagen sind zur Irreführung geeignet, da es wissenschaftlich noch nicht eingehend er-forscht ist, welche Auswirkungen eine Reflexzonenmassage an der Fußsohle auf entfernt liegende Körper-teile hat und es damit erst recht an wissenschaftlichen Belegen für eine entsprechende Wirkung der be-worbenen Einlegesohlen fehlt.


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OLG Hamburg - 5 U 174/06 - Urt. v. 11.07.07

1. Wird eine Aktiengesellschaft, die wegen eines in ihrem Unternehmen begangenen Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen wird, während des Rechtsstreits auf eine andere Aktiengesellschaft verschmolzen, haftet die übernehmende Aktiengesellschaft als Rechtsnachfolgerin gem. § 20 I UmwandlG nicht unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch. Hierbei handelt es sich um einen tatsächlichen Umstand, der nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht.

2. Gegen den Rechtsnachfolger kann der Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet sein, sofern der Verletzte seinen Anspruch, ggf. hilfsweise, auch hierauf stützt. Ob eine Erstbegehungsgefahr besteht, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei kann z.B. zu berücksichtigen sein, dass trotz der formellen Umwandlung das Unternehmen in personeller und sachlicher Hinsicht unverändert fortgeführt wird.

3. Hängt bei einer einseitigen Erledigungserklärung die Frage der Erledigung von einer umstrittenen Rechtsfrage ab und sind die Umstände, die zu einer Erledigung führen können, von dem Beklagten herbeigeführt worden, kann der Kläger auch hilfsweise die Hauptsache einseitig für erledigt erklären. Ist entsprechend dem Hilfsantrag die Erledigung der Hauptsache festzustellen und war die Klage ursprünglich zulässig und begründet, sind die Kosten vollständig dem Beklagten aufzuerlegen, da der Wert des Hilfsantrags auf Feststellung der Erledigung nicht hinter dem des Hauptantrags zurückbleibt.

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OLG Hamburg - 5 W 77/07 - Beschl. v. 05.07.07
§ 312 c I S. 1 BGB beinhaltet keine Verpflichtung für den Unternehmer, stets auch eine Kommuni-kation per Telefax als Fernkommunikationsmittel vorzuhalten.

OLG Hamburg - 5 W 90/07 - Beschl. v. 05.07.07
1. Der Unternehmer muss seine gesetzlichen Informationspflichten über das Rückgaberecht nur in dem Umfang erfüllen, wie sich dies aus Anlage 3 zu der BGB-InfoV ergibt.

2. Soweit der Unternehmer den Verbraucher über die Modalitäten der Rückgabe belehrt, müssen diese Hinweise zutreffend sein und dürfen der gesetzgeberischen Intention nicht erkennbar zuwiderlaufen. Diesen Anforderungen wird der Hinweis „Die Versandkosten, die aus dem Wi-derruf resultieren, werden im niedrigsten Satz zurückerstattet“ nicht gerecht. Denn es sind Sachverhaltsgestaltungen denkbar, bei denen der Verbraucher auch im Interesse des Unter-nehmers einen Weg der Rücksendung für geboten erachten darf, der nicht nach den (denkbar) niedrigsten Sätzen abgerechnet werden kann.

OLG Hamburg - 5 U 87/06 - Urt. v. 04.07.07
1. Zwischen den Zeichenfolgen „G-Mail“ und „GMail“ kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung „G-Mail“ Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan („... und die Post geht richtig ab“) ist und die Bezeichnung „GMail“ teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.

2. Die nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets) den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion.

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LG Berlin - 15 0 863/06 - Urt. v. 03.07.07

1. Nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind neue Personenkraftwagen Kraftfahrzeuge die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

2. Bei einem Fahrzeug, das am 08.06.2006 zugelassen wurde und am 27.06.2006 eine Laufleistung von 240 km hat, ist davon auszugehen, dass eine am selben Tage gegenüber einem Kaufinteressenten bekundete Verkaufsabsicht bereits von vornherein bestanden hatte und die anderweitige Nutzung lediglich der Überbrückung bis zum Verkauf des Pkw dienen sollte, insbesondere, wenn der Anbieter andere Umstände, die eine Änderung seiner ursprünglichen, nicht auf den Weiterverkauf gerichteten Absicht nachvollziehbar machen würden, nicht vorträgt.

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LG Berlin - 96 0 84/06 - Urt. v. 29.06.07
1. Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der im Rahmen der Bewerbung eines Coenzym Q10 enthaltenden Nahrungsergänzungsmittels aufgestellten Behauptung, Menschen über 40 bedürfen einer Supplementierung mit isoliertem Coenzym Q10.

2. Es ist nicht Sache des Gerichts, durch eine Beweisaufnahme herauszufinden, ob eine bestimmte Wir-kungsaussage möglicherweise als wissenschaftlich hinreichend gesichert angesehen werden kann, wenn es der beweisbelasteten Partei nicht gelingt, dies schlüssig darzulegen.

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OLG Stuttgart - 2 U 183/06 - Urt. v. 28.06.07
1. Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrages führt regelmäßig zu einer Irreführung des Lesers durch Verschleierung des Werbecharakters der Veröffentlichung und erfüllt damit den Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG.

2. Eine Veröffentlichung muss aber nur dann als bezahlte Werbung besonders kenntlich gemacht werden, wenn ihr Charakter nicht schon durch Anordnung und Gestaltung eindeutig erkennbar ist.

3. Dieselben Grundsätze gelten, wenn die Werbung weder entgeltlich noch zugunsten eines anderen er-folgt. Denn der Gesetzeswortlaut lässt eine dahin gehende Beschränkung nicht erkennen und die Täu-schung des Verbrauchers hängt von keinem dieser beiden Kriterien ab.

4. Das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Text gilt auch für solche Zeitschriften, die nicht auf dem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als reine Werbeschriften gekennzeichnet sind, allein die Aufmachung und der Vertrieb als Kundenzeitschrift reicht zur Klarstellung nicht aus.

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BGH - I ZR 49/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG München
a) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens einer Sprachschule, die nur regional und nicht bundesweit tätig ist, ist auf deren räumliches Tätigkeitsfeld beschränkt.

b) Die Aktivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 128 I MarkenG steht neben den in § 8 III UWG Genannten auch den berechtigten Benutzern einer geographischen Herkunftsangabe zu.

c) Berechtigte Benutzer einer geographischen Herkunftsangabe, die für Dienstleistungen verwendet wird, sind nur diejenigen Personen und Unternehmen, die in dem durch die geographische Herkunftsangabe bezeichneten Gebiet geschäftsansässig sind und dort ihre Dienstleistungen erbringen.

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BGH - I ZR 153/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG München

a) Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs ge-eignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen.

b) § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat, begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhil-feverein" zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.

BGH - I ZR 132/04 - Urt. v. 28.06.07 - OLG Stuttgart
Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung be-zeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständige kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren Zeichen überein, kann dies zu einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne führen.

OLG Hamburg - 3 U 3/07 - Urt. v. 28.06.07
Der Vertrieb eines Buches mit teilweise polemischen und unwahren Äußerungen mehrerer Autoren über Einkaufszentren und über Unternehmen, die diese entwickeln und betreiben, ist keine Wettbewerbshandlung. Wegen Art. 5 GG besteht keine Vermutung, dass solche Äuße-rungen in Wettbewerbsabsicht erfolgen. Eine solche ist auch nicht aufgrund der Umstände zu bejahen, dass der beklagte Verlag wirtschaftliche Beteiligungen an einer Firma hat, die ihrer-seits Einkaufszentren entwickelt, dass einige der Buchautoren in der Immobilienbranche tätig sind und dass die Beiträge der Autoren auch überspitzte und teilweise unrichtige Angaben über das namentlich genannte Unternehmen enthalten.

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LG Frankfurt a. M. - 2-03 0 438/06 - Urt. v. 22.06.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Wirkung resp. Wirksamkeit eines als ergänzende bilanzierte Diät in Verkehr gebrachten Lebensmittels, zusammengesetzt aus Isoflavonen aus Rotklee, Calcium und Vitamin D3, das zur diätetischen Behandlung von menopausalen Beschwerden wie Schweißausbrüchen, Erschöpfung, Hitzewallungen und abnehmender Knochenmasse angeboten wird.

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OLG Hamburg - 3 U 302/06 - Urt. v. 21.06.07
1. Verwendet ein Internetauktionshaus eine Marke (hier: JETTE, eingetragen u.a. für Schmuck) unautorisiert und ohne eben diese Markenprodukte anzubieten - so z.B. mit dem Hinweis „JETTE (0)“ -, so ist dieses Nicht-Angebot ein unbefugter markenmäßiger Gebrauch.

2. Ein schützenswertes Interesse an einem solchen Hinweis besteht mangels sachlicher Verbin-dung zum konkreten Angebot nicht (§ 23 MarkenG).

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OLG Hamburg - 5 W 92/07 - Beschl. v. 19.06.07
Wie und wann der Hinweis auf die Haftung des Käufers für Verschlechterungen der Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts gem. § 357 III S. 1 BGB zu erteilen ist, richtet sich für den Fernabsatz von Waren nach § 312 c I, II BGB i.V.m. § 1 I Nr. 10, IV Nr. 1 BGB-InfoV. Hierbei handelt es sich um Spezialvorschriften für den Fernabsatz, die in ihrem Anwendungsbereich § 357 III S. 1 BGB vorgehen.

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LG Frankfurt a. M. - 2/3 0 634/06 - Urt. v. 14.06.07 - rechtskräftig
Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln mit der Behauptung, diese enthalten Mineralstof-fe (hier: Siliciumdioxid, Magnesium und Calcium) in Nanopartikelgröße, wodurch diesen besonde-re gesundheitliche Wirkungen zukommen, ist zur Irreführung geeignet, sofern der Werbende den Nachweis darüber schuldig bleibt, in welchem Umfang die Mineralstoffe nanoskaliert in den Präpa-raten enthalten sind und darüber hinaus keine Unterlagen beizubringen vermag, dass die bewor-benen gesundheitlichen Wirkungen bei Anwendung der von ihm vertriebenen Nanoprodukte gesi-cherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

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LG Nürnberg-Fürth - 1 HK 0 10699/06 - Urt. v. 14.06.07
1. Die Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels als neu entdeckte „Wundermedizin“ gegen Arthrose, Arthritis und Rheuma verletzt § 12 I Nr. 1 LFGB. Das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Le-bensmittel gilt auch für diätetische Lebensmittel, sofern sie nicht den Ausnahmeregelungen des § 3 II Di-ätVO unterfallen.

2. Das Verbot der Bewerbung von Lebensmitteln mit Hinweisen auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten gilt auch für diätetische Lebensmittel.

3. Für diätetische Lebensmittel gilt ebenfalls das Verbot der Lebensmittelwerbung mit Äußerungen Dritter, soweit diese krankheitsbezogen sind.

4. Die Haftungsprivilegierung von Presseunternehmen bei der Entgegennahme von Anzeigenaufträgen gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Presseverlag mit der Materie bereits vorbefasst war, insoweit muss er sich auch mit schwieriger zu beurteilenden Wettbewerbsfragen auseinandersetzen.

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OLG Hamburg - 3 U 297/06 - Urt. v. 14.06.07
1. Will der Kläger seinen Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungshandlung, so wie sie vorgenommen worden ist, etwa auf eine konkrete Anzeige, beschränken, muss er die maß-gebenden Merkmale der konkreten Verletzungsform herausarbeiten und zum Gegenstand eines verallgemeinerten Antrages machen, d.h. diesen möglichst genau an die konkrete Verletzungsform anpassen und deren für ein Verbot maßgebende Umstände so genau be-schreiben, dass sie in ihrer konkreten Gestaltung zweifelsfrei erkennbar sind.

2. Die Möglichkeiten des Mediums Internet führen nicht dazu, dass bei einem Tarifvergleich ein ausdrücklicher Fußnotenhinweis auf den Vergleichszeitraum (hier: "8.00 Uhr - 8.30 Uhr, Stand: 12.05.2006") vom Verkehr schlicht ignoriert wird, weil es theoretisch im Internet technisch möglich wäre, einen tagesaktuellen Vergleich vorzunehmen. Selbst wenn tech-nisch diese Möglichkeit besteht, ist der im Internet Werbende deswegen nicht gezwungen, den erhöhten technischen und wirtschaftlichen Aufwand zu betreiben und nur mit tagesak-tuellen (oder sogar minuten- bzw. sekundenaktuellen) Vergleichen zu werben. Der Werben-de ist lediglich gehalten, dem Verkehr einen hinreichend deutlichen Hinweis zu geben, dass nicht tagesaktuell geworben wird, sondern sich ein Vergleich auf eine bestimmte zeit-liche Prämisse stützt.

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OLG Hamburg - 3 W 112/07 - Beschl. v. 04.06.07
1. Äußert sich der Vorsitzende eines Vereins im Rahmen seiner Ziele (hier: Unterstützung derje-nigen, die an einer Ausgleichszahlung und nicht an einem begünstigten Flächenerwerb inte-ressiert sind), der Verein kümmere sich darum, dass Dritte von „solchen Finanzdienstleistern wie die B.-GmbH nicht übervorteilt würden“, so scheiden UWG-Ansprüche auf Unterlassung mangels Wettbewerbshandlung (§ 2 I Nr. 1 UWG) aus.

2. Da die Äußerung innerhalb einer Kritik an den Aufkaufsangeboten einiger Anbieter gefallen ist und außerhalb einer Schmähkritik liegt, kommt ein Unterlassungsanspruch auch nicht aus §§ 823, 1004 BGB analog in Betracht.

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LG Berlin - 103 0 246/06 - Urt. v. 01.06.07
1. Der Abgemahnte hat keinen Anspruch aus § 12 I S. 2 UWG analog auf Ersatz der ihm durch die Ab-wehr einer unbegründeten Abmahnung entstandenen Kosten.

2. Es besteht auch kein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB, da die unbegründete wettbewerbsrecht-liche Abmahnung, anders als die unbegründete Schutzrechtsverwarnung, regelmäßig nicht als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen wird.

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OLG Hamburg - 3 U 84/06 - Urt. v. 31.05.07 - rechtskräftig
1. Durch Verwendung der Bezeichnung „T-DSL via Satellit“, insbesondere der Produktbezeich-nungen „T-DSL via Satellit basic“ und „T-DSL via Satellit pro“, kann bei den angesprochenen Verkehrskreisen die falsche Vorstellung geweckt werden, bei der Inanspruchnahme der be-worbenen Leistung komme der Internetnutzer in den Genuss der wesentlichen Vorteile, die ihm die DSL-Technik bieten könne, nämlich eine deutliche Beschleunigung der Internetnut-zung, d.h. eine Beschleunigung des Downstreams und des Upstreams.

2. Zwar steht bei der Bewerbung von terrestrischen DSL-Angeboten regelmäßig die Download-Geschwindigkeit deutlich im Vordergrund. Die besondere Bedeutung der Download-Geschwindigkeit kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie (häufig) in die jeweilige Produkt-bezeichnung aufgenommen wird (z.B. T-DSL-1000, T-DSL-2000, 1&1 DSL 1.024 oder 1&1 DSL 2.048). Diese Umstände lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass eine Beschleunigung der Upload-Geschwindigkeit für die angesprochenen Verkehrskreise keinerlei Bedeutung hätte. Vielmehr gehört auch das (schnelle) Uploaden von Daten zu den Möglichkeiten einer üblichen DSL-Internetnutzung.

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LG Düsseldorf - 34 0 35/07 - Urt. v. 30.05.07
1. Bei heilmittelrelevanten Werbeaussagen (hier: heilende bzw. lindernde Wirkung gegen Schuppenflechte, Neurodermitis, Akne, Haarausfall, hartnäckige Hauterkrankungen) bezüglich kosmetischer Mittel (hier: sog. „Aleppo Seife“) findet das Heilmittelwerbegesetz Anwendung.

2. Eine entsprechende Bewerbung ist zur Irreführung i.S.d. § 3 S. 2 Nr. 1 HWG geeignet, sofern der beworbenen Seife die behauptete Wirkung resp. Wirksamkeit nicht zukommt.

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OLG Hamburg - 5 U 184/06 - Urt. v. 30.05.07
1. Der Umstand, dass ein einheitlicher Wettbewerbsverstoß in Bezug auf dasselbe Produkt in demselben Medium in zwei getrennte Abmahnungen aufgespalten und von denselben Rechtsanwälten an demselben Tag für verbundene Konzernunternehmen verfolgt wird, stellt ein maßgebliches Indiz für die Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsdurch-setzung dar.

2. Rechtsmissbräuchlich ist eine derartige Rechtsdurchsetzung jedenfalls dann, wenn der betroffene Wettbewerber die geltend gemachten Wettbewerbsverstöße nicht selbst festge-stellt und sodann seinen Rechtsanwälten mitgeteilt hat, sondern die Verstöße erst von den Prozessbevollmächtigten im Internet recherchiert und sodann einem Konzernunternehmen als (vermeintlich) verletztem Wettbewerber zugeordnet worden sind. Durch ein derartiges Verhalten wird das Wettbewerbsrecht letztlich in sachwidriger Weise dazu benutzt, ver-meidbare Kosten zu produzieren bzw. den Markt von unliebsamen Konkurrenten zu berei-nigen.

3. Stellt ein Anbieter seinem eigenen Preis einen identischen "UVP" gegenüber, ist eine wett-bewerblich relevante Irreführung nicht zu befürchten. In Ermangelung einer Preisabwei-chung geht von dieser Preisgegenüberstellung ein werbender Effekt nicht aus.

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OLG Hamburg - 5 U 183/06 - Urt. v. 30.05.07
1. Der - in Gegenüberstellung zu dem Preis des Werbenden - verwendete Begriff „Straßenpreis“ hat keinen klar umrissenen Aussagegehalt. Er ist geeignet, irrtumsbedingte Fehlvorstellungen hervorzurufen.

2. Ein verletzter Wettbewerber kann die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nicht unter dem Ge-sichtspunkt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als Schadensersatz verlangen, wenn diese Ansprüche zwar in der vorformulierten Unterlassungserklärung (beiläufig) erwähnt, sie aber ansonsten weder ausdrücklich geltend gemacht noch begründet worden sind und in dem Text der Abmahnung hierauf auch nicht Bezug genommen worden ist.

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KG - 5 U 162/04 - Beschl. v. 29.05.07
1. „Titel“ von bespielten Tonträgern sind dem Markenschutz zugänglich. Der Verkehr ist hier daran gewöhnt, zwischen dem Tonträger als Ware und den (einzelnen) darauf enthaltenen Musikstücken (und deren Werktitel) zu unterscheiden.

2. Die Kennzeichnung eines bespielten Tonträgers „Das Omen ...“ kann als markenmäßiger Gebrauch die für bespielte Tonträger eingetragene Wortmarke „Omen“ verletzen (Bestätigung von KG GRUR-RR 2004, 137).

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OLG Frankfurt a. M. - 6 U 5/06 - Urt. v. 24.05.07
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen, Bewegungsein-schränkungen bei Arthrose und Sportverletzungen).

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BGH - I ZR 104/04 - Urt. v. 24.05.07 - OLG Hamburg
a) Bei der Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses können auch Besonderheiten zu berücksichtigen sein, die dieses im Gebrauch aufweist, auch wenn sie nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

b) Das Erfordernis der wettbewerblichen Eigenart bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses, die diesem aus der Sicht der Abnehmer zukommen. Es genügt für die Annahme wettbewerblicher Eigenart, dass der angesprochene Verkehr aufgrund der Ausgestaltung oder der Merkmale des Erzeugnisses die Vorstellung hat, es könne wohl nur von einem bestimmten Anbieter oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stammen. Zur Begründung einer wettbewerblichen Eigenart kann es zudem ausreichen, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses die Eignung besitzt, auf seine Besonderheiten hinzuweisen.

c) Für die Annahme einer vermeidbaren Herkunftstäuschung ist es nicht erforderlich, dass der Verkehr das Unternehmen, dem er die ihm bekannte Ware zuschreibt, namentlich kennt. Vielmehr genügt es, dass er die Vorstellung hat, die Ware sei von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen in den Verkehr gebracht worden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Ware nicht unter einer Herstellerbezeichnung vertrieben wird.

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BGH - I ZB 37/04 - Beschl. v. 24.05.07 - Bundespatentgericht
a) Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S.v. § 3 II Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.

b) Der Ausschlussgrund des § 3 II Nr. 3 MarkenG steht dem Schutz eines Zeichens, das aus der Form der Ware besteht, als Marke nur dann entgegen, wenn der Verkehr allein in dem ästhetischen Gehalt der Form den wesentlichen Wert der Ware sieht und es deshalb von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden kann, dass der Form neben ihrer ästhetischen Wirkung zumindest auch die Funktion eines Herkunftshinweises zukommen kann.

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LG Hamburg - 315 0 318/07 - Urt. v. 23.05.07 - rechtskräftig
1. Der Durchschnittsverbraucher entnimmt einem TV-Spot, in dem gezeigt wird, wie eine Pizza von einem Koch mit einem Holzschieber in einen traditionellen, aus Stein gemauerten Ofen ge-schoben wird, die sachliche Angabe, dass diese Pizza direkt auf dem heißen Stein gebacken wird.

2. Der Durchschnittsverbraucher verbindet mit einer direkt auf dem heißen Stein gebackenen Steinofenpizza eine besondere Qualitätsvorstellung.

3. Wenn eine derart beworbene Pizza tatsächlich in Metallschalen gebacken wird, liegt eine Irre-führung i.S.v. § 5 II UWG vor.

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LG Frankenthal (Pfalz) - 2 HK 0 65/05 - Urt. v. 21.05.07
Ist die gesundheitsfördernde Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes, ebenso verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun kann.

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KG - 5 U 190/06 - Beschl. v. 11.05.07
1. Als „neue Personenkraftwagen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

2. Bietet ein Autohändler ein auf ihn zugelassenes Neufahrzeug nur neun Tage nach der Zulassung in einer Zeitung zum Verkauf an, so ist davon auszugehen, dass er die Verkaufsabsicht auch schon zum Zeitpunkt der Fahrzeuganschaffung hatte. Eine derartig kurze Zeitspanne zwischen Erstzulassung und Insertion lässt vermuten, dass die Anschaffung des Fahrzeuges auch keinem (zusätzlichen) anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs diente.

3. Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist zugleich ein Gesetzesverstoß i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.

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KG - 5 W 116/07 - Beschl. v. 11.05.07
1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die von der Angebotsseite aus über einen Link „mich“ erreichbar ist, genügt den Anforderungen der §§ 5 TMG, 55 RStV, 312 c I S. 1 BGB.

2. Stellt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt entgegen § 1 II S. 2 Nr. 1, VI S. 2 PAngV den dort enthaltenen Preisangaben nicht den jeweils eindeutig zugeordneten Hinweis zur Seite, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, so ist dieser Verstoß in der Regel nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher mehr als nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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OLG Karlsruhe - 6 U 52/07 - Urt. v. 09.05.07
Bewirbt ein Elektronik-Discounter einen Rabatt von 19 %, beschränkt auf einen bestimmten Tag, für Kameras, so ist weder zur Sicherung einer klaren und eindeutigen Angabe der Bedingungen für die Inanspruchnahme des Rabatts noch zur Vermeidung einer Irreführung der ausdrückliche Hinweis geboten, das der Rabatt nur auf Kameras gewährt wird, die am Tage der Aktion im Ladengeschäft vorrätig sind.

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LG Frankfurt a. M. - 2-06 0 682/06 - Urt. v. 09.05.07
Für die Annahme einer Schutzrechtsverwarnung bedarf es eines ernsthaften und endgültigen Unterlassungsbegehrens. Ein nur der Rechtswahrung dienender Meinungsaustausch über die Rechtslage genügt nicht. Zwar ist die Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Androhung gerichtlicher Schritte für die Annahme einer Schutzrechtsverwarnung nicht erforderlich, der Einforderung einer völlig unspezifischen, nicht auf den konkreten Sachverhalt Bezug nehmenden Versicherung ermangelt es allerdings der Ernsthaftigkeit.

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LG Berlin - 102 0 27/07 - Urt. v. 08.05.07

1. Selbst wenn man in Wettbewerbssachen eine besondere Veranlassung für die Erhebung der Hauptsacheklage für den Fall verlangen wollte, dass der Kläger bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet hat, folgt hieraus nicht, dass die Hauptsacheklage erst nach dem Abschluss des Verfügungsverfahrens erhoben werden darf. Vielmehr muss es ausreichen, dass der Kläger den Eindruck gewinnt, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu seinem angestrebten Ziel zu gelangen.

2. Die Gegenüberstellung von durchgestrichenen höheren und aktuell verlangten niedrigeren Preisen im Rahmen einer Werbung anlässlich der Geschäftseröffnung einer Filiale eines Bekleidungshauses ist zur Irreführung geeignet, sofern für den Verkehr nicht zu erkennen ist, worauf sich der jeweils höhere Preis beziehen soll.

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LG Hamburg - 312 0 146/07 - Urt. v. 08.05.07 - rechtskräftig
1. Zu den Anforderungen an die Objektivität der in einem Internetauftritt eines Versicherungs-maklers vorgehaltenen vergleichenden Übersicht über das Angebot privater Krankenversiche-rungen.

2. Das Erfordernis der Sachlichkeit und Objektivität erfüllt ein Preisvergleich nicht nur dann, wenn er sämtliche Anbieter der fraglichen Leistung umfasst. Einen vollständigen, lückenlosen Überblick über das gesamte Angebot erwartet der Verbraucher, der einen Preisvergleich zur Kenntnis nimmt, desto weniger, je mehr Anbieter am Markt tätig sind.

3. Der Vergleich darf, um nicht unlauter zu sein, eine vollständige Marktübersicht nicht vorspie-geln, wenn er sie tatsächlich nicht gewährleistet.

4. Werden die in den Vergleich einzubeziehenden Anbieter nach Kriterien ausgewählt, die nicht in erster Linie auf die Interessen des Verbrauchers bezogen sind (hier: Ausschluss von Anbie-tern, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten), ergibt sich eine Irreführung, wenn andererseits der Eindruck erweckt wird, der Vergleich sei einseitig an den Interessen des Verbrauchers ausgerichtet und insbesondere nicht an eigenen Interessen oder an denen der Versicherer.

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OLG Köln - 6 W 64/07 - Beschl. v. 07.05.07
Der Erwerb eines regional beschränkten Markenschutzes nach § 4 II MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Benutzer der Marke seine Dienstleistung (hier: Bereitstellen von Internetzugängen) bundesweit im Internet anbietet und die räumlich begrenzte Bekanntheit der Marke darauf beruht, dass der Zeichenbenutzer in der fraglichen Region seinen Firmensitz unterhält und dort seine Werbemaßnahmen konzentriert. Ob bei einem nicht stationär gebundenen, bundesweiten Leistungsangebot der Erwerb einer regional beschränkten Benutzungsmarke überhaupt rechtlich möglich ist - so zum früheren Warenzeichenrecht BGH GRUR 1979, 470, 472 - RBB/RBT - bleibt offen.

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BGH - I ZR 19/05 - Urt. v. 03.05.07 - OLG Bamberg
a) Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i.S.v. Art. 1 § 1 I S. 1 RBerG.

b) Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i.S.v. § 4 Nr. 2 UWG.

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OLG München - 6 W 687/07 - Beschl. v. 30.04.07
1. Gerichtliche Entscheidungen, die vor dem 21.10.2005 ergangen sind, können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden.

2. Entscheidungen, die eine Unterlassung zum Gegenstand haben, können nicht als europäische Vollstre-ckungstitel bestätigt werden.

3. Eine Kostengrundentscheidung kann ebenfalls in der Regel nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

4. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist grundsätzlich der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel zugänglich, nicht jedoch, wenn der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz im Ganzen oder zum Teil schriftsätzlich remonstriert hat.


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OLG Köln - 6 U 121/05 - Urt. v. 28.04.06 - rechtskräftig
1. Die Behauptung, in der Form einer an sich bekannten Handtasche (hier: Kelly-Bag) erkenne der Ver-kehr nach einer Überschwemmung mit Imitaten keinen Herkunftshinweis mehr, kann angesichts der sich im Modebereich rasch ändernder Verkehrsauffassung nicht mit Imitatverkäufen belegt werden, die 10-15 Jahre vor der Markeneintragung stattgefunden haben. Hinsichtlich der aktuellen Lage sind Angaben zu Verkaufsstückzahlen in Relation zum Gesamtabsatz im Marktsegment erforderlich.

2. Bei der Ermittlung des Schutzumfangs einer Registermarke ist bei Abweichungen zwischen der ange-meldeten und der eingetragenen Markengestaltung die eingetragene Gestaltung zugrundezulegen (im Anschluss an BGH GRUR 2005 = WRP 2005, 1521, 1523 - Dentale Abformmasse). Ist im Eintragungsver-fahren einer die äußere Form einer Damenhandtasche aufweisenden dreidimensionalen Marke der be-sonderen Ausgestaltung eines Vorhängeschlosses entscheidende Bedeutung zur Überwindung der Ein-tragungshindernisse beigemessen worden, die aber in der veröffentlichten Eintragung nicht auszumachen ist, so kann im Verletzungsprozess auf diese Besonderheiten des Vorhängeschlosses nicht abgestellt werden. Das gilt auch bei der Ermittlung der Zeichenähnlichkeit.

3. a) Die Gefahr einer Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG besteht nicht, wenn dem Verkehr die gleichzeitige Existenz vom Original und dessen Kopien (hier: Handtasche Birkin) bekannt ist, er deshalb an eine sorgfältige Prüfung der Herkunft bei der Kaufentscheidung gewohnt ist und überdies das Original nur in besonders gekennzeichneten Verkaufsstätten erhältlich ist.

b) Die - nahezu - identische Nachahmung eines Luxusproduktes, das den Ruf eines besonderen modi-schen Prestigeobjektes genießt, stellt eine unangemessene Ausnutzung seiner Wertschätzung (§ 4 Nr. 9 b UWG) dar, wenn das das Imitat wahrnehmende Publikum über dessen Echtheit getäuscht werden kann und der Kaufinteressent dadurch zu einem Kauf des Imitats verleitet wird.


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BGH - I ZR 190/04 - Beschl. v. 26.04.07 - OLG Hamm
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 I lit. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 v. 17.07.2000, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 I lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?

2. Falls die Frage zu 1. verneint wird:

a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 I lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?

b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt?

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LG Nürnberg-Fürth - 3 HK 0 1948/07 - Urt. v. 26.04.07
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung einer Haar- resp. Fellanalyse mit der Behauptung, wonach eine solche verbindliche Aussagen über den allgemeinen Gesundheitszustand aufgrund des Fehlens wichtiger Spurenelemente, Mineralstoffe bzw. sonstiger Nährstoffe bei den betreffenden Personen (oder einem Tier) ermögliche.

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BGH - I ZR 34/05 - Urt. v. 26.04.07 - OLG Bremen
Wettbewerbswidrige Handlungen, die Mitarbeiter oder Beauftragte in einem Betrieb begangen haben, bevor dessen Rechtsträger gem. § 2 Nr. 1 UmwG auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen worden ist, begründen auch dann, wenn der Betrieb fortgeführt wird, bei dem übernehmenden Rechtsträger keine Wiederholungsgefahr. Auch eine Erstbegehungsgefahr kann in einem solchen Fall bei dem übernehmenden Rechtsträger nicht allein wegen der Rechtsnachfolge und der Fortführung des Betriebs angenommen werden.

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BGH - I ZR 120/04 - Urt. v. 26.04.07 - OLG Hamburg
Die Werbeanzeige eines Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr) geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar vorrätig halten, wenn das beworbene Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- und Markenbezeichnung benannt ist, alle anderen Umstände jedoch fehlen, die der Kunde für einen konkreten Erwerbsvorgang kennen muss, wie insbesondere die Angabe, wo und zu welchem Preis die Uhr gekauft werden kann.

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OLG Hamburg - 3 U 160/05 - Urt. v. 26.04.07
1. Bei der Berechnung einer Lizenzanalogie wegen Markenverletzungen im Rahmen von Parallel-importen ist aufgrund der Besonderheiten dieser Verletzungen jedenfalls dann die Annahme eines vergleichsweise niedrigen Prozentsatzes nahegelegt, wenn nur die Versäumung der Ob-liegenheit zur Vorabinformation des Markeninhabers im Raum steht.

2. Im Falle der Verletzung der Obliegenheit zur Vorabinformation hat der Verletzer dem Markenin-haber aufgrund der Besonderheiten des Rechts des Parallelimports den vollen Verletzergewinn herauszugeben. Denn das parallelimportierte Arzneimittel ist aus arzneimittelzulassungsrecht-lichen Gründen ohne die Verwendung der Marke des Originalherstellers in Deutschland nicht verkehrsfähig.

3. Eine Differenzierung danach, ob der Markterfolg gegebenenfalls noch von anderen Dingen als dem der Kennzeichnung mit der Klagemarke abhängig ist, kann bei der Ermittlung des heraus-zugebenden Verletzergewinns weiter auch deshalb nicht stattfinden, weil der Parallelimporteur keine über die nach den Regeln des Parallelimports von Arzneimitteln erforderlichen Hinweise auf seine Rolle als Importeur und Umpacker hinausgehenden Eingriffe in die Packung vorneh-men darf. Er darf insbesondere die Packung nicht dazu verwenden, sich - etwa durch eine den Grundsätzen des schonendsten Eingriffs widersprechende auffällige Verwendung seiner eige-nen Marke („Cobranding“) - im Wettbewerb als Händler zu profilieren, und sei es auch nur im Wettbewerb der Parallelimporteure.

OLG Köln - 6 W 40/07 - Beschl. v. 25.04.07
Ein Veranstalter, dem die Ankündigung und Durchführung einer Aufführung unter einem bestimmten Titel gerichtlich untersagt worden ist, hat dafür einzustehen, dass mit ihm zusammenarbeitende Unternehmen in Internetwerbeauftritten den fraglichen Titel nicht mehr verwenden. Er ist aber zur Vermeidung eines Verschuldensvorwurfs nicht gehalten, unter Verwendung von Suchmaschinen zu kontrollieren, ob daneben sog. wilde Ticketanbieter, die sich Eintrittskarten über die allgemein zugänglichen Vertriebswege zur Werteveräußerung via Internet verschafft haben, die untersagte Titelbezeichnung bei ihrem Angebot weiter verwenden.

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LG Berlin - 15 0 718/06 - Urt. v. 24.04.07
1. Für eine internationale Zustellung einstweiliger Verfügungen ist ein Gesuch der Partei an den Vorsitzen-den des Prozessgerichts nach § 183 ZPO erforderlich. Dieses Gesuch kann der Antragsteller schon mit der Antragsschrift stellen. Für die Wahrung der Vollziehungsfrist ist der Eingang des Antrages nach § 167 ZPO ausreichend, sofern die Zustellung „demnächst“ erfolgt.

2. Soll die einstweilige Verfügung im Ausland zugestellt werden, ist die Entscheidung zu begründen. Zur Begründung reicht es aus, auf die Antragsschrift zu verweisen und diese mit dem Beschluss zu verbinden.

3. Wenn ein Unternehmen für die Gesamtheit seiner Leistungen und damit für seine gesamte Produktpa-lette wirbt und insoweit den Begriff „Arzneimittel“ verwendet, ist darin allein noch keine produktbezogene Werbung für einzelne oder jedes einzelne Arzneimittel des werbenden Unternehmens zu sehen.

4. Von einer dem Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes unterfallenden produktbezogenen Wer-bung ist allerdings dann auszugehen, sofern in einer Werbebroschüre Arzneimittel mit Sparbeispielen für bestimmte Patientengruppen (z.B. Krebspatienten, HIV-Patienten) vorgestellt werden, die auf diese Weise zumindest im weitesten Sinn die Anwendungsgebiete der genannten Arzneimittel erkennen lassen und daher dem Verbraucher die Möglichkeit eröffnen, im Bedarfsfall auf die Angebote zurückzugreifen.

5. Das Versprechen von Geldgeschenken bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel entfal-tet eine unangemessene Anlockwirkung, die geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers unsachlich zu beeinflussen.

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OLG Hamburg - 3 U 301/06 - Hinweis gem. § 522 ZPO v. 20.04.07
1. Die Internet-Werbung mit der Angabe „Für 0 € alles drin - SOFORT-START-SET“ für ein Kopp-lungsangebot, bestehend aus einem DSL-Startpaket, einem DSL-Anschluss und einem DSL-Internetzugangsvertrag, ist irreführend, wenn schon zum „Start“ - d.h. unbeschadet etwaiger Monatsgebühren und/oder verbrauchsabhängiger Entgelte - für die im Kopplungsangebot ent-haltene Hardware Versandkosten und für den mitbestellten DSL-Anschluss eine Bereitstel-lungsgebühr anfallen und hierauf erst ganz am Ende des Bestellvorgangs hingewiesen wird.

2. Die Werbung für ein solches Kopplungsangebot mit dem Hinweis „Nur heute“ ist irreführend, wenn mit diesem Angebot an mehreren hintereinander folgenden Tagen geworben wird.


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BGH - I ZR 35/04 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Düsseldorf
a) Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gem. § 10 S. 1 TMG (= § 11 S. 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I).

b) Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in Art. 98 I GMV ist durch Art. 11 S. 3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) im Hinblick auf die Haftung von „Mittelspersonen“ ergänzt worden. Die Ausgestaltung dieser Haftung im Einzelnen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im deutschen Recht ist die Haftung von „Mittelspersonen“ durch die deliktsrechtliche Gehilfenhaftung, insbesondere aber durch die Störerhaftung gewährleistet.

c) Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet.

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OLG Nürnberg - 3 W 485/07 - Beschl. v. 19.04.07
Die Rechtsprechung des BGH zum regelmäßigen Gegenstandswert in Markenlöschungsverfahren (GRUR 2006, 704) ist auf Markenverletzungsverfahren nicht übertragbar.

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BGH - I ZR 57/05 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Köln
a) Eine Irreführung durch die blickfangmäßig herausgestellte Angabe „bis zu 150 % Zinsbonus“ in einer Werbung für eine Festgeldanlage kann nicht damit begründet werden, der angesprochene Verkehr nehme an, der Anlagebetrag werde mit 150 % per anno verzinst.

b) Wird einem Bankinstitut Kapital gegen Zahlung von Zinsen überlassen, handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung i.S.v. § 4 Nr. 6 UWG.

c) Die Anwendung des § 4 Nr. 6 UWG erfordert die Teilnahme an einem von der angebotenen Ware oder Dienstleistung getrennten Gewinnspiel.

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BGH - I ZR 92/04 - Urt. v. 19.04.07 - OLG Dresden
Nach § 8 II UWG werden dem Inhaber eines Unternehmens Zuwiderhandlungen eines Mitarbeiters, die dieser in seinem privaten Bereich begeht, nicht zugerechnet, auch wenn die Tätigkeit ihrer Art nach zur Unternehmenstätigkeit gehört.

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Thüringer OLG - 2 U 893/06 - Urt. v. 18.04.07
1. Das „Ohne Dich ist alles doof“-Motiv unterfällt dem Begriff der Waren und Dienstleistungen i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG.

2. Das „Ohne Dich ist alles doof“-Motiv besitzt die für den Nachahmungsschutz erforderliche wettbewerbliche Eigenart und auch eine gewisse Bekanntheit.

3. Zur Frage der Übernahme des „Ohne Dich ist alles doof“-Motivs, sofern wesentliche Gestaltungsmerkmale des Bildmotivs samt einprägsamen Sinnspruch von einem Mitbewerber übernommen werden, nicht aber die im Zentrum des Motivs als „ich“ gekennzeichnete Schaffigur.

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OLG Hamburg - 5 U 128/06 - Urt. v. 18.04.07
1. Die Verwendung der für ein (länderübergreifendes) Forschungsprojekt gewählten Projektbezeichnung erfolgt im wissenschaftlichen Bereich und damit in der Regel (noch) nicht im geschäftlichen Verkehr, so dass markenrechtliche Ansprüche ausscheiden. Dies gilt auch dann, wenn die Projektbezeichnung in einer Presseerklärung optisch herausgestellt ist.

2. Die Tatsache, dass Forschungsprojekte nicht selten in eine kommerzielle Vermarktung und Kennzeich-nung eines Produkts unter der Projektbezeichnung münden, rechtfertigt in der Forschungsphase ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ebenso wenig eine markenrechtliche Begehungsgefahr in Bezug auf den verwendeten „Arbeitstitel“ wie der Umstand, dass gerade bei dem konkret beteiligten Forschungsinstitut frühere Forschungsvorhaben eine kommerzielle Marktreife erlangt haben.

3. Ein als Verletzer abgemahntes Unternehmen setzt nicht bereits dann markenrechtliche Erstbegehungs-gefahr, wenn es selbst - zum Zeichen seiner Einigungsbereitschaft und seines Verständnisses für die Be-fürchtungen des Verletzten - in der Erwiderung in allgemeiner Form auf die Möglichkeit rechtsverletzender Verwendungen hinweist, so lange keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, der Abgemahnte wer-de sich auch in dieser Weise verhalten. In jedem Fall wäre eine etwaige Erstbegehungsgefahr in solchen Fällen dadurch ausgeräumt, dass der Abgemahnte dem Abmahnenden ankündigt, er werde die beanstan-dete Bezeichnung abändern und auch entsprechend verfährt.


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OLG Hamburg - 3 U 22/07 - Beschl. v. 16.04.07
1. Die Vorschrift des § 4 III HWG, nach der in der Arzneimittelwerbung außerhalb der Fachkreise der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ erforderlich ist, gilt nicht bei der Erinnerungswerbung (§ 4 VI S. 1 HWG). Eine Erinnerungswerbung ist u.a. dann gegeben, wenn in der Werbung ausschließlich mit der Arzneimittelbezeichnung oder mit dem Hinweis „Wirkstoff: ...“ geworben wird (§ 4 VI S. 2 HWG).

2. Auch wenn in der Werbung die Wirkstoffangabe fehlt, kann gleichwohl eine Erinnerungswerbung vorliegen und damit der Hinweis nach § 4 III HWG entbehrlich sein, so z.B. wenn nur mit der Bezeichnung des Arzneimittels (hier: „Aspirin Effect 10 Beutel“) geworben wird.

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OLG Köln - 6 U 171/06 - Urt. v. 13.04.07 - rechtskräftig

1. Urheberrechtlich liegt eine öffentliche Wiedergabe von Fernsehprogrammen vor, wenn die von einem Kabelnetzbetreiber an ein Hotel herangeführten Programmsignale mittels einer hausinternen Verteileranlage an die in den Hotelzimmern befindlichen Geräte weitergeleitet werden.

2. Eine derartige Verteileranlage ist als Hausverteileranlage im Sinne der Netzebene 4 des sog. Regio-Vertrages anzusehen mit der Folge, dass die Wiedergabe der Fernsehprogramme in den Hotelzimmern gestattet ist, sofern der Kabelnetzbetreiber seine entsprechenden Rechte aus dem Regio-Vertrag dem Betreiber des Hotels übertragen hat.

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OLG Hamburg - 3 U 290/06 - Urt. v. 12.04.07
1. Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot „unwesentlich“ ist, d.h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Ver-bots erfolgt ist.

2. Zur vorgenannten zweiten Alternative gehören alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Be-schlussverfügung erfolgen. Das ist z.B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben, oder wenn z.B. die einstweilige Verfügung nur in einigen Ziffern des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen. Entsprechendes gilt bei mehreren Begehungsformen, die im bestätigenden Urteil nur teilweise übernommen werden.

3. Allerdings ist eine erneute Vollziehung stets dann erforderlich, wenn die Verfügung im Wider-spruchs- oder Berufungsverfahren erweitert oder im Sinne eines aliud inhaltlich geändert wird.

4. Wird ein Verbotsausspruch, welcher lediglich im Hinblick auf die unter einer bestimmten Do-main abrufbare Internetwerbung erlassen worden ist, mit der Maßgabe bestätigt, dass die zu-nächst in dem Verbot enthaltene Angabe der Domain entfällt, liegt darin eine erhebliche Aus-weitung des Verbots. Damit ist nicht nur die im Internet unter der zunächst genannten Domain abrufbare Werbung der streitgegenständlichen Art, sondern jegliche Internetwerbung der streitgegenständlichen Art verboten worden, und zwar unabhängig davon, über welche Do-main diese Werbung zugänglich ist.

5. Wenn es um die Beurteilung von Maßnahmen bei der Gewinnung von Kunden geht, ist der Ort Marktort, an dem diese Maßnahmen auf den Kunden einwirken sollen, und auch dann der für die Bestimmung des anwendbaren Rechts maßgebliche Ort der wettbewerblichen Interessen-kollision, wenn der spätere Absatz auf einem anderen Markt stattfinden soll. In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhal-tens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen.

OLG Hamburg - 3 U 212/06 - Urt. v. 12.04.07
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1. Mit dem Klageantrag auf Verurteilung, eine Domain durch Erklärung gegenüber der Registrie-rungsstelle „freizugeben“, wird die Abgabe der entsprechenden Verzichtserklärung betreffend die Domain beansprucht; es handelt sich nicht um einen Unterlassungsantrag.

2. Der Anspruch, auf eine Domain selbst zu verzichten, setzt materiell-rechtlich eine Rechtsver-letzung unabhängig von jedwedem Internetseiten-Inhalt voraus und kann daher nicht etwa aus Angaben auf den Internetseiten dieser Domain hergeleitet werden.

3. Das bloße Registrierthalten der Domain „www.original-nordmann.eu“ ist keine Markenverlet-zung betreffend die Klagemarke „original nordmann“, die gerade nicht für Tannenbäume, son-dern für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Es besteht schon keine Verwechslungsgefahr, soweit z.B. auf den Internetseiten Informationen über die Nadelbaumart „Nordmann-Tanne“ eingestellt sind.

LG Wuppertal - 15 0 24/07 - Urt. v. 11.04.07
Eine Werbung auf der Internetplattform einer Autobörse für Personenkraftwagen unter Angabe von Preisen, denen noch die Überführungskosten zugeschlagen werden müssen, verletzt § 1 I S. 1 PAngV. Ein derartiger Verstoß ist allerdings nicht geeignet, zu einer nicht nur unerheblichen Beein-trächtigung des Wettbewerbs zu führen.

BGH - I ZB 15/06 - Beschl. v. 10.04.07 - Bundespatentgericht
a) Bei der Entscheidung über ein Gesuch auf Einsicht in die Akten einer Markenanmeldung muss eine Abwägung des berechtigten Interesses des Antragstellers an der Einsicht mit einem entgegenstehenden Interesse des Anmelders an der Geheimhaltung des Akteninhalts erfolgen, in die auch das Recht des Anmelders auf informationelle Selbstbestimmung einzubeziehen ist.

b) Gründe, die gegen eine Akteneinsicht sprechen, hat der Antragsgegner darzulegen.

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LG Baden-Baden Urteil - 4 O 13/07
1. Die Bewerbung eines Arzneimittels innerhalb der Fachkreise mit dem Hinweis "Der Goldstandard: Als Positivkontrolle in klinischen Studien eingesetzt" ohne Wiedergabe der nach § 6 Nr. 1 HWG erforderlichen Angaben verletzt die vorgenannte Verbotsvorschrift. Bei klinischen Studien handelt es sich nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 6 Nr. 1 HWG um Gutachten oder Zeugnisse.

2. Um dem Norminhalt zu unterfallen ist es nicht erforderlich, dass das in Bezug genommene Gutachten sich unmittelbar mit der Untersuchung des beworbenen Mittels befasst, nach dem Gesetzeswortlaut reicht die Erwähnung eines Gutachtens oder Zeugnisses aus, da zur Bewerbung des Mittels wissenschaftliche Kompetenz in Anspruch genommen wird.


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Kammergericht Beschluss - 5 W 73/07
1.Die Lieferfristangabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen "in der Regel ..." ist nicht hinreichend bestimmt i.S.d. § 308 I Nr. 1 BGB.

2.Gesetzliche Regelungen zur AGB-Kontrolle sind zumindest dann Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie eine hinreichende Transparenz gewährleisten sollen.

Der vollständige Beschluß ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.

OLG Hamburg - 3 W 64/07 - Beschl. v. 03.04.07
1. Das Normelement „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ be-schränkt den Anwendungsbereich der Regelung des § 5 TMG nicht auf kostenpflichtige Tele-mediendienste. Vielmehr zeigt die Entstehungsgeschichte der Norm, dass mit diesem Tatbe-standselement lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausge-nommen werden sollten. Ansonsten sollten die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die zuvor in § 6 TDG geregelt waren, unverändert übernommen werden.

2. Die Vorschrift des § 5 I TMG ist auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

3. Zur Frage der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG, wenn - entgegen § 5 I Nrn. 3, 4 TMG - weder die zuständige Aufsichtsbehörde, noch die Handelsregisternummer des Anbieters von Telemediendiensten angegeben werden.

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OLG Köln - 6 U 249/06 - Urt. v. 30.03.07
1. Bei den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB handelt es sich in der Regel nicht um Vorschriften, die i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln (a. A. KG MDR 2005, 677). Insoweit reicht nicht aus, dass eine Norm erkennbar den Verbraucher schützen will; es kommt auf seinen Schutz als am Markt agierende Person an. Schriftformklauseln, welche die Wirksamkeit formloser Nebenabreden betreffen, Selbstbelieferungs- und Nachbesserungsklauseln unterfallen danach nicht dem § 4 Nr. 11 UWG. Bei fehlerhaften Belehrungen über Widerrufsrechte oder bei Klauseln, die eine Einwilligung des Verbrauchers mit telefonischer Werbung begründen sollen, mag etwas anderes gelten.

2. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände stellt die Verwendung unwirksamer AGB auch kein Ausnutzen der Leichtgläubigkeit von Verbrauchern i.S.d. § 4 Nr. 2 UWG oder eine irreführende Werbung gem. § 5 UWG dar.

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OLG Köln - 6 U 182/06 - Urt. v. 30.03.07 - rechtskräftig
1. Der Partner eines Resale-Vertrages, der für den Reseller DSL-Anschlüsse für dessen Weiterverkauf bereit hält, behindert den Reseller dann unlauter i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, wenn in Kenntnis des diesem erteilten Auftrags an dessen Kunden wissentlich zu Unrecht eine eigene Auftragsbestätigung versandt wird. Der Tatbestand entfällt, wenn der Handelnde die Umstände nicht kennt, aus denen die Behinderung des Resellers folgt.

2. Dem Mitarbeiter eines Unternehmens, der eine objektiv unrichtige Auftragsbestätigung verschickt, kön-nen nicht die ihm persönlich nicht bekannten, aber an anderer Stelle im Unternehmen gespeicherten Kenntnisse zugerechnet werden. Die Vorschrift des § 8 II UWG regelt allein den umgekehrten Fall, dass Verletzungshandlungen eines Mitarbeiters dem Unternehmen zuzurechnen sein können.

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OLG Köln - 6 U 207/06 - Urt. v. 30.03.07 - rechtskräftig

1. Ein von dem Gläubiger vorformulierter Text, der im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe „für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung“ anfallen lässt, ohne ein Verschulden des Schuldners zu erwähnen, ist nicht nach § 307 BGB unwirksam, sondern regelmäßig dahin zu verstehen, dass das Verschuldenserfordernis als gesetzliches Leitbild vorausgesetzt wird.

2. Ein Vertriebshändler, der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist, hat für eine in einer - auch in seinem Namen gezeichneten - von dem Hersteller geschalteten Werbeanzeige vorkommende Zuwiderhandlung einzustehen, wenn er dessen Praxis zur Veröffentlichung zentraler, mit den Händlern im Einzelnen nicht abgestimmter Werbeaktionen kennt und seine Unterlassungserklärung bei ihm nicht aktenkundig gemacht hat.

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OLG Celle Urteil - 13 U 171/06
Ein Mittel, das als "Diätetische Zimttabletten zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplanes" in Verkehr gebracht und dessen Wirkungsweise u.a. mit den Behauptungen "... Um Glukose in die Zelle aufnehmen zu können, benötigt der Körper das Hormon Insulin. Bei Diabetikern vom Typ 2 ist zwar genug Insulin vorhanden, die Zellen nutzen das Insulin jedoch nicht, oder nur unzureichend, was zur Folge hat, dass nicht mehr genügend Glukose in die Zellen aufgenommen wird. Der im Zimt enthaltene Wirkstoff kann die Insulin-Empfindlichkeit der Zellen stimulieren" beschrieben wird, ist als Funktionsarzneimittel einzuordnen.

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LG Frankfurt (Oder) Urteil - 32 O 6/07
1. Die Bewerbung eines Lebensmittels, das durch eine Wirkstoffkombination unter anderem aus Ananasenzymen und Pampelmusenbitterstoffen dazu führen soll, dass der Körper mehr Kalorien verbrennt, als dem Organismus durch die Nahrung zugeführt werden, wodurch eine rapide Gewichtsreduzierung eintreten soll, ohne dass vermehrt Sport betrieben oder eine strenge Diät eingehalten werden müsste, ist zur Irreführung geeignet, da eine Gewichtsabnahme allein durch Einnahme eines derartigen Mittels ohne irgendwelche weiteren Veränderungen in der Lebensweise, gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis widerspricht.

2. Ein Presseunternehmen haftet für die Veröffentlichung einer derartigen Anzeige insbesondere dann als Störer, sofern es aufgrund der Vorbefassung mit der Materie durch einen Rechtsstreit betreffend eine vergleichbare Anzeige des gleichen Inserenten hinlänglich mit dem Rechtsproblem vertraut ist, insoweit ist der Verlag verpflichtet, sich im Rahmen seiner Prüfungspflicht auch mit schwieriger zu beurteilenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen.

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BGH - I ZR 152/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG Bremen
Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss - ebenso wie im Fall einer möglichen Revisionszulassung durch das Revisionsgericht - aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (im Anschluss an BGHZ 156, 216).

a) Die Verwendung des Begriffs „Fachanwälte“ als Zusatz zu der Kurzbezeichnung einer überörtlichen Anwaltssozietät auf einem Praxisschild oder auf dem Briefkopf setzt voraus, dass eine den Plural rechtfertigende Zahl von Sozietätsmitgliedern Fachanwälte sind. Nicht erforderlich ist es, dass an jedem Standort, an dem der Zusatz verwendet wird, ein oder mehrere Fachanwälte tätig sind.

b) Verwendet eine Sozietät in ihrer Kurzbezeichnung eine auf eine Zusatzqualifikation hinweisende Bezeichnung, muss sie dort, wo die Mitglieder der Sozietät namentlich aufgeführt sind, die (Zusatz-)Qualifikation jedes einzelnen Sozietätsmitglieds benennen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 57/92, GRUR 1994, 736 = WRP 1994, 613 - Intraurbane Sozietät).

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OLG Hamburg - 3 U 279/06 - Urt. v. 29.03.07
1. Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels, das per 100 g D-Glucosaminsulfat mit einem Anteil von 33,32 g und Chondroitinsulfat mit einem Anteil von 26,66 g enthält und für das eine tägliche Verzehrempfehlung von 0,5 g D-Glucosaminsulfat und 0,4 g Chondroitinsulfat gegeben wird, verletzt § 6 I Nr. 2 LFGB.

2. Bei den Zutaten Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat handelt es sich nicht um Zusatzstoffe i.S.d. § 2 III S. 1 LFGB, denn sie werden dem Lebensmittel nicht aus technologischen Gründen zugesetzt, sie sind jedoch den Zusatzstoffen gem. § 2 III Nr. 1 LFGB gleichgestellt.

3. Der Bewertung der beiden Stoffe als den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe steht nicht entgegen, dass das Nahrungsergänzungsmittel zu rund 60 % aus den beiden Stoffen besteht.

4. Die beiden streitgegenständlichen Stoffe zählen auch nicht zu den gem. § 2 III S. 2 Nr. 1 letzter Halbs. LFGB ausgenommenen Stoffen, da sie weder natürlicher Herkunft sind noch nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genussmittel verwendet werden.

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BGH - I ZR 164/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG Frankfurt a. M.
Für die Annahme einer unlauteren gezielten Mitbewerberbehinderung reicht es nicht aus, dass sich auch die bloß versehentliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die darauf gerichtet ist, dem Wettbewerber Kunden zuzuführen, auf den Absatz des Mitbewerbers nachteilig auswirken kann.

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BGH - I ZR 122/04 - Urt. v. 29.03.07 - OLG München
Bei mit anderen Betrieben im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsunternehmen, die in der Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ führen, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verkehr im Allgemeinen annehmen wird, die Bundesrepublik Deutschland sei bei dem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter.

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OLG Hamburg - 3 U 153/06 - Urt. v. 29.03.07
1. Es handelt sich um Werbung im Sinne des HWG, wenn der Arzneimittelhersteller eine Broschüre verbreitet, in der Studien, die sich mit dem in der Broschüre hervorgehoben dargestellten Arzneimittel befassen, nach deren Studienziel, teilnehmenden Probanden, Studiendesign, Studiendaten, Studienergebnis und Fundstelle aufbereitet sind.

2. Inwieweit sich dabei die Werbung auf ein Anwendungsgebiet außerhalb der Zulassung bezieht (§ 3 a HWG), beurteilt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles.

Ein werblicher Anwendungsbezug ist gegeben, wenn das Ergebnis einer Studie versprachlicht so dargestellt wird, dass die angesprochenen Durchschnitts-Ärzte darin eine hinreichend deutliche Empfehlung zur Anwendung entnehmen (hier: für die „neu eingestellten Patienten“ bzw. zur Umstellung auf das beworbene Mittel; der Zulassungsstatus des beworbenen Arzneimittels bleibt unerwähnt). Anders ist es, wenn eindeutig nur über das betreffende Studienziel referiert wird.

3. a) Die Werbung ist irreführend (§ 3 HWG), wenn es sich bei dem referierten Studienergebnis (hier: prozentuale Mortalitäts- bzw. Morbiditätssenkung bei Einsatz des Arzneimittels) nicht (wie mangels Hinweis angenommen) um den primären Studienendpunkt handelt, sondern um eine nachträglich vorgenommene Subgruppenanalyse.

b) Wird dagegen bei einem „Vergleich zu Placebo“ durch den Hinweis „kalkuliert“ und durch den Hinweis im Studiendesign deutlich, dass die Studie keinen Studienarm „versus Placebo“ hatte, so ist die das Arzneimittel betreffende Werbung mit insoweit nur nachträglich errechneten Daten nicht irreführend.

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OLG Hamburg - 3 U 193/06 - Urt. v. 29.03.07
Die Fruchtlosigkeit der Abmahnung wegen einer Werbung im Internet belegt nicht, dass eine Ab-mahnung wegen derselben Werbung in Printmedien entbehrlich wäre. Etwas anderes ergibt auch nicht die Ex-Post-Schau, wenn der Abgemahnte die spätere Abmahnung wegen der Printwerbung unbeantwortet lässt, weil ihm schon vor Ablauf der Abmahnfrist die Verbotsverfügung betreffend die Printwerbung zugestellt wurde, und gegen die einstweilige Verfügung nur noch Kostenwider-spruch einlegt.

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OLG Bamberg Urteil - 3 U 252/06
1.Wird im Rahmen einer Werbung für einen "Bauchkurs" als Erfolgsbeleg ein Interview mit einer Teilnehmerin abgedruckt, in dem der "Bauchkurs" als wirksames Verfahren zur Behebung oder zumindest Verminderung eines krankhafte Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachenden und deshalb behandlungsbedürftigen Übergewichts dargestellt wird, finden auf die Werbung die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes Anwendung.

2.Die Bewerbung des "Bauchkurses" mit der Behauptung, dieser würde bei den Teilnehmern in acht Wochen zu einer Gewichtsabnahme am Bauch von 15 Pfund "ganz ohne Diät ... ohne Hungergefühl" führen, ist zur Irreführung i.S.d. § 3 S. 2 Nrn. 1, 2 a HWG geeignet, sofern der Anbieter den Beweis einer wissenschaftlichen Absicherung seiner Werbeaussagen schuldig bleibt.

3.Unter "Krankengeschichten" i.S.d. § 11 I Nr. 3 HWG sind nicht nur patientenbezogene Aufzeichnungen des behandelnden Arztes zu verstehen, vielmehr kann die Krankengeschichte auch in Form einer redaktionell aufgemachten Anzeige in eine "Story" eingebettet werden, etwa so, dass der Kranke in die Rolle eines die Dinge jetzt überblickenden Erzählers schlüpft.


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OLG Hamburg - 5 U 136/06 - Urt. v. 28.03.07
1. Auch reine Naturprodukte (hier: in Pellets gepresstes Gerstenstroh) können Biozide im Sinne der einschlägigen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sein.

2. Für die Eigenschaft als Biozid bzw. Biozid-Produkt i.S.v. § 3 b I Nr. 1 ChemG bzw. Art. 2 I a RL 98/8/EG ist allein ausschlaggebend, dass die fragliche Substanz chemisch (oder biologisch) auf den Schadorganismus wirkt und vom Hersteller hierzu bestimmt ist. Unerheblich ist, ob die biozide Wirkung durch die Beigabe eines ansonsten vollständig unbedenklichen, unveränderten Naturprodukts oder durch eine hierzu eigens hergestellte Wirkstoffkombination eintritt.

3. Die Biozid-Richtlinie und das ChemG regeln allein die abstrakte Gefährlichkeit von Stoffen. Durch die verwendete weite Begriffsfassung werden im Interesse einer gemeinschaftsweit einheitlichen Handhabung auch solche Stoffe bzw. Substanzen vor dem Inverkehrbringen zunächst einem formalisierten Zulassungsverfahren unterworfen, deren Risikopotential bzw. konkrete Gefährlichkeit noch nicht feststeht, sondern im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens erst geklärt werden soll.

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OLG Düsseldorf Urteil - 20 U 168/06
1. Grundsätzlich gilt zwar, dass die Antragsschrift und andere Anlagen, die zum Bestandteil einer einstweiligen Verfügung gemacht worden sind, ebenfalls zugestellt werden müssen, wenn - insbesondere zur Umschreibung eines Verbotes - auf sie Bezug genommen wird. Allerdings ist die Zustellung von Anlagen, die nicht zum Bestandteil der aus sich heraus verständlichen Entscheidung gemacht sind, zur Vollziehung selbst dann nicht notwendig, wenn auf die Anlagen Bezug genommen und deren Zustellung angeordnet ist.

2. Zur Frage, unter welchen Umständen die Zuschauer einer Fernsehwerbung eine objektiv unrichtige Angabe im richtigen Sinne verstehen, da die mangelnde Ernstlichkeit der Aussage offenkundig und eine Irreführung mithin auszuschließen ist.


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OLG Hamburg - 3 W 58/07 - Beschl. v. 26.03.07
Wird die im Internetversandhandel geltende Widerrufsfrist unrichtig (hier: 4 Wochen statt 1 Monat) angegeben, so ist die unlautere Verletzung von Informationspflichten wegen der Nach-ahmungsgefahr in aller Regel kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG.

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OLG Köln - 6 U 227/06 - Urt. v. 23.03.07
Finden sich auf der Startseite des Internet-Auftritts einer Fluggesellschaft die Rubriken „Buchen“ - für Kunden mit zeitlich und räumlich festen Vorstellungen - und „Angebote“ - für nicht genau festgelegte Kunden -, so finden einheitlich die in BGH GRUR 2003, 889 - Internetreservierungssystem - aufgestellten Grundsätze Anwendung. Eine Unterscheidung dahingehend, dass preisangabenrechtlich unter „Buchen“ ein Reservierungssystem als Teil eines Kaufvorganges, hingegen unter „Angebote“ eine dem Kaufvorgang vorgeschaltete Werbung zu verstehen sei, ist nicht angebracht. Es genügt daher den von § 1 I, VI PAngV aufgestellten Anforderungen, wenn auf der Seite „Angebote“ ein Ausgangspreis „zuzüglich Steuern und Gebühren/zuzüglich Kerosinzuschlag“ genannt wird und der Kunde mittels übersichtlicher Links vor Abschluss des Buchungsvorgangs über den Endpreis unterrichtet wird.

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OLG München Urteil - 29 U 5300/06
1. Verspricht eine Apotheke für jedes zuzahlungsfreie Generikum, das auf Kassenrezept eingereicht wird, einen Bonus von € 2,50, so ist das geeignet, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen, und deshalb gem. § 4 Nr. 1 UWG unlauter.

2. Verspricht eine Apotheke für jede Medikamentenbestellung eine Gratiszugabe im Wert von € 9,30, so ist das als Angebot einer unzulässigen Zuwendung gem. § 7 I HWG i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG unlauter.

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OLG Hamburg - 3 U 202/06 - Urt. v. 22.03.07
1. Die Werbeangabe „Nichts hilft schneller“ für ein Lippenherpes-Mittel versteht der Verkehr (Fachkreise und allgemeines Publikum) als Hinweis auf eine Spitzengruppenstellung, nicht aber im Sinne einer Alleinstellung. Der Umstand, dass es um die Schnelligkeit der Wirksamkeit und damit um eine überprüfbare Tatsache geht, besagt nicht zugleich, dass es das einzige so „schnelle“ Mittel wäre. Es mag noch Fälle geben, in denen der Verkehr eine Werbung mit dem sog. negativen Komparativ wegen sprachlicher Besonderheiten des Äußerungsumfeldes als Alleinstellungsberühmung versteht; das ist der Beurteilung im Einzelfall überlassen.

2. Von wettbewerblicher Eigenart ist die Werbeaussage „Nichts hilft schneller“ nicht, insoweit kommt kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 UWG) in Betracht.

3. Wird die Einführungswerbung nach vorangegangener fruchtloser Abmahnung gerichtlich verboten, so ist bei einer inzwischen abgewandelten Nachfolge-Werbung die erneute Abmahnung nicht entbehrlich (§ 93 ZPO).

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OLG Hamburg - 3 U 243/06 - Urt. v. 22.03.07
1. Die Werbeangabe „R. - Unübertroffen auch in der Bläschenphase“ für ein Lippenherpes-Arzneimittel versteht der Durchschnittsverbraucher dahingehend, das Präparat gehöre zur Spitzengruppe („unübertroffen“) dieser Mittel, und zwar in der Bläschenphase und („auch“) in der späteren Anwendungsphase. Die Annahme des Verkehrs, dass die Werbeaussage in jenem Sinne wissenschaftlich hinreichend gesichert ist, bezieht sich auf die in der Anzeige zitierten Belegstellen, auf die mit der Angabe „Aktuelle Literatur zu Lippenherpes bestätigt erneut“ hingewiesen wird.

2. Die Spitzengruppenstellungsbehauptung ist jedenfalls dann wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert, wenn sich schon aus den Fachinformationen eine deutliche Unterlegenheit des beworbenen Mittels ergibt und die zitierten Studien ihrerseits die behauptete Position ebenfalls nicht bestätigen.

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BGH - I ZR 184/03 - Urt. v. 21.03.07 - OLG Stuttgart
a) Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter i.S.v. §§ 3, 6 II Nr. 2 UWG, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.

b) Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stellt regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i.S.v. § 6 II Nr. 4 UWG dar.

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OLG Frankfurt am Main Beschluss - 6 W 168/06
1. Zur fehlenden Klageveranlassung, wenn der Gläubiger eines Schutzrechtsanspruchs das Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob in der einen Tag später stattfindenden Berufungsverhandlung im Eilverfahren die beantragte einstweilige Verfügung erlassen wird.

2. Keine analoge Anwendung des § 8 IV UWG bei der Verfolgung von Schutzrechtsansprüchen.

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OLG Hamburg - 5 W 33/07 - Beschl. v. 19.03.07
1. Die in § 12 II UWG normierte Dringlichkeitsvermutung bezieht sich allein auf Unterlassungsansprüche, nicht aber auf damit in Zusammenhang stehende Folgeansprüche.

2. Drittauskunftsansprüche, die in Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen aus dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes (§§ 3, 4 Nr. 9 a, b UWG) geltend gemacht werden, können regelmäßig nicht im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.

3. In Fällen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes besteht regelmäßig kein Anspruch auf Vernichtung bzw. Unkenntlichmachung der Nachbildungen. Daher besteht auch kein Raum für einen auf die Herausgabe an einen Gerichtsvollzieher gerichteten Sicherungsanspruch.

4. Der Inhalt des sich aus §§ 3, 4 Nr. 9 UWG ergebenden Leistungsschutzanspruches richtet sich in erster Linie nicht gegen die Herstellung und den Besitz einer Nachahmung, sondern gegen das Inverkehrbringen des nachgeahmten Erzeugnisses.

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OLG Köln Urteil - 6 W 23/07
1. Eine Kopplung von Warenerwerb und der Teilnahme an einem Spiel liegt nicht nur dann vor, wenn eine rechtliche Verknüpfung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, sondern auch, wenn eine tatsächliche Abhängigkeit zwischen dem Warenabsatz und der Gewinnspielteilnahme oder den Gewinnchancen anzunehmen ist.

2. § 4 Nr. 6 UWG umfasst auch Fälle, in denen der ausgelobte Gewinn lediglich in einem Preisnachlass auf die erworbene Ware besteht, der für sich genommen - als Rabatt ohne Verbindung mit aleatorischen Anreizen - wettbewerblich unbedenklich wäre. Darunter fällt auch die "Rabatt-Würfel"-Aktion eines Baumarktes, die dieser auslobte mit der Ankündigung "An jeder Kasse können Sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben. Nieten gibt es nicht: 5 % Rabatt sind garantiert! ...".

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OLG Köln - 6 U 166/06 - Urt. v. 09.03.07 - rechtskräftig
Eine für Käse geschützte Herkunftsbezeichnung darf nicht verwendet werden, wenn die zur Herstellung des Käses verwendete Milch von Tieren stammt, die ständig in Ställen außerhalb des Ursprungsgebietes gehalten werden. Das gilt auch dann, wenn das Futter der Tiere aus dem Ursprungsgebiet stammt und der Standort der Ställe nur wenige Kilometer von dessen Grenze entfernt ist.

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OLG Köln - 6 U 169/06 - Urt. v. 09.03.07 - rechtskräftig

1. Der unter der Bezeichnung „iPod“ vertriebene MP3-Spieler ist wegen seiner besonderen Gestaltung und großen Verkehrsbekanntheit von hoher wettbewerblicher Eigenart.

2. Wer im Sinne einer nachschaffenden Leistungsübernahme wesentliche Elemente des „iPod“ bei seinem eigenen Produkt ohne stichhaltige technische Begründung wiederholt, an dessen gutem Ruf zu partizipieren versucht und die Verbraucher anspricht, die sich gegenüber einem Teil ihres Umfeldes als Besitzer des Originals gerieren wollen, handelt unlauter gem. § 4 Nr. 9 b UWG.

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OLG Hamburg - 3 U 281/06 - Urt. v. 08.03.07
1. Das fehlende Herstellungsdatum auf den Behältnissen von Therapieallergen-Präparaten, kann als Verstoß gegen § 10 I S. 1 Nr. 4 AMG (hier: § 11 I PharmBetrV) nur beanstandet werden, wenn die Produkte tatsächlich nicht in Chargen (§ 4 XVI AMG) in den Verkehr gebracht werden oder so nicht in den Verkehr gebracht werden können.

2. Eine Charge i.S.d. § 4 XVI AMG ist gegeben, wenn z.B. mehrere Einzelverordnungen mit demselben Mischverhältnis der Therapieallergene zu einem Herstellungsvorgang zusammengefasst werden, auch wenn auf den Behältnissen jeweils der individuelle Patientenname angebracht ist. Maßgeblich für die Charge ist der einheitliche Herstellungsvorgang, eine Homogenität setzt sie definitionsgemäß nicht voraus. Dass das Etikettieren auch zum Herstellen (§ 4 XIV AMG) gehört, steht dem nicht entgegen. Eine Charge setzt nicht etwa mehrere Endprodukte als „Menge“ voraus, sondern stellt auch insoweit nur auf den einheitlichen Herstellungsvorgang ab.

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OLG Hamburg - 5 U 75/06 - Urt. v. 07.03.07 - rechtskräftig
1. Enthält eine Werbeaussage mehrere Äußerungen, die erkennbar miteinander verbunden sind und zu-einander in Beziehung stehen, so ist eine isolierte Betrachtung einzelner Angaben in der Regel wettbe-werbsrechtlich nicht zulässig. Auch wenn in diesem Zusammenhang einzelne Angaben optisch herausge-stellt sind, gilt nichts anderes, wenn diese in einen einheitlichen Äußerungszusammenhang eingebunden sind.

2. Wirbt ein Unternehmen mit einer optisch herausgestellten, aber nur bei bestimmten Nutzungsgewohn-heiten zutreffenden „Beispielsrechnung“ für sein Produkt, so stellt sich dieses Verhalten dann nicht als wettbewerbsrechtlich unzulässig dar, wenn auch auf die ansonsten entstehenden zusätzlichen Kosten in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang hingewiesen wird.

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OLG München Beschluss - 6 W 1106/07
Jedenfalls im Patentrechtsstreit sind die Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig und zwar selbst dann, wenn er einer Sozietät angehört, die auch am Gerichtsort vertreten ist.

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OLG Köln - 6 U 190/06 - Urt. v. 02.03.07
Ein Markenlizenznehmer darf seine Kunden darauf hinweisen, dass ein langjähriger Lizenzvertrag dem-nächst ausläuft und er dasselbe Produkt alsdann unter einer anderen Bezeichnung herausbringt. Er hat sich dabei aber auf sachliche Informationen zu beschränken; er darf den Namenswechsel nicht zum An-lass einer groß angelegten Werbekampagne machen und nicht betonen, dass ihm gegenüber dem Mar-keninhaber der Vorteil der Produktionskompetenz zufalle (Ergänzung zu BGH GRUR 1963, 485 - Mickey-Mouse-Orangen; BGH GRUR 1976, 375 - Raziol).

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BHG Beschluss - I ZB 33/06
Ist im markenrechtlichen Löschungsverfahren nicht auszuschließen, dass die angefochtene Beschwerdeentscheidung auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht, so muss der Rechtsbeschwerdeführer nicht vortragen, was er auf einen Hinweis des Gerichts ausgeführt hätte; die insoweit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO geltenden Grundsätze sind nicht anzuwenden.

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BGH - I ZR 51/04 - Urt. v. 01.03.07 - OLG Frankfurt a. M.
Für die Annahme, dass ein Verband eine i.S.d. § 8 III Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirt-schaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem maßgeblichen Markt tätigen Unternehmern repräsentativ sind.

Der Tatbestand des § 11 I S. 1 Nr. 4 HWG setzt voraus, dass die Werbung geeignet ist, das Laienpubli-kum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewir-ken (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum).

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LG Stuttgart Urteil - 40 O 160/06
Das Auftreten eines Heilpraktikers im geschäftlichen Verkehr unter der Bezeichnung "Prof. h.c." ist zur Irreführung geeignet, sofern dieser keine Genehmigung zur Führung des Titels hat und er die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Führung eines ausländischen Ehrentitels nicht nachweisen kann.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 158/06
Zur Frage der irreführenden Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, die Einnahme des Mittels hätte eine unmittelbar potenzsteigernde Wirkung.

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OLG Hamburg - 5 W 7/07 - Beschl. v. 27.02.07
1. Die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers bei eBay ist bei Würdigung der Gesamtumstän-de des Einzelfalls anhand von Indizien zu bestimmen.

2. Mit Werbebehauptungen wie „Gebrauchte Hardware in Massen“, „Tonnenweise Hardware“ bzw. „eine Riesen-Menge Hardware“ wird den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck vermittelt, dass der Verkäufer in großem Umfang Ware zum Verkauf anbietet und damit eine planvolle auf gewisse Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hieran hat er sich je-denfalls dann festhalten zu lassen, wenn auch 242 Bewertungen als Verkäufer innerhalb von zwei Jahren auf eine erhebliche Geschäftstätigkeit hindeuten

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OLG Köln - 6 W 26/07 - Beschl. v. 26.02.07

1. In einem Verfahren der Androhung von Ordnungsmitteln nach vorherigem Vergleichsschluss kann der Schuldner kein Anerkenntnis mit einer für ihn nach Maßgabe des § 93 ZPO günstigen Kostenfolge abgeben.

2. Der Schuldner kann die in diesem Verfahren gegen ihn ergangene Kostenbescheidung nicht isoliert anfechten.

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OLG Köln Urteil - 6 U 150/06
Werden dedizierte Webserver in der Werbung als "High End-Server" bezeichnet, geht der angesprochene Verbraucher bei Fehlen gegenteiliger Hinweise davon aus, dass das so benannte Produkt höchsten Ansprüchen in Bezug auf Technologie und Werthaltigkeit genügt. Er wird relevant irregeführt, wenn das Produkt stattdessen nur einwandfrei dem durchschnittlichen Stand der Technik entspricht.

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OLG München Urteil - 6 u 2158/06
Ein Spannungsverhältnis zwischen dem Verbot der Laienwerbung nach § 12 LFGB und dem in § 21 DiätV normierten Gebot bestimmter Pflichtangaben auf der Verpackung eines diätetischen Lebensmittels besteht jedenfalls dann nicht, wenn die angegriffene Werbung den Anforderungen des § 21 DiätV nicht entspricht.

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LG Oldenburg Urteil - 12 O 3274/06
1. Das gewerbsmäßige Anbieten von Reisen unter Verwendung von Katalogen verletzt § 1 I S. 1, VI PAngV, sofern die Preise der Reisen nicht angegeben werden. 2. Es ist irreführend und unlauter gem. §§ 3, 5 I S. 1 UWG, sofern der Veranstalter einer Verkaufsveranstaltung zu dieser einlädt mit dem Versprechen, einen Hauptpreis für die Teilnahme an einem zuvor veranstalteten Gewinnspiel überreichen zu wollen, sofern der Preis im Rahmen der Veranstaltung tatsächlich nicht ausgehändigt wird.

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OLG Hamburg - 5 U 6/06 - Urt. v. 21.02.07
1. Bücher und Lesezeichen gehören kennzeichenrechtlich bei der Beurteilung eines Werktitelschutzes unterschiedlichen Werkkategorien an. Gleichwohl kann zwischen diesen unterschiedlichen Waren wettbe-werbsrechtlich die Gefahr einer Herkunftstäuschung bestehen.

2. Eine wettbewerbsrechtlich unlautere Nachahmung i.S.v. § 4 Nr. 9 UWG liegt auch dann vor, wenn der Verletzer zwar ausschließlich von gängigen (gemeinfreien) Gestaltungselementen Gebrauch macht, diese aber in einer Art und Weise gestalterisch miteinander kombiniert, die die angesprochenen Verkehrskreise konkret auf die (vermeintliche) Herkunft aus einem anderen Unternehmen hinzuweisen geeignet sind.


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LG Köln - 84 0 4/04 - Urt. v. 16.02.07
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen von Magnetfolien, die statische Magnetfelder erzeugen.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 253/06
1. Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 II S. 1 Nr. 2, S. 2, VI PAngV. Der damit gegebene Verstoß auch gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ist kein Bagatellfall i.S.d. § 3 UWG.

2. Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internetseite mit dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Verstoß gegen § 1 II S. 1 Nr. 1 PAngV gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder als Bagatellfall einzustufen wäre.

3. Wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist der Versandhändler auch für die vom Internetauktionshaus erstellten Suchergebnisse (hier: EBAY-Shop), soweit sie auf seinen Angaben beruhen, insbesondere wenn man von den Internetseiten des Versandhändlers durch einen Link auf die Seite mit den Suchergebnissen gelangt.


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OLG Hamburg Urteil - 5 U 152/06
1. Die eindeutige Zuordnung i.S.v. § 1 VI PAngV erfordert, dass sich der Preis und seine Bestandteile entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Produkten befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlichen Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (Bestätigung des Senatsurteils v. 12.08.2004, GRUR-RR 2005, 27 - Internetversandhandel).

2. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG kann bei einem Verstoß gegen § 1 II Nr. 1 PAngV dann vorliegen, wenn die danach erforderlichen Angaben bezüglich der Umsatzsteuer noch vor Abgabe der zum Vertragsabschluss führenden Willenserklärung des Verbrauchers gemacht werden.

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OLG Hamburg Beschluss - 5 W 15/07
1. Der von einem Internetshop im Rahmen seines Internetauftrittes unter dem Abschnitt "Widerrufs- und Rückgaberecht" gegebene Hinweis, dass unfreie Ware bzw. Pakete nicht angenommen werden, versteht der interessierte Verbraucher dahin, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht der Regelung in § 357 II S. 2 BGB, nach der die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat.

2. Der in dieser Regelung liegende Wettbewerbsverstoß ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

3. § 307 BGB stellt jedenfalls im Zusammenhang mit den in AGB geregelten Umständen des Vertragsschlusses eine das Marktverhalten regelnde Norm i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar.

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OLG Köln Urteil - 6 U 217/06
1. "Neue" Personenkraftfahrzeuge i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind auch Pkw mit sog. Tageszulassung.

2. Die in Anlage 4 Abschn. I Nr. 3 zu § 5 Pkw-EnVKV vorgesehene Befreiung von der Pflicht, in der Werbung Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu machen, gilt nicht bei der Werbung für bestimmte, durch Varianten- und Versionsbezeichnungen konkretisierte Modelle (wie OLG Oldenburg WRP 2007, 96).

3. Die vorgenannten Bestimmungen der Pkw-EnVKV sind Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG. Auch wenn sie die Kaufentscheidung der Verbraucher zugunsten umweltfreundlicher Pkw beeinflussen wollen, sind sie keine Umweltschutzvorschriften, deren Einfluss sich auf das Vorfeld des Wettbewerbs beschränkt.

4. Ein systematischer Verstoß gegen diese Vorschriften überschreitet die Bagatellgrenze.


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LG Wuppertal - 15 0 115/06 - Urt. v. 14.02.07
Mit der Einlegung von Kostenwiderspruch ist zugleich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlas-sungserklärung geboten. Dies ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen zivilrechtlich nor-mierter wettbewerbsrechtlicher Abmahnung und dem Rechtsinstitut des vorläufigen Rechtsschut-zes. Denn die Abmahnung dient nicht dazu, eine lediglich vorläufige Regelung zwischen den Par-teien abzustimmen. Vielmehr zielt die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf eine endgültige au-ßergerichtliche Streitbeilegung ab mit der Folge, dass sie ihren Sinn verfehlt, wenn der Abgemahn-te, soweit er sich materiellrechtlich gar nicht verteidigen will, im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durch den Kostenwiderspruch lediglich die Kostenfolge des § 91 ZPO unterlaufen will, ohne sich zugleich in der Sache selbst zu unterwerfen.

Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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Kammergericht Berlin - 5 W 34/07
Gibt ein Unternehmer beim Fernabsatz von Waren in seinem hierfür werbenden Internetauftritt nicht seinen vollen Namen, sondern lediglich seinen Familiennamen mit vorangestelltem ersten Buchstaben seinen Vornamens an, so verstößt dies gegen die aus § 1 I Nr. 1 BGB-InfoV folgende Pflicht zur Angabe der Identität des Unternehmens. Ein solcher Verstoß ist in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S.v. § 3 UWG zu beeinträchtigen.

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OLG Hamburg Beschluss - 5 U 189/06
1. Bei der Beurteilung einer etwaigen Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 II UWG bedarf es einer umfassenden Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der die Ausnutzung bestimmter Fristen ein wesentlicher Gesichtspunkt sein kann, aber nicht stets sein muss.

2. Bei einer massiven werblichen Gestaltung der Titelseite, die es dem Betrachter letztlich unmöglich macht, seinen Blick der streitgegenständlichen Bewerbung zu entziehen, kann der Rechtsschutz in Anspruch nehmende Mitbewerber im Einzelfall nicht mit dem Argument gehört werden, ihm seien diese Wettbewerbsverstöße nicht bei dem Erwerb des Heftes zur Kenntnis gelangt.

3. Entscheidend für die dringlichkeitsschädliche Kenntnis von der Werbung ist allein der Zeitpunkt, zu dem die maßgeblichen Tatsachen bekannt geworden sind. Unerheblich ist, ob hieraus auch bereits die zutreffenden rechtlichen Schlüsse gezogen worden sind.

4. Dringlichkeitsschädlich kann sein, nach Kenntnisnahme der Werbung über sechs Wochen untätig zu bleiben und erst nach eigener wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahme zum Aufbau einer Gegenposition einen Anwalt mit der rechtlichen Prüfung der Werbung zu beauftragen, die sodann ohne vorherige Abmahnung zur Einreichung eines Verfügungsantrages führt.


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LG Berlin Urteil - 96 O 87/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen §§ 43 I, 73 I AMG durch den Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandhandels in Deutschland durch eine niederländische Versandapotheke.

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LG Köln Urteil - 31 O 722/06
Zur Frage der Einstufung eines als Nahrungsergänzungsmittel für Gelenke und Knorpel neu von einem Hersteller, dessen Unternehmensbezeichnung den Begriff "Arzneimittel" enthält, in Verkehr gebrachten D-Glucosaminsulfat und Chondroitinsulfat enthaltenden Präparates, das ausschließlich über Apotheken abgegeben wird, sofern sich dessen Verpackungsgestaltung dicht an ein von dem gleichen Pharmaunternehmen seit vielen Jahren vertriebenes Arzneimittel mit dem Wirkstoff D-Glucosaminsulfat zur Funktionsverbesserung und Schmerzlinderung bei leichter bis mittelschwerer Gonarthrose anlehnt.

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BGH - I ZR 71/04 - Urt./VU v. 08.02.07 - OLG Hamm
Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.

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BGH - I ZR 59/04 - Urt. v. 08.02.07 - OLG Celle
a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrie-rung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.06.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158, Tz. 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).

b) Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beur-kundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Re-gistrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

c) Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.


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BGH - I ZR 77/04 - Urt. v. 08.02.07 - OLG Hamburg
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).

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LG Frankfurt a. M. Urteil - 2-06 O 218/06
Die Bewerbung von Hopi-Ohrkerzen - die ins Ohr gesteckt und abgebrannt werden sollen - als Therapiemittel gegen Kopfschmerzen, Sinusitis, Ohrschmerzen, Tinnitus, Hyperaktivität, Migräne, Nervosität, Erkältung, Ohrdruck und Schlaflosigkeit ist zur Irreführung geeignet, da sich derlei Wirkungsbehauptungen nicht auf eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung stützen können. Unerheblich ist, dass die Ohrkerzen als aktives Medizinprodukt der Klasse II a nach der Richtlinie 93/42/EWG zertifiziert sind.

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LG Berlin Urteil - 15 S 1/06
Der unerbetene Anruf eines Meinungs- und Marktforschungsunternehmens ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn hinter dem Unternehmen ein gewerblicher Auftraggeber steht.

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OLG Stuttgart Beschluss - 8 W 20/07
Die Kosten eines vorgerichtlichen Abwehrschreibens sind als notwendige Vorbereitungskosten des späteren gerichtlichen Verfahrens nicht anzuerkennen und deshalb - soweit eine Anrechnung auf die Prozessgebühr des späteren Verfahrensbevollmächtigten ausscheidet - im Kostenfestsetzungsverfahren für das gerichtliche Verfahren nicht mit festzusetzen (entgegen OLG Hamburg - 8 W 16/06).

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 63/06
1. Die örtliche Zuständigkeit einer Marken-Löschungsklage bestimmt sich nicht nach § 32 ZPO.

2. Zwischen den Kollektivmarken "Volksbank"/"VR Volksbank Raiffeisenbank" und der Marke "DRSB Deutsche Volksbank" besteht keine Verwechslungsgefahr.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 108/06
Ermöglicht die Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem Gewinnspiel, reicht zur Erfüllung der Informationspflichten ein Hinweis auf eine leicht zugängliche Informationsquelle wie "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" grundsätzlich aus.

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OLG Hamburg - 3 U 117/06 - Urt. v. 01.02.07 - rechtskräftig
1. Eine unzulässige vergleichende Werbung i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG kann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mit-bewerbers hervorgerufen wird. Dies kann der Fall sein, wenn ein Durchschnittswert des eige-nen Arzneimittels mit dem möglichen Extremwert des Konkurrenzprodukts verglichen wird, ohne dass dies hinreichend deutlich gemacht wird.

2. Unter der Angabe „aktueller Standard“ in einer vergleichenden Arzneimittelwerbung wird ein Arzt regelmäßig eine in Fachkreisen anerkannte und durchgesetzte Normalmethode verstehen. Dies kann grundsätzlich nur eine der Zulassung entsprechende Therapie sein. Ob sich in Aus-nahmefällen ein „Off-Label-Use“ zu einer „Standardtherapie“ entwickeln kann, bleibt offen. Je-denfalls müssen dann die besonderen Umstände des Einzelfalls deutlich in der Werbung auf-geführt werden.

OLG Hamburg Urteil - 5 U 110/07
1. Bei dem Begriff "Offroad" handelt es sich um eine mittlerweile eingedeutschte englischsprachige Bezeichnung für alles, was mit geländegängigen Fahrzeugen und damit zusammenhängenden sportlichen Aktivitäten jenseits befestigter Straßen zu tun hat. Der Begriff besitzt beschreibende Anklänge für eine Zeitschrift für Geländewagen, ist aber nicht glatt beschreibend.

2. Die Rechtssätze des EuGH in der Entscheidung "THOMSEN LIFE" (EuGH GRUR 2005, 1042) sind auch dann anzuwenden, wenn nicht eine Unternehmensbezeichnung mit der älteren Marke in ein Gesamtzeichen aufgenommen worden ist, sondern die ältere Marke mit einem Serien- oder Dachzeichen zu einem Gesamtzeichen verbunden wird. Das Serien- oder Dachzeichen hat aus der Sicht des Verbrauchers einen ähnlichen Hinweischarakter und damit eine ähnliche Funktion wie eine Unternehmensbezeichnung.

3. Sofern mit dem prioritätsälteren Klagezeichen und dem Verletzungszeichen identische Produkte bezeichnet werden, erfordern die "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel", dass ein deutlicher Abstand zu dem prioritätsälteren Zeichen einzuhalten ist.

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OLG Hamburg - 5 U 47/06 - Urt. v. 31.01.07
1. Weist ein Unternehmen in einem (vergleichenden) werblichen Zusammenhang auf seine Grö-ße/Marktstellung/Bedeutung unter Hinweis auf die - objektiv mehrdeutige - Bezugsgröße „Umsatz“ hin, so hat es den relevanten Begriff zur Vermeidung irrtumsbedingter Fehlvorstellungen klarzustellen, wenn die Werbebehauptung allein in Bezug auf die Netto-Umsätze zutreffend, in Bezug auf die Brutto-Umsätze hingegen falsch ist.

2. Die Verpflichtung gilt in besonderer Weise dann, wenn der Werbende in seiner Selbstdarstellung auf der eigenen Internetseite sowohl den Netto-Umsatz als auch den Brutto-Umsatz als Vergleichsgröße verwen-det.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 W 239/06
Wird eine Unterlassungs-Beschlussverfügung, die antragsgemäß eine farbige Verbindungsanlage zum Verbot enthält und deren Ausfertigung ebenfalls mit farbiger Verbindungsanlage der Gläubigerin zugestellt wurde, innerhalb der Vollziehungsfrist dem Schuldner nicht so, sondern mit einer Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie zugestellt, so ist die Beschlussverfügung mangels wirksamer Vollziehung aufzuheben.

Dem steht nicht der Umstand entgegen, dass der Gerichtsvollzieher entgegen dem Zustellungsauftrag nicht das Original-Zustellungsstück mit farbiger Verbindungsanlage, sondern seine von ihm gefertigte Schwarz-Weiß-Kopie zugestellt hat.


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LG Arnsberg Urteil - 8 O 93/06
Die Bewerbung eines "Heilstollens" mit der Ankündigung, dass dieser heilende Wirkungen bei Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Allergien entfalte, ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, sofern die ausgelobte therapeutische Wirkung nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert ist.

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BGH Beschluss - I ZB 58/06
Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Dies kann anzunehmen sein, wenn der Schuldner der Pflicht, etwas zu unterlassen, nur gerecht werden kann, indem er neben der Unterlassung auch die positiven Handlungen vornimmt, die notwendig sind, um den rechtmäßigen Zustand zu erreichen.

Der Lauf der in Art. 9 I EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung hängt maßgeblich von der Pflichtensituation des Schuldners ab. Ist ein Schuldner aufgrund eines Urteils verpflichtet, tätig zu werden, kann die Verjährung nicht beginnen, solange diese Pflichtensituation fortbesteht und der Schuldner pflichtwidrig untätig bleibt.

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BGH - I ZR 22/04 - Urt. v. 25.01.07 - OLG Köln
a) Bei der Beurteilung, ob die Form einer zum Verzehr bestimmten Ware (hier: Praline) markenmäßig benutzt wird, sind auch die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Verbraucher die Gestaltung der Ware als solcher wahrnehmen. Eine markenmäßige Benutzung kann auch gegeben sein, wenn die Ware nur verpackt vertrieben wird und die Verbraucher ihre Form erst im Stadium des Verbrauchs wahrnehmen können.

b) Der Grad der Kennzeichnungskraft einer dreidimensionalen Marke hat Auswirkungen darauf, ob der Verkehr dieser Form einen Herkunftshinweis entnimmt, wenn er ihr als Form einer Ware begegnet. Dies wird allerdings umso weniger der Fall sein, je stärker die beanstandete Warenform von der geschützten Marke abweicht.

c) Die Eintragung einer Marke als durchgesetztes Zeichen bedeutet nicht, dass der Marke im Verletzungs-verfahren in jedem Fall zumindest durchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen ist. Die Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung der Marke hat nur zur Folge, dass er der Marke nicht jeglichen Schutz versagen darf. Dementsprechend hat der Verletzungsrichter auch den Grad der Kennzeichnungs-kraft als durchgesetzt eingetragener Marken im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen. Aller-dings kann bei diesen regelmäßig von einer - mindestens - durchschnittlichen Kennzeichnungskraft aus-gegangen werden.

d) Bei der Ermittlung, inwieweit eine Warenform Herkunftshinweisfunktion hat, ist zwischen der Bekannt-heit des Produkts als solchem und der Herkunftshinweisfunktion seiner Form zu unterscheiden.

e) Bei der Prüfung, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen einer dreidimensionalen Marke und einer mar-kenmäßig benutzten Warenform besteht, ist nicht zu berücksichtigen, ob die Verwechslungsgefahr durch die Verpackung und deren Kennzeichnung ausgeschlossen werden kann.


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BGH - I ZR 133/04 - Urt. v. 25.01.07 - OLG Düsseldorf
Kann ein Wettbewerbsverstoß nur durch Fotoaufnahmen hinreichend bestimmt dargelegt und bewiesen werden, ist die Anfertigung der Fotos innerhalb der Geschäftsräume des Verletzers nicht unlauter, wenn ein überwiegendes Interesse des Geschäftsinhabers an der Vermeidung einer möglichen Betriebsstörung nicht besteht, insbesondere die (konkrete) Gefahr einer erheblichen Belästigung nicht gegeben ist (Fort-führung von BGH, Urt. v. 23.05.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II).

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OLG Hamburg - 5 U 204/05 - Urt. v. 24.01.07 - rechtskräftig
1. Nimmt ein Unternehmen für ein bestimmtes Produkt die Spitzenstellungsbehauptung „Der beste Preis der Stadt“ für sich in Anspruch, erwartet der Verkehr, dass sich der Werbende zuvor zumindest über die Preisgestaltung des fraglichen Produkts bei seinen Hauptkonkurrenten sowie denjenigen Anbietern in dem relevanten Einzugsgebiet informiert hat, die in der Vergangenheit in der Regel die günstigsten Preise angeboten haben.

2. Zwar trägt grundsätzlich der angreifende Konkurrent die volle Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit einer Spitzenstellungsbehauptung. Bei einer Berühmung dieser Art obliegen aber zunächst dem werbenden Unternehmen zumindest gewisse Darlegungsobliegenheiten dergestalt, irgendwelche Angaben dazu zu machen, aufgrund welcher konkreten Umstände/Marktkenntnisse es sich hierzu subjektiv für berechtigt hält. Geschieht dies nicht, ist es dem Angreifer in der Regel weder möglich noch zumutbar, eine derart umfassende Behauptung konkret zu widerlegen.

3. Angesichts des schnellen Wechsels sowie der Vielfalt nach Preis, Leistung sowie Preis-Leistungs-Verhältnis unterschiedlicher Produktangebote bei dem Angebot von Handys mit Netzkartenverträgen bedürfen die für die Zulässigkeit einer Spitzenstellungsberühmung relevanten Kriterien eines „deutlichen Vorsprungs“ und einer „gewissen Stetigkeit“ in diesem Bereich einer sorgfältigen Darlegung.

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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil - 6 U 65/06
1. Die Bewerbung von Kraftfahrzeugen im Internet mit Endpreisen, welche die Überführungskosten nicht enthalten, verletzt § 1 I S. 1 PAngV. Eine gesonderte, nicht im Endpreis enthaltene Ausweisung von Überführungskosten ist unzulässig.

2. Die Verletzungshandlung ist nicht unerheblich i.S.d. § 3 UWG.


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OLG Köln Beschluss - 6 W 146/06
Hat der Vollstreckungsgläubiger, dem die Sicherheitsleistung obliegt, dem Schuldner persönlich die Bürgschaftserklärung eines Kreditinstituts zustellen lassen, so ist er nicht nach § 751 II ZPO gehalten, dem Schuldner einen weiteren Nachweis über die Erbringung der Sicherheitsleistung zuzustellen. Das gilt auch dann, wenn letzterer einen Verfahrensbevollmächtigten (§ 172 ZPO) hat.

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OLG Köln - 6 U 158/06 - Urt. v. 19.01.07 - rechtskräftig

1. § 55 I MarkenG gestattet dem Löschungskläger die Wahl, entweder den als Markeninhaber Eingetragenen oder dessen Rechtsnachfolger in Anspruch zu nehmen, nicht aber das Recht, gleichzeitig gegen beide verschiedene Prozesse zu führen.

2. Bei den Löschungsklagen wegen Verfalls gegen den Registerinhaber und dessen Rechtsnachfolger handelt es sich um identische Streitsachen.

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LG Frankfurt am Main Urteil - 2-3 O 295/06
Die Bewerbung einer Uhr mit der Angabe „30 m wasserdicht“ ist zur Irreführung geeignet, sofern die Uhr einem Wasserdichtigkeitstest ausgesetzt war, der nicht mehr verbirgt als die Eignung der Uhr zum Baden, Duschen oder Geschirrspülen.

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OLG Hamm Urteil - 4 U 100/06
1. Die Bewerbung eines Haarpflegemittels mit den Behauptungen "Glatze? Vorbeugen mit Coffein! Beugt Haarausfall vor" ist zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet, da sich die beworbenen kosmetischen Wirkungen bislang nicht auf eine wissenschaftlich hinreichend gesicherte Grundlage stützen können.

2. Eine im Auftrag und Absatzinteresse des Kosmetikherstellers erstellte - bislang nicht veröffentlichte - Studie reicht für sich nicht aus, um die darin niedergelegten Untersuchungsergebnisse und die vorsichtig formulierten Schlussfolgerungen als gesicherten Stand der Wissenschaft erscheinen zu lassen, auf den es entscheidend ankommt. Etwaige neue Erkenntnisse, die - noch - nicht dem gesicherten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, dürfen allein deshalb nicht zur Grundlage einer uneingeschränkten Werbung mit entsprechenden Wirksamkeitsaussagen gemacht werden.


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OLG München Beschluss - 29 W 2942/06
Fehlende Voraussetzungen des Rechtswegs zu den Sozialgerichten für eine auf Wettbewerbsrecht gestützte Klage einer Apotheke gegen eine andere Apotheke.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 U 240/06
Es ist grundsätzlich unlauter, für eine Ware oder Leistung mit Testhinweisen Dritter zu werben, ohne in der Werbung eine Fundstelle nach Ort und Datum der Veröffentlichung anzugeben.

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OLG Hamm Urteil - 4 U 41/06
Versucht ein Anbieter von Waren Kunden für das Lastschriftverfahren dadurch zu gewinnen, indem er als Gegenleistung hierfür für die ersten 500 Kunden eine Benzinpreisversicherung auslobt, so ist dieser verpflichtet, die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme klar und eindeutig anzugeben. Die Verkaufsförderungsmaßnahme darf nicht zu einem Vabanquespiel für den Kunden werden. Demgemäß muss bei einer Zugabe gesagt werden, worin die Zugabe besteht. Bei einer Versicherungspolice gehört aber dazu nicht nur die Angabe des versicherten Gegenstandes, vielmehr gehören dazu auch die Versicherungsbedingungen.

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BGH - I ZR 87/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Celle
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwi-schen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen An-gabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht oh-ne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.06.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).



Der Verfügungsgrund in einer wettbewerbsrechtlichen Eilsache ist widerlegt, wenn der Antragssteller mehrere Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Zeitungsanzeige isoliert angreif, nachdem er unmittelbar zuvor die Gesamtanzeige im Sinne der BGH-Entscheidung "TCM-Zentrum" zum Gegenstand eines Eilantrags gemacht und diesen mit den Wettbewerbsverstößen innerhalb der Anzeige begründet hat.

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BGH - I ZR 96/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Karlsruhe
Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu verleiten, handelt nicht bereits des-halb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss.



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BGH - I ZR 198/04 - Urt. v. 11.01.07 - OLG Köln
a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen unangemessener Aus-nutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. b UWG können beste-hen, wenn die Gefahr einer Täuschung über die Herkunft beim allgemeinen Publikum eintritt, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmungen ver-leitet wird.

b) Liegt keine der Fallgruppen des § 4 Nr. 9 lit. a-c UWG vor, kann das Nachahmen eines fremden Pro-dukts nur in Ausnahmefällen nach den Grundsätzen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungs-schutzes unlauter i.S.v. § 3 UWG sein. Ein solcher Ausnahmefall kann unter besonderen Umständen vor-liegen, wenn der Mitbewerber durch die Nachahmung wettbewerbswidrig behindert wird.

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OLG Hamm Urteil - 4 U 30/06
1. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Aussage "Zimt gegen Zucker" wird dahingehend interpretiert und verstanden, dass Zimt gegen die Zuckerkrankheit helfen soll. Damit bezieht sich die Aussage auf die Beseitigung, Linderung und Verhütung von Krankheiten und unterfällt damit § 12 I Nr. 1 LFGB. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei mehrdeutigen Werbeaussagen jede Deutungsmöglichkeit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss. Überdies verletzt die Aussage § 11 I Nr. 2 LFGB, da dem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Entsprechendes gilt für die Werbeaussage "Gluco-A. kann blutzuckersenkend wirken".

2. Die Behauptung "2 Kapseln (Tagesbedarf) enthalten ..." erweckt bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck, dass der Körper die aufgeführten Stoffe gerade in der genannten Menge benötigt. Sie ist zur Irreführung geeignet, sofern ein entsprechender Bedarf nicht dargetan ist.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 U 183/06
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die ein Mitarbeiter der Schuldnerin für diese, aber ohne Vertretungsmacht abgibt, kann stillschweigend genehmigt werden. Das ist der Fall, wenn die zuvor wegen einer unlauteren Werbung abgemahnte Schuldnerin - die jenen Mitarbeiter nur mit der Überprüfung des Verletzungsfalls beauftragt hatte - aus der "Annahmeerklärung" des Gläubigers erkennen muss, dass die betreffende Unterlassungserklärung abgegeben wurde, und gleichwohl nicht unverzüglich den Gläubiger auf den Vertretungsmangel hinweist, obwohl offenkundig ist, dass die Unterlassungserklärung selbstverständlich für verbindlich gehalten wird. Die durch die Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes entstandene Sonderverbindung gebietet nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Antwort und Aufklärung.

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LG Wuppertal Urteil - 15 O 113/06
1. Zur Frage der Untersagung einer Äußerung, die der Verfügungsbeklagte zwar wortwörtlch so nicht gemacht, gleichwohl aber so gemeint hat.

2. Zur Frage der ordnungsgemäßen Vollziehung einer Beschlussverfügung.


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OLG Hamburg Urteil - 3 U 77/06
1. Nach den Grundsätzen der gesundheitsbezogenen Werbung kann es irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, und zwar unabhängig davon, ob die Studien selbst lege artis durchgeführt wurden oder ob die Werbung inhaltlich auf andere Studien gestützt werden könnte.

2. Das gilt etwa, wenn die in Bezug genommene Studie als Erkenntnisquelle nicht in Betracht kommt, weil diese Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, ohne dass dies in der auf diese Studie bezugnehmenden Werbung zum Ausdruck kommt, oder aber die in Bezug genommene Studie selbst die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält bzw. lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt, während die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt. Anderenfalls wäre die ärztliche Therapieentscheidung auf der Grundlage von mit wissenschaftlichen Studien belegten Werbeaussagen mit Unsicherheiten belegt und deshalb Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung nicht auszuschließen.

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BGH - I ZB 17/06 - Beschl. v. 21.12.06 - OLG Düsseldorf
Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.

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LG Hamburg - 312 0 941/06 - Urt. v. 21.12.06 - rechtskräftig
1. Zur Frage der für das Verfügungsverfahren vorausgesetzten Dringlichkeit in Fällen, in de-nen eine Werbemaßnahme unter verschiedenen Aspekten als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann.

2. Der zunächst gegen die konkrete Verletzungsform gerichtete Verfügungsantrag entkräftet die bestehende Dringlichkeitsvermutung für einen nachfolgenden Antrag, mit welchem ei-ne Irreführung gerügt wird, die nicht auf Anhieb ersichtlich war, nicht.

3. Mit dem Versprechen einer Garantie - hier für den Erfolg eines chirurgischen Eingriffs unter Einsatz von Lasertechnik zur Beseitigung von Fehlsichtigkeit, insbesondere Kurz- und Weitsichtigkeit - bringt der Werbende zum Ausdruck, eine besondere Leistung für seine Kunden zu erbringen. Insbesondere der lange Zeitraum von 10 Jahren für die Garantie er-weckt den Eindruck einer besonderen Werthaltigkeit.

4. Diese Erwartung wird in irreführender Weise enttäuscht, wenn dieser lange Zeitraum ohne jede praktische Bedeutung bleibt, weil echte, von der Garantie erfasste Nachbesserungsfäl-le praktisch nur im ersten Jahr nach der Operation anfallen.

5. Das Garantieversprechen stellt eine i. S. v. § 7 HWG verbotene unentgeltliche Zuwendung nur dann dar, wenn eine unentgeltliche "Nachbesserung" auch für solche Fälle verspro-chen würde, in denen ein Zusammenhang mit der ursprünglichen Behandlung eindeutig nicht mehr gegeben wäre. Als Verstoß gegen § 7 HWG kann es nicht gewertet werden, wenn dem Patienten gegenüber erklärt wird, dass in Fällen, in denen kein zufrieden stel-lendes Operationsergebnis erzielt wurde, darauf verzichtet wird, die genaue Ursache auf-zuklären, und auch ohne den Nachweis, dass die Behandlung in irgendeiner Weise fehler-haft vorgenommen wurde, kostenlos Abhilfe gewährleistet wird.

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 209/06
Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien (einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG, wenn die Werbungen im Übrigen inhaltlich, farblich und im Layout identisch sind, sich in beiden Fällen dieselben Parteien gegenüber stehen, die von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden und beide Werbungen bereits bei Einleitung der getrennten Verfügungsverfahren dem Wettbewerber bekannt waren.

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LG Wuppertal Urteil - 15 O 71/06
Der Internetauftritt eines Anbieters von Waren und Dienstleistungen berührt dann nicht den Geltungsbereich des Teledienstegesetzes, sofern es an einem interaktiven Zugriff und einer unmittelbaren Bestellmöglichkeit fehlt.

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OLG Hamburg - 5 U 135/05 - Urt. v. 20.12.06
1. Für die Frage, ob ein aufgrund eines Geschmacksmusterrechts angegriffenes Produkt beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck erweckt oder nicht, ist das Ge-schmacksmuster - nicht das auf dem Geschmacksmuster beruhende Produkt - dem ange-griffenen Produkt im unmittelbaren Vergleich gegenüberzustellen. Es geht - anders als im Markenrecht - nicht um eine Verwechslungsgefahr aus dem undeutlichen Erinnerungsbild des durchschnittlich informierten, verständigen und situationsangemessenen aufmerksa-men Verbrauchers. Daher können die Ergebnisse von Verkehrsbefragungen, bei denen den befragten Personen ein auf dem Geschmacksmuster beruhendes Produkt und das Verlet-zungsmuster nicht gleichzeitig, sondern nacheinander vorgelegt worden sind, für die mus-terrechtliche Beurteilung allenfalls indizielle Bedeutung haben. Auch kann der "informierte Benutzer" im Sinne des Geschmacksmusterrechts Designunterschiede feststellen, die dem gewöhnlichen Verbraucher entgehen würden.

2. Ist die Verletzung eines Geschmacksmusterrechts zu verneinen, weil das Verletzungsmus-ter einen anderen Gesamteindruck hervorruft, kommen Ansprüche aus wettbewerblichem Leistungsschutz in Betracht, wenn über die noch zulässige Nachahmung hinausgehende unlautere Begleitumstände vorliegen.

LG Hamburg Urteil - 416 O 44/05
Die Bewerbung eines Ernährungsseminars mit der Behauptung „Gesund abnehmen ohne zu hungern!“ ist zur Irreführung geeignet, da nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis ein Abnehmen ohne vermehrte Hungergefühle nicht möglich ist und sofern der Werbende jeglichen Nachweis dafür schuldig bleibt, dass das von ihm angebotene Ernährungskonzept den ausgelobten Vorteil hat.

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LG Berlin Urteil - 15 O 389/06
1. Die Übersendung einer unerbetenen E-Mail ist auch dann rechtswidrig, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt, hinter der ein konkretes wirtschaftliches Interesse des Absendenden steht.

2. Zur Frage der Einwilligung in die Übersendung einer E-Mail.

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OLG München Urteil - 29 U 4052/06
Die Bewerbung eines Arzneimittels mit den Aussagen „Vergesslichkeit?“ bzw. „Zu wenig Sauerstoff im Gehirn?“ ist irreführend i.S.v. § 3 S. 2 Nr. 1 HWG, sofern die Werbung keine Einschränkung dahingehend enthält, dass das Anwendungsgebiet des Mittels auf die Indikation eines dementiellen Syndroms beschränkt ist.

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BGH - I ZR 11/04 - Urt. v. 14.12.06 - OLG Düsseldorf
a) Werden mehrere Konzernunternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten mit der Begründung in Anspruch genommen, sie hätten auf verschiedenen Absatzstufen in einer „Verletzerkette“ (hier: Aufarbeitung und Vertrieb von Komponenten der Brems- und Fahrwerkssteuerung für Lkw) zusammengewirkt und dabei eine Markenverletzung begangen, ist der besondere Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art. 6 Nr. 1 Brüssel-I-VO begründet.

b) Befindet sich auf aufgearbeiteten Fahrzeugkomponenten neben der Marke des Herstellers die Marke des aufarbeitenden Unternehmens, deutet dies für den gewerblichen Nachfrager solcher Austauschteile darauf hin, dass sich die Herstellermarke nicht auf den Aufarbeitungsvorgang bezieht.

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OLG Hamburg - 3 U 113/05 - Urt. v. 14.12.06 - rechtskräftig
1. Werden beim EU-Parallelimport von markenrechtlich geschützten Packungen eines Arzneimittelherstellers (hier: Ostomie-Artikeln) die produktidentifizierenden Herstellerangaben der Produkt- und Chargennummern - REF- und LOT-Nummern - überklebt, so tritt wegen des unnötigen Packungseingriffs keine markenrechtliche Erschöpfung ein. Der Parallelimporteur kann seine Angaben an anderer Stelle der Packung anbringen, etwaige Fehler beim Neubeschriften der überklebten REF- und LOT-Nummern würden vermieden.

2. Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs, wenn der Parallelimporteur beim Abverkauf unter gleichem Verkaufspreis nicht nach überklebten Packungen einerseits und nach unverändert verkauften, bereits im Ursprungsland mehrsprachig aufgemachten Einheiten andererseits unterschieden hat und als Auskunft nur Gesamtangaben zu der Menge, den Abnehmern und Umsätzen sowie eine anteilige Schätzung mitteilt.

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OLG Koblenz Urteil - 4 U 906/06
1. Eine Lebensmittelchemikerin, die sich gegenüber einem Auftraggeber dazu äußert, ob in Österreich als verkehrsfähig eingestufte Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland als nicht verkehrsfähig eingestuft werden dürfen und darüber hinaus noch Ratschläge hinsichtlich des nach ihrer Auffassung zweckmäßigen Verhaltens gegenüber deutschen Behörden insbesondere bei Kontrollen erteilt und überdies den Kunden ihrer Auftraggeber zur „Gegenwehr“, d.h. gegebenenfalls zur Einleitung rechtlicher Schritte rät, unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 RBerG.

2. Der Erlaubnispflichtigkeit der Tätigkeit steht nicht der Einwand entgegen, dass der Schutz der Rechtssuchenden deshalb gewahrt sei, weil die Lebensmittelchemikerin aufgrund einer hohen Spezialisierung Professionalität und Qualität gewährleiste. Unerheblich ist ebenfalls, dass die Rechtsberatung dem Interesse ihrer Kunden entgegenkommen mag, neben einer wirtschaftlichen auch noch eine - kostengünstige - rechtliche Beratung zu erhalten.

3. Die Voraussetzungen für eine Erlaubnisfreiheit gem. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG liegen nicht vor.

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BGH Urteil - VI ZR 175/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.

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BGH Urteil - VI ZR 188/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.

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OLG Nürnberg Urteil - 3 U 2023/06
1. Ein Unterlassungsantrag, der auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt wird, muss anhand des Sachvortrags eindeutig erkennen lassen, welchen Umfang er haben soll.

2. Beschränkt ein Antragsteller einen nach diesen Kriterien zu unbestimmten und damit prozessual unzulässigen Antrag auf die im Unterlassungsantrag als Beispielsfall genannte konkrete Verletzungshandlung, ist dies prozessual als teilweise Klagerücknahme mit der entsprechenden Kostenfolge zu werten.

3. Die Rechtmäßigkeit eines Presseberichtes ergibt sich nicht schon daraus, dass er wörtlich einer Agentur-Meldung entnommen wurde.

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LG Berlin - 15 0 587/06 - Urt. v. 12.12.06
Auch zwischen eher kleinen Kanzleien in Berlin und Frankfurt a. M. besteht ein Wettbewerbsverhältnis.

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Links:

OLG Köln Beschluss - 6 W 132/06
Stellt ein Vollstreckungsschuldner das operative Geschäft in Deutschland ein und überlässt das Feld einem von ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter gegründeten ausländischen Unternehmen, das die Domain übernimmt, die Hauptmarke des Schuldners qua Lizenz nutzt und das Vertriebspersonal teilweise weiter beschäftigt, so hat er den selbst installierten Marktnachfolger auf existierende gerichtliche Werbeverbote hinzuweisen.

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OLG München Urteil - 6 U 2547/06
Die Entfernung des Herstellerkennzeichens von einer Ware stellt auch dann keine gezielte Behinderung des - mit dem Hersteller nicht identischen - Wettbewerbers dar, wenn dieser andere Produkte desselben Herstellers vertreibt (Anschluss an BGH GRUR 2004, 1039 - SB-Beschriftung). Ob eine Irreführung über die betriebliche Herkunft der Ware vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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BGH - I ZR 166/03 - Urt. v. 07.12.06 - OLG Köln
a) Bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung können Umsatzzuwächse von Produkten Eigenschaften dieser Waren i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG sein.

b) Um die Nachprüfbarkeit der in einem Werbevergleich wiedergegebenen Eigenschaften nach § 6 II Nr. 2 UWG zu ermöglichen, muss der Werbende dem durch die Werbung angesprochenen Verkehrsteilnehmer mitteilen, auf welche Art er sich über die dem Werbevergleich zugrunde liegenden Einzelheiten leicht informieren kann, um dessen Richtigkeit beurteilen zu können.

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BGH - I ZR 271/03 - Urt. v. 07.12.06 - OLG Köln
a) Eine Preisempfehlung, die nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist („empfohlener Verkaufspreis“ oder „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“), ist nicht bereits deshalb irreführend. Denn dem informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise vom Hersteller ausgesprochen werden und unverbindlich sind.

b) Die Verwendung einer Abkürzung, die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist („UVP“) ist gleichfalls nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.

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OLG Hamburg - 3 U 34/06 - Urt. v. 07.12.06
1. Im Branchenbereich der Telekommunikation ist aufgrund der üblichen Kennzeichnungs-gewohnheiten davon auszugehen, dass der Verkehr daran gewöhnt ist, den Herkunftshin-weis ganz maßgeblich in der Herstellerangabe zu sehen.

2. Zur Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2 Surf@home" und "T-Com Surf@home".

OLG Hamburg Urteil - 5 U 9/06
1. Ein Spielvermittler mit Sitz im Ausland, der die Teilnahme am Deutschen Lotto-Toto-Block vermittelt, verletzt mit der Bewerbung seiner Vermittlungstätigkeit im Internet § 14 II Nr. 3 Lotteriestaatsvertrag (LSV), sofern er nicht mindestens 2/3 der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterleitet resp. nicht die Höhe des weitergeleiteten Betrages angibt.

2. Bei § 14 II Nr. 3 LSV handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG, die jedenfalls auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln.

3. Die gewerbliche Spielvermittlung zu Lotterien fällt unter § 4 IV Nr. 4 TDG.

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OLG Hamburg - 5 U 67/06 - Urt. v. 06.12.06
1. Macht der Verletzte einen Verfügungsantrag bei einem Landgericht anhängig, nimmt diesen jedoch kurze Zeit darauf wieder zurück, nachdem Verhandlungstermin anberaumt worden ist, kann einem sodann vor einem anderen Gericht gestellten inhaltsgleichen Verfügungsantrag wegen rechtsmissbräuchlichem „forum-shopping“ das erforderliche besondere Rechtsschutzbedürfnis der §§ 12 II UWG, 935, 940 ZPO fehlen.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verletzte hierdurch erkennbar eine vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung vereiteln will. Das Interesse, eine gerichtliche Eilentscheidung nur ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen, ist rechtlich nicht schutzfähig.

3. In derartigen Fällen ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG durch das eigene Verhalten des Verletzten selbst dann widerlegt, wenn die erneute Einreichung des Verfügungsantrags vor dem zweiten Gericht innerhalb eines Zeitraums erfolgt, der für sich genommen noch nicht dringlichkeitsschädlich ist.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 W 167/06, MD 2007, S. ....; OLG Hamburg - 5 W 156/06, MD 2007, S. .... (beide in diesem Heft).

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Kammergericht Beschluß - 5 W 295/06
1. Wer als Unternehmer Waren über das Internet in der Weise absetzt, dass er dem Verbraucher erst nach Vertragsschluss gem. § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB die Widerrufsbelehrung in Textform mitteilt, muss, wenn er gem. § 312 c I S. 1 BGB vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers eine Widerrufsbelehrung im Internet zur Verfügung stellt, die Widerrufsfrist dort mit einem Monat angeben, welche frühestens mit Mitteilung einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung in Textform (§ 355 II S. 1 BGB) und nicht vor Erhalt der Ware (§ 312 d II BGB) beginnt.

2. Das in Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV abgedruckte „Muster für die Widerrufsbelehrung“ gilt nur für Widerrufsbelehrungen, die dem Verbraucher in Textform mitgeteilt werden. Stellt demgegenüber ein Unternehmer eine Widerrufsbelehrung lediglich ins Internet und entspricht diese Belehrung nicht den dafür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, so lässt sich ein Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns nicht mit dem Hinweis entkräften, die Belehrung folge den Vorgaben besagten Musters (Fortführung von KG NJW 2006, 3215 - Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet I).

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 24/06
Das Kombinationsangebot einer blickfangmäßig beworbenen Internet-Flatrate mit einem nicht am Blickfang teilnehmenden Angebot zum DSL-Telefonieren mit eigener Flatrate erfordert eine deutliche, am Blickfang teilnehmende Aufklärung über die Vertragskoppelung.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 92/06
1. Die Irreführung durch Werbung für unzureichend bevorratete Ware ist speziell in § 5 V UWG geregelt, die sonstigen Fälle der irreführenden Werbung nicht verfügbarer Ware beurteilen sich nach § 5 II Nr. 1 UWG.

2. Wird ein Tonträger aktuell beworben, so erwartet man ohne entsprechenden Hinweis selbstverständlich greifbare Ware. Eine solche Werbung ist irreführend, wenn die Verfügbarkeit fehlt, weil der Tonträgerhersteller schon Wochen zuvor den Veröffentlichungstermin des Tonträgers verschoben hatte.

3. Die Fußnote in der Werbung "Keine Mitnahmegarantie. Aus vertriebstechnischen Gründen ist nicht jeder im Prospekt beworbene Artikel in jeder Filiale erhältlich" beseitigt die Fehlvorstellung nicht, denn jener Vermerk ist ersichtlich nur auf Fälle der unzureichenden Bevorratung zugeschnitten.



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OLG Karlsruhe Urteil - 6 U 140/05
Zur Frage einer unzulässigen Publikumswerbung i.S.d. § 10 HWG durch eine Anzeige (deren Gegenstand ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel bildet), die erkennbar das Ziel verfolgt, die Öffentlichkeit in einer wichtigen gesundheitspolitischen Frage aufzurütteln und auf aus der Sicht des Inserenten gegebene Missstände hinzuweisen, deren werbliche Funktion aber nicht in der Weise zurücktritt, dass der werblichen Zielsetzung keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt.

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OLG Hamburg - 5 U 99/06 - Urt. v. 29.11.06
1. Zur Verwirklichung einer von ihm übernommenen Unterlassungsverpflichtung ist der Schuldner ver-pflichtet, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Störungsquelle nachhaltig beseitigt wird und bleibt. Bedient sich der Unterlassungsschuldner zur Umsetzung dieser Ver-pflichtung selbständiger Dritter, deren Handeln in seinem Einflussbereich liegt und das ihm wirtschaftlich zugute kommt, so hat er auf diese - in Abhängigkeit von den Besonderheiten des Einzelfalls - wirksam und nachhaltig einzuwirken, um die Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung zu gewährleisten. Er ist weiterhin verpflichtet, die Einhaltung des Verbots zu überwachen.

2. Hat der Hersteller gegenüber dem Zwischen- bzw. Einzelhandel sein Produkt unter Hinweis auf be-stimmte Eigenschaften offensiv kommuniziert, so muss er entsprechend nachhaltig auch auf eine Verän-derung der Produktbezeichnung bzw. -beschreibung hinweisen, um sicherzustellen, dass der Handel z.B. altes Werbematerial zukünftig nicht mehr verwendet. Dies gilt besonders dann, wenn die gebotene Verän-derung zwar in ihren rechtlichen Wirkungen erheblich, optisch aber eher geringfügig und unauffällig ist und deshalb zu befürchten ist, dass die Veränderung ohne einen nachhaltigen Hinweis nicht hinreichend zur Kenntnis genommen und weiterhin das veraltete - rechtsverletzende - Werbematerial verwendet werden wird.


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Links:

LG Berlin Beschluß - 16 O 1109/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 10 HWG durch die Bewerbung einer Brustkrebstherapie unter Einsatz eines namentlich benannten verschreibungspflichtigen Arzneimittels im Rahmen einer in Tageszeitungen veröffentlichten Werbeanzeige einer Frauenklinik.

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LG Hamburg Urteil - 407 O 93/06
Zur Frage eines Verstoßes gegen § 12 I Nr. 1 LFGB durch die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit den Ankündigungen „NEU aus den USA A. Gelenkschutz Jeder Zweite in Deutschland hat Gelenkbeschwerden, so eine Studie. Das muss nicht sein! Jetzt gibt es das neue Nahrungsergänzungspräparat A. ... Die Amerikaner schwören schon lange auf diese 'Wunderkapseln'. Das Geheimnis von A.: Die einzigartige Nährstoff-Kombination Glucosamin, Chondroitin sowie den Vitaminen K und D3. Gerade diese Nährstoffe spielen beim Schutz vor Gelenkbeschwerden die größte Rolle. Glucosamin gilt dabei als besonderer Schutzstoff für Knorpel, Chondroitin beugt einem Austrocknen (Unterversorgung) der Knorpel vor und die Vitamine K und D3 tragen auch zum Erhalt der Knochenmasse bei und fördern die Knochenfestigkeit“.

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OLG Nürnberg Beschluß - 3 W 2364/06
Auch wenn alle Tatbestandsmerkmale des § 7 II Nr. 3 UWG erfüllt sind, entbindet dies nicht von der Prüfung der Erheblichkeitsgrenze des § 3 UWG.

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LG Frankfurt am Main Urteil - 3-11 O 118/06
1. Ein Wettbewerbsverband ist in Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben berechtigt, Urteile, die er aufgrund einer Beschwerde erstritten hat, an den Beschwerdeführer ohne Anonymisierung oder Schwärzungen weiterzugeben. Ein Einverständnis der anderen Prozesspartei ist dazu nicht erforderlich, da der Verband insoweit keiner Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

2. Verbreitet der Beschwerdeführer die weitergeleiteten Urteile im Rahmen anonymer Rundschreiben an Dritte, so ist dem Verband eine derartige Handlung nicht als Beteiligung an einem Behinderungswettbewerb zuzurechnen.

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OLG Köln Urteil - 6 U 142/06
Eine von den Pflichtangaben des § 4 I HWG befreiende Erinnerungswerbung (§ 4 VI HWG) liegt nicht vor, wenn ein neues Generikum einem bekannten Originalmedikament bildlich gegenübergestellt wird und der Begleittext suggeriert, dass das Generikum eine gleich gute Wirksamkeit aufweise wie das altbekannte Mittel.

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BGH - I ZB 39/06 - Beschl. v. 23.11.06 - OLG Frankfurt a. M.
a) Ob Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, beurteilt sich nach einem objektiven Maßstab. Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind daher auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme nicht kannte oder kennen musste.

b) Hat der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners das Geschäft im Sinne von Teil 3 Vorb. 3 II RVG VV bereits vor der Rücknahme des Verfügungsantrags betrieben, etwa durch Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen, so ist dadurch die 0,8-fache Verfahrensgebühr gem. Nrn. 3100, 3101 RVG VV angefallen.

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BGH - I ZR 276/03 - Urt. v. 23.11.06 - OLG Hamm
Ein von den Richtern unterzeichnetes so genanntes Protokollurteil i.S.v. § 540 I S. 2 ZPO braucht nur dann nicht mit dem Protokoll verbunden zu werden, wenn es nicht nur die Angaben gem. § 313 I Nrn. 1-4 ZPO, sondern auch die in das Protokoll aufgenommenen Feststellungen und Darlegungen nach § 540 I S. 1 ZPO enthält (im Anschluss an BGHZ 158, 37; BGH, Urt. v. 28.09.2004 - VI ZR 362/03, NJW 2005, 830).

a) Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt.

b) Auch im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verletzte Ersatz auch des Schadens verlangen kann, der durch eine auf einer eigenen Willensentscheidung beruhenden Handlung des Verletzten entstanden ist, wenn diese Handlung durch ein rechtswidriges Verhalten des anderen herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Verhalten darstellt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der schuldhaft den unrichtigen Anschein eines von einem Dritten begangenen Wettbewerbsverstoß erweckt.

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OLG Hamburg - 5 W 167/06 - Urt. v. 23.11.06
1. Für die im Rahmen von § 12 II UWG zu beantwortende Frage, ob der Verletzte seine Ansprüche mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt hat, bedarf es einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen Umstände. Dabei kann eine Rechtsdurchsetzung auch dann zögerlich - und damit dringlichkeitsschädlich - sein, wenn zwar weder die einzelnen Maßnahmen noch die jeweils hierfür gesetzten Fristen isoliert betrachtet zu beanstanden sind, diese im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aber erkennen lassen, dass dem Verletzten die Durchsetzung seiner Rechte nicht wirklich eilig ist.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verletzte selbst z.B. durch ein nicht auf das Tagesende, sondern nach Stunden auf die Tagesmitte gelegtes Fristende („12.00 Uhr“) dem Verletzer den Eindruck vermittelt, selbst bei einer geringfügigen Fristüberschreitung könnten die angedrohten gerichtlichen Maßnahmen unter Umständen noch am selben Tag eingeleitet werden.

Anm. d. Red.: Vgl. hierzu OLG Hamburg - 5 U 67/06, MD 2007, S. ....; OLG Hamburg - 5 W 156/06, MD 2007, S. .... (beide in diesem Heft).

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OLG Hamburg - 3 U 110/06 - Urt. v. 23.11.06
Die Werbeangabe eines Rechtsschutzversicherers „Für Sie und Ihr Recht kämpft niemand so wie ROLAND“ wird jedenfalls nicht generell als Sachaussage i.S.d. § 5 II UWG verstanden; dass sie nach „Art“ einer Alleinstellungsbehauptung gebildet ist, reicht als solches dafür nicht aus. In der Verwendungsform der konkreten Anzeige gibt es mehrfach Anspielungen auf das Kämpfen und den Einsatz des Versicherers „für seine Kunden“. Darin eingebettet ist die beanstandete Werbeaussage ebenfalls nur ein Hinweis auf das „kämpferische“ aktive Tun, ohne dass damit über den Erfolg des Werbenden etwas Konkretes gesagt wäre. Der Referenzverbraucher hat mangels greifbaren Hinweises keinen Grund für die Annahme, die Antragsgegnerin sei z.B. Marktführerin oder sonst in einer Alleinstellung (etwa in der Zahl der Versicherten oder in der Kundenzufriedenheit).

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LG Berlin Urteil - 15 O 560/06
Zur Frage einer rechtswidrigen Beeinträchtigung der Marke "X Möbel", sofern bei Eingabe dieses Begriffs in die Suchfunktion der Internet-Suchmaschine Google neben den Suchergebnissen am rechten Rand eine Werbeanzeige eines Discount-Möbelhauses mit einem Link zu dessen Internetseite erscheint, der keine Möbel der Marke "X Möbel" vertreibt.

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OLG Nürnberg Hinweis gem. § 522 ZPO - 3 U 1838/06
1. Zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.

2. Die Äußerung einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber einem Dritten (hier: Rechtsanwalt), die Kosten eines bestimmten Sachverständigen nicht zu übernehmen, kann die Voraussetzungen von § 4 Nrn. 7, 10 UWG erfüllen.


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OLG Köln Urteil - 6 U 78/06
Ein auf der Verpackung aufgebrachter Hinweis, der fragliche Artikel solle nicht mit anderen Produkten verwechselt werden, ist nicht geeignet, eine Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 9 a UWG auszuschließen. Er kann nämlich die Verbraucher nicht schützen, die in der konkreten Kaufsituation einen früher gesehenen anderen Artikel irrig wiederzuerkennen glauben. Die zu § 4 Nr. 9 b UWG ergangene Rechtsprechung (BGH GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III) ist insoweit auf das Recht der unlauteren vermeidbaren Herkunftstäuschung nicht übertragbar.

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LG München I Urteil - 17HK O 20917/04
Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Behauptung, dass bei der täglichen Ernährung - ohne Beschränkung auf unzureichende Ernährung oder Mangelzustände - genau dieses Produkt benötigt werde „um den Menschen optimal zu versorgen“, verletzt § 4 IV NemV sowie § 11 I S. 1 LFGB.

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BGH - I ZR 191/03 - Urt. v. 16.11.06 - OLG Frankfurt a. M.
Ein Klageantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, unaufgefordert Telefonwerbung zu betreiben, ohne dass ein vorheriges Einverständis des Adressaten besteht oder zumindest Umstände vorliegen, aufgrund deren das Einverständis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann, ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt.

a) Für die Beantwortung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung gegenüber Marktteilnehmern, die nicht Verbraucher sind, von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen.

b) Bei einem Bauhandwerksunternehmen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es mutmaßlich an einer telefonischen Werbung für eine hinsichtlich ihres Inhalts und Umfangs nicht näher bestimmte Vermittlungsleistung interessiert ist, die durch eine nicht unbeträchtliche und zudem im Voraus zu erbringende Gegenleistung entgolten werden soll.

Bei Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S.v. § 7 UWG ist eine gesonderte Prüfung des Verhaltens auf seine Eignung zur nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen i.S.v. § 3 UWG nicht mehr veranlasst.

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BGH - I ZR 218/03 - Urt. v. 16.11.06 - OLG Düsseldorf
Für die Klagebefugnis eines Verbandes kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber des Beklagten als (mittelbare) Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen - gegebenenfalls auch schlüssig - beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte.

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 185/05
Die Verwendung der Bezeichnung und der Domain „Deutsches-Handwerk.de“ für ein Internetportal, auf dem Handwerksbetrieben die Möglichkeit der Eintragung von Daten gegen Entgelt angeboten wird, kann jedenfalls rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs dahingehend irreführen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen und berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt. Dieser möglichen Irreführung muss durch einen deutlichen Hinweis auf der Startseite der Homepage begegnet werden.

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LG München Urteil - 33 O 11693/06
Die unverlangte Übermittlung einer E-Mail durch einen Zeitschriftenverlag, die in erster Linie der Informationsbeschaffung für eine geplante Veröffentlichung dient, verletzt nicht eine vom Verlag gegenüber dem Empfänger abgegebene Unterlassungserklärung, mit der dieser sich verpflichtete, die Übersendung von E-Mails zu unterlassen, um auf Produkte des Verlages aufmerksam zu machen, sofern der Empfänger in die Übermittlung nicht eingewilligt hat.

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Kammergericht Beschluß - 5 W 254/06
1. Zur Bemessung des Streitwerts, wenn ein offenbar nur versehentlich erfolgter Verstoß gegen § 1 II S. 1 PAngV gerügt wird.

2. Ist eine Sache nach Art und Umfang einfach gelagert, so rechtfertigt das im Regelfall eine Minderung des an sich zu veranschlagenden Streitwerts für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch um die Hälfte.

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LG Berlin Urteil - 15 O 427/06
Derjenige, der sich in einem Schutzrecht verletzt sieht, darf nicht durch Unterlassungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit eingeengt werden.

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BGH Beschluss - I ZB 28/06
Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 III Nrn. 2-4 UWG klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S.v. § 51 I Nr. 2, II S. 1 SGG, sondern um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG eröffnet ist.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 85/05
Verteilt ein Postunternehmen offene, nicht adressierte Postwurfsendungen, mit denen für unzulässige Glücksspiele geworben wird, kommt eine wettbewerbsrechtliche Teilnehmerhaftung in Betracht.

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OLG Hamburg - 3 U 58/06 - Urt. v. 09.11.06
1. Im Hinblick auf Internetwerbung ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestim-mungsgemäß abgerufen werden kann. Darüber hinaus muss die Internetwerbung in wett-bewerblich relevanter Weise verbreitet sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Par-teien müssen (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts aufeinander stoßen.

2. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es darauf an, ob auch im Bezirk des ange-rufenen Gerichts eine relevante Irreführung Dritter möglich ist. Daran fehlt es, wenn sich aus der Internetwerbung ergibt, dass die beworbenen Waren nur lokal begrenzt, und nicht im Bezirk des angerufenen Gerichts bezogen werden können.

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OLG Hamburg - 5 W 156/06 - Beschl. v. 07.11.06
1. Der Wunsch einer Partei, eine wertvolle Geschäftsbeziehung nicht unnötig durch den Vorwurf einer Rechtsverletzung zu belasten, kann im Rahmen von § 12 II UWG eine zögerliche vorprozessuale Anspruchsdurchsetzung nicht rechtfertigen. Das Bestreben einer möglichst einverständlichen Streitbeilegung und die Notwendigkeit einer nachhaltigen gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung sind dabei häufig nicht miteinander in Einklang zu bringen. Wiederholte Abmahnungen und Vergleichsverhandlungen sind in diesem Rahmen nur in dem Umfang nicht dringlichkeitsschädlich, wie sie der gebotenen zügigen Rechtsverfolgung dienen.

2. Wählt der Verletzte den Weg einer allgemeinen, umfassenden vorprozessualen Beanstandung einer bestimmten Produktgestaltung, so ist er unter Dringlichkeitsgesichtspunkten gehindert, seine Beanstandung später auf konkrete Einzelprodukte zu stützen, wenn er durch sein zögerliches vorprozessuales Verhalten die Voraussetzungen für ein Eilverfahren im Hinblick auf die Gesamtbeanstandung verloren hat. Der Aspekt einer Intensivierung/Erneuerung der (späteren) Verletzungshandlung ist insoweit ohne Relevanz.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 256/05
1. Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d.h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 02.11.2006 - 3 U 271/05).

2. Zur Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot.

3. Eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn einer Preisangabe im Internet kein Link mit einem angebotserklärenden Inhalt unmittelbar zugeordnet ist, sondern der Werbende mit einem Button "Jetzt anmelden" dem Verkehr gegenüber zum Ausdruck bringt, dass der Werbung aus seiner Sicht alle wesentlichen, für eine Bestellentscheidung des Verbrauchers relevanten Umstände bereits originär zu entnehmen sind.

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OLG Hamburg - 3 U 105/06 - Urt. v. 02.11.06

1. Erscheint in einer Praxissoftware die Bannerwerbung für ein Medikament aufgrund der durch den Arzt vorgenommenen Auswahl eines anderen Präparats, welches für die gleiche Indikation zugelassen ist, so kann der Eindruck erweckt werden, dass das in dem Banner beworbene Medikament statt des von dem Arzt ausgewählten Präparats verordnet werden könnte.

2. Voraussetzung eines gem. § 6 II Nr. 1 UWG zulässigen Vergleichs ist nicht die völlige Identität der verglichenen Produkte, die Vergleichbarkeit im Sinne des Gesetzes ist vielmehr weit zu verstehen. Es genügt, dass die Produkte funktionsidentisch sind und aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher als Substitutionsprodukte in Betracht kommen können.

3. Im Bereich von Arzneimitteln ist von der gleichen Bedarfsdeckung oder der selben Zweckbestimmung auszugehen, wenn für die verglichenen Präparate die selbe Indikation besteht. Eine gleiche Bedarfsdeckung oder die selbe Zweckbestimmung der Präparate ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil die Präparate in verschiedenen Wirkstärken oder Packungsgrößen angeboten werden. Entscheidend ist, dass die Präparate grundsätzlich einen identischen Anwendungsbereich haben.

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OLG Hamburg - 3 U 271/05 - Urt. v. 02.11.06
1. Zwischen der Unternehmensbezeichnung "Das Klett-Shirt" mit noch hinreichender Unter-scheidungskraft für ein Textilvertriebsunternehmen (§ 5 MarkenG) und der Verwendung ei-nes Logos "klettSHIRTS" z.B. auf Hemdeneinnäher besteht Verwechslungsgefahr (§ 15 MarkenG).

2. Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch, der sich allgemein gegen die Verwendung eines Bestandteils (hier: "Klett-Shirt") in einer Domain richtet, ist unbegründet, denn eine Verwechslungsgefahr lässt sich jeweils nur im Hinblick auf eine Bezeichnung insgesamt, nicht aber bezüglich einzelner Elemente feststellen, bei Domains ist zudem im Regelfall zu-sätzlich auf den konkreten Inhalt der Internetseiten abzustellen (kein Schlechthin-Verbot).

3. Wird eine ordnungsgemäß vollzogene Beschlussverfügung durch Urteil bestätigt, und zwar im Verbot zu lit. a) unverändert und zu lit. b) nur eingeschränkt bestätigt, so bedarf es kei-ner erneuten Vollziehung. Eine klar abgrenzbare Beschränkung des Verbots gegenüber der Beschlussverfügung ist z.B. gegeben, wenn das Beschlussverbot (hier: "die Bezeichnung KlettShirt als Bestandteil der Domain zu benutzen") durch einen Einschub (hier: "im ge-schäftlichen Verkehr mit Bekleidungsstücken") auf einen Teilbereich zurückgeschnitten wird.

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OLG Köln Beschluss - 6 W 109/06
Wird eine Werbeanzeige in der Antragsschrift aus mehreren Gründen als wettbewerbswidrig beanstandet, die sich aber in dem mit der Antragsfassung erstrebten Verbot nur teilweise wiederfinden, so erfasst der Kernbereich des antragsgemäß erlassenen Titels die vom Antragswortlaut nicht abgedeckten Unlauterkeitsaspekte auch dann nicht, wenn der Antrag die konkrete Werbeanzeige in Bezug genommen hat.

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OLG Frankfurt am Main Beschluß - 6 W 181/06
1. Mit Rücksicht auf § 128 III ZPO muss über einen Kostenwiderspruch im Eilverfahren nicht mündlich verhandelt werden.

2. Hat das Gericht gem. § 128 III ZPO über einen Kostenwiderspruch im schriftlichen Verfahren entschieden, ist Nr. 3104 I Nr. 1 VV RVG (Terminsgebühr) nicht analog anzuwenden.

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BGH Urteil - I ZR 37/04
a) Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.

b) Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen.

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OLG Hamm Urteil - I ZR 33/04
a) Verknüpft ein Unternehmen den Produktabsatz mit der Förderung sozialer, sportlicher, kultureller oder ökologischer Belange (sog. Sponsoring), verstößt es regelmäßig nicht gegen das Verbot unangemessener unsachlicher Beeinflussung des Kunden i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG.

b) Verspricht ein Unternehmen allgemein für den Fall des Erwerbs seiner Produkte, einen Dritten zu unterstützen, so folgt daraus noch nicht, dass über die Details dieser Leistung aufgeklärt werden muss. Erst wenn die Werbung konkrete, für die Kaufentscheidung relevante irrige Vorstellungen hervorruft, ergibt sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen.

c) Zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Irreführungsverbot nach § 5 UWG bei einer Verknüpfung des Produktabsatzes mit dem Versprechen einer Sponsoringleistung.


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LG Siegen Urteil - I ZR 97/04
a) Verspricht ein Unternehmen für den Fall des Kaufs seiner Produkte eine nicht näher spezifizierte Leistung an einen Dritten, wird der Verbraucher regelmäßig nur erwarten, dass die Leistung zeitnah erbracht wird und nicht so geringfügig ist, dass sie die werbliche Herausstellung nicht rechtfertigt. Enthält die Werbung allerdings konkrete Angaben zum Sponsoring, kann sich eine Verpflichtung des werbenden Unternehmens zu aufklärenden Hinweisen ergeben, wenn es ansonsten zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Fehlvorstellung des Verkehrs kommt.

b) Zur sekundären Darlegungs- und Beweislast des Beklagten im Prozess über eine irreführende Werbung.

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OLG Koblenz Urteil - 4 U 1768/05
1. Behauptet ein Werbender die Wirksamkeit oder bestimmte Wirkungen eines Heilmittels - hier: „Quanten-Therapie“, die mit der Magnetfeldtherapie gleichzusetzen ist -, ohne einen ernst zu nehmenden Meinungsstreit in der Fachwelt zu erwähnen, so führt er damit das Publikum über die fehlende hinreichende wissenschaftliche Absicherung irre.

2. Das Irreführungsverbot des § 3 Nr. 1 HWG greift schon dann, wenn sich eine Werbung sowohl an das Fach- wie an das Laienpublikum richtet oder der Adressatenkreis nicht eindeutig ist und wenn die Möglichkeit der Täuschung innerhalb einer Gruppe besteht.

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LG Lübeck Urteil - 13 O 73/06
„Mumijo-Kapseln“, die Siliziumdioxid (Kieselsäure) in kristalliner Form (hier: 13,35 %) enthalten, sind als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig.

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LG Hamburg - 312 0 188/06 - Urt. v. 24.10.06
1. Mit der an deutsche Verbraucher gerichteten Werbeaussage eines italienischen Möbelan-bieters, "Immer mehr Nobelmarken verkaufen wegen der schwierigen Marktsituation direkt ab Werk. Nicht nur viele Bauhaus-Möbel - auch viele aktuelle Modelle, vor allem der italie-nischen Top-Designer sind jetzt im Direktvertrieb erhältlich" wird zum Ausdruck gebracht, dass der Verbraucher die angebotene Ware auch (zu einem höheren Preis) bei einem Mö-belhändler in Deutschland erwerben könnte. Der Verbraucher nimmt nicht an, dass die konkret beworbenen Gegenstände in Deutschland gar nicht vertrieben werden dürfen.

2. Der Verbraucher weiß, dass es in Deutschland einerseits kostbare Original-Bauhaus-Gegenstände gibt, andererseits aber auch Gegenstände, welche denjenigen des Bauhaus' lediglich nachempfunden und in der Regel preisgünstiger als diese sind. Dass eine solche Nachahmung möglicherweise in Italien vertrieben werden darf, macht aus ihr aus Sicht des deutschen Verbrauchers noch kein Original-Designstück.

3. Dem Verkehr ist das Verhältnis von Original und Nachahmung oder Nachempfindung bei Gegenständen der angewandten Kunst bekannt und geläufig. Es gibt immer Produkte, die aussehen wie ein Original, möglicherweise sind sie auch von gleicher Qualität. Dies ändert nichts daran, dass der Verbraucher zwischen beiden zu unterscheiden versteht und es ihm frei stehen muss, wofür er sich letztendlich entscheidet.

4. Trotz Fehlens qualitativer Unterschiede zwischen lizenzierten Bauhaus-Produkten einer-seits und aus Italien stammenden hochwertigen Nachahmungen, ist nicht gesagt, dass es für den Verbraucher ohne Bedeutung ist, ob er ein lizenziertes oder ein mit dem Makel der fehlenden Lizenzierung behaftetes Produkt erhält.

5. Gerade bei hochpreisigen Designerobjekten ist der Verbraucher regelmäßig daran interes-siert, insoweit Originale zu erwerben, zumindest möchte er wissen, was er erwirbt.

6. Bei fehlender Aufklärung in der Werbung über den Makel der fehlenden Lizenzierung liegt eine Irreführung vor. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit im Wirtschaftsraum der Eu-ropäischen Union verbietet es nicht, von der Beklagten zu fordern, ihre Produkte nicht irre-führend zu bewerben.

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LG Hamburg - 312 0 527/06 - Urt. v. 24.10.06 - rechtskräftig
1. Eine vergleichende Werbung i.S.d. § 6 I UWG liegt nur dann vor, wenn sie unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.

2. Auch wenn nach dem sechsten Erwägungsgrund der RL 87/55/EG der Begriff der verglei-chenden Werbung in einem weiten Sinne verstanden werden soll, ist unerlässliche Voraus-setzung die unmittelbare oder mittelbare Erkennbarkeit anderer Waren oder Mitbewerber.

3. Die Angaben "Testsieger", "gut" und "Empfehlung der Redaktion" in einer Werbung mit einem Testergebnis genügen nicht für die allein in Betracht kommende mittelbare Erkenn-barkeit, da nicht ersichtlich ist, mit welchen Produkten das beworbene Produkt verglichen wurde.

4. Unter Heranziehung der Grundsätze über den allgemein gehaltenen Vergleich und gemäß dem Grundsatz der Transparenz der Werbung ist zu fordern, dass bei Hinweisen auf Test-ergebnisse dem Verbraucher die Möglichkeit der Nachprüfung zu eröffnen ist.

5. Der Werbende, der diese Informationen unterlässt und bei fehlender Fundstellenangabe auch keine zumutbare Nachprüfmöglichkeit eröffnet, verstößt gegen das Transparenzge-bot, indem er dem Verbraucher Informationen vorenthält, deren Bedeutung für die Ent-scheidung zum Vertragsschluss nach der Verkehrsauffassung als hoch anzusehen ist, so-dass die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Konsumentscheidung nicht zu verneinen ist.

6. Erhält der Rechtsanwalt, der bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren tätig war und dem noch kein Auftrag für das Hauptsacheklageverfahren erteilt wurde, einen gesonderten Auftrag zur Abfassung des Abschlussschreibens, beschränkt sich die entstehende Ge-schäftsgebühr regelmäßig nach Ziff. 2402 VV RVG auf einen Satz von 0,3, weil es sich um ein einfaches Schreiben handelt.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 73/06
1. Das Versprechen einer Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass dem Verbraucher ein Erfrischungsgetränk nicht schmeckt, ist eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG.

2. Es verstößt gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie nur auf der Innenseite des Etiketts abgedruckt sind und wenn in einem TV-Spot gar kein Hinweis bezüglich der Bedingungen erfolgt.

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OLG Hamburg - 3 U 45/06 - Urt. v. 19.10.06
1. Nach § 4 XIV AMG ist „Herstellen“ auch das Kennzeichnen des Arzneimittels. Dazu zählt auch das Aufbringen der nach § 10 I Nr. 8 a AMG erforderlichen Information zu dem bei der Herstellung verwendeten gentechnisch veränderten Mikroorganismus/Zelllinie als zusätzliche Angabe (Bluebox) auf der Verpackung parallelimportierter Arzneimittel.

2. Anhaltspunkte dafür, dass die EMEA einen seitens des Parallelimporteurs in die Gebrauchsinformation aufgenommenen zusätzlichen Hinweis auf den Parallelimport nicht dulden würde, bestehen zurzeit nicht. Vielmehr sprechen die von der EMEA über ihre Homepage (www.emea.europa.eu/htms/human/parallel/parallel.htm) veröffentlichten Leitlinien „EMEA POST-AUTHORISATION GUIDANCE ON PARALLEL DISTRIBUTION“ (Stand: 19.05.2004) dafür, dass die EMEA einen solchen Hinweis für erlaubt hält.

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LG Tübingen Urteil - 20 0 36/06
Die in einem Nahrungsergänzungsmittel enthaltene Grundsubstanz muss in ihren einzelnen Bestandteilen den Anforderungen an ein Lebensmittel entsprechen bzw. die in ihm enthaltenen Substanzen müssen als Lebensmittel-Zusatzstoffe nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch oder als zugelassene Stoffe nach der NahrungsergänzungsmittelVO erlaubt sein. Beide Voraussetzungen treffen auf Quarz in kristalliner Form nicht zu.

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OLG Köln Urteil - 6 U 59/06
1. Eine Farbzusammenstellung, die aus zwei Grundfarben besteht und in jedweder Kombination der beiden Farben unter Schutz gestellt werden soll mit der einzigen Ausnahme, dass der Anteil einer (schwächeren) Farbe unter 50 % zu bleiben hat, kann nicht als Marke eingetragen werden (im Anschluss an EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie GmbH; gegen BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; Abgrenzung zu BPatG GRUR 2005, 1056 - zweifarbige Kombination dunkelblau/hellblau).

2. Ein grafisch nicht darstellbares Zeichen, das nach § 8 I MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen ist, kann nicht nach § 4 Nr. 2 MarkenG als Benutzungsmarke erworben werden.

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OLG Köln Urteil - 6 U 153/06
Eine Kommune, die eine Straßenverkehrszulassungsstelle betreibt und auf ihrem eigenen Grundstück - wo sich die Zulassungsstelle befindet - Flächen an einige Schilderprägerunternehmer vermietet hat, ist verpflichtet, auf die Belange in der Nachbarschaft angesiedelter Schilderpräger Rücksicht zu nehmen. Sie darf daher nicht ohne triftigen Grund die Grenze zu einem Nachbargrundstück so schließen, dass der dort ansässige Schilderpräger vom Grundstück der Zulassungsstelle nicht mehr unmittelbar erreicht werden kann (Ergänzung zu BGH GRUR 1999, 278 - Schilderpräger im Landratsamt; BGH GRUR 2003, 167 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; BGH GRUR 2006, 608 - Hinweis in Zulassungsstelle).

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OLG Naumburg Beschluß - 10 W 65/05
1. Das Unterlassungsgebot „für Arzneimittel zu werben ohne die Pflichtangaben ... unter Nennung der Anwendungsgebiete des Mittels und des Satzes 'zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker' vom übrigen Werbetext deutlich abgesetzt wiedergegeben gemäß Katalog für Herbst/Winter ...“ bezieht sich nicht nur auf körperlich fassbare, schriftlich niedergelegte Katalog- oder Papierwerbung, sondern auf Werbung unter Benutzung anderer lesbarer Medien, wozu selbstverständlich auch Internetauftritte des Unternehmens gehören.

2. Nicht der gesamte Internetauftritt einer Firma, die durch Benutzung des Internets Arzneimittelverkäufe tätigen will, ist vom Begriff „Bestellformular“ i.S.v. § 1 VI HWG umfasst, vielmehr kann als Bestellformular nur diejenige Seite angesehen werden, auf welcher der Käufer die Bestellung letztlich auslöst.

3. Das für die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme erforderliche Verschulden ist dann nicht anzunehmen, sofern der Verfahrensbevollmächtigte den Schuldner darüber informiert, dass die streitgegenständliche Werbung (hier: Werbung im Internet) das titulierte Unterlassungsgebot nicht berührt und der Schuldner die Bedenklichkeit seines Verhaltens nicht erkennen konnte.

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LG Karlsruhe Urteil - 14 0 67/06 KfH III
Zur Frage einer Irreführung durch die Bewerbung von Schuhen, die mit einem „Reflexzonenbett“ ausgestattet sind, mit den Wirkungsbehauptungen „Eine Reflexzonenmassage zielt ab: auf eine Verbesserung der Durchblutung im Kopfbereich, auf eine Verbesserung des Atmungsvorgangs und Entspannung im Schultergürtel, auf eine Harmonisierung des vegetativen Nervensystems, auf eine Entspannung im Oberbauchbereich, auf eine Verbesserung der Durchblutung im Beckenbereich“.

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LG München I Urteil - 21 O 2004/06

Zur Frage der Störerhaftung bei der Verlinkung eines redaktionellen Beitrages im Internet mit dem Werbeauftritt einer Herstellerfirma von Software zur Umgehung von Kopierschutz.

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OLG Stuttgart Beschluß - 2 W 55/06
Zur Frage einer redaktionellen Werbung im Gewand eines „Gesundheits-Ratgebers“ einer Gesellschaft für Bio... e.V., welcher sich in einer anpreisenden Darstellung der Wirkungen einer Substanz, die für den Verbraucher auf dem deutschen Markt nur von einem Anbieter vertrieben wird, erschöpft, eine Werbeanzeige dieses Anbieters für ein Produkt mit diesem Wirkstoff enthält, dieser Anbieter überdies das Erscheinen der Broschüre durch eine Geldzuwendung unterstützt hat und die Druckschrift zu eigenen Werbezwecken verwendet.

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OLG München Urteil - I ZR 229/03
Das für die Werbung im elektronischen Geschäftsverkehr gemeinschaftsrechtlich eingeführte Prinzip der Beurteilung nach dem Recht des Sitzes des werbenden Unternehmens kann eine im Vergleich zum deutschen Recht, dem Recht des Marktorts, günstigere Beurteilung nicht nach sich ziehen, wenn nach einem bilateralen Abkommen über den Schutz von geographischen Herkunftsangaben der Schutz der durch die Werbung betroffenen Herkunftsangabe im Herkunftsland unter denselben Voraussetzungen zu gewährleisten ist, wie er im Recht des Marktorts vorgesehen ist.

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BGH Beschluß - I ZB 73/05
Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.

a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.

b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werrden, bezeichnet werden.

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BGH Urteil - I ZR 7/04
Die Zulässigkeit einer aus dem Ausland erbrachten Rechtsdienstleistung, welche die Regelung des Rechtsverhältnisses von im Inland ansässigen Parteien betrifft (hier: Schuldenbereinigung nach §§ 305 ff. InsO), ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zu beurteilen.

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OLG München Urteil - 29 U 3143/06
1. Die Registrierung einer frei gewordenen Internet-Domain und ihre anschließende Nutzung unter der vormaligen Adresse kann eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers sein, wenn damit der Zweck verfolgt wird, potentielle Kunden des früheren Domain-Inhabers anzusprechen, um diese anschließend auf kostenpflichtige Internetseiten weiterzuleiten, die in keinem Zusammenhang mit dem früheren Domain-Inhaber stehen.

2. Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach § 12 I S. 2 UWG umfasst nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen; falls der Anspruchsberechtigte aufgrund einer mit seinen Rechtsanwälten getroffenen Honorarvereinbarung diesen weniger als die Gebühren nach RVG schuldet, ist nur das tatsächlich geschuldete Stundensatzhonorar nach § 12 I S. 2 UWG erstattungsfähig.

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OLG Hamburg - 3 U 264/05 - Urt. v. 05.10.06
1. Gibt der wegen wettbewerbsrechtlichen Verstoßes in Anspruch Genommene auf die vorgerichtliche Abmahnung - wie verlangt - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich der konkreten Verletzungsform (hier: Zeitungsanzeige) ab, ist die Wiederholungsgefahr hinsichtlich dieser konkreten Verletzungsform vollen Umfangs ausgeräumt.

2. Dem steht auch der Umstand, dass zu der abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung weiter ausgeführt wird, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch lediglich im Hinblick auf einen Teil der dort befindlichen Angaben begründet sei, und dass die weiteren Beanstandungen des Abmahnenden nicht geteilt würden, nicht entgegen. Insoweit streiten die Parteien nur noch um die rechtliche Begründung, nicht jedoch um Umfang des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs.

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OLG Köln Beschluß - I ZR 196/05
Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.S.v. § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen.

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LG Bonn Urteil - 16 O 80/05
1. Die Anpreisung einer Augen-Massage-Brille - die ein Zeitschriftenverlag im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages als Zugabe auslobt - mit Behauptungen wie „... verbessert die Durchblutung des Gewebes und die Nerven im Auge werden stimuliert ... Sie können schon mit 2 x 3 Minuten täglich eine deutliche Verbesserung der Gehirn- und Sehleistung erreichen ... bei Schwindelgefühl ... Kopfschmerzen ... für Menschen mit leicht verstopfenden Tränenkanälen ... für Personen, die zu Linsenerhärtung neigen ...“ ist in so eklatanter Weise irreführend, dass sie in Gänze zu verbieten ist. Bei einer derart reißerischen Anpreisung eines solchen Produktes, das in seiner Wirkung völlig unbewiesen ist, ist es aus Rechtsgründen nicht erforderlich, sich mit einzelnen Werbeaussagen im Detail auseinanderzusetzen, eine Werbung in der vorliegenden Art und Weise ist schlicht unzulässig.

2. Insbesondere dann, wenn besonders geschützte Rechtsgüter der Verbraucher von hohem Rang - wie z.B. die Gesundheit - auf dem Spiel stehen, ist regelmäßig von einer Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Verbraucher auszugehen.

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BGH Beschluß - I ZB 100/05
a) Zwischen der Ware „Zigarren“ und der Dienstleistung „Verpflegung“ besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen i.S.v. § 9 I Nr. 2 MarkenG.

b) Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S.v. § 26 I MarkenG kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.

c) Ein nur vorübergehender Hinderungsgrund für eine Markenbenutzung ist kein Tatbestand, der den Lauf der Benutzungsschonfrist hemmt. Ob ein in den Fünfjahreszeitraum fallender vorübergehender Hinderungsgrund für eine Markenbenutzung ausreicht, um vom Vorliegen berechtigter Gründe für eine Nichtbenutzung i.S.v. § 26 I MarkenG während des in § 43 I S. 2 MarkenG bestimmten Zeitraums auszugehen, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 78/05
Der kostenlose Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer Fachzeitschrift ist als allgemeine Marktbehinderung wettbewerbsrechtlch grundsätzlich zu beanstanden (im Anschluss an BGH GRUR 1991, 616 - Motorboot-Fachzeitschrift).

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OLG Hamburg - 3 U 259/05 - Urt. v. 28.09.06

1. Werden zwei Arzneimittel im Rahmen gesonderter Zulassungsstudien jeweils gegen die selbe Kontrollmedikation getestet, sind in der Regel nicht die isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, sondern nur das Verhältnis des jeweiligen Studienarms zum jeweiligen Kontrollarm unmittelbar vergleichbar.

2. Der - falsche - Eindruck einer unmittelbaren Vergleichbarkeit der isolierten Messergebnisse der sog. Studienarme, kann sich - auch bei einer Darstellung in zwei getrennten Blockdiagrammen - aus der im Übrigen identischen grafischen Gestaltung ergeben.

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Thüringer OLG Urteil - 2 U 1076/05
Die Geltendmachung eines Vertragsstrafeanspruches ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Gläubiger die für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche erforderliche Sachbefugnis fehlte oder er sie nicht ausreichend dargelegt und bewiesen hat. Macht ein Inhaber eines auch privaten Endverbrauchern jederzeit zugänglichen Onlineshops wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, muss er konkret darlegen, dass er tatsächlich ein mit ausreichender Gewinnerzielungsabsicht handelnder Unternehmer bzw. Gewerbetreibender ist.

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OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 5/06
Die Werbung für die Durchführung von Windschutzscheibenreparaturen mit der Ankündigung der Gewährung eines Tankgutscheins in Höhe von € 30,00 - wobei die Gewährung voraussetzte, dass der Kunde teilkaskoversichert war - ist darauf angelegt, dass der Kunde von der Versicherung einen Ersatz des nicht reduzierten Rechnungsbetrages und damit die Erstattung von Kosten erhält, die ihm tatsächlich in dieser Höhe nicht entstanden sind.

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LG Berlin Urteil - 15 O 521/06
1. Die Bewerbung neuer Personenkraftwagen einzeln unter Angabe ihrer Motorisierung in Zeitungsanzeigen, ohne die vollständigen Werte über den offiziellen Kraftstoffverbrauch - mithin die Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert - sowie die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben, verletzt § 1 I Pkw-EnVKV.

2. „Neue Personenkraftwagen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV sind auch solche, bei deren Kauf neben dem vorrangigen Zweck des Weiterverkaufs noch weitere Zwecke verfolgt werden (hier: vorübergehende Nutzung als Vorführwagen).

3. Durch die Nichtangabe des Verbrauchs und der CO2-Emissionen wird die von der Pkw-EnVKV beabsichtigte Vergleichsmöglichkeit für den Verbraucher ausgeschlossen, was eine nicht nur unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt.

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OLG München Urteil - 29 U 2612/06
1. Zur Abgrenzung von Leistungsbeschreibungs- und Leistungsänderungsklauseln und zur Unwirksamkeit einer Leistungsänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags.

2. Zur Kompensation einer unangemessenen Preisänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags durch Einräumung eines Kündigungsrechts des Abonnenten.

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OLG Düsseldorf Urteil - I ZR 201/03
Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusammen mit der Top-Level-Domain „info“, liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 S. 1 Alt. 2 BGB.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 91/05
Bei entsprechender Anwendung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften, die es dem Apotheker unter dem Gesichtspunkt der verlängerten Rezeptur erlauben, Fertigarzneimittel ohne Zulassung herzustellen und in den Verkehr zu bringen, ist es dem Apotheker unter bestimmten Umständen des Einzelfalls erlaubt, „arzneimittelähnliche“ Medizinprodukte (hier: Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen zur Anwendung bei Gelenkerkrankungen) aufgrund einer Individualrezeptur mit den Mitteln des apothekenüblichen Betriebs ohne CE-Kennzeichnung herzustellen und in den Verkehr zu bringen.

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BGH Urteil - I ZR 270/03
Bei einer auf Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung und Rufausbeutung gestützten Klage darf zur Begründung eines beantragten umfassenden Verbots nur auf bei jeder Vertriebshandlung gegebene Unlauterkeitsmerkmale abgestellt werden.

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OLG Hamburg - 3 U 214/05 - Urt. v. 21.09.06
1. Der Begriff der „dauerhaften Kontrollierbarkeit“ wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass bei einem zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenen Arzneimittel zwar nicht von einer unbegrenzten, aber von einer - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich längeren Anwendungsdauer von deutlich mehr als einem Jahr auszugehen ist, und dass diese Behandlung - bei Respondern - zu einer Beherrschung der Psoriasis-Symptome, d.h. zu einer Verbesserung der Krankheitssymptome um mindestens 50 % führt.

2. Der Begriff „Dauertherapie“ wird von den angesprochenen Fachkreisen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in dem Sinne verstanden, dass ein zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) zugelassenes Arzneimittel zwar nicht unbegrenzt, aber - gegenüber den bisherigen medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten - erheblich länger, nämlich deutlich länger als ein Jahr angewendet werden kann.

3. Zu den methodischen Anforderungen an medizinische Studien, mit deren Ergebnissen werbliche Aussagen für Arzneimittel wissenschaftlich abgesichert werden sollen.

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Kammergericht Beschluß - 5 U 123/05
1. Eine Person, die ihren (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU hat, kann - wenn Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden - in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

2. Unter die Zuständigkeit des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung fallen auch Klagen aufgrund unerlaubter Wettbewerbshandlungen.

3. Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet ist der Erfolgsort im Inland belegen, wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß dort auswirken soll.

4. Zwar kann der Werbende das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen so genannten Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein solcher Disclaimer aber eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

5. Ist eine Lieferung an jedermann in Deutschland, der sich durch Werbung angesprochen fühlt, möglich, so gibt es keine Veranlassung, Deutschland die Eigenschaft eines Verletzungsortes unter Spürbarkeitsgesichtspunkten abzusprechen.

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OLG Koblenz Hinweis gem. § 522 ZPO - 4 U 336/06
Behauptet ein Werbender die Wirksamkeit oder bestimmte Wirkungen eines Heilmittels (hier: Geräte zur Magnetfeld-Therapie), ohne einen ernst zu nehmenden Meinungsstreit in der Fachwelt zu erwähnen, so führt er damit das Publikum über die fehlende wissenschaftliche Absicherung der Behandlungsmethode in die Irre.

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OLG München Urteil - 29 U 3848/06
Verkaufsförderungsmaßnahme i.S.d. § 4 Nr. 4 UWG kann grundsätzlich jeder Vorteil sein, den der Anbieter einer Ware oder Dienstleistung seinen Kunden für den Fall des Bezugs der Ware bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung zusätzlich in Aussicht stellt.

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OLG Hamburg - 5 U 161/05 - Beschl. v. 13.09.06
1. Auch minderjährigen Internet-Nutzern ist bewusst, dass dieses Medium nicht dazu berechtigt, sich uner-laubt und gegen den Willen des Berechtigten fremde Güter anzueignen und daraus unbefugt Gewinn zu erzielen. Das verbreitet im Internet anzutreffende (konkludente) Einverständnis des Berechtigten mit einer kostenfreien Nutzung bezieht sich - sofern nichts Gegenteiliges erklärt ist - ausschließlich auf einen priva-ten Gebrauch.

2. Bei aus einer „anonymen Tauschbörse“ herunter geladenen Prominenten-Lichtbildern erschließt sich auch jugendlichen Nutzern ohne große Mühe, dass mit den erhaltenen Gütern selbst dann ohne Einwilli-gung keine Geschäfte gemacht bzw. versucht werden dürfen, wenn ein ausdrücklicher „Copyright“-Vermerk nicht angebracht ist.

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Thüringer OLG Beschluß - 2 W 371/06
Ist der Zugang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung streitig, muss der Verletzte lediglich darlegen und glaubhaft machen, alles Erforderliche getan zu haben, um dem Verletzer Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu geben. Der Verletzer muss demgegenüber die für ihn günstigen Voraussetzungen des § 93 ZPO beweisen. Das einfache Bestreiten des Zugangs der Abmahnung genügt dafür nicht.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 W 152/06
Wird vom Versandhändler in seinem Online-Katalog ein TV-Gerät zu einem geringfügig höheren Preis angeboten als in einer sogenannten Preissuchmaschine verzeichnet, so handelt der Versandhändler jedenfalls nicht dann unlauter, wenn die Preissuchmaschine ihre Daten zweimal täglich aktualisiert und die Preisdifferenz nur wenige Stunden bestand.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 204/05
1. Die Blickfangangabe "Umschuldung - günstig umsteigen" im Internet (Unterseite) eines Kreditvermittlers ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Interessenten schon auf der Startseite umfassend verdeutlicht wird, dass das Angebot die Vermittlung günstiger Anschlussfinanzierungen betrifft und dieser Umstand unterhalb des Blickfangs auf der Unter-Internetseite nochmals erläutert wird. Der Referenzverbraucher hat bei der Blickfangangabe in dem konkreten Äußerungszusammenhang nicht die Vorstellung, es würden die für die Ablösung der Altkredite erforderlichen rechtlichen Beratungen und Verhandlungen mit Dritten angeboten, sondern eine Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet.

2. Im Rechtsstreit über die Unterlassungsklage kann widerklagend der Aufhebungsantrag (§ 927 ZPO) betreffend die parallele einstweilige Unterlassungsverfügung und der Feststellungsantrag betreffend die Schadensersatzpflicht aus der Vollziehung erhoben werden.


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OLG Hamburg Urteil - 5 U 159/05
1. Wird auf der Titelseite eines mehrseitigen Prospekts mit dem Preis eines einzelnen Bestandteils eines Kopplungsangebotes aus DSL-Flatrate, DSL-Anschluss und ISDN-Telefonanschluss blickfangmäßig geworben - hier mit dem Einzelpreis der Flatrate - müssen die übrigen Bestandteile des Angebots - hier DSL-Anschluss und ISDN-Telefonanschluss mit zusätzlichen monatlichen Kosten - der werblich herausgestellten Angabe eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn sie sich nicht auf der Titelseite befinden, sondern nur ein Sternchen an dem blickfangmäßig beworbenen Preis der Flatrate angebracht ist, das in einer Fußnote aufgelöst wird, die wiederum auf die Innenseiten des Prospektes verweist. Eine derartige Werbung verstößt gegen §§ 5, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 I, VI PAngV.

2. Wird auf der Titelseite oder Rückseite eines mehrseitigen Prospekts blickfangmäßig mit einem Preisnachlass geworben - hier befristeter Wegfall des Einrichtungspreises für einen DSL-Anschluss - verstößt es gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang angegeben wird, dass der Preisnachlass nur bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten gilt.

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LG Berlin Urteil - 15 0 252/06
Eine Werbung ohne erforderliche straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis verletzt nicht § 4 Nr. 11 UWG, da das Straßenrecht keine Marktverhaltensregelung darstellt.

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OLG München Urteil - 6 U 4455/05
1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG gilt nicht bei Verfügungsanträgen, die auf Markenrecht gestützt sind.

2. Bei Markenverletzungen kann sich aber die Dringlichkeit aus der Lage des Falles ergeben, wenn die behauptete Verletzungshandlung zu einer fortdauernden Schädigung des Markeninhabers führen kann.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 205/04
Zwischen der Marke resp. dem Unternehmenskennzeichen „METRO“ und der Bezeichnung „HVV MetroBus“ besteht Verwechslungsgefahr.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 20/06
1. Soll nach dem Verfügungsantrag die Werbung mit einer Angabe (hier: "Stärker als Hepatitis C") verboten werden, und zwar mit dem Zusatz "wie geschehen in Broschüre Anlage 3", dann betrifft der Streitgegenstand nur diese Verwendungsform und nicht auch ein weiteres, in der Antragsschrift erwähntes, aber im Antrag gerade nicht zitiertes "Werbeblatt Anlage 4". Der Verbotsumfang der antragsgemäß ergangenen Beschlussverfügung bezieht sich demgemäß auch nur auf die angeführte Verwendungsform (hier: Anlage 3).

2. Soll eine schon in der Antragsschrift erwähnte, aber zunächst nicht zum Verbotsgegenstand gemachte Verwendungsform (hier: Werbeblatt Anlage 4) ohne sachlichen Grund erst drei Monate später in der Widerspruchsverhandlung in das Verfügungsverbot mit aufgenommen werden, so ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 II UWG widerlegt.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 103/06
Wird beim Internetversandhandel der Verbraucher über sein Widerrufsrecht (§§ 312 d I, 355 BGB) erst nach Vertragsschluss informiert, weil die betreffende AGB-Bestimmung zuvor nur zum Download bereit gehalten, aber nicht verkörpert übermittelt wird (§ 126 b BGB), und fehlt in der Widerrufsbelehrung die dann maßgebliche Widerrufsfrist von einem Monat (§ 355 II S. 2 BGB), so verstößt das gegen §§ 312 c I BGB, 1 I Nr. 10 BGB-InfoV, weil es an der rechtzeitigen, vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgenden Belehrung fehlt.


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OLG Hamburg Beschluss - 3 W 88/06
1. Wird gegen eine Beschlussverfügung von Anfang an nur Kostenwiderspruch eingelegt, so kommt das einem sofortigen Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO gleich.

2. Wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Anwaltsschreiben, dem eine vorformulierte, vom Schuldner zu unterzeichnende Unterlassungsverpflichtungserklärung beilag, zurückgewiesen und die fehlende Vollmacht gerügt, so hat der Abgemahnte das daraufhin eingeleitete Verfügungsverfahren veranlasst, wenn er in seiner Antwort nicht zugleich in Aussicht stellte, er werde sich alsbald nach Vorlage der Vollmacht strafbewehrt unterwerfen.

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Kammergericht Beschluß - 5 W 190/06
1. Verletzer einer Unterlassungsverpflichtung (Täter) ist derjenige, der durch seine eigene Handlung (unmittelbar) als Normadressat den objektiven Tatbestand der Verletzungshandlung adäquat-kausal verwirklicht.

2. An einer adäquaten Kausalität (und damit einer Verantwortlichkeit des Werbenden) kann es fehlen, wenn erst das vorsätzliche Handeln eines Domain-Betreibers (auf dessen Internetseiten die „Schlüsselwort-gesteuerte“ Werbung gelangt) bei der Auswahl der von ihm hinterlegten (korrespondierenden) Schlüsselworte die Verletzungshandlung (das Zusammentreffen von Kennzeichen und Werbeinhalt) bewirkt.

3. Der Werbende ist jedenfalls gehalten, nach einer „aufklärenden“ Abmahnung durch den Verletzten die Verletzungshandlung zu unterbinden, wenn auch insoweit ohne Verpflichtung zur Übernahme der Abmahnkosten und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.


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OLG Hamm Urteil - 4 U 78/06
In einem aktuellen Urteil vom 15.08.2006 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts angenommen, dass eine außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung, die ohne das vorherige Einverständnis des angerufenen Verbrauchers mit dem Anruf erfolgt sei, gegen Wettbewerbsvor- schriften verstoße und daher zu unterlassen sei. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts hat damit die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat zur Begründung ausgeführt:
Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine solche unzumutbare Belästigung sei dann anzunehmen, wenn eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung erfolgt sei.
Ein solches Einverständnis des angerufenen Verbrauchers bestehe nicht deshalb, weil er gegenüber dem Handyservice einer Telefongesellschaft unter Nr. 5 der vorformulierten Auftragsbedingungen erklärt habe, er sei damit einverstanden, dass der Handyservice ihn auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiere. Diese Einverständniserklärung sei nämlich schon deshalb rechtlich unwirksam, da die Einwilligung gegenüber der Telefongesellschaft an versteckter Stelle mitten in einem vorformuliertem Text untergebracht sei und daher gegen das einzuhaltende Transparenzgebot verstoße. Wenn man die Einverständniserklärung des Verbrauchers dahin auslegen sollte, dass er auch mit der Werbung von Drittanbietern für andere Vertragsgegenstände einverstanden sei, wäre die Einwilligung zudem deshalb unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Denn für einen Verbraucher werde es angesichts des bestehenden Adressenhandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte. Der Schutz des Verbrauchers vor belästigenden Anrufen wäre dadurch ausgehöhlt.

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LG Berlin Urteil - 15 0 433/06
Zur Frage einer Irreführung durch die Werbung eines Stromversorgungsunternehmens mit den Behauptungen „Die Umwelt, die wir schützen, heißt Berlin“ resp. „Mit unseren hochmodernen Kraftwerken halten wir die Berliner Luft sauber“.

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OLG München Beschluß - I ZB 99/05
Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichtete Antrag nach § 887 I, II ZPO gilt als eine Angelegenheit i.S.v. § 58 I BRAGO.

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LG Chemnitz Beschluß - I ZB 110/05
Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 30/06
Wird innerhalb der Fachkreise in der Anzeige für ein rezeptfreies Homöopathikum durch Darstellung einer Koordinaten-Grafik behauptet, das Mittel sei betreffend "Hyperaktivität" etwa gleich wirksam wie das dort gegenüber gestellte allopathische Arzneimittel, so wird der Durchschnittsverbraucher annehmen, die Aussage sei wissenschaftlich hinreichend belegt. Bei Werbeaussagen für allopathische Arzneimittel wird im Regelfall selbstverständlich erwartet, dass zitierte Studien valide sind. Diese Vorstellung besteht beim Referenzverbraucher auch dann, wenn die Werbeaussage eine Studie zitiert, die ein allopathisches Arzneimittel und ein Homöopathikum vergleichend untersucht hat. Dem steht nicht entgegen, dass bei homöopathischen Präparaten - für sich gesehen - normalerweise keine klinischen Wirksamkeitsnachweise verlangt werden.

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OLG Hamburg - 3 U 250/05 - Urt. v. 10.08.06
1. Bei der Gewährung von Warengutscheinen, welche bei dritten Unternehmen zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können, gegenüber Kunden, die ihre Autoglasscheibe austauschen lassen, handelt es sich nicht um Nachlässe oder Rabatte auf die Kosten dieses Austausches. Auch eine Beteiligung an dem versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbehalt ist darin nicht zu sehen. Es liegt auch keine Verschleierung der vorgenannten Zuwendungen vor.

2. Vielmehr handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Leistung der Glaserei, welche den Schaden des Versicherungsnehmers nicht unmittelbar mindert. Freiwillige Leistungen Dritter sind, auch wenn sie adäquate (Vorteils-)Folge des Versicherungsfalles sind, nicht zu Gunsten des Versicherers zu berücksichtigen.

3. Die Versicherungsnehmer sind daher auch nicht verpflichtet der Versicherung den Wert des erlangten Gutscheins mitzuteilen.

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Kammergericht Beschluß - 5 W 47/06
Auch bei einer markenrechtlichen Löschungsklage wegen Verfalls unterliegt der Kläger grundsätzlich der vorprozessualen Abmahnlast, selbst wenn ihm insoweit materiell-rechtlich kein Kostenersatz zusteht.

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LG Heidelberg Urteil - 12 O 30/06 KfH
Zur Frage der hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung der Bewerbung eines aus Koral-lenstaub zusammengesetzten Präparates mit der Behauptung, dieses habe eine allgemeine gesundheitsfördernde Wirkung.

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OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 100/00
Zur Frage des Inverkehrbringens von (Funktions-)Arzneimitteln ohne arzneimittelrechtliche Zulassung (hier: "Creatin-Monohydrate" und "Carnitin-Drink").

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LG Düsseldorf Urteil - 34 O 68/05
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: u.a. zur Behandlung von Arthrose-schmerzen, Ischiasbeschwerden, rheumatischer Arthritis).

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OLG München Urteil - I ZR 228/03
a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links „Kontakt“ und „Impressum“), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S.v. § 6 TDG und § 10 II MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312 c I S. 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S.v. § 1 I BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.

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OLG Hamburg Beschluß - 5 W 86/06
1. Mahnt ein Wettbewerber die Werbeanzeige eines Konkurrenten vorgerichtlich umfassend ab und setzt er sich in diesem Rahmen detailliert mit praktisch allen Aspekten der Anzeige in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht auseinander, so kann es nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen von § 93 ZPO für ihn unschädlich sein, wenn er anschließend den Verfügungsantrag (auch) auf einen Aspekt stützt, der nicht Gegenstand der Abmahnung war, und der Verletzer im Hinblick hierauf den Anspruch sofort anerkennt.

2. Der Verletzer hat in einem derartigen Fall trotz dieser Abweichung von der vorgerichtlichen Abmahnung i.S.v. § 93 ZPO Anlass zur Klageerhebung gegeben, wenn der Verletzte die konkrete Werbebehauptung in der vorgerichtlichen Abmahnung zwar rechtlich gewürdigt, dabei aber nicht zugleich aus einem (offensichtlichen) Schreibfehler, der die Werbebehauptung missverständlich macht, rechtliche Konsequenzen gezogen hat. Nimmt der Verletzer nunmehr ausschließlich diesen übersehenen Aspekt zum Anlass für ein Anerkenntnis, handelt er entgegen § 242 BGB im Rahmen des begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses treuwidrig bzw. rechtsmissbräuchlich.

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LG Hamburg Urteil - 327 O 23/06
1. Die Formulierung „im Zulauf“ enthält im üblichen Verständnis nicht in erster Linie eine zeitliche, sondern eine räumliche Aussage und besagt, dass die Ware auf dem Weg zum Anbieter ist, und zwar auf der letzten Strecke vom Hersteller bzw. Zwischenhändler. Ist Letzteres nicht der Fall, weil die Ware vom Lieferanten zu einem späteren Zeitpunkt erst noch versandt werden muss, wird der Kunde in die Irre geführt, wenn er über den genannten Umstand nicht aufgeklärt wird.

2. Zu den Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses bei der Klage auf Schadensersatzfeststellung.

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BGH Beschluß - I ZB 39/05
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notieren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten gereicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.

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BGH - I ZB 39/05 - Beschl. v. 20.07.06 - Bundespatentgericht
Unterzeichnet ein Rechtsanwalt, an den eine gerichtliche Entscheidung zugestellt werden soll, das dazu gehörige Empfangsbekenntnis und weist er sein Büro an, das Empfangsbekenntnis noch nicht an das Gericht zurückzusenden, weil er den Lauf der Rechtsmittelfrist berechnen und notie-ren will, wird aber durch ein Büroversehen das Empfangsbekenntnis zu den Gerichtsakten ge-reicht, ist die Rechtsmittelfrist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Lauf gesetzt.

OLG Hamburg Urteil - 5 U 10/06
In einer so genannten "ad-hoc"-Mitteilung nach § 15 WpHG kann eine Wettbewerbshandlung i.S.v. § 3 UWG und eine Werbung i.S.v. § 5 UWG jedenfalls dann gesehen werden, wenn der mitgeteilte Inhalt nicht vollen Umfanges den Tatsachen entspricht und irreführend ist.

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 156/05
1. Bei dem Angebot von „Dienstleistungs-Paketen“ mit einem vorgegebenen Leistungsumfang zu einem Festpreis stellt es sich als wettbewerbsrechtlich irreführend dar, wenn der Anbieter diejenigen Preisbestandteile, die sich bei der Überschreitung des vom Festpreis umfassten Leistungsangebots (hier: monatliches Transfervolumen für Internet-Seitenabrufe) ergeben, für den Verbraucher überraschend und unerwartet in seinem Internet-Angebot erst auf „tiefer“ verzweigten Seiten offenbart, bei denen nach Position und Bezeichnung mit derartigen Angaben nicht (mehr) zu rechnen ist.

2. Diese Grundsätze gelten jedenfalls in den Fällen, in denen die Leistungsinanspruchnahme für den Verbraucher im Rahmen üblicher Nutzungen (hier: Internet-Seitenabrufe durch Dritte) unbemerkt und letztlich nicht steuerbar den von dem Festpreis umfassten Leistungsbereich verlässt und in den gesondert zu vergütenden Leistungsbereich übergeht.

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Kammergericht Urteil - 5 W 156/06
1. Wer als Unternehmer Waren über das Internet absetzt, genügt der aus § 312 c I S. 1 BGB folgenden Pflicht, den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung über ein bestehendes Widerrufsrecht zu informieren, auch dann, wenn eine solche Information im Internet in Allgemeine Geschäftsbedingungen eingebettet ist, ohne eine hervorgehobene und deutlich gestaltete Form aufzuweisen. Besagte Form gebietet § 1 IV S. 3 BGB-InfoVO erst bei Erfüllung der aus § 312 c II S. 1 Nr. 2 BGB folgenden (weiteren) Pflicht, den Verbraucher ferner über ein solches Recht in Textform spätestens bis zur Lieferung der Waren zu belehren.

2. Eine lediglich ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung ist keine solche in "Textform" i.S.v. §§ 126 b, 312 c II S. 1 BGB, 1 IV BGB-InfoVO, solange es nicht zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt.
3. Die ins Internet im Rahmen einer Widerrufsbelehrung gestellte Information, dass die Frist "frühestens mit Erhalt der Ware" zu laufen beginne, ist nicht "klar und verständlich" i.S.v. § 312 c I S. 1 BGB, wenn eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform - wie von § 355 II S. 1 BGB für den Fristbeginn voraussgesetzt - noch nicht erfolgt ist.

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LG Berlin Urteil - 15 O 788/05
Zur Frage einer Kennzeichenrechtsverletzung, Rufausbeutung oder Irreführung durch die Ü-bernahme eines Teils der Bestandteile eines Sach- und Bestellnummernsystems, das ein Mit-bewerber zur Kennzeichnung seiner Erzeugnisse verwendet, zur Kennzeichnung der eigenen Produkte.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 37/06
1. Erfüllung des Tatbestandes des § 4 Nr. 6 UWG ist es unschädlich, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht von dem Erwerb einer bestimmten Ware oder der Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung abhängig ist, es genügt, dass der Verbraucher irgendeine Ware oder Dientsleistung erwerben muss, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können (hier: die Teilnahme an dem von einem Kreditkartenunternehmen veranstalteten Gewinnspiel war abhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung eines der Partnerunternehmen).

2. Die von dem Kreditkartenunternehmen angebotenen Möglichkeiten einer alternativen Teilnahme an dem Gewinnspiel via Internet oder via SMS sind nicht geeignet, eine Entkopplung der Teilnahme am Gewinnspiel vom Geschäftsabschluss zu bewirken.

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OLG Köln Urteil - 6 U 226/05
1. Die Zeichen „W.I.S.“ und „WISAG“ sind sich bildlich und klanglich so wenig ähnlich, dass trotz Dienstleistungsidentität bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft des Angriffszeichens eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.

2. Aufgrund einer in einem Wort durchgängig in Großbuchstaben geschriebenen, auf die Buchstaben „AG“ endenden Unternehmensbezeichnung wird der Verkehr ohne weitere Anhaltspunkte nicht annehmen, das Unternehmen werde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben (Abgrenzung zu BGH GRUR 1957, 195 - Indroga).

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OLG Köln - 6 U 26/06 - Urt. v. 14.07.06 - rechtskräftig
1. Auf die Bekanntheit eines Unternehmens i.S.d. § 15 III MarkenG lässt allein die Anzahl der Internetbesucher auf der mit dem Firmenschlagwort bezeichneten Homepage jedenfalls dann nicht schließen, wenn die Firmenbezeichnung auch eine generische Bedeutung (hier: „International Connection“) hat. Dann sind auch die Positionen, unter denen die Website in den gängigen Suchmaschinen erscheint, allein nicht ausschlaggebend.

2. Eine schutzwürdige Interessen des Namensträgers i.S.d. § 12 BGB verletzende Domainbezeichnung ist zu verneinen, wenn eine anfänglich denkbare Verwirrung über die Identität des Domainbetreibers beim Öffnen der Homepage sofort beseitigt wird und der Träger des aus zwei selbständigen Worten bestehenden Namens über eine Domain „internationalconnection“ in Zusammenschreibung verfügt, während die angegriffene Domain als „international-connection“ registriert ist.

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OLG Karlsruhe Urteil - 4 U 12/04
Die Bewerbung eines Algenpulverproduktes mit den Wirkungsbehauptungen "zur Leistungssteigerung...zur Entschlackung...zur Entsäuerung" ist zur Irreführung geeignet, da die Aussagen nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind.

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OLG Hamburg Urteil - 5 W 89/06
Sofern im Anwendungsbereich des § 8 IV UWG zur Vermeidung des Missbrauchseinwandes rechtlich unabhängige, konzernmäßig verbundene Unternehmen in einem Verfahren in An-spruch genommen werden, bemisst sich die Höhe des Streitwertes nach § 5 ZPO, d.h. die je-weils anfallenden Streitwerte werden zusammengerechnet.

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OLG Hamm Urteil - I ZR 241/03
a) Zwischen Prostituierten und dem Betreiber einer Bar, in denen Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden, besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis.

b) Das Verbot der Werbung für Prostitution nach §§ 119 I, 120 I Nr. 2 OWiG ist auch dazu bestimmt, im Interesse von Marktteilnehmern das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).

c) Ein Werbeverbot nach § 120 I Nr. 2 OWiG setzt die konkrete Eignung der Werbung voraus, den Schutz der Allgemeinheit, vor allem von Kindern und Jugendlichen, vor den mit der Prostitution generell verbundenen Gefahren und Belästigungen zu beeinträchtigen.

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BGH Urteil - I ZR 222/03
Wird eine Klage auf eine irreführende Werbung gestützt, gehört zum schlüssigen Klagevorbringen der Vortrag, in welcher Hinsicht das Verkehrsverständnis von der Wirklichkeit abweicht. Wird im Laufe des Verfahrens vorgetragen, dass die beanstandete Werbung auch noch unter einem anderen, mit der Klage noch nicht vorgetragenen Gesichtspunkt unzutreffend und daher irreführend sei, handelt es sich insofern um einen neuen Streitgegenstand (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.06.2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181 = WRP 2001, 28 - dentalästhetika I).

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 179/05
1. Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen rechtlich selbständi-ge, konzernmäßig verbundene Unternehmen kann i.S.v. § 8 IV UWG missbräuchlich sein, wenn gegen diese Unternehmen in getrennten Verfahren vorgegangen wird, obwohl die in Anspruch genommenen Unternehmen in einer gemeinsamen Werbeanzeige einen einheitli-chen Wettbewerbsverstoß begangen haben, und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht wird (Anschluss an BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).

2. Für nur ähnliche nach Art, Zeit und Ort und hinsichtlich der beworbenen Produkte ver-schiedenartige Wettbewerbsverstöße rechtlich unabhängiger Konzernunternehmen bleibt es bei den allgemeinen prozessualen Regelungen der §§ 59, 60 ZPO.

3. Das Wissen Dritter von Wettbewerbsverstößen ist regelmäßig nur dann dringlichkeits-schädlich i.S.v. § 12 II UWG, wenn diese aufgrund ihrer Stellung Wissensvertreter sind oder ausdrücklich zu Wissensvertretern bestellt worden sind.

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LG Nürnberg-Fürth Urteil - 4HK O 11065/05
Ein als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Präparat, dem Ginkgo-Samenpulver zugesetzt ist, ist allein wegen dieser Zutat in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig und ver-letzt damit § 6 I Nr. 1 a LFGB.

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 142/05
1. Bewirbt ein Unternehmen ein konkretes Dienstleistungsangebot (hier: Homezone) einschränkungslos bundesweit, so ist dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich irreführend, wenn für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Bundesgebiet erhebliche Verfügbarkeitseinschränkungen (Abdeckungslücken) bestehen, die nicht rein technisch bedingt sind.

2. Der (zutreffende) Hinweis, die Leistung könne im Netz des Anbieters (hier: O2) in Anspruch genommen werden ist dann ungeeignet, der Irreführung entgegenzuwirken, wenn bei dem beworbenen Leistungsangebot bei Abdeckungslücken im eigenen Netz automatisch das Netz eines Vertragspartners (hier: D1) eingebucht wird und sich für die angesprochenen Verkehrskreise dieser Netzwechsel bei der Nutzung der Dienstleistung weitgehend unbemerkt vollzieht.

3. Ist eine in den Blickfang gestellte Werbeaussage bereits für sich genommen unrichtig bzw. erheblich unmissverständlich, stellt sich zumeist auch ein aufklärender „Sternchen“-Hinweis als ungeeignet dar, die bereits eingetretene Irreführung wieder aufzuheben.

4. Eine Werbung ist in der Regel dann unzulässig, wenn sich die zu einem irrtumsausschließenden Verständnis notwendigen Informationen (hier: konkrete Abdeckung des Bundesgebietes durch das O2-Netz) nicht zumindest in groben Zügen aus der Werbeanzeige selbst ergeben, sondern der angesprochene Verbraucher hierzu völlig andersartige Informationsquellen zu Rate ziehen muss.

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OLG Hamburg - 3 U 245/06 - Beschl. v. 12.07.06
1. Bei der Beurteilung der wesentlichen Gleichartigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln i.S.v. § 6 II Nr. 1 UWG kommt es in erster Linie auf quantitative Aspekte, nämlich auf das Ausmaß der Verschreibungen für die übereinstimmenden Indikationen zweier Medikamente im Verhältnis zu den Verschreibungen für die zusätzlichen Indikationen eines dieser Medikamente an.

2. Wird ein Medikament in der Verschreibungspraxis der Ärzte wegen zweier zusätzlicher Indikationen nur in insgesamt 2,4 % der Fälle verschrieben, belegt dies, dass die beiden zusätzlichen Indikationen im Verhältnis zu den übereinstimmenden Anwendungsgebieten der Medikamente von sehr untergeordneter Bedeutung sind.

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OLG Köln Urteil - 6 U 239/05
1. Die Kopplung eines Absatzgeschäfts mit einem Gewinnspiel ist für sich genommen nicht geeignet, die Entscheidungsfreiheit „sonstiger Marktteilnehmer“ i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen.

2. Eine derartige Beeinträchtigung kann aber vorliegen, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel für die Vermittlung des Absatzgeschäfts Personen angetragen wird, die - wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - zu einer objektiven Beratung verpflichtet sind. Insoweit reicht die Gefahr aus, dass der Berater das Angebot eingehender als sonst prüft und ihm den Vorzug bei Gleichwertigkeit zu anderen Angeboten gibt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Beratene von dem Gewinnspiel keine Kenntnis hat.

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OLG Köln Urteil - 6 U 35/06
1. Die Vorschriften des Landesrettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen betreffend die - begrenzte - Zulassung privater Unternehmen zu Notfallrettung und Krankentransport bezwecken den Schutz der öffentlichen Rettungsdienste vor privater Konkurrenz. Da die öffentlichen Rettungsdienste ausschließlich hoheitlich handeln, sind sie bei Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben keine „Marktteilnehmer“ i.S.d. §§ 2 I Nr. 2, 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Auswirkungen der Vorschriften des LRettG auf den Wettbewerb der zum Krankentransport zugelassenen privaten Unternehmer sind nur ein Reflex der öffentlich-rechtlichen Regelungen. Die Durchführung eines Transportes ohne die erforderliche Genehmigung kann daher nicht mit einer auf § 4 Nr. 11 UWG gestützten Klage beanstandet werden (a. A. OLG Hamm, Urt. v. 17.11.2005 - 4 U 105/05).

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OLG Hamburg Urteil -3 U 51/06
1. Die Presseerklärung eines Mitbewerbers, das Konkurrenzprodukt (hier: eine Spielzeugautorennbahn) erfülle nicht alle DIN-Normen, ist als Wettbewerbshandlung (§ 2 I Nr. 1 UWG) an den UWG-Maßstäben zu beurteilen.

2. Die geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung über die Nichterfüllung der DIN-Normen ist nicht erweislich wahr (§ 4 Nr. 8 UWG), soweit sie nur auf der Prüfung einer Einzelpackung beruht, die betreffenden DIN-Normen aber auch mehrere Ausreißer gestatten, wenn innerhalb einer Stichprobe die festgelegte Anzahl der Ausreißer nicht überschritten ist (so z.B. bei 14 Geräten ein Ausreißer oder bei 32 Geräten nicht mehr als vier Ausreißer).

3. Ob die (unterstellt: zutreffende) Behauptung, man habe bei einem Einzelstück des Konkurrenzprodukts das Überschreiten der zugelassenen Grenzwerte festgestellt, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden wäre, kann offen bleiben.


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OLG Hamburg - 3 U 234/05 - Urt. v. 06.07.06

OLG Hamburg - 3 U 234/05 - Urt. v. 06.07.06
1. Ausgehend vom allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung „Flatrate“ bzw. „FlatratePlus“ im Rahmen der Bewerbung von DSL-Angeboten von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunab-hängig abgerechnet wird.

2. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der Verwendung der Bezeichnung „Flatrate“ bzw. „FlatratePlus“ regelmäßig erwarten, dass ei-ne Flatrate stets eigenständig und separat bestellt werden kann.

OLG Hamburg - 3 U 244/05 - Urt. v. 06.07.06
Ein beachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs versteht die in einem Werbeflyer enthaltene Angabe „Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Norton Sicherheitspaket!“ dahingehend, dass der angebotene DSL-Internetzugang bei Verwendung des beworbenen Sicherheitspakets weitestge-hend sicher ist.

OLG Hamburg Urteil - 5 U 87/05
1. Die Nutzung einer Internet-Domain begründet keine markenrechtliche Priorität, solange auf der Seite noch nicht bestimmte Waren oder Dienstleistungen angeboten bzw. geschäftliche Aktivitäten entwickelt werden, sondern lediglich ein „Baustellen“-Schild als Hinweis auf zukünftige Aktivitäten erscheint.

2. Der Umstand, dass eine bestimmte Buchstabenkombination (hier: ahd) - wie dies praktisch stets der Fall ist - zugleich als Abkürzung (irgend)eines längeren Begriffs dienen kann (hier: althochdeutsch), begründet jedenfalls solange kein allgemeines markenrechtliches Freihaltebedürfnis, als eine derartige Abkürzung in der Wahrnehmung der relevanten Verkehrskreise weithin unbekannt ist.

3. Bei einer aus einer Buchstabenkombination gebildeten Domainadresse, die nicht erkennbar sachbeschreibend ist, gehen die angesprochenen Verkehrskreise in der Regel davon aus, dass insoweit ein kennzeichnender Gebrauch beabsichtigt ist und die Seite auf eine bestimmte Person bzw. ein konkretes Unternehmen hinweist. Entscheidend ist insoweit allein das Verkehrsverständnis, nicht die Intention des Zeichenverwenders.

4. Ein Zeichenverwender kann unter bestimmten Umständen als Folge einer gezielten Behinderung wettbewerbsrechtlich verpflichtet sein, in die vollständige Löschung eines Domainnamens einzuwilligen, selbst wenn insoweit markenrechtliche Verwechslungsgefahr nur in Bezug auf einige Waren und/oder Dienstleistungen besteht.

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OLG Köln Beschluß - 6 W 81/06
Die durch das Zustellungsreformgesetz von 2001 eröffnete Möglichkeit, die Zustellung auch durch Telekopie oder elektronische Mittel vorzunehmen (§ 174 II, III ZPO) hat nichts daran geändert, dass zwischen dem Zugang eines Schriftstückes und dessen Zustellung strikt zu unterscheiden ist und letztere eine unzweifelhafte Willensäußerung des Empfängers voraussetzt, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen (BGH NJW 1974, 1469; BGH NJW 1994, 2297).

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Kammergericht Urteil - 5 U 127/05
1. Auch bei der Beurteilung eines potentiellen Mitbewerbers sind keine hohen Anforderungen zu stellen.

2. Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird.

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BGH Urteil - I ZR 235/03
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungs umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiter Sachverhaltselemte erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (i.S.d. § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben werden.

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BGH Urteil - I ZR 171/03
a) § 6 VerpackV stellt eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar.

b) Im Rahmen von Entsorgergemeinschaften konnte auch schon vor Änderung der Verpackungsverordnung im Januar 2006 ein Mengenausgleich - also die Anrechnung der Übererfüllung durch einen Teilnehmer zugunsten eines anderen Teilnehmers, der die vorgegebenen Rücknahme- und Verwertungsquoten nicht erreicht - erfolgen.

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LG Hamburg Urteil - 327 O 83/06
1. Die Anwendung eines gewissen Sprachwitzes führt nicht dazu, dass der Verkehr ohne weiteres von einer nicht ernst gemeinten Aussage ohne sachlichen Inhalt ausgeht.

2. Verbindet ein Werbetreibender die Werbung für seine Waren und/oder Dienstleistungen zwar nicht ausdrücklich mit einer Spitzenstellungsbehauptung, wird dem angesprochenen Verkehr aber eine solche Vorrangstellung im Rahmen eines witzigen Wortspiels für ein Objekt nahe gelegt, das erkennbar stellvertretend für die beworbenen Waren und/oder Dienstleistungen steht, so kann darin, wenn eine Spitzenstellung in dem beworbenen Bereich tatsächlich nicht besteht, eine wettbewerbsrechtlich unlautere Irreführung liegen.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 U 12/06
1. Äußert sich ein Rechtsanwalt als Dozent vor Anlageberatern zum Seminarthema "Beraterhaftung" in einem Beispiel negativ über die Prospekt-Werbung für einen Schiffsfonds (hier: "Das Rechnen mit steigenden Charterraten über 10 Jahren ist objektiv nicht plausibel"), so fehlt es an einer Wettbewerbshandlung. Äußerungen im Rahmen wissenschaftlicher Lehrtätigkeit erfolgen typischerweise außerhalb des marktbezogenen geschäftlichen Verkehrs. Eine Wettbewerbsabsicht ist wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht zu vermuten (Art. 5 III GG). Vorliegend ergibt sich aus der Unrichtigkeit der Aussage nichts anderes, als Schulfall für die Beraterhaftung war sie didaktisch sowie thematisch veranlasst.

2. Ist der Vorwurf unrichtig (und geschäftsehrverletzend), weil der Anlageprospekt die Charterraten tatsächlich so nicht eingerechnet hat, verletzt das demgemäß auf § 824 BGB gestützte Unterlassungsgebot den Äußernden nicht in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), auch wenn seine Aussage mehrdeutig ist. Bei zukünftigen Äußerungen besteht vorliegend ohne Weiteres die Möglichkeit, sich nunmehr eindeutig und zutreffend auszudrücken (Fortführung von BVerfG NJW 2006, 207).

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 213/05
1. Die Wertschätzung von Parfümprodukten der gehobenen Preisklasse wird nicht allein durch die Duftnote, sondern in nicht unerheblichem Umfang auch durch ihre äußere Gestaltung und Präsentation bestimmt. Bei Luxus-Parfümartikeln erwarten Verbraucher in der Regel eine unbeschädigte Umverpackung, zumal derartige Produkte häufig auch als Geschenk erworben werden.

2. Dementsprechend kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb derartiger Produkte mit einer veränderten Umverpackung i.S.v. § 24 II MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen mit der Folge, dass markenrechtliche Erschöpfung i.S.v. § 24 I MarkenG nicht eintritt. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Umverpackung vollständig entfernt worden ist.

3. Die Antragsgegner als Betreiber eines sog. „Internet-Marktplatzes“ sind als Störer verpflichtet, derartige Markenrechtsverstöße zu unterbinden, wenn es sich um klar erkennbare Rechtsverletzungen handelt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Markenrechtsinhaber Unterlassung nicht allgemein im Hinblick auf die Angebote einer unbestimmten Vielzahl von Verletzern, sondern nur in Bezug auf bestimmte Nutzer unter konkreten Pseudonymen verlangt, deren rechtsverletzendes Handeln bei ähnlichen Angeboten er zuvor bereits mehrfach gegenüber dem Betreiber beanstandet hatte und die Kriterien, die eine Markenverletzung darstellen, konkret im Unterlassungsantrag genannt sind.

4. In derartigen Fällen kann sich der in Anspruch genommene Störer nicht mit Erfolg darauf berufen, er könne etwaige Markenverletzungen im Rahmen des Massengeschäfts eines Internet-Marktplatzes nicht mit zumutbarem Aufwand erkennen und verhindern.

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OLG Köln Urteil - 6 U 205/05
Der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 UWG ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen das Gewinnspiel dem Erwerbsvorgang zeitlich nachfolgt. Tatbestandsmäßig erfasst sind auch die Konstellationen, bei denen Zufälligkeiten des Erwerbsvorgangs selbst das Gewinnspiel ausmachen und mit dem Erwerbszeitpunkt objektiv auch bereits über den Spielerfolg entschieden ist.

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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 U 4/06
Zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung behaupteter therapeutischer Wirkungen der MBST-KernspinResonanzTherapie (hier: Linderung bzw. Beseitigung von Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bei Arthrosen und Knorpelschäden).

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 138/05
1. Stellt ein Anbieter seine Leistungen mit einem bestimmten (Minuten-)Preis in Form eines „Wahlscheins“ konkreten Leistungen von (zwei) Mitbewerbern gegenüber, so ist die Darstellung als irreführende vergleichende Werbung wettbewerbswidrig, wenn der gegenübergestellte eigene (günstigere) Preis - anders als die Vergleichspreise - nicht im vertragstypischen Regelfall, sondern nur unter besonderen, im Einzelnen aber nicht genannten Voraussetzungen erreichbar ist.

2. Die hierdurch verursachte Irreführung lässt sich nicht durch einen aufklärenden Sternchenhinweis wieder in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise korrigieren. Denn die blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf auch isoliert betrachtet nicht objektiv unrichtig sein.

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OLG Köln Beschluß - 6 W 63/06
Die Unterlassung der Rechtsverfolgung läuft bei auf das UWG gestützten Klagen eines Mitbewerbers nicht schon deshalb „allgemeinen Interessen“ i.S.d. § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO entgegen, weil das UWG (§ 1 S. 2 UWG) auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb schützt.

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BGH Urteil - I ZR 249/03
Verwendet ein privater Auskunftsdienst den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Anzeigen und entsteht dadurch der falsche Eindruck, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung erteilt, wird das Namensrecht der öffentlich-rechtlichen Körperschaft verletzt. Handelt es sich um eine grobe Namensverletzung, die unschwer zu erkennen ist, weil ein Hoheitsträger üblicherweise über seinen Geschäftsbereich selbst Auskunft erteilt und nicht einen privaten Auskunftsdienst einschaltet, kann auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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OLG Hamburg Urteil - 5 W 77/06
1. Die Gerichte haben bei der Streitwertfestsetzung grundsätzlich keine Veranlassung, von übereinstimmenden Wertangaben der Parteien abzuweichen, wenn diese angemessen sind.

2. Diese Grundsätze gelten nicht bei einer - übereinstimmenden - unangemessen niedrigen Streitwertangabe der Parteien. Andernfalls würden die Prozessparteien in die Lage gesetzt, zu Lasten der Staatskasse berechtigte Gebührenforderungen zu verkürzen oder die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegen, zu beschneiden.

3. Erachten die Parteien demgegenüber übereinstimmend einen unangemessen hohen Streitwert für angemessen, so sind die Gerichte grundsätzlich nicht gehindert, die Vorstellungen der Beteiligten, die diese im Rahmen der zivilprozessualen Privatautonomie dem Gericht unterbreiten, der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen. Will sich in diesem Fall allerdings eine der Parteien an der übereinstimmenden Streitwertbemessung nicht mehr festhalten lassen und stellt sich die Streitwertangabe als so offensichtlich überhöht dar, dass Sachgründe eine Wertfestsetzung in dieser Höhe nicht rechtfertigen könnten, so hat die Wertfestsetzung auch in diesen Fällen in der Regel abweichend von den übereinstimmenden Angaben der Parteien zu erfolgen.

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BGH Urteil - I ZR 268/03
Zur Frage der Unterschreitung der gesetzlichen Gebührenansprüche bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter.

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LG Hildesheim Urteil - I ZR 167/03
Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung I).

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OLG Düsseldorf Urteil - I-20 U 30/06
Zwar verbietet der Wortlaut des § 7 III HWG jede Werbung "mit der Zahlung einer ... Aufwandsentschädigung", dies kann aber nicht einschränkungslos gelten, sondern muss sich auf die reklamehafte, anpreisende, die Aufwandsentschädigung als Anlockmittel in den Vordergrund stellende oder gar reißerische Werbung beschränken. Die bloße sachliche Information dagegen darüber, dass eine bestimmte Aufwandsentschädigung gezahlt wird, kann nicht verboten sein, mag sie auch in einen werblichen Zusammenhang eingebettet sein.

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BGH Urteil - I ZR 32/03
Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften. Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.

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BGH Urteil - I ZR 116/03
Wird die Mitgliedschaft in einem Wettbewerbsverband durch einen anderen Verband vermittelt, so können die Unternehmer, die Mitglieder des vermittelnden Verbandes sinddem Wettbewerbsverband auch dann i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angehören, wenn wegen eines Beitrittmangels nur eine faktische Mitgliedschaft in dem Wettbewerbsverband besteht.

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OLG Düsseldorf Urteil - I ZR 183/03
a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.

b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.

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LG Hamburg - 312 0 288/06 - Urt. v. 16.05.06 - rechtskräftig
1. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher vertraut dar-auf, dass ein Fruchtsaft oder Fruchtsaftgetränk, welcher oder welches ihm unter wörtlicher und bildlicher Hervorhebung einer bestimmten Frucht auf den Schauseiten begegnet, einen maßgeblichen Anteil dieser Frucht auch tatsächlich enthält. Er erwartet also, dass ein als Granatapfelsaft oder -fruchtsaftgetränk angebotenes Produkt nach Granatapfel schmeckt, nicht weil es entsprechende Aromen enthält, sondern weil es maßgeblich Anteile dieser Frucht enthält.

2. Eine Irreführung liegt dann vor, wenn die Fruchtsaftgetränke nur einen Fruchtsaftanteil aus Saftkonzentrat in Höhe von 0,5 %, 1 % oder von 1,3 % aufweisen.

3. Die Kammer teilt nicht die Auffassung, wonach der durchschnittlich informierte Verbrau-cher in der Fruchtbezeichnung und -abbildung auf der Schauseite eines Fruchtsaftgetränks lediglich einen Geschmackshinweis erkenne und sich über die inhaltliche Zusammenset-zung des Produkts anhand des Inhaltsverzeichnisses informiere.

4. Die nicht in Form eines verbindlichen Verwaltungsakts abgegebene Stellungnahme eines "Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit", in welcher ein Verstoß gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot verneint wird, ist für das Zivilgericht, welches einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG zu prüfen hat, nicht verbindlich.

5. Eine Aufbrauchfrist kann dem Schuldner nur ausnahmsweise eingeräumt werden, soweit durch ein sofort greifendes Verbot unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die Be-lange sowohl des Gläubigers als auch der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung der Wettbewerbswidrigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt würden.

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BGH Urteil - I ZR 250/03
Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernuntzungserlaubnis zu sein, erfüllt nicht den Tatbestand des § 4 Nr. 11 UWG.

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OLG Hamburg - 3 U 101/05 - Urt. v. 11.05.06
Zu den erforderlichen Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 Mar-kenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens (hier: "Tchibo" gegen "Tchi-co").

OLG Hamburg - 3 U 101/05 - Urt. v. 11.05.06
Zu den erforderlichen Anwaltskosten für die Abmahnung wegen Verstoßes gegen § 15 Mar-kenG bei eigener Rechtsabteilung des verletzten Unternehmens (hier: "Tchibo" gegen "Tchi-co").

LG München I - 1HK O 3939/06
1. Die Bewerbung eines "Magnetentkalker-Sets" mit den Behauptungen "löst alte Kalkrück-stände auf ... verhindert vor allem gleichzeitig neue Kalkbildung" ist zur Irreführung geeig-net, sofern den Produkten eine kalklösende Wirkung nicht zukommt.

2. Zur Frage der Haftung eines Betreibers eines Internetshops für die irreführende Werbung seiner Affiliate-Partner.

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OLG Köln Beschluß - 6 W 52/06
Die Vorschriften der §§ 53 ff. StGB zur Bildung einer Gesamtstrafe sind im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO nicht entsprechend anwendbar. Bei rechtlich selbständigen Zuwiderhandlungen gegen ein gerichtliches Verbot hat daher die Bildung eines Gesamtordnungsgeldes zu unterbleiben.

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OLG Köln Urteil - 6 U 211/05
1. Nimmt ein kostenlos verteiltes Anzeigenblatt bei einem Auflagenvergleich mit herkömmlichen Tageszeitungen eine Spitzenstellung in Anspruch, muss zur Vermeidung einer Irreführung klargestellt werden, dass es sich bei dem beworbenen Spitzenprodukt um eine Gratiszeitung handelt.

2. Eine Werbung mit Spitzenstellungsbehauptungen muss einer Überprüfung auf ihre sachliche Richtigkeit hin zugänglich sein. Das bedeutet aber nicht, dass bereits in der Werbung selbst die Quellen, aus denen die Spitzenstellungsbehauptung hergeleitet wird, immer genannt werden müssen (Abgrenzung zu BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe).

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 223/05
Die Werbeangabe „hautstraffend“ wird vom Durchschnittsverbraucher dahingehend verstanden, das so beworbene Duschgel mache die Haut „straffer“ als vor dem Duschen und steigere die Hautelastizität gegenüber dem Zustand vor der Anwendung. Ob man auch erwartet, die Steigerung der Hautelasitizität bleibe über einen bestimmten Zeitraum erhalten oder erreiche ein bestimmtes Ausmaß, kann offen bleiben. Es wird durch die Werbeangabe „hautstraffend“ jedenfalls nicht nur die Vorstellung gewonnen, beim Duschen mit diesem Duschgel trockne die Haut weniger aus als bei anderen Produkten. Die in diese Richtung gehenden Umfragen sind nicht aussagekräftig.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 230/05
1. Die Werbeangabe „die reichhaltige Feuchtigkeitsformel“ für ein Duschmittel ist nicht irreführend i.S.d. § 27 LFGB bzw. des § 5 UWG. Man nimmt an, es werde durch das Produkt der Haut aktiv Feuchtigkeit zugeführt, d.h. dem durch die Reinigungsstoffe bedingten Feuchtigkeitsverlust werde in einem gewissen Umfang durch Feuchtigkeitsrückführung begegnet. Die Vorstellung, das Produkt führe der Haut mehr Feuchtigkeit zu als andere Duschmittel, gewinnt der Verkehr dagegen nicht.

2. Entsprechendes gilt für die Werbeangabe „Ihre tägliche Quelle der Feuchtigkeit“.

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OLG Hamburg - 3 U 210/05 - Urt. v. 04.05.06
1. Die Werbeangaben für einen Gemüseschneider "Im Handumdrehen klein und fein gehackt, Zwiebeln, Radieschen und vieles mehr" erweckt durch die Wendung "im Handumdrehen" den Eindruck, man bekomme das Gemüse durch das Handgerät (bestehend aus Schale und Deckel, die beidhändig gegeneinander zu drehen sind) in verhältnismäßig kurzer Zeit "klein und fein gehackt". Das gilt bei zusätzlicher Abbildung von feingehacktem Gemüse erst recht. Die Angabe ist irreführend, wenn die vermeintliche Leistung nicht erbracht wird, weil z. B. Möhren nach 20 Umdrehungen noch sehr grob gehackt bleiben.

2. Für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (§ 12 II UWG) kommt es auf die Kenntnis des Verletzten von der angegriffenen Werbeaussage für das aktuelle Gerät und nicht von derjenigen für ein Vorläufermodell an. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Werbeangabe den Eindruck einer besonderen Leistungsfähigkeit des Geräts hervorruft, das gegenüber dem Vor-Modell technisch erheblich verändert worden ist (hier: Gemüseschneider-Klingen frü-her mit Doppelschliff, nunmehr nur mit Einfachschliff).

OLG Köln Urteil - 6 U 222/05
1. Die Wertschätzung eines Kennzeichens wird i.S.d. § 6 II Nr. 4 UWG unlauter beeinträchtigt, wenn die Marken des Mitbewerbers in abfälliger Weise ("Ich hätte Angst, dass meine Kun-den mir so einen Unsinn übel nehmen") angeprangert werden, um die eigene Werbung da-von positiv abzugrenzen.

2. a) Der Begriff der Kennzeichenstreitsache i.S.v. § 140 I MarkenG ist weit auszulegen. Es genügt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Markengesetzes unterliegt (im Anschluss an BGH GRUR 2004, 622).

b) Die allgemein befürwortete analoge Anwendung des § 140 III MarkenG auf vorprozessua-le Abmahnkosten in Kennzeichenstreitsachen führt daher zu einem Anspruch auf Erstat-tung der Kosten des mitwirkenden Patentanwalts, ohne dass es darauf ankommt, ob die in der Abmahnung genannte markenrechtliche Anspruchsgrundlage tatsächlich besteht. Es genügt vielmehr, dass der Abgemahnte zur Erstattung der Abmahnkosten überhaupt mate-riell-rechtlich verpflichtet ist (hier: aus § 12 I S. 2 UWG) und die Abmahnung eine ernsthafte - nicht ersichtlich abwegige - Berühmung markenrechtlicher Ansprüche enthält.

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BGH Urteil - I ZB 96/05
a) "FUSSBALL WM 2006" ist ein sprachübliche Bezeichnung für das Ereignis der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006, die der Verkehr wegen ihrer allgemeinen Bekanntheit und ihrer begrifflichen Eindeutigkeit stets mit diesem Ereignis als solchem in Verbindung bringt. Ihr fehlt die Eignung, als Unterscheidungsmittel Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen.

b) Eine Bezeichnung, mit der Waren oder Dienstleistungen der Sponsoren einer Sportveranstaltung von Produkten der Nichtsponsoren unterscheiden werden sollen, muss, wenn sie als Marke eingetragen werden soll, die allgemeinen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere auch über hinreichende Unterscheidungskraft verfügen.

c) Eine begriffliche Kategorisierung entsprechender Kennzeichnungen als "Ereignismarken" oder "Eventmarken" ist insoweit bedeutungslos; sie kann insbesondere nicht zu geringeren Anforderungen an die Schutzvoraussetzungen derartiger Bezeichnungen führen. Auch eine "Ereignismarke" kann nur dann als Marke eingetragen werden, wenn sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, also insbesondere (auch) über hinreichende Unterscheidungskraft verfügt.

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BGH Urteil - I ZR 162/03
Übergibt der Markeninhaber die Ware im Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen eines "ab Werk-Verkaufs" an einen Frachtführer, ist die Ware i.S.v. § 24 I MarkenG in den Verkehr gebracht und Erschöpfung des Rechts an der Marke eingetreten, auch wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat und die Ware dort vertrieben werden soll.

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OLG München Urteil - I ZR 126/03
a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i.S.v. § 17 I UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt.

b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses zusammengestellt und im Rahmen seiner früheren Tätigkeit befugtermaßen bei seinen privaten Unterlagen - etwa in einem privaten Adressbuch oder auf einem privaten PC - aufbewahrt hat, verschafft sich damit dieses Geschäftsgeheimnis unbefugt i.S.v. § 17 II Nr. 2 UWG (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2002 - I ZR 119/00, GRUR 2003, 453 = WRP 2003, 642 - Verwertung von Kundenlisten).

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 56/05
1. Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, dann muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit diesen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend dar.

2. Bei der Bewerbung von Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich verstehen die angesprochenen Verkehrskreise (anders als möglicherweise bei Waren des täglichen Gebrauchs) den Begriff „Dauer-Tiefpreis“ in der Weise, dass der so beworbene Preis nicht nur für einen Aktionszeitraum bei der Neueinführung des Produkts, sondern dauerhaft für alle Verträge gilt, die während dieses Zeitraums geschlossen werden.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 163/05
Die vergleichende Werbeangabe (gegenüber Fachkreisen) "In einer Befragung von Asthma-Patienten zur Handhabbarkeit und Präferenz zweier Inhalatoren schnitt der HAL gegenüber dem ISC deutlich besser ab: 67 % bevorzugten den ISC, 33 % den anderen Inhalator. Der ISC erwies sich damit als ein Inhalationsgerät, das für Asthma-Patienten besonders gut geeignet ist" wird vom Referenzverbraucher dahin verstanden, bei der Befragung sei es um die Handhabbarkeit und um die Präferenz gegangen.

Die Werbung verstößt gegen § 6 II Nr. 2 UWG, der Vergleich bezieht sich auf keine nachprüfbare Eigenschaft. Die Bewertung der Inhalatoren durch die Gruppe beruht auf individuellen Einschätzungen und gibt keine aussagekräftige Information zu den objektiven Eigenschaften. Der Vergleich bezieht sich damit auch auf eine nicht relevante Eigenschaft (§ 6 II Nr. 2 UWG).

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LG Memmingen - 2 H0 2405/05 - Urt. v. 12.04.06 - rechtskräftig
Zur Frage der Zulässigkeit eines Preisvergleiches dergestalt, dass im Eingangsbereich eines Verbrauchermarktes zwei jeweils mit Plexiglasscheiben abgedeckte Einkaufswagen aufgestellt werden, die mit dem Namen des Betreibers und eines Mitbewerbers gekennzeichnet sind und an denen jeweils der Gesamtpreis der 15 im Wagen enthaltenen - identischen - Waren angegeben ist, wobei dazwischen blickfangmäßig ein Aufhänger mit der Aufschrift „Verglichen am ...“ platziert ist, der das Datum ausweist sowie die Worte „Sie sparen ... %“.

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Thüringer OLG - 2 U 906/07 - Urt. v. 02.04.06
Zur sekundären Darlegungslast des Unterlassungsschuldners wegen einer irreführenden An-gabe betreffend das Gründungsjahr, wenn dieser die Angaben zum Gründungsjahr seines Be-triebes nach vielen Jahren ändert.

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OLG Köln Urteil - 6 U 198/05
1. Befindet sich auf einem technischen Gerät (hier: Satellitenempfangsgerät) eine Produktbe-zeichnung mit dem Zusatz "Das Original", so verbindet der überwiegende Teil des Verkehrs damit die Vorstellung, das fragliche Gerät sei das erste mit entsprechenden Funktionen auf den Markt gekommene Produkt. Das gilt auch dann, wenn sich auf dem Gerät ein weiterer Produktname befindet und die mit dem Zusatz "Das Original" verbundene Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen verwendet wird.

2. Werden auf einem Produkt in räumlicher Nähe zu der Angabe "Das Original" die Farben der Deutschlandfahne eingefügt, so vermutet der Verkehr, dass es in Deutschland hergestellt worden ist.

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OLG Hamburg Beschluss - 3 U 251/05
1. Wird gegen eine Unterlassungs-Beschlussverfügung vorgetragen, sie sei mangels Vollziehung aufzuheben, so ist bei fehlender Bezeichnung "Widerspruch" im Anwaltsschriftsatz durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Widerspruchsverfahren gem. § 925 ZPO oder das Aufhebungsverfahren gem. §§ 927, 929 ZPO betrieben werden soll. Hierbei kommt es auf die gesamten Einzelfall-Umstände an; die gewählte Parteibezeichnung "Verfügungsbeklagte" kann einen Widerspruch annehmen lassen.

2. Wird die Beschlussverfügung an die Schuldnerin selbst im Parteibetrieb zugestellt, so ist sie wirksam vollzogen, wenn deren Rechtsanwalt sich erst nach dieser Zustellung zum Prozessbevollmächtigten bestellt (§ 172 ZPO). Die Bestellung zur Prozessbevollmächtigung ist eindeutig und zweifelsfrei zu erklären.


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Thüringer OLG Urteil - 2 U 1136/05
Wird der abstrakte Verbotstenor in einem Falle unzulässiger getarnter Werbung nach § 4 Nr. 3 UWG ergänzt durch die Konkretisierung „wie dies in der Ausgabe der ... Zeitung geschehen ist“, so beschränkt sich der Streitgegenstand auf die konkrete Verletzungsform.

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OLG Köln Urteil - 6 U 163/05
1. Die (geplante) Nutzung der Internetadresse "investment-de" als Portal mit - auch eigenen - Finanzdienstleistungsinformationen sowie für die Vermittlung von Investmentmöglichkei-ten hat keine Dienstleistungsähnlichkeit mit einer für "Telekommunikation" geschützten Marke. Der Umstand, dass die genannte Internetadresse nur mit Hilfe der modernen "Tele-kommunikations"-Mittel aufgesucht werden kann, bleibt insoweit außer Betracht (Bestäti-gung von OLG Hamburg MMR 2002, 682, 683).

2. Das Recht auf Nutzung einer Internetdomain ist ein "sonstiges Recht" i.S.d. § 823 I BGB, mit dem die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Dispute-Eintrags verlangt werden kann.

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Kammergericht Beschluß - 5 W 40/06
Die Entscheidung, wann bei einer Werbung mit Preisherabsetzungen der als herabgesetzt bezeichnete Preis nicht mehr als Vergleichswert geeignet ist, weil seine Geltung zu lange zurückliegt, bedarf einer Interessenabwägung. Neben der Warenart, der Verhältnisse des Betriebes, der Wettbewerbssituation, der Art des Werbeträgers und besonderen zeitbezogenen Zusätzen kann es auf die Aufmachung der Werbung, das Ausmaß der Preisherabsetzung, zeitliche Befristungen derselben und die „Breitenwirkung“ des Werbeträgers ankommen.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 116/05
1. In der Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrags, welcher ein Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend darstellt, ist in der Regel eine Förderung fremden Wettbewerbs zu sehen.

2. Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Informanten für wettbewerbswidrige redaktionelle Werbung eines Fernsehsenders

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OLG München Urteil - 6 U 3088/05
1. Ein eingetragener Verein kann auch im Rahmen seiner Mitgliederwerbung als Mitbe-werber i.S.d. § 2 Nr. 3 UWG zu qualifizieren sein. Maßgeblich ist, ob er dabei im ge-schäftlichen Verkehr agiert und mit anderen Marktteilnehmern in Konkurrenz tritt. Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr spricht es, wenn der Verein nicht als gemein-nützig anerkannt ist und wirtschaftliche Ziele verfolgt.

2. Wirbt ein Verein in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmern um Mitglieder, stellt auch sein Name eine werbliche Angabe i.S.d. § 5 II S. 1 UWG dar, welche irreführend sein kann.

3. Die Vorschrift des § 13 UWG, welche erstmals die ausschließliche sachliche Zuständig-keit der Landgerichte für wettbewerbsrechtliche Ansprüche normiert, lässt eine vor In-krafttreten der Rechtsänderung zum 08.07.2004 begründete Zuständigkeit des originä-ren Einzelrichters nach § 348 I S. 1 ZPO entsprechend § 261 III Nr. 2 ZPO unberührt. Die Zuständigkeit des originären Einzelrichters ist gem. § 348 I S. 2 lit. k ZPO nur für solche Wettbewerbssachen ausgeschlossen, welche erst nach Inkrafttreten der Rechtsände-rung rechtshängig geworden sind.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 193/05
Die Werbeangabe "anhaltende Wirksamkeit" bzw. "lang anhaltende Verbesserung der Symptomatik" - jeweils wie geschehen in einem Werbefolder für Fachkreise - sind nicht irreführend. Das so beworbene Arzneimittel gegen Schuppenflechte ist zwar für eine kürzere Anwendungsdauer (maximal 24 Wochen) zugelassen als ein Konkurrenzprodukt (30 Monate). Dieser Unterschied spielt aber für das Verkehrsverständnis der Werbeangaben keine Rolle. "Anhaltend" bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch für die Fachkreise nur "(länger) andauernd", es ist offensichtlich eine wertende Angabe von unscharfer Bedeutung. Das Konkurrenzpräparat mit der längeren Anwendungsdauer wird in der Werbung nicht erwähnt, im Werbefolder werden ausdrücklich Tabellen mit wesentlich kürzeren Anwendungszeiten gezeigt.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 130/05
1. Die Aussage "Alles bleibt bis auf Name und Preis" für ein Generikum wird vom Durchschnittsverbraucher aus den Fachkreisen dahin verstanden, es habe sich gegenüber dem Originalarzneimittel nichts (bis auf Name und Preis) geändert und damit auch nichts bei den Anwendungsgebieten. Die Werbung ist daher irreführend, wenn die Anwendungsgebiete des Originalarzneimittels beim Generikum nur teilweise gegeben und/oder die Inhalatoren zur Applikation nicht baugleich sind.

2. Der Hinweis "Der bewährte Inhalator erfordert keine Umgewöhnung Ihrer Patienten" ist irreführend, wenn die Inhalatoren nicht baugleich sind und dadurch Unterschiede bei der Handhabung bestehen.

3. Die Werbeangabe "Zur Behandlung von COPD" für ein Generikum wird vom Durchschnittsverbraucher dahin verstanden, das Mittel sei hierfür, und zwar in dieser Allgemeinheit zugelassen. Die Angabe ist irreführend, wenn das Generikum nur für Teilbereiche der COPD zugelassen ist.


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OLG Hamburg - 3 U 192/05 - Urt. v. 16.02.06

Wird innerhalb der Fachkreise für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Hinweis „Neu“ geworben, so bezieht das der Verkehr regelmäßig auf die Markteinführung des Mittels, nicht aber auf den Zeitpunkt der arzneimittelrechtlichen Zulassung. Bei einem unbetont gestalteten Hinweis „Neu“ wird man nicht annehmen, das Mittel sei in jeder Hinsicht neu.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 121/05
Die dreizeilige Werbeangabe "n ... wirkt sehr schonend, n ... kommt mit wenig Wirkstoff aus. Und: n ... ist gut verträglich" unter Hervorhebung der ersten Zeile ist in ihrer Gesamtheit nicht irreführend, sie betrifft allein das beworbene Schnupfenmittel in wertender Form. Ein Werbevergleich oder eine Spitzenstellungswerbung ist nicht gegeben; so werden auch nicht verschiedene Wirkstoffe bzw. deren Wirkstoffmenge oder deren Potenz verglichen. Der Eindruck eines Fehlens jeglicher Nebenwirkungen und/oder Konservierungsstoffe bzw. systemischer Effekte entsteht nicht.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 203/05
1. Die Werbeangaben "Trägt effektiv zur Gewichtsreduktion bei" und "führt zur gesunden stetigen Gewichtsabnahme" für eine "Vitalkost" deuten auf die schlankmachende Eigenschaft des Lebensmittels hin. Das verstößt gegen § 6 I S. 1 NKV, soweit § 14 a DiätV nicht eingreift. Für "bilanzierte Diäten" (§ 14 b DiätV) gilt die Ausnahme des § 6 I S. 2 NKV nicht.

2. Diese Angaben erwecken zusammen mit dem Hinweis "bilanzierte Diät" den für das Irreführungsverbot (§ 11 LFGB) maßgeblichen Eindruck, das so beworbene Erzeugnis entspreche der gesetzlichen Begriffsbestimmung hierfür (§ 1 IV a DiätV).

3. Der Werbehinweis "zur diätetischen Behandlung von Störungen des Kohlehydrat- und Fettstoffwechsels, beruhend auf krankhaftem Übergewicht" verstößt gegen § 12 I LFGB, soweit die Ausnahmen vom Werbeverbot (§ 3 DiätV) nicht vorliegen.

4. Verstöße gegen § 6 NKV und §§ 11, 12 LFGB begründen den Unterlassungsanspruch nur bezüglich des Anbietens und Vertreibens des Produkts mit diesen Angaben, nicht aber hinsichtlich des Herstellens. § 3 UWG (mit § 4 Nr. 11 UWG) betrifft nur Wettbewerbshandlungen, zu diesen gehört das bloße Herstellen nicht.

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OLG München Urteil - 6 U 2456/05
1. Solange eine mit Wissen und Billigung des Namensinhabers erhobene Klage eines Lizenz-nehmers rechtshängig ist, in der einem Dritten vorgeworfen wird, das Namensrecht des Namensinhabers zu verletzen, steht einer entsprechenden Klage des Namensinhabers selbst der Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr. 1 ZPO) entgegen.

2. Dass sich der Namensinhaber selbst unmittelbar auf sein Namensrecht (§ 12 BGB) stützt, während der Lizenznehmer Ansprüche aus § 3 UWG geltend macht, kann jedenfalls dann zu keinem anderen Ergebnis führen, wenn die behauptete Wettbewerbswidrigkeit des Ver-haltens des Dritten allein mit einer Verletzung der Namensrechte des Inhabers begründet wird.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 130/04
1. Zur Kennzeichnungskraft und rechtserhaltenden Benutzung von Klagemarken für Jeanshosen, die ein rechteckiges rotes Stofffähnchen ("Red Tab") an der linken Außennaht der Gesäßtasche zeigen, und zwar ohne und mit LEVI'S-Aufschrift.

2. Zur Verwechslungsgefahr mit anderen Red Tabs an der Jeans-Gesäßtasche in abweichendem Rotton, mit anderer Aufschrift und bei seitenverkehrter Position.


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OLG Hamburg Urteil - 3 U 107/05
1. Der Verkehr entnimmt der Angabe „mit Feuchtigkeits-Creme“ auf einer Duschcreme, dass das beworbene Produkt nicht nur eine herkömmliche Duschcreme, sondern zusätzlich eine „Feuchtigkeits-Creme“ enthält.

2. Der Verkehr erhält durch die Angabe „mit Feuchtigkeits-Creme“ weiter die Vorstellung, dass das Produkt auch die Wirkungen einer „Feuchtigkeits-Creme“ aufweist, also der Haut von außen Feuchtigkeit in Form von Wasser aktiv zuführt.


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OLG Hamburg Urteil - 3 U 146/05
1. Eine Anzeige in einer Fachzeitschrift für Zahnärzte, die sich auch ihrem Inhalt nach nur an Zahnärzte richtet, wendet sich bestimmungsgemäß nicht an das allgemeine Publikum. Es fehlt an einer Werbung außerhalb der Fachkreise i.S.d. §§ 2, 11 I HWG.

2. Wird gegenüber Fachkreisen (Zahnärzten) mit der Abbildung eines niederländischen Zahnarztes in Berufskleidung geworben, kommt keine wettbewerbsrechtliche Unterlassungshaftung des Werbenden unter dem Gesichtspunkt der Umgehung des deutschen Standesrechts in Betracht.


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OLG Köln Urteil - 6 U 146/05
1. Wer eine Domain zur Weiterleitung auf eine andere Domain, auf der Waren angeboten wer-den, verwendet, nutzt diese Domain markenmäßig, ohne dass es darauf ankommt, ob die Verknüpfung über einen Link oder mit Hilfe des HTML Befehls "Refresh" hergestellt wor-den ist.

2. Zwischen für Reinigungsarbeiten verwendbaren chemischen Substanzen einerseits sowie Chemikalien und Reagenzien andererseits besteht (schwach durchschnittliche) Warenähn-lichkeit.

3. Der zeichenrechtliche Schutz geht "in seinem Anwendungsbereich" dem Namensrecht vor (zuletzt BGH GRUR 2005, 430 - mho.de). Danach kommen Ansprüche aus § 12 BGB nur in Betracht, wenn der Schutzbereich des Kennzeichens nicht betroffen ist. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn es an Kennzeichnungskraft, Zeichenähnlichkeit oder Warenähnlichkeit ganz fehlt. Liegen aber diese drei Parameter vor und führt deren Gesamtbetrachtung zur Vernei-nung der Verwechslungsgefahr, so ist ein Rückgriff auf namensrechtliche Ansprüche nicht möglich.

4. Eine unbefugte Namensanmaßung qua Bezeichnung einer Internetadresse, die mit einem fremden Namen identisch ist, scheidet nicht nur dann grundsätzlich aus, wenn der Inhaber der Domain selbst Namensträger ist (Fallkonstellation BGH GRUR 2002, 622, 625 - shell.de), sondern auch, wenn er zugleich Inhaber einer gleichlautenden Marke ist.

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OLG Hamburg Urteil - 3 U 93/05
1. Wird im Unterlassungsantrag die Arzneimittel-Werbeaussage nicht wörtlich zitiert (hier: "Sicherungsprofil vergleichbar mit Pamidronat oder Plazebo - 1, 2"), sondern ein sinnentstellender Auszug vorgenommen (hier: "Sicherheitsprofil vergleichbar mit Plazebo" - ohne Bezugsziffern und ohne die Studienquellen), so erfasst das nicht die konkrete Verletzungsform und es fehlt an der Begehungsgefahr für diese Werbeaussage.

2. Für die Internetwerbung einer Pharmakonzern-Muttergesellschaft haftet das Tochterunternehmen grundsätzlich nicht gemäß § 8 II UWG, auch wenn die Tochter das beworbene Arzneimittel vertreibt und man von ihrer (Tochter) Internetseite über Links zu den Internetseiten der Mutter gelangen kann. Eine Störerhaftung der (weisungsabhängigen) Tochter kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.

3. Wird die Beschlussverfügung innerhalb der Vollziehungsfrist nicht an den bestellten Prozessbevollmächtigten, sondern an den Schuldner selbst zugestellt, so kann der Vollziehungsmangel nicht nach § 189 ZPO geheilt werden, wenn das zuzustellende Schriftstück innerhalb der Vollziehungsfrist nicht an dessen Anwalt gelangt. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt für zwei Schuldner bestellt gewesen ist, die Zustellung an ihn aber nur für den einen Schuldner erfolgt.


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OLG Hamburg Urteil - 5 U 36/05
1. Die Verwechslungsgefahr i.S.v. §§ 14 II Nr. 2, 15 II MarkenG wird bei einer Internetdomain, die zeichenähnlich mit der prioritätsälteren Klagemarke ist, nicht dadurch aufgehoben, dass der das Internet nutzende Verbraucher bei der Wahrnehmung von Domains auf kleins-te Unterschiede in der Schreibweise achtet.

2. Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird regelmäßig nicht durch den Inhalt der Internetseite beseitigt, deren Domainname mit der Klagemarke zeichenähnlich ist.

3. Der Umstand, dass der Inhaber der Klagemarke eine mit dieser gleichlautende Internetdo-main besitzt, schließt nicht die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und dem zei-chenähnlichen Domainnamen (Verletzungszeichen) aus.

4. Ein nach § 53 III BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen Verhand-lung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluss an BGH NJW 1999, 365).

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LG Hamburg Urteil - 327 O 732/05
1. Eine der Darstellung des Anwendungsbereiches eines Arzneimittels dienende - einprägsame - Abkürzung (FAST - Frühe Adjuvante Sequenz Therapie) kann bei den angesprochenen Fachkreisen wegen ihres überschießenden Bedeutungsgehalts (FAST - Früh) einen Irrtum über den Umfang der Indikation herbeiführen.

2. Das Verbot des § 3 a HWG liefe leer, wollte man eine dagegen verstoßende Werbung unter Hinweis darauf, die Ärzte wüssten schon um die richtige Indikation, zulassen.

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OLG Hamburg Urteil - 5 U 46/05
Die Bezeichnung "SprudelFixx" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure ist nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG. Der Verkehr wird aufgrund dieser Bezeichnung nicht annehmen, durch ein solches Gerät könne ein Getränk hergestellt werden, welches diesselben Eigenschaften habe wie "Sprudel" aus natürlichem Mineralwasser im Sinne der Mineralwasser- und TrinkwasserVO.

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LG München I Urteil - 21 O 21704/04
Zur Frage der Bemessung des Schadensersatzes für die unerlaubte Werbung mit dem Bildnis eines Bundesliga-Schiedsrichters.

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OLG Hamburg Beschluß - 3 U 133/04
1. Es ist nicht generell unlauter, in einem Werbevergleich die Werbeträgerkontakte von Pressemedien nach der Media-Analyse mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung von Fernsehsendungen nach dem GfK-Panel zu vergleichen, und zwar auch dann nicht, wenn es eine bessere Vergleichsmethode inzwischen geben sollte.

2. Der Werbevergleich ist aber unsachlich (§ 6 II Nr. 2 UWG), wenn in der Werbung für eine Zeitschrift deren Werbeträgerkontakte den ermittelten Werten für die durchschnittliche Sehbeteiligung einer Fernsehsendung mit Formulierungen gegenübergestellt werden, die eine generelle und vorbehaltlose Vergleichbarkeit der Zahlenwerte suggerieren (hier: „1,1 Millionen sehen samstags ...“ bzw. „2,3 Millionen lesen montags ...“).


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OLG Frankfurt am Main Urteil - 6 W 107/05
Der Verfügungsgrund in einer wettbewerbsrechtlichen Eilsache ist widerlegt, wenn der Antragssteller mehrere Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Zeitungsanzeige isoliert angreif, nachdem er unmittelbar zuvor die Gesamtanzeige im Sinne der BGH-Entscheidung "TCM-Zentrum" zum Gegenstand eines Eilantrags gemacht und diesen mit den Wettbewerbsverstößen innerhalb der Anzeige begründet hat.

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BGH - VIII ZR 348/06 - Urt. v. 16.07.08 - OLG München
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabatt-systems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

„Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabatt-aktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunter-nehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und ge-nutzt werden ...

€ Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird“

der Inhaltskontrolle nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Da-ten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gem. § 307 III S. 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

„Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt ...“;

„Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Ra-battdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Part-nerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte“.

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BGH - I ZR 159/05 - Urt. v. 24.04.08 - OLG Düsseldorf
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.09.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de)

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LG Karlsruhe - 13 0 55/08 KfH I - Urt. v. 21.11.08
Die Bewerbung eines Gerätes zur so genannten "Magnet-Resonanz-Stimulation" mit Aussagen, die bei jedem durchschnittlichen Verbraucher die Vorstellung erwecken, dass die behaupteten Wirkungen nachgewiesenermaßen und mit hoher Sicherheit auch eintreten (hier u. a.: "Ergeb-nis von über 10 Jahren Erfahrung", "Über 1000 klinische Studien weltweit belegen die Wirk-samkeit der Magnet-Resonanz-Stimulation", "Kommt es: zu einer besseren Sauerstoffversor-gung im Gewebe (in der Zelle) ..., zu einem verbesserten Stoffwechsel, ... zu einer verbesserten Durchblutung", "wirkt: schmerzstillend, vegetativ beruhigend", "die Magnet-Resonanz-Stimulation stärkt das Immunsystem, die Magnet-Resonanz-Stimulation verstärkt die Eigen-schwingungen von Zellen und Organen und verbessert auf diese Weise deren Funktion und Energiehaushalt") ist irreführend und wettbewerbswidrig gem. §§ 3, 5 UWG, 3 Nr. 1 HWG, so-fern sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht.

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BGH - VI ZR 311/09 - Urt. v. 08.02.11 - LG Koblenz
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat.

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Website: Kombinat Berlin 2006